1879 / 298 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Defils jenes Weges mit einigen Compagnien vom 72. Regiment zu be⸗ setzen. General Mepherson richtete sich nun, dem Kanonendonner von General Massy's Kolonne folgend, gegen die Flanke der Aufstän⸗ dischen, die, in der Fronte und in der Flanke angegriffen, auf die Höhen bei Kabul auswichen. Am 12. Dezember unternahm es Ge⸗ neral Maecpherson sie aus jenen Hügeln zu verdrängen, von denen die Anfständischen während der Nacht verschiedene Male rersucht hatten die den Balahissar beherrschenden Höhen zu gewinnen. Der Angriff der Engländer war hauptsächlich gegen einen steilen Hügel gerichtet, den der Feind mit größter Stärke besetzt hielt. Die Angriffs⸗ kolonne bestand aus ewwa 400 Mann mit zwei Bergkanonen. Am 12. Abends war man indeß noch nicht bis zum schließlichen Angriffe gelangt. Am anderen Tage konnte dann ein kombinirter Angriff gemacht werden, da auch Gerneral Baker mit seiner Kolonne zurückgekehrt war. Dagegen hielten die Afghanen nicht Stand, sondern zogen sich zeitig zurück, ohne daß der Laufen gesprengt wurde. Erst später trieb die Kavallerie sie aus der Nähe von Kabul. Die Stadt blieb ruhig, aber bei dem gering⸗ sten Erfolge, den die Aufständischen in der unmittelbaren Nähe von Kabul gehabt hätten, würde die Bevölkerung sich wahrscheinlich er⸗ hoben haben.

Bei

Frankreich. Paris, 17. Dezember. (Fr. C.) den gestrigen Abstimmungen in der Deputirten⸗ kammer wurden, offizieller Feststellung, abgegeben: bei Ablehnung der einfachen Tagesordnung 246 Stimmen für und 100 Stimmen gegen die Regierung, von letzteren ungefähr 75 republikanische und 25 bonapartistische; bei der Annahme der Tagesordnung Lavergne’s 234 Stimmen für und 55 Stimmen gegen das Ministerium; die ganze äußerste Linke und die Fraktion der „Union républicaine“ stimmten gegen das Ministerium, die gesammte Rechte enthielt sich der Ab⸗ stimmung.

Durch ein weiteres Dekret der Regierung sind abermals 150 Communards begnadigt worden.

18 Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde der Antrag des Deputirten Keller, welcher auf Wiederherstellung des im Budget für die Erzbischöfe und Bischöfe gefor⸗ derten Gehaltes abzielte, mit 257 gegen 226 Stimmen ab⸗ elehnt; auch im Uebrigen erhielt die Kammer, unter Ab⸗

lehnung aller vom Senate beschlossenen Abänderungen, die von ihr festgestellten Budgetziffern aufrecht. Ferner nahm das Haus einen Antrag des Deputirten Périn (radikal) an, be⸗ treffend die Ernennung einer Kommission zur Vornahme einer Untersuchung über das Disziplinar⸗ und Strafsystem in Neukaledonien.

Türkei. Konstantinopel, 17. Dezember. (Pol. Corr.) Der russische Geschäftsträger bei der Pforte, Botschaftsrath Onou, hat sich vorgestern zum ürkischen Minister des Aeußern Sawas Pascha begeben und demselben erklärt, daß seine Re⸗ gierung keineswegs auf einer Intervention von Delegirten der Berliner Signatarmächte bei der Uebergabe von Gusinje an Montenegro bestehe. Dagegen sei er von seinem Gou⸗ vernement beauftragt, neuerlich der Pforte auf das Angelegent⸗ lichste zu empfehlen, daß sie die Uebergabe in friedlicher Weise möglichst beschleunige.

Numänien. Bukarest, 17. Dezember. (P. C.) Zu den Mächten, welche die Unabhängigkeit Rumäniens neuestens anerkannt und der Anerkennung durch Akkreditirung eines diplomatischen Vertreters in Bukarest Ausdruck gegeben haben, ist nunmehr auch Spanien getreten. Die spanische Re⸗ gierung hat in der Person des bisherigen ersten Sekretärs der spanischen Gesandtschaft in Rom, des Marquis del Moral, einen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Fürstlichen Hofe in Bukarest beglaubigt. Gleichzeitig hat Marquis del Moral auch die

Kission erhalten, Spanien in der gleichen Eigenschaft bei der serbischen Regierung in Belgrad zu vertreten.

Amerika. Washington, 15. Dezember. (Allg. Corr.) Das Repräsentantenhaus hat eine Resolution angenom⸗ men, betr. die Niedersetzung eines Ausschusses, welcher das Projekt der Herstehbung eines interoceanischen Kanals prüfen soll.

Philadelphia, 16. Dezember. General Grant traf heute früh hier ein und wurde enthusiastisch empfangen. Ein langer Festzug begleitete ihn nach seinem Hotel. Der heutige Tag wird als ein Feiertag beobachtet, und heute Abend findet dem General zu Ehren ein großes Bankett statt.

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

Meadrid, 18. Dezember, Abends. Die Kammern werden sich nach der Abstimmung des Senats über das Gesetz, be⸗ treffend die Abschaffung der Sklaverei, vertagen. Auf eine bezügliche Interpellation erklärte der Minister des Innern, den der Minorität angehörigen Parlamentsmitgliedern sei keine Beleidigung zugefügt worden; dieselben hätten besser ge⸗ than, wenn sie in das Parlament gekommen wären und dort das Verfahren der Regierung zur Sprache gebracht hätten, als daß sie der Nationalvertretung den Rücken kehrten.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 7. Dezember bis inkl. 13. Dezember cr. zur Anmeldung ge⸗ kommen: 153 Eheschließungen, 856 Lebendgeborene, 40 Todtgeborene, 507 Sterbefälle.

Ueber die Schulbildung der Rekruten der deutschen Armee und Marine bringt das Oktoberheft der Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs ausführliche Mittheilungen, aus denen hervorgeht, daß von den 143 119 im Cesafiabr 1878/79 ein⸗ gestellten bezw. geprüften Rekruten 2574 = 1,80 % weder lesen noch ihren Namen schreiben konnten. Von diesen letzteren kommen 1936 aus den östlichsten Theilen des Reichs, nämlich den Pro inzen Ost⸗ und Westpreußen und⸗Posen und aus dem Regierungsbezirk Oppeln, was mehr als 8 % der Schulbildung gänzlich ermangelnde Rekruten in den dortigen Landestheilen ergiebt. Aus allen anderen Bezirken des preußischen Staates kommen nur 332 Rekruten ohne Schulbildung = ¼ %; aus Bayern 101 = 4 %; Sachsen 19 = ¼ %; Württemberg 3 = 0,05 %; Baden 3 = 0,06 %; Elsaß⸗Lothringen 149 = 3 %; Hessen 6 = 0,2 %; Mecklenburg⸗ Schwerin 8 = 0,4 %; Braunschweig 6 = 0,6 %. Der kleine Rest der gänzlich bildungslosen vertheilt sich auf Anhalt mit 4, Coburg⸗ Gotha mit 2, Sachsen⸗Weimar, Oldenburg, Sachsen⸗Meiningen, Sachsen⸗Altenburg, Waldeck mit je 1. Die hier nicht genannten deutschen Staaten stellten Rekruten, welche die, freilich sehr be⸗ scheidenen Anforderungen der nach §. 12 der Rekrutirungordnung angestellten Prüfung sämmtlich erfüllten.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das Deutsche Handelsrecht, ein kurzgefaßtes Lehr⸗

buch des im Deutschen Reiche geltenden Handels⸗, Wechsel⸗ und

Seerechts, systemati arge a deutschen Reichs⸗ gesetze, unter Berücksichtigung der einschlägigen Literatur und der Rechtsprechung, insbesondere der Entscheidungen des Reichs⸗Ober⸗ Handelsgerichts, von Dr. Carl Gareis, ord. Prof. der Rechte in Gießen, Mitglied des Deutschen Reichstags. Berlin, Verlag von J. Guttentag (D. Collin), 1880. Das vorliegende Buch schließt sich nach Ziel und Methode im Wesentlichen den in demselben Verlage erschienenen Lehrbüchern von Fitting und Dochow an, welche das Civilprozeß⸗ beziehungsweise das Strafprozeß⸗ recht darstellen. Während es sich bei diesen Büchern um die Darstellung des mit dem 1. Oktober 1879 erst in Wirksam⸗ keit getretenen Prozeßrechts handelte, ist der in dem vorliegenden Buch behandelte Stoff bekanntlich in einer sehr reichen Literatur längst ausführlich bearbeitet, eine langjährige Rechtsprechung hat zur Klärung derselben wesentlich beigetragen und neben den umfangreichen und verschiedenartigen Gesetzen hat sich das Gewohnheitsrecht ordnend und sichtend Rechtsregeln geschaffen. Lehrbücher, Monographien, Präjudizien, verschiedenartige Gesetze, Usancen bieten eine Fülle des Stoffes dar. Eben diese Fülle machte die Be⸗ arbeitung eines „kurzgefaßten Lehrbuches“ einerseits schwierig, andererseits aber erwünscht. Als kurzgefaßtes Lehrbuch hat dieses Werk eine ganze andere Bestimmung, als diejenige der Werke Thöls und Goldschmidts und auch Endemanns ist; das vorliegende Buch ist geeignet, das Studium dieser Werke zu fördern, denn es vermittelt die Einführung in das Reich des wissenschaftlichen Handels⸗ rechts und bildet demnach nur die Einleitung zum wissenschaftlichen Studium der größeren handelsrechtlichen Werke selbst; es ist darum in erster Linie für die das Handelsrecht zum ersten Male studirenden Rechtskandidaten, für die auf die Kenntniß des geltenden Handels⸗ rechts angewiesenen Kaufleute und für solche praktischen Juristen be⸗ stimmt, welche sich in das ihnen bisher etwa aus Berufsgründen ferner liegende Handelsrecht einen Einblick und Ueberblick ver⸗ schaffen wollen. Zwei Umstände allerdings werden auch den Blick älterer Juristen auf das Buch lenken. Der Verfasser hat nämlich auch diejenigen handelsrechtlichen Stoffe, deren Recht zur Zeit noch der eingehenden Kodifikation entbehrt (wie das Versicherungsrecht, das Recht einer großen Anzahl von Bank⸗ und Börsengeschäften u. f. w.) nach dem Stande der heutigen Doktrin und Rechtsprechung in Kürze dargestellt, und ferner hat er auf die Entscheidungen des Reichs⸗ Ober⸗Handelsgerichts gebührende Rücksicht genommen, und die aus den Entscheidungen abzunehmenden und für das System wesentlichen Rechtsgrundsätze an geeigneter Stelle systematisch eingereiht. Wie auf dem Gebiete des engeren Handelsrechts wird das vor⸗ liegende Werke auch auf den Gebieten des Wechsel⸗ und des See⸗ handelsrechtes einleitend und einführend wirken. Und gerade auf diesen Gebieten erscheint ein einleitendes, die Grundbegriffe und Grundregeln klar und auch dem Laien verständlich darstellendes Werk besonders nützlich, denn an dem Mangel der in größeren Wer⸗ ken regelmäßig vorausgesetzten elementaren und merkantilen Kennt⸗ nisse hauptsächlich auch im Gebiete des Börsen⸗, Wechsel⸗ und Seerechts scheitert häufig das Studium der größeren Werke und Fachschristen. Natürlich ist in dem vorliegen⸗ den Buche nicht blos der in den Hauptquellen des behan⸗ delten Stoffes, nämlich dem Allgemeinen Deutschen Handels⸗ gesetzbuche und der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung enthaltene Stoff systematisch verarbeitet, sondern ebenso auch das Material dargestellt, welches die zahlreichen übrigen einschlägigen Reichsgesetze bieten, z. B. das Genossenschaftoͤgesetz, die Aktiennovelle, das Post⸗ gefetz, die Gewerbeordnung, die Seemannsordnung u. s. w. Auch damit hat der Verfasser Studireaden wie jurist’schen und kauf⸗ männischen Praktikern einen guten Dienst geleistet.

—. Das in Nr. 297 d. Bl. besprochene Buch „Vorstadt⸗ Geschichten“, von Heinrich Seidel, ist im Verlage von Fr. Luck⸗ hardt in Berlin erschienen.

Bei C. A. Starke in Görlitz ist ein „Heraldisches Handbuch“ von F. Warnecke mit 32 Blatt Jhustrationen von Doepler und 1 Siegeltafel in Lichtdruck (groß 40 auf gelbem Kartonpapier) erschienen. Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten hat auf Grund der von dem Heroldsamte und der Kommission für die Herausgabe von Vorbildern für den Zeichenunterricht ein⸗ geholten Gutachten eine Beihülfe im Betrage von 1000 zur Her⸗ ausgabe dieses Handbuches bewilligt, wodurch allein das Zustande⸗ kommen des Werkes gesichert und der billige Preis von 20 er⸗ möglicht wurde. Das Werk wird auch vom größeren Publikum mit Wohlwollen aufgenommen werden, da das Interesse für Heraldik in den letzten Jahrzehnten ungemein zugenommen hat und es bisher an einem heraldischen Handbuche für Diejenigen fehlte, welchen es an Zeit und Mitteln zur Erlernung einer Wissenschaft mangelte, deren Ergebnisse sie kaum anders als gelegentlich benutzen. Nicht nur dem angehenden Heraldiker, sondern namentlich auch Künstlern und Ge⸗ werbtreibenden wird daher das Werk alles für ihr Schaffen Erfor⸗ derliche darbieten; es wird dieselben vor allen Dingen schnell mit den heraldischen Regeln und Formen vertraut machen und sie in den Stard setzen, stylgerecht und geschmackvoll zu entwerfen. Im Text giebt der durch seine früheren Publikationen bekannte Verfasser alles irgend Wissenswerthe in einer das Verständniß erleichternden, mög⸗ lichst kurzen Fassung. Der Schwerpunkt des Werkes ist jedoch in die meisterhaften Zeichnungen von E. Doepler d. J. verlegt, welche soweit thunlich unmittelbar nach guten alten Vorbildern ent⸗ worfen, bezw. denselben getreu nachgebildet sind.

Gewerbe und Handel.

Cöln, 18. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen außer⸗ ordentlichen Generalversammlung der Rheinischen Eisenbehn theilte zunächst der Vorsitzende, Geheime Kommerzien⸗Rath Me⸗ vissen, das Resultat der mit den Regierungskommissaren gepflogenen Verhandlungen mit und erklärte, daß die Direktion der Bahn an den in dem Berichte vom 25. Oktober niedergelegten Anschauungen festgehalten und auf Gewährung einer Rente von 7 % bestanden habe. Alle Bemühungen seien indeß erfolglos gewesen, der Minister habe alle Anträge abgelehnt. Nachdem alle Vorschläge der Direk⸗ tion auf bessere Bedingungen gescheitert seien, wole die Direktion neutral bleiben. Es wurden sodann zwei Reskripte des Ministeriums des Inhalts verlesen, daß die Annahme eines Amendements als Ab⸗ lehnung des Vergleichs angesehen werde; ferner wurde erläutert, daß sich die Vergütung von 30 für 8 Aktien zusammen verstehe, und eine Aenderung unmöglich sei. Der Regierungskommissar Ditmar verlas hierauf ebenfalls eine Mittheilung des Ministers, daß keine Aenderung der Proposition statthaft sei. Der Antrag Behrens & Söhne und Genossen, sowie der Antrag des Schaaffhausenschen Bankvereins, der auf 6 ½ % Rente und 30 Vergütung auf 4 Aktien lautete, wurden nach längerer Diskussion abgelehnt und der Regierungsentwurf mit 102 088 gegen 27 366 Stimmen ange⸗ nommen. Die Dreiviertel⸗Majorität der abgegebenen Stimmen be⸗ trug 97 089 Stimmen.

Nürnberg, 17. Dezember. (Hopfenmarkibericht von Leopold Held, Hopfenkommissionsgeschäft.) In der ersten Hälfte dieser Woche hat das Hopfenmarktgeschäft keine Veränderung er⸗ litten. Auch die Preise sind dieselben geblieben. Die Umsätze be⸗ liefen sich am Montag auf 100, Dienstag auf 130 und heute auf ca. 150 Ballen. Die Stimmung ist ruhig. Die gegenwärtige große Kälte erschwert das Packen sehr und wirkt daher vermindernd auf die Größe des Umsatzes ein. Gute grüne Hopfen sind den Verhält⸗ nissen entsprechend gesucht, geringe bleiben fraglot.

Wien, 18. Dezember. (W. T. B.) Die approximative Bilanz der österreichisch⸗ungarischen Bank für das Jahr 1879 er⸗ giebt die Möglichkeit, für das zweite Semester eine Dividende von 18 Fl. 55 Kr. zu vertheilen. Mit der für das erste Semester ver⸗ theilten Dividende ergäbe dies eine Verzinsung von 6,4 % für das ganze Jahr. Demnach eatfiele, da die Jahresdividende 7 % nicht übersteigt, auf den Staat kein Antheil. Der Ausfall gegen das Jahr 1878 ist durch den um 1 Million Fl. geringeren Eskompte⸗ Ertrag verursacht worden.

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Verkehrs⸗Anstalten.

Berlin, 19. Dezember. Der gestern Vormittag 9 Uhr vom Ostbahnhofe hierselbst abgelassene, über Frankfurt nach Breslau fahrende Expreßzug 3 der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn erlitt zwischen Rummelsburg und Köpenick einen glück⸗ licher Weise ohne erhebliche Verletzungen von Personen abgelaufenen Unfall, der darin bestand, daß der letzte Wagen an der Stelle, wo sich ein Geleis nach dem neuen Rangirbahnhofe Rummelsburg ab⸗ zweigt, aus noch unbekannter Ursache entgleiste und umstürzte. In diesem, für die Reisenden nach Posen bestimmten Wagen 1. und II. Klasse befanden sich nur wenige Passagiere; dieselben stiegen in einen anderen Wagen des Zuges um und setzten ihre Reise fort, mit Ausnahme einer Dame, welche eine anscheinend ungefährliche Kon⸗ tusion am Kopfe erlitten hatte, und es vorzog, nach Berlin zurück⸗ zukehren. Vom Zugpersonal ist der den Wagen bedienende Schaffner ebenfalls nicht schwer kontusionirt. Der Zug setzte nach einigem Aufenthalt, unter Zurücklassung des umgestürzten und veom Zuge losgerissenen Wagens, seine Tour weiter fort.

Triest, 18. Dezember. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Venus“ ist heute Nachmittag aus Konstantinopel hier ange⸗ kommen.

Southampton, 18. Dezember. (W. T. B.) Der Dampfer 8 Lloyd „General Werder“ ist hier ein⸗ getroffen.

Berlin, den 19. Dezember 1879.

Cöln, 19. Dezember, 1 Uhr früh. (Telegramm.) Die englische Post vom 18. Dezember früh, planmäßig in Verviers um 8,21 Uhr Abends, ist ausgeblieben. Grund: Zugverspätung in Belgien wegen ungünstiger Witterung.

Die Delegirten⸗Konferenz Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger ihre Verhand⸗ lungen beendet.

der hat gestern

Im Königlichen Schauspiel bause ging vorgestern ein neues

Lustspiel von Ernst Wichert: „Der Freund des Fürsten“ zum ersten Male in Scene. Das Stück war bereits in München und Leipzig gegeben worden, und hatte nach Zeitungsnachrichten dort nur einen succès d'estime gehabt. Hier hat es mehr an⸗ gesprochen; das zahlreiche Auditorium zeigte sich vorgestern, wenigstens in den drei ersten Akten, recht gut unterhalten und nahm das Lustspiel freundlich auf. Eigentlich hat das Stück einen Akt zu viel, denn die Lösung des dramatischen Knotens, welche der letzte Akt bringt, erscheint etwag gezwungen und nüchtern und beeinträchtigt die günstige Wirkung der drei ersten Akte, in denen der Verfasser zwar keine neuen Charaktere und Situationen zeichnet, aber doch seine Gewandtheit in der Führung eines humorvollen, sorgfältig gearbeiteten Dialoges und ein sicheres Gefühl für das scenisch Wirksame von Neuem an den Tag legt. Die Fabel des Lustspiels ist kurz erzählt folgende: Der junge Herzog eines fingirten deutschen Kleinstaates soll eine Prinzessin aus der älteren Linie des Herzoglichen Hauses, welche, zu napoleonischer Zeit des Thrones be⸗ raubt, ihre Ansprüche auf die Herzogskrone nicht aufgegeben hat, zur Gemahlin wählen, um so eine Versöhnung der beiden Linien herbei⸗ zuführen. Eine edel angelegte Natur von Herz und Geist will er sich jedoch in der Wahl seiner Gemahlin die freie Entschließung bewahren und ist daher jener Verbindung ab⸗ geneigt. Als Steuermann, der das Schiff, welches die Handlung des Stücke; trägt, in den Hafen führt, erscheint nun der „Freund des Fürsten“ zunächst in der Person des Dr. Malthus, welchen der Herzog im Bade kennen und schätzen gelernt und den er an seinen Hof zieht, wo derselbe ganz unabhängig, ohne Amt und Würden, den Herren und Damen des Hofes ein Dorn im Auge, der allmächtige Freund des Fürsten ist. Diese Allen am Hofe räth⸗ selhafte Person entpuppt sich später als Prinz Oscar, den Vetter des Herzogs aus der depossedirten Linie, und Oheim jener jungen Prinzessin, die dem Herzoge zur Gattin be⸗ stimmt ist. Er spielt ein gewagtes Spiel dem Herzoge ge⸗ genüber, indem er die junge Prinzessin zu sich nach der Residenz kommen läßt und sie dem Herzoge als die Nichte des Dr. Malthus, als welcher er bis jetzt noch gilt, aus⸗ giebt. Dem Herzoge gefällt die schöne, geistreiche und liebenswürdige Dame, die selbst keine Ahnung ven ihrer fürstlichen Geburt hat, und er beschließt, sie zu seiner Gemahlin zu machen. Länger läßt sich nun aber dieses Qui-pro-quo nicht aufrecht erhalten, es muß jetzt die Wahrheit bekannt sein; der Herzog ist Anfangs sehr böse, läßt sich aber besänftigen und Alles kommt, wie der Zu⸗ schauer längst vorausgesehen. Der Herzog führt die Prinzessin, Prinz Oscar, der frühere Dr. Malthus, welcher über Standes vor⸗ urtheile erhaben ist, ein Fräulein von Trausch, eine reizende junge Dame, Tochter der Oberhofmeisterin am Herzoglichen Hofe, an welches SJ er sein Herz verloren, als Gemahlin heim. Dieses der urze Umriß des Inhalts des Stückes. Auf ein reich gemessenes Maß von Unwahrscheinlichkeiten, über die er freilich den Zu⸗ schauer mit leichter, geschickter Hand hinwegzutäuschen weiß, kommt es dem Verfasser nicht an; der letzte Akt besonders stellt etwas starke Anforderungen an die Leichtgläubigkeit der Zuschauer. Die Darstellung des Lustspieles auf der Königlichen Bühne verdient uneingeschränktes Lob. Fr. Frieb⸗Blumauer, welche in meisterlicher Weise die adelsstolze Freifrau von Trausch zeichnete, und die Frls. Mexyer und Abich, welche die vom Dichter mit vieler Anmuth ge⸗ zeichneten Mädchengestalten der sinnigen, gemüthvollen Emmy und der übermüthigen, neckischen Cäcilie verkörperten, sowie die Fr. Nie⸗ mann⸗Seebach, welche durch die treffliche Darstellung der kleinen, episodenhaften Rolle der Madame d'Etville, Lehrerin in einem Pen⸗ sionat, einen glänzenden Beweis dafür lieferte, wie sie auch solche Partien zu künstlerischer Bedeutung zu erheben vermag, welche ihrem eigenen Rollengebiete ferner liegen, verdienen in erster Reihe mit Auszeichnung genennt zu werden. Von den männlichen Rollen bieten nur die des Dr. Malthus und des Herzogs den Darstellern einen größeren Spielraum. Die Herren Liedtke und Ludwig führten diese Partien mit den diesen beiden beliebten Künstlern eigenen Lie⸗ benswürdigkeit und Frische durch. In den kleineren männlichen Rollen betheiligten sich an dem wirksamen Zusammenspiel mit dem besten Erfolge die Herren Klein, Dehnicke, Krause und Oberländer. Das Publikum nahm die Leistungen der darstellenden Künstler wie die drei ersten Akte des Stückes mit lebhaftem Beifall auf.

Residenz⸗Theater. Ertrankungen im Personal haben die Direktion gezwungen, von der Einstudirung der in Paris und Wien mit großem Beifall gegebenen Posse „Hausherrnfreuden“ abzu⸗ stehen und statt derselben den Schwank „Der kleine Ludwig“ in An⸗ griff zu nehmen, welcher am 23. Dezember zur Aufführung kommen soll. Mit Ausnahme des Sonntags, an welchem Tage „Die Bürger von Pont Arcy“ zu halben Kassenpreisen gegeben werden, bleibt, der noth en Proben wegen, das Theater an den übrigen Tagen ge⸗

ossen.

Im Belle⸗Alliance⸗Theater findet an diesem Sonn⸗ tage keine Nachmittagsvorstellung statt. Dagegen sollen an den Feiertagen „Aschenbrödel“, „Die Weise von Lowood“ und „Die Grille“ als Nachmittagsvorstellungen zur Aufführung gelangen. Abends bleibt „Der Rattenfänger von Hameln“ nach wie vor auf dem Repertoire.

Redacteur: J. V.: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen einschlietzlich Börsen⸗Beilage)

Berlint

Berlin, Freitag, den 19. Dezember

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

58 Inser ate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt ann die Königliche Expedition des Bentschen Keichs⸗Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefo und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen eto.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

R u, s. w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Nudolf Mofse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

ETT“

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen. - In der Börsen-

9. Familieon-Nachrichten. beilage. R

Annoucen⸗Bureaus.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbriefs⸗Erledigung. Der unterm 1. No⸗ vember dieses Jahres vom Königlichen Amts⸗ gericht V. zu Schweidnitz gegen die unverehelichte Anna Rosina Kunze aus Steindorf, Kreis Ohlau, erlassene Steckbrief ist erledigt. Brieg, den 15. De⸗ zember 1879. Königliches Landgericht. Straf⸗ kammer.

13967 LeLariet Gegen die unten beschriebene Emma Freitag, Dienstmagd von Unterbalbach, Großherzogl. Badischen Amtsgerichts Tauberbischofs⸗ heim, welche flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, die⸗ selbe festzunehmen und in das Amtsgerichtsgefäng⸗ niß zu Mergentheim abzuliefern. Mergentheim, den 6. Dezember 1879. Königl. Württemberg. Amts⸗ gericht. Wolf, A R. Beschreibung. Alter: 18 Jahre, Größe: 11,60 m, Statur: stark, Haare: dunkel⸗ braun, Augenbrauen: ebenso, Nase: stumpf, Zähne: gut, Gesicht: länglich, voll, Gesichts farbe: gesund, Sprache: badischer Dialekt, Kleidung: dunkelblaues Kleid und schwarze Jacke.

Der Robert Julius Wilhelm Beyersdorf, unbekannten Standes und Gewerbes, geboren am 10. Juli 1857 zu Lübow, Kreis Saatzig, welcher sich zuletzt in Basenthin, Kreis Cammin, aufgehalten hat, und gegen welchen wegen Verletzung der Wehr⸗ pflicht auf Grund des §. 140 Nr. 1 Reichs⸗Straf⸗ Ges.⸗B. die öffentliche Klage erhoben und durch Be⸗ schluß des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 14. November d. J. das Hauptverfahren eröffnet ist, wird zu dem auf den 13. März 1880, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts anberaumten Termin unter der Ver⸗ warnung vorgeladen, daß er bei seinem unentschul⸗ digten Ausbleiben im Termine auf Grund der von der Koͤniglichen Regierung zu Stettin, Abtheilung des Innern, nach Maßgabe des §. 472 Reichs⸗Str.⸗ Proz.⸗Ord. abgegebenen Erklärung wegen obigen Ver⸗ gehens verurtheilt werden wird. Stettin, den 16. Dezember 1879. Der Erste Staatsanwalt.

Aufforderung. Gegen den Knecht Carl Gordziel aus Klein⸗Lassowitz ist auf Grund des §. 242 des Strafgesetzbuchs die Untersuchung wegen einfachen Diebstahls eröffnet. Der Aufenthalt des Carl Gordziel ist unbekannt. Auf Grund des §. 330 der Strafprozeßordnung für das Deutsche Reich wird Carl Gordziel zum Erscheinen vor Ge⸗ richt oder zur Anzeige seines Aufenthaltsorts aufge⸗ fordert. Rosenberg O./S., den 9. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

13899] Aufforderung. Gegen den Gärtnersohn Franz Sezygiol aus Frei⸗Kadlub ist auf Grund der §§. 223, 223a. des Strafgesetzbuchs die Unter⸗ suchung wegen vorsätzlicher körperlicher Mißhand⸗ lung eröffnet. Der Aufenthalt des Franz Sczygiol ist unbekannt. Auf Grund des §. 330 der Straf⸗ prozeßordnung für das Deutsche Reich wird Franz Sezygiol zum Erscheinen vor Gericht oder zur Anzeige seines Aufenthaltsorts aufgefordert. Rosen⸗ berg O./S., den 11. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

1899] Ladung.

Nr. 7410. Der Bäckermeister Christof Oden⸗ wald, 28 Jahre alt, verh., zu Philippsberg, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und welchem zur Last ge⸗ legt wird, sich der Salzsteuerdefraudation schuldig gemacht zu haben, Vergehen gegen §§. 11, 13b., 16, 20² des Gesetzes über Erhebung einer Abgabe von Salz vom 25. Oktober 1867, Regbl. S. 460 ff., wird auf Anordnung des Grozßherzoglichen Amts⸗ gerichts hierselbst auf

Montag, den 9. Febrnar 1880, Vormittags 9 Uhr, vor das Großherzogliche Schöffengericht zu Bruch⸗ sal zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei un⸗ entschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhand⸗ lung geschritten werden.

Auch wurde auf Anordnung des Gr. Amtsgerichts hierselbst gemäß §§. 325, 326 Str.⸗Pr.⸗O. das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt.

Bruchsal, den 15. Dezember 1879. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

i. V.:

Huber.

eeeen

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.

1139011 Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann A. R. Hähn in Herzberg, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Köppe in Lieben⸗ werda, klagt gegen den früheren Rentier Wil⸗ helm Müller aus Herzberg a. Elster, zuletzt in Berlin, Boyenstraße 10, wohnhaft, wegen 1211 48 nebst den aufgelaufenen Depositalzinsen mit dem Antrage auf Entscheidung, daß die vom Kläger in der, bei dem Königlichen Amtsgericht zu Herzberg anhängigen, nothwendigen Subhastation des dem

erklagten gehörig gewesenen, im Grundbuch von Cölsa Band J. Blatt 6 eingetragenen Grundbesitzes, in Kaufgelderbelegungstermine am 19. Juli 1879 liquidirte, auf dem subhastirten Grundbesitz in der 3 lbtheilung des Grundbuchs N vorgemerkt ge⸗

wesenen Forderung von 900 in der hier nur in Betracht kommenden Höhe von 1211 48 für richtig zu erachten und demgemäß die auf dieses Liquidat mit dem vorgedachten Betrage von 1211 48 vertheilten, hinterlegten Kaufgelder des sub⸗ hastirten Grundbesitzes nebst den aufgelaufenen De⸗ positalzinsen dem Kläger zuzusprechen und auszu⸗ zahlen und lade den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Torgau auf den 8. März 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Torgau, den 8. Dezember 1879.

1“

Pajunk, . Gerichtsschreibergehülfe des Königlichen Landgerichts.

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113922] Oeffentliche Ladung.

1) Auf den Grundstücken Almenhausen Nr. 7 und 9 sind Abtheilung III. Nr. 10 bezw. 8 300 Thlr. Darlehnsforderung für den Kaufmann Jacob Moritz aus Friedland aus der von den Wirth Gottfried und Johanna, geb. Feyerabend, Giehr'schen Ehe⸗ leuten aus Almenhausen am 25. Februar 1869 aus⸗ gestellten Schuldurkunde zufolge Verfügung vom 5. März 1869 eingetragen. Das Dokument über diese Post ist verloren gegangen.

2) Auf dem Grundstück Schwoenau 15 haften Abtheilung III. Nr. 2 aus dem Erbrezesse vom 22. Februar 1838 für die Geschwister Fuhrmann, Johann, Christine, Elisabeth, Christian und Louise 457 Thlr. 4 Sgr. 3 1 Pfg. Elternerbe. Die An⸗ theile der Christine und Elisabeth Fuhrmann sind durch Erbgang theilweise auf die verehelichte Töpfer⸗ gesell Klaetsch, Johanna Charlotte, geb. Schmwarz, welche am 7. Februar 1878 in der Charité zu Berlin verstorben ist, übergegangen. Da die Rechts⸗ nachfolger der ꝛc. Klaetsch ihrer Person und ihrem Aufenthalte nach unbekannt sind, hat der Grund⸗ stückseigenthümer ihre Quittung über die von ihm angeblich längst bezahlte Hypothekenpost nicht be⸗ schaffen können.

Deshalb werden alle Diejenigen, welche an die Hypothekenpost zu 1 oder 2 oder an die Urkunde der Post zu 1 als Eigenthümer, Cessionarien oder sonstige Rechtsnachfolger oder als Pfand⸗ oder son⸗ stige Briefsinhaber Ansprüche zu machen haben, aufgefordert, dieselben späteftens in dem an hiesiger Gerichtsstelle

am 28. April 1880, Vormittags 9 Uhr, anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls die Urkunde über die Post zu 1 für kraftlos erklärt, an der Post zu 2 etwa Berechtigte aber mit ihren Ansprüchen an Schwoenau 15 ausgeschlossen und wegen derselben zu ewigem Stillschweigen verurtheilt werden werden. M“

Domnau, den 8. Dezember 1879.

Königliches Amtsgericht.

113924] Oeffentliches Aufgebot.

Es ist die Todegerklärng folgender Personen beantragt: 8 1

1) des Schuhmachergesellen Heinrich Martin Thomas Wasmund, geb. zu Stralsund am 10. No⸗ vember 1834, Sohn des Schuhmachermeisters Jo⸗ hann Joachim Wasmund und seiner Ehefrau Marie Katharina, geb. Gruel (Grugel), welcher im Jahre 1857 nach Amerika ausgewandert sein, und die letzte Nachricht Ende 1857 aus der Umgegend von Phila⸗ delphia gegeben haben soll; 5

2) des Seefahrers Carl Gustav Schüttbeck, geb. zu Stralsund am 3. März 1815, Sohn des See⸗ fahrers Heinrich Schüttbeck und seiner Ehefrau Catharina Marie, geb. Lüttmann, welcher seit län⸗ ger als 10 Jahren verschollen sein soll;

3) des Seefahrers Johann Gottfried Christian Schulz, geb. zu Greifswald am 4. September 1829, Sohn des Postillons Joachim Christoph Schulz und der Friederike Regine Philippine, geb. Vicent, welcher seit Ende 1869 verschollen ist, zu welcher Zeit er mit der englischen Bark M. E. Conring von Amsterdam nach Quebeck in See zu gehen be⸗ absichtigte;

4) der Gebrüder

Christian Wilhelm Vogt, geb. zu Jarmen am 8. November 1816, und Carl Friedrich August Vogt, geb. zu Jarmen am 14. September 1819, beide Söhne des Tischlers Andreas Vogt und seiner Ehefrau Elisabeth, geb. Lange, von denen der erstere nach Brasilien ausgewandert und von dort zuletzt vor etwa 15 Jahren an seine Schwester, Frau Kollbohm, geschrieben habe, der letztere vor 24 Jahren zur See gegangen und verschollen sein soll;

5) des Konditors Carl Friedrich Erdmann Sauer, geb. am 8. Juni 1837 zu Bunzlau, Sohn des Bür⸗ gers und Hausbesitzers Johann Gottlieb Sauer da⸗ selbst und dessen Ehefrau Anna Rosine, geb. Schulz, zuletzt in Greifswald wohnhaft, und angeblich seit Februar 1867 verschollen; 8

6) des Maurergesellen Johann Carl Christian Rahn, geb. zu Grimmen am 21. Januar 1827, Sohn des Joachim David Rahn und seiner Ehe⸗ frau Sophie Friederike, geb. Dähmlow, welche vor mehr als 25 Jahren nach Amerika ausgewandert und verschollen sein soll.

Die vorbezeichneten Personen werden hiermit auf⸗ gefordert, sich in dem auf

den 14. Dezember 1880

an hicsiger Gerichtsstelle anberaumten Termin zu melden, oder vor dem Termine schriftlich zu den Akten von ibrem Leben und Aufenthalt Mittheilung zu machen, widrigenfalls sie für todt erklärt, und in ihrem Nachlaß die gesetzliche Erbfolge eröffnet werden wird.

Etwaige unbe kannte Erben derselben mögen sich gleichfalls zu den Akten und bis zum Termine melden. 1“

Greifswald, den 5. Dezember 1879.

Königliches Landgericht. CGCivilkammer IJ.

113028] Aufgebot.

Die Kaufmann Otto und Emilie Lonuise, geb. Runde, Braunschen Eheleute hierselbst

[haben das Aufgebot

der Hypothekenurkunde über die auf ihrem Grundstück Rosenberg Nr. 7 in Abtheilung III. 85 Fe6 aus dem notariellen Vertrage vom 26. Februar 1 24. April 1868 für die verehelichte Kauf⸗ mann Lorenz, Johanna, geb. Holzt, zu Elbing, das Fräulein Agnes Holzt und die verehelichte Rittergutsbesitzer Negerborn, Hedwig, geb. Holzt, zu Klonau eingetragene Forderung von 900 neunhundert Mark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 27. Februar 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Terminszimmer Nr. I., anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen widrigen⸗ die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Rosenberg i. Pr., den 2. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht III.

Die Wittmwe des Professors Bootz, Magda⸗ lena, geb. Höllmann, von Rastatt, hat unkerm 5. Dezember 1861 unter Glaubhaftmachung von Verlust und Besi des badischen 35 Fl. Looses Serie 4658 Nr. 232 864 eine Sperrverfügung er⸗ wirkt. Auf Grund dessen hat Maria Magda⸗ lena Molitor von Rastatt als Rechtsnachfolgerin der Wittwe des Professors Bootz durch ihren Vor⸗ mund, Stadtrath Jakob Fischer von Rastatt be⸗ züglich des genannten Looses, ein Aufgebot be⸗ antragt.

Der Inhaber dieses Looses wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Mittwoch, den 30. Juni 1880 Vormittags 10 Uhr. vor dem Großherzoglichen Amtsgericht Karlsruhe anberaumten Termin seine Rechte anzumelden und das besagte Loos vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung desselben erfolgen wird.

Karlsruhe, den 5. Dezember 1879.

Gr. Amtsgericht. Gerichtsschreiberei. b Frank.

Proclammn.

Der am 7. Juli 1809 in der Hamburgischen Vor⸗ stadt St. Pauli geborene, seit langer Zeit unbe⸗ kannt abwesende Johann Leonhard Wilhelm Uffhausen, ein Sohn des Johann Peter Uffhaufen aus Altona und der Magdalena Diedrichs aus Nien⸗ burg, für welchen hier ein Vermögen von circa 50 000 vormundschaftlich verwaltet wird, wird hierdurch aufgefordert, sich bis zum

1. April 1880

bei dem unterzeichneten Amtsgerichte zu melden, widrigenfalls derselbe auf Antrag des ihm bestellten Vormunds, Rechtsanwalts Justiz⸗Rath Adolph Schmidt hier für todt ertlärt und über seinen Nachlaß den Gesetzen gemäß wird verfügt werden.

Ebenfalls werden die unbekannten Erben und alle Diejenigen, welche aus irgend einem rechtlichen Grunde Ansprüche und Forderungen an das Ver⸗ mögen des Verschollenen zu haben vermeinen, hier⸗ durch aufgefordert, diese ihre Ansprüche bei Ver⸗ meidung der Ausschließung binnen 12 Wochen nach der letzten Bekanntmachung dieses Proklams und spätestens in dem obgedachten peremtorischen Angabetermine im unterzeichneten Amtsgerichte, Ab⸗ theilung V., Auswärtige unter gehöriger Prokura⸗ turbestellung, ordnungsmäßig anzumelden.

Altona, den 16. Dezember 1879. ——Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

[13889] Beschluß.

Nr. 3381. Das im Deutschen Reiche befind⸗ liche Bermögen des am 22. März 1859 zu Lahr Chasegg Jakob Albert Leser wird mit Beschlag elegt.

Lahr, den 13. Dezember 1879.

Gr. bad. Amtsgericht.

[11653] Bekanntmachung.

Die Bäckerfraun Emma Kuehn, geb. Dultz, aus Ponarth hat am 19. Mai 1879 gegen ihren Ehemann, den Bäcker Theodor Kuehn, welcher im März 1871 seinen damaligen Wohnort Kau⸗ kehmen verlassen und seit dem Jahre 1875 ver⸗ schollen, die Ehescheidungsklage wegen böswilliger Verlassung angestrengt. 1“

[13820]

Zur Beantwortung dieser Klage steht auf den 7. April 1880, Vorm. 12 Uhr,

vor dem Unterzeichneten, Zimmer Nr. 50, zu wel⸗ chem der Verklagte unter der Verwarnung vorge⸗ laden wird, daß im Falle seines Ausbleibens die bösliche Verlassung für zugestanden angenommen und was Rechtens erkannt werden wird. Tilfit, den 29. Oktober 1879.

Königliches Landgericht. II. Civilkammer.

Bekanntmachung.

Gemäß Verfügung vom 10. Dezember 1879 sind in die Liste der bei dem Amtsgerichte Berent zu⸗ gelassenen Rechtsanwalte eingetragen worden:

1) Nenbaur, Rechtsanwalt und Notar in Berent mit der Befugniß zur Ausübung der Rechts⸗ anwaltschaft auch bei dem Landgerichte in Danzig,

2) Thurau, Rechtsanwalt bei dem Amtsgerichte in Berent. 8

Berent, den 10. Dezember 1879.

Königliches Amtsgerich

[13862] 3 In die Liste der beim Landaericht hier zugelasse⸗ nen Rechtsanwälte ist weiterhin Reechtsanwalt Friedrich Deahna hier eingetragen worden. Meiningen, den 6. Dezember 1879. Das Landgericht.

[13863]

In Gemäßheit des §. 20 der Rechtsanwalts⸗ ordnung vom 1. Juli 1878 wird hierdurch bekannt gemacht, daß der zeitherige Gerichts⸗Assessor Herr Dr. jur. August Karl Kuhlmann als Rechtsanwalt bei dem Großherzogl. Landgericht hierselbst zugelassen und in die Rechtsanwaltsliste eingetragen worden ist.

Weimar, den 17. Dezember 1879.

1 Der Präsident des Großherzogl. Sächs. Landgerichts. Burckhard.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

[13890] Bekanntmachung. 8

Anbietung auf Lieferung von Telegraphen⸗ stangen.

Die Lieferung von 7800 ungeschälten Kiefern⸗ stämmen (Telegraphenstangen) und zwar:

148 Stück zu 10 m Länge, 8

3603 Stück zu 8,5 m Länge,

4049 Stück zu 7 m Länge, sämmtlich mit einer Zopfstärke von 15 ecem aus⸗ schließlich der Rinde, soll im Wege des öffentlichen Angebotes vergeben werden.

Der Unternehmer hat den zum Tränken der Stan⸗ gen mit Kupfervitriollösung erforderlichen Platz un⸗ entgeltlich zu stellen. Der Platz muß in dem Walde, aus welchem die Stangen genommen werden, oder in der Nähe desselben, nicht zu weit von einer Eisen⸗ bahnstation oder von einem schiffbaren Flusse be⸗ legen sein und eine bequeme An⸗ und Abfuhr der Stangen gestatten. Auf dem Platze oder in dessen unmittelbarer Nähe muß sich reines, nicht kalk⸗ oder 1 Wasser in ausreichender Menge vor⸗ finden.

Die ausführlichen Lieferungsbedingungen sind in der Registratur der hiesigen Ober⸗Postdirecktion ein⸗ zusehen auch abschriftlich gegen Erlegung der Schreib⸗ gebühren von 0,50 zu haben.

Versiegelte Angebote mit Preisforderung und der Aufschrift „Augebot auf Lieferung von Tele⸗ graphenstangen“ versehen, sind bis zum 5. Ja⸗ nuar 1880, Vormittags 11 Uhr, an die Kaiser⸗ liche Ober⸗Postdirektion hierselbst zu richten. Zu dem vorbezeichneten Zeitpunkte wird mit der Eröff⸗ nung der eingegangenen Angebote in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter begonnen werden. Angebote, welche später eingehen oder den gestellten Bedingun⸗ gen nicht vollständig entsprechen, werden nicht be⸗ rücksichtigt. . 1

Die Bieter bleiben bis zum 5. Februar 1880 ein⸗ schließlich an ihre Angebote gebunden. Die Ober⸗ Postdirektion behält sich die Auswahl unter den

Bietern vor.

Hannover, den 15. Dezember 1879. Der Kalserliche Ober⸗Postdirektor Die Kohlenverkaufspreise auf der fiskalischen Steinkohlengrübe „Königin Louise“ bei Zabrze werden vom 1. Januar 1880 ab bis auf Weiteres loco Grube folgende sein:

ür 1 Tonne à 1000 kg

für 1 Ctr. 5

Fettkohlen: Stückkohlen Würfelkohlen .. Kleinkohlen... Flammkohlen: Stückkohlen . . Würfelkohlen. örderkohlen .... leinkohlen von den Poremba⸗ b schächten: Stückkohlen... 6 80 Kleinkohlen.. ZI11mn

Zabrze, den 15. Dezember 1879.

60 80 20 60 20 60

o OꝙꝑIOSoo

„Königliche Berg⸗Inspektion.

I22155 8 c. We’n. 8 M