eehe, modernes hehe; lasse sich nur dort empfehlen, wo es durch lokale,
historische Tradition sich eingebürgert habe. Andernfalls wenn es aus dem Kreise dieser Traditionen herausgetragen werde, bedeute das Anerberecht nichts weiter als eine herbe Benach⸗ theiligung der Miterben, er würde also aufs Entschiedenste gegen eine Ausbreitung dieses Prinzips auf alle Provinzen Preußens protestiren müssen. Der Abg. Miquel habe es so hingestellt, als ob das Bestreben nach Erhaltung des Bestbes in einer Hand lediglich das Vorrecht bäuerlicher Gesinnung sei; man finde dasselbe Stre⸗ ben auch im Handels⸗ und Gewerbestande, namentlich in großen Geschäften, deren Stolz ihre Jahrhunderte alte Tradition sei. Er verweise z. B. auf seine Vaterstadt Leipzig, da werde man Exempel genug finden. Finde sich also dieses Bestreben und seine Ausführung, ohne gesetzliche Bestimmungen, bereits im Handelsstande, so werde es recht wohl auch im bäuerlichen Stande unter dem gemeinen Recht zu ermöglichen sein überall da, wo ein wirkliches Bedürfniß hervortrete. Was den Gesetzentwurf selbst betreffe, so habe sein Wortlaut einige allgemein gehegte Befürchtungen zerstreut. Es sei bereits nachdrücklich hervor⸗ gehoben, daß der Entwurf an die Prinzipien der freien Ver⸗ erbung der Theilbarkeit u. s. w. nicht rühre. Sei das aber der Fall, so könne man auch nicht von einer irgend erheb⸗ lichen Wirkung des Gesetzes sprechen, das nur da wirken werde, wo das Volksbewußtsein stark genug sei, das Gesetz zu stützen. Wenn ferner gesagt sei, der Gesetzentwurf sei wesentlich zur Erhaltung des mittleren Grundbesitzes, als der Grundlage einer gesunden politischen und sozialen Ordnung, bestimmt, so müsse er bemerken, daß diese Anschauung schon Aristoteles vor mehreren tausend Jahren ver⸗ theidigt habe. Nach seiner Ueberzeugung liege sogar eine gewisse Gefahr im Anerbenrecht, da in demselben die übrigen Kinder nicht genügend berücksichtigt würden. Der Entwurf werde auch nur da eine Wirkung haben, wo derselbe sich auf die vorhandene Anhänglichkeit an den Grundbesitz stütze. Das Anerberecht bestehe thatsächlich schon jetzt in Westfalen, wenn auch nur in Form der letztwilligen Verfügung, während der vorgelegte Gesetzentwurf umgekehrt das Anerberecht gesetzlich einführen und es eben nur durch letztwillige Verfügung aus⸗ schließen wolle. Für solchen Zwang fehle es jedenfalls an iner ausreichenden Begründung. Einzelne Bestimmungen des Gesetzes seien für ihn schlechterdings unannehmbar, so besonders die Verfügung im §. 4, wonach bei beerbter Ehe der überlebende Gatte nur Verwal⸗ tung und Nießbrauch und zwar bis zu seinem Tode behalte, wenn er nicht wieder heirathe. Schreite der⸗ selbe aber zu einer anderen Ehe, so dauere sein Verwaltungs⸗ und Nießbrauchsrecht für die Landgüter, die nicht von ihm herrührten, beziehungsweise nicht gemeinschaftlich von den Ehe⸗ gatten erworben seien, nur bis zum vollendeten 30. Lebens⸗ jahre des Anerben. Diese Bestimmung, wonach der Gatte ausdrücklich nur Verwaltung und Nießbrauch, aber kein Ver⸗ kaufs⸗ oder Schuldrecht an seinem Vermögen behalte, sei so ungeheuerlich, daß er wirklich nur annehmen könne, sie sei mißverständlich in das Gesetz gerathen. Auf weitere Details brauche er wohl nicht einzugehen und bemerke nur noch im Allgemeinen, daß für ihn ein genügendes Bedürfniß für die hier vorgeschlagenen Zwangsbestimmungen nicht vorliege, daß ein⸗ zelne Bestimmungen ihm absolut unannehmbar seien und die Frage, ob man vom bestehenden Erbrecht zu einem Zwangs⸗ erbrecht übergehen solle, ihm sehr zweifelhaft erscheine. In zweifelhaften Fällen aber sei er für die freie Gestaltung der gegenwärtigen Gesetzgebung. Der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg bemerkte, nach den Er⸗ klärungen seines Kollegen, des Ministers für landwirthschaft⸗ liche Angelegenheiten, hätte er geglaubt, sich jede weitere Aeußerung ersparen zu können, wenn nicht eine vielleicht nebensächliche Bemerkung des Abg. Miquel ihn dazu Anlaß gäbe. Es sei das die Bemerkung, die die Besorgniß aus⸗ drückte, es möchte von den Juristen, die in altrömischen An⸗ schauungen befangen, das, was politisch und nationalwirth⸗ schaftlich durch das Gesetz erreicht werden solle, wieder geschä⸗ digt werden. Er dürfe die Versicherung abgeben, daß, wenn as Gesetz als ein solches erkannt sei, welches den gedachten Tendenzen wirklich diene, die römischen Anschauungen über das Erbrecht demselben keine Schwierigkeiten bereiten sollten; um so weniger, als in dem Landrecht keineswegs die rö⸗ mische Anschauung über das Erbrecht niedergelegt sei. Im preußischen Landrecht sei mehr vom deutschen Recht enthalten, als in vielen Ländern des gemeinen Rechts. Es sei ja vielfach hergebracht, das Landrecht als ein komplizirtes Gesetzbuch zu betrachten, das man mit nem gewissen mitleidigen Wohlwollen zwar frage, aber niemals als berechtigte Gesetzgebung ansehe. Gerade hier im Gebiete des bäuerlichen Erbrechts sei das Landrecht vom deutschen Erbrecht durchdrungen. Als Justiz⸗Minister würde er sich den Vorwurf großer Voreiligkeit zuziehen, wenn er heute schon au fond des Entwurfs eingehen wollte. Um sich ein begründetes Urtheil zu verschaffen, müsse er die Bericht⸗ erstattung der obersten Justizbehörden der betreffenden Landes⸗ theile abwarten. Dies werde wohl als eine berechtigte Vor⸗ sicht anerkannt werden und werde ihn entschuldigen, wenn er auf die Bedenken, welche auch ihm einzelne Bestimmungen des Gesetzes, namentlich in Besug auf das eheliche Güterrecht, hervorrufe, nicht eingehe. Von Seiten der Justizverwaltung werde dem Gesetze jedwede Förderung 8 Theil werden, die ihm von dieser Stelle gewährt werden könne.
Der Abg. Dr. von Cuny widerlegte die Hänelschen Auf⸗ fassungen von dem vom Abg. Miquel vertretenen Standpunkte aus. Der hefe eh äste habe die Debatte wieder auf die richtigen Gesichtspunkte zurückgeführt, von denen sie der Abg. Hänel entfernt habe. Letzterer habe behauptet, daß durch diese Vorlage der hergebrachte Zustand in einen Zwangs⸗ zustand verwandelt werden solle. Der Abg. Miquel habe da⸗ gegen mit Recht hervorgehoben, daß es sich hier um ein all⸗ gemeines wirthschaftliches Bedürfniß handele, dessen Ursprung der Abg. Hänel selbst bis auf Aristoteles zurückdatirt habe, denn der Staat habe in dem Stande der freien Grundbesitzer den besten Schutz gegen die Sozialdemokratie. Hierbei von einem Zwangszustande zu reden, sei durchaus unberechtigt, denn es stehe nach dieser Vorlage dem Eigenthümer frei, durch eine letzt⸗ willige Verfügung das durch dieselbe konstituirte Anerberecht zu annulliren. Dagegen könnte man mit mehr Recht den jetzigen Zustand des Intestaterbrechts einen Zwang nennen. Die Hauptursache der überhandnehmenden Verschuldung des bäuerlichen Besitzes liege in der Nothwendigkeit der Erlegung des Kaufwerthes bei der Uebernahme von den Erben oder in der Abfindung der miterbenden Geschwister durch den Anerben. Welche Schwierigkeiten das französische Recht durch die Be⸗ messung der Pflichttheile
nach dem Kaufwerthe der Sitte der
Anerbung entgegenstelle, habe er in seiner Heimath, der Grafschaft Mörs, oft gesehen. Es sei ein allgemeines Be⸗ dürfniß, daß durch diese Vorlage die Gesetze beseitigt würden, welche die Ausbreitung solcher Sitten erschwerten und ver⸗ hinderten.
Der Abg. Dr. Schellwitz erklärte sich gegen diesen Antrag, doch sei er im Prinzipe mit der Lorlage des Abg. von Schor⸗ lemer einverstanden; trotzdem sei es nicht möglich, diese Materie in so leichter Weise zu regeln, wie der Antrag wolle. Schon in den Jahren 1824 und 1834 seien ähnliche Anträge aus den Provinzial⸗Landtagen Pommerns und Preußens hervor⸗ gegangen, und schon damals seien erhebliche Bedenken gegen dieselben erhoben worden. Er bitte, die Vorlage der Re⸗ gierung nach dem Antrag Köhler zu überweisen, damit die⸗ selbe darüber die Provinzialbehörden höre.
Der Abg. Graf Wintzingerode schloß sich den Bemerkun⸗ gen des Vorredners an. Er müsse aber der Vorlage einen Geleitbrief mitgeben, der ihr ein gutes Fortkommen sichere. Er habe sich mit der vorliegenden Materie wiederholt ein⸗ gehend beschäftigt, auch im Landes⸗Oekonomiekollegium, und könne den Entwurf nur willkommen heißen, um so mehr, als er ihm eine viel weitergehende Bedeutung zuschreibe als die, nur das Bauernerbrecht in Westfalen zu regeln. Er glaube, daß dasselbe sich nicht nur Eingang verschaffen werde, wo schon Sitte und Gewohnheit nach der Anerbung der Besitzun⸗ gen strebe, sondern auch in denjenigen Landestheilen, wo die
ersplitterung des bäuerlichen Besitzthums schon weit vorge⸗ schritten sei. Er betone nur vor Allem, daß der Entwurf in keiner Beziehung eine Beschränkung des Eigenthumsrechts in⸗ volvire, daß aber die Regelung der Materie in nationalem und nationalökonomischem Interesse dringend erforderlich sei. Stelle man sich auf diesen Standpunkt, dann dürfe mon nicht ver⸗ kennen, daß die fortschreitende Zersplitterung, der häufige Be⸗ sitzwechsel, der häufige Wechsel in dem Zusammenhang unter den einzelnen Grundstücken dem Bestande des ländlichen Mit⸗ telstandes der Ruin drohe. Von den Bedenken des Abg. Dr. Hänel könne er nur einen Punkt als berechtigt anerkennen, nämlich den, daß die Taxation basirt werden solle auf einen Katastral⸗Reinertrag; solche Schätzung sei nach der heutigen Lage der Gesetzgebung nicht mehr angezeigt. Man habe dahin zu streben, daß die Schätzungen nach dem Katastral⸗Reinertrage in längeren Perioden einer Revision unterworfen würden. Wenn er den Entwurf im Ganzen im vollsten Maße willkom⸗ men heiße, so könne er doch auch nur wünschen, daß derselbe zunächst seinen Weg durch die nächstbetheiligten Organe mache, die zu seiner Prüfung berufen seien.
Der Abg. Holtz erklärte, die konservative Partei werde dem Antrage Miquel zustimmen, um auf diese Weise die Frage in die zweite Lesung zu bringen, für welche sie sich noch einige Anträge vorbehalte, um diese Frage auch für andere Provin⸗ zen einer Regelung zu unterziehen, denn auch dort sei das Bedürfniß für eine gesetzliche Regelung fühlbar.
Ein Antrag auf Schluß der Diskussion wurde ange⸗ nommen. 1
Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst befürwortete zum Schluß seinen Antrag. Er würde bei einer kommissarischen Berathung der Vorlage eine Aenderung des §. 4 in dem vom Abg. Hänel angedeuteten Sinne beantragt haben. Wenn der Abg. Hänel Bedenken habe, das 1860 kodifizipte eheliche Güterrecht für Westfalen jetzt schon zu ändern, so habe er doch eine solche Aengstlich⸗ keit nicht gezeigt, als es sich um Abänderung wichtiger Ver⸗ fassungsparagraphen handelte. Wenn der Abg. Hänel be⸗ haupte, daß die abgefundenen Geschwister das ländliche Pro⸗ letariat verstärkten, dann möge derselbe zusehen, wo das länd⸗ liche Proletariat stärker sei in den Landestheilen, wo die Sitte noch der Zersplitterung des Grundbesitzes entgegengewirkt habe, oder in denen, wo dieses nicht der Fall sei. Wenn der Abg. Köhler Bedenken dagegen erhebe, ob es der Regierung möglich sein werde, bis zur nächsten Session eine solche Vor⸗ lage fertig zu stellen, so habe er eine bessere Meinung von der Arbeitskraft der Regierung, die ja selbst die großen Eisen⸗ bahnvorlagen in wenigen Monaten fertig gestellt habe.
Nach einigen persönlichen Bemerkungen der Abgg. Dr. Schellwitz, Dr. Hänel und Frhr. von Schorlemer⸗Alst beantragte der Abg. Dr. Köhler (Göttingen), wenn kein Widerspruch er⸗ folge, schon jetzt über die gestellten Anträge abzustimmen. Nachdem der Abg. Parisius Widerspruch eingelegt hatte, bean⸗ tragte der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst, wenn kein Wider⸗ spruch erfolge, sofort in die zweite Berathung seines Antrages zu treten. Der Abg. Parisius erklärte auch hier, daß er eine Ueberstürzung im Interesse des Landes vermeiden wolle und daher auch gegen die sofortige zweite Berathung Widerspruch erhebe. Hierauf beschloß das Haus die 2. Berathung der Vorlage im Plenum stattfinden zu lassen, worauf sich dasselbe um 3 ¼ Uhr vertagte.
— In der heutigen (14.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Kriegs⸗Minister von Kameke, der Finanz⸗Minister Bitter, der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg und mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, stand auf der Tagesordnung die definitive Wahl des Präsidenten und der beiden Vizepräsidenten für die Dauer der Session. Auf den Antrag des Abg. Dr. Achenbach wurde das bisherige Präsidium durch Akklamation Fnifdergewählt Alle drei Präsidenten nahmen die auf sie ge⸗ fallene Wahl dankend an. Darauf leisteten diejenigen Ab⸗ geordneten, welche dies bisher noch nicht gethan hatten, den vorgeschriebenen Eid auf die Verfassung. Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zur deutschen Gebührenordnung für Rechts⸗ anwälte. Obwohl der Abg. Simon von Zastrow die Gebührensätze für Rechtsanwält im allgemeinen für zu hoch gegriffen erachtete, so erklärte er doch, daß Preußen die Konsequenzen der EE“ tragen müsse, und daß deshalb seine Partei darauf verzichte, prinzipielle Ein⸗ wendungen gegen diese Vorlage zu erheben, und nur zur Auf⸗ klärung einiger dunklen Vorschriften dieselbe an die Justiz⸗ kommission zu verweisen wünsche. Der Abg. Dr. Köhler sprach wegen der dringenden Eile, welche die Vorlage habe, für den sofortigen Eintritt in die zweite Berathung, jedoch nahm das Haus den Antrag des Abg. Simon von Zastrow an. Die Rechnungen der Kasse der Ober⸗Rechnungskammer für das Etatsjahr 1. April 1877/78 und die Rechnung über den Staatshaushalt des Jahres 1876 wurden auf den Antrag des Abg. Rickert an die Rechnungskommission ver⸗ wiesen. Darauf setzte das Haus die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗Etats pro 1880/81, und zwar mit dem
Etat ber Verwaltung der direlten Steuern (Nr. 2788. Fl.
1“
unter Landtagsangelegenheiten) fort. Einen Vorwurf des Ab Schütt, daß die Regierung in Schleswig dei der Ablösu stehender Gefälle durch Provokation der Ablösung bei den Auseinandersetzungsbehörden vor der Entscheidung der ordent⸗ lichen Gerichte in der Angelegenheit einen Mißbrauch mit den ihr gesetzlich zustehenden Befugnissen getrieben habe, wies der Finanz⸗Minister Bitter als durchaus unbegründet urück. Das materielle Recht in dieser Frage sei allerdings sehr streitig, aber formell habe die Regierung in Schleswi durchaus gesetzlich korrekt und deshalb auch pflichtgemäß uns bona fide gehandelt. Nachdem der Referent der kommission Abg. Kieschke zu der Position der Gebäudesteuer erklärt hatte, daß die Regierung der Kommission eine Denk. schrift über die Ergebnisse der letzten Gebäudesteuerveranlagun zugesagt und daß bis dahin die Kommission von einem näheren Eingehen auf diese Materie abgesehen habe, sprach der Abg. Dr. Röckerath sein Bedauern darüber aus, daß die Instruktionen des Finanz⸗Ministers für die Veranla⸗ gungskommissionen entgegen dem Sinne des Gesetzes viel zu der abnormen Steigerung dieser Steuer bei der letzten Ver⸗ anlagung beigetragen hätten; namentlich würden die städti⸗ schen Gebäude zu scharf, die ländlichen zu milde herange⸗ zogen. Auch der Abg. Richter erkannte die vom Vorredner getadelte Erhöhung der Gebäudesteuer in der jetzigen Zeit der verstärkten indirekten Steuern als eine motivirte nicht an, und darin stimmte ihm der Abg. Rickert durchaus bei. Dagegen sprach der Abg. Jacobz die Meinung aus, daß die frühere Veranlagung eine zu niedrige gewesen und erst jetzt eine normale geworden sei. Er ersuche die Regierung, dem Hause demnächst eine Vorlage zu machen, wonach die Dienstgebäude der Deichverbände von der Gebäudesteuer frei bleiben sollten.
Der Finanz⸗Minister Bitter erklärte, daß die vielfach er⸗ wähnte Denkschrift über die Ergebnisse der letzten Gebäude⸗ steuerveranlagung unmittelbar nach dem 15. Dezember werde abgeschlossen werden. Er wies dann noch den Vorwurf zurück, daß der Finanz⸗Minister auf jede Weise die Gebäudesteuer in die Höhe geschraubt habe; er habe nur loyal dahin gestrebt, bei der gesetzlich vorgeschriebenen Revision die Mängel der früheren Veranlagung zu beseitigen. Der Staat könne für seine Bedürfnisse der gesetzlich feststehen⸗ den Steuern nicht entbehren. Die Abgg. Dr. Petri und Berger konstatirten, daß die Organe des Finanz⸗ Ministers nicht überall von der gleichen Loyalität beseelt gewesen seien, wie dieser selbst. Die unteren Organe wünschten sich den Oberbehörden durch Steigerung der Steuern angenehm zu machen. Es herrsche über die letzte Veranlagung der Gebäudesteuer eine notorische Erbitte⸗ rung im Lande. Obwohl der Abg. Or. Windthorst in diese Klagen auch in Bezug auf seine Heimathsprovinz einstimmte, so erklärte er doch, daß er darin keine Veranlassung für den Abg. Richter erblicken könne, auch hier seine bekannten An⸗ griffe wegen Belastung des armen Mannes gegen die Majorität, welche im Reichstage die neuen indirekten Steuern bewilligt habe, zu richten. Die Abgg. Dr. Miquel und Grun⸗ brecht sprachen sich für eine Revision der jetzigen Gebäude⸗ steuerveranlagung aus, wo man statt des Miethvertrages den Nutzungswerth zu Grunde lege. Beim Schlusse des Blattes sprach der Abg. Richter. 8
Um den Studirenden des Maschinenfachs einem mehrfach geäußerten Wunsche entsprechend Gelegenheit zu geben, die großen Sommerferien zu praktischen Arbeiten zu verwenden und sich einen Einblick in die Ein⸗ richtungen und Erfordernisse größerer Werkstattsanlagen zu verschaffen, hatte der Minister der öffentlichen Arbeiten imn April d. J. die sämmtlichen Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen
angewiesen, die Studirenden, welche einen derartigen Antrag
stellen würden, für die Dauer der Ferien als Volontairs in den Eisenbahn⸗Reparaturwerkstätten zu beschäftigen. Auch war den Vorständen der Privatbahn⸗Verwaltungen ein gleiches Verfahren empfohlen worden. Wie wir hören, hat bereits in diesem Sommer eine nicht unerhebliche Anzahl Studirender von dieser Erlaubniß mit günstigem Erfolge Gebrauch gemacht.
— In Beziehung auf das am 1. Januar 1880 in Kraf tretende Gesetz, betreffend die Statistik des Waaren⸗ verkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Aus⸗ lande, vom 20. Juli d. J., hat das Kaiserliche sta⸗ tistische Amt an sämmtliche Handelskorporationen im Reiche das folgende Cirkularschreiben gerichtet:
Die Vorschriften, welche der Bundesrath laut Bekanntmachung vom 20. November d. J. zur Ausführung des Gesetzes vom 20. Juli d. J., die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiett mit dem Auslande betreffend, erlassen hat (Centralblatt für das Deutsche Reich, VII. Jahrgang, S. 676), ordnen im §. 5 an, daß die gedruckten Formulare zu den Anmeldescheinen, welche vom 1. Januert 1880 ab für den gedachten Verkehr erfordert werden, und die Ar⸗ leitung zur Ausfüllung derselben einzeln von den Anmelkestellen (d. i. den Zollämtern im Grenzbezirk und den sonstigen daselbst zur Entgegennahme von Anmeldungen errichteten besonderen Anmeldeposten), sowie von den sämmtlichen übrigen Zoll⸗ und Steuerstellen unentgeltlich zu verabfolgen sind. Ebenda ist be⸗ stimmt, daß Exemplare der Formulare und der Anleitung in größerer Anzahl von denjenigen Zoll⸗ und Steuerstellen, welche zugleich Anmeldestellen sind (Anmeldeämter) oder von den Direktir⸗
behörden besonders damit beauftragt werden, gegen Erstattung
der Kosten entgegengenommen werden können. Für den Druck der Formulare und der Anleitung hat, in Gemäßheit des §. 44 der zur Ausführung des oben gedachten Gesetzes erlassenen Dienstvorschriften vom 21. November d. J. (Centralblatt für das Deutsche Rtich VII. Jahrgang, S. 687), das Kaiserliche statistische Amt Sorge ir tragen.
Zufolge der letztgedachten Vorschrift haben wir die Anfertigung dieser Drucksachen der Reichsdruckerei (Abtheilung II., Berlin V. Wilhelmstraße 75) übertragen, welche dieselben, zum Beweis der Korrektheit, mit unserm Stempel versehen, und zu Anfang Dezemket d. J. fertig stellen wird. Die Reichsdruckerei verkauft die Formular⸗ zu den Anmeldescheinen in Mengen von 100 Exemplaren oder in Vielfachen von hundert (die Kosten der Verpackung einbegriffen) füt den Preis von 70 Pfennig das Hundert an Behörden, wie an Privat⸗ personen, wenn die Einzahlung des Betrags bei der Entnahme, bezm. der Bestellung baar oder mittelst Postanweisung erfolgt. Unte! dieser Bedingung wird auch die Anleitung zur Ausfüllung der Ar⸗ meldescheine von der Reichsdruckerei verabfolgt, und zwar bei Be⸗ st.heh von 50 oder mehr Exemplaren (einschl. der Verpackungt⸗ osten) für 5 Pfennig das Stück, bei Bestellung von weniger als 50 Exemplaren (einschließlich des Portos für die in solchem Fall⸗ stattfindende Zusendung unter Band) für 7 Pfennig das Stück.
Des Weitern ordnet der §. 13 des Gesetzes an, daß die zur Ent richtung der statistischen Gebühr dienenden und entsprechend bezeich neten Stempelmarken zum Preise des Stempelbetrages (5, 10,2 und 50 Pfennig), auf welchen sie lauten, bei sämmtlichen Postanstalten verkauft werden.
anstalte
heimgesucht worden sind,
der niedrigsten⸗Stempelmarke von 5 Pfennig versehene Formulare zu Ausfuhranmeldescheinen zum Verkauf bereit gehalten.
Hiernach ist Jedermann in den Stand gesetzt, sich rechtzeitig For⸗ mulare zu den Anmeldescheinen, Stempelmarken und die Anleitung zur Ausfüllung der ersteren zu verschaffen. Für etwaige Anschaffungen von Formularen gestatten wir uns, darauf aufmerksam zu machen: erstens, daß die Ausstellung der Anmeldescheine dem Absender ob⸗ liegt, der sich darin zwar vom Waarenführer vertreten lassen kann, jedoch, wenn er (der Absender) im deutschen Zollgebiet oder in einem Zollausschlusse (Bremen mit Bremerhaven, Hamburg mit Cux⸗ haven, Altona, Geestemünde, Brake ꝛc.) wohnt, nur dann, wenn der Waarenführer weder eine öffentliche Transportanstalt, noch eine die Güterbeförderung gewerbsmäßig treibende Person ist; sodann zweitens, daß zu den Anmeldescheinen je nach der Verkehrsrichtung verschieden⸗ farbige Formulare verwandt werden müssen, die aber nicht blos durch die Farbe, sondern auch durch die nachstehend mit Anführungs⸗ zeichen angedeutete Ueberschrift als für die betreffende Verkehrs⸗ richtung bestimmt gekennzeichnet sind.
Weitaus am häufigsten werden „Anmeldescheine für die Aus⸗ fuhr“ auszustellen sein, da jede auszuführende Sendung — von den im Gesetz und der Bekanntmachung bestimmten Ausnahmen abge⸗ sehen — von einem Anmeldeschein begleitet sein soh. Es sind dazu grüne Formulare zu verwenden.
Bei den übrigen Verkehrsrichtungen, nämlich der Einfuhr, der Durchfuhr und dem Inlandsverkehr mit Berührung des Auslandes, werden Anmeldescheine überhaupt nicht oft zur Anwendung kommen, weil dabei die Waaren, meistens nach Maßgabe der Zollgesetze, den Zollbehörden schriftlich deklarirt werden müssen, und dann, wie bei den mündlich deklarirten zollpflichtigen Waaren, die Zolldeklaration an die Stelle des Anmeldescheins tritt. Ueberdies ist es bei der Einfuhr und Durchfuhr meistens der auswärtige Versender oder in dessen Vertretung der Waarenführer, welcher den etwa erforderlichen An⸗ meldeschein auszustellen hat.
Oefter möchten beim Inlandsverkehr mit Berührung des Aus⸗ lands Inländer, auch wenn sie nicht Waarenführer sind, in die Lage kommen, einen Anmeldeschein ausstellen zu müssen. Dieser Verkehr ist nicht allein, wenn er unter Zollkontrole, sondern auch, wenn er auf Grund direkter Begleitpapiere im freien Verkehr stattfindet, von der sta⸗ tistischen Gebühr, die andernfalls sowohl beim Ausgang, wie beim Wieder⸗ eingang entrichtet werden müßte, befreit. Eine Beförderung auf Grund direkter Begleitpapiere wird dann angenommen, wenn die Waaren beim Ausgang aus dem freien Verkehr des Zollgebiets zur Wieder⸗ einfuhr angemeldet, und dabei ihren Transport betreffende Fracht⸗ papiere vorgelegt werden, die auf einen innerhalb des Zollgebiets liegenden Bestimmungsort lauten. Zur Anmeldung hat man einen „Anmeldeschein für Versendungen vom Zollgebiet durchs Aus⸗ land nach dem Zollgebiet auf Grund direkter Begleitpapiere“ aus⸗ zustellen, wozu ein rothes Formular zu benutzen ist.
Auch bei der „Durchfuhr durch das deutsche Zollgebiet auf Grund direkter Begleitpapiere“ im freien Verkehr wird öfters der Fall eintreten, daß Inländer (außer Waarenführern z. B. Spediteure) einen Anmeldeschein auszustellen haben. Eine solche Durchfuhr, die ebenfalls von der statistischen Gebühr frei ist, wird nämlich an⸗ genommen, wenn Waaren beim Eingang in den freien Verkehr des Zollgebiets zur Wiederausfuhr angemeldet und dabei ihren Transport betreffende Frachtpapiere vorgelegt werden, welche auf einen außerhalb des Zollgebiets liegenden Bestimmungsort lauten. Zu den betreffen⸗ den Anmeldescheinen sind gelbe Formulare bestimmt.
„Anmeldescheine für die Einfuhr“ endlich, wozu weiße Formu⸗ lare dienen, werden von Inländern kaum in anderen Fällen, als wenn sie Waarenführer sind oder in einem deutschen Zollausschluß wohnen (§. 5 Absatz 1 des Gesetzes), gebraucht werden.
Die vorstehenden Ausführungen dürften es den ungefähren Bedarf an Formularen zu den Anmelde⸗ scheinen zu bemessen. Wir stellen nun anheim, in Ihrem Bezirke gefälligst Sorge tragen zu wollen, daß jeder Betheiligte sich seinen Bedarf und die zur richtigen Ausfüllung der Formulare un⸗ entbehrliche Anleitung rechtzeitig verschaffe. Die Anschaffung von größeren Mengen dürfte sich, außer für Wiederverkäufer, besonders für Waarenführer empfehlen. Bestellungen bei der Reichsdrockerei würden möglichst bald zu machen sein, um dieselbe zur rechtzeitigen Ausführung in den Skand zu setzen.
Schließlich bemerken wir ergebenst, daß die zur Herstellung der Statistik des Waarenverkehrs erforderlichen gesammten Zusammen⸗ stellungsarbeiten beim statistischen Amt konzentrirt werden sollen, so daß die Zoll⸗ und Steuerstellen nur die ersten Anschreibungen zu machen, dann aber die Notizen über sämmtliche einzelne Waaren⸗ posten dem statinischen Amt zuzustellen haben. Von der Beschaffen⸗ heit dieses Urmaterials wird es abhängen, ob es dem statistischen Amt möglich sein wird, eine vollständige und korrekte Statistik des Waarenverkehrs mit dem Auslande zu liefern; die Be⸗ schaffenheit des Urmaterials aber ist wieder abhängig von den Anmeldungen Seitens des Verkehr treibenden Publikums. Unbedingt erforderlich zur Herstellung einer guten Statistik sind vollständige und genaue Angaben über Gattung und Menge der Waaren und über die Herkunft beziehungsweise Bestim⸗ mung derselben. Welche Regeln hierbei zu beobachten sind, lehrt die mehrfach erwähnte Anleitung. Darauf nach Kräften hinzuwirken, daß diese Regeln bei Ausstellung der Anmeldescheine gewissenhaft be⸗ folgt und alle nach dem Gesetz und der Bekanntmachung anmelde⸗ pflichtigen Waaren auch wirklich angemeldet werden, möchten wir Sie hiermit ergebenst gebeten haben. 8 -.“
Berlin, den 24. November 1879. Kaiserliches statistisches Amt. Becker. An die sämmtlichen Handels und Gewerbekammern, kaufmännischen Korporationen und wirthschaftlichen Vereine des Deutschen Reichs.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Kaiserliche Staatssekretär für Elsaß⸗Lothringen Herzog ist von Straß⸗
burg hier eingetroffen.
— Der Kaiserliche General⸗Konsul für die Südsee⸗Inseln, Kapitän zur See Zembsch, hat am 3. Oktober von Sydney aus an Bord S. M. S. „Bismarck“ die Reise nach seinem Amtsbezirk fortgesetzt. Er beabsichtigte zunächst den König
nach
von Tonga in Nukualofa zu besuchen und sich sodann Nach voraus⸗
Apia auf den Samoa⸗Inseln zu begeben. Breslau, 25. November. (Schl. Ztg.)
gegangenem Gottesdienst fand heute um 12 Uhr im Sitzungs⸗ saale des Ständehauses die feierliche Eröffnung des XXVII. Pro⸗ vinzial⸗Landtags von Schlesien statt. Eingeholt von dem Vorsitzenden des XXVI. Provinzial⸗Landtags, Herzog von Ratibor, und den Herren von Götz, von Jagwitz, Friedens⸗ burg und Werner, betrat der Königliche Landtags⸗Kommissarius, Ober⸗Präsident von Seydewitz, den Saal und eröffnete den,
Landtag mit folgender Ansprache:
Meine hochgeehrten Herren Mitglieder des Provinzial⸗Landtages! v
Se. Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 3. d. Mts. die Einberufung des Provinzial⸗Landtages der Provinz Schlesien Allergnädigst zu befehlen geruhet.
Nachdem der letzte Provinzial⸗Landtag zu Anfang des vorigen Jahres startgefunden hatte, ist gegenwärtig der Zusammentritt des Provinzial⸗Landtages um so nothwendiger geworden, als einestheils die Ihnen zustehende als baldige Neuwahl des Vorsitzenden des Pro⸗ vinzialausschusses und seines Stellvertreters, außer den gemäß §. 49 der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 ebenfalls vorzunehmen⸗ den Wahlen zum Provinzialausschuß unerläßlich geworden war, anderentheils aber einzelne Kreise der Provinz wegen der Ueber⸗ chwemmungen und Ernteausfälle, von denen sie im laufenden Jahre
die helsende Fürsorge auch der Provinz i
ermöglichen,
Anspruch nehmen, welche Sie, meine hochgeehrten Herren, gewiß gern und bald in dem Ihnen angemessen erscheinenden Umfange ge⸗ währen merden.
Aus dem Provinzial⸗Landtage sind 6 Mitglieder, davon 5 durch den Tod, ausgeschieden. Füc 5 der ausgeschiedenen Mitglieder haben gemäß §. 22 der Provinzialordnung Ersatzwahlen stattgefunden, und werden Ihnen die betreffenden Wahlverhandlungen zur Prüfung vor⸗ gelegt, ein Mitglied ist erst vor wenigen Tagen verstorben, und steht die diesfalls bereits angeordnete Ersatzwahl im Laufe des nächsten Monats bevor.
Die weiteren Vorlagen, welche Ihnen Seitens der Königlichen Staatsregierung gemacht werden, betreffen nur die bei den Bezirks⸗ Kommissionen für die klassifizirte Einkommensteuer, bei den Ober⸗ Ersatzkommissionen und den Verwaltungsgerichten nach Ablauf der Wahlperiode der bisherigen Mirglieder und Stellvertreter derselben erforderlichen und von Ihnen zu bewirkenden Neuwahlen.
Im Uebrigen werden dem Provinzial⸗Landtage vornehmlich die die provinzielle Selbstverwaltung betreffenden Vorlagen des Provin⸗ zialausschusses beschäftigen. Sie werden, meine hochgeehrten Herren, dabei mannichfache Veranlassung finden, für die Interessen der Pro⸗ vinz zu wirken, sich aber auch von der fortschreitenden gedeihlichen Entwickelung der Institute derselben überzeugen.
Wenn ich, nachdem ich beinahe ein Menschenalter hindurch dem Pxrovinzial⸗Landtage angehört habe, gezenwärtig gemäß §. 26 der Provinzialordnung bei demselben als Königlicher Kommissarius zu fungiren habe, so darf ich mich der Hoffnung hingeben, daß Sie, meine hochgeehrten Herren, mir das Vertrauen, mit welchem Sie mich bisher beehrt haben, auch in meiner jetzigen Stellung bewahren wollen, und bedarf es kaum meiner Versicherung, daß ich überall und immer bereit sein werde, Ihre Geschäfte nach Krͤften zu för⸗ dern, und mitzuhelfen an der Arbeit für das Gedeihen und die Wohlfahrt unserer theuren Provinz.
Im Allerhöchsten Auftrage erkläre ich hiernach den 27. Schle⸗ sischen Provinzial⸗Landtag für eröffnet.
Namens des Provinzial⸗Landtags erwiderte das älteste Mitglied desselben, Bürgermeister a. D. Schaffer⸗Trebnitz. Nach einem kurzen Rückblick auf die Vorgänge seit dem letzten Provinzial⸗Landtage brachte der Redner ein dreifaches Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, in welches die Mitglieder begeistert einstimmten. — Zum ersten Vorsitzenden wurde darauf durch Akklamation der Herzog von Ratibor ge⸗ wählt, der die Wahl mit dem Ausdruck des Dankes für das ihm wiederholt geschenkte Vertrauen annahm. Dann wurde zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden geschritten. Von 101 ab⸗ gegebenen Stimmen erhielten der Ober⸗Bürgermeister Friedens⸗ burg⸗Breslau 57, der Staats⸗Minister Dr. Friedenthal 31, die übrigen Stimmen zersplitterten sich. Der Ober⸗Bürgermeister Friedensburg war sonach mit absoluter Majorität zum stell⸗ vertretenden Vorsitzenden gewählt und nahm die Wahl eben⸗ an. Zu Schriftführern wurden durch Akklamation gewählt: Striegau, Landrath Held⸗Frankenstein Wittenburg⸗Neustadt O./S.; zu Stellvertretern: Graf von Cschirschky⸗Renard (Gr.⸗Strehlitz), Kämmerer von Yselstein⸗ Breslau. Nach Erledigung einer Reihe eingegangener Urlaubs⸗ Sä der Vertheilung der Mitglieder in die verschiedenen Ausschüsse wurde nach 1 Uhr die Sitzung vertagt.
„Nach der Wiedereröffnung der Verhandlung wurde Mit⸗ theilung von den Vorlagen gemacht, welche der Versammlung Seitens der Königlichen Staatsregierung zugegangen waren. Am Schlusse dieser Mittheilung gedachte der Vorsitzende der seit dem letzten Landtage verstorbenen Mitglieder, deren Gedächtniß zu ehren die Versammlung sich von den Plätzen erhob. Der Vorsitzende begrüßte sodann die neu eintretenden Mitglieder und verlas das Verzeichniß der vom Provinzialausschuß ein⸗ gegangenen Vorlagen, welche ebenso wie die Vorlagen der Königlichen Staatsregierung den einzelnen Ausschüssen, deren Konstituirung inzwischen erfolgt war, überwiesen wurden.
Bayern. München, 25. November. (Allg. Ztg.) Bei der heutigen Ersatzwahl für den Landtag in Din⸗ kelsbühl wurde der mit 96 von 111 Stimmen an Stelle des Busch gewählt.
Der Magistrat genehmigte heute zu der im Jahre 1881 in München abzuhaltenden Landes⸗Industrieau sstellung eine Garantieleistung von 30 000 ℳ Bürgermeister Dr. Er⸗ hardt legte dar: es handle sich weit mehr um eine moralische als um eine finanzielle Unterstützung des Unternehmens, welches von der Gemeinde selbst dann gefördert werden sollte, wenn ein Risico zu übernehmen wäre, was aber voraussicht⸗ lich nicht der Fall sei. 26. November. (W. T. B.) Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz ist heute Abend 6 ½ Uhr hier eingetroffen und auf dem Bahnhofe von dem preußischen Ge⸗ sandten Grafen von Werthern, dem Militär⸗Attaché, Oberst⸗ Lieutenant von Stülpnagel und dem Polizei⸗Präsidenten von Feilitzsch begrüßt worden. Nach eingenommenem Diner setzte Se. Kaiserserliche Hoheit um 7 Uhr die Reise nach Berlin fort.
zuwara
Württemberg. Stuttgart, 25. November. (St. A. f. W.) Gestern trat das Comité für die württembergische Landesausstellung des Jahres 1881 in erster Sitzung zusammen, wählte zum Vorsitzenden einstimmig Dr. Jul. Jobst und ernannte ein Exekutivcomité, welches sofort in Wirksam⸗ keit trat. Es wurde ferner beschlossen, verschiedene Sub⸗ kommissionen niederzusetzen, z. B. für Finanzwesen, Bauwesen, Installation der Aussteüungsgegenstände, für Wirthschaft, Presse ꝛc. Das Comité verstärkte sich durch Kooptation vieler auswärtiger Mitglieder. Zugleich wurde erwähnt, daß die Zeichnungen für den Garantiefonds den Betrag von 200 000 ℳ bereits überschreiten.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 24. November. (Mgdb. Ztg.) Der Landtag des Fürsten⸗ thums ist auf den 8. Dezember einberufen. Derselbe wird hauptsächlich mit der Etatsberathung beschäftigt sein. Mit dieser Session schließt auch die Wahlperiode, und im Jahre 1880 werden die Neuwahlen erfolgen.
und Landrath von
ausgetretenen Dr.
Wien, 26. November. T. B.) Die „Polit. Corr.“ erklärt, daß die von einem Blatte gebrachten Daten über das Heeresbudget pro 1880
Oesterreich⸗Ungarn. (W.
auf Erfindung beruhen und wesentlich von dem vorzulegenden Budget abweichen. — Aus Konstantinopel meldet das ge⸗ nannte Blatt: Moukhtar Pascha erhielt den Befehl, mit 20 Bataillonen nach Gussinje zu marschiren, um die Uebergabe dieses Platzes an Montenegro gegenüber den wider⸗ spenstigen Arnauten zu bewerkstelligen.
— 27. November. Der Klub der liberalen Parte nahm in einer von 76 Mitgliedern besuchten Versammlung mit 74 gegen 2 Stimmen einen Antrag Czediks auf zehn⸗
230 000 Mann
jährige Verlängerung des Wehrgesetzes mit einer auf herabgesetzten Friedensstärke an.
Landrath von Saldern Lauban, Assessor Dr. Ritter⸗
Magistratsrath Krauß in Rothenburg
Ein Chilenen
eventueller Gegenantrag auf dreijährige Gültigkeitsdauer de Wehrgesetzes unter Beibehaltung der bisherigen Friedensstärke wurde mit 64 Stimmen angenommen.
— Nach einer hier eingetroffenen Nachricht aus Sofia,
soll angenommen haben.
der Fürst Alexander die Demission des Kabinets
Prag, 26. November. Se. Kaiserliche Hoheit der Kron⸗ prinz Rudolf ist gestern Morgen aus Gödöllö in Wien eingetroffen und wird, wie das „Prag. Ab.“ mittheilt, na
den bisherigen Disposition Prag antreten.
Pest, tation für den Ausg hat beschlossen, jahr
26. November.
Rückreise
Die Regnikolar⸗ leich zwischen Ungarn un ihre Berathungen bis nach Neu
en heute Abend die
zu vertagen und gleichzeitig die Regierungen zu ersuche
dem ungarischen Reichstage wie dem kroatischen Landtage ein
kurzes
Gesetz vorzulegen, nach welchem der Status quo für ein
Jahr verlängert wird. — Das Abgeordnetenhaus hat in
namentlicher Abstimmung 205 gegen 158 Stimmen debatte angenommen.
Schwweiz. Bern, 25. rath hat heute in zweiter
die Wehrgesetzvorlage mi als Grundlage für die Spezial
November. (Bund.) Der Bundes Lesung den Gesetzentwurf über der
Geschäftsbetrieb von Auswanderungs⸗Agenturen fest⸗ gestellt und empfiehlt denselben der Bundesversammlung. — Der schweizerische Gesandte in Rom hat mit dem italienischen
Ministerpräsidenten am 22.
Verlängerung der tem
d. eine Erklärung, betreffend die porären Handelsübereinkunft
mit Italien, welche unterm 28. Januar 1879 mit Gültigkeits⸗ dauer bis Ende 1879 abgeschlossen wurde, bis Ende 1881,
ausgewechselt. — 26. November.
(Wes. Ztg.)
Der neue russische Ge⸗
sandte von Hamburger hat heute dem Bundespräsidenten
seine Creditive überreicht.
Großbritannien und Irland.
vember.
(W. T. B.) G keith
eine Rede, in
London, 27. No⸗ ladstone
welcher er die Regierung wie⸗
derum wegen ihrer inneren und auswärtigen Politik auf das Heftigste angriff und sich zu Gunsten einer Autonomie Irlands in lokalen Fragen aussprach.
Frankreich. Paris
„ 25. November. (Cöln. Ztg.) Der
Präsident der Republik unterzeichnete heute das Dekret, das die Wähler des Wahlkreises Orange auf den 21. De⸗ zember zur Wahl eines Ersatzmannes für den ausgeschiedenen Deputirten Gent einberuft.
— (Rép. fr.) Der Minister der Auswärtigen Angelegen⸗
heiten hat die Demission des Unterdirektors Hrn.
Valfrey an⸗
genommen und mit dessen Funktionen Hrn. Gustave de Contouly betraut, welcher bereits als Mitglied der rumeli⸗ schen Kommission dankenswerthe Dienste geleistet hat.
— 26. November. 22. d. M. ist auf Antrag Kolonien Hrn. Rougon, legenheiten
nannt wurde.
Spanien. Kammer hat sich bis z Kommission zur ernannt.
— 26. November. aufständischen Banden auf mit allen seinen Anhänger den Behörden gestellt.
sehr wenig Aussichten auf
Rußland und Polen.
vember. (Journ. de St. Botschafter Baron von L
und hat die Geschäfte der Botschaft wieder
Graf Kalnocky, welcher nach Wien abgereist.
auf Martinique Saint⸗Phalle ernannt worden, mandanten der Inseln St.
Madrid, 24. November.
(Journ. off.) Durch Dekret vom des Ministers der Marine und der zum Verwalter der inneren Ange⸗ an Stelle des Hr. de welcher Letztere zum Kom⸗ Pierre und Miquelon er⸗
(Ag. Hav.) Die
um 5. Dezember vertagt und eine
Beglückwünschung der Erzherzogin Christine (W. T. B.) Der Hauptanführer der
Cuba, Sancho Chimenez, hat n die Waffen niedergelegt und sich
- den Man nimmt hier allgemein an, daß die gegenwärtige aufständische Bewegung
auf Cuba überhaupt Erfolg haben dürfte.
St. Petersburg, 24. No⸗ Pét.) Der österreichisch⸗ungarische angenau ist hierher zurückgekehrt — übernommen. inzwischen die Geschäfte leitete, ist
— 26. November. (W. T. B.) Vor dem Kriegsgericht hierselbst gelangt morgen der Prozeß gegen den Edelmann Leon Mirsky, Olga Semensky, die Frau eines Kollegienregistrators,
den Edelmann Hyppolit G
olowin, den Kollegienassessor Olchin,
den Edelmann Nicolai Wereschtschagin, den Klein bürger Eugen
Beklemischew, den verabschiedeten
den erblichen Ehrenbürger
ähnrich Juri Tarchoff und
Georg Levensohn zur Verhandlung.
Dieselben sind angeklagt, einer verbrecherischen Gesellschaft an⸗
zugehören,
der Gesetze durch Anwendung von Mirsky ist außerdem des versuchten Attentates Chef der Gensd'armerie, General Drentelen, Widerstandes gegen Amtspersonen und
Legitimationen angeklagt.
welche den Umsturz der bestehenden Ordnung und
Gewalt zum Zweck hat. gegen den des bewaffneten der Fälschung von Die übrigen Angeklagten werden
neben den erwähnten Verbrechen noch als Hehler des Atten⸗ täters und der Mitwissenschaft des Verbrechens des Letzteren
beschuldigt.
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 26. No⸗
vember. (W. T. B.) Der Handelsvertrag mit Frank⸗ reich ist vorgestern verlängert worden, soll aber ohne
weitere besondere Ueberein
kunft nicht länger als bis zum
1. Januar 1881 Geltung haben.
Dänemark. Kopenhagen, 26. November. Anläßlich des bevorstehenden Besuchs
des Königs und der äußert sich das Journal „
(W. T. B.) 1 Ihrer Majestäten Königin am Berliner Hofe Dagbladet“ dahin, daß die bis⸗
herige reservirte Haltung Dänemarks der Ausdruck berechtigter
Gefühle sei, daß es jedoch wenn Deutschland glauben könnte, daß dieselbe seligen Hintergedanken geleitet werde.
eine Meinung vorherrschend
die Bedeutung freundschaftlicher Beziehungen zu
ein Mißverständniß sein würde, von feind⸗ In Dänemark sei nur über die Nothwendigkeit und über Deutschland
und die Wünsche, die man betreffs guter Beziehungen zu
Deutschland hege, seien aufrichtig gemeint. werde der Besuch des dänischen
96 Für Deutschland önigspgares ein Beweis sein,
daß Dänemark seine Beziehungen zu Deutschland gerade so
wie diejenigen zu den ansehe. Das Journal licher Weise aus.
Südamerika. (Allg. nama sind dort am 15. d. vember erfolgte Einnah eingegangen.
anderen großen europäischen Mächten „Faedrelandet“ spricht sich in ähn⸗
Corr.) Nach Berichten aus Pa⸗ Mts. Details über die am 2. No⸗ me von Pisagua durch die Der Platz wurde von 12 000
hielt gestern in Dal⸗
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