1880 / 4 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Schwellenlieferung pro 1880.

9

Für das Jahr 1880 ist die Lieferung von 9000 Stück Mittelschwellen von Kiesernholz (pinus sil- vestris),

7000 Stück Mittelschwellen von Eichenholz,

300 Stück Stoßschwellen von Eichenholz und

800 laufenden Metern Langschwellen von Eichen⸗ holz zu vergeben. 1

Die Lieferungsbedingungen werden auf frankirte an unser Sekretariat dahier zu richtende Gesuche, welchen der Betrag von 30 beizuschließen ist, verabfolgt. 1

Angebote für den ganzen Bedarf oder einen Theil Pechcben⸗ sind versiegelt, portofrei und mit der

ufschrift: 8 1““ für 1880“ an uns einzusenden. 8

In e muß der Preis bei Mittel⸗ und Stkoßschwellen pro Stück, bei Langschwellen pro laufenden Meter, beides franko Darmstadt, an⸗ gegeben sein. 1

Die Eröffnung der einlaufenden Offerten wird in Verhandlung in unserem Sitzungs⸗ immer dahier 19. Januar 1880, Vormittags 10 Uhr, stattfinden. 6 Fühe den Schwellen soll je ein Viertel des ver⸗ gebenen Quantums in den Monaten März, April, Mai und Juni 1880 zur Ablieferung kommen. Darmstadt, den 2. Januar 1880.

Cirektion der Main⸗Neckar⸗Bahn.

Söhne in Frankfurt a. M. gegen Einlieferung der Obligationen nebst Talons und Zinscoupons Nr. 10 s 20 statt. h1“ Lübeck, den 3. Januar 1880.

Die Direktion 1 8 der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn⸗Gesellschaft.

v 8 Lübeck⸗Büchener

Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

A.

[257 2 22 2

Lübeckische Staats⸗Prämien⸗Anleihe. Die in der XVII. Ziehung am 1. Oktober 1879 ausgeloosten 46 Serien umfassen folgende Obli⸗

gations⸗Nummern: Serie 71 Nr. 1401 bis Nr. 1420 90 ö 7800 511 10201 10220 575 11481 11500 598 11941 11960 621 12401 12420 697 13921 700 13981 14000 716 14301 14320 737 14721 14740 759 15161 15180 770 15381 15400 957 19121 19140 990 19781 19800 19881 19900 20700 22020

aauausasaa aàasu 2 au a

995 1035 20681 1101 22001 1119 22361 1174 23461 1199 23961 1322 26421 1360 27181 27761

En,,.,.“—

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. s. w. von öffentlichen Papieren. 8

[307] Bekauntmachung.

In der nach den Bestimmungen des Allerhöchsten Privilegiums vom 21. Juni 1869 heute stattgefun⸗ denen Verloosung Burg'scher Stadtobligationen II. Emission sind nachfolgende Nummern Litt. B. à 100 Thlr., aleich 300 ℳ, gezogen worden: 71 206 295 365 396 419 464 708 719 721 731 749.

Die Inhaber werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung der Obligationen in coursfähigem Zustande nebst den Coupons Serie III. Nr. 2 bis 10 und Talons den Nennwerth der Obligationen von unserer Kämmereikasse vom 1. Juli 1880 ab in Empfang zu nehmen.

Vom 1. Juli 1880 ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf und es wird der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons bei der Auszahlung vom Kapital in Abzug gebracht. Die bereits gekündigte Obligation Litt. B. Nr. 89 aus der Verloosung von 1876 ist noch uicht einge⸗ löst und wird hierdurch wiederholt aufgerufen.

Burg, den 5. Dezember 1879.

Der Magistrat. Nethe.

Mit Bezug auf §. 52 unseres Gesellschafts⸗ Vertrages machen wir hierdurch bekannt, daß wir mit Genehmigung des Verwaltungsrathes für das Jahr 1879 eine Abschlags⸗Dividende auf unsere Antheilsscheine von 4 pCt. festgesetzt haben.

Die Auszohlung erfolgt gegen Einlieferung der mit dem Nummer⸗Verzeichniß zu begleitenden Abschlags⸗Dividendenscheine Nr. 5 in den Vor⸗ mittagsstunden vom 15. bis einschließlich den 31. Januar 1880

hier an unserer Kasse,

in Berlin bei der Direction der Disconto⸗

Gesellschaft, bei Herrn S. Bleichröder und

Herren Ehrecke, Fromberg & Co.,

in Frankfurt a. M. bei den Herren M. A.

von Rothschild & Söhne,

bei sämmtlichen preußischen Provinzial⸗ Banken 1

und in Leipzig bei der Leipziger Bank. Breslau, den 2. Januar 1880.

Schlesischer Vank⸗Verein Fromberg. Moser.

1100- Westfälische Glashütte vorm. Haarmann, Schott & Hahne

in Witten a. d. Ruhr. Laut Beschluß der außerordentlichen Generalver⸗ ammlung vom 18. ds. Mts. tritt die Gesellschaft mit dem 1. Januar 1880 in Liquidation. Gemäß, §. 243 des Handels esetzbuches fordern wir hiermit die Gläubiger auf, sich bei der Gesellschaft zu melden. Witten, den 31. Dezember 1879. 1— Der Vorstand. [287]1 1 Lübeck⸗Büchener Eisenbahn⸗ ² Gesellschaft. Bei der heute unter notariellem Beistande statt⸗ ehabten ersten Ausloosung der zu amortisirenden

Obligationen der Prioritäts⸗Anleihe unserer Gesell⸗ schaft vom Jahre 1876 sind folgende Nummern ge⸗

zogen: 155 701 810 953 990.

Iitt. A. zu 3000 Litt. B. 9 2000 1066 1126 1135 1157 3.

627 1846 19 Litt. C. zu 1000 2818 2848 2858 3323

663 3799 4464 4698 4702 4728 4762 4855 5059 187 5203 5229. Litt. D. zu 500 5517 5667 5688 5747 7006 7048 7214 7294 7512 7628 7702 7851 7902 8069 8121 8208 8840 9369 9442 9513 9581 9604 10401 10768 10785 10852 11044 11133 Die Auszahlung des Nennwerthes dieser Obli⸗ gationen findet vom 1. Juli d. Js. an bei der Hauptkasse unserer Gesellschaft auf dem hiesigen Bahnhose an allen Wochentagen von 10 bis 12 Uhr, owie bei der Norddeutschen Bank in Hamburg, der Berliner Handels⸗Gesellschaft und der

—— A—

1

285221 28661 35121 36801 38741 44541 45681 46461 48601 48781 49801 50141 50621 55201 56741 57821 58741 59881 6070¹1 62781 62801 63561

58760

59900

6072

62800

6282

63580

1“ Auf diese Obligationen sind in der, in Gegenwart

von Notaren, heute stattgehabten Verloosung fol⸗

gende Prämien gefallen: 8

10000 Thlr. auf Nr. 59892.

1500 Thlr. auf Nr. 62801.

1000 Thlr. auf Nr. 45690. b 500 Thlr. auf Nr. 49802, 57823.ͤ 140 Thlr. auf Nr. 14312, 15400, 19790, 20683,

23473, 45696, 46463,46465, 46473, 48789, 49807, 50160, 50624, 50633, 55211, 57825, 57829, 58747, 58751, 59887 62800, 63567, 63570. 115 Thlr. auf Nr. 19135, 60714.

56 Thlr. auf jede der übrigen Nummern. Vom 1. April d. J. an werden diese Prämien⸗ beträge gegen Rückgabe! der Obligationen und der dazu gehörigen Coupons und Talons mit Ein⸗ chluß des Coup. Nr. 17, dessen Zinsbetrag in der Prämie liegt ausgezahlt, auch die am 1. April 1880 fälligen Zinscoupons eingelöset nach Wahl der Inhaber 1 in Lübeck an der Stadtkasse werktäglich von 9

bis 12 Uhr, in Berlin bei Herrn Louis Steinthal Jum.,

Königstr. 57 a.

in Hamburg bei der Norddeutschen Bank, an letzteren beiden Stellen bis zum 30. April, später nur in Lübeck. 1

Die Coupons sind mit einem Verzeichnisse einzu⸗ reichen, welches die Anzahl und die Nummern der⸗ selben, den Betrag der Zinsen, sowie Datum und Namen des Empfängers enthalten muß. Zins⸗ 8 früherer Jahrgänge sind abgesondert zu ver⸗ zeichnen. zeiLibeck, den 2. Januar 1880.

Das Finanzdepartement.

N— 182 8 u 8 S2 2 a * v22 2 2u 2 * * 2 Sa u u n 2 82 2 n 2 a2u a22a2 au 2 2 a2 2

22aa8aas“

8 ¹

1266] Lübeckische Staats⸗Anleihe von 1850.

Folgende Obligationen dieser Anleihe sind in 1 von Notaren heute ausgelooset worden, als:

Litt. A. Nr. 175 317 403 437 652 Oo 1111690

Litt. B. Nr. 18 33 264 438 459 463 676 805 882 1025 1421 1516 1549 1715 1880 2191 2422 L.

Litt. C. Nr. 124 390 432 646 678 867 952 983 1097 1416 1538 1716 1780 1793 1828 1972 2076 2142 2185 166*

Litt. D. Nr. 84 307 355 407 549 556 632 696 829 830 908 1322 1418 8111111“

Die Einlösung derselben wird an den Werktagen vom 1. bis 15 Juli 1880, gegen Einlieferung der Original⸗Obligationen und aller später fällig wer⸗ denden Coupons, nach Wahl der Inhaber statt⸗

finden in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler erren Mendelssohn & Co.,

oder bei in Hamburg bei Herren Haller Söhle & Co., tadtkasse,

in Lübeck an der an der letzteren von 9 bis 12 Uhr Vormittags. Die Obligationen, deren Beträge bei genannten Bankhäusern in Berlin oder Hamburg nicht bis 15. Juli 1880 erhoben sind, werden später nur in Lübeck eingelöset. Ueber den Fälligkeitstermin hinaus werden die ausgelooseten Obligationen nicht weiter verzinset.

à 500

Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft in Berlin nd dem Bankhause M. A. von Rothschild &

Lübeck, den 2. Januar 1880.

23. März 1876 zur Einlösung am 2. Januar 1877 gekündigten

zur Einlösung nicht eingeliefect worden die

Von den laut unserer Bekanntmachung vom unserer 5prozentigen

Obligationen 1 1867 sind bisher

Prioritäts⸗Anleihe vom 1. Januar

Nummern 1994 und 1995. Lübeck, den 3. Januar 1880. .“ Die Direktion der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn⸗Gesellschaft.

[285] 1 8 Eutin⸗Lübecker Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft.

Bei der am 30. Dezember 1879 in Gegenwart zweier Notare erfolgten Ausloosung von 35 Obli⸗ gationen unserer Prsoritäts⸗Anleihe vom Jahre 1871 sind die nachfolgenden Nummern ausgeloost worden: 111414166““ Litt. B. Nr. 52 105 315 432323 .6000 Litt. C. Nr. 8 142 524 534 812 922 933 4200 Litt. D. Nr. 82 83 608 609 666 896 926 976 1025 1174 1437 179—1 1985 2313 2364 2416 2848

3107 3210 3347 3699 38332 ““

Die ausgeloosten Obligationen werden am 1. Juli 1880 nach Wahl der Inhaber in Oldenburg bei der Oldenburgischen Landesbank, in Lübeck bei der Commerzbank, in Frankfurt a. Main bei den Herren von Erlanger & Söhne, in Berlin bei den Herren Platho & Wolff eingelöst.

Von den in den ersten sechs Ausloosungen (pro 1873 bis 1878 inkl.) gezogenen Nummern sind bis jetzt zur Einlösung nicht präsentirt:

von der ersten Ausloosung: Litt. D. 3523,

von der zweiten Ausloosung: Litt. D. 2427 3155 3385,

von der dritten Ausloosung: Litt. D. 3205,

von der vierten Ausloosung:

C. 729 739, Litt. D. 3102,

von der fünften Ausloosung: Litt. D. 2328 3108,

von der sechsten Ausloosung: Litt. B. 80, Litt. C. 156 175 525, Litt. D. 2131 2690 2796 3235 3427 3659. 8 Alle durch Amortisation bis heute eingelösten Obligationen sammt den dazu gehörigen noch nicht fälligen Coupons nebst Talon sind heute unter notarieller Assistenz verbrannt worden. Eutin, den 2. Januar 1880.

Der Verwaltungsrath.

Litt.

1“

[314]

Altona⸗Kieler Eisenbahn⸗ Gesellschaft. In der am 2. Januar d. J. stattgehabten zehnten Ausloosung 4 ½ % Schleswigscher Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Obligationen sind folgende Nummern ge⸗ zogen worden: 8

15 Stück Llet. A. zu 1000 Thlr., jetzt 3000 Nr. 41 73 208 384 478 501 527 692 773 928 963 1002 1074 1158 1309. 1 23 Stück Litt. B. zu 500 Thlr., Nr. 2067 2144 2218 2230

4423 4553 4582 4607 4663 4713. 5370 5467 5681 5895

jetzt 1500 2500 3017 3274 3391 3537 3640 3647 3662 3884 3952 4270 4274 4304

38 Stück Litt. C. zu 200 Thlr., jetzt 899

6669 6701 6702 6808 6857 7243 7676 7752 7769 7789 7805 8141 8375 8441 8448 8498 8795 9010 9478 9847 9879.

39 Stück Litt. D. zu 100 Thlr., jetzt 300 Nr. 10173 10174 10634 10900 10913 10990 10994 11128 11338 11653 11669 11732 11892 11978 12055 12095 12154 12235 12408 12455 12520 12560 13003 13182 13189 13195 13222 13237 13259 13298 13326 13361 13528 13549 13770 13948 13977 14732 14798.

Restanten von früheren Ausloosungen: Nr. 46 222 493 694 906 1033 1721 2705 2963 3194 3656 3704 3996 4462 4729 5310 5488 6073 6239 6355 6365 6368 6381 6543 6561 6636 7653 7771 7773 7797 8026 8444 8587 9523 9537 9809 10111 10130 10156 10158 10361 10655 10862 12014 12097 12122 12573 13277 13366 13400 13725 14660. 8 Die Zahlung der Kapitalbeträge der am 2. Ja⸗ nuar d. J. ausgelvoosten Obligationen mit Zinsen bis zum 30. Juni d. J. erfolgt gegen Einlieferung der Obligationen mit den dazu gehörenden Zins⸗ coupons und Talons bei unserer Hauptkasse im hiesigen Bahnhofsgebäude vom 1. Juli d. J. an an jedem Montage, Dienstage, Donnerstage und Freitage von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nach⸗ mittags.

Hie von früheren Ausloosungen restirenden Obli⸗ gationen können auch schon vor dem 1. Juli cr. während der vorbezeichneten Einlösungszeiten daselbst präsentirt werden. Altona, den 3. Januar 1880.

Die Direktion.

1805] Braunschweigische Eisenbahn.

2

1u“ 200 —., Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung Herzoglichen Staats⸗Ministeriums vom 16. Juli

1874, die Emission von 9 600 000 4 ½ % Priori⸗ täts⸗Obligationen unserer Gesellschaft betreffend, bringen wir hiermit zur Kenntniß, daß bei der heute nach Maßgabe der Bestimmungen im §. 4 a. a. O. in Gegenwart eines Notars stattgehabten Aus⸗ loosung der am 1. April 1880 zur Amortisation grlangenden Obligationen folgende Nummern ge⸗ zogen worden sind: a. 11 Stück à 3000

Nr. 44 114 125 229 281 476 1001 1002 1018

1076 1093. b. 24 Stück à 1500 Nr. 1158 1172 1491 1548 1794 1973 2207 2221 2499 2657 2711 2750 2792 2796 2817 2852 2856 2872 2975 3067 3090 3096 3129 3220. c. 90 Stück à 300 Nr. 3501 3555 3556 3599 3651 3771 3865 3995 4222 4244 4395 4509 4644 4674 4692 4720 4730 4959 4985 5071 5167 5263 5394 5731 5755 5759 5764 5828 5830 5835 5969 5987 5991 6200 6498 6515 6551 6596 6622 6696 6740 6748 6755 6785 6826 6846 6848 6922 7026 7046 7096 7156 7200 7525 7527 7537 7565 7755 7863 7989 8549 8594 8643 8762 8814 8896 8912 8948 8972 9145 9230 9248 9274 9312 9319 9394 9597 9618 9704 9953

11322 11806 11902. Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch aufgefordert, dieselben vom 1. April 1880 ab, mit welchem Tage die Verzinsung aufhört, unter Bei⸗ fügung der dazu gehörigen nicht fälligen Zins⸗ coupons einzuliefern: in ““ bei unserer Hauptkasse und dem Bankhause Lehmann Oppen⸗ hoaimer & Sohn; in Berlin: bei dem Bankhanse Mendelssohn & Comp. und der Berliner Handels⸗ Gesellschaft und daselbst den Nennwerth der Obligationen nebst den Stückzinsen vom 1. Januar bis 31. März c. in Empfang zu nehmen. Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird am Kapitalbetrage der Obligationen gekürzt. Braunschweig, den 2. Januar 1880. Die Direktion der Braunschw. Eisenbahn⸗

Nr. 5019 5300 5332

6047 6051 6088 6195 6278 6444 6581 6600 6648

Gesellschaft.

Landwirthschaftlicher

[377]

Mit Bezug auf die Bestimmungen wirthschaftlichen Versicherungs⸗Verbandes (Bezirk)

Mittwoch, den 2 hierselbst

hiermit ergebenst ein. Berlin, den 5. Januar 1880.

b Franz Vor

8 I 2 171 (Bezirk) „Potsdam

.“ im Anschluß an die Magdeburger Fenerversicherungs⸗Gesellschaft. des Verbands⸗Vertrages

im Hotel Stadt London am Dönhofsplatz, ersten ordentlichen Generalversammlung

Versicherungs⸗Verband

b1“

laden wir die Mitglieder des

8

„Potsdam“ zu der am

Januar 1880, 11 Uhr Vormittag,

stattfindenden

Der Ausschuß des Landwiethschaftlichen SHe He banden „Potsdam“.

Vollgold, sitzender.

Westfälischer

Gruben⸗Verein. w

Bilanz, abgeschlossen pr. 30. Juni 1879.

zum Deut chen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Verlin, Dienstag, den 6. Jannar

Der Inhalt

dieser Beilage, in welcher auch die im 8. 6 des Gesetzes über den

Zweite

Markenschutz, vom 30. Novembe

Beilage

r 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an

Staats⸗Anzeiger.

1880

5 EE

Mustern und

Modellen, vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz, vom 25. Mai 1877, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Das Central⸗Handels⸗Re⸗

Berlin auch durch die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗

Anzeigers, SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Eentral⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. „⸗⸗

für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, für

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Abonnement beträgt 1 50 für das Vierteljahr. Fen ae,iecn e ——

Insertionspreis für den

Raum einer Druckzeile 30 ₰.

Nach Artikel 376 des Handelsgesetzbuches ist der Kommissionär bei der Kommission zum Einkauf oder zum Verkauf von Waaren, Wechseln und Werthpapieren, welche einen Börsen⸗ oder Markt⸗ preis haben, wenn der Kommittent nicht ein An⸗ deres bestimmt hat, befugt, als Sebstkontra⸗ hent einzutreten. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, I. Civil⸗Senat, vom 3. Dezember 1879 in Uebereinstimmung mit dem frühe⸗ ren Reichs⸗Ober⸗Handels⸗Gericht ausgesprochen, daß nicht schlechthin deshalb das Eintrittsrecht des Kom⸗ missionärs als Selbstkontrahenten rechtlich ausge⸗ schlossen ist, weil vom Kommittenten ein Preislimi⸗ tum gestellt oder bei Papieren, dien innerhalb der Börsenstunden zu verschiedenen Coursen gehandelt werden, den ersten, mittlen oder letzten als maß⸗ gebenden hingestellt worden.

Marke gedient haben u. s. w. mit Beschlag belegen. Es kann die Vernichtung solcher Gegenstände selbst im Falle der anordnen und das Er⸗ kenntniß auf Kosten des Verurtheilten in mehreren Zeitungen veröffentlichen (Art. 21 und 22). Wider⸗

weisung des rechtskräftigen Urtheils kostenlos ge⸗ löscht und als gelöscht bekannt gemacht (Art. 23). Die unrichtige Angabe, daß eine Marke eingetragen sei, wird mit 50 bis 500 Frcs. oder mit 3 Tagen bis 3 Monaten Haft bestraft (Art. 24). Der Er⸗ trag der Bußen fällt in die Kantonskasse (Art. 25). Ausländer, für welche nach Art. 7 ein Markenschutz in der Schweiz nicht erhältlich ist, wohl aber an einer schweizerischen Ausstellung Theil nehmen, können vom Bundesrathe für höch⸗ stens 2 Jahre provisorisch geschützt werden (Art. 26). Marken, welche vor dem 1. Oklober 1879 von in⸗

10099 10148 10562 10649 10677 11085 11262

4

Actien⸗Conto v.X“ General⸗Erwerbs⸗Conto . Neue Anlagen.

Magazin⸗Bestände. Hansa, Materialien . 28.204. 86 Follen. 2.6—

Zollern, Materialien. 33.003. 32 Ziegelsteine 26.803. 70 Kohlen. 1.837. 70

61.644. 72

Eisensteinlager. 17.635. 72

Debitoren⸗Conto. Cassa⸗Conto

Das Finanz⸗Departement.

11.306.413

13.366.855745

Westfülischer Gruben⸗Verein. Der Vorstand: Ru menhoff.

22.068 ’1 Actien⸗Capital⸗Conto. 16 Obligationen⸗Conto. Löhne⸗Conto J“ Knappschafts⸗Steuern⸗ 11A“” Bergwerks⸗Steuern Conto Bank⸗Credit 345.647. Creditoren⸗

Conto für

Lieferungen 235.265. 04

9,000.000 3.688.200 89.939 2.477

2.359 2.965

871.958/49 806.863,31 147.988 39

109.935 30 89.294 95 12.33385

Das neue schweizerische Markenschutz⸗ gesetz liegt nunmehr in der vom National⸗ und Ständerath angenommenen endgültigen Fassung vor. Die Herren Wirth & Co. in Frankfurt a. M. theilen uns folgenden Auszug aus demselben mit:

Nach den Bestimmungen des Gesetzes sollen die

Fabrik. und Handelsmarken geschützt werden (Art. 1).

Als solche werden betrachtet: Geschaäͤftsfirmen, sowie die neben denselben oder an deren Stelle gesetzten Zeichen, welche auf den zu unterscheidenden Pro⸗ dukten der Industrie oder Landwirthschaft oder auf deren Verpackung angebracht sind (Art. 2). Die Geschäftsfirmen werden nach Maßgabe des schwei⸗ zerischen Obligationen⸗ und Hanzelsrechts anerkannt und genießen nach Erfüllung dr für Erlan⸗ gung dieser Anerkennung vorgeschriebenen Formali⸗ täten den Schutz des gegenwärtigen Gesetzes (Art. 3). Als Marke könneu nicht geschützt werden die bloßen Anfangsbuchstaben einer Firma, Zeichen, die ausschließlich aus Zahlen, Buchstaben oder Wor⸗ ten bestehen, unsittliche Zeichen und öffentliche Wappen (Art. 4). So weit es sich nicht um die Firma handelt, muß die Marke, um Schutz zu ge⸗ nießen, vorschriftsmäßig hinterlegt und bekannt ge⸗ macht werden (Art. 5). Marken, welche sich von bereits hinterlegten nicht durch wesentliche Merk⸗ male unterscheiden, können den Schutz nicht erlan⸗ sin es sei denn, daß sie für andere Waaren be⸗ timmt sind als die, zu deren Bezeichnung die frühere Marke dient (Art. 6). Markenschutzberech⸗

tigt sind schweizer Firmen, oder solche, welche in

111““

der Schweiz eine feste Handelsniederlassung haben, ferner die in ihrer Heimat bereits für dieselbe Marke geschützten Fabrikanten und Kauf⸗ leute solcher Staaten, welche bezüglich des Markenschutzes Begerisgegtrit üben (Art. 7). Der Schutz muß alle 15 Jahre erneuert werden. Für jede Eintragung und jede Erneuerung sind 20 Fres. zu zahlen (Art. 99 „Die eingetragene Marke kann nur mit dem Geschäfte, für welches sie eingetragen ist, übertragen werden. Die Uebertragung ist ein⸗ zutragen und von Amts wegen bekannt zu machen (Art. 9). Der Schutz erlischt, wenn von der Marke waͤhrend drei hintereinanderfolgenden Jahren kein Gebrauch gemacht wird (Art. 10). Die Hinterlegung der Marke hat bei dem eidgen. Handels⸗ und Land⸗ wirthschaftrdepartement zu Bern zu geschehen; es müssen zwei Abbildungen und ein Bildstock der Marke hinterlegt werden; ferner sind die mit der Marke zu versehenden Waaren anzugeben. Die Anmeldung hat Unterschrift, Adresse und Geschäftsangabe des Hinterlegers zu tragen (Art. 11). Die Hinterlegung erfolgt auf Gefahr

des Anmeldenden, doch hat das Amt den Hinterleger

vertraulich zu benachrichtigen, wenn eine der seinigen ähnliche Marke bereits früher hinterlegt worden ist (Art. 12). Das Amt verweigert die Eintragung

(vorbehaltlich des Rekurses an die höhere Behörde),

wenn den Bestimmungen der Art. 4 oder 11 nicht genügt ist, wenn die Voraussetzungen des Art. 7 fehlen und wenn mehrere Personen zugleich die Ein⸗ tragung verlangen und die Uebrigen nicht zu Gunsten

eines Einzigen auf die Marke verzichten (Art. 13).

(Art. 14).

Die Eintragung erfolgt in 2 Register, von welchen das eine für das eidgen. Archiv bestimmt ist, wäh⸗ rend das andere von dem Amte aufbewahrt wird 88 Der Hinterleger erhält ein Certifikat über erfolgte Hinterlegung; die hinterlegte Marke wird binnen 14 Tagen kostenlos von Amtswegen veröffentlicht (Art. 15). Uebertragungen sind anzu⸗

8 melden, einzutragen und amtlich zu veröffentlichen.

Die Kosten für die Eintragung und Veröffentlichun betragen 20 Frs. (Art. 16). Das Amt an Ansuchen Mittheilungen aus den Registern machen gehen eine vom Bundesrath festzusetzende Gebuͤhr (Art. 17). Gestraft wird mit 30 bis 2000 Frcs. oder Ibast von 3 Tagen bis 1 Jahr, wer wissentlich die Marke oder deren wesentlich ähnliche Nach⸗ ahmung nachmacht, oder gebraucht, wer mit nach⸗ gemachten Marken versehene Waaren vertreibt, oder

wer hierzu hilft, endlich wer sich weigert, die Her⸗ kunft der in seinem Besitze befindlichen, mit 18

verurtheilt (Art. 18 und 19). Die Gesrafuns au berechtigt sowafl

gemachten Marken versehenen Waaren anzugeben. Außerdem wird der Bestrafte zum Schabenerfatz er⸗ ist als Klage

folgt nur Antrag; zur Civilklage

der getäuschte Käufer,

auch der Inhaber der Marke. Die

ist am Domizil des Angeschuldigten oder an

nach 2 Jahren (Art. 20).

dem Oete des Vergehens anzustrengen. Für das gleiche Vergehen dürfen mehrere Fencere Fe Ver. folgungen nicht eintreten. Das Klagerecht verjährt Die Gerichte haben die

als nöthig erachteten vorsorglichen Feeeehe zu

treffen. Es kann die falsch bezeichne ten Waaren,

ländischen Firmen rechtsmäßig benutzt können innerhalb einer Frist von 3 Monaten den Schutz des gegenwärtigen Gesetzes erlangen. Gegen die Eintragung solcher Marken kann im ersten Monat Einsprache erhoben werden. Einsprüche werden nach Anhörung der Parteien schnellstmöglich beschieden. Gegen solche Bescheide kann innerhalb 20 Tagen Berufung eingelegt werden. Die gültig erklärten Marken werden sofort eingetragen und veröffentlicht, dann erst werden die neuen Marken säßälessen (Art. 27 bis 29). Der Bundesrath er⸗ läßt die Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz (Art. 30). Die kantonalen Bestimmungen über Markenschutz werden aufgehoben, dagegen bleiben bis zum Erlasse des schweizer. Obligationen⸗ und Handelsrechtes die kantonalen Bestimmungen über Eintragung und Anerkennung der Firmen in Kraft (Art. 31). Der Bundesrath veranstaltet die Bekannt⸗

Wirksamkeit desselben.

Frankfurt a./M., 30. Dezember 1879. Gestern Abend fand eine Sitzung des Haupt⸗Comité's für die im Jahre 1881 in Frankfurt arzuhaltende Aus⸗ stellung statt. Der Vorsitzende, Hr. Direktor Schiele, trug den Bericht vor, welchen die Plan⸗ feststtellungskommission ausgearbeitet batte. Nach einer kurzen Diskussion acceptirte die Versammlung die Vorschläge der Kommission und beschloß definitiv, in den Monaten Mai bis Oktober 1881 eine All⸗ gemeine Deutsche Patent⸗ und Mauster⸗ schutz⸗Ausstellung, verbunden mit Fachaus⸗ stellungen des Gartenbaues, der Pbotographie, des Buchkunstdrucks, der Frankfurter Industrie u. a. m. zu veranstalten. Eine deutsche Patent⸗ und Musterschutz⸗Ausstellung, welche jedenfalls das Inter⸗ essanteste und Wissenswertheste der seither ertheilten 10 000 Patente umfassen wird, ist nicht nur für das Publikum und die Gewerbetreibenden, sondern auch für die Erfinder, Patentinhaber und Fabrikan⸗ ten selbst von Wichtigkeit. Da Zeichnungen niemals genügende Sicherheit in den Urtheilen bieten, so fehlte den Patentinhabern der Boden, auf welchem sie ihre Probestücke oder Modelle, durch welche allein

len konnten, um dadurch in eine lebendigere Ver⸗ bindung mit den Gewerbetreibenden und dem Publi⸗ kum zu kommen. Die Gewerbetreibenden werden von den seitberigen Gegenständen der Patentirung zum Vortheil ihrer Industrie Kenntniß gewinnen und zu weiteren Fortschritten und zur Erzeugung neuer Kon⸗ struktionen und Verfahrungsweisen angeregt. Die Patentinhaber endlich werden ihre Erfindungen nicht nur mit den Leistungen Anderer vergleichen, sondern auch in weitere Kreise verbreiten und das zur Aus⸗ beutung ihrer Patente erforderliche Kapi⸗ tal aufsuchen können. Auch die unter dem Musterschutz stehenden Erzeugnisse köͤnnen ge⸗ meinschaftlich dem größeren Publikum vor⸗ Ffühet werden und Anerkennung und größeren

arkt gewinnen. Frankfurt, als Mittelpunkt des Kapitalmarktes und eines reichen Ver⸗ ehrsgebietes zwischen Nord⸗ und Süddeutschland, ist ein passender Plsß für eine derartige Ausstellung.

Das Comitsé beschloß ferner, die in diesem Sinne bereits vorliegenden Rundschreiben nebst Anmelde⸗ formularen, die bis zum 1. Februar f. an den Vorsitzenden zurückzusenden sind, an die Patent⸗ inhaber sofort zu die Behörden zur Förderung des Unternehmens zu ersuchen und den Wahlausschuß mit der Bildung einer Bau⸗ und einer Finanzkommission zu beauftragen.

Gerichtliche Bekanntmachungen,

die Veröffentlichung der Handelsregister⸗

u. s. w. Eintragungen betreffend. XI.

Berlin. Die die Führung des Handels⸗, Ge⸗ nossenschafts⸗, Zeichen⸗ und Musterregisters betreffen⸗ den Geschäfte werden im Jahre 1880 von dem Amts⸗ gerichts⸗Rath Mila bearbeitet werden, und zwar die Handels⸗ und Genossenschaftsregister⸗Sachen unter Mitwirkung des Sekretärs Fanner, die Zeichen⸗ und Musterregister⸗Sachen unter Mitwirkung des Kanzlei⸗ Direktors Pfauth. Die Bekanntmachungen in Han⸗ dels⸗ und Genossenschafts⸗Sachen erfolgen durch den Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, die Vossische Zeitung und die National⸗Zeitung, die⸗ jenigen Eintragungen aber, welche Aktien⸗Gesell⸗

schaften und Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien betreffen, außerdem durch die Bank⸗ und Handels⸗

zeitung und die Neue Bersenzeitung, dagegen die

owie in

Bekanntmachungen in Markenschutz⸗,

rechtlich eingetragene Zeichen werden gegen Ver⸗

wurden,] 27. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht.

machung des Gesetzes und bestimmt den Beginn der

eine klare Veranschaulichung erreicht wird, ausstel⸗

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Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. Die Geschaftsräume befinden sich in der Neuen Friedrichsstraße Nr. 13, woselbst Anmeldungen zum Handels⸗ und Genossenschafts⸗ register im Zimmer Nr. 69, Anmeldungen zum Zeichen⸗ und Musterregister im Zimmer Nr. 73 T merden. den 31. De⸗ zember 8 Fönigliches Amtsgericht I. Abthei⸗ lung 54. Mila. 8 Catzenelnbogen. Die Veröffentlichung der Einträge in das Handels⸗ und Genossenschaͤfts⸗ register des unterzeichneten Gerichts für das Jahr 1880 wird durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin, die Nass. Volkszeitung zu Wies zacn⸗ das

Kreisblatt für den Unterlahnkreis und den Anzeiger

für Catzenelnbogen erfolgen. Catzenelnbogen, den

Staats⸗Anzeiger und in der Danziger Zeitung be⸗ kannt gemacht werden. Strasburg 9e 3 rund be. 27. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. strehlen. Die auf die Führung der Muster⸗ Handels⸗ und Gesellschaftsregister sich Geschäfte werden im Jahre 1880 von dem Amts⸗ gerichts⸗Rath Martini unter Mitwikung des Amts⸗ gerichts⸗Sekretär Junger bearbeitet werden. Die Veröffentlichung der Bekanntmachungen erfolgt: 1) durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) die Schlesische Zeitung, 3) die Breslauer Zeitung, 4) das Streh⸗ lener Kreis⸗ und Stadt⸗Blatt. Strehlen, den 23. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht.

Wreschen. Alle öffentlichen, die Führung des Handelsregisters und des Genossenschaftsregisters be⸗

Darmstade.

. 1b Die Einträge in das Handels⸗ register sowie in

das Genossenschaftsregister des

unterzeichneten Gerichts werden für das Jahr 1880

durch die Darmstädter Zeitung, das Darmstädter Tageblatt, sowie in wichtigen Fällen durch das Ceutral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich veröffentlicht werden. Darmstadt, den 27. De⸗ zember 1879. Großhl. Amtsgericht Darmstadt I.

Essen. Die Eintragungen in unser Handels⸗ Genossenschafts⸗, Zeichen⸗ und Musterregister werden im Laufe des Jahres 1880 durch die Essener Zei⸗ tung, die Berliner Börsenzeitung und den Deut⸗

schen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger Die auf die Führung

bekannt gemacht werden. dieser Register sich beziehenden Geschäfte werden von dem Herrn Amtsrichter Cremer unter Mit⸗

irkung des Herrn Gerichtssekretärs Walle bearbeitet. Persönliche Anmeldungen werden Montags von 11. bis 12 Uhr entgegengenommen. Essen, den 2. Ja⸗ nuar 1880. Konigliches Amtsgericht.

Hattingen. Die auf die Führung des Handels⸗ Genossenschafts⸗ und Musterregisters bezüglichen

Anträge werden für den Umfang des Gerichtsbezirks in unserer Gerichtsschreiberei, Abtheilung IV., ent⸗ Zur Bekanntmachung der Ein⸗

gegengenommen. tragungen werden für das Jahr 1880 benutzt wer⸗ den: a. der Deutsche Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußische Staats⸗Anzeiger, b. die

Kölnische Zeitung, c. die Essener Zeitung, d. die;

Maͤrkischen Blätter hier. Hattingen, den 31. De⸗ zember 1879. Königliches Amtsgericht.

Genossenschafts⸗ und Musterregister werden im Be⸗ zirke des unterzeichneten Amtsgerichts für das Jahr 1880 in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, in dem öffent⸗ lichen Anzeiger des Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Sigmaringen, in den hierselbst er⸗ scheinenden „Hohenzollernschen Blättern“ und in dem in Stuttgart erscheinenden „Schwäbischen Merkur“ bekannt gemacht. Hechingen, den 31. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht.

Locbamu. Die Aufnahme und Eintragung der auf die Führung des Handels⸗ oder Genossenschafts⸗ registers bezüglichen Geschäfte während des Ge⸗ schäftsjahres 1880 erfolgt bei dem unterzeichneten Gerichte durch den Amtsgerichts⸗Rath Kurszynski unter Mitwirkung des Gerichts⸗Sekretärs Frohnert, die Veröffentlichung der Eintragungen durch a. den Deutschen Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger, b. die Berliner Boͤörsen⸗Zeitung, c. den Graudenzer Ge⸗ selligen, d. das Marienwerder Amsblatt. Loebau, den 31. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht.

Lüchow. Die Eintragungen in das Handels⸗ register und das Genossenschaftsregister werden im Jahre 1880 durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, den Hannoverschen Courier und die Wendlandszeitung bekannt gemacht werden. Lüchow, den 31. Dezem⸗ ber 1879. Königliches Amtsgericht. I. Schmidt.

Merzig. Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgericht Merzig werden für das Geschäftsjahr 1880 erfolgen durch: 1) den Reichs⸗Anzeißer, 2) die Kölnische Zeitung, 3) die Merziger Zeitung, durch die beiden ersteren, soweit die Bekanntmachung für weitergehende Kreise von Interesse, beziehungs⸗ weise vorgeschrieben ist. Merzig, den 31. Pegeander 1879. Königliches Amtsgericht.

steinau a. O. Die Veröffentlichung der a. auf das Handels⸗ und Genossenschaftsregister, b. auf das Zeichen⸗ und Musterregister sich beziehenden Ein⸗ tragungen bei dem unterzeichneten Gericht werden für das Geschäftsjahr 1880 ad a. durch: die Schlesische Zeitung, die Breslauer Zeitung, die Berliner Bör⸗ sen⸗Zeitung und durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlichen Preußischen Staats Anzeiger, ad b. nur durch den Letzteren erfolgen.“ Steinan a. O., den 1. Januar 1880. Königliches Amtsgericht.

strasburg W. Pr. Im Jahre 1880 werden bei dem hiesigen Amtsgericht die auf die Führung des Handels⸗, des Zeichen⸗, des Muster⸗ und des Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte von dem Amtsrichter Möller unter Mitwirkung des Gerichtssekretärs Lüderitz bearbeitet und die Ver⸗ öffentlichung der Eintragungen in diese Register in

die Werkzeuge, welche zur Herstellung der falschen Muster⸗ und Modellschutz⸗Sachen nur durch den dem Dentschen Reichs⸗ und Königl. Preußischen

treffendenden Bekanntmachungen des hiesigen Amts⸗ gerichts werden während der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1880 in dem Deutschen Reichs⸗ und im Preußischen Staats⸗Anzeiger der Posener Zeitung der Berliner Börsenzeitung und dem Posener Amtsblatt sowie dem Dziennik poznanski erfolgen. Die auf die Führung des Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Musterregisters sich (beziehenden Geschäfte werden für den Bezirk des Amtsgerichts Wreschen von dem Amtsgerichtsrath Mansfeld unter Mitwirkung des Gerichtsschreibers Huß bearbeitet. Wreschen, den 30. Dezember 1879. Koͤnigliches Amtsgericht. IV.

Handels⸗Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königrei Sachsen, dem Königreich Fürzltat. 5 dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags, bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig, resp. Stuttgart undz Darmstadt veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich.

Ahaus. Die in unserm Gesellschaftsregister unter

Nr. 4 eingetragene Firma Reerink et Söhne zu Vreden ist vom Königlichen Amtsgerichte zu Burg⸗ steinfurt dorthin übernommen, daher hier gelöͤscht. 2e2. den 29. Dezember 1879. Königliches Amts⸗ gericht.

Altona. Bekaunntmachung.

Bei Nr. 1130 resp. sub Nr. 1538 unseres Firmen⸗ registers ist heute folgendes eingetragen worden:

Nach dem am 24. Oktober 1879 erfolgten Ableben des Kaufmanns Johann Heinrich Ludwig Hanssen zu Steinbek ist das von damselben unter der Firma H. Hanssen zu Steinbek bisher betriebene Geschäft auf dessen Wittwe Marie Elise Helene Hanssen, set⸗ Windhorn, daselbst übergegangen, welche das⸗ elbe unter der alten Firma unverändert fortführt. Sodann ist unter Nr. 292 des Prokurenregisters die von der Wittwe Marie Elise Helene Hanssen, geb. Windhorn, zu Steinbek für die Firma H. Haussen daselbst dem Kaufmann Fr. Hanssen zu Steinbek ertheilte Prokura eingetragen worden.

Altona, den 31. Dezember 1879.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III a.

Altona. Bekanntmachung.

Unter Nr. 193 des Prokurenregisters ist heute das Erlöschen der Seitens der hiesigen Firma Jens Isecob Eschels Söhne dem Jens Jacob Eschels und Friedrich Bornemann seiner Zeit ertheilten Kollektivprokura eingetragen worden.

Altona, den 2. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IIIa.

Altonn. Bekanntmachung.

Bei Nr. 1146 unseres Firmen⸗ resp. sub Nr. 666 unseres Gesellschaftsregisters ist heute Folgendes eingetragen worden:

Mit dem 1. Januar 1880 ist das bisher von dem Kaufmann Otto Heinrich Eschels zu Altona unter der Firma Jens Jacob Eschels Söhne daselbst betriebene Geschäft auf die Kaufleute Johannes Hermann Mahler und Albert Theodor Heinrich Drews, Beide zu Altona, übergegangen, welche das⸗ selbe unter der Firma Eschels Söhne als nun⸗ 1 e offene Handelsgesellschaft unverändert fort⸗ etzen.

Altoua, den 2. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IIIa.

Altona. Bekanntmachung. 1 Bei Nr. 291 unseres Gesellschaftsregisters, wo⸗

selbst die hiesige Firma M. Matthiessen & Co. und als deren Inhaber die Kaufleute Theodor Reincke, Wilhelm Theodor Reincke und Wilhelm Herrmann Nopitsch, sämmtlich zu Altona, verzeich⸗ net steht, ist heute eingetragen worden, daß nach dem am 31. Dezember 1879 erfolgten Ausscheiden des Theilhabers, Kaufmanns Theodor Reincke zu

Altona, das Geschäft von den beiden verbliebenen

Theilhabern unverändert fortgeführt wird.

Altona, den 2. Januar 1880. 8 Köͤnigliches Amtsgericht. Abth. III a.

Altona. Bekanntmachung.

Unter Nr. 293 unseres Prokurenregistees ist heute die von den Kaufleuten Wilhelm Theodor Reincke

und Wilhelm Herrmann Nopitsch, Beide zu Altona, für die hiesige Firma M. Matthiessen &. Co. dem Kaufmann Eduard Hambrock zu Altona ertheilte Prokura eingetragen worden.

Altona, den 2. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IIIa.