1880 / 8 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Tage der Prüfung für Lehr rinnen. Schul⸗ vorsteherinnen. in der ersten Hälfte des Monats Juli. 28. Februar bis 5. März. 7.— 12. August. 111A“ 3.— 7. August. Elber⸗ ͤw . .. 22.—25. September. 23. September. Frankfurt a. d. OQ. . . 16.— 18. März. 8 27.— 29. September. rankfurt a. Main. 17. September. 22. September. böööe bö. Graudennz . .1. Mai und folg. Tage. 1““ 3.— 6. März. 4. März. 8.— 11. März. 8. März. 9. E1111“”“ 10. April. April. .“ 8 I 18 8 111“ 2. April. .April. hX 5.— 19. März. 20. März. ͤ11ö1“”“ 13. März. 13. März. 22.287z2h ö.““ Februar. Königsberg i. Ostprß. 20.— 26. Februar. Februar. feprß 24.— 30. September. 30. September. 11.— 14. Mai. 11. Mai.

Liegni 1 gnitz 5. 1161

age. Marienwerder 2. u. folg. 9. Oktober. age. 16

Montabaur. 8 5. Mai. G 7. Mai. Münster 15. 19. März 15. März.

18. August. 18.—22. Oktober. 18. Oktober Neuwied. 829 v März. 8

17. März. Pager 14“ 8.— 11. März. 12. März 13.— 16. September. 17. September. FFeeng Jö11*“ 8 aarburg. n 2 . 1Ir.gce gedärs 21558 ¾ 3 S er Kiel). .— 20. Februar. Februar. 1u“ 9 8“ 17 Fternher 1. e G 19.— 23. Oktober. 19. Oktober. Stralsudd 26.— 29. Oktober. 26. Oktober. uv““ 23.— 27. April. 27. April. Wiesbaden.. 7. Mai. 12. Mai. 229. Jan. 3. Febr. Berlin, den 6. Januar 1880. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. I“;; Lucanus.

Versetzt sind: der Amtsrichter Jaeckel in Peiskretscham an das Amtsgericht in Trebnitz und der Amtsrichter Dr. Rose in Peitz an das Amtsgericht in Lübben.

Der Gerichts⸗Assessor Gerstenberg ist zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Bärwalde i. P. ernannt.

Die nachgesuchte Dienstentlassung ist ertheilt: dem Land⸗

H Cramer von Clausbruch in GCöttingen mit

ension, dem Amtsrichter Maisan in Gostyn und dem Amts⸗ richter Bähcker in Prökuls behufs Uebertritts zur allgemeinen Staatsverwaltung. In die Liste der zugelassenen Rechtsanwälte ist ein⸗ etragen: der Rechtsanwalt Galster in Herford bei dem Fgerih. zu Bielefeld, wohnhaft in Herford.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

2 1s I. He-s Die Druckschrift „Straffere Zügel und höhere Steuern“, verfaßt und herausgegeben von dem Redacteur Heinrich Oldenburg in Hamburg, ist von uns auf Grund der §§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Be⸗ strebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ver⸗ boten worden. Schleswig, den 6. Januar 1880. Königliche 1“ des Innern. osen.

Bekanntmachung.

Alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Deutschen Reich gehörigen Staaten heimathsberechtigt und

1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. De⸗

zember 1860 geboren sind,

2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht bei einer

Ersatzbehörde zur Musterung gestellt, 3) sich zwar gestellt, über ihr Militärverhältniß aber noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz sich auf⸗ halten, werden, soweit sie nicht von der persönlichen e in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch auf Grund des §. 23 der Ersatz⸗ ordnung vom 28. September 1875 angewiesen: sich, behufs ihrer Aufnahme in die Rekrutirungs⸗Stammrolle, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Königlichen 131 ihres Reviers persönlich zu melden und ihre Eeburtsscheine, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Entscheidungen über ihr Mi⸗ litärverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Für diejenigen hiesigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit ab⸗ wesend sind (auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf See be⸗ findliche Seeleute ꝛc.), haben die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brot⸗ 8--e Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art zu be⸗ wirken.

Wer die vorgeschriebene Anmeldung versäumt, wird nach §. 33 des Reichs⸗Militärgesetzes vom 2. Mai 1874 mit einer Geldbuße bis zu 30 ℳ, oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Reklamationen sind gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz⸗Ordnung vor dem Musterungsgeschäft, oder bei Gelegenheit desselben anzu⸗ bringen; später angebrachte Reklamationen werden nur dann berück⸗ sichtigt, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist. 1 Berlin, den 10. Januar 1880.

Die Königlichen -n⸗

dder Aushebungs⸗Bezirke Berlin.

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Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 6. Januar. Schnacker Eirg, Hauptm. a. D., zuletzt Comp. Chef im Inf. Regt. N. * Feein aktiven Dienst, und zwar als Hauptm. und Platzmajor t y rral⸗ sund, wiederangestellt. Pol y, Hauptm., aggreg. dem Säger⸗Bat. Nr. 3, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 49 einrangirt. Stahl, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 80 und kommandirt als Adjut. bei der 44. Inf. Brig., unter Belass. in diesem Kommando, à la suite des Regiments gestellt. von der Leyen „Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 80, zum Pr. Lt. hefördert. v. Schimonsky, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 7 und kommandirt zur Unteroff. Schule in Potesdam, unter Belass. in diesem Kommando, in das Füs. Regt Nr. 80 versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 3. Januar. Winkelmann, Oberst⸗Lt. a. D., zuletzt in der 6. Gensd. Brig., unter Fortfall der ihm ertheilten Aussicht auf An⸗ stellung im Civildienst, mit der Erlaubniß, für die Dauer seiner Beschäftigung bei der 1. Gensd. Brig. die Gensd. Unif. zu tragen, zur Disp. gestellt. 6. Januar. Frhr. v. Pallandt, Major à la suite des 2. Garde⸗Regts. zu Fuß und Platzmajor in Stral⸗ sund, mit Pensf. zur Disp. gestellt. Manger, Hauptm. und Comp. Chen vom Inf. Regt. Nr. 49, als Major mit Pens. zur Disp. gestellt.

Nichtamtliches. Dentsches Neich.

Preußen. Berlin, 10. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich gestern früh 8 Uhr mittelst Extrazuges der Berlin⸗Lehrter Eisenbahn nach Jävenitz

und von dort zu Wagen nach den Siebenhügeln der Ober⸗

försterei Letzlingen, wo eine Jagd auf Dammwild abgehalten wurde. Abends um 6 Uhr trafen Se. Majestät wieder in Berlin ein. b

Heute Vormittag nahmen Se. Majestät die Meldung des aus Hannover mit Urlaub hier eingetroffenen Chefs des Generalstabes des X. Armee⸗Corps, General⸗Majors Grafen Waldersee, entgegen, hörten den Vortrag des Militärkabinets und empfingen den Kaiserlich russischen Botschafter von Oubril in Privat⸗Audienz.

Nachmittags um 2 Uhr hatte der Landrath von Hagen die Ehre, die Orden seines verstorbenen Schwiegervaters, des Landschafts⸗Direktors von Hagen⸗Premslaff, zu überreichen. Demnächst empfingen Se. Majestät den Kammerherrn von Heyden⸗Leistenow.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing vorgestern Vormittag um 10 Uhr den Fe Maybach und begab Sich um 1 Uhr nach

otsdam.

Nach der Rückkehr ertheilte Höchstderselbe um 4 ³¾ Uhr 8 Direktor des „Vulkan“, Herrn Stahl aus Stettin, eine Audienz.

Gestern begleitete der Kronprinz Se. Majestät den Kaiser zur Jagd nach Letzlingen. 5 8 8

Mebheg; b ““

Das Staats⸗Mimisterium trat heute Mittags 1 Uhr zu einer Sitzung zusammen. rzatz

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (33.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Finanz⸗Minister Bitter, der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg und mehrere Kom⸗ missarien beiwohnten, setzte das Haus die zweite Berathung des Etats pro 1880/81, und zwar des Finanz⸗Ministe⸗ riums fort. Bei Kap. 57 Tit. 1 der dauernden Ausgaben (Gehalt des Ministers) kritisirte der Abg. Dr. Langerhans das werfahrfn der Reichsbank, welche ein Circular der Berliner Handelsgesellschaft, worin sich diese zur kostenfreien Vertretung derjenigen Aktionäre der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Bahn erboten habe, welche für die Verstaatlichung dieser Bahn stim⸗ men wollten, unter dem Siegel der Reichsbank denjenigen Personen zugesandt habe, welche Aktien der Berlin⸗Potsdam⸗ Magdeburger Bahn bei der Reichsbank deponirt hatten. Dieses indiskrete Verfahren hätte der Finanz⸗Minister als Mitglied des Kuratoriums der Reichsbank nicht dulden dürfen. Der Finanz⸗ Minister Bitter erklärte, die vorgebrachten Thatsachen seien nicht zu seiner Kognition gelangt, er könne sich darüber nicht erklären. Bis zur Feststellung derselben müsse er jeden An⸗ griff auf die Verwaltung als unbegründet entschieden zurück⸗ weisen. Der Abg. Dr. Langerhans erklärte, er werde in der dritten Lesung den besser informirten Minister wieder über diese Angelegenheit interpelliren. Die Position wurde bewilligt. In Titel 8 wurden, dem Antrage der Budgetkommission emäß, 1200 Funktionszulage für den Vor⸗ steher des Centralbüreaus gestrichen. u Kap. 58 (Oberpräsidien, Regierungen ꝛc.) tadelte der Abg. Rickert das Verfahren der Regierung in Posen, welche der nationallibe⸗ ralen „Posener Zeitung“ zu Gunsten des konservativen „Posener Tageblatts“ alle amtlichen Bekanntmachungen entzogen habe. Er wünschte zu wissen, ob dieses unzulässige Verfahren auf einem generellen Ministerial⸗ erlaß beruhe. Der Finanz⸗Minister Bitter behielt sich eine präcise Erklärung der Regierung über diese Angelegenheit für die dritte Lesung vor, da sie sich noch im Stadium der Ermittelungen befände. Der Abg. Freiherr von Schorlemer⸗Alst beklagte sich darüber, daß von den Regierungs⸗ beamten in der Provinz Westfalen der Kulturkampf noch jetzt in durchaus unnöthiger Strenge geführt werde. Der Inseratenzwang, den der Abg. Rickert getadelt habe, sei bisher stets gegen die Organe seiner Partei geübt worden, und das geschehe noch jetzt. In Westfalen würden sämmtliche amtlichen Inserate mit dem schroffsten Zwange der „Westfälischen Provinzial⸗ eitung“ zugewendet, einem von der Regierung subventionirten latte, welches außer ge ässigen Angriffen gegen die Katholiken auch die jetzige Politik der Regierung angreife. Der Finanz⸗Minister Bitter erwiderte, daß alle Beschwerden über die Amtsführung der Provinzialregierungen, wie der Vor⸗ redner selbst anerkannt habe, vorurtheilsfrei und sachgemäß in der Centralinstanz entschieden würden. Da das Beschwerderecht jedem sustehe, so seien die Vorwürfe des Vorredners hier nicht begründet. achdem der Abg. Freiherr von Minnigerode kurz einen bei⸗

Ulachden Angriff des Abg. Rickert gegen seine Partei wegen ihrer Stellung in der wirthschaftlichen Frage zurückgewiesen, nahm bei Schluß des Blattes der Abg. Richter das Wort.

Zur Beseitigung von Zweifeln über die Art der Ge⸗ haltszahlung an die bei den Amtsgerichten und die bei den Staatsanwaltschaften der Ober⸗Lan⸗ desgerichte und Landgerichte angestellten Beam⸗ ten, ingleichen über die Berechnung der den Hinterbliebenen dieser Beamten zu gewährenden Gnadenkompetenzen hat der Justiz⸗Minister im Einverständniß mit dem Finanz⸗Minister unterm 31. Dezember 1879 Folgendes bestimmt:

Die bei den Amtsgerichten und die bei den Staatsanwalt⸗ schaften der Ober⸗Landesgerichte und der Landgerichte angestellten Beamten stehen im Sinne der Kabinets⸗Order vom 27. April 1816 und vom 10. Mai 1828 denjenigen Beamten gleich, die zu einem Kollegium gehören, bezw. bei demselben beschäftigt werden. Demnach ist auch jenen Beamten Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß vierteljährlich pränumerando zu zahlen und ihren Hinterbliebenen nicht nur die Besoldung eines Monats, sondern eines Vierteljahrs als Gnadenbewilligung u gewähren. In allen Fällen ist hierbei nach den Grund⸗ füten der Kabinets⸗Order vom 27. April 1816 und vom 15. November 1819 zu verfahren. Die Verrechnung der Gnadenkompetenzen erfolgt bei der betreffenden Stelle.

Die vorstehenden Grundsätze kommen auch rücksichtlich der etatsmäßig angestellten Gerichtsvollzieher bezw. der Hinter⸗ bliebenen derselben zur entsprechenden Anwendung. Für die Ansprüche der Hinterbliebenen ist hierbei der Wohnungsgeld⸗ zuschuß und zugleich das dem Gerichtsvollzieher für das Etatsjahr garantirte Mindesteinkommen maßgebend. Den Hinterbliebenen ist in keinem Falle mehr zu gewähren, als dem Verstorbenen selbst dem Staate gegenüber zugestanden haben würde, so daß sie sich insbeson⸗ dere auch sämmtliche von dem Verstorbenen im laufenden Etatsjahr verdienten an rechnungsfähigen Gebühren auf ihre Ansprüche sowohl hinsichtlich des Sterbequartals, als der eigentlichen Gnadenzeit zur Anrechnung bringen lassen müssen. Demgemäß wird den Hinterbliebenen zwar der Wohnungs⸗ geldzuschuß für die eigentliche Gnadenzeit pro rata temporis in jedem Falle unverkürzt gewährt, im Uebrigen ist jedoch die Staatskasse nur verpflichtet, den Hinterbliebenen zur even⸗ tuellen Erfüllung des dem Verstorbenen garantirten Mindesteinkommens so viel zuzuschießen, daß unter Einrechnung der sämmtlichen im Laufe des Etats⸗ jahrs verdienten anrechnungsfähigen Gebühren, sowie der an den Verstorbenen gezahlten und der den Hinterbliebenen zu zahlenden Wohnungsgeldzuschußbeträge, die Garantiesumme pro rata temporis, d. h. für die Zeit von der Anstellung bezw. vom Beginn des Etatsjahrs bis zum Ablaufe der Gnadenzeit erfüllt wird.

Der Justiz⸗Minister und der Minister des Innern haben sich in einer Cirkularverfügung vom 29. Oktober v. J. derjenigen Auslegung des §. 17 des Reichsgesetzes vom 0. Fe⸗ bruar 1875 (Jede Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche dem Standesbeamten .. anzuzeigen) angeschlossen, wo⸗ nach dem Anzeigepflichtigen eine volle Woche oder sieben ganze Tage allerdings unter Mitberechnung der Sonn⸗ und Festtage zur Erstattung der Anzeige hat belassen wer⸗ den sollen, dergestalt, daß die Frist gewahrt erscheint, wenn z. B. eine am Montag erfolgte Geburt im Laufe des nächst⸗ folgenden Montags angezeigt wird. Auch der Art. 55 des Rheinischen Civilgesetzbuchs: „Les déclarations de naissance seront faites dans les trois jours de l'accouchement à Pofficier de l'état civil du lieu“ sei sowohl in der französischen Doctrin wie in der Praxis der rheinischen Standesbeamten stets dahin zur Anwendung gekommen, daß der Tag der Geburt nicht mit berechnet werde.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Groß⸗ herzoglich sächsische Geheime Finanz⸗Rath Dr. Heerwart ist aus Weimar hier eingetroffen.

Der bisher im Kollegium der Königlichen General⸗ Kommission zu Münster beschäftigt gewesene Regierungs⸗ Assessor Gärtner ist in Neuwied als Spezial⸗Kommissar stationirt.

Görlitz, 8. Januar. In der heutigen 3. Plenarsitzung des Kommunal⸗Landtages der preußischen Ober⸗ lausitz nahm derselbe zunächst Kenntniß von den Beschlüssen, welche die Vertreter der Landstädte und Landgemeinden über die Verwendung der ihres eigenthümlichen Fonds ge⸗ faßt haben, und von dem Berichte, welchen eine mit der Re⸗ vision des hiesigen Rettungshauses beauftragte Kommission erstattet hat, und welcher sich wiederum nur sehr günstig über die Anstalt ausspricht. Sodann disponirte der Landtag über die pro 1880 zu erwartenden circa 1926 Zinsen des Fonds zu milden Zwecken zum Besten des Rettungs⸗ und des Ober⸗ lausitzer Waisenhauses sowie des Blinden⸗ und des Taub⸗ stummenunterrichts. Hierauf beschäftigte den Landtag der Pensionszuschußfonds für die emeritirten Geistlichen in der Oberlausitz. Dieser Fonds soll mit Inkrafttreten des von der General⸗Synode beschlossenen Gesetzes aufgelöst werden. Der Landtag behielt sich aber das Eigenthum gewisser Beträge dieses Fonds, welche er selbst dem genannten Fonds unter be⸗ stimmten, dann nicht mehr zutreffenden Voraussetzungen zu⸗ geführt hat, vor, um auch ferner emeritirten be⸗ dürftigen Geistlichen Le Wittwen und Waisen verstorbener Geistlichen der preußischen Ober⸗ lausitz außerordentliche Unterstützungen zu gewähren.

Endlich nahm der Landtag Kenntniß von dem Bericht der Oberlausitzer Feuer⸗Sozietätsdirektion. Der Bericht ergiebt, daß trotz der maßlosen Agitationen ge⸗ wisser Privatversicherungsgesellschaften der Versicherungs⸗ bestand der Oberlausitzer Feuersozietät noch immer rund 44 Millionen Mark beträgt und daß hiervon etwa 30 Millionen Mark der ersten Gefahrsklasse, über 6 Millionen Mark der zweiten Klasse und circa 8 Millionen Mark der dritten Klasse angehören. Die Rechnung für das Jahr 1878 schließt ohne Passiva ab, ebenso sind die im Jahre 1879 zu zahlen gewesenen Brandschädenvergütungen durch die Beitragseinnahme gedeckt. Der Landtag hat aber auch noch bis auf Weiteres auf den Beitrag verzichtet, welchen die Sozietät bisher zu den all⸗

emeinen Verwaltungskosten zu der Landsteuerkasse zu zahlen atte. Eine Anzahl von Spezialfällen, welche die Direktion dem Landtage zur Beschlußfassung unterbreitet hatte, fanden ihre Erledigung. Die nächste und voraussichtlich letzte Plenar⸗

sitzung des Landtags ist auf morgen (Freitag), Vormittags

10 Uhr, anberaumt.

Merseburg, 9. Januar. (Mgdb. Ztg.) In der heu⸗ tigen Sitzung des sächsischen Provinzial⸗Landtages wurden folgende Vorlagen nach dem Antrage des Ausschusses genehmigt: die Vorlage wegen dauernder Uebernahme der

Jävenitz⸗Letzlingen⸗Born⸗Meseberg auf den Provinzialverband und die Vorlage wegen Ablösung von Erbzins u. s. w. bei den Anstalten zu Nietleben, Alt⸗ Scherbitz und Zeitz. Die Vorlage des Ober⸗Präsidenten, betreffend das Statut für den Magdeburger Freitischfonds wurde nach dem Antrag des Referenten Grafen von Wartens⸗ leben ohne Debatte genehmigt. Zum Schluß nahm der Land⸗ tag Berichte der Kommissionen über Feuersozietäts⸗Angelegen⸗ heiten entgegen und beschäftigte sich mit Petitionen, worauf sich derselbe bis Montag vertagte.

Bayern. München, 9. Januar. (W. T. B.) Die Zweite

Kammer berieth heute den Kultus⸗Etat. Im Laufe der Be⸗ rathung erklärte, den Angriffen des Abg. Rittler gegenüber, der Kultus⸗Minister von Lutz: Eine Erörterung des Ver⸗ hältnisses zwischen Staat und Kirche sei heute nicht möglich, und nutzlose Diskussionen hervorzurufen sei nicht seine Sache. Rittler wolle die Schuld der Kirche auf Andere abwälzen; der Konflikt sei dadurch hervorgerufen worden, daß die Kirche ihre Ansprüche zu hoch gespannt und die Rechte des Staates zu wenig respektirt habe. stehe auf dem Standpunkte der Verfassung und habe was nicht durch die Verfassung ie Entschließung des Ministeriums vom Jahre 1873 habe nur diejenigen Rechte wieder genom⸗ men, welche eine frühere Ministerialordre der Kirche erst ein⸗ geräumt habe; der Tenor dieser Ministerial⸗Entschließung gehe dahin, daß das Ministerium fortan die Verfassung und Gesetz⸗ als maßgebend für die Kirche betrachten werde. e seien wegen des Unfehlbarkeitsdogmas niemals mit Gefängnißstrafen bedroht worden; ebenso müsse er die Be⸗ schuldigung ablehnen, die anderen Minister bei dem Pairs⸗ schub zu seinen Gunsten beeinflußt zu haben, und über die Aeußerung Rittlers, daß die Kammer der Reichsräthe mit ihrem Votum in der Simultanschulfrage ihm (dem Minister) ihren Dank für den Pairsschub ausgesprochen habe, könne er nur sein Bedauern aussprechen. Auf die übrigen Aeußerungen Rittlers glaube er nichts erwidern zu sollen.

Dresden, 9. Januar.

forstfiskalise chen

Minister)

zu keiner Zeit etwas get begründet gewesen sei.

Sachsen. Kammer

(Dr. J.) dem Bericht 1. Deputation entsprechend, dem Königlichen Dekrete, den Gesetzentwurf über die gewerblichen Lehranstalten betreffend, ; welche sich um die Anwendung dieses Gesetzes auf die bereits bestehenden gewerblichen Lehr⸗ anstalten drehte, mit einer kleinen Modifikation in nament⸗ licher Abstimmung ihre Zustimmung, bewilligte ebenso die Abtheilung A des Etats der Zuschüsse bei dem ordentlichen Staatshaushalte, „allgemeine Staatsbedürfnisse“, mit Ausnahme eines Abstriches bei den zum Königlichen Hausfideikommiß ge⸗ hörigen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft, in der etatisirten Höhe, und genehmigte schließlich die Kap. 11 bis 20 des Etats der Zuschüsse, Abtheilung B., Gesammt⸗Ministerium nebst Dependenzen betreffend. Zweite Kammer führte die Berathung des Justiz⸗ Etats zu Ende und bewilligte die sämmtlichen Postulate mit Ausnahme der Schreibegebühren hbei den Gerichten erster Widerspruch der Regierung um in der postulirten Höhe. uf gesetzliche Regelung des nstverhältnisse der Gerichts⸗ der Gesetzgebungs⸗ Auf Antrag der berichterstattenden die Staatsregierung aufzu⸗ gen Landtage eine Gesetzvorlage, cht für Justizbeamte und Rechts⸗ u lassen welchen Antrag der Abeken nur bezüglich der anwälte acceptirte und ferner, das Justiz⸗Minister „im Verlaufe der weiteren Entwicklung de sämmtlichen Klassen der Justizbeamten gter Stellen das Augenmerk darauf rbesetzung nach Lage der Geschäfte

nach einer längeren Debatte,

50 000 abgemindert wurden, Einige Anträge des Abg. Freitag a Vorbereitungsdienstes und der Die chreiber und Gerichtsvollzieher eputation überwiesen. Deputation beschloß die Kammer, fordern, noch dem gegenwärti die Einführung einer Amtstr anwälte betreffend, zugehen z Staats⸗Minister Dr. von

Justizorganisation bei vor der Neubesetzung zu richten, ob die Wiede nicht unterbleiben könne.

Karlsruhe, 9. Januar. weite Kammer ist heute w inanz⸗Minister hat das Etatsgesetz vorgelegt.

Elsaß⸗Lothringen. Stra Ztg.) Die nächste wird am Dien bleibt den

ieder zusammengetreten. Der

ßburg, 9. Januar. (Els.⸗Lothr. Landesausschusses stag, den 13. d. M., stattfinden; die leibt Kommissionsberathungen gewidmet.

diskutirten Vorlagen wurden gleichfalls an die Ko

verwiesen.

wischenzeit ie gestern mmissionen

Wien, 8.

1 de ne⸗Ausschuß und der Aus⸗ wärtige Angelegenheiten der unga⸗ in welcher beide Aus⸗ enden Theilvoranschläge Präsident der ungarischen trifft heute Nachmittags aus sza wird morgen früh hier s⸗Minister Pechy nicht gleich⸗ enten eintrifft, so

zufolge, seine Ankunft und in Verbin altung eines gemein Woche in Aussicht. (W. T. B.)

Oesterreich⸗Ungarn. Nachmittags halten der Mari schuß für aus rischen Delegation eine Sitzung, schüsse in die Berathung der betr der Budgets eingehen werden. Der Delegation, Kardinal Haynald, Minister⸗Präsident Ti wartet. Falls Kommunikation zeitig mit dem Minister⸗Präsid „Pest. Corr.“ dieser die Abh Schluß dieser

meldet: Aus Cettinje unterm 9.:

hale endete mit der vollst Das montenegrinische zwei Abtheilun

steht, der in dung mit samen Ministerraths für den

Die „Polit. Corresp.“ Der gestrige Kampf ändigen Flucht der Gebiet war von den gen angegriffen worden, die sen wird mit 12 000 ahl stark übertrieben. ernehmen na

im Lim⸗T Albanesen Albanesen in Truppenmacht der Albane scheint diese Truppen lippopel: rischen Metropoliten Pacaretos ergreifung von der Eine von zahlrei erschien in der alsbald den Altar. griechische Priester wurd meister der Kirche aber

beziffert, doch Aus Phi⸗ ch wäre von dem bulga⸗ ketos der Befehl zur Besitz⸗ griechischen Kirche ausgegangen. d garen begleitete Abt irche und ein bulgarischer Der die Christfestmef

heilung Milizen Priester bestieg se celebrirende e gefangen hinweggeführt, der Schatz⸗ gemißhandelt und vertr „Presse“ veröffentlicht eine Cir⸗ randum der montene

Letzteres bes

kularnote und ein Memo schen Regierung vom 26. die Pforte

usinjes un Albanesen und der Der Pforte wird alle

Dezember.

ystematischer Verschleppun Plawas, planmäßige Zweideutigkeit bei d Schuld zugeschoben

r Aufwiegelung der en Unterhandlungen. für die jetzige akute

Form des Streitfalles, welcher Montenegro dadurch, daß das

Fürstenthum genöthigt sei, eine bedeutende Truppenmacht unter den Waffen zu halten, materiell zu ruiniren drohe. Montenegro beansprucht hierfür eine Entschädigung von 2 Millionen Fübhnas und verspricht, vorläufig das vertrags⸗ widrige Verhalten der Pforte und den Friedensbruch Seitens ihrer Unterthanen nicht als einen Kriegsfall oder Bruch mit der Pforte anzusehen, verlangt aber von den Vertragsmächten energische Abhülfe.

Großbritannien und Irland. London, 8. Januar. (Allg. Corr.) Dem „Standard“ wird aus Jellalabad vom 7. d. M. gemeldet:

„‚Obgleich beenmmortg zwischen Peschawur und Kabul voll⸗ ständige Ruhe herrscht, kann doch nicht gesagt werden, daß keine Ge⸗ fahr einer neuen Erhebung bestehe. Die Verfuche der Mollahs, die Momunds zur Erhebung aufzuwiegeln, werden unablässig fortgesetzt. Die Stämme werden im Namen der Religion, des Landes und der Beziehungen zu Jacub Khan zum Aufstande gegen uns aufgerufen. Bisher haben diese Aufwiegelungen zur Empörung nur geringen Er⸗ folg gehabt, nur einige verrinzelte Banden haben sich wirklich zusam⸗ mengefunden, aber sie mögen größere Erfolge erzielen, und es besteht darüber wenig Zweifel, daß einer Erhebung der Mo⸗ munds auch die der Shinwarris und Afridis folgen würde. Vorsicht ist augenscheinlich nothwendig, weshalb auch einige Ver⸗ stärkungen beordert worden sind. Unsere politischen Beamten bei den verschiedenen Stämmen melden, daß so weit Alles ruhig sei, aber sie betonen die Wichtigkeit einer endgültigen Definirung unserer Politik. Die Ungewißheit der Lage verursacht beständig wachsende Schwierigkeiten, da die Sirdars und die Bevölkerung sich ebenso sehr fürchten, sich uns loyal anzuschließen als sich fernzuhalten; noch wagen sie Information zu geben oder Vorräthe zu liefern, da sie im Falle unseres Abzuges die Rache der Afghanen treffen würde. Ungeheure Summen werden hier für Wege und Baracken verausgabt, und Niemand glaubt hier, daß wir uns jemals mweiter als bis labad zurückziehen werden.“ 1 8

Aus Lahore telegraphirt man den „Daily News“ vom 7. d. M.:

In Herat finden fortgesetzte Reibungen zwischen den Kabulis und den lokalen Regimentern statt. Es heißt, die Turkomanen be⸗ drohen Herat Daoud Schah ist unter starker Escorte als Gefan⸗ gener nach Indien gesandt worden. General Hugh Gough befi det sich auf dem Marsche von Kabul nach Peschawur behufs Inspizirung dfe ö 3000 equipirte Lastthiere kommen von Kabul

ierher.

1.““ Blatte wird aus Kabul vom 3. d. M. ge⸗ meldet:

Es verlautet, daß die Lughmans sich zerstreuen. Zur Züchti⸗ gung von Asmatullah sind zwei Expeditionen gebildet worden. Die Straße von Kabul nach Gandamak ist sicher. Sämmtliche Stationen sind mit Besatzungen versehen. In Folge der Fouraggeschwierigkeit wird Sherpur von der Kavallerie geräumt.

9. Januar. (W. T. B.) Das Reutersche Bureau meldet aus Capetown von heute: Die Regierung hat einen Haftbefehl gegen den Präsidenten des Boör⸗Comités, Paul Krüger, erlassen.

Frankreich. Paris, 10. Januar. (W. T. B.) Der Kriegs⸗Minister Farre hat bei Uebernahme des Kriegs⸗ Ministeriums sämmtliche Stellen der Generaldirektoren dieses Ministeriums anderweitig besetzt. Die Blätter heben bei Besprechung dieser Maßregel hervor, daß dieselbe eine wesentlich politische sei und für die Persönlichkeiten der bis⸗ herigen Generaldirektoren, deren militärische Verdienste Farre anerkannte, keineswegs etwas Verletzendes haben sollte.

Griechenland. Athen, 9. Januar. (W. T. B.) Ver⸗ schiedene Banden, welche sich in Thessalien gebildet hatten, um Ruhestörungen hervorzurufen, sind durch die dorthin entsandten Truppen zerstreut worden.

&Türkei. Konstantinopel, 9. Januar. (W. T. B.) Colocotronis ist zum dritten Kommissär Griechenlands für die Verhandlungen mit der Pforte ernannt worden.

Serbien. Nisch, 9. Januar. (W. T. B.) Der Skupschtina ist nunmehr der am 13. November v. J. mit dem belgischen Deputirten Boncqueau abgeschlossene Vertrag wegen Errichtung einer serbischen Nationalbank und mehrerer Filialen derselben in den größeren Städten des Lan⸗ des zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Dauer des Vertrags ist auf 25 Jahre festgesetzt, das Kapital soll 25 bis 100 Millionen Fres. in 50 000 Aktien betragen, desselben gelangt in Belgrad zur Subskription. Der Anfang des Ge⸗ schäfts soll ¼ Jahr nach Promulgation des Bankgesetzes er⸗ folgen, die Bank ist zur Emittirung von Banknoten befugt, welche bei den Staatskassen angenommen werden.

geec Rußland und Polen. Moskau, 9. Januar. (W. T. B.) Der „Moskauer Zeitung“ zufolge ist am 6. d. M. von der Polizei hierselbst ein Lager mit revolutionären Proklamationen in russischer und in einer fremden Sprache sowie mit galvanischen Batterien entdeckt und dabei ein Individuum verhaftet worden, welches in ein zerrissenes Arbeiterhemd gekleidet war und 12 000 Rubel bei sich trug.

Mlmeence.

Amerika. New⸗York, 9. Januar. (W. T. B.) Der General Chamberlain hat bekannt gemacht, daß er den Oberbefehl über die Miliz des Staates Maine übernehme, um das Staatseigenthum und die Institutionen zu schützen, bis der neue Gouverneur gesetzmäßig gewählt und bestätigt worden sei. General Chamberlain übernimmt hierdurch zeitweilig die Gouverneurschaft.

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

Rom, Sonnabend, 10. Januar. Der österreichisch⸗ ungarische Botschafter, Graf Wimpffen, ist gestern von dem Minister⸗Präsidenten Catroli empfangen worden. Die Unter⸗ redung trug einen sehr herzlichen Charakter. Heute wird Graf Wimpffen Sr. Majestät dem König sein Beglaubigungs⸗ schreiben überreichen. Anläßlich des Jahrestages des Hin⸗ scheidens Victor Emanuels sind bei dem Ministetium zahl⸗ reiche Condolenztelegramme aus den Provinzen und von vielen Gemeinden eingetroffen.

St. Petersburg, Sonnabend, 10. Januar. Wie dem „Russischen Invaliden“ unter dem 4. d. M. gemeldet wird, sind die in Samarkand wesgeen Vettern Abdurrhaman Khans, Selver Khan und Nar Khan, über die Grenze ge⸗ flüchtet, und haben ihre Familien in Samarkand zurückgelassen.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Meiningen, 9. Januar. (W. T. B.) Bei der im hiesigen ersten Reichstagswahlbezirk stattgehabten Reichstagswahl wurden laut amtlicher Zählung im Ganzen 11 360 Stimmen abgegeben.

Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.

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Der zum Abgeordneten gewählte Landrath Dr. Karl Adolf Baum⸗ bach in Sonneberg erhielt 6754, sein Gegenkandidat Regierungs⸗ Rath Max von Buttler in Meiningen 4592 Stimmen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In Hamburg fand, wie der „H. Corr.“ mittheilt, am 8. d. M. unter dem Vorsitz des Direktor Dr. Brinckmann eine zahlreich besuchte Versammlung von wissenschaftlichen und kaufmännischen Notabilitäten statt zum Zweck der Besprechung von Maßregeln zur Erhaltuug des Museums Godeffroy. Die Versammlung be⸗ schloß den Erlaß einer Petition an den Senat behufs Ankaufs des Museums aus öffentlichen Mittell.

Gewerbe und Handel.

Bern, 9. Januar. (W. T B.) Der Bundesrath hat den Emissionscours für die vierprozentige 35⸗Millionen⸗ Anleihe auf 99 festgesetzt und zur Frist für die Zeichnungen die Zeit vom 21. Januar bis 5. Februar d. J., die Frist zur Vornahme der Einzahlu aber bis zum 30. Juni d. J. bestimmt.

Verkehrs⸗Anstalten.

Lemberg, 9. Januar. (W. T. B.) Die Strecke Lem berg⸗ Przemysl der Karl⸗Ludwigs⸗Bahn ist durch Schnee⸗ verwehungen gesperrt und der in der vergangenen Nacht ab⸗ gelassene Eilzug darin stecken geblieben. Man hofft, bis zur kom⸗ menden Nacht den Schnee beseitigen zu können.

1 Triest, 9. Januar. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Ceres“ ist gestern Abend aus Konstantinopel hier angekommen.

New⸗York, 9. Januar. (W. T. B.) Der Dampfer

„Italy“ von der National⸗Dampfschiffs⸗Comp agnie (C.

Berlin, den 10. Januar 1880.

In dem gestern an den Siebenhügeln der Oberförsterei Letzlingen eingestellten Jagen erlegten: Se. Majestät der Kaiser und König 21 Schausler, 31 Zanemmwid, d Königlich e. Kaiserliche un önigliche Hoheit der Kronprin 5 alcgtüc. Zenem uild,, 8 e. Königliche Hoheit der Prinz Carl 8 Schau er, 12 Chck Hampcwelde, 3 Heu e. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl 7 Schauf⸗ ler, 9 Stück Heämnenmeüe, der P 8 8 . Königliche Hoheit der Prinz August von Württem berg 3 Schaufler, 5 Stück Dammwild, und betrug die Gesammtstrecke 94 Schaufler, 241 Stück Dammwild.

In den jünsten Tagen ist von der Königlichen Buchhandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn hierselbst die Rang⸗ und Quartierliste der Königlich Preußischen Armee für 1880 ausgegeben worden. Das in der Königlichen Geheimen Kriegs⸗ Kanzlei auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs redigirte Buch, welches sich in der äußeren Form wie in der Anordnung des Inhalts der vorjährigen Rang⸗ und Quartierliste eng anschließt, ist, wie allbekannt, ein durchaus zuverlässiger Rathgeber und Wegweiser in allen Personalien, welche das preußische Offizier⸗Corps betreffen, und bewährt auch in dem vorliegenden neuesten Jahrgange seinen guten Ruf. Die Liste ist bis zum 24. Dezember v. J. ortgeführt.

Gleichzeitig ist in demselben Verlage die Rang⸗ und Quar⸗ tier⸗, sowie Anciennetätsliste der Kaiserlichen Marine für das Jahr 1880 erschienen. Auch diese Liste ist in gleicher Weise angelegt, wie die früheren Jahrgänge, und in der Kaiserlichen Admiralität mit derselben Sorgfalt gearbeitet, so daß sie betreffs der Kaiserlichen Marine ebenso sichere Auskunft ertheilt, wie die oben genannte Rang⸗ und Quartierliste über das Königlich preußische Land⸗ heer. Abgeschlossen ist die Liste am 1. Dezember 1879.

Der neubegründete Elektrotechnische Verein wird am 27. Januar zu einer 2. Sitzung zusammentreten, in der ein Vorstand von 7 Mitgliedern und ein Ausschuß von 30 Mitgliedern gewählt werden sollen. Zur Iet haben 43 Herren ihren Beitrikt zu dem Verein erklärt, die außer Berlin und Charlottenburg die Städte München, Hamburg, Dresden, Potsdam, Oker am Harz, Hannover, Aachen, Cöln, Eisleben und Kiel vertreten.

In der permanenten Ausstellung des Vereins Ber⸗ liner Künstler in der Kommandantenstraße 79 sind zur Zeit 50 große Kartons Originalzeichnungen von Liezen Mayer in München, Illustrationen zu Göthe'’s „Faust“, ausgestellt. Obgleich die Re⸗ produktionen derselben durch Stich und Photographie bereits bekannt sind, werden die Originale nicht verfehlen, die Aufmerksamkeit der Kunstfreunde auf sich zu ziehen.

Niach einer Korrespondenz des Berner „Intelligenzblattes“ ist die in letzter Zeit so häufig beobachtete Erscheinung, daß bei bitterer Kälte im Unterlande auf den Höhen milde Temperatur herrscht, durchaus nichts Ungewöhnliches. Im Berner Oberland wisse man aus Erfahrung, daß regelmäßig im Vorwinter die Thalboden um einige Grade kälter seien, als die 1000 2000 Fuß höher gelegenen Grbenden; nach dem Neujahr aber kehre sich meist das Ver⸗

ältniß um.

Dundee, 7. Januar. Nachdem man sich ver ewissert hat, daß die unglücklichen Opfer der schrecklichen Katastrophe nicht unter den Trümmern der Tay⸗Brücke und des Zuges zu suchen find, hat man angefangen, stromabwärts den Fluß in der Nähe der Brücke mit Haken zu durchforschen und im Laufe des Tages acht Leichen an Land gebracht, unter ihnen die des Heizers auf der Lokomotive. Der junge Mann hat eine tiefe Wunde auf der Stirn und auf der Backe, Kleider und Gesicht sind außerdem ver⸗ sengt. Wahrscheinlich wurde er gegeneden Kessel geschleudert und die aus dem Flammenrohre Ferge schiegreden Flammen haben ihn ver⸗ brannt. Noch eine andere Leiche hat eine schwere Verletzung auf der Stirn, auch ist ihr der Schenkel gebrochen. Sonst sind die Ver⸗ letzungen an den aufgefundenen Körpern nicht so groß, daß sie den Tod herbeigeführt zu haben scheinen könnten. Es ist erwähnt wor⸗ den, daß ein Mr. Watson mit zwei Kindern durch das Unglück sein Leben verloren hat. Die Wittwe ist wahnsinnig geworden.

Im Königlichen Opern hause kam gestern nach mehrjähriger Ruhe neu einstudirt die Oper „Romeo und Julie“ von Gounod wie⸗ der zur Aufführung und fand eine recht warme Aufnahme. An die⸗ ser dürfte jedoch die gute Besetzung des seinem künstlerischen Werthe nach gleichwie die „Margarethe“ desselben Komponisten vielfach und mit Recht angefochtenen Werks einen nicht geringen Antheil Pber Einzelne zündende ohrenfällige Nummern, wie die Erzählung

ercutio's von der Fee Mab, das süßliche Liebesduett ꝛc. thaten dann das Uebrige. Fr. Mallinger (Julia), Hr. Ernst (Romeo), Hr. Krolop (Capulet), Fr. Lammert (Amme), Hr. Oberhauser (Mer⸗ cutio) machten sich um die glatte treffliche Aufführung geichmeßig bevase und das Publikum spendete ihnen dafür beifällige An⸗ erkennung.