1879 / 238 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Oct 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Theater.

Königliche Schauspiele. Frreitag:

Opernhaus. 199. Vorstellung. Don Iuan. Oper

in 2 Abtheilungen mit Tanz von Mozart. (Frl. Brandt, Fr. v. Voggenhuber, Frl. Lehmann, Hr. Betz, Hr. Fricke, Hr. Ernst, Hr. Salomon, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 182. Vorstellung. Durch's Ohr. Lustspiel in 3 Akten von Wilhelm Jordan. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Der Vetter. Lustspiel in 3 Akten von R. Benedix. An⸗ ang 7 Uhr.

8 Sonnabend: Opernhaus. 200. Vorstellung. Der

eensee. Große Oper in 5 Abtheilungen von Scribe und Melesville, aus dem Französischen über⸗ setzt von J. C. Grünbaum. Musik von Auber. Ballet von P. Taglioni. (Frl. Horina, Frl. Bettaque, Hr. Salomon, Hr. W. Müller.) An⸗ ang 7 Uhr. ““ Schauspielhaus. 183. Vorstellung. Die Räuber. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. Anfang halb 7 Uhr.

Muallner-Theater. Freitag: Zum 42 Male: Sodom und Gomorrha.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Freitag: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gast⸗ spiel der ersten Solotänzerin Signora Con⸗ suvello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand. Z. 161. M.: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D'’Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene ge⸗ setzt von Emil Hahn. 8 8

Residenz-Theater. Freitag: Zum siebenten Male: Die Ehemänner. Preis⸗Lustspiel in 5 Akten, aus dem Italienischen des Achille Torelli, übersetzt von Dr. Julius von Schanz.

Sonnabend: Erstes Auftreten des Hrn. Ferdinand Dessoir. Seine einzige Tochter. Sein einziges Gedicht.

Krolls Theater. Freitag: Sonntagsschwärmer. Kiekmeyer Frl. Ernestine Wegner.) Vor der Vor⸗ stellung, Großes Concert. Anfang des Concerts

6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Direktion: Engel⸗vebrun.

Germania-Theater. Freitag: Extravor⸗ stellung unter gütiger Mitwirkung des Männer⸗ eesangvereins Azalea: Preciosa. Romant. Schau⸗ piel mit Ges. in 4 Akten.

Sonnabend: Große Volksvorstellung. I. Parquet 50 ₰. Gastspiel des Hrn. Eduard Weiß. Zum letzten Male: Hotel Klingebusch.

Belle-Alliance-Theater. Freitag: Gastspiel des Hrn. Dr. Hugo Müller und Frau Dr. Clara Müller⸗Schunke. Zum 5. Male: Eine Frau vom Theater. Schauspiel in 5 Akten von L. Nötel. (Frhr. v. d. Haide: Hr. Dr. Müller, Amalie, seine Gattin: Fr. Dr. Müller als Gäste.) Brillante Illumination des Gartens. Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 ₰.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Familien⸗Nachrichten⸗

Verlobt: Frl. Marie Louise Haberland mit Hrn. Amtsrichter Udo Schwenke (Finsterwalde). Frl. Margarethe Reinsdorff mit Hrn. Bank⸗ direktor Adolf Winkelmann (Magdeburg-—Leip⸗ zig). Frl. Elisabeth Schönow mit Hrn. Pre⸗ diger Dr. Otto Dieben (Trebbin).

Verehelicht: v. Holy⸗Poniecitz mit Frl. Ida v. Petersdorff (Jacobsdorf). Hr. Seconde⸗Lieutenant Max Elstermann v. Elster mit Frl. Marie Ribben⸗ trop (Blankenburg am Harz).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. med. H. Cor⸗ nelius (Elberfeld). Eine Tochter: Hrn. Pfarrer Franz Jacobowski (Hermersdorf).

Gestorben: Hr. Premier⸗Lieutenant a. D. Ritter Heinrich Freiherr v. Hünecken (Nord⸗Dedeleben). Verw. Frau Bergrath Pauline Freiin v. Ren⸗ sonnet⸗Villez, geb. Reichsgräfin v. Breßler (Krems a. d. Donau). Verw. Frau Ober⸗Amtmann Schultz, geb. Lemm (Schmöllen).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Gachen.

Steckbrief. Gegen den Schneider Friedrich Biester von hier, dessen Personalien nicht näher angegeben werden können und welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen vorsätzlicher Brand⸗ stiftung aus §. 306 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs ver⸗ hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Landgerichtsgefängniß zu Potsdam abzu⸗ liefern. Potsdam, den 6. Oktober 1879. Der ZE1.“ bei dem Königlichen Land⸗ gerichte.

Der von der früheren hiesigen Kreisgerichts⸗ Kommission unter dem 11. August 1879 hinter den Arbeitsmann Christian Metting aus Kurtschlag erlassene Steckbrief wird hierdurch er⸗ neuert. Fehrbellin, den 3. Oktober 1879. König⸗ liches Amtsgericht.

Der unterm 28. Juli 1879 hinter dem Hirt August Schraade aus Peterswalde, Kreises Heils⸗ berg, erlassene Steckbrief ist erledigt. Barten⸗ stein, den 6. Oktober 1879. Der Staatsanwalt.

SEubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

Auszug. Die Ehefrau von Jesef Walbrül, Planist zu Bonn, Albertine, geb. Wagner, ohne Ge⸗ schäft, bei ihrem Manne wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Hagen zu Bonn, hat gegen ihren ge⸗

[88351

(Schwanhilde

Hr. Premier⸗Lieutenant Heinrich

Bonn die Klage auf Gütertrennung eingereicht; sie nimmt den Antrag: die zwischen ihr und ihrem Ehemanne bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst zu erklären und dem Verklagten die Kosten zur Last zu legen. . Termin ur mündlichen Verhandlung ist auf den 2. Dezember c. bestimmt. Für die Richtigkeit des Auszuges: Hagen, Rechtsanwalt.

Klageauszug.

Die Ehefrau Hugo Wolff, Gastwirth zu Völlip, Gertrud, geborene Schumacher, bei ihrem Manne wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Hagen zu Bonn, hat gegen ihren Ehemann die Klage auf Gütertrennung bei dem Königlichen Landgerichte zu Bonn angestellt; sie nimmt den Antrag: die zwischen den Partheien bestehende eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst zu erklären und dem Ver⸗ klagten die Kosten zur Last zu legen. Der Verhand⸗ lungstermin ist auf den 2. Dezember cr. anbe⸗ raumt. 8 .“ Für die Richtigkeit des Klageauszuges:

Hagen, Rechtsanwalt.

2 8 18t9 Bekanntmachung.

Von Herzogl. Braunschw. Lüneb. Staatsministe⸗ rium, Departement der Iustiz, sind als Rechts⸗ anwälte bei dem Herzoglichen Oberlandesgerichte zu Braunschweig zugelassen und in die Liste ein⸗ getragen:

1) Rechtsanwalt Dr. jur. Hermann Peters

2) Rechteanwalt Dr. jur. Magnus,

3) Rechtsanwalt Haeusler,

Rechtsanwalt William Huch,

) Rechtsanwalt Zwilgmeyer, Rechtsanwalt Semler, Rechtsanwalt Heymann, 8 Rechtsanwalt Gotthard,

) Rechtsanwalt Breithaupt,

sämmtlich zu Braunschweig.

Brannschweig, den 8. Oktober 1879.

Herzogl. Braunschw Lüneb. Oberlande

v11“ ö Bekanntmachung.

In die Liste der zur Rechtsanwaltschaft bei dem hiesigen Landgerichte zugelassenen Rechtsanwälte sind folgende Eintragungen erfolgt:

1) Müller zu Wohlau,

2) Baetke zu Breslau, 8 3) Korpulus zu Breslau, 4) Loewe zu Breslau, 8 5) Schaube zu Neumarkt in Schlesien, 6) Geißler zu Breslau,

7) Petiseus zu Breslau, 8) Tautz zu Breslau, 9) Wiener zu Breslau

10) Lewald zu Breslau,

11) Jaeger zu Breslau,

12) Oehr zu Breslau,

13) Lent zu Breslau,

14) Fraenkel zu Breslau,

15) Tepfer zu Wohlau,

16) Pollett zu Canth,

17) Fraustädter zu Breslau,

18) Lubowski zu Breslau,

19) Krug zu Breslau,

20) Salzmann zu Breslau,

21) Zenker zu Breslau, 8

22) Rhau zu Breslau,

23) Plathner zu Breslau,

24) Kade zu Breslau,

25) Hesse zu Breslau,

26) Weiß zu Breslau, 1

27) Niederstetter zu Breslau,

28) Bernhard zu Breslau,

29) Rösler zu Breslau,

30) Feige zu Breslau,

31) Dr. Porsch zu Breslau,

32) Stiebler zu Breslau,

33) Milch zu Breslau,

34) Berger zu Breslau,

35) Kirschner zu Breslau.

Breslau, den 6. Oktober 1879.

Koöbhnigliches Landgericht.

Anton.

(s8 14’1 Bekauntmachung.;

In die Liste der bei dem unterzeichneten König⸗

lichen Amtsgerichte zugelassenen Rechtsanwälte

sind am heutigen Tage eingetragen worden:

1) der Advokat Dr. August Gottlob Oppe in Chemnitz,

daselbst, 3) der Advokat Heinrich Albin daselbst, der Advokat Georg Hermann Kaufmann daselbst, der Advokat Anton Vater daselbst,

) der Advokat Julius Heinrich Stübel daselbst, daselbst,

daselbst, der Advokat Hermann Alexander Bauer daselbst, Leopold Gottschald der Advokat Hermann daselbst, der Advokat Georg Heinrich Löser daselzst, der Advokat, Justiz⸗Rath Eduard Hermann der Advokat Max Richard von Stern daselbst, ) der Advokat Eduard Albert Pause daselbst, ) der Advokat Carl Theodor Hösel dafelbst,

nannten Ehemann bei dem Königl. Landgerichte zu;

der Advokat Carl Wilhelm Harnisch daselbst, der Advokat Georg Friedrich Netcke daselbst, der Advokat Fran dafelbst, en

Fürchtegott Wirth der Advokat Hermann Eduard Ullrich I. daselbst, vb Müller daselbst, der Advokat Theodor Müller daselbst, der Advokat, Justiz⸗Rath Heinri ran Ulrich daselbst, 1“ der Advokat Dr. Richard Otto Robert Enz⸗ 1“X“

2) der Advokat Heinrich Adolph Widemann Chalhbäus

der Advokat Heinrich Richard Haase daselbst, der Advokat Georg Ernst Wilhelm Seeling der Advokat Franz Gottfried Bauer I.

8

11“

9 ““ Friedrich Hermann Weber

daselbst, 8

der Advokat Woldemar Richter daselbst,

der Advokat Carl Ernst Bleyl daselbst,

der Advokat Dr. Franz Ludwig Koch daselbst,

der Advokat, Justiz⸗Rath Paul Richard

Böhmig daselbst,

29) def .“ Heinrich Oskar Mehner daselbst,

30) der 11““ Andreas Dürisch Preller daselbst,

31) der Advokat Dr. Hermann Casten daselbst,

32) der Advokat Wilhelm August Plant daselbst,

33) der 1 Johannes Theodor Hammer aselbst,

34) der Advokat Oskar Clemens Irmscher daselbst.

Chemnitz, den 4. Oktober 1879.

Das Königliche Amtsgericht daselbst.

24)

25) 26) 27) 28)

1882s Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht in Düsseldorf zugelassenen Rechtsanwälte sind heute eingetragen worden:

1) Stiesberg, Heinrich, Justiz⸗Rath, 8

2) Frings I., Engelbert, Justiz⸗Rath,

3) Schauseil, Emil, Rechtsanwalt,

4) Courth, Heinrich, Rechtsanwalt, 5) Spickhoff, Christian Joseph, Rechtsanwalt, 6) Biesenbach, Gustav, Rechtsanwalt, Küster, Albert Carl Max, Rechtsanwalt Goll, Adalbert, Rechtsanwalt, ““ Euler, Otto, Rechtsanwalt, Dolleschall, Josef Hubert Georg, Rechts⸗

anwalt, . Franz Friedrich Wilhelm, Rechts⸗

Kramer, anwalt, Bloem, Emil Anton, Rechtsanwalt, Lichtschlag, Heinrich Josef, Rechtsanwalt, Lingen, Joseph, Rechtsanwalt, Schiedges, Ferdinand, Rechtsanwalt, Fcsäsere Adam Joseph Max Jacob, Rechts⸗ anwalt, 8 Frings II., Peter Josef, Rechtsanwalt, Dormann, Peter, Rechtsanwalt, Wirtz, Hugo Wilhelm, Rechtsanwalt, Reinartz, Heinrich Eberhard, Rechtsanwalt Leufgen, Pecer Hubert, Rechtsanwalt, Jausen, Heinrich, Rechtsanwalt, Ließem, August, Rechtsanwalt, Strauven, Adolph, Rechtsanwalt, Kansen, Joseph Hubert, Rechtsanwalt, Grieving, Franz Anton, Rechtsanwalt, Fusbahn, Franz Maria, Rechtsanwalt, Freischem, Johann Carl Sylvester, Rechts⸗ anwalt, Becker, Dr. jur., Robert Bernhard, Rechts⸗ anwalt, 30) Otten, Dr. jur., Mathias, Rechtsanwalt, 31) von Holtum, Carl Wilhelm, Rechtsanwalt,

sämmtlich zu Düsseldorf wohnhaft.

Düsseldorf, den 7. Oktober 1879. Königliches Landgericht.

17) 18) 19) 20) 21) 22) 23) 24) 25) 26) 27) 28)

29)

[8788] 8 Als Rechtsanwalt ist nach gesetzlicher Eidesleistung beim hanseatischen Ober⸗Landesgericht zu Hamburg zugelassen und in die Rechtsanwaltsliste einge⸗ tragen: Dr. Gottfried zu Hamburg. Hamburg, den 6. Oktober 1879. Das hanseatische Ober⸗Landesgericht Zur Beglaubigung: R. Prien, Dr. CE

[8789]

Als Rechtsanwälte sind am hanseatischen Ober⸗ Landesgerichte zu Hamburg nach gesetzlicher Eides⸗ leistung zugelassen und in die Rechtsanwaltsl iste eingetragen: 1

Dr. jur. Theodor Havemann,

Dr. jur. Carl Friedrich Lindenberg

Dr. jur. Conrad Herbold Plitt,

Dr. jur. Adolph Brehmer,

Dr. jur. Robert Peacock, 1

Dr. jur. Carl Wilhelm Dittmer,

Dr. jur. Max Wilhelm Johannes

Deiß,

Dr. jur. Heinrich Adolph Görtz,

Dr. jur. Carl Friedrich Wilhelm Paul Curtins,

Dr. jur. Philipp Wilhelm Plessing,

Dr. jar. Heinrich Theodor Stannau,

Dr. jur. August Johann Alfred Stooß,

Dr. jur. Johann Friedrich Eduard Hahn,

Dr. jur. Carl Böse, ö

Dr. jur. Georg Albrecht Prieß,

Dr. jur. Adalbert von Bippen,

Dr. jar. Richard Heinrich Oppenheimer,

Dr. jur. Julius Vermehren,

Dr. jur. Adolph Heinrich Eduard Ernst Schmidt, .Wilhelm Johannes Behn, Edmund Wilhelm Plessing, Karl Peter Klügmann,

. Peter Wilhelm Steinhagen,

Emil Ferdinand Fehling, ar. Heinrich Alphons Plessing, jar. Otto Dittmer,

Dr. jur. Paul Wibel, sämmtlich zu Lübeck.

Hamburg, den 8. Oktober 1879. Das hanseatische Orer⸗Landesgericht ““ T11“ Sekretär.

Daniel

G8 Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem K. Württ. Landgericht Ravensburg zugelassenen Rechtsanwälte sind ein⸗ getragen:

1) Dr. Golther in Ravenssurh,

2) Schneider daselbst,

Wallensteiner daselbst, Schnitzer daselbst, Rembold II. daselbst, von Sternenfels daselbst, Mezler daselbst,

Wirth daselbst, Dopfer mit sei Riedlingen,

1“

Heinrich Richard Seelemann

10) Kutter mit seinem bisherigen W ) Päörghe 8 11) Kehle mit seinem bisherigen Wo Saulgau, husitz in 12) Stapf mit seinem bisherigen Wohnsitz in Wangen, 13) Haldenwang mit seinem bisherigen Wohnsitz ) 8 seinem bisherigen W 14 eher mit seinem bisherigen Wohn Biberach, 8 ünsit in 15) Rembold I. in Leutkirck, 16) Herdegen mit seinem bisherigen Wohnsitz

mit seinem bisherigen Wohnsitz

in Riedlingen. Raveusburg, den 4. Oktober 1879. Königliches Landgericht. 8 Präsident Gmelin.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

[8800 Bekanntmachung.

Die im Kreise Gerdauen belegene

Domäne Wandlacken

mit den zugehörigen Vorwerken Linde und Wickerau, mit einem Gesammtareal von 1071,4472 Hektaren, darunter 766,736 Hektar Acker und 185,196 Hektar Wiesen, soll auf 18 Jahre, von Johannis 1880 ab im Wege der össentlichen Lizi⸗ tation verpachtet werden.

Das Angebot des jährlichen Pachtzinses ist auf 22 und die Pachtkaution auf 7500 fest⸗ gesetzt.

Die Letztere muß im Bietungstermine von den drei Bestbietenden in Werthpapien deponirt werden.

Die Bieter haben ferner den Nachweis eines disponibeln Vermögens von 160 000 und ihrer landwirthschaftlichen Qualifikation vor dem Beginn der Lizitation zu führen.

Zu dem auf Monrag, den 17. November d. J., Vormittags 11 Uhr, vor unserem Kommissar Herrn. Regierungs⸗Assessor Tetzlaff im Sitzungs⸗ zimmer der Königlichen Regierung anberaumten Lizitationstermin werden Pachtbewerber mit dem Bemerken eingeladen, daß die Verpachtungs⸗Bedin⸗ gungen, Regeln der Lizitation und das Vermessungs⸗ Register sowohl in unserer Registratur als auch auf der Domäne Wandlacken eingesehen werden können.

Abschrift der Verpachtungsbedingungen und der Lizitationsregeln werden wir auf Antrag gegen Zah⸗ lung der Kopialien mittheilen.

Königsberg, den 3. Oktober 1879.

Königliche Regierung,

Abtheilung für direkte Steuern, Domainen

und Forsten. Bekanntmachunng.

Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn.

Bei der diesseitigen Verwaltung sollen circa 22 500 lfd. Meter = 798 700 kg alte, zu Geleisen nicht mehr verwendbare Eisenschienen, auf ver⸗ schiedenen Stationen unserer Bahn lagernd, im Wege der Submission verkauft werden.

Bezügliche Offerten, mit der Aufschrift versehen: „Submissions⸗Offerte für den Ankauf alter Schie⸗ nen“ sind frankirt und versiegelt bis zum

Sonnabend, den 18. Oktober d. J., 8 Vorm. 10 Uhr, an uns einzusenden. 6

Die Verkaufsbedingungen können von unserem Centralbureau, Bahnhof zu Berlin, unentgeltlich bezogen werden. Cto. 716/10 B.)

Berlin, den 6. Oktober 1879.

Die Direktion.

188182 BVekanntmachung.

Nachdem durch Erkenntniß des Königlichen Ober⸗ Verwaltungsgerichts vom 15. September 1879 die Schließung der Central⸗Kranken⸗ und Sterbe⸗ kasse des deutschen Tapezierer⸗ und Fach⸗ genossen⸗Verbandes Eingeschriebene Huülfs⸗ kasse ausgesprochen worden ist, bringen wir g mäß §. 30 des Hülfskassengesetzes vom 7. April 1876 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß dem Bureau⸗Vorsteher Schüler im Bureau der Ge⸗ werbe⸗Deputation, Rathhausftraße 2, 1 Treppe, hierselbst, die Abwickelung der Geschäfte der ge⸗ nannten Kasse von uns übertragen worden ist.

Es werden hiernach alle Diejenigen, welche der geschlossenen Kasse gegenüber noch Verbindlichkeiten zu erfüllen, oder Vermögensobjekte derselben in Ge⸗ wahrsam haben, oder Forderungen an dieselbe zu haben glauben, aufgefordert, binnen 4 Wochen ihre Verpflichtungen beziehungsweise ihre Ansprüche bei dem obengenannten Liquidator unter Beifügung der betreffenden Dokumente anzumelden.

Die innerhalb der obigen Frist sich nicht melden⸗ den Gläubiger werden aller etwaigen Vorrechte ver⸗ lustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige Vermögen verwiesen, welches nach Befrie⸗ digung der sich rechtzeitig meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben sollte.

Berlin, den 3. Oktober 1879.

Magistrat, 88 Deputation für Gewerbe⸗ und Niederlassungs⸗ Angelegenheiten. berty.

[8798] Bekanntmachung.

Die Stelle des hiesigen ersten Vürgermeisters wird in Folge Pensionirung des derzeitigen In⸗ habers zum 1. Januar a. fut. vakant und soll an⸗ derweit besetzt werden.

Die Wahl erfolgt auf 12 Jahre.

8 Ln8 pensionsberechtigte Gehalt beträgt 6000 jährlich.

Der Gewählte darf ohne Genehmigung der Stadt⸗ verordnetenversammlung Nebenämter nicht über⸗ nehmen.

Bewerber, welche das zweite (früher dritte) juri⸗ stische Examen oder das Examen für den höheren Verwaltungsdienst bestanden und sch in der Kom⸗ munalverwaltung bereits bewährt haben, wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei unserem Vor⸗ sitzenden E. J. Manno hierselbst bis spätestens den 15. November d. Js. melden.

Cottbus, den 7. Oktober 1879.

Die Stadtverordneten⸗Versammlung.

Uus Abonnement beträgt 4 50

für das Vierteljahr. ““ r den Raum einer Uruckzeile 30

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren ꝛc. folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:

den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse mit Schwertern am Ringe: dem General⸗Lieutenant von Witzendorff, Comman⸗ deur der 14. Division;

den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse: dem General⸗Lieutenant von Wichmann, Commandeur der 16. Division;

den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der

Schleife und Schwertern am Ringe: dem Obersten von Schon, Commandeur des 4. Rheini⸗

schen Infanterie⸗Regiments Nr. 30;

den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der 1 Schleife: em Obersten Freiherrn Röder von Diersburg, Commandeur des 8. Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 70; 2☛ den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse: dem Oberst⸗Lieutenant Mittelstaedt, Commandeur des Rheinischen Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 8; den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:

9

dem Major Freiherrn von Massenbach im West fäli⸗

chen Dragoner⸗Regiment Nr. 7; sowie 1

8 das Allgemeine Ehrenzeiche:

dem Vize⸗Feldwebel Budenz im 4. Rheinischen Infan⸗ terie⸗Regiment Nr. 30,

dem Sergeanten Burkardt im 8. Rheinischen Infan⸗ terie⸗Regiment Nr. 70, und

dem Wachtmeister Klein im Westfälischen Dragoner⸗ Regiment Nr. 7.

Deutsches Reich.

Der Marine⸗Intendantur⸗Sekretär Kuhne ist zum Ge⸗ heimen expedirenden Sekretär und Kalkulator in der Admi⸗ ralität ernannt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. med. Krotoschin den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Gymnasiallehrer Dr. Alsters und Dr. Sommer an dem Gymnasium zu Aachen sind zu Oberlehrern be⸗ fördert worden.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die vom 5. Oktober d. 8 datirte Nr. 1 der im Verlage von A. Herter zu Riesbach⸗Zürich erschienenen und in der Schweizerischen Vereins⸗Buchdruckerei zu Hottingen⸗Zürich ge⸗ druckten periodischen Druckschrift „Der Socialdemo⸗ krat“, Internationales Organ der Socialdemokratie Deutscher Zunge, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeich⸗ nete Landespolizeibehörde verboten ist.

Berlin, den 10. Oktober 1870.

Khünigliches Polizei⸗Präsidium.

von Madai.

der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 41. der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Deutsches NReich.

Preußen. Berlin, 10. Oktober. In Artikel 4 der Zusatz⸗ konvention zum Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen Frank⸗ reich und Großbritannien vom 24. Januar 1874 sind in Betreff des Verfahrens im Falle von Meinungssverschieden⸗ 8 zwischen dem Waareneinbringer und der ranzösischen Zollbehörde über die Benennung oder den Ursprung der Waaren oder über die Klasse, nach welcher dieselben zu verzollen sind, Bestimmungen vereinbart,

Lachmann in

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post⸗Anstalten anch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

welche auch auf den Verkehr Deutschlands mit Frankreich Anwendung finden. Insbesondere ist dem Waareneinbringer die Befugniß eingeräumt, sich in dem Expertiseverfahren durch einen Sachverständigen, welchem alle zur Vertheidigung ge⸗ eignet erscheinenden Beweismittel mitgetheilt werden können, vertreten zu lassen und somit eine kontradiktorische Behand⸗ lung der Sache herbeizuführen.

Nach vorliegenden Wahrnehmungen machen die deutschen Importeure, welche in Meinungsverschiedenheit mit den fran⸗ zösischen Zollbehörden gerathen, von dieser Befugniß wie es scheint, aus Unkenntniß jener Bestimmungen nur selten Gebrauch. 3

Der erwähnte Artikel 4 wird deshalb durch den unter Ziffer J. in deutscher Uebersetzung beigefügten Abdruck wieder⸗ holt zur Kenntniß der betheiligten Kreise gebracht.

Das Vorstehende gilt auch von den zwischen Frankreich und Großbritannien vereinbarten Bestimmungen über das Verfahren bei Feststellung des der Verzollung zu Grunde zu legenden Werths der nach Frankreich einzuführenden Waaren, welche unter Ziffer II. gleichfalls in deutscher Uebersetzung nachfolgen. I. Artikel 4 der Zusatzkonvention zum Handels⸗ und Schiffahrtsvertkag zwischen Frankreich und

Großbritannien vom 24. Januar 1874.

Im Falle der Meinungsverschiedenheit zwischen dem Einbringer und der französischen Zollbehörde über die Benennung, den Ursprung oder die Klasse, nach welcher die Waaren, die zu versteuern sind, soll diese Meinungs⸗ verschiedenheit vor die Expertenkommission gebracht werden,

welche bei dem Ministerium ihr Lannmirthschaft und Handel

durch den Art 19 des Gesetze vom 8. Juli 1828 geschaffen worden ist. Der Deklarant einer⸗ und die Zollbehörde an⸗ dererseits haben die Befugniß, jeder einen Sachverständigen aus den Kaufleuten oder zu wählen, welche in eine alljährlich durch den Präsidenten der Handelskammer zu Paris aufzustellende und dem Ministerium für Landwirth⸗ schaft und Handel zu übergebende Liste eingetragen sind. Nach Anhörung beider Sachverständigen in ihren Vorträgen und Anträgen soll die oben erwähnte Expertenkommission, falls zwischen den resp. Sachverständigen Uebereinstimmung herrscht, die von denselben getroffene Entscheidung eintragen und als endgültige erlassen. Im Falle der Meinungsverschiedenheit soll die Kommission die Rolle des Schiedsrichters übernehmen und in letzter Instanz entscheiden.

II. Bestimmungen über das Expertiseverfahren bei der Verzollung ad valorem in Frankreich zwischen Frankreich und Großbritannien verein⸗

bart laut Protokoll vom 22. Januar 1874.

1) In jedem für den Import nach dem Werth zu ver⸗ zollender Waaren geöffneten Zollamte wird alljährlich durch die Handelskammer, in deren Bezirk sich das gedachte Zollamt befindet, eine Liste von Fabrikanten oder Kaufleuten aufge⸗ stellt, welche als Experten dienen können. Abschrift dieser Liste wird dem Ministerium des Ackerbaues und des Handels und dem Finanz⸗Ministerium übersandt.

2) Die von dem Deklaranten oder von der Douane zu bezeichnenden Experten sind ausschließlich unter den auf der

obgenannten Liste stehenden Kaufleute oder Fabrikanten zu

wählen.

83) Im Fall der Meinungsverschiedenheit bezeichnet das Handelsgericht einen dritten Schiedsrichter, welcher nur unter denjenigen Kaufleuten oder Fabrikanten gewählt werden kann, welche sich praktisch mit dem den Streitgegenstand bildenden Erzeugniß beschäftigen.

4) Im Falle die Douane auf Ausübung ihres Vorkaufs⸗ rechts verzichten will, hat sie die sofortige Rückgabe der Waaren an den Importateur anzuordnen, unter der ausdrück⸗ lichen Bedingung, daß der genannte Importateur sich unter Fewcbe Kautionsstellung verpflichtet, Zoll und Strafen zu

ezahlen, welche aus der Expertise, zu deren Behuf die Douane die nöthigen Proben zu entnehmen hat, sich ergeben möchten. b

5) Der Deklarant und die Douane können verlangen, daß die Expertise zur Feststellung des Werthes anstatt an dem Ankunfsorte, zu Paris, nach den im gegenwärtigen Protokoll festgestellten Normen ausgeführt werde. t

6) Wenn die Berufung auf ein Expertiseverfahren statt⸗ findet, muß davon innerhalb 48 Stunden nach der Deklaration Kenntniß gegeben werden, und das Vorkaufsrecht erlischt.

7) Die Entscheidung der Experten muß innerhalb 10

Tagen nach ihrer Bestellung erfolgen. 8 ee vlina-0nen Aas.

Bayern. München, 8. Oktober. Eüg. Ztg.) Der Finanzausschuß der Kammer der Abgeordneten hat in seiner heutigen Sitzung, welcher der Finanz⸗Minister von Riedel und der Ober⸗Rechnungs⸗Rath Felser beiwohnten, nach dreistündiger Berathung über den Gesetzentwurf, den Malzaufschlag betreffend, mit 9 gegen 4 Stimmen be⸗ schlossen, den Entwurf bis nach Erledigung des Budgets durch die Kammer zurückzustellen. Da der Finanz⸗Minister hierauf erklärte, daß eine solche (bekanntlich ist als Einführungstermin des Gesetzes eventuell der 1. No⸗ vember 1879 vorgesehen) einer Ablehnung des Entwurfs

um definitiven Beschluß zu fassen.“

2 Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 9. Oktober. (W.

gleich käme, eine Ablehnung aber seinen Rücktritt zur Seh haben würde, so trat der Ausschuß noch einmal in Berathung und beschloß „wegen der formellen Behandlung des Gesetz⸗ entwurfs“ morgen oder übermorgen wieder zusammenzutreten,

v 8

LEE1“ .

In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses theilte der Alterspräsident Negrelli die eingelaufenen Wahlproteste mit und ließ darauf die Rechtsverwahrung der czechi⸗ schen Reichsraths⸗Abgeordneten verlesen.

In der Sitzung des Herrenhauses gelangte eben⸗ falls die von den czechischen Herrenhausmitgliedern eingebrachte Rechtsverwahrung zur Verlesung, worauf von Schmerling er⸗ klärte, daß diese Rechtsverwahrung weder praktisch, noch recht⸗ lich wirksam sei. Sodann wurde die Wahl einer aus 21 Mit⸗ gliedern bestehenden Adreßkommission vorgenommen.

Heute Mittag erschienen die Beamten des Ministe⸗ riums des Auswärtigen in dem Palais des Ministeriums des Auswärtigen, um sich von dem Grafen Andrassy zu verabschieden. Wie die „Politische Correspondenz“ meldet, richtete der Sektions⸗Chef von Calice an den Grafen Andrassy eine mit tiefer Erregung vorgetragene Ansprache, in welcher er unter Hervorhebung der ausgezeichneten Eigenschaften An⸗ drassy's als Chef und seiner Verdienste um die Monarchie, den Gefühlen der versammelten Beamten Ausdruck gab und als Zeichen ihrer besonderen Verehrung und Anhänglichkeit eine zur Erinnerung von sämmtlichen Beamten des Auswär tigen Ministeriums unterzeichnete Adresse überreichte. Graf

Andrassy antwortete, sichtlich ergriffen, in einer längeren 1

in welcher er allen Beamten für ihre aufopferungsvolle Unter⸗ stützung und ihren großen Pflichteifer dankte, diesen Dank aber besonders noch denjenigen Beamten aussprach, die mit ihm in unmittelbarer Verbindung gearbeitet hätten. Graf Andrassy betonte ferner das Bedürfniß, aus Gesundheitsrück⸗ sichten sich in das Privatleben zurückziehen zu müssen und fügte hinzu, der Kaiser habe zu seinem Nachfolger einen Mann ernannt, der bereits mit ihm im Ministerium und außerhalb desselben unter der nämlichen Fahne gekämpft und dieselben Ideen vertheidigt habe. Schließlich sprach Graf Andrassy die Ueberzeugung aus, daß für seinen Amtsnach⸗ folger und für die Beamten des Ministeriums des Auswärtigen normale Zeiten eintreten würden und daß die Gefahren, von denen die Monarchie bedroht gewesen, beseitigt seien und bat die Beamten, den Freiherrn von Haymerle so zu unterstützen, wie sie das in Bezug auf ihn gethan hätten.

Unmittelbar darauf erfolgte die Vorstellung der Beamten bei dem neuen Minister des Auswärtigen Freiherrn von Hay⸗ merle. Auf die Ansprache des Sektionschefs von Calice er⸗ widerte der Minister mit Dankesworten und unter Hinweis auf die großen Verdienste Andrassy's, daß er das Werk, welchem Graf Andrassy 8 Jahre einer hingebenden Thätigkeit mit so großem Erfolg gewidmet, nun fortzusetzen habe und daß er sich hierbei von dem Vertrauen der Beamten unter⸗ stützt zu sehen hoffe.

Das „Fremdenblatt“ bespricht die Thronrede und schreibt: Der Verfassung die gleich freudige Anerkennung aller Völker zu sichern, ist das Ziel des Kabinets Taaffe, das Betreten des Verfassungsbodens durch die staatsrechtliche Opposition ist der erste große entscheidende Schritt. Das reichhaltige Programm der Regierung weist keine einzige Vor⸗ lage auf, welche staatsrechtliche Differenzen wachzurufen oder inneren Hader zu entfachen vermöchte. Es ist nunmehr an den Parteien, ihre Pflichten zu erfüllen, den Geist der Mäßiguug und Versöhnlichkeit zu bekunden und keine Gegen⸗ sätze zu provoziren oder zu verschärfen, welche durch den Eintritt der Czechen auf den Weg der Sanirung gebracht würden und, neu aufgerissen, nur vermehrtes Unheil stiften könnten. Die „Presse“ schreibt: Die Reichsräthe empfingen ohne Zweifel den ernsten Eindruck, daß ihrer sehr gewichtige legislatorische Aufgaben harren, und daß in diesem Momente das allgemeine ö alle Wünsche und Forderungen überwiegt, die auf die Befriedigung der Einzel interessen gerichtet sind. Die Thronrede schafft ein Arbeits programm, welches sich von vornherein der Zustimmung aller Parteien erfreut und wohl geeignet ist, die Verständigung und Versöhnung der Geister herbeizuführen. Eine reaktionäre Richtung wird Niemand in der Thronrede zu erkennen ver mögen. Die „Deutsche Zeitung“ konstatirt mit Be⸗ friedigung, daß fast alle Reformen, welche in den Progammen der einzelnen liberalen Abgeordneten als nothwendig ange kündigt worden, in der Thronrede dem Reichsrathe vorge schlagen wurden. Das „Tageblatt“ schreibt: Man wird dem Ministerium das Zeugniß nicht versagen können, daß es durch die Ankündigung vieler Vorlagen den Wünschen und ddderfaisen entgegenkommt. Das „Extrablatt“ schreibt: Thatsächlich steht nichts entgegen, daß der Wunsch des Kaisers voll und ganz in Erfüllung gehe und der Kaiser⸗ liche Wahlspruch seine lebensvolle Illustrationen in einem einmüthig auf; echt österreichische Ziele Vollparla⸗ mente sinde. Nachdem die Czechen die Verfassung anerkannt

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