Paris, 24. November. Produktenmarkt. Weizen ruhig, pr. pr. Dezember 33,00, pr. Juni 33,75. Mehl rubig,
November Januar-April 33,50, pr. pr. November 71,25, 71,50, pr. Januar-April 72,25, pr. März- Juni 72,50.
Spiritus ruhig, pr. November 33,00, März- pr. Dezember
Waarenbericht. New-Orleans 11 ⅛. Petroleum in
pr. Januar-April 69,00, pr. Mai-Angust 69,00. New-Nork, 24. November. Baumwolle in New-York 12 ½,
68,75, Mehl 5 D. mixed) 61 C.
16 ½. Schmalz
pr. Dezember 68,75, . T. )
do. in New-NYork 8 ½, do. in Philadelphia
line Certificats 1 D. 20 C.
80 C. Rother Winterweizen 1 D. 48 C.
clear) 6 ⅞ C. Get
Zucker (Fair refining Muscovados) 8 ⅞. Kaffee (Rio-) (Marke Wilcox] 7 ¼, do. Fairbanks 7 ½.
idefracht 5 †¼. 8
Amnhmm
Pr. November 80 25. pr. Dezember 80,25, pr. Januar-April 81,25.
Theater.
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. Keine Vorstellung.
Dritte Sinfonie⸗Soirée der Königlichen Kapelle.
Schauspielhaus. 228. Vorstellung. Zum 1. M. wiederholt: Der Herzog von Mailand. Trauer⸗ spiel in 5 Akten von Philipp Massinger. Uebersetzt von Wolf Grafen von Baudissin. Für die deutsche Bühne bearbeitet und in Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 243. Vorstellung. Fra Diavolo, oder Das Gasthaus zu Terracina. Oper in 3 Abtheilungen von Scribe, bearbeitet von C. Blum. Musik von Auber. (Frl. Tagliana, Frl. Horina, Hr. Niemann, Hr. Salomon, Hr. W. Müller.) Anfang 7 Uhr. 8
Schauspielbaus. 229. Vorstellung. Das Stif⸗ tungsfest. Schwank in 3 Akten von G. v. Moser. (Ludmilla: Frl. Butze vom Stadttheater in Marien⸗ bad, als Gast.) Vorher: Ein Afrikareisender. in 1 Akt von Emil Najac. Anfang 7 Uhr.
Walner-Theater. Mittwoch, zum 26. Male: Wohlthätige Frauen.
. . 8 .“
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Mittwoch, zum 208. Male: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand. Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Ausstattungsstück mit Beallet in 12 Bildern von Jules Verne und A. DO'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Kesidenz-Theater. Mittwoch: Neu ein⸗ studirt: Z. 4. M.: Die Bürger von Pont⸗Arey. Schauspiel in 5 Akten von Victorien Sardou. Deutsch von Schelcher.
Donnerstag: Erstes Gastspiel der Frau Josephine Gallmeyver und des Hrn. Bollmann. Zwei Diebe. Vom Tonristen⸗Kränzchen Ein Genie. Gräf⸗ liche Irrungen.
Krolls Theater. Hiektien: Engel⸗Aebenn. Wegen Vorbereitungen für die Weihnachtsausstel⸗
ung geschlossen.
Sonnabend: „Eröffnung der Weihnachts⸗ Ausstellung.“ Im Theater: Z. 1. M.: „Liebes⸗ auber.“ Phantastische Posse mit Gesang und Tanz
n 3 Akten und 7 Bildern von Ed. Jacobson. Musik
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[12089]
Steckhrief. Gegen den unten beschriebenen Sec⸗ mann Hauns Christof Ohlsen, geb. zu Stendet⸗ gaard, Kreis Hadersleben, Provinz Schleswig⸗ Holstein, welcher sich verborgen hält, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen Verdachts der Untreue (§. 265 des Str. G. B.) und wissentlichen Meineides ver⸗ hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das hiesige Gerichtsgefängniß abzuliefern. Ohlsen soll zur Zeit auf dem deutschen Schooner „Maria“ (Heimathshafen Elsfleth, Kapitän Rei⸗ mers) von Valparaiso nach einem Hafen (Hamton) Roeds zwichen Baltimore und Barton fahren, wäh⸗ rend er im März 1879 Steuermann auf dem Blankeneser Schooner „Margaretha“, Kapitän Wagner, war. Altona, den 21. November 1879. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land⸗ gerichte. Rave. Beschreibung. Alter: vielleicht 26 Jahre, Größe: mittel, Haare: blond, Augen: blau, Nase: gewöhnlich, Gesicht: oval, Sprache: deutsch und dänisch.
[120900) . 8 Erledigt hat sich der unterm 14. November dieses Jahres hinter dem Maurer Rudolph Moebus aus Liegnitz erlassene Steckbrief durch Aufgreifung des 2c. Moebus. Dresden, den 22. November 1879. Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht.
Subhastationen, Aufgehote, Vor⸗ labungen n. dergl.
[120781 Bekanntmachung.
Das Königl. Landgericht Regensburg, Civilkam⸗
Schneidersehefran von Brandlberg, Klägerin, ver⸗ treten durch den Koͤnigl. Advokaten Aschenauer von hier
gegen Rosenzweig Georg, Schneider von Brandlberg, Königl. Amtsgerichts Regenstauf, z. Z. unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, auf klägerischen Antrag mit Beschluß vom 20. Ifd. M. gemäß §§. 186 und 187 der R. C. Pr. O. die öffentliche Zustellung an den Beklagten bewilligt. Demgemäß wird dem Beklagten auf diesem Wege eröffnet, daß zur mündlichen Verhandlung der Klage vom 10. lfd. Mts., deren Petitum darauf gerichtet ist, daß ausgesprochen werde, es sei die zwischen den Streitstheilen bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, Termin auf
von G. Michaelis.
missions⸗Bureau, Keppenstraße Nr. 88/89, wabrend
der Dienststunden eingesehen, auf Erfordern auch gegen Bezahlung von 50 ₰ Kopialien in Abschrift mitgetheilt werden. „Reflektanten werden ersucht, bis 10. Dezember cr. ihre versiegelten mit der Aufschrift: „Pachtung von Lagerraum auf dem Empfangsspeicher“ zu versehen⸗ an unser Kommissions⸗Bureau einzu⸗ reichen.
Berlin, den 18. November 1879.
Königliche Eisenbahn⸗Kommisston der Ntederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
r19 8 86
112098] Ohberschlesische Eisenbahn. Ess soll die Lieferung von 2010 Stück Flußstahl⸗ Radreifen und zwar:
8 3 8 g
300 Stück Lokomotiv⸗Treibradreifen, J 2 Laufradreifen, 280 „ Tenderradreifen, und 1350 „ Wagenradreifen im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Die Offerten sind mit der Aufschrift: „Offerte auf Lieferung von Radbandagen“ bis zum Sub⸗ missionstermin am
Mittwon, den 17. Dezember 1879, Vormittags 11 Uhr versiegelt und portofrei an unser maschinentechni⸗ sches Bureau einzurtichen, wo dieselben in Gegen⸗ wart der persönlich erschienenen Submittenten er⸗ öffnet werden. unberücksichtigt. Die Lieferungsbedingungen liegen im vorbezeich⸗
Später eingehende Offerten bleiben
neten Bureau zur Einsicht aus, auch können do⸗ selbst Exemplare derselben auf portofreie Gefa. gegen Erstattung der Kopialien mit 1 ℳ Erxemplar entnommen werden. Breslan, den 11. November 1879.
FKoönigliche Direktion. 112006] Oberschlesische Eisenbahn.
8
Posen und Ratibor auf das Jahr 1880 erforder⸗ lichen Eisengußwaaren soll im Wege der öffentlichen Suhmission vergeben werden. Die Offerten sind, mit der Aufschrift: „Offerte auf Lieferung von Eisengußwaaren pro 1880“ versehen, bis zum Submissionstermin am: Freitag, den 12. Dezember er., Vormittags 11 Uhr, versiegelt und portofrei an unser maschinentechnisches Bureau hierselbst einzureichen, wo dieselben in Ge⸗ genwart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Die Lieferungsbedingungen sind in dem vorbezeichneten Bureau, sowie bei der Werkstatts⸗Maschinenmeisterei zu Posen und bei der Betriebs⸗Maschinenmeisterei zu Ratibor einzusehen, auch werden von diesen Dienststellen Exemplare derselben auf portofreie Gesuche gegen Erstattung der Kopialien von 75 ₰ mitgetheilt. Breslau den 21. November 1879. (àCto. 446/11.)
Königliche Direktion.
[12041]
mer II. hat in Sachen Rosenzweig Katharina,
I. Litt. à 3000 ℳ Nr. 237.
Serie
1805 1870 1891 B. 3000 ℳ Nr. 600 ℳ Nr. 300 ℳ Nr. 200 ℳ Nr. 3000 ℳ Nr. à 1500 ℳ Nr. 600 ℳ Nr. 300 ℳ Nr. 181 335 200 ℳ Nr. 35 53 89 159. 3000 ℳ Nr. 97 113 339. 1500 ℳ Nr.
134.
49. 55. 95 398 485.
225 2
Serie VI. Litt.
6
120 543 709 975 22 402 506 507 924 1046 1242 1259 1546
Deutsche Hypochekenbank (Actien-Gesellschaft). Bei der am 25. September 1879 in Gegenwart eines Notars stattgefundenen Verloosung unserer Plandbriefe sind folgende Stücke gezogen worden: A. 4 ½ procentige Pfandbriefe:
.à 600 ℳ Nr. 745 758 987 1153 1154 1155 1270 1300 2124 2138 2158 2159 2161. 300 ℳ Nr. 8 146 232 312 400 435 498 561 786 901 978 979 1073 1442 1721
5 procentige Pfandbriefe: b
226 376 449 475 536 724 826 975 1027 1153 1576. 39 374 398 504 683 692 916 1024 1227 1340.
391 1498 1683 1763.
93 278 430 480 1236 1688.
Speck (short
1 pr (à Cto. 443/11)
Die Lieferung der für die Werkstätten zu Breslau,
1551 1726 1959
Donnerstag, den 8. Jänner 1880, Vor⸗
2EEESESESSSEP
600 ℳ Nr.
244 552 560 708 1028 1034 1085 1147 1227 1399 2174 2303
“
Bas Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Nierteljahr.
“ für den Ranm einer Bruutzeile 30 ₰
x
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Pest⸗Anstalten auch die Expe⸗
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich
sächsischen Verdienst⸗Ordens:
dem Senats⸗Präsidenten des Reichsgerichts, Dr. Hocheder; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens:
den Reichsgerichts⸗Räthen Dr. Gallenkamp und Dr. Hoffmann; sowie des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzog⸗
lich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Reichsgerichts⸗Rath Dr. von Hahn.
Deuntsches Neich. 8
Dem Kaiserlichen Konsul Freiherrn von Soden in Havana ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875, für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vor⸗ zunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle der⸗
Umzugskosten gewährt werden. Diese Vergütungen sollen nur ausnahmsweise bewilligt werden und dürfen die Sätze nicht übersteigen, welche die Stellung bedingt, in welche der
Beamte berufen wird.
Artikel 2. Hinter §. 5 und §. 17 der Verordnung voh 21. Juni 1875 sind folgende Bestimmungen einzu⸗ chalten:
§. 5a. Für Wegestrecken oder Umwege, welche lediglich zum Zwecke der Uebernachtung nach anderen Orten als dem Orte des Dienstgeschäfts gemacht werden müssen, sind an Stelle der vorstehenden Vergütungssätze in den Grenzen der⸗ selben die etwa verauslagten Fuhrkösten zu erstatten.
§. 17 a. Die einstweilig in den Ruhestand versetzten Reichsbeamten erhalten bei Wiederanstellung im Reichsdienste Vergütung für Umzugskosten nach den Bestimmungen der §§. 10, 12 bis 15. Der Berechnung ist die Entfernung zwi⸗ schen dem bisherigen Wohnorte und dem neuen Amtssitze zu Grunde zu legen.
Artikel 3. Der §. 11 der 1875 wird aufgehoben.
Artikel 4. Der Absatz 1 des §. 4 der Verordnung,
Verordnung vom 21. Juni
betreffend die Tagegelder, Fuhr⸗ und Umzugskosten von Be⸗
amten der Reichs⸗Eisenbahnverwaltung und der Postverwal⸗ tung, vom 5. Juli 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 253) erhält fol⸗ gende Fassung: „Die Reichs⸗Eisenbahnbeamten erhalten, wenn sie sich zu dienstlichen Zwecken zu Fuß oder unter Benutzung einer Draisine oder eines Bahnmeisterwagens innerhalb des Dienstbezirks der Reichs⸗Eisenbahnverwaltung auf
Königreich Preußen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Oberlehrer am Gymnasium zu Cleve, Dr. Rudolf Weidemann, ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. An der St. Petri⸗Realschule zu Danzig ist der ordentliche Lehrer Wilhelm Klein zum Oberlehrer befördert worden. An der Präparandenanstalt zu Simmern ist der kom⸗ misctalse Lehrer Jakob Kneip daselbst als zweiter Lehrer angestellt.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Vekannimagchhh
betreffend die Ausfertigung von Zeugnissen über die Befähigung als Seedampfschiffs⸗Maschinist
für Maschinisten, welche vor dem 1. Januar 1880
Dienste als solche gethan, sowie für Maschinisten und Maschinen⸗Ingenieure, welche im Dienste der Kaiserlichen Marine gestanden ha ben.
1) Nach dem Reichsgesetze vom 11. Juni 1878 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 109) in Verbindung mit §. 31 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (Bundes⸗Gesetzblatt Seite 253) müssen Maschinisten auf Seedampfschiffen der deutschen Handelsflotte sich über den Besitz der erforderlichen Kenntnisse durch ein Befähigungszeugniß der zuständigen Ver⸗ waltungsbehörde ausweisen. 3
2) Die auf Grund des vorerwähnten Reichsgesetzes vom
mittags 9 Uhr, im Sitzungssaale Nr. 71, ““ anberaumt ist, und daß der Beklagte aufgefordert b wird, einen beim Königlichen Landgerichte Regens⸗
2323 2702 2714 2881 3298 3620 3896 3921 4008 4028 4145 4146 4169 4467 4481 4508 4652 4815. 58 122 131 146 151 174 215 228 235 306 310 360 362 493 496
Bundesrathe erlassenen, am 1. Januar 1880 in Kraft treten⸗
der Bahnstrecke bewegen, nur die ihnen zustehenden — rreter 8 den „Vorschriften über den Nachweis der Befähi⸗
National-Theater. Diektion C. F. van Hell. Tagegelder und haben auf di hr. 8. 4 zu 8 Unserer
“ Weryrhonung,
Mittwoch: Böse Zungen.
Germania-Theater. Mittwoch: Gastspiel des Hrn. A. Weirauch. Volks⸗Vorstellung. I. P rquet 50 ₰. Berliner Droschkenkutscher. Posse mit
burg zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Regeusburg, den 21. November 1879. 8 Der Kgl. Ober⸗Gerichtsschreiber. Boegler.
Ges. u. Tanz in 3 Akten von A. Weirauch.
Donnerstag: Entravorstellung. Gastspiel des Hrn. A. Weirauch. Lumpaci⸗Vagabundus. Posse mit Gesang u. Tanz in 5 Akten von Nestroy.
Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Extravorstellung: Gastspiel des Frl. Amalie Strahl. Auf allg. Verlangen: Aschenbrödel. Lustspiel in 5 Akten von R. Benedix. Anfang 7 Uhr. Halbe Kassenpreise; I. Parquet 1 ℳ, (hintere Reihen) 75 ₰, II. Parquet 50 ₰ u. s. w.
Donnerstag: Gastspiel des Ober⸗Regisseurs Hrn. v. Jendersky, vom Hoftheater zu Stuttgart: Zum 1. Male: Aus der Gesellschaft. Schauspiel in 4 Akten von Bauernfeld. (Graf Robert von Lüb⸗ benau: Hr. v. Jendersky.)
Abonnementbillets haben zu dieser Vorstellung Gültigkeit.
(irens Renz. Markthalle — Carlstraße. Einem hohen Adel und geehrten Publikum hiesiger Residenz die ergebenste Anzeige, daß ich
Donnerstag, den 27. v. Mts. mittelst Separatzuges aus Budapest mit meiner Gesellschaft hier eintreffe und
Sonnabend, den 29. d. Mts.
meine Vorstellungen in dem vollständig neu reno⸗ virten Cireus der Markthalle eröffnen werde. Alles Nähere durch weitere Annoncen und Plakate an den Säulen. HdHdochachtungsvoll
Ernst Renz, Direktor.
Familien⸗Nachrichten⸗
Verlobt: Verw. Frau Emma Schweitzer, geb. Schmalz, mit Hrn. Staatsanwalt Westphal (Eisenach —Oppeln). — Frl. Johanna v. Winter⸗ feld mit Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef
v. Papen (Detmold).
Verehelicht: Hr. Stadtbaumeister Arnold 18. mit Frl. Jenny Eisenstädt (Königsberg in Pr.).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Otto Rom⸗
mel (Stuttgart). — Hrn. Pastor Rahn (Binow). — Hrn. Amtsrichter Arthur Zweigert (Perleberg).
Hrn. Hauptmann und Compapnie⸗Chef v. Brandenstein (Bensberg). — Hrn. Seconde⸗Lieu⸗ tenant v. Reden (Hameln). — Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef v. d. Beincken (Küstrin). — örn. Rittmeister a. D. Gustav Graf Lüttichau (Lucien bei Gostynin).
Gestorben: Hr. Gutsbesitzer Louis Ferdinand
Hein (Trappenfelde). — Hr. Landrath Freiherr Steinaecker (Burg Brumby). — Freifrau Eugenie Roeder von Diersburg, geb. v. Werder
[12066 112066]6 Bekauntmachung. Auf den Antrag der Benefizialerben ist das Auf⸗ gebot der Nachlaßgläubiger des am 25. Mai 1879 zu Manschnow verstorbenen Gastwirths Johann Wilhelm Gieseler beschlossen. Es werden daher die sämmtlichen Nachlaßgläubi⸗ ger aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß spätestens im Termine am 13. Februar 1880 im Zimmer Nr. 5 anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Beneftzial⸗ erben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen koͤnnen, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Cüstrin, den 17. November 1879.
Königliches Amtsgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
914] Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn.
Submission auf Lieferung von Schienenbefestigungsmaterial. Bei diesseitiger Verwaltung soll die Lieferung von
1) 22 000 Kilo Unterlagsplatten (3 gelochte), 2) 10 000 „ Laschen (gewöhnliche), 3) 105 000 „ Winkellaschen,
14) 20 000 „ Laschenbolzen mit Muttern,
im Wege der öffentlichen Submission vergeben
werden.
Die Lieferungsbedingungen und Zeichnungen sind
im Bureau des Unterzeichneten zur Einsicht aus⸗
gelegt ‚und können von dort gegen Erstattung der
Kopialien⸗Gebühren mit 1,50 ℳ bezogen werden.
Die Offerten sind versiegelt und äußerlich mit
entsprechender Aufschrift versehen, bis zum
8. Dezember cer., 12 Uhr Mittags,
im Bureau des Unterzeichneten — Möckernstraße
Nr. 26 II. Tr. — abzugeben, woselbst sie in Gegen⸗
wart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet
werden.
Berlin, den 21. November 1879.
Der Ober⸗Ingenieur der Berlin⸗Anh ((S(ifenbahn. Wiedenfeld,
8 Baurath.
111
ltischen
“
dewoe- Vekanntmachung.
Vom 1. Januar k. Js. ab soll ein Theil des auf dem Güterbahnhofe der Niederschlesisch⸗Märkischen Bahn hierselbst belegenen östlichen Empfangspeichers in Abschnitten von ca. 37 Qu.⸗Metern zur Lagerung solcher Güter meistbietend verpachtet werden, welche auf der Niederschlesisch⸗Märkischen Bahn eingehen,
Coblenz). — Hr. Major v. d. A. Philj Casseh §H 88 r v. d. A. Philipp Wetzen
beziehungsweise zum Versandt gelangen.
IT. 200 ℳ Nr.
kasse, Hegelplatz Nr. 2 hierselbst. Berlin, den 27. September 1879.
Mit dem 1. April 1880 hört die Verzinsung der gezogenen Pfandbriefe
Die Directiom. 8
498 1868 1900 1928 2062 2072 2110 2301 2386 2496 2796 2873 3406 3480 3954 4030 4301 4330 4361 4700 5352 5868 6132 6500 6692 6851 7548 7794 7936 8016 8098 8379 8501 8523 8576. G 427 673 678 882 1117 1169.
Die Einlösung der gezogenen Pfandbriefe erfolgt vom 1. April 1880 ab gegen Rückgabe der Stücke mit Talons und noch nicht fälligen Coupons pari an unserer Gesellsehafts-
6175
auf.
11“ 8
„Der am 2. Januar 1880 fällige, zu den Priori⸗ täts⸗Obligationen der Gotha⸗Ohrdruffer Eisenbahn⸗ Gesellschaft gehörige zehnte Zinsschein wird vom 2. Januar f. ab in Erfurt: durch unsere Hauptkasse, in Gotha, Ohrvruff und Georgenthal: durch
die dortigen Billet⸗Expeditionen, in den ge⸗ wöhnlichen Geschäftsstunden, und außerdem in Berlin: durch Herrn S. Bleichröder, in Gatha: durch Herrn Stephan Lenheim und die Privatbank daselbst 1 eingelöft werden. Erfurt, den 19. November 1879.
8 Die Direktion
der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreis⸗Wundarztstelle des Kreises Templin ist erledigt und soll bei der Besetzung hinsichtlich der Bestimmung des Wohnsitzes in einer der Städte oder der größeren ländlichen Ortschaften des Kreises auf die Wünsche der Bewerber möglichst Rücksicht genommen werden. Aerzte, welche sich um diese Stelle zu bewerben beabsichtigen, wollen sich unter
Vorlegung ihrer Zeugnisse und einer kurz gefaßten
1 Lebensbeschreibung bis zum 1. Febrnar künftigen Jahres bei uns melden. Potsdam, den 21. No⸗ vember 1879. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. von Düesberg.
„Moniteur Egyptien“, vom 8. November 1879. ““ Aufruf.
Die Gläubiger der schwebenden Schuld, ohne Unterschied des Rechtstitels, werden hiermit aufge⸗ fordert, eine Aufstellung ihrer Forderungen dem Ministerium der Finanzen innerhalb einer Frist ein⸗ zureichen, welche, vom Tage der Veröffentlichung des gegenwärtigen Aufrufes an gerechnet, auf 15 Tage für die in Egyppten wohnenden, und auf 40 Tage für die außerhalb Egyptens wohnenden Gläubiger festgesetzt wird.
Diejenigen Gläubiger, welche in Folge des Auf⸗ rufes der „Commi’sion Supérieure d'Enquête“ vom 29. Mai 1878 *) ihre Ansprüche bei dieser Kommis⸗ sion bereits angemeldet haben, wollen dem Ministerium einfach das Datum anzeigen, unter welchem sie ihre Aufstellungen eingereicht haben, und gleichzeitig die Beträge nennen, mit denen dieselben abschlossen.
Cairo, den 7. November 1879.
Ministerium der Finanzen. *) S. Börsen⸗Beilage des
Reichs⸗Anzeigers“ vom 21. Juni 1878 Nr. 144. 8 68
[12105]
Hörder Bergwerks⸗
11“
Hütten⸗Vereins wird
Samstag, den 20. Dezember
Statt finden.
und Nachmittags von nach §. 31
Hoerde, den 25. Nop ber 1879.
Die Pachtbedingungen können in unserem Kom⸗
E
und Hütten⸗Verein.
Generalversammlung.
ie diesjährige ordentliche Generalversammlung der Actionaire des
cr., Vormittags 11 ½ Uhr
im Geschäftslocale des A. Schaaffhausen'schen Bankvereins in Cöln, Unter Hinweis auf die §§. 31 bis incl. 33 unseres Gesellschafts⸗Statuts laden wir die dazu
berechtigten Actionaire ein, an dieser Generalversammlung Theil zu nehmen, indem wir zugleich bemerken, daß die Eintrittskarten und Stimmzettel am Freitag, den 19. Dezember cr., Vormittags von 9 bis 12 8 3 bis 6 Uhr, in dem vorgenannten Geschäftslokale entweder gegen Vorzeigung der 31 der Statuten eingeschriebenen Actien oder gegen ein genügendes Zeugniß über den Fortbestand des Actienbesitzes in Empfang genommen werden können. “ Tagesordnung: 1) Bericht über die Lage des Geschäftes im Allgemeinen und über die Resultate des verflossenen Jahret insbesondere, sowie über die ausgeführten Bauten und Anlagen. 2) Bericht der im §. 38 der Statuten be der Rechnung und Ertheilung der Decharge. 3) Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrathes. 4) Wahl dreier Comwissarien zur Revision der Bilanz pro 1879/80.
zeichneten Commission über die stattgehabte Revision
(C. a 139/11.)
Der Verwaltungsrath
betreffend die Abänderung beziehungsweise Er⸗ gänzung der Bestimmungen über die Tagegelder, Fuhrkosten und Umzugskosten der Reichsbeamten. 8 Vom 19. November 1879.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,
König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, auf Grund des §. 18 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 64), im Einvernehmen mit dem Bundesrath, was folgt:
Artikel 1. An die Stelle der 8§§. 3, 10 und 18 der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten der Reichsbeamten, vom 21. Juni 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 249) treten die nachfolgenden Vorschriften:
§. 3. Etatsmäßig angestellte Reichsbeamte, welche außer⸗ halb ihres Wohnorts an einem und demselben Orte länger als einen Monat beschäftigt werden, erhalten neben ihrer Be⸗ soldung für den ersten Monat die im §. 1 festgesetzten Tage⸗ gelder. Für die folgende Zeit einer solchen Beschäftigung etats⸗ mäßig angestellter Beamten, sowie in dem Falle, wenn nicht etatsmäßig angestellte Reichsbeamte außerhalb ihres Wohn⸗ orts verwendet werden, bestimmt die vorgesetzte Behörde die zu gewährenden Tagegelder. “
Für die Dauer der Hin⸗ und Rückreise haben die Beam⸗ ten in jedem Falle auf die im §. 1 festgesetzten Tagegelder Anspruch.
§. 10. Die etatsmäßig angestellten Reichsbeamten er⸗ halten bei Versetzungen Vergütung für Umzugskosten nach folgenden Sätzen:
auf Trans⸗ portkosten für je 10 km:
24 ℳ, 0
auf allgemeine Kosten: 1800 ℳ,
1000
I. die Direktoren der obersten Reichsbehörden . . . die vortragenden Räthe der obersten Reichsbehörden ...
. die Mitglieder der höheren
Reichsbehördben .. . .. die Mitglieder der übrigen Fichbweren68 .die Sekretäre der höheren Reichsbehörden u““ die Subalternen der übrigen Reichsbehörden . .ä180 „ 9 VII. die Unterbeamten ... . 100 „ 45
Außerdem ist der Miethszins zu vergüten, welchen der versetzte Beamte für die Wohnung an seinem bisherigen Aufenthaltsorte auf die Zeit von dem Verlassen des letzteren bis zu dem Zeitpunkt hat aufwenden müssen, mit welchem die Auflösung des Miethsverhältnisses möglich wurde.
Diese Vergütung darf jedoch längstens für einen neun⸗ monatlichen Zeitraum gewährt werden. Hat der Beamte im eigenen Hause gewohnt, so kann demselben eine Entschädi⸗ gung höchstens bis zum halbjährigen Betrage des ortsübli⸗ chen Miethswerthes der von ihm benutzten Wohnung ge⸗ währt werden. b 1“
§. 18. Personen, welche, ohne vorher im Reichsdienst gestanden zu haben, in denselben übernommen werden, kann eine durch die oberste Reichsbehörde festzusetzende Vergütung für die Dienstantrittsreise und im Fall der dauernden Ueber⸗ nahme eine in gleicher Weise festzusetzende Vergütung für
500 10 300 8 240 11
Verordilung vom 21. Junt 13818 estgesetzten Fuhrkosten keinen Anspruch“. Artikel 5. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 1. Dezember 1879 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. “ Gegeben Berlin, den 19. November 1879. v1““ Wilhelm. Otto Graf zu Stolberg.
Flaggenatteste sind ertheilt worden:
1) vom Kaiserlichen General⸗Konsulat zu Valparaiso am 16. September d. J. der im Jahre 1854 in Philadelphia erbauten, bisher unter der Flagge von Guatemala gefahrenen Bark „Emilia“ von 258 britischen Register⸗Tons Ladungs⸗ fähigkeit nach dem Uebergange derselben in das ausschließ⸗
liche Eigenthum des preußischen Staatsangehörigen Fritz Wil⸗
helm Daniel Bremer zu Valparaiso, welcher Altona zum Hei⸗ mathshafen des Schiffes gewählt hat;
2) vom Kaiserlichen General⸗Konsulat zu Valparaiso am 27. September d. J. der im Jahre 1866 in Cape Elizabeth (Staat Maine, V. St. v. A.) erbauten, bisher unter der Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika gefahrenen Bark „Frecia“ von 504,07 Tons Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange derselben in das ausschließliche Eigenthum des Lübeckischen Staatsangehörigen Car! Friedrich Ludwig Ehlers zu Valparaiso, welcher Lübeck zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat;
3) vom Kaiserlichen Konsulat zu Newcastle on Tyne am 28. Oktober d. J. der im Jahre 1866 in North Hylton erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Bark „Johannes Köster“ (früher „Threepwood“) von 343,99 Register⸗Tons Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange derselben in das ausschließliche Eigenthum des preußischen Staats⸗ angehörigen Joh. Herm. Chr. Schluck zu Breege a. R., welcher Stralsund zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat;
4) vom Kaiserlichen Konsulat zu Liverpool am 5. d. Mts. dem im Jahre 1868 in Aberdeen erbauten, bisher unter bri⸗ tischer Flagge gefahrenen Vollschiff „Johanne Auguste“ (früher „Commissary“) von 899,55 Register⸗Tons Ladungs⸗ fähigkeit nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum der bremischen Handelsgesellschaft H. Bischoff & Co., welche Bremen zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat.
Die Nummer 36 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab
zur Versendung gelangt, enthält unter 3 Nr. 1350 die Verordnung, betreffend die Abänderung,
beziehungsweise Ergänzung der Bestimmungen über die Tage⸗
gelder, Fuhrkosten und Umzugskosten der Reichsbeamten. Vom 19. November 1879; unter
Nr. 1351 die Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und Belgien, wegen gegenseitiger Zulassung der beiderseitigen Staatsangehörigen zum Armenrechte. Vom 18. Oktober 1878; und unter
Nr. 1352 die Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und Luxemburg, wegen gegenseitiger Zulassung der beider⸗ seitigen Staatsangehörigen zum Armenrechte. Vom 12. Juni 1879.
Berlin, den 26. November 1879.
Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.
gung und über das Verfahren bei den Prüfungen der Maschinisten auf deutschen Seedampfschiffen“ (Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 30. Juni d. J. — Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 427 ff.) bestim⸗ men in den §§. 2, 5 und 6 Folgendes:
§. 2. Ein Befähigungszeugniß für Maschinisten dritter Klasse berechtigt zur Leitung der Maschinen von Schlepp⸗ dampfschiffen und von solchen Seedampfschiffen, deren Fahrten sich nicht über fünfzig Seemeilen von der Küste erstrecken.
Ein Befähigungszeugniß für Maschinisten zweiter Klasse berechtigt zur Leitung der Maschinen von Seshenepfs Bissen auf europäischer Fahrt (Fahrt zwischen europäischen Häfen s Häfen des Mittelländischen, Schwarzen und Azowschen
eeres).
Ein Befähigungszeugniß für Maschinisten erster Klasse berechtigt zur Leitung der Maschinen von Seedampsschiffen auf großer Fahrt (Fahrt in allen Meeren).
§. 5. Maschinisten, welche vor dem 1. Januar 1880 auf Pg cet im Sinne des §. 2 Dienste als Maschinisten gethan
aben, erhalten ihren früheren Diensten entsprechende Be⸗ ütizungszeugnisse von den zuständigen Verwaltungsbehörden, welchen der Nachweis über die früheren Dienste zu führen ist. §. 6. Den Maschinisten und Maschinen⸗Ingenieuren, welche im Dienste der Kaiserlichen Marine gestanden haben und ihre Befähigung durch Zeugnisse der zuständigen Kaiser⸗ lichen Marinebehörden nachweisen, steht die Befugniß zu, als Maschinisten auf deutschen Seedampfschiffen zu fahren, und zwar sind: — ehemalige Ober⸗Maschinisten⸗Applikanten als Maschi⸗ nisten dritter Klasse, ehemalige Maschinistenmaate und Ober⸗Maschinistenmaate als Maschinisten zweiter Klasse,
und
ehemalige Maschinisten, Ober⸗Maschinisten und
Maschinen⸗Ingenieure als Maschinisten erster Klasse zuzulassen. Die Befähigungszeugnisse für dieselben sind von
den zuständigen Verwaltungsbehörden auszufertigen.
3) Zur Ausfertigung der Befähigungszeugnisse, welche dem Vorstehenden nach denjenigen Maschinisten, die vor dem 1. Januar 1880 Dienste als Seedampfschiffs⸗Maschinisten gethan, sowie denjenigen Maschinisten und Maschinen⸗ Ingenieuren, die im Dienst der Kaiserlichen Marine gestanden haben, zu ertheilen sind, werden hierdurch die Königlichen Regierungen zu Königsberg, Danzig, Cöslin, Stettin, Stral sund, Schleswig und jede der Königlichen Landdrosteien zu Stade und Aurich für befugt erklärt. Gesuche um Aus⸗ fertigung solcher Befähigungszeugnisse müssen daher an eine dieser Behörden gerichtet werden und von den erforderlichen Nachweisen über die früheren Dienste, bez. Zeugnissen der zu ständigen Kaiserlichen Marinebehörden begleitet sein.
1 4) Jedes Zeugniß über die Befähigung als Seedampfs Maschinist unterliegt einem vom Empfänger zu tragenden Stempel von 1 ℳ und 50 ₰. 86 Berlin, den 19. November 1879. Der Minister für Handel un In Vertretung Jacobi.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Das Königliche statistische Bureau hat in unserem Auf⸗ trage eine nach Kreisen geordnete Zusammenstellung der von
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