1879 / 218 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Sep 1879 18:00:01 GMT) scan diff

New-Nork, 15. September. Waarenbericht. New-Orleans 11 ¼. Petroleum in New-XYork 6 ¼, do. 6 ⅞, rohes Petroleum 5, do. Pipe line Certiücats Mehl 4 D. 60 C. Rother Winterweizen 1 D. 16 mized) 49 C.

(W. T. B.)

clear) ½ C. Getreidefracht 6.

Baumwolle in New-York 12518,

Zucker (Fair refining Muscovados) 6 ¼. ) 14 ½. Schmalz (Marke Wilcox) 67/18, do. Fairbanks 6 ½. Speck (short

L9T Harpener do. in Gen.-Vers. in Fhiladelphis D. 65 C. C. Msis (oeld Kasdes (Rio-) (+ 5601 ℳ), bis ult. Augast 7

Seneralversammlungen.

18. Oktober. Vereinigte Rheinisch-Westfälische

in Cöln. Ordentl. Gen.-Vers. zu Cöln.

(+ 3576 ℳ),

Pulverfabriken

1( 182 791 .

Bergbau Aktlen-Gesellschaft. Ordentl. zu Dortmund.

Eisenbahn-Einnahmen. Berlin-Potsdamer Eisenbahn.

Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn. Im August 1879 512 264 bis ult. August 3 764 159 (+ 109 534 ℳ).

Elsass-Lothringer Eisenbahn. In Angvst 1879 2 849 800

v““

8

Im Augast 1879 1 024 552 245 183 (— 107 945 ℳ).

20 647 500 (+. 111 806 ℳ)

WlIIhelm-Luxemburger Eisenbakn. Im (s— 679 ℳ), bis ultimo August 2 971 460 Rhein-Nahe -Eisenbahn. (s— 63 232 ℳ). bis ult. August Berlin-Hamburger Elsenbahn. (— 119 750 ℳ), seit 1. Jan. weniger Rheinische Eisenbahn. ung Zweigbahnen excl Call-Trier 3 705 300 1. Januar mehr 329 200 ℳ; Eifelbahn (— 23 326 ℳ),

August 1879 413 500 (— 25 556 ℳ).

Im August 1879 290 508 2 098 896 (— 160 396 ℳ).

Im August cr. 1 209 709 1 208 942

Im August cr. Sämmtliche Haupt- (s— 18 472 ℳ), seit (Call-Tzier) 129 000

seit 1. Januar 79 298

1

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MNAHeHbieTsTeAnIsrtrA2ℳ̃ SeakeTeSo.cn

Theater. Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opernhaus. 178. Vorstellung. Der Tronbadour. Oper in 4 Akten, nach dem Italienischen des S. Camerano. Musik von Verdi. Ballet von Paul Taglioni. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 162. Vorstellung. König Ri⸗ chard der Dritte. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Shakespeare. Mit Benutzung der Schlegel⸗ Tieck'schen Uebersetzung, für die deutsche Bühne be⸗ arbeitet von W. Oechelhäuser. Anfang halb 7 Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 179. Vorstellung. Die Afrikanerin. Oper in 5 Akten von E. Scribe, deutsch von F. Gumbert. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Paglioni. (Frl. Lehmann, Fr. v. Voggenhuber, Hr. Ernst, Hr. Oberhauser.) An⸗ fang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus. 163. Vorstellung. Tartuffe. Lustspiel in 5 Abtheilungen von Molidre. Vorher: Euphrosyne. Schauspiel in 1 Akt von Otto Franz Gensichen. Anfang 7 Uhr.

Es wird ersucht, die Postkarten (sowohl zu den Opernhaus⸗ wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellun⸗ gen) in den Briefkasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegenüber der Katholischen Kirche, befindet, zu legen. Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des folgenden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet. Mel⸗ dungen um Theater⸗Billets im Bureau der General⸗ Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eetgagegangen angesehen und finden keine Beant⸗

1“

Zum 19. Male:

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Mittwoch: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gast⸗ spiel der ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Malland, und des ersten Solotänzers Herrn Friedrich Spange, vom Königlichen Hoftheater in Dresden. Neu ein⸗ studirt u. mit neuer Ausstattung. Zum 138. Male: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Aus⸗ stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Masik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

den Akten Litt. C. Nr. 52 de 1879 beschlossen wor⸗ den. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Cohn im Be⸗ tretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzu⸗ liefern. Berlin, den 13. September 1879. König⸗ liches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs⸗ sachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Beschreibung. Alter: 36 Jahre, geboren 23./2. 43. Geburtsort: Schwetz. Größe: 5 Fuß 8 Zoll, Haare: schworz, Nase: groß und dick, Gesichtsfarbe: blaß, Gestalt: sehr korpulent, besondere Kennzeichen: schwerfälliger Gang. 1

Oeffentliche Vorladung. Nachdem auf Grund der Anklage der Polizeianwaltschaft zu Schildberg vom 19. Juni d. J. gegen den Reservisten, Schäfer Ignatz Zmudzinski aus Grabow die Untersuchung wegen Auswanderns als beurlaubter Reservist ohne Erlaubnißseingeleitet worden ist, wird derselbe hier⸗ durch öffentlich aufgefordert, in dem zur öffentlichen mündlichen Verhandlung und Entscheidung der Sache am 10. Dezember cr., Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht zu Schildberg anstehenden Termine zu erscheinen und sich über das ihm zur Last gelegte Vergehen zu verantworten, und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Termine dem Gericht anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens wird mit der Verhandlung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Kempen, Provinz Posen, den 8. August 1879. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Polizei⸗ Richter.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

[2461] Bekanntmachung.

Bei dem unterzeichneten Gerichte ist die Todes⸗ erklärung des Johann Friedrich Ernst Luck⸗ waldt aus Schwedt, Sohnes des hier verstorbenen Maurermeisters Johann Friedrich Hermann Luck⸗ waldt, beantragt worden. Demgemäß wird derselbe oder die von ihm etwa zurückgelassenen Erben und Erbnehmer aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 7. Januar 1880, Mittags 12 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 2, anberaum⸗ ten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls der Johann Friedrich Ernst Luckwaldt für todt erklärt und die mit vorgeladenen unbe⸗ kannten Erben und Erbnehmer mit ihren Ansprüchen

RKesidenz-Theater. Mittwoch: Die Bieder⸗ männer.

Krolls Theater. Direrktion: Engel⸗Lebrun. Mittwoch: Monsieur Hercules. Hector. Nimrod. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination des Gartens: Großes Concert. Anfang

des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr.

Germania-Sommer-Theater. Mittwoch: Volksvorstellung. I. Parquet 50 . Die Ge⸗ bieterin von St. Tropez, oder: Die Gift⸗ mischerin. Charaktergemaäͤlde in 5 Akten nach dem Französischen von Lambert.

Doanerstag: Extra⸗Vorstellung. Gastspiel des Hrn. Eduard Weiß vom Kroll'schen Theater. Der Bummelfritze. Volksstück mit Gesang in 3 Ab⸗ tzeilungen. 1 8 8

Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Letztes großes Volksfest. Halbe Theater⸗Kassenpreise: I Parquet 1 ℳ, (hintere Reihen) 75 ₰, II. Parquet, Mittel⸗ und Seiten⸗Balcon 50 ₰, Logen 1 50 u. s. w. Im prachtvollen Sommergarten von 6 Uhr ab: Großes Doppel⸗Concert. Schwedi⸗ sches und Steyrisches Damenquartett. Brillante Illu⸗ mination durch mehr als 15 000 Gasflammen. Im Theater (Anfang 7 Uhr): Die beiden Reichen⸗ müller. Schwank mit Gesang in 3 Akten und einem Vorspiel: „An der Landstraße“, von Anton Anno.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Familien⸗Nachrichten.⸗

Verlobt: Frl. Agnes Beschnidt mit Hrn. Dr. phil. Emil Beschnidt (Berlin —elitzsch).

Verehelicht: Hr. Apotheker W. Sparkuhle mit Frl. Adele Alms (St. Andreasberg i. H) Hr. Dr. med. Adan Breuer mit Frl. Amalia Mäurer (Straelen —Linz am Rhein). Hr. Premier⸗ Lieutenant v. Rohr mit Frl. Elisabeth v. Kathen (Putbus).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Kreis⸗Physikus Dr. Siehe (Calau). Hrn. Kreisrichter Max Wentzel (Sagan). Hrn. Major Franz v. Niesewund (Bonn). Eine Tochter: Hrn. Kreisrichter Osterroht (Wollin). Hrn. Oberförster Stahl (Carlsbrunn). Hrn. Rechtsanwalt Brunne⸗ mann (Greifenhagen). Hrn. Rittmeister a. D. Dodo Freiherr zu Inn⸗ und Knyphausen (Haus Dorloh).

Gestorben: Hr. Festungs⸗Wallmeister a. D. Ni⸗ kolaus Zech (Waldböckelheim). Hr. Premier⸗

v. Busse (Dresden). Hr.

Lieutenant Alwin Post⸗Direktor Waldemar Freiherr von Wrangel (Sehmen).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

„Steckbrief. Gegen den Kanfmann Max Cohn ist die gerichtliche Haft wegen wiederholter schwerer

an dessen Güterhinterlassenschaft werden ausge⸗ schlossen werden. Schwedt, den 22. Februar 1879. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

17864]¹° Domänen⸗Verpachtung.

Die Domäne Gallenzin an der Rügenwalde⸗

Stolpmünder Chaussee, 1 Meile vom Stolpmünder

Bahnhofe, soll von Johannis 1880 ab auf 18 Jahre

in öffentlicher Lizitation neu verpachtet werden

Der Lizitationstermin steht Mittwoch, den 8. Oktober d. Js.,

Vormittags 10 Uhr, 8

in dem Sitzungssaale der unterzeichneten Königlichen

Regierung an.

Das Pachtobjekt enthält: 1) Hof⸗ und Baustellen 2ö“

3) Acker.

4) Wiesen

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1““

1 zusammen. 204 Hektar. Der jährliche Pachtzins ist auf mindestens 9000 festgesetzt und von den Pachtbewerbern vor dem Ter⸗ mine der Besitz eines disponibeln Vermögens von 45 000 nachzuweisen. Die speziellen und allgemeinen Verpachtungsbe⸗ dingungen, das Vermessungsregister und die Karte können in unserer Domänen⸗Registratur und bei dem Herrn Administrator Schumann in Gallenzin eingesehen werden. Auch wird auf Verlangen Ab⸗ schrift der speziellen Pachtbedingungen gegen Erstat⸗ tung der Kopialien von uns mitgetheilt werden. Cöslin, den 1. September 1879. Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Wegner,

18 —.

8

1 Hektar.

Pferde⸗Verkauf. Vom unterzeichneten Regiment werden am 24. September 1879, Vormittags 10 Uhr, in Wandsbeck auf dem Marktplatze circa 15 Pferde, am 25. September 1879, Vormittags 11 Uhr, in Itzehoe an der Reitbahn circa 12 Pferde gegen gleich baare Zahlung öffentlich versteigert S Hannoversches Husaren⸗ Regiment r. . “““

[77351 Bekanntmachung.

Die Lieferung von circa 25 000 kg Petroleum für die hiesigen Garnisonanstalten und Institute pro 1. Oktober cr. bis ult. März 1880 soll im Wege der Submission verdungen werden.

Die Bedingungen sind in unserem Geschäfts⸗ lokale, Stresow⸗Kaserne Nr. II., einzusehen und versiegelte Offerten bis zum

der Einlösungsvaluta in Abzug gebracht.

[7825] 8 Königliche Niede rschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Die Erneuerung der Chaussirung der Berliner Straße am Bahnhof Guben, einschließlich der Material⸗Lieferung, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Es ist hierzu Termin auf Sonnabend, den 27. September er., Vormittags 11 ½ Uhr, im Bureau des Unterzeichneten anberaumt, woselbst die Bedingungen und Anschlagsformulare eingesehen, gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden önnen. Die Offerten müssen versiegelt und mit der Auf⸗ schrift „Submission auf Wege⸗Befestigungs⸗ Arbeiten zu Guben“ versehen, vor der Termin⸗ stunde an den Unterzeichneten eingereicht werden. Frankfurt a. O., den 11. September 1879 Der Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor. Schilling.

Bekanntmachung. ² Lieferungen des für die Königliche Straf⸗ anstalt zu Rendsburg erforderlichen Bedarfs an Kartoffeln, 1) für die Zeit vom 1. Oktober 1879 bis ult. März 1880 mit etwa 100 000 kg, 2) für die Zeit vom 1. April bis ult. Septem⸗ ber 1880 mit etwa 100 000 kg. sollen im Wege der Submission an den fordernden vergeben werden.

Versiegelte Offerten, für jede Lieferungsperiode getrennt und mit der Aufschrift: „Submission auf Kartoffeln pro II. Semester 1879/80“ resp. „Submission anf Kartoffeln pro I. Semester 1880/81“ sind bis zum

23. September d. J., Mittags 12 Uhr, zu welcher Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten stattfindet, einzureichen. 1

Später eingehende oder unverschlossene Offerten werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen im Bureau des Oekonomie⸗Inspektors zur Einsicht aus und können auf Verlangen gegen Erstattung der Ko⸗ pialien abgegeben werden.

Rendsburg, den 9 September 1879.

Königliche Direklion der Strafanstalt. [7668] Belanntmachung. Königliche Ostbahn.

Die in dem Bereiche der unterzeichneten Eisenbahn⸗ Kommission angesammelten alten Materialien, als Schienen, Schmiedeeisen ꝛc. sollen im Wege der öffentlichen Submission nach Gewicht verkauft werden.

Die hierauf bezüglichen Bedingungen nebst Nach⸗ weisung der zum Verkauf gestellten Schienen ꝛc. werden jedem Kauflustigen auf portofreie Requi⸗ sition an unser Central⸗Bureau gegen Einsendung von 50 Kopialiengebühren übersandt werden.

Die Bedingungen sind ferner ausgelegt in den Stationsbureaus der Königlichen Ostbahn zu Ber⸗ lin, Schneidemühl, Bromberg, Dirschau und Danzig Lege⸗Thor.

Der Submissionstermin ist hierzu auf

Donnerstag, den 25. September 1879,

. Vormittags 11 ¼ Uhr,

in unserm bautechnischen Bureau angesetzt.

Die nach Maßgabe der Submissionsbedingungen

ausgefertigten Offerten sind portofrei und versiegelt

mit der Aufschrift:

„Offerten auf Ankauf von Schienen ꝛe.“

an unser bautechnisches Bureau zu übersenden.

Die Eröffnung der Offerten erfolgt zur bezeich⸗

neten Terminsstunde in Gegenwart der etwa er⸗

schienenen Submittenten im bautechnischen Bureau.

Schneidemühl, den 9. September 1879. Königliche Eisenbahn⸗Kommission.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Mindest⸗

[7824] Aufkündigung von Pfandbriefen des Danziger Hypotheken⸗Vereins.

Folgende heute ausgelooste fünfprozentige Pfand⸗

briefe: Litt. A. à 3000 Nr. 2207 2252 2325 2332 2345 2355, Litt. B. à 1500 Nr. 813 2397 2571, Litt. C. à 300 Nr. 231 261 518 590 704 768 836 873 1078 1145 1312 1331 1592 1887 2055 2168 2354 2697 2771 2912 2967 3054 3346 3350 3933 3993 4141, werden ihren Inhabern hiermit zum 1. Januar 1880 gekündigt, mit der Aufforderung, am 2. Januar 1880 entweder hier bei uns (Melzergasse 3 in den Nachmittagsstunden von 3—4 Uhr) oder an den be⸗ nannten auf den Coupons vermerkten Zahlstellen deren Nominalbetrag baar in Empfang zu nehmen. Die vorbenannten Pfandbriefe sind nebst den dazu gehörigen nach dem 1. Januar 1880 fällig werdenden Coupons (Nr. 3 bis 10 Serie III.) und nebst Talons in coursfähigem Zustande abzuliefern; der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird von

Werden die vorbezeichneten gekündigten Pfand⸗ briefe am besagten Verfalltage nicht eingeliefert, so hört ihre weitere Verzinsung mit dem 1. Januar 1880 auf und wird in Betreff ihrer Valuka und

§. 28 unseres Statuts (Ges.⸗S. 1869, S. 37 66) verfahren werden. Restanten von früheren Loosungen Litt. C. à 300 Nr. 406 3356 3607. . Danzig, den 13. Sept mber 187 Die Direktion. C. Roepell.

17828 Bekanntmachung betreffend die achte Verloosung von Kreis⸗ Obligationen Regenwalder Kreises.

In der heute von der Seitens der Kreis⸗Ver⸗ sammlung hierzu gewählten Kommission bewirkten Verloosung von Kreis⸗Oblizationen Regenwalder Kreises sind folgende Nummern gezogen worden:

a. Litt. A. über 1000 Thlr.:

Keine.

b. Litt. B. über 100 Thlr.: Nr. 41 74 79 199 200 227 230 258 277 438 486.

c. Litt. C. über 50 Thlr.:

Nr. 68 72 107 108 142 143 151.

d. Litt. D. über 25 Thlr.: Nr. 50 84 136 137 139 140 141 146 147 148 150 151 171 172 173 176.

Die Inhaber dieser Obligationen, deren Verzin⸗ sung mit dem Ende des Jahres 1879 aufhört, wer⸗ den aufgefordert, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 2. Januar k. J. ab bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse hierselbst gegen Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen erst nach dem 1. Januar 1880 fälligen Zinscoupons Serie II. Nr. 9 und 10 nebst Talons baar in Empfang zu nehmen. Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeldlich mit abzuliefernden Zins⸗ coupons wird von dem zu zahlenden Kapital zurück⸗ behalten werden.

Labes, den 27. August 1879.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses Regenwalder Kreises Landrath 8 v. Loeper.

Wochen⸗Ausweise der deutsche Zettelbanken. Wochen⸗Uebersicht

[7823]

der Städtischen Bank zu Breslau am 15. September 1879. 8 Aesiva. Metallbestand: 1,022,237 71 an Noten anderer Banken: 756,500 Wechsel: 4,658,212 91 ₰. Lombard: 2,804,400 Effekten: 436,816 75 ₰l. Sonstige Aktivn: 28,354 46 ₰.

Puasslwve. Grundkapital: 3,000,000 Re⸗ serve⸗Fonds: 000,000 Banknoten im Umlauf: 2,504,300 Tägliche Verbindlichkeiten: Depositen⸗ Kapitalien 3,424,350 An Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten: Sonstige Passiva: vacat.

Epvpentuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen im Inlande zahlbaren Wechseln: 82,401 07 ₰.

Verschiedene Bekanntmachungen. Die Kreisphysikatsstelle des Kreises Bomst, mit dem Wohnsitze in Wollstein und mit einem jährlichen Gehalte von 900 ℳ, ist durch Versetzung des seitherigen Inhabers erledigt. Qualifizirte Be⸗ werber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeug⸗ nisse und ihres Lebenslaufs innerhalb 6 Wochen bei uns melden. Es wird bemerkt, daß der vorige Inhaber als Impfarzt und als Arzt des Kreis⸗ krankenhauses Remunerationen von zusammen 680 bezogen hat. Posen, den 11. September 1879. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

Die Kreis⸗Wundarztstelle des Kreises Buk, mit einem jährlichen Gehalte von 600 ℳ, ist er⸗ ledigt. Qualifizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenslaufs innerhalb 6 Wochen bei uns melden. Posen, den 11. September 1879. Königliche Regierung. Abtheilung des IJunern. Frhr. v. Ma ssenbach.

Bekanntmachung. Die Kreis⸗Thierarztstelle des Colberg⸗Cörliner Kreises mit dem Wohnsitze in Cörlin ist durch Versetzung des bisherigen Inhabers vakant geworden. Qualifizirte Thierärzte werden aufgefordert, sich Behufs der Wiederbesetzung der Stelle unter Einreichung der erforderlichen Zeug⸗ nisse und eines Lebenslaufs binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Cöslin, den 5. September 1879. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

[7798 Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. Betriebs⸗Einnahmen pro Monat August 1879.

pro August b. ult. Aug.

Für Personen und Gepäck ꝛc. provisoriscch Für Güter und Vieh ec. provisorisch Anderweite Einnahmen pro⸗ viweisch ... . Summe a. Dagegen 1878 desinitiv Mithin pro August 1879 2183ö“

382,639 2,367,977 776,659 6,904,550

50,411 514,950 1,205,705 —2787,777 1,329,459,10,996,419

119,750

event. wegen ihrer gerichtlichen Amortisation nach

W““

. Mithin bis ult. August 1879

weniger. 1,208,942

8

[7249)

18. September er., Vormittags 10 Uhr, daselbst einzureichen. Spandau, den 11. September 1879,

Urkundenfälschung und betrüglichen Bankerutts in

1

Königliche Garnison⸗Verwaltung. I

*e Gravir⸗ w Kunstprägeanstalt Angust Thilo

in Berlin, Unter den Linden 45,

empfiehlt oblaten ꝛc. in sanberster Au

sich den hohen Gerichtsbehörden zur Anfertigung aller Arten St sführung und zu den billigsten Preisen.

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Bestand an Reichskassenscheinen: 10,350 Bestand

Re

für das Nierteljahr.

Alle Post⸗Anstalten nehmen Aestellung an;

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dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 N&

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Gymnasial⸗Direktor Dr. Vogt zu Cassel, dem Ober⸗ Amtsrichter Keyßer zu Zierenberg, dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Anspach zu Reichenbach in Schlesien, und dem bisherigen Polizei⸗Distrikts⸗Kommissarius zu Milostowo, von Schlichting, jetzt zu Züllichau, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Gymnasial⸗Oberlehrer Riedel zu Cassel, dem Kammermusikus Wagner zu Wiesbaden und dem Amtsvogt Schiffer zu Emsbüren, Amts Lingen, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem pensionirten Steueraufseher Schultz zu Nordstemmen, Amts Gronau, das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Bootsmanns⸗Maaten Lange und dem Ober⸗Matrosen Blank von der 2. Matrosen⸗ Division, und dem Kaufmann Heinrich Schaefer zu Gräf⸗

rath im Kreise Solingen die Rettungs⸗Medaille am Bande zu

verleihen.

Deutsches NReich

Die im Jahre 1868 in Sunderland erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Bark Hampshire“ von 328,31 Register⸗Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in

das ausschließliche Eigenthum des im Großherzogthum Mecklen⸗

burg⸗Strelitz staatsangehörigen Franz Rahtkens unter dem Ue en 9 8 das Recht zur Führung der deutschen lagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Rostock zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 30. v. Mts. vom Kaiserlichen Konsulat zu Middlesbrough ein Flaggenattest ertheilt worden.

Bekanntmachung.

Die Postverbindung zwischen Hamburg un land, welche während der diesjährigen Badezeit durch das der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ lktien⸗Gesellschaft gehörende Dampfschiff „Cuxrhaven“ unterhalten wird, gestaltet sich in der Zeit vom 21. September bis einschließlich 6. Oktober wie folgt:

von Hamburg: 1

Mittwoch, den 24. September, Vorm. 8 Uhr,

Sonnabend, 27. 8 88

Sonnabend, 4. Oktober, 8 S

von Helgoland:

Montag, den 22. September, Vorm. 10 Uhr,

Donnerstag, 25. 8 78.

Montag, 29 5 10

Montag, 6. Oktober, 8 T. ( 1 .

Mit dem genannten Dampfschiffe erhalten sämmtliche für Helgoland bestimmte Postsendungen Beförderung, welche am Abend vor dem Abgange des Schiffes in Hamburg zur Post eingeliefert oder von weiterher eingetroffen sind, sowie die am Morgen des Ab⸗ gangstages hier eingelieferten und die mit dem Nachtpersonenzuge von Berlin und dem Kurierzuge von Hannover nach Hamburg gelangenden Briefsendungen.

Hamburg, den 13. September 18709.

Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.

(letzte Fahrt);

(letzte Fahrt).

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den außerordentlichen Professor Dr. Eduard Külz an der Universität zu Marburg zum ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät, an derselben Universität zu er⸗ nennen; und

dem Regierungs⸗Rath von Sanden zu Cöslin den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, sowie 6

dem Lederfabrikanten Theodor Simon zu Kirn, im Kreise Kreuznach, den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu ver⸗ leihen.

Auf den Bericht vom 12. August d. J. will Ich hierdurch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe, zu deren Aufnahme der Kreis Flatow durch das Privilegium vom 28. Oktober 1870 Ges. Samml. S. 633 ermächtigt worden ist, gemäß dem Kreistagsbeschlusse des genannten Kreises vom 7. März d. J. von fünf auf vier und ein halbes Prozent herabgesetzt werde, vorbehaltlich aller sonstigen Bestimmungen des vorerwähnten Privilegiums und der auf Grund desselben ausgefertigten Obligationen mit der Maß⸗ gabe, daß die ausgegebenen und noch nicht ausgeloosten Obli⸗ gationen den Inhabern derselben unter Innehaltung der in den Obligationen bestimmten Kündigungsfrist von sechs Mo⸗ naten für den Fall zu kündigen sind, daß die Obligationen dem Kreisausschusse des Kreises Flatow nicht bis zu einem festzusetzenden Termine zum Eintausch gegen 4 ½ prozentige 1““ August 1875 erg, den 18. Augu 1 ö1“ 6 Wilhelm. Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe, des Innern, und b w. Arbeiten. i An die Minister für Handel und Gewerbe, des Innern,

Auf den Bericht vom 28. August d. J. will Ich hier⸗ durch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 250 000 Thalern (750 000 Mark) zu deren Auf⸗ nahme die Stadt Duisburg durch das Privilegium vom 28. Oktober 1868 (Gesetz⸗Sammlung Seite 993) ermächtigt worden ist, vom 31. Dezember 1879 ab von fünf auf vier und ein halb Prozent herabgesetzt werde vorbehaltlich aller sonstigen Bestimmungen des gedachten Privilegiums und mit der Maßgabe, daß die noch nicht getilgten Obligationen den⸗ jenigen Inhabern derselben, welche der Herabsetzung des Zins⸗ fußes nicht zustimmen, noch vor dem 1. Oktober 1879 zum 31. Dezember 1879 gekündigt werden. Königsberg i./Pr., den 7. September 1879.

Wilhelm. 1“ Für den Minister des Zugleich für den Minister für nnern. Handel und Gewerbe. von Maybach. Für den Finanz⸗Minister. 1 Leonhardt.

An die Minister des Innern, für Handel und Gewerbe, der öffentlichen Arbeiten und der Finanzen. b Verotung, betreffend das Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen.

Vom 7. September 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. 1u.““

verordnen in Gemäßheit demn 8. 14 des Ausführungsgesetzes

zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗ Samml. S. 281), was folgt:

I. Allgemeine Bestimmungen.

§. 1. Die Zwangsvollstreckung wegen aller derjenigen Geldbeträge, welche nach den bestehenden Vorschriften auf Grund einer Entscheidung oder Anordnung der zuständigen Verwaltungsbehörde, eines Verwaltungsgerichts, einer Aus⸗ einandersetzungsbehörde oder eines solchen Instituts einzuziehen sind, dem die Befugniß zur Zwangsvollstreckung zusteht, er⸗ folgt ausschließlich nach den Vorschriften dieser Verordnung.

Die bestehenden Bestimmungen darüber, welche Abgaben, Gefälle und sonstigen Geldbeträge der Beitreibung im Ver⸗ waltungszwangsverfahren unterliegen, werden durch die gegen⸗ wärtige Verordnung nicht berührt.

§. 2. Ueber die Verbindlichkeit zur Entrichtung der ge⸗ forderten Geldbeträge findet der Rechtsweg, sofern derselbe nach den in den einzelnen Landestheilen hierüber bestehenden Bestimmungen bisher zulässig war, auch ferner statt. 1b

Wegen vermeintlicher Mängel des Zwangsverfahrens, die⸗ selben mögen die Form der Anordnung oder die der Aus⸗ führung oder die Frage betreffen, ob die gepfändeten Sachen zu den pfändbaren gehören, ist dagegen, unbeschadet der be⸗ sonderen Vorschriften über die Rechtsmittel im Falle der zwangsweisen Ausführung polizeilicher Verfügungen, nur die Beschwerde bei der vorgesetzten Dienstbehörde des Beamten zulässig, dessen Verfahren angefochten wird.

§. 3. Diejenigen Behörden oder Beamten, welchen die Einziehung der der Beitreibung im Verwaltungszwangsver⸗ fahren unterliegenden Geldbeträge zusteht, bilden die zur Anord⸗ nung und Leitung des Zwangsverfahrens zuständigen Voll⸗ streckungsbehörden. Auf die Beamten der Korporationen, welche nach den bisherigen Vorschriften zur eigenen Zwangs⸗ vollstreckung nicht berechtigt sind, findet diese Bestimmung nicht Anwendung. 8 W

Die Strafvollstreckungsbehörde, welcher die Einziehung einer gerichtlich erkannten Geldstrafe obliegt, ist zugleich Voll⸗ streckungsbehörde für die mit der Einziehung der Strafe ver⸗ bundene Beitreibung der Kosten. Diese Beitreibung erfolgt nach den Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung.

Fehlt es an einer nach den vorstehenden Vorschriften zu⸗ ständigen Vollstreckungsbehörde, so hat die Bezirksregierung (Landdrostei, Polizeipräsidium in Berlin) eine solche zu be⸗ stimmen.

Den zuständigen höheren Verwaltungs⸗ und den Auf⸗ sichtsbehörden ist es gestattet, die Funktionen der Voll⸗ streckungsbehörde selbst zu übernehmen.

§. 4. Muß eine Vollstreckungsmaßregel außerhalb des Geschäftsbezirks der Vollstreckungsbehörde zur Ausführung gebracht werden, so hat die entsprechende Behörde desjenigen Bezirks, in welchem die Ausführung erfolgen soll, auf Er⸗ suchen der Vollstreckungsbehörde das Zwangsverfahren auszu⸗ führen. Insoweit von der ersuchten Behörde die Pfändung

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körperlicher Sachen und deren Versteigerung ausgeführt wird,

tritt diese an die Stelle der Vollstreckungsbehörde. 1 §. 5. Die Vollstreckungsbehörde hat das Zwangsverfahren durch die ihr teigegegcnen Vollziehungsbeamten oder durch

Fehlt es derselben an solchen Beamten, so kann die Bezirksregierung (Landdrostei, Polizeipräsidium in Berlin) eine andere Vollstreckungsbehörde bestimmen. 1

Die Vollziehungsbeamten müssen eidlich verpflichtet werden. Die Ausführung einer Zwangsvollstreckung kann einem Gerichtsvollzieher übertragen werden. Dieser hat nach den für gerichtliche Zwangsvollstreckungen bestehenden Vorschriften zu verfahren. 1“ -

§. 6. Der Zwangsvollstreckung soll in der Regel eine Mahnung des Schuldners mit dreitägiger Zahlungsfrist vo hergehen. In Betreff der Gerichtskosten vertritt die Mit⸗ theilung der Kostenrechnung die Stelle der Mahnung. Bei der Ausführung der Mahnung finden die Vorschriften der §§. 8, 12 bis 18 keine Anwendung. 1

§. 7. Gegen eine dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärperson darf die Zwangsvoll⸗ streckung erst beginnen, nachdem von derselben die vorgesetzte Militärbehörde Anzeige erhalten hat. Der Vollstreckung behörde ist auf Verlangen der Empfang der Anzeige zu b scheinigen. 1 Soll die Zwangsvollstreckung gegen eine dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Person des Sol⸗ datenstandes in Kasernen und anderen militärischen Dienst⸗ gebäuden oder auf Kriegsfahrzeugen erfolgen, so hat die Voll⸗ streckungsbehörde die zuständige Militärbehörde um die Zwang vollstreckung zu ersuchen. Die gepfändeten Gegenstände sind dem von der Vollstreckungsbehörde bezeichneten Beamten zu übergeben. 1 .

§. 8. Die in dem Zwangsverfahren erforderlichen Zu⸗ stellungen erfolgen durch die Vollziehungsbeamten oder durch die Post.

19 Die Zustellungen für nicht prozeßfähige erfolgen für dieselben an deren gesetzliche Vertreter. 8

Bei Behörden, Gemeinden und Korporationen, sowie bei Personenvereinen, welche als solche klagen und verklagt wer⸗ den können, genügt die Zustellung an die Vorsteher.

Bei mehreren gesetzlichen Vertretern, sowie bei mehreren Vorstehern genügt die Zustellung an einen derselben.

§. 10. Die Zustellung für einen Unteroffizier oder einen Gemeinen des aktiven Heeres oder der aktiven Marine erfolgt an den Chef der zunächst vorgesetzten Kommandobehörde (Chef der Compagnie, Eskadron, Batterie u. s. w.). 16 .

§. 11. Die Zustellung kann an den Bevollmächtigten und, wenn dieselbe durch den Betrieb eines Handelsgewerbes veranlaßt ist, an den Prokuristen erfolgen. .

§. 12. Für die Ausführung der Zustellungen gelten die in den §§. 165 bis 170 der Deutschen Civilprozeßordnung ge⸗ gebgnen Vorschriften. Im Falle des §. 167 findet jedoch die Niederlegung des zu übergebenden Schriftstückes nur bei der Ortsbehörde oder bei der Postanstalt des Zustellungs⸗ ortes statt.

§. 13. An Sonntagen und allgemeinen Feiertagen darf eine Zustellung nur mit Erlaubniß der Vollstreckungsbehörde erfolgen; die Verfügung, durch welche die Erlaubniß ertheilt wird, ist bei der Zustellung auf Erfordern vorzuzeigen. Eine Zustellung, bei welcher diese Bestimmungen nicht beobachtet sind, ist gültig, wenn die Annahme nicht verweigert ist.

§. 14. Ueber die Zustellung ist eine Urkunde auf⸗ zunehmen; dieselbe muß enthalten: .

1) Ort und Zeit der Zustellung; 1

8 die Bezeichnung des zuzustellenden Schriftstückes;

3) die Bezeichnung der Person, an welche zugestellt werden soll; ““

4) die Bezeichnung der Person, welcher zugestellt ist; in den Fällen der §§. 166, 168, 169 der Deutschen Civilprozeß⸗ ordnung die Angabe des Grundes, durch welchen die Zu⸗ stellung an die bezeichnete Person gerechtfertigt wird; wenn nach §. 167 a. a. O. verfahren ist, die Bemerkung, wie die darin enthaltenen Vorschriften nach Maßgabe des §. 12 dieser Ver⸗ ordnung befolgt sind;

5) im Falle der Verweigerung der Annahme die Er⸗ wähnung, daß die Annahme verweigert und das zu über gebende Schriftstück am Orte der Zustellung zurückgelassen ist;

6) die Bemerkung, daß das zuzustellende Schriftstü übergeben ist; b

99 bicf Unterschrift des die Zustellung vollziehenden g Post zugestell, so, hat die Voll

§. 15. Wird durch die Post zugestellt, so hat die Voll⸗ streckungsbehörde einen durch ihr Hienstsiegel verschlossenen, mit der Adresse der Person, an welche zugestellt werden soll, versehenen und mit einer Geschäftsnummer bezeichneten Brief⸗ umschlag, in welchem das zuzustellende Schriftstück enthalten ist, der Post mit dem Ersuchen zu übergeben, die Zustellun einem Postboten des Bestimmungsortes aufzutragen. Da die Uebergabe in der bezeichneten Art geschehen, ist von der Vollstreckungsbehörde oder dem Vollziehungsbeamten zu be⸗ scheinigen. 1

§. 16. Die Zustellung durch den Postboten erfolgt in Gemäßheit der Bestimmungen des §. 12. Ueber die Zustel⸗ lung ist von dem Postboten eine Urkunde aufzunehmen, welche den Bestimmungen des §. 14 Nr. 1, 3 bis 5, 7 entsprechen

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Personen

der öffentlichen Arbeiten und der Finanzen.

diejenigen Beamten, deren sie sich als solcher zu bedienen hat,

auszuführen.

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und die Uebergabe des seinem Verschlusse, seiner Adresse und