1879 / 264 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Nov 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Preußischen Staats-Anzeigers:

2

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß.

Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das

Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Beutschen Reichs-Anzrigers und Königlich

Berlin, S§. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

u. dergl.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

R u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. 8 In der Börsen-

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des 5. Industrielle Etablissements, Fabrike „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

8 [& Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen⸗Bureaus.

*8

9. Familien-Nachrichten. beilage. NR

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

Edictalladung.

110831]

Laut Ablösungsrezeß vom 11.“ Juni 1879 hat die Königliche Klosterkammer zu Hannover als Be⸗ sitzerin der Wülfinghausener Klosterforst die dem

Kleinköthner Ernst Dieckmann und den Erben de

weiland Beibauers Conrad Schneeweiß in Wülfingen zustehenden mit deren Stellen Nr. 26 und 47 in Wäülfingen verbundenen, im Figxations⸗Rezeß vom 22. Oktober 1845 näher bezeichneten, in jährlichen

Lieferungen von Holz aus der Wülfinghausene

Klosterforst bestehenden Holzberechtigungen abgelöst und zu ihrer Sicherung gegen unbekannte dingliche Ansprüche Dritter an diese Holzberechtigungen eine

Edictalladung beantragt.

Es werden daher alle Diejenigen, welche an den

bezeichneten Holzberechtigungen Eigenthums⸗, Näher⸗

lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere ingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, hierdurch

eladen, solche im Termine am Dienstag den 23. Dezember 1879, 11 Uhr Vormittags,

vor hiesigem Königlichen Amtsgerichte anzumelden, widrigenfalls die etwaigen Rechte für die sich nicht Meldenden im Verhältnisse zur Königlichen Kloster⸗

kammer zu Hannover verloren gehen.

Der Ausschlußbescheid wird nur durch Anschlag

an hiesiger Gerichtstafel bekannt gemacht werden Caleuberg. den 4. November 18709. Königliches Amtsgericht. Schlieter.

Edictalladung.

Der Kaufmann Friedrich Wessel zu Pyrmont hat vorgestellt, daß sein am 3. September 1835 ge⸗ borner Sohn Johann Friedrich Christian Wessel von hier im Jahre 1852 zur See gegangen und, nachdem im Jahre 1858 die letzte Nachricht von ihm eingetroffen, im Jahre 1867 in einem Hospitale zu Staaten Island gestorben sei, ohne daß der Tod desselben festgestellt werden könne. Es hat deshalb der Kaufmann Friedrich Wessel den erhegcs auf Todeserklärung seines genannten Sohnes gestellt.

Demgemäß wird Johann Friedrich Christian Wessel aus Pyrmont hierdurch aufgefordert, in der

auf den 31. März 1880, 8 Morgens 10 Uhr, bestimmten öffentlichen Sitzung beim unterzeichneten Gerichte sich zu melden und von seinem Leben Kunde zu geben, widrigenfalls derselbe für verschollen und todt erklärt werden wird. Pyrmont, den 22. Oktober 1879. Fürstl. Waldeck. Amtsgericht. Hagemann.

71 Oeffentliche Zustellung. „Der zu Cöln wohnende Kaufmann Rafael Levy, die Rechte seiner Schuldnerin, der Wittwe Dietrich Haberfelder zu Cöln, auf Grund des Artikels elf⸗ hundert sechs und sechszig des bürgerlichen Gesetz⸗ Buches wahrnehmend, vertreten durch Rechtsanwalt Jansen I.,

klagt gegen den Ferdinand Haberfelder, früher zu

Cöln, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗

haltsort, und vier Genossen, auf Grund Aktes

vor Notar van den Bosch zu Cöln vom zweiten

Mai achtzehnhundert sechs und siebenzig und meh⸗

rerer Accepte des Carl Haberfelder mit dem An⸗

trage auf Theilung: .

a der Gütergemeinschaft, welche zwischen dem zu Cöln verstorbenen Dietrich Haberfelder und dessen überlebenden Ehefrau Wilhelmine, ge⸗ borene Langenberg, bestanden hat, sowie

b. 8 Nachlasses des genannten Dietrich Haber⸗ elder,

und ladet den Beklagten Ferdinand Haberfelder zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗Kammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln auf den vierzehnten Januar achtzehn⸗ hundert und achtzig, Vormittags neun Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗

ser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lüdemann, Gerichtsschreibergehülfe des Königl. Landgerichts.

110735] Oeffentliche Zustellung. Vom Ametsgerichte Nienburg ga. W. ist auf An⸗ trag des Kurators im Konkurse des Goldschmieds Louis Abter hier die öffentliche Ladung: 9

1) des Commis Schiller, 2) der Ehefraun Henriette Abter, deren Aufenthalt unbekannt ist, zum Liquidations⸗

geben.

Civilkammer des 8 Altenburg

auf Montag, den 9. Februar 1880, Vormittags 10 Uhr,

Herzogl.

richt zugelassenen Anwalt zu bestellen. r dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Altenburg, den 6. November 1879. Gerichtsschreiberei des Herzogl. Sächs. Landgerichts.

Dr. Krause.

Aufgebot.

Nachdem der Kaufmann Siegismund Katzenstein zu Hannover von dem Doppelköthner Carl Münch⸗ hausen zu Herkensen Haus⸗Nr. 7 folgende „in der Horst“ belegene Grundstücke:

1) in der Gemarkung Hohnsen 1 Hektar 80 Ar

87 Qu.⸗M. und 68 Ar 90 Qu.⸗M., katastrirt in

der Grundsteuer⸗Mutterrolle von Hohnsen unter

Art. Nr. 42, Kartenblatt 3, Parzellen 24 und 25,

2) in der Gemarkung Herkensen 7 Hektar 70

Ar 80 Qu.⸗M., katastrirt in der Grundsteuer⸗

Mutterrolle von Herkensen unter Art. Nr. 6,

Kartenblatt 3, Parzelle 22, laut notariellen Kaufkontrakts vom 22. Juni d. J. gekauft und zu seiner Sicherung gegen etwaige un⸗ bekannte Ansprüche Dritter den Erlaß einer Ediktalladung beantragt hat, so werden alle Die⸗ jenigen, welche an den fraglichen Kaufobjekten Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissa⸗ rische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, ins⸗ besondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Rechte in dem auf 1“ Mittwoch, den 14. Januar 1880,

11 Uhr Morgens, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine an⸗ zumelden, widrigenfalls dieselben im Verhältniß zum gedachten Käufer verloren gehen. Der Anmeldung bedürsen nicht die vor dem Ver⸗ kaufe in das hiesige Hypothekenbuch auf den Folien der Stelle Nr. 7. in Herkensen eingetragenen Schuldforderungen wider den Verkäufer. 8 Coppenbrügge, den 1. November 1879. Königliches Amtsgericht.

Wolckenhaar.

ö Aufgebot.

Nachdem Königliche Klosterkammer zu Hannover 1) von dem Vollhöfner Alexander Ernst Charles Friedrichs Haus⸗Nr. 1 zu Westergellersen mittelst Kaufkontrakts vom 1. Oktober d. J. dessen unter Art. Nr. 1 der Grundsteuermutt⸗rrolle von Wester⸗

10818]

gellersen verzeichnete, an der Westseite des Weges

nach Bardowiek gelegene Koppel, Kartenblatt 1, Parzelle Nr. 69, 81, 74, 102/77, 82, 97/68, 71, 72, 100/76, 80, 98/68, 70, 73, 75, 99/76, 101/77, 78, 79, mit im Ganzen 134,4576 Hektar = 513 Mor⸗ gen hannoverschen Maaßes nebst dem darauf stocken⸗

2) von dem Verwalter Wilhelm Hellmann in Jühnde, als Besitzer des Hofes Hs.⸗Nr. 2 zu Wester⸗ gellersen, mittelst Kaufkontrakts vom selbigen Tage die unter Artikel Nr. 2 der Grundsteuermutterrolle von Westergellersen registrirte, an der nördlichen und füdöstlichen Seite des Weges nach Bardowiek gelegene, aus den Parzellen Kartenblatt 2 Nr. 10, 12, 13, 14, 8, 11, 9 bestehende Koppel mit im Ganzen 66,9827 Hektar = 255 Morgen 67 Qu.-⸗ Ruthen Hannoverschen Maaßes nebst dem darauf stockenden Holze,

angekauft und dann zur Sicherung gegen unbe⸗ kannte Realansprüche Dritter die Erlassung eines Aufgebots beantragt hat,

und gerichtsseitig dieser Antrag für stattnehmig; erachtet ist;

werden hierdurch alle Diejenigen, welche bezüglich der vorbenannten Grundgüter Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, zur Anmel⸗ dung ihrer Ansprüche in dem auf .

Dienstag, den 23. Dezember 1879, Morgens 10 Uhr, im Lokale des Amtsgerichts II. austehenden Termine öffentlich aufgefordert unter dem Rechtsnachtheile, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht verloren geht.

Lüneburg, den 3. November 1879.

Königliches Amtsgericht. Abthl. II.

110746] Aufgebot.

verfahren wegen angemeldeter Ansprüche auf Mittwoch, den 31. Dezember d. J., Morgens 10 Uyr, verfügt.

Nienburg, den 3. November 1879. 3 Osmers, Gerichtsschreiber.

r110844] Oeffentliche Zustellung. Aluguste, verehel. Advokat Matthiä, geb. Gräf, zu Kahla, jetzt in Neustadt a. O., vertreten durch Rechtsanwalt Schnaubert in Eisenberg, klagt gegen ihren Ehemann, du Advokaten Rudolf Matthiä, früber in Kahla, dessen Aufenthalt jetzt e“ ist, auf Ehescheidung und bean⸗

die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehend; Ehbe wegen Chebruchs, eventuell wegen höslicher Verlassung und wegen seiner Unfähigkeit, die ehelichten Pflichten zu erfüllen, zu trennen, auch der Beklagte schuldig sei, das

—————y—

Mannheim hat das Aufgebot der Rentenscheine der

481, 482 tragen, vom Jahre 1853 datiren und auf

in Mannheim lauten, beantragt.

Mannheim, den 30. Oktober 1879.

[10832]

Katharina Artaria, geb. v. Mappes, in

bad. Versorgungsanstalt in Karlsruhe über je 200 Fl., welche die Nummern 477, 478, 479, 480,

den Namen Katharina Artaria, geb. v. Mappes, 1 Der Inhaber derselben wird aufgefordert, spätestens in dem auf Samstag, den 17. Januar 1880, Vorm. 11 Uhr,

anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumel den und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen würde.

Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts. Meier.

Aufgebot.

„Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten ist die dem Pastorat in Borby zugehörige sogenannte „Dörpskoppel“,

——

erweisliche Einbringen der Ehefrau zurückzu⸗ Die Klägerin ladet, nachdem die öffentliche Zu⸗ stellung von der Civilkammer des Herzogl. Land⸗ gerichts hier bewilligt worden ist, den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor die preußischen Fiskus, Landgerichts zu Schulkollegium für

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

den Holze, unverehelichte Sophie Butschke daselbst eingetragenen

[10820]

auch ein landübliches Proklam beantragt. Gläubiger,

hypothekarische oder andere haben vermeinen, aufgefordert, solche Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Mittwoch, den 7. Januar 1880 Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anstehenden Aufgebotstermin bei Verlust derselben anzumelden. Eckernförde, den 4. November 1879. Königliches Amtsgericht, Abtheilung II. Römer.

[10826] Oeffentliche Ladung. Nachdem die Königliche General⸗Kommission zu Hannover mittelst Reskripts vom 6. August d. Js. die beantragte Spezialtheilung der Wietmarschen'er Mark für stattnehmig erkannt, dieses Erkenntniß rechtskräftig geworden und zur Ausführung dieser Theilungssache im gesetzlichen Verfahren die unter⸗ zeichnete Kommission ernannt ist, so werden nach Vorschrift der & 86 und 87 des Gesetzes über das Verfahren in Gemeinheitsthe lungs⸗ und Verkoppe⸗ lungesachen vom 30. Juni 1842 alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde An⸗ sprüche an die Theilungsgegenstände zu machen haben, namentlich auch die Grundherren, zur An⸗ meldung und Klarmachung ihrer Ansprüche oder Widersprüche zu dem auf 1 Donnerstag, den 27. November, Morgens 10 Uhr, im Determann’'schen Gasthause zu Wiethmarschen anstehenden Termine hiermit unter der Androhung geladen, daß im Falle des Ausbleibens ihre Be⸗ rechtigungen nur nach Angabe der übrigen Bethei⸗ ligten berücksichtigt und sie in sonstigen Beziehungen als zustimmend angesehen werden sollen.

Zugleich wird den aus irgend einem Grunde be⸗ theiligten dritten Personen, insbesondere den Zehnt⸗ herren, Gutsherren, Pfandgläubigern, Hütungs⸗, Fischerei⸗ oder sonstigen Servitutberechtigten nach⸗ gelassen, ihr etwaiges Interesse bei dem Geschäfte, soweit sie es für nöthig halten, zu beachten, unter dem ausdrücklichen Hinzufügen, daß Jeder, welcher seine Rechte nicht anmeldet, es sich selbst beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt.

Neuenhaus und Lingen, den 29. Oktober 1879.

Die Theilungs⸗Kommission.

Cnnbe. A. Wind Hausen.

Für richtige Abschrift: A. Windhausen, Oekonomie⸗Kommissair.

1108211 Bekanntmachung. Der Eigenthümer August Heinrich Behlendorf zu Neuhardenberg hat das Aufgebot der auf seinem Grundstück Band III. Nr. 94 des Grundbuchs von diesem Orte, Abtheilung III. unter Nr. 4 für die

Hypothek von 100 Thalern mit der Behauptung, daß dieselbe getilgt sei, beantragt.

Alle diejenigen, welche Ansprüche und Rechte an diese Post zu haben vermeinen, werden aufgefordert, dieselben spätestens in dem vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 3, auf

den 10. Januar 1880, Vormittags 12 Uhr,

anberaumten Termine anzumelden, wiedrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten an diese Post werden ausgeschlossen werden.

Seelow, 4. November 1879.

Königliches Amtsgericht.

„Der Hauswirth Carl Schrriber, Nageleweg 61 hierselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Schwarz, erhebt Klage gegen den Handwerker H. Lüneburg, früher Nagelsweg 61, 1. Etage, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Verurtheilung in 200 am 1. November c. fällig gewesene Wohnungsmiethe, event. Befügung zum öffentlichen Verkauf der Illaten des Beklagten, um sich aus dem Erlöse be⸗ zahlt zu machen.

Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung auf den 30. Dezember d. J., 10 Uhr, vor das unterzeichnete Amtsgericht, Damm⸗ thorstraße 10 I.

Zwecks öffentlicher Zustellung an den Beklagten wird Obiges hiermit bekannt gemacht.

Hamburg, den 7. November 1979. Das Amtsgericht. 1 Civil⸗Abtheilung II. 8

Ziehes, 8 Gerichtsschreiber.

[10827]

In die Liste der bei dem Großherzoglich Ba⸗ dischen Ober⸗Landesgericht zu Karlsruhe zugelassenen Rechtsanwälte wurde weiter eingetragen:

Hermann Friedmann, wohnhaft zu Karlsruhe.

Karlsruhe, den 4. November 1879.

Großherzoglich Bad. Ober⸗Landesgericht. Obkircher.

119e Bekanntmachung.

Der Rechtsanwalt Rudolf Caesar hierselbst ist zur Rechtsanwaltschaft bei dem Königlichen Ober⸗ Landesgerichte zugelassen und in die betreffende Liste

aufgeführt in der Grundsteuermutterrolle der Ge⸗ * meinde Borby als Parzelle 11 des Kartenblatts 3 und groß 1,92,45 ha an die Gemeinde Borby ver⸗ kauft und hat letztere wieder von dieser Koppel einen 1,19,19 ha großen Abschnitt an den Königlich vertreten durch das Provinzial⸗

Schleswig⸗Holstein, verkauft,

Demnach werden, mit Ausnahme der protokollirten 1— Alle, welche an der vorbezeichneten Koppel resp. dem wiederverkauften Theile derselben dingliche Rechte zu

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. .

[10372] Bekanntmachung.

Die in den diesseitigen Beständen vorhandenen, theils unbrauchbaren, theils für diesseitige Zwecke nicht mehr verwendbaren: großen und kleinen Bohrmaschinen, eisernen

Drehbänke, Fraisbänke, Rundhobel⸗Maschinen, Laufzieh⸗Maschinen und verschiedene andere Maschinen (im Ganzen ca. 100 Stück) sollen im Wege der öffentlichen Auktion an den Meistbietenden gegen Baarzahlung, sowie unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen, welche auch vorher eingesehen werden können, ver⸗ kauft werden und ist hierzu ein Termin auf Dienstag, den 25. November d. Js., von Vormittags 9 Uhr ab, anberaumt worden.

Kauflustige wollen sich zu dem gedachten Zeit⸗ punkte auf dem Hofe der Gewehrfabrik einfinden. Die qu. Maschinen können von jetzt ab besichtigt werden. 1

Spandau, den 29. Oktober 1879. 8

Königliche Direktion der Gewehr⸗Fabrik.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreisthierarztstelle des Kreises Hamm, mit welcher ein Gehalt von jährlich 600 ver⸗ bunden ist, ist zu besetzen. Bewerber um diese Stelle haben sich unter Einreichung eines Lebens⸗ laufs und der erforderlichen Atteste binnen acht Wochen bei uns zu melden. Arusberg, den 1. November 1879. Königliche Regierung. Ab⸗ theilung des Innern.

[10816]2 Bekanntmachung.

Der Kommunal⸗Landtag des Markgrafthums Oberlausitz, Königl. Preuß. Antheils, verleiht am Landtage 1879 aus der Stiftung des Herrn J. Gottlob Erdmann von Nostitz auf Ruppersdorf:

a. ein Stipendium für Studirende auf den Uni⸗

versitäten Halle oder Leipzig.

Genußberechtigt sind vorzugsweise die aus oberlausitzer Häusern oder Familien abstam⸗ menden von Nostitz, welche mit dem Stifter verwandt sind (unter welchen die näheren Ver wandten die entfernteren ausschließen), sodann als Oberlausitzer anzusehende andere aus dem von Nost tzschen Geschlechte, endlich auch son⸗ stige oberlausitzsche Adelige;

hein Fräulein⸗Stipendium.

Genußberechtigt sind vorzugsweise die Fräu⸗ lein von Nostitz, welche mit dem Stifter rer⸗ wandt sind, dann die anderen Fräulein von Nostitz, endlich andere adelige Fräulein aus oberlausitzschen Häusern und Familien. Wenn die Bewerberin auf Grund der Verwandtschaft mit dem Stifter ein Vorzugsrecht beansprucht, so muß sie dieselbe durch Taufzeugnisse nach⸗ weisen.

Die Gesuche um Verleihung dieser offenen Sti⸗ pendien müssen bis zum 20. November a. c. nebst den erforderlichen Attesten an den Herrn Lander⸗ hauptmann und Landesältesten der Königl. Preuß. Oberlausitz eingereicht werden.

Später oder ohne die erforde rlichen Zeugnisse eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Görlitz, den 5. November 1879.

Die Landstände des Markgrafthum Ober⸗ lausitz Königlich Preußischen Antheils.

[10952] Hallescher Bank-Verein von Kulisch, Kaempf £ Co. Status ultimo October 1829.

Activa.

Kassenbestand, mit Einschluss des

Giro-Guthabens bei der Reichsbank

Guthaben bei Banquiers . . ..

Lombard-Konto . 1111““

Wechselbestände .

Effekten . . 1“

Sorben Cenpooeon—

Debitoren in laufender Rechnung

Diverse Debitoren.

RIL

1“

Depositen mit Einschluss des Check-

““

““

Kreditoren in laufender Rechnung.

Diverse Kreditorden

Reserve- & Delcredere-Fonds .

158,724. 60,261. 502,355. 3,113,426. 37,453. 53,122. 6,116,621. 775,504.

4,500,000.

1,766,346. 853,237. 1,467,799. 1,327,680. 622,135. [10947] gect er Geraer Bank. Activa. Kassen⸗Bestände... Wechsel XX 4X“

674,202 1,822,217 412,930 446,641 8,195,309

6,600,000 678,580 1,363,094 1,666,741 551,186 385,737

Effekten. Debitoren.

Aktienkapital

Depositen.

Accepte

Creditoren.

Reservefunds... .

Gpezial⸗Referven66.

Gera, den 31. Oktober 1879. Die Direktion.

Redactenr: F. V.: Riedel. Berlag der Expedition (Kessel.)

Berlint

eingetragen worden. Frankfurt a. M., den 4. November 1879. Königliches Ober⸗Landesgericht.

S

Druck: W. Elsner.

Vier Beilagen (cinschließlich Börsen⸗Beilage). (934)

trifft, wenigstens nicht direkt, eingehen.

des Ministeriums der

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Montag, den 10. November

264. Nichtamtliches.

Königreich Preußen. Berlin, 10. November. In der vor⸗

Preußen.

gestrigen (6.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten

leitete der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach die erste Berathung des Staatshaushalts⸗Etats pro 1880/81 mit folgenden Worten ein:

Meine Herren! Ich hoffe auf Ihre Zustimmung rechnen zu dürfen, wenn ich mich heute, angesichts der größeren Debatten, die über die Eisenbahnvorlagen bevorstehen, darauf beschränke, einige Punkte, welche aus der gestrigen Debatte besonders hervorzuheben sind, mit einigen Gegenbemerkungen zu versehen. Ich möchte vorerst auf einen Punkt, der die Angelegenheiten meines Ressorts nicht be⸗

Er 6.segtt die een

Hrn. Abg. Rickert zur Sprache gebrachte Ausgabe für Miethe von Lokalen drn. eag, steriume für Handel und Gewerbe. Es ist der Staats⸗ regierung der Vorwurf gemacht worden, daß sie, entgegen ihren Versprechungen im vorigen Winter, doch für das Ministerium für andel und Gewerbe Mehrausgaben in den Etat eingestellt habe, auf die man sich nicht habe Rechnung machen können. Inwiefern dieser Vorwurf zutrifft bezüglich der Mehrausgaben für Personalien in em Etat des Ministeriums für Handel und Gewerbe, so werden ja

b Beleuchtungen, welche dieser Theil des Etats in der Kommission

finden wird, Ihnen die Bedürfnißfrage näher darlegen.

Die gestern gefallene Bemerkung, betreffs der Ausgabe einer Miethe von 10 000 für Bureaulokalien des Handels⸗Ministeriums, bedarf einer Berichtigung. Das Verhältniß ist folgendes:

Die Lokalitäten des Mini eriums für Handel und Gewerbe be⸗

nden sich zur Zeit noch in dem Dienstgebäude des Ministeriums der ffentlichen Arbeiten. Ich hatte bei der Vertheidigung der Vorlage

Über die Ressortänderungen die Ansicht, daß es möglich sein würde,

für Handel und Gewerbe in dasjenige Ge⸗

welches zur Zeit die Bergwerks⸗Abtheilung öffentlichen Arbeiten in der Wilhelm⸗

raße 89 einnimmt. Es haben sich aber gegen eine solche Verände⸗ ung erhebliche Schwierigkeiten erhoben, und ich bin genöthigt ge⸗ wesen, das Ministerium für Handel und Gewerbe noch in den Loka⸗ litäten des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, Wilhelmstr. 79/80, zu belassen. Nachdem aber Se. Majestät der König geruht haben, den Präsidenten des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Hofmann, mit der Wahrnehmung des Ministeriums für Handel und Gewerbe zu betrauen, liegt es nahe, daß man die Bureaulokalitäten dieses Ministe⸗ riums dahin bringt, wo auch der betreffende Minister seinen amtlichen Sitz hat, also in die Gebäude des Reichs, wenn das ausführbar ist. Die inzwischen erfolgte Auflösung des Reichskanzler⸗Amts für Elsaß⸗ Lothringen hat es ermöglicht, die Verlegung der Bureaulokalitäten des Ministeriums für Handel und Gewerbe in Gebäude des Reichs in Aussicht zu nehmen, indem auf der anderen Seite auch für mich persönlich und geschäftlich ein In⸗ teresse vorliegt, das Reichsamt für die Verwaltung der Reichsbahnen, welches nach Auflösung des Reichskanzler⸗Amtes für Elsaß⸗Lothringen für die Reichsbahnen, die bekanntlich nicht Landes⸗, sondern Reichs⸗ eigenthum sind, in Kraft getreten, in das Gebäude des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten mit hinüber zu nehmen. Es findet deshalb lediglich im geschäftlichen Interesse ein Austausch von Lokalitäten statt, den man rechnungsmäßig in der Weise zu justifiziren gedacht hat, daß man auf der einen Seite im preußischen Etat für das Ministerium für Handel und Gewerbe für die Benutzung von Reichslokalitäten eine angemessene Miethe ansetzte, auf der anderen Seite für die Verwal⸗ tung der Reichsbahnen wiederum beim preußischen Etat eine ange⸗ messene Miethe in Einnahme stellte. Diese Einnahme finden Sie auf Seite 15 der Erläuterungen zum Etat der Bauverwaltung in einem Satze von 8000 „Miethe für die Geschäftsräume des Reichs⸗Amts für Verwaltung der Reichs⸗Eisenbahnen im Ministerial⸗ Dienstgebäude in der Wilhelmstraße 79.“ Es ist das eine an⸗ gemessene, nach allen Seiten hin billige Ausgleichung, welche auch dem geschäftlichen Interesse von Vortheil sein wird.

Es ist ein anderer Punkt gestern noch erwähnt worden, den ich kurz vorabnehmen muß, den der Herr Finanz⸗Minister bereits be⸗ rührt hat. Es ist Klage geführt worden über die Spekula⸗ tionen der Börse, welche sich an die Verstaatlichung der Eisen⸗ bahnen knüpfen Ja, meine Herren, wenn Jemand, so be⸗ klage ich es, daß solche Spekulationen vorkommen. Ich habe mir die Frage vorlegen müssen, ob es möglich ist, diese Spekulationen zu hindern. Ich habe mir aber sagen müssen: es giebt kaum solche Möglichkeit, die Spekulation ist feinfühlig, sie weiß, worauf man nothwendigerweise sein Augenmerk richten muß und worauf insbesondere ich nach der Debatte, die wir im vorigen Jahre in diesem Hause hatten, mein Augenmerk richten mußte. Sie hat daher ebenfalls ihr Augenmerk auf diesel⸗ ben Punkte geheftet, allerdings noch etwas weiter, und das vielleicht zu ihrem Schaden. Daß nun die Spekulation mit solchen Vor⸗ theilen für sich arbeitet, ist, bei Lichte gesehen, doch kein Schaden für den Staat; denn worin liegt der Effekt, der es den Aktionären angenehm macht, ihre mit ungewissen Rechten ausgestatteten Papiere gegen sichere Werthpapiere auszutauschen? Eben einmal in der Sicherheit der Rente und dann in dem Besitze eines Papieres, welches einen weiten, großen Markt hat, einen Markt, den die Aktien bekanntlich nicht besitzen. Die Aktionäre sind zu der sehr klugen Einsicht gekommen, daß sie, wie ein bekannter Finanzmann sagt, „lieber ruhig schlafen wollen, als etwas besser essen.“ Daß aber die Regierung Vorsenspetulationen fern steht, daß sie solche absolut ver⸗ wirft, daß sie ihr im höchsten Grade widerlich sind, meine Herren, ich glaube, diese Versicherung brauche ich nicht erst abzugeben.

Man ist sodann auf die Frage der Rentabilität der Staats⸗ bahnen zuruüͤckgekommen, eine Frage, die jahraus, jahrein das hohe Haus beschäftigt. Ich habe, wie ich glaube, im vorigen Winter ziemlich ausführlich EbE und ich meine auch, zur Ueberzeugung des hohen Hauses, daß die Frage der Rentabilität bei den Staatsbahnen nicht in dieser Weise aufgeworfen wer⸗ den kann. An sich könnte man ja eine solche Betrachtung vertragen, denn ich bitte Sie, überlegen Sie: wir haben eine Ein⸗ nahme nach dem Etat von 170 992 000 ich will mit runden Summen sprechen eine Ausgabe von 107 777 000 ℳ, somit einen Ueberschuß bei den Staatsbahnen von 63 215 000 Wollen Sie noch die Pensionen abziehen, die den Eisenbahnbeamten zu gewähren sind was aber den Privatbahnen gegenüber noch nicht einmal ganz richtig sein würde, weil dort die Pensionen nicht aus den Reberschügen genommen werden so ergiebt sich ein Ueberschuß von 62 314 000 Sie finden nun im Budget, daß die Zinsen der gesammten Staatsschuldlast 59 758 000 betragen. Der Ueberschuß der Eisenbahnen ist also größer, wie die Zinsen der gesammten Staatsschuldlast. Man hat uns nun entgegnet: die Staatsbahnen rentiren nur mit 3,6 %. Wie ist diese Rechnung ewonnen? Man hat einfach das buchmäßige Kapital zu Grunde ge⸗ egt, welches sich inklusive der Bauzinsen um ganz gerecht zu sein auf 1 610 528 000 beläuft. Davon bitte ich Sie aber zunächst noch abzuziehen eine Summe von 12 185 000 ℳ, welche nicht für

Ministerium zu verlegen,

das bäude

Eisenbahnzwecke, sondern für Stromregulirungen der Weichsel un bereits in dem Abschluß d

Nogat gelegentlich der Eisenbahnbauten ausgegeben worden sind; ich bitte Sie ferner abzuziehen 107 895 000 ℳ, welche wir aus den Erträgen der Amortisation verwendet haben; ich bitte Sie ferner abzuziehen 102 627 000 ℳ, welche wir zu Meliorationen verwendet haben, die man sonst aus Anleihen bestreitet; dann endlich bitte ich Sie abzuziehen 255 480 000 ℳ, welche wir ausgegeben haben für Meliorations⸗ und Mi⸗ litäreisenbahnen, Eisenbahnen, bei denen die Regierung von vorn⸗ herein erklärt hat, daß auf eine Rente in absehbarer Zeit nicht zu rechnen sei, eine Summe, welche wir vermöge der glücklichen Erfolge unserer Wassen verwenden konnten zu Meliorationen des Landes und zur Erhöhung seiner Wehrfähigkeit. Ziehen Sie diese Summe von rund insgesammt 478 Millionen ab, so bleibt ein Restkapital von 1 132 000 000 ℳ, welches mit Ueberschuß und Zinsen von 63 Millionen sich verzinst mit etwa 5 ½ %. Wollen Sie nun, meine Herren, das zinspflichtige Kapital, welches auf den Staatseisenbahnen lastet, zu Grunde legen, dasjenige Kapital, für welches wir Zinsen auf⸗ bringen müssen, weil es in den Staatsschulden steckt, so kommen Sie auf eine Summe von 829 419 000 ℳ; für diese berechnet sich ein Zinsfuß von nahezu 7 ½ %. Ist nun eine Rechnung, die man nach Maßgabe der Privatbahnen anlegt, richtig bei Staatsbahnen? Die Idee der Privatbahnen ist importirt aus England, sie paßt für Preußen nicht, für Preußen paßt das System der Staatsbahnen, wir sind nicht in englischen Verhältnissen. Wir fragen nicht, was bringen uns die Kanäle, die Chausseen für eine Rente? Und doch sind sie zum Nutzen des Landes da. Noch Eins, meine Herren, Sie (nach links gewendet) sprechen immer von den schlechten Erträgen der Staatsbahnverwaltung. Ja, glauben Sie denn, daß diese Bahnen, die der Staat mit seinen Mitteln ausgeführt hat, auszuführen gewesen wären von Privatkapital ohne eine erhebliche Unterstützung des Staats? etwa ohne eine Zins⸗ garantie? ganz gewiß nicht! dann würden Sie aber noch ganz andere Zuschüsse zu leisten haben. Ich kann nicht annehmen, daß es der Wunsch wäre, diese Bahnen ich erinnere daran, daß z. B. die Ostbahn seiner Zeit die größten Gegner fand, weil man glaubte, sie würde die Betriebskosten nicht aufbringen, diese Bahnen nach der Gründermethode herzustellen. Zu einer solchen Art der Herstellung würde ja Niemand an meiner Stelle die Hand bieten. Wir haben in Folge dieser Methode Verluste zu beklagen an Nationalvermögen, die will man den Cours von Mitte vorigen Monats zu Grunde legen sich auf etwa 250 Millionen Mark be⸗ laufen; Verluste, die lediglich in den Schornstein zu schreiben sind. Wir haben dadurch Trümmer und Ruinen ins Land bekommen, welche wir haben mit großen Kosten aufräumen müssen. Daraus ist der Regierung doch kein Vorwurf zu machen! Aber, wie gesagt, es kommt auf die Rente nicht an. Gewiß hat die Staatsregierung Werth darauf zu legen, daß auch das Kapital, welches für den Staat in Eisenbahnen angelegt ist, gewisse Renten bringt. Der Gegensatz aber zwischen Denjenigen, die immer diese Rente betonen, und der Staatsregierung besteht darin, daß nach der Auffassung der einen Seite die Eisenbahn eine industrielle Anstalt, eine Erwerbsanstalt ist, wie etwa eine Cigarrenfabrik oder eine Aktienbrauerei, während nach der Meinung der Staatsregierung die Eisenbahn eine Anstalt sein soll zur Förderung der Wohlfahrt des Landes im eminentesten Sinne wie der Herr Finanz⸗Minister schon gesagt hat —, und eine Anstalt, die zur Vertheidigungsfähigkeit des Landes von der allergrößten Be⸗ deutung ist; bei der Privatindustrie ist die Rente Zweck und steht in erster Linie bei den Staatsbahnen steht die Rente in zweiter Linie. Die Privateisenbahn ist sich Selbstzweck —, die Staatsbahn soll nur Mittel zum Zwecksein. Dis Privathatn ist nach der Ansicht ihrer Ver⸗ theidiger eine defivitive Institution, nach der Auffassung der Regierung ist die Privatbahn nur eine vorübergehende Institution, als ein Nothbehelf, welchen man von vornherein in Aussicht genommen hat, zur rechten Zeit zu beseitigen. Was will man denn mit diesen Klagen über die mangelhafte Rentabilität? Will man uns vor⸗ werfen, wir verwalten schlecht?

Ich bin bereit, jeden Tadel entgegenzunehmen, und jeden Vor⸗ schlag zur Verbesserung zu beherzigen. Ich glaube, daß wir in Bezug auf Sparsamkeit das Wünschenswerthe leisten und ich glaube auch, wir können noch mehr leisten und wir werden noch mehr leisten.

Ich finde mich ganz im Einklang mit dem Hrn. Abg. Rickert, daß die Nothwendigkeit vorliegt, in allen Zweigen der Staatsverwaltung nach alter guter preußischer Sitte recht knapp zu wirthschaften, und das werde ich in Bezug auf die Eisenbahnen, so weit an mir liegt, zur Durchführung bringen. Die schlechten Zeiten werden Sie uns doch nicht vorwerfen wollen! Wir sind nicht daran schuld. Sie haben sich entwickelt aus anderen Verhältnissen, und es wird jetzt darauf ankommen, diese schlechten Zeiten, die einmal da sind, unter Aller Mithülfe zu überwinden. Denn daß die Regie⸗ rung etwa gesagt hätte, die Eisenbahnen, die sie gebaut hat, würden einmal eine gute Rente bringen, ist doch nicht zu behaupten, als Geschäft, als Spekulation ist die Sache nie betrachtet worden, und die Regierung hat gerade in den Fällen, wo sie genöthigt war zu bauen, nämlich im Osten an der Mosel und anderswo hat sie ausdrücklich gesagt, auf Rente ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Wir müssen uns keine Illusionen machen. Nun ist allerdings eine Bemerkung gefallen, die eine gewisse Berech⸗ tigung hat. Es ist darauf hingewiesen, daß durch den großen Staats⸗ betrieb der Staatshaushalt in eine gewisse Schwankung komme. Ich kann!das in gewisser Beziehung zugeben bei dem Bergwerksbetrieb. Der Bergwerksbetrieb weist allerdings in den Jahren von 1868 bis jetzt hin starke Schwankungen auf. Es wird aber Ihnen allen erinnerlich sein, wodurch und in welchen Zeitpunkten dieselben besonders hervorge⸗ treten sind. Wir bliehen jetzt mit einem Netto⸗Ertrag von nahezu 9 Millionen ab. Im Jahre 1873 sollte der Ueberschuß der Berg⸗ Pe sich auf 21 Millionen belaufen, er belief sich auf 57 Millionen; im Jahre 1872 sollte er 16 Millionen betragen, aber er belief sich auf 35 Millionen.

Das sind Verhältnisse, deren man nicht Herr ist. Anders aber steht es bei den Staatseisenbahnen. Wenn Sie die Nachweisung, welche der sehr verdienstliche, fleißige Bericht der Budgetkommission vom vorigen Jahren enthält, nachsehen wollen, so finden Sie, daß die Schwankungen bei den Staatseisenbahnen sich auf höchstens 4—5 Millionen, mitunter auch nur auf 90 000 oder 800 000 belaufen haben. Es muß die Aufgabe einer guten Eisenbahnverwaltung sein, ihren Apparat so elastisch zu gestalten, daß sie beim Zurückgehen der Einnahmen auch mit den Ausgaben ent⸗ sprechend zurückgehen kann. Lediglich diesem Umstande haben wir es zuzuschreiben, daß wir für das vorige Jahr auch noch einen leid⸗ lichen Abschluß erzielt haben und hoffen dürfen, auch für dieses Jahr einen leidlichen Abschluß zu erzielen. Es ist dann aus den Resul⸗ taten, wie sie der „Staats⸗Anzeiger“ veröffentlicht, über die Betriebs⸗ einnahmen der Eisenbahnen ein bedenkliches Präjudiz für die Re sultate des laufenden Etatsjahres gefolgert worden. Ich kann Ihnen da eine Beruhigung geben, meine Herren; die Staats“ bahnen hatten ultimo März eine Mindereinnahme von 3 235 000 ℳ, sie ist ultimo September d. J. bereits auf 2 856 000 zurück⸗ gegangen. Es ist also der Ausfall erheblich eingeholt worden. Bei der Ostbahn, die ganz besonders ins Gefecht geführt wurde, betrug die Mindereinnahme bis ultimo März 1 768 000, d. h. für die drei Monate 589 000 pro Monat, bis ultümo September 3 030 000, d. h. circa 336 000 pro Monat.

Nun möchte ich den Hrn. Abg. Rickert darüber beruhigen, daß die Hauptmindereinnahme aus dem ersten Vierteljahr bekanntlich

1 Etatjahres steckt, die i

1879.

nahmen, die der Staats⸗Anzeiger nachweist, werden eben für das Kalenderjahr nachgewiesen, nicht für das Etatsjahr.

Die Aussichten sind also, wie ich glaube, keine üblen, und ich habe aus vielen Anzeichen die Hoffnung schöpfen dürfen, daß wir auch im Staatseisenbahnbetriebe besseren Verhältnissen entgegengehen und besser abschließen werden, wie das bis dahin angenommen worden ist. Soweit, wie gesagt, durch Ersparnisse dahin gewirkt werden kann, wird das unbedingt geschehen.

Was dann die Tarifpolitik angeht, da bekenne ich ganz offen,

meine Herren, daß ich auf dem Standpunkt stehe, daß die Eisen⸗ bahnen zum Nutzen des Volkes da sind, daß die Tarife nach den Bedürfnissen des Landes eingerichtet werden müssen, und daß, wenn es sich darum handelt, das Eisenbahninteresse oder ein wichtiges Landesinteresse zu schädigen, ich geneigt bin, das Eisenbahninteresse nachzustellen. Insbesondere kann ich es nicht zulassen, daß auslän⸗ dische Produkte bevorzugt werden gegen das Inland. Meine Herren, es ist eine Folge der Zersplitterung unseres Eisenbahnnetzes, daß jede Eisenbahnverwaltung nur die Interessen ihres eigenen Gebiets ins Auge faßt. Sie kann die Interessen des andern Gebiets beim besten Willen nicht übersehen, und daher erleben wir es, daß An⸗ träge, Vorschläge gemacht werden, Tarifveränderungen eintreten, die auf dem begrenzten Gebiete einer Verwaltung nützlich wirken mögen, die aber auf der anderen Seite, auf wich⸗ tigen Gebieten anderer Verwaltungen großen Schaden hervorbringen. Das kommt eben davon, daß über diese wichtigen Fragen nicht ein einheitliches Auge wachen kaan. Ich kann zwar die Genehmigung zu Tarifänderungen versagen, ich bin aber nicht befugt, Tarifände⸗ rungen zu diktiren, die durch solche Verschiebungen nothwendig werden. Es ist mir dann noch der Vorwurf gemacht worden, daß ich veranlaßt hätte, die Auslandstarife zu kündigen. Welche Bewandtniß es mit dieser Frage hat, werde ich die Ehre haben in einer besonderen Denkschrift darzulegen, in Verbindung mit der Denk⸗ schrift über einige andere Tariffragen, welche von der Budgetkom⸗ mission des Hohen Hauses im vorigen Winter gewünscht ist. Die Frage liegt einfach so, daß, wie Ihnen bekannt, seit 1877 dahin gestrebt wird, ein Reformtarifsystem, das man unter den gegebenen Verhältnissen als das Beste acceptiren mußte, und welches für ganz Deutschland angenommen ist, überall zur Durchführung zu bringen. Es ist das im Verkehr mit dem Auslande zum großen Theil schon geglückt; wir haben die Durchführung aber, obgleich wir jetzt November 1879 schreiben, in wichtigen Theilen des Verkehrs mit dem Auslande noch nicht er⸗ reichen können, aus Gründen, die ich nicht weiter auszuführen brauche. Die Disparitäten, die Bevorzugung des Auslandes, die aus dem Nebeneinanderbestehen verschiedener Tarife entspringen, die vielleicht im einseitigen Interesse der Eisenbahnen recht begeh⸗ renswerth sein mögen, sind im Interesse unseres eigenen Verkehrs nicht länger zu dulden, und ich habe mich deshalb dahin ausgesprochen, daß diese Tarife über den 1. Januar 1880 hinaus nicht länger zu bestehen haben, im Einklange mit der Zoll⸗ politik des Reichs, die durch Gesetz sanktionirt ist. Die Vorlagen der Königlichen Staatsregierung, welche gestern häufig erwähnt und auch heute von mir mit dem Worte „Verstaatlichung von Privatbahnen“ angedeutet sind, werden uns ja vielleicht in Bezug auf diesen Punkt noch eingehender beschäftigen. Meine Herren, halten Sie eins fest: Es handelt sich bei jenen Vor⸗ lagen darum, ob die Eisenbahnen wieder zurückzuführen sind aus der Hand der Spekulation in den Dienst des Landes, ob sie vollauf nutzbar zu machen sind für das Land, für seine Ver⸗ theidigung, für die Hebung des Wohlstandes seiner Bevölkerung und ich müßte mich schlecht auf die Stimme des Landes verstehen, wenn ich nicht annehmen wollte, daß diese Frage, die ich im vorigen Winter dem Hohen Hause bereits klar vorgelegt habe, mit vernehm⸗ licher und deutlicher Stimme im Lande mit ja beantwortet ist, und ich hoffe, meine Herren, Sie werden das auch thun.

Der Abg. von Heyden bemerkte, der Schwerpunkt der Etatsberathung, die diesmal schwieriger sei als jemals, liege in der Eisenbahndebatte, die für jetzt noch zurücktreten müsse. Nur möchte er den Minister dringend bitten, bei etwa noch bevorstehenden Unterhandlungen mit Privatbahnen keinenfalls Nachgebote eintreten zu lassen, als einziges Mittel, um zu verhüten, daß die Spekulation nicht in noch größerem Um⸗ fang angeregt werde. Er beschränke sich also auf den Etat. Der Abg. Richter habe seine Partei aufgefor⸗ dert, mit der sofortigen Realisirung aller möglichen an⸗ geblichen Verheißungen vorzugehen. Aber es sei doch ein Unterschied zwischen Verheißungen und der Klarlegung wirth⸗ schaftlicher Ziele; im Uebrigen aber lehne er persönlich ent⸗ schieden ab, mit allen möglichen Auslassungen in der „Pro⸗ vinzial⸗Correspondenz“ identifizirt zu werden. Der Abg. Richter habe ferner für gut befunden, den Bankerott der kon⸗ servativen Partei in naher Zeit zu prophezeihen. Die Libe⸗ ralen hätten über den ‚„konservativen Hauch“ seiner Zeit ge⸗ lacht, ein konservativer Wind habe dieselben indeß weggeweht und die Situation werde sich noch mehr ändern, wenn die liberale Partei in ihren Selbsttäuschungen befangen bleibe. Weshalb seien die Konservativen gewählt? Die wirthschaftlichen Fra⸗ gen seien nicht allein der Grund. Aus vielfachen Anzeichen und aus seiner unmittelbaren Berührung mit Bevölkerungskreisen, die der liberalen Partei vielleicht nicht so zugänglich seien, sehe er, das Volk sei es satt, von einigen Theoretikern gesetzlich behandelt zu werden, es habe eine instinktive Furcht vor der gesetzlichen Vivisektion, es will aufathmen von der Fluth der Gesetzgebung. Das sei einer der erheblichsten Gründe des nn wungs. Das Defizit, das sich höher oder niedriger beziffere, je nachdem man die Zahlen gruppire, werde auf 47 Millionen Mark beziffert trotz einer Erhöhung der Gebäudesteuer um 6 Millionen, trotz 4 200 000 Verzehrung aus der Substanz an dem ehemaligen Staatsschatz, trotz Einstellung von 24 Millionen Mark Reichssteuern und erheblichen Amortisationen. Er wolle die Entstehung des Defizits nicht untersuchen. Der Etat liege einem neuen Hause vor, seine Partei wolle keine Schärfe in die Diskussion tragen, keine retrospektive Politik treiben, sie sehe vorwärts. Er müßte sonst sagen, daß das Defizit hervorgerufen sei durch unzeitige Steuererlasse, durch Verschwendung in allen Bau⸗Etats, durch Nichtanerkennenwollen des Defizits zur rechten Zeit. Er bitte den Finanz⸗Minister, die Vorlage, betreffend die Börsensteuer, dem Hause recht bald zugehen zu lassen. Dabei möchte er noch auf ein nderes geeignetes Steuerobjekt, auf die Quittungen, aufmerksam machen, nicht aus Liebhaberei für neue Steuern, wie die Liberalen wohl seiner Partei vorwürfen, sondern zur Aus⸗ füllung einer Lücke in der Gesetzgebung und aus Gerechtig⸗ keitsgefühl. Was die Verschwendung in den Bau⸗Etats an⸗ lange, so sei er dem landwirthschaftlichen Ministerium dank⸗ bar für dessen Versprechen und Anregung zur Sparsamkeit und wünsche daß sein Beispiel in allen Ressorts