1879 / 287 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Der Regierungskommissar erwiderte, er habe dem Abg. von Chlapowski bisher nicht geantwortet, weil es einerseits sehr schwierig gewesen sei, denselben von diesem Platze im Zusammenhange zu verstehen und weil dessen Vorwürfe andererseits auch theilweise ganz außerhalb der Bergwerks⸗ verwaltung lägen. Insbesondere könne der Vorwurf der Ver⸗ wendung von Frauen und Mädchen bei den oberschlesischen Gruben die fiskalische Louisengrube nicht treffen, da dort zur Zeit keine Frauen beschäftigt würden; auf der siskalischen würden allerdings Frauen und Mädchen beschäftigt beim Waschen der Erze; gegen eine Ver⸗ gleichung der oberschlesischen Verhältnisse mit den bel⸗ gischen, wo notorisch eine Korruption des Arbeiterstandes durch die ständige Beschäftigung der Frauen in und außer der Grube entstehe, müsse er aber entschieden protestiren. In Ober⸗ schlesien seien, wie ihm noch kürzlich versichert sei, gerade die in den Gruben arbeitenden Mädchen der Verführung am wenigsten zugänglich. Eine Erhöhung der Etatssätze sei des⸗ halb nicht thunlich, weil die auf die fiskalischen Gruben in den Monaten August und September auf das nächste Halbjahr gemachten Abschlüsse auf der Voraussetzung einer Preisminderung um einen oder zwei Pfennige beruhten. So habe die fiskalische Louisengrube den Preis um einen Pfennig herabsetzen müssen, um die Kohlenlieferung für die hiesige Gasanstalt überhaupt zu behalten. Auch die Saarbrückner habe nur unter dieser Voraussetzung Abschlüsse zu machen vermocht. Die Ursache dieser Erscheinung liege in der ungemessenen Steigerung der Produktion in Westfalen, die ihrerseits wieder Absatzgebiete im Export nach den See⸗ städten gesucht und gefunden habe. Die Lage der Salinen sei allerdings keine erfreuliche, doch seien verschiedene Minder⸗ erträge durch nothwendige Neubauten und Anlagen motivirt. Auch der Salinenverwaltung könne die Erzielung möglich hoher Preise nur angenehm sein, vorausgesetzt, daß der Absatz nicht darunter leide. Ein höherer Absatz sei aber bis jetzt mit Rücksicht auf die vielseitige Konkurrenz nicht möglich gewesen.

Der Abg. Dr. Windthorst bedauerte, durch den Angriff des Abg. Hammacher veranlaßt zu sein, einige Worte zur Abwehr zu sagen. Die Aeußerung dieses Abgeordneten habe der Präsident ihrer Form nach genügend gewürdigt, damit sei aber dieselbe der Sache nach noch nicht beseitigt. Er be⸗ auere, daß gerade dieser Abgeordnete sich zu einer solchen Aeußerung auf dem religiös⸗sittlichen Gebiete des Kultur⸗ kampfs herabgelassen habe. Es sei richtig, daß Leute, die sich mehr in materialistischer Richtung bewegten, nicht mit vollem Verständniß den höheren idealen Forderungen der anderen Seite zu folgen im Stande seien; dann sei aber die größte Rücksicht um so mehr geboten. Die Klagen des Abg. von Chlapowski seien wohl wegen seiner nicht völligen Beherrschung des Deut⸗ chen mißverstanden worden, berechtigt seien sie jedenfalls; das sehe man an den Uebelständen, die sich in Oberschlesien periodisch wiederholten. Der Abg. von Chlapowski habe nur anlehnend an die Verhältnisse der fiskalischen Bergwerke die oberschlesischen Arbeitsverhältnisse generell besprechen wollen und das sei verdienstlich. Diese Anregungen sollte die Regierung genau untersuchen, denn wo periodisch solche Noth⸗

stände vorkämen, müßten die Verhältnisse nicht in Ordnung sein, die tiefer liegenden generellen Gründe hierfür müßten aufgesucht werden. Hoffentlich werde das der Ober⸗Präsident von Schlesien, der ein warmes Herz für diese Dinge habe, wenn nicht in höherem Auftrage, so doch Amtes gründlich thun. Es habe durch die Ausführungen des Abg. von Chlapowski hindurchgeklungen, als ob die Arbeiter polnischer Nationalität den deutschen nachgestellt würden. Er halte viel auf seine deutsche Nationalität, aber es müsse auch den an⸗ deren Nationalitäten ihr Recht werden. Wenn der Abg. von Chlapowski die religiöse Seite berührt habe, so sei das nicht

Kraft seines

tendenziös geschehen, denn der Kulturkampf sei hauptsächlich Schuld an dem Senaxeen Nothstande. Die Regierung müsse wenigstens für Oberschlesien die 1“ erlassen, um der Kirche, den geistlichen Orden, ihre Wirksamkeit wieder zu ge⸗ statten! Ganz Oberschlesien werde dem Abg. von Chlapowski für seine Anregungen danken. Das Haus werde sich damit noch öfter be⸗ schäftigen müssen, denn auch anderswo drohe die Noth, und sie klopfe schon stark an die Thore von Berlin. Wenn er sich des Morgens präparire für die Arbeiten dieses Hauses, dann werde er stündlich gestört von Leuten, die sich in der tiefsten Noth befänden. Da müsse doch keine richtige Armenverwaltung sein! Er wisse wohl, daß die Herren aus Berlin dort immer Alles als vortrefflich schilderten, wenn man aber hinkomme, finde man leider das Gegentheil. Die Antwort des Regie⸗ rungskommissars auf die Anfrage des Abg. von Schorlemer wegen Gewährung von Kohlen aus den fiskalischen Gruben ohne Entgelt an die oberschlesischen Nothleidenden, sei nicht hentgand. und er müsse den Wunsch wiederholen, daß die tegierung diese Frage generell in Erwägung ziehe. Die Herren, die ihn vorhin unterbrochen hätten, möchten auf den Holz⸗ und Kohlenhöfen Berlins sich erkundigen, wie es dort aussehe, und dann erwägen, ob es nicht an der Zeit sei, darüber nachzudenken, ob man nicht auch der nothleidenden Bevölkerung von Berlin kostenfreie Wärmemittel geben müsse. Der Abg. Richter drückte seine Verwunderung über das Pathos des Vorredners aus. Auf den Kulturkampf werde er nicht eingehen, zumal er nicht durchschaue, warum die Mit⸗ lieder des Centrums, die sich so lange still verhalten hätten, jetzt von Neuem ihre Kampfesrufe ertönen ließen; es müsse noch etwas hinter den Coulissen geschehen sein. Mit Recht habe der Abg. Windthorst hervorgehoben, daß der Nothstand in Oberschlesien generelle Ursachen haben müsse. Wer erinnere sich nicht des Nothstandes von 1847, wo noch kein Kultur⸗ kampf existirt habe. Die allgemeine Nothstandsfrage sei von ihm viel früher als vom Centrum berührt worden; schon vor 14 Tagen habe er auf den bevorstehenden Nothstand in Berlin hingewiesen. Die Sache liege in der That so, daß gerade das Gegentheil von dem eingetreten sei, was man im Reichstage vor⸗ ausgesagt habe, als man die nothwendigsten Lebensmittel mit Zöllen belegt habe. Frage man einmal hier in Berlin nach, wie alle mit Zöllen belegten Artikel im Preise stiegen und dann frage man, was die Arbeiter in Berlin von den Redewendungen dächten, die der Abg. Windthorst hier in seinem speziellen katholischen Interesse vorbringe. Der Abg. Windthorst ver⸗ stehe von der vortrefflichen Armenverwaltung Berlins gar nichts, sollte daher auch lieber darüber schweigen. Die⸗ selbe sei von allen Seiten, auch vom Abg. von Man⸗ teuffel als vorzüglich anerkannt. Sei es aber nicht eine unheilvolle Verblendung, wenn man Angesichts des oberschlesischen Nothstandes noch einen Kornzoll auf Roggen zum 1. Januar 1880 legen wolle? Sei es ferner nicht eine unheilvolle Verblendung, wenn man heute gerade in den Zei⸗ tungen lese, daß der Eisenbahn⸗Minister sich weigere, die bis⸗ herigen billigen Tarife für die Zufuhr von Roggen und Mehl aus Oesterreich⸗Ungarn über Schlesien über den 1. Ja⸗ nuar hinaus bestehen zu lassen, daß derselbe sie nur zugestehen wolle, wenn gegeben werde, daß das Getreide und Mehl durch Deutschland nach dem Auslande gehe, daß dagegen, wenn die Sicherheit nicht gegeben werden könne, daß nicht die Waggons etwa in Deutschland abgeladen würden, um die Theuerung zu mildern, dann erhöhte Tarife einträten? Wenn der Abg. Windthorst ferner gemeint habe, gegenüber dem religiösen Nothstand müßte man in Oberschlesien wenigstens Nothgesetze machen, dann sage er, es sei eben so recht, ein Nothzollgesetz zu machen zur Milderung des Nothstandes in Okberschlesien.

Der Abg. Hammacher habe in vorsichtiger Weise, aber doch

deutlich genug, der Regierung den Rath ertheilt, die Kohlen⸗

preise zu erhöhen; derselbe meine, es liege ein dies sei allerdings der Fall im Verhältniß zum Etat, aber die Bergwerksverwaltung ergebe doch noch im

einen Ueberschuß von 8 000 000 Die früheren rößener Ueberschüsse von 1872 und 1873 seien doch wahrhaftig deren natürlichen. Der Vorschlag des Abg. Hammacher, maßvoll ne produziren, um die Kohlenpreise zu erhöhen, scheine ihm un annehmbar. Maßvoll produziren heiße soviel, wie 1 frieren in einem so harten Winter, wie man ihn

Deutschland habe. Es möge ja hier in einer gemüthlich

Wärme ganz angemessen scheinen, sich akademisch über die en höhung der Kohlenpreise zu unterhalten, aber Manchen draußen, dem die Kohlenpreise schon jetzt zu hoch seien und e vor der Theuerung bange, müßten solche Verhandlungen 8 Volksvertreter einen etwas eigenthümlichen Eindruck machen Einer Erhöhung der Salzpreise, die die Abgg. Leuschner 8 Hammacher vorschlügen, könne er nicht zustimmen. Der Ab

Hammacher wolle allerdings den Preis nur um —1 ¼ 9 Pfund erhöhen; diese Erhöhung werde der Zwischenhandel tragen; wer solle indeß dies garantiren, könne nicht dies Erhöhung des Engrospreises im Zwischenhandel das Sal⸗ um einen höheren Satz vertheuern? Frei eingeführt würde das seewärts eingeführte Salz, das über die Landgrenzen kommende sei auch schon mit dem Schutzzoll belegt. Dieser Zoll gebe den inländischen Salzwerken eine monopolistische

Stellung, und nun wolle man auch die Salzpreise erhöhen Bis jetzt seien Salz und Kartoffeln fast noch die einzigen Ar tikel, welche durch staatliche Maßregeln nicht auch vertheuert worden seien. Lasse man es wenigstens in dieser Beziehung bei dem bisherigen Zustand bewenden Der Abg. Leuschner habe für den Schutzzoll auf Kupfer sich erklärt, für den sich selbst die schutzzöllnerische Mehrheit des Reichtages nicht habe begeistern können. In Deutschland existire aber nur ein bedeutendes Kupferbergwerk, nämlich das Mansfelder, merkwürdigerweise sei der Abg. Leuschner Direktor dieses Bergwerks. Er habe sich seiner Zeit heftiger wie je den Anforderungen entgegengestellt, die im Interesse der Ar⸗ beiter erhoben seien, wenn er sie als unberechtigt erkannt habe, aber deshalb fühle er sich verpflichtet dem entgegen⸗ zuwirken, daß die Interessen der Verzinsung des Kapitals all⸗ zusehr betont würden.

Ein EEE11“ wurde angenommen. Persönlich bemerkte der Abg. Dr. von Chlapowski, daß die von ihm ge⸗ machten Vormürfe nicht allein gegen die fiskalischen Gruben gerichtet seien, sondern auch gegen private; er erkenne an, daß in einzelnen Fällen von Uebergriffen der Steiger und Be⸗ amten Seitens der Regierung eine strenge Strafe erfolgt sei.

Der Abg. Dr. Hammacher erklärte, der Abg. Windthorst bedauere, daß er durch seine Aeußerungen einen Unliebsamen Ton in die Debatte hineingebracht habe. Er theile dieses Bedauern aufrichtig. Wenn derselbe aber hinzufüge, daß ihm (dem Redner) wahrscheinlich das Verständniß für den idealen Theil des Kulturkampfes abgehe, so bedauere er ebenfalls, daß der Abg. Windthorst so geringes Verständniß für seine Stellung zum Kulturkampfe habe, er wisse sehr wohl den idealen Kern der Sache von der äußeren Seite zu unterscheiden.

Der Abg. Dr. Windthorst entgegnete, er hätte dem Abg. Richter noch allerlei zu bemerken, was persönlicher Art sei, und thue das nicht heute, weil er überzeugt sei, daß er es entweder morgen oder bei einer der Gelegenheiten thun könne, die der Abg. Richter dem Hause noch bieten wolle. Er werde dann Alles, was der Abg. Richter gesagt habe, gründlich zu beantworten keinen Anstand nehmen in der Form, in der dieser Abgeordnete es heute gethan habe.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4 ½ Uhr.

Deszit ver vorjährigen

Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition drg Veutschen Reichs-Anzrigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigerg:

b Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 1

——==wngnn

wig Müller, 23)

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Im Namen des Königs! In der Strafsache Narten,

5S nserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. preuß.” Deffentliche

1. Steckbriefe und Untersachungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

23) Heinrich Christian Friedrich Georg 24) Christoph Johann Niemeyer, 25) Carl

und Grosshandel.

8. Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.

r Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissienen etc. 7. Läterarische Anzeigen.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

In der Börsen- beilage. 8

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, RNudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoneen⸗Bureaus.

Strafkar

nmer II. a. v. Schrötter. Busse. Lin⸗ denberg. Die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt:

Rechte getretenen Personen hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche an die erwähnte Forderung binnen

gegen den Schmiedegesellen Anton Zielinski zu Gnesen hat die Strafkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Gnesen in ihrer öffentlichen Sitzung vom 23. Oktober 1879, an welcher Theil genommen haben: 1) der Landgerichts⸗Direktor Lampe als Vor⸗ sitzender; 2) der Landgerichts⸗Rath von Chelmicki, 3) der Landgerichts⸗Rath Polzin, 4) der Landgerichts⸗ Rath Busse, 5) der Landgerichts⸗Rath Claß, als beisitzende Richter; der Staatsanwalt Heckelsberg, als Beamter der Staatsanwaltschaft; der Referendar Klossowski, als Gerichtsschreiber; der Gerichts⸗ schreiber Celichowski, als Dolmetscher, den Akten gemäß fuͤr Recht erkannt: daß der Angeklagte, Schmiedegeselle Anton Zielinski von hier, der öffentlichen Beleidigung schuldig, mit (3) drei Wochen Gefängniß zu bestrafen, dem Beleidigten, Reichskanzler Fürsten Bismarck, die Befugniß zuzu⸗ sprechen, innerhalb 4 Wochen nach beschrittener Rechtskraft des Urtheils die Urtbeilsformel in dem „Reichs⸗Anzeiger“ auf Kosten des Angetlagten be⸗ kannt zu machen, Letzterem auch die Kosten der Untersuchung zur Last zu legen. Von Rechts

[12868] 8

Beschluß. Auf Antrag der Königlichen Staats⸗ anwaltschaft wird gegen die nachbenannten Wehr⸗ pflichtigen: 1) Louis Alfred Edwin Arnemann, 2) Ernst Heinrich Christian Becker, 3) Heinrich Alexan⸗ der Carl Büsch, 4) Carl August Friedrich Cramer, 5) Carl Friedrich Wilhelm Edler, 6) Heinrich Cle⸗ mens Freudenhammer, 7) Georg Carl Greve, 8) Carl August Ferdinand Haarmann, 9) Friedrich Heine, 10) Georg Julius Ludwig Heinemann, 11) Johann Wilhelm Heuer, 12) Karl Friedrich Klages, 13) Friedrich Heinrich Karl Kleine, 14) Louis Hein⸗ rich Wilhelm Klemme, 15) Otto Louis Heinrich Georg Klotz, 16) Wilhelm Ludwig Knust, 17) Hein“ rich Friedrich Conrad Markfeld, 18) Wilhelm Theodor Johann Martin Matthies, 19) Wilhelm Jehann Meyer, sämmtlich aus Hannover, 20) Jo⸗ haun Wilhelm Rudolf Mitthoff aus Linden, 21) Ernst Friedrich Möller, 22) Heinrich Theodor Lud⸗

Christian Pape, 26) Heinrich Wilhelm Karl Rinne, 27) Daniel Heinrich Ferdinand Wilhelm Friedrich Ludolf Röpenack, 28) Carl August Friedrich Schmidt, 29) Ernst Heinrich Rudolf Scholing, 30) Gustav Carl David Schütte, 31) Theodor Ludwig Sturck, auch Sturk, 32) Friedrich Ferdinand Völker, 33) Ernst Heinrich Otto Warmbold, 34) Wilhelm Christoph Adolf Weinhold, 35) Wilhelm Friedrich Heinrich Wilkening, 36) Friedrich Georg Wolter, 37) Heinrich Gustav Adolf Zagbaum, sämmtlich aus Hannover, 38) Ludwig Ernst Wilhelm Engelke aus Krähenwinkel, 39) Adolf Bock aus Colenfeld, 40) Georg August Riechers aus Colenfeld, 41) Friedrich Wilhelm Heinrich Bergmann aus Frielingen, 42) Heinrich Carl Georg Mengeler aus Mariensee, 43) Friedrich Carl Heinrich Glismann aus Wulfelade, 44) Heinrich Wilhelm Fischhöfer aus Scharrel, 45) Ludwig August Christian Bolte aus Linden, 46) August Friedrich Böhning aus Linden, 47) August Heinrich Carl Mügge aus Linden, 48) Conrad Wil⸗ helm Röttger, 49) Carl Friedrich Rose, Beide aus Linden, 50) Gustav Adolf Gottlieb Lange aus Ronnenberg, 51) Carl Heinrich Wilhelm Schröder aus Göxe, 52) Heinrich Friedrich Wilhelm Beensen aus Gr. Goltern, 53) Jacob Dardas aus Tar⸗ nowko zuletzt in Hannover, 54) Otto Carl Wil⸗ helm Albrecht aus Breslau, zuletzt in Hannover, welche hinreichend verdächtig erscheinen, daß sie in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet ver⸗ lassen haben, oder nach erreichtem militairpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes auf⸗ halten, Vergehen gegen §. 140. 1 des Strafgesetz⸗ buches das Hauptverfahren vor der Strafkammer I. des Köni lichen Landgerichts hierselbst eröffnet. Zugleich wird zur Deckung der die Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Gebiete des, Deut⸗ schen Reiches befindliche Vermögen derselben auf Grund des §. 140 des St. G. B., sowie der §§. 480, 325 und 326 der Deutschen Strafprozeß⸗ ordnung damit mit Beschlag belegt. Hannover, den 28. Oktober 1879. Königliches Landgericht

Henning, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Oeffentliche Vorladung. Auf die Anklage der Königl. Staatsanwaltschaft vom 2. August 1879 ist egen den Wehrpflichtigen Knecht Karl August Wil⸗ heten Richter, geboren zu Lübbenau am 10. August 1856, auf Grund des § 140 des Reichs⸗Strafgesetz⸗ buches wegen Vergehens gegen die öffentliche Ord⸗ nung die Untersuchung eröffnet worden. Zur münd⸗ lichen Verhandlung der Sache steht am 14. Ja⸗ nuar 1880, Vormittags 9 Uhr, im Zimmer Nr. 17 des Königl. Landgerichts zu Cottbus Termin an. Zu diesem Termine wird der seinem jetzigen Aufenthalte nach unbekannte Angeklagte mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung die⸗ nenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder uns solche so zeitig vor dem Termine anzu⸗ zeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle seines Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren werden. Lübben, den 8. September 1879. Königliches Kreisgericht. I. Ab⸗ theilung. von Hodewile

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl

[8936] Ediktalladung.

Auf der Kleinbürgerstelle des Schmiedemeisters Julius Maehlitz, Band II. Blatt Nr. 41 des Grundbuchs von Fürstenfelde stehen in der dritten Abtheilung unter Nr. 1 200 Thaler rückstän⸗

23. Januar 0 Nor nein,e.A5 8 dige Kaufgelder aus dem Vertrage vom I. S

1826 für den Kleinbürger Christian Kuschke oder Kuske zu Fürstenfelde zu fünf Prozent Zinsen ein⸗ getragen, welche durch Zahlung getilgt sein sollen. Es werden daher der dem Aufenthalte nach unbe⸗ kannte und angeblich bereits im Jahre 1828 ver⸗ storbene Kleinbürger Christian Kuschke oder Kuske aus Fürstenfelde, dessen Ehefrau oder Wittwe, sowie beider Erben, Cessionarien oder die sonst in ihre

drei Monaten und spätestens in dem auf

den 28. Januar 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht zu Bärwalde N./M. vor dem Königlichen Amtsrichter Herrn Sanders⸗ leben anberaumten Termin anzumelden und nachzu⸗ weisen, widrigenfalls sie damit präkludirt werden sollen und die Löschung der Post im Grundbuche erfolgen wird.

Baerwalde N./ M., den 19. September 1879. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission I.

112858] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Schuhmacher Brüning, Anna, eb. Schäfer, zu Delitzsch, vertreten durch den zustiz⸗Rath Stephan in Delitzsch, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Karl August Brü⸗ ning, in unbekannter Abwesenheit wegen böswilligen Verlassens mit dem Antrage auf Ehetrennung,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des Koͤniglichen Landgerichts zu Halle a. S. auf den 5. Februar 1880, nent giß 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Paalzow, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Hss681 Aufgebot.

Die Herren Inhaber der Firma Ehrenberg und Richter in Eilenburg haben das Aufgebot eines von der Firma Hassenkamp und Scheil in Zschopau am 28. Juli 1879 auf Eduard Korb in Neudorf bei Cranzahl an eigene Ordre ausgestellt, am 15. November 1879 fällig und mit den Giris der Firma Hassenkamp und Scheil, sowie der Firma Ehrenberg und Richter versehen gewesenen Wechsels über 139 beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

[12883

den 3. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Oberwiesenthal, den 2. Deiember 1879. Königl. Sächsisches Amtsgericht.

88 8

Theilungssache.

Provinz Hannover. Landdrostei Hildesheim.

Kreis Göttingen.

. Amt Münden. Oeffentliche Ladung.

In der Angelegenheit, betreffend die Spezial⸗ theilung der Gemeinheiten und die Verkoppelung der Feldmark der Stadt

Hedemünden, steht Termin an zur Ermittelung der Betheiligten, ihrer Rechte und der Eigenthums⸗Verhältnisse auf Montag, den 29. Dezember, Vormittags 9 Uhr, im Rathhause zu Hedemünden.

Gemäß §. 86 des Gesetzes vom 30. Juni 1842 über das Verfahren in Theilungssachen werden hier⸗ durch alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde Anspruüche an die Theilungs⸗ gegenstände zu machen haben, namentlich die Grund⸗ herren und die etwa unbekannt gebliebenen Land⸗ eigenthümer, zur Anmeldung und Klarmachung ihrer Ansprüche oder Widersprüche in diesem Ter⸗ mine unter der Androhung aufgefordert, daß im Falle Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nach Angabe der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in sonstigen Beziehungen als zustimmend an⸗ gesehen werden sollen. .

Zugleich wird den aus irgend einem Grunde be⸗ theiligten dritten Personen, insbesondere den Zehnt⸗ herren, Gutsherren, Pfandgläubigern, Hütungs⸗, Fischerei⸗ oder sonstigen Servitut⸗Berechtigten nach⸗ gelassen, ihr etwaiges Interesse bei dem Geschäfte, soweit sie es für nöthig halten, zu beachten und werden sie zur Anmeldung ihrer Rechte unter der Verwarnung aufgefordert, daß Jeder, welcher seine Rechte nicht aumeldet, es sich beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt.

Münden, den 29. November 1879.

Die Theilungs⸗Kommission. Scharlach. A. Sander.

[12863]

Bekanntmachung.

Islinger gegen Schneider, Hypothekforderung betr. Das Kgl. Landgericht Regensburg, Civil⸗ kammer II., hat in Sachen Islinger, Johann, Brau⸗ meister in Rainhausen, Kläger, vertreten durch Kgl. Rechtsanwalt Aschenauer,

gegen Schneider,

[12874]

Jakob, Anwesensbesitzer in Ober⸗ hinkofen, Kgl Amtsgerichts Stadtamhof, Beklagten, wegen Hypothekforderung, in Folge klägerischen Ge⸗ suches vom 29., praes. 30. vor. Mts., nachdem der Aufenthalt des Beklagten Jakob Schneider von Oberhinkofen unbekannt ist, in Gemäßheit der §§. 186 und 187 der C. P. O. mit Beschluß vom 1. lfd. Mts. die öffentliche Zustellung bewilligt.

Demzufolge wird dem Beklagten bekannt gegeben, daß zur muͤndlichen Verhandlung der Klage vom 3. November lf. Js., deren Petitum dahin geht, daß der Beklagte in seiner Eigenschaft als Eigen⸗ thümer des Anwesens Hs.⸗Nr. 16 in Oberhinkofen für schuldig erkannt werde, an den Kläger 1500 Gulden gleich 2571 43 ₰, Hauptsache, nebst 4 ½ % Zinsen, vom 3. Oktober 1878 bis zum Tage der Klagezustellung, von da an 5 % Verzugszinsen zu bezahlen, Termin auf

den 27. Jannar 1880, Vormittags 9 Uhr,

im Sitzungssaale Nr. 71 bestimmt ist, wozu der Beklagte vom Kläger geladen, und zugleich auf⸗ gefordert wird, aus der Zahl der bei dem Kgl. Landgerichte Regensburg zugelassenen Rechtsanwälte einen solchen zu bestellen.

Regensburg, den 2. Dezember 1879.

Der Kgl. Ober⸗Gerichtsschreiber Boegler.

[12872]

In Sachen, betr. die Sequestration Restauratenr Georg Schiebeler gehörigen Grundstücks ist zur Abhörung der von dem Se⸗ quester, Privatsekretär Collmann, gelegten Rechnung Termin auf den 8

15. Januar 1880, Vormittags 9 ½ Uhr, vor Herrn Amtsrichter Rudorff hier, Renthof Nr. 3, Zimmer Nr. 12, angesetzt, zu dem der abwesende Restaurateur Georg Schiebeler geladen wird.

Cassel, den 22. November 1879.

Mühlbach, 8

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung 4.

Auf Antrag des Herrn Rentier Hermann Prestien zu Parchim werden alle Diejenigen, welche ding⸗ liche Ansprüche und Rechte irgend einer Art an das vom Antragsteller an den Hrn. Erbpächter Hoese zu Hof Hagen mit verkaufte lebenda und todte In⸗ ventarium auf dem Erbpachthofe Hof Hagen zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche, ihre An⸗ sprüche und Rechte spätestens in dem zu solchem Zwecke vor unterzeichnetem Amtsgerichte auf den 27. Januar 1880, Vormittags 11 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine bei Strafe des Aus⸗ schlusses mit denselben, anzumelden.

Goldberg i. Meckl., den 2. Dezember 1879.

Großherzoglich Mecklenburgisches Amtsgericht.

Beglaubigt: Schatz, Gerichtsaktuar.

[12939) Bekanntmachung.

Der Rittmeister a. D. Jens Otto Paludan von Beutzen in Fleusburg ist durch Beschluß des Königlichen Kreisgerichts vom 18. September d. J. für einen Verschwender erklärt.

Vorstehendes wird mit dem Hinzufügen hierdurch bekannt gemacht, daß demselben der Aktuar C. G. Wehrmann in Fleusburg zum Vormunde bestellt ist.

Flensburg, den 1. Dezember 1879.

Königliches Amtsgericht, II. Abtheilung. Brinkmann.

8 8

8

12883 . 13 In Sachen des Kaufmanns Ernst Wentz in Wustrow und Genossen, Kläger, wider den Zim⸗ mermann Stoppel in Wustrow, Beklagten, wegen Forderung, wird nach zuvoriger Pfändung durch den Gerichtsvogt Termin zum Zwangsverkaufe des Grundbesitzes des Stoppel, als: 8 deas zu Wustrow unter Nr. 30 der Häuser⸗ liste, sowie der Gebäudesteuerrolle bezeich⸗ nete Wohnhaus mit 4 Stuben, 4 Kam⸗ mern, 3 Küchen, Keller und Bodenraum, mit den unter Artikelnummer 26 der Grund⸗ steuermutterrolle von Wustrow, Karten⸗ blatt 2, Parzellennummern 50 und 92, und Kartenblatt 5, Parzellennummer 52 der Steuergemarkungskarte von Wustrow ver⸗ zeichneten Grundgütern (Garten: groß 0,0414 ha, Wiese: groß 0,1573 ha, Hof⸗

. 2*

Sonnabend, den 31. Jannar 1880, Morgens 11 Uhr, angesetzt.

Zu dem Termine sind alle Eigenthums⸗, Näaͤher⸗, lehnrechtlichen, fideikommissarischen, Pfand⸗ und son⸗ stigen dinglichen Rechte, insbesondere auch Servi⸗ tuten und Realberechtigungen, bei Vermeidung des Verlustes im Verhältniß zu dem neuen Erwerber anzumelden.

Lüchow, den 27. November 1879.

Königliches Amtsgericht. I. Schmidt.

[12864] Königl. Landgericht Heilbronn. 6 Raubmord an der Wittwe Kümmel in Enzweihingen betreffend.

Der gegen den Goldarbeiter Christian Fix von Birkenfeld, O. A. Neuenbürg, erlassene Steckbrief wird hiermit

erneuert.

Derselbe wurde Ende Oktober d. J. in Oberfahl⸗ heim bei Günzburg gesehen, wo er im Gasthof zur „Krone“ übernachtete. Er sprach die Absicht aus, nach München und nach Oesterreich zu gehen.

Ich ersuche um Fortsetzung der Fahndung nach diesem gefährlichen Verbrecher.

Signalement des Fix: Alter 20 Jahre (geboren den 26. September 1859), Statur schlank, Größe 1,70 m, Gesichtsform länglich, voll, Farbe gesund, Stirne nieder, Haare dunkelbraun, wellig, Bart vollständig bartlos, Augen braun, Nase slark ge⸗ bogen, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn rund, Sprache badischer Dialekt, stößt mit der Zunge an und kann namentlich den Buchstaben „R.“ nicht aussprechen.

In Oberfahlheim soll Fix ein falsches schwarzes Schnurrbärtchen getragen haben.

Kleidung: Fix trägt immer noch eine schwarze Mütze und Rohrstiefel, welche er in Oberfahlheim nageln ließ.

Die Fahndung nach einem angeblichen Sigmund Uhlmann von Ofenhausen wird nunmehr

zurückgenommen, da der Raubmord, wie jetzt festgestellt ist, nur zwei Thätern ausgeführt wurde. b

Den 2. Dezember 1879.

Der Untersuchungsrichter.

von

Verkäufe, Verpachtungen,““

Submissionen

1 2 * 2* Berlin⸗Anhaltische Cisenbahn. Die Lieferung der pro 1880 erforderlichen Betriebsgeräthe und Materialien soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, und wird hierzu Termin auf Mittwoch, den 17. d. Mts., Vorm. 11 Uhr,

im Bureau der unterzeichneten Ober⸗Betriebs⸗ inspektion, Bahnhofsstraße im Postgebäude hierselbst anberaumt.

Offerten sind portofrei unter Beigabe der aner⸗ kannten Lieferungsbedingungen, welche nebst Bedarfs⸗ nachweisung in dem genannten Bureau zur Ansicht ausliegen, dortselbst auch gegen Erstattung von 50 Kopialien kaͤuflich sind, versiegelt und mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von Betriebs⸗

geräthen und Materialien“ versehen, an die Unterzeichnete einzureichen.

Oeffnung der Offerten wird in dem anberaumten Termine in Gegenwart der etwa erscheinenden Offerenten erfolgen.

Mit den einzureichenden Proben zusammen ver⸗ packte Offerten können nicht berücksichtigt werden.

Berlin, den 3. Dezember 1879.

Die Ober⸗Betriebsinspektion.

[12359] Königliche Ostbahn. Die Lieferung von: 1 049 200 kg Stahlschienen, 8

889 500 kg eisernen Schwellen und

231 254 kg Klein⸗Eisenzeug soll verdungen werden. Submissionstermin am 29. Dezember d. J., 10 Uhr Vormittags, bis zu welchem Offerten, bezeichnet „Offerte auf Ober⸗ baumaterial“ einzureichen sind. Die Bedingungen liegen auf den Börsen zu Königsberg i./Pr., Bres⸗ lau, Berlin und Cöln, sowie im Central⸗Büreau hierselbst aus und sind auch vom Büreauvorsteher, Rechnungsrath Reiser hier, zu erhalten. Brom⸗ berg, den 20. November 1879. Königliche Di⸗ rection der Ostbahn. Cto. 473/11.) [12363] Königliche Ostbahn.

Die Lieferung von 60 000 Stück eichenen Bahn⸗ und 950 Stück eichenen Weichenschwellen soll ver⸗ dungen werden. Submissionstermin am 22. De⸗ zember d. Js., 11 Uhr Vormittags, bis zu welchem Offerten, bezeichnet: „Offerte auf eichene Schwellen“ einzureichen sind. Die Bedingungen liegen auf den Börsen zu Breslau, Danzig, Stettin, und Königsberg i./Pr., sowie im Central⸗Bureau hierselbst aus, und sind auch vom Bureau⸗Vorsteher, Rechnungs⸗Rath Reiser hier, zu erhalten. Brom⸗ berg, den 20. November 1879. Königliche Direk⸗ tion der Ostbahn.

Die zum Bau des Hauptgebäudes des Infanterie⸗ Kasernements hierselbst erforderlichen Zimmer⸗ und Staakerarbeiten, veranschlagt auf circa 73 880 und resp. 8280 ℳ, sollen Dienstag, den 16. Dezember cr., 8 X““ Mittags 12 Uhr,

im Submissionswege verdungen werden. Die Bedingungen und Zeichnungen, von denen Abschriften und Kopien gegen Erstattung der Kosten abgegeben werden können, liegen zur Einsicht aus im Bureau der unterzeichneten Garnisonverwaltung, Baustraße 313, und auf dem Berliner Baumarkte, Wilhelmsstraße Nr. 92/93. (2Ztg. 385/12.)

Prenzlan, den 5. Dezember 1879.

Königliche Garnison⸗Verwaltung.

9 8 2 5 1128800 Vekanntmachung.

Die Herstellung von 4 Stück eisernen Ankerboyen nebst Ketten und Ankern, veranschlagt zu 10 780 ℳ, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Versiegelte Offerten mit der Aufschrift: „Suhmission auf Ankerboyen“ versehen, sind bis zum Submissionstermine

Montag, den 22. Dezember 1879, Mittags 11 Uhr, 8 im Bureau des unterzeichneten Hafenbau⸗Inspektors abzugeben, woselbst dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden.

Zeichnungen, Kostenanschlag und Bedingungen liegen ebendaselbst in den Dienststunden zur Ein⸗ sicht aus, können auch gegen portofreie Einsendung der Kopialiengebühren im Betrage von 5 von dort bezogen werden. 1

Memel, den 1. Dezember 1879. G

Der Königl. Hafenbau⸗Inspektor Dempwolff.

[12796] Hannoversche Staatsbahn.

Es sollen etwa 298 ausrangirte, noch brauchbare Satzachsen, sowie verschiedene Achsschafte, Radsterne und Radreifen verkauft werden. 8

Termin:

Freitag, den 19. Dezember 1879, Vormittags 10 Uhr, im maschinentechnischen Bureau der Eisenbahndirektion.

Von Letzterem können Bedingungen gegen Ein⸗ sendung von 50 bezogen werden. 8

Hannover, den 26. November 1879.

Maschinentechnisches Bureau

Königlicher Eisenbahn⸗Direktion. Overbeck.

Königlichen

[12865] Bekanntmachung. .

Die für den Neubau des Garnisonlazareths zu Pasewalk erforderlichen Zimmerarbeiten inkl. Ma⸗ terial veranschlagt auf 15 819,74 sollen im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Die Gebote sind versiegelt und portofrei mit ent⸗ sprechender Aufschrift bis zum

18. Dezember 1879, Vormittags 12 Uhr, an das unterzeichnete Königliche Garnisonlazareth einzureichen, zu welcher Zeit die Offerten in Gegen⸗ wart der etwa erschienenen Submittenten geöffnet werden.

Die Bedingungen und Kostenanschlagsextrakte sind im Baubureau in der Ueckerstraße und im Bu⸗ reau des Garnisonlazareths hierselbst einzusehen, resp. durch dieselben gegen Erstattung der Kopialien im Betrage von 3 zu beziehen.

mehr fällig werdenden Zinscoupons, Serie III. Nr 7—16, nebst Talons unentgeltlich zurückgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der fehlenden Coupons vom Kapital zurückzubehalten sein würde. Die Einlösung der Rentenbriefe kann auch vermit⸗ telst deren frankirter Einsendung durch die Post an die Königliche Landeskasse hier erfolgen, und ist in diesem Falle eine von dem Inhaber auszustellende, über den Empfang der in Zahlen und Buchstaben auszudrückenden Valuta lautende Quittung beizn⸗ fügen. Die Uebersendung des Kapitals 2. dann ebenfalls durch die Post auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Gleichzeitig werden die Inhaber der in früheren Terminen ausgeloosten und noch nicht eingelösten Rentenbriefe, und zwar aus der Ver⸗ loosung: pro 1. April 1875: Litt. A. Nr. 2181; pro 1. April 1878: Litt. B. Nr. 867 1282 1527; pro 1. Oktober 1878: Litt. C. Nr. 63 1069; pro 1. April 1879: Litt. A. Nr. 7042, Litt. B

Nr. 126 1065, Litt. C. Nr. 290 325 462 605, zur Vermeidung mweiterer Zinsenverluste an die Ein⸗ lösung hierdurch wiederholt erinnert. Sigmaringen

den 18. November 1879. Königliche Regierung

Ausloosung von Rentenbriefen. Bei der am heutigen Tage stattgefundenen Ausloosung von Rentenbriefen der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz für das Halbjahr vom 1. Oktober 1879 bis 31. März 1880 sind folgende Apoints ge⸗ zogen worden: 1) Litt. A. 3000 (1000 Thlr.) Nr. 217 537 542 951 1154 1216 1331 1395 1527 1802 1870 2014 2215 2260 2321 2430 2441 2461 2630 2693 2976 3007 3038 3070 3217 3423 3510 3660 3766 3858 3899 3900 4051 4089 4183 4422 4647 4873 5093 5188 5263 5288 541 5764 5949 5951 5983 5998 6019. 2) ELitt. B. à 1500 (500 Thlr.) Nr. 122 179 242 341 523 862 866 881 955 1137 1148 1284 1320 1634 1739 1758 1773 1887 2327 2496. 3) Litt. C. à 300 (100 Thlr.) Nr. 38 215 478 483 765 829 954 974 1009 1016 1056 1284 1302 1695 1708 1787 1953 2053 2193 2438 2584 2773 2858 2895 2963 3081 3090 3130 3150 3261 3265 3365 3406 3514 3525 3718 3762 3789 3990 4056 4116 4260 4329 4330 4598 4706 4771 4817 4819 4830 4920 5059 5141 5182 5192 5452 5462 5664 5788 5926 6068 6076 6104 6126 6192 6210 6321 6394 6495 6531 6644 6659 6676 6677 6759 6818 7024 7300 7448 7449 7617 7718 7719 7727 8069 8147 8296 8303 8682 8693 8880 8908 8936 8984 9087 9562 9617 9640 9751 9991 9995 11243 12470 13037. 4) Litt. D. &A 75 (25 Thlr.) Nr. 26 116 170 231 553 571 735 924 931 996 1018 1250 1251 1550 1856 1873 1959 2100 2225 2271 2365 2586 2621 2622 2711 2768 2820 2974 3068 3264 3570 3640 3775

5001 5092 5095 5241 5271 5398 5558 5583 5778 6011 6173 6330 6341 6342 6673 6790 6801 7000 7055 7194 7223 7592 7616 7818 7864 8039 8267 8269 8303 8471 8478 8705 8906 9079 9196 9459 9613 9723 9735 9750 9805 9856 9880 10010

Die ausgeloosten Rentenbriefe, deren Verzinsung vom 1. April 1880 ab aufhört, werden den In⸗ habern derselben mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und der Rentenbriefe im coursfähigen Zustande mit den

Serie IV. Nr. 12 bis 16 und Talons vom 1880 ab bei der Rentenbankkasse hierselbst in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in Empsang zu nehmen.

Pasewalk, den 4. Dezember 18709. Königliches Garnisonlazareth. b

L12879] Oberschlesische Eisenbahn.

Die Tischlerarbeiten an den neuen Empfangs⸗ gebäuden auf den Bahnhöfen Ober⸗Glogau und Kosel Stadt sollen zusammen mit den zugehörigen Schlosser⸗, Glaser⸗ und Anstreicher⸗Arbeiten in öffentlicher Submission verdungen werden. Termin steht hierzu am 20. Dezember er., Vormittags 11 Uhr, im Bureau der Unterzeichneten an, bis wohin porto⸗ freie und versiegelte Offerten, welche sich entweder auf ein Gebäude oder auf beide erstrecken können, mit der Aufschrift: „Offerte auf Tischler⸗, Schlosser⸗, Glaser⸗ und Anstreicherarbeiten auf Bahnhof Ober⸗Glogau (oder Kosel Stadt)“

versehen, entgegen genommen werden.

Die speziellen und allgemeinen Bedingungen und Arbeitsnachweisungen sowie die Zeichnungen liegen im technischen Bureau der Königlichen Eisenbahn⸗ Kommission hierselbst, Zimmer 1, zur Einsicht aus. Dieselben können mit Ausschluß der Zeichnungen gegen portofreie Einsendung des Betrages von 3 von hier bezogen werden. Die Arbeitsnachweisungen allein werden an die Unternehmer, welche die Be⸗ dingungen hier eingesehen haben, für den Betrag von 1 verabfolgt.

Neisse, den 3. Dezember 1879.

Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Ausloosung Hohenzollernscher Rentenbriefe. Bei der am 14. d. Mts. stattgefundenen Aus⸗ loosung Hohenzollernscher Rentenbriefe behufs Zah⸗ lung auf den 1. April 1880 sind folgende Nummern gezogen worden: Litt. A. à 500 Fl. 44 Stück. 107 219 235 635 703 1068 1105 1284 1701 1905 2000 2011 2595 2682 2691 2887 3132 3243 3875 3912 3930 4143 4184 4246 4407 4536 5082 5199 5807 6128 6473 7081 7420 7644 7760 7787 7880 8030 8035 8210 8537 8939 8953 8993. Litt. B. à 1900 Fl. 11 Stück. 40 128 213 292 432 1011 1223 1272 1316 1489 1500. Litt. C. à 25 Fl. 11 Stück. 44 129 151 384 644 820 824 1042 1113 1244 1302. Die vorbezeichneten Rentenbriefe werden den Inhabern zum 1. April 1880 hierdurch mit ver Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag derselben von dem genannten Tage ab gegen Quit⸗ tung und Rückgabe der Rentenbriefe in coursfähi⸗ gem Zustande, also, wenn dieselben außer Cours gesetzt waren, nach vorheriger 1118“ bei der hiesigen Königlichen Landeskasse in

Empfang zu nehmen. Mit dem à1. April 1880 hört

Cto. 476/11.), die weitere Verzinsung der ausgeloosten Renten⸗ briefe auf, und es müssen mit denselben die nicht

1

kündigten Rentenbriefe ist es gestattet, dieselben mit der Post, aber frankirt und unter Beifügung einer gehörigen Quittung über den Empfang der Valuta, der gedachten Kasse einzusenden und die Uebersendung des Geldbetrages auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, beantragen. Ferner wird zur Kenntniß ge⸗ bracht, 86 die abhanden gekommenen Rentenbriefe Litt. C. Nr. 5464 5465 5466 5467 à 100 Thlr. und Litt. D. Nr. 4275 4277 4278 à 25 Thlr. ge⸗

gekündigten resp. noch rückständigen Rentenbriefe durch die Seitens der Redaktion des Deutschen

vember jeden Jahres veröffentlicht werden und daß das betreffende Stück dieser Tabelle bei der ge⸗ dachten Redaktion zum Preise von 25 bezogen werden kann

Provinz Hessen⸗Nassau. [12867

Schlesische Boden⸗Credit⸗Aktien⸗Vank.

Die Einlösung der am 2. Januar 1880 fälligen Zinscoupons unserer 4 ½ % und 5 % Pfandbriefe Serie I. Nr. 5 resp. 4 erfolgt außer bei der Kasse der Bank vom 2. bis 15. Januar 1880 in Berlin bei der Berliner Handels⸗

gesellschaft, Berlin bei dem Bankhause Jaeob Lau⸗ dem Bankhause

Berlin bei Robert Warschauer & Co., sowie bei den früher bekannt gemachten Zahlungs⸗ stellen. Breslau, den 1. Dezember 1879. Die Direktion. Provinzial⸗Disconto⸗Gesellschaft in Liqui⸗ [12862] dation. Hierdurch machen wir bekannt, daß als vierte Quote ein Betrag von 7 ½ % Nominal = 12 ½ % des ursprünglich eingezahlten Kapitals, vom 10. d. M. ab zur Rückzahlung gelangt. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorzeigung und Ab⸗ stempelung der Interimsscheine in Berlin bei der Direction der Discont o⸗ .“ Gesellschaft, . in Frankfurt a. M. bei dem Bank’ ause M. A. von Rothschild & Söhne. Mit den Interimsscheinen ist ein einfaches, arith⸗ metisch geordnetes Nummernverzeichniß ein zureichen,

8 8

wozu Formylare bei den obigen Zahlntellen zur Verfügung stehen. Berlin, den 5. Dezember 1879. 1 Die Liquidatoren. 1

8 8

Rückgabe

1. April

8783

3988 4185 4204 4489 4535 4641 4810 4898 5000

10034 10352 10668 10757 10923 11040 11273.

dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zinscoupons 8

5

Auswärts wohnenden Inhabern der ge⸗

zu

richtlich amortisirt worden sind. Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Nummern aller

Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers herausgegebene Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle so⸗ wohl im Monat Mai, als auch im Monat No⸗

. Münster, den 20. November 1879. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Westfalen, die Rheinprovinz und die