Verordnung §. 2 8 1 , 8 9 8 Wenn einem Kanzleibeamten bis 12 Uhr Mit 8 betreffend die 2 8* 3 su ng des Hauses der 1““ Lgrscatstalt werden; wer mindestens ee. ecden ist dls zur be shr Mittags Fücht 10 ver von einem E1“ Gerichtsschreiber oder Gerichtsschreiber⸗ N ichtamtliches. xE par nznetce ggen S Uena auch Uchas um 1 1 sa — 1b 8 g Tag ersorzerlich i, fo hat ie dief nrt en denemen, vohülfen wahrgenommen. einige Tage, hinausgeschoben werden soll. Die ontags⸗ 14“ ttes Gnaden König von sübigun “ S durch Ablegung einer Prüfung dar⸗ Kanzlisten anzuzeigen. Kann das fehlende Quantum vügch 888 .26 Deutsches Reich. revue“ will nämlich wissen, daß der Reichsrath am 28. d. zu⸗
2 äheren Anordnungen über die Prüfung werden werden, so wird die zur Erfüllur 1 Süeat i den Amtsgerichten, bei welchen den Gerichtsschreibern die 5 jchij Preußen ꝛc. von dem Präsidenten des Ober⸗Landesgerichts in Gemeinschaft mit zahl notirt und beim Meranag gre Engespensums Geeee berpflechtang anferseg wird, die bac Beschaffung des Schreibwerks Preußen. Berlin, 16. September. Der Bundesrath sammentreten wird, „falls die Feststellung des österreichischen
ve 8 b g . b 1 erli 1 . 8
a “ her ecsa eah. nss. dem Ober⸗Staatsanwalt erlassen. 8G des Monats in Abgang gestellt. Verspätet gemapte gfforderlichen Hülfskräfte zu stellen und die Bestreitung der mit dem trat in Folge Kaiserlicher Berufung zu einer neuen Session 1n T Budgets in den nächsten Tagen vollendet Staats⸗Ministeriums was fol 88 en nitrag Inseres Die Kanzleibeamten werden gen „ nur berücksichtigt, wenn das Mißverhältniß in Folge einer späteren Schreibwerk verbundenen sächlichen Kosten zu übernehmen, kommen am 15. d. M. unter dem Vorsitze des Präsidenten des Reichs⸗ werden nnte“. 1
alg 3 “ Verhegasgegen festeh E b Beescnabme zugetheilter und noch nicht angefertigter Arbeit entstan⸗ se Vorschriften der §§. 27 bis I Anwendung. kanzler⸗Amts, Staats⸗Ministers Hofmann, zusammen. 1 8-Xne 5 1“ v1ge r —
8 5 . “ 2 * en . . . 2 3 ; 2 „ 9 2
Das Haus der Abgeordneten wird aufgelöst. Die Anstellung erfolgt durch den Präsidenten des Ober⸗Landesgerichts §. 12 Die von den Gerichtsschreibern anzunehmenden Privatgehülfen d orsigene eb Fon dem vhleban schrieben: „Das Matettal ur Landtags⸗Wahlreform ist nun
M §. 2. in Gemeinschaft mit dem Ober⸗Staatsanwalt. Die vorläufige Schätzung des anzufertigenden Schreibwerks nd vor der Annahme dem aufsichtführenden Richter zu bezeichnen. des bisherigen Bundesraths⸗Bevollmächtigten, Herzoglich vol kaͤndig gesammelt der 111““
nnses tagte nnnisertämn jed mit der Ausführung der de Gerzätszasgezaumer and ih den ste etenedernbesldeßter Sreaher Jereterg dhenn)sbehafeneahgn Hrebsenh, an be ö“; einzigen Bezirkes hat scch der Aischluß
gegenwärtigen Verordnung beauftragt. den Vorschriften beeidigt. Lohnschreiber, welche nur voruͤbergebend. egchlage statt. Interesse Bedenken obwalten. Er kann die sofortige Entlassung der 1 der Arbeiten um einige Wochen verzögert. Betreffs dieses
üchstej zndi ; G 5 b . vorübergehend Der vertheilende Kanzli ; 1 d mmenen Privatgehülfen anordnen, wenn solche Bedenken sich getretenen Aenderungen. 8 1 ge ver zog 1
ind bagehanich unch nser 1 ““ ö“ san Aasßse angenommen sind, werden durch Handschlag an Eides. Schriften nach sehe Weneödür ö saens “ später ergeben⸗ 3 Zum Protokollführer wurde der Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Linen Bezirkes hatten die statistischen Zusammenstellungen des
glichen Insiegel. auf Amtsverschwiegenheit 1““] . erforderlichen Arbeiten zurück. Bei der Etwaige Beschwerden gegen die Anordnungen des aufsichtführenden Rath Aschenborn gewählt. andesausschusses mit denen der Statthalterei nicht uͤberein⸗
xö den 15. ö’ö 1879. Schreibarbeiten hat er, soweit es das dien glice ganc,der dhrigen Richters haben keine aufschiebende Wirkung. Der Vorsitzende brachte zur Kenntniß, daß zu Mitgliedern gestimmt und da die Differenz nicht auf Rechnungsfehler
8. Die Kanzleibeamten sind verpflie tet, werktägli ; 4 4 „ 88 2 3 r 8 4
Otto Gr. au Stolberg. Weühte rdt, von Bülow. Setch Sehecgläbefnten sad verhüchtet, wecktglic mindesten 32 lüescan geact zu nhmen, daß das vorhandene ersonagk mäglicst wo feseiten mu lütenden Geüschebinansöchazas deneacht. der Ausschülse luür das Fanzheer und die Fetungen And für ürücgefühnt weeden katberget bre n Gr. zu Eulenb . 1 “ Für den Kanzlisten, welchem die Vertheilung des Schreibwerks sgeitee siaen den schwierigeren in §. 9 bezeichneten Arbeiten be. lassung desselben ; 8 das Seewesen durch Kaiserlichen Erlaß dieselben Staaten, wie AI1X“ 1c
zr. urg. Maybach. von Puttkamer. übertragen ist (§. 10), ka g theiligt wird. schreiber keinen Anspruch. S in der vorigen Session, ernannt seien. selbst umständliche und zeitraubende Nacherhebungen gepflogen
( un das tägliche Pensum nach Maßgabe der Den Lohnschreibern ist in d “ . ; zudi 8 s 88 ücius. sauf die Vertheisung und Abnahme der Arbeiten zu verwendenden weisen, als b G 14 ehhges Negenzicht mehr Zebet Relber Die Annahme der Privatgehülfen und die Feststellung der den⸗ Heran Mnnee hir .80, der ständigen Ausschüsfe für Die beiden Generalkonvente der protestan⸗
“ (Seit von dem Präsidenten ermäßigt werden. in Folge d icht 1 währenden Vergütung erfolgt lediglich durch die Ge⸗- Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr für Eisen⸗ 1 x 1 Ministerium des Innern. 18 , Finem Fanzleibeamten, welcher als solcher länger als 20 Jahre so desgen dsen nic 1el 2 hirthe ur Vertzeitung gehrach ecbeneara ggr. auch wenn neben denselben Gerichtsschreibergehülfen dahnen, Post und Telegraphen, für Justizwesen, für Rech⸗ Kirche in Ungarn haben am 13. ihre meritorischen Bekanntmachun 8 88 1 ist und das 50. Lebensjahr zurückgelegt hat, kann von Gerichtsschreiber zurück. bestellt sind. Ist ein Einverständniß der mehreren Gerichtsschreiber nungswesen, für die auswärtigen Angelegenheiten und für Berathungen beendet. In der Sitzung vom 12. des in Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 15 v . Iee Ermzßigung des täglichen §. 13. nicht zu erreichen, so wird im 1u1“ entschieden. Elsaß⸗Lothringen geschritten. Ferner wurde über die Wahl 1113“ 1“ 1 d. Mts. ür d 1 8. Kanzleii :1 Die Kanzleibeamten und Lohnschreiber haben die ihnen zuge⸗ 8 “ . i. besonderer Ausschüsse für die Verfassung und für die Ge⸗ Frage der Sonntagsheiligung zur Sprache un 18 8 “ dnn,25. . Meili roördnnng Fege 1 ö“ 2 19 die 8en Kanflei⸗ Vollendung der Schreibstücke den Umfang derselberei hnen Menabe⸗ bei der Pensionirung Rae ca ehe aah, Fie eceteccen. Früiheren Wesezung 1nrntlichs usschässe 1“ strenge Einhaltung der auf die Sonnkagsfeier bezugnehmenden er Wahlmänne 1 as ihnen obliegende its 6 scha 1 währt. ie Hö ieser Ent⸗ . 1“ 1 1 auf den 30. September d. J. 9 6 liefern, haben für das Fehlende nach dem selben Satze der Erafim setten ntc ast ., gefertigten Schreibstücke ist zuglei G vaasanahertercscürc beunge daß evon der Vorlagen, betreffend: a. die Entwürfe von Verordnungen 1“ f gutlwet⸗ 1,Se, . vnnte igsheilt 68 und den Tag der Wahl der Abgeordneten kasse Vergütung zu leisten. Urschrift zu vermerken. Aus der Angabe auf fauf 8 Summe der im betreffenden Monat in Soll gestellten Schreib- wegen Uebertragung von Rechtssachen aus Preußen, Baden, 111“ Fehe Leen Werell. z1i onntagsheiligung, dierdurch fef auf den 7. Oktober d. J. Von dem Arbeitspensum kommen am Monatsschlusse in Abzug: sowohl die Zahl der in den Monatzzettel eingestellten halben Sein gebühren die Summe der in demselben Monat definitiv oder vorlkäufg Hessen, Oldenburg, Anhalt, Schwarzburg⸗Sondershausen, welcher die ungarische protestantische Kirche zum Eingehen hierdurch fest.
1) das Pensum für die Tage, während deren der Kanzleibeamte als auch die Zahl der Seiten ich sei i Schreibgebüh b wird 8 1 Li . 8 einer solidarischen Verbindung aufforderte, in Verbindung ini b ersichtlich sein, er di niedergeschlagenen Schreibgebühren abgezogen wird. Schwarzburg⸗Rudolstadt, Schaumburg⸗Lippe, Sachsen⸗Weimar, 8 L 2
Berlin, den 16. September 1879 wegen bescheinigter Krankheit oder wegen Einberufung zu der Partei zu erlegende Seöresehtlch, 8- e— Der in dieser Weise durch die Bescheinigung der Steuerhebe⸗ Scmersgurgegind⸗ Waldeck auf das Reichsgericht, b. den zu setzen. 8 1 Der Minister des In W militärischen Dienstleistungen sich außer Thätigkeit be- ½ = 2 S. ; 3. B. elle (§. 33 Nr. 4 der Anweisung vom 30. August 1879) nach⸗ Entwurf einer Verordnung über die Zuständigkeit des Reichs⸗ Pest, 15. September. Bei dem gestrigen Bankete bei
Fraf zu Gulend nern: ) — 1. 1 Der Verbleib einer zugetheilten Schrift, welche vor Anfertigung gewiesene Betrag ist von dem aufsichtführenden Richter monatlich gerichts in Streitigkeiten wegen der Zulässigkeit des Rechts⸗ dem Präsidenten des evangelischen Landes⸗Hülfs⸗ 5 urg. 5 5 r e Tage eines bewilligten Urlaubs, insoweit der Schreibstücke behufs der anderweiten Vertheilung oder aus son⸗ zur Zahlung anzuweisen. weges in bremischen Sachen, c. den (Entwurf einer Verord⸗ vereins, Jvanka, brachte der Kultus⸗Minister von Trefort ö“ ub den Zeitraam egen Krankheit erfolgt ist oder der Ur. stigen Gründen zurückgenommen wied ist in der dazu bestimmt 1,S.1 Nia i Hül ei Reichs⸗ einen äußerst beifällig aufgenommenen Toast aus. In dem⸗ Justiz⸗Ministerium. laub den Zeitraum von zwei Wochen im Jahre nicht über⸗ Spalte des Monatszettels zu vermerken 1 .“ Bei der im §. 29 erwähnten Aufrechnung des Solls, behußs nung wegen Einrichtung von Hülfssenaten bei dem Reichs⸗ selben widerlegte der Minister die Befürchtungen, welche die
All 1 3) ftfigt; Der Monatszettel wird am ersten des nächstfolgenden M Feststelung der Dienstaufwandsentschädigung kommen alle amts⸗ gericht, d. die Bedeutung der Worte „Breite des Dampf⸗ Protestanten n das sogenannte Unterrichts⸗A fsi 89 ses gemeine Verfügung 3) die Zahl der Seiten, welche wegen Unzulänglichkeit der geschlossen. Die darin verzeichneten, zu dieser Zeit Aozet sc e6 gerichtlichen Schreibgebühren zur Berücksichtigung, mögen dieselben kessels“ in den allgemeinen Bestimmungen über die Anlegung knüpft Trefort erklärt g b 16 ufsich 8 etz
vom 4. September 1870u) Kanzleiarbeiten an dem zuzutheilenden vollen Tagespensum ledigten Arbeiten werden auf den neu zu eröffzenden Monatszettal bei der registrirenden Gerichtsschreiberei oder bei der Gerichtsschrei- von Dampfkesseln, e. die Vergütungssätze für die Gestellung Mone 88 kFan Unteree 1 1 d i8,
betreffend die Besch affung des Schreibwerks bei fehlten, sofern der Kanzleibeamte die im §. 10 vorgeschriebene übertragen. 8 e erei eines anreren Amtsgerichts 11““ sein. von Vorspann, f. die Umprägung von Zwanzigpfennigstücken onopol auf dem Unterrichtsgebiete besäße, so würde er der
i 5 i 1 2 iti 4 . . . 6C127 2 . O 1 j 1 9 Justizbehörden und die Stellung der Bureauhülfs⸗ Anzeige rechtzeitig erstattet d Bei jeder Ablieferung der Arbeiten ist der Monatszettel dem Die Dienstaufwandsentschädigung gebührt den Gerichtsschreibern in Ein⸗ und Zweimarkstücke, wurden den zuständigen Aus⸗ Erste sein, welcher auf die Aufhebung desselben dringen würde,
kräfte durch di 8 1 §. 5. g 8 1 92 denn die Konkurrenz im geistigen Leben sei eben so heil am, 1““ 1““ Die Lohnschreiber erhalten für das gelieferte Schreibwerk eine See Fealüen su, Bealtunigeng der tntr gung derst. urd den ciatemäßig, oder diätarisch angestellten Gerichtsschreiber. schüssen “ betreffend d B ältniß ei ün natexielen. 8 8 seitenweise zu berechnende Vergütung, welche für jeden Schreiber von Gerichtsschreiber zu diesem Zwecke täglich eime isten hat der erste gehülfen gemeinschaftlich. 1 Ueber Anträge, betreffend das Pensionsverhältniß eines Agram, 15. September. (W. T. B.) Ihre Kaiserliche Für die Beschaffung des Schreib 3 “ dem Präsidenten im Voraus auf 5, 6 oder 7 ₰ für jede Seite fest⸗ glaubigen e täglich einzusehen und zu be⸗ Wird einem behinderten Gerichtsschreiber oder Gerichtsschreiber⸗ Konsulatsbeamten, eines Post⸗Unterbeamten und eines 6 Koͤnigliche Hoheit die Kronprinzesfin des Deutschen “ Oktobee 88 42 . werks bei den Justizbehörden zusetzen ist. Lohnschreibern, deren Handschrift noch der Ausbildung SPihhegest 14 gehülfen ein besonderer Vertreter bestellt, so geht für die Dauer der Beamten der Justizverwaltung von Elsaß⸗Lothringen, sowie Nes 8 Preußen ist gestern Abend 3 hi ied „I. ab die in der Anlage abgedruckten Be⸗ bedarf, kann eine geringere Vergütung festgesetzt werden. Vertretung die Verpflichtung zur Besorgung des Schreibwerks und betreffend die durch die bevorstehende Justiz⸗Organisation be⸗ 141u6“ ende vehxh.
G II Die Kanleibeamten und Loönschreiber haben di 1 der Se dceczuchattsoncgcbet aie nnthalten Arbeiten in de Hie 2 B auf die Dienstaufwandsentschädigung auf den Ver⸗ dingten Aenderungen in cl des 1“ abgereist. inen Dis auf Weiteres wird den Gerichtsschreibern bei den mit richtsselreferbsebeamten und Lohnschreiber haben die für die Ge⸗ mit Linem Beschleunigungsvermerk bezeichneten Schreibstücke müsfen eretese. late Be 1 “ ziplinarhofes und der Disziplinarkammern, wurde die Be⸗ Schweiz. Bern, 14. September. (Bund.) Nachdem einem oder zwei Richtern besebten Amtsaceichten ene Werpstiüctmit de ffehefesten e 1.“ die zuerst erledigt und sogleich nach der Fertigstellung dem Gerichts⸗ 18 Mehrfr⸗ gethätigte eranta Uaben sic darhgber zu “ schlußnahme für eine der nächsten Sitzungen vorbehalten. die Gotthardbahndirektion den durch Art. 15 des Ver⸗
auferlegt, die für die Beschaffung des Schreibwerk ib schreiber übergeben werden. g i. Schließlich wurden mehrere an den Bundesrath gerichtete s mit Italien über die Monte⸗Cenere⸗Bahn vo Hülfskräfte zu stellen und die Bestreitung EE“ sch Her 1- Serg kann den Kanzleibeamten und Lohn⸗ §. 15. du nebgen und darüber zu guittiren 1 sich wege⸗ 7 Eingaben theils den zuständigen Ausschüssen überwiesen, theils 88 gguni 1899 vor eseheteboten Fehnt 11““ hat. verbundenen saͤchlichen Kosten zu übernehmen (§. 8 N 1'des Ge reibern gestatten, einzelne Arbeiten in ihre Behausung mitzu⸗ Die abgeschlossenen Monatszettel werden dem ersten Gericht LE1“ lediglich Kenntniß genommen b t ich 8 zatalienischen Nerhernate setzes vom 3. März 1829; 86.96,b81 hnn dr henenr 8 hg; nehmen. schreiber übergeben. Nach erfolgter Prüfung urd Bericht gettct⸗ ausgeschiedenen 111“ v1G ediglich zur Kenntniß ge 1 hat sich der Bundesrath mit der Regierung jedoch vorbehalten, für den Bezirk eines jeden Ober⸗Landesgerichts Der Bedarf 1. b Rechnung werden die Ergebnisse derselben in eine Zusammenstellun . aa 158 8 be 1rAufsichtswege — Für die entstandenen Kosten alles Desjenigen, was dahin Festgtrect 1l gen afhNh . ütee vieiinigen orpandebenmten der Appellationsgerichte bvelchen Siegellach Mundkar vPierfund E1114““ Sttreusc 83 ö 8 und durch letztere der Betrag des den v 1X“X“ 8 das Königliche Polizei⸗Präsidium zu Berlin im Interesse der seitscen “ “ 28 “ tie Anstellung der Subaltern⸗ und Unterb 4 8 7 1rv9 1 jfür Rech⸗ anzleibeamten und Lohnschreibern aus d s ä5⸗ . 5 „4 1; u“ ; nationalen Inspektion d n der
d. J. übertragen worden is⸗ ein ene 8— S hung. . Staatskasse heschafft — 88 sectfeige Schreibmaterial Brenden Schreiblohns festgestellt. Der eerste esltgäsfcassgnn Cipa⸗ Der Bedarf an Papier E“ an Tinte, Streusand Erkhichalz 1 111“ 18 9 (Bundesrath Bavier und Commandeure Biglia, Massa und Gattung bestimmen zu lassen, bei welchen ausnahmsweise das Schreit⸗ 1 8 reiber selbst zu sorgen. die nach dem Formulare erforderte Bescheinigung, legt die Berech. Siegellack, Mundlack, Bindfaden und Heftmaterial wird für Rech⸗ nicht das Polizei⸗Präsidium, sondern die Stadtg emeinde Ferrucci) vorgenommen werde.
werk n 21 bi 8 S. 3 1 ; - 8 1 8 113“ 8 21 bis 25 der Anlage für Rechnung der 1 Der Umfeng des angefertigien Schreibwerks wird nach der gahl hhn “ und erwirkt bei demselben die Ertheilung nung der Staatskasse beschafft. Das sonstige Schreibmaterial haben verantwortlich, und wenn dasselbe zu solchem Zwecke Je⸗ MNiederlande. Haag, 15. September. (W. T. B.) er mit Schrift bedeckten Seiten berechnet. Mehrere selbständige 8 die Gerichtsschreiber zu beschaffen. mandem einen Auftrag ertheilt, so hat diesem die Stadt⸗ Die Thronrede, mit welcher heute die Generalstaaten
33.
1 ei den mit drei oder mehr Richtern besetzten Amts erichte Schrift b 3 §. 16. . wird bis auf Weiteres das Schreibwerk nach Maßgabe d gerichten Schriften, auch wenn sie dieselbe Geschäftsnummer tragen, kommen Der erste Gerichtsschreiber hat sich von dem Geschäftsb tri r pi. In 5. g ichts⸗ gemeinde für die entstehenden Kosten aufzukommen, und der eröffnet wurden, hebt die sehr freundschaftlichen Beziehungen b. Maßgabe der §§. 21 einzeln zur Berechnung. Bei Schriften, deren Umfang mehrere der Kanzlei fortlaufende Kenntniß zu verschaffen. geschäft e screüdür vhe gecbäeschrditera ect herleaa enden dgencgere ti⸗ Beauftragte kann auch nur der Stadtgemeinde gegenüͤber zu -. “ nheaceefebr srenn und bezeichnet die im
bis 25 der Anlage für Rechnung der Staatskasse b t 1 3 5 1 b bleitt sgoßt vorbehalten, durch de bewichneten ortanaastamen df er gele degsene e8 vündestens 20 Zeilen und Brriläane vortlgefe d Unregelmäßzigkei tigke in dem ei ichtlich geltend machen. „Der Umstand, Kriege mit Atchin errei
6 amten auf jeder Zeile durchschnittlich 12 Si Ierae; zogerungen und Unregelmäßigkeiten nöthigen An⸗ Aufsicht über die Thätigkeit derselben in dem einzelnen Falle obliegt. seine Gebühren gerichtlich gelten machen. „Der Umstand, Kriege mit Atchin erreichten Erfolge als zufriedenstellende. aus der Zahl der mit drei oder vier Richtern besetzten Amtsgerichte fangene 1nl⸗ ven 11“; kodnungen su treffen und darauf zu halten, daß die Schreibstücke uffiche g⸗ den 4 Sebtember 1879. daß das nagren genigeic eine Magistratskasse nicht verwaltet, Der auf Industrie, Handel und Schiffahrt lastende Druck in
einzelne bestimmen zu lassen, bei welchen ausnahmsweise de ichts. j . korrekt, sauber und leserlich angefertigt werden. Er ist berechti 1 iz⸗Mini is ich 1 h 8 Zerbi it ei 1 örnte dürf 2
erforderlichen Hülfskräste vI 1““ besonderen Briefumschlag befindliche Außenadresse werden der auf fertigen zu lassen. Er hat 1“ an⸗ Rindfleisch. Art kraft eigenen Rechts resp, als fiskalische Station auftrete führungen für den Sttaatsschatz erforderlich machen.
verbundenen sächlichen K osten zu übernehmen. hreibwer dennastn Seit⸗ des Schriftstücks befindlichen Zeilenzahl drei Zeilen zu 1 sich die Kanzleibeamten und Lohnschreiber behufs Kollatio⸗ Ministerium für Landwirthschaft, Domänen Zur Ausführung des §. 8 Fenlh des Gesetzes vom 3 b 8 ie Anfertigung der Abschrift der Terminsbestimmung, sofern a daten baroe igeen Schriftstücke mit den Gerichtsschreibern bereit und Forsten.
wird Folgendes bestimmtt. 1u““ 1“ ererbanal chrift handest; somie die Anfertigung §. 17. Der Thierarzt zweiter Klasse Heinrich Julius Her⸗
Bei den mit einem Richter besetzten Amtsgerichten, bei selben Sache Abichserrdsg ün a don Mrschriften, sofern nicht 19 der⸗ Durch Anordnung des Präsidenten kann einer Gerichtsschreiberei⸗ mann Busch zu Neumarkt ist zum kommissarischen Kreis⸗
dem Gerichtsschreiber weder ein Gerichtsschreibergehülfe noch sonstige Schreibarbeiten zu ö’“ er. d 8n Adresse Abtheilung zur Anfertigung des bei derselben vorkommenden Schreib⸗ — Der hiesige hanseatische Minister⸗Resident Dr. Krüger von Niederländisch⸗Indien bezeichnet die Thronrede als eine
b v Hülfskräfte für den Gerichtsschreiberdienst gewährt schreibern 15 hefondere Vergütung v 1 hag se dh lärchcs⸗ S das erforderliche Kanzleipersonal überwiesen werden. Der ist mit Ablauf seines Urlaubs hierher zurückgekehrt und hat im Allgemeinen guͤnstige; die daselbst begonnenen großen
ledigung hei LE11e sevoc jo graft ish daß deren Er- übertragen werden. 16öö 18 ⸗On ö 8 dne h ansten Ministerium der öffentlichen Arbeiten. die Geschäfte der hanseatischen Mission wieder übernommen. Unternehmungen seien im Vorschreiten begriffen, der Stand
reibers von dem⸗ Bei Schriften, welche auf mechanischem Wege hergestellt sind, Kanzlisten. Das Schreihwerk, welches vae heiter de ee e — Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Großherzoglich der Finanzen daselbst erheische jedoch große Umsicht, insbeson⸗
selben allein nicht gefordert werden kann, ist dem Gerichtsschrer fftl⸗ ege 8 8 b Surz eine im Voraus festzustellende, jederzeit widerruftsche Eechscshrelber Shas,kut handschristlich Nachgetragene für die Schätzung in Gerichtsschreiberei⸗Abtheilung rechtzeitig nicht beschafft werden kann, Nachtrag mecklenburg⸗schwerinscher Ober⸗Zolldirektor Oldenburg und dere sei die Einwanderung von Kulis nach Surinam, sowie
. fäcelich 39 Unühren, 8 F 8 die für die Zeile ohne Rücksicht auf 11—1“ Sithe als . 1“ Kanzlei zur Erledigung Feeilschbfertischen ““ FrehütF. N⸗ Faf “ “ der Fäsgr08 8 8 PGs 1 vtrafte zu stellen hat. 1 8 1 IS. sind hier eingetroffen. Inothwendig. bresber dese grihhüngnder T ee v Gerichts⸗ Die vorstehend bezeichneten Grundsätze bleiben für die Schätzung 8 “ tschaften. 8 N “ ( c e Mai il 1869 für das ““ — 8 Großbritannien und Irland. London, 13. Sep⸗ der Entschädigung erfolgt füs en Beenrn 82h 8 Festsetzung des Umfangs der Schreibstücke auch maßgebend, wenn bei der Arbeit Auf die Beschaffung des Schreibwerks bei den Staatsanw 1111““ 8 shemi q' b 8 stemb (Allg. Corr.) Die amtliche „London Gazerte“ zunächst für den Zeitraum vom 1. Oktober 1879 bis 1 elpegericht 111 Felge 111“ schaften der Ober⸗Landesgerichte und der Landgerichke Fnden de Sene. 809 9e. 8g, 2 ““ “ 1 1e die iedersetzung einer Königlichen Kommiss ion, jon; . 8 8 4. „ 2 S „ wie 88 † † . 8 — . 13 2 — 65 1 milztärz) die asefarder Ehthättenn un Unsenhe ha cesaa welchen die Schriftzüge zu verwenden ist. 1 1““ Beiehchfngen der 8. “ 1 8. 8 Fn nachstehenden 1879 abgeändert ist, wird Seitens der Deputation der Ak⸗ Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 15. September. welche Erhebungen über die Marine und militärischen ist, demnäͤchst vor Beginn des Etatsjahres n⸗ E“ Für das Heften, Untersiegeln und Kollationiren wird eine be⸗ Ih. entsprechende Anwendung. tionäre und der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion auf Grund (W. T. B.) Ein amtliches Telegramm aus Prjepolje vom Vertheidigungsmittel der wichtigeren Seehäfen durch den Prässentens dne T“ 1 h. gae- Vergüeänig nicht gewährt. 1 Das Schreibwerk, welches vorn dem Kanzleipersonal bei dem der denselben in der Generalversammlung der Aktionäre am 14. d. meldet: Die kombinirten Kolonnen der ersten und der britischen Kolonien anstellen und diejenigen Kolonial⸗ Festfezungen können jedoch jederzeit durch den Präsidenten ö “ 1 Sn schwierigen tabellarischen Arbeiten, namentlich Sekretariak nicht rechtzeitig beschafft werden kann ist nach den Vor⸗ 27. Juni 1878 ertheilten Vollmacht der §. 2 des Statut⸗ zweiten Infanterie⸗Brigade sind heute Vormittag um 11 Uhr stationen ermitteln soll, die zur Ausrüstung oder Reparatur andesgerichts abgeändert werden. weise Se 8 Fühnas ar Helu liniirt werden muß, kann ausnahms⸗ schriften des §. 10 an die Kanzlei des Ober⸗Landesgerichts beziehungs⸗ nachtrages vom 14. Februar 1870 aufgehoben und der 8§. 3 gleichzeitig in Prjepolje eingetroffken und wurden Seitens von Schiffen der Kriegsflotte und zum Schutze des britischen Bei den mit einem Richter besetzten Amtsgerichten, bei I bi ütem thatsächlichen Umfang der Schrift ein Aufschlag weise Landgerichts zur Erledigung abzugeben. dahin modifizirt, daß die Rechtsverhältnisse zwischen dem Staat der Vertretung der Stadt und der Bevölkerung freundlich Handels geeignet sein dürften. Zu Mitgliedern der Kom⸗ das Schreibwerk ausrnahmsweise für Rechnung der Staatsk nie 85— 1s beh Hälfte esselben fowohl hehuss Festsetzung des Schreiblohns 20 1 d 1 ch⸗Märki Ei hn⸗ sällschaft hinsichtlich d entgegenkommend aufgenommen mission sind ernannt: Lord Carnarvon, Mr. Childers, Sir schaft wird (oben zu II., 22 ist von der Verpflichtung des Gelichts⸗ 88 der ite hcsn ee 8 Uas gehracht 58 Rücksichtlich des bei dem Sekretariate vorhandenen Kanzlei⸗ b 8* Vere ea6a bes Fchen, iffüoha 2. Eedas tag els sich 8 “ „Polit. Corre93 meldet: Aus Priboj: Der Herzog H. Holland, Sir A. Milne, Sir J. Lindorn Simmons, Sir 8b 6 dhcngng der wird nen gkräft. n Hebrauch n mpchen. 8n 8 dtaaat welche von Fal zu Fal aae⸗ Bilonsaa malfe gasedansefegfisbrnebn rlens-onaen Per. nunmehr durch das Gehh vom 19. März 1879 bestimmen. von Württemberg und Huse Kzascha 1“ hier Festeke 88 8. “ Mr. T. Brassey und Mr. R. G. Crookshank 8 1ö. . natlichen orlegung der Reinschrift eingeholt werden muß. - ß b 2 8 1 beiderseitigen Positionen besichtigt un ann mit einander amilton. Naten) am Schlusse des Monats gezahlt. 3 10 liegenheiten des ersten Gerichtsschreiberz von dem Sekreiär wahr⸗ beicersett S. b Wegen der blutigen Eine im Indischen Amte aus Simla, vom 12.
und für vermögensrechtliche Ansprüche verantwortlich sei.“ Die Maßregeln zur Bekämpfung der Viehseuchen hätten — Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, König⸗ sich als wirksam erwiesen. Der Entwurf eines Strafgesetzes
lich württembergische außerordentliche Gesandte, Staatsrath werde von der Regierung aufrecht erhalten werden, das Frei 1 A. i ückgekehrt. Gesetz über den Primärunterricht nach Beendigung der Vor⸗ Feihert von Se belte is nach .. bereitungsmaßregeln zur Einführung gelangen. Die Lage
thierarzt des Kreises Neumarkt ernannt worden.
4) Wird dem Gerichtsschrei ü 1 1 “ eno 1 — 1 3 88 „ xhäfit- ein 111“ 113.“ Umfang seiner Die Vertheilung der Arbeiten an das Kanzleipersonal erfolgt u.““ II. Amtsgerichte. Angekommen: Der Vorsitzende der Verwaltung des Ereignisse in Ostrumelien herrscht hier große Auf⸗ September, eingegangene Depesche des Vize⸗Königs 21
8 die Dauer der Ver⸗ durch einen damit ein für allemal ; . * ; 1 eae -. “ S 08 8 t V ülfskrä 8 z,ein für allemal zu beauftragende en. “ eichs⸗I 1b 8 Dr. s von Leipzig. . 2 1b Indien meldet über die allgemeinen mi⸗ öG deesestctung brr Siellung deöe Shrezeesg. 11.“ Derselbe hat sich täglich zur bestimmten Stunde be “ Bei den Amts, eöüchten bei welchen die B 1“ “ “ aischäfter, a hen ediaafürte,ürudee 11 Kürischen Vorkehrungen Folgendes⸗ Die Truppen, Die für die Burcaugeschäfte von dem Gerichtescsrestber g,, seeeae, nec hes nnn. 18 heseke benden Fache der Ge⸗ werks für Rechnung der Staatskasse erfolgt, fe fcanh dis Zchaal⸗ 18s, g ohne heex und ohne sich vorher mit den ost⸗ welche unter General Roberts auf Kabul vordringen, nommenen Privatgehülfen werden mittelst Handschlags an Eidesstatt in Empfang zu nehmen⸗ Der Gerichtsschreiber Se “ fung des Schreibwerks die Bestimmungen der 88. 1 bis 17 mit den sich Die Nummer 37 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute rumelischen Behörden zu verständigen, abgeschickt habe. In werden aus drei Batterien Artillerie, einer Schwadron briti⸗ von dem Amtsrichter zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. das Verzeichniß der Geschästsnummern bereit zu halt zu dieser Stunde aus den nachstehenden Vorschriften ergebenden Maßgaben ent⸗ ab zur Versendung gelangt, enthält unter Aidos wurden 15 ostrumelische Gensd'armen getödtet. Von scher Kavallerie, zwei und einem halben Regimente einge⸗ sind 5 pfilbständigen arch hehaunga der Gerichtsschresbergescaft vermerkt hinter jeder Nummer den Namen des eeö sprechende Anwendung. §. 22 Nr. 8665 die Verordnung, betreffend das Verwaltungs⸗ den Konsuln sind über die Lage der Mohamedaner in Ost⸗ borener Kavallerie, drei Regimentern britischer Infanterie, vier nj ana beer wim⸗ ferben dearlagetis e Thäͤtigkeit ist der Ge⸗ nenahehnsgetbers, welchem die Schrift zugetheilt worden ist, in ver⸗ 8 Besorgung des Schreibwerks erfolgt durch Lohnschreiber shag sh Fcen Beitreibung von Geldbeträgen. Vom vumelien 1 Kenasers eehe 11“ “ öuö“ e ee ar ee Eembagie 1“
uf die Annahme und Entlassung der Privatgehü . zung. ausnahmsweise auch durch Kanzleibeamte. - September b eabsichtigt, in der Angeleg 8 irs, s 800 Mann be „, welche
, den 4. September 1b 8 5 1b . die Befugnisse des Präsidenten werden von dem aufsichtführen⸗ önigliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. u verlangen. — Au .. -⸗ Gener zwe NI“
Der Justiz⸗Minister. schne. Kanzlei erledigten Schriften hat d 8 den Richter wahrgenommen. Bei den mit mehreren wrichtlgren 8 8 1 1 sind neuerdings angewiesen worden, die Verhand⸗ den Generalen Macpherson und Baker. Diese Truppen Im Auftrage: Kanzlist dem Personaf der Kangie 8 8 8 neeeheang. Cen besehten 11““ werden die Obliegenheiten des ersten lungen mit den türkischen Delegirten fortzusetzen, am 13. rücken von Shutargardan nach See vor. Die Strecke An sämmtli Rindfleisch. schreiber zu übergeben, welcher die Geschäftsnummern derselben in d s 8 chte ers, falls ein solcher nicht bestellt ist, von einem be⸗ Bekanntmachun Kongreß⸗Protokolle festzuhalten und in Detailfragen die von Shutargardan nach Thul wird durch zwei Batterien ämmtliche Justizbehörden. oben erwähnten Verzeichniß zu strechen a1 . em sonders zu beauftragenden Gerichtsschreiber wahrgenommen. 1 g 1 Vermittelung der Mächte anzurufen. Artillerie, zwei Regimenter eingeborener Kavallerie, ein we 6 auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. — Der „Presse“ wird gemeldet: Aus Banja: Regiment britischer und fünf Regimenter eingeborener In⸗
1 1 Schriften, welche Eilfälle betreffen, werden von dem Gerichts Jeder Gerichtsschreiberei⸗Abtheilr Bestimmungen “ schreiber im Laufe des Tages in dem Verzeichniß nachgetragen und bei derselben ee“ 11“ Das durch meine Bekanntmachung vom 17. Januar d. J. Die zwischen dem Herzog von Württemberg und Husni fanterie, im Ganzen ungefähr 4000 Mann, unter dem Be⸗
v“ über dem vertheilenden Kanzlisten einzel ben 5 — 8 — Hus Chess . 1 8 die Beschaffung des Schrei 1 2 Nauzlisten einzeln zugestellt. Letzterer hat nach An⸗ personal überwiesen. Der Geri b — Reichs⸗Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommu⸗ Pascha stattgehabten Konferenzen lassen eine definitive fehle des Generals J. Gordon, gehalten werden. enera 1 ff 39 se b c b . öö b G der Schreibstücke in gleicher Weise für die Rückgabe Sorge bersepaldae Peiffen, degenberrüesce dces r nhtbesiang hat den (aeichan “ “ in London herausgegebenen Austragung der schwebenden Differenzen als unmittelbar be⸗ H. Gongh ist mit den Kommunikationen dieser Truppenmacht
J. 1t 5. 11 Kanzlisten. Das Schreibwerk, welches von dem Kanzleipersonal der periodischen Drucks chrißt „Freiheit“ erstreckt sich auch auf vorstehend erscheinen. — Aus Belgrad: Die Ein⸗ beauftragt. Die Wichtigkeit der Khyberlinie macht die baldige
Ober⸗Landesgerichte und Landgerichte. 8 Jedem Kanzleibeamten sind in der Reg l Arb jten Gerichtsschreiberei⸗Abtheilung rechtzeitig nicht beschafft diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Auf⸗ berufung der großen Skupschtina wird aus politischen Organisation einer besonderen Kolonne zu einer dringenden von mindestens 64 Seiten zu utheiten De utheitn im Umfange ist nach näherer Bestimmung ichtss i sscchrift „Die Solidarität“ zur Ausgabe gelangen. Gründen verschoben. Die ordentliche kleine Skupschtina, Nothwendigkeit; sie wird aus fünf Batterien Artillerie,
w ze des üzanaz ing ahechgith andere Abibellung zur “ Berlin, den 15. September 1879. deren Majorität der Ministerpräsident Ristic sicher zu sein 1 ⅞ Regiment britischer und 4 Regimentern eingeborener Ka⸗
1 Bei den Gerichtsschreibereien der Ober⸗Landesgerichte und Land⸗ zur besti t gerichte werden Kanzleien eingerichtet. 88 eest wehetcnh 6 nach Maßgabe des Umfangs der abgeliefer⸗ Der Reichskanzler. scheint, wird in diesen Tagen für den Oktober einberufen. vallerie, 2 Regimentern britischer und 5 Regimentern einge⸗
u ergänzen. led 1“ ctern*2d. — 1 Das Kanzleipersonal besteh⸗ aus Kanzleibeamten und aus Lohn⸗ Ueberschuß ist den vochanbezen Kahrscheabeen ⸗ de Heeh grßesen Amts erichten kann neben oder an Stelle der, in In Vertretung: — Ueber den Zeitpunkt für den Zusammentritt des borener Infanterie und 2 Compagnien Sappeurs, d. h. im
ibern. zur Bearbeitung zu dem § 24 Sinr 1 b 8 u 8 werga Die Gatten cineis tbeg vüesarilegsee “ WEEEh.. Reichsraths liegt eine neue Meldung vor, nach welcher der] Ganzen aus 6600 Mann bestehen, außer der Peschawer Gar⸗