Paria, 26. September. (W. T. B.) Robzucker rubig. Nr. 10/13 pr. Külogr 53,50, Nr. 7/9 pr. September Weissern Zucker
New-Nork, 26. September. (W. T. B.) Waarenbericht. Naew-Orleans 10 .
Mehl 5 D. — C. Rother Winterweizen 1 D. 27
mired) 54 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 6 v&. Kaffee (Bio-) 15 ⅞. Schmalz (Marke Wilcox) 6¹3⁄16, do. Fairbanks 6vx. Speck (shori
clear) 6 C. Getreidefracht 6. New-Nork, 26. September. Baumwollen-Wochenbericht.
W. T. )
nach dem Kontinent 1000. Vorrath 194 000 B.
September pr. pr. 100 Kilogr.
ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. 63,00, vr. Oktober 61.00, pr. Oktober-Januar 61,00.
Baumwolle in New-York 10 ¼, do. in Petroleuvm in New-XYork 7, do. 7 %. rohes Petroleum 5 ½, do. Pipe line Certificats — D. 74 C.
Zufuhren in allen Unions- häfen 130 000 B.. Ausfuhr nach Grossbritannien 17 000 B., Ausfuhr
100 59,50. pr. September
in Philadelphia C. Mais (01d
58 —G % inx. Hypotheken à 4 ½ —- 4 ¾ — 5 %.
Unterhandlungen über den Verkauf bebauter Grundstücke in der abgelaufenen Woche sich etwas lebhafter gestalteten und auch eine erhöhte Anrahl von Abschlüssen zu Stande kam, blieb der Charakter des Geschäfts immer noch ein schleppender. — Der Hypothekenmarkt verharrte in der bisherigen Situation; die an der Börse hervortretende Steifung des Geldpreises blieb ohne Ein- fluss auf den im Realitätenverkehr herrschenden Ziusfuss. Wir no- tiren: Erste pupill. Eintragungen in frequenten Strassen 5 % kleine Beträge in bevorzugter Lage 4 ½ — 4 ¼ %, entferntereistrassen 5 ½ — 6 %, gute zweite und dritte Stellen innerhalb Feuertaxe je nach Be- sehaffenheit 5 ½ — 6 — 7 %, Amortisations-Hypotheken à 5 — 5 ½ — 5 ½ — Amortisation nach Stadtlage, Verkauft wurden: die Cziasnau und Mollaa. Kreis Lublinitz; das Rittergut Wei lenhof, Kreis Culm; das Gut Krakow, Kreis Rügen; das Gat Stabeshöhe, Kreis Templin; das Gut Kemnath No. 1, Kreis Sternberg.
mehr sichtbar
amerikanischen
erststellige Guts- Rittergüter
100 kg.
Berlin, 27. September. (Bericht über den Verkehr in Hynothe- ken und Grundbesitz von Heinrich Fränkel.)
Obwohl die beim
Berlimn, 25. September. (Wochenbericht über Eisen, Kohl n ond Metalle, von M. Loewenberg, vereidetem Makler und Taxator Königlichen Stadtgericht.) In beendeter Woche war ziem-
yNacFauR XXT
nach Qualität
frei hier.
lich lebhaftes Geschäft, der Löwenantheil
schlesischer und westfälischer Schmelzkoks 1,80 à
gebührt allerdings me
wird. Preise sind sehr fest und theils höher
Roheisen: Der Glasgower Markt hat, in Folge der sehr bedeutenden
Kaufordres, eine erhebliche Steigerung erfahren
sämmtliche Verschiffangsbrände sind wesentlich höher und schlossen Warrants 54/3 Cassa, auch Middlesbro-Eisen ist höher und Tendenz steigend. Hier gelten gute und beste Marken schottisches Roheisen 7,60 à 8,40, und englisches 6,30 à 6,60 pro 100 kg. Eisenbahn. schienen zum Verwalzen 6,30 à 6,40, zu ganzen Längen 6,80 à 7,00, Walzeisen 14,00 à 14,20 und Bleche 20,00 à 24,00 pro 100 kg. austral. 126,00 à 132,00 und Mansfelder 130,00 à 131,00 pro 100 kg. Zinn höher, Banca 152,00 à 153,00 und prima engl Lammzinn 148,00 à 150,00 pr. 100 kg. Zink rahig, beste Marken schlesischer Hüttenzink 38,00 à 40,00 pro 100 kg Blei fest, Harzer, Sächsisches und Tarnowitzer 30,00 à 8 Kohlen
. 8 Bauten in ganz
Kupfer besser, gute Sorten
Lute und
1 à 30,50 pro und Koks ruhig, englische Schmiedekohlen bis 48.00, desgl. westfälische bis 52.,00 pro 40 nl 2,10 pro 100 bg
der Spekulation als dem wirklichen Bedarf, der aber auch mehr und
vr.
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonntag: Opernhaus. 188. Vorstellung. Die Hugenotten. Oper in 5 Abtheilungen, nach dem Französischen des Scribe, übersetzt von Castelli. Musit von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. Anfang halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. 171. Vorstellung. Rolf Berndt.
chauspiel in 5 Aklen von G. zu Putlitz. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.
Montag: Opernhaus. 189. Vorstellung. Der fliegende Holländer. Romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. (Fr. Mallinger, Hr. Krolop, Hr. Ernst, Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 173. Vorstellung. Das Gefäng⸗ niß. Lustspiel in 4 Akten von Roderich Benedix. Anfang 7 Uhr.
Dienstag: Opernhaus. 190. Vorstellung. Zur Feier des Allerhöchsten Geburtstages Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin. Prolog von Auguste Kurs, gesprochen von Hrn. Ludwig. Fidelio. Oper in 2 Abtheilungen nach dem Französischen, von F. Treitschke. Musik von L. van Beethoven. (Fr. v. Voggenhuber, Hr. Betz, Hr. W. Müller, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 173. Vorstellung. Zur Feier des Allerhöchsten Geburtstages Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin: Prolog von Auguste Kurs, gesprochen von Hrn. Kahle. Das Käthchen von Heilbronn. Historisches Ritterschauspiel in 5 Auf⸗ zügen von H. v. Kleist, für die Bühne eingerichtet von H. Laube. Anfang 7 Uhr.
Wallner-Theater. Sonntag: Zum 30. Male: Sodom und Gomorrha. Montag: Zum 31. Male: Sodom und Go⸗ morrha.
NVIictoria-Theater. Direktion: Emil Habn. Sonntag und Montag: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gastspiel der ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand. Z. 150. M.: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene ge⸗ setzt von Emil Hahn.
Residenz-Theater. Sonntag:
Alphonse. Mit der Feder. Montag: Dieselbe Vorstellung.
Monsienr
¹
Krolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun.
Sonntag: Von 4 Uhr an, während und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination des Gartens: Großes Doppel⸗Concert, ausgeführt von der Kapelle des Hauses unter Leitung des Kapellmeisters Hrn. G. Lehnhardt, und dem Trom⸗ peter⸗Corps des 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiments unter Leitung des Königl. Stabstrompeters Hrn. Voigt. Im Theater (letzte Sonntagsaufführung): Berlin, wie es weint und lacht. Volksstück mit Gesang in 3 Akten und 10 Bildern von D. Kalisch, Musik von A. Conradi. Anfang der Vorstellung 6 ½ Uhr. Montag: Berlin. wie es weint und lacht. Vor und nach der Vorstelluug: Großes Concert.
Germania-Sommer-Theater. Sonntag:
Gastspiel des Hrn. Eduard Weiß vom Krollschen
Theater: Hotel Klingebusch. Volksstück mit Ge⸗
sang 8 3 Akten (6 Bildern) von Jacobson und
Kneisel. b Montag: Dieselbe Vorstellung.
Belle-Alliance-Theater. Sonntag: Zum. — 24. M.: (Mit großem Lach⸗Erfolg): Die heiden Reichenmüller. Schwank mit Gesang in 3 Akten und einem Vorspiel: „An der
Landstraße“ von Anton Anno. Im pracht⸗
vollen Sommergarten: Letztes großes Doppel⸗ Concert (Kapellen Baumgarten und Herold).
Letztes Auftreten des Steyhrischen Damen⸗Quar⸗ tetts. Brillante Illumination durch mehr als 15000 Gasflammen. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 ₰.
Montag: Mit großem Lach⸗Erfolg: Zum
Familien⸗Nachrichten⸗ Nachruf.
Am 24. September d. J., Abends 9 Uhr, ver⸗ chied nach langen schweren Leiden der Ober⸗Rech⸗ nungs⸗ und vortragende Rath bei der Königlichen
gesichert. Potsdam, den 26. September 1879.
Rechnungskammer und des Rechnungshofes des Deutschen Reichs.
Verlobt: Frl. Clara v. Wasmer mit Hrn. Premier⸗Lieutenant und Adjutant Carl v. Was⸗ mer (Hemmelmark-—Berlin).
Verehelicht: Hr. Regierungs⸗Rath Bitter mit Frl. Clotilde v. Bockum⸗Dolffs (Potsdam). — Hr. Lieutenant Bodo v. Oheimb mit Frl. Marie v. Oheimb (Hudenbeck).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Apotheker Ehren⸗ berg (Gnadenfrei). — Hrn. Gerichts⸗Assessor a. D. Dr. jur. Abr. Frowein (Elberfeld). — Hrn. Gar⸗ nison⸗Baumeister Brook (Oldenburg in Gr.). — Hrn. Gymnasiallehrer Hoffmann (Burg b. M.). — Hrn. Rittmeister und Adjutant v. Hessenthal (Berlin). — Hrn. Major v. Loewenfeld (Span⸗ dau). — Hrn. Kreisrichter Dr. Olshausen (Cott⸗ bus). — Kammerherr Freiherr v. Budden⸗ brock (Haus Ottlau). — Hrn. Oberst und Regi⸗ ments⸗Commandeur v. Rosenberg (Altona). — Hrn. Premier⸗Lieutenant Otto v. Wenden I. (Ham⸗ burg). — Eine Tochter: Hrn. General⸗Major und Brigade⸗Commandeur Freiherrn v. Dörn⸗ berg (Metz).
Gestorben: Hr. Kreis⸗Baumeister Theodor Pam⸗ pel (Melle).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Musikus Rudolph Carl Gustav Robert Gehrs ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls und wiederholten Betruges in den Akten Litt. G. Nr. 315 de 1879 beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Gehrs im Betretungs⸗ falle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfin⸗ denden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 24. September 1879. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Beschreibung. Alter: 24 Jahre, geb. 11./3. 55. Geburtsort: Berlin. Größe: 163 cm. Haare: blond. Augen: blau. Augenbrauen: blond. Nase: gewöhnlich. Kinn: rund. Gesichtsbildung: voll. Mund: gewöhnlich. Zähne: gut. Gesichtsfarbe:; blaß. Sprache: deutsch (stottert). Gestalt: schwächlich. Besondere Kenn⸗ zeichen: fehlen.
Unsere Requisition vom 23. Juni cr., betreffend die Ermittelung des Arbeiters Michael Biscup, ist erledigt. Halberstadt, den 1. September 1879.
Königliches Kseisgericht. I. Abtheilung.
Auf Grund ministerieller Verfügung vom 15. d. M. wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß sämmtliche von dem unterzeichneten Kreisgericht resp. dessen Kassen⸗Verwaltung bereits eingeforderte resp. noch einzufordernde Gerichtskosten, welche bis zum 26. d. Mts. einschließlich noch nicht zur Kasse eingezahlt worden sind, nach dem 30. d. Mts. an das Königliche Haupt⸗Steueramt hier — Betenstraße 35, Zimmer Nr. 5 — gezahlt werden müssen. Dortmund, den 24. September 1879. Königliches Kreisgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Pferdeverkauf. Am Sonnabend, den 4. Ok⸗ tober d. J., Vormittags von 11 Uhr an, sollen auf dem Reitplatze des Garde⸗Train⸗Bataillons in Berlin, Skalitzerstraße Nr. 55, circa 104 aus⸗ rangirte Dienstpferde öffentlich meistbietend verkauft werden. Berlin, den 23. September 1879. Kom⸗ mando des Garde⸗Train⸗Bataillons.
[8203] 8 Das Br. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 3 (GF.) hat 4 Helme für Lazarethgehülfen,
342 Patrontaschen, 716 Patronbüchsen, 334 Reservetheilbüchsen, 313 Fettbüchsen, 970 Paar Kochgeschirrriemen,
48 Kaffeemühlen, “ 976 Verbindezeuge exel. Oelleinwand, .1024 Erkennungsmarken, in streng probemäßiger Beschaffenheit nothwendig. Lieferungslustige wollen ihre Offerten unter Bei⸗ fügung von Proben der unterzeichneten Kommission, wo auch die Bedingungen einzusehen, bis zum 10. Oktober 1879 portofrei zugehen lassen.
Mainz, den 25. September 1879. 6
Die Regiments⸗Bekleidungs⸗Kommission.
Unger,
Major und Präses.
Submissions⸗Anzeige. Die Ausführung der rund 18 000 kg schweren Eisenkonstruktion zum Dache des Magazins für schwere Geschütze auf der Kaiserlichen Werft zu Ellerbeck soll am 15. Okto⸗ ber d. J., Mittags 12 Uhr, im Wege der Sub⸗
durch ein bleibendes ehrendes Andenken unter uns
Der Chef⸗Präsident und die Mitglieder der Ober⸗
bezüglichen Bedingungen nebst Zeichnungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus; auf Ver⸗ langen und gegen portofreie Einsendung der Kopialien mit 2,00 ℳ werden dieselben auch per Post ausgehändigt. Kiel, den 23. September 1879. Kaiserliche Hafenbau⸗Kommission.
[8032] Main⸗Weser⸗Bahn.
Die vorhandenen alten Bahnmaterialien, be⸗ stehend in circa:
155 800 kg Schienen älteren Profils,
1 483 100 “ 24 800 8 mit Puddelstahlkopf, 650 8 von Stahl, 60 300 Leit⸗ und Zwangschienen jeder Art, 4 700 dergleichen von Stahl, 13 700 Herzstücke von Schmiedeeisen, 16 500 do. „ Gußeisen, 300 do. Stahl, 86 100 Laschen, 64 350 Kleineisenzeug von Schmiedeeisen, 7290 do. „ Gußeisen, sollen im Wege öffentlicher Submission verkauft werden.
Termin hierzu ist auf den 13. Oktober d. S. Vormittags 10 Uhr, im Geschäftslokal der unter⸗ zeichneten Direktion anberaumt worden.
Offerten sind mit der Aufschrift:
„Offerte zum Ankauf alter Bahnmaterialien“ versiegelt und frankirt an uns bis zu dem bezeichne⸗ ten Termin einzureichen, in welchem die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart etwa per⸗ fönlich erschienener Anbieter erfolgt.
Verkaufsbedingungen nebst der zugehörigen Ma⸗ terial⸗Nachweisung liegen bei unserer Central⸗ Materialien⸗Verwaltung hierselbst zur Einsicht offen und können von dieser Dienststelle gegen portofreies Ansuchen und Einsendung eines Baarbetrags von 50 ₰ pro Exemplar bezogen werden.
lich willigen, Zinscoupons und Talons in der Zeit vom 2. Ja⸗
Cassel, am 15. September 1879. Königliche Direktion der Main⸗Weser⸗Bahn.
Verloosung, Amortisation, Zins ahlung u. s. w. von öffentlichen 8 Papieren.
— 8219] Bekanntmachung.
Berliner Pfandbrief⸗Amt.
Durch den, unterm 25. Juni 1879 landesherrlich genehmigten, dritten Nachtrag zum Statut für das Berliner Pfandbrief⸗Institut vom 8. Mai 1868 (Ges. S. S. 450 — G. S. von 1879 S. 608 und Oeffentl. Anzeiger Nr. 2 zum 33. Stück des Amts⸗ blatts der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin vom 15. August 1879 S. 938) sind wir ermächtigt, auch Pfandbriefe auszufertigen, welche mit vier Prozent verzinslich sind, und wird deren Emission Anfang Oktober 1879 und zwar in Stücken zu 3000, 1500, 300 und 150 ℳ erfolgen. Denjenigen hiesigen Grundbesitzern, welche auf ihre Grundstücke Pfandbrief⸗Darlehne aufzunehmen beab⸗ sichtigen, steht es nunmehr frei, fünf oder vier und ein halb oder vierprozentige Pfandbriefe zu wählen.
Berlin, den 25. September 16879.
Das Berliner Pfandbrief⸗Amt. sSGlesenius.
18235))
Hesierr.1. 00-ereci.oogev.1ocb.
Versicherungen gegen die vierteljährlich stattfinden⸗ den Amortisationsverloosungen übernehmen wir regel⸗ mäßig für eine billige Prämie (bis auf Weiteres ℳ 0,30 per Stück).
Berlin, September 1879.
Henning & König, 1 Bank⸗ & Wechselgeschäft, Berlin W., 44. Markgrafenstraße 4ℳ.
18230]Kündigungs⸗Bekanntmachung.
Die auf Grund des Generalversammlungs⸗Be⸗ schlusses vom 15. September 1870 ausgegebenen auf den Namen lautenden und mit 6 Prozent jährlich verzinslichen Obligationen der Görlitzer Actien⸗ Branereizzu Görlitz, welche nicht bereits durch Ausloosung getilgt sind, werden hierdurch behufs Herabsetzung des Zinsfußes auf 5 Prozent zur Rück⸗ zahlung am 1. April 1880 gekündigt. Den Obli⸗ gations⸗Inhabern, welche in die Herabsetzung des Zinsfußes ihrer Obligationen auf 5 Prozent jähr⸗ und zu dem Behufe dieselben mit den
unar bis 31. März 1880 bei der Communal⸗ ständischen Bank für die Preußische Oberlausitz hier⸗ selbst vorlegen, wird der auf 6 Prozent Zinsen lau⸗ tende, am 1. April 1880 fällig werdende Zinscoupon zur Erhebung der Zinsen in dieser Höhe belassen, dagegen die Obligation mit dem Konvertirungs⸗ stempel bedruckt und die späteren auf 5 Prozent lautenden ““ zurückgegeben. i
Görlitz ausgezahlt, jjedoch der Betrag der nicht mit eingelieferten später fällig werdenden Zinscouponz von der Baarzahlung gekürzt.
Götlitz, den 26. September 1879.
Der Verwaltungsrath
der Görlitzer Actien⸗Branerei. 8 von Wolff-Liecbst 1 [8208] Bei der am 19. d. Mts. stattgefundenen Ver⸗ loosung der auf Grund des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 17. September 1875 ausgefertigten, aaf den Inhaber lautenden Obligationen der 4 ½ % igen Anleihe der Stadt Trier sind die bligationen: Litt. B. Nr. 110 und 118 über 1000 ℳ und Litt. C. Nr. 721 über 300 ℳ zur Einlösung gezogen worden. Die Inhaber der erwähnten Obligationen werden daher hierdurch aufgefordert, den Nominalwerth der⸗
lieferung der Obligationen und der noch nicht fälligen Zinscoupons Nr. 9 und 10 nebst Talon bis zum 1. Januar 1880 zu erheben.
Mit diesem Tage hört die Verzinsung der aus⸗ geloosten Obligationen auf. Die Beträge für etwa fehlende Zinscoupons werden von dem Kapital⸗ betrage gekürzt.
Trier, den 23. September 1879. Der Ober⸗Bürgermetster. de Nys.
Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
[8220] Wochen⸗Uebersicht
der 1 Bayerischen Notenbank
vom 23. September 1879.
Aectiva. ℳ
ba,eeAesZ 33,160,000 Bestand an Reichskassenscheinen 43,000 „ Noten anderer Banken 1,574,000 E111“ 36,763,000
„ Lombard⸗Forderungen 1,648,000 o“ 1,733,000
„ sonstigen Aktiven. 1,789,000 Pasgiva.
Das Grundkapital. Der Reservefonds. 1““ Der Betrag der umlaufenden Noten Die fürftse en täglich fälligen Ver⸗ eeeeeö“ Die an eine Kündigungsfrist gebun⸗ denen Verbindlichkeiten. 186,000 Die sonstigen Passirnau . 2,634,000 Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln.. München, den 25. September 1879 Banerische Rotenbank. Mie Tiieien.
7,500,000 292,000 65,012,000
1,086,000
Uchkersiclat der
zZzu Dresden
am 23. September 1829. Actlva. Coursfühiges deutsches Geld. ℳ 17,376,866. Reichskassenscheine ... 8 63,945. — Noten anderer deutscher 3,195,700. 92,421.
111““ Sonstige Kassenbestände Wechselbestände ... 3 41,358,311. Lombardbestände... 4,760,788. Effectenbestände.. 5,365,315. Debitoren und sonstige Activa 3,981,319. Passiva. Eingezahltes Aetienkapital. ℳ 30,000,000. Heserveiondd 6166998. Banknoten im Umlauf „ 37,710,800. äglich fällige Verbindlich- XXX“ 998,827. —. An Kündigungsfrist gebundene Verbtaaiohketren 8 8 3,837,788. —. Sonstige Passiva. .. 330,552. —. Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wech-
seln sind weiter begeben worden ℳ 3,088,572. 5. Die Dlrection.
—
[7343]
Am 6. Oktober beginnt der Winterkursus am Paedaäagogium Ostrau (Ostrow o) b Filehne, einem ländlichen böheren Lehr- unq⸗ Erziehungs-Institute, dem aus allen Provinzen un- seres Vaterlandes, besonders aus grossen Städten, Zöglinge zugeführt werden. Die Anstalt ist be⸗ rechtigt, Zeugnisse zum einjährigen Freiwilligen- dienst auszustellen. Am vortheilhaftesten ist es, wenn Knaben in die unteren Klassen eintreten, um von Septima bis Prima in Real- und Gymna
engl. und
selben bei dem Stadt⸗Rentamte hierselbst gegen Aus⸗
. ℳ 1,218,742. 67.
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
u“ 1“ Insertionspreis für den Nanm einer Bruckzeile 30 ₰
9. — 3 x.
der heuti. Indelsgern- .
1 *
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Peost-Anstalten auch die Expe⸗
ʒ—
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kaufmann Carl Wilhelm Ferdinand Becker zu Amsterdam, zur Zeit in Gelnhausen, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Herzoglich sachsen⸗altenburgischen Rechnungs⸗Rath Schurich zu Altenburg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Großherzoöglich badischen Gensd'armerie⸗Wachtmeister I. Klasse Blum⸗Neff zu Stockach und dem Großherzoglich badischen Polizei⸗ Wachtmeister Greif zu Constanz das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen zur Anlegung des dem Garnisonarzt von Metz, Ober⸗Stabsarzt I. Klasse Dr. d’⸗Arrest verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich bayerischen Militär⸗Verdienst⸗Ordens, sowie zur An⸗ legung der der Kammersängerin Lehmann zu Berlin ver⸗ liehenen Königlich schwedischen Medaille für Kunst und Wissenschaft.
Deutsches Neich. Ifrenktihn
zur Ausführung des Gesetzes über die Konsular⸗ 11“ gerichtsbarkeit vom 10. Juli 1879. Zur Ausführung des Gesetzes über die Konsulargerichts⸗ barkeit vom 10. Juli “ büith Foccende bestimmt: Zum §. 1.
Als Schutzgenossen im Sinne dieses Gesetzes gelten die⸗ jenigen Personen, welche zwar keine Reichsangehbrige sind, aber unter dentschem Schutze stehen, sogenannte Schutzgenossen im engeren Sinne. Vgl. die Instruktion, betreffend die Er⸗ theilung des von den Kaiserlich deutschen Konfularbehörden zu gewährenden Schutzes im türkischen 5 Ic., vom 1. Mai 1872, deren Bestimmungen hiermit auf alle Länder ausgedehnt werden, in welchen die Konsulargerichtsbarkeit ausgeübt wird. Die Schutzgenossen unterliegen den Bestim⸗
mungen des Gesetzes in gleicher Art, wie die Reichsangehöri⸗
gen, insoweit nicht Staatsverträge eine Ausnahme bedingen. Zum §. 4.
Die von den Konsuln erlassenen polizeilichen Vorschriften sind in Ländern, wo ein Kaiserlicher Gesandter beglaubigt ist, auch dem letzteren abschriftlich mitzutheilen. Der Gesandte hat den Inhalt dieser Verordnungen vom politischen Stand⸗ punkte aus zu prüfen und über etwanige Bedenken dem Reichskanzler Bericht zu erstatten. G
Die Verkündigung der polizeilichen Vorschriften wird in den meisten Fällen durch Einrückung in eine am Sitze des Konsulats erscheinende Zeitung geschehen können. Wo dies nicht angängig ist und eine andere Form für konsularische Bekanntmachungen nach Ortsgebrauch nicht besteht, genügt die Anheftung an die Berlet geh 8
Zum 8§. 5.
Die Zuweisung eines Gerichtsbezirks gilt, Fütet der nachfolgenden Bestimmungen, als die von dem Reichs⸗ kanzler dem Konsul ertheilte Ermächtigung zur Ausübung der Gerichtsbarkeit. Ebenso gilt ein durch Anordnung des Reichs⸗ kanzlers zur allgemeinen Vertretung des Konsuls berufener Beamter gleichzeitig als zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigt.
Die im §. 5 Absatz 3 vorgesehene Uebertragung der rich⸗ terlichen Befugnisse des Konsuls auf einen anderen Beamten erfolgt durch besondere Anordnung des Reichskanzlers. Ze⸗ doch sind die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit befugten Konsuln ermächtigt, Beamten ihres Konsulats, welche zum inländischen Richteramte befähigt sind, die Erledigung einzelner zur Zuständigkeit des Konsuls (§. 12 des Gesetzes) gehörenden richterlichen Geschäfte zu übertragen. Diese Ermächtigung er⸗ streckt sich nicht auf die Urtheilsfällung, die Entscheidung über Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Verhaftungen, sowie auf die in den §§. 7, 8, 10, 11 des Gesetzes bezeichneten Ge⸗
äfte.
8 sahenn Seitens des Reichskanzlers neben dem Konsul einem anderen Beamten die Befugnisse bei Ausübung der Gerichtsbarkeit übertragen werden, so führt der Vorsteher des Konsulats die allgemeine Dienstaufsicht. Derselbe bestimmt in Ermangelung einer besonderen Anordnung des Reichs⸗ kanzlers, in welcher Weise die richterlichen Geschäfte zu ver⸗ theilen sind. Von der Geschäftsvertheilung ist dem Reichs⸗ kanzler Anzeige zu erstatten.
Werden in Gemäßheit der vorstehenden Bestimmungen Handlungen der Gerichtsbarkeit durch einen anderen Beamten als den ständigen Vorsteher des Konsulats vorgenommen, so ist dieser Beamte in den betreffenden Schriftstücken, als an Stelle des Konsuls handelnd, zu bezeichnen. 1
Die Konsuln haben Namen, Stand und Staatsangehörig⸗ keit der von ihnen ernannten Beisitzer und Stellvertreter dem Reichskanzler anzuzeigen.
Zum §. 10. 1) Gerichtsschreibs.
Als Gerichtsschreiber ist ein Beamter des Konsulats, oder Falls dies nicht ausführbar, eine soustige strchn geeignete Person, welche an dem Orte, wo der Konsul seinen Amtssitz hat, wohnen muß, unter Vorbehalt des Widerrufs zu be⸗ Von der Bestellung ist dem Reichskanzler Anzeige zu machen.
Der Konsul kann in einzelnen Fällen, insbesondere bei Behinderung des nach Vorschrift des Absatz 1 bestellten Ge⸗ richtsschreibers, die Verrichtungen desselben einer anderen Person übertragen. 1
Der für Personen, welche nicht den Diensteid als Kon⸗ sulatsbeamte abgelegt haben, im §. 10 des Gesetzes vorgesehene Eid ist dahin zu leisten: 8
„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und All⸗ wissenden, die Pflichten eines Gerichtsschreihers getreulich zu erfüllen, so wahr mir Golt helfe.“
2) Gerichtsvollzieher.
Ein Gerichtsvollzieher ist jedenfalls an dem Orte, wo der mit Ausübung der Gerichtsbarkeit beauftragte Konsul seinen Amtssitz hat, zu bestellen. Derselbe ist aus den Beamten des Konsulats oder aus den sonst für den Gerichtsvollzieherdienst geeigneten Personen zu wählen.
Die Anstellung erfolgt unter Vorbehalt des Widerrufs. In gleicher Weise können, soweit dies erforderlich erscheint, in den Amtssitzen der übrigen zu dem Konsulargerichtsbezirke gehörigen Konsulate Gerichtsvollzieher bestellt werden. Das Verzeichniß der Gerichtsvollzieher is dem Reichskanzler einzu⸗ reichen. Demselben ist auch von her Peränderung in dem Verzeichnisse Anzeige zu machen.
Der Konsul ist befugt, nach seinem Ermessen in einzelnen Fällen die Verrichtungen des Zustellungsbeamten oder des Vollstreckungsbeamten anderen Personen zu übertragen. So⸗ weit es sich hierbei um Geschäfte der Zwangsvollstreckung handelt, ist die Auswahl in erster Linie auf die Beamten der zum Gerichtsbezirke gehörigen Konsulate zu richten. .
Der durch §. 10 für Personen, welche nicht den Diensteid als Konsularbeamte abgelegt haben, vorgeschriebene Eid ist dahin zu leisten: 111“
„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und All⸗ wissenden, die Obliegenheiten eines Gerichtsvollziehers getreulich zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Um die Abnahme des Eides kann der mit der Ausübung der Gerichtsbarkeit beauftragte Konsul den Vorsteher eines anderen zu seinem Gerichtsbezirke gehörigen Konsulats er⸗ suchen. Der im §. 20 des Konsulargesetzes vom 8. November 1867 vorgesehenen besonderen Ermächtigung bedarf es in diesem Falle nicht. Das über die Beeidigung aufgenommene Proto⸗ koll ist dem ersuchenden Konsul zu übersenden.
Der Konsul führt die Dienstaufsicht über die zur Wahr⸗ nehmung des Gerichtsvollzieherdienstes berufenen Personen. Demselben liegt insbesondere ob, durch Erlaß von Geschäfts⸗ anweisungen für die ordnungsmäßige Ausführung der den Gerichtsvollziehern ertheilten Aufträge Sorge zu tragen. Der Konsul hat darüber zu wachen, daß in den im Gerichts⸗ verfassungsgesetz für das Deutsche Reich §. 156 bezeichneten Fällen der Gerichtsvollzieher sich der Ausübung seines Amtes enthält. da. Konsul hat den Personen, welche Verrichtungen der Gerichtsvollzieher auszuüben haben, zu ihrer Legitimation eine mit dem Konsulatssiegel versehene Bestallungsurkunde einzu⸗ händigen.
Zum §. 11. b Die Konsuln haben ein Verzeichniß der von ihnen zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zugelassenen Personen zu führen. Die Eintragungen, sowie die Löschungen in dem Verzeichnisse sind dem Reichskanzler anzuzeigen. Ueber die Bedingungen der Zulassung derartiger Personen lassen sich bestimmte Vorschriften nicht geben. Selbstverständlich wird nicht die für inländische Rechtsanwälte vorgeschriebene Befähi⸗ gung verlangt werden können. Auch der Besitz der Reichs⸗ angehörigkeit ist nicht erforderlich. Wo geeignete Personen mit juristischer Vorbildung nicht vorhanden sind, können die Konsuln unter Umständen auch aus anderen Berufsklassen zuverlässige Personen, welche die nöthige Geschäftskenntniß besitzen, zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zulassen. Eine Beeidigung der Rechtsanwälte findet nicht statt. Zu den 88. 18, 20, 36, 43 Absatz 2. Die Schreiben, mittelst welcher Akten dem Reichsgericht oder dem Ober⸗Reichsanwalt übersendet werden, sind dem Reichskanzler zur Weiterbeförderung zu überreichen. In der⸗ selben Weise erfolgt die Rücksendung der Akten an den
Konsul. Zum §. 21. Soweit nach der Vorschrift des §. 420 der Strafprozeß⸗
Konsulats, in dessen Bezirke der Beschuldigte wohnt, zuständig ohne Unterschied, ob er zur Ausübung der Gerichtsbarkeit be⸗ fugt ist oder nicht.
Erscheint der Beschuldigte in dem zur Sühneu hh ng 8 bestimmten Termine nicht, so wird angenommen, daß er sich auf die Sühneverhandlung nicht einlassen wolle. Fe.
Eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit der Sühne⸗ verhandlung kann nur ertheilt werden, wenn der Antrag⸗ steller im Termin erschienen ist. 1 8
Kommt im Termin ein Vergleich zu Stande, so ist der⸗ selbe zu Protokoll festzustellen.
Zum §. 24 Absatz 2. 1
Die von Amtswegen angeordneten Zustellungen in Straf⸗ sachen an Beschuldigte, welche sich nicht auf freiem Fuße be⸗ finden, können durch den Gerichtsschreiber vorgenommen werden.
Für das Vorverfahren in Strafsachen und für das Ver⸗ fahren bei der Strafvollstreckung bedarf es für den Nachwets der Zustellung nicht: — 1 1) der Uebergabe einer Abschrift der Zustellungsurkußade
an den Empfänger, — 1 2) der Bezeichnung des Auftraggebers in der Zustelliags⸗
urkunde. Zum §. 31.
Wie der Transport eines verhafteten Beschuldigten imn
das Inland auszuführen sei, ist nach den Umständen zu er⸗ messen. In Zweifelsfällen ist die Weisung des Reichskanzlers einzuholen. “
Soweit gebüchre rpfüng. Geschäf Beamten der Konsulate vorgenommen werden, sind die bühren zur Reichskasse einzuziehen. Diese Vorschrift gilt auch für die Gerichtsvollzieher⸗Gebühren. 8
In allen anderen Fällen hat der betreffende Beamte die Gebühren für sich zu erheben. .
In den Rechtssachen, auf welche die b eßgesetze Anwendung finden, kommen lediglich die im Anschluß an diese Gesetze ergangenen Gebührenordnungen zur Anwendung 8 und es ist daher hier ein Zurückgreifen auf die Sätze des Tarifs vom 1. Juli 1872 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 245 ff.) aus⸗ geschlossen. v“ as die Gebühren in Angelegenheiten der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit anbelangt, so ist durch §. 44 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit das Reichsgesetz, betreffend die Ge⸗ bühren und Kosten bei den Konsulaten des Deutschen Reichs, vom 1. Juli 1872 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 245 ff.) und ins⸗ besondere der §. 8 desselben, aufrecht erhalten worden. Hier⸗ nach kommen in diesen Angelegenheiten in erster Linie die Sätze des Tarifs vom 1. Juli 1872, in Ermangelung solcher die Bestimmungen des preußischen Tarifs vom 24. Oktober 1865 und nur insoweit, als es sich um Geschäfte handelt, für welche keiner dieser Tarife Ansätze enthält, die Bestimmungen zur Anwendung, welche in denjenigen preußischen Landes⸗ theilen gelten, in denen das Allgemeine Landrecht Gesetzes⸗ kraft hat. 1
8 den Rechtssachen, welche aus den Konsulargerichts⸗ bezirken an das Reichsgericht gelangen, findet die Dienst⸗ weisung, betreffend die Einziehung und Verrechnung der für die Geschäfte des Reichsgerichts in Ansatz kommenden Kosten vom 21. Juni 1879 (Central⸗Blatt für das Deutsche Rei S. 473 ff.) mit der Maßgabe Anwendung, daß die Kosten⸗ rechnungen (§. 2 der Dienstweisung) Seitens der Gerichts⸗ schreiberei des Reichsgerichts dem Bureau des Auswärtigen Amts vorzulegen sind, welches die Einziehung der Kosten durch den Konsul und die Uebersendung des eingegangenen Betrags an die Ober⸗Postkasse zu Leipzig bewirken wird.
Schlußbestimmung.
Jeder mit Gerichtsbarkeit versehene Konsul hat am Schlusse des Geschäftsjahres eine Geschäftsübersicht (nach dem als Anlage beigefügten Formular) dem Reichskanzler einzu⸗ reichen. den. . diejenigen am 1. Oktober 1879 anhängigen Rechts⸗ sachen, welche nach den bisheri een Gesetzen zu erledigen sind, ist am Schlusse des Geschäftsjahres eine besondere, nach Maß⸗ gabe des seither gebrauchten Formulars aufgestellte Geschäfts⸗ übersicht vorzulegen. 1
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Zeitraum vom 1. Oktober 1879 bis 31. Dezember 1880 gilt als erstes Geschäftsjahr. 8 8 u“
sch stcfah den 10. September 1879.
““ Der Reichskanzler. Im Auftrage: CCX““
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den künftigen Oberlandesgerichts⸗Rath Schwagerus zu
sial-Abtheilungen darchgebildet zu ““ 1 Zu den 88. 7— 9. 8 8 auch überalterte Zöglinge finden in Spezial- ; d Beeidigung der Beisitze 8 ü 8 vallel an- Die auf Ernennung und Beeidigung
“ deren Seage treier sich beziehenden Verhandlungen
elegt sind, besonders wirksame Anregung un 1 “ ö“ Näheres 5hn Protokolle sind zu besonderen Akten zu nehmen. 1
P ; Seea G 8 u“ 1 8 .“ 88 .
Ober⸗Rechnungskammer, Ritter des Rothen Adler⸗
Ordens vierter Klasse,
Herr Heinrich Julins Alexander Kinderling. Mit treuer, gewissenhafter Pflichterfüllung ver⸗ and derselbe ein freundliches Wesen im Verltehr
mit Kollegen und Untergehbenen und hat sich da⸗
88
Den Obligations⸗Inhabern dagegen, welche in die Herabsetzung des Zinsfußes nicht willigen, wird am 1. April 1880 das Kapital mit 6 Prozent Zinfen bis dahin gegen Rückgabe der Obligation und des Zinscoupons und des Talons von der Communal⸗ ständischen Bank für die Preußi
“
Königsberg zum richterlichen Mitgliede, und den künftigen Oberlandesgerichts⸗Rath Schimmelpfennig daselbst zum stellvertretenden richterlichen Mitgliede des Bezirks⸗Verwal⸗
mission vergeben werden. Reflektanten wollen ihre desfallsige und mit der Aufschrift: „Submission auf Eisenkonstruktion zum Magazin für schwere Geschütze“ versehene Offerte bis zu dem vorangegebenen Termine der unterzeichneten Kom⸗ mission verschlossen und portofrei einsenden. Die
ordnung vor Erhebung der Privatklage wegen Beleidigungen nachgewiesen werden muß, daß die Sühne erfolglos versucht worden, ist für diesen Vergleichsversuch der Vorsteher des