1879 / 219 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Sep 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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Gerichtsschreiberdienstes beauftragt war, ganz oder theilweise an⸗ gerechnet werden.

Im Uebrigen finden auf den Vorbereitungsdienst die §§. 2, 4, 6, 7 entsprechende Anwendung.

1 . 8 Die Gerichtsschreibergehül 1 wird bei Landgerichten, welche hierzu von der Anstellungsbehörde bestimmt werden, abgelegt. Die Mitglieder der Prüfungskommission werden auf die Dauer des S. aus Richtern und Staatsanwälten, welche am Sitz des Landgerichts ihren Wohnsitz haben, ernannt. . Die einzelnen Prüfungen sind von zwei Mitgliedern der Prü⸗ fungskommission abzunehmen. 3 Die geschäftliche Leitung der Prüfungskommission steht dem Präsidenten des Landgerichts zu.

Die Prüfung ist eine schriftliche und eine mündliche. Sie ist darauf zu richten, ob der Anwärter für die Aufnahme von Gesuchen u Protokoll des Gerichtsschreibers, für die Protokollführung bei den gerichtlichen Verhandlungen und im Uebrigen für die leichteren Zweige des Gerichtsschreiberdienstes, insbesondere für den Registratur⸗ dienst sowie für die Anfertigung einfacher Kostenliquidationen und einfacher Rechnungsarbeiten sich die erforderliche Kenntniß und prak⸗ tische Gewandtheit erworben hat. Auf die im §. 5 2 des Gesetzes vom 3. März 1879, betreffend die Dienstverhältnisse der Gerichtsschreiber, bezeichneten Gerichtsschreiber eschäfte und auf den Bureaudienst bei der Staatsanwaltschaft hat sich die Prüfung nicht zu erstrecken. 8 1“

Als bestanden gilt die Prüfung nur, wenn beide Mitglieder der Prüfungskommission darin übereinstimmen.

Im Uebrigen finden auf die Prüfung die §§. 10 bis 12, 14, 15 mit den aus den vorstehenden besonderen Bestimmungen sich ergeben⸗ den Maßgaben entsprechende

Die Gerichtsschreibergehülfen werden von der im §. 17 bezeich⸗ eten Behörde ernannt. Dritter Abschnitt. Einstweilige Wahrnehmung der Gerichtsschreiber⸗ 8eSsüte

Im Falle einer erforderlichen Aushülfe oder Stellvertretung önnen mit der einstweiligen Wahrnehmung der Gerichtsschreiber⸗ eschäfte beauftragt werden:

Personen, welche zu Gerichtsschreibern oder zu Gerichtsschreiber⸗ gehülfen ernannt werden können, sowie Personen, welche die Gerichtsschreiberprüfung oder die Gerichtsschreibergehülfen⸗ Prüfung bestanden haben. .

In Ermangelung der vorstehend bezeichneten Personen können

eauftragt werden: 8 ersonen, welche im Vorbereitungsdienst für die Gerichts⸗ schreiber⸗ oder Gerichtsschreibergehülfen⸗Prüfung mindestens drei Monate beschäftigt worden sind, sowie Personen, welche auf der Gerichtsschreiberei seit mindestens sechs Monaten als Kanzlisten, Lohnschreiber oder Privatgehülfen beschäftigt worden sind.

Die auf Grund der Vorschrift des zweiten Absatzes beauftragten Personen sollen zu dem im §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 3. März 879 bezeichneten Geschäften nicht verwendet werden. .

Die Borscheiften des §. 9 Absatz 2 des Gesetzes vom 3. März 879 werden durch die estimmungen nicht berührt.

Zur Ertheilung des Auftrags (§. 23) ist jeder Vorstand des Gerichts hinsichtlich der seiner Aufsicht unterstellten Personen er⸗

mächtigt. Soll für die einstweilige Wahrnehmung des Gerichts⸗ chreiberdienstes eine Entschädigung bewilligt werden, so kann der uftrag nur von der Anstellungsbehörde ertheilt werden. Vierter Abschnitt. Bureaubeamte der Stzatsanweltschaften.

Die Sekretäre und Assi tenten bei der Staatsanwaltschaft werden gegen festes Gehalt auf Lebenszeit angestellt. Die An⸗ stellung der Assistenten kann auch gegen Diäten auf Kündigung er⸗

olgen. folg 26

§. 26. Zu Sekretären bei der Staatsanwaltschaft können nur Per⸗ 1,9 welche zu Gerichtsschreibern ernannt werden können, zu ssistenten bei der Staatsanwaltschaft nur Personen ernannt werden, welche zu ernannt werden können.

Die §§. 17, 22, 23, 24 dieser Verfügung finden hinsichtlich der Bureaubeamten der Staatsanwaltschaft entsprechende Anwendung.

Fünster Abschnitt. Uebergangs⸗ und Selnßbestimmungen.

Zu Gerichtsschreibern und zu Sekretären bei der Staatsanwalt⸗ 1.n können ohne Ablegung der Gerichtsschreiberprüfung ernannt werden:

1) die nachstehend bezeichneten, bei den aufgehobenen Behörden etatsmäßig angestellten und zum 1. Oktober d. J. einstweilig in den Ruhestand decge ten Beamten:

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die Rendanten, Depositalkassen⸗Buchhalter, Kalkulatoren, Sekretäre und Bureau⸗Assistenten im Geltungsbereiche der Verordnungen vom 2. Januar 1849 und vom 26. Juni 1867;

die Sekretäre, Kanzlei⸗Expedienten und.Aktuare im Bezirke des Appellationsgerichts zu Celle;

die Sekretäre, Aktuare und Expedienten im Bezirke des Appellationsgerichts zu Frankfurt a. M.;

die Sekretäre, Parketsekretäre und Gerichtsschreiber im Be⸗ zirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln; 8 2) Personen, welche vor dem 1. Oktober d. J. das Aktuariats⸗

examen erster Klasse oder im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln das ve eöe bestanden haben, sowie die⸗ jenigen, welche im Bezirke des Appellationsgerichts zu Celle vor dem 1. Oktober d. J. durch Erklärung der vorgesetzten Behörde die Be⸗ fähigung zur Bekleidung einer erworben haben.

§. 29.

u Gerichtsschreibergehülfen und zu Assistenten bei der Staats⸗ anwaltschaft können ohne Ablegung der in dieser Verfügung vorge⸗ schriebenen Prüfungen ernannt werden:

1) die im §. 28 bezeichneten Personen,

2) Personen, welche vor dem 1. Oktober d. J. das Aktuariats⸗ examen zweiter Klasse,

3) Personen, welche vor dem 1. Oktober d. J. im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln das Gerichtsvollzieherexamen bestanden haben.

Soll die Anstellung gegen Diäten auf Kündigung erfolgen, so ist auch die Erfüllung der im §. 18 Nr. 1, 2 bezeichneten Voraus⸗ setzungen nicht erforderlich. 88

Für die vor dem 1. Oktober d. J. noch erforderlichen Er⸗ .. . der Gerichtsschreiber und Gerichtsschreibergehülfen, sowie der Sekretäre und Assistenten bei den Staatsanwaltschaften bleiben diejenigen Vorstandsbeamten der Appellationsgerichte zuständig, wel⸗ chen der Justiz⸗Minister durch frühere Verfügungen das Recht der Ernennung übertragen hat. 6. 31

Anwärtern, welche vor dem 1. Oktober d. J. zur Ausbildung für den Subalternbeamtendienst bei den aufgehobenen Gerichten und Staatsanwaltschaften beschäftigt worden sind, kann die zurückgelegte Zeit der Beschäftigung, sowie der Zeitraum, in welchem sie mit der einstweiligen Wahrnehmung des Subalternbeamtendienstes beauftragt ewesen sind, auf den Vorbereitungsdienst, welcher der Gerichts⸗ 1 bezw. der Gerichtsschreibergehülfen⸗Prüfung voran⸗ gehen muß, angerechnet werden.

Der Zeitraum, während dessen der Anwärter vor dem 1. Okto⸗ ber d. J. zur Ausbildung für das Amt eines Gerichtsvollziehers im

Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln oder für das Amt eines Gerichtsvogts im Bezirke des Appellationsgerichts zu Celle bei einem Gerichtsvollzieher oder Gerichtsvogt beschäftigt worden ist, kann bis zu einem Maximum von drei Monaten auf den Vor⸗ bereitungsdienst, welcher der Gerichtsschreiberprüfung vorangehen muß, angerechnet werden.

§. 32.

Personen, welche bei Publikation dieser Verfügung bei den auf⸗ gehobenen Gerichten und Staatsanwaltschaften behufs ihrer Aus⸗ bildung für den Subalternbeamtendienst in Folge Anordnung der zuständigen Behörde beschäftigt werden, sind zu dem Vorbereitungs⸗ dienst, welcher der Gerichtsschreiberprüfung vorangehen muß, ohne Erfüllung der im §. 1 bezeichneten Voraussetzungen zuzulassen.

Die Zulassung kann schon vor dem 1. Oktober d. J. durch die Vorstandsbeamten des Appellationsgerichts, in dessen Bezirk der An⸗ wärter beschäftigt wird, erfolgen. Die Vorstandsbeamten können zugleich darüber Bestimmung treffen, ob und welcher Zeitraum auf den Vorbereitungsdienst in Gemäßheit des §. 31 anzurechnen und bei welcher Behörde der Anwärter vom 1. Oktober d. J. ab zu be⸗

schäftigen ist. Berlin, den 5. September 1879. Der Justiz⸗Minister. Im Auftrage: Rindfleisch. An sämmtliche Justizbehörden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. Bei der heute öffentlich bewirkten 25. Serien⸗Verloosung der Staats⸗Prämien⸗Anleihe vom Jahre 1855 sind die 30 Serien: 75. 117. 188. 191. 212. 215. 219. 348. 440. 452. 535. 596. 603. 685. 709. 741. 743. 796. 899. 935. 992. 1013. 1029. 1091. 1125. 1142. 1197. 1254. 1309. 1470 gezogen worden. Die zu diesen Serien gehörigen 3000 Schuldverschreibungen und die für dieselben am 1. April k. J. zu zahlenden Prämien werden am 15. und 16. Januar k. J. ausgeloost werden. Berlin, den 15. September 1879. 3 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Löwe. Hering. Merleker.

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Abgereist: Se. Excellenz der Hofmarschall, General⸗ Lieutenant Graf Perponcher, welcher am 16. d. M. aus Stettin zurückgekommen, gestern Abend nach Straßburg.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,

1) daß bei dem Königlichen Stadtgericht hierselbst an summa⸗ rischen, Mandats⸗, Injurien⸗ und Bagatellprozessen anhängig gewesen sind: a. im Jahre 1877 246 775, b. im Jahre 1878 223 076, mit⸗ hin im letzteren Jahre 23 699 weniger als im ersteren, ferner

2) daß bei den Schiedsmännern in Berlin im Jahre 1878 11 993 Sachen anhängig gewesen, von denen a. durch Vergleich 3795, b. durch Zurücktreten der Parteien 1149, c. durch Ueberweisung an den Richter 7000, zusammen 11 944 erledigt und d. am Schlusse des Jahres 49 anhängig geblieben sind.

Berlin, den 13. September 1879.

Königliches Kammergericht.

Bekanntmachung für Seefahrer.

Am Mittwoch, den 1. Oktober cr., Morgens 8 Uhr, beginnt im hiesigen Staats⸗Navigationsschulgebäude eine Prüfung derjenigen Seeleute, welche die Absicht haben, den nächsten Kursus in hiesiger Steuermannsklasse mitzumachen.

Leer, den 16. Septensber 18779.

Der Königliche Navigationsschuldirektor. In Vertretungt: Wendtlandt.

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Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ 8. fuhr über die Reichsgrenze. Verordnung, betreffend die Einführung der vollständigen Ver⸗ kehrssperre von Boronow im Lublinitzer Kreise bis Slupna im Kattowitzer Kreise.

Nachdem die Rinderpest nicht blos he. sondern auch in Siewierce im Kreise Bendzin in Russisch⸗ Polen amtlich konstatirt und die Seuche durch Weiter⸗ transport einzelner Viehstücke nach Bendzin und auch sonst verschleppt zu sein scheint, sehen wir uns veranlaßt, für den⸗ jenigen Theil der Landesgrenze, welcher bei Boronow im Lublinitzer Kreise beginnt und bis Slupna im Kattowitzer Kreise sich erstreckt, die vollständige Verkehrssperre gegenüber dem angrenzenden Auslande gemäß §. 7 der revi⸗ dirten Instruktion vom 9. Juni 1873 eintreten zu lassen.

I. Demzufolge ist bis auf Weiteres die Ein⸗ und Durch⸗ fuhr von Gegenständen und Thieren aller Art auf dem Land⸗ wege untersagt.

II. Auch für den Eisenbahnverkehr ist die Ein⸗ und Durchfuhr von Thieren aller Art bezüglich der gedachten Grenzstrecke verboten.

III. Von Waaren dürfen über diese Grenzstrecke mittelst der Bahn nicht ein⸗ und durchgeführt werden:

a. alle von Wiederkäuern stammenden thierischen Theile in frischem oder trockenem Zustande, einschließlich der Butter, Milch, Käse und Talg,

b. Dünger, Rauchfutter, Stroh und andere Streumate⸗ rialien, gebrauchte Stallgeräthe, Geschirre und Lederzeuge

c. Wolle, Haare und Borsten, gebrauchte Kleidungsstücke für den Handel und Lumpen, gleichviel ob letztere in Säcke verpackt sind oder nicht; Heu, Stroh und Häcksel sofern diese Gegenstände als Verpackungsmittel verwendet sind unterliegen dem Einfuhr⸗ und Durchfuhrverbote nicht, müssen jedoch am Bestimmungsorte unter Aufsicht der zuständigen Polizeibehörde vernichtet werden. st ner Verkehr mit anderen Gegenständen auf der Bahn ist frei.

IV. Was vorstehend vom Eisenbahnverkehr gesagt ist, gilt auch vom Postverkehr.

V. Der Personenverkehr erleidet für die gedachte Landes⸗ grenze nur in sofern eine Beschränkung, als Fleischer, Vieh⸗ händler und deren Gehülfen die Grenze nicht überschreiten dürfen. Auch mittelst der Eisenbahn dürfen dieselben nicht in das diesseitige Gebiet eingelassen werden. Den bezeichneten Personen sind bis auf Weiteres auch keine Legitimations⸗ scheine zum Grenzverkehr mit Rußland zu ertheilen.

VI. Die vorstehend angeordnete Sperre wird durch mili⸗ tärische Kräfte aufrecht erhalten.

VII. Für die Kreise Lublinitz, Tarnowitz, Beuthen und 1 wird ferner jede größere Ansammlung von Menschen abgesehen von den politischen und kommunalen Wahlen, sowie abgesehen von den Wochenmärkten untersagt.

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Die Abhaltung der Vieh⸗, Kram⸗ und Ablaßmärkte wird für diese Kreise hiermit ausdrücklich verboten, sowie jede An⸗ von Thieren jeglicher Art, der Handel mit Vieh und der Transport des letzteren mit Ausnahme desjenigen zur Weide desgleichen von Dünger, Rauchfutter, Stroh und anderen Streumaterialien.

Die Herren Landräthe sind jedoch ermächtigt, auf Grund eines Ursprungsattestes des betreffenden diesseitigen König⸗ lichen Landrathsamtes auch größere Viehtransporte jeglicher Art, einschließlich der Hornviehtransporte, sowie von Dünger, Rauchfutter, Stroh und anderen Streumaterialien, ohne Rück⸗ sicht auf die Größe des Transportes, nach freiem Ermessen zu gestatten.

Das Ursprungsattest muß den Namen des Besitzers, Signalement und Stückzahl der Thiere, sowie den Bestim⸗ mungsort und die Bescheinigung enthalten, daß in dem Ur⸗ sprungsorte des Viehes resp. der betreffenden Gegenstände, die Rinderpest nicht herrscht.

Die Königlichen Landräthe sind ferner befugt, in geeig⸗ neten Fällen sich einzelne örtliche Polizeiverwalter (Buürger⸗ meister und Amtsvorsteher), keineswegs aber Vorsteher von Landgemeinden (Schulzen) für die Ertheilung dieser ÜUrsprungs⸗ atteste zu substituiren.

Angespannte Zugthiere bedürfen der Ursprungsatteste nicht, ebensowenig wie Hornviehgespanne, welche auf Wochen⸗ märkte kommen.

Das nöthige Vieh zum Fleischkonsum darf nur unter Aufsicht der mit der Veterinär⸗Polizei betrauten Behörden gekauft werden.

VIII. Unsere Verordnung vom 13. September d. J.

(Extrablatt zum Amtsblatt S. 251) bleibt im ganzen Um⸗

fange in Kraft, insoweit nicht in dieser Verordnung besondere Vorschriften erlassen sind.

IX. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Maßnahmen werden in Gemäßheit der 88. 327 und 328 des Strafgesetz⸗ buches und des Gesetzes vom 21. Mai 1878 (Reichsgesetzblatt S. 95) bestraft.

Oppeln, den 16. September 1879.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

Nichtamtliches. Deutsches NReich.

Preußen. Berlin, 18. September. Se. Majestät der Kaiser und König trafen heute früh 9 Uhr mittelst Extrazuges in Darmstadt ein und setzten von dort ohne Aufenthalt die Reise nach Straßburg fort.

Mittags, kurz nach 12 Uhr, kamen Se. Majestät in Karls⸗ ruhe an und begaben Sich, von der Bevölkerung auf dem Haunen Wege mit jubelnden Zurufen begrüßt, nach dem üledensschloffe, wo das Dejeuner eingenommen werden ollte.

hses Weiterreise nach Straßburg war auf 1 Uhr fest⸗ gesetzt.

Verweigert ein nach dem Bundesgesetze vom 6. Juni 1870, betreffend den Unterstützungswohnsitz, provisorisch zur Verpflegung verpflichteter Armenverband die vorläufige Unter⸗ stützung eines Hülfsbedürftigen, und unterstützt dem⸗ zufolge eine Privatperson oder eine überhaupt nicht verpflich⸗ tete Korporation den Bedürftigen, so hat diese, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals, I. Senats, vom 20. Juni 1879, einen klagbaren Anspruch auf Erstattung der Verpfle⸗ gungskosten gegen den provisorisch verpflichteten Armenverband, welcher sodann die erstatteten Kosten gegen den definitiv ver⸗ pflichteten Armenverband im Verwaltungsstreitverfahren ein⸗ klagen kann.

Der Königliche Gesandte in Hamburg, von Wentzel, ist auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Bervollmächtigte zum Bundesrath Königlich - Geheime Finanz⸗Rath Zenker ist hier ange⸗ ommen.

Stettin, 17. September. Se. Majestät der Kaiser und König haben dem Ober⸗Präsidenten von Münchhausen folgendes Schreiben zugehen lassen:

„Ich spreche Ihnen gern bei Meiner heutigen Abreise aus der Provinz Pommern nochmals aus, daß der Mir in der Provinz be⸗ reitete Empfang und die vielfachen Kundgebungen treuer Anhäng⸗ lichkeit Mich warm berührt und Meinem Herzen sehr wohlgethan haben. Ich ersuche Sie, dies zur Kenntniß der Provinz zu bringen, der Ich zugleich auch Meine dankende Anerkennung für die durchweg sehr zufriedenstellende Aufnahme der Truppen während der Uebungen zu erkennen gebe.

Stettin, den 16. September 1879. 11“

Wilhelm.“ An den Ober⸗Präsidenten der Provinz Pommern.

Kiel, 15. September. Die „Kiel. Ztg.“ berichtet: Das Uebungsgeschwader, bestehend aus den Panzerfregatten „Friedrich Carl“, „Preußen“, „Kronprinz“, „Friedrich der Große“, sowie dem Aviso „Grille“, lief gestern Morgen gegen 8 Uhr, von Swinemünde kommend, in den Kieler Hafen ein. Außer den genannten Schiffen liegen 88 im Hafen die Kor⸗ vette „Arkona“, die Segelfregatte „Niobe“, die von Westindien heimgekehrte Korvette „Nymphe“, die beiden Briggs „Mus⸗ quito“ und „Undine“, sowie der Torpedodampfer „Zieten“.

Das Uebungsgeschwader ist heute Vormittag im hiesigen Hafen aufgelöst worden, und wurde die Contre⸗Admiralsflagge vom ,Friedrich Carl“ heruntergehißt. Die Panzerfregatten Kronprinz“ und „Friedrich Carl“ werden morgen Vormittag den Kieler Hafen verlassen und nach Wilhelmshaven in See gehen, woselbst die Außerdienststellung erfolgen wird. Die Abrüstung der Panzerfregatten „Friedrich der Große“ und „Preußen“ soll sofort in Angriff genommen werden.

Bayern. München, 15. September. (Allg. Ztg.) Bezüglich der Amtsübergabe an die neu eintreten⸗ den Gerichtsvorstände und Staatsanwälte sowie über den Vollzug der Aktenübergaben hat das Justiz⸗ Ministerium mehrfache Anordnungen erlassen. Bei der Amtsübergabe an die neu ernannten Staatsanwälte und an die aufgestellten Amtsanwälte kommen die im 8§. 11 der Dienstesvorschriften für die Staatsanwälte bei den Gerichten in den Landestheilen diesseits des Rheins unter dem 20. Juni 1862 getroffenen Be⸗

stimmungen zur entsprechenden Anwendung. Die Amtsübergaben in dem Zeitraume vom 22. bis zum 30. d. M. stattzufinden. Für die Fortführung der Geschäfte bis zum 30. d. M. haben die abtretenden Gerichtsvorstände und Staatsanwälte oder deren Vertreter zu sorgen. Bei den⸗ jenigen Kollegialgerichten, deren Mitglieder sämmtlich an an⸗ dere Orte versetzt werden, haben die Mitglieder der Ferien⸗ Senate und ein Untersuchungsrichter bis zum 30. d. M. zur I der Geschäfte an dem seitherigen Gerichtssitze zu verbleiben.

Sachsen. Dresden, 17. September. Königliche Hoheit der Prinz Georg begiebt sich heute Abend nach Straßburg, um den in Elsaß⸗Lothringen stattfindenden Manövern des XV. Armee⸗Corps anzuwohnen. In Höchst⸗ dessen Begleitung werden sich der Chef des genra sech.⸗ Oberst von Holleben, und der Adjutant Rittmeister Edler von der Planitz befinden.

(Dr. J.) Se.

Hesterreich⸗Ungarn. Wien, 17. September. (W. T. B.) Die „Polit. Corresp.“ meldet aus Konstantinopel von heute: Der russische Botschafter b Lobanoff ist vom Kaiser Alexander nach Livadia berufen worden. Gerü tweise verlautet, daß Osman Pascha vom Seraskierate zurücktreten ch Pascha zu seinem Nachfolger ernannt werden würde.

Einer Meldung des „Pester Lloyd“ zufolge wird der ungarische Minister⸗Präsident von Tisza am 21., spätestens am 22. d. M. aus Ostende zurückkehren und sich nach kurzem Aufenthalte in Pest unmittelbar nach Wien begeben, woselbst die bereits wiederholt erwähnten gemeinsamen Minister⸗ konferenzen stattfinden werden. Den Gegenstand sollen die auf die bosnisch⸗herzegowinische Verwaltung bezüglichen Vorlagen, das gemeinsame Budget für 1880 und andere in die Kompetenz der gemeinsamen Regierung und der Delegationen fallende Angelegenheiten bilden.

Großbritannien und Irland. London, 16. Sep⸗ tember. (Allg. Corr.) Im indischen Amte ist nachstehende Depesche des Vizekönigs von Indien, datirt aus Simla, vom 14. d. Mts., eingegangen: „Sir Gholam fsenn ist wohlbehalten in Shutargardan angelangt.

s verlautet, daß ein Truppendetachement aus Kabul in Jellalabad angekommen ist. Major Sandeman telegraphirt aus Quetta, daß im Lande völlige Ruhe herrsche, und daß die Nachrichten aus Kabul keine beunruhigende Wirkung aus⸗ eübt hätten. Die Häuptlinge der Khojakstämme erklärten, e seien entschlossen, shien Verpflichtungen getreulich nach⸗ zukommen. Der Khan von Khelat telegraphirt, daß sein etin und Land zur Verfügung der britischen Truppen ständen“.

Mr. Mitchell Henry hat an den Sekretär der Home⸗ rule⸗Liga ein Schreiben gerichtet, in welchem er Mr. Parnells Projekt einer Nationalkonvention verwirft und er⸗ klärt, daß die Dubliner Versammlung, bei welcher der Ver⸗ such gemacht worden, eine solche Körperschaft anzuerkennen mit dem erklärten Zwecke, die Autorität der Konvention von 1873 zu unterdrücken ein Akt des politischen Selbstmords sei. Mr. M. Henry protestirt gegen diese abermalige Ab⸗ weichung von dem Programme von 1873, an dessen Prin⸗ zipien er 1vS gedenkt.

17. September. (W. T. B.) Nach einer dem „Reuter⸗ schen Bureau“ aus Capetown via Aden zugegangenen Mittheilung, vom 29. August, wäre Cetewayo am Tage zuvor zum Gefangenen gemacht worden.

Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Simla, vom heutigen Tage, gemeldet, daß ein Sergeant und einige Guiden, welche zu dem Personal der englischen Ge⸗ sandtschaft in Kabul gehörten, von dort nach Alikhel entkommen seien. Die Militärbehörden hätten Nachrichten erhalten, denen zufolge die Verbindung zwischen dem Khyberpasse und Kabul von den Grenzstämmen theil⸗ weise zerstört worden sei. Durch die hierdurch entstandenen Transportschwierigkeiten werde der Vormarsch der englischen Kolonnen von Khyber und Kurrum, welche je 11 000 Mann von allen Waffengattungen zählen, verzögert.

18. September. (W. T. B.) Der Standard“ schreibt: Die Katastrophe von Kabul habe den Werth. des Vertrages von Gandamak thatsächlich vernichtet; es werde nothwendig sein, das Prinzip des uti possidetis in Anwendung zu bringen.

Frankreich. Paris, 16. September. (Cöln. Ztg.) Die Rundreise des Kriegs⸗Ministers zur Besichtigung der Festungen an der Ostgrenze wird bis Anfang November dauern, doch will der Minister auf acht Tage nach Paris kommen, um den Manövern des Armee⸗Corps des Generals Schmitz, zu welchem viele ausländische Offiziere erscheinen werden, beizuwohnen.

Türkei. Konstantinopel, 17. September. (W. T. B.) In der Stadt waren heute verschiedene Gerüchte von einem hßteiche Attentate auf den Sultan verbreitet. Ver⸗ anlassung zu diesen Gerüchten gab der Umstand, daß ein ndividuum, welches der Geistesstörung verdächtig ist, den ingang in den Garten des NYeldiz Kiosks erzwingen wollte und hierbei drei Soldaten verwundete, und hierbei selbst ebenfalls schwer verwundet wurde.

Rumänien. Bukarest, 17. September. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer waren 123 Deputirte anwesend. Der Deputirte Majorescu stellte den Antrag, daß die Berathung über die Verfassungs⸗ revision so lange vertagt werde, bis die Regierung einen neuen Gesetzentwurf eingebracht habe. Der Minister Boerescu führte aus, daß die Regierung einen verfassungswidrigen Akt begehen würde, wenn 1 e die Verhandlung über den von der Kammer ausgearbeiteten Gesetzentwurf nicht gestatten wollte und fügte hinzu, die Regierung werde im gegebenen Augen⸗ blick ihre Meinung kundthun. Ein Antrag auf Schluß der Generaldebatte wurde mit 62 gegen 61 Stimmen abgelehnt, die Generaldebatte wird daher morgen fortgesetzt werden.

Der Senat hielt keine Plenarsitzung, sondern war mit Arbeiten in den Sektionen beschäftigt.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 18. Sep⸗ tember. (W. T. B.) Der zeitweilige General⸗Gouverneur von Odessa, General von Totleben, ist zum Kommagn⸗ direnden der Truppen des Militärdistrikts von Odessa, unter Beibehaltung seines Postens als General⸗Gouverneur, ernannt worden

r. 37 des „Justiz⸗Ministerial⸗Blatts Inhalt; Allgemeine Verfügung vom 4. September 1879, betreffend die Beschaffung des Schreibwerks bei den Justizbehörden und die Stellung der Bureauhülfskräfte durch die Gerichtsschreiber bei den Amtsgerichten. Allgemeine Verfügung vom 5. September 1879, betreffend den Vorbereitungsdienst, die Prüfung und die Anstellung der Gerichtsschreiber. Allgemeine Verfügung vom 8. September 1879, betreffend die Bewilligung von Umzugskosten an die zum 1. Oktober d. J. versetzten Beamten. Allgemeine Verfügung vom 8. September 1879, betreffend den Erlaß der Geschäftsordnungen für die Gerichtsschreibereien der Ober⸗Landesgerichte und für die Sekre⸗ tariate der Staatsanwaltschaften bei denselben. Allgemeine Ver⸗ fügung vom 10. September 1879, betreffend die Dienstsiegel

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Notare.

Statistische Nachrichten.

Nach der im „Statistischen Jahrbuch für das Königreich Sachsen“ (1880) enthaltenen Medizinalstatistik starben im Königreich im Jahre 1878 80 914 Personen (gegen 81 425 in 1877), davon 7321 (1877 7009) an Lungenschwindsucht, 3933 (1877 3011 an Croup und Diphtherie, 2029 (1877 1840) an Scharlach, 1850 (1877, 1943) an Krebs, 777 (1877 741) an Typhus ꝛc., 594 (535) an Kindbettfieber, 514 (748) an Masern, 385 (1222) an Keuch⸗ eseg⸗ 68 (59) an Ruhr, 31 (20) an Pocken, 7 (1) am Typhus e(xanthb.

Geimpft wurden im Jahre 1878 zum ersten Male von 108 246 impfpflichtigen Kindern 81 298 mit Erfolg, 6326 ohne Er⸗ folg. 936 Kinder waren nicht zur Nachschau gebracht. 81 038 Kin⸗ der waren mit Menschen⸗, 1981 mit Thierlymphe geimpft worden; ungeimpft blieben 23 686 Kinder, von denen sich 2818 vorschrifts⸗ widrig der Impfung entzogen haben. Zur Wiederimpfung sollten 67 998 Kinder gestellt werden, von denen 55 468 mit, 8688 ohne Erfolg geimpft wurden; bei 541 konnte der Erfolg nicht festgestellt werden; 63 879 Kinder wurden mit Menschen⸗, 277 mit Thierlymphe geimpft; 3301 Kinder wurden nicht wieder geimpft und 1214 ent⸗ zogen sich der Impfung.

Das Civil⸗Medizinal⸗Personal bestand am 1. Januar 1879 aus 925 Civilärzten (außerdem 14 in Landesanstalten), 69 Civil⸗ Wund⸗ und Zahnärzten (außerdem 1 in einer Landesanstalt), 239 Apothekern, 1714 ebammen (in 943 Distrikten). Es kamen auf die Qu.⸗Meile 3,4 Civilärzte (in den Stadtmedizinalbezirken Dresden 416,7, Leipzig 543,6, Großenhain 102), 0,2 Civil⸗Wund⸗ und Zahn⸗ ärzte (in jenen 3 Bezirken 21,9, bezw. 63 und 0), 0,9 Apotheken (35,1 bezw. 43,6 und 20,4), 6,3 Hebammea (182 bezw. 198 und 81,6). Es kamen auf 1 Civilarzt 2984 Einwohner (1038 bezw. 786 und 1694), auf 1 Zahn⸗ und Wundarzt 40 008 (19 729 bezw. 6705 und 0), auf 1 Apotheke 11 551 (12 331 bezw. 9799 und 8468), auf 1 Hebamme 1611 (2377 bezw. 2159 und 2117) Einwohner.

Das Militärmedizinal⸗ und veterinarärztliche Personal bestand aus 68 Ober⸗ und 40 Roßärzten.

Im Ganzen waren 993 Civil⸗ und Militär⸗Ober⸗Aerzte (3,7 auf 1 Qu.⸗Meile, 1 auf 2780 Einwohner) und 69 Civil⸗Wund⸗ und Zahnärzte (0,2 auf 1 Qu.⸗Meile, 1 auf 40 008 Einwohner), zusam⸗ men 1062 Aerzte (3,9 auf 1 Qu.⸗Meile, 1 auf 2599 Einwohner). Das civilveterinärärztliche Personal bildeten 27 Bezirksthier⸗ ärzte (1 auf 10,1 Qu.⸗Meile), 20 Amtsthierärzte (1 auf 13,6 Qu.⸗ Meile', 138 Thierärzte (1 auf 1,8 Qu.⸗Meile) und 95 thierärztliche Empiriker. 3

Nach amtlichen Ausweisen, mitgetheilt von dem „Panamä Star and Herald“, wurden während des Monats Mai die Elementar⸗ schulen des Staates Cundinamarca, in dem die Hauptstadt der Vereinigten Staaten von Columbien, Santa Fe de Bogotä, be⸗ legen ist, von 17 414 Schülern besucht. Dazu lieferte das Departe⸗ ment Bogotä ein Kontingent von 5926. Der durchschnittliche Schul⸗ besuch in denselben Schulen während des Monats Januar belief sich auf 11 761 ein Betrag, welcher nach und nach in jedem Monat bis zu den angegebenen Ziffern zunahm, so daß der gesammte Zuwachs während der fünf Monate 5653 Schüler betrug. In dem Staate Cundinamarca besteht kein vollständiger Schulzwang, die Zeitung „Maestro de Escuelo“ „bringt aber Fälle in Erinnerung, in denen verschiedenen Familienhäuptern Geldstrafen von zwei Dollars auferlegt worden sind, weil sie unterlassen hatten, ihre Kinder zum Besuch der Distriktsschule anzuhalten.

London, 15. September. (Allg. Corr.). Das unter britischer Botmäßigkeit befindliche Indische Reich hat, ausschließlich der Eingeborenenstaaten, einen Flächenraum von 899 341 (engl.) Quadrat⸗ meilen mit 37 043 524 bewohnten Häusern und einer Bevölkerung von 191 096 603 Seelen. Der Flächenraum der Eingeborenen⸗ staaten beträgt 575 265 Quadratmeilen mit einer Bevölkerung von 49 161 540 Seelen. Die französischen Besitzungen in Indien haben einen Flächenraum von 178 Quadratmeilen und eine 271 460 Seelen zählende Bevölkerung. er Flächenraum der portu⸗ gisischen Besitzungen beträgt 1086 Quadratmeilen und deren Be⸗ völkerung 407 712 Seelen. Der Gesammt⸗Flächenraum von ganz Indien beträgt somit 1 475 870 Quadratmeilen mit einer Ge⸗ sammtbevölkerung von 240 937 315 Seelen. Von der Bevölkerung Britisch⸗Indiens sind 139 343 820 Hindus, 2174 436 Sikh, 40 267 125 Mahomedaner, 2832 851 Buddhisten und Jairs, 897 692 Christen, 5 413 304 Andersgläubige und 561 069, deren Re⸗ ligion unbekannt ist. Die Gesammteinkünfte in 1878 betrugen 58 969 301 f, die Gesammtausgaben 62 512 388 . Im Jahre 1877 wurden 19 695 Personen durch wilde Thiere und giftige Schlangen getödtet, und zwar 46 durch Elephanten, 819 durch Tiger, 200 durch Leoparden, 85 durch Bären, 564 durch Wölfe, 24 durch Hyänen, 1180 durch andere wilde Bestien und 16 777 durch Schlangen. Die Zahl der Getödteten in den zwei vorhergehenden Jahren betrug 19 263 beziehungsweise 21 391. An Vieh wurden in derselben Weise 53 193 Stück getödtet, gegen 54 830 in 1876 und 48 234 in 1875. 10 304 £ wurden 1877 in der Form von Belohnun⸗ gen für die Vernichtung wilder Thiere und Schlangen gezahlt.

on ersteren wurden 22 851, von letzteren 127 295 vernichtet. Wäh⸗ rend des Jahres 1877 wurden 688 Personen zum Tode verurtheilt.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In der soeben erschienenen 28. Lieferung des Prachtwerks „Italien“ (Stuttgart, J. Engelhorn) beginnt Woldemar Kaden die Beschreibung von Neapel und Campanien. Fühi Dill hat den Titel des Abschnitts mit einer geschmackvollen Randzeichnung verziert, außerdem den Text durch die n des Triumphbogen König Alphons I., eines Brunnens in der Villa Reale und des Corso in Neapel illustrirt. German Bohn (Mädchen aus den salermitanischen Bergen), Joh. Graf (Fischer aus Gaeta) 1i .g. Keller (neapoli⸗ tanisches Fischermädchen) haben in den Textillustrationen charakte⸗ ristische Volkstypen, Lindemann⸗Frommel eine Ansicht des Golfs von Neapel wiedergegeben. Die dem Heft beiliegenden Tondruckbilder stellen dar: Olivenhain bei Venafro von Edmund Kanoldt, Sommer⸗ nacht am Posilipp von Ludw. Dill und Dolce far niente von Ferd.

Keller. Land⸗ und Forstwirthschaft.

Metz, 14. September. (Straßb. Ztg.) Der Ausfall der diesjährigen Ernte hat sich, was die Körnerfrucht betrifft, besser gestaltet, als es bei dem schlechten Sommer den Anschein hatte. Die Aehren sind voller guter Körner, und das gesammte Ge⸗ treide ist auch gut ins Stroh gegangen. Leider mangelt es auch bei uns sehr an ländlichen Arbeitskräften, so daf noch viel Getreide in Garben auf dem Felde steht. Geradezu trostlos sieht es aber mit der heurigen Weinernte aus; auch selbst in den guten Lagen haben die Trauben noch nicht zur Reife engseht und wird die Lese, welche hier gegen Ende September und Anfangs Oktober stattzufinden pflegt, in diesem Jahre wohl frühestens gegen Ende Oktober statt⸗ finden können, wenn die Trauben überhaupt noch ordentlich zur Reife kommen. Von dem sogen. „raffinement“ nach der Reifung ist natür⸗ lich gar keine Rede. Ist quantitativ die Weinernte als eine schlechte

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hat folgenden

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vorauszusagen, so steht sie auch der Qualität nach als so gering zu erwarten, daß der Ertrag an einzelnen Stellen kaum die Kosten der Lese decken wird. Daß die Preise der alten Weine demzufolge auf⸗ schlagen, kann nicht Wunder nehmen. Die Ka rtoffelernte scheint dagegen günstig ausfallen zu sollen, wenn schon in den tieferen Ge⸗ genden ihre Haltbarkeit wegen allzureichlicher Nässe angezweifelt wird. Das Endresultat des Herbstes wird also, mit Ausnahme des Weines, die gehegten Befürchtungen nicht eintreten lassen.

Gewerbe und Handel.

Durch Ukas vom 16./28. v. M. ist die Ausfuhr von Mais aus dem Fürstenthum Bulgarien bis zur nächsten Ernte verboten worden; gleichzeitig ist die Ausfuhr von Getreide, Gerste und anderen Cerealien bis auf Weiteres untersagt worden.

In der kürzlich abgehaltenen außerordentlichen Generalver⸗ sammlung der Berliner Zucker⸗Raffinerie⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft, deren Aktien übrigens niemals in den Handel an der Börse gekommen sind, wurde die Auflösung der Gesellschaft beschlossen und der Baumeister Hanke zum Liquidator gewählt.

Die Allgemeine Deutsche Kreditanstalt in Leipzig hat eine 4 ½ /ige Anleihe der Mansfelder Kupferschiefer bauenden Gewerkschaft in Höhe von 1 650 000 übernommen, deren Zweck die Ablösung von Lasten (Ausbeute Antheile ꝛc.) ist. Die An⸗ leihe wird wahrscheinlich Anfangs Oktober zur Emission gelangen.

In Afhton⸗under⸗Lyne sind in Folge des Strikes der Baumwollspinner 10 000 Personen beschäftigungslos. Aus Glasgow wird gemeldet: In Folge des in voriger Woche ge⸗ faßten Beschlusses der schottischen Hochöfenbesitzer sind am Montag 12 der 36 Hochöfen des Coatbridge⸗Distrikts ausgelöscht worden, wodurch 2000 Arbeiter beschäftigungslos geworden sind. In anderen Theilen Schottlands wurden 18 Hochöfen ausgelöscht und eine entsprechende Anzahl Arbeiter entlassen.

Amsterdam, 17. September. (W. T. B.) Die heute von der niederländischen K abgehaltene Kaffee⸗ auktion eröffnete für Nr. 1 zu 50 ½ à 50 ¾, Nr. 2 50 ¾ à SI.. Nr. 4 54 ¼ à 54 ½, Nr. 14 43 ¼ à 43 ½, Nr. 16 41 ½ à 41 ¾ Cents.

London, 16. September. (Allg. Corr.) Die Baumwoll⸗ spinner Oldhams haben einen wichtigen Beschluß gefaßt, bezüg⸗ lich der Neutralisirung der Aktion des Liverpooler Baumwoll⸗Rings. Die Vertreter von 44 Aktienspinnereien entschieden sich dafür, daß es wünschenswerth erscheine, ein System beschränkter Arbeitszeit ein⸗ zuführen. 29 Aktienspinnereien entschlossen sich, hiernach zu handeln und die Privatfirmen der Stadt und die Direktoren anderer Gesell⸗ schaften aufzufordern, diesem Beispiele zu folgen.

Southampton, 17. September. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Mosel“ ist hier angekommen.

Paris, 16. September. (Fr. Corr.) Die Gesandtschaft der Republik Peru in Paris hat den Blättern folgende Note zu⸗ gehen lassen: „Mehrere Zeitungen haben gemeldet, daß die Na⸗ tionalbank von Lima fallit erklärt sei, und daß die Direktoren dieses Instituts mit zweien ihrer Haupteommis verhaftet wären. Diese durch den Telegraphen übermittelte Nachricht kann wahr sein; auf alle Fälle muß aber darauf aufmerksam gemacht werden, daß diese Bank trotz ihres Namens nur einer Privatgesellschaft angehört und mit der Regierung von Peru nichts zu thun hat.“

New⸗York, 17. September. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Herder“ ist hier eingetroffen.

Verkehrs⸗Anstalten.

Ueber die Lage der Versuche zur Schaffung re elmäßiger Handelsverbindungen mit Sibirien gehen der „Wes. Ztg.“ folgende Mittheilungen zu: „Die Hoffnungen, die man daraus ge⸗ schöpft hat, daß während fünf Jahren Schiffe nach dem Ob und Jenissei haben gelangen können, ohne von Eis belästigt zu werden,

vd in diesem Jahre höchst wahrscheinlich vollständig vernichtet. In

en ersten Tagen des September kehrte das nach dem Jenissei be⸗ stimmte Segelschiff „Expreß“ nach Hammerfest zurück und berich⸗ tete, daß das Karische Meer noch immer voll Eis sei und daß es keinem der sechs nach dem Ob und Fenissei bestimmten Dampfer bis jetzt gelungen sei, durchzudringen. Der Dampfer „Neptun“, Kapt. Rasmußen, welcher 1878 die Reise nach dem Ob glücklich hin und zurück gemacht hat, ist am 6. September unverrichteter Sache nach Vardoe zurückgekommen und hat die Rückreise nach Hamburg angetreten, wo er demnächst zu erwarten ist. Ein zweiter Dampfer, der „Samuel Owen', ist ebenfalls nach Vardoe zurückgekehrt. Der Dampfer „R. L. Alston“, der auf der Ausreise nach dem Ob mit gebrochener Ruderpinne in Archangel eingelaufen war, läßt dort seine für Sibirien bestimmte Ladung auf Lager und kehrt mit Fracht von Archangel nach England zurück, scheint dem⸗ nach zu beabsichtigen, im nächsten Jahre aufs Neue die Reise nach dem Ob zu unternehmen. Der Dampfer „Louise“, für den der hiesige Platz (Bremen) das größte Interesse hat, wollte bis zum 10. September auf günstigere Eisverhältnisse warten; da derselbe noch nicht als nach Nor⸗ wegen zurückgekehrt gemeldet ist, so liegt die Möglichkeit vor (falls kein Unglücksfall eingetreten ist), daß es demselben doch noch gelungen ist, durch das Karische Meer zu dringen. Die Zeit für die Rückreise selbst ohne Ladung würde in diesem Falle immerhin sehr kurz bemessen sein. In der unglücklichsten Lage befinden sich die 3 von Tobolsk nach England bestimmten Segelschiffe: „Ob“, „Tjumen“, „Nadeschka“ Dieselben sind bekanntlich in Tj Weizen beladen, müss haben und laufen die größte Gefahr, im Karischen Meere z 8 Grunde zu gehen, da eine Ruͤckkehr nach dem Ob, bei den wechselnden Winden und häufigen Windstillen für Segelschiffe große Schwierigkeiten gewährt. Daß eine Fahrt mit Segelschiffen in diesen Gegenden ohne Begleitung von Dampfern überhaupt ein großes Wagestück ist, darüber sind sich die dort gewesenen Kapitäne wohl einig. Das der ebenfalls in Tjumen erbaute (Segler) „Sibir“ im verflossenen Jahre glücklich England erreicht hat, ist nur auf Rechnung der in diesem Jahre (1878) ganz ungewöhnli günstigen Eisverhältnisse zu setzen. Es können Jahrzehnte vergehen ehe es wieder einmal möglich sein wird, eine Fahrt wie die de Professors Nordenskjöld per Dampfer „Wega“ um das Kap Tschel juskin und bis zur Beringstraße zu machen. Falls die drei Segel schiffe glücklich nach Sibirien zurückkehren, wird es interessant sein zu erfahren, wie weit das Karische Meer eisfrei geworden ist; den es liegt die Möglichkeit vor, daß nur die drei westlichen Zugänge: Ieaasetate Karische Pforte und Matoschkin Scharr, durch Ei verstopft, das Meer weiter östlich dagegen eisfrei ist.

Berlin, den 18. September 1879.

Witterungsverhältnisse im nördlichen und mirtt leren Deutschland während des August 1879.

Auf den im Allgemeinen unfreundlichen, zum Theil selbst rauhen Juli dieses Jahres, der auch das Reifen und Einbringen der Feld früchte wenig Sesimnftgte folgte ein August mit ziemlich normalem Witterungscharakter. Er zeichnete sich aus durch sehr gering Schwankungen im Luftdrucke; das Maximum und Minimum welches in diesem Monate das Barometer erreichte, standen, wie di unten folgende Uebersicht zeigt, auf allen Stationen nur wenig aus einander. Während im Allgemeinen die mittlere Temperatur des August bis zu einem Grad niedriger zu sein pflegt, als die des Juli fand in diesem Jahre das Gegentheil statt. Die Menge der Nieder⸗ schläge war sehr ungleich, in den östlichsten und westlichsten Pro⸗ vinzen im Allgemeinen größer, als in den mittleren, an den höher gelegenen Stationen bedeutender, als in der Ebene. Im Juli hatten sich die zwei letzten Monatstage von den anderen dadurch ausgezeichnet, daß an ihnen eine entschiedene Sommerwitterung zur Geltung kam; gleiches Wetter hatten die ersten Tage des August. Das Barometer stand überall hoch und stieg langsam bis zum 3. August, an welchem Tage es an den meisten Stationen östlich der Elbe das Monats⸗ maximum erreichte; es herrschte die polare Windesströmmung vor, in den östlichen Pro zen estli