I. Die kleine goldene Medaille: 1) dem Maler Otto Kirberg in Düsseldorf, 2) dem Maler, Professor Leon Pohle in Dresden, 3) dem Landschaftsmaler Hermann Eschke in Berlin, 9 dem Geschichtsmaler Henry Siemiradzki in Rom, 5) dem Landschaftsmaler Otto von Kameke in Berlin, 6) dem Maler, Professor Paul Thumann in Berlin, und 7) dem Bildhauer, üss essor Karl Kundmann in Wien. Berlin, den 29. Oktober 1879. 1 .““ Die Königliche Akademie der Künste. S Hitzig. 8 Justiz⸗Ministerium. Auf Grund des durch das Gesetz vom 29. Januar 1879 (Cese Paamnh S. 11) abgeänderten §. 35 des Gesetzes über das Grundbuchwesen in der Provinz Hannover bestimmt der Justiz⸗Minister, daß die Ausschlußfrist von sechs Monaten, welche in dem durch das erstere Gesetz abgeänderten §. 32 des letzteren Gesetzes vorgeschrieben ist, für den zum Bezirk des Amtsgerichts Wernigerode gehörigen Bezirk des Amts Elbinge⸗ rode am 1. Dezember 1879 beginnen sol. 1 Berlin, den 6. Oktober 18729. Der 1.“ Leonhardt.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Der Geheime Sekretär Gustap Linke ist zum Buch⸗ alter der Staatsschulden⸗Tilgungskasse und der Diüätarius arl Kentopf zum Geheimen Sekretär ernannt worden.
Abgereist: Se. Excellenz der Hofmarschall, General⸗ Lieutenant Graf von Perponcher nach Ludwigslust.
Die Nummer 43 der Preußischen Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter
Nr. 8672 das Gesetz, betreffend die Einführung des Preufischen Ausführungsgesetzes zum Deutschen Gerichts⸗ verfassungsgesetze vom 24. April 1878 in die Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont. Vom 1. September 1879; unter
Nr. 8673 das Gesetz, betreffend die Abänderung von Bestimmungen der Disziplinargesetze in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont. Vom 1. September 1879; und unter
Nr. 8674 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anmeldung von Ansprüchen zur Ciftrmcang in das Grundbuch für den Bezirk des Amts Elbingerode. Vom
6. Oktober 1879.
. Berlin, den 30. Oktober 1879.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.
Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Bkioßer 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nummern: 8 1“ 1— 14. Le Pöril social,
5. Le Combat pour la Vie,
6. La Société devant les Tribunaucv, und 7. La Question sociale der von der Librairie du Progrès in Paris hese gh egaec. 2 Mal im Monat erscheinenden periodischen Druckschrift: „Questions sociales, à la Portée de Tous par un- Homme du Peuple“ nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch ie unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten sind. Hamburg, den 29. Oktober 1879. Die Polizeibehörde. Senator Kunhardt.
11
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Pvreußen. Berlin, 30. Oktober. Se. Königliche
Hoheit der Prinz Carl ist in Begleitung Sr. Majestät es Kaisers und Königs am 29. d. Mts. zur Jagd nach udwigslust in Mecklenburg abgereist.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗
— Der Wirkliche Geheime Rath von Bodelschwingh st am 27. d. M. in Bonn gestorben.
— S. M. Glattdecks⸗Korvette „Medusa“, 9 Geschütze, ommandant Korv. Kap. Matthesen, ist am 7. d. Mts. in Bahia eingetroffen.
Hannover, 28. Oktober. In der heutigen Sitzung des Provinzial⸗Landtags wurde der Entwurf eines Regle⸗ ments über die Zwangserziehung verwahrloster 8 G“ nach längerer Debatte genehmigt. Das Reglement lautet: §. 1. Der hannoversche Provinzialverband genügt der ihm ob⸗ 1 liegenden Verpflichtung zur Unterbringung verwahrloster Kinder bis uf Weiteres durch Ueberweisung derselben an die aus ständischen Miitteln unterstützten Rettungsanstalten; oder an geeignete, unter Berücksichtigung der Konfession des Zöglings auszuwählende recht⸗ schaffene Familien. Die vom Landesdirektorium mit den Rettungsanstal⸗ ten abzuschließenden Verträge bedürfen der Bestätigung des süündischen Verwaltungsausschusses. §. 2 bestimmt, daß bei Uebersendung des auf Unterbringung gerichteten Beschlusses des Vormundschaftsgerichtes an das Landesdirektorium ein Nachweis über die persönlichen Verhältnisse des Kindes beigelegt werden muß. Das Landesdirektorium entscheidet über die Art der Unterbringung. §. 3 schreibt die Beifügung einer ärztlichen Bescheinigung vor und setzt das Nähere fest über die zu gewäh⸗ rende erste Ausstattung des Kindes. §. 4 handelt von der Beaufsichtigung der Kinder, §. 5 von den Unterhaltungskosten, §. 6 über die Entlassung. Dem Museumsverein zu Osnabrück wurde hier⸗ auf auf Antrag des Verwaltungsausschusses eine außerordent⸗ liche einmalige Unterstützung von 600 ℳ aus den zu erwar⸗ tenden Ueberschüssen des laufenden Rechnungsjahres bewilligt.
Die 600 ℳ sind eine Beihülfe zum Ankauf einer werthvollen, dem Verein angebotenen Steinsammlung aus dem Gebiete zwischen Ems und Weser. Betreffs der im Bezirke der Stadt Hannover belegenen Chausseestrecken beantragte der Verwaltungsausschu: 1“ “
. S
8
Der Provinzial⸗Landtag wolle beschließen: den ständischen Verwal⸗ tungsausschuß, bezw. das Landesdirektorium zu ermächtigen, auf Grund der darüber bereits vorgekommenen Verhandlungen einen Vertrag mit dem Magistrate der hiesigen Königlichen Residenzstadt abzuschließen, Inhalts dessen die öue6“ Unterhaltung der im Bezirke der Stadt Hannover belegenen Strecken der Chausseen a. von Hannover nach Hildesheim, b. von Hannover nach Celle, c. von Hannover nach Walsrode und d. von Hannover nach Nenndorf in der Gesammtlänge von 4707 m gegen eine aus den Chaussee⸗Unterhaltungsmitteln des Provinzialfonds zu gewährende Abfindungssumme von 156 900 ℳ, welche jedoch nicht im Kapital zu entrichten, vielmehr in halbjährigen Raten mit 4 %⸗ verzinset und mit „hvamfetgsär soll, 8 1. Januar 1880 auf die König⸗ liche Residenzstadt zu übertragen ist.
Der Provinzial⸗Landtag wolle ferner genehmigen, daß diese Ueber⸗ tragung gegen eine nach Verhältniß der betreffenden Straßenlänge und der obigen Entschädigung festzustellende Rente und Amortisa⸗ tionszahlung auch auf eine Strecke der Hannover⸗Nienburger Chaussee ausgedehnt werde, wenn von Seiten der Stadt darauf ein Antrag gerichtet werden würde, was nach Lage der Sache zu erwarten ist.
Nachdem der Geh. Regierungs⸗Rath Bokelberg diesen An⸗ trag begründet hatte, wurde derselbe angenommen. — Die “ des Wegezuges von der Grenze der Aemter Norden und Esens über Nenndorf bis zur Dorum⸗Sand⸗ horster Landstraße bei Westerholt in den Landstraßen⸗Etat, als Fortsetzung der Landstraße von Hage über Berum und Arle bis zu der bezeichneten ’“ wurde beschlossen, worauf sich der Provinzial⸗Landtag au Mittwoch 10 Uhr
vertagte.
— 29. Oktober. Der dreizehnte hannoverische Provinzial⸗ Landtag ist heute Mittag 12 ½ Uhr durch den Königlichen Kommissarius, Ober⸗Präsidenten von Leipziger, mit folgender Rede geschlossen worden:
Hochgeehrte Herren! 11“ 8 1
Sie stehen am Schlusse einer kurzen aber rielseitigen Thätigkeit.
Durch die Dotirung des Waisenfonds der Provinzial⸗Wittwen⸗ kasse zum Andenken an die goldene Hochzeit Ihrer Kaiserlichen Ma⸗ jestäten haben Sie Sich den Kundgebungen ehrfurchtspoller inniger Theilnahme angeschlossen, welche in Anlaß dieser Feier an des Thrones Stufen aus allen Provinzen des preußischen Staats nieder⸗ gelegt worden sind. 88 1
Auf Grund der sorgfäͤltig vorberz eten Anträge Ihrer Organe haben Sie den provinzialständischen F. anz⸗Etat festgestellt, für die weitere Ausstattung und Vervollkommnung der ständischen Anstalten Sorge getragen und für provinzielle wie örtliche Zwecke in reichem Maße Mittel bewilligt. 1 8
Die Vorlagen der Königlichen Staatsregierung haben im We⸗ sentlichen Ihre Zustimmung gefunden. . 1
Ihr Antrag auf Abänderung des Gesetzes über das Höferecht wird mit Rücksicht auf die hervorragende volkswirthschaftliche Be⸗ deutung einer weiteren Ausdehnung der Wirkfamkeit des Gesetzes von der Königlichen Staatsregierung in die eingehendste Erwägung genommen werden. “
So mögen denn auch Ihre diesjährigen Verhandlungen der
Provinz Hannover zum Segen gereichen! Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs schließe ich den 13. hannoverischen Provinzial⸗Landtag. Nach dem Schlusse dieser Anrede brachte der Landtags⸗ Marschall Graf zu Münster auf Derneburg ein dreimaliges Hoch auf Se. Majetät den Kaiser und König aus, in welches die Versammelten lebhaft einstimmten.
Bayern. München, 29. Oktober. (W. T. B.) Die Ab⸗ geordnetenkammer hat den Antrag des Abg. Hafenbrädl auf Einführung einer Taxe füß Lebensmittel abgelehnt, dagegen einen Abänderungsantrag des Abg. Ruppert angenommen, in welchem die Regierung aufgefordert wird, bei dem Bundes⸗ rathe eine Abänderung der Gewerbeordnung dahin zu bean⸗ tragen, daß der Landesgesetzgebung in den Bundesstaaten das Recht zustehe, eine “ Tarifirung der unentbehrlichsten Lebensmittel wieder einzuführen. Der Staats⸗Minister von Pfeuffer sprach sich gegen den Antrag aus und erklärte, daß derselbe wenig Aussicht auf Genehmigung von Seiten des Bundesraths habe, da nach Mittheilung aller Bundes⸗ regierungen nirgends Klagen über die Aufhebung der Lebens⸗ mitteltaxen laut geworden seien.
Die Kammer der Reichsräthe hat heute den Gesetz⸗ entwurf, berester den Zuschlag zur Malzsteuer, nach längerer lebhaster Debatte in der von der Abgeordnetenkammer beschlossenen Fassung angenommen.
1““
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 28. Oktober. Aus dem Gesetzentwurfe, betreffend die Ergänzungssteuer für 1880, geht hervor, daß dieselbe durchaus transitorisch nur für 1880. berechnet sei. — Mit dem Inslebentreten der Personaleinkommen⸗ steuer entfällt die Ergänzungssteuer, die auf den Prinzipien einer Personaleinkommensteuer aufgebaut ist. Die Steuerpflichtigen werden in Klassen eingetheilt. Die Steuersätze entsprechen dem Prinzipe mäßiger Progressivbesteuerung. Die Klassifi⸗ kation erfolgt im Wege der Einschätzung durch Kommissionen, auf deren Zusammensetzung den Steuerträgern ein weitreichen⸗ der Einfluß eingeräumt wird. Hierdurch, sowie durch aus⸗
edehntes Reklamationsrecht, soll die Theilnahme der Bepöl⸗ erung am Steuerwesen überhaupt geweckt und das Gefühl der Solidarität aller Steuerträger, sowie das ihres gemein⸗ samen Interesses an gerechter und angemessener Einschätzung wach⸗ gerufen werden. Die Mehrbelastung ist geringfügig und fällt ausschließlich leistungsfähigen Kreisen zu, womit das längst⸗ ersehnte Ziel der Beseitigung des Defizites gewiß nicht zu theuer erkauft ist. — Die Erhöhung des Einfuhrzolles des Mineralöles bewegt sich je nach der Beschaffenheit und Gehalt in Ansätzen von 60 Kreuzern, 1 ¼, 1 ½ und 8 Gulden per 100 Kilo. Raffinirtes Mineralöl unterliegt einer Ver⸗ brauchssteuer von 7 Fl. pr. 100 Kilo Nettogewicht. Die Ver⸗ zehrungssteuer für Beleuchtungszwecke dienende Mineralöle bei der Einfuhr nach Wien ist auf 1 Fl. 56 Kr. nebst 20 Proz. außer⸗ ordentlichen Zuschlag für 100 Kilo herabgesetzt. Das betreffende Gesetz tritt am 1. April 1880, in Dalmatien, Istrien und Brody aber mit dem Tage der Einbeziehung in das allgemeine Zoll⸗ gebiet in Wirksamkeit. Die Maßregel wird weder den Ver⸗ brauch noch die Mineralindustrie benachtheiligen, da sie nur eine Preissteigerung von 7 bis 8 Kr. pr. Kilo nach sich zieht und wird den Zollschutz der inländischen Mineralindustrie so⸗ gar etwas erhöhen. — Der Gesetzentwurf, betreffend die Ein⸗ hebung einer Abgabe von Personen⸗und Reisegepäcks⸗ transporten auf Eisenbahnen und Dampfschiffen bestimmt, daß zur theilweisen Deckung des Staatserfordernisses für 1880 für den Transport von Personen und Reisegepäck auf den Eisenbahnen und Dampfschiffen eine zehnprozentige Ab⸗ gabe zu entrichten ist, wie solche in der Mehrzahl der übrigen europäischen Staaten besteht. Eine Ausdehnung derselben
auf den Feachtenvergihe ist nicht beabsichtigt. — Die Vor⸗ lage, betreffend die Aenderung einiger Bestimmungen über
die Stempel⸗ und unmittelbaren
bezweckt die Erzielung eines Mehrbetrages durch Er⸗ höhung der bestehenden Gebührensätze und Fes⸗ stellung der Gebührenpflicht für bisher gebührenfreie Akte und Amtshandlungen, theilweise aber ha Maßregeln, wodurch in Folge der geänderten Entrichtungsart der Eingang schon bestehender Gebühren beschleunigt und gesichert, die mit der Einbringung verbundene Arbeit und Zeit vermindert wird. Aus den Details ist hervorzuheben, daß die Gebühr von Gewinnsten im Zahlenlotto und in Privatlotterien 20 Proz. betragen soll und daß die Versicherungs⸗ anstalten, auch die Eisenbahnen und die Dampfschiffahrts⸗ unternehmungen hinsichtlich der Transportversicherungen Ge⸗ bühren zu entrichten haben, und zwar für Lebensversicherungen mit 2 Proz., Transportversicherungen 1 ½ Proz., Rückversiche⸗ rungen ½ Proz., alle andern Versicherungen 11 ½ Proz., für wechselseitige Versicherungen die Hälfte des Prozentsatzes.
— Die „Presse“ konstatirt gegenüber der Angabe mehrerer Blätter, daß Graf Taaffe gestern im Herren⸗ hause bei der zweiten Lesung auch für alle Alineas der Majoritätsadresse, ausgenommen Alinea 3, ebenso bei der dritten Lesung für die ganze Adresse gestimmt hat, was in voller Uebereinstimmung mit seiner Erklärung stehe, daß die Regierung die Versöhnung der Gegensätze wünsche und anstrebe, aber auch die im Gesammttenor der Majoritäts⸗ adresse ausgesprochene verfüsungsmiäßige Richtung anerkenne. Graf Taaffe habe hiermit konsequent seiner oft ausgesprochenen Ueberzeugung gehandelt, daß die Verfassung von ihm als einzig legaler Boden der Weiterentwicklung derselben be⸗
trachtet werde. (W. T. B.) Das Abgeordneten⸗
— 29. Oktober. haus begann heute die Adreßdebatte. Es sprachen
sechs Redner von beiden Parteien in überwiegend versöhn⸗ lichem Sinne.
— Die „Pol. Corr.“ meldet: Aus Konstantinopel: Die Pforte hat den Ersatz der albanesischen Truppen an der griechischen Grenze durch asiatische Truppen an⸗ geordnet. — Aus Cettinje: Die Montenegriner sind bis Drchanitza vorgedrungen; im Lager derselben sind Ein⸗ wohner von Orchanitza und Pepic eingetroffen, um ihre Unter⸗ werfung anzuzeigen.
Pest, 29. Oktober. Im Unterhause wurde heute die Vorlage, betreffend die ungarische Staatsbürgerschaft, in der Generaldebatte angenommen. Von dem Abg. Kautz wurde eine Interpellation darüber eingebracht, welche Stellung die Regierung gegenüber der durch die Annäherung zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Deutschland eingetretenen Lage ein⸗ nimmt, und ob sie eventuelle Hindernisse bei der in Aussicht gestellten Herstellung eines günstigeren Handels⸗ und Tarif⸗ verhältnisses zu Deutschland zu beseitigen bemüht sein wird. Der Abg. Helsy interpellirte die Regierung darüber, ob sie geneigt sei, über die Ursachen des Personenwechsels im Mi⸗ nisterium des Auswärtigen Mittheilungen zu machen.
Großbritannien und Irland. London, 28. Oktober. (Allg. Corr.) An dem am Sonntag in Enniscorthy ab⸗ gehaltenen Massenmeeting irischer Farmer haben sich zwischen 5⸗ und 6000 Personen, einschließlich einer An⸗ zahl römisch⸗katholischer Geistlicher, betheiligt. Mr. O' Clery, ein „irischer Nationalist“, erklärte, er glaube, daß die Zeit herannahe, da die irischen Vertreter in corpore sich aus dem britischen Parlamente entfernen sollten. — Unterdessen wird von neuen Ausschreitungen und Drohbriefen ge⸗ meldet, welche an Farmer gerichtet wurden, die ihre Pacht⸗ gelder entrichten wollten. Am letzten Freitag fand man die Stute eines Farmers des Earl of Arron verendet im Stalle. Man hatte dem Thiere die Zunge herausgeschnitten und ein am Hause angehefteter Zettel besagte, daß, wenn der Besitzer noch einmal sein Pachtgeld entrichte, es ihm gerade so ergehen werde. In einem anderen Theile des gleichen Guts hatten sich zwei Bewaffnete mit geschwärzten Gesichtern bei den Far⸗ mern eingestellt und denselben das Versprechen abgenommen, keine Pacht zu entrichten; hier und dort ließen sich dieselben Gelderpressungen zu Schulden kommen.
Die „Daily News“ erhielt folgende Telegramme „7
Kabul, 22. Oktober. Die Nachricht von dem Auseina Ler⸗ gehen der Stämme im Shutargardan bestätigt sich. Die Um⸗ zingelung war zu einer Zeit so dicht, daß die Wasserzufuhr bedroht war. Jetzt fällt nur noch ab und zu ein Schuß ins Lager, wodurch Pferde getödtet werden.
General Roberts hat 100 Kohistan⸗Häuptlinge, die sich jetzt im Lager befinden, empfangen. Sie versprachen Freundschaft. Man hofft, sie werden Vorräthe liefern. Es ist höchst wichtig, daß deren Freundschaft gesichert werde, da Kohistan die meisten Soldaten für die Armee des Emirs liefert. Man hat gefunden, daß das Magazin in Bala Hissar eine Million Pfund Pulver enthält, das nicht explo⸗ dirt ist. Dasselbe muß seit dem Tode Dost Mahomeds dort auf⸗ gehäuft sein.
Kabul, 25. Oktober. Neue Verhaftungen sind nicht vorge⸗ nommen worden, aber es wird nach den Rebellenführern gesucht, die man hier in der Nähe versteckt glaubt. Wenn der Bevölkerung nicht die Versicherung gegeben wird, daß unser Aufenthalt ein permanenter ist, wird freilich Niemand als Zeuge hervortreten, weil er künftig Rache fürchtet. Die Partei Wali Mahomeds beschuldigt den Emir, er⸗ bringt aber keine Beweise dafür.
Lahore, 27. Okiober. Die Ghilzais sind im Shutar⸗ ardan wiederum zurückgeschlagen, aber nicht zersprengt worden. Die Vuiden kamen am 13. ds. in Gundamuk an und fanden die Bevöl⸗ kerung mit der Wegschaffung des letzten Theils der 10 000 Maunds Getreide beschäftigt, die am 21. ds. im Fort Safed Sung mit Be⸗ schlag belegt worden. — Kinlock rekognoszirte gestern die Gegend zwei Meilen jenseits der Surkabbrücke.
Eine Depesche der „Times“ aus Jellalabad meldet:
Oberst Noel Money war am 17., 18. und 19. d. M. im Shutargardan von großen Massen Ghilzais — welche auf 10 000 und mehr geschätzt werden — umzingelt. Dieselben besetzten die um⸗ liegenden Hügel, umfaßten ihn enger und enger und schnitten ihn schließlich durch heftiges Feuer von seinem Wasserzuflusse ab. Oberst Money schonte Munition und Leute und enthielt sich des Angriffs. Die Ghilzais sendeten eine Botschaft an den Obersten, in welcher sie den Engländern das Leben zusicherten, falls sie sich ergeben wollten. General Hugh Gough, welcher von Kushi heranrückte, heliographirte an Oberst Money aus Shinkae. Am 19. d. griff Oberst Money an und zersprengte die Ghilzais, welche auf dem Rückzuge von General Gough haufen⸗ weise beobachtet wurden. Die Ehre, die Ghilzais versprengt zu haben, wird von Verschiedenen beansprucht, kommt aber rechtmäßig nur dem General Gough für seinen Vorstoß und Oberst Money für seinen Angriff zu. General Gough erwartet im Shutargardan 400 Mann aus Ali⸗Khel, Verstärkungen von den Kabul⸗Regimentern, meistens Eingeborene. Oberst Money's Regimenter und 4 Berg⸗ geschütze werden dann auf Kabul vorrücken. Shutargardan wird daher aufgegeben werden. Später geht eine Brigade von Kabul nach Gundamuk, um die Verbindung aufrecht zu erhalten. General Roberts glaubt, daß genügend Vorräthe vor Einbruch des Winters
werden können, um den Bedarf bis zur nächsten Ernte zu
ecken.
29. Oktober. (W. T. B.) Ferhsr . Königliche welche das Parlament bis zum 19. Dezember c. wird. Es ist dies nur die übliche Weitervertagung außergewöhnliche Einberufung des Parlaments.
Der General Roberts meldet aus Kabul, vom 26 d. M., daß reichliche Mundvorräthe angelangt seien und daß er hoffe, zum 15. n. M. für 5 Monate Proviant zu besitzen. Die .6” vhebtie wbietfr 85 fast vollständig unter⸗ ge 8 indischen Tru ich⸗ tung von Baracken begonnen hätten. “
Frankreich. Paris, 28. Oktober. (Cöln. Ztg.) 2 ⸗ schluß des Generalraths der Seine 8 Gun jen “ meinen Amnestie wurde gegen vier Stimmen gefaßt. — Die Wähler von Belleville haben zum 31. Oktober eine Versammlung veranstaltet und ihren Deputirten Gambetta euszeforden, 98 8 Sü — Die Großherzogin von raf auf der Rückrei iarritz i ückreise von Biarritz in
Spanien. Madrid, 28. Oktober. (Ag. König kehrt am 1. November nach hcd2g Fhth Per
demselben Tage werden sich die Mitglied joritä Kammern hier versammeln. glieder der Majorität der
Italien. Rom, 27. Oktober. (Italie.) „L'Av enire meldet: Der Minister des Innern hat .“ GM Ministerrath das betreffende Dekret gebilligt, welches das Ministerium des Königlichen Hauses aufhebt und an seiner Stelle eine General⸗Ober⸗Intendanz für die civilen An⸗ gelegenheiten des Königlichen Hauses errichtet. Der Comman⸗ deur Visone wird in Ruhestand versetzt und Griffini zum General⸗Ober⸗Intendanten ernannt werden.
MNumänien. Bukarest, 28 Oktober. Für a von Rum änien sprach bei der Begrüßung in ürst⸗ Larr⸗ den dortigen Bürgermeister zu diesem folgende Worte: „Ich werde die Dobrudscha lieben, wie ich Rumänien liebe, von welchem Sie jetzt einen Theil bilden. Mein Ehrgeiz und meine Bestrebungen werden darauf gerichtet sein, Ihrem Lande die moralische und materielle Entwickelung zu geben, auf welche ihm seine wunderbare Lage ein Anrecht gewähren.“ — Die technische Kommission für die Arab⸗Tabia⸗Frage ist gestern von Bukarest abgereist und soll heute in Clarasi zusammentreten. Indeß dürfte es noch nicht möglich sein, eine Sitzung abzuhalten, weil noch mehrere Mitglieder der Kom⸗
mission fehlen. (W. T. B.) In der Deputirten⸗
Die amtliche „Ga⸗ Proklamation, durch
— 29. Oktober. kammer fand die erste Lesung des Gesetzentwurfs über die Naturalisirung von 888 Juden, welche in der Armee gedient haben, statt. Die Kammer wird sofort in den Sek⸗ tionen zusammentreten und den Entwurf prüfen.
Bulgarien. Sofia, 29. Oktober. (W. T. B.) Die Eröffnung der bulgarischen Kammer ist auf den 2. November c. verschoben worden.
Erste ordentliche General⸗Synode.
Berlin, 30. Oktober. Die gestrige (16.) Sitzung der General⸗Synode wurde von dem Präsidenten Grafen v. Arnim⸗ Boytzenburg um 6 ½ Uhr Abends eröffnet. Das Eingangsgebet sprach General⸗Superintendent D. Carus (Königsberg). Es wurde alsdann die Spezialdiskussion über die Pfarrwahlordnung fortgesetzt. Das Alinea 1 des §. 4 wurde auf Antrag des Freiherrn v. Maltzahn (Gültz) in folgender Fassung angenommen: „Das Dienstalter ist vom Zeitpunkte der Ordination ab zu berechnen; jedoch ist diejenige Zeit, während welcher ein Geistlicher vom vollendeten 25. Lebens⸗ jahre ab als Dozent der Theologie an theologischen Fakultäten oder an Predigerseminarien thätig gewesen, oder im Schulamt fest ange⸗ stellt gewesen ist, auf das kirchliche Dienstalter mit in Aarechnung zu bringen, gleichviel, ob diese Zeit der Ordination vorausgeht oder nachfolgt. — Eine längere Debatte veranlaßte Alinega 4, §. 4: „Mit Genehmigung des Ervangelischen Ober⸗Kirchenraths kann auch die Zeit angerechnet werden, während welcher ein Geistlicher vor Antritt eines Amtes in der Landes⸗ Kirche im Dienste einer anderen Kirchengemeinschaft des In⸗ und Auslandes gestanden hat. Der General⸗Superintendent D. Moeller (Magdeburg) beantragte, zwischen den Worten: „anderen Kirchen⸗ gemeinschaft“ zu setzen: „evangelischen.“ Der Präsident Hermes bat, dieses Amendement Angesichts der kirchlichen Verhältnisse im Aus⸗ lande abzulehnen und das Alinea in der vorliegenden Fassung anzu⸗ nehmen. Die Synode beschloß demgemäß. Bei §. 5: „Die Bewerbung ist nur bei dem Konsistorium, und zwar schriftlich anzubringen. Dasselbe übersendet die eingegan⸗ genen Meldungen dem Gemeinde⸗Kirchenrath. Den Geistlichen und Kandidaten ist jedes Werben um Stimmen, sowie jeder Versuch durch unwürdige Mittel auf die Wahl einzuwirken, bei Vermeidung disziplinarischer Ahndung verboten“, beantragte der Bürgermeister Bötticher (Magdeburg)“ das Alinea 2, zu streichen. Bei der Abstimmung wurde nur das. Alinea 1 des §. 5 nach dem Vorschlage der Kommission angenommen, das Alinea 2 aber ab⸗ gelehnt. Die §§. 6, 7, 8, 9 und 10 wurden nach dem Vorschlage der Kommission bezw. der Vorlage des Ober⸗Kirchenraths unverän⸗ dert angenommen. Bei dem §. II, welcher nach dem Kommissions⸗ vorschlage lautet: „Der Gemeindekirchenrath hat, nachdem der Gewählte angenommen hat, die Wahlverhandlungen durch den Superintendenten dem Konsistorium einzureichen, wel⸗ ches über die Berufung des Gewählten befindet“, er⸗ hob sich eine lange Diskussion. Der Präsident Hermes bat, den §. 11 in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung abzu⸗ lehnen und denselben nach der Vorlage des Ober⸗Kirchenraths an⸗ zunehmen. (Nach der Vorlage darf die Berufung nur versagt wer⸗ den: 1) wegen Gesetzwidrigkeit des Wahlverfahrens, 2) wegen Man⸗ gels der gesetzlichen Wählbarkeit des Gewählten, 3) wegen Verletzung der Vorschriften des §. 3 dieser Verordnung, 4) wegen geistiger oder körperlicher Unfähigkeit des Gewählten, das Amt zu verwalten.) Der Kommerzien⸗Rath Schniewind (Elberfeld) beantragte, dem .11 der Kommissionsvorschläge hinzuzufügen: „Im Falle der ichtbestätigung hat das Konsistorium die Gründe der Ver⸗ weigerung anzugeben. Der betreffenden Gemeinde steht als⸗ dann die Berufung an den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath zu. Der §. 11 wurde mit dem Amendement Schniewind angenommen. Die §§. 12 und 13 wurden hierauf unverändert nach den Vorschlägen der Kommission, ebenso das Alinea 1 des §. 14 genehmigt. Das Alinea 2 des §. 14 wurde dahin geändert, daß der erste Satz des⸗ selben lautet: „Wird die Berufung des Gewählten (§. 11) in Folge der wider die Wahl erhobenen Einsprüche aus anderen Gründen vom Kirchen⸗ regiment endgültig versagt“ u. s. w. — Der §. 15 sowie schließlich das ganze Gesetz wurde in der beschlossenen Fassung in erster Lesung genehmigt. Ein Antrag des Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath de la Croix: „Für den Fall der Ablehnung des Gesetzes in der beschlossenen Fassung, die Vorlage des Oberkirchenraths anzunehmen“ ward abgelehnt, Ueber einen Antrag der Hhenener es Provinzial⸗Synode, betreffend die Ausdehnung des Aeltestengelübdes, wurde zur Tagesordnung übergegangen. Die heutige Sitzung der General.Synode wurde gegen 10 ½ Uhr Vormittags von dem Präsidenten Grafen von Arnim⸗Boytzenburg Superintendent Rogge (Buck eburg) spra
8 5 8 2
Bedauern
das Gebet. Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Trauordnung, bezw. das Trauformular. Die diesbezügliche Kommission, bestehend aus den Synodalen D. Kögel, v. Kleist⸗ Retzow, Dr. Roedenbeck und Leuchtenberger proponirt die Annahme folgenden Trauformulars:
I. Die Traufragen: A. Wenn die eheliche Lebens emeinschaft noch nicht begonnen ist, werden zu gleichberechtigtem Gebrauch frei⸗ gegeben: a) Vor Gott, dem Allwissenden, und in Gegenwart dieser christlichen Zeugen, frage ich dich NN.: Willst du diese NN. als deine Ehefrau (Ehegemahl) aus Gottes Hand binnehmen, sie lieben und ehren, in Freud und Leid nicht verlassen, und den Bund der Ehe mit ihr heilig und unverbrüchlich halten, bis daß der Tod euch scheidet? Ist solches Deines Herzens Wille und Meinung, so sprich: Ja. Vor Gott dem All⸗ wissenden und in Gegenwart dieser christlichen Zeugen frage ich dich N. N.: Willst du diesen N. N. als deinen Ehemann (Ehegemahl) aus Gottes Hand hinnehmen, ihn lieben und ehren, ihm unterthan sein in dem Herrn, in Freud und Leid ihn nicht verlassen und den Bund der Ehe mit ihm heilig und unverbrüchlich halten, bis daß der Tod euch scheidet? Ist solches deines Herzens Wille und Meinung, so sprich: Ja. b) Vor Gott dem Allwissenden und in Gegenwart dieser christlichen Zeugen frage ich dich N. N.: Willst du diese N. N. als Deine Chefrau (Ehegemahl) nach Gottes Wort und Willen haben und halten, sie lieben und ehren, in Freud und Leid nicht verlassen und den Bund der Ehe mit ihr heilig und unverbrüchlich halten, bis daß der Tod euch scheidet? Ist solches deines Herzens Wille und Meinung, so sprich: Ja. Vor Gott dem Allwissenden und in Gegenwart dieser christlichen Zeugen frage ich dich N. N.: Willst du diesen N. N. als deinen Ehemann (Ehegemahl) nach Gottes Wort und Willen haben und halten, ihn lieben und ehren, ihm unterthan sein in dem Herrn, in Freud und Leid ihn nicht verlassen und den Bund der Ehe mit ihm heilig und unverbrüchlich halten, bis daß der Tod euch scheidet 2 Ist solches deines Herzens Wille und Meinung, so sprich: Ja. B. Wenn die eheliche Lebens⸗ gemeinschaft schon besteht, findet das Formular A. b. Anwen⸗ dung; nur ist statt der Worte: Willst du diese N. N. und resp. Willst du diesen N. N.“ zu setzen: „Willst du diese deine Gattin“, resp. „Willst du diesen deinen Gatten.“
„II. Die Trauformeln. Zu gleichberechtigtem Gebrauch werden freigegeben; a. da ihr nun solches allhier öffentlich vor Gott und diesen christlichen Zeugen bekannt und euch darauf die Hände gegeben (auch die Trauringe gewechselt) habt, so spreche ich, als ein verordne⸗ ter Diener der Kirche euch hiermit zusammen in den heiligen christ⸗ lichen Ehestand im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen. Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden. b. da ihr nun solches allhier öffentlich vor Gott und diesen christlichen Zeugen bekannt, und euch darauf die Hände gegeben (auch die Trauringe gewechselt) habt, so segne ich, als ein verordneter Diener der Kirche, hiermit euren ehelichen Bund im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen. Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden.
Dieselbe Kommission beantragte ferner: „den Evangelischen Ober⸗ Kirchenrath zu ersuchen, die Fälle, in welchen auch bei der gegen⸗ wärtigen Trauordnung ein Geistlicher noch Gewissensbedenken haben sollte, die Trauung als mit dem Wort Gottes nicht in Ueber⸗ einstimmung vorzunehmen, in einer das Gewissen des Geistlichen schonenden Weise zu erledigen.“ Nachdem der Geheime Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath und Universitäts⸗Kurator Dr. Rödenbeck (Halle) als Re⸗ ferent das Trauformular in eingehender Weise befürwortet hatte, velsth die Diskussion, welche bei Schluß des Blattes noch fort⸗
uerte.
Nr. 64 und 65 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗ Post⸗ und Telegraphenverwaltung“ haben folgenden Inhalt: Nr. 64: Verfügungen: Vom 22. Oktober 1879: Aufschrift der Post⸗ sendungen nach fremden Ländern. — Vom 17. Oktober 1879: Ungenügende Frankirung der Postkarten des internationalen Verkehrs. — Vom 14. Oktober 1879: Veränderter Tarif für Packetsendungen nach und von Stationen der Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn. — Vom 22. Ok⸗ tober 1879: Erstattung des Werths der Marken auf unzureichend frankirten Briefen aus Australien und Süd⸗Afrika. — Vom 23 Ok⸗ tober 1879: Verbot der Auszahlung von Beträgen auf Post⸗ anweisungen aus Ravensburg⸗Bahnhof. — Vom 22. Oktober 1879: Austausch der kleinen Packete im Wechselverkehr zwischen dem Reichs⸗ Postgebiet und Bayern und Württemberg. — Nr. 65: Verfügungen: Vom 28. Oktober 1879: Die Dienstkleidung betreffend.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Die Abtheilungen des Abgeordnetenhauses haben sich gestern wie folgt konstituirt: Es sind zu Vorsitzenden resp. deren Vertretern gewählt: I. Abtheilung. Dr. Miquel und v. Wedell⸗Pies⸗ dorf. II. Frhr. v. Heereman und Schellwitz. III. Dr. Wachler und Magdzinski. IV. Wagener und Dr. Röckerath. V. v. Wedell⸗ Malchow und Dr. Langerhans. VI Frhr. von der Reck und Dr. Straßmann. VII. Windthorst und Stengel. — Die Konstituirung 88 8 Grund eines im Seniorenkonvent abgeschlossenen Kompromisses erfolgt.
— Im 7. Merseburger Wahlbezirk (Querfurt⸗ Merseburg) ist an Stelle des Landesdirektors Grafen von Wintzinge⸗ rode der Gutsbesitzer Weidlich sen. zu Schafstedt mit 216 gegen 130 Stimmen, welche der Professor Dr. Witte zu Merseburg er⸗ halten hat, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten ge⸗ wählt worden.
8 Vereinswesen.
Die vom Verein „Invalidendank“ bei Gelegenheit der Goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten im Interesse militärischer Hülfsbedürftiger veranstaltete Lotterie hat durch nachstehendes Aller⸗ höchstes Handschreiben an Se. Durchlaucht den Herzog von Ratibor ihren Abschluß erhalten.
„Baden⸗Baden, den 18. Oktober 1879.
Für die erfolgreiche Thätigkeit des Comité's des Vereins „In⸗ validendank“, von welchem bei Gelegenheit Meines Goldenen Hochzeitsfestes eine Lotterie im Interesse militärischer Hülfsbedürftiger veranstaltet worden ist, spreche Ich Ihnen als Vorsitzenden, sowie den übrigen Mitgliedern des Comité's hierdurch gern Meinen be⸗ sonderen Dank aus, indem Ich Sie gleichzeitig in Kenntniß setze, daß das Kriegs⸗Ministerium angewiesen worden ist, das Erträgniß der Lotterie anzunehmen und im Sinne des Vereins zu ver⸗ wenden.
Ich verbleibe mit besonderer Werthschätzung
9 “ “ Eurer Liebden frreundwilliger
Das Erträgniß der Lotterie hat die Höhe von über 75 000 ℳ erreicht, von denen in den nächsten Tagen 70 000 ℳ und der Rest binnen Kurzem zur Abgabe und Verwendung an das Königliche Kriegs⸗Ministerium gelangen.
— Die unter dem Protektorat Sr. Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen stehende Berliner Ge⸗ meinnützige Baugesellschaft und die Alexandrastiftung hielten am Mittwoch Abend im Architettenhause ihre diesjährige Generalversammlung ab. Wie der Vorsitzende beider Gesellschaften, Amtsgerichts⸗Rath Krokisius, nach Eröffnung der Versammlung mit⸗ theilte, hat der Hohe Protektor in einem huldvollen Schreiben sein ausdrücken lassen, durch Abwesenheit von Berlin
Ausgleichungsabgabe
am Erscheinen behindert zu sein. Die Gesellschaften können auf eine sehr gedeihliche Fortentwicklung während des abge⸗ laufenen Geschäftsjahrs zurückblicken. Der erhebliche Ueberschuß an Wohnungen, der nach wie vor in Berlin vorhanden war, hat, wie der Schriftführer, Landgerichts⸗Rath Hesse, mittheilte, den Vorstand beider Gesellschaften bewogen, besonders in den entlegeneren Stadt⸗ theilen, die ohnehin billigen Miethen der Wohnungen in den Häusern der beiden Gesellschaften noch mehr herabzusetzen. Der Vor⸗ stand hat dadurch den jetzigen Zeit⸗ und Erwerbsverhältnissen Rech⸗ nung zu tragen gesucht. Da die Wohnungen der Gesellschaft auf diese Weise billiger sind als andere Wohnungen, so waren sie so gesucht, daß man den gestellten Anforderungen nicht genügen konnte. Ver⸗ suche, weitere Häuser zu acquiriren, sind im verflossenen Jahre nicht von Erfolg gewesen und müssen dem neuen Jahre überlassen werden. Die finanzielle Lage beider Gesellschaften ist eine überaus günstige. Die Gemeinnützige Baugesellschaft hat als Rest der im Ganzen aus⸗ gegebenen 1638 Stammaktien noch 863 zum Werth von 258 900 ℳ im Umlauf. Hierzu kommen 134400 ℳ Hypotheken und 82000 ℳ Guthaben der Miethsgenossen an den Gesellschaftshäusern, zusammen also Passiven in Höhe von 475 300 ℳ Dem gegenüber besitzt die Ge⸗ sellschaft eine Reihe rentabler Grundstücke, veranschlagt zu dem dem wahren Werth kaum zu — entsprechenden Satze von 604 700 ℳ, so⸗ wie eine Reserve von 413 800 ℳ, zusammen also 1 018 500 ℳ Der Kassenbestand beläuft sich auf 100 261 ℳ Das Vermögen der Alexandrastiftung hat sich von 338 890 auf 359 035 ℳ, der zur Sicherung einer Dividende von 5 % gebildete Dividendenzuschuß⸗ fonds von 19 209 auf 21 085 ℳ und der Reservefonds von 30 233 auf 37 354 ℳ erhöht. Die Einnahme belief sich auf 63 708, die Ausgabe auf 37 586 ℳ, so daß der Kassenbestand von 225 110 auf 251 292 ℳ gewachsen ist. Die Dividende pro 1878 beträgt 5 %. Die Gemeinnützige Baugesellschaft hat 28, die Alexandrastiftung 13 Stammaktien ausgeloost. An Stelle des ver⸗ storbenen Oberst⸗Lieutenant von Greiffenberg, der seit 1851 dem Vorstand angehört und der ausscheidenden Herren Landgerichts⸗Rath Hesse und General⸗Sekretär Coulon wurden Landgerichts⸗Rath Hesse wieder und Fabrikant Haselbach, sowie Baumeister Küster neu in den Vorstand gewählt.
Statistische Nachrichten.
Ueber den Betrieb der Bierbrauereien und Branntweinbrennereien in Elsaß⸗Lothringen im Etatsjahre 1878/79 entnehmen wir amtlichen Veröffentlichungen der Kaiserlichen General⸗Direktion der Zölle und indirekten Steuern in Straßburg die nachfolgenden vergleichenden Angaben:
Die Zahl der im Laufe des Jahres 1878/79 in Betrieb ge⸗ wesenen Brauereien betrug 229 gegen 241 im Vorjahre, hat sich also um 12 vermindert; von denselben haben 198 vorwiegend unter⸗
ähriges und 31 vorwiegend obergähriges Bier hergestellt. Die ge⸗ ammte Bierproduktion beziffert sich auf 787 905 hl gegen 803 136 hl 1877/78, ist aso um 15 231 hl zurückgegangen. Es wurden nament⸗ lich gewonnen: unterjähriges Starkbier 737 800 hl 1877/78 749 154 hl), obergähriges Starkbier 25 191 hl (1877/78 28 439 hl) und Dünnbier zum niedrigeren Steuersatze von 0,58 ℳ für das Hektoliter 24 914 hl (1877/78 25 543 hl). Mit Herstellung des letzteren sind nur 33 Brauereien beschäftigt gewesen. Die Bruttoeinnahme an Biersteuer belief sich auf 1 746 643 ℳ gegen 1,781 324 ℳ im Vorjahre. Hiervon sind jedoch an Steuervergütung für ausgeführtes Bier 649 124 ℳ (1877/78 632 203 ℳ) zurückgezahlt worden, so daß als wirkliche Einnahme für 1878/79 nur 1 097 519 ℳ gegen 1 149 121 ℳ im Vorjahre bleiben. Hierzu treten aber an Uebergangsabgaben von Bier 222 785 ℳ (1877/78 187 144 ℳ), Lizenzgebühr von Bierbrauereien 8642 ℳ (1877/78 8990 ℳ) und Eingangszoll von eingeführtem Bier 2839 ℳ (1877/78 3620 ℳ), so daß sich die Gesammteinnahme von Bier in Elsaß⸗Lothringen für 1878/79 auf 1 331 785 ℳ gegen 1 348 875 ℳ in 1877/78 stellt. „Die Zahl der in Betrieb gewesenen Branntweinbrenne⸗ reien war 22 892 und hat sich gegen 1877/78 um 1379 vermindert. Von denselben haben hauptsächlich verarbeitet: mehlige Stoffe 52 (1877,/78 62), Enzianwurzeln 14 (vor 1878/79 nicht ausgeschieden), andere nicht mehlige Stoffe, hauptsächlich Stein⸗ und Kernobst, Weintreber, flüssige Weinhefe, Beerenfrüchte, Glattwasser ꝛc. 22 826 (1877/78 24 209). Die Bruttoeinnahme an Branntweinsteuer belief sich auf 364 579 ℳ gegen 492 359 ℳ in 1877/78 und entfallen hiervon auf Materialsteuer 339 105 ℳ (1877/78 465 921 ℳ), auf Maisch⸗ bottichsteuer 25 474 ℳ (1877/78 26 438 ℳ). Wird die für ausgeführten Branntwein mit 15 747 ℳ (1877/78 4574 ℳ) gezahlte Steuer⸗ rückvergütung hiervon in Abzug gebracht, so verbleiben der Staats⸗ kasse 348 832 ℳ (1877/78 487 785 ℳ). Es treten hinzu: Ueber⸗ gangsabgaben von Branntwein 50 991 ℳ (1877,78 45 433 ℳ), bei Einfuhren aus Laxemburg 1414 ℳ (1877/78 1263 ℳ) und Eingangszoll von eingeführtem ausländischen Branntwein 176 292 ℳ (1877/78 173 328 ℳ), so daß die Gesammt⸗ einnahme vom Branntwein in Elsaß⸗Lothringen 577 529 ℳ (1877/78 707 809 ℳ) betragen hat.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von dem Prachtwerk „Italien“, zweite Auflage (Stuttgart, J. Engelhorn), ist wiederum ein Doppelheft (33. und 34. Lieferung) erschienen, in welchem Woldemar Kaden die Beschreibung der drei Schwesterinseln und der Insel Tibers (Capri) beendet. Es beginnt dann der Abschnitt „vom Vesuv in die calabrischen Berge“ (Lucania, Apulia und Calabria, einst und jetzt) von demselben Ver⸗ fasser. Zu den Textillustrationen haben meist die Inseln den Stoff geliefert, besonders Capri (6 Textillustrationen von E. Hübner, Albert Hertel und Ludw. Dill und zwei Tondruckbilder), dem⸗ nächst Ischia, von Arthur Calame. Aus Calabrien bringt Edm. Canold 11 Ansichten. Derselbe Künstler hat auch die übrigen drei dem Hefte beiliegenden Tondruckbilder ge⸗ fertiet: eine herrliche Waldpartie (Basco dell; Umbra auf Monte Gorgano), Tavogliere di Puglia und Capo di Nau bei Cotrone. Da die des Prachtwerks sich seinem Ende nähert, so wird die Notiz von Interesse sein, daß die Verlagshandlung zum Preise von 8 ℳ auf Bestellung auch Einbanddecken mit reichem Golddruck in rother, brauner, Sene oder blauer Farbe liefert.
— Von der „Goldenen Bibel“, illustrirt von den größten Meistern der Kunstepochen, herausgegeben von Alfred von Wurz⸗ bach (Erster Theil; Das Alte Testament) vollständig in 25 Lie⸗ ferungen (Evangelische Ausgabe), liegen Heft XI. und XII. vor.
Lieferung XI. enthält: Jonas prediat den Niniviten Gemalt von Salvator Rosa, gestochen von J. M. Preisler. (Jo⸗ hann Martin Preisler, Zeichner und Kupferstecher, geboren zu Nürn⸗ berg, 14. März 1715, gestorben zu Kopenhagen, 17. November 1794. Das Original befand sich, als Preisler dasselbe in Kopenhagen ge⸗ stochen hat, in der Schloßkirche zu Friedrichsburg, scheint aber bei dem Brand, der am 16. und 17. Dezember 1859 die Kirche und die meisten der daselbst hefindlichen Gemälde zerstörte, ein Raub der Flammen geworden zu sein.) Lot und seine Töchter. Gemalt von Guercino, gestochen von Rafael Morghen. (Giovanfrancesco Barbieri, genannt il Guercino, geb. 2. Februar 1590 zu Cento bei Bologna, gestorben zu Bologna, 22. Dezember 1666. Schüler des Benedetto Gennari, dann des Cremonini in Bologna, von den Carracci's beeinflußt. Rafael Morghen. Zeichner und vorzüglicher Kupferstecher, in Italien der Führer einer neuen, von ihm gegrün⸗ deten Schule, geb. zu Portici bei Neapel am 19. Juni 1758, ge⸗ storben zu Florenz am 8. April 1833. Schüler seines Schwieger⸗ vaters Johann Volpato. Guerecino hat diese Komposition in ganz ähnlicher Weise mehrere Male gemalt, eine befindet sich im Louvre, eine andere in Dresden, eine dritte bei Thomas Stanisforth, eine vierte in der Galerie des Fürsten Liechtenstein in Wien. Welches der vier erwähnten Gemälde aber das Original des vorliegenden Stiches ist, ist nicht konstatirt.)
Die Lieferung XII. bringt: Susanna vor dem Volke. Gemalt von Antoine Coypel, gestochen von Jean⸗Baptiste de Poilly. (Coypel hat diese Komposition zweimal gemalt; der vorliegende Stich von Poilly ist nach dem kleineren Bilde. Die große Komposition in lebensgroßen Figuren, offenbar zur Ausführung in Gobelins be⸗