1879 / 231 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Oct 1879 18:00:01 GMT) scan diff

1111.“—

1““

Zweite Beilage

8404 Ausweis 1 der 8

oldenburgischen Landesbank

per 30. September 1879.

Activa. a 1161 1ö11ö1II11“

188300 Wiederholter Aufruf gekündigter Kur⸗ und Neumärkischer Pfandbriefe.

Von den durch unsere Bekanntmachung vom 31. Juli d. Js. für den Fälligkeitstermin Weih⸗ nachten 1879 aufgekündigten Pfandbriefen sind die

der Oldenburgischen Spar⸗ und Leihbank pro I. Oktober 1829.

Passiva.

Activa. 204 062 06 Aktien⸗Kapital 3,000,000, hierauf ein⸗

Cassebestand.. .

71.

zum Deutschen

in dem nachstehenden Verzeichniß aufgeführten noch nicht eingeliefert worden. Wir fordern daher die Inhaber wiederholt auf, gedachte Pfandbriefe nebst Talons und denjenigen Zinscoupons, welche auf einen späteren als den vorbezeichneten Fälligkeits⸗ termin lauten, an unsere Hauptkasse oder an eine unserer Provinzial⸗Ritterschaftskassen einzuliefern. Ueber die Einlieferung wird Rekognition ertheilt, und diese demnächst im Fälligkeitstermin durch Ver⸗ abfolgen der Valuta eingelöst werden. Sollte die Einlieferung der Pfandbriefe bei einer der Pro⸗ vinzial⸗Ritterschaftskassen bis zum

15. Januar 1880 oder bei der Hauptkasse bis zum

15. Febrnar 1880 nicht erfolgen, so werden die säumigen Inhaber nach Vorschrift der Allerhöchsten Ordre vom 15. Februar 1858 und des Regulativs vom 7. Dezember 1848 (Gesetz⸗Sammlung 1858 S. 37, 1849 S. 76) mit den in dem Pfandbrief ausgedrückten Rechten, ins⸗ besondere mit dem der Spezial⸗Hypothek präkludirt und mit ihren Ansprüchen auf die bei dem Kredit⸗ Institut zu deponirende Valuta verwiesen werden.

Berlin, den 25. September 1879.

Kur⸗ und Neumärkische Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion.

von Klützow.

Verzeichni ß 1 gekündigter und einzuliefernder Kur⸗ und Neumär⸗ kischer Pfandbriefe.

Pro termino Weihnachten 1879.

Betrag.

Gut. Provinz.

Gold. V Courant. Thlr. Tbhlr.

aarzahlung des Nennwerthes einzulösende Pfandbriefe: Marwitz

Neumark

32646 32649 32650 32652 32654 32655 32657 32658 32659 32665 32671 32675

1111““

8 au u K 2 2 2 5. 2 2

Zu a2 8 2Aà 2 u 2

Verschiedene Bekanntmachungen.

[2249) Dampferverhbindungen zwischen Stettin und Colberg, Stolpmünde, Danzig, Elbing, Königsberg i./Pr., Tilsit, Libau, Riga, St. Petersburg, Kopenhagen, Gothenburg, Christiania, Flensburg, Kiel, Hamburg, Bremen, Antwerpen, Hull, London, Middlesbrough o. Tees unterhält regelmässig Rud. Christ. Gribel in Stettin.

[84022 Lübecker Bank.

87,968. 32.

Kassabestand . 933,517. 69.

WWe lbestaehad8.* Darlehn gegen Unterpfand .. 601,350. —. Vonds und Ihten 40,657. Auswärtige und hiesige De-

. 337,839.

Bbit1*

Passiva. 1““; 1,200,000. Bei der Bank belegte Gelder 566,115. Accepte gegen Unterpfand. . 165,736. Diverse Kreditores... 47,834.

Norddeutsche Ba

in Hamburg.

[8393] 1 Status ultimo September 1879. Activa.

4 8,326,035. 34 19,692,987. 13 10,914,550. 64 7,137,228. 61 24,267,483. 34 14,421,391. 97

eö““ eeeee1—““ Auswärtige Wechsel. . Fonds und Actien. .. Darlehen gegen Unterpfand. Conto-Corrente mit Hiesigen.

(davon gegen Sicherheiten

11,495,091. 34.)

Bank-Gebäusde Für den Reservefonds ange-

kaufte Effekken

Passiva. Verzinsliche Depositen... Eee1ö1ö1ln]; 81““ Auswärtige Correspondenten. 113 J.eece, E“ Delcredere-Conto.. . Interims-Abschreibe-Conto. Dividenden-Restanten 1107 Dividenden von 18788 8,580.

Hamburg, den 30. September 1879.

900,000. 2,999,797.

45,000,000. 1,143,648. 10,915,414. 6,904. 18,059,766. 3,000,000. 3,000,000. 1,000,000.

v v

29.

22.

nZA““ 1009806. Diskontirte verlooste Effekten . 28040. Konto-Korrent-Saldo . 3198483. Lombard-Darlehen.. 5598235. v4*“ 48000.

Nicht eingeforderte 60 pCt. des 1“ 5304“*“ 118575. 15092727.

PEanSS81v A. 3000000.

Aktienkapital..... Depositen: Regierungsgelder und Guthaben öffentl. Kassen Einlagen von PrIeten.. 58

2153806. 9221652. 11.

11375458. 36.

Aufgerufene, noch nicht zur Ein- lösung gelangte Banknoten. 7400. —. Weser eond . . . . 11 17765656. Diverse. 111““

Wechse

Effecten

* 15007777 56.

Darlehen geg Darlehen gegen Unterpfand Conto⸗Corrent⸗Debitoren

Verschiedene Debitoren Bank⸗Gebäunde.. Bank⸗Inventar...

en Hypothel

5 3 inl :

1 494 026 69 S Vestaͤnd

5 254 998 99 1. 18

2 381 169 09 Neue Einlagen

660 176 18 120 000 im Monat Sept. 18772020“

am Sept.

8 679 55

gezahlt 40 % = . 1

13 538 215

350 975

Rückzahlungen im Monat Sept. P8““

13 889 190 96

426 048 72

Bestand am 30. Sept. 1879

CTher Contobdb5 Conto⸗Corrent⸗Creditoren. Verschiedene Creditoren..

Reservefonds⸗Conto.. .

venh Vraunschweigische Actien⸗Gesellschaft für Jute⸗ und Flach

In Gemäßheit des §. 12 der Gesellschaftsstatuten veröffentlichen wir nachstehend die v

das elfte mit dem 30. Juni d. J. schließende Geschäftsjahr. Die dadurch festgestellte Dividende ist für die Prioritäts⸗Stammactien mit 6 % (18 pro Actie) gegen den Coupon Nr. 3,

für die Stammactien mit 3 % (27 für die ganze, 13 50 für die halbe bei unserer Casse, sowie bei der Braunschweigischen C Frege & Co. zu Hamburg,

Herren Eduard

vom 1. November d. J. ab in Empfang zu nehmen. ordentliche Generalversammlung

Gleichzeitig berufen wir die elfte

auf den 25. October d. J., Nachmittags 4

„Blauer Engel“ mit folgender Tagesordnung: 1) Vorlegung des Geschäftsberichts,

nach Braunschweig im Höte

2) Neuwahl von drei Aufsichtsrathsmitgliedern.

Behuf Ausübung des Stimmrechts sind die Actien in Gemäßheit des §. 24 der oder bei der Braunschweigischen Credit⸗Anstalt hierselbst, der Deutschen Bank zu Berlin,

wogegen die Legitimationskarten werden ertheilt werden.

Der gedruckte Geschäftsbericht ist nach dem 8. Oktober d.

Braunschweig, den 30. September 1879.

der Braunschweigischen 3

Ac .Spiegelberg.

Uhr,

J. bei den gedachten Stellen in Empfang zu nehmen.

Der Vorstand

tien⸗Gesellschaft für Jute⸗ und Flachs⸗Industrie.

H. Lupprian.

Bilanz am 30. Juni 18309.

(Davon stehen ca. 91 % auf halb⸗ jährige Kündigung à 4 %.)

8⸗Ind

om Aufsichtsrathe geprüfte und fest

6 Actie) gegen den Coupon Nr. 5, redit Anstalt zu Braunschweig, der Deutschen Bank zu Berlin und den

Statuten spätestens am 22. Oktober d. J. oder den Herren Eduard Frege & Co. zu Ham

13 463 142 24

549 571 61 884 819 60 530 666 80 150 000

No,231.

16 778 200 25

11

ustrie.

gestellte Bilanz für

1“

8

beim Vorstande burg zu deponiren,

An Cassa⸗Conto: Baarbestand und Guthaben bei der RMeichsbdoac 4*“

Wechsel⸗Conto: Wechselbestand.. . Diverfe Hebitoren.. 11““;

Anlage Vechelde: ; nach Abzug bisheriger Abschreibnngen.. abzüglich nach Braunschweig translocirter Maschinen 3945 53 und sonstiger verkaufter Gegenstände 100 ..

432583 8381

—.—

884387

58071 48580

424201

880341

frühere Abschreibung 343614 76 diesjährige 88887 49

Anlage Braunschweig: nach Abzug bisheriger Abschreibungen: frühere Abschreibung 314915 88 diesjährige 111535 28 Conto für dehtesah ingen und Inventar: nach Abzug bisheriger Abschreibungen... frühere Abschreibung 1131 29 diesjährige 585 10. Grundstück⸗Conto für projectirte Arbeiterwoh⸗ nungen: nach Abzug bisheriger Abschreibungen.. frühere Abschreibung 2375 36 Neuanschaffungs⸗Conto Braunschweig: Anschaffungen in diesem Jahre..... hinzu von Vechelde translocirte Maschinen

diesjährige Abschreibung 18000 ℳ. . Betriebs⸗Conto Vechelde:

a6* Vorräthe an Garnen und Betriebsmaterial Betriebs⸗Conto Braunschweig: d1144644*“ Vorräthe an Garnen, Geweben, Säcken und II1““

4045

51375 157471

97136 337679

Die Direction.

2649044

434816

4821349

63 1

*) Davon 310 Stück

Per Capital⸗Conto: 2424 Stück Actien à 900 ℳ*) Conto für Prioritäts⸗Stammactien: 658 Prioritätsobligations⸗Conto . ab ausgelooste Stücke .

J8J“ Ausgelooste noch nicht zur Zahlung präsen⸗ tirte Prioritäts⸗Obligationen 8 .“ Lombard auf Prioritäts⸗Obligationen. Herzogliches Leihhaus hier: Darlehn von 450000 à 97 %

ab Amortisation.. 11“ Hypotheken auf Grundstücke für Arbeiter⸗ wohnungen. 114X““

ab zurückgezahlte Hypothek ... I“ EIIöII3

Betriebs⸗Conto Vechelde: Arbeiter⸗Krankenkasse. 8 E““

Betriebs⸗Conto Braunschweig: Vrbeitee 41A11A4A“

Zinsen⸗Conto der 6 % Prioritäts⸗Obligationen: bis jetzt nicht abgehobene Zinsen.. ..

Dividenden⸗Conto der Prioritäts⸗Stamm⸗

Actien: bis jetzt nicht abgehobene Dividende...

Dividenden⸗Conto der Stammactien: bis jetzt nicht abgehobene Dividende... Dividende auf zurückgekaufte Actien pro

v 11464*“

Reservefonds⸗Conto... 1

Saldo:

Vortrag von 1877/75 Gemtnn pry 1878/79 c

„Gecwinnvertheilung. Statutenmäßige Abschreibung 89, Etablissement

e4*“ Abschreibung des Saldos des Betriebseinrichtungs⸗

-enZZ J8JZ11AX4“ Extraabschreibung auf Neuanschaffungen. .. Abschreibung auf Etablissement

Reservefonds⸗Conto: 10 % auf die von 254068 36 verbleiben⸗ * Tantième für den Aufsichtsrath: ,skeeehe, e1““ 6 % Dividende der Prioritäts⸗Stammactien (658 Stück à 300 ℳ) 18 pro Actie .. 3 % Dividende auf Stammactien (2424 Stück à 900 ℳ) 27 pro Actie.

Vortrag pro 1879/8O0

vide Bericht

279000 zurückgekauft pag. 7

**) Davon fernerweit 78600 be⸗

1016709

155987

256593 55

geben.

1050000 33300 605700

16248

2225 16084

6975

4676 254068

93689

18410 18000

33887

9008 6305 11844 65448

2151

2181600

197400

411000

12000 342796 397215

19890 533603 396837

dukle

Berlin, Donnerstag, den 2. Oktober

1879

Der Inhall dieser Beilag

e Miodellen, vom 11. Januar 1876, und bie im Patentgesetz, vom 25. Mai 1877,

Central⸗Handels⸗Re

Das Central⸗Handels⸗Register ütr das Den durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, W., Mauerst Wilbelmstraße 32, bezogen werden.

auch durch die Expedition: SW.,

in welcher auch die im §. 6 des Gesees Über den Markeuschutz, vom 30. November 1874, sowie vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht

gister für tsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sowie raße 63—65, und alle Buchhandlungen, für Berlin

die in dem Gesetz, betreffend werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

das Deutsche Reich. * 80

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das Abonnement beträgt 1 ℳ%ℳ 50 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 ₰. r den Raum einer Druckzeile 0 ₰.

das Urheberrecht an Mustern und

Insertionspreis

oa]

(Mittheilungen des Ingenieur C. Pieper Dresden.) Die internationale Assoziation

für Reform und Kodifikation des Völker⸗

rechts hat in ihrer in diesem Jahre in London ab⸗ gehaltenen Generalversammlung auf Bericht des in Bremen erwählten und in Frankfurt a. M. im vorigen Jahre bestätigten Comités beschlossen, als allgemeine Prinzipien bei der Reform der Erfin⸗ ungsschutzgesetze die nachstehenden Sätze zu mpfehlen. Allgemeine Prinzipien.

1) Das Recht der Erfinder über ihre Produkte ist ein Eigenthumsrecht; das Gesetz schafft diese Rechte nicht, sondern regelt nur ihre Normen.

2) Den Erfindern muß, weniger in ihrem Inter⸗ esse, als im Interesse der Industrie im Allgemeinen, ein zeitweiser Schutz von genügender Dauer gewährt werden, damit eine Entlohnung für deren Arbeit und Auslagen gesichert sei.

Gesetze und Verträge.

3) Der Schutz der Erfindungen soüte in jedem Lande der Gegenstand eines besonderen und in sich abgeschlossenen Gesetzes sein.

4) Ausländer soliten mit Bezug auf die Erfin⸗ EL“ genau wie die Staatsbürger behandelt

erden.

5) Stipulationen für den gegenseitigen Schutz von Patentrechten zwischen verschiedenen Staaten sollten Gegenstand besonderer Verträge und unabhängig von Handelsverträgen oder denjenigen Vereinbarungen sein, welche den gegenseitigen Schutz des literarischen und artistischen Eigenthums betreffen.

Patent⸗Amt.

6) Es sollte ein besonderes Departement für Patentangelegenheiten, Markenschutz und Muster⸗ chutz in jedem Lande eingerichtet sein; ein Central⸗ depot für Patente sollte zum Nutzen des Publikums damit verbunden werden. Unabhängig von jeder anderen Publikation sollte dies Departement ein periodisch erscheinendes offizielles Journal heraus⸗

geben. Abgaben.

7) Die Abgaben, welche auf Patente erhoben wer⸗ den, sollten nicht größer sein als erforderlich ist, um die Ausgaben des Patentamtes zu decken, und sie sollten in periodischen Zahlungen erhoben werden.

Was ist patentfaͤhig und durch Wen?

8) Alle Erfindungen, ob auf Verfahren oder Pro⸗ bezüglich, sollten patentfähig sein, ausge⸗ nommen finanzielle Kombinationen oder solche E.⸗ findungen, welche der öffentlichen Ordnung oder den Sitten entgegen sind. Insonderheit sollten auch chemische und pharmaceutische Präparate sowie die Nahrungsmittel patentabel sein.

9) Außer im Fall der Defraudation soll der erste Gesuchsteller als Erfinder angesehen werden.

9 a.) Regierungsbeamte oder bei der Regierung Angestellte sollen nicht verhindert sein, auf eigene Erfindungen Patente zu nehmen.

Verordnungen bei internationalen Ausstellungen betreffend.

10) Den patentfähigen Erfindungen, welche auf offi⸗ ziellen oder als offiziell anerkannten, internationalen Ausstellungen dargestellt werden, sollte ein provi⸗ sorischer Schutz gewährt werden.

11) Die Zeit, für welche Erfindungen auf diese Weise geschuͤtzt werden, sollte von der gesetzlich fest⸗ gesetzten Zeit des Schutzes nicht in Abzug kommen.

r.12) Solcher vorläufige Schutz sollte auf alle die Länder Ausdehnung finden, welche auf den Aus⸗ stellungen repräsentirt sind.

13) Der Umstand, daß ein Artikel als Gegen⸗ stand einer internationalen Ausstellung figurirte, sollte das Recht der Beschlagnahme, im Falle der Uebertretung eines Patentrechts, nicht beeinträchtigen.

Vorläufiger Schutz.

14) Ein vorläufiger ö 12 Monaten sollte dem Gesuchsteller um ein Patent gewährt werden, der eine vorläufige Beschreibung niederlegt, welche das Wesen seiner Erfindung erkennen läßt, ohne daß aber Details der Ausführung verlangt werden.

Die Maßnahmen nach Gesuchstellung

betreffend.

15) Es sollte von Erfindungen mit Ausnahme des Titels vor der Ausgabe des Patents nichts ver⸗ öffentlicht werden, den Fall von Art. 19 ausge⸗ nommen.

16) Auf Wunsch des Erfinders sollte das Nieder⸗ legen von vorläufigen Beschreibungen bei der dazu autorisirten Lokalbehörde und den Konsulaten der verschiedenen Nationen geschehen können und auf Grund solches Depots bei Konsulaten, unter Zahlung der Patenttaxe, sollte der vorläufige Schutz beginnen, bleich als ob die Niederlegung in dem Patentamt

es repräsentirten Landes selbst stattgehabt hätte.

17) Wenn der Gesuchsteller die Fortsetzung seines Gesuchs wünscht, soll er vor dem Ablaufe des vor⸗ läufigen Schutzes eine vollständige Beschreibung seiner Erfindung einzugeben haben.

18) Wenn ein Patent in einem Lande nachgesucht ist, sollte die Veröffentlichung der Erfindung, während einer Periode von 12 Monaten, das Recht des ersten Gespchstellers, in anderen Ländern die Erfindung zu patentiren, nicht beeinträchtigen.

Prüfungsangelegenheiten.

19) Bei der Niederlegung einer vollständigen Be⸗ schreibung oder nach Ablauf der Zeit für den vor⸗ läufigen Schutz, insofern keine vollständige Be⸗ schreibung eingebracht ist, sollte die vorläufige Be⸗ schreibung veröffentlicht werden. Nach der Nieder⸗ legung der vollständigen Beschreibung, aber vor

Publikation derselben, sollte das Patentamt 8 in

selbe ausschließlich auf die folgenden Punkte prüfen: .

a. ob die Beschreibung deutlich ist;

—— —— e

b. ob die Erfindung den öffentlichen Sitten ent⸗ gegen ist und

c. ob die Erfindung nicht neu ist, wobei aus⸗ schließlich auf frühere Publikationen Betracht genommen werden soll, die in dem Patentamt des bezüglichen Landes vorliegen. 3

20) Eine Erfindung sollte bei der Prüfung nicht

als der Neuheit mangelnd angesehen werden, wenn nicht frühere Publikationen, welche strikte der einen oder anderen der folgenden Bedingungen entsprechen, vorhanden sind.

a. Die frühere Publikation sollte nicht mehr als 25 Jahre alt sein und in der Form einer vollen Beschreibung, welche mit der Beschreibung des Gesuchstellers identisch ist, vorliegen. 1 Wenn die frühere Beschreibung mehr als 25.

Jahre alt ist, sollte bewiesen werden, daß die

identische Erfindung, wie von dem Gesuchsteller in Anspruch genommen, mwährend des Verlaufs der letzten 21 Jahre in offenem Gebrauch stand.

21) Im Falle diese Einwendungen auf einzelne Theile der Erfindung Bezug haben, sollte dem Ge⸗ sgee gestattet sein, seine Beschreibung zu amen⸗ diren.

22) Auf Grund solches Amendements sollte ein Patent, den Fall einer Fälschung oder wenn die Erfindung den öffentlichen Sitten widerspricht, aus⸗ genommen, gewährt werden.

23) Berichte und Meinungsäußerungen von den prüfenden Behörden, soweit sie die Patentgesuche l; sollten der Oeffentlichkeit nicht zugängig ein.

Maßnahmen bei Ertheilung des Patentes.

24) Die vollständige Beschreibung sollte nach Er⸗ theilung des Patentes sofort veröffentlicht werden.

25) Der provisorische Schutz sollte bis zur end⸗ gültigen Ertheilung oder Verweigerung des Patentes in Kraft sein.

Amendements.

26) Wenn es nach Ertheilung des Patentes er⸗ sichtlich wird, daß die Patentansprüche zu ausgedehnt sind, oder die Beschreibung anderer Art zu Ein⸗ wendungen Anlaß giebt, so sollte der Patentinhaber

berechtigt sein, Patentansprüche fallen zu lassen oder

die Beschreibung zu amendiren. Dauer.

27) Alle Patente sollten auf die Zeit von 21. Jahren gewährt werden. Eine Verlängerung sollte nicht statthaben.

28) Ein Patent, wann auch immer gewährt, sollte das Datum tragen, an welchem die Niederlegung der vorläufigen Beschreibung geschah.

Wirkungsweise eines Patentes. 29) Alle Patente sollten für die ganze Zeit ihrer

zu Beuthen O.⸗S., Kattowitz, Königshütte, Myslo⸗ witz, Tarnowitz und Zabrze, mithin für die Land⸗ rathskreise Beuthen O.⸗S., Kattowitz, Tarnowitz und Zabrze, ferner aus dem Kreise Gleiwitz für die Ortschaften Gemeinde und Gut Brynnek, Gemeinde Wund Gut Hanussek, Gemeinde und Gut Pohlom,

Krassow geführt werden.

endlich aus dem Kreise Pleß für die Amtsbezirke Groß⸗Chelm, Dzieckowitz, Imielin, Kopziowitz, rasse Die auf Führung dieser Register sich beziehenden Geschäfte werden der Amts⸗ richter Martini und der Gerichtsschreiber Pischel, in deren Behinderung der Amtsgerichts⸗Rath Gornig

Beuthen O.⸗S., den 28. September 1879.

Wund der Gerichtsschreiber Ullmann erledigen. Kö⸗ nigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Braunschweig. Bei der im Handelsregister für die hiesige Stadt Vol. I. Fol. 23 eingetragenen Firma: 1 George Westermann ist heute bemerkt, daß die unter derselben begründete offene Handelsgesellschaft in Folge des am 7. Sep⸗ tember d. J. erfolgten Todes des bisherigen Mit⸗ gesellschafters Buchhändlers George Westermann hierselbst aufgelöst ist, und das Geschäft von dessen Erben, als:

1) dem bisherigen Mitgesellschafter Buchhändler

Friedrich Westermann hierselbst,

2) der Ehefrau des Majors Brauns, Stephanie,

geb. Westermann hierselbst,

3) der Ehefrau des Hofraths Heinrich Eggeling,

Prgeloe geb. Westermann in Hildburghausen un

4) dem Buchdrucker Carl Westermann hierselbst, in offener, am 7. d. M. begonnener und hier do⸗ milizirter Handelsgesellschaft unter der bisherigen Firma, zu deren Zeichnung jedoch keiner der Gesell⸗ schafter befugt ist, fortgesetzt wird.

Daselbst ist ferner bemerkt, daß dem Mittgesell⸗ schafter Buchhändler Friedrich Westermann und dem Buchhändler Robert Brandt hierselbt für die ge⸗ dachte Firma Kollektiv⸗Prokura ertheilt ist.

Braunschweig, den 30. September 1879.

Herzogliches Handelsgericht. H. Wolf.

Coblemnz. In das Handels⸗ (Firmen-⸗) Re⸗ ister des hiesigen Königlichen Handelsgerichts ist eute unter Nr. 1306, wo der zu Bell bei Mayen

wohnende Manufaktur⸗ und Kolonialwaarenhändler

Johann Joseph Nell als Inhaber der Firma „J. J. Nell“ mit der Niederlassung zu Bell eingetragen steht, ferner eingetragen worden, daß die Wittwe

Dauer den Erfindern, deren legalen Vertretern oder des genannten Johann Joseph Nell, Maria Eva, Rechtsnachfolgern ausschließlich das Recht auf die geb. Scheifgen, zu Bell, welche nach dem am 20.

patentirte Erfindung gewähren und nicht allein das Recht, Patentprämien von dritten Personen zu erheben.

30) Die Wirkung eines Patentes sollte sein, daß Niemand gestattet sei, ohne die Erlaubniß des Patent⸗Inhabers den Gegenstand, welcher Sache der Erfindung ist, zu produzixen, gebrauchen oder zu verkaufen, sei es eine Maschine, ein Verfahren, oder eine Kombination, oder ein Gegenstand, welcher auf patentirte Maschinen, durch patentirte Prozesse oder Kombinationen hergestellt wurde.

31) Ein Patent sollte auf Fahrzeuge oder Schiffe oder Gegenstände, die für diese anwendbar sind, keine Wirkung haben, wenn diese Fahrzeuge oder Schiffe nur zeitweise innerhalb der Grenzen eines Landes sich aufhalten und die Eigner derselben ein Geschäft in jenem Lande nicht betreiben.

32) Der Patentinhaber sollte nicht verhindert sein, den Gegenstand seines Patentes vom Auslande ein⸗ zuführen.

33) Ein Patent sollte als ein unanfechtbares

Recht auf die Erfindung angesehen werden, welche

in der vollen Beschreibung dargestellt ist, es sei

denn, daß bewiesen würde, daß ein früheres Patent der identischen Erfindung besteht, oder daß die iden⸗ tische Erfindung innerhalb 25 Jahren, vom Datum des Patentes, öffentlich gebraucht wurde, oder daß eine umfassende Beschreibung existirt mit einem Hatum oder in einer Druckschrift innerhalb dieser

eit. 34) Sofern es erwiesen ist, daß das öffentliche Interesse die Ausführung einer Erfindung verlangt, und daß der Inhaber des Patentes keine Sorge trägt, solchem Verlangen zu begegnen und Mitbe⸗ nutzungsrechte unter irgend welchen Verhältnissen nicht gewährt, sollte die Gefetzgebung Schritte thun, die Benachtheiligung der Oeffentlichkeit zu verhüten.

35) Das Prinzip der Enteignung im öffentlichen Nutzen soll auf Patente anwendbar sein, indeß nur in jedem einzelnen Falle in Folge eines Spezial⸗ gesetzes, welches die geeigneten Bestimmungen für eine Entschädigung enthält.

36) Die in den verschiedenen Ländern ertheilten e sollen in jeder Beziehung von einander voll⸗ ommen unabhängig sein.

Handels⸗Register.

Die Handelsregistereinträage aus dem Königreich Sachsen, dem Königreich Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich. Beuthen O.-8. Vom 1. Oktober 1879 werden bei dem Königlichen Amtsgericht zu Beuthen O.⸗S. die Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Muster⸗

erue aaaeen,

März 1870 erfolgten Tode ihres Ehemannes das von diesem bisher geführte Geschäft unter der Firma J. J. Nell Wwe. weiter fortgeführt, dieses Ge⸗ schäft mit dem 1. September 1879 auf ihren Sohn

Johann Joseph Stanislaus Nell zu Bell über⸗

tragen hat, welch Letzterer dasselbe unter der Firma J. J. Nell weiter fortführt; demgemäß unter Nr. 3671 desselben Registers der genannte Johann Joseph Stanislaus Nell als Inhaber der Firma „J. J. Nell“ mit der Niederlassung zu Bell Covlenz, den 27. September 1879. Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Daemgen.

Coblenz. In das Handels⸗ (Firmen“) Register des hiesigen Königlichen Handelsgerichts ist heute eingetragen worden der zu Coblenz wohnende Fisch⸗ und Delikatessenhändler Emil Dominikus Schmit⸗ ter, als Inhaber der Firma „Emil Schmitter“ mit der Niederlassung in Coblenz. Coblenz, den 29. September 1879. Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Daemgen.

Coesfeld. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist heute unter

die Firma: Joh. Brundert Hin Werth und als deren Inhaber der Handelsmann Johann Brundert in Werth zufolge Verfügung vom 19. d. Mts. eingetragen. Coesfeld, den 22. September 1879. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Nr. 218.

Conitz. Bekanntmachung. „Zufolge Verfügung vom 12. September 1879 ist am 13. September 1879 die in Conitz be⸗ stehende Handelsniederlassung des Kaufmanns Isidor Cohn ebendaselbst unter der Firma G. Cohn in das diesseitige Firmenregister unter Nr. 159 ein⸗ getragen. Conitz, den 12. September 1879.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Conitz. Bekanntmachung. Folgende Firma: Nr. 23. G. Cohu hierselbst ist erloschen.

tember 1879 am 13. September 1879. Conitz, den 12. September 1879. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Conitz. Bekanntmachung. Zufolge Verfügung vom 19. September

am 20. September 1879 die in Conitz bestehende Handelsniederlassung des Kaufmanns A. Geccelli

——

register für die Bezirke der Köniaglichen Amtsgerichte

Eingetragen zufolge Verfügung vom 12. Sep⸗

ebendaselbst unter der Firma A. Gecrelli in das diesseitige Firmenregister unter Nr. 160 eingetragen. Couitz, den 19. September 1879.

Königliches Kreisgericht.

Erste Abtheilung. Crefeldh. Auf Anmeldung des zu Sevelen woh⸗ nenden Holzhändlers Jacob Janßen wurde derselbe am heutigen Tage als Inhaber der für sein Han⸗ delsgeschäft geführten Firma J. Jaußen daselbst sub Nr. 2758 des Handels⸗ (Firmen⸗) Registers des hiesigen Königlichen Handelsgerichtes eingetragen. Crefeld, den 26. September 1879. Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Enshoff.

Eisen ach. Laut Amtsbeschlusses vom heutigen Tage ist Fol. 85 des Handelsregisters des unter⸗ zeichneten Gerichts die Firma Stein & Heß zu Ruhla und als deren Inhaber Adolph Reinhold Stein und Julius Heß, Beide in Ruhla, einge⸗ tragen worden. .

Eisenach, den 23. September 1879.

Großherzoglich Sächsisches Justizamt. Piltz. Fraüankfurt a. M. Veröffentlichungen aus dem Handelsregister zu Frankfurt a. M. 1sced. Die Firma „Wilhelm Polak“ ist er⸗ oschen.

3751. Die Herren Wilhelm Heinrich Polak und Herm. Heinr. Collin, Kaufleute, hier wohnhaft, führen vom 1. d. Mts. an die bisherige Handlung „Wilhelm Polak“ mit Uebernahme aller Aktiven und Passiven unter der Firma „Wilhelm Polak K& Co.“ für gemeinschaftliche Rechnung fort und ertheilen der Frau Louise Polak, geb. Bauer,

Prokura. Die Herren Albert Reifenberg zu Wies⸗

3752. baden und Hermann Reifenberg, hier wohnhaft, Kaufleute, haben eine Handelsgesellschaft unter der Firma „Gebr. Reifenberg“ errichtet und der W1““ Oppenheim, geb. Mayer, Prokura ertheilt.

3753. Die Gesellschafter der zu Darmstadt unter der Firma „Salomon Joseph & Co.“ bestehenden Handelsgesellschaft, die Herren Salomon Joseph und Jos. Kahn hier, sowie Carl Kahn, zu Darm⸗ stadt wohnhaft, sämmtlich Kaufleute, haben am 1. d. M., dahier eine Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet.

3754. Am 1. August d. J. ist Herr Marx Adler, Kaufmann, hier wohnhaft, in die Handlung unter der Firma „L. Schwab & Co.“ als Gesellschafter eingetreten.

3755. Die Herren Mayer Strauß und Herm. Fränkel, Kaufleute, hier wohnhaft, haben eine Han⸗ del⸗gesellschaft unter der Firma: „Strauß & Frän⸗ kel“ errichtet.

3756. Herr Joh. Dav. Weinsperger, Kaufmann, hier wohnhaft, hat die bisher bestandene Handlung „Joseph Nußbaum“ mit Waarenlager und Hand⸗ lungs⸗Utensilien übernommen und führt die gedachte Handlung nun unter der Firma „Joseph Nuß⸗ baum Nachfolger“ für seine Rechnung fort.

3757. Die Firma „Joseph Nußbaum“ ist er⸗ loschen. Die bis zum 31. August d. J. reichenden Geschäfts⸗Ausstände gehören dem Herrn Joseph Nußbaum, ebenso sind auch die Schulden bis dahin zu seinen Lasten.

Nr. 3758. Herr Mathias Buchmann, Kaufmann, zu Cleveland in Amerika wohnhaft, hat dahier eine Handlung unter der Firma „M. Buchmann“ er⸗ richtet und den Herrn Wilhelm Levy hier zum Pro⸗ kuristen bestellt.

3759. Herr Carl Görisch, Kaufmann, hier wohn⸗ haft, hat am 1. d. Mts. die Handlung, welche bis⸗ her Herr Christ. Jul. Ad. Lüddecke unter der Firma „Adolph Lüddecke“ geführt hat, mit allen Aktiven und Passiven übernommen und setzt diese Handlung unter der genannten Firma für seine alleinige Rech⸗ nung fort.

3760. Am 1. Januar d. J. ist Herr Emil Eduard Krauth zu Weinheim in Baden aus der Handlung unter der Firma „J. B. Lindt Nach⸗ folger“ als Gesellschafter ausgetreten.

3761. Am 1. Juli d. J. ist Herr Gottfried Scharff⸗Osterrieth aus der Handelsgesellschaft unter der Firma „Gottfried Scharff“ aus⸗ und Herr Hermann Ernst Scharff, Kaufmann, zu Zürich wohn⸗ haft, als Gesellschafter in dieselbe eingetreten.

3762. Am 15. d. Mts. löst sich die Kommandit⸗ gesellschaft unter der Firma „Paul Gerson & Co. auf und wird die Handlung liquidirt. Jeder der persönlich haftenden Gesellschafter zeichnet die Firma mit dem Zusatze „in Liquidation“.

3763. Frau Eleonore Raquet, geb. Preuninger, hier wohnhaft, hat eine Handlung unter der Firma „E. Raquet“ errichtet und ihrem Ehemann Herrn Wilhelm Raquet Prokura ertheilt.

3764. Durch den Tod des Inhabers der Hand⸗ lung unter der Firma „J. A. Dröll⸗Kaiser“, Herrn Joh. Adam Dröll, ist dieselbe auf dessen Erben, dessen hinterlassene Wittwe Frau Anna Maria Dröll, geb. Kaiser, vorher verehelichte Schlienbecker, dessen drei minderjährige Kinder erster Ehe und dessen minderjährige Tochter zweiter Ehe mit allen

1879 ist

Aktiven und Passiven übergegangen und wird für deren Rechnung unter der genannten Firma fortge⸗ führt. Frau Wittwe Dröll, geb. Kaiser, allein ver⸗ tritt die Handlung und zeichnet die Firma. 3765. Die Firma „Glück⸗Philippi“ ist erloschen. 3766. Die Gesellschafts⸗Handlung unter der

Firma „Gebrüder Bethmann“ hat die Herren

Wilhelm Daniel Weismann, Friedr. Ferd. Clemenz

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