Berlin, den 30. Dezember 1879.
Cöln, 30. Dezember, 1 Uhr früh. (Telegramm.) Die englische Post vom 29. Dezember fruͤh, planmäßig in Verviers um 8 Uhr 21 Minuten Abends, ist ausgeblieben. Grund: Verspätete Ankunft des Schiffes in Ostende.
Gefangennahme und Verurtheilung des griechi⸗
schen Räubers Spanos.
Die in den ersten Tagen dieses Monats vor dem Assisen⸗ hof zu Athen stattgefundene Gerichtsverhandlung gegen den seit über zwanzig Jahren in Griechenland wegen seiner ver⸗
brecherischen Handlungen eben so sehr gehaßten wie gefürch⸗
teten Räuberhauptmann Evangelios Spanos, welcher durch einen glücklichen Zufall im letzten Sommer der Justiz in die
Hände gefallen war, hat eine der traurigsten Epochen der
jüngsten griechischen Geschichte auf das Lebhafteste wieder in
Erinnerung gebracht.
Einem jener heimathlosen griechischen Nomadenstämme ent⸗
sprossen, die unter dem Namen „Vlachen“ von den Höhen des Pin⸗
dus his zu denen des Taygetos mit ihren Heerden jahraus jahrein das Königreich durchstreifen, trat Spanos schon in frühester
Jugend in den Dienst der damals überall in Griechenland verbreiteten Räuberhorden. In seinem zwanzigsten Lebens⸗
jahre, 1854, sehen wir ihn bereits als Chef einer kleinen
Bande die Landstraße von Athen nach Theben unsicher machen,
einen Kaufmann gefangen nehmen und von demselben Löse⸗ geld erpressen. Er und sein Kollege Kyriaku waren über⸗ haupt die ersten, welche das System des „Auslösens“ bei dem griechischen Räuberhandwerk einführten und das heroische, welches dem alten Klephtenwesen immerhin noch anhaftete, zum gemeinen Verbrecherthum stempelten. Ueberall und nirgends in Attika und Boeotien zu Hause, wußte Spanos den gegen ihn ausgesandten Verfolgern, denen er an topographischer Kennt⸗ niß des Landes und Schnelligkeit der Bewegung weit überlegen war, immer geschickt zu entgehen. So wuchs allmählich seine Bande von Jahr zu Jahr heran. Während der in Athen nach der Vertreibung König Otto's herrschenden Anarchie ver⸗ legte er sein Standquartier in unmittelbare Nähe der Haupt⸗ stadt. Im Februar 1863 hielt er sogar eine Zeit lang das eine Viertelstunde von Athen entsernte Kloster Asomatos be⸗
tzt. Damals erschien in einer athenischen Zeitung ein sati⸗
“ mit der Ueberschrift: „Spanos, der König von ttika.
Das nach Beendigung des Kretensischen Aufstandes in den Jahren 1867 bis 1869 das Königreich überfluthende Ge⸗ sindel, brachte das Räuberwesen in Griechenland auf seinen Höhepunkt und führte auch Spanos neue Mannschaften zu. Keine Woche verging, wo nicht der letztere und der eben so sehr gefürchtete Räuber Kitsos (welcher später erschossen wurde), durch eine neue Unthat das Land in Schrecken versetzten. Ein Raubanfall und Mord in der Nähe von Laurium ver⸗ anlaßte die Regierung 20 000 Drachmen Belohnung auf den Kopf des Spanos auszusetzen. Im Juli 1869 voll⸗ führte der Räuber sein größtes, aller Menschlichkeit Hohn sprechendes Verbrechen: In einem Dorfe an den Abhängen des Helikongebirges bei Livadia waren zwei seiner Leute ein⸗ gefangen und den Gerichten überliefert worden. Er beschloß sich dafür zu rächen. Als die Dorfbewohner, Männer, Frauen und Kinder, eines Sonntags von einem in der Nähe ge⸗ feierten Kirchweihfest zurückkehrten, wurden dieselben, nichts ahnend, plötzlich in einem Engpasse, Kaki Skala, eingeschlossen und überfallen. Mit eigener Hand tödtete der Unmensch drei der Wehrlosen und schnitt ihnen die Köpfe ab, die Uebrigen verstümmelte er durch Abschneiden von Nasen und Ohren und anderen Theilen des Körpers. Zu der Gerichtsverhandlung waren noch mehrere jener unglücklichen Leute nach Athen ge⸗ kommen, um schon durch ihre Erscheinung die an ihnen vor zehn Jahren verübte Unthat zu bezeugen.
Bei der Marathonaffaire, bei welcher im April 1870 ein eng⸗ lischer Legations⸗Sekretär und seine Begleiter das Leben verloren, war Evangelios Spanos direkt nicht betheiligt, jedoch bestanden erwiesener Maßen zwischen ihm und dem, bei der Verfolgung der Marathon⸗Räuber Erscessenen Briganten⸗Chef Avernitis Beziehungen, wenn auch dieser Umstand nicht gehörig aufge⸗ klärt worden ist. Jedenfalls stand Spanos zur selben Zeit, als die genannte Katastrophe vorfiel, mit seiner Bande an den Vorbergen des Parnes in der Nähe des jetzt dem Könige Georg gehörenden Sommersitzes Tatoi.
Als in Folge der Ermordung der Engländer Griechen⸗ land gezwungen wurde, durch strengere Handhabung der Ge⸗ setze und mit Aufbietung seiner ganzen Militärmacht das Räuberwesen bei der Wurzel auszurorten, zog sich auch Spanos von dem Schauplatz seiner bisherigen Thätigkeit über die Grenze nach Thessalien zurück. Hatte er sich doch bereits hin⸗ länglich genug erworben, um, nunmehr ein wohlhabender Mann, sich in dem vier Stunden von der Grenze des König⸗ reichs gelegenen kleinen thessalischen Städtchen Almyro al⸗ Viehhändler niederzulassen und eine schöne Frau heimzuführen. Er soll dort sogar als Beamter dem türkischen Gouvernement Dienste geleistet haben und, wie von seinen Vertheidigern be⸗ hauptet wurde, vom Sultan begnadigt worden sein. Jeden⸗ alls scheint man ihn türkischer Seits in Almyro nicht behelligt zu haben; auch hat ihn Griechenland nicht reklamirt, da ein Auslieferungsvertrag bis zur Zeit zwischen beiden Nachbar⸗ staaten nicht besteht.
Nachdem in Folge der Unruhen der letzten beiden Jahre das Räuberwesen in Thessalien und, in vereinzelten Erschei⸗ nungen, auch an der griechischen Grenze wieder in Aufnahme gekommen ist, so scheint dem Spanos seine frühere Beschäfti⸗ gung wieder in den Sinn gekommen zu sein. Er fing wieder an Besuche auf dem benachbarten griechischen Gebiete zu machen, sei es auch nur, um seine
ö etwas zu vervollständigen. „Ein Sergeant von den
an der Grenze stationirten Truppen, Gregorios Pappadimitro⸗ pulos, befand sich am 2. August d. J. mit fünf Soldaten an einer nahe an dem thessalischen Gebiete gelegenen einsamen
bewaldeten Gebirgsgegend, Risalion, als zwei Civilisten ihm die Mittheilung machten, der berüchtigte Spanos komme mit sechs Mann heran. Nach schnell gefaßtem muthigen Entschluß ließ der Sergeant seine Leute sich in unmtttelbarer Nähe ver⸗ stecken und bereit halten; er selbst blieb, das Gewehr bei Seite setzend, am Wege stehen. Als der gewesene Räuber⸗ auptmann sich näherte, trat er ruhig an denselben heran, egrüßte ihn und bot Tabak an. Mit raschem Griff um⸗ schlingt er mit seiner herkulischen Kraft den Leib des Räubers, ehe dieser noch zu den Waffen greifen kann. Während er sich selbst vorläufig durch den Körper seines Gefangenen deckt, er⸗ öffnen die Soldaten mit ihren Hinterladergewehren ein Gchnellfeuer auf die Genossen des Spanos. Der eine von
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denselben wird erschossen, die übrigen, zum Theil verwundet, entkommen.
Bei der Kunde von der Gefangennahme des Spanos verbreitete sich durch die Athenische Presse das Gerücht, der⸗ selbe sei auf türkischem Gebiete gefangen genommen, und die türkische Regierung werde gegen eine Aburtheilung desselben Seitens der griechischen Gerichte Protest einlegen. Die Ver⸗ theidigung hat dieses Moment, sowie die angebliche Begnadi⸗ gung Seitens des Sultans bei den Gerichtsverhandlungen in erster Linie vorgebracht. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß die türkische Regierung nach Einziehung näherer offtzieller Erkundigungen über den thatsächlichen Vorgang, von einer solchen Reklamation Abstand genommen hat.
Auf einer in Athen während der Gerichtsverhandlungen abgenommenen Photographie erscheint Spanos in der Kleidung,
in welcher er gefangen wurde. Er ist von nur schmächtiger Gestalt und steht jetzt im Alter von 45 Jahren. Niemand
würde seinem Aeußeren nach einen so abgefeimten Verbrecher bht
in ihm vermuthen können. Charakteristisch ist der durch⸗ bohrende Blick seiner Augen. 8 An dem Tage der Schwurgerichtsverhandlung hatte sich eine unzählige Volksmenge aus der Stadt und der Umgegend vor dem Sitzungshause und in den benachbarten Straßen ein⸗ gefunden. Als man den Verbrecher herbeiführte, wurde er draußen von der Volksmenge mit einem weithinschallenden Pereat (zära, zäro) empfangen. Der Angeklagte hatte sich fünf Vertheidiger bestellt, unter ihnen den einstmaligen Pro⸗ fessor des Völkerrechts an der Universität Athen, Herrn Saripolos. Der letztere bestritt in längerer Rede die Kom⸗
petenz des Gerichtshofes, weil, wie oben schon erwähnt, Spanos
angeblich als türkischer Unterthan auf türkischem Gebiete ge⸗ fangen genommen worden sei, und er verglich dabei den vor⸗ liegenden Fall mit der Erschießung des Duc d'Enghien durch Napoleon den Ersten, wurde aber wegen dieses unpassenden Vergleiches von dem Präsidenten ernstlich verwiesen.
Nachdem Seitens der anderen Vertheidiger noch ver⸗ schiedene Einwände, z. B. die stattgefundene Begnadigung durch den Sultan, von dem Gerichtshof verworfen waren, schritt derselbe zum Zeugenverhör. Alle oben angeführten Verbrechen wurden erwiesen: weder der Angeklagte versuchte dieselben abzuleugnen, noch die Vertheidigung sie abzuschwächen. Als Spanos vom Präsidenten gefragt wurde, was er selbst zu seiner Vertheidigung vorzubringen habe, antwortete er mit lauter Stimme: „Es ist wahr, ich bin ein Räuber gewesen, seit fünf Jahren bin ich aber ein ordentlicher Mensch gewor⸗ den, bitte, lassen Sie mich gehen.“ Nachdem sich die Ge⸗ schworenen darauf zur Berathung zurückgezogen hatten, sprachen sie einstimmig das Schuldig aus. Das Urtheil lautete auf Hinrichtung mit dem Beil, und zwar an dem Platz seiner größten Schandthaten bei Livadia. Der Angeklagte befragt, ob er hierauf etwas zu erwidern habe, antwortete, ohne die geringste Bewegung zu verrathen, mit einem „Nein“.
Die Vertheidiger legten gegen das Urtheil Protest ein, weil bei den Gerichtsverhandlungen Formfehler vorgekommen sein sollten. Ehe das Urtheil vollstreckt werden kann, hat der griechische Kassationshof „Areopag“ hierüber noch zu entscheiden.
Inzwischen befindet sich Spanos in der jetzt als Kriminal⸗ gefängniß dienenden einstmaligen türkischen Moschee Mendressé
u Athen, ist anscheinbar guter Dinge und hofft angeblich, sich aus diesmal aus der schwierigen Affaire noch heraus⸗
winden zu können.
Unter dem Vorsitz Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen fand gestern, Montag, Abend im „Englischen Hause“ die Jahresversammlung der Victoria⸗ National⸗Invalidenstiftung statt. Nachdem Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit die Versammlung eröffnet hatte, erstattete der VPorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses, Staats⸗Minister von Stosch, den Jahresbericht. Nach demselben sind der Stiftung im letzten Verwaltungsjahre mehrere Legate und Geschenke zugeflossen. Aus dem Centralfonds wurden 1174 Invaliden und Hinterbliebene Gefallener fortlaufend mit zusammen 169 632 ℳ 55 ₰, 400 Inva⸗ liden und Hinterbliebene Gefallener einmalig mit zusammen 25 672 ℳ 95 ₰, zusammen 1574 Personen, bezw. Familien, mit insgesammt 195 305 ℳ 50 ₰ unterstützt. An Zweigvereine wurden 13 956 ℳ gezahlt. Es sind somit von der Centralverwal⸗ tung im Ganzen 209 261 ℳ 50 ₰ zu Unterstützungen in Ausgabe gekommen. An Bade⸗ und Kurkosten sind im letzten Jahre bewihligt worden 6526 ℳ 5 ₰. Die Einnahmen, unter ihnen wieder ein sehr namhaster Beitrag von Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin, betrugen im ver⸗ flossenen Verwaltungsjahre 108 904 ℳ 21 ₰, das Kapitalvermögen des Centralfonds der Stiftung am 3. August 1879 2 092 453 ℳ30 ₰. Die Gesammtlage des Centralfonds stellt sich als eine nicht ungünstige dar. Die Stiftung zählt 126 Zweigvereine, von denen jedoch nur 122 ihren Jahresbericht eingesandt haben. Diese 122 Zweigvereine haben im verflossenen Verwaltungsjahre 771 Invaliden mit 29 868 ℳ 69 ₰ und 681 Hinterbliebene Gefallener mit 51 920 ℳ 35 ₰ unterstützt. Der Kapitalbestand dieser 122 Zweig⸗ vereine betrug am 3. August 1879 649 570 ℳ 56 ₰. Der geschäfts⸗ führende Ausschuß wurde durch Akklamation wiedergewählt, worauf Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz die Versamm⸗ lung für geschlossen erklärte.
Das neu begründete, vierteljährlich erscheinende Jahrbuch der Königlich Preußischen Kunstsammlungen (Berlin, Weid⸗ mannsche Buchhandlung), bringt, wie in der kurzen Anzeige desselben bereits mitgetheilt wurde, außer den amtlichen Berichten über die Vermehrung der Sammlungen oder künstlerische, durch öffentliche Fonds unterstützte Unternehmungen, in einem zweiten, „Studien und Forschungen“ betitelten Theile ferner Beiträge, „welche, wesentlich auf dem Material der Königlichen Sammlungen beruhend, die fachmän⸗ nische Verwerthung desselben zu fördern“ bestimmt sind und die Ge⸗ biete der mittelalterlichen und neueren Kunstgeschichte umfassen, wäh⸗ rend die eigentliche Archäologie den Fachzeitschriften überlassen blei⸗ ben und nur ausnahmsweise in Betracht gezogen werden foll. Mit der Redaktion ist der Direktorial⸗Assistent bei der Königlichen National⸗Galerie, Bibliothekar Hr. Dr. R. Dohme betraut. Das vorliegende 1. Heft (aus dem die amtlichen Berichte über die neuen Erwerbungen an dieser Stelle bereits mitgetheilt worden sind) bringt in diesem Theile an der Spitze einen Aufsatz von Dr. Julius Fried⸗ länder (Direktor des Münzkabinets) über die italienischen Schaumünzen des 15. Jahrhunderts (1430 — 1530), deren das Königliche Münzkabinet eine besonders reiche Sammlung besitzt. Dieselbe, ursprünglich von Elisa Bacciocchi, der Schwester Napoleons I., Großherzogin von Toskana, herrührend, wurde nach mehrfachem Besitzwechsel aus den Händen des Vaters des Verfassers für das Museum erworben. Der Letztere giebt zu⸗ nächst belehrende Aufschlüsse über die Technik der Herstellung dieser Medaillen, ihr erstes Auftreten, ihre Verwendung, und sodann eine chronologische Reihe der Künstler, sowie der Orte, wo sie gelebt haben. Die gegossenen Medaillen beginnen nach dem Verfasser um das Jahr 1430; die ältesten Schaumünzen aber sind nicht von Vittore Gabello, wie in vielen Kunstgeschichten zu lesen. Bereits 1390 wurde die Kunst des Schneidens von Medaillenstempeln in Padua wiedergeboren, welches den Carraresen gehörte, an deren Hofe Petrarca, der erste Sammler römischer Münzen, lebte.
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z die Verwendung betrifft, so
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sind die gegossenen Medaill zwar, gleich allen Kunstwerken, um ihrer selbst willen gemacht, jedo sind viele davon auch in Fundamente und Mauern neu errichtetsr Gebäude vergraben oder vermauert. Die einzelnen Künstler soll stichkabinets, Hr. Dr. Friedrich Lippmann, beginnt sodann die B⸗ schreibung einiger noch nicht beschriebenen Blätter des X bis XVII. Jahrhunderts in der unter seiner Obhut stehenden Sammlung. Zunächst ist es ein italienischer Kupferstich, der liebreizende Kopf einer jungen vornehmen Dame in der Tracht des XV. Jahr⸗ hunderts, welcher in Kupferlichtdruck reproduzirt und seiner Ent⸗ stehung nach untersucht wird. Der Stich zeigt eine eigenthüm. liche Verbindung von völlig primitiver Technik und in der hohen künstlerischen Qualitäten. Der leise sentimentale Anflug in dem zarten durchgeistigten Typuz des fein umrissenen Gesichts gemahnt an die Büste der Marietta Strozzi im hiesigen Museum. An reizvoller Schönheit aber stelt ihm das dem Lionardo zugeschriebene köstliche Frauenbildniß des britischen Museums wohl am nächsten. Und doch ist der Stich mit einem Instrumente ausgeführt, das scheinbar gat geeignet war, zarte und feine Striche zu bilden, und das vielleicht mehr ein Ciselier⸗Eisen als ein schon gehörig vorgerichteter Grabstichel gewesen, während die Be⸗ lebung des Contours durch leichte Kolorirung erreicht ist. Der Stich weist ebenso wie der Charakter der Zeichnung und die Kopf⸗ tracht auf die Zeit um 1450, jene Zeit hin, in welcher die Kupfer⸗ stichkunst erst erfunden wurde, und zwar auf die im harten Material geschulte Hand eines Metallarbeiters. Am ehesten möchte ihn sich der Verfasser daher hervorgegangen denken aus der Hand eines jener Medailleure des Quattrocento, die wie Vittore Pisano geschickte / Maler oder so vielseitige Talente waren, wie Matteo der Pasti, ohne daß es jedoch möglich wäre, die Person des Urhebers zu bestimmen. — Von ästhetischem Interesse ist der Beitrag über die Sarkophage der Sakristei von San Lorenzo in Florenz von Dr. Her⸗ mann Grimm. Gestützt auf die heimlich nach Michel Angelo's Origi⸗ nalen gefertigten kleinen Kopien des Bildhauers Tribolo, sowie auf die Analogie des Monuments Pauls III. in der Peterskirche zu Rom, behauptet der Verfasser, die berühmten Gestalten des Tages und der Nacht, der Morgen⸗ und Abendämmerung auf den Grab⸗ mälern der beiden Medizäer, des Giulano und Lorenzo in Florenz hätten eine mit den Intentionen des Meisters in Wider⸗ spruch stehende Anordnung und Lagerung erfahren. In feinsinniger, durch mehrere Zeichnungen frappant überzeu⸗ gender Begründung wird diese Ansicht von ihm vertreten. — Weiter berichtet Hr. Direktor Lippmann über drei A utographen von Dürer, die im Kupferstichkabinet aufbewahrt werden. Das eine ist eine undatirte Zuschrift an den damals in Wien sich auf⸗ haltenden Nürnberger Rath und Staatsmann Christoph Kreß, ein „Denck tzettell“, in welchem der Künstler bittet, bei dem Kaiser Maximilian in seinen Angelegenheiten zu sprechen; das andere der Entwurf zu der Bestätigungsurkunde, welche sich Dürer von Kaiser Karl V. erbitten wollte, um gewisse Zahlungen zu erhalten, die ihm vom Kaiser Marximilian für gemachte Arbeiten zugesagt waren. Beson⸗ ders interessant aber ist ein Blatt aus Dürers Gedenkbuch, das seit Campe's Publikation der „Reiquien von Albrecht Dürer“ ebenso wie das erstere für verschollen galt. Es enthält, wie eine Aufschrift auf dem Umschlag von einer Hand des 16. Jahrhundert⸗ sagt: „Albrecht Dürers seligen Aigen hantschrift, wie sein vatter vnd Muetter gestorben, Auch wie er dass groste wunderwerck so er all sein tag gesehen, nemlich ein Crucifix, so in ein hals hembt gefallen von himel herab, aigentlich klar maß undt gestalt, wie solchs gewest, abgemalt.“ Das Blatt mit der freilich sehr ver⸗ blaßten Zeichnurg jenes Kruzifixes ist in einem dem Original täuschend ähnlichen Lichtdruck beigegeben und außerdem ebenso wie die beiden anderen Schriftstücke wortgetreu abgedruckt. Hr. Lippmann will mit dieser da kenswerthen Veröffentlichung zugleich eine An⸗ regung dazu geben, daß auch die übrigen, an verschiedenen Orten zerstreuten Schriften des Meisters nach und nach gesammelt und in authentischer Weise publizirt werden möchten. — Alwin Schultz theilt sodann die Beschreibung mit, welche der bekannte Humanist Dr. Hartmann Schedel (geb. zu Nürnburg 1440, gest. daselbst 1514), über die zerstörten Wandmalereien im Prämonstratenser⸗ Kloster zu Brandenburg, darstellend die 7 freien Künste (Licture nobiles septem arcium liberalium et mechanicarum, theologiae et medicine cum pulcerrimis sentenciis philosophorum) giebt, und läßt dann noch (aus derselben Handschrift) eine Beschreibung von Wandgemälden folgen, die sich ehedem in S. Agostino degli Eremi⸗ tani zu Padua vorfanden. Beide Schilderungen dürften für die Beurtbeilung und Erklärung der weltberühmten Ra⸗ faelschen Wandgemälde in der Stanza della Segnatura des Vatikans nicht ohne Werth sein. — Den Schluß bildet ein Beitrag von E. Dobbert: „Zur Entstehungs⸗ geschichte des Kruzifixes“, in welchem zwei (abbild⸗ lich mitgetheilte) Relieft, das eine von der hölzernen Thür der Kirche Sta. Sabina zu Rom, das andere eine Elfenbeinplatte italienischer Arbeit im britischen Museum, besprochen werden. Das erstere hält der Verfasser im Gegensatz zu früheren Annahmen, welche die Ent⸗ stehung der Thür in das 12. oder 13. Jahrbundert setzen, wie das letztere für Werke der altchristlichen Kunstepoche aus dem V. Jahr⸗ hundert. Sie sind insofern bemerkenswerth, als sie zeigen, wie sich damals der Uebergang von der symbolischen Richtung der freund⸗ lichen, milden Katakombenkunst mit ihrer Scheu vor der unmittel⸗ baren Darstellung des körperlichen Leidens zu jener strengeren, histori⸗ sirenden Tendenz vollzog, welche auch den Märtyrertod darzustellen wagte und später in abstoßenden Realismus ausartete. .
Die Ausstattung der auf Büttenpapier gedruckten Zeitschrift ist würdig und vornehm.
Die nicht abgeholten Gewinne der Lotterie der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung müssen nunmehr aus dem Verwaltungs⸗ gebäude derselben weggeschafft werden, weil sämmtliche Baulichkeiten den Käufern zu übergeben sind. Der Ausschuß hat deshalb ein Ab⸗ kommen mit der Firma Fränkel & Co., Mittel⸗ und Schadowstraßen⸗ Ecke, Besitzer des Hotel des Ventes, getroffen, nach welchem sämmt⸗ liche Gegenstände obiger Firma übergeben werden; die Kontrolle wird durch Beamte der Ausstellung geführt. Vorläufig können daselbst die Gewinne noch abgeholt werden; später wird zum auktionsweisen und freihändigen Verkauf geschritten. Bestimmt ist noch nicht, bis wann die Gewinne noch ausgehändigt werden; es hängt dieses von der Entscheidung resp. Bestimmung des Gerichts ab, welche täglich er⸗ wartet wird. Jedenfalls wird hierüber noch eine Bekanntmachung ergehen.
in einer Forsetzung betrachtet werden. — Der Direktor des Ku p 1
Lausanne, 29. Dezember. (W. T. B.) Wie die „Gazette de Lausanne“ meldet, wären in dem Gotthard⸗Tunnel nur no etwa 400 m zu durchstechen; die Arbeiter in dem nördlichen Theile des Tunnels hätten bereits deutlich die Detonationen der Minen in dem südlichen gehört.
Dundee, 29. Dezember. (W. T. B.) Bei dem gestrigen Eisenbahnunglück auf der Brücke über den Tay sind, wie es nachträͤglich heißt, ungefähr 80 Personen umgekommen. Von den Verunglückten ist Niemand gerettet worden.
Boston, 29. Dezember. (W. T. B.) Eine in Devonshire⸗ Street und Federal⸗Street ausgebrochene Feuersbrunst hat ver⸗ schiedene Waarenlager vernichtet. Der auf 1 Million Dollars geschätzte Schaden ist durch Versicherung gedeckt.
—
Redacteur: J. V.: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
Vier Beilagen Cinschliehlich Börsen⸗Beilage).
Berlin:
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114623)
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zum No. 305.
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Erste Beilage Anzeiger und Königlich Preußischen
E11” Dienstag,
Preußischen Ataats-Anzeigerg: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
R.
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Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition
des Zeutschen Rrichs-Anzeigers und Königlich
1 Steckbriefe und Untersachungs-Sachen.
2. Baih Ee ne. Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufse, Verpachtungen, Submissienen etc.
8 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Fteckbriefe und Untersuchungs⸗ Pachen.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Gärtner Carl Eugen Eiselen, geboren em 20. Mai 1857 zu Schönau, Kreis Schlochau, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Dieb⸗ stahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in unser Gefängniß zu Berlin, Haus⸗ voigtei⸗Platz Nr. 14, abzuliesern. Berlin, den 20. Dezember 1879. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht II. Beschreibung: 22 ½ Jahre, Statur: schlank, hager, Haare:
ond.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der unterm 31. De⸗ zember 1878 hinter dem Kommis Oscar Jacob Ebstein wegen wiederholter qualifizirter Urkunden⸗ fälschung erlassene Steckbrief ist erledigt. Berlin, den 22. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 83.
Steckbrief. Eegen den Steinschläger Karl Lehmaun aus Wendisch⸗Buchholz, welcher flüchtig ist und dessen Signalement nicht angegeben werden kann, ist die Untersuchungshaft wegen dringenden Verdachtes rechtswidriger Zueignung der dem Schlossergesellen Ernst Ferdinand Einsporn aus Ritschütz bei Schwiebus am 21. oder 22. Septem⸗ ber er. zu Groß⸗Köris entwendeten 17 ℳ 20 ₰ verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefaͤngniß zu Königs⸗Wuster⸗ hausen abzuliefern. Königs⸗Wusterhausen, den 20. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter dem Arbelter Stanislans Wysoczynski aus Russisch Polen, zuletzt in Ritschenwalde, Kreis Obornik, aufhaltlich, unterm 27. November 1879 in Nr. 284 erlassene Steckbrief ist erledigt. Posen, den 27. De⸗ zember 1879. Königliche Staatsanwaltschaft.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ll.adungen u. dergl.
Verkaufsanzeige. In Sachen des Köthners Friedr. Bockelmann in Bockelkathen, und Genossen, Glaubiger, gegen den Abbauer Fritz Reimer und dessen Ehefran in Bockelkathen, Schuldner, wegen Subhastation, soll die den letzteren gehoͤrige Abbauerstelle Nr. 8 zu Bockelkathen — Areal von etwa 2 ba 13 ar 98 qm und Gebäuden — da im heutigen Termine für die⸗ selbe nur 5220 ℳ geboten sind, anderweit in dem dazu auf Mittwoch, den 28. Jannar 1880, 10 Uhr Morgens, vor dem hiesigen Gerichte anberaumten, gesetzlich letzten Termine verkauft werden. Kaufliebhaber werden damit eingeladen Bleckede, den 24. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. Roscher.
[13902] Oeffentliche ustellung.
Die Wittwe des Martin Fix, Elisabeth, geb.
Klee, zu Fechenheim, vertreten durch den Rechtsanwalt
Manns II. zu Hanau, klagt gegen den Philipp Heinrich Fix, ebendaher, zur Zeit in unbekannter Abwesenheit lebend, aus Cessionsurkunde vom 31. August 1878, mit dem Antrage auf Verurthei⸗ lung zur Zahlung von 3424 ℳ 30 ₰ (1997 Fl. 30 Kr.), nebst 6 % Verzugszinsen seit 31. August 1878 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Hanau
auf den 3. März 1880, Vormittags 11 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Hanau, den 16. Dezember 1879. Kästner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
146571 Oeffentliche Zustellung mit Ladung.
Fsolgender Auszug wird dem nachgenannten Mit⸗ eklagten und ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ altsort ab wesenden Jacob Woll hiermit öffentlich
ugestellt. 3 Klageschrift ür Juliana Friederike Diehl, ohne Gewerbe, in omburg wohnend, Wittwe des allda verlebten Kaufmannes Christian Danner, eigenen Namens der bestandenen Gütergemeinschaftiwegen, sowie als Vor⸗ münderin ihrer mit demselben erzeugten, noch minder⸗ jährigen Kinder, als: 1) Eduard August, 2) Juliang Charlotta, 3) Friederika Carolina, 4) Rudolf Johann Jacob, 5) Carolina Maria und 6) Jacob Rudolf Danner, diese als Erben ihres Vaters, Klägerin, vertreten durch ihren Bevollmächtigten Geschäftemann Rammel in Homburg;
gegen die Kinder und Erben der zu Erbach verlebten Eheleute Jacob Woll und Franzisca Ecker, als: 1) Johann Woll, Tagner, 2) Peter Woll, abrikarbester, 3) Katharina Woll, Chefrau von einrich Schmitt, Fabrikarbeiter, und Letzterer selbst der ehelichen Ermächtigung und Gütergemein⸗ aft wegen, sowie auch als Vormund des nach⸗ genannten Minderjährigen, 4) Jacob Woll, Ackerer, 5 8
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Oeffentlicher
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den 30. Dezember
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Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
8. Theater-Anzeigen. 8 In der Börsen-
9. Familien-Nachrichten. beilage.
Inserate nehmen ant die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Hnasenstein & Bogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annonren⸗Bureaus. —
ohne bekannten Aufenthaltsort in Amerika ab⸗
nisend. 9) Wal⸗ minderjährig, Fabrikarbeiter, wmo nicht ander b
Bekiagie⸗ s gesagt, in Erbach wohnend,
Der Mitbeklagte Jacob Woll wird andurch vor das Kgl. Amtsgericht Homburg geladen und auf⸗ gefordert, in dem zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits durch den Kgl. Ober⸗Amtsrichter auf Mittwoch, den achtzehnten Februar 1880, Morgens neun Uhr, anberaumten Termine zu erscheinen, um antragen zu hoͤren:
Königl. Amtsgericht wolle die Beklagten in ihren angegebenen Eigenschaften pro rata ihres Erbtheils und hypothekarisch für das Ganze verurtheilen, an Klägerin den Betrag von zwei und zwanzig Mark fünf und zwanzig Pfennig als Rest für von dem⸗ selben den verstorbenen Eltern der Beklagten unterm 16. Januar 1877 gelieferte Waaren mit 6 Prozent Zins vom 16. Dezember 1878 an und die Prozeß⸗ kosten zu bezahlen; auch das zu erlassende Urtheil für vorläufig vollstreckbar erklären.
Homburg (Pfalz, den 19. Dezember 1879.
Der Kgl. Amtsgerichtsschreiber. Kaul.
114610) Oeffentliche Zustellung.
Schmied Josef Knapp von Obrigheim und Peter Gottmann von da, Beide vertreten durch Herrn Anwalt Schumann hier, klagen gegen die Rechtsnachfolger des Josef Anton Günther von Obrig⸗ heim als dessen Erben:
1) Johann Friedrich Günther von Obrigheim,
2) Johann Josef Günther von da,
3) Andreas Günther unbekannt wo, abwesend in Amerika, und gegen Josef Anton Günther Wittwe von Obrigheim, aus Darlehen, Miethe, Mühewaltung und Werk⸗ verding mit dem Antrage, die Beklagten und zwar die beklagtischen Erben haftbar für das Ganze, die die beklagtische Wittwe haftbar für die Hälfte zur Zahlung von a. 86 ℳ und 5 % Zins vom 12. April 1879, ferner 70 ℳ 85 ₰ nebst 5 % Zins vom Klagezustellungstage an, sowie der Kosten des bedingten Mandatsverfahrens an den Kläger Josef Knapp, - b. 24 ℳ und 5 % Zins vom Klagezustellungs⸗ tage an den Kläger Peter Gottmann, zu verurtheilen und laden die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor Gr. Amts⸗ gericht Mosbach auf Mittmwoch, den 4. Februar 1880, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten Andreas Guͤnther wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mosbach, den 24. Dezember 1879. 1
Der Gerichtsschreiber des Er. Amtsgerichts. ““ Sigmond.
(146561 Oeffentliche Vorladung.
Band XIII. Blatt 12 des Grundbuchs der Stadt Greifswald steht in Rubr. III. Nr. 4 auf dem Grundstück Roßmühtenstraße Nr. 12, früher 12a., in Greifswald folgende Post eingetragen:
650 Thaler, geschrieben sechshundert fünfzig Thaler nebst 5 % Zinsen auf 6monatliche Kün⸗ digung für die Geschwister Plath zu Stral⸗ sund.
Die über dieselbe ausgefertigte Urkunde soll ver⸗ loren gegangen sein und ist deren Kraftloserklärung vom eingetragenen Besitzer Tischler Eduard Güt⸗ schow und von den Gläaubigern beantragt.
Demgemäß werden die unbekannten Inhaber die⸗ ser Urkunde, sowie jeder unbekannte Berechtigte aufgefordert, ihren Widerspruch gegen die Kraftlos⸗ erklärung spätestens in dem auf
den 9. Febrnar 1880, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle anberaumten Termin anzumelden, widrigenfalls in diesem Termine sie mit ihrem Recht ausgeschlossen werden, die Urkunde für kraft⸗ los erklärt werden wird.
Greifswald, den 20. Dezember 1879.
Königliches Amtsgericht. III.
1147271 Oeffentliche Ladung.
Die Kirchenstistung Roden, vertreten durch den Königlichen Advokaten Koch zu Lohr, klagt gegen die Bauernwittwe Margaretha Siegler III. von Steinfeld, deren Aufenthalt zur Zeit unbekannt ist, auf Zahlung eines Kapitals von 342 ℳ 85 ₰ nebst 5 % Zins hieraus vom 9. April 1879 an, so⸗ dann von 27 ℳ 42 ₰ Zinsrückstand für den 9. April 1879 und ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlich bayerischen Landgerichts Aschaffenburg Dienstag, den 9. Mürz 1880,
Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieses bekannt gemacht.
chaffenburg, den 20. Dezember 1870. die (Heasacelteren des Königlichen Landgerichts.
Bertels, Königl. Ober⸗Gerichtsschreiber.
“
114663] HOeffentliche Ladung.
In Sachen Georg Schenk, ledig, in Grünsfeldhausen gegen Johann Maag von da und dessen minderjährigen Kinder: Georg, Maria und Anna Maag, unter Vormundschaft des Vaters Johann Maag von da. IJ. Zur Publikation der Erlösverweisung ist Tag⸗ fahrt festgesetzt auf Donnerstag, den 22. Januar 1880, 8 „Vormittags 8 Uhr, im Geschäftszimmer des unterzeichneten Notars.
II. Hierzu wird der flüchtige Schuldner, dessen Aufenthaltsort diesseits unbekannt ist, mit dem An⸗ fügen öffentlich eingeladen, daß ihm in der Zwischen⸗ zeit die Einsicht der Verweisung gestattet ist und Einwendungen gegen die Verweisung in der Tag⸗ fahrt oder schriftlich vor derselben vorzubringen sind, ansonst die Verweisung als von ihm genehmigt be⸗ trachtet und ausgefertigt wird.
Tauberbischofsheim, den 24. Dezember 1879.
Der Vollstreckungsbeamte: 8 A. Weindel, 8 Großh. Bad. Notar.
114668 Gläubiger⸗Benachrichtigung.
In Folge richterlicher Verfügung werden dem Schreiner Lösle in Denzlingen Sfolgende Liegen⸗ schaften
Montag, den 19. Jäuner 1880, .“ Vormittags 112 Uhr, im Schulhaus in Denzlingen öffentlich versteigert, wobei der Zuschlag erfolgt, wenn der Anschlag oder mehr geboten wird.
Eegenwärtige Ankündigung wird dem Gläubiger
Jobann Lösle, Müller in Afrika, mit der Auffor⸗ derung zur Nachricht mitgetheilt, den Betrag seiner Forderung spätestens in der Versteigerungstagfahrt bei dem Vollstreckungsbeamten anzumelden, damit 8 bei Verweisung des Erlöses berücksichtigt wer⸗ den kann. Zugleich wird derselbe auf §. 79 des bad. Ein⸗ führungsgesetzes zu den Reichsjustizgesetzen hinge⸗ wiesen, wornach die auf Grund der Verweisung geschehende Zahlung des Steigerungspreises die Wirkung hat, daß die versteigerten Guter von der Unterpfandslast befreit werden.
Schließlich bemerkt man noch, daß das Schätzungs⸗ protokoll 14 Tage lang von dem Steigerungstage bei dem Gemeinderath zur Einsicht jedes Betheiligten hinterlegt ist.
1) 9 Ar Garten mit Hofraithe, worauf eine neue Behausung mit Scheuer und aller übrigen Zugehörde steht, unten im Dorf Menelingen, tax. . 6000 G
2) 9 Ar 99 Meter Acker im Schutz⸗ EE
3) 3 Ar 87 Meter Steinhalden, tax.
Reben in den
Gr. Notar
Emmendingen, den 8. Dezember 1879. 8 A. Starck. “
(118981 Aufgebot. “
Nr. 5294. Die frühere bad. Militärverwal ung, jetzt der Reichs⸗Militärfiskus, hat von der Gr. bad. Domänenverwaltung nachstehende Grundstücke auf Plan 8 des Atlas der Gemarkung Lörrach Nr. 542, Baslerstraße Nr. 27, einerseits neben der Domänen⸗ verwaltung und der Zollverwaltung, andererseits neben den zur Köchlinschen Fabrik gehörigen Grund⸗ stücken erworben:
1) Kaserne, bestehend aus dem Hauptgebäude, dem nördlichen und südlichen Seitenflügel,
2) Waschhaus und Hollschopf, “
3) Abtrittgebäude mit Durchgang,
4) 5 Ar 13 Qu.⸗M. Garten,
5) 23 Ar 59 Qu.⸗M. Hofraithe.
Der Eigenthumserwerb dieser Grundstücke ist zu Grundbuche nicht eingetragen, weshalb der Gemeinde⸗ rath die Gewähr verweigert. Auf Antrag werden nun alle Diejenigen, welche in den Grund⸗ und Unterpfands⸗ büchern nicht eingetragene und auch sonst nicht be⸗ kannte dingliche oder auf einem Stammguts⸗ oder Familiengutsverband beruhende Rechte an diesen Liegenschaften haben oder zu haben glauben, auf⸗ gefordert, solche spätestens in dem auf
Montag, den 15. März 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem Gr. Amtregerichte dahier anberaumten Auf⸗ gebotstermine anzumelden, widrigenfalls die nicht angemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt werden würden. Lörrack, den 20. Dezember 1879. richtsschreiber des Gr. Amtsgerichts. Baumann.
K. Amtsgericht Göppingen. Aufgebot. G
Die Wittwe des Bauern Jakob Grözinger in Adelberg hat das Aufgebot eines von der Pfleg⸗ schaft des entmündigten Bauern Johannes Bosch von Börtlingen ihr am 2. Mai 1876 ausgestellten Pfandscheins beantragt, nach welchem ihr Pflegschaft eine „kapitalisirte Kaufschillingsschuld von 1800 ℳ“, wovon 1550 ℳ vom 1. Januar 1875 an zu 4 % verzinslich, die weiteren 250 ℳ aber unverzinslich waren, durch zwei Unterpfänder
“
[14378]
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diese
hat versichern lassen. Der Inhaber dieses Pfand⸗ scheins wird aufgefordert, spatestens in dem auf eeh; den 12. Juli 1880,
korgens 8 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte seine Rechte anzumelden und den Pfandschein vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird. Den 22. Dezember 1879.
Oberamtsrichter: Jetter.
116¹8. Aufgebot
Der Kaufmann Benno Barnch zu Berlin hat das Aufgebot eines von Max Landsberg ausge⸗ stellten, von Louis Sperling angenommenen Wech⸗ sels de dato Stettin, den 20. September 1878, über ℳ 300, zahlbar am 1. Oktober 1879, bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf ven 6. Inli 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Terminszimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ 1 die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Stettin, den 20. Dezember 1879.
Kdoönigliches Amtsgericht.
Aufgebot. Von Amtswegen werden die Inhaber der nach⸗ folgenden beiden, auf dem Foliam des Zimmermanns Jürgen Heinrich Michelsen wail. zu Heide im Norder⸗ dithmarscher Schuld⸗ und Pfandprotokoll proto⸗ kollirten, angeblich verloren gegangenen Urkunden, nämlich einer Obligation an den Pfennigmeister Griebel in Heide vom 19. Februar 1842 über 256 Mk. 11 Sch. v. S. H. Crt. oder 136 Rbthlr. 852 ⁄ Sch., sowie einer Obligation anClaus Johann Kühl in Barkenholm als Besitzer der Güter seines Vaters vom 21. Dezember 1849 8⅛ über 200 Mk. S. H. C. aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. März 1880, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte auzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung derselben und die Löschung der Protokollate erfolgen wird. Heide, den 8. Dezember 1879. “ Königliches Amtsgericht. Abtheilung
[14703] Aufgebot einer Amtskantion. . Nachdem der bei dem früheren Königlichen Kreis⸗ gerichte hierselbst beschäftigt gewesene Hülfsbote und Hülfsexekutor Friedrich Bartz aus dieser Stellung entlassen worden ist, werden auf Antrag der vor⸗ gesetzten Dienstbehörde alle Diejenigen, welche aus der Amtsführung desselben an die für ihn bei der Königlichen Regierung hier hinterlegten Amts⸗ kautsonsgelder zum Betrage von 62 ℳ 50 ₰ An⸗ sprüche zu haben glauben, aufgefordert, solche spä⸗ testens in dem auf den 2. März 1880, Mittags 12 Uhr, im Geschäftszimmer des unterzeichneten Gerichts anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls si mit denselben davon werden ausgeschlossen werden Potsdam, den 16. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
1146921 Ediktalladung. .
Es hat der Colon Heinrich Friedrich Schomaker Nr. 21 in Rabber verkauft:
1) an den Colonen Hermann Heinrich Meyer Nr. 1 in Rabber eine Fläche Ackerland im Rabber Ostfelde auf der s. g. Maate, Gemarkung Rabber, Grundsteuer⸗Mutterrolle Artikel 19, Kartenblatt 6, Parzelle Nr. 65, groß 1 Hektar 33 Ar 67 Qu.⸗M., an den Handelsmann und Schlachter Moses Meyer in Rabber die sub Artikelnummer 19 der Grundsteuermutterrolle von Rabber, Karten⸗ blatt Nr. 6, Parzelle Nr. 227 und 228 ver⸗ zeichneten Immobilien, als:
a. das Erbwohnhaus Nr. 21 zu Rabber,
b. den dazu gehörigen Hausgarten, groß 11. Ar 41 Qu.⸗M.,
c. den Hofraum, groß 8 Ar 77, Qu.⸗M., mit dem darauf stehenden Nebengebäude.
Auf Antrag der Käufer, welche sich gegen unbe⸗ kannte Rechte Dritter sichern wollen, werden alle Diejenigen, welche an den obenbezeichneten Grund stücken Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fidei kommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte insbesondere auch Servituten und Realberechti⸗ gungen zu haben vermeinen, aufgesordert, solche Rechte in dem auf
Donnerstag, den 26. Februar 1880, Morgens 11 Uühr.
auf hiesiger Amtsgerschtsftube anstehenden Termine
so gewiß anzumelden, als widrigenfalls für den sich
nicht Meldenden im Verhältnisse zu den neuen Er⸗ werbern das Recht verhoren geht.
Der demnächstige Ausschlußbescheid wird nur üeen Anschlag ay die Gerichtstafel veröffentlicht werden.
Wittlage, den 22. Dezember 1879.
Königliches Amtsgericht. II. Hermann.