1879 / 304 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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Ausstellung.

1“

spiel des Frl. Ernestine Wegner. Ihre Familie. Volksstück mit Gesang i Akten (4 Bildern) von Julius Stinde und

8 Male:

Liverpool, 24. Dezember. (W. T. B.) Baumwolle. (Schlussbericht.)

Speksalation und Export 1000 Ballen.

März-April-Lieferung 5 ¼ d.

Liverpool, 24. Dezember. (W. T. B.)

Middl. Upland 5 ⁄16, Middl. Orleans 51 ⁄½, Middl. fair Orleans 6 ¾, Middl. Mobile 5 ¼, Fair Pernam 6 ½, Fair Bahia 5 ⅞, Fair Maceio 6 ⅛, Fair Maranham 6 ¼, Fair kio —, Middl. Egyptian 6 ¼ Fair Egyptian

¼. Good fair Egyptian 8 ¼, Fair Smyrna 5. Fair Dhollerah 41⁄18,

Fully good fair Dhollerah 411⁄16. Middl. fair Dhollerah 3 &. Middl. Dhollerah 2 ⅛, Good middl. Dhollerah 3 ⅛, Fair Omra 315⁄16. Good fair Fair Bengal —, Good fair Bengal 4 ¼, Fair Tinnevelly —, Fair Broach 4.

Omra 41 ‧½, Fair Scinde 3 v⅛,. Fair Madras ⅛,

Umsatz 7000 B., daver Unverändert. eröffnete schwach, jetzt stetig. Amerikaner aus irgend einem Hafen

Produktenmarkt. Auf LZeit

Parizs, 26. Dezember. Rohzucker ruhig.

Paris, 26. Dezember. Produktenmarkt. pr. Janusr- Februar 27,25, 27,75. 60,25, pr. März April 60,75,

St. Petersburg, 24. Dezember. (W. T. B.) 8

Talg loco 57,00. Weizen loco 13,50.

Roggen loco 7,75. Hafer loco 5,00.

(9 Pud) loco 14.00. Metter: Bewölkt.

(W T B) Nr. 10/13 pr. Dezember pr. Klog.;

50,50 Nr. 5 7/8 pr. Dezember pr. 100 Kilogr. 56,75. Weisser

Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilsgr. pr. Dezember 59,50, pr.

Januar 59,75, pr. Januar-April 60,50.

(W. T. B.) Weizen matt, pr. pec. März-April Mehl weichend, pr. Dezember 60,00, pr. Janusr-Februar pr. März-Juni 61,00. pr. Dezember 81,25, pr. Januar 81,50, pr. Janvar. April 82,00, bI

April 60,00.

Hanf loco —,— Leinsaat

100 Kilogr. 75 C. Rother

Dezember 27,25,

New-NYork, 26. Dezember. Waaren berieht. Orleans 9, Petroleum in Sew-York 8 ⅛, do. in 1 rohes Petrolaum 7 ¼, do. Pipe line Certificats D. 91 C. Mehl 3 B

Zucker (Fsir refining Muscovades) 6 ¼. Kaffee (Rio-) 14 ¾. (Merke Wilox) 6 ½, do. Fairhan Es 6 ½. Getreidetracht 5 ¼.

Mai-August 83,25. Spiritus ruhig, pr. Dezember 62,25, pr. Janusr.

(W. T. B.)

Baumwolle in New-York 9 ½8, de. in New- Philadelphia 8 ½ Winterweizen 1 D. 12 C. Mais (old mixed) 47 0. Schmah Speck (short clesr) 4 ½ 0.

27,50, pr. März-J uni

Rüböl ruhig,

Bayerische Staatsbahnen. (+ 471 509 ℳ), seit 1. Jan. 67 535 807 (— 1 478 880 ℳ). EUEIIEEIHMAMIIEFIIIAIE

Eisenbahn-Einnahmen. Im November cr. 6 614 639

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Theater.

Königliche Schauspielc.

Opernhaus. 252. Vorstellung. Wilhelm Tell.

Schauspiel in 5 vb“ von Schiller.

Ouverture und die zur Handlung gehörige Musik von B. A „Weber. Anfang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus: Keine Vorstellung.

Sonntag: Opernhaus. 253. Vorstellung. Die Meistersinger von Nürnberg. Große Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. Mallinger, Frl. Brandt, Hr. Betz, Hr. Niemann, David: Hr.

achse, vom Hoftheater in Dresden, als Gast. Anfang 6 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 255. Vorstellung. Durch's Ohr. Lustspiel in 3 Akten von Wilhelm Jordan. Der Better. Lustspiel in 3 Aufzügen von Benedix. Anfang 7 Uhr. Aege.

Saal⸗Theater. Mittwoch, 1. Januar 1879. Erste Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesell⸗ schaft, unter Direktion von Emil Reumann. Pre- mière représentation de: Les vienx garçons. Comédie en 5 actes par Mr. Victorien Sardou.

Sonnabend:

Wallner-Theater. Sonnabend: 3. 62. Male:

Doctor Klaus. Lustspiel in 5 Akten von A. L'Arronge. Sonntag u. d. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonnabend: Zum 7. Male: Dornröschen. Großes Volksmärchen (Feerie) in 3 Akten (18 Bildern) mit Gesang und Ballets von E. Pasqué und Carl Brandt. Musik von Raida. Ballets von Brus. Die Dekorationen entworfen von Carl Brandt, ge⸗ malt von den Hoftheatermalern Lüttkemeyer und Gebr. Brückner in Coburg. Maschinerien nach An⸗ gabe und unter Leitung Carl Brandts. Die Kostüme entworfen und angefertigt unter Leitung des Ober⸗ Garderobiers Happel. Elektrisches Licht von dem Inspektor Krämer. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Sonnabend: Z. 31. M.: Der kleine Herzog.

Sonntag: Z. 32. M.: Der kleine Herzog.

ss —,.—

Residenz-Theater. Sonnabend: Die Fourchambaults.

Krolls Theater. Sonnabend: Weihnachts⸗ „Krieg und Frieden der Thierwelt.“ Dazu: Wünsche und Träume. Im Tunnel: Vor, während und nach der Vorstellung: Vorträge der Tyroler National⸗Sängergesellschaft. Vor der Vorstellung Concert. Anfang 5 Uhr, der Vorstellung 6 Uhr. I. Parquet 2 ℳ, II. Parquet 1,50 ℳ, Stehplatz 1

Sonntag u. folg. Tage: Weihnachts⸗Ausstellung. Dazu: Wünsche und Träume.

Am 31. Dezember (Sylvester): Grand bal masdué es Paré. Entrée⸗Billets für Herren à 3 ℳ, für Damen 2 sind bei dem Hof⸗ lieferanten Hrn. G. E. Hirsch, Unter den Linden 44, Weinhandlung von Leon v. Beckerath, Leipzigerstr. 39, durch den Invalidendank, Mart⸗ grafenstr. 51 a., und Hrn. Schulze, Sohn, Unter den Linden 17, zu haben. Abends tritt der Kassenpreis von 4,50 resp. 3 ein. Geschlossene Logen sind an der Kasse zu haben.

Stadt-Theater. Sonnabend: Viertes Gast⸗ Zum vierten

Georg Engels. „So viele tausend Blumen als da blühen“, Lied von Abt, „Mädele guck' raus“, Lied on Arthur Vollmer, Einlagen, gesungen von Frl. Ernestine Wegner.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

National-Theater. (Weinbergs⸗Weg 6/7.) onnabend: 4. Gastspiel des Frl. Johanna Schatz:

. 4. M.: Leid und Freud. Lebensbild mit Ge⸗

ang in 4 Abtheilungen von A. Slottko. Musik von

n Kapellmeistern Steffens und Liste. Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

68stend-Theater. (Er. Frankfurterstr 130.)

Sonnabend: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend und

folgende Tage: Im glänzend renovirten Theater (nach Plänen und Angaben der Architekten Herren Tielebier und Scholz ausgeführt): Gastspiel des 5 Lina Mayr. Mit Sang und Klang.

olksstück mit Gesang in 3 Akten von Weirauch und Jacobson. Anfang 7 Uhr. Orchester⸗ und Prosceniums⸗Logen 3 ℳ, Balkon⸗ u. Parquet⸗ Logen 2 50 ₰, Parquet 2 ℳ, 1 50 ₰, 1 E11

Germania-Theater. Direktion: Julius Ascher. Sonnabend: Zum 7. Male: Sein Meisterstück. Volksstück mit Gesang in 3 Akten (5 Bildern) von Baerenfeldt und W. Mannstaedt. Musik von W. Mannstaedt.

Sonntag u. d. folg. Tage: Sein Meisterstück.

Cireus Salamonsky. Sonnabend: Zum 1. Male: Pariser Leben und Treiben zur Zeit der Weltausstellung 1878, großartige Pantomime

—.j.—— ——

4 Abtheilungen und 20 Bildern, arrangirt und in Szene gesetzt vom Direktor. I. Abth.: Korsofahrt in den Champs élisées. II. Abth.: Le hallon captif. III. Abth.: Le jour du grand prix au champ de courses de Longchamps, bois de Bou- logne. IV. Abth.: une fête du jardin à Versailles. Auftreten des Mr. Edmonds mit seinen Elephanten.

Sonntag: 2 gr. Vorstellungen, 4 u. 7 Uhr. In der ersten: Kaiser Titus; in der Abendvorstellung, zum 2. Male: Pariser Leben und Treiben.

Concert-Haus. Concert des Königlichen Hof⸗ Musilkdirektors Bilse.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Henny Dithmer mit Hrn. Lieute⸗ nant zur See Rudolph v. Eickstedt (Rennberg Wilbelmshaven). Frl. Rosa Scherz mit Hrn. Stabsarzt Dr. König (Kränzlin).

Verehelicht: Hr. Premier⸗Lieutenant Victor von Mitschke mit Ferl. Elisabeth Gräfin Dyhrn (Sulau —Reesewitz). 8 Lieutenant Hans Konopacki mit Frl. Clara Clausius (Hagenau im Elsaß Mainz).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister Moßner Bonn). Eine Tochter: Hrn. Apotheker

. Schaper (Soltau). Hrn. Oberförster Geppert (Flatow). Hrn. Prediger Schütze (Wansdorf bei Seegefeld).

Gestorben: Hr. Premier⸗Lieutenant und Re⸗ giments⸗Adjutant Ernst Knispel (Neisse). Frau Kreisrichter Luise Kindel, geb. Kuhlow (Halle a. S.). Hr. Graf Gustav v. Goetzen (Berlin).

Hr. emer. Oberpfarrer Carl Nathanael Lam⸗

precht (Jessen). Hr. Kammerherr Adolf von Brand (Lauchstädt). Hr. Postkommissarius Franz Goltz (Stargard i. P.).

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

[10591]

Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn. Die Zahlung der am 2. Jauuar k. J. fälligen Zinsen aller unserer Prioritäts⸗Obliga⸗ gationen findet vom 2. Januar k. J. ab bei unserer Haupt⸗Kasse hierselbst im Stationsgebäude des Bahnhofes und in Potsdam bei unserer Billet⸗Kasse täglich, mit Ausschluß der Sonntage, während der Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr statt. Die Zinscoupons aller unserer Prioritäts⸗Obli⸗ gationen werden außerdem in Berlin bei Herrn Meyer Cohn, in Darmstadt bei der Kasse der Bank für Handel und Industrie, in Frankfurt a. M. bei der Filiale der Darm⸗ städter Bank für Handel und Industrie, in Dresden bei der Dresdener Bank, und die Zinscoupons unserer 4 ½ % gen Priori⸗ täts⸗Obligationen Litt. D. neue Emission, sowie unserer 4 ½ „%igen Prioritäts⸗Obligationen Litt. F. außerdem auch 11. a. M. bei dem Bankhause M. . von Rothschild und Söhne Es wird gebeten, den zu präsentirenden Coupons ein Verzeichniß über die Stückzahl und den Werth derselben, nach den verschiedenen Kategorien geordnet, beizufügen. Briefliche Einsendungen ee. man an unsere Haupt⸗Kasse hierselbst richten. Berlin, den 18. Dezember 1878. Das Direktorium.

8

G Bekanntmachung.

Nach Maßgabe des von der Königlichen Regierung zu Potsdam bestätigten Amortisationsplan der nach dem Allerhöchsten Privilegium vom 18. Juli 1873 emittirten 4 % Schwedter Stadtobliga tionen sind in dem heute angestandenen Termin nachstehende Obligationen, nämlich

Litt. D. à 600 Nr. 17 und 22.

. C. à 300 Nr. 23 114 242 270 und

.B. à 150 Nr. 96 274 295 392.

Litt. A. à 75 Nr. 54 137 346 369 ausgeloost.

Vom 1. April 1879 ab werden diese Obli⸗ gationen, deren Verzinsung von diesem Tage ab aufhört, gegen Zahlung des Nennwerthes und der seit dem 1. Oktober 1878 laufenden Zinsen bei unserer Kämmereikasse eingelöst.

Schwedt, den 20. Dezember 1878.

Der Magistrat.

[10590] Mortifikation einer verlorenen Schuldverschreibung.

Nach eidlicher Versicherung der Betheiligten ist die Schuldverschreibung der Landeskreditkasse:

Abtheilung VIII. C. Serie I. Lit. D. Nr. 429

über 100 Thaler abhanden gekommen.

Gemäß dem §. 6 der Verordnung vom 18. De⸗ zember 1823 wird der Inhaber derselben mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 5. November 1877 zum zweiten Male aufgefordert, sich baldigst unter Vorlegung des bezeichneten Papiers bei der Landes⸗ kreditkasse zu melden, indem sonst nach drei Mo⸗ naten von heute an ein Duplikatschein ertheilt und an dessen Besitzer die Zahlung des Kapitals zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit, sofern nicht in⸗ zwischen die Original⸗Schuldverschreibung zur Vor⸗

in lage kommt, nach Maßgabe der §§. 14 und 18 des

Geseßes vom 25. Dezember 1860, die Landeskredit⸗ kasse betreffend, geleistet werden wird. Cassel, am 14. Dezember 1878. Die Direktion der Landeskreditkasse. EEö“

2

110586 Bekanntmachung.

Bei der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 31. Dezember 1875 heut stattgehabten Ansloosung von Kreis⸗Obligationen des hiesigen Kreises I. Emission sind die Appoints:

Litt. A. Nr. 68 und 134.. .. über je 1000 ℳ,

ö---—- C. Nr. 30, 93, 241, 411, b˙-999 ö-9509 gezogen worden.

Die betreffenden Obligationen werden den In⸗ habern zur Einlösung am 1. Juli 1879 mit dem Bemerken gekündigt, daß von dem gedachten Termin ab die Verzinsung der gekündigten Obligationen aufhört. Die Einlösung der letzteren erfolgt bei der hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse.

Breslau, den 19. Dezember 1878.

Der Kreisausschuß des Kreises Breslau.

Graf Harrach.

[10589] Magdeburg⸗Halber⸗ städter Eisenbahn⸗

Gesellschaft.

Die notarielle Ausloosung der pro 1879 zur Amortisation gelangenden a. 4 ½ „% ge Magdeburg⸗Halberstädter Prioritäts⸗

Obligationen vom Ja re 1873, b. 4 ½ % ge Magdeburg⸗Wittenberger Prioritäts⸗ bligationen, c. 3 % ge Rentenpapiere (früher find Stamm⸗Aktien) inde

am 15. Januar 1879, Nachmittags 3 ½ Uhr, ft Direktionsgebäude, Fürstenstraße 1—10,

att.

Besitzern von obigen Werthpapieren ist der Zu⸗ tritt gestattet.

Magdeburg, den 20. Dezember 1878

Direktorium. Lent. [10587] Bekanntmachung.

Bei der in Gemäßheit des Tilgungs⸗ planes vorgenommenen Ausloosung der Obli⸗ gationen der Stadt Ostrowo sind folgende Obligationen:

Litt. C. à 100 Thlr.

Nr. 49, 68 und 118,

D. à 40 Thlr. Nr. 106, 141 und 150, E. à 20 Thlr. Nr. 36, 85, 110 und 180 gezogen worden, was mit dem Bemerken zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht wird, daß die Rückzahlung für die ausgeloosten Obligationen am 1. Juli 1879 bei der hiesigen Kämmereikasse erfolgt. 8 18 Ostrowo, den 18. Dezember 1878. Der Magistrat.

[10592] Aktien⸗Branerei Wickbold. 8

Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß von den am 2. Juli 1877 ausgeloosten

Priorttäts⸗Obligationen, fällig am 1. Oktober

die Nr. 332 à 300 und von den am 27. Juni 1878 ausgeloosten . ctts Sbligektonen, fällig am 1. Oktober

die Nr. 21 à 3000 ℳ, die Nr. 245 314 à 300 bisher noch nicht zur Einlösung präsentirt sind. Königsberg, 25. Dezember 1878. Tie Direktion.

Magdeburg⸗

110604] Vereinigungs⸗Gesellschaft für Steinkohlenban im Wurm⸗Revier.

Die Inhaber von Partial⸗Obligationen unserer Gesellschaft aus der Emission 1841, benachrichtigen wir hiermit, daß planmäßig die Verzinsung mit Ende 1878 aufhört und ersuchen wir die Nominal⸗ beträge gegen Einlieferung der Dokumente ab 1. Januar 1879 zu erheben bei:

unserer Kasse zu Kohlscheid, oder bei

der Aachener Diskonto⸗Gesellschaft in Aachen,

den Herren Robert Suermondt & Co. in Aachen,

den Herren S. Oppenheim jr. & Co. in Cöln, den Herren Deichmann & Co. in Cöln,

dem Herrn J. H. Stein in Cöln.

dem aIn Schaaffhausen'schen Bankverein in

n

oln,

der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft

in Berlin.

Zugleich machen wir darauf aufmerksam, daß noch 8 zur Einlöse gekommen sind aus den Ziehungen und zwar:

1) vom 2. November 1873 die Obligation Nr. 597,

2) vom 2. November 1875 die Obligationen Nr.

1889, 1194, 1291, 1295, 1941, 1949, 1951, 53,

3) vom 2. November 1877 die Obligationen Nr. 216, 569, 572, 756, 796, 1289, 1294, und können deren Nennwerthe bei den obigen Stellen in Empfang genommen werden. Dagegen sind ein⸗ zuliefern mit der ad 1 bezeichneten Obligation die

Coupons 33/37, zu den ad 2 bezeichneten Obli⸗!

gationen die Coupons 35/37 und zu den ad 3 be⸗ zeichneten der Coupon 37.

Kohlscheid, im Dezember 1878.

Die Direktion. Bekanntmachung.

Bei der beute erfolgten Ausloosung von 4775 Thlr. = 14 325 und 1575 Thlr. = 4725 ℳ, Kreis⸗Obligationen des Mansfelder Seekreises sind folgende Nummern gezogen worden:

I. von der I. Emisston vom Jahre 1856:

Litt. A. à 1000 Thlr. Nr. 11. Litt. B. à 500 Thlr. Nr. 53. Litt. C. à 200 Thlr. Nr. 21 42 131. Litt. D. à 100 Thlr. Nr. 26 43 51 102 150 219 222 235 296 308 344 372. Litt. E. à 25 Thlr. Nr. 20 34 37 188 215 276 311 340 390 535 546 547 578 608 627 628 661 665 675 681 685 707 709 731 54 760 776 781 804 815 816 817 843 866 880 891 901 952 994 1003 1004 1029 1044 G 1074 1112 1122 1126 1129 1132 1141 1147 1166 1167 1211 1240 1249 1251 1313 1320. von der II. Emission vom Jahre 1863: Litt. B. à 500 Thlr. Nr. 40. Litt. C. à 200 Thlr. Nr. 76. Litt. D. à 100 Thlr. Nr. 93 162 200. Litt. E. à 25 Thlr. Nr. 2 16 38 49 51 62 69 87 92 119 126 130 139 143 146 167 174 176 180 183 189 190 197.

Diese Obligationen werden den Inhabern mit der Aufforderung gekündigt, die Kapitalbeträge am 1. Juli 1879 bei der Kreis⸗Chausseebau⸗Kasse hier gegen Rückgabe der Obligationen in Empfang zu nehmen. Da die Verzinsung vom 1. Juli 1879 ab aufhört, so sind mit den Obligationen vom Jahre 1856 die Zinscoupons Serie V. Nr. 4 bis incl. 10 nebst Talons und mit den Obligationen vom Jahre 1863 die Zinscoupons Serie IV. Nr. 3 bis incl. 10 nebst Talons zurückzugeben. Für etwa fehlende Coupons werden die Zinsbeträge vom Kapital ge⸗ kürzt werden. Hierbei wird zur Vermeidung fernerer Verluste an Zinsen die Abhebung der Kapitalbeträge für folgende schon in den Vorjahren zur Ausloosung gekommene Obligationen: b

I. von der I. Emission vom Jahre 1856:

Litt. C. à 200 Thlr. Nr. 32 37. 3 Litt. D. à 100 Thlr. Nr. 111 271 Litt. E. à 25 Thlr. Nr. 336 435. II. von der II. Emission vom Jahre 1863: Litt. D. à 100 Thlr. Nr. 183. S. Litt. E. à 25 Thlr. Nr. 33 113. in Erinnerung gebracht. Eisleben, den 19. Dezember 1878. Die Chansseebau⸗Kommission des Mansfelder Seekreises. von Wedell.

[10597]

Die Oberleitung des chansseemäßigen Aus⸗ baues von 5 Straßenstrecken im Kreise Lüben, in einer Gesammtlänge von ca. 60 Kilom. soll einem Techniker, welcher seinen Wohnsitz am vorgenannten Orte nimmt, übertragen werden.

Bewerber wollen sich unter Nachweis ihrer Qualifikation und Angabe ihrer Bedingungen bei dem Kreisausschusse in Lüben melden.

D. gerldskeg Gss. Lelhhllio-

Volks- und Familien⸗Ausgabe.

ẽI. Serie: 22 Fände. II. Serie: 19 Bände.

8., eleg. Ansstattung. 1 1 In Lieferungen à 50 Pfennige oder in Bänden à 3 Mark 50 Pfennige.

Inhalt der I. Serie:

Reisen (früher bei Cotta erschienen) Das alte Haus Achtzehn Monate in Süd⸗Amerika und dessen deutschen Colonien Regulatoren in Arkansas Flußpiraten des Mississippi Tahiti Nach Amerika! Gold! Die beiden 13S. Unter dem Aequator Der Kunstreiter Die Colonie Mississippi⸗Bilder Aus zwei Welt⸗ theilen Nord⸗ und Süd⸗Amerika Insel⸗ welt Amerikanische Wald⸗ und Strombilder Abenteuer der deutschen Auswanderer Hell und Dunkel Blau Wasser Matrosenleben Aus der See Heimliche und unheimliche Geschichten Aus meinem Tagebuche Californische Skizzen Streif⸗ und Jagdzüge durch die Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika Eine Gemsjagd in Tyrol. Inhalt bder I. Serte: Eine Mutter (Fortsetzung von „Die Colonie“) General Franco Sennor Aguila Wilde Welt Die Missionäre Unter den Penchuenchen Der Erbe Die Blauen und Gelben In Mexiko Die Franctireurs Kriegsbilder eines Nachzüglers Das Wrack des Piraten Der Tolle Im Busch Nachdem Schiffböruch Neue 1g- durch die Vereinigten Staaten Hüben und Drüben Kreuz und Quer Buntes Treiben Im Eckfenster Unter Palmen und Buchen In Amerika.

Abonnenten können jederzeit eintreten und die Hefte in beliebigen Zwischenräumen nach⸗ beziehen. Alle 8—14 Tage eine Lieferung. Nach Vollendung des Unternehmens tritt ein erhöhter Ladenpreis ein. Jede Serie kann auch für sich bezogen werden. Abonnements über⸗ nimmt jede Buchhandlung.

Hermann Costenoble Verlagsbuchhandlung in Jena.

has Abonnement beträgt 4 60 für dus Nierteljahr. 2 Insertionspreis für den Raum einer VBrumzeile 80

Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

für Kerlin außer den Nost⸗Anstalten auch die Expe⸗

No, 304.

Se. Majestät der Kaiser gnädigst geruht: dem Steuerempfänger a. D. Fürst in Mülhausen i. E. den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

und König haben Aller⸗

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich sächsischen Hofrath und Rechtsanwalt von Könneritz zu Dresden und dem praktischen Arzt Dr. med. Mayrhofer zu Gries⸗Bozen in Tyrol den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnäödigst geruht, im Namen des Reichs den Regierungs⸗Rath Hauschild zu Straßburg i. E. zum Kaiserlichen Ober⸗Regierungs⸗Rath bei der Direktion der Zölle und indirekten Steuern in Elsaß⸗ Lothringen zu ernennen. v 86

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Bureauvorsteher bei dem Reichsgericht, Kanzlei⸗Rath viager den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath zu ver⸗

11ö“

Zur Ausführung des Gesetzes vom 19. Juli 1879, be⸗ treffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken (Reichs⸗Gesetzblatt S. 259), hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 23. Dezember d. F. beschlossen:

1) das nachstehende Regulativ, die Steuer⸗ freiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken, zum 1. Januar 1880 mit der Wirkung in Geltung zu setzen, daß alle bis dahin geltenden Bestimmungen über die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken in Wegfall kommen; 2) die Rückvergütung der Branntweinsteuer bei der Aus⸗ fuhr von Essigsprit in das Ausland vom 1. Januar 1880 an nicht mehr stattfinden zu lassen, jedoch mit der Maßgabe, daß dieselbe noch für den aus versteuertem Branntwein bereiteten Essig gewährt werden kann, welcher a. vom Händler bis zum 10. Januar 1880, b. von dem Fabrikanten des Essigsprits bis zum Ab⸗ llauf desjenigen Tages, an welchem zuerst Brannt⸗ wein zur Essigbereitung für ihn denaturirt wird, jedenfalls aber vor dem 1. Februar 1880, zur steueramtlichen Revision und Verschlußanlage gestellt und bis zum 1. April 1880 ausgeführt wird. 8

Negulgaiv

betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken.

(§. 1 des Gesetzes vom 19. Juli 1879, Reichs⸗esetzblatt “M“ S. 289.) 18

A. Allgemeine Bestimmungen. 8 .1. Für Branntwein, welcher innerhalb des Gebiets der Branntweinsteuergemeinschaft zu gewerblichen Zwecken Ver⸗ wendung findet, wird eine Vergütung der Steuer nach dem bei der Branntweinausfuhr geltenden Satze unter den nach⸗ stehenden Bedingungen und Kontrolen gewährt. §. 2. Steuerfreier Branntwein darf zu allen gewerblichen Zwecken, ausgenommen die Bereitung von 1) Seifen, 2) Parfümerien, 3) alkoholhaltigen Fabrikaten, welche zum menschlichen Genuß dienen oder dienen können, verwendet werden. Die hauptsächlichsten der demgemäß nach dem zeitigen Stande der Fabrikation zur Steuerfreiheit zugelassenen, be⸗ ziehentlich davon ausgeschlossenen Gewerbe sind in Anlage K. angegeben. §. 3. Die Bewilligung der Steuervergütung ist dadurch bedingt, daß der Branntwein zuvor denaturirt d. h. zum menschlichen Genuß untauglich gemacht worden ist. Die enaturirung erfolgt durch Vermischung mit 10 Prozent olzgeist, soweit nicht im §. 24 für bestimmte Gewerbe eine andere Vermischung zugelassen ist. b Fabrikanten, welche zu ihren Erzeugnissen theils mit 10 Prozent Holzgeist denaturirten (methylirten), theils in anderer Weise denaturirten Branntwein verwenden, müssen die betreffenden Fabrikationen in getrennten Lokalitäten be⸗ en.

§. 4. Personen, welche wegen Zuwiderhandlungen gegen 8 Abgabengesetze ese hante sind, können die in diesem iegulativ va ece Vergünstigungen (§§. 9, 11, 14, 16,

2 ) versagt, beziehentlich wieder entzogen werde

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32. 1

ii

B. Besondere Bestimmungen. I. Steuervergütung für den mit 10 Prozent Holzgeist dena⸗ turirten Branntwein (methylirten Branntwein).

§. 5. Die Denaturirung kann entweder für den Gewerb⸗ treibenden selbst oder für eine Person geschehen, welcher die Er⸗ laubniß zum Verkaufe von denaturirtem Branntwein ertheilt worden ist.

S§. 6. Als Denaturirungsmittel darf nur solcher Holz⸗ geist verwendet werden, welcher von der Steuerbehörde bei der in der Holzgeistfabrik vorzunehmenden Prüfung als geeignet anerkannt ist und seitdem bis zur Vermischung unter steuer⸗ amtlichem Verschlusse gestanden hat. Bei der Prüfung ist nach der Anleitung in Anlage B. unter Ziffer I. zu verfahren. Zur Verschlußanlegung werden nur Gefäße von Glas oder Metall zugelassen. 8

Im Falle einer Verschlußverletzung kann das Hauptzoll⸗ (steuer) amt die Verwendung des Inhalts des betreffenden Gefäßes zur Branntweindenaturirung gestatten, wenn die Ver⸗ letzung als eine durch Zufall herbeigeführte anzuseheh ist und die auf Kosten des Gewerbtreibenden oder Händkers vor⸗ genommene Prüfung die Ueberzeugung gewährt, daß Holzgeist von vorschriftsmäßiger Beschaffenheit vorliegt.

Fabrikanten, welche die Bereitung von Holzgeist zur Branntweindenaturirung betreiben wollen, haben dem Haupt⸗ amt, in dessen Bezirk die Fabrik belegen ist, hiervon zuvor Anzeige zu machen. Den Steuerbeamten ist der Zutritt zu den Fabrikationsräumen gestattet. Der Fabrikant ist ver⸗ pflichtet, die Fabrikations⸗ und Geschäftshücher, welche auf die

erstellung und Versendung von, Kizagist Bezug haben, den

berbeamten der Steuerverwalkung auf Ersordern jederzeit zur Einsicht vorzulegen. Ferner hat derselbe zur Vornahme der amtlichen Prüfung des Holzgeistes einen geeigneten Raum und die erforderlichen Geräthe und Materialien zu stelen⸗ auch die nöthigen Hülfsdienste zu leisten oder leisten zu lassen.

§. 7. Branntwein, welcher einen Alkoholgehalt von weniger als 80 Prozent Tralles hat, auch parfümirter oder jonct Branntwein ist von der Denaturirung aus⸗ geschlossen.

Die geringste auf einmal zur Denaturirung zu stellende Menge Branntwein besteht in einem Hektoliter, wenn die Denaturirung unmittelbar für den betreffenden Gewerb⸗ treibenden geschehen soll, in fünf, wenn der Händler (§. 5) sie beantragt.

Der Branntwein muß in Gebinden, an welchen sich die eichamtlich eingebrannte Angabe des Taragewichts befindet, zur Denaturirung gestellt werden.

Zu jedem im Branntwein enthaltenen Liter absoluten Alkohols (100 pCt. Tralles) ist mindestens 0, 11 Holzgeist hinzuzufügen, mithin zu 100 1 90 prozentigem Branntwein mindestens 9 1 Holzgeist.

§. 8. Die Denaturirung ist in Gegenwart zweier Steuer⸗ beamten, von denen der eine in der Regel ein Oberbeamter sein muß, und auf Antrag des Gewerbtreibenden oder Händ⸗ lers, soweit thunlich, in dessen Geschäftsräumen vorzunehmen.

Derjenige, welcher die Denaturirung beantragt, hat in jedem Falle das Denaturirungsmittel zu stellen, für die nach dem Ermessen der Steuerbehörde nöthigen Geräthe und Hülfs⸗ leistungen zu sorgen, auch sämmtliche Kosten der enaturirung zu tragen.

Für die amtliche Ueberwachung der Denaturirung in den Gewerbs⸗ oder Geschäftsräumen des Antragstellers kann von dem Letzteren eine Gebühr gefordert werden, welche jedoch den Satz von 3 für den Tag und den Beamten nicht über⸗ steigen darf. 1

§. 9. Wer für ein von ihm betriebenes Gewerbe Brannt⸗ wein denaturiren lassen will, hat bei dem Hauptamt, in dessen Bezirke die Gewerbsanstalt liegt, die Gewährung der Steuer⸗ vergütung auf je ein Kalenderjahr schriftlich zu beantragen und dabei sowohl die Art der Verwendung des Branntweins als auch die voraussichtliche Verbrauchsmenge, letztere nach Litern absoluten Alkohols, desgleichen den Ort der Lagerung des denaturirten Branntweins anzugeben. Die Lagerung darf, vorbehaltlich der vom Hauptamt bei nachgewiesenem Be⸗ dürfniß zu gestattenden Ausnahmen, nur außerhalb der Ver⸗ wendungsräume stattfinden.

Das Hauptamt ertheilt im geeigneten Falle einen Zusage⸗ schein für längstens je ein Kalenderjahr.

§. 10. Der Zusageschein muß insbesondere enthalten:

1) die Festsetzung der höchsten Menge, bis zu welcher in dem Jahre Branntwein auf Antrag des Gewerbtreibenden denaturirt werden darf; 8

2) die jederzeit widerrufliche Zusage der Steuervergütung für den bis zur Höchstmenge vorschriftsmäßig denaturirten

Branntwein; 8 3) die Verpflichtung des Gewerbtreibenden,

a. den denaturirten Branntwein ausschließlich an dem an⸗

gemeldeten Orte und in geeichten Gebinden (§. 7) zu lagern, . .

denselben nach Einbringung in die Verwendungs⸗ räume nicht ohne Genehmigung der Steuerbehörde

araus wieder zu e tfernen,

c. denselben weder zu veräußern noch anders als in der angegebenen Art zu verwenden; 4) die erforderlichen Vorschriften wegen Anordnung be⸗ sonderer Kontrolen. Als Muster des Zusagescheins dient Anlage C. unter „Dem Gewerbtreibenden, welcher seinen Bedar an denaturirtem Branntwein beim Händler (§. 14) oder Klein händler (§. 16) ankaufen will, ertheilt auf seinen Antrag im geeigneten Falle das Hauptamt für längstens je ein Kalender⸗ jahr einen auf Widerruf lautenden Berechtigungsschein (Anlage C. unter Ziffer II.), in welchem die höchste, diesem Gewerbtreibenden zu verkaufende Jahresmenge an denatu⸗ rirtem Branntwein bestimmt wird. Für den Antrag sind di bezüglichen Vorschriften des §. 9 maßgebend, doch ist eine An⸗ meldung des Lagerungsortes des denaturirten Branntweins nicht erforderlich. 8 §. 12. Erweist sich die im Zusage⸗ oder Berechtigungs⸗ scheine (§§. 10 und 11) bewilligte höchste Branntweinmenge als unzureichend, so kann das Hauptamt dieselbe auf Antrag des Gewerbtreibenden erhöhen. 8 s. 13. Gewerbtreibende, die neben demjenigen Ge⸗ werbe, für welches sie den Zusage⸗ oder Berechtigungs⸗ schein erhalten wollen, ein Gewerbe betreiben, in welchem Branntwein ohne Anspruch auf Steuervergütung verwendet wird (z. B. Likörfabrikation), sind auf Erfordern auch gehalten, die verschiedenen Gewerbe in völlig getrennten Räumen zu betreiben. §. 14. Personen, welche Branntwein zum Verkaufe dena turiren lassen wollen, haben bei dem Hauptamt, in dessen Bezirk sie ihr Geschäft betreiben, schriftlich die Erlaubniß zu⸗ beantragen, den denaturirten Branntwein an die von ö1n Steuerbehörde zum Bezuge desselben zugelassenen Gewerb⸗ treibenden (§. 11) und Kleinhändler (§. 16) verkaufen zu dürfen, und dabei den Ort der Lagerung des denaturirten Branntweins anzugeben. G Vom Hauptamt wird im geeigneten Falle ein jederzeit widerruflicher Erlaubnißschein auf längstens je ein Kalen⸗ derjahr ertheilt. §. 15. Der Erlaubnißschein muß insbesondere enthalten: 1) die Zusicherung der Steuervergütung für den auf Antrag des Händlers vorschriftsmäßig denaturirten Brannt⸗ wein; 1 2) die Verpflichtung, den denaturirten Branntwein nur an dem angemeldeten Ort und in geeichten (§. 7) Gebinden zu lagern, auch denselben nur an Gewerbtreibende (§. 11) oder Kleinhändler (§. 16), welche sich als dazu berechtigt ausge⸗ wiesen haben, zu verkaufen; 3) die ö Vorschriften wegen Anordnung be⸗ sonderer Kontrolen. 8 Als Muster des Erlaubnißscheins dient Anlage C. unter III. §. 16. Wer mit denaturirtem Branntwein Kleinhandel betreiben will, hat hierzu bei dem Hauptamt, in dessen Bezirk er wohnt, unter Angabe des zur Lagerung des denaturirten Branntweins bestimmten Raumes, schriftlich die Genehmigung nachzusuchen. Letztere ist, und zwar nach dem Muster C. IV. auf längstens je ein Kalenderjahr zu ertheilen, wenn ein ört⸗ liches Bedürfniß nachgewiesen wird, der Nachsuchende unbe⸗ scholten ist, weder Brennerei noch Handel mit Spirituosen und wenn der angemeldete Lagerraum als geeignet erscheint. §. 17. Der Händler darf nicht weniger als je 20 1 an einen Kleinhändler und nicht weniger als je 10 l an einen Gewerbtreibenden verkaufen. Der Kleinhändler darf nicht mehr als 3 hl denaturirten Branntwein auf Lager haben und nicht in kleineren Einzel⸗ mengen als 2 ! verkaufen.

§. 18. Bei dem Verkauf von denaturirtem Branntwein an Gewerbtreibende haben die Händler und Kleinhändler die verkaufte Menge, unter Beifügung ihres Namens und des Datums, jedesmal auf dem Berechtigungsscheine (§. 11) zu vermerken, auch dürfen sie den Gewerbtreibenden denaturirten Branntwein über die Gesammtmenge hinaus, auf welche der Berechtigungsschein lautet, nicht verabfolgen. Statt der An⸗ schreibungen in dem Berechtigungsschein können Couponbücher zugelassen werden.

§. 19. Gewerbtreibenden, welche sich im Besitz eines Zusagescheins oder Berechtigungsscheins (§8. 9 und 11) be⸗ finden, ist der Handel oder Kleinhandel mit denaturirtem Branntwein nur ausnahmsweise, und dann nur unter den von der Steuerbehörde besonders zu treffenden Bestimmungen zu gestatten.

§. 20. Die Gewerbtreibenden und Händler (§. 14) haben jede beabsichtigte Denaturirung von Branntwein der Bezirks⸗ hebestelle mittelst eines Formulars nach Muster D. 1 an⸗ zumelden.

Bei Ueberwachung der Denaturirung müssen die Steuer⸗ beamten namentlich auch darauf achten, daß die Beschaffen⸗ heit des Branntweins den Anforderungen des §. 7 Abs. 1 entspricht, daß der zur Denaturirung gestellte Branntwein

nicht bereits denaturirt war und daß eine gründliche Ver⸗