[12812]
Prreußische Central⸗Bodenkredit⸗Aktiengesellschaft.
Bei der am 2. und 3. Dezember 1879 in Gegenwart des Notars Kauffmann stattgehabten Verloosung unserer 5 % und 4 ½ % unkündbaren Central⸗Pfandbriefe sind folgende Nummern der be⸗ treffenden Emissionen gezogen worden:
“ 5 % unkündbare Central⸗Pfandbriefe, Emission von 1871, rückzahlbar mit einem Zuschlag von 10 % = 110 %.
Litt. A. über 1000 Thlr. Nr. 48 824 864.
Litt. B. über 500 Thlr. Nr. 309 410 1096 1116 1622 1843 1884 1927 2273 2293. ILIElistt. C. über 200 Thlr. Nr. 52 53 241 399 913 973 1019 1517 2654 3431 4182 4402 4599 4644 5016 5022 5106 5164 5187 5475 5708 5786 5897.
Litt. D. über 100 Thlr. Nr. 88 284 681 773 981 1118 1221 1262 2176 2301 2765 3230 3889 4056 4094 4424 4814 4958 5532 6303 6426 6546 6983 7435 7500 8318 8577 8758 8936 8956 9004 9635 9807 10277 10348 10386 10717 10838 10855 10870 11049 11 4 2754 13010 13037 13185 13242 13631 14458 14592 14713 14912 14969.
Litt. E. über 50 Thlr. Nr. 4 158 631 1089 1240 1597 1724.
“ — ͤͤ—— % unkündbare Central⸗Pfandbriefe, Emission von 1872, rückzahlbar zum Nennwerthe. 1 ö A. über 1000 Thlr. Nr. 151 363 367 396 843. 898 900 1248 1345 1442 1455 57 8
Litt. B. über 500 Thlr. Nr. 70 189 422 748 762 892 927 928 1001 1059 1145 1147 1385 1966 2116 2135 2212 2525 2660 2843 3131 3240 3354 3479 3624 3859.
Liett. C. über 200 Thlr. Nr. 161 235 244 302 331 469 478 617 1183 1199 1374 1405 1410 1444 1485 1513 1795 2041 2096 2312 2330 2359 2384 3110 3578 3689 4343 4687 4700 4815 4823 4903 5438 5459 5469 5661 5673 5748 6225 6280 6304 6312 6441 6508.
Litt. D. über 100 Thlr. Nr. 229 484 501 685 955 1079 1268 1497 1664 1959 1960 2276 2408 2439 2603 2666 2758 2977 3241 3453 3574 3629 3902 4475 4578 4995 5038 5192 5196 5308 5382 5705 5722 5725 5875 6045 6052 6069 6243 6311 6441 6456 6458 6714 6788 6889 6940 7158 7192 7273. v1“
Litt. E. über 50 Thlr. Nr. 46 165 296 424 664 717 808 1088.
5 % unkündbare Central⸗Pfandbriefe, Emission von 1873 Ser rückzahlbar zum Nennwerthe. Litt. A. über 1000 Thlr. Nr. 63 91 155 335 351 485 635 883 1070 1082 1088 1297 1457 1745 1799 1821 1892 1927 1999 2967. Litt. D. über 100 Thlr. Nr. 228. 5 % unkündbare Central⸗Pfandbriefe, Emission von 1873 Serie II., 6 rückzahlbar zum Nennwerthe. v 11 A. über 1000 Thlr. Nr. 163 453 603 610 689 884 1056 1247 1255 1512 Litt. B. über 500 Thlr. Nr. 308 316 438 455 630 1058 1094 1138 1260 1530 157 1694 1744 2008 2513 2709 2731 2962 2993 3084 3105 3344 3519 3770 3843. Litt. C. über 200 Thlr. Nr. 230 262 332 386 458 670 802 1017 1101 1495 1592 1727 2284 2343 2621 2654 2657 2716 2885 2911 2952 3326 3449 3539 3636 3898 3924 4038 4082 4797 4846 5002 5041 5161 5241 5257 5647 5752 6037 6043 6092 6440 6549. Litt. D. über 100 Thlr. Nr. 18 25 61 162 426 478 593 604 636 825 1185 1291 1345 1751 1947 2120 2398 2714 2742 2906 3501 3617 3723 3779 3818 4123 4326 4478 4504 4574 4629 4701 4822 5032 5064 5086 5391 5450 5570 5628 6008 6181 6191 6285 6616 7347 7372 7472. Litt. E. über 50 Thlr. Nr. 96 156 317 360 744 824 949 10325. — —
5 % unkündbare Central-⸗Pfandbriefe, Emission von 1874, †.
rIse. ee.er. 85,8 8
8 rückzahlbar zum Nennwerthe. Litt. A. über 3000 ℳ Nr. 288 845 1155 1205 1236 1252 1292 1316 1331. 8 Lictt. R. über 1500 ℳ Nr. 145 394 526 543 919 1103 1285 1326 1514 1537 1610. Litt. C. über 600 ℳ Nr. 257 306 312 431 556 815 883 1015 1072 1373 1478 1904 2076 2145 2276. Litt. D. über 300 ℳ Nr. 115 145 202 217 418 701 1018 1027 1065 132 1789 1965 2045. 1 1“ Litt. E. über 150 ℳ Nr. 20 107 395. 5 % unkündbare Central⸗Pfandbriefe, Emission von 1876, 8 rückzahlbar zum Nennwerthe. .“ EI h- Se 999 ℳ 8 EE“ 821 1081 1086. v“ .B. über ℳ. 1ö 8 1 1001 1053 1054 1357 14 9 2340 2397 2502 2921 2941. 8 6 11“ Litt. C. über 500 ℳ Nr. 300 541 737 905 1101 1178 1226 1280 1437 2059 22. 265 2403 2489 2028 2710 2807 “ 1“ Litt. D. über 300 ℳ Nr. 185 200 292 318 426 541 824 1042 1053 1 22 1809 2175 2511 2744 2925. 8 1“ ELitt. E. über 100 ℳ Nr. 34 37 499 615 691 971. 4 ½ % unkündbare Central⸗Pfandbriefe, Emission von 1872, Serie I., rückzahlbar mit einem Zuschlag von 10 % = 110 %. Litt. A. über 1000 Thlr. Nr. 180 199 574 1205 1356. . 18 sicber 880 I 2s “ 88 741 781 1961 2046 2107 2737 2883. 1 .C. über r. Nr. 8 749 952 1580 1674 1741 2355 2536 2 6 3212 8809 1 4405 4740 b b 5343. CCEEö tt. D. über 100 Thlr. Nr. 29 133 246 404 948 960 1647 2316 2665 2751 295 ( 4510 4601 4844 4976 5235 5513 5746 6067 6097 6210 6437 6544. “ 8 1 Litt. E. über 50 Thlr. Nr. 287 546 736 881. “ 88 4 ½ % unkündbare Central⸗Pfandbriefe, Emisston von 1872, Serie II., — rückzahlbar mit einem Zuschlag von 10 % = 110 %. Litt. A. über 1000 Thlr. Nr. 26 294 1367 15011511. 8 V1. Fülr. S 2 ö“ 11 1814 1950 2059 2186 2569 2683. tt. C. über 200 Thlr. Nr. 1 2 893 907 1040 1364 1426 14 283 2953 818 4083 4215 4549 5442 5791. “ tt. H. über 100 Thlr. Nr. 191 746 921 995 1141 1363 1393 1658 1920 2052 205 2691 3219 3632 3942 4361 4395 5135 5538 5604 5712 5713. vI1“ ELitt. E. über 50 Thlr. Nr. 117 294 589. 4 ½ % unkündbare Central⸗Pfandbriefe, Emission von 1874, Serie I., — Fhict c ar mit einem Zuschlag von 10 % = 110 %. Litt. A. über 1000 Thlr. = 3000 ℳ Nr. 65 86 557 1079 1609. 1 Litt. B. über 500 Thlr. = 1500 ℳ Nr. 31 179 686 1142 1212 1579 1932 2362 Litt. C. über 200 Thlr. = 600 ℳ Nr. 277 519 687 708 1051 2245 2270 272 3130 3258 4349 4393 4639 4742 4842. G .“ ““ Litt. D. über 100 Thlr. = 300 ℳ Nr. 14 283 1283 1340 1425 2081 2532 2719 2874
3358 3537 3542 3606 3828 4106 4307 5738 5856 5980. . Litt. E. über 50 Thlr. = 150 ℳ Nr. 96 781 949.
4 ½ % unkündbare Central⸗Pfandbriefe, Emission von 1875, „rückzahlbar mit einem Zuschlag von 10 % = 110 %. A. über 3000 ℳ Nr. 221 675 696 1022 1134 1552. B. über 1000 ℳ Nr. 188 281 291 388 436 496 1903 1969 2294 2302 2683 Litt. C. über 500 ℳ Nr. 109 752 1560 2149 2164 2429 3089 3390 5 4230 4655 4702 4798. 18 ““ Litt. D. über 300 ℳ Nr. 280 696 698 1091 1109 1226 1368 1396 1503 1973
3072 3747 4806.
Litt. 4293 4452.
3075 3818 2484
4 ½ % unkündbare Central⸗Pfandbriefe, Emisston von 1877, rückzahlbar mit einem Zuschlag von 10 % = 110 %.
LHtt. A. über 3000 ℳ Nr. 437 787 871 976 1603. 1
Litt. B. über 1000 ℳ Nr. 182 439 743 1711 1831 2003 2110 2243 3128 3677 4075 4400 4519 4777. Fies v5ob C. über 500 ℳ Nr. 158 285 351 666 1461 1857 1867 2053 2138 3014 3041 3364
5 4728.
W“ D. über 300 ℳ Nr. 46 229 262 1563 2490 3870 3934 4058 4144 4365 4426 0 .
ELitt. E. über 100 ℳ Nr. 267 850.
Die Rückzahlung erfolgt vom 1. Inli 1880 ab an der Gesellschafts⸗Kasse zu Berlin, so⸗ wie bei den Bankhäufern M. A. von Rothschild & Soehne in Frankfurt a. rzin und Saür. Oppenheim lun. & Cp. in Cöln gegen Einlieferung der Pfandbriefe und der nicht fällger scheine nebst Talon. — 8 .
Berlin, den 4. Dezember 1879. Die Direktion. Philipsborn. Bossart.
8 [128971 8 “ 8 8 2* 2 2 Lübeckische Staats⸗Anleihe von 1850. Die auf den 1. Januar 1880 ausgeloosten Obli⸗ gationen dieser Anleihe: Litt. A. Nr. 154. 313. 606. 694. 717 936 1003 396. 594. 653. 784. 884. 997. 1143. 1220. 1339. 1406. 1797. 1901. 2230. 2533. 2619. 2646. C. Nr. 82. 137. 453. 668. 674. .801. 928. 1441. 1443. 1531. 1809. 1847. 1877. 2159. 2205. 2292. 2582. 2621. 2779. 2850. 3006. 150. 444. 629. 780. 889. 934. 1117. 1362. 138 111Ab sowie die zu gleicher Zeit fälligen halbjährigen Zinscoupons Nr. 60 werden an den Werktagen vom 1. bis 15. Januar 1880 eingelöset: in Berlin durch Herren Gebrüder Schickler und durch Herren Mendelssohn
Co., in Hambeee. durch Herren Haller Söhle
Co., in Lübeck an der Stadtkasse, an der letzteren von 9 bis 12 Uhr Vormittags.
Die bei den genannten Bankhäusern in Berlin und Hamburg bis zum 15. Januar 1880 nicht er⸗ hobenen Beträge wer den später nur in Lübeck bveeh 1
Den Coupons ist ein nach Terminen, Littera und Nummern geordnetes, die Stückzahl und den Be⸗ trag enthaltendes und unterschriebenes Verzeichniß beizufügen.
„Die ansgelooseten Obligationen werden über den Fäülligkeitstermin hinaus nicht weiter verzinset.
Es sind noch nicht abgefordert
von der 35sten Auslsoung, fällig im Janr. 1873: Iitt. O. r. 1687 ... 60 bl von der 36sten Ausloosung, fällig im Juli 1873: LII D NbvO e von der 37sten Ausloosung, fällig im Janr. 1874: Litt. 0. Nr. 741. ... 99) Fhlr. 111111““ von der 38sten Ausloosung, fällig im Juli 1874: IIEt 111 6000 Fllr. von der 40sten Ausloosung, fällig im Juli 1875: Litt. C. Nr. 1998. 2972. à 200 Thlr. von der 41sten Ausloosung, fällig im Janr. 18761 Ditt. B. Nr. 24909. . .. .. 09000 Thlr. qD von der 42sten Ausloosung, fällig im Juli 1876: Litt. B. Nr. 1992.. . 3a 8500 Fhlr. von der 43sten Ausloosung, fällig im Janr. 1877: Litt, B. Nr. 361 . .86500 Thlr. F 11114““ von der 44sten Ausloosung, fällig im Juli 1877: Litt. Nr. 2538⁴x. 1900) Thlr von der 45sten Ausloosung, fällig im Janr. 1878: Litt. C. Nr. 691. 1303. 1617. 2372. 2678., à 200 Thlr. 447. 557. 943. Die Einnahmen betrugen 1879: .“ 8 1114. 1570. 2 100 „ im Novembeer. ℳ 369,514. 50. von der 46sten Ausloosung, fällig im Juli 1878: vom 1. Januar bis ult. Oktbr. „3,793,899. 30. Litt. B. Nr. 443. à. 500 Thlr. 8 Summa ℳ 4,163,115. 80. . 9 8 B vI1 durchschnittlich pro Tag. „ 12,465. 31. von der 47sten Ansloofung ; J0n 1879: ire vaeg 1“ “ 66 Litt. A. Nr. 984, . .à 1000 Thlr. b14“ „ B. „ 1512. “ 8 60090 . [12945] Mallescher Bank-Verein „ 0. . 599. 725. 1192. 5 von Kulisch, Kaempf £ Co. 2280. 2777. à 200 Status ultimo November 1829. 1591bu 317. 377. 458. 606bb “ 1“ 109., „ Kassenbestand, mit Einschlass des von der 48sten Ausloosung, fällig im Juli 1879: Giro-Guthabens bei der Reichsbank Liet. . Nr.. 600 Fblr. „ C. „ 1567. 2752. ’. à 200 „ Lombard-Konto 1“ 11““
Guthaben bei Banquiers . .. Dv. .. Wechselbestände 1 8 1886.11990 Eftekten 1“ Die Ausloosung von ferneren 21200 Thlr. dieser Sorten & “ Anleihe, zur Auszahlung im Juli 1880, wird am Debitoren in laufender Rechnung 2. Januar 1880, Mittags 12 Uhr, im hiesigen Diverse Debitoren.. . b Rathhause stattfinden. E1“ Lübeck, den 29. November 1879. Aktienkapital 1“ 8 2 Daz Finanzdepartement. Depositen mit Einschluss des Check- Verschiedene Bekanntmachungen. “ Ein qualisizirter Thierarzt soll interimistisch ; in jaufender Rechnung. mit den kreisthierärztlichen Funktionen für den Kreis Diverse Kreditoren. 8 Montioie ketraut werden. Mit der Wahrnehmung Reserve- & Delcredere-Fouds . . dieser Funktionen ist eine kreisständische Remune- 09 “ ration von jährlich 900 ℳ verbunden. Am Schlusse [10380] “
des Rechnungsjahres wird in Erwägun 2 3 8 rialich anch eine emer Friedrichsdorfer Zwieback
werden, ob außerdem nachträglich auch eine Remu⸗ neration aus Staatsmitteln bewilligt und ob die Kistchen à 3 ½ und 5 ℳ frc. und Nachnahme offerirt C. F. Lommel, Homburg v. d. H.
Stelle zu einer etatsmäßigen Staatsstelle erhoben Delikatessenhandlungen wird d. Alleinverkf. übertr.
nann Bekanntmachung.
Die Stelle eines
Stadtraths
biesiger Stadt, dessen Wahl für d Hosten des Stadtdirektors in Aussicht gerakante 8 sa eseben⸗ men, as pensionsberechtigte jährliche Eink trägt 6000 ℳ, steigend alle 6 Phre um 1nh be⸗ bis zum Höcttbekrage von 8000 ℳ ℳ ür event. Uebernahme der Stand 8 18 ℳ lacle 8 esamtsgeschäfte ewerber, welche zum Richteramt beföbi oder in einem deutschen Bundesstaate deg sind hoͤheren Verwaltungsdienst vorgeschriebenen Pelr fungen bestanden haben, wollen sich beim Unter (Ag. Gecst. 13/11.)
1000 Thlr.
200
„ D. Nr. zeichneten melden.
Bremerhaven, den 25. November 1879. Der Stadtverordneten⸗Vorsteher. Dr. A. Barth.
[12899. Bekanntmachung.
Die erste ordentliche Jahresver ammlung des Ge⸗ sammtvorstandes der zur Unter tützung der Hinterbliebenen der bei der Katastrophe dez Panzerschiffes „Grosßer urfürst“ Verunglück⸗ ten gebildeten „Deutschen Marine⸗Stiftun 1878 wird am 13. Dezember dieses Jahren Abends 6 ⅛ Uhr, in dem Geschäftslokale det Central⸗Comités der deutschen Vereine zur Pflege im Felde vermwundeter und erkrankter Krieger — Wilhelmstraße Nr. 73 — nach Be⸗ stimmung des §. 6 der Statuten vom 8. November 1878 öffentlia) stattfinden.
In derselben wird von dem geschäftsführenden Aus⸗ schusse der Stiftung der Jahresbericht pro 1879erstattet die Jahresrechnung vorgelegt und über dieselbe vom Gesammtvorstande Beschluß gefaßt werden, sodann die Festsetzung der Einnahmen und Ausgaben unter Zugrundelegung des von dem Ausschusse vorzulegen⸗ den Etats⸗Entwurfes erfolgen.
Berlin, den 3. Dezember 1879.
Der Vorsitzende des Gesammtvorstandes
„der deutschen Marine⸗Stiftung 1878“. von Holleben.
Niederländisch⸗Westfälische Eisenbahn⸗ [11859] Gesellschaft.
Aktionäre auf Donnerstag, den 11. Dezember 1879, Nachmittags 3 Uhr, im Rathhause zu Zutphen.
Gegenstand der Verhandlung: Anfrage. Terminsverlängerung für die Unter⸗ bringung der noch übrigen Aktien.
Winterswyk, deg 20. November 1879.
Der Verwaltungsrath. van Nagell, Präsident. A. Pabbruwe IFr., Sekretär.
[12938] Große Berliner Pferde⸗Eisenbahn.
„ D. „
164,053. 16,755. 413,145. 3,743,808. 56,472. 33,834. 6.046,933. 700,328.
4,500,000. 1,815,259.
860,218. 1,495,693.
ℳ
N
werden kann. Die Einnahme aus den Körungen und der Beaufsichtigung der Märkte kann auf etwa 100 ℳ jährlich verarschlagt werden. Zur Be⸗ ens ““ messung des zu erwartenden Einkommens aus der Banuten im Herbst u. Frühjahr, wo Privatpraxis wird bemerkt, daß im Kreise bei der ol⸗ und Füllmaterial selten genügend trocken f letzten Aufnahme des Pferde⸗ und Rindviehbestandes sind, sollten siets mit dem Dr. H. 676 Pferde und 10 661 StückRindvieh gezählt worden Zerener'schen Patent Antimerulion sind, und daß eine Konkurrenz anderer Thierärzte aus der chem. Fabr. v. G. Schallehn in f kaum zu erwarten ist. Bewerber wollen ihre Ge. Magdeburg an den bedenklichen Stellen suche unter Beifügung ihrer Qualisikationszeugnisse bebandelt werden. Dasselbe hat sich durch und sonstiger Atteste, sowie eines kurzgeschriebenen seinen reichen Borsäuregehalt tausendfachz Lebenslauft spätestens bis zum 25. Januar 1880 bewährt, so daß ihm kein anderes Mittel an den Königlichen Landrath Rennen in Montjoie gegen Schwamm, Fäulniß u. Feuchtigkeit gleich steht. [9134])
Se
einreichen. Aachen, deun 1. Dezember 1879. König⸗ liche Regierung. Abtheilung des Iun
on allen existirenden Vervielfältigungs⸗Apparaten ist die Autographische Presse
der einzige, mit dem man von einem Original, Schrift oder Zeich⸗ nung, eine beliebige Anzahl von Abdrücken ohne besondere Vor⸗ kenntnisse selbst anfertigen kann, weshalb diese Presse, die in 4 ver⸗ schiedenen Größen gebaut wird, überall schnell Eingang gefunden hat. Hectograph, Chromograph eic. liefern Copien in mwnur geringer Zahl; außerdem werden Letztere durch Anilin⸗ 8 h „farben hergestellt, welche, dem Licht ausgesetzt, in kurzer Zeit gänzlich verschwinden und übrigens dem Briesporto unterworfen sind, während die mitzelst autographischer Presse erzeugten Abdrücke die Portovergünstigung von 3 Pf. bis zu 50 g
genießenä. Mit erläuternden Prospekten, denen die ehrendsten Zeugnisse höchster Behörden, sowie erster
industrieller Firmen des Deutschen Reiches beigedruckt sind, stehe gern zu Diensten. Außerdem empfehle ich ein⸗ und zweiarmige Balanciers, Stempelpressen ꝛc. für Behörden, in anerkannt guter Qualität.
Huge Koch, Maschinenfabrik, Leipzig, Mahlmannstraße 7—8.
Außerordentliche Generalversammlung der
11“
1“
1“
No. 287.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffen Modellen, vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz, vom 25. Mai 1877, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen
Central⸗Handels⸗Register
zum Deutschen Reichs⸗A
Zweite
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, W., Mauerstraße 63— 65, und alle Buchhandlungen, für Berlin
auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
nzeiger und Königlich Preußisch
Berlin, Sonnabend, den 6. Dezember
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en Sta
ats⸗Anzei 1879.
mbsnha:
d das Urheberrecht an Mustern und Blatt unter dem Titel
für das Deutsche Reich. Ar 287)
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das Abonnement beträgt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 ₰. —
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
wnsm.r erenena
Auszug aus dem Bericht des Kaiserlichen Patent⸗Amts.
Das Patentblatt veröffentlicht folgenden Auszug aus dem Bericht an den Reichskanzler, er⸗
stattet von dem Vorsitzenden des Kaiser⸗
lichen Patentamts für das Jahr 1878.
Derselbe lautet:
Berlin, den 4. November 1879.
In weiterer Ausführung des Reichs⸗Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (§. 32) ist nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesraths die Kaiserliche Verord⸗ nung, betreffend das Berufungsverfahren beim Reichs⸗Oberhandelsgericht in Patentsachen vom 1. Mai 1878 (Reichsgesetzblatt Seite 90. Patent⸗ blatt Seite 107, Motive Seite 109) ergangen.
Der zwischen Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn unter dem 16. Dezember 1878 abgeschlossene Han⸗ delsvertrag, Art. 20, und Schlußprotokoll zu Art. 20 (Reichs⸗Gesetzblatt 1878, Seite 365, Patent⸗ blatt 1879, Seite 1) hat — soviel bekannt, zum ersten Mal — auch das Patentwesen in das Be⸗ reich der internationalen Vereinbarung aufgenommen. In Bezug auf die Erfindungspatente sollen die Angehörigen des einen der Theile in dem Gebiete des andern denselben Schutz, wie die eigenen Angehörigen genießen. Daneben ist besonders vereinbart, daß, wenn ein Angehö⸗ riger des Deutschen Reichs auf einen daselbst patentirten Gegenstand noch Ungarn ein Privilegium erwirbt, die in Deutsch⸗ land gesetzlich mittelst Druck erfolgte Ver⸗ öffentlichung der betreffenden Patentbeschreibung und Zeichnung keinen gesetzlichen Nichtigkeitsgrund gegen den Rechtsbestand des analogen österreichischen und ungarischen Privilegiums bilden soll, insofern das entsprechende Gesuch innerhalb des Zeitraumes von 3 Monaten, vom Tage der Veröffentlichung ab ge⸗ rechnet, eingereicht worden ist. Einer hierbei ver⸗ abredeten Bedingung entsprechend wird seit Abschluß des Vertrages der Tag der Ausgabe der deutschen Patentschriften auf den Druckexem⸗ plaren regelmäßig bezeichnet. Behufs richtiger Würdigung des Wortlauts des Vertrags ist zu berücksichtigen, einerseits, daß in Oester⸗ reich⸗Ungarn das sogenannte Anmeldeverfahren be⸗ steht, eine sachliche Prüfung der Neuheit einer Er⸗ findung bei der Anmeldung daher nicht eintritt, sondern nur in einem etwaigen Nichtigkeitsverfah⸗ ren zur Frage kommt, und andererseits, daß nur in Deutschland, nicht auch — nach den bisherigen Bestimmungen — in Oesterreich⸗Ungarn eine Ver⸗ öffentlichung der Patentbeschreibungen durch den Druck stattfindet. Der durch den Vertrag geregelte Punkt ist einer der wichtigsten auf dem Gebiete der internationalen Beziehungen im Patentwesen. Der Umstand, daß einerseits eine thunlichst bal⸗ dige Veröffentlichung der Patentschriften sachlich gerechtfertigt, sogar geboten erscheint, und daß andererseits die in Druckschriften stattgehabte Veröffentlichung einer Erfindung den Charak⸗ ter der Neuheit nimmt, erschwert dem Erfinder nicht unwesentlich die Wahrnehmung seiner Inter⸗ essen. Er ist mehr oder weniger in die Nothwen⸗ digkeit versetzt, entweder gleichzeitig in allen Staa⸗ ten, in welchen ihm die an einer Stelle erfolgende Publikation nachtheilig werden könnte, das Patent nachzusuchen oder die mit der Veröffentlichung ver⸗ bundene Gefahr zu laufen. Trifft er die erstere Wahl, so erwachsen ihm unnöthige Kosten und Weiterungen, namentlich für den Fall, daß die Er⸗ findung als patentfähig sich nicht erweisen sollte. Auch hiervon abgesehen kann der Erfinder nicht immer im ersten Augenblick übersehen, ob die Nach⸗ suchung eines Patentes auch in anderen Staaten von geschäftlichem Vortheil für ihn sein würde. Der gesündeste und erwünschteste Zustand würde der sein, daß der Erfinder zunächst in seinem Vaterlande ein Patent nachzusuchen in der Lage ist,
und daß er ohne Gefahr den Erfolg eines solchen
Gesuchs abwarten kann, ehe er, soweit es ihm zu⸗ vhacnc, erscheint, gleiche Gesuche in andern Ländern einreicht,
Der dem Reichstag vorgelegte Entwurf des Patent⸗ gfsebe⸗ wollte den Satz, daß die amtlichen Ver⸗ öffentlichungen eine bestimmte Zeit lang der Nach⸗ suchung eines Patents in einem anderen Lande nicht hinderlich sein sollen, zunächst deutscherseits zur Geltung bringen. In der Befürchtung, daß auf diese Weise bei heutiger Gestaltung des internationalen Rechts, ein Antrieb gegeben werden könnte, Patente zu⸗ erst im Auslande nachzufuchen, und daß den Aus⸗ ländern ein Vorzug in unserem eignen Lande gege⸗ ben werde, der zu Gunsten unserer Landesangehörigen im Auslande nicht bestehe, wurde die bezügliche Be⸗ stimmung Seitens des Reichstags gestrichen, und auf den Weg internationaler Vereinbarung ver⸗ wiesen, der nun durch den Handelsvertrag mit Oesterreich beschritten ist.
In viel weiter gehendem Maße hat der Kongreß, welcher im September 1878 in Paris tagte und welcher „das geistige Eigenthum auf dem gewerblichen Gebiete“ zum Gegenstand seiner Berathung machte, internationale Einigungen ins Auge gefaßt. Dieser Kongreß hatte, gleich anderen mit der Pariser Ausstellung verbundenen Kon⸗ ferenzen, keinen offiziellen, sondern vorwie⸗ gend einen privaten Charakter. Die französische Regierung ließ aber die Kongresse unter ihrem Pa⸗ tronat tagen und wirkte zu deren Organisation durch Ein
In diesem Sinne und autorisirt durch Verfügung des Ministers für Landwirthschaft und Handel vom 12. Mai 1878 tagte der hier speziell inter⸗
vertragsschließenden
in Oesterreich-
etzung der leitenden Comités mit, be⸗- hielt sich auch die Prüfung der Programme vor.
essirende Kongreß vom 5. bis 17. September im Trokadero⸗Palaste. Das deutsche Patentamt hatte auf eine durch Vermittelung der französischen Re⸗ gierung eingegange Einladung und mit Zulassung Ew. Durchlaucht den Geh. Regierungs⸗Rath Prof. Reuleaux beauftragt, an den Pariser Berathungen Theil zu nehmen. Auch an sonstiger Betheiligung Deutschlands hat es nicht gefehlt; der deutsche Pa⸗ tentschutzverein war durch den Geh. Bergrath Professor Dr. Klostermann aus Bonn vertreten. Beide genannte Herren wurden auch zu Vize⸗Präsi⸗ denten des Kongresses berufen. Ueber den ganzen Verlauf und die Ergebnisse der Pariser Versamm⸗ lungen an dieser Stelle zu berichten, wird nicht die Aufgabe sein dürfen, die betreffenden Vorgänge sind in dem Patentblatt laufend mitgetheilt. Mehr oder weniger war erklärlicher Weise der Charakter der Berathungen dadurch bedingt, daß die Zahl der Theilnehmer aus Frankreich weitaus überwiegend war, ein Zahlenverhältniß, dessen Einwirkung bei aller Rücksichtnahme auf die Minderheit nicht völlig zurücktreten konnte. Auch konnten die Themata bei der bestimmt zugemessenen Zeit nicht gleich⸗ mäßig erschöpft werden. Diese Umstände und das Bedürfniß, den Kongreßberathungen einen dauernden Charakter zu vindiciren, führte zur Ein⸗ setzung einer permanenten Kommission. Dieselbe wurde aus den Mitgliedern des Kongreßbureaus, den Berichterstattern, Präsidenten, Vize⸗Präsidenten und Sekretären der verschiedenen Abtheilungen des Kongresses und den amtlich Abgeordneten der Regierungen gebildet. Die Mitglieder der Kom⸗ mission sind nach der Nationalität, die sie vertreten, in National⸗Abtheilungen vertheilt; die auf dem Kongreß nicht vertreten gewesenen Nationalitäten sollen gleicherweise eine Abtheilung ernennen können. Jeder National⸗Abtheilung wurde das Recht beigelegt, 5 Mitglieder zu kooptiren. Bei Abstimmungen der Permanenz⸗Kommission steht jeder Abtheilung un⸗ gerücksichtigt auf die Zahl ihrer Mitglieder nur eine Stimme zu. Noch in Paris hat die perma⸗ nente Kommission unter Berücksichtigung der Be⸗ schlüsse des Kongresses einen vorläufigen Vertrags⸗ entwurf, betreffend die Bildung einer allgemeinen Vereinigung zum Schutze des gewerblichen Eigen⸗ thums, ausgearbeitet. Deutscherseits gehören zufolge der für die Konstituirung aufgestellten Grundsätze der Kommission an: Geheimer Regierungs⸗Rath 1 Professor Reuleaux in Berlin, Geheimer Beshhenh Professor Dr. Klostermann in Bonn und Ingenseur Carl Pieper in Dresden. Der weitere Verlauf ge⸗ hört der Geschichte des Jahres 1879 an.
Auch abgesehen von den Vorgängen in Paris be⸗ steht in verschiedenen Ländern eine lebhaft auf Reform der Patentgesetzgebung gerichtete Bewegung. In der Schweiz hat bisher nur der Kanton Tessin einen gesetzlich geregelten Patentschutz; vielseitige
Textes zu ermöglichen.
Bestrebungen sind auf allgemeine Einführung eines soichen gerichtet, ein zufolge amtlicher Veranlassung aufgestellter Entwurf liegt bereits vor. gilt auch von Luxemburg, welches bisher die frühere Niederländische Gesetzgebung beibehalten hatte. Umfassende Reformen sind in Dänemark, Norwegen und Schweden in Aussicht genommen, theilweise Reformen in England und den Vereinigten Staaten von Amerika. Sachlich beziehen sich die Debatten und Erwägungen hauptsächlich auf die Begrenzung der patentirbaren Gegenstände, auf die Feststellung des Begriffs der Neuheit, auf das bei der Patent⸗ ertheilung einzuhaltende Verfahren (Vorprüfungs⸗, Aufgebots⸗, Anmeldungssystem), auf die Höhe der Taxen, die Nichtigkeitsgründe u. s. w. Die Nothwendigkeit des Patentschutzes an sich, sowie die Angemessenheit der Konstituirung besonderer Patent⸗ behörden ist fast allgemein anerkannt. In den be⸗ regten Bezrehungen haben die von der deutschen Gesetzgebung angenommenen Grundsätze zwar man⸗
nigfache Anfechtung erfahren, indessen hat, wenig⸗
stens insoweit als die heimischen Verhältnisse, An⸗ schauungen und Bedürfnisse in Frage kommen, bis⸗ her nicht die Ueberzeugung gewonnen werden können, daß diese Angriffe der Hauptsache nach berechtigt wären. In dem Patentblatt hat diese Auffassung wiederholt Vertretung und Vertheidigung gefun⸗ den. Ein Aufsatz in dem nichtamtlichen Theil (Seite 279 ff.) verbreitet sich über die Punkte, in welchen das deutsche Recht auf dem Gebiete des Patentwesens und den verwandten Gebieten geändert werden müßte, wenn die satüsfe für Deutschland gültiges Recht werden ollten.
Zur Erleichterung der Arbeiten des Patentamts,
V
Letzteres gärtnerei,
1 V -
Pariser Be⸗
3 48
p
Gruppeneintheilung anschließt. Für die Gruppen I., II., XVI., XVII. und XIX. (Kunst⸗ und Handels⸗ Fischerei, künstlerische Betriebe für ge⸗ werbliche Zwecke, Handelsgewerbe, Beherbergung und Erquickung) sind Patente nicht ertheilt. Inner⸗ halb jeder Gruppe erscheinen in der graphischen Darstellung die betreffenden Patentklassen. Für jede Patentnummer ist ein Raum von 3 mm Breite und 2 mm Höhe angenommen. Die einzelnen deut⸗ schen Staaten sind durch verschiedene Farben ge⸗ kennzeichnet, und lassen die eingetragenen Linien ersehen, in welchem Maße jeder der Staaten in den verschiedenen Gruppen und Klassen betheiligt ist. Die auf das Ausland entfallenden Patente sind nur schraffirt, nicht ko⸗ lorirt und unterhalb der Grundlinie der deutschen Patente eingetragen. Die gleichfalls anliegende Karte läßt unter besonderer Berücksichtigung der
preußischen Provinzen, sowie der Reichshauptstadt
dieselben Verhältnisse in anderer Form ersehen und zugleich erkennen, in welcher Weise sich die für die einzelnen Staaten und Landestheile verliehenen Pa⸗ tente auf die verschiedenen Gruppen vertheilen. Die Betheiligung des Auslandes findet sich in einer be⸗ sonderen Rosette (25) veranschaulicht. Es erhellt
leicht, daß innerhalb Deutschlands die Stadt Berlin
(611 Patente) weitaus an erster Stelle steht, dem⸗ nächft folgt die Rheinprovinz (457), das Königreich Sachsen (397), die Provinzen W stfalen (214), Sachsen (207), Schlesien (195), das Königreich
Bagyern (159), die Provinz Hessen⸗Nassau (153),
die Stadt Hamburg (111), die Provinz Branden⸗ burg (109), die Provinz Hannover (106), das Groß⸗ herzogthum Baden (99), das Königreich Württem⸗ berg (95), das Großherzogthum Hessen (66) u. s. w.;
namentlich bei Prüfung der Neuheit einer Erfindung die Reichslande zählen 42 Patente. Das Ausland ist die Aufstellung eines technologischen Atlas be⸗ ist betheiligt: England mit 316, Frankreich mit gonnen. Derselbe soll die Fortschritte der Technik 242, die Vereinigten Staaten von Amerika mit 167,
durch Abbildungen der neueren Einrichtungen an Oesterreich⸗Ungarn
Maschinen und Geräthen in übersichtlicher Weise darstellen. schriften enthaltenen Abbildungen nach einem vom Regierungs⸗Rath Professor Dr. Hartig in Dresden
Zu diesem Behufe werden die in Zeit⸗
(Mitglied des Patentamts) angegebenen technologi⸗ schen System geordnet und auf einzelne Karton⸗-
blätter aufgeklebt. Titel und Seitenzahl des be⸗ nutzten Journals werden bei jedem Bilde beige⸗ schrieben, um die leichte Einsicht des zugehörigen Zunächst werden die in Dinglers polytechnischem Journal, der reichhaltigsten und ältesten technischen Zeitschrift, enthaltenen Ab⸗ G in der angegebenen Weise zusammen⸗ gestellt.
Folgende Tabelle giebt eine Uebersicht über die Geschäfte des Patentamts seit Beginn seiner Thätiag⸗ keit bis Ende 1878 und zugleich einen äußeren Nach⸗ weis für das Wachsthum der Geschäfte.
2. Halbjahr
1878 Summa.
2. Halbjahr 1. Halbjahr 1877 1 Lalh
Anmeldungen von Patenten und Zusatz⸗Patenten Beschwerden. 1XX“ Anträge auf Nichtigkeits⸗Erklärung. . . . . Nachträge, Zwischen⸗Korrespondenzen ꝛc. und durch den Geschäftsgang bedingte Vorlagen ... .
6) Anfragen, Dienstgesuche, innere Angelegenheiten ꝛc Summa der Journal⸗Nummern.
Anmeldungen wurden vor der Veröffentlichung zrHechtei 5 101*“ desgl. wurden zur Veröffentlichung zugelassen desgl. wurden zurhckaezogen1 Versagungen des Patentes nach der Veröffent⸗ Ichung der Anmdengene— Natente wurden ertheiltk.. 11“ 3 “
1 Ueber die vom 1. Juli 1877 bis 31. Dezember 1878 ertheilten Patente (Patentrolle Nr. 1 — 4390) ist in Carl Heymann’s Verlag hierselbst im Um⸗ fange von 126 Seiten und zum Preise von 5 ℳ ermäßigter Preis für die Abonnenten des Patent⸗ latts 4 ℳ) ein besonderes Verzeichniß erschienen, welches in einem Exemplare beizufügen ich mich beehre. Während in den laufenden Veröffentlichungen die Patente in der Nummerfolge der Rolle (§. 19 des Gesetzes vom 25. Mai 1877) aufgeführt werden, sind dieselben in diesem Verzeichniß nach den Klassen der Patentschriften gruppirt und innerhalb der Klassen nach den Nummern geordnet, um die Ueber⸗ sicht zu erleichtern. Die bereits erloschenen oder für nichtig erklärten Patente sind besonders aufgeführt. Namen⸗ und Sachverzeichnisse sind beigefügt. Das Klassenverzeichniß der Patente stellt ein technologisches System nicht dar, seine Anordnung mußte überwiegend durch praktische Rücksichten auf den Geschäftsgang im Patentamt und auf den Bezug und Absatz der Patentschriften bestimmt werden. Um jedoch eine systematische Uebersicht einigermaßen zu erleichtern, sind in den Zusammenstellungen an den geeigneten Stellen Hinweise gegeben, bei den Ueberschriften der Klassen sind die verwandten Klassen, und am Schlusse der Klassen sind die einschlagenden Patente anderer Klassen bezeichnet.
Die in dem Verzeichniß gegebenen Zahlen lassen sich jedoch weiter verwerthen und wird denselben eine
werden können. Namentlich scheint eine Prüfung, ob sich in der Zahl der Patente und in der Vertheilung. derselben auf die verschiedenen Industriezweige die Bedeutung der einzelnen Staaten und Landestheile
volkswirthschaftliche Bedeutung nicht abgesprochen
2 858 374 366 1 067 270 377 752
18 41 59
7085 12 953 22 860 827 1072 ½2602 1698 17667 36 534
3 212 3 124 9 194 327
105
2 822 1“ 7169
271 647 811 1 729 1 674 2 387 2 420 6 481 3 20 43 66
— 50 137 187 190 1 662 2 538 4 390 — 17 144 161
8s 8 2 2
auf gewerblichem Gebiete wiederspiegelt, bezüglich welche Rückschlüsse sich in dieser Beziehung machen lassen, und zu diesem Behufe eine Vergleichung mit den Ergebnissen der am 1. Dezember 1875 stattge⸗ habten Volkszählung und der gleichzeitig veran⸗ laßten erstmaligen gewerbestatistischen Aufnahme im Deutschen Reiche von Interesse. Zwar ist zu be⸗ rücksichtigen, daß sich die auf das Patentwesen bezüg⸗ lichen Zahlen nur auf einen verhältnißmäßig ge⸗ ringen Zeitraum (1 ½ Jahre) erstrecken und daß da⸗ her bei der Vertheilung der Patente auf die ein⸗ zelnen Industriezweige, sowie auf die verschiedenen Staaten mancherlei Zufälligkeiten und Nebenum⸗ stände mitgewirkt haben können. Indessen fallen in jenen Zeitraum doch auch eine Zahl von Paten⸗ ten (659), welche durch Umwandlung von Landes⸗ patenten, die schon seit längerer Zeit in Kraft waren, zu Stande gekommen sind, und eine andere, nicht unbeträchtliche Zahl wird solchen Erfindungen zuzuschreiben sein, welche vor dem Datum, mit dem das Reichspatentgesetz in Kraft trat (1. Juli 1877) gemacht sind, und deren Patentanmeldung nur bis zum Erscheinen des Reichsgesetzes hinausgeschoben war. Außerdem erschien es von Wichtigkeit, den durch die Zählung von möglichst bald die Patentstatistik gegenüber zu stellen, da, je ferner der Vergleichungszeitpunkt gerückt wird, um so weniger unbeachtet bleiben kann, daß sich die durch die Gewerbezählung gewonnenen Zahlen in der Wirklichkeit wieder geändert haben.
„Ohne eingehenderen Erörterungen in dieser Be⸗ ziehung vorzugreifen ist die ehrerbietigst beigefügte
graphische Tabelle aufgestellt, welche sich an die für
die deutsche Gewerbestatistik maßgebend gewesene
1875 gewonnenen Zahlen
I1
V
1
mit 139, Belgien und die Schweiz mit je 48, Rußland mit 25, Schweden mit 18, Italien und Dänemark mit je 12, Holland mit 11 Patenten.
Die genannten und die hier nicht besonders er⸗
8 9/10 „
3810 31⁄19 31⁄10 „
wähnten Zahlen ergeben sich des Näheren aus einer Tabelle (I.), welche, unter Berücksichtigung auch des Auslandes, die Staaten und Provinzen, die Ge⸗ sammtzahl der darauf fallenden Patente, die An⸗ zahl der Orte und Klassen, auf welche sich die Pa⸗ tente vertheilen, aufzählt, die Orte, auf welche 5 und mehr Patente entfallen, sowie diejenigen Klassen, auf welche für das bez. Land oder die Provinz 5 oder mehr Patente ertheilt sind, besonders ver⸗ zeichnet und endlich den Prozentsatz der Patente na der Gesammtzahl der letzteren und nach der Ein⸗ wohnerzahl angiebt. Auf Preußen allein entfa llen 50 % der gesammten Patente, auf Berlin 13,91 %. In den Prozentzahlen nach der Einwohnerzahl steht gleichfalls obenan Berlin mit 63 Patenten auf je 100 000 Einwohner. Es folgen: Stadt Hamburg mit 28 ½ Pat. auf je 100 000 Einw. .„LL 118 .“ 9 Herzogth Anhalt „ 15 9/10 „ Königr. Sachsen „ 14 3¾10 „ Fürstenth. Reuß (ältere Linie) 127/10 „ Herzogthum Braunschweig 12 ½ Freie und Hanse⸗ stadt Lübeck. 12 ⁄10 Rheinprovinz. 12 Prov. Westfalen 11 Hessen⸗ 8 10 % . Sachsen. . 93 Herzth. Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha Großherzogthum 82185184 8“ Großherzogthum Baden . .. Fürstenth. Reuß (jüngere Linie) Prov. Schleswig⸗ Holstein. Prov. Hannover „ Prov. Banden⸗ burg (exkl.) 92129288 Prov. Schlesien Königr. Würt⸗ temberg . . Fürstenthum Schwarzburg⸗ Rudolstadt . Großherzogthum Sachs.⸗Weimar Prov. Pommern Königr. Bayern Großherzogthum Dbdecchac“*“ „ „ Eine weitere Tabelle (II.) giebt — auch mit Berücksichtigung des Auslandes ein beson⸗ deres Verzeichniß der Städte, auf welche mehr als 5 Patente entfallen unter Angabe der für jeden Ort besonders in Betracht kommenden Klassen. Zur näheren Vergleichung mit den Resultaten der Gewerbestatistik von 1875 sind die anliegenden drei Uebersichten aufgestellt: Tabelle III. enthält eine Zusammenstellung der durch die deutsche Gewerbe⸗ statistik angenommenen Gruppen und der Anzahl der für diese Gruppen ermittelten Gewerbebetriebe sowie der darin beschäftigten Personen unter Hin⸗ zufügung der Rangziffer, ferner die Anzahl der auf die einzelnen Gewerbebetriebe entfallenden Patente