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Angekommen: Se. Excellenz der Ministerial⸗Direktor Wirkliche Geheime Rath von Strantz aus Ragaz im Kanton
St. Gallen.
Bekanntmachung.
ze Verfolg unserer Bekanntmachung vom 10. September cr., betreffend den Uebergang des Hinterlegungswesens aus dem mtsgerichts Berlin II., Charlottenburg und Rixdorf, auf die unterzeichnete Verwal⸗
Bezirk des Landgerichts Berlin I., des
tung, bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß:
J. Die ö“ von baaren Geldern und Aus⸗ die Annahme von Effekten und
Kostbarkeiten zur Hinterlegung, rfolct täglich von 9 bis 1 Uhr 8 r. 39. Depositaltage be⸗
hufs Annahme der bereits zuvor eingelieferten, oder der an demselben Tage eingehenden Werthpapiere und Kostbarkeiten zur “ bei dem Dokumenten⸗Depositorium, sowie urückgabe hinterlegter Werthpapiere und Kostbarkeiten Freitag von 11 Uhr bis 1 Uhr statt, mit Ausnahme der auf den letzten und vorletzten
zahlung hinterlegter Gelder,
bei unserer Kasse, Niederwallstraße
zur . finden an jedem Dienstag und
des Monats fallenden Tage.
II. Die Erklärungen, mittelst welcher Geld, Werth⸗ papiere oder Kostbarkeiten bei unserer vereinigten Konsistorial⸗ Militär⸗ und Baukasse hinterlegt werden sollen, sind in zwei
Exemplaren einzureichen und müssen enthalten: a. bei Hinterlegungen von Geld.
1) Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort des Hinterlegers, und falls die Hinterlegung in dessen Vertretung von einer anderen u“ bewirkt wird, Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort dieser Person. 1
2) Betrag des hinterlegten Geldes in Ziffern und
Buchstaben. 18
3 a. Bestimmte Angabe der Veranlassung zur Hin⸗
Phüigang 1 b. Sofern die Rechtsangelegenheit, in welcher die Hruteelegand erfolgt, bei einer Behörde an⸗ ängig ist, insbesondere auch die Bezeichnung der Sache und der Behörde. c. Bezeichnung der etwa als Anlagen beigefügten Schriftstücke.
4 a. Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort der Person, an welche der Betrag ausgezahlt werden soll.
b. Etwaige sonstige Bemerkungen über die spätere Herauszahlung. 5) Datum und Unterschrift.
b. bei Hinterlegungen von Werthpapieren.
1) Name, Stand oder Gewerbe ꝛc. wie zu a. 1.
2 a. Bezeichnung der Werthpapiere nach Gattung, Nummer und Nennbetrag, sowie nach den etwaigen sonstigen Unterscheidungsmerkmalen.
b. Falls mit den Papieren die zu denselben ge⸗ hörigen Talons oder Zins⸗ oder Dividenden⸗ scheine hinterlegt werden, die hierauf bezüg⸗ lichen Angaben.
c. Falls Talons oder Zins⸗ oder Dividenden⸗ scheine zu Werthpapieren hinterlegt werden, welche bei der Kasse sich bereits in Verwahrun befinden, eine Bezugnahme auf die in Betre der Werthpapiere selbst vorgelegte Erklärung.
d. den Gesammtbetrag des Nennbetrages in Ziffern und Buchstaben.
3 a. b. und c. Die Angaben wie zu a. 3.
4 und 5) Die Angaben wie zu a. 4 und 5.
c. bei Hinterlegung von Kostbarkeiten. 1]) Name, Stand oder Gewerbe ꝛc. wie zu a. 1. 2 a. Bezeichnung der Kostbarkeiten nach Gattung, Stoff und Schätzungswerth, sowie nach den etwaigen sestagen Unterscheidungsmerkmalen und besonderen Eigenschaften. (Der Schätzungs⸗ werth ist durch einen öffentlich bestellten Sach⸗ verständigen feststellen zu lassen, dessen Gut⸗ achten beizufügen ist. Anderenfalls wird die Abschätzung durch die Hinterlegungskasse auf Kosten des Hinterlegers veranlaßt werden.)
b. Gesammtbetrag des Schätzungswerths. 3, 4 und 5) Die Angaben wie zu a. 3, 4 und 5.
Formulare zu den Erklärungen über Hinter⸗ legungen von Geld, Werthpapieren und Kostbarkeiten, welche den vorstehend angegebenen Erfordernissen entsprechen, sind in der lithographischen Anstalt von H. Veit, Burgstraße 6, und Robert Winkelmann, Hausvoigteiplatz 11 a. zu Berlin, käuflich zu haben.
III. Wenngleich nach §. 38 der Hinterlegungsordnung
vom 14. März 1879 die Hinterlegungskasse nicht verpflichtet ist, die Ausloosung oder Kündigung der Werthpapiere zu
überwachen und für die Einziehung neuer Zins⸗ oder Divi⸗
dendenscheine oder der Beträge fälliger Zins⸗ oder Dividenden⸗
scheine von Amtswegen zu sorgen, so gelten doch nach der
Bestimmung des Herrn Finanz⸗Ministers in Bezug darauf
bis auf Weiteres folgende Normen:
a. Durch die Kasse findet die Ueberwachung der Aus⸗ loosung und Kündigung der Werthpapiere insoweit statt, als hierüber in den Ausloosungs⸗ und Kündi⸗ gungstabellen des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ Ver⸗ öffentlichungen erfolgen.
Die Betheiligten werden von der Ausloosung oder Kündigung der betreffenden Werthpapiere oder von der Nothwendigkeit der Beschaffung neuer Zins⸗ oder Divi⸗ dendenscheine Behufs der weiteren Veranlassung be⸗ nachrichtigt.
Die Einziehung der Valuta für ausgelooste oder ge⸗
kündigte Werthpapiere oder der Umtausch von solchen,
sowie die Beschaffung neuer Zins⸗ oder Dividenden⸗ scheine findet nur statt auf einen für den einzelnen
Fall oder ein für alle Mal gestellten Antrag und auch
nur in Ansehung derjenigen Werthpapiere, bezüglich
welcher die Vermittelung jener Geschäfte nach den be⸗ stehenden Vorschriften den Regierungs⸗Hauptkassen über⸗ haupt obliegt.
Die Einlösung fälliger Zins⸗ oder Dividenden⸗ scheine erfolgt ebenfalls nur auf Antrag und nur in⸗ soweit, als dieselben nach den bestehenden Vorschriften von den Königlichen Kassen an Zahlungsstatt ange⸗ nommen oder eingelöst werden müssen.
Berlin, den 18. September 1879. Königliche Ministerial⸗Militär⸗ Kommission.
V KSchätzungs⸗ e. werth
und
Bekanntmachungen 88 auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 8. März d. J. werden Diejenigen, welche dem verbotenen Verein der Vorrichter und Stepper Berlins gegen⸗ über Verbindlichkeiten zu erfüllen, oder öö dessel⸗ ben in Gewahrsam haben oder Forderungen an den Verein zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre Verpflich⸗ tungen beziehungsweise Ansprüche binnen 14 Tagen bei dem Liquidator, Polizei⸗Lieutenant Guercke, Elisabeth⸗Ufer 33, hierselbst, anzumelden.
Die innerhalb obiger Frist sich nicht meldenden Gläubiger werden aller etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit 11 nur an Dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch uͤbrig bleiben sollte, verwiesen werden.
Berlin, den 19. September 1879.
Königliches Polizei⸗Präsidium. 8 Schmidt.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom
22. November 1878 und 12. April 1879 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Liquidation des ver⸗ botenen Vereins für kommunale Angelegenheiten des Nordost⸗Distrikts beendet ist. Berlin, den 20. September 1879. Königliches Polizei⸗Präsidium.
Schmidt.
Abtheilung i82
Abtheilung II
Bekanntmachungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ 1 fuhr über die Reichsgrenze.
.“ Verordnung, G
betreffend die Einführung der vollständigen
Verkehrssperre auf der Landesgrenzstrecke von Boronow bis Ponoschau im Lublinitzer Kreise.
Nachdem sich die Ausdehnung der vollständigen Verkehrs⸗ sperre Rußland gegenüber als nothwendig erwiesen hat, ordnen wir auf Grund der revidirten Instruktion vom 9. Juni 1873 Folgendes hierdurch an:
Für denjenigen Theil unserer Landesgrenze, welcher bei Boronow beginnt und bis Ponoschau, im Lublinitzer Kreise, sich erstreckt, wird dem an⸗ renzenden Auslande gegenüber die vollständige Ver⸗ ehrssperre nach Maßgabe unserer Verordnungen vom 16. und 18. d. M. (Zweites Extrablatt zum Amtsblatt Stück 37 und Amtsblatt Stück 38 S. 259) eingeführt. Insbesondere wird die vorstehend angeordnete Sperre durch militärische Kräfte auf⸗ rreecht erhalten.
Gleichzeitig bestimmen wir, daß für die mittelst der Eisen⸗ bahn aus Rußland einfahrenden Personen außer in Schop⸗ pinitz, auch in Kattowitz eine Anstalt eingerichtet wird, in melcher die Personen sich einer Desinfektion zu unterwerfen
aben.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Maßnahmen wer⸗ den in Gemäßheit der §§. 327 und 328 des Setscgesetbuche vn 8 Gesetzes vom 21. Mai 1878 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 95)
estraft.
Oppeln, den 20. September 1879.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Berlin, 23. September. Se. Majestät
Preußen. der Kaiser und König begaben Sich, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Ghaßbarg gestern früh 8 Uhr mittelst Ertrazuges nach Fog fe den zu dem Feldmanöver der 30. und 31. Division. Se. Majestät wurden auf dem prachtvoll ge⸗ schmückten Bahnhofe daselbst von dem Bürgermeister, sowie den Geistlichen und den Lehrern des Kantons empfangen. Die Tochter des Bürgermeisters hielt eine Ansprache an Se. Majestät, während die Schulkinder Blumensträuße überreich⸗ ten und das „Heil Dir im Siegerkranz“ sangen.
Von 8 aus vH Sich Se. Majestät zu Wagen nach Dunzenheim, stiegen dort zu Pferde und wohnten dem Manöver bis zum Schlusse bei. Eine nach Tausenden zählende Volksmenge hatte sich auf dem Manöverterrain eingefunden, welche den Kaiser überall mit enthusiastischen Hochrufen be⸗ grüßte. Alle Orte, welche Se. Majestät passirten, waren mit Triumphbogen, Inschriften, Guirlanden und Tannenzweigen außerordentlich reich geschmückt, und überall wurden Se. Ma⸗ jestät mit Glockengeläute empfangen. Um 3 Uhr erfolgte die Rückkehr nach Straßburg. Nach dem Manöver, welches vom schönsten Wetter begünstigt war, bezogen die Truppen Bivouaks.
Die Deputation der Stadt Straßburg, welche am Sonn⸗ abend Abend Sr. Majestät dem Kaiser eine zur Erinnerung an den ersten Besuch Allerchöchstdesselben, im Mai 1877, geprägte Medaille überreichte, ist gestern Abend auch von Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen in einer halbstündigen Audienz empfan⸗ een worden. Se. Kaiserliche Hoheit dankte für den reundlichen Empfang und alle erwiesenen Aufmerk⸗ samkeiten und sprach die Zuversicht aus, daß die Verhältnisse sich für das Reichsland günstig weiter entwickeln würden, so⸗ wie daß es Ihm vergönnt sein werde, einmal einen längeren Aufenthalt dort zu nehmen. “
8.
— Der Bundesrath hielt am 22. d. M. unter dem Vorsitze des Staats⸗Ministers Hofmann eine Plenarsitzung, in welcher, dem Antrage des Ausschusses für Justizwesen ent⸗ sprechend, die Entwürfe von Verordnungen wegen Ueber⸗ tragung von Rechtssachen aus Preußen, Baden, Hessen, Oldenburg, Anhalt, Schwarzburg⸗Sondershausen, Schwarz⸗ burg⸗Rudolstadt, Schaumburg⸗Lippe, Sachsen⸗Weimar, Sachsen⸗ Meiningen und Waldeck auf das Reichsgericht, sowie wegen Einrichtung von Hülfssenaten bei dem Reichsgerichte, und end⸗ lich der Entwurf einer Verordnung über die Begründung der 17s in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten angenommen wurden.
„Vorlagen, betreffend a. die weitere Ausdehnung des ein⸗ heitlichen Systems der Eisenbahngütertarife und b. den Ent⸗ wurf eines Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen über das Forststraf⸗ ö11 Forststrafverfahren, wurden ad a. zur Kenntniß
.
genommen, ad b. — ebenso wie die vorgelegten Eingaben — den zuständigen Ausschüssen überwiesen.
Eine Beschwerde über Justizverweigerung, üb er welche der Ausschuß für Justizwesen berichtete, wurde als unbegründet zurückgewiesen.
— Wie aus Santiago, unter dem 25. Juli, gemeldet wird, hat die chilenische 11“ im Interesse des neutralen Handels angeordnet, daß die Leuchtfeuer von Valparaiso, Caldera und Coquimbo, welche seit Be⸗ ginn des Krieges ausgelöscht waren (vergl. Reichs⸗Anzeiger 1879, Nr. 205), nunmehr wieder angezündet werden und daß die Bedienung derselben mit gleicher Sorgfalt wie früher erfolge.
— Deutsche Reisende haben in neuerer Zeit an der ruma⸗ nischen Grenze deshalb mehrfach Anstände gesunden, weil sie nicht, wie dies zum Eintritt in Rumänien erforderlich ist mit Reisepässen, sondern nur mit Paßkarten versehen waren. Der Minister des Innern hat die Regierungen (Land⸗ drosteien) durch Cirkularerlaß vom 8. August d. J. veranlaßt neben einer entsprechenden Eröffnung an die mit der Erthei⸗ lung von Auslandspässen beauftragten Behörden, das be⸗ theiligte Publikum in geeigneter Weise auf das Erforderniß von Pässen zu Reisen nach Rumänien hinzuweisen.
— Durch die in Nr. 221 des Reichs⸗Anzeigers veröffent⸗ lichte Bekanntmachung des Ministers des Innern, vom 14. d. M. betreffend den Betrieb der Gast⸗ und Schankwirth⸗ schaft und den Kleinhandel mit geistigen Getränken, ist auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbeordnung, vom 23. Juli 1879, die Erlaubniß zum Betriebe der Gastwirthschaft u. s. w. in Ortschaften mit weniger als 15 000 Einwohnern, sowie in solchen Ortschaften mit einer größeren Einwohnerzahl, für welche dies durch Ortsstatut (§. 142 der Gewerbeordnung) festgesetzt wird, fortan von dem Nachweise eines vorhandenen abhängig gemacht worden.
Durch das Gesetz vom 23. Juli d. J. ist dem §. 33 der Gewerbe⸗Ordnung im Uebrigen noch die Bestimmung ausdrücklich hinzugefügt worden, daß vor Ertheilung der Er⸗ laubniß zum Betriebe der genannten Gewerbe die Orts⸗ polizei⸗ und die Gemeindebehörde gutachtlich zu hören sind. In den meisten Landestheilen Preußens ist dementsprechend schon bisher verfahren worden. Die jetz allgemein gegebene Bestimmung ist, nach einem Cirkularerlaß des Ministers des Innern, vom 14. d. M., nunmehr überal und in allen Fällen streng zu befolgen, — soweit nicht die Anhörung der Ortspolizei⸗ bez. der Gemeindebehörde dadurch erübrigt wird, daß die eine oder die andere selbst die Erlauhb⸗ niß zu ertheilen hat — und ist hierbei zugleich zu beachten, daß nach der Absicht des Gesetzes die Anhörung der genann⸗ ten Behörden nicht nur dann stattzufinden hat, wenn die Bedürfnißfrage zu Zweifeln Anlaß giebt, sondern auch in so weit es sich um die Erörterung von Bedenken gegen die Person des die Konzession Nachsuchenden oder von Zweifeln über die Angemessenheit des Lokals handelt. (Zu vergleichen §. 33 Nr. 1 und 2 der Gewerbe⸗Ordnung und der stenogra⸗ phische Bericht über die Sitzung des Reichstags vom 7. Juli 1879, Seite 2136 und 2142).
— Am 19. d. M. ist der um 545 früh von Holzmin⸗ den nach Scherfede fahrende Personenzug auf der Haltestelle Borgholz in die Seite eines Güterzuges gerathen. In Folge dessen sind die Lokomotive des Personenzuges und zwölf Wagen entgleist. Personen wurden bei diesem Unfall nicht verletzt. Angeblich hat starker Nebel das Haltsignal nicht
erkennen lassen. — Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich oldenburgische Staatsrath Selkmann ist von hier wieder
abgereist.
Sachsen. Dresden, 22. September. (Dr. J.) Am 20. d. M. sind der Präsident des künftigen Ober⸗Lan⸗ desgerichts, Ober⸗Appellationsgerichts⸗Präsident Dr. von Weber, und die Präsidenten der künftigen Land⸗ erichte, die jetzigen Bezirksgerichts⸗Direktoren, Geheimer Fustit⸗Rath Wehinger, Appellations⸗Rath Seifert und Brückner, der Ober-⸗Appellations⸗Rath Degner, und die Appellations⸗ Räthe von Koppenfels, Werner und Freiesleben im Justiz⸗ Ministerium für ihr neues Amt verpflichtet worden. Nach⸗ mittags vereinigte der Justiz⸗Minister die genannten Herren, sowie die in Dresden anwesenden Senats⸗Präsidenten des künftigen Ober⸗Landesgerichts und die Räthe des Ministeriums bei sich zum Diner.
Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 21. September. (Dr. J.) In einer Bekanntmachung des Herzoglichen Staats⸗Ministeriums, Abtheilung der Justiz, wird im Einverständniß mit der Königlich preußischen und der Herzoglich sachsen⸗koburg⸗gothaischen Staatsregierung die von den Richtern, Staatsanwälten, Gerichtsschreibern und Rechts⸗ anwälten in den öffentlichen Sitzungen des Landgerichts zu Meiningen zu tragende Amtstracht bestimmt.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 22. September. (W. T. B.) Der Fürst Bismarck hat sich in Generalsuniform heute Mittag 12 Uhr in zweispänniger Hofequipage nach dem Ministerium des Auswärtigen begeben, woselbst auch der Graf Andrassy, welcher von einer Privataudienz beim Kaiser kam, gleichzeitig mit ihm eintraf. Im Ministerium wurde der Fürst auch von dem dort anwesenden Baron Haymerle begrüßt. Das Publikum hatte auf dem Wege des Fürsten Spalier gebildet und begrüßte denselben mit leb⸗ haften Zurufen.
— Heute Vormittag empfing Fürst Bismarck den Pe⸗ such des Botschafters Prinzen Reuß; der Reichs⸗
HeNanse higifses von Hofmann und der russische Botschafter
atten im Laufe des Vormittags in der Wohnung des Fürsten Karten gegeben. — Der deutsche Reichskanzler Fürst Bismarck konferirte heute von 12 bis 1 ½ Uhr mit dem Grafen Andrassy und dem Baron Haymerle und fuhr hierauf zu der Audienz bei⸗ dem Kaiser, welche ¼ Stunden dauerte. Um 2 ½ Uhr stattete Fürst Bismarck in Begleitung des Grafen Andrassy dem Mi⸗ nister⸗Präsidenten, Grafen Taaffe, einen Besuch ab und be⸗ suchte sodann die Baronin Haymerle. Von dort aus fuhr 98 Fürst, immer in Begleitung des Grafen Andrassy, in das Hotel zurück. Punkt 3 Uhr traf daselbst der Kaiser ein, bei der An⸗ und Abfahrt von der dichtgedrängten Volksmenge stürmisch begrüßt. Fürst Bismarck erwartete den Kaiser im Vestibule; der Kaiser reichte dem Fürsten die Hand und be⸗ gab sich in die von der Fürstlichen Familie bewohnten
in der Zeitungsschau der
Gemächer. Der Besuch dauerte eine halbe Stunde. — Um 4 ½ Uhr begann in dem Schönbrunner Schlosse die Auffahrt der zur Hoftafel geladenen Gäste. Fürst Bismarck trug Gala⸗ uniform. Nach dem Diner hielt der Kaiser 1 Stunde Cercle und verabschiedete sich sodann von dem deutschen Reichskanzler, da sich der Kaiser heute Abend 9 Uhr zur Jagd nach Steier⸗ mark begiebt. Morgen findet bei dem Grafen Andrassy ein Diner statt. Für übermorgen ist ein Ausflug mit der Zahn⸗ radbahn nach dem Kahlenberg in Aussicht genommen. — Die Abreise des Fürsten ist auf Donnerstag festgesetzt. — Die Fürstin Bismarck dinirte heut bei der Prinzessin Reuß und besuchte Abends die Vorstellung im Hoftheater. — Die amtliche „Wiener Zeitung“ reproduzirt folgende
8 der „Polit. Corresp.“ enthaltene Be⸗ merkungen: „Sämmtliche gestrigen und heuti en Morgenblätter knüpfen an die Anwesenheit des ürsten Bismarck in Wien Ausführungen wärmster Sym⸗ pathie, sowohl für den deutschen Reichskanzler, wie für den Staat, dessen äußere Politik er leitet. Sie hoffen von dem Besuche die Befestigung des freundschaftlichen Verhältnisses
beider Staaten und erblicken in dieser Intimität sowohl den
getreuen Ausdruck beiderseitiger Staatsinteressen und Volks⸗ wünsche, als auch ein reales, werthvolles Unterpfand für die Erhaltung des europäischen Friedens, indem sie den vollständig inoffensiven Charakter der österreichisch⸗deutschen Freundschaft einerseits und andererseits deren außerordentliches Gewicht in dem politischen Systeme Europas lebhaft hervorheben.“
— Die „Polit. Corresp.“ meldet: Aus Bukarest: Der Fürst von Bulgarien verläßt heute Sofia, um den Fürsten von Rumänien zu besuchen, und wird sodann nach Silistria, Rustschuk, Sistowa und Widdin gehen und über Lom⸗Palanka die Heimreise antreten. — Aus Belgrad: Die Enquetekommission empfiehlt, die Offerte der öster⸗ reichi schen Ses ghahn der Skupschtina zur Annahme vorzuschlagen. Der Minister für öffentliche Arbeiten ist mit der Ausarbeitung des betreffenden worden.
— 23. September. Die amtliche „Wiener Zeitung“ ver⸗ öffentlicht ein Kaiserliches Patent vom 22. d., durch der Reichsrath auf den 7. Oktober einberufen wird.
Pest, 22. September. Der Minister⸗Präsident, Tisza, reist heute Abend zu einem mehrtägigen Aufenthalte nach Wien, und wird wahrscheinlich morgen dem Fürsten Bismarck einen Besuch abstatten.
Großbritannien und Irland. London, 20. Sep⸗ tember. (Allg. Corr.) Aus dem Zululande hat die „Times“ folgende Depesche erhalten:
Ulundi, 31. August. Der Zulukönig traf diesen Morgen um 10 Uhr in Begleitung einer Schutzwache, welche aus Königs⸗Gardedragonern, 60er Schützen und eingeborenen Truppen bestand, im Lager ein. Man hat ihn in einem Zelte untergebracht, welches sich in unmittelbarer Nähe des Zeltes der Garde befindet; seine Mädchen und Aufwärter bewohnen das angrenzende Zelt. Er erschwerte den Marsch, indem er ab und zu sich widersetzte, indem er Erschöpfung vorschützte und Pferd und Maulthier zurückwies. Sir Garnet Wolseley telegraphirt heute an Sir Bartle Frére, daß er hoffe, am 5. September Ulundi verlassen zu können, um sich nach dem Transvaal zu wenden; es sollen gleichzeitig alle Truppen aus dem Zululande zurückgezogen werden, mit Ausnahme einer kleinen Kolonne, welche den Nordwesten des Landes in Schach zu halten hat. “
Es werden zwei Residenten im Zululande — im nörd⸗ lichen und südlichen Theile desselben — zurückgelassen werden,
esetzentwurfs beaustragt
welchen eine Schutzwache von vorerst 100 Eingeborenen bei⸗
gegeben wird. Eine ruhige und befriedigende Lösung ist voll⸗ kommen gesichert. Am Montag oder Dienstag wird eine Ver⸗ sammlung der Häuptlinge stattfinden, um die Art der Lösung zu vernehmen. Die zwölf Häuptlinge, welche Territorium er⸗ halten, werden die Vertragsbedingungen unterzeichnen, die be⸗ stimmen, daß keine Waffen eingeführt und keine Ländereien vertheilt werden dürfen und endlich, daß kein Militärsystem be⸗ stehen darf; die Nachfolge in der Häuptlingsschaft ist der britischen Genehmigung sowie jeder Tributstreit dem britischen Schiedsrichterspruch zu unterwerfen und Allen Gerechtigkeit und richterliches Urtheil zugesagt. Die britischen Residenten werden keine Regierungsautorität im Zululande besitzen. Die richterlichen Urtheile bedürfen der Bestätigung der Residenten. Jedem Häuptling bleibt es überlassen, nach eigenem Ermessen den alten Gesetzen und Gewohnheiten gemäß zu regieren.
Ueber die Gefangennahme Cetewayo'’s enthält ein Bericht der „Times“ folgende Details:
Der Kraal, in welchem der König gefangen genommen wurde, liegt 18 Meilen nördlich von Brigadier Clarke’s Lager, am schwarzen Umwolosi. Lord Gifford langte bei Tagesanbruch am 28. August mit der europäischen Kavallerie und Eingeborenen an einem vier Meilen vom Kraal entfernten Punkte an. Die Truppen lagen im Hinterhalt, da sie sich fürchteten, über das offene Terrain vorzudrin⸗ gen, und erwarteten die Nacht für den Angriff, damit sie der König nicht sehe und in den an den Kraal anstoßenden Busch flüchte. Lord Gifford befand sich an der Südostseite. Mittlerweile erschien Major Marter mit den Dragonern im Nordosten und wurde vom König gesehen aber nicht gefürchtet, da er glaubte, die Kavallerie könnte auf dem schlechten Terrain nicht vorrücken, ohne
ch zu verrathen. Major Marter befahl indeß, die Sättel abzu⸗ nehmen und die Säbelscheiden zurückzulassen. Geräuschlos schlich er sich durch den Busch. Das Eingeborenen⸗Kontingent, das er ver⸗ borgen hatte, wurde an die Spitze des Zuges gestellt, und es war im Stande, rascher vorzudringen als die Pferde. Die Eingeborenen stürzten aus dem Gebüsch heraus und umringten den Kraal mit dem Rufe „der weiße Mann kommt; Ihr seid gefangen!“ Major Marter ritt sodann heran, stieg ab, betrat den Kraal, und auf die Hütte, in welcher der König sich befand, geradezuschreitend, forderte er ihn auf, herauszukommen und sich zu ergeben. Der König fürchtete sich und sagte: „Nein, kommen Sie zu mir,“ aber Marter war unbeugsam, und der König herauskriechend, erhob ch unter den Dragonern mit stattlicher Haltung. Ein Dragoner wollte seine Hand auf ihn legen, aber mit den Worten: „Weißer Soldat, laß mich zufrieden“, wies er den Mann mit verächtlichen Blicken zurück. Dann bat er, man möͤge ihn erschießen. Des Königs Haltung auf dem Marsche zwischen den Linien des 60. Regiments nach seinem Zelte war würdevoll und ruhig. Gehüllt in eine rothe Decke, in der Weise einer römischen Toga, schritt er langsam daher und musterte mit zurückgeworfenem Haupte und stolzer Miene die um ihn herum versammelten Soldaten. Er erkundigte sich nach dem Range des Offiziers, der ihn gefangen genommen. Das Ein⸗ geborenencontingent behandelte er mit Verachtung. .“
— 23. September. (W. T. B.) Die „Times“ erfährt: Die Zusammenkunft des Marquis von Salisbury mit dem französischen Konseil⸗Präsidenten Waddington habe eine vollständige Verständigung über die Haupt⸗ punkte in der egyptischen und griechischen Frage
ergeben. Um die Lösung der egyptischen Finanzschwierig⸗ keiten zu erleichtern, solle künftig jedes Mißverständniß eiüchen Frankreich, England und dem Khedive vermieden werden.
Ein Telegramm der „Daily News“ von Shutar⸗ gardan, von gestern, meldet: Die Mongols überfielen eine Proviantkolonne in der Nähe des Shutargardan, tödte⸗ ten die Escorte und 16 Mauleseltreiber und erbeuteten über 84 Maulesel.
— 23. September. (W. T. B.) Nach hier eingegange⸗ nen Nachrichten aus Sidney ist die Weltausstellung am 17. d. M. in Gegenwart der australischen Gouverneure und der fremden Ausstellungskommissare, sowie unter Bethei⸗ ligung eines sehr zahlreichen Publikums in feierlicher Weise eröffnet worden.
¶, Spanien. Madrid, 22. September. (W. T. B.) Die Eröffnung der Cortes ist auf den 3. November an⸗ beraumt worden. — Verschiedene Sklaveneigenthümer auf Kuba haben eine Eingabe an die Regierung ge⸗ richtet, in welcher sie um Ergreifung umfassender Maßregeln ersuchen. Im entgegengesetzten Falle würden sie genöthigt sein, alle Sklaven frei zu lassen, um die Inbrandsteckung ihrer Besitzungen zu verhindern. Die Regierung hat darauf tele⸗ graphisch geantwortet: sie hoffe, daß die St in Uebereinstimmung mit der Regierung von Kuba handeln und sich hierbei von ihrem Patriotismus leiten lassen würden. Kuba. avanna, 21. September. (W. T. B.) Ein Tagesbefehl des Generalkapitäns Blanco macht bekannt, daß die Aufständischen, von verrätherischen Lokal⸗ freiwilligen unterstützt, das Dorf Majari angriffen, daß die kleine Garnison des Ortes aber 3 Tage energischen Wider⸗ stand leistete und dann, durch andere Truppen verstärkt, die Aufständischen in die Flucht schlug. In
Italien. Rom, 22. September. (W. T. B.) dem heutigen Konsistorium wurde die feierliche Ceremonie der Hutaufsetzung sowie des Schließens und Oeffnens des Mundes an den Kardinälen Simor, Desprez, Haynald, Pie und Mimonda vollzogen. Außerdem fand die Ernennung von 18 Bischöfen Seitens des Papstes statt.
Türkei. Konstantinopel, 22. September. (W. T. B.) Die Pforte hat ihren Vertretern im Auslande über das Attentat des Konstantin Karajanopulo noch folgende weitere Mittheilung zugehen lassen: Obwohl Konstantin kara⸗ janopulo, dessen griechische Herkunft feststeht, an Geistes⸗ störungen litt, so scheint er doch, wie aus den bei ihm auf⸗ gesundenen Papieren und anderen Anzeichen hervorgeht, einen verbrecherischen Zweck verfolgt zu haben, als er sich mit Ge⸗ walt Eingang in den Palast des Sultans zu verschaffen suchte und zwar gerade in dem Augenblicke, als der Sultan im Be⸗ escse ht sich zur Feier des Bairamfestes nach der Moschee zu begeben.
Rumänien. Bukarest, 23. September. (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer erklärte Majorescu, die Mitglieder der konservativen Partei seien bereit, den Entwurf der Majorität anzunehmen und würden denselben als den wahren Ausdruck des Willens des Landes unterstützen. Majorescu ersuchte die Regierung, sich der Meinung der Majorität anzuschließen, dann werde der Entwurf im Inlande wie im Auslande reussiren. Der Minister des Auswärtigen, Boerescu, erwiderte, der Majoritätsentwurf sei eine Herausforderung Europas; der Minister erinnerte an die Gefahren, welche entstehen würden, wenn Rumänien dem Willen Europas trotzen sollte und wies auf die Eventualität eines zukünftigen Krieges hin, dem ein neuer Kongreß folgen würde. Schließlich for⸗ derte Boerescu die Majorität auf, ihren Entwurf zurückzuzie⸗ hen, dann werde die Regierung ihr Projekt vorlegen, welches wahrscheinlich Seitens der Mächte angenommen werde würde. Auf eine hierauf an die Regierung gerichtete Interpellation darüber, was die Regierung thun werde, wenn ihr Projekt verworfen werden sollte, antwortete Boerescu dem Interpellan⸗ ten: „Dann werden Sie selbst zur Regierung gelangen.“ — Die Berathung wurde sodann vertagt. Dänemark. Kopenhagen, 19. September. (Hamb. Nachr.) Durch einen offenen Brief des Königs, vom heutigen Tage, wird der Reichstag zum 6. Oktober einberufen.
Amerika. New⸗York, 18. September. (Allg. Corr.) Der Präsident Hayes hielt gestern in einer Soldatenversamm⸗ lung in der Stadt Ohio eine Rede, in welcher er die Doktrin von der Souveränetät der einzelnen Staaten nachdrücklich be⸗ kämpfte und die von Abraham Lincoln ausgedrückte Meinung citirte und billigte, daß keiner der Staaten jemals souveräne Rechte besessen habe. Der letzte Krieg, erklärte er, habe die Frage zu Gunsten der Oberherrschaft der Nationalregierung entschieden. Der Präsident befürwortete den Anspruch der Farbigen auf die bürgerlichen Rechte und behauptete, daß das Land darunter leiden würde, wenn man ihnen dieselben vor⸗ enthalte. Kein Politiker sollte Unterstützung genießen, der deren Verletzung billige. Am Schlusse seiner Rede hob der Präsident hervor, daß die Errungenschaften des Krieges zu Gunsten gleicher Rechte und nationaler Oberherrschaft fest be⸗ hauptet und niemals aufgegeben werden dürften.
Statistische Nachrichten. 1
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts sind in der 37. Jahreswoche von je 1000 Be⸗ wohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben
emeldet: in Berlin 26,7, in Breslau 34,7, in Königsberg 27,1, in öln 28,6, in Frankfurt a. M. 18,6, in Hannover 22,8, in Cassel 20 2, in Magdeburg 22,9, in Stettin 26,7, in Altona 24,4, in Straß⸗ burg 30,3, in München 29,6, in Nürnberg 21,2, in ö 33,7, in Dresden 25,1, in Leipzig 20,7, in Stuttgart 23,1, in Braunschweig 29,8, in Karlsruhe 23,9, in Hamburg 28,1, in Wien 26,2, in Buda⸗ pest 38,2, in Prag 28,4, in Triest 43,9, in Basel —, in Brüssel 26,3, in Paris 25,3, in Amsterdam 19,2, in Kopenhagen 28,9, in Stockholm 21,6, in Chefftante 17,0, in St. Petersburg 33,6, in Warschau 275, in Odessa 41,0, in Bukarest 37,4, in Rom 24,9, in Turin 27,7, in Athen —, in Lissabon —, in London 18,2, in Glasgow 17,8, in Liverpool 25,6, in Dublin 31,0, in Edinburgh 16,8, in Alexandria (Egypten) 42,4. Ferner aus fruͤheren Wochen : in New⸗ York 23,0, in Philadelphia 17,1, in Chicago 28,6, in St. Louis 12,3, in Fer Franzisko 13,1, in Calcutta 22,8, in Bombay 39,6, in Madras 35,3.
Die beim Beginn der Woche an den meisten deutschen Beobach⸗ tungsstationen herrschenden südöstlichen Luftströmungen gingen bald allgemein in westliche und südwestliche um, und blieben auch bis zum Schlusse der Woche vorwaltend, nur an den östlichen Stationen ging der Wind am Wochenschluß nach Ost. Die Luftwärme über⸗ stieg in den ersten Tagen der Woche das Monatsmittel. Am 9. Sep⸗ tember sank die Wä d erreichte, wenn auch wieder steigend,
doch das Monatsmittel nicht mehr. Es regnete im Ganzen wenig. Der Anfangs der Woche steigende Luftdruck sank bald, stieg aber wieder, zeigte jedoch zu Ende der Woche Tendenz zum Sinken.
Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten größeren Städte ge⸗ stalteten sich in der Berichtswoche günstiger. Die allgemeine Sterb⸗ lichkeitsverhältnißzahl für die deutschen Städte sank auf 25,6 von 27,4 der Vorwoche (auf 1000 Bewohner und auf 8 Jahr berechnet). Insbesondere hat die Sterblichkeit des Säuglingsalters erheblicher abgenommen, so daß von 10 000 Lebenden auf’s Jahr berechnet 126 Kinder unter 1 Jahre gegen 137 der vorhergegangenen Woche starben (in Berlin 133 gegen 141). Auch die Sterblichkeit der höheren Altersklassen war eine geringere. 8 b
Unter den Todesursachen traten von den Infektionskrankheiten Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder seltener, der Keuch⸗ husten, das Scharlachfieber und Unterleibstyphen, und in den außer⸗ deutschen Städten auch die Pocken wieder häufiger auf. — Die Ma⸗ sern haben in Chemnitz, Hamburg und Paris nachgelassen. Auch diphtherische Affektionen wurden in Berlin, London, Paris seltener, zeigen sich aber in Breslau, Hamburg, Frankfurt a. M., Wien häufiger. Das Scharlachfieber fand mehrfach größere mheseh wie in Danzig, Braunschweig, Düsseldorf, recht bösartig verläuft es in Bukarest. Todesfälle an Unterleibstyphus waren in Berlin, München, Breslau, Posen, auch in Paris und Turin wieder zahlreicher, desgleichen das Malariafieber in Rom. Todesfälle a Flecktyphus werden aus London 1, ans St. eggesh 4 gemeldet. Einen ziemlich allgemeinen Nachlaß erfuhren Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder. Die Zahl der daran Gestorbenen in den den deutschen Städten sank anf 746 von 872 der Vorwoche In Berlin, München, Breslau, Dresden, Magdeburg,
Frankfurt a / M., Straßburg war die Zahl der Opfer Theil namhaft geringere; in Hamburg,
Zahl der Brechdurchfälle. Auch in London,
ren skandinavischen Städten nahm die Zahl
in Wien, Pest, St. Petersburg, Wars
ken in Berlin auf 4.
Die Zahl der Todesfälle an Keuchhusten wurde eine größere, der Keuchhusten herrscht in Breslau, Hamburg, Cöln und in den größeren bayerischen Städten. — Die Pocken zeigen in London, Paris und Barcelona Abnahmen, in Wien, Pest, Warschau, Bu karest nur kleine Zunahmen. In St. Petersburg blieb die Zahl de Todesfälle die gleiche der Vorwoche. Aus Brüssel, Thorn, Prag,
Triest werden nur vereinzelte Blatterntodesfälle gemeldet. — Das he Fieber in Memphis ist noch im Steigen. In der am 30. August 8
eendeten Woche erkrankten 171 und starben 60 Personen daran.
Land⸗ und Forstwirthschaft. Von dem Comits der im Oktober d. J. in Lon don findenden Molkerei⸗Ausstellung ist Hr. G.
statt A. Boysen
in Firma: Ahlmann u. Boysen in Hamburg, als Preisrichter, und Produkte
zwar zur Mitwirkung bei der Beurtheilung der deutschen
in London, crnannt worden. — Die Ernte im Kreise Fulda. Der „Hess. Beobachter
schreibt: Der größte Theil der Halmfrüchte ist nun eingeerntet, und
man kann deshalb den ungefähren Ernteertrag übersehen. Daß di Ernte keine reiche sein würde, wußte man schon vor einigen Monaten und man war um so mehr bezüglich derselben besorgt, als ein Thei
des Kreises von einem ziemlich bedeutenden Hagelschlage getroffen
worden war und die Witterung immer wieder die Befürchtung wach
rief, daß die Koͤrner auswachsen würden. Glücklicherweise ware
diese Befürchtungen bis jetzt unbegründet. Der vom Hagel am meisten getroffene Roggen hat größtentheils noch einen ganz leidliche
Ertrag gebracht, und auch der öftere Regen blieb bis jetzt ohne be merkbaren Nachtheil auf die Frucht. — ist der Stroh⸗ wie der Körnerertrag unter einer Mittelernte geblieben Wenn auch manches Feldstück recht erfreulich trug, so waren wiede andere Lagen umsomehr zurückgeblieben. Das Stroh ist größentheil als ein gutes Futtermittel anzusehen, da es reichlich mit Wicke u. dgl. durchwachsen war. Auch die Gerste lieferte sowohl im Stro wie in den Körnern eine mäßige Ernte. Besser dagegen sieht e
Vom Roggen und Weizen
mit dem Hafer aus, welcher zum größten Theile noch auf dem Halme
steht. Wenn auch nicht überall, ist er doch meist gut, ja zum Theil recht gut, sowohl im Stroh, wie in den Körnern. Die Feldbohnen ernte können wir, wenn die Witterung noch hilft, als eine mittler bezeichnen, und von den Erbsen dürfen wir einen guten Ertrag er warten. Ob der Erbsekäfer wieder einen großen Theil der Frucht vernichten wird, läßt sich jetzt noch nicht bestimmen; doch es ist nicht wahrscheinlich. Der Flachs möchte einen mittleren Ertrag liefern. Ausnehmend schön stehen die Wurzelgewächse, und auch das Kraut würde gut werden, wenn nicht die Raupen, die wieder in zahl⸗
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reicher Menge aufzutreten drohen, ihre störende Freßlust bethätigen möchten. Umgekehrt bieten die Kartoffeln sehr üble Aussichten.
Dieselben sind zwar ganz gut gewachsen und auch genügend stärke⸗
mehlhaltig; aber die Kartoffelkrankheit hat einen sehr großen Theil
derselben unbrauchbar gemacht. Wenn übrigens das Erntewetter ünstig ausfällt, möchte Naßfäule in den Kellern nicht zu befürchten ftin Von dem Wiesen⸗ und Kleeheu hat es so viel gegeben,
obgleich die Ernte zum Theil schlecht eingebracht worden ist, doch
daß,
kein Mangel eintreten wird. Betrachten wir endlich das Obst, so können wir uns auch damit begnügen. Giebt es auch nicht viel Obst,
so entwickelt sich das vorhandene doch ganz schön, und wenn der Herbst noch gut wird, dürfte es auch schmackhaft werden. Wir
können demnach die bisherige Ernte und die noch schwebenden Aus⸗
sichten im Ganzen zwar nicht als gut bezeichnen, können sie aber
doch noch als befriedigend ansehen.
Gewerbe und Handel.
Augsburg, 22. September. (W. T. B.) Die dritte Generalversammlung des Centralverbandes deutscher Industrieller wurde heute Mittag um 12 ½ Uhr durch den Vor⸗ sitzenden Schwarzkopf (Berlin) in dem goldenen Saale des Rath⸗ hauses eröffnet. die Versammlung im Auftrage des Ministers des Innern v. Pfeufer, der Bürgermeister Fischer im Namen der Stadt. Hierauf referirte Direktor Haßler über die Thätigkeit des Centralverbandes in dem letzten Jahre und empfahl schließlich, dem Reichskanzler Fürsten Bismarck den Dank der Versammlung auszudrücken, was unter dem Beifall der Versammlung einstimmig genehmigt wurde. In Folge S folgende Depesche an den Fürsten Bismarck nach Wien gesandt:
„Die heute hier tagende dritte Generalversammlung des Central⸗ verbandes deutscher Industrieller erlaubt sich, Sr. Durchlaucht dem Herrn Fürsten Reichskanzler für die energische und erfolgreiche Wah˖ rung der Interessen der vaterländischen Arbeit ihren tiefgefühltesten Dank auszusprechen.“ 3
Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf die Alters ver⸗ sorgungs⸗ und Invalidenkassen für Arbeiter. Auf An⸗ trag der Referenten und General⸗Sekretäre Bueck (Düsseldorf) und Beutner (Berlin) wurde folgende Resolution einstimmig an⸗ genommen:
„Der Centralverband deutscher Industrieller erkennt an, daß die Versorgung, beziehungsweise Unterstützung invalider und alters⸗ schwacher Arbeiter und ihrer Wittwen und Waisen nicht lediglich den bisherigen dazu verpflichteten, insbesondere den betreffenden poli⸗ tischen Verbänden überlassen werden darf, daß vielmehr für diese Zwecke daneben die Errichtung besonderer Kassen, wobei Arbeitgeber und Arbeiter durch Beiträge und Verwaltung zu betheiligen sind, angestrebt werden müssen. Der Centralverband erkennt ferner an, daß eine derartige Fürsorge im hohen Grade dazu bei⸗ tragen würde, die Wiederherstellung und Wahrung des sozialen Friedens herbeizuführen, und daß die von der Achter⸗ kommission des Reichstages (4. Legislaturperiode, 2. Session 1879) gefaßte Resolution, betreffend die Einführung von Altersversorgungs⸗ und Invalidenkassen für Arbeiter, geeignet ist, die unentbehrliche Initiative und Thätigkeit des Reiches in dieser Sache zu fördern. In Erwägung jedoch, daß die Schwierigkeiten der Ausführung in ihrem ganzen Umfange sich erst bei gründlicher Erörterung der Einzel⸗
Der hiesige Regierungsdirektor Braunwart begrüßte