1879 / 228 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Sep 1879 18:00:01 GMT) scan diff

8 8 6“ äch⸗ Dünger, Nauchfutter, Stroh und andere Streumate⸗ 1) Es ist durch ein amtliches Att 28 ear. 222 1“ er, 1 est nachzuweisen, 1. . 8 stigen Henpkunus am Sitze des Bezirks⸗e 100 var rialien, Felrauchte Stallgeräthe, Geschirre und Lederzeuge, die betreffenden Thiere unmittelbar vor sie .ehe 899 in die Rindvieh⸗Kontrolregister angemeldet werden. Selbst⸗ Die Zahlungspflichtigen im Geltungsbereich der In⸗ Sachsen. Leingig September. (W. T. B.) Am den Landgerichts⸗Direktor Buhrow Cbveslin zum c. Wolle, Haare und Borsten, gebrauchte Kleidungsstücke destens 30 Tage an einem seuchenfreien Orte gestanden haben gezüchtete Kälber bedürfen dagegen erst der Eintragung, wenn struktion vom 17. Dezember 1872 (in den sieben östlichen Schlusse der heutigen Plenarsitzung des Reichs⸗ richterlichen Mitgliede, und den Landgerichts⸗Rath Peters da⸗ für den Handel und Lumpen, gleichviel ob letztere in Säcke und daß 40 km um denselben die Seuche nicht herrscht 8 jie ein Alter von 4 Monaten erreicht haben. Provinzen, in den Bezirken der Appellationsgerichte Arnsberg, Ober⸗Handelsgerichts hielt der Präsident desselben in selbst zum stellvertretenden richterlichen Mitgliede des Bezirks⸗ verpackt sind oder nicht; Heu, Stroh und Häcksel sofern 2) daß der Transport durch seuchenfreie Gegenden d. Als gültige Ursprungsatteste sind nur anzusehen: Hamm, Münster und Paderborn und des Justizsenats zu Gegenwart des Staatsanwalts an sämmtliche Beamten und E1““ in Coeslin für die Dauer ihres Haupt⸗ diese Gegenstände als Verpackungsmittel verwendet sind folgte, 1 1) die von den Gemeinde⸗ und Gutsvorstehern unter⸗ Ehrenbreitstein, sowie in den Hohenzollernschen Landen), in Rechtsanwalte des Gerichtshofes eine Ansprache, in welcher er amts am Sitze des letzteren, und 1 unterliegen dem Ein⸗ und Durchfuhrverbote nicht, müssen 3) die betreffenden Thiere beim Uebergange über di schriebenen und untersiegelten Bescheinigungen. den Bezirken der Appellationsgerichte Kiel, Cassel und Wies⸗ einen Rückblick auf die Entstehungsgeschichte des Reichs⸗Ober⸗ den Landgerichts⸗Direktor Berner hierselbst zum richter⸗ jedoch am Bestimmungsorte unter Aufsicht der zuständigen Grenze von einem amtlichen Thierarzte untersucht und 8 Diese Beamten unseres Bezirkes werden hierdurch ver⸗ baden, sowie im Herzogthum Lauenburg sind durch öffentliche Handelsgerichts warf. Der Präsident hob sodann hervor, lichen Mitgliede, und den Kammergerichts⸗Rath Schroeder Polizeibehörde vernichtet werden. befunden worden sind. gesund pflichtet, dergleichen Atteste dem betreffenden Interessenten auf Bekanntmachung darauf aufmerksam zu machen, daß die er⸗ daß alle Mitglieder und alle Beamte des Gerichtshofes mit hierselbst zum stellvertretenden richterlichen Mitgliede des Der Verkehr mit anderen Gegenständen auf der Bahn Für die Ueberführung über die Grenze bleibt die Fer⸗ Verlangen kostenfrei auszustellen. forderten und bis zum 26. September einschließlich noch nicht, nur wenigen verschwindenden Ausnahmen in einer, der frühe⸗ er⸗

lungsgerichts in Königsberg für F.)

Bezirks⸗Verwaltungsgerichts für den Stadtkreis Berlin für die ist frei etzung bestimmter Grenzorte und Tage ei ö 2) Die von der Königli Regie den Landraths⸗ ei Geri dem 30. S chenden Stell in das Reichsgericht übergeh 8 3 1 8 1 . e b glichen Regierung, den Landraths⸗ eingezahlten Gerichtskosten nach dem 30. September an die ren entsprechenden Stellung in das Reichsgerich rgehen, Dauer ihres Hauptamts am Sitze dieses Verwaltungsgerichts; 4) Was vorstehend vom Eisenbahnverkehr gesagt ist, gilt 6 8 1“ 11“ ämtern oder Amtsvorstehern in besonderen Fällen ausgestellten für den Amtsgerichtsbezirk, in welchem der Sitz der Gerichts⸗ und daß Leipzig, welches sich als Sitz des Reichs⸗Ober⸗Handels⸗ die segierungs⸗Assessoren Kunze in Berlin, Röther in auch vom Postverkehr. Sobald bei der thierärztlichen Untersuchung, welche Vieh⸗Transport⸗ ꝛc. Bescheinigungen. kasse belegen ist, mit der Kostenerhebung beauftragte Steuer⸗ Hegens so günstig erwiesen habe, zuverlässig auch für das Liegnitz, Dr. jur. Hertz in Berlin, Höbel in Danzig, 5) Der Personenverkehr auf dem Landwege wird Kosten der Einführenden bewirkt wird, in einer Schafheetuf 3) Diejenigen Versendungs⸗ und Legimitationsscheine, hebestelle entrichtet werden müssen. Die Steuerhebestelle ist zu, Reichsgericht eben so günstig zu werden verspreche. Die An⸗ Seen und Strücker in Hildesheim zu Regie⸗ für die gedachte Landesgrenzstrecke gleichfalls untersagt. auch nur ein mit einer ansteckenden Krankheit behaftetes 88 welche von den Seitens der Ober⸗Zollbehörden dazu berufenen ezeichnen. Insoweit wegen der in dem Solleinnahmeregister sprache schloß mit einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät hgae 2. 8 h“ „Die Herren Landräthe der betreffenden diesseitigen Grenz⸗ einer solchen verdächtiges Thier gefunden wird, oder wenn die Beamten ausgestellt werden. verzeichneten Kosten eine Zahlungsaufforderung zu erlassen ist, den Kaiser, in welches die Versammlung mit lebhafter Be⸗ SAe. . anwalt und Notar Lübbes in Altona zum kreise sind jedoch ermächtigt, für einzelne Personen oder für Ursprungsatteste nicht in Ordnung befunden werden, wird der XII. Fleischer, Fleischhändlerund Wurstfabrikanten „Imuß diese dem Zahlungspflichtigen spätestens am 30. Sep⸗ geisterung einstimmte.

m. S. er in Itzehoe zu ernennen z sowie ganze Kategorien von Personen (Gruben⸗ und Hüttenarbeiter ganze Transport zurückgewiesen. welche in den der Rindvieh⸗Kontrole unterworfenen Kreisen tember d. J. mitgetheilt werden. Der Tag der Absendung ist Baden. Baden, 27. September. (W. T. B.) Der Merscheid sgichasgen, 1“ e 1 Stadt 4 88 w.) Legitimationsscheine für den Grenzverkehr auszu⸗ Schaftransporte, welche über den diesseitigen Regierungs. und resp. Amtsbezirken I find veechn. bdh in 8 vö1 iehg Alle am 86 8 J. Großherzog von Sachsen ist gestern Abend, der Kron⸗ ““ ic G n 8 zu Ohligs, in Folge der von stellen, oder durh ze von den besonders hierzu ermächtigten bezirk hinaus nach dem weiteren Inlande gehen sollen, dürsen bücher zu führen, 9 i 88 lejenigen. indviehstücke und bei der Gerichtskasse vorhan enen, noch nich zur Solleinnahme prinz von Schweden heute um 4 Uhr hier eingetroffen⸗ Wiederwahl im E“ ung zu Merscheid getroffenen örtlichen Polizeiverwatzers (Bürgermeister und Amtsvorsteher) nur in geschlossenen Eisenhahnwagen und ohne Umladung resp. Quantitäten Rindfleisch, welche sie erworben haben, gebrachten Kostenrechnungen sind an die Gerichtsschreiberei des 28. September. Der Statthalter von lsat⸗ führi E“ für eine fernere sechs⸗ ertheilen zu lassen. Ohne diese Erlaubnißscheine und ohne nach öffentlichen, unter veterinärpolizeilicher Aufsicht stehenden unter L eehan 8 Farbe und resp. Gewicht und Gerichts erster Instanz, auf mecs die S. übergeht, Lothringen, General⸗Feldmarschall Frhr. von Manteuffel, jährig auer zu bestätigen. voraufgegangene Desinfektion auf den von den betreffenden Schlachtanstalten befördert werden, wo die Abschlachtung der F e * es l“ binnen längstens behufs der Registrirung Fhüsgt en. lbae J ist heute Abend hier angekommen.

8 Finanz⸗Ministeri Sehesen öb1ö1““ 1S EE1““ kontrolirt wird. Zu dem Zwecke ist der e11““ fünn G 8 Ceeege. . ehh, ö Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 26. September

F 2 1 . 5 1 e 2 9 8 8 . 4 3 . . IJ. . 1 8 9 11 2 6 59

1 ““ wendigen Desinfektionsanstalten einzurichten fher darf Nie⸗ e deßh Recicganuangaortes Ein ZFnset Frans⸗ letzteren haben sich die Fleischer 2c. durch gültige Ursprungs⸗ In der Provinz Hannover haben die Gerichtsvögte am (Leipz. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog ist

Bekanntmachung. mand auf dem Landwege die gedachte Landes Irsehe iel vileig heilung der Einfuhrgenehmigung zeugnisse auszuweisen und müssen diese zur Erleichterung der 30. September d. J. die Strafgelderverzeichnisse (Anweisung heute nach Baden⸗Baden abgereist, um sich, nach dem Ge⸗

Die Erhebung der aus dem Geschäftsbetriebe der Justiz⸗ überschreiten 86 114“ Lra g e eicg zu machen. Kontrole der Zeitfolge nach zusammengeheftet werden. Die vom 17. August 1871) an die Spezialkassen mit den beigetrie⸗ burtstage Ihrer Majestät der Kaiserin, von da nach Biarritz

behörden entstehenden Einnahmen an Kosten und Gelb teafen her und deren Gehülsen (über be. S 1“ aus Hesterreich⸗Ungarn Fleischer ꝛc. sind auch verpflichtet, den Polizei⸗ und Veterinär⸗ benen Geldern abzuliefern. Die Strafgelderverzeichnisse, ein⸗ zu begeben, wo Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin

erfolgt vom 1. Oktober d. J. ab durch die Verwaltung der dürfen von Nußland her die Grenze niht Pderschrektett, uch 8 Ariornc⸗ ö Reffhreuhisches 84 beamten jeder Zeit die Einsicht der Kontrolbücher zu gestatten. schließlich desjenigen für den Monat August, sind von der und 5 dee seit Anfang dieser Woche ee g ““ 6 der Eisenbahn nicht in das diesseitige Gebiet ein⸗ unter der Bedingung zulässig, daß die Beförderung in 8 8 v ö11“ mösgcheüe 8 an degass Hehh . o“ s weilen.

üss 8 8 S. gedachten Einnahmen 835 86 assen werden. Denselben sind deshalb bis auf Weiteres schlossenen Eisenbahnwagen und ohne Umladung erfolgt. Zur rührt. Dock Hat auch die Eintragun sämmtlicher um vchtte hae sverfahrens das Geeignete zu veranlassen und ““

be Ien scha Fafse W’“ feanest Hemach dieses beie sgttieaoa . zum Grenzverkehr mit Rußland zu 8 in b Falle an den betreffenden Schlachten bestimmter und resp gesezlachgeter Kälber in die so weit das Beltreibungsverfahren fortzuseten ist, nach 8. 18 einhese18 7. s E“

1 . agen ein in die Augen ezügli 3 1 68 ; G11“ gende G .

er ö eaee far dita ia⸗ ae chg V. Für die sub III. nicht bezeichnete Landesgrenzstrecke und Kattowitz wird das Weiden von Rindvieh und weiche die Einziehung von Strafen und Kosten betreffen, Die Eindrücke Meiner diezmaligen Anwesenheit in Elsaß⸗

indfleisch. Hasselb 8 letztere in das diesseitige Gebi 89 den eeondie ürber unseres Bezirkes wird die Einfuhr der von Wiederkäuern anderen Wiederkäuern innerhalb 100 m von der russi⸗ haben die Gerichtsvögte an den Auftraggeber zurückzureichen. Lothringen haben Mir zu Meiner lebhaften Genugthuung und Frende

beim Betreten det ter 8 h Personen sofort stammenden thierischen Theile in frischem Zustande schen Grenze hiermit untersagt. Am 30. September ist, nachdem bezw. die von den Gerichts⸗ bestätigt, daß der innere Wiederanschluß dieses Landes an das deutsche

Bekanntmachun g. müssen. Und zwar sindet ““ 111““ frisches Fleisch) mit Ausnahme jedoch von Butter, Die Begleiter derjenigen Rindviehstücke, einschließlich vögten bis dahin erhobenen Kosten an den Sportelerheber Vaterland in erfreulichem Fortschritt begriffen ist. Es ist Mir und

Mit Bezug auf die unter dem heutigen Tage von dem Schoppinitz der R⸗O.⸗U.⸗Eisenbahn und Kattowitz der Fässchn unehannen, Käse, und von geschmolzenem Talg in der Kälber, welche in den vorstehend genannten 4 Kreisen abgeliefert und von diesem vereinnahmt sind, das Gebühren⸗ der Kaiserin und Köaigin, Meiner Gemahlin, überall ein Empfang

5. ; on owie von Dünger, ch 8 höri 2 1 8 ü at, Justiz⸗Minister und mir gemeinschaftlich erlassene Be⸗ Oberschlesischen Eisenbahn statt. geräthen, Ges Fage 1 4““ Stal⸗ innerhalb 400 m von jener Zone (100 m von der russischen register nebst dem dazu gehörigen vormonatlichen Resten⸗ bereitet worden, welcher Unsere Erwartungen weit übertroffen ha

8 Di ; z1:. 3 is Oesterreich⸗ Grenze) und in den Kreisen Creuzburg, Rosenberg und Pleß verzeichnisse §. 16 der Verfügung vom 21. November 1871 und welcher durch die sichtbare weitere Betheiligung in sehr wohl⸗ 1— C“ Ceric Rslosten, tärisch Bi rvorstebend eenete Sperre wird durch mili— 3 agt, insoweit letztere nicht dem augenblicklichen 500 m von der russischen und resp. österreichischen bei sämmtlichen Gerichtsbehörden zu schließen. thuender Weise Zeugniß von der freudigen Bewegung der Bevölke⸗ hierbei ein Verzeichniß der vom 1. Oktober d. be 8) Für die Kreise Lublinitz, Tarnowitz, Beuthen und . wb I Grenze geweidet werden, sind verpflichtet, eine vom zuständigen In dem Bezirke des bisherigen Appellationsgerichtshofs rung ablegte. Ich ersuche Sie, Meinen Dank zur allgemeinen

Sdan Sepea 8 35 nicht bezeichnete Landes⸗ Amtsvorsteher beglaubigte Legitimation auf festem, dauer⸗ zu Cöln schließen die Gerichtsschreibereien am 30. September cr. 1* . 5 Erhebung der Gerichtskosten für die einzelnen Gerichte beauf⸗ Kattowitz wird ferner jede größere Ansammlung von Menschen grenzstrecke die Einfuhr der von Wiederkäuern stam⸗ haftem Papier bei sich zu füͤhren, welche letztere den Kamen und das Verzeichniß der erhobenen Gebühren und liesern die er⸗ HKenntaig zu bringen, dem Ich gern auch den Ausdruck Meiner Be

tragten Amtsstellen zur öffentlichen Kenntniß gebracht abgesehen von den politischen und kommunalen Wahlen menden thierischen Theilen i 8 Viehbesi ; ½ pisheri Friedigung für die allgemein entgegenkommende und gute Aufnahme 1 88 3 98 1 1 . n/ in vollkommen trockenem und Wohnort des Viehbesitzers, die Anzahl und spezielle Beschreibung hobenen Gelder an die bisherige Steuerhebestelle ab. Am 3 8 1“ Berlin, den 24. 5 dgassent von eemartten; S fcfat ti von Weichtheilen freiem hee sowie von Wolle, sobald der einzelnen Viehstücke und den Namen des Begleiters enthalten 30. September erfolgt die kontradiktorische Feststelung der der der Truppen während der Uebungen hinzufüge. Ich verlasse Elsaß⸗ ers Finanf inister. füͤr diese Kreise hiermit ausdrücklich verbor aßmärz Se mit dieselbe gewaschen und in festen Säcken verpackt ist, auch in... muß. Unter Rubrik „Veränderungen“ sind diejenigen Vieh⸗ Gerichtsschreiberei zukommenden Gebührenantheile (§. 55 der Lothringen heute mit dem herzlichen Wunsche für das fernere Ge⸗ Im Auftrage: sammlung von Thieren jegli A. t 8 en, sowie jede An⸗ E““ Eisenbahnwagen eingeführt wird, ferner von tücke, welche zu⸗ oder abgegangen sind, einzutragen, und zwar Instruktion vom 22. August 1859). Gebühren, welche nach deihen dieses schönen Landes und mit der erhöhten Zuversicht, daß Hasselbach. Ha be. er deccher au. 12. we 89 Vieh umpen, welche vollkommen trocken und in festen Säcken iind diese Eintragungen noch vor dem Weidegange zu den Vorschriften der Instruktion vom 22. August 1859 nach einsichtsvolles Streben der Regierung und wachsendes Vertrauen der (Das vorerwähnte Verzeichniß der vom 1. Okt oberd. J. zur Weide 8. beichen ben Dun 8 9. FEgeh verpackt sind, auch von Blutdünger, wenn derselbe ge⸗ bewirken. dem 30. September von den Gerichtsschreibern noch zu erheben Bevölkerung beide bald mit einem festen Bande vereinigen werden. ab mit der Erhebung der Gerichtskosten für die deren ger, Rauchfutter, Stroh ruchfrei ist und entweder fein pulverisirt oder falls der⸗ XIV. Unsere Verordnung vom 23. März 1877 (Stück 12 sind, werden nach Vorschrift der 8§. 15 bis 17 der Anweisung Metz, den 26. September 1879. zel Gerichte beauftragten Amtsstellen ist in Die Herren Landräthe sind jedoch ermächtigt selbe in Säcken eingebracht wird —, trocken und nicht zähe S. 103 des Amtsblattes), wonach nur auf den Stationen vom 30. August d. J. behandelt. In Ansehung der Gebühren Wilhelm. einer besonderen Beilage beigefügt.) eines Ursprungs⸗Attestes betreff 8 65 ig 8— run ist, und endlich auch von Häcksel, Stroh und Heu aus Oppeln, Cosel (Stadt), Neisse und Grottkau Rind⸗ der Friedensrichter, Friedens⸗ und Handelsgerichtsschreiber, Septemb M ö“ lichen Landrat 8.Att Z 8* rößere Went iessei S Oesterreich⸗Ungarn gestattet, doch muß bezüglich des vieh zum Bahntransporte bedingungsweise verladen werden welche in der Zeit bis zum 30. September erwachsen, bis zu99 26. 16 1 ( 88 819) 5 8 . iz⸗Mini b Mvs 9 ² Viehtransporte jeglicher Heu durch ein glaubhaftes Attest nachgewiesen werden, da darf, bleibt in Kraft, und zwar mit der Maßgabe, daß unter diesem Tage aber von dem Zahlungspflichtigen noch nicht einer in Rezonville an dem Hause angebrachten Marmor⸗ 8 Justiz⸗Ministerium. 1 Art, einschließlich der Hornviehtransporte, sowie von Dünger g „daß 1 2 Vor⸗ tafel, in welchem Se. Majestät der Kaiser und König Der Notar Mevissen in Langenberg ist als Notar für Rauchfutter, Stroh und anderen Streumaterialien 2n886 stammt und innerhalb hr be Behdihgungen auch ae ihenehesies den fütiichtet worden sind, bewendet es bei den bisherigen Vor⸗ ga Peh Sönr 81dg de o e sa ezece Bahen b t 58 . - rfü 9 1 82 n, n- m von der diesseitigen Grenze gewonnen ist. ogenannten Fixtagen Viehverladungen auf diesen Stationen riften. .“““ - 5 1 . den Amtsgerichtsbezirk Goch im Landgerichtsbezirke Clep Rücksicht auf die Größe des Transportes, nach freiem Er⸗ 8 1 1 j e 5 s bisherigen Appellationsgerichts zu, begab sich am 21. der hiesige Kriegerverein über Ars Anweisung seines Aüch staes in Goche dnenahh worden. mit- messen zu gestatten rr. Dgrüber, ob die bei den vorstehend sub V. auf⸗ (I Phetsa Fran e Neechas Gerichten shetcfen dorthin. Die Tafel ist aus der Initiative der Krieger⸗

9 2 ¹ 8 8 t x 2 2 2 2 Das Ursprungsattest muß den Namen des Besitzers, Sig⸗ geführten Gegenständen 2c. verlan ten Eigenschaften vorliegen, Untersuchung trägt. ini 8 isse i vereine hervorgegangen und trägt die Inschrift: „In diesem nalement und Stückzahl der Thiere, sowie d 8⁸½ Besther sig. entscheidet im Zweifelsfalle der diesseitige beamtete Thierarzt, In den Kreisen Creuzburg, Rosenberg, Lublinitz, Tarno⸗⸗ Vorschüsse in Privatklagesachen, welche auf erwachsene Kosten ) geg

1— der 1 X witz, Beuthen, Kattowitz, Pleß, Zabrze, Gleiwitz und Groß⸗ noch nicht verrechnet sind, dem Gerichtsschreiber bei dem in der Hause wohnte in der Nacht vom 17. August 1870 Se. Majestät der Unter⸗Staatssekretär im Ministerium ort und die Bescheinigung enthalten, daß in dem Ürsprungs⸗ Se gaft Acen des Transporteurs die Untersuchung zu Sidehtig 8 letzterem nibe e. E“ der Station Sache vom 1. Oktober d. J. ab zuständigen Gericht erster König Wilhelm I. von Preußen“ und darunter die Worte

“““ je Fönjolic 3z ; 1 f urch die Eisenbahn bis au . . 2 9 G 1. bbb FeS 848 asri Die 1“ Fandratge sind ferner befugt, in geeig⸗ Die Abhaltung von Viehmärkt 8 Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Maßnahmen 16. Juni 1870 (§. 1) geführten Kontrolregister über die der eine auf die de eah henarice 5 8 slöla 8ücg 1—12* Slos in Fen Ftee Lublägig Ie d 8 88 11 werden, unbeschadet etwaiger hierauf bezüglicher 11“ Bete s zur vör lric 8 1 . 18 FS nnit eteem Sahenn ajes ät 2 finbcs 8c 8 .8 8. aber Vorsteher von 1 ; 3 v licher Strafbestimmungen, in Gemäßheit der 8§. 327 und 328 werden von der Polizeianwaltschaft bezw. der Staatsanwalt⸗ egeif . e Tafel bis . auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 A igthi 1j IX d elche äfsi 69 (Reichsgesetzblatt S. 95) bestraft. behörden abgegeben. In Ansehung der den Justiz en zu⸗i. 9 3 ngespannte Zugthiere bedürfe 8 IN. Jeder welcher zuverlässige Kunde davon erhält, da 1 30. Sep⸗ Auf Grund der 8s. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen nicht, b bbeebe. raanmngzachc⸗ ein Viehstück an der Kinderpest krank oder gefallen ör. 1ag Oppeln, den 27. September 1879. henscg 11ö1 8 dr hatkxbis über von den ie gemeingesährliche Bestrebungen der Sealülbesnobegen mädlte 1on mmen . daß auch nur der Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt, Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. Zahlungspflichtigen noch nicht entrichtet worden sind, bewendet Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 27. September. Der vom 21. Oktober 1878 wird die am Montag, den 229. dieses Das nöthige Vieh zum Fleischkonsum darf nur unter hat ohne Leräng der Ortspolizeibehörde davon Anzeige zu es bei den bisherigen Vorschriften. Kronprinz Erzherzog Rudolph reiste gestern Abend von hier Monats, ausgegebene Nummer 22 der im Verlag von Aufsicht der mit der Veterinärpolizei betrauten Behörden ge⸗ erstatten. Der Besitzer darf krankes Vieh nicht schlachten 8 88 iind in k nach Prag. Der Erzherzog Albrecht ist gestern Abend, A. Reichenbach und im Druck von H. Zimmer u. Comp. schlachtet werden. Demgemäß ist ein jeder Fleischer ver⸗ der tödten, etwa gefallenes Rindvieh nicht verscharren oder 11“ denl 1is nne gg ldmünzen aus Galkzien kommend, hier eingetrofsen. Her Prins hierselbst erscheinenden periodischen Druckschrift „Freie pflichtet, die angekauften Viehstücke vor dem Schlachten bei beseitigen, ehe die Natur der Krankheit festgestellt ist. Bis Nichtamlliches. 86 var n Leopold von Bayern ist heute Abend von Schönbrunn Deutsche arte“ sowie das fernere Erscheinen dieser der Ortspolizeibehörde anzumelden. dahin sind todte Thiere so aufzubewahren, daß das Hinzu⸗ 88 geprägt worden: 835 130 Kronen, un zwar auf nach München abgereist. 1 Druckschrift von der unterzeichneten Landespolizeibehörde hier⸗ II. Für die übrigen Lan desgrenzstrecken unseres Bezirks kommen von Menschen und Thieren abgehalten wird. 16“ Deutsches Reich. Privatrechnung. 1“ gepeägg. 1 12*9aibs (W. T. B.) Die „Polit. Corresp.” meldet aus durch verboten. bleibt die Ein⸗ und Durchfuhr von Rindvieh jeder Raäre X. Für den ganzen Umfang unseres Bezirkes wird die Preußen. Berlin, 29. September. Der Bundes⸗ Doppelkronen, 418 7121 1e Konstantinopel von gestern, Savfet Pascha habe auf

Breslau, den 26. September 1879. 8 Anwendung, der Verkau te Vor⸗ non 7S Kronen, hiervon auf Privatrechnung 394 578 370 mehrseitige Anfragen erklärt, zur Zeit werde von der Pforte Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. P Lnhe e wie auch aus Oesterreich untersagt. g, 1 f und die Anempfehlung von Vor rath trat heute zu einer Sitzung zusammen. Summa 1 714 866 345 (nach Abzug der wieder eingezogenen keine militärische Besetzung Ostrumeliens beabsichtigt.

8⸗2 1 in 9 4 ittelst Restripte des Herrn Ministers für die land⸗ 88 d Rinderpest verboten. . Die chilenische Regierung hat dem Kongresse ein 165 680 Doppelkronen, 129 100 Kronen und 780 Fürst Nikolaus von Montenegro hat nach der wirthschaftlichen Angelegenheiten vom 10. August 1873, sen in Kraft belasser pi 1 ontrole wird in folgenden Krei⸗ Gesetz vorgelegt, nach welchem die dortigen Eingangszölle Halbe Kronen). Ankunft in Cattaro ein Telegramm an Se. Majestät den EEö“ 83 8. Februar 1 mitgetheilt nowitz, Beuthen vnes neghleg⸗ Posenberg, utlinigf umn und La 6 gebühren nicht wie bisher in Papiergeld, son⸗ Die Einnahmen der Post⸗ und Telegraphen⸗ Kaiser gerichtet, worin er die glückliche Ankunft an der digehen Bekanntmachungen, iglichen Landrathsämter der Kreise Neisse, Neu⸗ Groß⸗Strehlitz, und im Kreise Rati EEE“ dern in Silber gezahlt werden sollenrn. verwaltung haben für die Zeit vom Beginn des Etats⸗ Landesgrenze anzeigte und für den überaus ehrenvollen un betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ stadt und Leobschütz durch unsere Verfügungen vom 4. Sep⸗ Klein⸗ und Groß⸗G nn. Fes a Serttcon, ii den Fünsasbesga Der betreffende Gesetzentwurf, der einstweilen an die jahres bis zum Schlusse des Monats August 1879 (ver⸗ gastfreundlichen Empfang seinen Dank aussprach. Se. Ma⸗ fuhr über die Neichsgrenze tember 1873, 17. September 1877 und 14. Februar 1878 Deutsch⸗Krawar b Berzüt⸗ Klein⸗ und Groß⸗Koschütz, Finanzkommission der Deputirtenkammer gelangt ist, hat fol⸗ glichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des vorigen jestät erwiderte nach dem „Gl. Corr.“ hierauf telegraphisch:

Bewührten Verkehrserleichterungen werden von diesem Ver⸗ Annabe⸗ n, Beneschau, Schloß⸗Hultschin, Petrzkowitz und genden Wortlaut: 1 56. Etatsjahres) betragen: 51 175 462 (+ 721 063 ℳ), die Sr. Hoheit Nikolaus I., Fürsten von Montenegro, in Cettinje Verordnung, ote nicht berührt. .“ 8 Art. I. Acht Tage nach der Publikation des gegenwärti⸗ der eichseisenbahnverwaltung 15 305 000 Die Gefühle, welche mir Ew. Hoheit mit Ihrem heutigen Tele⸗ betreffend Schutzmaßregeln gegen die III. Außerdem wird für die Kreise C b .a. In Ausführung der Hornvieh⸗Kontrole ist in en Gesetzes im „Diario Oficial“ sind die Eingangszölle und 97 gramme ausgesprochen, haben mich sehr angenehm berührt. Ich Rinderpest. Rosenberg, sowie für die Kreise Lublr nund einem jeden Orte ein Viehrevisor zu bestellen, welcher ein lagergebühren in harten Thalern (Pesos fuertes) oder in († 1990 58 G jed danke Ihnen Fernlfäs ,n bin ufechen il Pahrfs,a. nern;

Da amtlichen Nachrichten zufolge die Rinderpest in insoweit letztere an der Gr enze des Ro denherse⸗ genaues Verzeichniß über den vorhandenen Rindviehbestand uten Bankwechseln auf Europa zum Course von 38 Pence Enthält ein schriftlicher Kaufkontrakt verschiedene drücke Ihrer Anwesenheit in Wien Ihnen als Beweis für

8 V händenae t z Kaufprelsen dienen, wel i die von nun an bestehenden guten Beziehun⸗ Russisch⸗Polen immer mehr an Ausdehnung ge⸗ Kreises beginnen und bis Zborowsky, Lublinitzer aufzunehmen, letzteren selbst nach Bedürfniß und auf An- ffr den Peso zu bezahlen. Gruppen von Werkaufaobsekten mit 666 bI Fürstenthum nnmesen Reäche lege winnt, so sehen wir uns zur Anordnung weiterer Cchtbs⸗

1 8 v— h 1b izeibehö idi zali ili ili äthe ꝛc. so ist, nach vilc Kreises, sich erstrecken, und 8 weisung der Ortspolizeibehörde revidiren und täglich den Ab Art. II. In Wechseln kann der Zoll nur dann bezahlt Immobilien, Mobilien, Waarenvorrä - 8 J““ maßregeln, namentlich betreffs der diesseitigen Grenskreise Grenze des Haanicer E11“ Un 8; 8 und Zugang, sowie jede Veränderung in den Viehbeständen werden, wenn Fenfee den Betrag von 100 Pesos übersteigÄt. einem Erkenntniß des Ngich8,95 8 8 EE“ 14. September 1879. 8 Pleß, Rosenberg und Creuzburg veranlaßt, und be⸗- Guhrau, Pleßer Kreises, sich erstrecken, das Einfuhr⸗ speziell bezeichnen muß. Art. III. Der gegenwärtig bestehende Einschätzungstarif I. Senats, vom 9. Septem kont kt⸗ 1 die einzelnen Kufe G Fran. Josesh stimmen unter Aufhebung der Verordnungen vom 13., 16., verbot B b „Das Hornviehregister ist mit folgenden Kolonnen bleibt ohne Aenderung bis zum 1. Januar 1881 in Kraft. Stempelsteuer 8 S 8. E nach der Pest, 27. September. Der „Pester Lloyd“ erfährt cus Lens 1ndd 299,d. Müszbr rehlatt zum Amtsblatt Stück g⸗ a. auf alle Arten von Vieh mit Ausnahme der Pferde, a Buleghn :5) 10, Laufende Nummer, 2) Geschlecht, 3) Alter In Erledigung des Parbehalls, im §. 44 der An⸗ Wescaffsechett delseldene dnd die eitzelien Stänersabe i An. Serütteo, dasedasde ner ge Henerolkonmmando bhereüs eins und zwei, Amtsblatt Stück 38 und Extrablatt zu Maulthiere und Esel, .“ Frfses ) 2b rhre Kennzeichen, 6) Datum des Uesprunge⸗ weisung vom 30. August d. Js., betreffend die Behandlung Je 68 brin F Detailanträge bezüglich der neen 1 habe E9 u 8 S828e hngf Srund vI1161“” 8 en nenh vmisch vc naehe öen Bestand, dezeng grtatg uns atane eschnitte der bei den Justizbehörden rctstaze ndrpinaneöih ait 2 G ohh oglich badische Gesandte am hiesigen . tenden enftgcah, zwei Brigadestäbe, drei Linien 1b S 1G eile in frischem oder trockenem Zustande mi Jed 8 S. 8 ‚„haben der Justiz⸗ und der Finanz⸗Minister Der Großherzog . WW1“ 4 Iin

I. Für denjenigen Theil der diesseitigen Landesgrenze, Ausnahme von Butter, Milch in vnstande, Küst Sitees 18888 twerb u. s. w. sich ergebende 8 angen 99 Mts. 8 6 gedachten Anweisung Allerhöchsten Hofe, Freiherr von Türckheim 88 hierher öö“ neun Hata lane, Mähs welcher bei Zborowsky, im Lublinitzer Kreise, beginnt und von geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen, und g7 indviehhestandes muß vom Besitzer fah UMebergangsbestimmungen erlassen. Nach denselben stellen zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Großherzoglichen Ge⸗ ataillon, tmet Feldba erie⸗ und, ültee ftngs ehe .. und bis Slupna, im Kattowitzer Kreise, sich erstreckt, c. auf Dünger, Bhtctaht gs. Stroh und andere Streu⸗ ngstens binnen 24 Stunden nach der eingetretenen Ver⸗ bei dem Inkrasttreten der Anweisung vom 30. August sandtschaft wieder übernommen. Kolonne zurückzuziehen.

b Fal; 2 3 ände iftli ündli igt ; b 20. d. M. geschrieben: „Die Note Savfet SFests mäterialien, gebrauchte Stallgeräthe, Geschirre, und werben. Ift ei⸗ Beöshen E111“ 1iige8 g 8. J. die Gerhtskasen und die Zuftizcdauptkasen in M Der Pevollmächtigte zun Bundzearatz, Großherzoglich Pefthe vozn 9 dd. Rnaesche denso scoser wie Sase

die vollständige Verkehrssperre Lederzeuge, insoweit letztere nicht dem au ickli idirten 8 kti 17. Dezember irkli ime äsi 8 Finanz⸗ 8 rreh. 8 7. genblicklichen 2 ; Fyf 8 Geltungsbereich der revidirten Instruktion vom 17. Deze badische Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Finanz⸗ ücktriit des Grafen Andrassy hat hier 8 S Penteusekn, si he ea enrer, e eaht 2 de ecng e gnoe chinüg, nes Cint ssa escgengear ne 1872 die Gerichtskostenrezepturen im Geltungsbereich der Ministeriums Ellstätter ist hier angekommen. 6 ühden Füntrüe⸗ nach welchem der 18 119, beh nter fuhr von Gegenständen und Thieren aller Art auf bem Löarb. . E“ Zanzer nn öerstae gebrauchte der lausenden Nummer versehen, unter welcher das Weehstr Alicer aft von, fün E“ isre Sraite ergogchun. 2— S. M. Kanonenboot g,mat. G h0. 6 wege anersag⸗ ausgedehnt. 2 im Viehregister eingetragen ist und mit den sonst eingehenden eiches gilt: Si Gerichtskostenerheber im Geltungsbereich der mandant Kapt. Lt. Frhr. von Senden⸗Bibran, ist am 27. d. ungarischen Ministers des Aeußern gerade in dem Augenblick,

2) Auch für den Eisenbahnverkehr ist die Ein⸗ und Heu und Stroh, sofern es lediglich als gs⸗ Ursprungsattesten der Reihe nach zusammengeheftet. 1.“ 24. Dezember 1867 hinsichtlich der Kosten: Mts. in Gibraltar eingetroffen. wo unsere Truppen den Sandschak Novibazar zu besetzen im

Durchfuhr von Thieren aller Art bezüglich der 1 Im Grenzbezirke, welcher durch die in der Bekannt⸗ . r bereich d . denz“ wird in di Begriff waren, unverholen zum Ausdruck bringt, unter der gedachten mittel verwendet ist, unterliegt dem Einfuhrverbote ginzial⸗S ror 4 erhebung; b. für die Spezialkassen im Geltungsbereich der Die „Provinzial⸗Correspondenz“ wird in dieser ei türkenfreundlicheren Bevölkerung geradezu Grenzstrecke verboten. nicht, ist jedoch am Bestimmungsorte zu vernichten. machung des Herrn ProvinzialeSteuerdirektor vom 22. De Instruktion vom 24. Heentkich 1867, sowie für die Kreiskasse Woche am Donnerstag, den 2. Oktober, ausgegeben. dünc reicheren, ar dech bisher bei den selben per Ge⸗

3) Von Waaren dürfen über diese Grenzstrecke mittelst IV. Für di III. ni 1 zember 1869 (Amtsblatt S. 292) bezeichneten Binnenlinie ge⸗ u Frankfurt a. M. hinsichtlich der ihnen in Betreff der Ein⸗ b vreick⸗ 3 „iHierischen Theile käuern jeglicher Art mit Ausschluß des Rindvieh ionsscheines im Nindniesh⸗ S 4 richtungen; c. für die Regierungs⸗Hauptkassen ist daselbst der K. ti ation Bosniens, der Herzegowina und des Sandschaks in frischem oder trockenem Zustande, ein . 1 dvieh mationsscheines im Rindvieh⸗Kontrolregister eingetragen werden. z2eebri Cöln hinsichtlich der Erhebung und nach Tegernsee weitergereist, um daselbst der Konfirmation patigo 2 8 A8 Butker, Jölch, Käse und Talg ende, ei 11““ IEEeEee nte. csste enden Pevinsungen Beniaaten iise dtes eee eeen vhpelttiens herichshofes zu Göln hinscchtich der Crhezung der Tacher des Herzogs Farl Thedor in Bayern beizuwahnen. Rouibazar gegen ben Wilen der Porte vor sich gegangen ist;