1879 / 292 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Theater.

Königliche Schauspicle. Freitag: Opern⸗ haus. 257. Vorstellung. Marie, oder: Die Tochter des Regiments. Komische Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Französischen des St. Georges. Musik von Donizetti. In Scene esetzt vom Regisseur Salomon. (Frl. Tagliana, Hr. Salomon, Hr. Ernst.) Zum Schluß: Thea, oder: Die Blumenfee. Ballet in 3 Bildern von 1b Taglioni. Musik von Pugni. Ansang halb r.

Schauspielhaus. 244. Vorstellung. Das Ge⸗ fängniß. Lustspiel in 4 Akten von Roderich Be⸗ nedix. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz.

Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Opernhaus. 258. Vorstellung.

Die Zauberflöte. Oper in 3 Abtheilungen von Schikaneder. Musik von Mozart. (Frl. Lehmann, Fr. Mallinger, Frl. Horina, Hr. Fricke, Hr. W. Müller, Hr. Schmidt.) Anfang 7 Uhr. V Schauspielhaus. 245. Vorstellung. Nolf Berndt. ““ in 5 Akten von G. zu Putlitz. Anfang hr.

Wallner-Theater. Freitag: Ihre Familie. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von J. Stinde und Georg Engels.

Victoria-Theater. Direktion: Freitag: (Letzte Woche. Kleine Preise, Parquet 2 50 ₰, Gallerie 50 ₰o). Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Consuello de Labrojere. Zum 224. Male: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Ausstattungsstück mit Beallet in 12 Bildern.

In Vorbereitung: Zum ersten Male: Die letzten

age von Pompeji. Großes Ausstattungsstück von Carl Ludwig, mit Ballets von BrusS. Musik von Raida. Dekorationen von Lüttkemeyer in Coburg. Maschinerien von Geißler. Kostüme von Happel. Requisiten nach pompefanischen Originalen des Königl. Museums und auderen Vorlagen. In

Scene gesetzt von Emil Hahn.

Emil Hahn.

Residenz-Theater. Freitag: 12. Gastsp. der Frau Josephine Gallmeyer. Aus Cefällig⸗ t. Lolotte. Gräfliche Irrungen.

Freitag: Große Weihnachts⸗Ausstellung „Für Jung und Alt“ (Das Nähere in den Abendprogramms und im Führer durch die Weihnachts⸗ ausstellung.) Im Theater: „Liebeszauber.“ Phantastische Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten und 8 Bildern. Vor der Vorstellung: Großes Con⸗ cert im Königssaal; vor, während und nach der Vor⸗ stellung im Tunnel: Concert der Tyroler. Eröffnung der Ausstellung und Anfang der Concerte 5 ½ Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Krolls Theater.

Germania-Theater. Freitag: Novität. Landolin. Schauspiel in 4 Aufzügen von G. Wunschmann (nach Berthold Auerbachs Erzählung: „Landolin von Reutershöfen“ frei bearbeitet).

Sonnabend: Lundolin.

Belle-Alliance-Theater. Freitag u. folg. Tage: Gastspiel des Hrn. Oskar Fiedler vom Stadttheater zu Breslau. Mit neuen Dekora⸗ tionen, Kostümen, Requisiten u. s. w. Der Ratten⸗ fänger von Hameln. Phantastisches Volksstück mit Gesang in 12 Bildern. Nach Sprenger’s Geschichte und Ehrich's Chronik der Stadt Hameln, frei bear⸗ beitet von C. A. Görner. Musik von E. Caten⸗ husen. Die elektrische Beleuchtung durch die Königl. Theater⸗Feuerwerker Herren Behrendt und Sohn. (Heinz, der Rattenfänger: Hr. Oskar Fiedler, als 1 Anfang 7 Uhr. Das Theater ist gut ge⸗

eizt.

Circus Renz. Markthallen Carlstraße. Freitag, Abends 7 Uhr: Vorstellung. „Na⸗ poli“ oder: Salvator Rosa und die Banditen⸗ fürstin. 1. Auftreten der Damen Frl. Vir⸗ ginia und Liria in ihren außerordentlichen Leistun⸗ gen auf dem Doppelseil. Das Springpferd Pour topjours, ger. von Frl. E. Loisset. Vorführen der 14 Hengste.

onnabend: Vorstellung. Ernst Renz, Direktor.

Familien⸗Machrichten⸗

Verlobt: Frl. Margarethe Mathis mit Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef Reinecke (Hrusch⸗ kowitz bei Bisenz in Mähren Hirschberg i. Schl.). Frl. Martha Schlief mit Hrn. Dr. med. Anton Schimmelpfennig (Guben⸗Klostermühl Schneidemühl). Frl. Anna Wendt mit Hrn. Rittergutsbesitzer Paul Borowski (Danzig Riesenwalde). Frl. Gertrud Döring mit Hrn. 1““ Dr. jur. Siegfried Roedenbeck (Zeitz).

Verehelicht: Hr. Pastor Hermann Wisliceni mit Margarethe v. Heldreich (Wettaburg bei Naumburg a. S. —Stendal).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Ober⸗Stabsarzt

Na. D. Besser (Rathenow). Hrn. Notar Ilges Ottweiler) Hrn. Dr. Bohm (Berlin) Hrn. Remontedepot⸗Inspektor P. Schroeck (Neuhof, Treptow a./R.).

Gestorben: Hr. Bürgermeister a. D. J. H. E. alle vom Gegentheil angeführte Thatsachen, deunen

Hoffmeyer (Bückeburg). Hr. Dr. med. L.

schilling (Königs⸗Wusterhausen). Hr. Lieute⸗ jant Heinrich Max v. Leipziger (Kösen). Hr. Ober⸗Tribunals⸗Rath a. D. Dr. Eding (Berlin).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen [13368]

Rottenburg. Zurückgenommen wird der unterm 4. Dezember 1879 gegen den Gastwirth Johann Abt von Rottenburg erlassene Steckbrief, nachdem Abt sich zum Strafantritt gestellt hat.

Rottenburg, den 8. Dezember 1879.

Königliches Amtsgericht. Kellenbach, A. R.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

Nachlaß⸗Proklam.

Dritte Bekanntmachung.

Auf rag der Erben des am 19. Juli d. J. verstorbenen Kaufmannes Paul Nissen in Fleus⸗ burg werden, mit Ausnahme der protokollirten

[12234]

Gläubiger, alle Diejenigen, welche an den Nachlaß des genannten Paul Nissen Ansprüche und For⸗

derungen zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert,

spätestens 12 Wochen nach dem Tage der letzten Be⸗

kanntmachung dieses Proklams hierselbst anzumelden.

Fleusburg, den 18. November 1879.

Königl. Amtsgericht, II. Abth. Brinkmann.

[132911 Proclama. . Das in der Katastral⸗Gemeinde Recklinghaufen belegene Grundstück Flur 18 Nr. 1228 „am Wester⸗ holter Wege“ ist im Grundbuche von Stadt Reck⸗ linghausen Band 9 Blatt 62 auf den Namen der Wittwe Heinrich Walther, Gertrud, geb. Kraue, eingetragen. Von Letzterer haben die Eheleute Wirth Heinrich Cramer dasselbe angeblich vor länger als 30 Jahren erworben, und ist es auf deren Kinder angeblich erblich übergegangen. Die jetzigen Besitzer, Eheleute Kaufmann Carl Pöpping⸗ haus und Sophia, geb. Cramer, und die Ebeleute, Destillateur Friedrich Brinkmann und Henriette, geb. Cramer, haben behufs Erlangung eines Aus⸗ schlußerkenntnisses das Aufgebot des Grundstücks beantragt. Es werden daher alle Diejenigen, welche an demselben Eigenthums⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben glauben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 2. März 1880, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine an⸗ zumelden, widrigenfalls sie mit denselben präkludirt und ihnen dieserhalb ewiges Stillschweigen aufer⸗ legt wird. klinghausen, den 26. November 1879 Königliches Amtsgericht.

Sdiktalladung behufs Todeserklärung.

Nachbenannte verschollene Person, Johann Ger⸗ hard von Gellern aus Cappel, geboren am 23. De⸗

zember 1816, Sohn des Johann Gerhard von Gel⸗

lern und dessen Ehefrau, Margaretha, geborene Meyern, daselbst, welcher vor etwa 30 Jahren nach Amerika ausgewandert ist, und von dem seit über 20 Jahren keine Nachrichten mehr bekannt sind, wird auf Antrag der für ihn bestellten Pfleger, nach⸗

dem von den Antragstellern den Vorschristen des

§. 7 des Gesetzes über die Todeserklärung verschol⸗ lener Personen vom 23. Mai 1848 Genüge geleistet ist, hierdurch aufgefordert, sich binnen Jahresfrist und spätestens am Tienstag, den 21. Dezember 1880, 10 Uhr Vormittags,

entweder in Person, oder durch einen gehörig legiti⸗ mirten Bevollmächtigten bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden.

Falls bis zu dem angegebenen Zeitpunkte eine Meldung nicht eingegangen ist, soll der oben näher bezeichnete verschollene Johann Gerhard von Gellern für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden.

Zugleich ergeht damit die Aufforderung:

a. an alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, davon Mittheilung zu machen;

.für den Fall der demnächsten Todeserklärung aber an etwaige Erb⸗ oder Nachfolgerberech⸗ tigte ihre Ansprüche anzumelden, andernfalls

ei der Ueberweisung des Vermögens des

Verschollenen auf sie keine Rücksicht genom⸗ men werden wird.

Dorum, den 26. November 1879.

Königliches Amtsgericht. Baring.

[13293] Vorladung des Klägers zum mündlichen Verfahren im Interventionsprozeß in Sachen der Bertha ee Zawodzie, Klägerin, wider den Kaufmann Lonis Neumann zu Bretlau, Beklagten, wegen Intervention.

Auf die Klage vom 14. Juli 1879 haben wir zur mündlichen Verhandlung der Sache einen Termin auf den 4. Februar 1880, Vormittags 9 Uhr, in Zimmer Nr. 24 anberaumt, und laden Sie hier⸗ zu mit der Aufforderung vor, in dem fefstgesetzten Termine zu der bestimmten Stunde in Person oder durch einen mit gehöriger Vollmacht und vollstän⸗ diger Auskunft versehenen Stellvertreter zu erscheinen und den Aufruf der Sache zu gewärtigen.

Sollten Sie zu der bestimmten Stunde nicht er⸗

scheinen, oder der von Ihnen gewählte Bevoll⸗ 11

mächtigte nicht mit gehöriger Vollmacht versehen, auch von der Sache nicht so, daß er über Alles ge⸗ hörige Auskunft zu geben im Stande wäre, unter⸗ richtet sein, oder sich nicht auf die Sache einlassen, so werden nach dem Antrage des Gegentheils ent⸗ weder die Akten auf Ihre Kosten zurückgelegt, oder es werden alle streitige, von dem Nichterschienenen angeführte, mit schriftlichen Beweisen nicht unter⸗ stützte Thatsachen für nicht angebracht erachtet, und

noch nicht ausdrücklich widersprochen worden, für zugestanden, sowie die vom Gegentheil beigebrachten Urkunden für anerkannt angesehen werden. Uebrigens müssen in diesem Termine alle Urkunden, auf welche die Entscheidung gegründet werden soll, in Urschrift eingereicht werden, und findet eine Verlegung des Termins nur auf über⸗ einstimmenden Antrag beider Parteien statt.

An die Frau Bertha Wolfsohn und deren Ehemann zu Zawodzie. Kattowitz, den 2. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht.

Beglaubigt: Kelch.

dem 11. Mai 1864 ausgestellte Police Nr. 51 961, durch welche die gedachte Gesellschaft dem Schneider⸗

dieselben, bei Vermeidung des Verlustes, binnen ist den Versicherten verloren gegangen.

selbst verstorben.

rechtmäßigen Erben angenommen und ihm als sol⸗

Vaters Valentin Mohr,

würde, welchen er zukäme, wenn sie nicht mehr am Leben wäre.

Nr. 3 zu Overstedt hat

thek auf den Halbhof Haus⸗Nr. 3 zu Overstedt in

lisasr Aufgebot. 8 Die von der Direktion der Lebens⸗Versicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft „Germania“ in Stettin unter

meister Carl Christian Friedrich Fink und dessen Ehefrau Louise Wilhelmine, geb. Schneider, zu Berlin, beziehungsweise dem Letztlebenden von ihnen die Summe von 500 Thlr. = 1500 ℳ, zahlbar nach dem Tode des Erstversterbenden, versichert hat, Wer an diese Police als Eigenthümer, Erbe, Cessionar, Pfand⸗ oder sonstiger Briefinbaber Ansprüche zu machen haben sollte, wird aufgefordert, sich mit den⸗ selben bei äus und zwar spätestens in dem am 19. März 1880, Vormittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 28, vor dem Herrn Landgerichts⸗Rath Gerstäcker, an⸗ stehenden Termine zu melden, widrigenfalls er mit seinen Ansprüchen unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens präkludirt werden und die Amorti⸗ sation der Police Behufs neuer Anfertigu ů die Versicherten erfolgen wird. Stettin, den 1. Dezember 1879. Königliches Landgericht.

[13295 Aufgebot.

Am 30. August 1878 ist die unverehelichte Catharina Wippermann aus Heiligenstadt hier⸗ Auf den Antrag des hierzu auto⸗ risirten Königlichen Justiz⸗Raths Huck werden die unbekannten Rechtsnachfolger der Catharina Wip⸗ permann aufgefordert, ihre Ansprüͤche und Rechte an den Nachlaß derselben vor oder in dem auf

den 2. Kpril 1880, Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftshause, Zimmer Nr. 11, an⸗ beraumten Termine anzumelden, unter der Verwar⸗ nung, daß sonst der landesherrliche Fiskus für den

chem der Nachlaß zur freien Disposition verabfolg werden wird. b Gleiwitz, den 29. November 1879. Königliches Amtsgericht. II.

[13282]

Pauline Mohr aus Wollmatingen ist zur Erb⸗ schaft ihres am 14. November d. J. verstorbenen Landwirths von Wollma⸗ tingen berufen und wird, da ihr derzeitiger Aufent⸗ halt unbekannt ist, zu den Erbtheilungsverhand⸗ lungen mit Frist von drei Monaten und dem Anfügen vorgeladen, daß, wenn sie in dieser Frist sich nicht meldet, ihr Erbtheil denen zugetheilt

Der Großh. Notar. Diez.

K.ePsecsKöeri Fer aaM rrtlses

813298] Erbvorladung.

Hubert Ball, Schneider von Mörsch, Amts⸗ gerichtsbezirk Ertlingen, zur Zeit unbekannt wo ab⸗ wesend, wird hiermit aufgefordert, seine Erbansprüche an den Nachlaß seines am 25. November 1879 ver⸗ torbenen Bruders Franz Anton Ball, ledig, von

Mörsch, binnen drei Monaten

geltend zu machen, widrigenfalls die Erbschaft Denen zugetheilt würde, welchen sie zukaͤme, wenn der Ge⸗ ladene zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr gelebt hätte.

Ettkingen, den 5. Dezember 1879.

Großherzoglich Badischer Notar ür den Amtsgerichtsbezirk Ettlingen.

J. P. Edler.

8

8 *

1182833 Erbvorladung Am 12. Juli d. J. starb zu Reichenau die ledige Haushälterin Katharinn Frey von Bur⸗ bach, Amts Ettlingen, ohne Hinterlassung eines Testaments. 8 Nach den gemachten Erhebungen hatte sie fol⸗ gende Geschwister: 1) Anton Frey in Sulzbach, 2) Josef Frey, Lehrer in Weißenbach, Sebastian Frey,

) Johann Georg Frey, Lehrer in Rastatt,

2) Franziska, verehelicht gewesen mit Förster Gerber in Frauenalb

) Magdalena, verheirathet gewesen mit einem gewissen Merklinger in Frauenalb,

7) Maria Anna Frey (Näheres unbekannt),

8) Margaretba Frey, verehelicht gewesen mit Jo⸗

hann Maucher in Frauenalb.

Diese Geschwister bezw, deren Nachkommen wer⸗ den aufgefordert, ihre Erbansprüche binnen drei Monaten bei dem Unterzeichneten geltend zu machen, widrigenfalls der Nachlaß Denjenigen zu⸗ getheilt würde, welchen er zukäme, wenn die Auf⸗ geforderten nicht mehr am Leben wären.

Konstanz, den 24. November 1879.

Der Großh. Notar. Diez.

Constanz, den 25. November 1879.

Halbhöfner Adolph August Lichte, Haus⸗ laut Obligation vom 25. September 1869 zu Gunsten des früheren Viertelhöfners Heinrich Wilhelm Kayser zu Holt⸗ husen wegen 500 Thlr. Cour. und 4 ½ % Zinsen sein gesammtes Vermögen verpfändet, welche Hypo⸗

die Hypothekenbücher für diese Ortschaft Bezirk 7, Abth. 1, Band 3, Seite 237, Fol. 3 unter Nr. 2 am 25. September 1869 eingetragen ist.

Auf Antrag des jetzigen Inhabers dieses Halb⸗ hofs Carl Meyer zu Overstedt, welcher den vorge⸗ schriebenen Eid geleistet hat, haben Alle, welche Ansprüche an diese Hypothek zu haben vermeinen, diese ihre Rechte am

[13300] Oeffentliche Ladung.

Die ledige Bötin Regina Neidl von Neualben⸗ reuth und ihr Kindsvormund Michael Frank von dort haben gegen Ferdinand Lenhard, le⸗

digen Wagnergesellen aus Sandau in Böhmen, der

Zeit unbekannten Aufenthalts, Klage:

1) auf Anerkennung der Vaterschaft zu dem von Ersterer am 15. Juni d. Js. geborenen und Margaretha getauften Kinde:

2) auf Zahlung von:

a. 10 Kindbettkosten, 1 b. 30 jährliche Alimente auf die ersten

14 Lebensjahre des Kindes, das seiner⸗ zeitige Schulgeld und die Leichenkosten, falls das Kind innerhalb der Alimen⸗ tationszeit sterben sollte, und

3) Verurtheilung in die Streitskosten

gestellt. hat das Kgl.

Zur Verhandlung dieser Klage Amtsgericht Waldsassen Termin auf

Donnerstag, den 4. März 1880,

Vormittags 9 Uhr,

bestimmt und wird hiermit Beklagte hi

laden. 1.“ Waldsassen, den 6. Dezember 1879. Der Kgl. Gerichtsschreiber.

u ge⸗

1..

Moritz Härting zu Leipzig hat das Aufgebot des von der Herzoglichen Braunschweigischen Landes⸗ Lotterie⸗Direktion hieselbst am 18. Juli 1878 aus⸗ gestellten Depositenscheins, Inhalts dessen Moritz Härting 800 Thlr. Thüringer Eisenhahn⸗Aktien mit laufenden Dividendenscheinen bei der Direktion als Sicherheit für den demselben gewährten Kredit hinterlegt hat, beantragt.

Der Inhaber der Urkunde spätestens in dem auf . den 22. Juli 1880, Morgens 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Zimmer 16 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklöärung der Urkunde erfolgen wird. Braunschweig, den 1. Dezember 1879. Herzogliches Amtsgericht. IX.

wird aufgefordert,

L. Rabert.

[13281] Die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar hat durch Beschluß vom 6. Dezember 1879 auf Antrag der Babette Bium, gewerblosen Ehefrau von Jarob Levy, Metzger, Beide in Scherweiler wohnhaft, die Auflösung der zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehenden

ehelichen Gütergemeinschaft ausgesproche

Für richtigen Auszug:

Der Landgerichts⸗Sekretär Carl.

[13277]

Als Rechtsanwalt ist am hanseatischen Oberlandes⸗ gericht zu Hamburg zugelassen und in die Rechts⸗ anwaltsliste eingetragen:

be jur. Hermann Theodor Jahn zu Bremer⸗ aven.

Hamburg, den 8. Dezember 1879.

2 Das hanseatische Oberlandesgericht. ure Beglaubigung:

R. Priens, Dr., Seecretair.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. [12770] Die Lieferung von 28 500 Stück eichenen Mittel⸗ schwellen und 1350 Stück eichenen Weichenhölzern für die Westfälische Eisen bahn und 20 000 resp. 615 Stück desgleichen für die Münster⸗Enscheder Eisenbahn soll im Wege der öffentlichen Suo⸗ mission verdungen werden. Die Lieferungs⸗Bedin⸗ gungen liegen in unserem Central⸗Bureau hier zur Einsicht aus, werden auch auf frankirte, au unseren Bureau⸗Vorsteher von Griesbach hier zu richtende Schreiben gegen Einsendung von 25 überfandt. Die Offerten sind verschlossen und mit der Auf⸗ s8 Submission auf Lieferung von Mittel⸗ schwellen und Weichenhölzern“ zu dem am 19. Dezemvber cr., Vormittags 10 Uhr, in unserm Central⸗Bureau hier anstehen⸗ den Termine portofrei an uns einzusenden. Münster. Königliche Direktion.

12871 Die Un Bau des Hauptgebäudes des Infanterie⸗ Kafernements hierselbst erforderlichen Zimmer⸗ und Staakerarbeiten, veranschlagt auf circa 73 880 und resp. 8280 ℳ, sollen

Dienstag, den 16. Dezember ecr., Mittags 12 Uhr,

im Submissionswege verdungen werden.

Die Bedingungen und Zeichnungen, von denen Abschriften und Kopien gegen Erstattung der Kosten abgegeben werden können, liegen zur Einsicht aus im Bureau der unterzeichneten Garnisonverwaltung, Baustraße 313, und auf dem Berliner Baumar 8. Wilhelmsstraße Nr. 92/93. (LZtg. 385/12)

Preuzlan, den 5. Dezember 1879. soönigliche Garnison⸗Berwaltung.

[132061 Suhbmission. In Folge der öffentlichen Submission ist die Lieferung des Bedarfs an Haardecke für dis Zei vom 1. Januar 1880 bis ultimo März 1881 1 vergeben. 8 ermin dazu ist au

8 Montag, den 22. Dezember 1879, Vormittags 10 Uhr, vots

im Büreau des unterzeichneten Artillerie⸗Depols, Hohenzollernstraße 7, anberaumt. des Termins

Dienstag, den 3. Februar 1880 11 Uhr Morgens, 8 an gewöhnlicher Gerichtsstelle anzumelden, wi

falls die obige Hypothek für vollständig erloschen

Ferklärt werden soll. 1 1 en 5. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht II. Zur Beglaubigung:

v. Goeben, Gerichtsschreiber

Offerten sind bis zur Eröffnung,

veAene und franco mit der Aufschrift 9 „Submisston auf Haardecke einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sowie eine Pfcbe, unc welcher die Lieferung zu erfolgen hat, 8 vererden diesseitigen Büreau zur Einsicht aus, auch ets 8 erstere gegen Erstattung der Kopialien absch

mitgetheilt. 1 agdeburg, den 6. Dezember 1879. 1 8 8 8 18 Artillerie⸗Depot

Neichs

Nas Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

.

4 9

eiger

1“

Alle Post-Austalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post⸗Anstalten anch die Expe⸗

Insertionsprris fuür den Raum einer Bruchzrile 30

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 382.

No,. 292.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Steuer⸗Rezeptor Vogelsang zu Esens den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Lieutenant zur See Mirre und dem Bürgermeister a. D. Heyl zu Baumholder im Kreise St. Wendel den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Schleusenmeister Draeger zu Laucha im Kreise Querfurt das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem Schullehrer und Organisten Kahl zu Steinseifersdorf im Kreise Reichenbach das Allge⸗ meine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der Kbönig haben Allergnädigst geruht: dden nachbenannten Königlich bayerischen Offizieren fol⸗ gende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:

den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse:

dem Oberst⸗Lieutenant Ritter von Hoffmann, Führer des 4. Infanterie⸗Regiments König Carl von Württemberg;

den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: dem Hauptmann Kopf im 4. Infanterie⸗Regiment König Carl von Württemberg, dem Hauptmann Neuhierl im 8. Infanterie⸗Regiment „Pranckh“, Pre 18 Zwickh im 5. Chevaulegers⸗Regiment rinz Otto, 8 dem Hauptmann Betzel im 2. Fuß⸗Artillerie⸗Regiment un

dem Premier⸗Lieutenant Manz, à la suite des Infan⸗

terie⸗Leib⸗Regiments und Adjutant des Kriegs⸗Ministers;

den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden .* 8 zweiter Klasse: 1b

dem General⸗Major von Muck, Commandeur der Be⸗ satzungs⸗Brigade in Metz; den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: dem Obersten von Gropper, Commandeur des 8. In⸗

fanterie⸗Regiments „Pranckh“; sowie den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse:

dem Oberst⸗Lieutenant Kunstmann im 4. Infanterie⸗ Regiment König Carl von Württemberg, dem Oberst⸗Lieutenant Kurz im 8. Infanterie⸗Regiment ¶Prancki“ dem Oberst⸗Lieutenant Popp, Commandeur des 2. Jäger⸗ Bataillons, dem Major Possert im 5. Chevaulegers⸗Regiment Prinz Otto und dem Major Freiherrn von Lurz im 2. Feld⸗Artillerie⸗ Regiment.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Prokuristen Alfred Schoen in Mülhausen die aehgeüchie Entlassung von dem Amte als dem Landgericht in Mülhausen zu ertheilen.

In Elsfleth wird am 15.

mannsprüfung begonnen werden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath und vortragenden Rath im Justiz⸗Ministerium Horstmann zum Wirklichen Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath; den Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Predari in Breslau zum richterlichen Mitgliede und den Landgerichts⸗Rath Vietsch da⸗ selbst zum stellvertretenden richterlichen Mitgliede des Bezirks⸗ verwaltungsgerichts zu Breslau auf die Dauer ihres Haupt⸗ amtes am Sitze des letzteren; sowie den Amtsgerichts⸗Rath von Stiernberg in Sig⸗ maringen zum seelvertretenden richterlichen Mitgliede des Be⸗ zirksverwaltungsgerichts zu Sigmaringen für die Dauer seines auptamtes am Sitze des letzteren, ferner den Landrath Friedrich Eherhard Vormbaum zu Neustadt i. Westpr., und den Landrath Viktor Leo Delsa

3 e

zu Kosten zu Regierungs⸗Räthen zu ernennen. 8

5

Privilegium ssion von 2 000 000 4 ½ % iger Prioritäts⸗ gationen der Nordhausen⸗Erfurter . Eisenbahngesellschaft. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von Seiten der Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahngesell⸗ 688 auf Grund des von der Generalversammlung ihrer Aktionäre 1879 gefaßten Beschlusses darauf angetragen worden

wegen Emi Obli

Handelsrichter bei

d. M. mit einer Seesteuer⸗ 8

ist, ihr zur Einlösung beziehungsweise Konvertirung der auf Grund Unseres Privilegiums vom 20. Februar 1871 emittirten fünfprozentigen Prioritäts⸗Obligationen in Höhe von 1 200 000 ℳ, soweit dieselben noch nicht durch Ausloosung amortisirt sind, sowie an Stelle der durch Unser Privilegium vom 25. Juli 1877 genehmigten, noch völlig unbegebenen fünfprozentigen Prioritäts⸗Obligationen in Höhe von 600 000 ℳ, die Aufnahme einer einzigen vier und ein halbprozentigen und behufs Erweiterung der Bahnanlagen, Vermehrung der Betriebsmittel und zur besseren Aus⸗ rüstung ihres Unternehmens auf den Betrag von 2 000 000 ab⸗ gerundeten Anleihe gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinscoupons versehener Prioritäts⸗Obligationen zu gestatten, wollen Wir unter Zurücknahme des vorbezeichneten Privilegiums vom 25. Juli 1877 in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Ges. Samml. Seite 75) durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission derartiger Obligationen in einer Gesammthöhe von 2 000 000 ℳ, geschrieben Zwei Millionen Mark

unter den folgenden Bedingungen ertheilen:

.1. Die in Höhe der 2 000 000 erst nach Kündigung der auf Grund des Privilegs vom 20. Februar 1871 ausgegebenen fünf⸗ prozentigen Prioritäts⸗Obligationen neu zu emittirenden Obligationen, auf deren Rückseite dieses Privilegium abzudrucken ist, werden nach dem beiliegenden Schema A. unter der Bezeichnung:

„Vier und einhalbprozentige Prioritäts⸗Obligationen der Nord⸗

hausen⸗Erfurter Eisenbahngesellschaft, Emission von 1880 0%

ausgefertigt. 8 Dieselben zerfallen in: 400 Stück zu 1000 von Nr. 1 400. O0o0o0 4667091 —- 1200. 09”9ͥ6*“

Die Unterzeichnung der Stücke erfolgt von dem Vorsitzenden de Verwaltungsrathes und der Direktion, sowie von einem Kontrol⸗ beamten der Gesellschaft. Die Unterschriften der beiden Erstgenann⸗ ten können in Faksimile, die Unterschrift des Kontrolbeamten muß im Original erfolgen.

§. 2. Die Inhaber der zu emittirenden Obligationen sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach

.3 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Nordhausen⸗Erfurter Eisen⸗ ahngesellschaft. Sie haben in dieser Eigenschaft vor den Inhabern der Stamm⸗Prioritätsaktien und der Stammaktien ein unbedingtes Vorzugsrecht.

§. 3. Die Obligationen werden mit Vier und ein halb Prozent jährlich verzinst. .

„Zur Erhebung der Zinsen werden den Obligationen zunächst für zehn Jahre 20 halbjährliche, am 2. Januar und 1. Juli der be⸗ treffenden Jahre zahlbare Ziascoupons Nr. 1 bis 20 nebst Talon nach den unter B. und C. beigefügten Schemas beigegeben.

Beim Ablaufe dieser und jeder folgenden zehnjährigen Periode werden nach vorgängiger öffentlicher Bekanntmachung neue Zins⸗ coupons für anderweite 10 Jahre ausgereicht. Die Ausreichung er⸗ folgt an den Präsentanten des Talons, durch dessen Rückgabe zugleich über den Empfang der neuen Ser ie Zinscoupons nebst Talon guittirt wird, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber der Obligation unter Präsentation derselben bei der Direktion der Gesellschaft schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung einer neuen Serie Zinscoupons nebst Talon an den Inhaber der Obligation.

§. 4. Die Ansprüche auf Zinsvergütung erlöschen zu Gunsten der Beamten⸗Pensions⸗ und Unterstützungskasse, wenn die Zins⸗ coupons nicht binnen 4 Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt werden.

§. 5. Die Verzinsung der Obligationen hört an dem Tage auf, an welchem dieselben zur Zurückzahlung fällig sind. Wird diese in Empfang genommen, so müssen zugleich die ausgereichten Zinscoupons, welche später als an jenem Tage verfallen, mit den fälligen Obli⸗ gationen eingereicht werden; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapital gekürzt und zur Ein⸗ lösung dieser Coupons verwendet.

§. 6. Zur allmählichen Tilgung der Schuld wird vom Jahre 1881 ab mindestens ½ Prozent von dem gesammten Nominalbetrage der Anleihe und vom Jahre 1883 ab mindestens ½ Prozent desgleichen nebst dem Betrage der durch die bereits getilgten Obligationen ent⸗ stehenden Zinsersparniß verwendet. Außerdem steht der Gesellschaft eine allgemeine sechsmonatliche Kündigung der Obligationen mit Ge⸗ nehmigung unseres Ministers der öffentlichen Arbeiten zu.

Die Nummern der in einem jeden Jahre zu amortisirenden Obligationen werden alljährlich durch das Loos bestimmt. Die Aus⸗ loosung geschieht Seitens der Direktion mit Zuziehung eines das

rotokoll führenden Notars in einem 14 Tage zuvor einmal öffent⸗ ben gemachten Termine, zu welchem Jedermann der Zutritt reisteht.

Bei der Ausloosung sind die Appoints zu 1000, 500 und 300 nach dem im §. 1 angegebenen Verhältnisse ihrer Gesammtbeträge zu berücksichtigen. Soweit die zur Amortisation zu verwendende Summe einen hiernach nicht theilbaren Ueberschuß ergiebt, wird der⸗ selbe zur nächsten Amortisation verwendet.

Die Bekanntmachung der ausgeloosten Obligationen, sowie einer allgemeinen Kündigung der Obligationen erfolgt durch dreimalige Einrückung in den „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ Anzeiger“ (§. 11). Die erste Einrückung muß mindestens 6 Mo⸗ nate vor dem bestimmten Zahlungstermine stattfinden. Die Ein⸗ lösung der ausgeloosten Obligationen geschieht am 2. Ja⸗ nuar j. Js., das erste Mal am 2. Januar 1882 die Einlösung der gekündigten Obligationen kann sowohl am 2. Januar als am 1. Juli j. Is. stattfinden.

Die Rückzahlung erfolgt in beiden flägen nach dem Nennwerthe gegen Auslieferung der Obligation nebst Zinscoupons und Talons an den Präͤsentanten. Die in Folge der Ausloosung eingelösten Obligationen werden unter Beachtung der oben wegen der Aus⸗ loosung vorgeschriebenen Form verbrannt, wogegen die Gesellschaft die in Folge der allgemeinen Kündigung ihrerseits oder in Folge

den 12. Dezember, Abends. 8

201 5200.

der Rückforderung Seitens der Gläubiger (ecfr. §. 9) eingelösten Obligationen wieder ausgeben darf.

Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem betreffenden Eisenbahn⸗Kommissariate alljährlich Nuchweis geführt. 1 . 7. Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Obligationen amortisirt werden, so wird ein gerichtliches Aufgebot nach den allge⸗ meinen gesetzlichen Bestimmungen erlassen. Für dergestalt amorti⸗ sirte, sowie auch für zerrissene oder sonst unbrauchbar gewordene, an die Gesellschaft zurückgelieferte und gänzlich zu kassirende Obligationen werden auf Kosten des Empfängers neue dergleichen ausgefertigt. Zinscoupons und Talons können weder aufgeboten noch amor⸗ tisirt werden. Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (§. 4) bei der Direktion anmeldet und den stattgehabten Besitz glaubhaft darthut, soll nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht Vorschein gekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

§. 8. Die Nummern der zur Zurückzahlung fälligen, nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen werden während der nächsten drei Jahre nach dem Zahlungstermine jährlich einmal von der Di⸗ rektion der Gesellschaft behußs der Empfangnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen. Die Obligationen, welche nicht innerhalb zehn Jahren nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorge⸗ zeigt werden, sind werthlos und ist dies von der Direktion unter Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Stücke alsdann öffent⸗ lich zu erklären. Die Gesellschaft hat wegen solcher Obligationen keinerlei Verpflichtungen mehr.

.9. Außer den im §. 6 gedachten Fällen sind die Inhaber der Obligationen berechtigt, deren Nennwerth in folgenden Fällen von der Gesellschaft zurückzufordern: u

a. wenn fällige Zinscoupons, ungeachtet solche zur Einlösung präsentirt werden, durch Verschulden der Gesellschaft länger als drei Monate unberichtigt bleiben,

b. wenn der Transportbetrieb auf der Nordhausen⸗Erfurter Bahn mit Dampfwagen oder mit anderen, dieselben ersetzenden Maschinen durch Schuld der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört,

c. wenn die im §. 6 festgesetzte Tilgung der Obligationen nicht innegehalten wird. 1

In den Fällen zu a. und b. kann das Kapital an demselben Tage, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden; in dem Falle zu c. ist dagegen eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beobachten.

Das Recht der Zurückforderung dauert in dem Falle zu a. bis zur Bezahlung des betreffenden Zinscoupons, in dem Falle zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transportbetriebes, das Recht der Kündigung in dem Falle zu c. drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Tilgung der Obligationen hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gesellschaft die nicht insegehaltene Amortisation nachholt und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Auszahlung der zu amortisirenden ausgeloosten Prioritäts⸗Obli⸗ gationen nachträglich bewirkt.

§. 10. Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird festgesetzt und verordnet:

a. Die vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der Obligationen geht der Zahlung der Dividenden an die Aktionäre der Gesellschaft und der an die Mitglieder des Verwaltungsraths und der Direktion zu zahlenden Tantieme vor, 1

b. bis bür Tilgung der Obligationen darf die Gesellschaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlichen Grundstücke ver⸗ kaufen, dies bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post⸗, Telegraphen⸗, Polizei⸗ oder steuerlichen Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Waarenniederlagen ab⸗ getreten werden möchten. Für den Fall, daß Unsere Gerichte einen Nachweis darüber erfordern sollten, ob ein Grundstück zur Eisenbahn oder zu den Bahnhöfen erforderlich sei oder nicht, genügt ein Attest des betreffenden Eisenbahn⸗Kommissariats,

„c. die Gesellschaft darf keine neuen Prioritäts⸗Aktien oder Obli⸗ gationen kreiren, es sei denn, daß für die jetzt zu emittirenden Obli⸗ gationen das Vorzugsrecht ausdrücklich stipulirt werde.

Die vorstehend unter b. erlassene Bestimmang soll sich jedoch auf diejenigen Obligationen nicht beziehen, die zur Rückzahlung fällig erklärt, nicht innerhalb sechs Monaten nach Verfall zur Empfang⸗ nahme der Zahlung gehörig präsentirt werden.

§. 11. Alle in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen müssen im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger abgedruckt werden.

§. 12. Auf die Zahlung der Obligationen, wie auch der Zins⸗ coupons kann kein Arrest bei der Gesellschaft angelegt werden.

u Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige eiäeaceg Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen In⸗ siegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von 1 des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu prä⸗ udiziren.

Das gegenwärtige Privilegium ist durch das Amtsblatt der Regierung zu Erfurt bekannt zu machen und eine Anzeige davon, daß dies geschehen, in die Gesetz⸗Sammlung aufzunehmen.

egeben Berlin, den 12. November 1879.

(L. S.) Wilhelm. Maybach. Bitter.

8 2 4 8 8 Schema A Vier und ein halb prozentige Prioritäts⸗Obligation der Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahngesellschaft Ermission vom Jahre 1880. Nr.. 1 über CqEqTEWW

Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe von ...

.ℳ An⸗ theil an dem in Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchsten