1879 / 245 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Oct 1879 18:00:01 GMT) scan diff

verharrte während vergangener Woc he in sehr günstiger Stimmun Preise haben sich abermals gebessert. Das Angebot auf Lieferung ist sehr spürlich, Verkäufer zeigen grosse Zurückhaltung. Raps- saat war diese Woche glatt verkäuflich; feinste böhmische wurde mit 25 90 bezahlt, heate dürfte 26 zu erzielen sein Futterstoffe still, Weizenschaalen und Roggenkleie dringend offerirt. Kartoffeln werden flott nach Belgien und England ver-

laden, 4 ½ —5

Woche v. J. um 10 182 Tons) fest auf Preise, während die zweite Hand, den Schwankungen der Warrants Rechnung tragend, oft billiger verkauft, Warrants notiren 59 sh. Cassa pro Tons, Midd- lesbro-Eisen ist fest. Hier gelten, bei kleinem Begehr, gute und beste Marken schottisches Roheisen 8,90 à 9,60, und englisches 6,70 à 7,00 pro 100 kg. Eisenbahnschienen zum Verwalzen 6,20 à 6,40, zu Bauten in ganzen Längen 7,00 à 7,20, Walzeisen 14,00 à 14,20 und Bleche 20,00 à 24,00 pro 100 kg. Kupfer besser, gute Sorten engl. nd austral. 130,00 à 138,00, und Mansfelder 135,50 à 136,50 pro 100 kg. Zinn stark steigend, Banca 190,00 à 192,00, und prima engl. Lammzinn 187,00 à 188.00 pr. 100 kg. Zink ruhig, gute und beste Marken schlesischer Hüttenzink 38,50 à 40,00 pro 100 kg. Blei unverändert, Harzer, Sächsisches und Tarnowitzer 30,00 à 30,50 pro 100 kg. Kohlen und Koks leb- hafter, englische Schmiedekohlen nach Qualitãt bis 48 00, desal. westfälische bis 54,00 pro 40‧ hl, schlesischer und westfälischer Schmelzkoks 1,80 à 2,20 pro 100 kg frei hier.

LFvew- 6. Oktober. (W. T. B.) Frankfurt a. M., 16. Oktober. (Getreide- 8 und Pro-

veexee in New-York 10 ⅛., do. in dnkten-Bericht von Josoph Itrauss.) In den letzten 8. Tagen war New-Orleans 10 ½. Petroleum in New-York 7 ⅛⅞ do. in 86 EE 9 eine 1“ ¹ 71¼1 r0 strote: 6 ½, do. Pipo line Certificats D. 2 ie Konsumenten fangen bereits an, aus der sei 8 6 4 1“”] 18 1 D. 49 C. Huais (ole reservirten Haltung 1“ Fremder Weizen war weniger Haste und Grauhof-Löhne. Im ö“ 481 975 8. 49 293 ℳ), 61 C. Zucker (Fair refining Museovsdes) 7 ½ Ksflee (Eio-,dringend wie seither off-rirt; die Umsätze blieben weit hinter dernen bis ult. Septbr. 3 888 213 (— 293 757. Nensn urg. Granhot. 15 ⅛. Schmalz (Marke Wilcor) 6 &, do. Vairbanks 6 8, Speck schort] der Vorwoche zurück. Ia. Weizen schwankte zwischen 23 ½ 24 Im Septbr. 19 501 (— 2493 ℳ), bis ult. eptbr. 163 283 elesr) 6 ½ C. Getreidefracht 6 ½. frei hier; ab unserer Umgegend 22 ½ ¼ bezahlt. Roggen verbarrt (— 14 049 ℳ). 16“

1 in günstis er Haltung, doch scheiterten grösere Umsätze an den za Rhein-Nahe-- Eisenbahn. Im Septbr. 87 2313 518 Berlin, 17. Oktober. (Wochenbericht über Eisen, Ka 1 hoch gehaltenen Forderungen; Ia. Roggen 18 ℳ, russische Sorten (— 43 565 ℳ) bis ult. Septbr. 2 412 1 1 i 96) und Metalle, von M. Loewenberg, vere deten Makler und e 4 3 11“ einer F14“ G 11“ Eisenbahn. Im Septbr. 1879 32 287 Zei 8 j reis ad einzelne age; Ia. Gerste 2 und darüber, hiesige Landwaar 6— V 56 113“ S eröffnete in den letzten Tagen Meoblenburgische Friedrloh-Franz-Elsenbahn. Im Septbr- der Vorwoche, 13 ¾ 14 hochprima über Notiz Hülsen- 1879 374 557 (+ 464 ℳ), bis ultimo Septbr. 3 182 128 8

SGlasgow, 16. Oktober. (W. T. B.)

Roheisen. Mixed numbres warrants 57 sh., Schluss 56 sh. 10 d.

Bradford, 16. Oktober. (W. T. B.)

Wolle lebhaft und im Laufe der Woche um ¼ bis ¾⁴ gesteigert, wollene Garne und Stoffe etwas mehr gefragt.

Paris, 16. Oktober. TF. B.) Produktenmarkt. 19. fest, pr. Oktober 34 50, pr.

November 34 50, pr. November-Februar 34,75, pr. Januar-April 35,00. Mehl fest, br. Oktober 73,50, vr. November 73,75, 1v. Norem- ber-Februar 74,00, pr. Januar-April 74,50. Rüböl fest, pr. Okto- ber 82,00, pr. November 82,50, pr. Dezember 82,50, pr. Januar- April 84 00. Spiritus steigend, pr. Oktober 66,00, pr. Januar-April 66,00.

FParim, 16 Oktober. (W. T. B.) Bohzueskee fest, Nr. 10⁄13 pe. Oktober pr. 100

Küogr 57,50, Nr. 7/9 pr. Oktober pr. 100 Kovr. 63,50. Woisser Zucker rahig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Oktober 68,25, pr. November 68 25, pr. Januar-April 68,75.

ere

Eisenbahn-Einnahmen.

Berglsch-Märkisohe Elsenbahn. Im Septbr. 1879 4 747 646 (— 226 865, ℳ); Ruhr-Sieg-Eisenbahn incl. Finnentrop- Olpe

im Septbr. 1879 508 828 (— 1622 ℳ); Bergisch-Märkische 1“ 2 1“ 8 Eisenbahn und Ruhr-Sieg-Eisenbahn zosammen vom 1. Januar bis 8 1 ultimo Septbr. 1879 44 809 558 (— 152 737 ℳ). Welmar-Geraer Eisenbahn. Im Septbr. 1879 48 911 (+ 93 ℳ). bis ultimo Septbr. 412 765 (+ 1553 ℳ). HA Magdeburg- Halberstädter Eilsenbahn. Hauptbahn. Im 8— Septbr. 1879 2 962 322 (— 115 942 ℳ9), bis ultimo 3 1 8 1 Septbr. 1879 23 813 302 (— 728 676 ℳ). Uelzen-Langwedel. 8 11 c. b 11“ 8

Im Septbr. 1879 76 653 (— 11 642 ℳ), bis ult. Septbr. 739 694 (+ 32 076 ℳ). Hannover-Altenbeken incl. Wectzen- für Berlin außer den Nost⸗-Anstalten unch die Expe⸗ dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

16“ für das Nierteljahr. ““ 1 Insertionspreis fur den Raum einer Druchzeile 30

8

No. 245.

IU⁵, nSnrxSangSmeen.

Annahme unter Protest oder Vorbehalt, sowie das Aus⸗

Ueber die Gültigkeit einzelner Wahlstimmen entscheidet bleiben der Erklärung binnen fünf Tagen von der Zustellung

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: vorläufig und unter Angabe von Gründen, welche im Pro⸗

Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten, General⸗Lieutenant

Artikel haben grosse Avancen aufzuweisen. Roheisen: in Glasgow

halten Makers, in Folge der sehr bedeutenden Verschiffungen (die

von Oscar Blumenthal.

festes Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des

8 Grant.

Verschiffungen der letaten Woche übersteigen die korrespondirende

früchte ohne Handel, wirklich feine Waare sehr theuer. Mehl

211 638

er L2r.

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opernhaus. 206. Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 3 Abtheilungen von Schikaneder. Musik von Mozart. Anfang 7 Uhr. 8

Schauspielhaus. 189. Vorstellung. König Heinrich der Vierte. (Erster Tzeil.) Schauspiel in 5 Akten von W. Shakespeare, mit Benutzung der Schlegel⸗Tieckschen Uebersetzung für die deutsche Bühne bearbeitet von W. Oechelhäuser. Anfang

halb 7 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 207. Vorstellung. Die Maccabäer. Oper in 3 Aufzügen, nach Otto Ludwig's gleichnamigem Drama, von H. S. von Mosenthal. Musik von Anton Rubinste in. (Frl. Kopka, Frl. Brandt, Frl. Lehmann, Hr. Betz, Hr. Ernst, Hr. Fricke) Anfang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus. 190. Vorstellung. Die Frau ohne Geist. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Sonnabend: Zum ersten Male: Wir Abgeordneten. Lustspiel in 4 Akten

Sonntag: Zum 2. Male: Wir Abgeordneten.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonnabend: Zur Feier des Höchsten Geburtstags⸗

Kronprinzen, bei festlich beleuchtetem Hause: Gast⸗ spiel der ersten Solotänzerin Sigra. Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand. Zum 169. Male: Die Kinder des Kapitän

Residenz-Theater. Sonnabend: Siebentes

Auftreten des Hrn. Ferdinand Dessoir. Sein einziges Gedicht. Original⸗Lustspiel in 3 Akten von R. Kneisel. Hierauf: Seine einzige Tochter. Lust⸗ spiel in 1 Akt von Alexander Graf Fredro.

Krolls Theater. Direktien. Engel⸗debrun⸗ Sonnabend: Sonntagsschwärmer. (Schwankilde: 1ö1““ Wegner.) Anfang der Vorstellung 7 r

Sonntag: Sonntagsschwärmer. (Schwanhilde: Frl. Ernestine Wegner.) Vor der Vorstellung: Großes Concert (in 2 Abth.). Anfang des Con⸗ eceerts 4 ½ Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

National-Theater. Direktion C. F. van Hell. Sonnabend: Antonius und Cleopatra.

Germania- (Winter-) Theater. Sonnabend: Gastspiel des Hrn. Eduard Weiß. Lockere Zeisige. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von Berg und

Jacobson. Vorher: Prolog.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Sponntag Nachmittag 4 Uhr: Volksvorstellung

zu halben Kassenpr isen; Steffen Langer aus Glogan. Charaktergemälde in 4 Akten und 1

Vorspiel.

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Zur Feier des Höchsten Geburtstages Sr. K. K. Hoheit

des Kronprinzen. Fest⸗Quverture v. Leutner. Prolog v. Achterberg. Hierzu zum 3. M.: Spielteufel. Schauspiel in 4 Akten, nach dem im Tageblatt erschienenen gleichnamigen Roman von Belot, frei bearbeitet von Paul Blumenreich. Anfang 7 ½ Uhr. Entrée 50 ₰.

g. D. August Breitenbach (Magdeburg). Hr. Hofrath und Professor Dr. Karl Bernhard Stark (Heidelberg). Hr. Senator Albert Tholen (Emden). Hr. Oberst Johann Ludwig Ehr⸗ hardt (Bad Nassau). Hr. Ober⸗Forstmeister Eduard Plüschow (Wismar).

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und derl.

19876] Nothwendiger Verkauf

Die dem Rittergutsbesitzer Gustav Adolf Beloch auf Pangau gehörigen Grundstücke Nr. 11 und 42 Ulbersdorf sollen im Wege der nothwendigen Subhastation am 12. Dezember 1879, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsrichter in unserem Amtsgerichtsgebäude, Terminszimmer Nr. I., ver⸗ kauft werden. 8

Zu dem Grundstücke Nr. 11 Ulbersdorf gehören 13 Hektar 23 Are 40 Quadratmeter der Grund⸗ steuer unterliegende Ländereien und ist dasselbe bei der Grundsteuer nach einem Reinertrage von 132 21 ₰, bei der Gebäudesteuer nach einem Nutzungs⸗ werthe von 114 veranlagt. Zu dem Grundstück Nr. 42 Ulbersdorf gehören 15 Hektar 27 Ar 70 Quadratmeter der Grundsteuer unterliegende Län⸗ dereien und ist dasselbe bei der Grundsteuer nach

inem Reinertrag von 76 26 veranlagt.

Die Auszüge aus den Steuerrollen, die neuesten Grundbuchblätter, die besonders gestellten Kaufs⸗ bedingungen, etwaige Abschätzungen und andere die Grundstücke betreffenden Nachweisungen können in unserer Gerichtsschreiberei Abth. I. während der Amtsstunden eingesehen werden.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden hiermit aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗ Bigfcha spätestens im Versteigerungstermine anzu⸗ melden.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages wird am 13. Dezember 1879, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtsgebäude, Terminszimmer I, von dem unterzeichneten Amtsrichter verkündet werden

Oels, den 8. Oktober 1879. 8

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

G 8 jdiktalladung behnf Todeserklärung.

Die Ehelente Schiffskapitän Johann Julins und Bertha Susanna, geborene Hundertmark, aus Bensersiel, ersterer geboren daselbst am 31. Juli 1829, letztere geboren zu Danzig am 21. De⸗ zember 1837, sind b.scheinigtermaßen im November 1863 mit dem Schiffe „Frauke Catharina“ von Danzig nach Westha tlepool in See gegangen, am letzterea Orte aber nicht angekommen. Es ist an⸗ zunehmen, daß dieselben mit dem Schiffe in dem bald nach der Abfahrt desselben ausgebrochenen Sturm untergegangen sind, da weder von ihnen selbst noch von dem Schiffe irgend welche Kunde wieder eingetroffen ist.

Nachdem nun von der Tochter der ꝛc. Eheleute Julius, der Ehefrau des Kaufmanns Harm Ger⸗ hard Lütjens, Etta, geb. Julius, zu Wittmund die Todeserklärung ihrer gedachten Eltern beantragt und den gesetzlichen Anforderungen, namentlich durch Ableistung des im §. 7 des Gesetzes vom 23. Mai 1848 vorgeschriebenen Eides genügt hat, ergeht da⸗ mit Aufforderung:

1) an die verschollenen Eheleute Julius sich in

Sonntag u. folgende Tage: Spielteufel.

Sonntag: Erste Nachmittagsvorstellung. Auf Halbe Kassen. Abonnements⸗Billets 10

Verlangen: Philippine Welfer. preise. Anfang 4 Uhr. Stück I. Parquet für 10 ℳ, 10 Stück Entrée 3 sind von 9 bis 1 Uhr im Theaterbureau zu haben.

Familien⸗Nachrichten⸗

er lobt: Frl. Ernestine Kusche mit Hrn. Brauerei⸗ besitzer Emil Krause (Sägen Münsterberg). Verehelicht: Hr. Stabsarzt a. D. Dr. Goldhorn mit Frl. Agnes Lüttich (Stade Nordhausen). Hr. Lieutenant Godbersen mit Frl. Therese Stein⸗ hoff (Berlin—Winnefeld). Hr. Lieutenant Arthur v. Kalckreuth mit Frl. Hedwig v. Rée (Berlin). eboren: Ein Sohn: Hrn. Major und Bataillons⸗Commandeur v. Glisczinski (Rostock). Eine Tochter: Hrn. Pfarrer Otto v. Ranke (Gütergotz). Hrn. Regierungs⸗Assessor v. Arnim (Neustrelitz). Hrn. Hauptmann und Batterie⸗ Chef Schmidt (Sprottau). 8 estorben: Hr. Superintendent a. D. und Pastor emer. Krusemarck (Barnim). Hr. Hauptmann 8

dem am 11. Dezember 1880, Bormittags

11 Uhr, in dem Geschäftszimmer des unterzeichneten Gerichts anstehenden Termin zu melden bei Meidung des Rechtsnachtheils, daß sie im Nichtanmeldungsfalle üehr todt erklärt, und ihr Vermögen den nächsten bekannten Erben

9380] Die zum Armenrechte zugelassene Ehefrau Ger⸗ hard Schneider, Margaretha, geb. Busch, ohne besonderes Geschäft, zu Derscheid wohnend, hat gegen ihren vorgenannten Ehemann, den Tage⸗ löhner Gerhard Schneider zu Derscheid, unter Bestellung des Justiz⸗Raths Carl Hopmann zu Bonn zum Anwalt, beim Königlichen Landgerichte zu Bonn, Klage erhoben mit dem Antrage: „Zwischen ihr und ihrem Ehemann die Auf⸗ hebung der Gütergemeinschaft und die Trennung der Güter auszusprechen, die Parteien zu ihrer Auseinandersetzung vor den Notar Remy zu Eitorf zu verweisen, einen Kommissar zu er⸗ Fa und die Kosten dem Beklagten zur Last egen.“

Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage ist Termin anberaumt auf den 16. Dezember l. J., Vormittags.

Bonn, den 13. Oktober 1879. . Der Rechtsanwalt der Klägerin. Hopmann.

[9369] 8 8

Rentner Alexander Mayer zu Frankfurt, als Kassirer des Handelsmanns Salomon Müller zu Bockenheim, hat gegen den unbekannt wo ab⸗ wesenden Cartonagefabrikanten Heinrich Karl Reck, Wilhelms Sohn von Bockenheim, auf Grund der Verschlechterung des Unterpfands Klage erhoben auf Geschehenlassen des öffentlichen Zwangsverkaufs des laut Hypothekenbrief vom 13. Februar 1875 wegen 10 285,72 mit 6 % Zinsen verpfändeten verklagtischen Grundvermögens, in der Klage auf⸗ geführt. Die Zinsen seien seit 15. Februar 1879 rückständig.

Termin zur Klagebeantwortung ist auf den

16. Dezember dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr,

anberaumt worden, und wird der Verklagte aufge⸗ fordert, in oder bis zu diesem Termin bei Meidung der in §§. 8 und 10 der Verordnung vom 24. Juni 1867 angedrohten Rechtsnachtheile die Klage zu be⸗ antworten. .

Hanan, den 14. Oktober 1879.

Königliches Landgericht. Civilkammer.

19842] Bekanntmachung. Bei dem unterzeichneten Gericht sind bis jetzt fol⸗ gende Rechtsanwälte zugelassen und in die vorge⸗ schriebene Liste eingetragen worde: Breidenbach, Otto, Buchner, Adolph, Delp, Dr., Friedrich, Eigenbrodt, Karl, Frauck, Dr., Wilhelm, Gervinns, Dr., Georg, Grünewald, Jacob, Gallus, Franz, Henmann, Julius, Heyer, Friedrich, Heyer, Wilhelm, Hoffmann, Dr., Ernst Emil, Kekule, Wilhelm, Koch, Dr., Jacob, Krug, Georg, Krug, Gustav, Köhler, Wilhelm, Kleinschmidt, Carl, Laudenheimer, Jacob, Langenbach, Bernhard, Lauteren, Anton, Lindt, Karl, Ludwig, Karl, Lochmann, Adolph, Lotheißen, Eduard, Metz, Hermann, Metz, Ignatz, Metz, Adolph, 8 Mainzer, Dr., Baruch, Massot, Jos. Hermann, Müller, Johannes,

oder Nachfolgern überwiesen werden soll,

an alle Personen, welche über das Fortleben der Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung,

rung an etwaige Erben und Nachfolgeberech⸗

der Verwarnung, daß andernfalls bei der

den soll. us, den 11. Oktober 1879. FKFhönigliches Amtsgericht. Hauschildt. Zur Beglaubigung: v. Oosterloo.

für den Fall der demnächstigen Todeserklä⸗ tigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter

Ueberweisung des Vermögens der Verschol⸗ lenen auf sie keine Rücksicht genommen wer⸗

Oppenheimer, Gustav,

Osann, Dr., Arthur,

Plaff Fricgeich, 19

urgold, Friedrich,

Reh, Carl,

Reuling, Dr., Karl,

Schenck, Carl,

Schenck, Ferdinand,

Seibert, Dr., Karl,

Schmeel, Ernst, Schmidt, Dr., Robert, Schödler, Eberhard, 1 Schüler, Dr, Carl Wilhelm, Sandhaas, Carl,

Volhard, Carl,

Weidenbusch, Carl Ph. Nicolaus,

Warthorst, Carl Friedrich,

Wärner, Ernst,

Zimmermann, Wilhelm,

sämmtlich in Darmstadt wohnhaft,

Strecker, Ludwig,

Pfeffinger, Dr., Ernst,

Weber, Dr., Hermann,

Andres, Heinrich,

Davidsohn, Carl,

Hoffmann, Dr., Emil. Die sechs Letztgenannten, in Offenbach wohn⸗ haft, sind zugleich bei der Kammer für Handels⸗ sachen, mit dem Sitze in Offenbach, zugelassen. Es wird dies hierdurch in Gemäßheit des §. 20 der Rechtsanwaltsordnung für das Deutsche Reich zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, den 14. Oktober 1879. Großherzoglich hessisches Landgericht der Provinz Starkenburg.

8 Dr. Stüber.

In die Liste der bei hiesigem Amtsgerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwälte sind aufgenommen:

1) Herr Rechtsanwalt August Rückert.

2) Herr Rechtsanwalt Justus Eichhorn,

Beide mit dem Wohnsitz in Neustadt. Neustadt, den 13. Oktober 1870. Herzogl. S. Amtsgericht. Mücke.

In die Liste der beim hiesigen Landgerich lassenen Anwälte sind ferner eingetragen: mit dem Wohnsitz in Vechta:

Rechtsanwalt Berding II. und Rechtsanwalt Bartel. Oldenburg, 1879, Oktober 14. Großherzogliches Landgericht. Becker.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

[9368] Bekanntmachung.

Die zu dem hiesigen Kasernen⸗Neubau erforder⸗ lichen, auf 70 991 95 veranschlagten Zimmer⸗ arbeiten inkl. Materialien sollen in öffentlicher Submission am Donnerstag, den 6. November er., Vormittags 10 Uhr, im Bureau der unter⸗ zeichn ten Garnison⸗Verwaltung, Markt 263, ver⸗ dungen werden.

Die auf Grund der gelesenen und untrrschriebe⸗ nen Bedingungen abzugebenden Offerten sind mit der Aufschrift „Submission auf Zimmerarbeiten“ versehen, versiegelt und portofrei an die genannte Verwaltung bis zu diesem Termine einzureichen. Bedingungen und Kostenanschlag liegen daselbst täglich aus und können gegen Erstattung der Kopialien (2 ℳ) aus hiesigem Bau⸗Bureau,

Pasewalk, den 16. Oktober 1879. Königliche Garnison Berwaltung.

[9367] Submission. Die Lieferung von:

418 Helmen mit Schuppenketten und Kokarden,

396 Tornistern mit Nadeln,

294 Paar braunen Tornisterriemen,

251 braunen Leibriemen ohne Schloß,

842 Leibriemenschlösser,

337 braunen Mantelriemen,

632 Feldflaschen,

685 Patrontaschen mit braunen Schlaufen,

1143 Gewehrriemen,

1147 Patronenbüchsen,

974 Reservetheilbüchsen,

974 Fettbüchsen,

181 Paar Kochgeschirr⸗Riemen,

3096 Verbindezeugen, 1

1015 Erkennungsmarken, 52 Kaffeemühlen, 5 Kochgeschirren 5 Säbelkoppeln für berittene Trainsol⸗ 5 Faustriemen, v daten, 5 Paar Sporen 3 Bataillonstambourstöcken mit Banderolls, 36 Trommeln mit allem Zubehör,

12 Pfeifen mit Futteralen 8

soll im Submissionswege vergeben werden. 8

Versiegelte Offerten, sowie Proben von den hauptsächlichsten Stücken sind bis 25. d. M. der unterzeichneten Kommission zu übersenden. ct 1 Bedingungen liegen hierselbst zur Einsicht offen.

Weimar, den 15. Oktober 1879. b

Die Bekleidungs⸗Kommission 6

des 5. Thüringischen Infauterie⸗Regimen

Werle, Philipp, Wenck, Dr., Wilhelm,

Nr. 94 (Großherzog von Sachsen).

verordnen auf Grund des §. 17 des Gesetzes, betreffend die

Ueckerstraße Nr. 81, besc eh werden.

24 Signalhörnern mit Riemen, ö

von Werder, Militär⸗Bevollmächtigten in St. Petersburg, sowie dem General⸗Lieutenant von Flatow, Direktor der Kriegs⸗Akademie, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver⸗ liehenen Insignien resp. des Kaiserlich russischen Weißen Adler⸗Ordens und des Großkreuzes des Königlich schwedischen Schwert⸗Ordens zu ertheilen. 11“

Deutsches Neich.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs die von dem reformirten Konsistorium zu Metz vorgenommene Ernennung des Pfarrverwesers Karl Schoner zu Gerstheim in Helleringen, Bezirk Lothringen, zu bestätigen

Verordnung, betreffend die Wahlen zum Landesausschu Vom 1. Oktober 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.

Verfassung und die Verwaltung Elsaß⸗Lothringens, vom 4. Juli 1879 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 165) über die Ausführung der nach §. 13 desselben Gesetzes vorzunehmenden Wahlen von ve zum Landesausschusse von Elsaß⸗Lothringen, was folgt:

§. 1. Der Tag und die Stunde für die Wahl der Wahlmänner und der Abgeordneten werden durch Verord⸗ nung des Statthalters festgesetzt und durch das Gesetzblatt bekannt gemacht.

§. 2. Die Zahl der Wahlmänner, welche nach §. 14 des Gesetzes vom 4. Juli 1879 auf jede Gemeinde entfallen, wird auf Grundlage der letzten amtlichen Zählung der Bevölke⸗ rung durch Verfügung des Staatssekretärs festgestellt und in den CCä“ durch Anschlag am Gemeindehause bekannt gemacht.

§. 3. Die Wahl der Wahlmänner ersolgt in dem zu s Sitzungen des Gemeinderathes bestimmten

okale.

Das Amt des Wahlvorstehers wird von dem Bürger⸗ meister oder dessen Stellvertreter wahrgenommen. Als Bei⸗ sitzer fungirt das an Jahren älteste, als Protokollführer das von dem Wahlvorsteher dazu berufene der anwesenden Mit⸗ glieder des Gemeinderathes.

§. 4. Die Abgabe der Stimmen geschieht nach alpha⸗ betischer Ordnung der Namen mittelst Uebergabe eines Stimmzettels von weißem Papier, welcher ein äußeres unter⸗ scheidendes Kennzeichen nicht haben darf und derart zusammen⸗ gefaltet sein muß, daß der auf ihm verzeichnete Name ver⸗ deckt wird.

§. 5. Der Wahlvorsteher legt den ihm überreichten Stimmzettel uneröffnet in das zu deren Aufnahme bestimmte Gefäß die Wahlurne —, nachdem er vor Beginn der Wahl mit dem Beisitzer und Protokollführer davon Ueberzeugung genommen hat, daß dasselbe leer gewesen.

Stimmzettel, welche den in §. 4 Absatz 1 angegebenen Bestimmungen nicht entsprechen, sind von dem Wahlvorsteher zurückzuweisen.

§. 6. Der Protokollführer vermerkt den Namen jedes Gemeinderathsmitgliedes, welches seine Stimme abgege⸗ en hat.

Nach Aufruf aller Mitglieder wird die Abstimmung für geschlossen erklärt. Nachdem dies geschehen ist, dürfen Stimm⸗ zettel nicht mehr angenommen werden. Die Zahl der dem⸗ nächst aus der Urne zu nehmenden und uneröffnet zu zählen⸗ den Stimmzettel muß mit der Zahl der Mitglieder, welche ihre Stimme abgegeben haben, übereinstimmen. Fehlt es an dieser Uebereinstimmung, so ist die Wahlhandlung sofort zu wiederholen.

§. 7. Die Eröffnung der Stimmzettel erfolgt durch den Wahlvorsteher. Derselbe verliest laut den Namen, welchen der Protokollführer unter Wiederholung des Namens in das

rotokoll einträgt. Der Stimmzettel geht in die Hand des Beisitzers über, welcher die richtige Eintragung des Namens in das Protokoll kontrolirt.

§. 8. Ungültig sind:

1) Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier oder

welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind;

2) ig hl welche keinen oder keinen lesbaren Namen

enthalten;

3) Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten

nicht unzweifelhaft zu erkennen ist;

4) Stimmzettel, auf welchen mehr als Ein Name oder der

Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist;

5) LE“ welche einen Protest oder Vorbehalt ent⸗

halten.

Die ungültigen Stimmen kommen bei Feststellung des

Wahlresultats nicht in Anrechnung.

tokolle kurz anzugeben sind, der Wahlvorsteher.

§. 9. Die abgegebenen Stimmzettel werden dem Wahl⸗ protokoll als m hilege hinzugefügt. Diejenigen Stimmzettel, über deren Een ve Kit eine vorläufige Entscheidung des Wahl⸗ vorstehers erfolgt ist, sind mit fortlaufenden Nummern zu versehen und dem Protokolle beizuheften.

8§. 10. Als gewählt ist Derjenige anzusehen, auf welchen die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen sich vereinigt hat. Hat sich eine absolute Mehrheit nicht heraus⸗ gestellt, so findet sofort eine engere Wahl unter denjenigen drei Kandidaten statt, welche die größeste Stimmenzahl erhalten haben. Stehen sich hierbei Mehrere in der geringsten Stim⸗ menzahl gleich, so entscheidet das Loos, welcher aus der Wahl fällt.

Bei der ferneren Abstimmung ist jede Stimme ungültig. welche auf einen anderen als die in der Wahl gebliebenen Kandidaten fällt.

„Ergiebt auch die zweite Abstimmung keine absolute Mehr⸗ heit, so fällt derjenige Kandidat aus, welchee die geringste Stimmenzahl erhalten hat, und bei gleicher Zahl derjenige, welchen das Loos bezeichnet.

Wenn die Abstimmung nur noch zwischen zwei Kandida⸗ ten stattfindet, und jeder derselben die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat, so gilt derjenige als gewählt, für den das Loos entscheidet.

In allen Fällen ist das Loos durch die Hand des Wahl⸗ vorstehers zu ziehen.

§. 11. Wo mehrere Wahlmänner zu wählen sind, ge⸗ schieht die Wahl eines jeden in einem besonderen Wahlakte, nach Maßgabe der vorstehertser Westzmimungen.

§. 12. Nach Schluß des Wahlaktes wird das Ergebniß verkündet und im Protokoll vermerkt.

Die gewählten Wahlmänner müssen, wenn sie im Wahl⸗ termine anwesend sind, sofort, sonst binnen 24 Stunden, nach⸗ dem ihnen vom Wahlvorsteher die Wahl angezeigt ist, über deren Annahme sich erklären.

Annahme unter Protest oder Vorbehalt, sowie das Aus⸗ bleiben der Erkärung binnen 24 Stunden gilt als Ablehnung.

Im Falle der Ablehnung hat der Wahlvorsteher, wenn dieselbe vor dem Schluß des Wahltermins erfolgt, sofort eine neue Wahl vorzunehmen, andernfalls aber ohne Verzug mittelst schriftlicher Einladung eine neue Wahlversammlung, spätestens auf den dritten Tag nach dem Wahltage, diesen nicht mitgerechnet, einzuberufen.

Die Namen der Wahlmänner, welche die Wahl ange⸗ nommen haben, werden sofort durch Anschlag im Gemeinde⸗ hause bekannt gemacht.

Die Wahlverhandlungen mit den Fezungen⸗ aus denen sich die Annahme der Wahl ergiebt, sind ohne Verzug an den Wahlkommissar (§. 14) einzusenden.

§. 13. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl der Wahlmänner sind entweder zum Wahlprotokolle anzumelden, oder, wenn dieses bereits geschlossen, vor dem für die Wahl der Abgeordneten anberaumten Termine schriftlich bei dem Wahlkommissar (§. 14) einzureichen. Der letztere hat die .“ Einspruchserklärungen zu den Wahlakten zu nehmen.

§. 14. Die Wahlkommissare für die Wahlen der Abge⸗ ordneten werden von dem Staatssekretär ernannt. Ihre Er⸗ nennung wird den Wahlvorstehern (§. 3) bekannt gemacht.

Die Wahl geschieht in jedem Kreise an dem Orte, nach welchem der Kreis benannt ist, in dem von dem Wahlkom⸗ missar dazu bestimmten Lokale und unter dessen Vorsitz.

§. 15. Der Wahlkommissar ladet die Wahlmänner schriftlich zur Wahl der Abgeordneten ein.

Die Einladung kann mittelst eingeschriebener Briefe oder mittelst Zustellung erfolgen. Sie kann schon im Wahltermine für die Wahl der Wahlmänner bewirkt werden, wenn der Gewählte und zur Annahme der Wahl bereit ist. düs diesen Fall sind dem Wahlvorsteher durch den Wahl⸗ ommissar Einladungsschreiben in blanco zur Verfügung zu stellen. Die Aushändigung derselben an die Wahlmänner ist in dem Wahlprotokoll zu bescheinigen.

s. 16. Die Wahlhandlung beginnt damit, daß der Wahl⸗ kommissar feststellt, welche Wahlmänner anwesend sind, und aus der Zahl derselben einen Beisitzer und Protokollführer beruft. Die Wahl wird sodann nach den Bestimmungen vor⸗ genommen, welche in den 88. 4 bis 10 über die Wahl der Wahlmünner gegeben und in sinngemäßer Weise anzuwen⸗ en sind.

§. 17. Auf die Wahl der Abgeordneten, welche die Ge⸗ meinderäthe unmittelbar aus ihrer Mitte zu wählen haben (§. 14, Abs. 1 des Gesetzes vom 4. Juli 1879) finden die in den 88. 3 bis 10 getroffenen Bestimmungen entsprechende An⸗ wendung.

§. 18. Der gewählte Abgeordnete ist durch den Wahl⸗ kommissar, beziehungsweise wenn die Wahl unmittelbar durch den Gemeinderath erfolgt, durch den Wahlvorsteher von der auf ihn gefallenen Wahl in Kenntniß zu setzen und zur Er⸗ klärung über die Annahme derselben a ö

der Benachrichtigung gilt als Ablehnung.

Erfolgt die Ablehnung vor Schluß des Wahltermins, so hat der Wahlkommissar sofort eine neue Wahl vorzunehmen. Andernfalls wird durch den Staatssekretär ein neuer Wahl⸗

termin anberaumt.

Hat der gewählte Abgeordnete die Wahl angenommen, so sind die Wahlakten mit der Annahmeerklärung ohne Verzug 1b

an den Bezirks⸗Präsidenten einzusenden. §. 19. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eines

Abgeordneten sind in derselben Weise anzubringen, wie Ein⸗ sprüche gegen die Wahl eines Abgeordneten zum Bezirkstage.

Die Wahlprüfung erfolgt bis auf Weiteres in dem für die Wahlen zu den Bezirkstagen vorgeschriebenen Verfahren. Die Ungültigkeit der Wahl von Wahlmännern hat die

Ungültigkeit der Wahl des Abgeordneten nur dann zur

Folge, wenn diesem nach Abzug der ungültigen Wahlstimmen die nothwendige Stimmenzahl nicht mehr verbleibt.

Wird die Wahl für ungültig erklärt, so beraumt der Staatssekretär eine Reunwahl an. 8 8

§. 20. Wird vor Ablauf der dreijährigen Wahldauer das Mandat eines Abgeordneten erledigt, so ordnet der Staats⸗ sekretär eine Neuwahl an. Der Neuwahl von Wahlmännern bedarf es in diesem Falle nur insoweit, als deren Wahl bei Prüfung der früheren Abgeordnetenwahl für ungültig erklärt wurde und insoweit als einzelne Wahlmänner aus sonstigen Gründen ausgeschieden sind.

§. 21. Während der Wahlhandlungen dürfen weder Dis⸗ kussionen noch anderweite Verhandlungen stattfinden, noch Ansprachen gehalten oder Beschlüsse der Versammlung gefaßt werden. 8. 22. Das Amt eines Wahlmannes ist ein Ehrenamt, für dessen Wahrnehmung eine Entschädigung nicht beansprucht werden kann. Die durch die Wahlen entstehenden sächlichen Kosten fallen der Landeskasse zur Last.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Urts ch ife und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 8

Gegeben Baden⸗Baden, den 1. Oktober 1879.

8] 8 Wilhelm. Freiherr v. Manteuffel.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem im Ministerium der öffentlichen Arbeiten angestellten Zeichner Ammedick den Charatter als Kanzlei⸗Rath, sowie dem Kaufmann Heinrich Bansi zu Bielefeld den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihe 14

116464“*“ 8 wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen

IV. Emission der Stadt Essen, Regierunasbezirks Düsseldorf, zum Betrage von 2000 000

Vom 8. Oktober 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. ertheilen, nachdem der Ober⸗Bürgermeister und die Stadtverordneten⸗ Versammlung zu Essen darauf angetragen haben, daß der Stadt Essen behufs der nach vorheriger Kündigung zu bewirkenden Rück⸗ zahlung der noch nicht amortisirten fünfprozentigen, aus den Privi legien vom 4. April 1859 und vom 26. Juli 1867 (Ges. Samml. S. 183 bezw. S. 1451) herrührenden Obligationen und zur Be⸗ streitung der Kosten mehrer gemeinnütziger Unternehmungen gestattet werde, ein Darlehen von 2 000 000 ℳ, geschrieben Zwei Millionen Mark, gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinscoupons und Talons veesehener Obli⸗ gationen IV. Emission aufzunehmen und bei diesem Antrage im Interesse sowohl der Stadtgemeinde als auch der Gläubiger sich Nichts zu erinnern gefunden hat, gemäß §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833, wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Ver⸗ pflichtung zur Zahlung an jeden Inhaber enthalten, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Aus⸗ gabe der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen:

1) Es werden Zweitausend und fünfhundert Obligationen jede zu Zweihundert Mark, Eintausend und vierzig Obligationen jede zu Fünfhundert Mark, Fünfhundert Obligationen jede zu Eintausend Mark und Einbundert und sechzig Obligationen jede zu Dreitausend Mark ausgegeben.

2) Die Obligationen werden mit Vier vom Hundert jährlich verzinst, die Zinsen werden in halbjährlichen Raten am 30. Juni und am 31. Dezember gedcn Jahres fällig und von der Stadtkasse zu Essen sowie einer Zahlstelle in Berlin gegen Rückgabe der betreffenden Coupons gezahlt.

3) Zur Tilgung der Schuld werden alljährlich vom Jahre 1881 an Ein und ein Sechstel Prozent des Kapitals, sowie die Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet. Der Stadt Essen bleibt es jedoch vorbehalten, mit Genehmigung der Regierung zu Düsseldorf den Tilgungsfonds zu verstärken und dadurch die Abtragung der Schuld zu beschleunigen, auch ist dieselbe berechtigt, nach Verlauf von zehn Jahren, also vom Jahre 1890 an, sämmtliche dann noch nicht getilgte Obligationen mit Genehmigung der Regierung zu Düsseldorf zu kündigen. Den Inhabern der Obligationen steht da⸗ gegen ein Kündigungsrecht nicht zu. 8

4) Zur der Geschäfte, welche die Ausstellung, Verzin⸗ sung und Tilgung der zu emittirenden Obligationen betreffen, wird

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