1879 / 303 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1880 ab in dem Monat Mai jeden Jahres. 1

Die Gemeinde behält sich indeß das Recht vor, den Tilgungs⸗ stock durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so⸗ wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen veee eee in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, sowie in einer zu Berlin oder Lichtenberg erscheinenden Zeitung.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Januar und 1. Juli, vom Tage der Ausgabe der Schuldverschreibungen ab mit

vier und einem halben Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine, beziehungsweise der Schuldverschreibungen und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit bei der Kommunalkasse zu Lichtenberg.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗

verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. 8 Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ bhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Gemeinde. Das Aufgebot und die Tilgung verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim⸗ mungen (§S§. 838 u. ff. der Civilprozeß⸗Ordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877, Reichs⸗Gesetzblatt pro 1877 S. 83 u. ff.) bei dem zuständigen Gericht. Zinsscheine können weder aufgeboten noch getilgt werden. Doch soll Dem⸗ jenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Gemeindevorstande anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzei⸗ gung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar⸗ thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus⸗ gezahlt werden.

Mit jeder Schuldverschreibung werden halbjährige Zinsscheine

auf fünfjährige Zeiträume ausgegeben. . Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kommunalkasse zu Lichtenberg gegen Ablieferung der der älteren Zinsschein⸗Reihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der An⸗ weisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsschein⸗Reihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung bei dem Gemeindevorstande rechtzeitig geschehen ist. 1 Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtung haftet die Gemeinde Lichtenberg mit ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft. isern Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. gz. Schott. J. Loeper. W. Fraederich. Kaempf. Behrendt. Schickor. W. Reusch. Schroeder. Westphal. J. Lehne. Georg Schoenau. A. Jansen. Weber. Ide. G. Scheidereiter. C. Liesegang. W. Hoffer. A. Schilski. A. Pahlke. Juli Kreisausschuß 8 des Kreises Nieder⸗Barnim. Auf Grund des §. 43 des Zuständigkeitsgesetzes vom 26. Juli 1876 (Gesetz⸗Sammlung Seite 308) ertheilt der Kreisausschuß der Gemeinde Lichtenberg die Genehmigung zur Aufnahme einer nach dem beigehefteten Amortisationsplane zu tilgenden Anleihe von 100 000 ℳ, in Worten: „Einhunderttausend Mark“ zur Bestreitung er Kosten des Neubaues eines Schulhauses durch Ausgabe von auf eden Inhaber lautenden Gemeinde⸗Anleihescheinen. 8 Berlin, den 9. Mai 1879. Der Kreisausschuß des Kreise Nieder⸗Barnim. gez. Scharnweber. Kreis

Regierungsbezirk Nieder⸗Barnim.

Potsdam. Zinsschein zum Anleiheschein der Gemeinde Lichtenberg.

I. Ausgabe. über 500 Mark Reichswährung zu vier und ein halb

Prozent über 11 Mark 25 Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe äeeesevocm en.. bis . und späterhin die Zinsen des vorbenannten An⸗ leihescheins für das Halbjahr vom. bis mit Elf Mere fünfundzwanzig Pfennigen bei der Kommunalkasse zu Lich⸗ enberg.

Lichtenberg, den. 8 Der Gemeindevorstand.

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des be⸗ treffenden Kalenderjahrs an gerechnet, erhoben wird.

Anmerkung. Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Faecsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ sehen werden.

Provinz Brandenburg.

Regierungsbezirk Kreis Potsdam. Nieder⸗Barnim. Anweisung zum Anleiheschein der Gemeinde Lichtenberg I. Ausgabe.

über 500 Mark Reichswährung.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rück⸗ gabe zu dem Anleiheschein der Gemeinde Lichtenberg Nr. . .. über Fünfhundert Mark Reichswährung à 4 ½ % Zinsen die ... ie Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18.. bis 18 bei der Kommunalkasse zu Lichtenberg. 8

Ervhtenberz, ven .. ten..18.

Der Gemeindevorstand.

Provinz Brandenburg.

Anmerkung.

1) Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Faesimile⸗ stempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der ö“ Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗

8 ehen sein.

2) Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗ breite unter den beiden 8— Zinsscheinen mit davon abwei⸗ chenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

w.. Zinsschein. ... Zinsschein. Anweisung.

8

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 1

Der Lrdentliche Lehrer Ricker am Gymnasium in Hanau

Oberlehrer, und

——— ——y

der ordentliche Lehrer an der höheren Bürgerschule zu Eilenburg Dr. Adalbert Leiber zum Oberlehrer an dieser Anstalt ernannt worden.

Für die Turnlehrerprüfung, welche in Gemäßheit des Reglements vom 29. März 1866 (Centrbl. d. Unt. Verw. S. 199) während des Jahres 1880 hierselbst abzuhalten ist, habe ich Termin auf Donnerstag, den 4. März d. J., und folgende Tage anberaumt.

Meldungen können bis zum 31. Januar k. J. bei mir angebracht werden. E1—

Das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium veranlasse ich, diese Anordnungen in seinem Verwaltungsbereiche zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen. USeeehashed, swdene is. edre

Dort eingehende Meldungen wolle das Königliche Pro⸗ vinzial⸗Schulkollegium rechtzeitig einreichen; werden keine Mel⸗ dungen angebracht, so bedarf es einer Anzeige hierher nicht.

Berlin, den 20. Dezember 1879.

Im Auftrage: Lucanus. An sämmtliche Königliche Provinzial⸗Schulkollegien.

Abschrift erhält die Königliche Regierung ꝛc. zur Nachrich und gleichmäßigen weiteren Veranlassung. Im Auftrage: Lucanus. An sämmtliche Königliche Regierungen, die Königlichen Konsistorien in der Provinz Hannover und den König⸗ lichen Ober⸗Kirchenrath zu Nordhorn.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten von Puttkamer nach der Provinz Westpreußen.

Die Nummer 46 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 8678 das Gesetz, betreffend den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für den Staat. Vom 20. Dezember 1879. Berlin, den 25. Dezember 1879. b Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.

aanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ fuhr über die Reichsgrenze.

Das Königlich bayerische Staats⸗Ministerium des Innern hat folgende Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Rinderpest ꝛc. betr., veröffentlicht:

Im Anschlusse an die Bekanntmachung vom 22. Ok⸗ tober l. Is., Maßregeln gegen die Rinderpest betr. (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt Nr. 76), wird die Durchfuhr von Schafen aus nicht verseuchten Gegenden Oesterreich⸗Ungarns, Rumäniens und Rußlands durch Bayern unter folgenden Bedingungen gestattet:

1) Die Durchfuhr darf nur über die Eintrittsorte Kuf⸗ stein Salzburg, Simbach, Passau und Furth v./W. statt⸗ inden. 1

2) An den Eintrittsorten muß durch amtlich beglaubigte Zeugnisse nachgewiesen werden, daß das Vieh am Abgangs⸗ orte gesund verladen worden ist, dann daß an dem Orte selbst und in einem Umkreise von 35 Kilometer um denselben die Rinderpest nicht herrscht.

3) Der Transport muß durch seuchenfreie Gegenden er⸗ folgt sein.

4) Bei seinem Eintritte über die bayerische Grenze muß das Vieh von dem aufgestellten Kontrolthierarzte untersucht und gesund befunden worden sein.

Hat sich hierbei ergeben, daß unter dem betreffenden Vieh⸗ transporte auch nur ein einziges krankes oder verdächtiges 8 Vieh sich befindet, so ist der ganze Transport zurück⸗ zuweisen.

Die Untersuchung erfolgt auf Kosten der Einführenden. .5) Der Transport durch Deutschland hat in geschlossenen Eisenbahnwagen ohne Aus⸗ und Umladung zu geschehen.

An den betreffenden Wagen ist ein in die Augen fallen⸗ der Vermerk anzubringen, welcher die Bestimmung derselben zur Durchfuhr durch das Reichsgebiet deutlich erkennen läßt.

Im Uebrigen hat es bei den Bestimmungen der oben er⸗ wähnten Bekanntmachung vom 22. Oktober l. J. bis auf Weiteres zu verbleiben.

München, den 19. Dezember 1879.

v. Pfeufer. Der General⸗Sekretär, Ministerial⸗Rath v. Schlereth.

Die Königlich bayerischen Staats⸗Ministerien des Innern und der Finanzen veröffentlichen folgende Bekanntmachung, Maßregeln gegen Viehseuchen betr.:

Für die thierärztliche Besichtigung des Viehes, welche auf Grund gesetzlicher Vorschriften an der Zollgrenze zur Durch⸗ sührung der Maßregeln gegen die Verbreitung von Viehkrank⸗ heiten, insbesondere der Rinderpest stattzufinden hat, sind künftig behufs Deckung der durch die Viehbeschau erwachsen⸗ den Kosten Gebühren einzuheben.

Ueber die Höhe dieser Gebühren und deren Einhebung wird Folgendes bestimmt: 8 v16“

An thierärztlicher Besichtigungsgebühr sind, gleichviel ob es sich um die regelmäßige Beschau oder um eine von der Distriktspolizeibehörde ausnahmsweise angeordnete Kontrole handelt, zu entrichten:

a. für Ochsen, Kühe und Stiere per Stück..

b. für Jungvieh im Alter bis zu 2 ½ Jahren

c. für Kälber unter 6 Wochen per Stück..

d. üͤr shrwheine per Stück....

*

f. für Spanferkel unter 10 kg und für Lämmer

11111414A*“

Außer der Einhebung dieser Gebühren darf für die thier⸗ ärztliche Kontrole keinerlei Anforderung gestellt werden.

§. 2.

Die Besichtigungsgebühr ist von demjenigen zu ent⸗ richten, welcher das Vieh zur Einfuhr oder Durchfuhr vom Auslande einbringt. 89

8

Die Gebührenerhebung wird den Zollstellen übertragen

bei denen die thierärztliche Viehbeschau vorgängig der zollamt⸗ lichen Eintrittsbehandlung 8

Gegenwärtige Verfügung hat mit dem Zeitpunkte ihrer Veröffentlichung im Gesetz⸗ und Verordnungsblatte in Wirk. samkeit zu treten.

München, den 20. Dezember 1879.

v. Pfeufer. v. Riedel. 8 Der General⸗Sekretär, Ministerial⸗Rath v. Schlereth.

PBPeianmmchnn.

Die neuen Zinscoupons zu den Obligationen des vormals Her⸗ zoglich Nassauischen Staatsanlehens von 2 000 000 Fl. d. d. 12 Juli 1859 S. II. Nr. 1/8 und Talons werden vom 2. Januar 1880 ab bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild u. Söhne zu a. M. gegen Abgabe der alten Talons ausgegeben werden.

Es können diese Zinscoupons auch durch die Königlichen Regie⸗ rungs⸗Hauptkassen und die Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen zu Han⸗ nover, Lüneburg und Osnabrück bezogen werden.

Wer diese Zinscoupons durch eine dieser Kassen beziehen wil—, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.

Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Zinscoupons wieder abzuliefern.

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Pro⸗ vinzialkassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er⸗ langung der neuen Zinscoupons nur dann, wenn die alten Talonz abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Do⸗ kumente an das Koͤnigliche Regierungs⸗Präsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Zinscoupons zu ersetzen.

Wiesbaden, den 12. Dezember 1879.

Der Regierungs⸗Präsident. v. Wurmb.

In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 57 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Michtamtliches. Deutsches Neich. Preußen. Berlin, 27. Dezember. Beide Kaiser⸗ liche Majestäten wohnten an den beiden Weihnachts⸗

feiertagen dem Gottesdienst im Dome bei. Nachmittags war Familiendiner bei den Kaiserlichen

Majestäten.

Die Weihnachtsfeier für die Königliche Familie und den

Hof hat am heiligen Abend in gewohnter Weise im Königlichen Palais stattgefunden.ü

Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing am 24. d. M. im Laufe des Vormit⸗ tags den Direktor der Museen, Professor Dr. Conze, begab Sich um 12 Uhr nach Potsdam und wohnte zuerst der Weihnachts⸗ bescheerung in Bornstedt, dann bei Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen und darauf bei⸗ Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm bei.

Nach der Rückkehr aus Potsdam begab Sich Se. Kaiser⸗ liche Hoheit zu der Bescheerung bei Ihren Majestäten.

Am ersten Feiertage wohnte Se. Kaiserliche Hoheit dem Gottesdienst im Dome bei, empfing hierauf den Justiz⸗ Minister Dr. Friedberg und nahm die Meldung des Lieutenantz Ahland vom 2. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 4. entgegen.

Das Diner nahm Höchstderselbe an beiden Feiertagen bei Ihren Majestäten ein.

Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin aus Veranlassung des eintreten⸗ den Jahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben ihre Karten am 31. d. Mts. bei der Ober⸗Hofmeisterin Gräfin von Perponcher abzugeben. 8

1

Die in der neuesten Nummer des „Lentralblatts für das Deutsche Reich“ zur Veröffentlichung gebrachte Uebersicht der Einfuhr von Getreide, Mehl und Oelsaaten über die östlichen Grenzen in das deutsche Zoll⸗ gebiet für die Zeit vom 16. bis 30. November d. 3J. wird hier nachstehend abgedruckt:

2 Einfuhr in den freien Verkehr, über die Grenze gegen

1) Ostsee, u. zwar⸗

4) Zu⸗ 2) Ruß⸗ 3) Oester⸗ sammen

land reich (Spalte 2 5)

Centner. Centner.

b. von anderen Häfen

8

. (Centner. EEIEIEEE

S

216 461 77155 633 312 53 335 207 367 746⁷ 299 714

109 821 34 901 42 254 230 205 40 747 39 281 518 42 446 108 68

5144 20 937 257 706 4 20 134 32 85

9 464 1 49 945 50 533 N 4 548 4548

2976 45 124 48 876 198 12 294 1249 2 866 19 720 23 62

3 282 11 496 91 862 349 034 13 326

13 336 200 8 315 2 314 6 956 14 115 2 195 1 064

588

D davon zur Durchfuhr y N davon zur Durchfuhr 3) Hafer 468 059 davon zur Durchfuhr ““ davon zur Durchfuhr 1“ davon zur Durchfuhr 6) Mehl aus Getreide und Hülsenfrüchten 713 63 davon zur Durchfuhr 7) Raps und Rübsaat. 2 1 036 13 171 8) Leinsaat .47 240 134 106 036 10 061] 163 2 davon zur Durchfuhr 940 10 845 11 7⁸

Dieselbe ergiebt, daß Leinsaat fast ausschließlich über di⸗ russische, Mais und Mehl fast ausschließlich über die öster⸗ reichische Grenze eingebracht wurden. Beim oggen überweg weitaus die Einfuhr von Rußland, dagegen bei der Ger

und auch beim Raps diejenige von Oesterreich. Bezügli Weizens und des Hafers hat ein erheblicher Un Zen swis hen

den Einfuhrmengen aus Rußland und aus Oesterresch nit stattgefunden. esterreich nicht

Nach einem Cirkularerlaß des Finanz⸗Ministers vo 19. d. M. sind in den von Bayern Ferr⸗ gangsabgabe⸗ und bewilligten Rückvergütungs⸗ Beträgen, welche sich in der von dem Reichskanzler mit Bekanntmachung vom 15. Januar 1877 veröffentlichten Ueber⸗ sicht unter I. 2 und III. 1 (Reichs⸗Gesetzblatt 1877 Seite 10 und 19) aufgeführt finden, nachstehende Aenderungen ein⸗ etreten:

8 1) An Uebergangsabgaben werden für die Zeit vom 1. November d. Js. bis Ende 1881 erhoben: a. vom Bier 3 25 vom Hektoliter und b. von dem zur Bierbereitung bestimmten geschrotenen Malz 6 vom Hektoliter.

2) An Malzaufschlag⸗Rückvergütung werden be⸗ willigt: a. vom 1. November d. Js. ab für das in Flaschen ausgeführte Bier die in der gedachten Uebersicht unter J. 2 aufgeführten Beträge; b. vom 1. Januar 1880 ab bis Ende 1881 für das in Flaschen oder Gebinden ausgeführte Bier: 2 60 vom Hektoliter braunen Bieres und 1 20 vom Hektoliter weißen Bieres.

Das Jahrbuch der Preußischen Gerichtsver⸗ fassung, redigirt im Bureau des Justiz⸗Ministeriums, 14. Jahrgang (Berlin 1879, R. von Deckers Verlag, Mar⸗ quardt u. Schenck) ist erschienen. Der vorliegende Band des Jahrbuchs hat besonderes Interesse, weil derselbe die neue Organisation der Gerichte darstellt und zwar in einer kurzen Schilderung der Gerichtsverfassung und in einer Uebersicht über die Einrichtung und Besetzung des Justiz⸗Ministeriums und der Gerichtsbehörden, bei den letzteren mit Angabe ihres territorialen Umfangs und der Seelenzahl der Gerichtseingesessenen. Bei jedem Gericht sind die bei demselben angestellten richterlichen Beamten und die Beamten der Staatsanwaltschaft angegeben. Beigefügt ist ein Verzeichniß der Rechtsanwalte und Notare, welches besonders dem Interesse des Publikums entspricht, weil es bisher noch an einer amtlichen Zusammenstellung der Rechtsanwalte und Notare in den einzelnen Gerichts⸗ bezirken fehlte. Der dritte Theil enthält eine allgemeine Uebersicht der Gerichtsbehörden und der Zahl des Beamten⸗ personals, sowie ein Ortschaftsverzeichniß, welches sämmtliche Städte der Monarchie und diejenigen Orte umfaßt, in denen sich eine Gerichtsbehörde befindet, und zugleich die Servis⸗ klasse angiebt, denen die einzelnen Orte angehören. In einer besonderen Rubrik sind auch die höheren Unterrichtsanstalten angeführt. Den Schluß bildet das Namensregister.

S. M. gedeckte Korvette „Vineta“, 19 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Zirzow, ist am 23. d. Mts. in Montevideo eingetroffen.

S. M. Kanonenboot „Albatroß“, 4 Geschütze, Kom⸗ mandant Korvetten⸗Kapitän Mensing I., hat am 2. Oktober c. Apia verlassen, traf am 6. in Levuka ein, ging am 12. in See und ankerte am 29. desselben Monats im Hafen von Sidney.

8. M. Kbt. „Nautilus“, 4 Geschütze, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Chüden, hat am 23. September Batavia verlassen und ist am 3. November in Sidney zu Anker ge⸗ gangen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Schroeder, ist von Berlin wieder abgereist.

Bayern. München, 23. Dezember. (Allg. Ztg.) Aus Anlaß der Pensionirung des Oberst⸗Ceremonienmeisters Grafen von Moy auf die Dauer eines Jahres wurde allerhöchst bestimmt, daß die Geschäfte des Oberst⸗Ceremonienmeisters bis auf weiteres durch den Oberst⸗Kämmerer Freiherrn Pergler von Perglas gleichzeitig geführt werden. Die in den Zeitungen enthaltene Mittheilung, daß mit der Führung der fraglichen Geschäfte der Oberst⸗Hofmarschall Freiherr von Malsen betraut worden sei, beruht demnach auf einem Irr⸗ thum. Durch Allerh. Entschließung wurde genehmigt, daß die Staatsguts⸗Verwaltung Schleißheim in Folge der Ueberweisung des Staatsgutes an die Militär⸗Verwaltung, vom 1. Januar 1880 angefangen, aufgelöst und das mit derselben verbundene Forstrevier der Verwaltung des Königl. Forstamts Freising unterstellt werde. Während der letzten Landtagssession hatte der Ausschuß der Abgeordneten⸗ kammer für den Antrag, betreffend ein neues Landtags⸗ wahlgesetz, eine Subkommission mit der Entwerfung einer Wahlkreiseintheilung beauftragt. Der Abg. Fischer, Mitglied dieser Kommission, hat nun eine solche Eintheilung entworfen, und ist dieselbe vor einigen Tagen den Ausschuß⸗ mitgliedern zugestellt worden. Nach dieser Eintheilung wären Abgeordnete zu wählen: in Oberbayern 20, Niederbayern 20 (bisher 18), Pfalz 21 (bisher 20), Oberpfalz 17 (bisher 16), Oberfranken 19 (bisher 17), Mittelfranken 20, Unterfranken 19 (bisher 18) und Schwaben und Neuburg 20 (bisher 19). Die Kammer würde sonach künftig aus 164 Abgeordneten be⸗ stehen, während sie dermalen deren nur 156 zählt.

Baden. Karlsruhe, 23. Dezember. Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog ist vorigen Sonnabend, den 20. Dezember, von Freiburg hier 1öö. und gedenkt bis nach Neujahr in der Residenz zu verbleiben.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 24. Dezember. Ihre Kaiserliche Hoheit die Erbgroßherzogin Anastasia ist in der vergangenen Nacht von einer Prinzessin⸗Tochter ent⸗ bunden worden.

Reuß ä. L. Greiz, 22. Dezember. (Leipz. Ztg.) Der 5. ordentliche Landtag ist heute im Höchsten Auftrage durch den Regierungs⸗Präsidenten Wirklichen Geheimen Rath Faber für geschlossen erklärt worden.

Hamburg, 23. Dezember. Die Bürgerschaft berieth gestern über den Antrag des Senats, betreffend veränderte Organisation der Handelskammer und der Versammlung eines Ehrbaren Kaufmanns.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 24. Dezember. (W. T. B.) Der E“ hat in seiner gestrigen Sitzung den Antrag North und Genossen auf Wiederherstellung

er munizipalen Vertretung Straßburgs einstimmig ange⸗ nommen. Seitens des Staatssekretärs wurde dabei die Er⸗ klärung abgegeben, daß die Regierung dem Antrage volle Sympathie entgegenbringe und sich ihrerseits freuen werde, der Erfüllung desselben näher treten zu können. Indeß sei

der Zeitpunkt dafür noch nicht so nahe gekommen, wie die Regierung mit den Antragstellern wünsche. Sie werde, sobald die Verhältnisse es gestatten, die Leitung der Gemeinde⸗ angelegenheiten Straßburgs gern wieder in die Hände eines Gemeinderaths legen und das Herannahen des dafür geei neten Zeitpunktes mit hoher Befriedigung begrüßen.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 24. Dezember. Aus Anlaß des Gebuntsfestes Ihrer Majestät der Kaiserin fand Fsönt in sämmtlichen Kirchen und Bethäusern Wiens feierlicher Gottesdienst statt.

Wie die „Presse“ meldet, hat der Handels⸗Minister den General⸗Inspektor der österreichischen Bahnen be⸗ auftragt, über die Gebahrung und den Verkehr der garantir⸗ ten Bahnen eingehende Recherchen zu pflegen. Dasselbe Blatt läßt sich aus Bukarest von gestern melden, daß, wie in der Regierung nahestehenden Kreisen versichert werde, die rumänische Regierung in der Eisenbahn⸗Retrozessions⸗ frage nachgeben werde, und daß eine diesbezügliche Mitthei⸗ lung in den nächsten Tagen nach Berlin abgehen werde.

Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Konstantinopel: Der englische Botschafter Layard hat der Pforte dringende Vorstellungen gemacht wegen der Verwirklichung der Re⸗ formen und der Abschaffung der Sklaverei im Gebiete der Türkei.

Pest, 24. Dezember. Beide Häuser des Reichs⸗ tages hielten heute Mittags Sitzungen, in welchen folgende mit der Allerhöchsten Sanktion versehene Gesetze promulgirt wurden: Errichtung eines Staatsgebäudes für das Polytech⸗ nikum und die Veterinäranstalt, Aufhebung der Luxussteuern, Gewinnsteuer, Erwerbung und Verlust der ungarischen Staats⸗ bürgerschaft, neuerliche Feststellung des Kriegsstandes der Armee und der Kriegsmarine, Herstellung des Zollverbandes mit Bosnien und der Herzegowina, Einbeziehung des istrischen Zollausschluss es und Dalmatiens in den österreichisch⸗ungarischen Zollverband, Einbeziehung von 5 kleineren Freihäfen in den gemeinsamen Zollverband, Aufhebung des Brodyer Zoll⸗

ausschlusses, Einführung der Verzehrungssteuern in 5 kleineren

Freihäfen, Verlängerung der mit Frankreich abgeschlossenen Handelskonvention, provisorische Regelung der Handelsbeziehun⸗ gen zu Deutschland und Nachtragskredit zur Subventionirung der Handelsschiffahrt zwischen England und Fiume.

Agram, 24. Dezember. Die „Agramer Zeitung“ meldet: Der Banus ernannte eine aus acht Mitgliedern bestehende Kommission zur Berathung des vom Sektionschef De⸗ rencin verfaßten Strafgesetzentwurfs. Die Grenzregie⸗ rung ernennt 4 Mitglieder. Die Kommission beginnt ihre Thätigkeit im Monate Juli 1880.

Großbritannien und Irland. London, 25. De⸗ zember. Die neuesten amtlichen Depeschen vom Kriegsschauplatze in Afghanistan sind vom 24. d. da⸗ tirt und melden: „General Bright berichtet weitere Verstär⸗ kungsbewegungen. Gough ließ innerhalb einer Meile von La⸗ laband von sich hören; es befand sich alles in Ordnung bei ihm. Ein Wagenzug war in Jugdullak angekommen. Längs der Linie herrschte vollständige Ruhe. Oberst Norman meldet aus Jugdullak die Ankunft von Postbeuteln aus Kabul. Auf die Sowars, welche dieselben trugen, wurde gefeuert, aber sie blieben unversehrt. Ein Wagenzug von Peizeran ist daselbst angelangt, ohne behelligt worden zu sein. Die Besatzung von Jugdullak wurde in gestriger Nacht beschossen, aber sie erlitt keine Verluste. Während der letzten 48 Stunden wurde hef⸗ tiges Geschützfeuer in der Richtung von Kabul gehört. Gough hofft heute in Kabul einzutreffen. In Djellalabad herrscht Ruhe. Die Berichte aus Dakka und Khaiber lauten günstig. Afridi's, Shiewari's und Mohmunds verhalten sich alle ruhig.“

(W. T. B.) Der Dampfer „Euphrates“ ist mit 1200 Mann Verstärkungen nach Indien abge⸗ gangen.

Das Reutersche Bureau meldet aus Jugdullak von gestern: Man hört seit den letzten 48 Stunden eine starke Kanonade bei Kabul. General Gough steht in der Nähe von Lataband; man glaubt, daß er heute bei Kabul ankommen werde.

Nach einer Nachricht aus der Kapstadt hat sich der Häuptling Secocoeni am 2. d. M. den englischen Truppen ergeben.

8 Die Inhaber türkischer Bonds von 1858 und 1862 haben in einer vorgestern abgehaltenen Konferenz beschlossen, eine Deputation an den Marquis von Salisbury zu ent⸗ senden, um demselben einen Protest gegen jedwede Ent⸗ fremdung der ihnen verpfändeten Sicherheiten zu überreichen und ihn um die Unterstützung des Protestes zu ersuchen.

26. Dezember. (W. T. B.) Die „Daily News“ melden aus Lahore, von gestern, daß General Gough sich, ohne Widerstand zu begegnen, mit General Roberts vereinigt habe.

Kalkutta, 25. Dezember. (W. T. B.) 3000 Ghilzais unternahmen am 23. d. einen Angriff auf Jagdallak, wurden indeß mit Verlust zurückgeworfen.

Frankreich. Paris, 25. Dezember. (Journ. off.) Der Präsident der Republik 1-. in feierlicher Audienz gestern die Gesandtschaft des Kaisers von Marocco empfangen, die ihn zu seiner Wahl beglückwünschte.

26. Dezember. (Rép. fr.) Am 24. Morgens ist der Bischof von Clermont, Föron, gestorben. Er war der älteste Bischof in Frankreich und hatte seit 1833 seinen Sitz in Clermont inne. G

27. Dezember. (W. T. 9) Wie das „Journal officiel“ meldet, hat der Präsident Grévy die Ent⸗ lassungsgesuche sämmtlicher Minister angenommen und Herrn de Freyeinet mit der Bildung des neuen Kabinets beauf⸗ tragt. Die bisherigen Minister werden inzwischen provisorisch die Geschäfte fortführen.

Türkei. Konstantinopel, 24. Dezember. (P. C.) Der Sultan hat den ihn anläßlich des türkischen Neu⸗ jahrstages beglückwünschenden Ministern und Groß⸗ würdenträgern erklärt, daß er sich bemühen werde, den Glanz und die Wohlfahrt seines Reiches zu erhöhen, Gleich⸗ heit und Gerechtigkeit für alle seine Unterthanen zu begrün⸗ den und den Fortschritt den Forderungen des Jahrhunderts gemäß zu begünstigen. Die griechischen Kommissäre haben eine Note an die Pforte gerichtet und darin um Anberaumung einer neuen Sitzung der griechisch⸗türkischen Grenzregulirungs⸗Kommission gebeten; die Sitzung dürfte Anfangs künftiger Woche stattfinden. 8

27. Dezember. (W. T. B.) Die Pforte hat den griechischen Kommissären angezeigt, daß die nächste Kon⸗ ferenz in der Grenzregulirungsfrage am 29. d. M. stattfinden solle. Der englisch⸗türkische wischenfall wegen des zum Tode verurtheilten muselmännischen Priesters war bis gestern Abend noch nicht beigelegt, doch steht zu hoffen, daß der englische Botschafter die der Pforte für die Freilassung des Priesters gestellte Frist verlängern werde und die Angelegenheit bald beglichen wird.

Pera, 24. Dezember. Dem ,Pest. L.“ wird von hier ge⸗ meldet: Die Verhandlungen der österreichisch⸗ungarischen Re⸗ Ferunc mit dem ökumenischen Patriarchen wegen Regelung er Angelegenheiten der griechischen Kirche in Bosnien nehmen einen sehr günstigen Verlauf.

Serbien. Nisch, 26. Dezember. (W. T. B.) Die

Skupschtina hat die Einführung der Portofreiheit für

Zeitungen und Zeitschriften in Serbien beschlossen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 26. Dezember. (W. T. B.) Direkten telegraphischen Nachrichten aus Cannes, vom 25. Dezember, Abends, zu Folge ist in dem Befinden Ihrer Majestät der Kaiserin eine leichte Besserung eingetreten. Der Appetit hat sich gehoben, und die Schmerzen der Pleuresie sind vergangen, jedoch wird das Zimmer noch nicht verlassen.

Nach hier eingegangener Meldung aus Odessa sind die daselbst als Staatsverbrecher Angeklagten: der Soldat Edelmann Malinka, der Feldscheerlehrling Maidanski und der Sohn eines Diakons Drobjaskin zum Tode durch den Strang, Kostjurin und Jankowsky zu 10 Jahren Zwangsarbeit und Krajeff und Turtschanoff zu 6monatlicher Gefängnißstrafe ver⸗ urtheilt worden. Die Vollstreckung des Urtheils hat, nachdem der General⸗Gouverneur von Odessa dasselbe bestätigt hatte, an 68 ersteren 3 Verurtheilten am 19. d. in der Frühe statt⸗ gefunden.

Südam erika. (Allg. Corr.) Die peruanische Gesandr⸗ schaft in London dementirt die vom „New⸗York Herald“ ge⸗ brachte Meldung, daß in der peruanischen Provinz Moque 8

eine von Pierola geleitete Revolution ausgebrochen sei.

Aus dam Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

St. Petersburg, Sonnabend, 27. Dezember. Hier eingetroffene offizielle Nachrichten aus Cannes vom 26. d. M. konstatiren eine sortdauernde Besserung in dem Gesundhei zustande Ihrer Majestät der Kaiserin.

Der Nachtrag zu Nr. 51 des Centralblatts für das Deutsche Reich hat folgenden Inhalt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Regulativ, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerb⸗ lichen Zwecken; Ausführungsbestimmungen zum Zolltarifgesetz in Betreff der Abfertigung von Garnen und Leinwand; Betreffend das amtliche Waarenverzeichniß zum Zolltarif vom 15. Juli 1879.

Nr. 79 des „Amtsblatts der Deutschen Keichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Jahalt: Ver⸗ fügungen vom 22. Dezember 1879: Allgemeine Einführung des sum⸗ marischen Kartirungsverfahrens für gewöhnliche Packete bis 5 Kilogramm im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn; vom 22. Dezember 1879: Brief⸗ beförderung nach Australien; vom 20. Dezember 1879: Statistik des Waarenverkehrs; vom 22. Dezember 1879: Wegfall der Gewichts⸗ ermittelung auf den Betriebslinien der Werra⸗Eisenbahn.

Nr. 24 des „Archivs für Post und Telegraphie“, Bei⸗ heft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung hat folgenden Inhalt: Aktenstücke und Auffätze: Die Ergebnisse der Reichs⸗Post. und Telegraphenverwaltung während der Jahre 1876 1878. (Schluß.) Die Einweihung des Post⸗ und Telegraphengebäudes in Stolp in Pommern. Kleine Mitthei⸗ lungen: Der Aufschwung des Post⸗ und Telegraphenverkehrs. Welttelegraphennetz. Das zweithöchste Observatorium der Welt. Eisenbahn über den Isthmus von Tehuantepec. Die türkischen Besitzungen in Europa. Gründung einer geographischen Gesell⸗ schaft in Japan. Ueber die Temperatur des elektrischen Lichtes. Literatur des Verkehrswesens: Geographische Nachrichten für Welthandel und Volkswirthschaft. Zeitschriften⸗Ueberschau.

Das November⸗Dezember⸗Heft des „Centralblatts für die gesammte Unterrichts⸗Verwaltung in Preußen“ hat folgenden Inhalt: Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitrei⸗ bung von Geldbeträgen, Allerhöchste Verordnung vom. 7. September 1879, Anweisung zur Ausführung vom 15. September 1879. Ver⸗ fahren, betreffend die postamtliche Behandlung der Sendungen mit Zustellungsurkunden, Verfügung und Anweisung des General⸗Post⸗ meisters. Desgl., Verfügung des Finanz⸗Ministers. Höhe der Zahlungen, für welche Postscheine als gültige Rechnungsbeläge an⸗ genommen werden. Mitwirkung der Regierungen ꝛc. bei Ausfüh⸗ rung von Bauten im Ressort der Provinzial⸗Schulkollegien. Be⸗ handlung der Bauzeichnungen bei Entnahme von Kopien ꝛc. Ressortverhältnisse der Provinzialbehörden in Angelegenheiten der Lesebücher. Statuten für die Hecker⸗Stiftung. Verleihung goldener Medaillen an Künstler. Kuratorium der Humboldt⸗Stif⸗ tung. Preisertheilung wegen einer Victoriastatue im Zeughause z Berlin. Maßbestimmungen für die Klassenräume der Gymnasie und der Vorschulen derselben. Landesherrlicher Kommissarius be der Litthauischen Friedensgesellschaft. Anweisung, Zahlung un Verrechnung der Staatsuschüsse für Gewerbeschulen. Anordnunge für die Entlassungsprüfungen an den Seminaren in der Provin Hannover. Weeinbarang mit Hamburg wegen gegenseitiger An erkennung von Prüfungszeugnissen. Umfang der Wohnung und des Scheunenraumes für Lehrer einklassiger Schulen. Theilnahm der katholischen Schulkinder an der Schulmesse. Schulandacht. Mitwirkung der Schule zur Verhütung von Beschädigungen an Tele graphen. Vertretung des Gutsherrn, Betreten des Schulzimmers durch den Gutsherrn bezw. dessen Vertreter. Anbringung de Fenster im Schulzimmer. Personalchronik.

Nrichstags⸗Angelegenheiten.

Nach amtlicher Zählung haben bei der Stichwahl im 4. Mag⸗ deburger Wahlbezirk der Stadtrath Dr. Max Weber in Berlin 8453 und der Kammergerichts⸗Referendar a. D. L. Viereck in Leipzig 7308 Stimmen erhalten, und ist somit Ersterer zum Mitglied des Reichstages gewählt.

Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stad Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woch vom 14. Dezember bis inkl. 20. Dezember cr. zur Anmeldung ge kommen: 153 Eheschließungen, 797 Lebendgeborene, 42 Todtgeborene 515 Sterbefälle.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Die Verlagshandlung von J. J. Weber in Leipzig hat vo Heinrich Laube's dramatischen Werken eine Volksaus gabe veranstaltet, welche diese Dichtungen auch dem weniger Be

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