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nicht aufgegeben habe, es sei schon deshalb erwünscht, daß bestimmt erklärt worden sei, man wolle das Reichseisenbahnprojekt nicht mehr; der Abg. Miquel wolle allerdings noch in der Schwebe bleiben, aber der Abg. Frhr. von Minnigerode habe sehr klar und bestimmt Position genommen, übrigens werde er gegen §. 13 stimmen.
Der Abg. Graf Bethusy⸗Huc erklärte, er wolle die Aeuße⸗ rung, welche das scharfe Ohr des Abg. Windthorst vernommen habe, dem Hause nicht vorenthalten. Er bekenne sich — nur in seinem Namen — nach wie vor für einen prinzipiellen Anhänger des Reichseisenbahnsystems; er ziehe aber das Er⸗ reichbare dem Unerreichbaren vor und nehme die Staatsbahnen, a er Reichsbahnen nicht haben könne.
Der Vertrag mit der Magdeburg⸗Halberstädter Gesellschaft (§. 1 Nr. 2) wurde hierauf genehmigt.
Es folgte die Berathung des wegen Uebernahme des Be⸗ triebes der Hannover⸗Altenbekener Bahn abgeschlossenen Vertrages (§. 1 Nr. 3).
Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) erklärte sich gegen den Ankauf dieser Bahn; es sei erstaunlich, daß man trotz des Defizits an die Erwerbung dieser Bahn denke, deren Werth, Preis und Rentabilität doch sehr problematischer Natur seien. Man könne es doch dreist mit den drei übrigen Erwer⸗ bungen bewenden lassen und nach solchem Tagewerke die praktischen Vortheile des Staatsbahnsystems erst prüfen. Auch die konsentirenden Kommissionsmitglieder hätten der Erwer⸗ bung der Hannover⸗Altenbekener Bahn doch nur mit schwerem Herzen zugestimmt; das sei zwar für die Regierung gleich⸗ gültig, aber nicht für das Land. Die Bahn habe nicht ein⸗ mal die Summe zur Verzinsung der Prioritäten aufbringen können, geschweige denn, jemals eine Dividende gezahlt; auch in Zukunft werde Jahre lang auf eine Dividende nicht zu rechnen sein. Daraus folgte, daß die Bahn längst in Konkurs oder unter den Hammer gekommen wäre, wenn nicht die Magde⸗ burg⸗Halberstädter Bahn ein Interesse an ihrem Betrieb ge⸗ habt hätte, um sich gegen die Konkurrenz anderer Bahnen zu schützen und deshalb die fehlenden Prioritätszinsen für Litt. B. gezahlt hätte. Dieses Interesse sei für den preußischen Staat gar nicht mehr vorhanden, da derselbe ja die Konkurrenz⸗ bahnen der Magdeburg⸗Halberstädter Bahn, die Cöln⸗Minde⸗ ner und Westfälische in seinen Besitz habe, resp. bringe. Die Regierung erkläre, daß es zwar unzweifelhaft sei, daß sie den Betrieb von Hannover⸗Altenbeken übernehmen könne, so lange sie nur den Betrieb der Magdeburg⸗Halberstädter führe, daß dies aber zweifelhaft werde, sobald sie das Eigenthum der letzteren Bahn erwerbe. Das Vertragsverhältniß sei hier sicherlich eine Pacht, und der Staat würde eventuell eine Unterpacht übernehmen. Dasselbe sei aber nicht nach preußischem Landrecht, sondern nach hannoverischem Landesrecht, unter dessen Herrschaft das Objekt falle und welches mit dem gemeinen deutschen Privatrecht kongruire, zu beurtheilen. Nach demselben habe aber unzweifelhaft der Pächter das Recht der Unterverpachtung, wenn derselbe auch sein Eigenthum verkaufe, vorausgesetzt, daß der Unterpächter das Pachtobjekt in derselben Weise gebrauche wie der Pächter. Demgemäß sei die Erwerbung der Hannover⸗Altenbekener Bahn nicht nothwendig. Ganz exorbitant sei der Preis, den man bezahlen solle; die Börsenspekulanten, in deren Händen sich der größte Theil der Aktien befände, hätten sich die sog. Zwangslage, in der sich der Staat angeblich befinde, bestens zu Nutze gemacht, um durch Börsenmanöver die Course zu treiben. Jetzt wolle man den Spekulanten nicht blos den vollen Betrag von 7 164 016 ℳ auszahlen, sondern ihnen noch ein Aufgeld von 1 457 354 ℳ bieten, damit sie sich zur Veräußerung ihrer Rechte an den Staat entschlössen. Aber selbst wenn eine Zwangslage für den Staat vor⸗ handen wäre, diese Bahn zu erwerben, würde sich dieser exorbitante Preis nicht rechtfertigen, zumal sich die Aktionäre der Hannover⸗Altenbekener Bahn selbst in einer materiellen Zwangslage befänden. Mit Erwerbung der Magdeburg⸗Halber⸗
städter und der Cöln⸗Mindener Bahn würden dieselbe voll⸗ ständig aufs Trockene gesetzt. Er ermuntere die Regierung nicht, ihre Macht zur Bedrückung der Schwachen zu miß⸗ brauchen, aber wenn die Aktionäre von Hannover⸗Altenbeken die Regierung in eine Zwangslage versetzt hätten, dann könne letztere ein Gleiches thun, indem sie die Hannover⸗Altenbekener Gesellschaft zur Ausführung der ihr ertheilten Konzession nöthige. Obwohl Dr. Strousberg für jetzt seine Forderung von 5 ½ Millionen Mark an diese Bahn ruhen lasse, so könne derselbe sie doch im Prozeßwege später gegen den Staat gel⸗ tend machen und ehe man diesen Prozeß durchführe, wäre es besser, die Frage zum gerichtlichen Austrag zu bringen, ob der Staat nicht auch als Eigenthümer der Magdeburg⸗Halber⸗ städter Bahn nur den Betrieb der Hannover⸗Altenbekener übernehmen könne. Aus allen diesen Gründen stimme er gegen den vorliegenden Vertrag. 3 b Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Brefeld erwiderte, der Vorredner habe die subjektive Ansicht aus⸗ gesprochen, daß Hannover-⸗Altenbeken in absehbarer Zeit keine Di⸗ vidende geben werde. Er könne das nicht widerlegen, aber thatsäch⸗ lich sei, daß der Zuschuß der Magdeburg⸗Halberstädter Bahn von Jahr zu Jahr abgenommen habe und daß der Lokalverkehr von Hannover⸗Altenbeken im Steigen begriffen sei. Die Re⸗ gierung glaube hauptsächlich deshalb diese Bahn erwerben zu müssen, weil sie die gesammten umliegenden Bahnen, die Magdeburg⸗Halberstädter, die Cöln⸗Mindener, die Hanno⸗ verische und die Westfälische Bahn in ihrem Besitz vereinige. Die Zwangslage der Regierung in diesem Punkte werde verstärkt durch das Vertragsverhältniß zwischen Magdeburg⸗ Halberstadt und Hannover⸗Altenbeken. Die Regierung glaube nicht, daß sie rechtlich in der Lage sein würde, den Betrieb der letzteren Bahn zu behalten, sobald sie die erstere eigenthümlich erworben haben würde. Mit der Ablehnung des Erwerbes von Hannover⸗Altenbeken lade das Haus eine ebenso große Verantwortlichkeit auf sich wie mit der Bewilligung. Im ersteren Falle zerstöre man den Plan der Regierung, durch Vereinigung der Bahnen eine rationellere Verwaltung und damit einen größeren wirthschaftlichen Effekt zu erzielen. Erwerbe der Staat Magdeburg⸗Halberstadt und nicht auch zugleich Hannover⸗Altenbeken, so trete der Fall ein, daß Hannover⸗Altenbeken seinen Betrieb allein übernehme und auf dem Wege der Klage den Staat zum Schadenersatz für die von der Magdeburg⸗Halberstädter Bahn zu leistende Garantie zwingen könne. In diesem Falle
k önnte es kommen, daß bei eigenem Betrieb der Gesellschaft
der Zuschuß, welcher jetzt nur 365 000 ℳ betrage, vom Staate für die gesammte dritte Serie im Betrage von 1 200 000 ℳ geleistet werden müßte. Lehne das Haus jetzt die Vorlage ab, dann werde die Regierung später vielleicht diese Vorlage wiederholen müssen und es könne kommen, daß man dann wie jener römische König für die sybillinischen Bücher viel mehr als jetzt bezahlen müsse. Die Regierung bemesse den Preis nicht nach der Rentabilität allein, Sö sie bezahle den⸗ selben wie eine Kommune ein Haus bezahle, welche das Aligne⸗ ment der Straße störe.
Der Abg. Cremer erklärte, er wolle die Majorität nicht mehr umstimmen, sondern nur zeigen, daß das Centrum nicht aus prinzipieller Opposition, sondern aus sachlichen Gründen gegen diese Vorlage stimme. Ein dunkler Punkt bei dieser Bahn sei die Forderung des Dr. Strousberg von 5 ½ Mil⸗ lionen Mark, die derselbe in seinem 1876 erschienenen Buche ausdrücklich geltend mache; allerdings stelle die Hannover⸗ Altenbekener Bahn auch Gegenforderungen an Dr. Strousberg, die aber auch erst erwiesen werden müßten. Dies Verhältniß müsse doch vor Bewilligung der Vorlage klar gestellt werden, da Dr. Strousberg doch leicht seine Forderung gegen den solventen preußischen Staat einklagen könnte. Außerdem sei der bauliche Zustand der in Rede stehenden Bahn Dank der Strousbergschen Bauherstellung so traurig, daß es dem Staate leicht passiren könnte, den ganzen Reserve⸗
fond für Reparaturen an diesem Bahnkörper wieder ausgeben zu müssen. Wenn es sich um Ordensleute oder Nonnen han⸗ dele, dann verfolge die Regierung ihr vermeintliches Recht bis in die höchsten Instanzen, wo es sich aber um einen solchen Vorschlag handele, der dem Staate 8 ½ Millionen sparen könne, da spreche die Regierung von Zwangslage, moralischer Nothwendigkeit ꝛc., und das bei einer Finanzlage, wo man armen Central⸗Bureauvorstehern 400 Thlr. Gehaltszulage ah⸗ lehne. Er könne diese Bahn nicht in Bausch und Bogen mit den übrigen kaufen.
Der Abg. von Eynern bestritt als Referent, daß die Kommission die Rentabilitätsberechnung dieser Bahn nicht auf Grund von bestimmten Zahlen, sondern nach einem all⸗ gemeinen Sentiment hergestellt habe und berief sich auf die bezüglichen Anführungen des Regierungskommissars. Der Werth der Aktien bestimme sich nicht nach der Dividende, sondern nach dem Course, zu dem sie der Besttzer stets ver⸗ kaufen könne. Durch Repressalien eine Bahn zur niedrigen Preisforderung zu bestimmen, würde eine nicht loyale Hand⸗ lungsweise der Regierung involviren. Der Ankauf dieser Bahn sei nothwendig, weil die umliegenden großen Bahn⸗ netze Staatsbahnen seien resp. würden.
Nach dem Schlusse der Diskussion bemerkte der Abg. Dr.
Reichensperger persönlich, daß er seine Ansichten über die
Aussichtslosigkeit der Hannover⸗Altenbekener Aktien, Divi⸗ denden zu erhalten, aus dem Kommissionsbericht geschöpft abe.
b Darauf wurde §. 1 Nr. 3 angenommen.
Es folgte die Nr. 4 des §. 1 (Cöln⸗Minden.). Der Abg. Richter bemerkte, er habe das Wort gegen die Erwerbung dieser Eisenbahn durch den Staat verlangt, begnüge sich aber mit der Bemerkung, daß eine Majorität, die Hannover⸗ Altenbeken genehmigt habe, von der Genehmigung des Ver⸗ trages mit der Cöln⸗Mindener abzubringen ohne Aussicht sei; er verzichte deshalb auf das Wort.
Der Abg. Dr. Grimm führte als Referent aus, daß die Bedenken der Gegner der Verstaatlichung durch die Petition eines Maurermeisters aus Minden eine Verstärkung erhalten hätten, welcher wünsche, daß seiner Vaterstadt aus dem Ankauf der Cöln⸗Mindener Bahn kein Schaden erwachse. Die Stadt Minden sei von vielen Beamten bewohnt, Sitz mehrerer Eisenbahnwerkstätten und Endpunkt zweier Bahnen. Künftig aber werde dieselbe zur Zwischenstation degradirt und dadurch ihre Situation bedenklich. Er beantrage, diese Pe⸗ “ durch den Beschluß des Hauses für erledigt zu er⸗
ären.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte sich damit wohl ein⸗ verstanden, er finde aber die Anschauungen der Petenten doch nicht so ohne Weiteres verwerflich. Er wünsche vom Minister⸗ tische aus die Zusicherung zu erhalten, daß bei der Ueber⸗ nahme der Bahnen durch den Staat die lokalen Interessen die wünschenswerthe und nöthige Berücksichtigung fänden.
Der Staats⸗Minister Maybach erwiderte, er könne nur die Versicherung wiederholen, die er schon bei der ersten Be⸗ rathung abgegeben habe, daß jede thunliche Rücksicht auf die lokalen Interessen genommen werden solle. Vom Mindener Magistrate sei ihm übrigens ebenfalls eine Petition im Sinne der erwähnten zugegangen, und er habe eine Zusicherung er⸗ theilt, die den Magistrat beruhigt habe.
Der Abg. Cremer vermißte in dem Generalbericht der Kommission das früher zugesagte Verzeichniß aller der Bahnen, die — abgesehen von den jetzt zur Diskussion stehenden — noch zum Ankauf Seitens der Regierung in Aussicht genom⸗ men seien, und bat den Präsidenten, die Drucklegung dieser Uebersicht anzuordnen, was dieser zusagte.
Die Nr. 4 des §. 1 wurde ebenfalls angenommen.
In namentlicher Abstimmung wurde dann der §. 1 der Vorlage im Ganzen mit 226 gegen 155 Stimmen angenom⸗ men, worauf sich das Haus um 4 ¼ Uhr vertagte.
—
I.Sasunermvraran.
* Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt ann die Königliche Expedition des Nentschen Reichs-Anzeigers und Abniglich
. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. . Sabhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
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6. Verschiedene Bekanntmachungen.
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Gteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Haus⸗ diener Hugo Landgraf ist in den Akten U. R. I. Nr. 303 de 1879 die Untersuchungshaft wegen Urkundenfälschung und Betruges verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Stadtvoigtei⸗Gefängniß zu Berlin abzuliefern. Ber⸗ lin, den 3. Dezember 1879. Der Untersuchungs⸗ richter bei dem Königlichen Landgerichte I. Ber⸗ tram. Beschreibung. Alter: 17 Jahre, geb. den 23. Dezember 1861, Geburtsort: Landsberg, Kreis Delitzsch, Größe: 172 — 177 Centimeter, Sta⸗ tur: schlank, Haare: dunkelblond, Stirn: frei, Augenbrauen: dunkel, Augen: grau, Nase und Mund: gewöhnlich, Zähne: vollständig, Kinn: spitz, Gesicht: länglich, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache:
deutsch. Kleidung: dunkler Rock und Weste, dun⸗
kelgraue Hose, kleiner schwarzer runder Hut, blau und weißgestre iftes Hemde und weißes Vorhemde.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der unterm 20. Ok⸗ tober 1879 hinter dem Arbeiter Stanislaus Stachomiak aus Dalewo erlassene Steckbrief ift durch dessen Ergreifung erledigt. Lissa, den 3. De⸗ zember 1879. Staatsanwaltschaft bei dem König⸗ lichen Landgericht.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kellner Martin Wilhelm Hartung von Cassel, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Landgerichtsgefängniß zu Cassel abzuliefern. Cassel, den 2. Dezember 1879. Königliche Staatsanwaltschaft. Wilhelmi. Be⸗ schreibnung: Alter: 21 Jahre, Größe: 1,69 m. Besondere Keunzeichen: Es fehlen die zwei oberen Schneidezähne.
Der Tischler Heinrich Neumann von hier ist
durch das in II. Instanz bestätigte Erkenntniß des vormaligen Königlichen Kreisgerichts zu Halberstadt
vom 6. März 1877 wegen Unterschlagung zu vier⸗
zehn Tagen Gefängniß verurtheilt. Es wird er⸗
sucht, auf den ꝛc. Neumann, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und die erkannte Strafe an ihm zu vollstrecken, uns aber von dem Strafantritt zu be⸗ nachrichtigen. Halberstadt, den 5. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. VII.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
118216] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 10643. Der Klagvormund der unehelichen Sophie Spitz, Peter Spitz und deren Mutter Theresia Spitz, sämmtliche von Jöhlingen, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt v. Feder von Mannheim, klagen gegen Gustav Bartholomä, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, wegen eines Anspruchs auf Alimentation aus außerehelichem Beischlafe mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, für das Kind der Beiklägerin Namens Sophie einen wöchentlichen Ernährunge beitrag von 1 ℳ 71 ₰ vom 29. November vorigen Jahres an bis zum vollendeten 14. Lebensjahre desselben zu bezahlen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären und laden deshalb den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großh. Amtsgericht zu Mannheim zu dem auf:
Donnerstag, den 26. Februar 1880, Vormittags 9 Uhr. festgesetzten Termine.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mannheim, den 2. Dezember 1879
Gr. Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber:
g= B
260 ; IIn⸗ ([13260] Oeffentliche Zustellung. Die unverehelichte Auguste Hintze, ohne Ge⸗ werbe, zu Berlin wohnhaft, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Rath II. zu Bonn, ladet den Rudolph Levin, Versicherungsbeamter, früher zu Cöln wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, vor das Königliche Landgericht zu Bonn, I. Civilkammer, in den zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits bestimmten Termin vom 27. Januar 1880, Vormittags 10 Uhr, stellt den Antrag: „Die von ꝛc. Levin gegen das Urtheil des Kö⸗ niglichen Friedensgerichts Nr. I. zu Cöln vom 26. Februar 1876 ergriffene Berufung als un⸗ begründet zu verwerfen, sodann in der Sache selbst den ꝛc. Levin zur Zahlung von 295 ℳ 80 ₰ nebst Zinsen und in die Kosten zu ver⸗ urtheilen,“
und richtet an ꝛc. Levin die Aufforderung, einen bei
den gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗
ellen.
„Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Teusch, er des Koniglichen Landgerichts.
118802] Aufgebot. 8 G
Zufolge Antrags des Nachlaßkurators werden die unbekannten Erben des am 30. September d. J. verstorbenen Gürtlers, zuletzt Rentiers Carl Theo⸗ dor Gröschel zu Cöthen öffentlich aufgerufen und aufgefordert, sich spätestens in dem auf
den 18. Juni 1880,
Vormittags 10 Uhr, 1 vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, unter der Verwarnung, daß die Nachlaßregulirung und die Ausantwortung der Erbschaft, sowie die Ertheilung eines Erblegi⸗ timationsattestes an die bekannten legitimirten Er⸗
ben ohne Rücksicht auf Diejenig en, welche sich nicht melden, erfolgen werde. Cöthen, den 4. Dezem ber 1879. Herzogl. Anhaltisches Amtsgericht. III. Schwencke.
[13177] Aufgebot.
Der Kaufmann M. Deny zu Luxemburg hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen, am 24. September 1879 zu Luxemburg von M. Deny ausgestellten, von Karl Pflaumé zu Berlin acceptirten, am 10. Januar 1880 fälligen Wechsels über 787 ℳ 3 ₰ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 13. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
Berlin, den 1. Dezember 1879.
Königliches Amtsgericht I.
113259] Gütertrennungsklage.
8 18
Die Ehefrau des Agenten Clemens Forsch⸗ bach zu Widdig, Wilhelmine, geb. Forschbach, ohne Geschäft, zu Widdig wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Klein, klagt gegen ihren genannten Ce wegen Gütertrennung mit dem An⸗ rage:
die Gütertrennung zwischen ihr und ihrem ver⸗ klagten Ehemanne mit den gesetzlichen Folgen zu verordnen.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf
den 3. Februar 1880, Vormittags 10 Uhr, bestimmt.
“ Teusch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
5 “ 1 8 b 11317711 Verkaufs⸗Proclam.
Die Großherzogliche Regierung in Eutin als Ver⸗ treterin des im Fürstenthum Lübeck belegenen Staats⸗ guts hat die ihr gehörenden, in der Koppel „Eshop“ des Hufners Georg Heinrich Christian Feindt zu Neversfelde belegenen, mit Holz bestandenen Flächen, sowie die von den Feindt'schen Ländereien ein⸗ geschlossene Horst „Wurthhopshorst“ und die eben⸗ falls von jenen Ländereien enklavirte „Förster⸗ wiese“ dem genannten Hufner Feindt in Tausch ge⸗ geben und von diesem einen 3 ha 6 a 23 qm großen Abschnitt des in die Forstorte „Neukoppel“ und „Sieversdorfergehäge“ einbuchtenden Theils seiner Koppel Eshop in Tausch empfangen.
Auf Ansuchen beider Theile werden Alle (mit Ausnahme der Protokollirten), welche an jene Tauschgrundstücke dingliche Ansprüche zu haben glauben, hierdurch aufgefordert, solche bei Strafe des sonst eintretenden Verlustes der dinglichen An⸗ sprüche spätestens in dem auf den 16. Februar 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anstehenden Aufgebotstermine anzumelden.
Entin, 1879, Dezember 5.
Großherzoglich Oldenburgisches Amtsgericht. Abtheilung I. 8 Popken.
Aufgebot.
Todeserklärung des Oekonomenssohnes Kafpar Wallner von hier betreffend.
Der Oekonomenssohn und Kaminkehrergeselle Kaspar Wallner von hier und dahier am 30. Ja⸗ nuar 1828 geboren, hat sich im Jahre 1846 von Regensburg aus fortbegeben und ist seit dieser Zeit bis Te. über dessen Leben keine Nachricht vor⸗ handen.
Auf Antrag des für Kaspar Wallner diesseits be⸗ stellten Absentenkurators, des Anwesensbesitzers Jo⸗ hann Wallner dahier, der hierzu vom Pflegschafts⸗ gerichte angewiesen wurde, ergeht daher die. Auf⸗ forderung:
) an oben bezeichneten Kaspar Wallner, bei unter⸗
fertigtem Amtsgerichte spätestens in dem auf Donnerstag, den 4. November 1880,
Vormittags 10 Uhr,
vor demselben anstehenden Aufgebotstermine
persönlich oder schriftlich sich anzumelden, widri⸗
genfalls er für todt erklärt würde,
an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗
gebotsverfahren wahrzunehmen,
an alle Diejenigen, welche über das Leben des
Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung
hierüber bei Gericht zu machen.
Regensburg, den 4. Dezember 1879.
Königl. Bayer. Amtsgericht Regensburg I. Der K. Amtsrichter.
Betz. Zur Beglaubigung: egensburg, den 5. Dezember 197709. Der geschäftsleitende Kgl. Gerichts schreiber am Kgl. Amtsgerichte Regensburg I. Hencky.
ö“ Aufgebot.
Der hiesige Rechtsanwalt Dr. O. Wachsmuth
im Auftrage von Heinr. Behr in Lünebur hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung zweier gleichlautenden von dem Heinr. Behr ausgestellten Accepte, folgenden Inhalts:
Lübeck, den 20. November 1879. Für ℳ 4230. —. Zwei Monat a dato zahlen Sie für, diesen Prima-
„Wechsel an die Ordre von mir selbst die Summe S von Viertausendzweihundert und dreissig Mark Z den Werth in mir selbst und stellen solchen auf — Rechnung laut Bericht
Herrn Heinr. Behr.
in Lüneburg. Zablbar bei der Reichsbank-Hauptstelle Hamburg. Angenommen für Viertausendzweihundert dreissig Mark: Heinr. Behr.
Der Name des Trassanten war nicht ausgefüllt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf
Mittwoch, den 21. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, “ von dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebots⸗Termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. 8
Hamburg, den 6. Dezember 1879.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung IV. Heinichen.
Romberg, Dr., Secretarirrt.
Zur Beglaubigung:
1132172 Aluszug.
Die zum Armenrechte zugelassene Maria, ge⸗ borene Zimmer, Ehefrau des Kleidermachers Heinrich Monderkamp, ohne Geschäft zu Crefeld wohnend, hat unter Bestellung des Rechtsanwalts Freischem zu ihrem Anwalte gegen ihren vorge⸗ nannten, zu Crefeld wohnenden Ehemann bei der 2. Civilkammer des Königlichen Landgerichtes zu Düsseldorf Klage dahin erhoben: die Gütertren⸗ unng zwischen ihr und ihrem verklagten Ehemanne mit allen gesetzlichen Folgen vom Tage der Klage an auszusprechen und dem Verklagten die Kosten zur Last zu legen.
Verhandlungstermin ist am 7. Februar 1880, Morgens 10 Uhr.
Für richtigen Auszug:
Der Gerichtsschreiber
Ugi7el Berkauntmachunng.
Die dem Wollw garenhändler J. Petzel und de Holzhändler Paul Schulz, Inhalts unserer Bekannt⸗ machungen vom 20. Oktober 1875 und 3. März 1876 abhanden gekommenen 4 ½ proz. Berliner Stadt⸗ Obligationen Litt. E. 17874, 21579 und 31541 je über 100 Thlr. sind gerichtlich für mor⸗ tisicirt erklärt. 3
Berlin, den 6. Dezember 1870.
8 Magistrat 8 hiesiger Köni glichen Haupt⸗ und Residenzstadt. Duncker.
—
lu*2iex, Bekanntmachung.
Das Fräulein Caroline Mönnich, deren Aufenthalt unbekannt ist, hat gegen den Fuhrherrn Friedrich Nickel hier, Grimmstraße 39, auf Zahlung von 135 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1878 geklagt.
Zur Verhandlung der Sache steht in den Akten N. 3314, 1879, Abtb. 24, am 24. Janunar 1880, Vormittags 10 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude hierselbst, Jüdenstraße Nr. 60, 2 Treppen, Zimmer 89, Termin an, zu welchem die Klägerin hierdurch vorgeladen wird.
Berlin, den 7. November 1879.
Der Gerichtsschreiber der Abtheilung 24 Königlichen Amtsgerichts . Pahlke.
“ v11“ 8 Bekanntmachung.
Die Export⸗Buchhandlung Fr. Goebel in Breslau hat gegen den, seinem Aufenthalte nach unbekannten Schriftsetzer Joseph Nagelschmidt auf Zahlung von 50 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem Klagebehändigungstage und 40 ₰ Porto geklagt.
Zur Verhandlung der Sache steht in den Akten N. 3025. 79. Abth. 24 am 24. Jannar 1880, Vormittags 10 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude hierselbst, Jüdenstr. Nr. 60, 2 Treppen, Zimmer 89, Termin an, zu welchem der Verklagte hierdurch vorgeladen wird.
Berlin, den 10. November 1879.
Der Gerichtsschreiber der Abtheilung 24 Ksöniglichen Amtsgerichts I. 8 Pahlke.
8
199 Bekanntmachung. Die Frau Louise Theodor, geb. Rennekandt, deren Aufenthaltsort unbekannt ist, hbat gegen die Frau Martha Mäürkel hier, Kleine Alexander⸗ straße 32 I. wohnhaft, auf Zahlung von 10 Mark, nebst 6 % Zinsen seit dem 21. Mai 1879, geklagt.
Zur Verhandlung der Sache steht in den Akten M. 8979, 1879, Abtheilung 24, am 24. Jannar 1880, Vormittags 10 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude bierselbst, Jüdenstraße Nr. 60, 2,. Treppen, Saal Nr. 89, Termin an, zu welchem die Klägerin hierdurch vorgeladen wird.
Berlin, den 13. November 18.9.
Der Gerichtsschreiber der Abtheilun Königlichen Amtsgerichts IJ. Pahlke.
2 1182200 Bekaunntmachung.
Der Dr. mecd. Weil im Vereinsbureau Ber⸗ liner Aerzte, Ritterstraße 43, hat gegen den seinem Aufenthalte nach unbekannten Beamten bei der Kreis⸗Ersatz⸗Kommission Müller auf Zahlung von 27 ℳ 50 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem Klage⸗ behändigungstage geklagt.
Zur Verhandlung der Sache steht in den Akten M. 9778, 79, Abth. 24, am 24. Januar 1880, Vormittags 10 ½ Uhr, im Amtsgerichtsgebäude hierselbst, Jüdenstraße Nr. 60, 2 Treppen, Zimmer Nr. 89, Termin an, zu welchem der Beklagte hier⸗ durch vorgeladen wird.
Berlin, den 21. November 1879. 3 Der Gerichtsschreiber der Abtheilung 24 Königlichen Amtsgerichts I Pahlke.
[13178] Bekanntmachung.
In Sachen des Müllers Lindemann in Gr. Burgwedel und Genossen wider den Hauswirth Ludwig Wiekenberg (olim Wiepens) in Thönse ist zum Verkaufe der dem Schuldner ge⸗ hörigen Köthnerstelle Haus Nr. 26 in Thoönse, nebst allem Zubehör zweiter und gesetzlich letzter Termin auf .
Dienstag, den 13. Januar 1880, Vormittags 10 Uhr, vor unterz ichnetem Amtsgerichte anberaumt, wozu Kaufliebhaber damit geladen werden.
In diesem Termine soll versucht werden, die vor⸗ 1.““ Stelle in einzelnen Parzellen zu ver⸗ aufen.
Die Kaufbedingungen liegen 10 Tage lang vor dem Termine guf der Gerichtsschreiberei zur Ein⸗ sict aus. Der Ausschlußbescheid ist bereits er⸗ assen.
Burgwedel, den 3. Dezember 18709.
Ken. Amtsgericht. .LJ“
[13212] Moritz Härting zu Leipzig hat das Aufgebot des von der Herzoglichen Braunschweigischen Landes⸗ Lotterie⸗Direktion hieselbst am 18. Juli 1878 aus⸗ gestellten Depositenscheins, Inhalts dessen Moritz Härting 800 Thlr. Thüringer Eisenbahn⸗Aktien mit laufenden Dividendenscheinen bei der Direktion als Sicherheit für den demselben gewährten Kredit hinterlegt hat, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Juli 1880, Morgens 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte — Zimmer 16 — anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Braunschweig, den 1. Dezember 1879. Herzogliches Amtsgericht. IX. L. Rabert. b
Die Ehefrau des Barbiers Johannes Ferdinand Reimers, Juliane Sophie Dorothea, geb. Wiese, zu Gleschendorf hat ihren Ehemann verklagt, weil derselbe sie böslich verlassen habe, und beantragt: den Beklagten schuldig zu erkennen, zur Klägerin zurückzukehren, widrigenfalls er für einen böslichen Verlasser erklärt, die Ehe geschieden und Beklagter zur Herausgabe des vierten Theiles seines Vermö⸗ gens verurtheilt werden solle.
Zur Verhandlung des Rechtsstreites ist Termin vor der Civilkammer II. des hiesigen Landgerichts auf
8 Montag, den 8. März 1880, Vormittags 11 Uhr, anberaumt.
Der Beklagte, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wird zu diesem Termine geladen. 1 Lübeck, 1879, Dezember 4. E. Schlichting, “
Gerichtsschreibergehülfe des Landgerichts.
[13215]
Die Fran Lonise Schmaehling, geb Lenaefeld, jetzt in Eschenbergen, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Jacobs I. in Gotha, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Ernst Schmaehling aus Ballsstädt, dessen Aufenthalt zur Zeit unbekannt ist, auf Treunung ihrer Ehe wegen böslicher Verlassung von Seiten ihres genannten Shemannes und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Herzoglich S. Landgerichts zu
Gotha auf den 3. März 1880,
1 Vormittags 11 Uhr, 6 mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gotha, den 6. Dezember 1879.
Die Gerichtsschreiberei des H. Landgerichts. Langenhan.
29 e,;
1” Theilungssache.
In Sachen, betreffend die Spezialtheilung der den Betheiligten in der Dorfschaft Doenhausen, Amts Hoya, aus der Generaltheilung der Hämel⸗ heide und des Hasseler und Eystruper Bruches zu⸗ gefallenen Abfindung, steht Termin an auf
Montag, den 9. Febrnar 1880, 1 Morgens 11 ½ Uhr, im Surhofschen Gasthause zu Eystrup, Amts Hoya, zur Anmelbung und Klarmachung aller An⸗ oder Widersprüche und zur förmlichen Publikation des anstatt Plans bearbeiteten Rezesses.
Es werden zu diesem Termine alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde An⸗ sprüche an den Theilungsgegenstand zu machen haben, namentlich die Grundherren, zur Anmeldung und Klarmachung ihrer Ansprüche oder Wider⸗ sprüche unter der Verwarnung geladen, daß im Fall des Ausbleibers ihre Berechtigungen nur nach Angabe der übrigen Betheiligten berücksichtigt und fie in sonstigen Beziehungen als zustimmend an⸗ gesehen werden sollen.
Den aus irgend einem Grunde betheiligten drit⸗ ten Personen, insbesondere den Zehntherren, Pfand⸗ gläubigern, Hütungs⸗, Fischerei⸗ oder sonstigen Ser⸗ vitut⸗Berechtigten wird nachgelassen, ihr etwaiges Interesse bei dem Geschäfte, soweit sie es für nöthig halten, zu beachten.
Anch werden unter Androhung des Ausschlusses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die plan⸗ mäßige Ausführung der Theilung zum Erscheinen in diesem Termine die unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen aufgefordert, wel⸗ chen als Guts⸗, Dienst⸗, Erbenzins⸗ und Lehnherren, als Lehns⸗ und Fideicommißnachfolger oder aus sonstigem Grunde eine Einwirkung in Beziehung auf Ausführung der Theilung zusteht.
Es hat daher Jeder, welcher seine Rechte in die⸗ sem Termine nicht anmeldet, sich beizumessen, wenn deren Sicherstellung unterbleibt. .
Der zu eröffnende Receß ist vor dem Termine bei der Kommission einzusehen, wie auch Abschrift desselben auf Verlangen ertheilt wird.
Hoya und Nienburg, den 27. November 1879.
Die Theilungs⸗Kommission. Goeschen. C. Weber.
Berichtigung. In dem Aufgebot des Königl. Amtsger. zu Melle vom 25. Novbr. cr. — Nr. 283 d. Bl., betreffd,. eine von dem Rittergutsbesitzer v. Pestel aus Bruche erworbene Erbkötterei, soll der Wohnort des Ludwig Höcker und der Belegenheits⸗ ort nicht Guerburg, sondern Suerburg heißen.
13194 eela a Vorschrift der Deutschen Rechtsanwalts⸗ ordnung vom 1. Juli 1878 gewählte Vorstand der Anwaltskammer für den Bezirk des Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu Celle besteht aus den nach⸗ benannten Rechtsanwälten: 1) ö Haarmann in Celle, Vor⸗ itzender, 2) bendemath Linckelmann in Hannover, stell⸗ vertretender Vorsitzender, 3) Justiz⸗Rath Evers in Celle, Schriftführer, 4) Rechtsanwalt Rautenberg II. in Hannover, stellvertretender Schriftführer, 5) Justiz⸗Rath Dr. Caspary in Moritzberg bei Hildesheim, 6) Justiz⸗Rath Egersdorff in Lüneburg, 7) Rechtsanwalt Graff in Osnabrück, 8) Justiz⸗Rath Dr. Müller in Verden, 9) Justiz⸗Rath Dr. Naumann in Celle. Celle, den 5. Dezember 1879. Königliches Ober⸗Landesgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Holzverkauf. Am Freitag, den 19. d. M., sollen von Morgens 10 Uhr ab in Finkenheerd nachbenannte Hölzer meistbietend verkauft werden: I. aus vorjährigem Einschlage: Belauf Fünfeichen, Jagen 56 (alt 30) 1199 Rm. Eichen⸗Scheit, 551 Rm. Kiefern⸗Scheit, Jagen 42 und 49 (alt 28) 105 Rm. Kiefern⸗Scheit, 22 Rm. Kiefern⸗Ast, 37 Rm. Kiefern⸗Reis I.; Belauf Callinenberg, Jagen 155 (alt 83) 594 Rm. Eichen⸗Scheit. II. Aus dies⸗ jährigem Einschlage in der Totalität: Belauf Fünf⸗ eichen circa 125 Stück Bauhölzer, 120 Rm. Eichen⸗ Scheit und Ast, 500 Rm. Kiefern⸗Scheit und Ast. Dazu ladet Käufer ein Siehdichum, den 5. De⸗ zember 18è79, Der Oberförster Reuter.
[13209] Holzlieferung.
Die Lieferung des Bedarfs an geschnittenen und ungeschnittenen Hölzern für die Königlichen Stein⸗ kohlenwerke am Osterwalde, Nesselberge und Gelen⸗ bache, sowie für den Gypsbruch und das Braun⸗ kohlenwerk bei Weenzen, soll für den Zeitraum vom 1. April 1880 bis 31. März 1881 an den Mindest⸗ fordernden vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen können im Büreau der Unterzeichneten eingesehen oder gegen Einsendung von 70 ₰ für Copialgebühren und Frankatur für Rückantwort von derselben bezogen werden. Die Offerten sind mit der Bezeichnung „Holzlieferung“ bis zum 12. Januar 1880, Morgens 10 ½ Uhr, schriftlich und versiegelt einzureichen.
Nachgebote finden keine Berücksichtigung.
Osterwald, im Dezember 1879.
Königliche Berginspektion.
Scheibke. (a Cto. 198/12.)
[13108] Submis son. Beim unterzeichneten Regiment sollen im Sub⸗ missionswege vergeben werden: 88 a. die Lieferung von: 200 Säbeltroddeln für Unteroffiziere, 20 Säbeltroddeln für Gemeine der 1. Com⸗ pagnie, . “ 1581 Gewehrriemen,
396 weißen Mantelriemen,
198 schwarzen Mantelriemen,
des kompleten Materials zur Aptirung von 646 Kochgeschirren früherer Probe in solche neuester Probe, bestehend aus 8
646 Oesen mit Nieten und 646 Kochgeschirrstielen; b. die Aptirung von:
1589 Gewehrriemen früherer Probe in solche neuester Probe unter Zugabe des hierbei erforderlichen kompleten Materials.
Etwaige Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift:
„Offerte auf Lleferung ꝛc. von Aus⸗ rüstungsstücken“
versehen, franco bis spätestens am 15. d. M., Vormittags 10 Uhr, dem Regiment einzureichen. Die Lieferungsbedingungen liegen auf dem Bureau des Regiments offen, auch können dieselben gegen vorherige Einsendung von 75 ₰ pro Exemplar vom Regiment bezogen werden. 8 Cassel, den 5. Dezember 1879. 8
Königliches 3. Hessisches Infanterie⸗Regiment
r. 83.
2 — 0 113201]1 Submissions⸗Anzeige. „Die Lieferung des Bedarfs an Ausrüstungsstücke fürs Regiment pro 1879/80, bestehend in: 120 completten Helmen, 120 Tornistern,
102 Leibriemen mit Schloß,
16 weißen Mantelriemen,
112 Feldflaschen mit Riemen,
213 Säbeltroddeln für Unteroffiziere, 60 Paar Patronentaschen,
300 Paar Kochgeschirr⸗Riemen,
140 Feldflaschengläsern, soll im Wege des Submissions⸗Verfahrens vergeben werden. Zu diesem Behufe ist ein Termin auf den 19. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, angesetzt, zu welchem Lieferungs⸗Offerten unter Beifügung von Proben an die unterzeichnete Kommission einzureichen sind. Proben, auf welche nicht reflektirt wird, er folgen zurück. Die Lieferung muß franko Garniso und Kammer erfolgen und Uebernehmer die In sertionskosten tragen. Das Regiment behält sich die alleinige Entscheidung über den Zuschlag vor.
Straßburg i. Els, den 6. Dezember 1879. 1 Bekleidungs⸗Kommission des 2. N.⸗Schl. In⸗ fanterie⸗Regiments Nr. 47.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
[12665] Bekanntmachung.
Verlin⸗Anhaltische Eisenbahn.
Vom ezember cr. ab und während des ganzen Monats Januar 1880 werden in unserer Hauptkasse — am Ascanischen Platz Nr. 5 hierselbst — in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 jeden Wochentages eingelöst werden:
1) die zum 2. Januar 1880 fällig werdenden Zins⸗ coupons unserer Gesellschaft, und zwar:
a. Nr. 6 der 4 % Prioritäts⸗Aktien,
b. Nr. 8 der 4 ½ % Prioritäts⸗Obligationen I. und II. Emission,
c. Nr. 8 der 4 ½ % Prioritäts⸗Obligationen Litt B.
d. Nr. 8 der 4 ½ % Prioritäts⸗Obligationen Litt. C.;
2) die Zinscoupons Nr. 9 der 4 ½ % Prioritäts⸗ Obligationen der Oberlausitzer Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft,
3) die an früheren Fälligkeitsterminen nicht ein⸗ gelösten Coupons und Dividendenscheine, soweit dieselben nicht etwa verjährt sind,
4) die rückständigen verloosten Prioritäts⸗Aktien und Obligationen diesseitiger Gesellschaft, cfr. unsere öffentliche Bekanntmachung vom 10. März cr.
Es wird ersucht, getrennte Nachweisungen einzu⸗
reichen:
1) über Coupons zu Berlin⸗Anhaltischen Priori⸗ täts⸗Aktien und Obligationen,
2) über Coupons zu Oberlausitzer Prioritäts⸗ Obligationen und
3) über rückständige Dividendenscheine zu Berlin⸗ Anhaltischen Stamm⸗Aktien,
welche je die Stückzahl und den Werth, nach ihren verschiedenen Kategorien geordnet, nachweisen. Die verloosten Prioritäten sind mit Nummerverzeich⸗ nissen einzureichen.
In Leipzig erfolgt die Einlösung jedoch nur der Coupons und Dividendenscheine, in den Tagen vom 2. bis 15. Januar 1880, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, jeden Wochentages bei unserer Güterkasse auf dem dortigen Bahnhofe.
Außerdem erfolgt die Einlösung der Coupons zu den 4 ½ % Prioritäts⸗Obligationen Litt. C. vom 2. bis 15. Januar 1880 in Frankfurt a. M.:
a. bei Herren M. A. von Rothschild & Söhne,
b. bes der Filiale der Bank für Handel und In⸗ ustrie.
Berlin, den 27. November 1879.
Die Direktion.
1811 8 Cuxhavener Eisenbahn⸗, Dampfschiff⸗ und Hafen⸗Actien⸗Gesellschaft.
Auf folgende Nummern der über sechzig und siebenzig Prozent lautenden Interimscheine unserer Gesellschaft F
Nr. 1691 — 1693, 2147, 2155. 8 ist die laut Bekanntmachung des Vorstandes vom 28. Juni d. J. respective 31. Oktober d. J. er⸗ forderte Einzahlung von ferneren 10 Prozent nicht
geleistet worden.