8 Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 6. Januar. Heim, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 13, zum Hauptm. und Comp. Chef, Beck, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Frhr. von Blanckart, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 55, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 27. Inf. B ig., als Comp. Chef in dieses Regt. einrangirt. Lessing, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 55, ein Patent seiner Charg⸗ verliehen. v. Düffel, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 15, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Adjut. zur 27. Inf. Brig. kommandirt. v. Brehmer, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 15, „ Boehm, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 56, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Werlitz, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 13, in das Inf. Regt. Nr. 56 versetzt. Rasch, Pr. Lt., aggr. dem Inf. Regt. Nr. 13, in dieses Regt. einrangirt. v. Schar⸗ fenberg, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 7, auf ein Jahr zur Dienst⸗ bei dem Auswärtigen Amt kommandirt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 3. Januar. v. Levetzow, Pr. Lt. a. D., früher im ehemal. Königl. Hannov. Garde⸗Kür. Regt., zuletzt bei der Depot⸗Escadr. des Drag. Regts. Nr. 17 in Funktion gewefen, der Charakter als Rittm. ver⸗ liehen. — 6. Januar. Keller, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 13, v. Beughem, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 55, dieser als Major, v. Tyszka, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 56, Herrfahrdt, Oberst⸗Lieut. und Commandeur des Feld⸗Art. Regts. Nr. 22, mit Pens. zur Disp. gestellt. — 8. Januar. v. Siefart, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 20, der Abschied bewilligt. Klehmet, Sec. Lt. a. D., früher in dff 6. Art. Brig, die Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Uniform ertheilt. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 6. Januar. Denso, Pr. Lt. von der Inf. det 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 53, Graeber, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Nr. 39, Jungeblodt, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 22, mit schlichtem Ab⸗ schied entlassen.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.
M Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 29. Dezember. Herzog Maximilian von Württemberg, Koͤnigl. Hoheit, charakteris. Oberst à la suite des Drag. Regts. Nr. 26, Herzog Philipp von Württemberg, Königl. Hoheit, charakteris. Oberst à la suite des Ulan Regts. Nr. 19, unter Versetzung zu den Offizn. à la suite der Armee, der Cha⸗ rakter als General⸗Major verliehen. — 5. Januar. Baur, Major und Bats. Commandeur im Inf. Regt. Nr. 124, in gleicher Eigenschaft in das Inf. Regt. Nr. 122, Haas, Major und Bats. Commandeur im Inf. Regt. Nr. 122, in gleicher Eigenschaft in das Inf. Regt. Nr. 124, versetzt.
Im Beurlaubtenstande. 5. Januar. Dorn, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 119, Frhr. Schott v. Schottenstein, Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 126, zu Pr. Lts. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 5. Ja⸗ nuar. Graf v. Westerholt⸗Gysenberg, Sec. Lt. im Ulan. Regt. Nr. 20, ausgeschieden, unter gleichzeit. Uebertritt zu den beurlaubten Offizieren der Landw. Kav., Graf von Quadt⸗ Wykradt⸗Isny, Sec. Lt. im Drag. Regt. Nr. 25, der Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. 5. Januar. Hochstetter, Pr.
Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 119, Reuß, Sec. Lt. von den Landw. Pion. des Res. Landw. Bats.
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Nr. 127, Hauck, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Kron, Neumeister, Frormmnel und Caspar in Berlin, Dr. Menne in Alt⸗Lietzegöricke, Dr. Meyer in Pempelburg.
Regts. Nr. 119, der Abschied bewilligt.
Herzoglich Braunschweigisches Kontingent.
7. Januar, Hoffmann, Sec. Lt. der Landw. Inf. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 92, der Abschied bewilligt.
ANAicchtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 14. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König ertheilten heute dem General der In⸗ fanterie von Stülpnagel Audienz und hörten darauf den Vortrag des Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Anders in Vertretung des durch Unwohlsein verhinderten Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski.
Beide Kaiserliche Majestäten besuchten gestern die verwittwete Fürstin Wilhelm Radziwill zu ihrem Geburtstage.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war Abend bei einer Musik⸗Aufführung in der Kaiserin⸗
ugusta⸗Stiftung in Charlottenburg anwesend.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ertheilte am Montag Mittags dem Wirklichen Geheimen Rath Hasselbach, dem Wirklichen Geheimen Ober⸗ Iesetr Nath Horstmann, dem Geheimen Baurath Professor
dler, sowie Nachmittags um 4 Uhr dem Generaldirektor für die Verwaltung der direkten Steuern, Burghart, dem General⸗ inspektor des Katasters Gauß, und dem Bauinspektor Weber, behufs Vorlage von Plänen für den Neubau des Gebäudes
für die Verwaltung der direkten Steuern, Audienzen. Gestern früh um 8 ¾ Uhr begab Sich Höchstderselbe nach Potsdam und wohnte dort dem Exerciren der Rekruten der Leib⸗Compagnie des 1. Garde⸗Regiments z. F., unter Leitung
ESr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm, bei.
Demnächst stattete Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz dem Kadettenhause in Potsdam einen mehrstündigen Besuch ab und kehrte im Laufe des Nachmittags nach Berlin zurück. zum Diner folgte Höchstderselbe einer Einladung Ihrer äten
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 16. De⸗ zember 1879 beschlossen, daß in Beziehung auf die zollamt⸗ liche Behandlung der Gewinngegenstände der „Lotterie für die Errichtung eines deutschen Militär⸗Kur⸗ hauses im Nordseebade Sylt“, welche aus dem freien Verkehr des deutschen Zollgebiets zu einer im Dezember 1879 und Januar 1880 in Bremen stattfindenden Ausstellung ge⸗ langen, diejenigen Bestimmungen in Anwendung zu bringen sind, welche gelegentlich der internationalen landwirthschaft⸗ lichen Ausstellung zu Bremen im Jahre 1874 getroffen wur⸗ den. Letztere Bestimmungen sind in Nr. 16 des Jahrganges 1874 des Central⸗Blatts veröffentlicht.
— Der Bericht über die gestrige Sitzung des
Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.
— In der heutigen (836.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Finanz⸗Minister Bitter und mehrere
daß der Gesetzentwurf, betreffend den Rechtszustand eines vom Großherzogthum Oldenburg an Preußen ab⸗ getretenen Gebietstheils an der kleinen Hase bei Quakenbrück sowie die Abtretung eines preußischen Gebietstheils an Oldenburg, eingegangen sei. Vor der Tagesordnung richtete der Abg. Dr. Windthorst an den Prä⸗ sidenten die Frage, ob die Neuwahl für die kassirte Wahl in Mörs⸗Rees bereits festgesetzt sei. Der Präsident erklärte, daß ihm davon nichts bekannt sei, daß er aber darüber bei dem Minister des Innern Nachfrage halten werde. Darauf setzte das Haus die gestern abgebrochene Debatte über die vier neuen Verwaltungsorganisations⸗ gesetze fort. Der Abg. Freiherr von Zedlitz⸗Neukirch führte aus, daß seine Partei den von der Staatsregierung eingeschlagenen Weg für richtig halte, jetzt für die ganze onarchie die Organisation der Landesverwal⸗ tung gesetzlich festzustellen. Sie wünsche allerdings als nothwendiges Korrelat hierzu die der Kreis⸗ und Provinzialordnung in den westlichen Provinzen, obwohl sie die vielen entgegenstehenden Bedenken nicht verkenne. Die Verwaltungsbezirke müßten möglichst einheitlicher Natur sein, deshalb könne sich seine Partei auch nicht mit der Ver⸗ legung des Schwergewichts der Verwaltung in die Ober⸗ Präsidien einverstanden erklären, selbst nicht für die Verwaltung der Steuerangelegenheiten allein. Der Redner sprach seine Verwunderung darüber aus, daß der Redner des Centrums gestern eine starke Initiative der Ver⸗ waltung so wenig nothwendig befunden habe. Er verurtheilte sodann die Taktik des Centrums, welches seine Zustimmung zu diesen staatsnothwendigen Gesetzen von Konzessionen im Kultur⸗ kampf abhängig mache. Seine Partei sei geneigt, für die See⸗ distrikte Hannovers eine oder zwei Regierungen nach dem Muster derjenigen in Stralsund zu bewilligen. Es sei nicht richtig, einerseits reine Rechtsfragen der richterlichen Beur⸗ theilung zu entziehen, andererseits reine Beschluß⸗ und Er⸗ messenssachen dem langwierigen und kostspieligen Gerichtsver⸗ fahren zu unterwerfen. Deshalb müsse man großes Gewicht auf die Beibehaltun der Verwaltungsgerichte und Thre⸗ gerichtlichen Verfahrens legen, wenn man auch ihre ersonenzusammensetzung etwas modifizire. Bei Schluß des Blattes hatte der Abg. Richter das Wort.
— Der Pächter, resp. Nutznießer eines Acker⸗ oder Wiesengrundstückes macht sich im Geltungsbereiche des Allg. L. R., nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, II. Hülfs⸗ senats, vom 27. November 1879, dadurch keiner Verringerung der Substanz des Grundstückes schuldig, daß er die in dem Grundstücke enthaltenen einzelnen Steine ausgräbt und ent⸗ fernt, um den Nutzungswerth des Grundstückes als Acker⸗ und Wiesenland zu erhöhen.
— Der General der Infanterie von Stülpnagel, Chef des 5. Brandenburgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 48, ist zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen und im Hotel St. Petersburg abgestiegen.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen: die Herren DDr. Stüler, J. Sander, Schmidt, Kümmell, Bachrach, Adler,
— S. M. Kanonenboot „Albatroß“, 4 Geschütze, Kom⸗ mandant Korv. Kapt. Mensing I., hat am 23. November 1879 von Sidney die Heimreise angetreten.
S. M. gedeckte Korvette „Bismarck“, 16 Geschütze, Kom⸗ mandant Korv. Kapt. Deinhard, ist am 3. Oktober 1879 von Sirney in See gegangen, ankerte am 23. im Hafen von Tongatabu, verließ diesen Hafen am 29. Oktober, traf am 1. November in Apia ein, ging am 6. in See und erreichte am 10 November den Hafen von Lewuka.
Von S. M. Glattdeckskorvette „Luise“, 8 Geschütze, Kommandant Korv. Kapt. Schering, sind Nachrichten, d. d. Shanghai, den 27. November 1879, eingegangen.
S. M. Kanonenboot „Nautilus“, 4 Geschütze, Kom⸗ mandant Korv. Kapt. Chüden, ist am 15. November 1879 von Sidney nach Apia in See gegangen.
Korv. Kapt. Becks, ist am 27. November 1879 von Shanghai nach Chefoo in See gegangen.
Merseburg, 13. Januar. (Mgdb. Ztg.) In der heu⸗ tigen Sitzung des sächsischen Provinzial⸗Landtages wurde die Vorlage, betr. die Annahme und Verwendung der aus Anlaß der Feier der goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin innerhalb der Provinz gespendeten freiwilligen Beiträge, mit einem An⸗ trage des Abg. von Benckendorff angenommen, welcher be⸗ stimmt, daß ein Asyl für unheilbare, nicht gemeingefährliche Irre in Verbindung mit der Irrenanstalt in Alt⸗Scherbitz ins Auge gefaßt werden solle. Dazu sollen verwandt werden: a. die in Folge des Aufrufs vom vorigen Jahre von Korporationen und Privatpersonen gemachten Spenden, b. die in Folge eines neu zu er⸗ lassenden Aufrufs Seitens derjenigen Kreiskorporationen, welche noch keine Beiträge geleistet haben, noch zu erwartenden Zuwendungen, c. Bei⸗ träge, welche vom Provinzial⸗Landtage auf Grund eines vorgelegten Kostenanschlages und Bedürfnißnachweises in der nächsten Session zu be⸗ willigen seien. Die beiden letzten Nummern des ursprünglichen An⸗ trages lauten: II. Der Provinzial⸗Landtag beschließt ferner, Ihre Majestäten mittelst Adresse um die Annahme der Widmung der Stiftung allerunterthänigst anzugehen. III. Der Provinzial⸗Lacd⸗ tag beschließt endlich, den Gebern unter Veröffentlichung der Resultate der Sammlung den Dank auszusprechen.
Darauf wurde der Provinzial⸗Ausschuß auf Antrag des Abg. Listemann mit der Feststellung der an die Kaiserlichen Majestäten zu richtenden bezüglichen Adresse beauftragt. — Es folgte die einmalige Schlußberathung über den Antrag des Provinzial⸗Ausschusses wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend Aufhebung des Lehnsverbandes in der Provinz Sachsen. Auf Antrag des Neferenten, Abg. Breitenbauch, wurde gemäß der Vorlage beschlossen. — In einmaliger Schlußberathung wurde der Antrag des Magistrats zu Merseburg wegen Gewährung einer Beihülfe zum Bau einer Sekundärbahn von Mücheln nach Merseburg und zwei ähnliche Petitionen, welche von Halle aus einge⸗ gangen sind, abgelehnt. Darauf erstattete der Abg. von Schlieckmann den Kommissionsbericht über die Vorlage, be⸗ treffend die Uebertragung des Chaussee⸗Prämien⸗ und Wege⸗ Unterstützungsfonds auf die Kreise. Nach längerer Debatte wurden die Anträge der Kommission angenommen mit der vom Abg. Sombart im zweiten Theile beantragten Aende⸗ rung, wonach die Vertheilung erfolgen soll nach einem Modus, der zur Hälfte aus dem Flächeninhalt, zur Hälfte aus der
S. M. Kanonenboot „Wolf“, 4 Geschütze, Kommandant
Bayern. München, 12. Januar. (Allg. Ztg.) Abgeordnetenkammer setzte heute die Spezialdebatte über den Kultus⸗Etat, und zwar über die Postulate für die Uni⸗ versitäten Würzburg, München und Erlangen, fort.
Vom Finanzausschuß der Kammer der Abgeordneten wird beantragt: dieselbe wolle den Nachweisungen über die Rechnungsergebnisse der Verwaltung der Staatsforsten, Jagden und Triften für die Jahre 1876, 1877 und 1878 die Anerkennung ertheilen. Die Reineinnahmen aus den Staats⸗ forsten, Jagden und Triften betrugen im Jahre 1876 16 948 393 ℳ 96 ₰, gegen den Budgetvoranschlag um 353 389 ℳ 96 ₰ mehr; im Jahre 1877 11 977 459 ℳ 90 J, um 4 617 544 ℳ 10 ₰ weniger als im Budget veranschlagt war; im Jahre 1878 aus Forsten und Triften 23 543 912 ℳ 84 J, um 4 995 597 ℳ 16 ₰ weniger als sie nach dem Budget ertragen sollten. Nur bei Jagdgefällen mit 137 786 ℳ 83 ₰ hatte sich pro 1878 ein Mehrbetrag von 7676 ℳ 83 ₰ ergeben. Der bedeutende Ausfall in den Erträgnissen der Forsten wird als eine Folge des Darniederliegens des Handels, der In⸗ dustrie und der Gewerbe und insbesondere der Bauthätigkeit, dann der Konkurrenz des österreichischen Holzes, der Zunahme und Verwendung von Eisen statt Bauholz und endlich des Umstandes, daß durch die Ausdehnung der Kohlenfeuerung die Holzpreise bedeutend zurückgegangen sind, bezeichnet. —
Branntweinaufschlag betreffend, ist die Berichterstattung dem Abg. Frhrn. von Soden übertragen worden. Der Ge⸗ setzentwurf soll im Ausschuß und in der Kammer thunlichst beschleunigt werden, da die Gestaltung desselben von wesent⸗ lichem Einfluß auf die Bilanzirung des Budgets ist.
Sachsen. Dresden, 13. Januar. (Dr. J.) Die Erste Kammer ertheilte heute zunächst den Kap. 88, 89 und 90 des Etats der Zuschüsse, den Pensionsetat betreffend, ohne Debatte ihre Genehmigung. Hinsichtlich der Petition des Ver⸗ eins sächsischer Gemeindebeamten um Gleichstellung der Ge⸗ meindebeamten mit den Civilstaatsdienern in Bezug auf die Pensionsverhältnisse beschloß die Kammer, dem Beschlusse der Zweiten Kammer beizutreten und dieselbe auf sich beruhen zu lassen. Auch in Bezug auf eine Petition, den Hausirhandel mit Seilerwaaren betreffend, wurde dem Beschlusse der Zweiten Kammer beigetreten, welcher dahin ging, den ersten Punkt der Petition, durch welchen eine höhere Besteuerung des Hausirhandels mit Seilerwaaren angestrebt wird, der Königlichen Staatsregierung zur Kenntnißnahme zu überweisen, den zweiten, auf Umarbeitung der gesetzlichen Be⸗ stimmungen über den Gewerbebetrieb im Umherziehen ge⸗ richteten Punkt aber auf sich beruhen zu lassen.
Die Zweite Kammer beschäftigte sich mit dem Etat des Ministeriums des Innern. Eine Debatte knüpfte sich an Kapitel 49, Landesheil⸗, Straf⸗ und Versorganstalten, zu welchem der Abg. Dr. Krause den Antrag eingebracht hatte, die Regierung zu ersuchen, daß sie im Bundesrathe dahin wirke, daß bei einer reichsgesetzlichen Regelung des Straf⸗ vollzugs solche Bestimmungen vermieden werden, welche die in Sachsen aufzuwendenden Kosten desselben wesent⸗ lich vermehren müßten. Dieser Antrag wurde von dem Vizepräsidenten Dr. Pfeiffer und den Abgg. Dr. Stephani und Penzig befürwortet, von den Abgg. Freytag, Heger, Liebknecht und Ackermann hingegen bekämpft. Der Staats⸗ Minister von Nostitz⸗Wallwitz erklärte das Einverständniß der Regierung mit der Tendenz des Antrags, hielt ihn jedoch für unnöthig, da die Regierung jetzt bereits demselben ent⸗ sprechend verfahren sei. Hierauf wurde der Etat des Finanz⸗ Ministeriums mit einigen von der Deputation empfohlenen und von der Regierung gebilligten Abänderungen ohne De⸗ batte bewilligt.
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Oesterreich Wien, 12. Januar. Se. Kaiser⸗ liche Hoheit der FM. Erzherzog Albrecht feierte gestern ierselbst den funfzigsten Jahrestag seiner Ernennung zum nhaber des K. K. Infanterie⸗Regimentes Nr. 44. Aus diesem Anlasse fand bei Sr. Kaiserlichen Hoheit eine solenne
Offiziers⸗Galatafel statt. Zur Beglückwünschung des erlauchten
Jubilars ist eine Deputation vom Reservekommando des den dees des Erzherzogs führenden Regiments in Wien ein⸗ getroffen.
— Die „Presse“ bemerkt: Der Reichsrath nimmt nach mehr als dreiwöchentlicher Unterbrechung im Laufe dieser Woche seine Verhandlungen wieder auf. Dieselben versprechen sofort inteerssant und bewegt zu werden, da im Plenum un⸗ verzüglich die Debatten über die Grundsteuer⸗Novelle und über die bosnische Verwaltungsvorlage stattfinden sollen, während gleichzeitig der Budgetausschuß das Unterrichtsbudget in An⸗
riff nehmen wird, bei welcher Gelegenheit die Czechen ihre Förbernn gen bezüglich des Schulwesens präzisiren werden. — 13. Januar. (W. T. B.) Der Heeresausschuß der ungarischen Delegation nahm das gesammte Extra⸗ ordinarium des Heereserfordernisses für 1880 unverändert an, nachdem der Kriegs⸗Minister bei den einzelnen Posten aus⸗ führliche Aufklärungen gegeben hatte.
Pest, 14. Januar. (W. T. B.) Gestern sammelte sich abermals eine größere Volksmenge vor dem National⸗ kasino; die Kasinofenster wurden eingeworfen. Das herbei⸗ gerufene Militär säuberte die Straße; einige Excedenten und Polizisten sollen verwundet sein; etwa 30 der Ruhestörer wurden verhaftet.
Großbritannien und Irland. London, 12. Januar. (Allg. Corr.) Dem Reuterschen Bureau wird aus Kabul vom 9. d. M. gemeldet: General Roberts hielt heute einen Durbar und bei dieser Gelegenheit eine Ansprache, worin er den Maliks die freundlichen Gesinnungen der britischen Re⸗ gierung und deren Wunsch ausdrückte, das Leben, Eigenthum und die Religion der Afghanen zu respektiren. Der General wies auf die Erfolglosigkeit des Aufstandes hin und bemerkte, wenn nicht eine strengere Züchtigung dafür verhängt worden, so sei dies dem Edelmuth und der Nachsicht der britischen Re⸗ gierung zu verdanken. Er drückte auch seine Befriedigung darüber aus, daß die intelligenteren Afghanen von der Be⸗ theiligung an dem Aufstande abgestanden seien. Shabaz Khan wurde zum Gouverneur von Kohistan ernannt. Eine Transport⸗ Kolonne mit Munition, Geld, Kleidungsstücken und anderen Vorräthen ist von Kabul nach Gundamak abgegangen. Der
Sirdar Mir Afzul Khan hat Farah verlassen und ist nach
Persien geflüchtet. — Aus Lahore
Regierungskommissarien beiwohnten, theilte der Präsident mit,
bei der letzten Volkszählung ermittelten Civilbevölkerungszahl resultire. Nächste Sitzung Mittwoch. 8
“ 4 8
öre wird den „Daily News“ unter dem 10. d. M. telegraphirt .
“ Die
In dem besonderen Ausschusse für den Gesetzentwurf, den
Mahomed Jan hält das Fort Ghuzni mit einer starken Streit⸗ macht und 12 Kanonen besetzt. Er zieht die Steuern im Namen Musa Khans, Jacub Khans Sohne, der sich bei ihm befindet, ein. Mahomed Jan sandte Botschaften nach Turkestan, worin dringend zur Betheiligung an dem Kriege aufgefordert wird. Abdul Karim bringt in Kohistan eine Streitmacht für Mahomed Jan auf die Beine. Der Bala⸗Hissar wird verstärkt. Es wird ein neues Fort ge⸗ baut. General Hill befehligt in der Stadt. Meldungen aus Kabul zufolge sind die Ghazis wieder im Lagarthal versammelt.
Frankreich. Paris, 13. Januar. (W. T. B.) Die diesjährige ordentliche Session der Kammern ist heute eröffnet worden. Die Deputirtenkammer wählte Gam⸗ betta mit 259 von 308 Stimmen wieder zum Präsidenten. 40 von den abgegebenen Stimmzetteln waren unbeschrieben oder ungültig. Zu Vize⸗Präsidenten wurden die bisherigen Vize⸗Präsidenten Brisson, Sénard und Bethmont wieder⸗ gewählt. Die Wahl des vierten Vize⸗Präsidenten, sowie die Wahl der Quästoren und der Sekretäre wird am Donnerstag
stattfinden.
Italien. Rom, 13. Januar. (W. T. B.) Die Regierung hat beschlossen, einen Militär⸗Attaché bei ihrer Botschaft in St. Petersburg zu ernennen und hierzu den Major Appelius designirt.
Der Senat setzte die Berathung der Mahlsteuer⸗ Vorlage fort. Torregiani sprach für Aufhebung der Mahl⸗ steuer. Jacini suchte nachzuweisen, daß der Senat den Ent⸗ wurf weder annehmen, noch unbedingt ablehnen, noch auch denselben modifiziren könne. Der Redner besprach die gegen⸗ wärtige Finanzlage und plaidirte für Annahme der gestern vom Centralbureau eingebrachten Tagesordnung, betreffend die Suspendirung der Vorlage, welche keinerlei feindseligen Charakter gegen das Ministerium habe. Alvisi beantragte eine Tagesordnung, durch welche die Aufhebung der Mahl⸗ steuer bis zum Januar 1884 gebilligt und zugleich die Zu⸗ versicht ausgesprochen wird, daß die Regierung durch eine rationelle Umgestaltung der Steuern der Finanzlage gerecht werden würde.
Türkei. Scutari, 12. Januar. (Pest. L.) Der Gouverneur von Oberalbanien, Izzet Pascha, theilte der Pforte mit, daß er die Zuzüge von Bewaffneten nicht hindern könne, da thatsächlich die Liga regiere. Die Bevölkerung sei in Folge der Kämpfe von Velico so erregt, daß er keine Truppen ent⸗ behren könne. Aus Prizrend wird berichtet, daß die Be⸗ strebungen der Liga auf vollständige Autonomie Alba⸗ niens gerichtet seien. Die albanesische Liga wird ihren Standpunkt in der Gusinje⸗Affaire in einem E“ Memoire den Großmächten unterbreiten, mit dessen Abfassung Vassa Efendi und Essad Bey betraut sind und welches der Nationalversammlung der Liga in Djakova vorgelegt wer⸗
din soll.
Serbien. Belgrad, 12. Januar. Unter Vorsitz des Fürsten fand, dem „Pest. L.“ zufolge, heute ein Ministerrath statt. Es wurde beschlossen, außer Mariecs auch zwei tech⸗ nische Beiräthe, und zwar den Universitätsprofessor Alkovics und den Baurath Augustini wegen Abschlusses der Eisen⸗ bahnkonvention nach Wien zu entsenden. Ein neues Oppositionsorgan, der „Videlo“, ist heute erschienen.
Montenegro. Cettinje, 12. Januar. An die Be⸗ wohner der zu okkupirenden Distrikte wird, wie dem ‚„Pest. L.“ berichtet wird, die montenegrinische Regierung eine Prokla⸗ mation erlassen, in welcher dieselben nochmals aufgefordert werden, den Widerstand aufzugeben.
— Die „Indépendance“ veröffentlicht den Text der Cessions⸗Urkunde über die Distrikte Gusinje, Plawa und Kutsch⸗Kraina, welche die türkischen und montenegri⸗ nischen Bevollmächtigten unterschreiben sollen. Die Urkunde lautet:
„Der unterzeichnete außerordentliche Gesandte und Bervoll⸗ mächtigte der Kaiserlich türkischen Regierung erklärt, durch den gegen⸗ wärtigen Akt der Regierung des Fürstenthums Montenegro die Distrikte Plawa und Gusinje nach Maßgabe des Berliner Friedens zu übergeben. Zu diesem Zwecke haben sich sämmtliche türkischen Civil⸗ und Militärbehörden aus dem bezeichneten Gebiete zurück⸗ gezogen. Der unterzeichnete Bevollmächtigte hat dem Vertreter des montenegrinischen Ministeriums diese Urkunde ordnungsmäßig aus⸗ gefertigt übergeben.
Der unterzeichnete Spezialbevollmächtigte des Fürstenthums erklärt durch gegenwärtige Urkunde der Kaiserlich türkischen Regie⸗ rung gemäß den Bestimmungen des Berliner Friedens den Distrikt von Kutsch⸗Kraina zu übergeben und haben zu diesem Zwecke die Civil⸗ und Militärbehörden von Montenegro dieses Gebiet verlassen. Der unterzeichnete Bevollmächtigte hat dem Vertreter der türkischen Regierung diesen Akt ordnungsgemäß ausgefertigt übergeben.“
RAußland und Polen. St. Petersburg, 13. Januar. (W. T. B.) Das für das Jahr 1880 veranschlagte Staats⸗ budget wird am heutigen Neujahrstage von dem „Regierungs⸗ boten“ publizirt. Die Ziffern desselben sind bereits bekannt (rund 666 000 000 in Einnahme und Ausgabe).
Amerika. New⸗York, 13. Januar. (W. T. B.) Die der republikanischen Partei angehörigen Mitglieder beider Kammern der Legislatur des Staates Maine traten gestern Abend in dem Legislaturgebäude zur Organisation ihrer Partei zusammen. Dieselben waren in einer zur Beschlußfähigkeit hinreichenden Anzahl erschienen. Von den Fusionisten, welche durch dieses Vorgehen der Re⸗ publikaner augenscheinlich überrascht waren, wurde kein Wider⸗ spruch erhoben. Die Frage der Gesetzmäßigkeit des Verfahrens der Republikaner wird heute dem Ober⸗Gerichtshofe zur Ent⸗ scheidung unterbreitet werden.
(Weitere Meldung.) Die von den republikanischen Mitgliedern der Legislatur von Maine abgehaltene Sitzung dauerte, nach hier eingegangenen Meldungen, bis heute früh 2 Uhr und wurde dann bis Sonnabend vertagt. Man einigte sich über eine ganze Reihe von Fragen in Betreff der Lega⸗ lität des Vorgehens der Republikaner, welche dem Obergerichts⸗ hofe des Staates zur Entscheidung vorgelegt werden sollen. Die fusionistischen Mitglieder der Legislatur hielten heute ebenfalls eine Versammlung ab; es scheint, als ob beide Par⸗ teien die Entscheidung des Obergerichtshofs abwarten wollen.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Der ause der Abgeordneten vorgelegte Na gö 3 Staatshaushalts⸗Ctat für das Jahr vom 1. April 1880/81 utet: Einmalige und außerordentliche Ausgaben. III. Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Kap. 6. Bauverwaltung. Titel 3 — 13. um Bau von Schiffahrtskanälen, Schleusen, Häfen. Titel 13a. Zur Verbesserung der Wasserstraße Zehdenick⸗Liebenwalde, erste Rate 500 000 ℳ Zu Titel 13a. Die Strecke der Oberhavel von
8 88 8 8
“ 8 Zehdenick nach Liebenwalde befindet sich in einem völlig unregulirten Zustande und ist die schlechteste Schiffahrtsstraße im Regierungs⸗ bezirke Potsdam. In größeren und kleineren Serpentinen und zwar derartig, daß der Lauf nach Wegen von mehreren Kilometern zu derselben Stelle zurückkehrt, durchzieht die Havel das Thal, in welchem das Bett bald schmal und tief, bald flach und breit auf⸗ tritt. Ursprünglich war für die nothwendige völlige Umgestaltung dieser Flußstrecke die Kanalisirung derselben ins Auge gefaßt. In Folge der genaueren technischen Ermittelungen ist indeß jetzt die Ansicht zur Geltung gelangt, daß den Interessen der Landeskultur und der Schiffahrt die Anlegung eines besonderen Schiffahrtskanals neben der Havel in höherem Maße entsprechen würde, als die Kanalisirung des Flusses. Dem jetzt vorbereiteten Plane zufolge wird beabsichtigt, die an den Mühlengerinnen und der Schiffsschleuse von Zehdenick beginnende, 700 m lange Harelstrecke bis unterhalb der Kampbrücke zu reguliren, den neu anzulegenden Kanal in geringer Entfernung von der Kampbrücke aus dem Havel⸗ bette — unter Anlegung einer Freiarche in demselben — abzuzwei⸗ gen, am östlichen Niederungsrande entlang bis Bischofswerder zu führen und hier in den bereits gerade gelegten Lauf oberhalb der Voßschleuse übergehen zu lassen. Der neue Kanal wird nicht allein den Verkehr vom Finowkanale nach der oberen preußischen Havel mit ihren ausgedehnten Seitenzweigen, dem Venlowkanal, den Tem⸗ pliner und Lychener Gewässern, sowie weiterhin mit dem Netze der mecklenburgischen Wasserstraßen vermitteln, sondern auch den seiner Vollendung entgegengehenden Rheinsberg⸗Zechliner Kanal, welcher an die mecklenburgischen Wasserstraßen sich anschließt, mittelbar mit den vorhandenen Hauptwasserwegen in Verbindung setzen.
Der Bau des Schiffahrtskanals von Zehdenick nach Liebenwalde ist besonders dringlich, weil die alten Havelarchen oberhalb der Voß⸗ schleuse bei Liebenwalde, deren Verlegung durch diesen Bau bedingt wird, jedoch erst erfolgen kann, nachdem die neue Kanalstrecke in der Hanptsache fertig gestellt sein wird, in einem sehr baufälligen Zu⸗ stande, der anderenfalls ihre Erneuerung nöthig machen würde, sich befinden. Das Projekt zum Bau des Schiffahrtskanals ist in seinen Grundzügen bereits festgestellt, und sind die Kosten überschläglich auf 1 900 000 ℳ berechnet worden. Für die Ausführung des Baues ist ein dreijähriger Zeitraum in Aussicht genommen, und für das nächste Etatsjahr eine erste Rate von 500 000 ℳ zum Ansatz gebracht.
Titel 13 b. Zur Kanalisirung des Mains von Frankfurt bis zum Rhein, erste Rate 800 000 ℳ “
Zu Titel 13 b. Seit längerer Zeit wird der Plan verfolgt,
den Rheinschiffen einen Schiffahrtsweg bis zur Stadt Frankfurt zu eröffnen und damit dem dortigen Handelsstande die unmittelbare Theilnahme an den Vortheilen des großen Stromverkehrs zu sichern. Ursprünglich sollte dieser Zweck nach einem älteren, jetzt aufgegebe⸗ nen Projekte durch Herstellung eines neben dem Maine herlaufenden, von Frankfurt bis zum Rheine führenden Schiffahrtskanals erreicht werden, dessen Kosten auf etwa 4 Millionen Gulden veranschlagt waren. Die Ausführung sollte durch eine zu bildende Aktiengesell⸗ chaft erfolgen und das Unternehmen durch Entnahme von Aktien is zur Höhe von 1 Million Gulden aus Staatsmitteln unterstützt werden. Gegenwärtig wird beabsichtigt, durch Kanalisirung des Mains vermittelst Anlegung von Schleusen und Nadelwehren, d. h. durch Verbesserung der Schiffbarkeit des Stromes selbst eine Wasser⸗ tiefe desselben von 2 m bei dem kleinsten Wasserstande herzustellen. Die Kosten der Ausführung dieses der staatlichen Initiative ent⸗ sprungenen Projekts werden sich auf 4 200 000 ℳ belaufen, denen noch 1 250 000 ℳ für die Anlage des städtischen Hafens hinzu⸗ 2 welche ausschließlich von der Stadt Frankfurt getragen wer⸗ den sollen.
Die Ausführung des Unternehmens, um deren Beschleunigung von den städtischen Behörden und der Handelskammer von Frankfurt unausgesetzt, unter Anderem auch in einer an das Haus der Ab⸗ geordneten gerichteten und durch Beschluß desselben vom 19. Januar 1878 der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesenen Petition gebeten worden, ist durch die Verhandlungen verzögert, welche mit den übrigen Mainuferstaaten über die Vorbehalte gepflogen werden mußten, an welche dieselben ihre Zustimmung zur Ausführung des Unternehmens geknüpft hatten. Nachdem nunmehr über die bisher noch streitigen Punkte eine Verständigung erzielt worden, ist in den vorliegenden Nachtragsetat für den gedachten Zweck eine erste Rate von 800 000 ℳ eingestellt. 3 1
— Der Etat der Justizverwaltung für das Jahr vom 1. April 1880/81 schließt mit einer Einnahme von 5 000 600 ℳ gegen 2 704 900 ℳ des vorigen Etate, mithin 2 295 700 ℳ mehr. Dieses Mehr entsteht vornehmlich aus dem Plus von 2 078 941 ℳ, welches sich bei den Einnahmen ergiebt, die als Emolumente der Beamten zur Verwendung kommen und bei dem Posten „Antheil an dem Arbeitsverdienst der gerichtlichen Gefangenen“, welcher ein Plus von 185 800 ℳ nachweist. — Die dauernden Ausgaben be⸗ ziffern sich auf 73 348 500 ℳ (darunter künftig weg⸗ fallend 3 683 638 ℳ) gegen 69 723 425 ℳ des vorigen Etats, mit⸗ hin 3 625 075 ℳ mehr. Das Kapitel „Ministerium“ nimmt in An⸗ spruch 547 430 ℳ (+ 1200 ℳ). Die Ausgaben für das Ober⸗ Tribunal mit 485 355 ℳ fallen fort. Die Justiz⸗Prüfungs⸗Kom⸗ mission erfordert 22 950 ℳ (+ 3150 ℳ). Das Plus ist der Mehr⸗ betrag der Prüfungsgebühren nach dem Durchschnitt der Jahre 1876 und 1877/78 gegen die Vorjahre. Es fallen fort: die Etatsposten für Gerichte zweiter Instanz in den Landestheilen, in denen die Ver⸗ ordnungen vom 2. Januar 1849 und vom 26. Juli 1867 Gesetzeskraft hatten, welche im vorigen Etat mit 2 224 927 ℳ standen, ferner die Kosten für das frühere Appellationsgericht in Celle und die Ober⸗ Gerichte des dortigen Departements mit 621 906 ℳ, die Posten für das Appellationsgericht in Frankfurt a. M. mit 53 330 ℳ und für den Appellationsgerichtshof in Cöln und die Rheinischen Landgerichte mit 665 086 ℳ Das Kapitel „Ober⸗Landesgerichte“ weist eine Aus⸗ gabe nach von 3 201 277 ℳ (darunter künftig wegfallend 95 910 ℳ) gegen 3 183 800 ℳ, mithin 17 477 ℳ mehr. Im vorigen Etat ist dieses Kapitel nur für die Zeit vom 1. Oktober 1879 bis 1. April 1880 mit 1 591 900 ℳ zum Ansatz gebracht. Die Landgerichte und Amttgerichte erfordern 48 295 365 ℳ (darunter künftig wegfallend 232 643 ℳ) gegen 47 106 184 ℳ (+ 1 189 181 ℳ). Im vorigen Etat waren in diesem Kapitel für die Zeit vom 1. Oktober 1879 bis 1. April 1880 23 553 092 ℳ angesetzt. Bei dem Titel Besol⸗ dungen sind 12 600 ℳ abgesetzt für 2 Landrichter in Meiningen und 1 Landrichter in Rudolstadt. Erspart werden ferner bei den Aus⸗ sterbegehältern der Richter im Ober⸗Appellationsgerichtsbezirk Kiel 35 438 ℳ Abgesetzt sind 78 Kanzlisten mit 144 895 ℳ und der Fonds zur Remunerirung der Dolmetscher ist um 47 900 ℳ er⸗ mäßigt, dagegen sind zur Verstärkung der Fonds für Hülfsarbeiter in der Kanzlei der Landgerichte 46 800 ℳ und zur Erhöhung der Fonds zu Gehaltszulagen für die in einzelnen Bezirken als Dol⸗ metscher fungirenden Beamten 17 900 ℳ in Ansatz gebracht. Ar Kalkulaturgebühren sind 56 000 ℳ abgesetzt, dagegen werden mehr erfordert: 277 200 ℳ für 92 neu fundirte Rechnungs⸗
revisorensteben bei den Staatsanwaltschaften der Landgerichte. Dieser
Betrag findet seine Deckung in dem Reservefonds von 2 534 700 ℳ, welcher durch den jetzigen Etat in Wegfall kommt. Der bisher reservirte Fonds zur Bestreitung der Besoldunge⸗ und anderen per⸗
sönlichen Ausgaben für die Verwaltung der Gerichtskassen von
2 534 700 ℳ ist entbehrlich geworden. In Wegfall kommen die Kosten: für die Gerichte erster Instanz in den Landestheilen, in denen die Verordnungen vom 2. Januar 1849 und 26. Juni 1867 Gesetzes⸗ kraft haben, mit 21 336 686 ℳ; die Amtegerichte im Departement des Appellationsgerichts zu Celle mit 1 359 174 ℳ; das Stadt⸗ gericht ꝛc. in Frankfurt a. M. mit 154 200 ℳ; die Friedens⸗ und Handelsgerichte des Departements Cöln 543 827 ℳ Die Gefängniß⸗ verwaltung erfordert 5 872 990 ℳ (+ 102 490 ℳ). Für die Zeit vom 1. Oktober 1879 bis 1. April 1880 waren zum Ansatz gebracht 774 500 ℳ Als Erhöhung des Fonds zur Remunerirung der Ge⸗ fängnißbeamten ꝛc. sind 100 070 ℳ angesetzt, welche durch die Er⸗ höhung der Einnahme aus dem Arbeitsverdienst der Gefangenen von 185 800 ℳ gedeckt werden. Das Kapitel „Pensionen, Dis⸗ positionsgehälter, Wartegelder und Unterstützungen“ wirft
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— 8 3 350 000 ℳ aus, welche als künftig wegfallend aufgeführt sind Für die Zeit vom 1. Oktober 1879 bis 1. Aprfl 1880 waren 1 675 000 ℳ zum Ansatz gebracht. Als Beitrag zu den gemein⸗ schaftlichen Kosten der Unterhaltung des Ober⸗Landesgerichts in Jena und der Landgerichte in Meiningen und Rudolstadt sind 25 000 ℳ ausgeworfen. Kapitel „Baare Auslagen und andere Ausgaben in Civil⸗ und Strafsachen“ weist nach 7 795 906 ℳ (+ 1 840 576 ℳ). Von dem erforderten Plus kommen auf Parteisachen 240 578 ℳ, auf Strafsachen 1 600 000 ℳ Die Erläuterungen bemerken hierzu: „Die an sich erhebliche Erhöhung der Auslagen in Strafsachen kann um so weniger eine Herabsetzung erfahren, als im Hinblick auf die Bestimmung des §. 150 der Strafprozeß⸗Ordnung vom 1. Februar 1877 eine weitere Steigerung dieser Auslagen zu erwacten ist.“ Für „Porto und Auslagen für Postsendungen und Postbestellungen, sowie Gebühren für telegraphische Korrespondenz’ 2 974 680 ℳ (+ 300 000 ℳ). Kapitel „sonstige Ausgaben“ weist nach 450 900 ℳ. Für Unterhaltung der Justizgebäude mit Ausschluß der größeren Neubauten und Hauptreparaturen werden, wie im vorigen Etat, 756 000 ℳ angesetzt, und an die Justizoffizianten⸗Wittwenkasse sind zu zahlen 60 000 ℳ (s—4000 ℳ). Diese Minderausgabe entspricht der Mindereinnahme von gleichem Betrage. Der Etat dieser Wittwenkasse weist eine Einnahme von 278 000 ℳ und eine Ausgabe von 320 000 ℳ nach, von welcher Ausgabe 42 000 ℳ aus den in früheren Jahren ver⸗ bliebenen Ueberschüssen gedeckt werden. — An einmaligen und außerordentlichen Ausgaben werden erfordert 5 873 930 ℳ Hiervon sind bestimmt: zur Erweiterung des Gefängnisses zu Pr. Holland in dem alten Ordensschlosse daselbst, Ergänzungsrate 16 450 ℳ: zum Neubau eines Geschäftshauses der Abtheilung für
Untersuchungssachen der Landgerichte und Amtsgerichte in Berlin
und zum Neubau von Untersuchungsgefängnissen für dieselben, fernere Rate 500 000 ℳ; zum Ankauf des Grundstückes des ehemaligen Kadettenhauses zu Berlin für die Abtheilungen für Civilsachen des Landgerichtes und des Amtgerichtes Berlin I.: 4 706 000 ℳ; zum Neubau eines gerichtlichen Gefängnisses zu Perleberg, letzte Rate 31 000 ℳ; zum Ankaufe eines Hauses zu einer Wohnung für den Divisions⸗Commandeur in Neisse behufs Freistellung der jetzigen Wohnung desselben in dem ehemaligen fürstbischöflichen Residenzschlosse daselbst für die Zwecke des dortigen Landgerichts und Amtsgerichts 66 000 ℳ; zum Neubau eines gerichtlichen Geschäfts⸗ und Gefängnißgebäudes zu Staßfurt, letzte Rate 14 280 ℳ; zum Neubau eines Gefängnisses zu Nordhausen, fernere Rate 67 400 ℳ; zum Neubau eines Ge⸗ schäftsgebäudes und eines Gefängnisses für das Landg richt und das Amtsgericht zu Flensburg, fernere Rate 250 000 ℳ; zum Erwei⸗ terungsbau bezw. Neubau des Gefängnisses zu Hannover, erste Rate 140 000 ℳ; zur Vollendung bezw. baulichen Ergänzung des gerichtlichen Gefängnisses zu Münster, Ergänzungsrate 22 800 ℳ; zum Neubau eines Geschäftshauses für die Gerichte zu Cassel, letzte Rate 60 000 ℳ
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Im Verlage von Murray in London erscheint demnächst ein neues Werk von Dr. Schliemann, betitelt: „Jlios, das Land der Trojaner,“ in welchem der unermüdliche Forscher einen Be⸗ richt über seine neuesten Nachgrabungen in der Ebene von Troja er⸗ stattet. 400 Pläne und Illustrationen schmücken den Band. 8. Gewerbe und Handel⸗ 8
Die Liquidation der Neuen Berliner Messingwerke, Aktiengesellschaft (vorm. Wilh. Borchert), ist zu Ende geführt ein diesbezüglicher Vermerk in das Haadelsregister eingetragen worden.
— Das „Dresd. Journ.“ theilt folgenden Meßbericht aus“ Leipzig vom 12. Januar mit: Die jetzige Neujahrsledermesse nahm
einen sehr günstigen Verlauf. Die Preise aller Ledergattungen
sind im Steigen begriffen. Das lebhafte Herbstgeschäft 1879 hat
sich auch auf das Neujahr 1880 übertragen, und es sind die Bedin⸗
gungen vorhanden, welche die Preissteigerung rechtfertigen. Eine
weitere günstige Entwickelung der Garlederbranche für das laufende
Jahr steht deshalb wohl zu erwarten. Einzelne Ledersorten, z. B.
lohgare und alaungare Schaffelle, waren auf der hiesigen Neujahrs⸗
messe so stürmisch gefragt, daß dieselben einen Aufschlag von 10 % und
darüber erreichten. Da die Preise für sämmtliches Leder in Amerika
während der letzten 3 Monate um ein Bedeutendes gestiegen, z. B. eichen⸗
gegerbtes und Havelockrohleder ca. 25 %, soist eine Zufuhr von dieser Seite
unterbunden, und in Folge der vergrößerten Nachfrage für unsere hei⸗
mischen Fabrikate bleiben die letzteren in aufsteigender Bewegung.
Rohes deutsches Leder nimmt an diesem Aufschwung Theil und hat
gleichfalls eine wesentliche Preissteigerung erfahren. Leider wird das
Material dabei sehr knapp, weil deutsche Häute und Felle in jüngster
Zeit zu sehr hohen Preisen für das Ausland aufgekauft werden. Die
nachstehenden Preise sind minimale im engros- und maximale im
détail⸗Verkehr. Laxemburger und St. Vither halten, feinste Salz⸗
ochsenhäute per 50 kg oder 100 Pfd. 170 — 200 ℳ, do. geringere
Waare 150 — 160 ℳ, Trier und Siegener prima Salzochsenhäute
desgleichen, do. secunda trockene Häute 125 — 155 ℳ, Malmedyer 160 — 190 ℳ, Eschweger leichte und geringe Waare 130 — 140 ℳ,
stärkere 140 — 160 ℳ, bayerisches Zahmleder, Rückenstockel⸗ häute 160 — 185 ℳ, do. Mittelsorte 130 — 155 ℳ, Vacheleder hochfeine rheinische 160 — 180 ℳ, do. gute hessische bis 160 ℳ,
do. secunda bis 140 ℳ. Maschinenleder ganz feine Waare bis 195 ℳ, do andere Sorten bis 175 ℳ, Blankleder schwarz holte das Pfund
oder 500 gr bis 175 ₰, do. helle bis 1955 ₰, gefalzte Sorten ca. 210 ₰, Fahlleder bis 200 ₰, Niederländer oder leichte und aus sonstigen renommirten Gerbereien bis 230 ₰, Fahlleder ertrafeine Waare bis 260 ₰, Kipsfahlleder geringe ca. 120 ₰, do. bessere
Sorten bis 200 ₰, braune Kalbleder, gewöhnliche Waare ca. 320 ₰, Gergaer und solche aus bevorzugten Gerbereien bis 500 ₰, Roßleder lohgar, per Decher von 10 Häuten bis 22) ℳ, weiße alaungare Schaffelle, gute Waare per Decher 15 bis 20 ℳ, do. geringe circa 10 —15 ℳ, braune Schaffelle desgleichen, und schwerste Waare bis 30 ℳ per Decher. — Der Tuchmarkt war, obwohl die Neujahrmessen nie von Bedeutung sind, ziemlich stark befahren, und da die Preise sehr gedrückt waren, wurde viel gekauft. Auch in wollenen Strumpfwaaren wurde ziemlich viel um⸗ gesetzt, da der strenge Winter diesen Artikeln recht günstig war. — Das Geschäft in rein Leinen, namentlich aber in Halb⸗
leiner, Baumwollenwaaren und Bettzeugen, war diesmal denjenigen
Fabrikanten, welche ausschließlich Engrosgeschäfte betreiben, günstiger
als im verflossenen Jahre; es dürfte der Grund darin zu finden sein,
daß das Rohmaterial bedeutend im Preise gestiegen ist. In Folge solcher Preissteigerung hat mancher Grossist verschiedene Posten auf
Spekulation gekauft. Dagegen haben Fabrikanten, die nur Detail⸗
geschäfte betreiben, sehr schlechte Geschäfte gemacht. — Für alle anderen Branchen ist die Neujahrsmesse ohne Bedeutung.
London, 8. Januar. (Allg. Corr.) Die National Dis⸗
cont Comvany ist in der Lage, eine 12 prozentige Jahresdividende zu vertheilen, den Reservefond vm 16 500 o£ zu erhöhen und 7107 £ auf neue Rechnung vorzutragen. — Die Alliance Bank zahlt eine Dividende von 5 % gegen 6 % in 1878 und trägt ca. 15 000 £ auf neue Rechnung vor. — Die German Union Telegraph & Trust Company beschloß in einer am 7. d. M. stattgehabten Direktionssitzung, am 21. d. M. eine Interims⸗Dividende von 5 sh. 9 d. per Aktie zu zahlen. New⸗York, 12. Janvar. (W. T. B.) Weizen⸗Verschif⸗ fungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver⸗ einigten Staaten nach England 63 000, do. nach dem Kontinent 25 000, do. von Kalifornien und Oregon nach England 50 000. Qrtrs., Visible Supply an Weizen 29 562 600 Bushel, do. do. an Mais
11 437 000 Bushel. Verkehrs⸗Anstalten. Lemberg, 13. Januar. (W. T B.) Die Verkehrs. 1“ der galizischen Bahnen sind nunmehr gänzlich eseitigt.