1879 / 252 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Oct 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 25. Oktober. (Bericht über den Verkehr in Hypothe- ken und Grundbesitz von Heinrich Fränkel.) Im Verkehr mit bebauten Grundstücken herrscht zwar grössere Reesam- keit, aber die Zahl der zu Stande kommenden Umsätze ist zu gering- fügig. um das Geschäft selbst als lebhaft zu bezeichnen. Grosse Nachfrage besteht für herrschafrliche Häuser in feiner Stadtgegend und für zum Umbau geeignete Häuser in der inneren Stadt. Der Hypothekenmarkt, der zwar regelmässig nach dem Quartal nur schwache Frage nach Kapital aufweist. ist sehr still. Die bisher in grossen Beträgen zur Investirung in Hypotheken offerirten Sum- men haben sich merklich vermindert. Die Zinssätze sind unver- ändert, doch meist nur nominell. In frequenter, guter Lage ist Geld zu 4 ¼ 5 % für erste pupillarische Eintragungen leicht zu haben; mässige Beträge auf Grundstücke in vorzöglicher Gegend und in altem, festen Besitz werden zu 4 ½ % bewilligt. Für ent- legenere Strassen erhöhte sich der Satz auf 5 ¼ 5 ½ —6 %. Zweite und fernere Stellen innerhalb der Feuerkasse sind gesucht und be-

Amortisations-Hypotheken 5 ½ 586 —6 % inkl. Amortisation, bei besonders günstiger Lage 5 5 %. Ritterguts-Hypotheken inner- halb der pupillarischen Grenzen, dem Kulturzustande angemessen und je nach der Prcvinz 4 ½ —- 4 ½¾ 5 %.

Frankfurt a. M., 23. Oktober. (Getreide- und Pro- dukten-Bericht von Joseph Strauss.) Die erregte Stimmung des Getreidehandels dauert fort. Nachdem am vergangenen Sonnabend New-York plötzlich 5 Cts. niedriger und Paris um 2 Frcs. mit Mehl niedriger gemeldet wurde, ist an der Berliner Montagsbörse Weizen um 7 8 und Roggen um 3 4 per Wispel geworfen worden. Diese Flauheit hat sich nun bereits wieder als eine vor- übergehende Erscheinung erwiesen und aufs Neue hat die Hausse die Oberhand gewonnen. An unserm Mentsgsmarkt waren die For- derungen für fremden Weizen séhr hoch gehalten. Die Händler vom Lande waren sehr reservirt und die grösseren Mühlen hielten

gewohnheitsgemäss allwöchentlich ihren Bedarf aus dem Markt neh- men. mussten sich der hohen Forderung fügen, Ia Weizen 25 ℳ;: bezahlt, ab Umgegend 25 ½ 24 Cours. Roggen liegt fest

hochfeiner 18 ½ Russiseher 17 ½ 18 ½ Gerste hat sich gut behauptet, feine Qualitäten viel über Notiz, am offenen Markt 18 20 zu notiren. Hafer liegt sehr fest. Von Hülsenfrüchten wird wirklich feine Waare sehr hoch bezahlt. Raps war lebhaf

gefragt, hiesige Waare fest. Futterstoffe bleiben leblos.

Eisenbahnan-Einnahmen. Bayerlsche Staatsbahn. Im September cr. 6 960 783 (— 422 885 ℳ), seit 1. Jan. 48 401 004 (— 35 937 ℳ). Württembergische Staats-Elsenbahnen. Im September cr. 2 536 510 (— 298 634 ℳ), seit 1. Januar 21 815 935 (+ 88 273 ℳ). 8

sich vom Einkauf fern. Die kleinen Etablissements dagegen, die

dingen je nach Lage und Beschaffenheit des Hauses 5 ½ 6 7 %. IIʒAexmn

ex vasals L-

Theater.

Königliche Schauspielc. Sonntag: Opernhaus. 214. Vorstellung. Die Afrikanerin. Oper in 5 Akten von E. Scribe, deutsch von F. Gumbert. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. Anfang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus. 197. Vorstellung. Wallensteins Tod. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. An⸗ fang halb 7 Uhr.

Montag: Opernhaus. 215. Vorstellung. Ge⸗ noveva. Oxer in 4 Akten, nach Tieck und Hebbel ron Robert Schumann. (Fr. Mallinger, Frl. Brandt, Hr. Betz, Hr. Ernst.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 198. Vorstellung. Die Frau ohne Geist. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger.

Anfang 7 Uhr. Dienstag: Opernhaus. 216. Vorstellung. Sata⸗

nella. Phantastisches Ballet in 3 Akten und 4] Bildern von Paul Taglioni. Musik von Pugni und

P. Hertel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 199. Vorstellung. Rolf Berndt. W in 5 Akten von G. zu Putlitz. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Sonntag: Auf Verlangen neu einstudirt: Rosenkranz und Güldenstern. Lustspiel in 4 Akten von Michael Klapp.

Montag: Rosenkranz und Güldenstern.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Habhn. Sonntag, zum 177. Male: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand. Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Aus⸗ stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D’'Ennery. Deutsch von R. Schel⸗ cher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Montag: Dieselbe Vorstellung..;

Residenz-Theater. Sonntag und Montag. Gastspiel des Hrn. Ferd. Dessoir. Der Vetter. Die unglüccklichen.

Krolls Theater. Direktien: Engel⸗ebrun Sonntag: (Letzte Sonntagsaufführung.) Sonntags⸗ schwärmer. (Schwanbilde: Frl. Ernestine Wegner.) Vor der Vorstellung Großes Concert in 2 Abthei⸗ Uhngen. Aufang des Concerts 4 ½, der Vorstellung

r. Montag: (Letzte Woche der Aufführung.) Sonn⸗ tagsschwärmer.

National-Theater. Direktion C. F. van Hell. Sonntag, Nachmittags 4 Uhr: Halbe Tagespreise. Der verwunschene Prinz. Abends 7 Uhr: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Montag: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Germania- (Winter-) Theater. Sonn⸗

tag: Nachmittags 4 Uhr Volks⸗ und Schüler⸗Vor⸗ stellung zu halben Kassenpreisen, Parquet 50 ₰: Philippine Welser. Abends 7 ½ Uhr: Gastspiel des Herrn Ed. Weiß. Z. 1. M.: Der Verlobu gs⸗ Teufel. v Montag: Der Verlobungs⸗Teufel.

Belle-Alliance-Theater.

2. Male: In der Heimath. Original⸗Schau⸗ spiel in 5 Akten von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Vor der Vorstellung Großes Concert, Anfang des⸗ selben 6 Uhr, Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 ₰. Nachmittags⸗Vorstellung. (Anfang 4 Uhr.) Auf allgemeines Verlangen: Maria Stuart. Trauerspiel in 5 Akten von Fr. v. Schiller. Kl. Preise: I. Parquet 75 ₰, II. Parquet 50 ₰, Entrée 30 u. s. w.

Montag und Dienstag: In der Heimath. „Abonnements⸗Billets, nur für die Wochentage gültig, 10 Stück: I. Parquet für 10 ℳ, 10 Stück Entrée für 3 von Morgens 9—1 Uhr im Theater⸗Bureau zu haben.

Sonntag: Zum

amilien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Johanna Wernicke mit Hrn. Pastor Oscar Wild (Hohenauen bei Rathenow Kuhlhausen bei Sandau a. E.).

Verehelicht: Hr. Kasernen⸗Inspektor Wilhelm Reichel mit Frl. Bertha Schmidt (Liegnitz).

r. Regierungs⸗Baumeister Paul Küster mit Frl. Margarethe Hahnemann (Berlin). Hr. Dia⸗ konus Johannes Bürger mit Frl. Elisabeth Wollenhaupt (Gingst Potsdam). Hr. Dr. med. Carl Lerche mit Frl. Wanda Hasse (Hohen⸗ friedeberg i. Schl.)

Geboren: Ein Sobhn: Hrn. Major von der Mülbe (Berlin). Hrn. Hauptmann und Com⸗ pagnie⸗Chef v. Suchodoletz (Stettin). Eine Tochter: Hrn. Seminar⸗Direktor Schönwälder (Koschmin).

Gestorben: Hr. Oberförster Heinrich Seemann (Grüneiche bei Trachenberg). Frau Bürger⸗ meister Christine Schäfer, geb. Pfeifer (Alpen⸗ rod). Hr. Prorektor a. D. Prof. Daniel August Beyer (Neustettin).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Konditorgehülfen Otto Freund au

bausen bei Berlin, welcher flüchtig ist, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird] [9896]

ersucht, denselben zu verhaften und in das G⸗ fängniß zu Magdeburg, Thränsberg 44, abzuliefern. Beschreibung. Alter: geboren am 13. Februar 1854, Statur: mittelgroß und schlank, Haare: braun, Bart: schwacher brauner Schnurrbart, Ge⸗ sicht: hager, Gesichtsfarbe: blaßgrau, Kleidung: Zur Zeit des Diebstahls: Altes abgetragenes braunes Jaquet, weißlichgelbe Sommerhose, schwarzer Filz⸗ hut. Besondere Kenunzeichen: Ein erblindetes Auge, welches in Folge der Erblindung eine weiß⸗ graue Farbe angenommen hat, und ein wenig größer als das gesunde erscheint. Magdeburg, den 22. Ok⸗ tober 1879. Königliches Amtsgericht. Friese.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl. 1

009 * 198901 Edictalladung.

Der Papierfabrikant Oscar Andrae in Rellie⸗ hausen hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes⸗Kreditanstalt in Han⸗ norer zu bewilligenden Darlehns⸗Hypothek mit dem im Bezirke des unterzeichneten Amtsgerichts in der Feldmark Dassel belegenen, in der dortigen Grund⸗ steuer⸗Mutterrolle unter Artikel Nr. 423 beschriebe⸗ L ha Acker und Wiese zu bestellen beab⸗ sichtige.

Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat, so werden unter Bezugnahme auf die §§. 25 und 26 der Ver⸗ ordnung vom 18. Juni 1842 und den §. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 alle diejenigen, welche an die bezeichneten Pfandgegenstände Ansprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigenthums⸗ oder Ober⸗Eigenthumsrechten in hypothekarischen und sonst bevorzugten Forde⸗ rungen, in Reallasten, Abfindungs⸗, Dotal⸗ oder Leibzuchts⸗Ansprüchen oder anderen Verhaftungen und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu auf

Dienstag, den 30. Dezember d. Js., Morgens 10 Uhr, in hiesiger Gerichtsstube angesetzten Termine an⸗ zumelden.

Durch die Nichtanmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, sondern nur im Verhältnisse zu der der Landes ⸗Kreditanstalt zu bestellenden Hypotheken verloren.

Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes⸗Kreditanstalt zu bestellenden Hypo⸗ thek nicht eingeräumt werden soll.

Von der Anmeldungspflicht sind nur diejeniger befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direk⸗ tion der Hannoverschen Landes⸗Kreditanstalt ertifi⸗ kate ausgestellt worden. 8 8

Einbeck, den 23. Oktober 1879.

Königliches Amtsgericht I. Meine.

6 - 19895. Aufgebot.

Der Brinksitzer Wilhelm Kelpe in Volkers⸗ heim, als rechtmäßiger Eigenthümer des daselbst sub Nr. ass. 30 belegenen Brinksitzerwesens hat das Aufgebot folgender Schuldurkunden, als

1) der gerichtlichen Obligation vom 10./18. Juli

1844 über ein Ablösungskapital von 150 Thlr.,

2) der gerichtlichen Obligation vom 30./31. Januar

1856 über ein dergleichen von 225 Thlr., ausgestellt zu Gunsten des Schuhmachergesellen Adolf Osterwald aus Volkersheim, beantragt.

Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 13. Dezember 1879, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Lutter a./ Bbge., den 20. Oktober 1879.

Herzogliches Amtsgericht. Bause.

1,u1) Aufgebot.

Auf Antrag der Erben des rerlebten ledigen Bauers Johann Heinrich Franz von Unterkotzau ergeht an den Inhaber des auf den Dienstknecht Johann Franz von Unterkotzau welcher laut Zeugnisses der dortigen Gemeindeverwaltung mit ersterer Person identisch ist als Gläubiger lauten⸗ den Sparkassebuches der Stadt Hof Nr. 2596 über 93 Fl. 50 Kr. = 160 86 ₰, reine Einlage, wozu noch die admassirten Zinsen kommen, gemäß §. 823 ff. R. C. P. O., Art. 69 b. A. G. und §. 126 Th. I. Tit. 16. pr. L. R. die Auffor⸗ derung, spätestens im Aufgebotstermine vom Donnerstag, en 20. Mai 1880, früy 9 Uhr, dahier seine Rechte anzumelden und das erwähnte Sparkassebuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung desselben erfolgen würde. Hof, den 22. Oktober 1879. Königlich bayerisches Amtsgericht. Einwag. Zur Beglaubigung: Die Gerichtsschreiberei 14“.“ Amtsgerichts of.

Kaiserl. Landgericht Straßburg.

Auszug.

In Sachen der Katharina Seifferlin, wohnhaft zu Straß⸗ burg, Ehefrau des früher zu Straßburg wohnhaften, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort ab⸗ wesenden Pastetenbäckers Jacob Emil Baur, Ehescheidungsklägerin,

gegen ihren genannten Ehemann, Ehescheidungsbeklagten, ist durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg, I. Civilkammer, vom 25. Mai 1879 zu Gunsten der Klägerin die Ehescheidung zwischen den Parteien zugelassen worden, und hat der Stan⸗ desbeamte zu Straßburg mittelst Ordonnanz vom 13. d. Mts. Termin zum Ausspruch der Eheschei⸗ dung auf Donnerstag, den 30. Oktober 1879, Vormit⸗ tags 10 Uhr, auf dem Bürgermeisteramte zu Straßburg, anberaumt, wozu in Gemäßheit eines Beschlusses des Kaiserlichen Landgerichts, I. Civilkammer, vom 21. d. Mts. der Verklagte, Jacob Emil Baur, hiermit öffentlich vorgeladen wird. Straßburg i./E., den 23. Oktober 1879. Der Landgerichts⸗Sekretär: Rittmann.

19893] Oeffentliche Zustellung.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Gombart dahier, Namens und im Auftrage der Josephine Höllinger, gewerblose Ehefran von Joseph Bach, sie in Rimlingen wohnend, Ehescheidungsklägerin, und zufolge Ordonnanz des Standesbeamten zu Rimlingen vom 22. Oktober cr. wurde Termin an⸗ gesetzt auf Donnerstag, den 4. Dezember cr., Vormittags 11 Uhr, im Gemeindehause zu Rim⸗ lingen, damit nach Art. 264 bürg. Ges. B. die Ehescheidung zwischen der genannten Josephine Höllinger und deren Ehemann Joseph Bach, dieser früher in Rimlingen wohnend, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort auf Grund Urtheils des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd vom 9. Juni 1879, welches diese Ehescheidung zugelassen hat, durch den Standesbeamten ausgesprochen werde. Der Ver⸗ klagte Joseph Bach wird in Folge Beschlusses der Rathskammer des besagten Landgerichts vom heu⸗ tigen Tage geladen, in diesem Termine zu er⸗ scheinen.

Saargemünd, den 22. Oktober 1879.

Der Ober⸗Sekretär 8 Kaiserlichen Landgerichts.

rren.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Für die Werft sollen 160 000 kg Schmiedekohlen und 300 000 kg Landkesselkohlen beschafft werden.

Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Auf⸗ schrift „Submission auf Lieferung von Kohlen“ bis zu dem am 10. November cr., Mittags 1 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behoͤrde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen liegen zur Einsicht aus und können gegen vorherige Einsendung von 1 abschriftlich mitgetheilt werden.

Danzig, den 24. Oktober 1879.

““ Kaiserliche Werft, Verwaltungs⸗Abtheilung.

8

[9908] Bekanntmachung.

Für die unterzeichnete Werft sollen

100 Stück Bohrknarren beschafft werden. J“ Die Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Bohrknarren“ bis zu dem am 8. November 1879, Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Bedingungen sind während der Dienst⸗ stunden in der Registratur der Werft einzusehen und wird eine Abschrift derselben nebst einer Copie der ausgelegten Zeichnungen auf portofreien Antrag und nach Einsendung von 0,50 Kosten für Ko⸗ pialien und 0,50 für die Kopie der Zeichnung mitgetheilt werden.

Kiel, den 24. Oktober 1879.

Kaiserliche Werft. Verwaltungs⸗Abtheilung

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

[9072]. Russisch⸗Engl. 3 % Anleihe von 1859. Im Auftrage des Kaiserlich Russischen Finanz⸗

Ministeriums zeigen wir hierdurch an, daß wir von demselben beauftragt sind, die am 1. Mai und

1. November jeden Jahres fälligen Coupons obiger Anleihe, welche bisher bei dem Bankhause F. Mart. Magnus zahlbar waren, vom 1. November d. J. an zum Course von 20 25 pro 1 Pfd. Ster⸗ ling an unserer Kasse einzulösen.

Berlin, im Oktober 1879. Cto. 860/10 B.)

Menqdelssohn & Co.

[8897]

Betrifft die Ausreichung neuer Zinsscheine zur Ascherslebener Kreisanleihe.

Die neuen Zinsscheine zur Anleihe des Aschers⸗ lebener Kreises für die 5 Jahre 1880 bis 1884 (Serie III.) nebst Talons können im Monat Oktober d. Js. an jedem Mittwoch und Sonnabend, von Vormittags 9 bis Mittags 12 Uhr, im Geschäfts⸗ zimmer der hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse (Kreis⸗ ständehaus) gegen Rückgabe der Talons der II. Serie in Empfang genommen werden.

Der Einreichung der Anleihescheine selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur in dem Falle, daß die Talons zur II. Serie abhanden ge⸗ kommen sein sollten, und zwar sind alsdann die An⸗ leihescheine mittelste besonderen Schreibens an den Unterzeichneten einzusenden.

Qnedlinburg, den 2. Oktober 1879.

Namens des Kreis⸗Ausschusses des Aschers⸗ lebener Kreises. Stielow, Cto. 119/10.) Königlicher Landrath.

Verschiedene Bekanntmachungen. Die Kreis⸗Thierarztstelle des Kreises Zanch⸗

Belzig, mit dem Wohnsitze in der Kreisstadt Bel⸗

zig, soll besetzt werden. Bewerbungen um dieselbe sind unter Beifügung der Qualifikations⸗ und Füh⸗ rungszeugnisse und einer Lebensbeschreibung bis zum 31. Dezember d. Js. bei uns einzureichen. Pots⸗ dam, den 22. Oktober 1879. Königliche Regie⸗ rung. Abtheilung des Innern.

Dem kommissarischen Grenz⸗ und Kreisthier⸗ arzt Wolff in Pleß soll ein Assistent beige⸗ geben werden, welcher Ersteren bei Ausübung sei⸗ ner Funktionen zu unterstützen haben wird und da⸗ bei befugt sein soll, Privatpraxis auszuüben. Als Remuneration wird der in der Stadt Pleß zu sta⸗ tionirende Assistent jährlich Neunhundert Mark zu beziehen haben. Qualifizirte Bewerber um diese kommissarisch zu besetzende Stelle wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und des Lebenslaufes binnen 4 Wochen bei uns melden. Oppeln, den 21. Oktober 1879. Königliche Regierung. Ab⸗ theilung des Innern. Hüpeden.

3pPr 1

Bauten im Herbst u. Frühjahr, wo Holz und Füllmaterial selten genügend trocken sind, sollten stets mit dem Dr. H. Zerener'schen Patent Antimerulion aus der chem. Fabr. v. G. Schallehn in Magdeburg an den bedenklichen Stellen; behandelt werden. Dasselbe hat sich durch seinen reichen Borsäuregehalt tausendfach

8 bewährt, so daß ihm kein anderes Mittel gegen Schwamm, Fäulniß u. Feuchtigkeit gleich steht. [9134)

1☛ WMichtig Soeben erschien im Verlage von A(. Wer-f ther in Stuttgart und ist durch jede Buchhandlung zu beziehen: 8 Die pPpreussische

Subhastationsordnung.

vom 15. Mürz 1869. 1 unter dem Einfluss der deutschen Justizgesetzoe und der preussischen Ausführungsgesetze JL“ 2u denseilben W von K. Eurlbaum, b Geh. Ober-Justiz-ath und vortrag. Rath im Königl. Preuss. Justiz- Ministerium. Der Verfasser hat bei dem Zustande- kommen der preussischen Ausführungsgesetze zu den deutschen Justizgesetzen, insbesondere dem Gesetze, betreffend die Zwangsvoll- streckung in das unbewegliche Vermögen wesentlichen Antheil gehabt, und dürfte daher diese Ausgabe allen anderen vor- gezogen werden.

gr. 80. geheftes Preis 1 M. 80 Pf.

8 Gegen Einsendung von 1,90 in Marken Nliefert franco pr. Post [9845] A. Werther's Buchhdlg. Stuttgart.

Isselburger Hütte,

vormals Johann Nering Boegel & Cie. in Isselburg. Die diesjährige rdentliche Generalversammlung unserer Aktionäre findet am Dienstag, den 11. November, Nachmittags 2 Uhr,

auf unserem Werke statt. Indem wir hierzu unsere Herren Aktionäre eivladen, bemerken wir, die Tagesordnung auf die nach §. 26 der Statuten zu erledigenden Geschäfte erstreckt.

Isselburg, den 22. Oktober 1879.

Aktien⸗Gesellschaft

vormals Johann N

Isselburger Hütte,

ering Boegel & Cie.

II1““

Das Abonnement beträgt 4 50 S—

für das Vierteljahr.

für den Raum einer Aruckzeile 30

2

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung au;

fur Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Berlin, Montag,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober⸗Burggrafen im Königreich Preußen, Grafen von K eyserling auf Rautenburg, im Kreise Niederung, den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse; dem Polizei⸗Präsiden⸗ ten Devens zu Königsberg i. Pr. und dem Stadtverordneten⸗ Vorsteher, Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Rath Weller eben⸗ daselbst den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem zweiten Bürgermeister Braun zu Königsberg i. Pr. den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großherzoglich hessischen Militär⸗Verdienst⸗ b reuzes: dem General⸗Lieutenant z. D. von Wittich zu Siede bei Berlinchen, zuletzt Commandeur der 31. Division; des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzog⸗ lich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Landrath von Marschall zu Langensalza und dem Kur⸗ und Bade⸗Polizei⸗Kommissar, Kammerherrn von Lepel⸗ Gnitz zu Ems; des demselben Orden affiliirten Verdienst 8 kreuzes: ddem Regisseur Oswald Hancke am Stadt⸗Theater zu Königsberg i. Pr.; des Kaiserlich russischen St. Annen⸗Ordens 8 dritter Klasse: den preußischen Staatsangehörigen, Maschinen⸗Ingenieur Karl Werner zu Konstantinopel und Eisenbahn⸗Betriebs⸗ Ingenieur Hermann Werren ebendaselbst; sowie des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse: u““ dem Strafanstalts⸗Direktor Krohne zu Rendsburg.

Deutsches Reich. *

Bekanntmachung. Veränderter Tarif für Packetsendungen nach und von Stationen der Aachen⸗Maastrichter Eisenbahn.

Vom 1. November ab tritt für Packetsendungen nach und von Stationen der Aachen⸗Maastrichter Eisenbahn der⸗ selbe Tarif in Wirksamkeit, welcher seit dem 1. Mai d. J. für die Packete nach und aus sonstigen Orten Niederlands in Anwendung kommt. Es unterliegen daher auch nach den Stationen der Aachen⸗Maastrichter Eisenbahn Packete bis 5 kg der Einheitstaxe von 80 (Sperrgut 1,20 ℳ)

Berlin W., den 23. Oktober 1879. 1

.“ Kaiserliches General⸗Postamt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landgerichts⸗Rath Rauch zu Liegnitz zum richter⸗ lichen Mitgliede und den Landgerichts⸗Rath Müller daselbst zum stellvertretenden richterlichen Mitgliede des Bezirksverwal⸗ tungsgerichts in Liegnitz für die Dauer ihres Hauptamtes am Sitze des letzteren zu ernennen; sowie

dem Banquier Hugo Kade zu Sorau den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.

Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 7. v. M. will Ich den im Anschlusse zurückfolgenden Nachtrag zu dem Regle⸗ ment für die Flachrennen und Rennen mit Hindernissen im preußischen Staate vom 9. April 1872 hierdurch genehmigen. Dieser Mein Erlaß ist nebst dem Nachtrage zum Reglement in den Amtsblättern derjenigen Verwaltungsbezirke bekannt zu machen, in denen das Reglement von einem Vereine an⸗ genommen worden ist. Das mitüberreichte Druckexemplar des seglements folgt gleichfalls zurück.

Baden⸗Baden, den 1. Oktober 187909.

Leonhardt. Lucius.

An den Justiz⸗Minister und den Minister für Landwirth⸗

chaft, Domänen und Forsten.

Nachtrag zu dem Reglement für die Flachrennen und Rennen mit Hindernissen im preußischen Staate

vom 9. April 1872. 8

187 An die Stelle der §§. 9 bis 22 des Reglements vom 9. April

sa 8 treten mit dem 1. Oktober d. J. folgende Bestimmungen

raft: Schiedsgerichte. g §. 9. Das Schiedsgericht eines jeden Vereins besteht aus einem Sef ißenden und vier Mitgliedern. Zur Beschlußfassung genügen rei Mitglieder; bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vor⸗ itzenden den Ausschlag.

Die Mitglieder des Schiedsgerichts, sowie vier Stellvertreter werden von drei zu drei Jahren durch die Generalversammlung des Vereins gewählt. Wählbar als Mitglieder des Schiedsgerichts sind nur Vereinsmitglieder; zu Stellvertretern können auch Mitglieder des Unionklubs, die nicht Mitglieder des Vereins sind, gewählt werden. Die Stellvertreter treten auf Berufung des Wereinsvorstandes für den Fall in das Schiedsgericht ein, daß ein Mitglied des letzteren an der Theilnahme rechtlich oder thatsächlich verhindert ist. Kann der Vorsi zende an der Entscheidung nicht theilnehmen, so übernimmt das an Lebensjahren älteste Mitglied des Schiedsgerichts den Vorsitz. §. 10. Das Schiedsgericht entscheidet richtlichen Verfahrens in allen Streitfällen über Identität der ge⸗ nannten Pferde und Richtigkeit der Unterzeichnungen, über Verpflich⸗ tung zur Zahlung, von Einsätzen und Reugeldern, über Zuerkennung der Preise, wie überhaupt in allen einer Entscheidung bedürfenden Angelegenheiten, soweit sie stattgehabte Rennen betreffen, jedoch nur in Angelegenheiten des betreffenden Vereins und der Mitglieder desselben, sowohl unter einander als gegen die Vorsteher und Beamten des Vereins.

Ahnträge, durch welche die Entscheidung des Schiedsgerichts über einen Streitfall angerufen wird, sind von den Betheiligten bei dem Vereinsvorstande anzubringen und von diesem dem Schiedsgerichte 8 1

. 11. Das Schiedsgericht hat den Thatbestnd der streitigen Angelegenheit schleunigst festzustellen (§§. 861, 862 der Serneen Civil⸗Prozeßordnung), dieselbe in Gemäßheit dieses Reglements zu entscheiden, seinen Ausspruch den streitenden Theilen in Ausfertigung zuzustellen und dafür Sorge zu tragen, daß die Beurkundung der erfolgten Zustellung zu den Akten gelangt.

§ 12. Der Antrag auf Entscheidung eines Streitfalles durch das Schiedsgericht kann von dem Antragstelle bis zur Mittheilung des Antrags an den Gegner zurückgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkte erfolgt die Zurücknahme mit Rechtswirkung nur unter der Voraussetzung, daß nicht bingen gche Pagen nach erfolg⸗ ter Zustellung der schriftlichen. , die 9e sigs whme enthurteuden 5* Widerspruch des Geghers me Schiedsgerichte kund⸗ gegeben wird.

Die Partei, welche den Antrag zurückzieht, ist zur Tragung der durch das Verfahren veranlaßten Kosten verpflichtet, und darf die⸗ selbe Klage nicht nochmals erheben.

§. 13. Die Entscheidung des Schiedsgerichts gilt als Schieds⸗ spruch (cfr. §. 866 der Deutschen Civil⸗Prozeßordnung), wenn nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung derselben von den Parteien oder von einer derselben die Entscheidung des Großen Schiedsgerichts zu Berlin mittelst einer bei dem Vereinsvorstande einzureichenden Er⸗ klärung nachgesucht wird.

Ist diese Frist verstrichen, ohne daß eine der Parteien die Entschei⸗ dung des Vereinsschiedsgerichts angefochten hat, so ist eine von den Schiedsrichtern unterschriebene Ausfertigung der Entscheidung in Gemäßheit des §. 865 der Deutschen Civil⸗Prozeßordnung auf der Gerichtsschreiberei desjenigen Landgerichts niederzulegen, in dessen Bezirk das Schiedsgericht seinen Sitz hat.

§. 14. Durch die rechtzeitige Anrufung der Entscheidung des Großen Schiedsgerichts wird die Entscheidung des Vereinsschiedsgerichts ohne Weiteres hinfällig.

War jedoch von dem Vereinsschiedsgerichte auf Zahlung oder Rückerstattung eines Geldbetrages erkannt worden, so muß bis zur Entscheidung des Großen Schiedsgerichts diese Summe bei dem be⸗ treffenden Vereine deponirt werden; der Verpflichtete und dessen Pferde sind, so lange die Deposition nicht erfolgt ist, von jeder Konkurrenz im Rennen ausgeschlossen.

War von dem Vereinsschiedsgerichte auf Ausschließung von Personen oder Pferden erkannt, so können diese bis zur endgültigen Eatscheidung noch ferner theilnehmen; doch bleibt das, was etwa von ihnen gewonnen wird, im Verwahrsam des Vereins. Trifft das Große Schiedsgericht dieselbe Entscheidung, wie das Vereins⸗ Schiedsgericht, so ist das betreffende Pferd als disqualifizirt zu be⸗ trachten, und der Gewinn faͤllt dem nächstfolgenden qualifizirten Pferde zu. Die definitiv erkannte Ausschließung der Person hin⸗ gegen hat zur Folge, alle ihre Reugelder verfallen und diejenigen Pferde, welche sich zur Zeit der Publikation der Ausschließung noch in ihrem Besitze befanden, von der Theilnahme an allen Rennen aus⸗ geschlossen sind. 1 b

. 15. Das Große Schiedsgericht hat seinen Sitz zu Berlin und besteht aus

a. einem von Sr. Majestät dem Könige zu ernennenden Vor⸗ sitzenden,

b. einem Rathe des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, 8

c. einem Rathe des Justiz⸗Ministeriums,

d. sechs technischen Mitgliedern oder deren Stellvertretern.

Die zur Ergänzung des Großen Schiedsgerichts erforder lichen Anordnungen werden von dem Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten getroffen.

§. 16. Die technischen Mitglieder und deren Stellvertreter werden durch die Vereine von drei zu drei Jahren nach Maßgabe ihrer Statuten gewählt, und zwar: 1 18 1) wählt der Unionsklub zwei Beisitzer und zwei Stellver⸗ reter,

2) wählt der Verband deutscher Reiter⸗ und Pferdezucht⸗Vereine einen Beisitzer und einen Stellvertreter,

3) ernennen alle anderen Vereine, welche sich diesem Reglement anschließen und mindestens 6000 jährlich aus eigenen Mitteln an Rennpreisen aussetzen, ein jeder einen Deputirten. Diese sämmtlichen Abgeordneten haben sich hiernächst zu einer vom Minister für Land⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten zu bestimmenden Zeit in Berlin einzufinden und aus ihrer Mitte die drei anderen technischen Mit⸗ glieder und drei Stellvertreter zu wählen.

Die Wahlen sind dem Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten von den Vorständen der Wahlversammlungen anzuzeigen.

§. 17. Ueber alle zur Entscheidung des Großen Schiedsgerichts zu bringenden Sachen ist von dem betreffenden Vereinsvorstande, unter Einreichung der dieselben betreffenden Verhandlungen, beson⸗ derer Bericht an den Vorsitzenden des Großen Schiedsgerichts zu er⸗

8ö1u“

mit Ausschluß des ge⸗

statten. Der zum Großen Schiedsgericht gehörende Rath des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten hat als Dezernent den einzelnen Streitfall unter Vortrag an den Vorsitzen⸗ den zur Entscheidung durch das Kollegium vorzubereiten. CC18 Jede Partei hat in dem schiedsrichterlichen Verfahren für die Beibringung ihrer Beweismittel selbst zu sorgen; das Groß Schiedsgericht ist jedoch befugt, in Fällen, welche ihm dazu geeigne erscheinen, von den Vereinsvorständen noch nähere Aufklärung zu oder die Parteien zur Beibringung neuer Beweise zu veran⸗ assen. §. 19. Das Große Schiedsgericht tritt auf Berufung des Vor⸗ sitzenden, so oft es das Bedürfniß erfordert, zusammen.

Ist der Vorsitzende behindert, so ernennt derselbe einen Stell⸗ vertreter aus der Mitte des Kollegiums.

§. 20. In jeder Sache hat ein technisches Mitglied als Re⸗ ferent und ein Ministerial⸗Rath als Korreferent schriftlich zu referiren.

Das Große Schiedsgericht entscheidet in der Besetzung von min destens 5 Mitgliedern. Die Beschlüsse erfolgen nach der absoluten Majorität; bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Das Große Schiedsgericht kann unterlassen, seinen Schiedsspruch mit Gründen zu versehen.

. 21. Für die Klagen, welche die Ablehnung eines Mitgliedes des Vereinsschiedsgerichts, die Unzulässigkeit des schiedsrichter⸗ lichen Verfahrens, die Aufbebung eines nach Ablauf der im S§. 13 bestimmten Frist gerichtlich niedergelegten Schieds pruchs eines Vereinsschiedsgerichts oder die Erlassung eines Vollstreckungs⸗ urtheils betreffen, durch welches die Zulässigkeit der Zwangsvoll⸗ streckung aus einem Schiedsspruche eines Vereins⸗Schiedsgerichts aus⸗ gesprochen werden soll, ist das Landgericht zuständig, in dessen Bezirk der betreffende Verein seinen Sitz hat.

Für die Klagen, welche die Ablehnung eines Mitgliedes des Großen Schiedsgerichts, die Aufhebung einer Entscheidung des Großen Schiedsgerichts oder die Erlassung eines Vollstreckungsurtheils be⸗ mrsseng vurch welches diz Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus

einer Entscheidung des Gloß b 8 soll, ist das Landgericht 1. 8en Schiedsgerichts ausgesrsochen werden

§. 22. Die Schiedssprüche des Großen Schiedsge.⸗vr . unter Angabe des Tages der Abfassung von den Mitgliedern dessel⸗ ben, welche an der Entscheidung theilgenommen haben, zu unter⸗ schreiben, den Parteien in einer von den gedachten Mitgliedern unter⸗ schriebenen Ausfertigung zuzustellen und unter Beifügung der Beur⸗ kundung der Zustellung auf der Gerichtsschreiberei des Landgerichts IJ. in Berlin niederzulegen.

§. 22 a. Sämmtliche Mitglieder des Schiedsgerichts arbeiten unentgeltlich und dürfen weder Reisekosten, noch andere baare Aus⸗ lagen in Rechnung stellen. Die durch gerichtliche Verhandlungen entstehenden Kosten nebst den etwaigen Auslagen für Kopialien, Stempel und Porto sind von den Extrahenten zu zahlen, und es steht denselben nur der Anspruch auf Erstattung gegen denjenigen zu, welcher zur Tragung der Kosten verurtheilt ist.

Berlin, den 7. September 1879.

Der Justiz⸗Minister. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Lneins..

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„Der Königlichen Regierung Landdrostei lasse ich beikommend ein Exemplar des unterm 1. d. M. Allerhöchsten Orts genehmigten Nachtrags zu dem Renn⸗Reglement im preußischen Staate vom 9. April 1872 mit dem Veranlassen zugehen, diesen Nachtrag nebst der dazu gehörenden Aller⸗ ö Genehmigung durch das Amtsblatt zur öffentlichen

enntniß zu bringen.

Berlin, den 17. Oktober 1879.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Lucius.

An sämmtliche Königliche Regierungen (erxel. Sigmaringen) und an die Königliche Land⸗ drostei zu Hannover.

Finanz⸗Ministerium. Die Ziehung der 2. Klasse 161. Königlich Preußischer

8”I wird am 4. November d. J., Morgens 8 Uhr,

im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen. Die Erneuerungsloose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den 88. 5, 6 und 13 des Lotterieplans, unter Vor⸗ legung der bezüglichen Loose aus der 1. Klasse, bis zum 31. Oktober d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts

einzulösen. Berlin, den 27. Oktober 1879. Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die chirurgische Klinik in dem Königlichen Universitäts⸗ Klinikum hier, Ziegelstraße Nr. 8/9, wird für das Winter⸗ semester 1879/80 Ende dieses Monats eröffnet werden.

Kranke, zu deren Heilung chirurgische Hülfe nothwendig

ist, können sich daselbst täglich Mittags von 1 bis 2 Uhr

melden.

Bedürftige Kranke erhalten außer freier Behandlung auch freie Arznei. „Die Anmeldungen zur Aufnahme dringender Krankheits⸗ fälle werden von den in der Anstalt wohnenden Assistenz⸗

1 Aerzten jederzeit entgegen genommen.