1879 / 255 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Oct 1879 18:00:01 GMT) scan diff

8000 Dutzend gelbe Ankerknöpfe zu Jacken für Matrosen, 1

1000 e“ weiße Ankerknöpfe zu Jacken für eizer ꝛc., 1

4000 Dutzend große schwarze Steinnußknöpfe, 10000 Dutzend Metallknöpfe zu weißen Hemden, 3200 Dutzend bleierne Knöpfe, 8 18000 Dutzend kleine schwarze Hornknöpfe, 12000 Dutzend kleine weiße Hornknöpfe,

9000 Meter graue Leinewand,

70000 Meter blauer Moltong,

34000 Meter weißer geköperter Moltong, 33000 Meter weißer ungeköperter Moltong,

3000 Meter blauer Nanking,

14000 Paar Nitzel zu Arbeitsanzügen, 8

3000 Stuͤck Zugschnallen,

3000 Stück Zugringe, 14000 Paar Schnüre zu wollenen Hemden, 10000 Meter Segeltuch zu Kleidersäcken,

1750 Stück Watten, . 25000 Meter 0,834 Meter breiter Moleslin, 26000 Meter 0,709 Meter breiter Moleskin,

700 Meter Steifleinwand, 14000 Meter schwarze baumwollene Schnur zu Tuchhosen,

E1“

31000 Meter weiße baumwollene Schnur zu weißen Hosen, 4500 Meter grauer gekrumpfener Drillich, 0,834 Meter breit, 740 Stück Zugleinen. 3 Die Lieferungs⸗Offerten sind portofrei, und mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Beklei⸗ dungsartikeln“ versehen, an die unterzeichnete Intendantur bis zu dem auf den 22. November er., Vormittags 11 Uhr, im diesseitigen Bureau, Friedrichstraße Nr. 11, anstehenden Submissions⸗Termin ennzu⸗ reichen, in welchem dieselben in Gegenwart der er⸗ schienenen Submittenten geöffnet werden. Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus. Auf portofreies Verlangen wer⸗ den die Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien von 200 abschriftlich mitgetheilt. Die besiegelten Normalproben liegen im Bureau des Marine⸗Be⸗ kleidungs⸗Magazins hier, Hafengasse, zur Ansicht aus, können jedoch nicht versandt werden. Kiel, im Oktober 1879. Kai erliche Intendantur der Marine⸗Station der Ostsee. Cto. 506/10.)

Oberschlesische Eisenbahn.

Die Lieferung von .“ 1) 554 000 kg Schienen von Stahl, beziehungsweise Eisen für Breitspurbahnen, 2) 123 100 kg Schienen von Stahl, bezw. Eisen für Schmalspurbahnen, 3) 527 250 kg Laschen, Laschenbolzen, Hakennägel, Schwellenschrauben, Unterlags⸗ und Vorstoß⸗ platten für Breitspurbahnen, 1 4) 6660 kg Laschenbolzen, Hakennägel und Unterlagsplatten für Schmalspurbahnen, im Wege der Submission vergeben werden.

Termin hierzu ist 6 1) und 2) auf Mittwoch, den 12. November ecr., Vormittags 11 ½ Uhr, ad 3) und 4) auf bis zu

Freitag, den 14. November cr., Vormittags 11 ½ Uhr, n unserem Centralbureau im hiesigen Verwaltungsgebäude, Claassenstraße Nr. 11, anberaumt, 1 velchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission zur Lieferung von Eisen⸗ ahnschienen resp. Kleineisenzeug für die Oberschlesische Eisenbahn“ versehen, einzureichen sind.

In den Submissionsterminen werden die eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa er⸗ schienenen Submittenten eröffnet werden. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Die Submissionsformulare mit Bedingungen und Zeichnungen liegen im obenbezeichneten Bureau zur Einsicht

aus und können daselbst auch gegen Erstattung der Kopialien, welche für die zur Lieferung ad 1) und 2)

gehörigen Schriftstücke inkl. 2 Blatt Zeichnungen 2 ℳ, und für die zur Lieferung ad 3) und 4) ge⸗ zrigen Schriftstücke inkl. 2 Blatt Zeichnungen 1,50 betragen, in E pfang genommen werden.

Breslau, den 15. Oktober 1879. Königl. Direktion.

versiegelt

[9758]

[10146] Bekanntmachung. Die direkte Verpflegung der Truppen mit Brod und Fourage in den mit Königlichen Magazinen nicht versehenen, nachstehend angegebenen Garnisonorten, sowie die Lieferung des Stroh⸗ bedarfs für die Garnison⸗Lazarethe und Garnison⸗Verwaltungen daselbst pro 1880, soll im Wege öffent⸗ ichen Submissions⸗ eventl. Licitations⸗Verfahrens an qualificirte Unternehmer verdungen werden. Es wird daher ein Kommissarius der Intendantur Termine abhalten, wie folgt:

v1 3. 4 5.

ir Termins⸗Ort resp. Garnison, für welche 8 sp die Lieferung verdungen

wird. 12 U. Mitt. Samter, Nm. Schrimm, Vm. Krotoschin, Vm. Ostrowo, Vm. Ragwitsch, Nm. Bojanowo, Vm. Fraustadt, Vm. Polkwitz, Vm. Hagynau, Nm. Liegnitz, Vm. Jauer, Vm. Hirschberg, Vm. Löwenberg, Vm. Görlitz, Görlitz Vm. Sprottau, Sprottau Vm. Freystadt, hes .“ Nm. Beuthen, 5 Beuthen 8 G 8 Die Lieferungs⸗Bedingungen und Bedarfs⸗Nachweisungen sind bei den Proviant⸗Aemtern in Posen und Glogau, den Depot⸗Magazin⸗Verwaltungen in Lissa, Lüben, Sagan und Unruhstadt, sowie bei den Magistraten der in Colonne 4 bezeichneten Garnisonorte zu Jedermanns Einsicht ausgelegt. Lieferungslustige Unternehmer werden aufgefordert, rechtzeitig im Termine zu erscheinen und ihre Offerten mit der Aufschrift: . 9 „Submission auf Brod⸗ resp. Fonragelieferung pro 1880“ 1 versehen, abzugeben. Cto. 512/10.)

Gegenstand der Lieferung.

Rathhaus Samter Fourage. Schrimm Brod und Fourage.

Krotoschin und Koschmin Brod und Fourage, resp. Brod. Ostrowo 8 1 Rawitsch Bojanowo Franctet

olkwitz Haynau Liegnitz und Wahlstatt Jauer Hirschberg Löwenberg

—,— Co 0ooooSOSoS=SFESSSOE SUoOo’U⸗

Ir 8 2 9 9 -2 2 22 2 2 ec

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9

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1e“ 18 1““ 8

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1929003 Pferdeverkauf.

Zwei große, fehlerfreie und sicher einge⸗ fahrene Karossters, 6 und 7 Jahre, 9“ n. 10“, stehen Potsdam, Großfe Weinmeisterstraße 55, zum Verkauf.

8

[94433 Bekanntmachung.. Die hier lagernden resp. bis 20. März 1880 noch entstehenden alten Materialien und zwar: 1“ pptr. 14 000 kg altes Schmiedeeisen, Gußeisen, 2 200 alter Stahl, 8

4000 englischer Gußstahl,

9 000 öI11 Guß⸗

1“ ahl, 8 sollen im Wege der öffentlichen Submission, bei welcher ein mündliches Aufbieten ausgeschlossen ist, verkauft werden. Kaufliebhaber wollen ihre genau den Bedingungen entsprechende, mit vorgeschriebener Aufschrift versehene Offerte bis zum

Dienstag, den 18. November 1879 Vormittags 11 Uhr,

an die unterzeichnete Direktion einreichen. Die Verkaufsbedingungen und Musterofferte liegen in unserem Bureau während der Dienststunden zur Einsicht aus, können auch gegen Einsendung von

50 abschriftlich bezogen werden.

Erfurt, den 16. Oktober 1879. Königliche Direktion der Gewehrfabrik.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen

BPapieren. Rumänische Eisenbahnen, Aktien⸗ 110158] Gesellschaft.

Die Einlösung des am 1. Dezember d. J. fälligen Zinscoupons Nr. 7 und der am 1. September er. verloosten Stücke unserer 6 % Schuldverschreibungen zum Nennwerthe, erfolgt vom 1. Dezember er. ab:

bei der Direktion der Tiskonto⸗Gesellschaft

hier, bei Herrn S Bleichröder hier, und an unserer Gesellschaftskasse, Charlotten⸗ straße Nr. 35 a. Den einzuliefernden Zinscoupons ist ein Nummern⸗ verzeichniß beizufügen. Berlin, den 30. Oktober 1879. Der Vorstand.

[5554] Bekanntmachung. 8 In der Sitzung des Vorstandes des Verbandes zur Regulirung der oberen Unstrut von Mühlhausen bis Merxleben vom 4. d. M. sind von den beiden jetzt gleichmäßig zu 4 ½ Prozent ver⸗ zinslichen Verbandsanleihen folgende Nummern: Litt. C. Nr. 522, 529, 548, 551, 553, 561, 571, 572, 583, 590, 605, 612, 614, 623, 627, 634, 635, 640, 647, 648, 651, 655, 656, 660, 668, 677, 680, 696 zu je 50 Thalern oder 150 Reichsmark ansgeloost worden. 3 Die Schuldverschreibungen werden den Besitzern zum 2. Januar 1880 gekündigt mit der Aufforde⸗ rung, die Kapitalbeträge von diesem Tage ab bei der Verbandskasse zu Großengottern gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen und der dazu gehörigen, nach dem 1. Januar 1880 fälligen Zins⸗ coupons und Talons baar in Empfang zu nehmen. Von früher gekündigten Schuldverschreibungen sind bis jetzt noch nicht eingelöst: 1 1) Anleihe vom Jahre 1861. I. Emissisn: Litt. C. Nr. 695 über 150 zum 1. Ja⸗ nuar 1879, 2) Anleihe vom Jahre 1865. II. Emission: Litt. B. Nr. 138 über 300 zum 1. Ja⸗ nuar 1876. Mühlhausen i. Th., den 21. Juni 1879. Der Direktor des Verbandes zur Regulirung der oberen Unstrut.

Posen, den 23. Oktober 1879. Königliche Intendantur 5. Armee⸗Corps.

Dr. Schweineberg.

Kündigung

Auf Grund der Aller zchsten Privilegien vom 4. April 1859 und 26. Juli 1867 kündigen wir gierung zu Düsseldorf die in Gemäßheit der angeführten Allerhöchsten Privilegien emittirten, bis geloosten 5 % gen Obligationen I. und II. Emission zur Rückzahlung des Nominalwerthes zum

1. Februar 80 dergestalt, daß von diesem Tage ab die Verzinsung derselben aufhört. Die Zahlung der Valuta erfolgt gegen Aushändigung der Obligationen,

unten folgenden Bestimmungen zur

1) in Essen bei der Gemeindekasse I., 2) dem Bankhause Levy Hirschland, 8 3) Berlin bei der Deutschen Bank.

Für fehlende Coupons, welche erst nach dem Rückzahlungstermine fällig werden,

auf den heutigen Tag noch

insoweit dieselben Konvertirung angemeldet worden sind, sowie gegen Rückgabe der zu den Obligationen ge⸗

hörigen, nicht fälligen Zinecoupons von dem vorbezeichneten Termine ab täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage bei den nachbezeichneten Stellen:

wird der Betrag derselben von dem Obligationskapital

pon Essener Stadt⸗Obligationen.

hierdurch mit Genehmigung der Königlichen Re⸗ nicht zur Amortisat aus⸗

nicht in Gemäßheit der weiter

8811““ 111““ E1“

gekürzt.

Hierbei wird nachrichtlich bemerkt, daß die Obligationen I. Emission mit Coupons über den 1. Januar 1880 hinaus nicht mehr versehen sind.

Den Inhabern der gekündigten Obligationen werden

für die Zeit vom 1. Januar bis 1. Februar kürzenden Betrag in Abzug gebracht.

bei Rucklieferung der letzteren die Zinsen zu 5 % 1880 besonders vergütet, beziehentlich auf den für fehlende Coupons etwa zu

Die von uns mit dem Einlösungsgeschäfte betraute Deutsche Bank zu Berlin bat sich bereit erklärt, den Inhabern der gekündigten Obligationen I. und II. Emission deren Umtausch gegen 4 % ige Obligationen IV. Emission der Stadt Essen, welche von letzterer auf Grund Allerhöchsten Privilegs vom

8. Oktober ds. Js. mit Coupons vom 1. Januar 1880 ab laufend ausgegeben werden, unter den nachstehenden Bedingungen freizustellen: 1) Diejenigen Besitzer gekündigter 5 % iger Obligationen, welche von dem Konvertirungsavperbieten Gebrauch zu machen ouponsbogen mit einem arithmetisch geordneten Nummernverzeichnisse in der Zeit vom 1. bis 15. November d. J.

gationen ohne entweder: bei dem Bankhause Levy Hirschland zu Essen bei der Deutschen Bank zu Berlin einzureichen.

2) Die eingereichten Stücke werden von der Konvertirungsstelle abgestempelt un

m Präsentanten demnächst zurückgegeben.

haben die Obli⸗

wünschen, w einschließlich

111““

3) Bei der Abstempelung der zur Konvertirung angemeldeten Stücke wird den Inhabern derselben eine Konvertirungsprämie von 3 ½ % d. h. 10 für jede Obligation von 100 Thlr. und 50 für jede Obligation von 500 Thlr. sofort baar vergütet.

4) Zugleich mit der Konvertirungsprämie wir 1 zinsen der neuen Obligationen für die Zeit vom 1. Januar bis 1. Februar 1880 mit 25

25 ;₰ für jede Obligation von 500 Thlr. baar herausgezahlt.

wird dem Konvertirenden die Differenz zwischen den 5 %igen Stückzinsen der alten und den 4 %igen Stück⸗

für jede Obligation von 100 Thlr. und mit 1

5) Der Umtausch der 4 % gen Obligationen IV. Emission gegen die abgestempelten 5 %gen Obligationen, welchen letzteren die sämmtlichen,

nach dem 1. Januar 1880 fällig werdenden Coupons, 1. Februar 1880 ab. Essen, den 25. Oktober 1879. Der Ober⸗Bürgermeiste

Maech EL. Huyssen.

Fee Pxges

Die Anleihe⸗ und Schulden⸗Tilgungs⸗Commisston. J. Schulz.

sowie die Talons beigegeben sein müssen, erfolgt bei den zu 1 bezeichneten Stellen vom

(C. az. 12,8.)

A. Waldthausen.

1

betreffend die Aufkündigung der sämmtlichen

1879 werden hiermit sämmtliche befindliche

n Zurücklieferung derselben in coursfähigem Zuffande nebst Coupons und Talons vom 2. Januar 1880

[55471 Bekanntmachung, noch umlaunfenden fünfprozentigen Obliga⸗ tionen II. Emission des Kreises Waldenburg. Auf Grund des Kreistagbeschlusses vom 9. April 1 noch im Umlaufe fünfprozentige Waldenburger Kreis⸗ Obligationen II. Emission zur Rückzahlung am 2. Januar 1880 von uns gekündigt. Die Inhaber werden demgemäß aufgefordert, den Nennwerth der gekündigten Obligatione egen

ab, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage bei der Kreis⸗Kommunalkasse hierselbst gegen Quittung in Empfang zu nehmen. Der Betrag der bei der Ein⸗ lösung fehlenden neoch nicht fälligen Coupons wird in Abzug gebracht.

Waldenburg, 13. Juni 1879.

Der Kreisausschuß des Kreises Waldenburg.

Die Inhaber der Abschlags⸗ und Rest⸗Dividende⸗ scheine Nr. 1, 2 und 3 (Ser. III.) unserer Aktien werden unter Bezugnahme auf. Nr. IX. der ab⸗ ändernden und zusätzlichen Bestimmungen zu den Gesellschaftsstatuten vom 13. September 1865 wieder⸗ holt zur Einlösung derselben aufgefordert. Cöln, den 28. Oktober 1879.

Die Direktion.

1nce! Vergischer Gruben⸗ und Hütten⸗Verein.

Von unserer Anleihe vom 1. Januar 1874 sind in heutiger Generalversammlung folgende Partial⸗ Obligationen zur Amortisation ausgeloost worden: 11 Stück à 1000 Thaler Nr. 10, 60, 89, 137, 147, 159, 209, 210, 233, 255 und 287, und 18 Stück à 200 Thalr Nr. 335, 342, 343, 344, 360, 397, 447, 450, 493, 550, 553, 570, 571, 622, 662, 663, 694 und 732. Die Einlösung dieser Obligationen erfolgt am 1. Juli 1880 an unserer Gesellschafts⸗ kasse hierselbst, wovon wir den Besitzern derselben nit dem Bemerken Mittheilung machen, daß die Verzinsung mit dem 1. Juli 1880 aufhört.

Hochdahl, den 29. Oktober 1879.

Der Verwaltungsrath.

Verschiedene Bekanntmachungen. [10144]

Die vakante Stelle des Ständischen Landes⸗ bestallten der Niederlausitz, mit welcher,

inkl. eines Nebenamts, ein Einkommen von 4800 verbunden ist, soll, nachdem inzwischen für ihre weitere interimistische Verwaltung noch Vorsorge getroffen worden ist, durch den Kommunal⸗Landtag der Niederlausitz, der zu diesem Zweck bereits zum 11. Januar fut. einberufen werden wird, definitiv wieder besetzt werden. 8

Bewerber um diese Stelle werden ersucht, unter Nachweis ihrer vollen Befähigung zum preußischen Richteramte, welche unerläßlich ist, und unter Ein⸗ reichung ihres Carriculum vitae, sowie etwaiger Zeugnisse, bei der unterzeichneten Landes⸗Deputation dis zum 1. Dezember d. Js. sich schriftlich zu melden.

Lübben, den 28. Oktober 1879.

Landes⸗Deputation des Markgrafthums Niederlausitz. 1

1

Rheinischer Bilanz am 30. Juni 1879.

2

1“ Vorrichtungs⸗ und Versuchsarbeiten. FneI“ Geräthschaften, Mobilien ꝛc... . . Magazinbeständea. . II“ Debitoren . 1 WVI16“ e“ Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto: Verlust am 1. Jali 1878 133,022 16

des Geschäfts⸗

jahres 1878/79 41,996 28 9,730 52

365,648 70 113“ 5,117 46

ö1I11I1I1n v11I11q“

Aschreibungen des Ge⸗

schäftsjahres 1878/79 184,748 96

Passiva. B“ C14“”“ E 58,465 75 8 41,078 42 2,019,544 17

Kapital... Reservefonds.... Fbbreeie

Beusberg, den 27. Oktober 1879. Der General⸗Director. August Schorn. Cto. 181/10.)

2

[10151] Soeben erschien im Verlage der J. G. Cotta'⸗ schen Buchhandlung in Stuttgart:

Graf Albert von Hohenberg,

Rotenburg und Haigerloch vom Hohenzollern⸗ Stamme. Der Sänger und der Held.

Ein Cyelus von kulturhistorischen Bildern aus

dem dreizehnten Jahrhundert.

Von Pprofessor Dr. Ludwig Schmid. Mit 3 Illustrationen. 2 Bände gr. 80. (XXXIV. und) 1158 Seiten. Eleg. brosch. k18es 20 ℳ. Das Württemb. Kult⸗Ministerium hat die Be⸗ schaffung des Buches für die Bibliotheken der Ge⸗ nd Realschulen empfohlen

Bekanntmachung.

1“ 8 Vergwerks⸗Actien⸗Verein. .

.1,229,330 50

50,767

1,955 40

2,019,544 17

zum Deutschen Reichs⸗A

nzeiger und Königlich Preuß

2

ischen Stnats⸗Anzeiger

1829.

In dieser Beilage werden bis aufe Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen 9 die Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berl die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Verbindungen mit transatlantischen Ländern

Patente,

Berlin, Donnerstag, den 30. Oktober

2) die Tarif⸗ und Fahrplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,

4

in den Handels⸗, Zeichen⸗ u. Musterregistern, sowie über Konkurse (veröffentlicht

ns,

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 d s 1 1— in . 6 des Gesetzes über den Markenschutz, Modellen, vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz, vom 25. Mai 1877, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht w

Central⸗Handels⸗Register

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann d 1- . durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, W., Mauerstraße zmnec E““ Bane

auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

für das

Das Central⸗Handels⸗Register für Abonnement beträgt 1 50 für

vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesetz, erden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Deutsche Reich. .n 2n,

das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das onne. t das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 ₰. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

betreffend das Urheberrecht an Mustern und

Der im Artikel 403 des Handelsgesetzbuchs vor⸗ 82 A. G. Zwickau v. 1. Februar 1877 c. a. O. .193

geschriebenen Verpflichtung des Frachtführers, am Ort der Ablieferung dem durch den Brfübrtra, be⸗ zeichneten Empfänger das Frachtgut auszuhändigen, wird, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗Ober⸗ Handelsgerichts, II. Senat, vom 13. Septem⸗ ber 1879, vom Frachtführer auch dadurch genügt, daß die Aushändigung an eine von dem bezeichneten Empfänger bevollmächtigte Person, ohne daß diese Ermächtigung an eine bestimmte Form gebunden ist, erfolgt. Dagegen darf der Frachtführer nicht an Personen das Gut aushändigen, welche zwar nach⸗ weisen können, daß das Gut für sie bestimmt sei, aber sich als Vertreter des bezeichneten Empfängers nicht ausreichend legitimiren können.

Führt ein Bankier einen Auftrag seines Kom⸗ miktenten später aus, als dieser angeordnet hatte, ohne daß jedoch die Hinausschiebung der Ausfüh⸗ rung dem Kommittenten einen Schaden bereitet hat, so muß dieser, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts, III. Senat, vom 11. September 1879, das Geschäft für seine Rechnung gelten lassen, falls er nicht vorher den zur rechten Zeit nicht ausgeführten Auftrag wider⸗ rufen hat.

Die Bestimmung des Art. 336 des Handels⸗ gesetzbuchs, wonach Maß, Gewicht, Münzfuß, Münzsorten, Zeitrechnung und Entfernungen, welche an dem Orte gelten, wo der Vertrag er⸗ füllt werden soll, im Zweifel als die vertrags⸗ mäßigen zu betrachten sind, findet nach einem Erkenntniß des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts II. Senat, vom 18. September 1879 auch auf solche Maße, Gewichte ꝛc. Anwendung, welche nicht mehr oder überhaupt nicht gesetzlich gelten, sondern nur im Handelsverkehr üblich sind. In demselben Erkenntniß sprach ferner das Reichs⸗Ober⸗Handels⸗ gericht aus, daß bei Weinlieferungen in Fässern eine geringe Abweichung von dem bestellten Maße geschäftsüblich zulässig und deshalb der Em⸗ pfänger nicht berechtigt sei, die Annahme der Liefe⸗ rung zu verwelgern. 8

Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. Aus den neuesten Zeitschriften und Sammlungen.) 1) Die in das Genossenschaftsregister nicht ein⸗ getragenen Konsumvereine sind gewohaheits⸗ rechtlich gerichtsstandfähig und können durch ihre Vorstände vor Gericht vertreten werden. U. A. G. Celle in Buschs Archiv Bd. 39 S. 149 bis 156. 2) Das H. G. B. enthält zwar keine Bestim⸗ mung darüber, ob die Einrede der Kompensation statthaft ist, wenn der Gesellschaftsschuldner zugleich Gesellschaftsgläubiger ist, und wenn der 2 rivat⸗ schuldner eines Gcfelschafters zugleich Gesellschafts⸗ Allein nach der Rechtsregel des B. ist an deren Zulässigkeit nicht zu zweifeln. U. A. G.

Celle v. 25. Okt. 1878 a. a. O. S. 157 bis 160.

3) Die Alimentationsansprüche der Wittwe des Getödteten cessiren mit demje⸗ nigen Zeitpunkte, in welchem der Tod des Ernäh⸗ rers präsumtiv eingetreten sein würde, selbst wenn der in Frage kommende Unfall sich nicht ereignet U. A. G. Celle v. 18. Okt. 1878 a. a. O. S. 160.

4) Der Inhaber eines Wechsels, auf dessen Rückseite ein allgemein lautender Quittungsvermerk eines Indossatars ersichtlich ist, ist zur Erhebung der Wechselklage gegen den Wechselschuldner nicht ohne Weiteres legitimirt. U. A. G. Celle v. 19. Nov. 1878 a. a. O. S. 166 bis 170.

5) Der Ausdruck im Wechsel „nach Sicht⸗ ist gleichbedeutend mit „auf Sicht“ und statthaft. U. A. G. Celle v. 29. März 1878 a. a. O. S. 181. ö“

6) Eine Usance kann nur dann berücksichtigt werden, wenn feststeht, daß beide Theile im Be⸗ wußtsein derselben gehandelt haben. U. A. G. Zwickau v. 7. Februar 1877 a. a. O. S. 186.

7) Von einer Handelsgewohnheit kann dann keine Rede sein, wenn dieselbe einer aue drück⸗ lichen Bestimmung des Handelsgese buches zuwider⸗ Erst. G. Zwickau v. 27. März 1877 a. a.

8) Schuhmacher sind im Zweifel als Kaufleute anzusehen, —. 1g das Material 31 96 ihnen gefertigten uhwaaren nur ausnahmsweise gelie⸗ fert vföb. U. A. G. Dresden v. 16. Februar 1876, a. a. O. S. 188. G

9) Auch für den von einem Kaufmann abgeschlos⸗ senen Dienstvertrag gilt die Rechtsvermuthung des Art. 274 H. G. B. U. A. G. Bautzen v. 21. Februar 1876 a. a. O. S. 189. 1

10) Soweit das Handelsgesetzbuch nicht aus Rück⸗ sicht auf die Verhaͤltnisse des Handelsbetriebes be⸗ sondere Vorschriften enthält, gelten für das Ver⸗ hältniß des Prokuristen zu seinem Prinzipal und dritten Personen gegenüber die Bestimmungen des

gläabiger ist. Art. 112 H. G.

Pürgerlichen Gesetzbuches über die Stellvertretung I die En Aclehhhcung vermöge Auftrages. 89

A. G. Dresden v. 30. März 1876 a. a. O.

—. 193. 8 11) Agenten sind Geschäfteleute, welche in

keinem Dienstverhältnisse zu einer bestimmten Firma stehen, sondern selbständig ein in der Vermittelung von Handelsgeschäften bestehendes Gewerbe treiben.

zu dieser Angelegenheit

12) Agenten sind ohne besondere Vollmacht nicht ermächtigt, Gelder von den dritten Personen mit befreiender Wirkung für das vertretene Haus in Empfang zu nehmen. Darin unterscheiden sie sich von Handlungsreisenden des Hauses. Zahlt der Dritte an den Agenten, so ist der Letztere als Beauftragter des Dritten anzusehen und wird erst befreit, wenn und soweit der Agent das Geld an das Haus abliefert. U. A. G. Zwickau v. 1. Fe⸗ bruar 1877 a. a. O. S. 194 u. 195.

Mannheim, 23. Oktober. Aus der gestrigen

Sitzung der Handelskammer ist vor Allem die

Mittheilung der Gegenstände der Tagesordnung des am 22. November stattfindenden deutschen Handels⸗ tages von Interesse, über welche in der Kammer vorbereitende Berathung gepflogen wurde. Dazu zählt einmal der schon vielfach in den öffentlichen Blättern genanntePlan einer Berliner Weltausstellung. Sodann die Frage der einheitlichen Organisation der deut⸗ schen Handelskammern. Bekanntlich hat auf dem letzten deutschen Handelstage zu Berlin, gerade vor Jahr und Tag, der damalige Sekretär der Stutt⸗ garter Handelskammer, Dr. Landgraf, unterstützt von einer Reihe ansehnlicher deutscher Schwester⸗ Korporationen, den Antrag gestellt: es wolle als unbedingte Voraussetzung für die Schaffung eines volkswirthschaftlichen Senates erst einmal die Ge⸗ staltung der deutschen Handelskammern auf ein⸗ heitlicher Basis ins Auge gefaßt werden. Dieser Gegenstand wird nun die nächste Ausschußsitzung gleichfalls beschäftigen. Des Weiteren soll die gesetzliche Regelung des Chekwesens behandelt wer⸗ den, welche bekanntlich ursprünglich von der Braun⸗ schweiger Handelskammer in Angriff genommen wurde sind wir recht unterrichtet, auf Anregung des Vorsitzenden des Vereins deutscher Privat⸗ Notenbanken, Direktor Bendorf in Braunschweig —; nun hat die Kaufmannschaft in Magdeburg bean⸗ tragt, diese Frage auch im Ausschuß des Handels⸗ tages zu berathen. Zur Begründung dafür, daß vor Allem die Mannheimer Handelskammer Stellung zu nehmen hat, legt der Sekretär der Kammer eine Zusammenstellung der hauptsächlichsten deutschen Reichsbankplätze vor mit der Angabe ihres Giro⸗ kundenkreifes und ihres Giroverkehrs im letzten Triennium. Wir entnehmen daraus, daß der Mannheimer Platz relativ den bedeutendsten Giro⸗ kundenkreis hat, was im Verhältniß zur Bevölke⸗ rung des Sitzes der Reichsbankhauptstelle auf je

zehntausend Einwohner fast fünfzig Girokunden er⸗ kennen läßt, während Hamburg nur ca. 21, Berlin 7—8 und selbst Frankfurt nur die Hälfte hiervon hat, obwohl doch diese 3 Städte in ihrer alten Hamburger Girobank, dem Berliner Kassenverein,

der Giro⸗Abtheilung der Frankfurter Bank eine lange Vorschule hatten, die man hier entbeh⸗ ren mußte. Im Ganzen hatte die deutsche Reichsbank Ende 1878 3404 Kunden, davon trafen 803 auf Hamburg, 730 auf Berlin, 258 auf Frank⸗ furt a./ Main, 249 auf Stettin, 218 (im Augen⸗ blick 235) auf Mannheim, 211 auf Breslau, 172

auf Bremen, 167 auf Stuttgart, 123 auf Chemnitz,

je 116 auf Dresden und Königsberg; nur zwischen 100 und 50 Kunden zählen Leipzig, Magdeburg, Danzig, Mainz, Crefeld, Cöln, Nürnberg, Straß⸗ burg, Aachen, Elberfeld, Cassel, Karlsruhe, Han⸗ nover und Mülhausen i./Els. In Bezug auf die

Größe der Umsätze stehen in erster Linie Hamburg,

Berlin und Frankfurt, dagegen in der normalen und selbst im Jahre 1878 gleichmäßig fortgesetzten Entwicklung sind nux Mannheim, Stuttgart (das freilich 60 % seiner Kunden im übrigen Lande hat), Chemnitz, Danzig, Cöln, Aachen bemerkbar, wäh⸗ rend Hamburg und Berlin 1878 einen erheblichen Rückschlag, Frankfurt wenigstens keinen Fortschritt zu verzeichnen haben. Die Handelskammer hat nicht nur beschlossen, eine Kommission für diese wichtige Frage niederzusetzen, sondern auch zugleich auf Anregung aus der Kammer die gleichzeitige In⸗ angriffnahme einer Gesetzregelung des für den hie⸗ sigen Platz so bedeutungsvollen Warrantswesens für zweckentsprechend erachtet, eine Fraße, die be⸗ kanntlich schon 1872 den deutschen Handelstag und nachher seinen Ausschuß beschäftigt hat, damals aber unter den gegebenen Verhältnissen wieder zurückgelegt wurde, vielleicht nicht ganz ohne Einfluß der Seestädte, die damals in der Sanktionirung solcher Lagerhaus⸗Gesellschaften viel⸗ leicht eine Verletzung ihrer kommerziellen Preroga⸗ tive erblicken mochten. Anläßlich der jüngsten Verhandlungen über die Erhaltung des Wiener Nachtschnellzuges hat bekanntlich die Münchener Handelskammer ein Schreiben vom deutschen Reichs⸗ eisenbahnamt empfangen, welches erklärt, daß die wichtigeren Plätze in Bezug auf ihre Ankunfts⸗ und Abfahrtszeiten nicht wesentlich beim neuen Zug im Winterfahrplan alterirt würden. Als solche wichtige Plätze sind nun genannt Paris, Straßburg, Frankfurt, Karlsruhe, Stuttgart, München.

Da nun ohnedies bei dem neuen Nachtschnellzug der Reisende von München nach Mannheim nicht weniger als zweimal (in Stuttgart oder Bretten und dann in Bruchsal) umsteigen muß, wird be⸗ schlossen, unter Hinweis auf diese Verhältnisse um Einstellung eines direkten Wagens zwischen München

und Mannheim zu bitten.

In Cöln erscheint seit Kurzem Weinhagens „Konkurszeitung“, Herausgeber, verantwortlicher Redacteur und Selbstverleger: Dr. jur. zu Cöln.

Nach §. 103 der Konkursordnung muß vom 1. Oktober 1879 an jede, im deutschen Reichsgebiete verfügte, Konkurseröffnung durch den „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ veröffentlicht werden. Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, periodische, nach den ein⸗ zelnen Landesgebieten, und innerhalb derselben alphabethisch geordnete, vollständige, Verzeichnisse aller im Reiche eröffneten Konkurse zu geben, die abgesehen von dem volkswirthschaftlichen und kultur⸗ historischen Interesse für den Handelsstand un⸗ zweifelhaft von bedeutendem praktischen Werthe sein werden, die „Konkurszeitung“ veröffentlicht der⸗ artige zweckmäßig geordnete tabellarische Ueber⸗ sichten, außerdem bringt sie über das Konkurs⸗ recht Mittheilungen und raisonnirende Artikel, theoretisch⸗praktische Erörterungen, sowie Rechtsfälle und Belehrungen. Um dem Blatte das vielseitigste Interesse zu geben, ist auch die ausländische Kon⸗ kursgesetzgebung nicht prinzipiell ausgeschlossen. Von Konkursen größerer Bedeutung, die im Aus⸗ lande vorkommen, soll Notiz genommen werden. Die Ausstattung der „Konkurszeitung“ und das dazu bestimmte Papiec sind vorzüglich. Da schon in den 15 ersten Oktobernummern des „Reichs⸗An⸗ zeigers“ über 159, seit dem 1. Oktober 1879 er⸗ öffnete Konkurse Mittheilung erfolgte, so mußte der Abschluß der ersten Nummer am 16. Oktober erfolgen, und es hat den Anschein, daß späterhin in jedem Monate 3—4 Nummern werden erscheinen müssen, um neben den tabellarischen Uebersichten Raum für andere Mittheilungen zu haben. Be⸗ stellungen werden nach Cöln an die Adresse des Herausgebers unter Beifügung des Preises von 1 für die drei ersten Nummern, oder von 50 für eine einzelne Nummer, erbeten. Die Zusendung erfolgt alsdann franko unter Streifband. Später⸗ hin wird die Zeitung durch eine Buchhandlung de⸗ bitirt und Gelegenheit gegeben werden, dieselbe durch die Post zu beziehen.

Die Anregung zur Gründung eines Organs für Deutschland, welches ähnlich wie die Trade Mark protection Society und eine ähnliche Zwecke verfolgende Gesellschaft in Paris wirkte, ist schon oft in deutschen Blättern ohne Erfolg geschehen. Wir begegnen nun sogar neuestens in Rußland ähnlichen Bestrebungen. So soll dort eine Anzahl von Industriellen, die in letzterer Zeit durch die Nachahmung ihrer Erzeugnisse zu Schaden kamen, der kompetenten Stelle eine Denkschrift überreicht haben, welche verlangt:

1) Errichtung der Repressivmaßregeln gegen Nach⸗ ahmungen.

2) Ermächtigung des Ministeriums, wegen Nach⸗

abmungen Prozesse anzustrengen, unabhängig von den durch Einzelne vorgebrachten Klagen. 3) Gleichstellung der Personen, welche bei der Nachahmung behülflich waren, wie Lithographen, Graveure, Verfertiger falscher Etiquetten mit dem eigentlichen Fälscher.

.4) Berechtigung eines jeden Industriellen, der diesfalls das Begehren stellt, seine Marken und Zeichen zu besitzen, welche von der Behörde ge⸗ nehmigt und zur Kenntniß des Publikums mit dem Beifügen gebracht werden, daß jede Nachahmung den Gesetzen gemäß bestraft werden soll und Auf⸗ stellung von Inspektoren in den vorzüglicheren Städten, deren Aufgabe es wäre, den Verkauf von nachgeahmten Gegenständen zu verhindern. Die dazu nothwendigen Fonds sollen durch die In⸗ dustriellen aufgebracht werden. Die Wieder⸗ gabe des Inhalts dieser Denkschrift hat einen doppelten Zweck. Nachdem schon so viel in posi⸗ tiver Form über den Werth des deutschen Marken⸗ schutzes hervorgehoben worden ist, ohne daß die Be⸗ theiligung noch eine geradezu befriedigende zu nen⸗ nen wäre, wird vielleicht die Heraushebung der negativen Seite deutlicher den Betheiligten hier zu Herzen gesprochen; zum Anderen wird sie, wie chon gesagt, neuerdings die Nothwendigkeit vor Augen fübren, auch aus der Selbstverwaltung her⸗ aus, Organe zu schaffen, daß das Gesetz zur vollen Lebendigkeit erst zu führen geeignet ist.

I1

Handels⸗Negister.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich

Sachsen, dem Königreich Württemberg und

dem Eroßbehosthum Hessen werden Dienstags

bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubril

Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt

veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich.

Barmen. Auf Anmeldung haben heute in das Handelsregister folgende Eintragungen stattgefunden: a. unter Nr. 858 des Gesellschafts⸗ bezw. 1961 des Firmen⸗ und Nr. 592 des Prokurenregisters: Die Auflösung der Handelsgesellschaft sub Firma Fr. Heseler & Comp. in Barmen durch das am 13. d. M. erfolgte Ableben der Gesellschafterin Wittwe Friedrich Heseler, Julie, geb. vom Endt, Uebergang des Gescheftes und Fortführung desselben in Gemäßheit Gesell⸗ schaftsvertrages durch den überlebenden Gesell⸗ schafter Kaufmann Friedrich Heseler in Bar⸗ men unter unveränderter Firma am hiesigen

N. Weinhagen,

Platze. Löschung der Firma im Gesellschafts⸗ register und Uebertragung derselben in das Firmenregister, sowie die Beibehaltung der dem Buchhalter Bernhard Hartmann dahier für die Firma Fr. Heseler & Comp. ertheilten Pro⸗

kura;

b. unter Nr. 1960 des Firmenregisters: Die Firma M. Lohmann in Morsbach bei Remscheid und als deren Inhaberin die daselbst wohnende Maria Lohmann, eine Corsettschließ⸗ federn⸗Fabrik und Handlung betreibend; unter Nr. 685 des Prokurenregisters: Die für die Firma M. Lohmann den Fabri⸗ kanten Hermann Lohmann und Carl Wilhelm Lohmann, Beide in Morsbach bei Remscheid wohnend, ertheilte Einzel⸗Prokura;

Hunter Nr. 924 des Gesellschaftsregisters: Die am 25. d. M. erfolgte Auflösung und Li⸗ quidation der Handelsgesellschaft unter der Firma Lyon & Horn in Barmen. Zum Li⸗ quidator ist bestellt: der ehemalige Gesellschafter Sigmund Lyon, welcher die Firma Lyon & Horn fortan mit dem Zusatze: „in Liqnida⸗ tion“ unter Beifügung seiner persönlichen Unterschrift zu zeichnen berechtigt ist;

. unter Nr. 981 des Gesellschaftsregisters: Die am 25. Oktober 1879 errichtete Handels⸗ gesellschaft unter der Firma Lyon & Vollmer, mit dem Sitze in Barmen. Gesellschafter siad: Sigmund Lyon und Rudolf Hugo Vollmer, Beide Inhaber einer lithographischen Anstalt und Steindruckerei, in Barmen wohnend. Jeder derselben ist zur Vertretung der Gesellschaft und Zeichnung der Firma berechtigt.

Barmen, den 27. Oktober 1879.

Königliches Amtsgericht.

Barmen. Auf Anmeldung haben heute in das hiesige Handelsregister folgende Eintragungen statt⸗ gefunden:

a. unter Nr. 959 des Gesellschaftsregisters zu der Firma C. vom Hoff & Comp.: 1b

Am 1. Oktober 1879 ist ꝛc. Friedrich Richard Röntgen aus der Handelsgesellschaft sub Firma: C. vom Hoff & Comp. als Theilhaber ausge⸗ schieden. Die Handelsgesellschaft wird von den bei⸗ den andern Gesellschaftern ꝛc. Carl vom Koff und ꝛc. Carl Hermann vom Hoff, auf welche alle Aktiven und Passiven des Geschäftes übergegangen, unter der bisherigen Firma in Remscheid fortgesetzt. Die Zweigniederlassung in Barmen ist aufgehoben.

5b. unter Nr. 1962 des Firmenregisters die Firma: „F. R. Röntgen“ mit dem Sitze in Barmen und als deren Inhaber der Kaufmann Friedrich Richard Röntgen.

Barmen, den 28. Oktober 1879.

Königliches Amtsgericht.

Beeskow. Bekanntmachung.

„In, unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 15 die Firma Schulz & Buß, mit dem Sitze in Bees⸗ kow, deren Gesellschafter, welche nur Beide gemein⸗ schaftlich die Gesellschaft vertreten,

1) der Maschinenbauer Herrmann Schulz zu

Beeskow,

2) der Maschinenbauer Karl Buß zu Beeskow sind, und welche am 12. Januar 1878 begonnen hat, zufolge Verfügung vom 22. Oktober 1879, am 22. desselben Monats eingetragen. E1“

Beeskow, den 22. Oktober 1879.

Königliches Amtsgericht. I.

Berlin. Mit Bezug auf § 2 der Ministerial⸗ Instruktion vom 12. Dezember 1861 wird unter Hinweis auf die Veröffentlichung des vormaligen Königlichen Stadtgerichts hierselbst vom 24. De⸗ zember 1878 hierdurch bekannt gemacht, daß in Bezug auf die Personen der mit Führung des Handels⸗, Zeichen⸗, Muster⸗ und Genossen schafts⸗ registers beauftragten Beamten, sowie in Bezug auf die zur Bekanntmachung der Eintragung be⸗ stimmten öffentlichen Blätter für das gegenwärtige, mit Ende Dezember ablaufende Geschäftjahr ein Wechsel nicht stattgefunden hat. Die Amtsräume befinden sich jetzt Neue Friedrichstraße 13, Zimmer Nr. 69. Berlin, den 25. Oktober 1879. König⸗ liches Amtsgericht I. Abtheilung 54. Mila

Berlin. Handelsregister

des Königlichen Amtsserichts I. zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 29. Oktober 1879 sind

am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter

Nr. 3983 die hiesige aufgelöste Aktiengesellschaft

in Firma: czeneral⸗Bau⸗Bank vermerkt steht, ist eingetragen: Nach Anmeldung des Liquidators ist die Liqui⸗ dation beendet.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. zunn die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft in irma: Schrader & Emmighansen vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Fritz Engelmann zu Berlin zum alleinigen Liquidator ernannt.

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