1879 / 268 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Nov 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Königliche Schauspiele. Freitag: Overnhaus. 232. Vorstellung. Don Juau. Over in 2 Abtheilungen mit Tanz von Mozart. (Fr. v. Voggenhuber, Frl. Lehmann, Frl. Tagliana, Hr. Betz, Hr. Ernst, Hr. Salomon, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 216. Vorstellung. Er muß auf’s Land. Lustspiel in 3 Akten, frei nach dem Französischen des Bayard und de Vailly, von W. Friedrich. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 233. Vorstellung. Die lustigen Weiber von Windsor. Komisch⸗phan⸗ tastische Oper in 3 Akten nach Shakespeare's gleich⸗ namigem Lustspiel gedichtet von S. H. von Mosen⸗ thal. Musik von O. Nicolai. Tanz von Hoguet. (Fr. Mallinger, Fr. Lammert, Frl. Horina, Hr. Fricke, Hr. Betz, Hr. W. Müller.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 217. Vorstellung. Die Frau ohne Geist. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Freitag: Zum 14. Male: Wohlthätige Frauen.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Habn.⸗ Freitag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand. Zum 196. Male: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Aus⸗ stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D’'Ennery. Deutsch von R. Schel⸗ cher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik

von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Residenz-Theater. Freitag: Zum 18. Male: Der natürliche Sohn. Schauspiel in 5 Aufzügen von Alexander Dumas (Sohn). Für das Residenz⸗Theater übersetzt und bearbeitet von Paul

ndau.

Krolls Theater. Licekien: Engei⸗Lebrun. Freitag: Die Nichte des Millionärs. (Mal⸗ chen: Frl. Ernestine Wegner.) Anfang der Vor⸗

stellung 7 Uhr.

National-Theater. Direktion C. F. van Hell. Freitag: Die Räuber.

Germania-(Winter-) Theater. Volks⸗Vorstellung. Parquet 50 ₰. Gastspiel des Frls. V. v. Kownacka: Anna⸗Lise. Historisches Schausp. in 5 Akten v. H. Hersch. 1

Sonnabend: Deborah. Volksschauspiel 4 Akten von Mosenthal. Parquet 50 B.

Freitag:

Helle-Alliance-Theater. Freitag: Extra⸗Vorstellung. Zum Besten einer Weihnachts⸗ bescheerung armer Kinder des Stadtbezirks 57a. Mit gütiger Bewilligung Sr. Excellenz des Hrn. General⸗Intendanten v. Hülsen. Einmaliges Gast⸗ spiel der Königl. preuß. Hof⸗Schauspielerin Frl. Clara Hrabowska. Einmalige Aufführung: Aschen⸗ brödel. Lustspiel in 5 Akten von R. Benedix. (Elfriede: Frl. Clara Hrabowska als Gast.) An⸗ fang 7 Uhr. Entrée 50 ₰.

Sonnabend: Neu einstudirt: Der Stadtmusikus und seine K⸗pelle. Volksstück mit Gesang in 5 Akten von Rudolxrh Kneisel. 8 8

Ausstellung der

. 1 4 8 weiblichen Handarbeiten, welche für die vom 8

Berliner Modenblatt .

ausgeschriebene Preis⸗Concurrenz, mit Prämien von flb- ℳ, 1000 und 500 ℳ, eingeschickt worden ind.

Besichtigung unentgeltlich bis 24. November, täg⸗ lich von 9—7 Uhr, Potsdamerstraße 134 part.

[11050]

Familien⸗Nachrichten.⸗

Verlobt: Frl. Marie Lehmann mit Hrn. Dr. med. Paul Sendler (Magdeburg). Frl. An⸗ tonie Overhaus mit Hrn. Dr. pb'l. Carl Oster⸗ land (Salzbergen Cöthen).

Verehelicht: Hr. Seconde⸗Lieutenant Carl Hä⸗ nichen mit Frl. Magdalene Lehmann (Pirna). Geboren: in Sohn: Hrn. Stabsarzt Dr.

Mahrholz (Magdeburg). Hrn. Professor Dr. L. Landois (Greifswald). Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef v. Weltzien (Torgau). Eine Tochter: Hrn. Major v. Bomsdorff

(Berlin).

Gestorben: Hr. Gutsbesitzer Arnold Rehorst

(Lotte).

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.

111Is5] Oeffentliche Zustellung.

Der Schneidermeister G. Borkowski aus Osterode klagt gegen die Kommissionär Jacob Cohnschen Eheleute, früher zu Soldau, 8 un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen gefertigter Kleidungs⸗ stücke, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Be⸗ klagten zur Zahlung von 119 50 nebst 5 % Zinsen seit Zustellung dieser Klage, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung über diesen Rechtsstreit vor das Königliche Amtsgericht zu Soldau auf den 18. Dezember 1879, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Soldau, den 8. November 1879.

Stoehr, b Gerichtsschreibergehülfe des Königl. Amtsgerichts I.

[1174] Bekanntmachung.

einrich Mieth zu Udenhain hat den Antrag ge⸗ stellt, eine angeblich verloren’gegang ne, von George Mieth und Ehefrau daselbst am 22. März 1854 dem Heinrich Jakob Mehring daselbst über 32 Thlr. ausgestellte hypothekarische Schuldverschreibung zu amortisiren. Fordert, diese Urkunde im Termin den 8. Jannar

k. J., Vorm. 10 Uhr, vorzulegen und seine Rechte

Der Inhaber derselben wird aufge⸗ 1 Sohn der

daran zu begründen, widrigenfalls er mit Einreden gegen diesen Antrag ausgeschlossen werden wird. Waechtersbach, den 22. Oktober 1879. Khönigliches Amtsgericht. Hattenbach.

Der zum Armenrechte zugelassene Arbeiter Vietor Clande Bastard in Metz, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Heypder, klagt gegen seine Ehefrau Anna, geborne Duelerg, ohne bekannten Wohn⸗ noch ee. wegen Ehescheidung mit dem An⸗ rage:

Die CEhescheidung zwischen Eheleuten Bastard 8. auszusprechen und der Verklagten die Kosten

zur Last zu legen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreites vor die I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf Mittwoch, den 28. Januar 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Metz, den 8. November 1879.

Der Ober⸗Sekretär: Maaßen.

1unse] Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung J. J. Lindau in Heidel⸗ berg klagt gegen den Dr. med. Berni, früher in Neuenheim wohnhaft, 3 Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus einem von dem Letzteren accep⸗ tirten, am 22. März 1877 fälligen, auf die Summe von 202 65 lautenden Wechsel mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung zur Zahlung des Betrages von 202 65 nebst 6 % Zins vom 22. März 1877 und ½ % Provision und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Heidelberg auf

den 22. Dezember 1879, Vormittags 9 Uhr.

5 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Heidelberg, den 6. November 1879.

Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. Braungart.

111184] Oeffentliche Zustellung.

Der Irhann Christian Schütz, Ackerer zu Honrath, vertreten durch Rechtsanwalt Rath zu Bonn, klagt gegen den Carl Hagen, früher ohne Gewerbe zu Ruppichteroth, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und Cons., wegen For⸗ derung von 2450 60 nebst Zinsen vom 7. Ja⸗ nuar 1879 mit dem Antrage auf Verurtheilung der Verklagten zur Zahlung von 2450 60 nebst Zinsen vom 7. Januar 1879, und ladet die Be⸗ tlagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Bonn auf den 8. Januar 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richt zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Donner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

1111ss] Aufgebot und Zahlungssperre.

Der Domänendirektor Märklin in Bartenstein hat bezüglich zweier ihm abhanden gekommener L1““ der Württ. Hypothekenbank in Stutt⸗

art: 8 Litt. E. II. Nr. 16757, 8 8 16758, über je 200 ℳ, nebst Zins⸗Coupons vom 1. Juli 1879/1. Juli 1893 das Aufgebot und die Zahlungssperre beantragt.

Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf

1. Februar 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem K. Amtsgerichte Stuttgart Stadt anbe⸗ raumten Termine ihre Rechte bei dem Gerichte an⸗ zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen würde.

Von dem Gerichte wurde gleichzeitiaglg—

Zahlungssperre bezüglich dieser Urkunden verfügt.

Den 7. November 1879.

ö“ 8

e K. Amtsgerichts Stuttgart Stadt.

Ebermannstadt, den 28. Oktober 1879. Auf Grund der §§. 825 und 187 der R. C. P. O. gebe ich nachstehenden Beschluß bekannt. 8 Aschenauer, k. Gerichtsschreiber.

Aufgebot.

Auf Antrag des vom Vormundschaftsgerichte hierzu beauftragten Vormundes Andreas Theiler von Rüssenbach wird der vor 33 Jahren nach Amerika ausgewanderte, am 1. September 1823 geborene, verschollene Johann Georg Winkler von Rüssen⸗ bach, Sohn des Bauers Johann Winkler von da, hiermit aufgefordert, spätestens bis zum

20. August 1880 persönlich oder schriftlich bei Gericht dahier sich an⸗ zumelden, widrigenfalls er für todt erklärt werde.

Zugleich ergeht an die Erbbetheiligten die Auf⸗ forderung, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, und haben alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben . Mittheilung hierüber bei Gericht dahier zu machen.

Ebermannstadt, den 27. Oktober 1879.

8 Königlich bayerisches Amtsgericht.

Pollmann.

Ebermannstadt, den 28. Oktober 1879. Auf Grund der §§. 825 und 187 der R. C. P. O. gebe ich nachstehenden Beschluß bekannt. Aschenauer, K. Gerichtsschreiber. [11166]

Aufgebot.

Auf Antrag des vom Vormundschaftsgerichte hiezu beauftragten Vormundes Johannes Götz von Neuses wird der vor 37 Jahren nach Amerika aus⸗ ewanderte, am 20. August 1812 geborene, ver⸗ sdlen⸗ Johaun Georg Dorn von Pexstall⸗ Bauerseheleute Georg und

8

Dorn von aufgefordert, spätestens bis

zum 20. August 1880

persönlich oder schriftlich bei Gericht dahier sich an⸗

zumelden, widrigenfalls er für todt erklärt werde.

Bis dahin sind allenfallsige Erbansprüche oder sonstige Rechte dahier geltend zu machen.

Zugleich ergeht an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben koͤnnen, die Aufforderung, Mittheilung hierüber bei Gericht dahier zu machen.

Ebermannstadt, den 27. Oktober 1879.

Köͤniglich bayerisches Amtsgericht. Pollmann.

[11126] Zur Rechtsanwaltschaft bei dem hiesigen Amts gericht ist der hier wohnende Rechtsanwalt Schlick zugelassen worden. Grevenbroich, den 8. November 1879. Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Die Königliche Domaine Gkühitz im Kreise Birnbaum, ca. 4 Kilom. von der Stadt Zirke und ca. 22 Kilom. von der Eisenbahnstation Wronke entfernt, soll auf 18 Jahre, und zwar für die Zeit von Johannis 1880 bis dahin 1898 im Wege des öffentlichen Meistgebots anderweit verpachtet werden, zu welchem Behuf wir auf

Donnerstag, den 4. Dezember d. J., Vor⸗

mittags 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer Termin anberaumt haben.

Die Domaine besteht aus:

1) dem Vorwerk Grabitz mit 533,0220 Hektar,

2) Geißberg mit 305,277 Klossowitz mit 190,902 zusammen mit 1029,228 Hektar

[10211]

2 2

3)

Flächeninhalt.

Das festgestellte Pachtgelder⸗Minimum beträgt 20 000 ℳ; die Pachtkaution ist auf 7000 und der Werth des Vieh⸗ und Wirthschaftsinventariums, mit welchem die Pachtstücke besetzt zu halten sind, auf 70 000 festgesetzt.

Jeder, der sich beim Bieten betheiligen will, hat sich vor dem Termine bei dem Licitations⸗Kom⸗ missarius, Regierungs⸗Assessor Buck hierselbst, über den eigenthümlichen Besitz eines dieponiblen Ver⸗ mögens von 140 000 ℳ, sowie über seine landwirth⸗ schaftliche und sonstige Qualifikation auszuweisen.

Die übrigen Pachtbedingungen und die Licitations⸗ regeln, sowie die Karten, Vermessungdregister, Aus⸗ züge aus der Grundsteuer⸗Mutterrolle, das Ge⸗ bäude⸗Inventarium ꝛc. können vor dem Termine so⸗ wohl in unserer Domainen⸗Registratur während der Dienststunden, als auch in Grabitz selbst bei dem gegenwärtigen Pächter, Oberamtmann Tavppenbeck, eingesehen werden, welcher nach vorheriger Anmel⸗ dung auch die Besichtigung der Pachtobjekte gestatten und sonstige Auskunft ertheilen wire.

Posen, den 28. Oktober 1879.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Stenern, Domainen und Forsten. Bergenroth.

Kommunal⸗Vank des Königreichs eg0. Sachsen.

Bei der am heutigen Tage vorgenommenen notariellen Ausloosung von Anlehnsscheinen der unterzeichneten Bank sind I. 16 Stück 5 %ige Anlehnsscheine Ser. I.

à 100 Thaler Nr. 11, 46, 56, 64, 68, 85, 89, 131, 145,

158, 166, 176, 177, 248, 293, 335;

II. 91 Stück 4 ½ %ige Anlehnsscheine Ser. II. 100 Thaler Nr. 295, 453, 524, 645, 668, 691, 720, 741,

765, 830, 1142, 1213, 1462, 1748, 1755, 1785,

1959, 1986, 1990, 2198, 2808, 3211, 3236, 3589,

3617, 3726, 3992, 4064, 4204, 4209, 4240, 4416,

4432, 4528, 4635, 4791, 4878, 4967, 5115, 5168,

5183, 5223, 5364, 5434, 5456, 5463, 5626, 5636,

5647, 5792, 5821, 5832, 6061, 6065, 6352, 6426,

6558, 7259, 7272, 7336, 7337, 7566, 7672, 7690,

7806, 7975, 8078, 8171, 8201, 8459, 8618, 8631,

8643, 8739, 8808, 8828, 8840, 9085, 9204, 9250,

9425, 9433, 9477, 9604, 9729, 9732, 9771, 9914,

9920, 9935, 9978;

III. 38 Stück 4 ½ 9%ige Aulehnsscheine Ser. IV. à 500 Nr. 84, 141, 280, 285, 298, 381, 663, 842,

892, 1026, 1027, 1079, 1218, 1282, 1686, 1687,

1771, 1776, 1951, 2107, 2379, 2462, 2469, 2470,

2686, 2808, 2817, 2935, 3045, 3047, 3126, 3484,

3582, 3641, 3648, 3733, 3867, 3913, zur Rückzahlung am 2. Januar 1880 gezogen worden.

Der Nominalwertb dieser Anlehnsscheine kann gegen Einlieferung derselben und der dazu gehörigen Coupons per 1. Juli 1880 flade.

an unserer Kasse, oder

bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt und

e- Filialen in Dresden und Altenburg, owie

bei Herrn G. E. Heydemann in Bantzen und Löbau

29 Fälligkeitstermine an in Empfang genommen

werden.

Zugleich werden die Inhaber der bereits früher ausgeloosten, zur Zahlung jedoch noch nicht präsentirten 8 5 %igen Anlehnsscheine Ser. I. à 100 Thaler

Nr. 237, fällig gewesen am 1. Juli 1874,

Nr. 333, fällig gewesen am 2. Januar 1878, 18 47, 236, 331, fällig gewesen am. 1. Juli

7

Nr. 325, 328, fällig gewesen am 2. Januar 1879.

Nr. 22, 222, 315, 323, 332, fällig gewesen am 1. Juli 1879,

4 ½ % igen Anlehnsscheine Ser. II. à 100 Thaler Nr. 1581, 6816, fällig gewesen am 1. Juli 1877. Nr. 597, 3595, 8659, 9342, 9422, fällig gewesen

am 2. Januar 1878,

Nr. 347, 1057, 1544, 2562, 2563, 3364, 3715, 4650, 6099, fällig gewesen am 1. Juli 1878.

Nr. 2225, 2486, 3164, 3166, 6443, 7673, 8425, fällig gewesen am 2. Januar 1879,

Nr. 2, 1506, 1532, 2748, 2834, 2849, 3519, 4118, 4134, 4764, 4849, 5252, 182. 1999,

.

6335, 9327, fällig 86 fällig gewesen am

5543,

4 ½ ⁄%l igen Anlehnsscheine Ser. IV. à 500 Nr. 105, 1913, 1937, 2296, 2936, 3333, 3615,

fällig gewesen am 1. Juli 1878,

2809, 3597, fällig gewesen am 2. Januar

Nr. 89, 109, 125, 266, 267, 371, 565, 1908, 2983, 3703, 3997, fällig gewesen am 1. Juli 1879, wiederholt aufgefordert, den Betrag dieser, seit ihrem Rückzahlungstermine von der Verzin⸗ sung ausgeschlossenen Anlehnsscheine zu erheben.

Die planmäßig am 2. Januar 1880 zu amor⸗ tisirenden

4 %igen Anlehnsscheine Ser. III. à 500 ℳ, 4 ½ % igen Anlehnsscheine Ser. V. Litt. A. à 1000 und Litt. B. à 500 sind nicht durch Ausloosung bestimmt, sondern im Wege des Ankaufs erworben worden.

Der noch im Umlauf befindliche Rest der 5 %igen Anlehnsscheine Ser. I. à 100 Thaler wird am 1. Juli 1880 bez. 2. Januar 1881 zur Rühzahlung gelangen.

Leipzig, den 6. November 1879. (J. L. 561 7.)

Commnunal⸗Bank des Königreichs Sachsen.

Verschiedene Bekanntmachungen. Die mit einem Staatseinkommen von 900 Mark dotirte Kreiswundarzt⸗Stelle des Kreises Tilsit mit dem Wohnsitze im Kirchdorfe Coadjuthen, in welchem sich eine Apotheke befindet, soll anderweit besetzt werden. Qualifizirte Bewerber werden auf⸗ gefordert, sich unter Einreichung ihrer Qualifikations⸗ Fenge e und eines kurzgefaßten Lebenslauf binnen Wochen bei uns zu melden. (umbinnen, den 3. November 1879. Königliche Regierung, Ab⸗

theilung des Innern. Siehr.

[11058] An dem mit 2 Richtern besetzten Königl. Amts⸗ gerichte zu Pnritz ist gegenwärtig kein Nechts⸗ anwalt angestellt, während bei der früheren Königl. Kreisgerichts⸗Deputation zeitweise 2 Rechtsanwälte fungirten. Die Kreisstadt Pyritz im Mittel⸗ punkte des durch die Wohlhabenheit seiner Bewoh⸗ ner ausgezeichneten Landestheils „Weizacker“ gele⸗ gen zählt gegen 8000 Einwohner und der Bezirk des hiesigen Amtsgerichts umfaßt mehr denn 25 000 Seelen. Die Stadt Pyritz unterhält ein Gymna⸗ sium und haben in ihr sämmtliche Kreisbehörden (Landrathsamt ꝛc.) den Sitz. Zweifellos bietet sich hierorts auch bei der veränderten Gerichtsverfassung, dem Rechtsanwalt eine durchaus lohnende Praxis. Zur Ertheilung jeder näheren Auskunft sind wir gern bereit. v Pyritz, den 9. November 1879. Der Magistrat.

[11135]

Die 3 Fladenstein⸗Stadtmann’'schen Familien⸗ Stipendien von je 210 jährlich, welche der⸗ malen erledigt sind, werden hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben. 3

Anspruch auf diese Stipendien haben Studirende aus der Verwandtschaft von Frau Katharina, geb. Stadtmann, Gattin des Herrn Johann Fladenstein zu Kulmbach, Dr. beider Rechte, fürstlich branden⸗ burg’schen Geheim⸗ und Hofraths und Advokaten, auf die Dauer ihrer Studienzeit, wobei es keinen Unterschied macht, ob der Studirende an der Uni⸗ versität oder noch auf dem Gymnasium sich befindet, nur muß er sich zur evangelisch⸗augsburg'schen Con⸗ fession bekennen.

Gesuche um diese Stipendien sind mit legalen Zeugnissen über Besuch der Universität oder des Gymnasiums, über Talente, Fleiß, Fortgang, Sitt⸗ lichkeit und über Dürftigkeit, dann bezüglich der Verwandtschaft mit beglaubigten Stammtafeln zu belegen, an Königliche Regierung von Ob rfranken, Kammer des Innern zu stylisiren, und spätestens

bis 1. Februar komm. Irs. dabier einzureichen. Nach abgelaufenem Termine LE“ Gesuche können keine Berücksichtigung nden.

Bayreuth, den 10. November 1879. 8

Kgl. Administration der allgemeinen Stiftungen.

Bekanntmachung.

1

Der Herr Dr. Rejewski hat heute sein Amt 3 L der Bank „Vesta“ nieder⸗ gelegt.

Wir haben mit der Leitung und Wahrnehmung der Geschäfte der General⸗Direktion der „Vesta“, neben dem stellvertretenden Direktor Herrn Dr. Schultz, unser Mitglied des Verwaltungsrathes Herrn Provinzial⸗Rentmeister Hochberger von hier bis auf Weiteres betraut.

Posen, den 5. November 1879.

Für den Verwaltungsrath der „Vesta“, Lebens⸗Versicherungs⸗Bank a. G.

H. von Turno, Präsident.

Preußische Boden⸗Credit⸗Actien⸗Vank. [11133] Status am 31. Oktober 1879. Activa. Cassa⸗ und Wechsel⸗Bestand. 7,290,237. 12. Preußische 4 % consolidirte 113,182. —. 87,299,571.

Erworbene Hypotheken.

4,811,043. 2,959,259.

Darlehen auf Hypotheken.

Darlehen 8 Srpothe ““

ase11“ 2,008,081.

Eigenes Bankgebäude 8 .“ 1,300,000. —.

ab: Hypothek 150,000.—.

Erworbene Grundstücke .. 8 12,853,834. Mobilien und Utensilien.. 36,156.

1,150,000.

T18,5277,365. Passiva.

Actien⸗Capital ... . 30,000,000. Reserve⸗Fonds.... u.“ 5,590,680. Provisions⸗Reserve 1 450,000. Verlust-Reserre 1,000,000. Unkündbare Hypothekenbriefe. 76,539,975.

Dividenden und Coupons, noch nicht abgehobere.... I“ Ie“

929,063.

Aℳ 18,577,365. Berlin, den 31. Oktober 1879.

11146“

legung der ihnen signien zu ertheilen, und zwar:

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 380

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Deutscher

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Berlin, den 14. November.

Se. Majestät der Kaiser und König sind heute Nachmittag zur Jagd nach der Göhrde abgereist und gedenken morgen Abend hierher zurückzukehren.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kreisgerichts⸗Rath z. D. Geisler zu Drebkau im Kreise Calau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Schullehrer und Küster Westphal zu Groß⸗Aulosen im Kreise Osterburg und dem Schullehrer Heimes zu Uexheim

im Kreise Daun den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗

Ordens von Hohenzollern zu verleihen

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An⸗ verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗In⸗

des Großkreuzes des Königlich schwedischen Schwert⸗Ordens: dem General⸗Lieutenant Freiherrn von Commandeur der 28. Division; des Kaiserlich russischen St. Annen⸗Ordens zweiter Klasse: dem Obersten von Lettow im 1. Garde⸗Regiment zu Fuß; 8 des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse: dem Major p on Petersdorff im Kaiser Alexander⸗ Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1; des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem Major z. D. von Rohr scheidt, Bezirks⸗Comman⸗ deur des 1. Bataillons (Rotenburg i./H.) 2. Thüringischen Landwehr⸗Regiments Nr. 32; sowie

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlichwürt⸗ tembergischen Friedrichs⸗Ordens:

Willisen,

dem Premier⸗Lieutenant von Röge im 5. Thüringischen

Infanterie⸗Regiment Nr. 94 (Großherzog von Sachsen).

Deutsches RNeich.

Verlegung der Packet⸗Ausgabe bei dem Packet⸗Postamte.

Die Packet⸗Ausgabestelle des hiesigen bisher Oranienburgerstraße Nr. 70 (auf dem Hofe rechts) wird vom 14. d. M. in die Erdgeschoßräume des Neu⸗ baues Oranienburgerstraße Nr. 35/36 v Berlin C., den 13. November 1879. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.

Bekanntmachung, etreffend die Ausloosung von elsaß⸗lothringischen Landesobligationen. Bei der am 27. Oktober d. J. vorgenommenen 7. Ausloosung der auf Grund der Gesetze vom 10. Juni 1872 (Ges. Bl. S. 171) Wund vom 29. November 1875 (Ges. Bl. S. 191) ausgegebenen elsaß⸗lothringischen Landesobligationen der Serien 1872, 1873, 1874, 1875, 1876 und 1877 sind folgende Nummern

gezogen worden: Serie 1872.

Zu 1000 Fr. Nr. 132 143 243 275 277 294 398 437 570 584 690 730 988 1202 1494 1673 1693 1801 1905 2116 2128 2305 2403 2562 2658 3026 3061 3181 3389 3404 3444 3476 3630 3723 3890 3901 4119 4146 4313 4337 4349 4369 4459 4491 4574 4597 4637 4673 = 48 Stück.

Zu 100 Fr. Nr. 60 = 1 Stück.

Serie 1873.

Zu 1000 Fr. Nr. 4767 5050 5170 5318 5357 5564 6011 6124 6337 6445 6449 6453 6529 6532 6583 6614 6670 7009 7080 7083 7267 7360 7447 7464 7517 7624 7629 7636 7700 7804 7831 7884 7896 8110 8370 8429 8436 8458 8507 8582 8585 8645 9017 9162 9239 9240 9402 9565 9618 9703 9771 9800 9816 9873 9895 10009 10096 10121 10214 10216 10218 10366 10395 10430 10484 10496 10807 11179 11382 11496 11723 11769 11806 11822 11904 11932 11947 12069 12194 12341 12354 12446 12703 12718 12862 12884 13336 13370 13539 13605 13736 13748 13895 13909 14068 14309 14346 14387 14532 = 99 Stück. ““

Zu 500 Fr. Nr. 45 129 138 = 3 Stück.

Serie 1874.

Z u 1000 Fr. Nr. 14642 14846 14943 14986 15033 151 95 15215 15244 15289 = 10 Stück.

Zu 500 Fr. Nr. 480 = 1 Stück.

Zu 100 Nr. 449 470 507 534

Packet⸗Postamtes

Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

q mr Berlin außer den Host⸗Anstalten auch die Cxpe⸗

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.

b V 8⁵.

Serie 1875. 1 Z u 1000 Fr. Nr. 15532 15593 15581 15754 15872 15975 = 7 StücG.

Zu 100 Fr. Nr. 644 = 1 Stück.

Zu 1000 Fr. Nr. 16163 16233 16240 16286 16328 16427 16703 16815 16847 16925 17006 17155 17173 17239 17630 17643 17657 17827 17970 17988 18146 18294 18355 18634 18760 18789 18857 18983 19007 19048 19180 19193 19547 19766 19785 19791 19974 29015 20017 20074 20159 20266 20295 20370 20446 20514 29531 20564 20865 21021 21174 21226 21410 21416 21437 21478 21757 21806 21825 21933 21944 22198 22287 22323 22348 22360 22383 22440 22554 22581 22669 22766 22815 22876 22968 23026 23084 23195 23211 23229 23397 23728 23802 24238 24848 24555 = 93 Stück.

Zu 500 Fr. Nr. 834 867 1038 1534 1676 1693 1831 1944 2252 2515 = 10 Stück.

Zu 100 Fr. Nr. 732 827 906 1230 1290 1322 1473 1667

8 Stück.

Serie 1877. Zu 1000 Fr. Nr. 24679 = 1 Stück.

„Die Auszahlung des Kapitalbetrags der ausgeloosten Obliga⸗ tionen erfolgt nach §. 22 des Gesetzes vom 10. Juni 1872 gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehöcigen, am 2. Januar 1880 noch nicht verfallenen Zinscoupons mit dem Talon. Der Be⸗ trag fehlender Zinscoupons wird am Kapital gekürzt. Die Verzin⸗ sung der ausgeloosten Obligationen endet mit dem Schlusse des Jahres 1879.

Die Einlösung der Obligationen wird durch die Bezirks⸗Haupt⸗ kassen Straßburg, Colmar und Metz, sowie durch die Ober⸗Post⸗ kassen in Cöln und Frankfurt a. M. bewirkt und wird mit Aus⸗ zahlung der Kapitalbeträge schon am 22. Dezember 1879 begonnen werden. Zu dem Zwecke können dise a s toosten Obli ationen mit Coupvons und Taleg, voen r3.1 Ie ab, den genannten Stellen eingereicht seden. Va die ver en von der Auszahlung im Bureau der Landesschulden⸗Verwaltung verifizirt werden müssen, liegt die frühzeitige Einreichung derselben im Interesse der Besitzer.

Zugleich wird bekannt gegeben, daß von den in den Jahren 1873 bis 1878 ausgeloosten Obligationen folgende noch nicht zur Ein⸗ lösung präsentirt sind:

Nr. 492 496 605 750 1709 1714 1730 1745 3758 4366 4412 4617 5084 5475 5770 5826 5990 6470 6540 6874 6875 9511 9865 9881 10023 10750 10874 11183 11607 11644 12338 12857 13330 13531 13917 14004 14186 14392 14915 15029 15057 15248 15257 15563 16043 16096 16147 16460 16840 16880 18142 18621 18940 19055 19386 19676 19846 19964 20284 20483 20513 20846 21422 21999 22109 22249 22306 22309 22311 22645 22657 22684 23367 23719 23958 24399 24613 à 1000 Fr.

Nr. 238 384 492 494 532 831 1102 1397 1542 1552 1715 1735 1872 2162 2189 2289 2353 2394 2404 à 500 Fr.

Nr. 133 559 854 1354 1615 1749 à 100 Fr.

Straßburg, den 10. November 1879.

Der Unter⸗Staats sekretär.

Mayr.

mmigrrich wzeußenn.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Pfarrer Ernst Gustav Schultz in Bobersberg zum Superintendenten der Dibözese Crossen II., Regierungs⸗ bezirk Frankfurt a. O., und den Pastor Friedrich Wilhelm Julius Knust in Grimmen zum Superintendenten der Synode Grimmen, Re⸗

g

gierungsbezirk Stralsund, zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Privatdozent Lic. theol. Dr. phil. Kolde in der theologischen Fakultät der Universität zu Marburg ist zum d Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Bei einzelnen, zur Einwirkung der landesherrlichen Ge⸗ nehmigung hier vorgelegten Statuten für Fischereigenossen⸗ schaften behufs geregelter Aufsichtsführung und gemeinschaft⸗ licher Maßregeln zum Schutze des Fischbestandes, sowie behuf Aüch oschaftlicher Bewirthschaftung und Benutzung eines ischwassers habe ich die Erfahrung gemacht, daß dieselben dem §. 10 des Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874 nicht ent⸗ sprachen. Ich nehme deshalb Veranlassung, daran zu erin⸗ nern, daß solche Genossenschaften, welche nicht nur eine ge⸗ regelte Aufsichtsführung und gemeinschaftliche Maßregeln zum Schutze des Fischbestandes, sondern gleichzeitig auch die ge⸗ meinschaftliche Bewirthschaftung und Benutzung des Fisch⸗ wassers bezwecken, außer dem Falle der ausdrücklichen Zu⸗ stimmung der sämmtlichen betheiligten Berechtigten nur im Gebiete der Binnenfischerei und nur für solche nicht ge⸗ schlossene Gewässer begründet werden können, in welchen die Fischerei den Besitzern der anliegenden Grundstücke ausschließlich zusteht. 8 Sodann mache ich darauf aufmerksam, daß der Maßstab

3

für die Vertheilung der Aufkünfte aus der gemeinschaftlichen

8

Fischereinutzung in allen Fällen durch Schätzung der einzelnen Antheile am Fischwasser ermittelt werden muß, wenn es nicht gelungen ist, durch eine Verein barung unter den Bethei⸗ ligten einen anderen Maßstab etwa nach dem Umfange der Wasserflächen, auf welche die einzelnen Berechtigungen sich erstrecken, oder nach der der adjacirenden Grund⸗ stücke festzustellen. Zum Abschlusse einer Vereinbarung ge⸗ nügt es aber nicht, daß nur die im Verhandlungstermine anwesenden Berechtigten einem anderen, als dem durch Ab⸗ schätzung zu gewinnenden Maßstabe zustimmen, sondern auch die nicht erschienenen Berechtigten müssen sich damit ausdrück⸗ lich einverstanden erklären, weil ein Ladungspräjudiz, welches ihre Zustimmung ergänzt, für den Abschluß einer Verein⸗ barung nicht anzuwenden ist.

Um einen Ankhalt für die Bearbeitung Fieh Statute zu geben, welche die Schätzung der einzelnen ntheile erfordern, lasse ich der Königlichen Regierung Landdrostei hierneben 3 Exemplare eines hier ausgearbeiteten Entwurfs zugehen. Da ein für alle Fälle passendes Normalstatut sich nicht aufstellen läßt, so muß ich erwarten, daß die Königliche Re⸗ gierung Landdrostei auch ihrerseits im gegebenen Falle die Frage prüfe, ob nicht im Hinblick auf die obwaltenden Verhältnisse einzelne Bestimmungen durch andere Normen zu ersetzen sind. Handelt es sich um kleine Bezirke und sind alle Betheiligte mit der Genossenschaftsbildung einverstanden, so wird das Statut sich wesentlich vereinfachen lassen. In⸗ hee gilt dies von der Feststellung des Theilungsmaß⸗

abes.

Von der Gewährung der Korporationsrechte wird regel⸗ mäßig abgesehen werden können; sollte ausnahmsweise die

Begründung der Benossenschaft als juristische Person erforder⸗

lich sein, so will ich einem entsprechenden motivirten Antrage der Königlichen Regierung Landbrostei entgegensehen. Am 1. November 1878 ist oin Allarbäöchst genehmigtes Statut einer Fischerei⸗Aufsichtsgenossenschüft für den N.⸗Fluß, im Kreise N., erlassen worden. Da dasselbe ein geeignetes Vorbild für ähnliche Regelungen bietet, lasse ich drei Abdrücke eines Auszugs hieneben beifügen. Berlin, den 29. Oktober 1879. Der Minister für Domänen und Forsten. ucius. An sämmtliche Königliche Regierungen und Landdrosteien, sowie an das Königliche Polizei⸗Präsidium zu Berlin. 8

Statut

der Fischereigenossenschaft für den.. Fluß, im Kreise Wir Wilhelm ꝛzc. verordnen auf Grund der §§. 9 und 10 des Fischereigesetzes für den preußischen Staat vom 30. Mai 1874 nach Anhörung der Betheiligten und mit Zustimmung der Kreisversamm⸗ lung des Kreises (der Kreise) N. N., was folgt:

§. 1, Diejenigen Grundbesitzer, welche in dem... . Flusse ö16868“ und dessen Nebengewässern von ..... bis zur Fischerei berechtigt sind, werden zu einer Genossen⸗ schaft behufs geregelter Aufsichtsführung und gemeinschaftlicher Maß⸗ regeln zum Schutze des Fischbestandes, sowie behufs gemeinschaftlicher ebühetteac und Benutzung der erwähnten Fischwasser hierdurch vereinigt.

§. 2. Die Genossenschaft führt den Namen: Fischereigenossen⸗ schaft für den Fluß und hat ihren Sitz an dem Wohnorte des jedesmaligen Vorstehers.

§. 3. Stirbt ein Mitglied der Genossenschaft oder veräußert es seine Fischereigerechtigkeit, so geht die Mitgliedschaft ohne Weitere auf den neuen Erwerber der Berechtigung über.

Eine Erweiterung des Genossenschaftsbezirks (§. 1) durch Aufnahme neuer Mitglieder außerhalb desselben, oder umgekehrt eine Verkleinerung des Bezirks durch Austritt von Mitgliedern ist nach erfolgter Beschlußfassung der Generalversammlung (§. 10) nur mit Genehmigung des 1“ zulässig.

§. 5. Die Genossenschaft wählt aus der Zahl der Genossen einen aus 6 (4) Mitgliedern bestehenden Vorstand und für jedes Mitglied desselben einen Stellvertreter.

Je nach drei Jahren tritt die Hälfte der Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter aus; das erste Mal nach dem Loose, später nach Maßgabe der Dienstzeit innerhalb der letzten Wahlperiode.

Von der Wahl des Vorstandes, sowie von jeder Aenderung im Personal desselben hat der Vorsteher bezw. sein Vertreter der Auf⸗ sichtsbehörde unverzüglich Anzeige zu machen.

Wird die Stelle eines Vorstandsmitgliedes im Laufe seiner Dienstzeit erledigt, so wird für den Rest der letzteren in der nächsten Generalversammlung ein Ersatzmann gewählt. Interimistisch nimmt der Stellvertreter die Funktionen wahr. Kann dieser nicht eintreten oder scheidet er aus, so ist der Vorstand befugt, einen Genossen mit Wahrnehmung der Geschäfte zu betrauen. 1

Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden (Vor⸗

steher) und dessen Stellvertreter. Er ist beschlußfähig, wenn auf rechtzeitig vorausgegangene Einladung sämmtlicher Mitglieder wenig⸗ stens drei Mitglieder, einschließlich des Vorstehers oder dessen Stell⸗ vertreters, anwesend sind. Die Mehrheit der Anwesenden entscheidet. Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Aus⸗ schlag. Bei der erstmaligen Wahl des Vorstehers und des Stell⸗

vertreters führt das an Jahren älteste Mitglied des Vorstandes den

Vorsitz.

§. 6. Die Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter erhalten für Dienstverrichtungen außerhalb ihres Wohnortes eine von der Generalversammlung zu bestimmende Vergütung für Zehrung und welche auch in der Form eines Pauschquantums gewährt werden kann.

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