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MNur unter dieser Bedingung ist es möglich, daß eine richtige Behandlung der Finanzlage des Staates und aller derjenigen Be⸗ dingungen erfolgen können, die sich an diese Frage knüpfen. Ich will damit in keiner Weise ausgesprochen haben, daß ich entfernt daran denke, solche Ausgaben ablehnen zu wollen, welche als pro⸗ duktiv zu bezeichnen sind. Ich denke nicht daran, solche Ausgaben bemängeln zu wollen, welche irgendwie der Arbeitskraft, der Arbeits⸗ fähigkeit, dem Erwerb der Nation neue Quellen eröffnen. Ich werde auch in allen denjenigen Fragen, welche die Intelligenz der Nation zu fördern haben, in allen den Fragen, welche den idealen Gütern der Nation zu Gute kommen sollen, mich bereit finden lassen, zu thun, was irgend möglich ist; ich werde aber auch vor allen Dingen niemals meine Zustimmung in Frage stellen lassen, wenn es darauf ankommt, durch irgend welche Ausgaben die Ehre, die Würde, die Sicherheit des Vaterlandes zu erhöhen und zu stützen. 8
Hiernach, meine Herren, werden Sie ersehen, in welcher Weise, unter welchen Umständen und unter welchen Voraussetzungen ich den Staatshaushalt für das folgende Jahr habe aufstellen müssen und geglaubt habe aufstellen zu können. “
Wenn ich von dieser Abschweifung zurückkehren kann in die eigentliche Finanzlage, so bin ich genöthigt, auf die Resultate der Finanzverwaltung des Jahres 1878/79 zurückzugehen, weil diese einen unmittelbar bestimmenden Einfluß auf das jetzige Finanzjahr und auf den Etat, den ich die Ehre gehabt habe vorzulegen, ausüben.
Die Resultate des Jahres 1878/79 sind, wie ich nicht anders agen kann, nicht ungünstige. 1 sag Schon mein Herr Amtsvorgänger hat bei anderer Gelegenheit seinerseits bedeutende Ausfälle für die Staatsverwaltung in Aussicht gestellt und ich glaube es ihm schuldig zu sein, daß ich dies dem Folgenden vorausschicke. Es hat sich bei der Zusammenstellung und Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben ergeben, daß, obgleich eine außerordentliche Einnahme von 80 Millionen Mark in Einnahme gestellt werden konnte, dennoch ein Defizit von 8 744 514 Mark übrig geblieben ist, welches durch die laufende Verwaltung nicht gededt werden kann. Es ist dies nicht erwünscht, es läßt sich aber dieses Defizit nicht anders decken als durch eine Anleihe, worüber Ihnen ein besonderer Gesetzentwurf dat6 g
werden wird. Die Gründe dieses ungewöhnlich ungünstigen Ab⸗ schlusses sind sehr leicht zu erkennen, sie beruhen in der außerordent⸗ lichen Verminderung der Betriebseinnahmen, welche schon mehrere Jahre hindurch die Staatsfinanzen sehr schwer betroffen hat. Es haben weniger ergeben als früher: die indirekten Steuern etwa 3 000 000 ℳ, die Forstverwaltung über 6 600 000 ℳ; das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten hat eine Mindereinnahme von im Ganzen 23 157 661 ℳ, darunter die Berg⸗ werksverwaltung mit 11 000 000 ℳ, die Eisenbahnverwaltun mit etwa 12 000 000 ℳ Meine Herren, es muß gewiß als sehr be⸗ zeichnend anerkannt werden, daß innerhalb des Ministeriums für öffentliche Arbeiten diese außerordentlichen Mindereinnahmen durch Ersparnisse in der Verwaltung gedeckt worden sind und zwar durch Ersparnisse in einem Betrage, daß die wirkliche Mindereinahme lch nur auf 660 524 ℳ beläuft. Ich möchte das deshalb hier besonders bemerken, weil es in jedem Falle ein Zeug⸗ niß für den Ernst und die außerordentliche Pflichttreue abgiebt, welche die Verwaltung nicht blos in diesem besonderen Zweige, sondern in allen Zweigen, wie ich ihr bezeugen muß, für die Verminderung der Staatsausgaben und überhaupt für die richtige Verwaltung und Kontrole des Finanzwesens fortdauernd ausgeübt hat und ausüben wird.
Es hat an der Mindereinnahme des vorigen Jahres außerdem noch Theil genommen das Justiz⸗Ministerium mit über 1 Million, und es wird ja aus allen diesen bedeutenden Zahlen sich ganz von selbst ergeben, daß dieses Desizit einen sehr merklichen Einfluß auf die laufende Verwaltung ausgeübt hat und ausüben muß.
Wenn ich auf diese zurückgehen darf, so muß ich bemerken, daß die Verwaltung des gegenwärtigen Etatsjahres allerdings in ihren
auptresultaten noch nicht zu übersehen ist, daß aber die ersten sechs “ für welche die Abschlüsse mir vorliegen, doch auch noch einen echt bedeutenden Minderertrag ergeben. Ich möchte darauf hin⸗ weisen, daß die Forstverwaltung auch in diesen ersten beiden Quartalen des laufenden Finanzjahres 2 Millionen, die Bergwerksrerwaltung 5 Millionen, die Eisenbahnverwaltung 5 100 000, die Domänenablösungen und Verkäufe 1 300 000 und die indirekten Steuern 1 500 000, zusammen 14 900 000 ℳ Mindereinnahme ergeben haben. Diesen stehen allerdings in runder Zahl 7 900 000 ℳ Minderausgabe gegenüber, so daß für den Augen⸗ dlick noch eine Mindereinnahme von 7 Millionen übrig bleibt, ich kann aber nicht bezweifeln, daß dieses für den Augenblick wenig gün⸗ stige Resultat den Hauptabschluß so ungünstig stellen könnte, daß er überhaupt als ein bedauerlicher würde betrachtet werden können; ich laube nach all den Anzeichen, die vorliegen, und nach den Bemer⸗ ungen, die mir zu Theil geworden sind, annehmen zu dürfen, daß im Laufe der Zeit sich mindestens ein sehr erheblicher Betrag von den jetzigen Mindereinnahmen wird ausgleichen lassen und aus⸗ gleichen muß.
Die Folgerungen aus diesen Zahlen sind ja sehr leicht zu ziehen, sie gehen dahin, daß man an den jetzt vorgelegten Etat an sich mit einer gewissen Resignation herantreten muß, was Niemandem schwerer werden wird, als es mir, meine Herren, geworden ist.
Man könnte ja annehmen, daß das Defizit, welches im Extra⸗ ordinarium und Ordinarium in runder Zahl 47 Millionen beträgt, sich decken ließe durch eine Veräußerung der Aktivkapitalien, welche, wenn die schwer zu versilbern den Hypotheken und Darlehnsforderungen nicht mit in Rechnung gestellt werden, etwa 25 Millionen Mark betragen, indessen würde daraus immer nur ein soviel geringeres Defizit her⸗ vorgehen, was dech durch eine Anleihe gedeckt werden müßte. Abge⸗ sehen davon möchte ich auch nicht dazu rathen, die zinsbaren Aktiv⸗ kapitalien des Staats dazu zu verwenden, um die Löcher in der lau⸗ fenden Verwaltung zu decken; man kann immerhin annehmen, daß diese Kapitalien mit der Zeit eine nützlichere Verwendung finden werden, wenn der Moment dazu einmal gegeben sein wird.
Es wird Ihnen also ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, in welchem der Vorschlag gemacht ist, das Defizit von 47 Millionen durch eine Anleihe zu decken.
Hiernach tritt die Staatsverwaltung, insbesondere die Finanz verwaltung im nächsten Etatsjahr ein, ohne daß Ueberschüsse aus der laufenden Verwaltung erwartet werden dürfen, und ohne daß irgendwelche extraordinäre Einnahmen in Aussicht zu stellen wären. Die Finanzverwaltung ist lediglich angewiesen, auf die Einnahmen des Staats; undz ich glaube, es wird Ihre Zustimmung finden, wenn ich unter diesen Umständen erkläre, daß bei der Bemessung der Ausgaben alleräußerste Sparsamkeit, jede irgend mögliche Aufmerk⸗ samkeit verwendet werden wird.
An sich hat diese Finanzlage nichts Erschreckendes. Das Ordi⸗ narium von etwa 5 ½ Millionen ist nicht von der Erheblichkeit, daß man glauben könnte, es könnte die Staatsverwaltung irgendwie ins⸗ Schwanken bringen. Ueber die extraordinären Ausgaben, welche dem Defizit zur Last fallen, werde ich die Ehre haben, später die nöthigen Bemerkungen Ihnen mitzutheilen.
Die Hauptursachen dieser wenig erfreulichen Lage ist und bleibt ja immer der verminderte öffentliche Verkehr, die Verkehrskrisis, welche alle Seiten des Staatskörper durchdrungen hat und welche darauf einwirkte, daß insbesondere die Betriebseinnahmen, die ich vorhin Ihnen mitzutheilen die Ehre hatte, bisher immer herunter⸗ gegangen sind und wahrscheinlich noch eine Zeitlang auf dem wenig
nstigen Stande bleiben werden, den sie in diesem Augenblick ein⸗
ehmen. Wenn ich hiernach Feeehae zur Beleuchtung es gegenwärtigen Etats, so habe ich zu bemerken, daß luch hier wiederum die Verminderung dieser Betriebseinnahmen eine nicht unbedeutende Rolle syielt. Die Bergwerksverwaltung gurirt in diesem Etatsentwurf mit einer Mindereinnahme von 9 257 203 ℳ, die Eisenbahnverwaltung mit einer Mindereinnahme von uber 5 Millionen Mark, die Verwaltung des vormaligen Staatsschatzes mit einer Mindereinnahme von nahe an 4 Millionen Mark. Diesem gegenüber steht zwar eine ziemlich hohe Mehrein⸗
nahme, schwindet aber sogleich, wenn die von mir vorhin schon be⸗ zeichneten 68 Millionen, welche dem Hinterlegungsfonds angehören und nur einen durchlaufenden Posten bilden, in Abzug gebracht wer⸗ den; es ergiebt sich dann eine verhältnißmäßig sehr geringe Mehr⸗ einnahme, welche kaum in Betracht kommen kann. Es stehen aller⸗ dings diesen Mehreinnahmen auch Minderausgaben gegenüber; diese betragen bei der Bergwerksverwaltung 6 Millionen, bei der Eisen⸗ bahnverwaltung 5 600 000 ℳ, und gleichen also ungefähr die Min⸗ dereinnahmen aus. Nichtsdestoweniger tragen sie, eben weil sie sich nicht die Balance halten, kaum dazu bei, den Staatshaushalt auf eine Stelle zu bringen, die man mit Ruhe und Befriedigung als eine günstige betrachten könnte.
Wenn es darauf ankäme, die Reineinnahmen der Be⸗ triebsverwaltungen, wie sie sich jetzt herausstellen, zu beziffern, so würde ich die Bemerkung machen, daß die Bergwerksverwaltung einen Reinüberschuß für den vorliegenden Etat von 8 700 000 ℳ gewährt, die Eisenbahnverwaltung von 61 700 000 ℳ, die Forst⸗ verwaltung von 21 Millionen und darüber. Die Zinsen der ge⸗ sammten Staatsschuld betragen rund 59. 800 000 und die Tilgung der Staatsschuld 18 700 000 ℳ Hiernach sind die Grundlagen ge⸗
eben, unter denen die Etatsaufstellung hat erfolgen können. Ich offe, daß im Laufe der Verwaltung dieses Etatsjahres die genannten Verhältnisse sich so weit günstiger gestalten werden, daß nicht blos die Betriebseinnahmen reichlicher fließen, sondern daß durch Sparsamkeit in den Ausgaben ein Ausfall, der etwa noch zu erwarten ist, weaig⸗ stens in der Hauptsache auszugleichen ist. “
Wenn ich auf das Extraordinarium übergehe, so wird Ihnen unter diesen Umständen die Zahl von 42 642 650 ℳ vielleicht hoch erscheinen. Es befinden sich darunter aber 29 813 808 ℳ, welche Bauten angehören, die aus Jö Beschlüssen des Abgeordneten⸗ hauses herrühren, die nicht haben sistirt werden können, und welche festgesetzt werden mußten, wenn nicht später bedeutende Mehrausgaben in Rechnung gestellt werden sollen. Wird diese Summe abgezogen von dem Gesammtbetrag des Extraordinariums von 42 Millionen und darüber, dann bleibt für Neubewilligung nur eine Summe von 12 800 000 ℳ übrig, und ich glaube, daß dies bei den Bedürfnissen eines Staates, wie es der preußische ist, kaum als eine bedeutende Summe wird bezeichnet werden können. Die einzige Ausgabe, welche vielleicht Bedenken erregen könnte, ist eine Summe von 5 893 000 ℳ, welche in Rechnung gestellt ist für die Verbesse⸗ rung der großen Ströme des Landes, des Rheins, der Weser, der Elbe, der Oder und der Weichsel.
Meine Herren! Wer diese Ströme kennt, wer übersehen kann, welche Wichtigkeit sie für den öffentlichen Verkehr und für den An⸗ schluß der umgrenzenden Landestheile an die Hauptverkehrs⸗ plätze des Landes und durch diese an den BSeeplätzen haben, wer auf der andern Seite einen Blick geworfen hat in die Schwierigkeiten, denen auf allen diesen Strömen die Schiffahrt, also ein wesentlich nützlicher Theil⸗ des öffentlichen Ver⸗ kehrs, begegnet ist, — der wird, glaube ich, mit mir übereinstimmen, daß es erwünscht ist, hierin Wandel zu schaffen, einer nützlichen Thätigkeit und einem sehr lebhaften Gewerbebetriebe neue Verkehrs⸗ erleichterungen zu eröffnen. Ich habe mir dabei nicht verhehlt, daß, sobald diese Ströme nach dem planmäßigen Ausbau, wecher etwa zehn Jahre in Anspruch nehmen wird, und wo in jedem Jahre die⸗ selben Summen ungefähr wiederkehren werden, — es wird dem hohen Hause hierfür eine Denkschrift mit sehr ausführlichen Aus⸗ einandersetzungen und Plänen vorgelegt werden — ich sage, daß, wenn dieser Ausbau planmäßig und normal zu Ende geführt sein wird, vielleicht schon ehe dies der Fall ist, auch die schiffbaren Seiten⸗ ströme dieser Hauptströme, welche ja, wie ich nicht anders sagen kann, erfreulicher Weise in großer Menge vorhanden sind, gleich⸗ falls den Anspruch erheben werden, besser in ihrer Schiff⸗ barkeit bedacht zu werden, als dies bisher der Fall sein konnte. Ich kann nicht sagen, daß ich das ungern begrüßen würde; es wird auch wahrscheinlich der Anspruch gemacht werden, daß das Kanalnetz vo Weeeben verbessert und erweitert werden möchte Ich Eann meine eits Mermnhes der Kenntniß, die ich von den Verhält⸗ nissen habe, anerkennen, daß das Bedürfniß hierzu in hohem Grade vorliegt. Ich würde mich also für meine Person sehr freuen, wenn ich Gelegenheit hätte, auch in dieser Beziehung soweit als irgend möglich entgegen zu kommen, ja, ich würde sogar noch weitergehen und ungeschtet der Ungunst der Finanzverhältnisse im Augenblick gar keinen Anstand nehmen, durch Vorlegung eines Nachtragsetats für gewisse Kanäle, welche eine hohe Bedeutung haben, die Be⸗ willigung des hohen Hauses herbeizuführen. Ich bemerke dies haupt⸗ sächlich, weil ich hoffe, daß die Vorarbeiten für die Kanalisation des Mainstromes von Mainz bis an den Rhein, Mainz gegen⸗ über, welche eine außerordentlich weittragende Bedeutung für das ganze preußische und deutsche Hinterland haben, werden beendet werden können, und es wird dann die Frage entstehen, ob auch für eine sehr wichtige und bedeutsame Regulirung die Mittel beschafft werden können und ob man glaubt, für eine Mehrausgabe, welche ungefähr zwischen 8 und 9 Millionen sich beziffern wird, noch weitere Kredite bewilligen zu können. Unter den Ertraordinarien finden Sie eine nicht unbedeutende Summe, 5 873 000 ℳ, für den Bau und die Erwerbung von Gerichtsgebäuden und Gefängnissen. Ich glaube nicht, daß es Bedenken erregen kann, diese Summe zu bewilligen. Sie werden darin ferner finden für Strafanstaltsbauten 1 597 000 ℳ, und ich glaube bezeugen zu müssen, daß die Verwen⸗ ünch dieser Summe eine ungemein dringende und wünschens⸗ werthe ist.
Das Ministerium der Landwirthschaft, Domänen und Forsten ist beim Extraordinario mit 3 785 000 ℳ betheiligt, das Kultus⸗ Ministerium mit 17 707 387 ℳ, darunter für Universitätsbauten allein über 2 500 000 ℳ und für das technische Unterrichtswesen über 2 Millionen Mark. Auch diese Ausgaben, meine Herren, werden sich, wie ich glaube, durch sich selbst rechtfertigen. Ich glaube, daß mit diesen verhältnißmäßig nicht erheblichen Mehrbewilligungen von 1 280 000 ℳ in dem Extraordinario den dringendsten Bedürf⸗ nissen des Staats Rechnung getragen worden ist, so bedauerlich es mir auch gewesen ist, nach dieser Richtung hin zahlreichen Anträgen, welche aus den anderen Ressorts an mich gelangt sind, meine Zu⸗ stimmung versagen zu müssen; es ist nur das Allerdringendste, das Allernothwendigste eingestellt worden. Besonders werden Sie bemerken, daß die wirthschaftlichen Fragen und diejenigen Fragen, welche den geistigen Gütern der Nation zu Gute kommen sollen, ihre Berücksichtigung gefunden haben und meiner Meinung nach haben finden müssen. Ich kann nur wünschen, daß ich in der Lage gewesen wäre, auch fuͤr diese Zweige der Staatswirthschaft eine größere Summe in den Staatshaushalt aufnehmen zu können.
Hiermit wären die Bemerkungen beendigt, die ich für die unmit⸗ telbaren Vorlagen des Staatshaushalts⸗Etats Ihnen zu machen gehabt hätte. Ich möchte aber doch noch zweier Punkte Erwähnung thun, welche mit der Staats⸗Finanzverwaltung, also auch indirekt mit dem Staatshaushaltswesen in der allergenauesten Beziehung stehen, welche namentlich auf die Gestaltung des Gleichgewichts der
inanzen wesentlich einwirken. Es ist dies einmal die Frage der eform des Steuerwesens, und zweitens die Frage der Eisenbahn⸗ politik, soweit diese letztere sich auf das Finanzwesen bezieht.
Was die Reform des Steuerwesens anbetrifft, so möchte ich be⸗ merken, daß im vorigen Jahre ja bekanntlich zwischen dem Ab⸗ geordnetenhause und der Staatsregierung mit Allerhöchster Ermächti⸗ gung eine Verständigung stattgefunden hat, wonach die Grundlage einer solchen Reform in ganz bestimmter Weise spezifizirt worden ist. Ich glaube sie dahin zusammenfassen zu können, daß der Druck der direkten Steuern dadurch ausgeglichen werden soll, daß die Ueberschüsse der indirekten Steuern, welche aus der Reichs⸗Zollkaässe in die preußische Staatskasse fließen, vermöge Steuererlasse gemildert werden. Es läßt sich im Augenblick die damalige Verständigung, wie sie getroffen worden ist am 14. Februar dieses Jahres nicht in derselben Form aufrecht erhalten. Es ist durch das Gesetz vom 15. Juli und den Zolltarif im §. 8 die Grundlage geändert worden in einer Weise, die damals nicht hat vorausgesehen werden können. Die Staatsregierung ist
also in der Lage gewesen, andere Grundlagen aufzusuchen, und zwar
mobilien⸗, Kauf⸗ und Pachtstempel beziehen,
: In dem teriellen Inhalt wird indessen an der Verständigung nichts geändert, die Staatsregierung hat sich ver⸗ pflichtet gehalten, sie voll aufrecht zu erhalten.
Dies vorausgesetzt, wird die Reform der direkten Steuern keines⸗ wegs auf sich warten lassen können. Mag die Steuerreform im Sinne der vorjährigen Verständigung auf eine oder die andere Weise zum Austrag gebracht werden, unter keinen Umständen wird es möglich sein, die Klassen⸗ und Einkommensteuer, wie sie jetzt be⸗ steht, aufrecht zu erhalten. Sie wird wesentlichen Um⸗ gestaltungen unterliegen müssen. Es wird dabei ja natür⸗ lich sehr wesentlich in Frage kommen, ob diese Reform der Klassen⸗ und Gewerbesteuer in dem Sinne statt⸗ finden soll, wie es vielleicht hier und da aufgefaßt worden ist, daß ein dauernder Erlaß von Steuern eintreten soll, oder ob diese Reform dahin zu verstehen ist, daß es sich um wechselnde, bewegliche Steuer⸗ erlasse handelt, wie sie in der damaligen Verständigung vorausgesetzt worden sind und wie Sie sie auch in dem Gesetzentwurf, der diesem Hause vorgelegt werden wird, wiederfinden werden. Es bedarf einer sehr ernstlichen Erwägung, ob es bei den Finanzverhältnissen, wie sie der preußische Staat hat, möglich ist, sich der riretten Steuern gan zu entschlagen. Die direkten Steuern, meine Herren, bilden den festen Kern, an den sich die indirekten Steuern und alle anderen Staatseinnahmen anschließen. Es würde also vielleicht ein gewisses Schwanken in die Staatseinnahmen kommen, wenn man an⸗ diesem Kerne nicht festhalten wollte.
Nun, meine Herren, folgt daraus noch keineswegs, daß man nicht beim Festhalten dieser direkten Steuern, dieses festen Kerns der preußischen Staatseinnahmen dazu übergehen könnte, mittelst beweglicher Steuererlasse allen den Anforderungen zu genügen, die in Aussicht gestellt sind. Ich werde mich später darüber aussprechen können, in welcher Weise das geschehen wird.
Diescs vorausgesetzt, darf ich die Bemerkung machen, daß die Vorarbeiten für die Reform der Steuergesetzgebung bereits in aus⸗ gedehntem Maße in Angriff genommen sind und daß es für mich eine Aufgabe von besonders hohem Interesse sein wird, dafür zu sorgen, daß diese Arbeiten schnell und sachgemäß gesördert werden. Ich hoffe, daß es mir möglich sein wird, in der nächsten Session des Abgeordnetenhanses die Vorlage zu⸗ machen. Um eine Aus⸗ gleichung dafür zu gewähren, daß es in diesem Augenblicke noch nicht möglich ist, namentlich den Kommunen gegenüber, mit Bewilligung von Steuererlassen hervorzutreten, wird die Staatsregterung Gesetze vorlegen, wonach gewisse Einkünfter ausschließlich den Kommunen zu Gute kommen solten, und welche nach der Meinung der Staatsregierung nach keiner Seite hin weder drückend sind, noch volks⸗ oder staats⸗ wirthschaftliche Bedenken in sich schließen. Ich behalte mir vor, wenn die Gesetzvorlage dem hohen Hause vorgelegt werden wird, die⸗ selbe weiter zu begründen. B 1
Welchen Einfluß die Reform des direkten Steuerwesens auf die Gewerbesteuer hat, läßt sich in diesem Augenblicke nicht bestimmen, es wird sorgfältig in Erwägung gezogen werden.
Eine Steuer aber, welche sich überlebt hat, bedarf einer ernst⸗ lichen Revision. Es ist die Stemppelsteuer. Die Stempelsteuer, meine Herren, beruht auf dem Gesetz vom 7. März 1822. Was ist seitdem in allen unseren merkantilen, volkswirthschaftlichen, staats⸗ wirthschaftlichen und allen anderen Beziehungen vorübergegangen? Dieses Gesetz gleicht nach meiner Auffassung einer Ruine, die nur mit den künstlichsten Mitteln aufrecht erhalten werden kann. Sie bietet nach einer Seite hin eine sehr erhebliche Lücke. Es scheint mir nothwendig, daß diese Lücke ausgefüllt werde; ich habe die Ini⸗ tiative hierzu ergriffen und bemerke, daß ich sie in der Bezeichnung der Börsen⸗ und Banksteuer zusammenfasse.
Demnächst, meine Herren, leidet die Gesetzgebung ganz außer⸗ ordentlich unter einer Masse von Unzuträglichkeiten, von Härten, von Ungleichheiten, von Ecken, die bisher durch Ministerialver⸗ fügungen so viel wie möglich ausgeglichen worden sind, die aber ge⸗ setzlich doch einer Regelung in anderer Weise bedürfen. Es würde ja sehr leicht sein, zu sagen: das Stempelgesetz muß von oben an ganz und gar neu aufgestellt werden Das läßt sich nicht machen, weil das Stempelgesetz in einer Menge von nahen Beziehungen zu dem Erlaß des Civilgesetzbuchs für das Deutsche Reich steht und nach den mir zugegangenen Informationen dieses Civilgesetzbuch nicht vor einer Reihe von 6 bis 8, vielleicht noch mehr Jahren, trotz der sorg⸗ fältigsten Arbeit, erwartet werden kann. Da ich aber die Meinung habe, daß es nicht zulässig ist, die Veränderungen, die in der Stempel⸗ gesetzgebung außerordentlich nothwendig sind, so lange auf sich war⸗ ten zu lassen, so habe ich Veranstaltungen getroffen, daß eine Novelle vorbereitet wird, welche den Zweck hat, bis zum Erlaß des Civil⸗ gesetzbuches diese Ecken, Widerwärtigkeiten, Unzuträglich⸗ keiten und Härten auszugleichen, die sich ju im Wesentlichen auf Im⸗
aber noch eine Menge
anderer Unbilligkeiten in sich schließenä. “
Dies würden ungefähr die Grundsätze sein, nach welchen ich glaube die Steuerreform verstehen zu müssen, und nach welchen ich die Reformarbeiten zu leiten denke. Ich hoffe, daß die Gesetz⸗ entwürfe, sobald sie vorgelegt werden, das Zeugniß ablegen werden. daß es der Regierung mit dieser Reform der Gesetzgebung voller Ernst ist, und daß im Interesse des Staats sowohl als aller Ver⸗ hältnisse hiernach gehandelt werden wird. 8
Wenn ich von hier aus auf die Eisenbahnfrage übergehe, so werden Sie von mir nicht erwarten, daß ich irgendwie in technische Fragen oder Zahlenverhaͤltnisse oder in andere Fragen übergehe, die Ihnen bereits durch die Vorlage zugegangen sind, und die Ihnen dann später mit voller Rückhaltslosigkeit zugängig gemacht werden ollen. Ich werde mich blos auf die Hauptstellung beschränken, die die Staatsregierung oder vielmehr die Finanzverwaltung zu diesen Vor⸗ lagen, wie sie gemacht worden sind und gemacht werden, einzuneh⸗ men hat. 5 1
Als Staats⸗Minister habe ich ein sehr lebhaftes Interesse daran, daß die großen Hauptverkehrslinien, welche den Staat von seinen äußersten Grenzen mit einander verbinden, welche die äußerste Staatsgrenze nach allen Seiten hin leicht erreichbar machen, in der Hand des Staates konzentrirt werden, nicht aus irgend einer Vor⸗ liebe für Staatsbetrieb, sondern lediglich deshalb, weil in den Fällen, in denen das Vaterland in Gefahr gerathen könnte, es absolut noth⸗ wendig ist, daß der Staat die unbedingteste Disposition über die Eisenbahnen habe. “
Ich glaube, daß auf diesem Standpunkt jeder rechtschaffene Mensch stehen muß, auch wenn er Finanz⸗Minister ist. Dann, meine Herren, hat die Finanzverwaltung nicht allein sich um die Summen zu bekümmern, die in baarem Gelde in die Staatskasse ein⸗ gehen und von dort wieder in den öffentlichen Verkehr zurückfließen. Die Finanzverwaltung hat vor allen Dingen darauf zu sehen, daß die schaffende, erwerbende Thätigkeit der Nation nicht nach irgend welcher Seite gehindert werde, daß alle Verkehrshindernisse beseitigt werden und daß vor allen Dingen alles dasjenige, was dem öffentlichen Er⸗ werbe Schaden thut, durch die Mitwirkung des Staats beseitigt werde. Von bigsem Standpunkte aus ist es jedenfalls ercwünscht, wenn diejenige Arbeit, welche jetzt von vielen Eisenbahnverwaltungen sich in einer Konkurrenzthätigkeit entwickelt, nicht zu weit in dieser unfruchtbaren Thätigkeit bestärkt werde; ich betrachte die Eisen⸗ bahnen als öffentliche Verkehrsanstalten im eminentesten Sinne des Wortes, und ich halte dafür, daß es nothwendig ist, daß sie diesen Charakter voll und ganz erfüllen. Es handelt sich bei denjenigen Anstalten, die dem öffentlichen Verkehr dienen sollen, für die Staats⸗ regierung ued für diejenigen, die die Staatsverwaltung als solche unterstützen, darum, den öffentlichen Verkehr den öffentlichen In⸗ teressen gemäß zu regeln, keine andere Rücksicht, keine Rücksicht auf Privaterwerb, auf Privatkonkurrenz darf in dieser Beziehung maßgebender sein, als dasjenige, was das öffentliche Wohl erfordert. Von diesem Standpunkt aus, meine Herren, bin ich ebenfalls, nicht als Finanz⸗Minister, sondern als Staats⸗Minister, der Ansicht bei⸗ getreten, daß es nothwendig sei, die großen Eisenbahnlinien, keines⸗ wegs alle Eisenbahnen, in der Hand der Regierung zu konzentriren.
Dies vorausgeschickt, habe ich in Bezug auf die eigertliche
finanzielle Seite der Frage noch einige Bemerkungen hinzuzufügen. Diese beruhen lediglich darauf, daß der Staatskredit, wie man von manchen Seiten hat aussprechen wollen, unter der Operation, die ihm vorgeschlagen ist, leiden kann. Der Staatskredit steht glück⸗ licherweise, Gott sei Dank, außerordentlich fest, er kann nicht in Frage gestellt werden durch irgend welche Operationen oder Spekulationen, die sich daran knüpfen. Er ist nicht abhängig von irgend welchen Börsenmnanövern. Der Staatskredit kann nicht leiden dadurch, wenn eine auch wirklich erhebliche Summe von Staatspapieren an den Markt gebracht wird. Darüber kann nach meiner Auffassung kaum ein Zweifel möglich sein. Auf der andern Seite ist es ja ganz natürlich, daß für die großen Summen, deren Verwendung durch Staatsschuld Ihnen vorgeschlagen wird, ja auch sehr große bedeutende Werthe ge⸗ geben werden, die den Werth des Staatseigenthums erheblich er⸗ höhen. Ich glaube nicht,
Berechnungen, welche Ihnen vorgelegt sind, der Staat die Eisen⸗ bahnen weit über ihren Werth hinaus bezahlen würde. Es gleicht sich Werth und Werth aus und ich wüßte überhaupt nicht, wie solche Ausgleichungen auf den Staatskredit rückwirken können. Sollte man glauben, wie es ja verschiedentlich ausgesprochen ist, daß eben die große Masse der Papiere, die auf den Markt kommen werden, dazu beitragen könnten, so würde ich doch immerhin glauben, daß diese Werthobjekte, welche in der Hand des Staates vorzugsweise und allein dem öffentlichen Wohle dienen sollen, beitragen werden, das Objekt der Staatswerthe eher zu erhöhen als zu vermindern. Abgesehen davon beruht der Staatskredit von Preußen ja wahr⸗ lich nicht auf den Zahlen, sondern auf ganz anderen Faktoren; er beruht auf der Ordnung und der Sparsamkeit seiner Finanzverwal⸗ tung, die bis jetzt noch in keinem Augenblick unterbrochen worden ist; auf der Nothwendigkeit, daß Preußen in und für Deutschland seine Vollkrat bewähre und erhalte; er beruht auf dem Patriotis⸗ mus der Gesammteinwohnerschaft des Landes. Ein solches Land kann
zwar durch verwegene Spekulationen in Ungelegenheiten kommen, denen der Staatskredit nicht folgen kann, bei uns ist aber, Gott sei
Dank, das nicht der Fall. Und selbst bei einer solchen Eventualität würde noch lange Zeit nothwendig sein, ehe wir dahin gelangten, wenn irgend jemals ein Ministerium käme, namentlich ein Finanz⸗ Minister, der zu solchen Spekulationen und Unternehmungen seine Hand böte. Ich bin also über den Staatskredit und die Gefahren, die ihm etwa aus dieser Eisenbahnvorlage drohen könnten, vollkom⸗ men beruhigt. Aber benso bin ich dies auch in Bezug auf die Ver⸗ zinsung.
Aus den Vorlagen, die Ihnen zugegangen sind, werden Sie er⸗ sehen, daß die Rentabilitätsberechnungen sehr sorgfältig gemacht worden sind, daß sie mit aller Sorgfalt vorbereitet und aufgestellt sind und nach keiner Seite hin sich in Berechnungen verlieren, die der bloßen Vermuthung oder einer gefärbten Anschauung angehören; sie sind eher nüchtern, als übertrieben. Man kann ja bei einzelnen der Bahnen voraussetzen, daß die eine oder die andere nicht gleich rentabel sei; die Nothwendigkeit ihres Er werbes steht fest, sie würde nicht erfolgt sein, wenn nicht auch andere Bahnen zu gleicher Zeit in Staatsbesitz übergehen würden, die die Mängel ausgleichen. Es ist für mich keinem Zweifel unterworfen, daß im Großen und Ganzen die Verzinsung in einer regelmäßigen und sicheren Weise stattfinden wird, daß die Verzinsung sich noch sehr viel günstiger gestalten wird, wenn der öffentliche Verkehr und die öffentliche Thätigkeit wieder in ihre normalmäßige Bahn einlenken können, wozu es ja, wie ich die Ehre gehabt habe, anzudeuten, im Augenblicke auch begründeter Weise den Anschein hat. —
Hiernach kann ich von dem Standpunkte der Finanzverwal⸗ tung aus nur erklären, daß weder der Staatskredit unter der Opera⸗ tion leiden kann, no daß die Verzinsung irgendwie schweren Bedenken unterliegen wird, im Gegentheil, ich glaube, daß, wie man über diese Frage auch denken mag, schließlich doch die Meinung sich bilden wird, und die Ueberzeugung, welche ich glaube aussprechen zu sollen, daß, ohne einen zu starken Druck auf die Privatinteressen ge⸗ übt zu haben, der Staat ein Geschäft mache, welches als ein ver⸗ Hb“ Öund ein dem Volksrechte nothwendiges zu be⸗ zeichnen ist.
Hiermit wären meine Bemerkungen zu Ende. Ich habe nur noch persönlich hinzuzuügen, daß es mir in der That nicht sehr an⸗ genehm gewesen ist, mit dem Etat, den ich die Ehre hatte Ihnen vorzulegen, zu gleicher Zeit ein Defizit mit in den Antrag z bringen. Es war das eine gegebene Sarche, aber etwas Erfreuendes ist es ja immerhin nicht. Ich glaube darauf rechnen zu können, daß wir Alle mit vereinten Kräften darauf hinarbeiten werden, das Defizit ver⸗ schwinden zu lassen. An meinem vollständigen Entgegenkommen und an meinem guten Willen jeder nützlichen und dringenden und jeder eEe“ Anforderung gegenüber wird es in der That nicht fehlen.
Ich habe die Ehre, dem hohen Hause einen Nachtrags⸗Etat vor⸗ zulegen, für das Jahr vom 1. April 1879 bis 1880. Es sind an Matrikularbeitragen mehr gefordert worden 2 147 144 ℳ Um diese zu decken, wird Ihnen in diesem Gesetzentwurfe vorgeschlagen, den letzten Rest der französischen Kriegskontribution zu verwenden, der für Preußen 1 508 720 ℳ beträgt, es ist das eine ähnliche Verwen⸗ dang, she sie auch früher schon zu gleichen Zwecken stattgefun⸗ en hat.
Ich habe ferner die Ehre, im Alerhöchsten Auftrage dem hohen Hause die Uebersicht der Staatseinnahmen und Ausgaben vom 1. April 1878 auf 1879 mit Anlagen und der dazu gehörigen Denk⸗
schrift zu überreichen, ich habe ferner die Ehre, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, betreffend die Deckung der Ausgaben des Jahres 1878 auf 18709. Ich habe vorhin schon mitgetheilt, daß das ver⸗ gangene Jahr ein Manko von 8744 511 ℳ 47 ₰ gehabt hat, für welches keine Deckung vorhanden ist; es wird Ihnen vorgeschlagen, den Rest der französischen Kriegs⸗ kontribution und außerdem die 7 235 497 ℳ zu verwenden, wodurch dieser Ausfall gedeckt werden dürfte.
Endlich lege ich dem hohen Hause mit Allerhöchster Genehmi⸗ gung einen Gesetzentwurf vor, betreffend die Verwendung der aus dem Erlöse der Reichssteuern an Preußen zu übergebenden Beträge, über welche ich vorhin schon einige Andeutungen gemacht habe. Der Gesetzentwurf hat seine Grundlage in der Verständigung, welche am 14. Februar bieses Jahres zwischen meinem Herrn Amtsvorgänger mit Allerhöchster Genehmigung und dem Abgeordnetenhause stattge⸗ hüghön hat. Diese ging — ich bitte die Worte verlesen zu dürfen — ahin: daß, insoweit durch Steuerreformen des Reichs der Matrikular⸗
beitrag Preußens unter den in unserem Haushalte pro 1879 — 1880 vorgesehenen Betrag sinkt oder aus den Reichseinnahmen verfüg⸗ bare Mittel dem preußischen Staatshaushalte überwiesen werden und über diese Mehreinnahmen (resp. Ausgabenersparnisse) nicht mit Zustimmung der Landesvertretung behufs Bedeckung der Staatsausgaben oder behufs Ueberweisung eines Theils des Er⸗ trages der Grund⸗ und Gebäudesteuer an die Kommunalverbände Verfügung getroffen ist, ein — vorbehaltlich der nöthigen Abrundung — gleicher Betrag an der für das betreffende Jahr Fehänlägten Klassen und klassifizirten Einkommensteuer zu er⸗ gassen ist.
Es könnte ja die Frage gestellt werden — ich habe vorher schon darauf hingedeutet — ob der Augenblick dazu angethan wäre, ein solches Gesetz vorzulegen. Im Augenblick liegen die Finanzverhält⸗ nisse nicht so, daß dazu gerathen werden kann, mit Steuererlassen vorzugehen. Auf der anderen Seite hat die Staatsregierung in voller Uebereinstimmung es für nöthig gehalten, dem jetzt zusammen⸗ getretenen hohen Hause den Nachweis zu geben, daß nach dieser Richtung bin eine volle Kontinuität ftattgefunden hat bezüglich der Behandlung dieser Finanzfrage. Diese volle Kontinuität soll sich darin aussprechen, daß dieses Gesetz vorgelegt wird, um ein für alle Mal diesen Punkt so festzustellen, daß mit dem Augenblicke, von welchem aus die Mehr⸗ einnahmen aus der Reichs kasse in die preußische Staatskasse über⸗
gehen, sofort der Erlaß von direkten Steuern stattfinden kann. Ich
1 - daß man annehmen kann, daß nach den sehr vollständigen, keine wegs mit Voreingenommenheit aufgestellten
Salzsteuer
werde auf das Einzelne dieses Gesetzentwurfs heute nicht eingehen, es wird sich ja muthmaßlich hinreichende Gelegenheit finden, diese Gesetzesbestimmungen weiter genau zu besprechen. Vor allen Dingen hatte die Staatsregierung geglaubt, eine Pflicht der Loyalität zu erfüllen, indem sie diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat, sie hat die Absicht gehabt, es zu zeigen, daß es mit der Steuerreform, deren Grundzüge ich heute angedeutet habe, nicht allein voller Ernst ist, sondern daß sie in diesem Falle so bald als möglich Steuererlasse ins Werk gesetzt sehen möchte. Nach der Natur der Berechnungen, welche der jetzt erwiesenen Summe von 23 900 000 ℳ, wie ich vorher angedeutet habe, zu Grunde liegen, ist es zwar nicht mit Sicherheit in Aussicht zu stellen, aber doch auch nicht ausgeschlossen, daß eine Möglichkeit zur Mehreinnahme bereits in dem Etatsjahr, von dem vorhin gesprochen worden ist, eintreten kann. Es ist das allerdings noch nicht unmittelbar bevorstehend, aber es würde immer⸗ hin die Frage entstehen und von dem hohen Hause zunächst zu be⸗ antworten sein, ob eine solche Mehreinnahme nicht schon sofort zu verweynden sein würde zu einem gewissen Steuererlaß. Sollten sich die Finanzverhältnisse, wie ich hoffe, günstiger stellen, so würde der Antrag dazu von der Regierung ausgehen, sollten sie sich weniger günstig stellen, so würden die Bedenken ja auch zur Sprache kommen. Immerhin, da die Reichseinnahme — 23 900 000 ℳ — schon im Etat figurirt und für die Ausgaben, das Defizit, gesorgt sein wird, so glaube ich, daß wenigstens die Frage in Erwägung kommen kann, ob weitere derartige Einnahmen schon zum Erlaß von Steuern verwendet werden können. Könnte das sein, so würde der Gesetzentwurf, der jetzt vorgelegt wird, sofort seine praktische Geltung erlangen, und ich kann daher nicht an⸗ erkennen, daß er jetzt nur einen theoretischen Werth habe.
Der Präsident schlug hierauf vor, zur Verhandlung der aus dem Hause eingehenden Anträge und der Petitionen wiederum wie früher den Mittwoch jeder Woche zu bestimmen und ferner nach Schluß der nächsten Plenarsitzung zur Wahl der Fachkommissionen zu schreiten.
Sodann setzte der Präsident auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung die Vorlagen, betr. das Verfahren in Aus⸗ einandersetzungssachen, die Konsolidation der Anleihen und das Forst⸗ und Feldpolizeigesetz. Der Abg. Rickert erklärte, er würde eine Aeußerung des Präsidenten darüber für sehr wünschenswerth halten, wann derselbe ungefähr den Etat und die Eisenbahn⸗ gesetze zur Verhandlung zu bringen gedenke, damit man wisse, auf welche Gegenstände man zunächst seine Studien zu richten habe. Der Präsident erwiderte, daß er die Absicht ge⸗ habt habe, zunächst die Eisenbahngesetze auf die Tagesordnung zu setzen, daß er sich aber dem von verschiedenen Seiten des Hauses geäußerten Wunsch, zunächst das Haus in die Etats⸗ berathung eintreten zu lassen, da sie die Eisenbahngesetze domi⸗ nire, gern füge. Hierauf vertagte sich das Haus um 2 ¾ Uhr auf Dienstag 12 Uhr.
— Der Kaiserliche Botschafter Graf zu Münster ist nach London zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Botschaft wieder übernommen.
— Der hiesige Königlich belgische Gesandte, Baron Nothomb, ist auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
— In der Zeit vom 1. April bis Ende September 1879 sind im Reiche als Einnahmen (iinschließlich der kredi⸗ tirten Beträge) an Zöllen und gemeinschaftlichen Ver⸗ brauchssteuern, sowie anderen Einnahmen (verglichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) zur Anschreibung gelangt: Zölle 75 492 387 ℳ (. 26 212 499 ℳ.), Rübenzuckersteuer 12 628 470 ℳ (— 2701 482 ℳ0), 15 740 005 ℳ (— 8767 ℳ), Tabakssteuer 283 271 ℳ (+ 53 992 ℳ), Branntweinsteuer 11 376 835 ℳ (+ 443 754 ℳ), Uebergangsabgaben von Branntwein 48 299 ℳ (— 1630 ℳ), Brausteuer 7 529 885 ℳ (— 44 839 ℳ), Uebergangsabgaben von Bier 447 789 ℳ († 23 304 ℳ,),
Summe 98 290 001 ℳ (+ 23 976 831 ℳ), Spielkarten⸗
stempel 399 065 ℳ (+ 399 065 ℳ), Wechselstempelsteuer 3 182 781 ℳ (+ 116 822 ℳ), Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung 61 834 569 ℳ (. 1 030 576 ℳ), Reichs⸗Eisen⸗ bahnverwaltung 18 683 200 ℳ (— 330 506 ℳ). Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Einnahme der Bonifikationen und Verwaltungskosten beträgt bis Ende September 1879: Zölle 76 123 832 ℳ (+ 29 332 374 ℳ), Rübenzuckersteuer 51 868 720 ℳ (+ 4 477 344 ℳ), Salzsteuer 15 430 766 ℳ (+ 159 233 ℳ), Tabakssteuer 231 788 ℳ + 49 361 ℳ), Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von ranntwein 19 781 022 ℳ (+ 78 526 ℳ), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 6 773 070 ℳ (— 19 307 ℳ), Summe 170 209 198 ℳ (+ 34 077 531 ℳ), Spielkartenstempel⸗ (einschließlich der Nachsteuer) 518 158 ℳ (*+ 518 158 ℳ).
— Zur Ausführung des Gesetzes vom 30. April 1874,
V betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen, sind
bis Ende September 1879 auf den definitiven Antheil an Reichskassenscheinen (120 000 000 ℳ) 119 999 930 ℳ in Reichs⸗ kassenscheinen und 70 ℳ baar angewiesen worden. Auf den Maximalbetrag der zu gewährenden Vorschüsse (58 889 941 ℳ 72 ₰) waren 54 082 100 ℳ 86 ₰ angewiesen, so daß zur Erfüllung des Maximalbetrages der Vorschüsse noch 807 840 ℳ 46 ₰ erforderlich waren. Auf die Vorschüsse sind 10 977 960 ℳ bereits zurückgezahlt worden, so daß Ende September 1879. 163 104 140 ℳ Reichskassenscheine in Umlauf waren. Von dem Landespapiergeld (184 298 529 ℳ) sind 183 086 767 ℳ 71 ₰ eingezogen und vernichtet worden.
— In den deutschen Münzstätten sind in der Woche vom 19. bis 25. Oktober 1879 an Goldmünzen geprägt worden: 319 100 ℳ Kronen, und zwar auf Privat⸗ rechnung. Vorher waren geprägt: 1 267 644 340 ℳ Doppelkronen, 421 085 880 ℳ, Kronen, 27 969 925 ℳ Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechnung 396 951 740 ℳ Summa 1 716 723 685 ℳ (nach Abzug der wieder eingezogenen 165 680 ℳ Doppelkronen, 129 100 ℳ Kronen und 780 ℳ Halbe Kronen).
— Gestern Nachmittag ist der General der Kavallerie und General⸗Inspecteur der Artillerie von Podbielski hier⸗ selbst verstorben.
— Se. Durchlaucht Heinrich IX. Prinz Reuß, Oberst⸗Lieutenant à la suite der Armee, ist hier eingetroffen.
— Se. Hoheit der Erbprinz Leopold von Anhalt, Seconde⸗Lieutenant im 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.
Hessen. Darmstadt, 31. Oktober. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat den Verkauf des hessischen Antheils
an der Main⸗Weser⸗Bahn in namentlicher Abstimmung
mit 31 gegen 17 Stimmen abgelehnt.
abzüglich
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 31. Oktober. (W. T. B. Vom Abgeordnetenhause wurde der Adreßentwur der Minorität in der Generaldebatte bei namentlicher Abstim⸗ mung mit 176 gegen 155 Stimmen abgelehnt, dagegen de Adreßentwurf der Majorität mit 176 gegen 162 Stimme angenommen. Der Minister⸗Präsident, Graf Taaffe, gab die Erklärung ab, daß sich das Ministerium, weil über den Par teien stehend, an der Spezialdebatte nicht betheiligen werde Der Adreßentwurf wurde darauf in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Großbritannien und Irland. London, 30. Oktober. (Allg. Corr.) Es ist im Plane, die Festungswerke Ports⸗ mouths an der Landseite durch drei neue detachirte Forts zu verstärken. — In Folge der jüngsten Reibungen zwischen englischen und französischen Fischern bei Lowestoft hat die Admiralität das Kanonenboot „Cherub“ von Harwich nach den bezüglichen Küstengewässern zum Schutz der englischen Fischerboote abgehen lassen.
Der Vizekönig meldet dem Indischen Amt untern 29. d. M.: „General Roberts telegraphirt aus Kabul, vom 26. d. M.: Vorräthe kommen reichlich an. Ich hoffe, bis zum 15. November für fünf Monate versorgt zu sein. Die Quartiere für den britischen Theil der Streitmacht sind nahezu fertig, und die eingeborenen Truppen haben mit dem Hüttenbau begonnen. Alles wohl. — Nachdem General Hughes die Nachricht erhalten, daß sich eine starke Streitmacht von Taraki⸗Ghilzais unter der Führerschaft von Sahib Jan, einem notorischen Freibeuter, in Shahjui versammelt habe, um sein Lager anzugreifen, entsandte er am Morgen des 24. d. M. eine starke Rekognoszirungs⸗ Abtheilung unter Oberst Kennedy, vom 2. Punjaub⸗ Kavallerie⸗Regiment, und rückte auf Shahjui vor, um Sahib Jan zuvorzukommen. Oberst Kennedy fand die aus 200 Mann Kavallerie und 700 Mann Infanterie bestehende feindliche Streitmacht bei Shahjui konzentrirt, überrumpelte die vor⸗ geschobenen Piquets und griff den Feind an. Die Tarakis wurden vollständig besiegt und zersprengt, und ließen ihren Füh⸗ rer, sowie 41 Mann auf dem Schlachtfelde todt zurück. Oberst Kennedy's Streitmacht bestand aus 3 Geschützen der 11. Bat⸗ terie, 11. Brigade der Königlichen Artillerie, dem 2. Punjaub⸗ Kavallerie⸗Regiment und Detachements des 59. Fuß⸗ und des 2. Beluchis⸗Regiments. Während des Kampfes war das
2. Punjaub⸗Kavallerie⸗Regiment mit der Kavallerie des Feindes in engem Konflikt, und eine feindliche Abtheilung wurde von einem Theil des 59. Fuß⸗Regiments unter Kapitän Sartorius mit großer Tapferkeit aus einer starken Position verdrängt.“
Erste ordentliche General⸗Synode.
Berlin, 1. November. Im weiteren Verlauf der gestrigen Situng der General⸗Synode motivirte zu dem Alinea 2 §. 7 der Trauordnung der Synodale Dr. Heffter (Berlin) seinen Antrag, in dem Passus: „Der Geistliche ist ermächtigt, die Trauung ge⸗ eigneten Falls, oder wo es herkömmlich ist, auch im Hause vor⸗ zunehmen“, die Worte: „wo es herkömmlich ist“, zu streichen. Der General⸗Superintendet D. Nieden (Coblenz) und der Garnifon⸗ prediger Frommel (Berlin) baten, den Antrag Heffter abzulehnen. Das Alinea 2 des §. 7 gelangte hierauf, unter Ablehnung des An⸗ trages Heffter, ebensb die §S§. 8, 9, 10, 11 und 12, wie in der ersten Berathung beschlossen, zur Annahme. — An Stelle der §§. 13 und 14 wurde folgender Antrag der Synodalen Kanzler Dr. von Goßler (Königsberg i. Pr.) und Graf von Rothkirch⸗Trach angenommen: „Der Geistliche, welcher auf Grund der §§. 11 und 12 Nr. 1, 3 und 4 die Trauung ablehnt, ist auf Verlangen der Betheiligten ver⸗ pflichtet, die Entscheidung des Gemeinde⸗Kirchenraths, und wenn er auf Grund des §. 12 Nr. 2 die Trauung ablehnt, nach Anhörung des Gemeinde⸗Kirchenraths die Entscheidung des Kreissynodal⸗Vor⸗ standes über die Zulässigkeit der Trauung herbeizuführen. Gegen die Entscheidung des Gemeinde⸗Kirchenraths in den Fällen der §§. 11. und 12 Nr. 1, 3 und 4 haben die Betheiligten wie der Geistliche die Beschwerde an den Kreis⸗Synodalvorstand und in den Fällen des §. 12 Nr. 2 gegen die Entscheidung des Kreis⸗Synodalvorstandes die Beschwerde an das Konsistoriom, welchem überlassen bleibt, nach Maßgabe der Kirchengemeinde und Synodal⸗Ordnung, §. 68, den Pro⸗ vinzial⸗Synodalvorstand zuzuziehen. Konsistorium und Kreis⸗Synodal⸗ vorstand entscheiden in der Beschwerde⸗Instanz endgültig.“ Alle wei⸗ teren Paragraphen sowie das gesammte Gesetz gelangten schließlich zur Annahme. — Auch das Kirchengesetz, betreffend die Verletzung kirchlicher Pflichten in Bezug auf Taufe, Konfirmation und Trauung ward nach kurzer Debatte in zweiter Lesung angenommen. Den dritten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Stolgebühren⸗An⸗ gelegenheit. Die betreffende Kommission stellte folgende Anträge: „Hochwürdige General⸗Synode wolle unter Kenntnißnahme von dem Inhalte der Denkschrift und unter Bezeugung ihres Dankes für die in den bisherigen Maßnahmen bewiesene Fürsorge des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths: I. beschließen, sich mit demselben dahin einver⸗ standen zu erklären, daß von einer landeskirchlichen Regelung des Stolgebührenwesens endgültig Abstand genommen und die Vereinbarung der in Bezug auf dieselbe erforderlichen Maßnahmen den Provinzial⸗Sy⸗ nodalverbänden überlassen werde; II. die Erwartung und das Vertrauen aussprechen, daß die Seitens des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths mit der Königlichen Staatsregierung eingeleiteten Verhandlungen zu einem günstigen Ergebnisse führen werden, und daß in Erfüllung früherer Verheißungen und in Erkenntniß der tiefen Schädigungen, welche die Civilstandsgesetzgebung der evangelischen Landeskirche und damit dem Staate selbst andauernd zufügt, der Staat die zur Be⸗ seitigung der letzteren nothwendigen Mittel in vollem Um⸗ fange zur Verfügung stellen wird; III. im Hinblick darauf, daß durch die Einwirkungen des Cicvilstandsgesetzes schon jetzt eine Anzahl von Geistlichen und Kirchenbeamten in ihrer materiellen Existenz gefährdet und in unverschuldete Noth gerathen ist, und daß demzufolge um bei dem Unvermögen des größeren Theiles der betheiligten Kirchengemeinden Abhülfe zu schaffen, die sofortige Bildung eines ausreichenden Fonds zur Unterstützun dieser Geistlichen und Kirchenbeamten unabweisbar erscheint, dur Vermittelung des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths an die König⸗ liche Staatsregierung die Bitte richten: behufs Bildung eines solchen Fonds diejenigen Beträge, welche bei in Kap. 127, Titel 15, des Staatshaushalts⸗Etats ausgeworfenen 500 000 ℳ erspart werden, dem Evangelischen Ober⸗Ktirchenrathe dauernd zu überweisen; IV. die Petitionen Nr. 93 und 125 sowie den von den Synodalen Bitter u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Kirchengesetzes, betreffend die Fixirung der Geistlichen und Kirchen⸗ diener in ihrem Stelleneinkommen, dessen unmittelbare Veranlassung durch die ad III. beantragte Bildung eines Unterstützungsfonds, sowie die demnächst zu erwartende Beschlußfassung der Provinzial⸗Synoden behoben werden wird, dem Evangelischen Ober⸗Kirchenrath als Ma⸗ terial für die vorzubereitende Gesetzgebung zu übergeben.
Der Referent begründete diese Anträge. Der Gymnasial⸗Direktor Dr. Herbst (Halle) bat, in dem Satze der Resolution: „spricht dieselbe ihr tiefes Bedauern darüber aus“ hinter das Wort: „dieselbe“ zu setzen: „unter voller Anerkennung der Motive“, und statt des Wortes: „Tagespresse“ zu sagen: „periodische Presse“, endlich den Schluß⸗ passus in der Resolution: „namentlich durch die Förderung der die christliche Weltanschauung vertretenden Presse“ zu streichen. Der Superintendent Ueberschär (Dels) befürwortete, die Resolution, wie
estellt t, anzunehmen. Der Professor Dr. Cremer (Greifs⸗