1879 / 270 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Nov 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Grund stücke, sowie des Rechts zur Erhebung des tarifmäßigen Chausseegeldes auf dieser Straße, durch das Amtsblatt der König⸗ 85 Regierung zu Oppeln Nr. 43 S. 300, ausgegeben den 24. Ok⸗ tober 1879;

12) das Allerhöchste Privilegium vom 9. September 1879 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen des Coseler Kreises im Betrage von 150 000 Reichswährung IV. Emission, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 43 S. 300 bis 302, ausgegeben den 24. Oktober 1879;

13) der Allerhöchste Erlaß vom 22. September 1879, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Herford bezüglich der zum Bau einer Kreischaussee von Eilshausen über Hiddenhausen und Steinbeck nach Enger erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Nr. 43 S. 200, ausgegeben den 25. Oktober 1879; 8

14) der Allerhöchste Erlaß vom 1. Oktober 1879, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Cassel be⸗ züglich eines zur Freilegung der Victoriastraße daselbst erforderlichen Grundstücktheils, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Cassel Nr. 77 S. 475, ausgegeben den 31. Oktober 1879.

Richtamtliches. Deuntsches NReich.

Preußen. Berlin, 17. November. Se. Majestät der Kaiser und König statteten gestern Mittag um 12 Uhr Ihren Kaiserlichen Hoheiten dem Großfürsten⸗Thronfolger von Rußland und Gemahlin einen Besuch ab, welcher von den russischen Herrschaften alsbald erwiedert wurde.

Heute nahmen Se. Majestät den Vortrag des Civil⸗ Kabinets entgegen, empfingen in Gegenwart des Komman⸗ Snten militärische Meldungen und arbeiteten darauf allein.

Se. Majestät der König empfingen heute Mittags 12 Uhr den Professor W. Camphausen aus Düsseldorf, welcher die Ehre hatte, das Seitens Sr. Majestät bestellte Reiterbild des Königs Friedrich Wilhelm 1. vorstellen zu dürfen. Das Bild wird seinen Platz im Stadtschloß zu Potsdam, in den Zimmern des Königs erhalten.

Zu EChren Ihrer Kaiserlichen Hoheiten des Großfürsten⸗Thronfolgers von Rußland und der Frau Großfürstin fand gestern Nachmittag im König⸗ ichen Palais ein Diner von 30 Couverts statt

Iu“ 8

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 23. Oktober d. J. beschlossen, daß, nachdem der in Bayern rechts des Rheins bestehende Malzaufschlag auch in der ayerischen Pfalz eingeführt ist, in Zukunft die Vor⸗ chriften, welche für die Abfertigung des nach Bayern rechts des Rheins mit dem Anspruche auf Steuervergütung aus⸗ geführten Bieres und Branntweines bestehen, unter Auf⸗ hebung der abmeichenden Bestimmungen auch auf den des⸗ nüssgen Verkehr nach der bayerischen Pfalz Anwendung finden ollen.

Eine im angestellte

Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt

Vergleichu ng der von demselben im März d. Js. veröffent⸗ lichten Nachweisung über die Tödtungen und Verletzungen

uf den Eisenbahnen Deutschlands (ausschließlich Bayerns) im Jahre 1878 mit der durch das Board of Trade im Jüuli d. Js. dem englischen Parlamente vorgelegten Ueber⸗

cht der ea eche auf den gesammten englischen Eisen⸗ bahnen in demselben Jahre liefert folgendes Ergebniß:

Im Ganzen verunglückten in Deutschland (aus⸗ chließlich Bayern) bei einer Betriebslänge von 26 868 km (Ende 1878) 1641 Personen (400 Tödtungen und 1241 Ver⸗ letzungen), in England bei 27 931 km Betriebslänge 5000 Personen (993 Tödtungen und 4007 Verletzungen).

Darunter befanden sich in Deutschland 88 Passagiere (24 getödtet und 64 verletzt), 1274 Bahnbedienstete (236 ge⸗ tödtet und 1038 verletzt) und 279 andere Personen aus⸗ schließlich Selbstmörder (140 getödtet und 139 verletzt); in England 1877 Passagiere (125 getödtet und 1752 ver⸗ letzt), 2547 Bahnbedienstete (544 getödtet und 2003 verletzt) und 576 andere Personen ausschließlich Selbstmörder (324 getödtet und 252 destest

Durchschnittlich verungluͤckte in dem erwähnten Jahre in Deutschland je Ein Passagier von 2 058 988, in England je Einer von 301 025 überhaupt beförderten Passagieren (gegen 1 450 603 in Deutschland und 391 479 in Eng⸗ land im Jahre 1877 und 2 366 090 in Deutschland und 266 215 in England im Jahre 1876).

Von den verunglückten Bahnbediensteten kommt in“ Deutschland 1877 je Eine Verunglückung auf 21,1 km. Betriebslänge, in England je Eine auf 11,0 km Betriebs⸗ länge (gegen 20,6 in Deutschland und 9,8 in England im Jahrc 1877 und 17,1 in Deutschland und 8,3 in Eng⸗ land im Jahre 1876).

Ferner fällt in Deutschland Eine überhaupt vorge⸗ kommene Verunglückung auf 16,4 km Betriebslänge gegen 5,6 km Betriebslänge in England (im Jahre 1877: 15,6 km in Deutschland gegen 5,7 in England und im Jahre 1876: 13,7 km in Deutschland gegen 4,6 km in Eng⸗ land) und unter Berücksichtigung der größeren Länge mehrgeleisiger Bahnstrecken Eine Verunglückung in Deutsch⸗ land auf 21,9 km Bahngeleislänge gegen 8,6 km Bahn⸗ geleisäänge in England (im Jahre 1877: 21,0 km in Deutschland gegen 8,8 km in England und im Jahre 1876: 18 km in Deutschland gegen 7 km in England).

Durch Unfälle im Betriebe (Entgleisungen, Zusammen⸗ stöße ꝛc.) verunglückten 1878 in Deutschland 41 Reisende (5 getödtet und 36 verletzt) und 156 Bahnbedienstete 2 ge⸗ tödtet und 144 verletzt), in England 1197 Reisende (24 ge⸗ tödtet und 1173 verletzt) und 171 Bahnbedienstete (15 ge⸗ tödtet und 156 verletzt); dagegen 1877 in Deutschland 77 Reisende (2 getödtet und 75 verletzt) und 156 Bahn⸗ bedienstete (12 getödtet und 144 verletzt),, in England 675 Reisende (11 getödtet und 664 verletzt) und 176 Bahn⸗ bedienstete (22 getödtet und 154 verletzt); 1876 in Deuts ch⸗ land 42 Reisende (3 getödtet und 39 verletzt) und 233 Bahn⸗ bedienstete (15 getödtet und 218 verletzt), in England 1281 Reisende (36 getödtet und 1245 verletzt) und 264 Bahn⸗ bedienstete (28 getödtet und 236 verletzt).

Was den Umfang der einzelnen Unfälle lbetrifft, so betrug im Jahre 1878 in Deutschland die größte Zahl der Tödtungen 3, die der Verletzungen 20, in England die größte Zahl der Tödtungen 13 und die der Verletzungen 118

Friedensjahrz mit Bon Feissung des theuersten und des wohl⸗

(dagegen im Jahre 1877 3 resp. 20 in Deutschland gegen 5 resp. 28 in England, und im Jahre 1876 2 resp. 11 in Deutschland gegen 13 resp. 116 in England).

Bei Beurtheilung des nach Vorstehendem für die eng⸗ lischen Eisenbahnen gegenüber den deutschen ungünstigen Ver⸗ hältnissen ist allerdings in Berücksichtigung zu ziehen, daß auf den englischen Bahnen sich ein viel stärkerer Personen⸗ und Güterverkehr bewegt, als auf den deutschen. Bei dem Mangel anderen auf gleichen Grundlagen beruhenden statistischen Materials zur Vergleichung der Intensivität des beiderseitigen Verkehrs, soll hier nur der Umstand erwähnt werden, daß bei einer Betriebslänge von 26 868 km in Deutschland (aus⸗ schließlich Bayern) gegen 27 931 km in England im Jahre 1878 auf den deutschen Bahnen (ausschließlich Bayern) nur 181 190 918 Passagiere und 125 361 468 t Güter, dagegen auf den englischen 565 024 455 Passagiere und 206 735 856 t Güter oder 211,8 resp. 64,9 Proz. mehr befördert wurden.

Desungeachtet wird man aus dem Vergleiche folgern dürfen, daß in Deutschland der Eisenbahnbetrieb in dem Jahre 1878 wie in den beiden Vorjahren im Allgemeinen ein mindestens ebenso sicherer gewesen ist, als in Großbritannien. Die im Ganzen geringe Zahl der schweren mit Tödtungen und Verletzungen von Reisenden oder Bahnbediensteten ver⸗ bundenen Unfälle in den Jahren 1876 —1878 wird immerhin als ein günstiges Zeugniß für die Betriebsführung auf den deutschen Bahnen bezeichnet werden können.

Im Einverständnisse mit dem Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten hat der Justiz⸗ Minister unterm 29. August d. J. auf Grund des §. 39 der Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879 bestimmt, daß für Privatklagen gegen Studirende wegen Beleidigungen der nach §. 420 der Deutschen Strafprozeßordnung erforderliche Sühneversuch von dem Rektor (Prorektor) und in dessen Vertretung von dem Uni⸗ versitätsrichter (Syndikus) der betreffenden Hochschule vorzu⸗ nehmen ist.

Der §. 19 des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 ordnet an, daß die Höhe der Vergütung für alle Landlieferungen, ausschließlich des lebenden Viehes, nach den Durchschnittspreisen der letzten zehn Friedens⸗ jahre mit Weglassung des theuersten und des wohlfeilsten Jahres zu bestimmen ist; dabei sollen für jeden Lieferungs⸗ verband die Preise des Hauptmarktortes, in denjenigen Bundesstaaten aber, in denen auf Grund der Gesetze Normal⸗ marktorte festgesetzt sind, die Preise dieser letzteren zum Grunde gelegt werden.

Nach dem Ergebnisse der dem Minister des Innern an gerichteten Cirkular⸗Erlasses vom gestellten Ermittelungen bestehen Normalmarkorte, außer in dem Geltungsbereiche des Gesetzes vom 2. 1850 (Ost⸗ und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen, Posen, Westfalen, und die rheinischen Kreise Neu⸗ wied, Wetzlar und Altenkirchen) nur noch in den Provinzen Hannover und Schleswig⸗Holstein; in der ersteren in Gemäß⸗ heit der provinziellen Ablösungsgesetze, in der letzteren nach Maßgabe des Gesetze mom 3. Januar 1873.

Um die Berechnunuf Er Durchschnittspreise der letzten 10

in Gemäßheit eines von die Ober⸗Präsidenten 5. April 1877 an⸗

feilsten Jahres für den Fall einer Mobilmachung aäuch in den übrigen Theilen der Monarchie sicher zu stellen, haben der Kriegs⸗Minister, der Finanz⸗Minister und der Minister des Innern durch Cirkularerlaß vom 13. Juni d. J. die Ober⸗

räsidien ersucht, gemäß §. 19, Absatz 2, des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 für diejenigen Liefe⸗ rungsverbände (Kreise), in denen keine Normalmarktorte be⸗ stehen, Hauptmarktorte zu bestimmen, und wo es in einzel⸗ nen der genannten Verbände an Hauptmarktorten oder über⸗ haupt an Märkten fehlen sollte, für die betreffenden Kreise die dazu vorzugsweise geeigneten Marktorte benachbarter Kreise als Hauptmarktorte festzusetzen.

Um sodann die weiteren Grundlagen für die Normirung der Durchschnittspreise der letzten 10 Friedensjahre mit Weglassung des theuersten und des Jahres zu gewinnen, ist in dem erwähnten Reskript als zweckdienlich bezeichnet worden, zunächst unter Zugrundelegung des Jahres 1879 als Liquidationsjahres eine Normirung der dem §. 19 Alin. 2. 3. 1. cit. entsprechenden Vergütungssätze für jeden Lieferungsverband vorzunehmen. Zu dem Ende sind (unter Weglassung der Kriegsjahre 1870/71) die Jahresdurchschnitts⸗ preise für Roggen, Mehl, Hafer, Heu und Stroh für die Jahre 1878 und rückwärts bis inkl. 1872, sowie 1869 bis inkl. 1867 zusammenzustellen; von der Totalsummme ist so⸗ dann das theuerste und wohlfeilste Jahr in Abzug zu bringen und der achte Theil der so reduzirten Summe als Durch⸗ schnittspreis festzustellen.

Bei der theilweisen Lückenhaftigkeit der bisherigen Preis⸗ notirungen soll, insoweit die zur amtlichen Feststellung der Marktpreise vor oder in den betreffenden Jahren ge⸗ troffenen Anordnungen keinen sicheren Anhalt zur Nor⸗ mirung der den Vergütungsliquidationen zum Grunde zu legenden Preise gewähren, im Allgemeinen nach folgenden Grundsätzen verfahren werden:

1) Wenn zuverlässige Preisnotirungen nicht für die ganze 10 jäh⸗ rige Periode nachweisbar sind, ist die geringere Zahl von Jahren soweit rückwärts, als überhaupt ein Durchschnitt berechnet werden kann, bei Berechnung des Durchschnitts zum Grunde zu legen.

2) Wenn ein Durchschnittspreis im Marktortsbezirke auf dem zu 1 bezeichneten Wege nicht zu ermitteln ist, so ist der in dem nächstbelegenen Marktortsbezirke nach dem 10 jährigen, resp. unter en Durchschnitte festzustellende Vergutungssatz in Anwen⸗

ung zu bringen. 33) Wo im Laufe der 10 jährigen Durchschnittsperiode Preis⸗ notirungen für schwere, mittlere und leichte Sorten stattgefunden haben, sind die Preise der mittleren Sorte zu notiren.

4) In dem Militärhaushalt werden durchschnittlich aus einem Centner 8 83 bis 84 Pfd. Mehl gewonnen und stellen sich demnach 100 Pfd. Mehl gleich 120 Pfd. Körnern. Nach diesem Verhältniß wird zuzüglich des ortsüblichen, von dem Königlichen Ober⸗Präsidium festzustellenden Mahllohns die Vergütung für das auf Grund des Kriegsleistungsgesetzes etwa zu liefernde Mehl zu berechnen sein.

5) Das Durchschnittsgewicht des alten preußischen Scheffels Roggen betrug im Militärmagazinverkehr 78 Pfd. und dasjenige des Hafers 48 Pfd. Hiernach ergaben sich: 8

für den hannoverschen Himten Roggen 22,1 kg, 1 Fte 18,6 Tonne Roggen 141,5 kg,

für die hannoversche Hafer 87

welchen die Notirung der Preise nach alten preußischen Scheffeln beziehungsweise nach hannoverschen Himten erfolgt ist. In jeder Provinz wird das Verzeichniß der maßgebenden Normal⸗ beziehungsweise Haupt⸗Marktorte, nebst den durch die Fraktionsberechnungen gemäß §. 19 cit. ermittelten Durch

schnittspreisen für jeden Lieferungsverband Regierungs⸗Amtsblätter bezw. das Amtsb Hannover bekannt gemacht.

G durch die att der Provinz

Für die Gültigkeitsdauer der vorbezeichneten Berechnung

ist als Endtermin der 1. April 1880 anzusetzen. In der Folge sind demnächst für jedes weitere Liquidationsjahr die maßgebenden Durchschnittspreise alljährlich ergänzend zu be⸗

rechnen und bis zum 1. . keit bis zum 1. April des darauf folgenden Jahres in gleicher

pril jeden Jahres, mit der Gültig

Weise zu veröffentlichen. Die in der heutigen Börsen⸗Beilage abgedruckte

tabellarische Uebersicht der Wochenausweise deut⸗ scher Zettelbanken vom 7. November schließt mit folgen⸗ den summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte

Kassenbestand 679 448 000 oder 154 000 mehr als in

der Vorwoche, während der Wechselbestand mit 609 599 000 eine Abnahme um 5 197 000 und die Lombardforderungen mit 79 974 000 eine solche um 5 048 000 erkennen lassen; es betrug ferner der Notenumlauf 933 199 000 oder 18 864 000 weniger, und die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten in Höhe von 173 616 000 zeigen, der Vorwoche gegenüber, eine Abnahme um 3 776 000 ℳ, wäh⸗ rend die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten mit 39 173 000 einen Zuwachs um 312 000 erkennen

lassen.

Der General⸗Lieutenant von Kameke, Inspecteur der 2. Fuß⸗Artillerie⸗Inspektion, ist nach beendetem Urlaub in seine Garnison Mainz zurückgekehrt.

S. M. Artillerieschiff „Mars“ ist am 15. d. M., Mittags 2 ½ Uhr, von der Kaiserlichen Werft in Wilhelms haven glücklich vom Stapel gelaufen. . S. M. gedeckte Korvette „Vineta“, 19 Geschütze, Kom⸗ mandant Kapitän zur See Zirzow, ist am 7. d. M. auf der Rhede von Funchal (Madeira) zu Anker gegangen und beab sichtigte am 11. d. M. die zusetzen.

Es sind Nachrichten eingegangen von: S. M. ge⸗ deckter Korvette „Prinz Adalbert“, 12 Geschütze, Kom⸗ mandant Kapt. z. See Mac⸗Lean, d. d. Yokohama, den 27. September cr.,

S. M. gedeckter Korvette „Bismarck“, 16 Geschütze, Kommandant Korv. Kapt. Deinhard, d. d. Sidney, den 23. September cr.,

S. M. Glattdecks⸗Korvette „Luise“, 8 Geschütze, Kom⸗ mandant Korv. Kapt. Schering, d. d. Chefoo, den 20. Sep⸗ tember cr.

Bayern. München, 14. November. (Allg. Ztg.) Mit Rücksicht auf die durch die Königliche Verordnung vom 2. April d. J, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bil⸗ dung der Gerichtsbezirke betreffend, verfügte Umbildung der Gerichtsbezirke, sowie im Hinbl'ck auf die durch die Verord⸗ nung pom 19. Juni d. J., den Bestand der Regierungsbezirke und der Bezirksämter betreffend, festgesetzten Bezirke der Kreis⸗ regierungen und Bezirksämter enthält eine im „Gesetz⸗ und Verordnungsblatt“ publizirte Allerhöchste Verordnung vom 7. d. M. die näheren Bestimmungen hinsichtlich der Sitze und des Bestandes der Rentämter. Die Verordnung hat mit dem 1. Januar 1880 in Wirksamkeit zu treten, und wer⸗ den von da an 216 Rentämter im Königreich vorhanden sein, um 3 weniger als es bisher der Fall war.

Die Ersatzwahl eines Landtags⸗Abgeordneten des Wahlbezirks Nürnberg (für den Abg. Stief) ist auf den 21. November, die eines Landtags⸗Abgeordneten des Wahlbezirks Dinkelsbühl (für den Abg. Dr. Aub) auf den 25. November anberaumt.

15. November. In der Nacht von gestern auf heute verstarb der Staatsrath im außerordentlichen Dienst, Dr. Wilhelm von Weber.

An die hiesigen polizeilichen Organe ist unterm 12. d. M. folgendes Schreiben ergangen: G

„Durch Erlaß vom 18. April l. J. sind die sämmtlichen poli⸗ zeilichen Organe angewiesen worden, der Bekä mpfung des Wuchers ihr besonderes Augenmerk zuzuwenden. Die polizeiliche Thätigkeit in dieser Beziehung ist nicht ohne Erfolg geblieben. Meh⸗ rere besonders gravirte Wucherer haben freiwillig die hiesige Stadt verlassen, andere ihre Thätigkeit eingestellt. In mehreren Fällen konnte die Einleitung strafrechtlicher Untersuchung veranlaßt oder die Maßregel der Ausweisung zur Anwendung gebracht werden. Endlich gelang es in zahlreichen Fällen Arrangements zwischen Gläubigern und Schuldnern zu Stande zu bringen und durch die gepflogenen amtlichen Verhandlungen die freiwillige Aufgabe der Herab⸗ minderung wucherischer Forderungen zu erzielen. Die Wahr⸗ nebmung, daß gleichwohl das wucherische Treiben in hiesiger Stadt noch vielfach in den verschiedensten Formen fortbesteht, läßt es geboten erscheinen, in der energischen Bekämpfung desselben durch alle gesetzlich zulässigen Mittel keine Pause eintreten zu lassen. An die sämmtlichen polizeilichen Organe ergeht daher neuerdings der Auftrag, sich fortgesetzt von bedenklichen Wuchergeschäften Kenntniß zu verschaffen und sich hierbei der Mitwirkung des Publikums zu versichern. In allen jenen Fällen, in welchen nur einigermaßen das Vorhandensein einer strafbaren Handlung (insbesondere Betrug, Unterschlagung, Erpressung, Begünstigung, Hehlerei, Urkundenfälschung, Benachtheiligung Minderjähriger, strafbarer Eigennutz, Bankerott §§. 263, 246, 253, 257, 259, 267, 270, 301, 302, 284, 286, 281 und 282 des Reichs⸗Strafgesetzbuches) angenommen werden kann, ist, wie bisher, Anzeige zu erstatten. Im Uebrigen wird auf die in dem Eingangs bezeichneten Erlaß ertheilten Direktiven zu deren fort⸗

esetzter Beachtung hingewiesen. Königlich bayerische Poltzeidirektion. (Wer) Frhr. von Feilitzsch.

Württemberg. Stuttgart, 13. November. Das bürgerliche Kollegium hat heute einstimmig die Errichtung einer Gewerbehalle in der Nähe des Stadtgartens be⸗ schlossen. Voraussichtlich findet darin 1881 eine Landes⸗ gewerbe⸗Ausstellung statt.

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. Hesterreich⸗Ungarn. Wien, 15. November. (W. T. B.) Der Großfürst⸗Thronfolger von Rußland ist mit seiner Gemahlin heute Nachmittag 2 Uhr nach Berlin ab⸗ ereist, ein offizieller Abschied war auf Wunsch des Groß⸗ frtes unterblieben. Vom Kaiser und der Kaiserin hatte ich das Thronfolgerpaar bereits um 1 ½ Uhr in der Hofburg

Vorstehende Zahlen werden bei Umrechnung der angegebenen Maße

in Gewicht für diejenigen Jahre zum Grunde zu legen sein, in

verabschiedet, der König und die Königin von Dänemark

eise nach Montevideo fort⸗

T. B.) Das „Reutersche Bureau“ meldet von hier unterm 16.:

/

begleit eten dasselbe nach dem Bahnhof, wo sich der russische Botschafter und der dänische Gesandte nebst bem Ehrrussich zur Verabschiedung eingefunden hatten. Die feierliche Verzichtleistung (Renunziation) der Erzherzogin Christine hat heute Mittag 12 Uhr in An⸗ wesenheit des Kaisers, der Erzherzöge, der Minister, der Präsi⸗ denten der österreichisch⸗ungarischen Parlamente, des Kardi⸗ nals Kutschker, des diplomatischen Corps und des spanischen 8 Ci ben sic bentl cen gertreien des Königs Alfons in Gemäßtheit des für die Feierlichkeit aufgestellten Progr in der Hofburg stattgefunden. geß „— 16. November. Der König und die Königin von Dänemark und der Herzog von Cumberland sind heute Vormittag nach Gmunden zurückgereist. Dieselben wur⸗ den von dem Kaiser bis zum Bahnhofe begleitet, wo sie sich . Der Kaiser und die Gödöllö. Der Erzherzo en Abend die Reise na

b G „Fremdenblatt“ veröffentlicht einen eingehenden Bericht über die Konferenz sherca licher Parteiobmänner bei dem Minister⸗Präsidenten, Grafen Taaffe, in welcher die Wehrfrage besprochen wurde. Graf Taaffe habe betont, die Wehrfrage sei keine Parteifrage, sondern eine Reichs⸗ und Existenzfrage. Man müsse über eine schlagfertige Armee verfügen, wolle man einerseits in den orientalischen Verhältnissen Ordnung herbeiführen und andererseits den Frieden erhalten. Falls der intakte Bestand der Armee an kurze Kündigungsfristen geknüpft würde, so könnte Oesterreich künstighin kaum kräftige Alliirte gewinnen, im Gegentheil auch mächtige Freunde, die in der Monarchie keinen ebenbürtigen Bundesgenossen mehr sehen würden, verlieren, wodurch die Erhaltung des Friedens geradezu gefährdet würde. Der Minister für Landesvertheidigung, Freiherr von Horst, trat auf das Nachdrücklichste für eine zehnjährige Dauer des Wehr⸗ gesetzs und eine unveränderte Präsenzzeit ein, sonst könnte die Regierung eine Verantwortung für die Schlafertig⸗ keit der Armee nicht tragen. Der Minister von Stremayr betonte auf das Entschiedenste die Nothwendigkeit der Annahme der Regierungsvorlage aus politischen und militärischen Grün⸗ den. Die Obmänner der Parteien versicherten, sie würden die Wehrfrage nicht als Parteifrage, auch nicht als eine Frage des Vertrauens oder Mißtrauens gegen ein bestimmtes Kabinet ansehen, sondern dieselbe objektiv Hbeheben

Großbritannien und Irland. London, 15. No⸗ vember. (Cöln. Ztg.) Eine Depesche des Vizekönigs von Indien meldet von einem neuen Gefecht in Afghanistan. Eine fouragirende Abtheilung wurde am Kabulstrom von etwa 1000 Safis angegriffen, schlug dieselben zurück und verfolgte sie an 18 km weit. Der Telegraph wurde bis in Macphersons Lager, 12 km jenseits Butkhah, fertig gelegt. Die „Times“ berichtet über Schwierigkeiten zur Beschaffung der nöthigen Fourage in Afghanistan; die Pferdezahl soll deshalb möglichst vermindert werden. Die be⸗ absichtigte Kontribution ist der Stadt Kabul noch nicht auf⸗ gelegt, soll indessen sehr hoch ausfallen.

Frankreich. Paris, 15. November. (Journ. off.) Durch Dekret vom 13. d. M. ist der Marinekommissar 8. Nantes zum Kommandanten der französischen Ansiedelungen in Oceanien und Kommissar der Republik auf den Gesell⸗ schafts⸗Inseln, an Stelle des auf sein Ansuchen zurückberufenen Hrn.

15. November. (W. T. B.) In dem gestrigen Ministerrathe erklärte der S2vas“ iifokse de Conseils⸗Präsident, Waddington, es gebe zweifelsohne im Oriente noch Schwierigkeiten, die zu lösen, und Gegensätze, die auszugleichen seien; es stehe aber keinerlei Verwickelung zu besorgen. Nichts lasse darauf schließen, daß die Aktion der Mächte über das Gebiet der diplomatischen Verhandlungen hinausgehen werde.

Spanien. Madrid, 15. November. (Ag. Hav.) Der General en chef auf der Insel Cuba zeigt durch offizielle Depesche vom 13. d. M. an, daß in Cinco⸗Villas eine insur⸗ rektionelle Bewegu ng ausgebrochen ist und daß Truppen zur Verfolgung der Aufständischen ausgesandt worden sind. Er fordert eine Verstärkung durch Kavallerie. Im Allgemeinen ist die Stimmung der Cubaner befriedigend. Der Distrikt Holguin ist vollständig pacifizirt, und auch der Distrikt Puerto Principe ist ruhig.

Italien. Rom, 15. November. (W. T. B.) Se. Majestät der König begiebt sich morgen zum Besuche Ihrer Kaiser⸗ lichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronp rinzessin des Deutschen Reichs und von Preußen nach Pegli und ge⸗ denkt, von dort am Montag nach Rom zurückzukehren. Ihre Majestät die Königin wird den Winter in Bordighera bei San Remo zubringen.

I 16. November. (W. T. B.) Se. Majestät der König und Se. Königliche Hoheit der Prinz Amadeus nebst Gefolge trafen heute Nachmittag 3 ¼ Uhr hier ein, wurden auf dem Bahnhofe, wo auch der Präfekt von Genua und der hiesige Syndikus zum Empfange erschienen waren, von Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Kronprinzen des Deutschen Reichs auf das Herzlichste begrüßt und begaben Sich sodann zu Fuß mit dem Kronprinzen nach dessen Absteigequartier. Auf dem Wege dahin wurden die Hohen Herrschaften von der zahlreich ver⸗ sammelten Bevölkerung mit enthusiastischen Kundgebungen begrüßt. Der Bahnhof und die Häuser der Stadt waren mit italienischen und deutschen Fahnen, sowie mit Blumen und Guirlanden festlich geschmückt. Aus der Umgebung von Pegli und aus Genua waren zahlreiche Fremde hier eingetroffen. Majestät der König und der Prinz Amadeus nahmen in der Kronprinzlichen Wohnung ein Dejeuner ein und kehrten, von dem Kronprinzen zum Bahnhof begleitet, gegen 5 Uhr unter unausgesetzten enthusiastischen Kundgebungen der Be⸗ völkerung nach Genua zurück.

Sr. Kaiserlichen Hesfeg dem Kronprinzen, welcher Sich dem Könige und dem Prinzen Amadeus auf das Herz⸗ chste verabschiedete, brachte die Bevölkerung bei der Rückkehr nach Seiner Wohnung in freudigen Zurufen und unter den Klängen der preußischen Volkshymne ihre Huldigung dar.

—. 16. November. (W. T. B.) Der Unterrichts⸗ Minister Perez hat sein Entlassungsgesuch eingereicht und weigert sich, trotz der Vorstellungen seiner Kollegen, dasselbe zurückzuziehen.

Türkei.

17. November. Das

von

17. November. (W.

genehmigt.

Verantwortlichkeit der chafter in London, telegraphisch an, Lord

überzeugt zu haben,

NMumänien. Bu

gewählt, Regierungsvorlage.

fast die

beginnen.

Serblen. heute vom Fortschritte

Nisch

sei angeordnet, mit der bauten wurde von der Skupsch

vember. (W. T. B.)

gemeldet: General Ter Gurtschin ist an ei sich nach Tiflis. Unter

16. November. dementirt die Blätt Kriegs⸗Minister O habe, um verhandeln,

begebe, um an den Kon der Unterhaltskosten

türkischen Kriegsgefange

neral⸗Konsul Malet, Beglaubigungsschreiben Ueberzeugung Ausdruck

erlangen werde, auf we Werth lege. 16. November.

und Frankreich zu ern genau bestimmt. England und einigen unerheblichen

nischen Kirche ist zum 26. d. M. Wie aus parlamentarischen Kreisen verlautet, dürfte die Berathung der Eisenbahnvorlage in der Kommission ganze Woche in Anspruch nehmen und die öffentliche Berathung derselben somit schwerlich

sei die Regierung eifrig beschäftigt.

Rutzland und Polen.

gebrochen. Kirgisische Kibitken proviants sind hier eingetroffen.

Afrika. Egypten. Kairo, 15. Der neue diplomatische Vertreter Englands, Ge⸗

und humanen Regierung des

t Durch das letztgedachte Dekret werden die von Frankreich ursprünglich gemachten Vorschläge in

Blignières werden ermächtigt, über die Finanzverwaltung vorzunehmen, zugleich wird den⸗ selben eine berathende Stimme im Ministerrathe zugestanden.

Der Sultan hat das ihm für die europäischen rovin en der Türkei von ver P 11“ fen 8

ur Ueberwachung der Ausführung desselben sollen besondere Provinzialkommeffionen 1 Auch dem für die asiatischen Provinzen der Türkei entworfenen Reformprojekt hat der Sultan seine Zustimmung ertheilt, insbesondere hat derselbe darein gewilligt,

Reformprojekt

eingesetzt werden.

ar das Prinzip der Minister anzuerkennen. Der Bot⸗ Musurus Pascha, zeigte der Pforte

Salisbury sei durch die Erklärungen,

welche er demselben gemacht habe, sehr befriedigt, er glaube auch Lord Salisbury von der Unbegründetheit des Gerüchtes

nach welchem eine Annäherung der

Türkei an Rußland stattgefunden haben solle.

karest, 16. November. (W. T. B.)

Auch die beiden noch übrigen Sektionen der Kammer haben gestern die Delegirten für die Eisenbahnkommission die Gewählten

gelten gleichfalls für Anhänger der Die Synode der orthodoxen rumä⸗ einberufen.

vor Ablauf der Woche

„16. November. (W. T. B.) Die

Fürsten gehaltene Thronrede weist auf die rritte hin, die Serbien gemacht habe, betont, daß die Unabhängigkeit Serbiens sei und konstatirt die guten Beziehungen, in welchen Serbien mit den ihm benachbarten Ländern stehe. land, Rußland, der Schweiz und Belgien seien Handelsver⸗ träge abgeschlossen worden, die Gründung einer Nationalbank

von den Mächten anerkannt worden

Mit Italien, Eng⸗

Prüfung der Vorlagen für Eisenbahn⸗ ig beschäfti Die Thronrede tina mit Beifall aufgenommen.

St. Petersburg, 15. No⸗ Aus Tschikislar von heute wird gukassoff befindet sich hier; General nem Karbunkel erkrankt und begiebt den Truppen ist der Skorbut aus⸗ und ein Theil des Winter⸗

(W. T. B.) Die „Agence Russe“ ermeldung, daß sich der türkische sman Pascha nach Livadia begeben

dort über den Abschluß eines Allianzvertrages zu ürhen 88 vemettt, in offenbar eine Verwechselung mit dem Brigade⸗General Osman Pascha zu Grunde

Richtigstellung derselben, daß

liege, der sich nach St. Petersburg nmissionsberathungen wegen Regelung

für die in Rußland internirt gewesenen

nen theilzunehmen. November. (W. T. B.)

überreichte heute dem Khedive sein mit einer Ansprache, worin er der gab, daß Egypten unter der weisen Khedive den Wohlstand wieder

lchen das englische Kabinet so hohen

1 Der Khedive unterzeichnete heute ein Dekret, welches die Seque strirung der Domänen aufhebt, sowie ein zweites Dekret, welches die Befugnisse der von England

nennenden General⸗Controleure

Punkten abgeändert, Baring und umfassendere Untersuchungen

Nr. 21 des genden Jahalt:

Benachrichtigungen.

„Marine⸗Verordnungs⸗Blattes“ hat fol⸗ Jahalt: Bekleidungswesen der Matrosen⸗Divisionen ꝛc. Vervollständigung der Bekleidungsbestimmungen für die Offiziere, Aerzte ꝛc. Handwörterbuch für technische Ausdrücke. verzeichniß der Schiffsbücherschränke. kranken. Etikettirung der Pulverkasten. Person

Inhalts⸗ Ausschiffung von Schwer⸗

Das 11. Heft von P theilungen (Gotha, Spitze Begleitworte zu d von Indien, nach Medlicot der Reisen in Centralasien, in die nördlichen Randgebi sische Gebiet, an die

an den Kasch. Der

(1876 77) Weiter enthält das Novem

von Patagonien,

übersicht.

schule I. O., Dr. Albert S und dritte Theil

worden, weshalb die wie Märchen, Schwänke

Konstantinopel,

haben. Geeignete naturges in dem Schüler Liebe zum

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Verlag von Justus Perthes) bringt an der

geben, auf der nicht nur Regels (1876 79), sondern auch Kuropatkens und Przewalsky's Reisen

der Industrie der Kreise Werchojansk und Kolymsk im nordöstlichen Sibirien, nach einem Vortrage von Neumann, einigten Sitzung der sibirischen Abtheilung der Kaiserlich russischen geographischen Gesellschaft und der russischen technischen Gefellschaft in Irkutsk; sodann einen Beitrag über die Lage der Dinge im Sudan und die Maßregeln zur Loͤsung der Sklavereifrage, vom Kapt. M. Camperio, sowie über Francisco P. Moreno's Erforschung eines Theils . namentlich des Quellgebiets des Rio Santa Cruz. Den Schluß bilden die geographische Monats⸗

Von dem an dieser Stelle bereits besprochenen und em foh⸗ lenen Deutschen Lesebuch für herausgegeben von Dr. Robert Kohts, ceum II., Dr. Karl Waldemar Mayper, Dirigenten der Leibniz⸗Real⸗

zu Hannover (Hannover 1880, Helwingsche Verlagsbuchhandlung, Th. Mierzinsky, Königlicher Hofbuchhändler) sind der zweite (Ointa) ¹(Quarta) zum Preise von 1,50 bzw. 1,75 erschienen. Der für Quinta bestimmte Band ist im Wesentlichen nach den für den ersten Band (Serxta) maßgebenden Prinziplen bearbeitet al Sage (Helden⸗, Thier⸗ und Einzeln sagen) in einzelnen Lesestücken, die vom Leichteren zum Schwereren fortschreiten,

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etermanns Geographischen Mit⸗

er trefflichen geologischen Uebersichtskarte t und Blanford. Dann folgt der Schluß von Dr. A. Regel (1. nach Schicho, dann rge des mittleren Ili, in das transilien⸗ Borotala und 2. nach Schicho und Beschreibung ist eine Karte beige⸗

3 R (1877) eingetragen sind. berheft eine Darstellung des Handels und

gehalten in der ver⸗

und die Literatur⸗ höhere Lehranstalten, Gymnasiallehrer am Ly⸗

chuster, Direktor der I. Realschule I. O.

In dem dritten Bande (Quarta) beginnt der Unterricht in der griechischen und römischen Geschichte und in der deutschen Sage und Geschichte. Der zweite Theil bringt Beschreibungen und Schilderungen aus der Länder⸗ und Völkerkunde in drei Abschnitten die Erde, die Länder der alten Welt, das Vaterland. Im dritten Theil finden sich anregende und belehrende Beschreibungen aus der Natur und dem menschlichen Leben in Poesie und Prosa, wobei auch besonders auf die stilistischerhetorischen Zwecke Rücksicht genommen ist. Die Verfasser haben sich bemüht, das anerkannt Beste in ihren Lesebüchern zu sammeln und es mit Fachkenntniß für die Jugend und deren Lehrer brauchbar zu machen. Dr. J. Baron, ‚Professor der Rechtswissenschaft an der Ber⸗ liner Universität, hat neuerdings die dritte, unter Berück⸗ sichtigung der Reichsgesetze, verfaßte Auflage seiner Pan⸗ dekten (750 S. gr. 8. 1879. Leipzig, Verlag von Duncker & Hamblot. Preis: 13 20 Z.) erscheinen lassen. Zu den Vorzügen dieses Buches gehört vor Allem die lichtvolle bündige Diktion und die Abwesenheit aller Anmerkungen, deren Stoff im Text selbst ver⸗ arbeitet ist. In den einzelnen Materien folgt auf eine gedrängte historische Einleitung die scharfgefaßte Definition des Be⸗ griffs und dessen klare Entwickelung neben Anführung der entscheidenden Gesetze. Mit den bestezenden Meinungsverschie⸗ denheiten sammt ihren wesentlichen Gründen wird der Leser kekannt gemscht, und wenn der Verfasser hie und da der herrschenden Theorie nicht folgt, so erfährt man doch stets, welche Lehre nach dem neuesten Stande der Literatur als die sog. herrschende bezeichnet werden darf. Hat ein Besitzer des Werkes sich gerade mit einer speziellen Kontroverse gründlich zu beschäftigen und bedarf er dazu vieler Literaturnachweise, so wird er allerdings auch noch auf die bekannten weit umfangreicheren Pandektenlehrbücher, deren be⸗ sonderem Werthe selbstverständlich überhaupt nicht zu nabe getreten wird, zurückgehen müssen, treffliche Dienste aber wird die Arbeit Professor Barons allen denen leisten, die sich die Hauptprinzipien des Civilrechts (unbeeinträchtigt durch verdunkelndes Kontroversen⸗ Detail) sicher zu eigen machen oder, zumal in der Praxis, schleunig und nicht erst nach langem Hin⸗ und Hersuchen über eine bestimmte Materie zuverlässige Auskunft erlangen wollen. In der neuesten Auflage des namentklich von preußischen Gerichten öfter citirten Buches haben die einschlagenden Bestimmungen der neuen Reichsjustiz gesetze überall sorgfältige Beachtung gefunden.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Soeben erschien: „Das Darniederliegen der deutscher Landwirthschaft und die Mittel zur Abhülfe“, von Carl Schacko eine von der „Illustrirten Landwirthschaftlichen Zeitung“ gekrönte Preis⸗ schrift. (Leipzig 1879. Verlag der Reichenbachschen Buchhandlung (Westermann & Staeglich). Preis 60 ₰.) Als e des Siech⸗ thums der deutschen Landwirthschaft giebt der Verfasser an: 1) den Mangel an Kapital, 2) die ausländische Konkurrenz in Verbindung mit den Eisenbahn⸗Differential⸗Frachttarifen, 3) die ungenügende landwirthschaftliche Ausbildung eines sehr großen Theils der deutschen Landwirthe. Um dem Landwirthe das geschwundene und mangelnde Kapital wieder flüssiger und zugänglicher zu machen, schlägt der Verfasser ad 1) Selbsthülfe vor. Da di⸗ ritterschaftlichen Pfandbrief⸗Institute und die landwirthschaftlichen Kreditbanken ihrer ganzen Einrichtung und ihren statutarischen Bestimmungen nach, welche die äußerste Sicherheit stets und unter allen Un ee den im Auge haben müssen, nur bis zu einer gewissen Grenze dem Land⸗ wirtbe Hülfe gewähren können, die aber nicht ausreichend sei, so möchten sich Besitzer und Pächter größerer und kleinerer Güter in nicht allzu umfänglichen Kreisen, in welchen die Möglichkeit gegeben ist, sich selbst, sowie ihre Güter unter einander kennen zu lernen und zu über⸗ wachen, zusammenscharen, die Wohlhabenden wie die Bedürftigen, um gemeinschaftliche Spar⸗ und Vorschußvereine unter Kontrole von Regierungskommissaren zu bilden, damit auch den Bedürftigsten unter ihnen die Mittel geboten werden können, durch gewährte Vor⸗ schüsse zum besseren Bekriebe ihrer Wirthschaften die Rentabilität ibrer Güter befördern zu können. Ad 2) schlägt der Verfasser vor, auf Getreide, Mehl, Schlachtvieh, Fleischwaaren, Petroleum einen mäßigen, jedoch hinlänglichen Schutzzoll aufzulegen, um die deutsche Landwirthschaft mit dem Auslande konkurrenzfähig zu machen. Die der Landwirschaft sebr schädlichen Eisenbahn⸗ Differentialtarife seien zu beseitigen. A1 3) um die Aus⸗

und Fabeln hier ihre Stelle gesunden chichtliche und geographische Bilder sollen

bildung, der Landwirthe zu befördern, sollen diejenigen Eltern⸗ welche ihre Söhne zum Beruf der Landwirthschaft 1e die⸗ selben bewährten und gediegenen praktischen Landwirthen zur ökono⸗ mischen Ausbildung übergeben, damit die jungen Leute bei diesen eine tüchtige praktische Vorschule, verbunden mit einer genügenden Vor⸗ bereitung zu dem ihnen später in einer landwirthschaftlichen Aus⸗ bildungsanstalt zu gewährenden nützlichen theoretischen Unterricht erhalten.

Washington, 15. November. (W. T. B.) Der vom land⸗ wirthschaftlichen Departement für den Oktober erstattete Monatsbericht konstatirt eine beträchtliche Besserung der Baum⸗ wollernte im V rgleich mit dem September und ferner einen Mehrertrag von 26 Mill. Scheffeln an Getreide gegenüber den Ernte⸗Erträgen von 1878. Die Tabakernte im ganzen Lande wird auf 2 % niedriger als im Jahre 1878 angeschlagen, während die Maisernte 200 Mill. Scheffel mehr als im Vorjahre ergab.

Gewerbe und Handel.

Der Geschäftsbericht der Direktion der Berliner Maschi⸗ nenbau⸗Aktiengesellschaft (vormals L. Schwartzkopff) für das Betriebsjahr 1878/79 konstatirt in seinem Eingang, daß es der Direktion trotz aller angewandten Mühen nur möglich war, einen Totalumsatz von 2 637 924 zu erzielen und dabei 51 Stück Lokomotiven zur Ablieferung zu bringen. Nach der Bilanz ergiebt sich, daß der Reingewinn des abgeschlossenen neunten Geschäftsjahres inkl. des vorjährigen Uebertrages 251 355 beträgt; derselbe vertheilt sich auf Doti ung des Reservefonds mit 23 773 ℳ, Tantisme des Aufsichtsraths mit 10 698 ℳ, Dividende mit 210 000 und Gewinnübertrag pro 1880 mit 6884 Der Aufsichtsrath der Gesellschaft hat für das verflossene Geschäftsjahr (1. Juli 1878/79) die von der Direktion in Vorschlag gebrachte Di⸗ 8 3 ½ % nach Revision der Geschäftsbücher und der Bilanz genehmigt.

Leipzig, 14. November. (Dresd. Journ.) Das Programm der im nächsten Jahre abzuhaltenden Ausstellung der deut⸗ schen Wollenindustrie liegt nunmehr vor. Dieselbe wird in der Zeit vom 1. Juli bis 15. Oktober 1880 in Leipzig stattfinden, und zwar in der Kunstgewerbeausstellungshalle auf dem Königsplatze. Die Ausstellung soll umfassen: A. Gewebe (Tuche, Buckskin zc., Wollstoffe und Halbwollstoffe für Frauen⸗ und bez. Männerkleidung, Möbelstoffe, eppviche, und Decken, Shawls, Stickereien und Tapisserien ꝛc.); B. Halbfabrikate (Gespinnste); C. Hilfsmaterialten Bleichmittel, Farbstoffe, Beizen, Waschmittel ꝛc.); D. Maschinen und Apparate jeder Art für den Gebrauch der Wollenindustrie; E. Geschichte, Statistik, Handel, Unterricht und Literatur, Arbeiter⸗ wesen; F. Ingenieur⸗ und Bauabtheilung. Es hat sich ein Ge⸗ sammtvorstand aus 34 Personen gebildet, dessen Mitglieder zum größten Theil Auswärtige sind. Als Vorsitzender ist der Fabrik⸗ besitzer Schlief in Guben, als General⸗Sekretär Frhr. von Hammer⸗ stein ernannt worden. Der gesicherte Garantiefond beziffert sich auf 100 000 London, 15. November. (Allg. Corr.) In Manchester fand am 13. d. M. die Schlußversammlung der Gläubiger der vor 12 Monaten bankerott gewordenen Exportkaufleute Hough, Bal⸗ four u. Co. statt. Die Passiva der Firma sind jetzt auf 300 000 bis 400 000 Pfd. Sterl. reduzirt worden, und die Gläubiger accep⸗ tirten einstimmig eine Kompension von 2 Schilling 6 Pence pro Pfd. Sterl. Die Royal Bank of Scotland vertheilt für das ult. September endende Halbjahr eine Dividende von % per annum. Die Direktoren der Peninsular & Oriental Steam Navigation Company werden in der bevorstehenden General⸗ versammlung die Vertheilung einer Halbjahrseividende von 3 % in

Vaterlande erwecken und ihn anregen.

Vorschlag bringen. Der Strike der Nagelschmiede in