8
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Titel 13 bis 23 wurden darauf unverändert Se f. Es folgte Kapitel 75, Gefängnißverwaltung, Titel 1,
Strafgefängniß Plötzensee, Besoldungen 151 625 ℳ
1 Der Abg. Hagen rügte, oaß die Beköstigung der Ge⸗
fangenen in den Gefängnissen häufig 2 luxuriös sei. In
Rücksicht auf die Noth der freien Bevölkerung und um den
Charakter der Strafe aufrecht zu erhalten, müsse man die
Flleischkost einschränken und dieselbe mit Ausnahme der ärzt⸗
“ Anordnungen nur bei längeren Freiheitsstrafen ge⸗
statten.
1 Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Starke erklärte, daß diese Fragen im Ministerium erörtert wür⸗ den und daß er sich bis zum Abschluß dieser Erörterungen eine bestimmte Erklärung vorbehalten müsse. Jedoch enthielten die Andeutungen des Vorredners viel Zutreffendes.
G Der Abg. Cremer interpellirte die Regierung, was auf
seine vorjährigen Beschwerden in Betreff des schlechten Wassers
in Plötzensee, in Betreff des mangelhaften Gottesdienstes für die katholischen Gefangenen und des mangelhaften Religions⸗ unterrichts für jugendliche Gefangene dieser Konfession ge⸗ schehen sei. Er warne die Regierung, die Fleischkost in den
Gefängnissen noch mehr als bisher einzuschränken, da auch
anständige Leute dahin kommen könnten. Einem Redacteur
sei während einer sechswöchentlichen Gefängnißstrafe durch die Gefängnißkost nach ärztlichem Ausspruch der Magen und da⸗ mit seine Gesundheit total ruinirt worden.
8 Der Regierungkommissar erwiderte, er habe dem Vor⸗
redner bereits privatim v daß seinen Beschwerden
überall abgeholfen sei; er verstehe also den Grund seiner heutigen Interpellation nicht. Daß ein Redacteur mit ver⸗ dorbenem Magen weggehe, könne ihm auch anderwärts passiren.
Der Abg. Schmidt (Stettin) wünschte die Unifizirung des
”
worauf der Regierungskommissar erklärte, daß diese Frage bis nach Erlaß des Reichsstrafvollzugsgesetzes eine offene bleiben müsse. G
Der Abg. Cremer bemerkte, daß er 8 seiner heutigen Interpellation durch den Wunsch des Regierungskommissars selbst veranlaßt sei. Er müsse demselben erwidern, daß es ein Unterschied sei, ob man sich den Magen einmal verderbe oder ob derselbe total ruinirt werde. Er müsse noch den Uebelstand zur Sprache bringen, daß das Gefängniß in Plötzen⸗ see sehr wenig besetzt sei, während circa 5000 Personen das Recht hätten zu sitzen, ohne daß sie dazu gelangen könnten. Das sei unter Umständen schlimm. Das Hülfsgefängniß in Rummelsburg sei so schlecht, daß zwei Sträflinge dort ent⸗ liefen und sich meldeten, um ihre Strase in Plotzensee zu verbüßen.
Der Regierungskommissar Unter⸗Staatssekretär Rindfleisch entgegnete, soweit die jüngsten Nachrichten der Staats⸗ anwaltschaft reichten, sei sie mit den Strafvollstreckungen kurrent und es warteten nicht 5000 auf die Abbüßung der Strafe. Die Errichtung des Filialgefängnisses in Rummels⸗ burg sei durch die zwingende äußere Not veranlaßt worden, da die Polizeigefängnißfe dem Bedürfnisse nicht genügten. Was den erkrankten Redacteur betreffe, so könne er zur Be⸗ ruhigung mittheilen, daß die Gesundheitsverhältnisse in Plötzensee im Allgemeinen günstige seien. 1878 habe der Krankenstand 1,70 Proz. jetzt nur 0,97 Proz. betragen.
Hierauf wurde das Kapitel mit 5 872 990 ℳ bewilligt, desgl. Kapitel 76, Pensionen u. s. w. 3 350 000 ℳ und Kapitel 77 bis 82.
Es folgte das Extraordinarium des Justiz⸗Etats, Kapitel 8.
Titel 1 und 2 (zur Erweiterung des Gefängnisses zu
Gefängnißwesens in dem Ressort des Justiz⸗Ministeriums, Pr. Holland 16 450 ℳ und zum Neubau eines Geschäfts⸗
I1 “
hauses für die Land⸗ und Amtsgerichte zu Berlin, fernere Rate 500 000 ℳ) wurden ohne Debatte bewilligt.
81 Tit. 3 hatte die Regierung ursprünglich 4 706 000 ℳ zum Ankauf des ehemaligen Kadettenhauses zu Berlin für die Civil⸗Abtheilungen des Landgerichts und Amtsgerichts Ber⸗ lin I. gefordert; die Kommission hatte dagegen ganz allgemein nur zwei Millionen Mark zur Vermehrung des Pauschquan⸗ tum zur Vorbereitung und seehnstler Herstellung derjenigen Bauten, welche für die Durchführung der Justizreorganisation nöthig seien, einschließlich der Erwerbung der erforderlichen ee der Beschaffung der zu der inneren Einrichtung erforderlichen Utensilien, sowie zur Beschaffung der erforder⸗ lichen interimistischen und Miethslokalien bewilligt. Ohne Debatte wurde der Antrag zum Beschluß erhoben.
„Der Rest des Extra⸗Ordinariums wurde nach den An⸗ trägen der Kommission genehmigt; die Tit. 5 und 9: 67 000 ℳ zum Ankaufe eines Hauses zu einer Wohnung für den Divisions⸗Commandeur in Neisse, sowie 140 000 ℳ zum Erweiterungsbau beziehungsweise Neubau des Gefängnisses zu Hannover, wurden gestrichen.
Damit war der Justiz⸗Etat erledigt.
Es folgte der Etat der Staatsschuldenverwaltung.
Der Abg Kalle richtete an die Regierung die Anfrage, ob es in ihrer Absicht liege, die Einrichtung zu treffen, die in Frankreich in dem livre du trsor public schon lange bestehe; es sei sicherlich angenehm, Werthe zu besitzen, die nicht ver⸗ loren gingen und nicht gestohlen werden könnten, namentlich für Wittwen⸗ und Waisenstiftungen.
Der Rogierungskommissar Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath Rötger entgegnete, die angeregte Frage sei für die Regierung keine neue; die Regierung sei bereit, sie zu erwägen.
Im Uebrigen wurde dieser Etat ohne Debatte genehmigt, worauf sich das Haus um 4 ½ Uhr vertagte.
—
8** N Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handele⸗ register nimmt anr die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzrigers und Königlich Preußischen Staatg⸗Anzeigers:
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1. Steckbriefe und Untersuch 5. Industrielle Etablissements, Fabriken 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
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Sachen. und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissienen etc.] 7. Literarische Anzeigen.
N* er. Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoneen⸗Bureaus.
Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 82. .
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung N u. s. w. von öffentlichen Papieren.
8. Theater-Anzeigen.
In der Börsen-
9. Familien-Nachrichten. beilage. xE
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
115s9] Subhastations⸗Patent und Aufgebot.
In Zwangsvollstreckungssachen
1) des Johann Brünings in Dorum,
2) des Hermann Brünings in Holssel, Gläubiger, wider den Oekonomen Hinrich Christian Hohn zu Blumenau, Schuldner, sollen auf Antrag der Gläubiger die nachstehend bezeichneten, dem Schuldner gehörigen Immobilien in dem auf
Donnerstag, den 22. April 1880, 10 Uhr, vor hiesigem Königlichen Amtsgerichte anberaun ten Termine öffentlich meistbietend verkauft werden.
Zum Verkaufe gelangt der in dem Gemeindebezirk Lehe unter Nr. 998 belegene Hof, genannt „Blu⸗ menau“, bestehend aus den unter Nr. 640 der Ge⸗ bäudesteuerrolle des Gemeindebezirks Lehe aufFe⸗ führten Gebäuden, Wohnhaus, Nebenhaus, Ge⸗ wächshaus, Scheune, Viehhaus, Nebengebäude, Pa⸗ villon und folgenden Grundstücken:
a. in der Feldmark Lehe belegene Grundstöcke, ver⸗ zeichnet unter Art. 574 der Grundsteuermutter⸗
rolle für Lehe, Kartenblatt 1, Parzellen 1, 7
bis 16 inkl., 20, 32, 48, 50, 96, 105, 124, 154,
167 und 168, Kartenblatt 2, Parzellen 74, 128,
151, 270, 273, Kartenblatt 3, Parzelle 131,
Kartenblatt 24, Parzelle 6, in einer Gesammt⸗ größe von 44 Hektar 62 Ar 42 Quadratmeter,
.in der Feldmark Langen belegene Grundstücke,
verzeichnet unter Art. 144 der Grundsteuer⸗ mutterrolle für Langen, Kartenblatt 2, Par⸗
zelle 78 und Kartenblatt 5, Parzellen 83, 86
und 88 bis 91 inkl., in einer Gesammtgröße
von 4 Hektar 43 Ar 65 Quadratmeter.
Zugleich werden Alle, welche an den vorbezeich⸗ neten Immobilien Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrecht⸗ liche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere ding⸗ liche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, aufgcefordert, solche in obigem Termine anzumelden, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht verloren geht.
Lehe, den 12. Januar 1880. Königliches Amtsgericht I. v
11586] Oeffentliche Zustellung.
Die unverehelichte Marie Schaeffer zu Gleiwitz klagt 1) gegen den Schmied Johann Zogalla, 2) gegen die unoerehelichte Lonise Zogalla aus Gleiwitz, deren gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen rückständiger Hypothekenzinsen mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 150 ℳ und ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht III. zu Gleiwitz auf
den 5. April 1880, Vormittags 10 Uhr,
Zimmer 29.
um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gleiwitz, den 13. Januar 1880.
Dittert, Gerichtsschreiber des Königlichen Amt gerichts III.
Der Böttger Carl Huck aus Gehren, z. Z. mit unbekanntem Aufenthalte abwesend, ist von dem Kaufmann Liebreich Ludwig hier auf Zahlung von 41 ℳ 38 ₰ Waarenschuld verklagt worden und hat Letzterer den ꝛc. Huck zur Verhandlung vor das Fürstliche Amtsgericht Gehren geladen und be⸗ antragt, denselben zur Zahlung der geklagten 41 ℳ 38 ₰ nebst 6 % Zinsen vom 1. Januar 1878 ab und zu Tragung resp. Erstattung der Prozeßkosten zu verurtheilen.
Das Fürstliche Amtsgericht Gehren hat Ver⸗ handlungstermin auf
sollen.
anberaumt und wird in Gemäßheit der §§. 186 bis 190 der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vesat Huck dieser Auszug hiermit öffentlich zu⸗ gestellt. Gehren, den 13. Januar 1880. Der Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichto. Th. Müller.
(1593] Bekanntmachung. Die 12 Ausloosungsscheine der unkündbaren zu 4 ½ % verzinslichen Hypothekenbriefe über je 300 ℳ der Pommerschen Hypotheken⸗Aktienbank zu Cöslin Litt. D. Nr. 503 504 505 506 507 508 509 510 511 512 533 534 sind verloren gegangen und wer⸗ den deshalb auf den Antrag der bisherigen Inha⸗ berin Wittwe Flick, Dorothea, geb. Götze, zu Ber⸗ lin, alle Diejenigen, welche als Eigenthümer, Ces⸗ sionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber an diese Urkunden Ansprüche erheben sollten, aufgefor⸗ dert, sich bei uns spätestens in dem auf den 27. April 1880, Mittags 12 Uhr, vor dem Herrn Landgerichts⸗Rath Peters im Ter⸗ minszimmer Nr. 24 anberaumten Termine zu mel⸗ den, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an jene Urkunden ausgeschlossen und letztere für kraftlos werden erklärt werden. Cöslin, den 23. Dezember 1879. 8 Königliches Landgericht. Cipilkammer.
11899] Aufgebot.
Demnach die Beguine, Wittwe weiland Schih⸗ machers Louis Knopp, Johanne, geborne Friedrichs hierselbst, am 30. November v. 8 unter Hinter⸗ lassung verschiedener Kleidungsstücke, Wäsche, Haus⸗
eräth und sonstiger Mobilien verstorben, Erben sich jedoch bis jetzt nicht gefunden haben, so werden auf Antrag des Herzoglichen Finanzkollegiums als Vertreters des Fiscus die etwaigen Erbberechtigten hierdurch aufgefordert, ihre Rechte spätestens in
dem auf
den 10. März d. J.,
Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte angese ten Termine geltend zu machen, unter dem Rechtsnachtheile, daß der Nachlaß, wenn sich kein Erbe findet, für herren⸗ loses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber den sich Legitimirenden ausgeantwortet werden soll, daß der nach dem Ausschlusse sich Meldende und Legitimirende alle bis dahin über den Nachlaß ge⸗ troffene Verfügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sondern seine Ansprüche auf das zu beschränken hat, was von der Erbschaft noch vorhanden sein wird. Gandersheim, den 15. Januar 1880.
Herzogliches Amtsgericht. [1596] „Aufgebot.
Durch Verfügung des Präsidenten des König⸗ lichen Landgerichts zu Hagen ist das Aufgebot der von den Kreisgerichtsboten der früheren Kreisgerichts⸗ Kommission zu Menden, Glade u. Mittelstädt, ge⸗ stellten Dienstkaution angeordnet worden. —
Diejenigen, welche auf Grund des Dienstverhält⸗ nisses eines dieser Beamten Ansprüche gegen letztere oder den Fiskus zu haben vermeinen, werden hier⸗ mit aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spä⸗ testens in dem auf den
7. April 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 3, anberaumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigen⸗ falls sie ihre Rechte an die Kasse verlustig sein und nur an die Person des Beamten veee e. werden
Menden, den 13. Januar 1880. “ Königliches Amtsgericht. van Erkelens.
[1606] Nachstehendes, in der öffentlichen Sitzung Herzog⸗
den 5. März 1880, 8 Vormittags 11 Uhr, 8
lichen Amtsgerichts Schöppenstedt vom 14. 2 g
Erkenntniß:
Da der Maler Ludwig Muth von hier dem Aufgebote vom 6. November v. J. zuwider seine Ansprüche und Rechte weder früher noch in dem heutigen Termine angemeldet hat, so wird derselbe damit für todt erklärt und sein Vermögen als Erbschaft behandelt.
Auch haben alle Diejenigen, welche an den nun⸗ mehrigen Nachlaß des ꝛc. Muth Ansprüche bislang nicht angemeldet haben, Falls sie sich später melden und legitimiren sollten, alle von denjenigen Erben, welche ihre Ansprüche angemeldet, und auf Legiti⸗ mation den Nachlaß ausgeantwortet erhalten haben, bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügun⸗ gen anzuerkennen, auch weder Rechnungsablage, noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, sondern ihre Ansprüche auf das zu beschränken, was von der Erbschaft noch vorhanden sein wird.
Stünkel. wird damit öffentlich bekannt gemacht.
Schöppenstedt, den 15. Januar 1880.
Die Gerichtsschreiberei Herzoglichen Amtsgerichts daselbst. Jeimke.
[1588] Oeffentliche Zustellun mit Ladung.
Nachstehender Auszug: „Zum Königl. Landgerichte Zweibrücken, Civilkammer. Klageschrift für “ Nikolaus Ruby, Privatmann, auf der Geisel⸗ berger Mühle wohnhaft, Kläger, vertreten durch den in Zweibrücken wohnenden Rechtsanwalt Schmidt,
gegen
1) Heinrich August Ruby, Müller, auf der Geisel⸗ berger Mühle wohnhaft,
) Carl Ruby, Bäcker, allda wohnhaft,
3) Anna Franzisca Ruby, Ehefrau von Adolf Witt, Uhrmacher, und den Letzteren selbst der ehelichen Gütergemeinschaft wegen, bei⸗ sammen in St. Ingbert wohnhaft,
4) Adam Ruby, Müller, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort in Amerika abwesend,
5) Ludwig Ruby, Bierbrauer, desgleichen in Amerika abwesend.
6) Luise Catharina Ruby, ledig, gewerblos, in St. Ingbert wobhnhaft,
7) Johann Heinrich Ruby, Bierbrauer, auf der Geiselberger Mühle wohnhaft,
8) Friedrich Wilhelm Ruby, Bäcker, auf der Geiselberger Mühle wohnhaft,
Beklagte, — Theilung betreffend.
Die hier oben genannten ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesenden Beklagten: Adam Ruby, Müller, und Ludwig Ruby, Bierbrauer, werden andurch vor das Königl. Landgericht Zwei⸗ brücken, Civilkammer, vorgeladen und aufgefor⸗ dert, einen zur anwaltschaftlichen Vertretung da⸗ selbst zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen, welcher für sie in dem unten bezeichneten, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites anbe⸗ raumten Termine zu erscheinen hat, um antragen zu hören:
Es gefalle dem Königl. Landgerichte, Civil⸗ kammer, die Beklagten zu verurtheilen, mit dem Kläger zur Liquidation und Theilung der Güter⸗ gemeinschaft, welche zwischen dem Kläger und seiner verstorbenen Ehefrau Barbara Klug be⸗ standen hat, sowie des Nachlasses der Letzteren zu schreiten; demgemäß mit Vornahme des Thei⸗ lungs⸗ und Liquidationsgeschäftes den Königl. Notar Cuny in Waldfischbach zu beauftragen; den Johann Bachmann, Ackersmann in Geisel⸗ berg, als Experten zu ernennen, welcher nach ge⸗ höriger Beeidigung vor dem damit zu committi⸗ renden K. Amtsgerichte Waldfischbach die erfor⸗ derlichen Abschätzungen vorzunehmen und sich in einem motivirten Gutachten, das dem ernannten
Notar zu Protokoll gegeben werden kann, über
“
die Theilbarkeit oder Untheilbarkeit der vorhan⸗ denen Masseobjekte auszusprechen hat, damit ent⸗ weder Theilung in Natur, oder öffentliche Ver⸗ steigerung erfolge; den Königl. Notar Wenner in Pirmesens als notaire représentant der ob- genannten Abwesenden zu ernennen, auch für den Fall entstehender Streitigkeiten einen Bericht⸗ erstatter zu ernennen und die Entnahme der Prozeßkosten aus der Masse zu verfügen“, — wird mit dem Beifügen, daß zur mündlichen Ver⸗ handlung Termin auf den 15. April 1880, Vor⸗ mittags neun Uhr, anberaumt ist, den obgenann⸗ ten Adam Ruby, Müller, und Ludwig Ruby, Bierbrauer, deren Wohn⸗ und Aufenthaltsort un⸗ bekannt ist, hiermit öffentlich zugestelt. Zweibrücken, den 16. Januar 1880.. Deiie K. Landgerichtsschreiberei. Merckel, K. Ober⸗Gerichtsschreiber.
Geschehen Amtsgericht Peine am 15. Januar 1880, in öffentlicher Sitzung. : Gerichts⸗Assessor Brandes, Amtsgerichts⸗Assistent Ise. In betr. das vom Köthner August Fröchtling aus Bekum und dessen Ehefrau Juliane, geb. Fleige daher, beantragte Aufgebot, erschienen in dem auf heute anberaumten Termine: die Provokanten und trugen vor:
pp. pp. 8 Vorgelesen, genehmigt, ist erkannt und eröffnet: Alle nicht angemeldeten etwaigen Rechte an en in der Edictalladung vom 12. November bezeichneten Immobilien werden für den Be⸗ 2 im Verhältniß zu der der Landescredit⸗ anstalt zu bestellenden Hypothek als verloren
erkannt. Beglaubigt: Brandes. Für den Auszug: Ise, Gerichtsschreiber.
[1599] 8
Auf Anttag der Eheleute: Schneider Nicolaus Möller zu Gethsemane werden alle Diefenigen, welche Rechte an den Grundstücken:
1ö 5* Gethsemane — 40 — 47 am 6 Wohnhaus
zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, spätestens im Termine
den 11. März 1880, Vormittags 11 Uhr, anzumelden, widrigens die Antragsteller als Eigen⸗ thümer der vorbezeichneten Grundstücke in dem Grund⸗ buche eingetragen werden, und der säumige Berech⸗ tigte sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grund⸗ buchs die Grundstücke erworben hat, nicht mehr geltend machen kann, auch seines Vorzugsrechtes gegenüber Denjenigen, deren Rechte bis zu dem fest⸗ gesetzten Termine angemeldet und demnächst auch eingetragen sind, verlustig geht.
Friedewald, den 11. Januar 1880.
Königliches Amtsgericht. Dr. Boeger.
“ 8
1591] r. 317. Den Stadtkapellenfonds Waldkirch gegen
unbekannte Dritte,
dingliche Rechte an Liegenschaften betreffend.
Mit Bezug auf unser öffentliches Aufgebot vom 9 November 1879, Nr. 1019, werden nunmehr die nicht angemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt.
Waldkirch, den 12. Januar 1880. .“ Großh. Bad. Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber Frey.
12.
Zweite Beilage
Preußischen Stants-Anzeigerg: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
*& N* Inserrate für den Deutschen Reichs⸗ u. Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt ann die Königliche Expedition des Deutschen Keichs-Anzeigers und Königlich
. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Sabhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
A
Oeffentlicher Anzeiger.
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 20. Januar
1880.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
8. Theater-Anzeigen. — In der Börsen-
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Nudolf Mosse, Haasensirin & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annonecen⸗Bureaus.
X
9. Familien-Nachrichten. beilage. NR
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ 1 ladungen n. dergl. Königliches Amtsgericht Heidenheim.
[1506] HOeffentliche Zustellung.
Die ledige Veronika Fetzer von Brenz, z. Zt. in Heidenheim, hat in Verbindung mit dem Johann Leonhard Diepold, Seiler in Sontheim, des Pflegers ihres am 25. November 1878 geborenen Kindes Regine, gegen den mit unbekanntem Aufen thalt ab⸗ wesenden ledigen Bierbrauer Georg Mack von Söhnstetten Klage auf Anerkennung der Vaterschaft zu dem genannten Kinde erhoben und den Schluß⸗ antrag gestellt, es wolle erkannt werden, der Be⸗ klagte sei schuldig, für das Kränzchen 10 ℳ, Ent⸗ bindungs⸗ und Taufkosten 25 ℳ und 100 ℳ jähr⸗ liche Alimente für das Kind in vierteljährlichen, vorauszahlbaren Raten, bis sich das Kind selbst er⸗ nähren kann, oder bis dasselbe das 14. Lebenkjahr erreicht hat, zu bezahlen und alle Prozeßkosten und die Gerichtsgebühren zu tragen. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht auf
Dienstag, den 23. März 1880, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗
ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Den 14. Januar 1880. .“ Gerichtsschreiber Enßle.
11429] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Aug. & Ferd. Schoeller zu Elber⸗ feld, vertreten durch den Rechtsanwalt Jahn zu Rudolstadt, klagt gegen den Handelsmann Eduard Heinritz aus Wildenspring, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen einer Waarenkaufgelderforde⸗ rung von 177 ℳ 50 ₰ nebst 6 % Zinsen vom 18. März d. J. ab mit dem Antrage auf Ver⸗
urtheilung des Beklagten zur Zahlung der Klag⸗ summe nebst Zinsen und ladet den Beklagten zur
mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Fürstliche Amtsgericht zu Königsee auf
den 2. März 1880, Vormittags 111 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1“
Königsee, den 31. Dezember 1879.
A. Otto, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgericht
11575] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 712. Der Maurer Joseph Sieber zu Oehningen, vertreten durch Rechtsanwalt Winterer in Constanz klagt gegen den Landwirth Jacob Wieland, früher zu Schienen, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, aus Werkverding vom Frühjahre 1879 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Be⸗
ahlung von 200 ℳ 98 ₰ nebst 5 % Zins vom Klagezustellungstage an und ladet den eklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Radolfzell auf Samstag, den 28. Februar 1880, Vormittags ½10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der PI bekannt gemacht.
ederle, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. ; 8 18644 Oeffentliche Zustellung. Die Ackersleute ¹) Franz Wilhelm Sonntag, zu Lechenich, früher Soldat in Straßburg, 2) Johann Sonntag, zu Ahrem wohnhaft, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Eich, laden den Wilhelm Sonntag, Bäcker, obne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort in Amerika, vor das Königliche Landgericht zu Bonn, um in dem bei diesem schwebenden Theilungsprozesse Herkenrath wider Sonntag über folgenden Antrag erkennen zu hören: Königliches Landgericht wolle den in der Thei⸗ ungssache der Parteien und Genossen am 2. November 1879 zu den Urschriften des Notars Jerusalem in Lechenich hinterlegten Theilungsstatus bestätigen und der Masse die Kosten zur Last legen. 1 Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts u Bonn ist Termin enn 7 23. März 1880, Vormittags 10 Uhr, bestimmt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der befatet gemacht. eu
Gerichtsschreiber des Aülglicen Landgerichts.
1571] Heffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Schneiders Friedrich Hof⸗ mannn von Wildenstein, Oberamts Crailsheim, Marie Hofman von Kirchberg, vertreten durch en Armenanwalt, Rechtsanwalt Tafel von hier,
klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufenthalt in Amerika abwesenden Ehemann auf Scheidung der he wegen böslicher Verlassung, und beantragt zu
rkennen, die von ihr mit dem Beklagten am 27. Februar 1870 in Kirchbergen an der Jart einge⸗ gangene Ehe sei dem Bande nach zu trennen, even⸗ tuell den Beklagten zur Herstellung des ehelichen Lebens zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des K. Württembergischen Landgerichts zu Hall auf “ 6
Mittwoch, den 28. April 1880, Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Schwäbisch Hall, 9s 8 Januar 1880.
reeb, Gerichtsschreiber des K. Württ. Landgerichts.
11507] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen Güthle gegen Güthle (s. Reichs⸗ Anzeiger vom 12. November 1879 Nr. 11 104) ist die Einlassungsfrist auf 6 Wochen erstreckt und der Termin zur Verhandlung auf Dienstag, den 4. Mai 1880, Nachmittags 3 Uhr, vertagt worden.
Heilbronn, den 10. Januar 1880.
Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts. Dipper.
dar. Oeffentliche Zustellung.
Nr. 710. Der Müller Franz Riedlinger zu Oehningen, vertreten durch Recht anwalt Winterer in Konstanz, klagt gegen den Landwirth Jacob Wieland, früher zu Schienen, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, aus Werkverding vom Frühjahre 1879 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 126 ℳ 9 ₰ nebst 5 % Zins vom Klagezustellungstage an, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Radolfzell auf
Samstag, den 28. Februar 1880, Vormittags 110 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lederle, 8 Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
11576] Oeffentliche Zustellung.
Der Gutsbesitzer F. Albat zu Gr. Skribstienen klagt gegen die Geschwister Caroline und George Kurbjuhn, früher in Gr. Skribstienen wohnhaft, deren jetziger Aufenthalt aber unbekannt ist, wegen 67,50 ℳ, mit dem Antrage, die Beklagten unter Kostenlast zu verurtheilen, anzuerkennen, daß sie in Betreff der im Grundbuch Gr. Skribstienen Nr. 8. Abthl. III. Nr. 19 eingetragenen Judikatforderung von 15 Thlr. nebst Zinsen und Kosten im Jahre 1857 durch Kläger befriedigt worden, und ferner darin zu willigen, daß die von Kläger beim frühern Kreisgericht hier hinterlegten 67,50 ℳ nebst auf⸗ gelaufenen Zinsen dem Kläger ausgezahlt werden, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Insterburg auf
den 12. März 1880, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Insterburg, den 88 Januar 1880.
napke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
11300] Aufgebot.
Nr. 387. Auf Antrag des Bankhauses Scheuer, Hirsch und Schloß in Heidelberg wird hiermit das Aufgebot zweier 4 ½¶p&rozentiger, unterm 20. August 1879 emittirter Pfandbriefe der Rheinischen Hypo⸗ thekenbank in Mannbeim erlassen. 8
Die beiden angeblich fr .““ in Ver⸗ lust gerathenen Pfandbriefe sind:
— 8 31 Litt. B. 543 über 1000 R.⸗Mark und
Serie 31 Litt. D. 613 über 200 Mark.
Der Inhaber der beiden Pfandbriefe wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem Aufgebotstermine seine Rechte bei dem diesseitigen Gerichte anzumelden und die Pfandbriefe selbst vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieser Urkunden erfolgen würde.
Der Aufgebotstermin wird auf
1. August 1884 bestimmt.
Mannheim, den 7. Januar 1880. Der Gerichtsschreiber des Großh. Amtsgerichts. Meier.
188901 Aufgebot.
Der Kutscher Ignaz Broedel hierselbst, welcher behauptet, daß ihm das Quittungsbuch der hie⸗ sigen städtischen Sparkasse Ne. 715 über 123 ℳ 18 ₰, lautend auf seinen Namen, abhanden gekom⸗ men sei, hat das Aufgebot desselben beantragt. Es wird hiermit ein Jeder, welcher an diesem Spar⸗ kassenbuch irgend ein Anrecht zu haben vermeint, aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 2 und zwar spätestens in dem auf
Montag, den 16. Februar 1880, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine zu melden und seine Ansprüche und Rechte näher nachzuweisen, widrigenfalls das Buch für erloschen erklärt und dem Verlierer ein neues an dessen Stelle ausgefertigt werden soll.
Coblenz, den 16. Dezember 1879.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
[14388] Anfgehgt.
Aufgebot.
Im Grundbuche von Bockum, Band 29 Blatt 27 Abtheilung III. Nr. 5, steht ein Darlehn von 130 Thalern nebst 4 % Zinsen zu Gunsten der
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katholischen Kirche zu Bockum aus der Schuld⸗ verschreibung vom 14. Januar 18709 eingetragen.
Die darüber sprechende Urkunde ist angeblich ver⸗ loren gegangen und ist das Aufgebot derselben be⸗ hufs Löschung der Post beantragt. Es wird daher der unbekannte Inhaber der Urkunde aufgefordert, seine Rechte in dem auf den 20. Febrnar 1880, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls die Urkunde wird für kraftlos erklärt werden.
Werne, den 16. Dezember 1877.
Königliches Amtsgericht.
1g Aufgebot.
Nr. 817. Eduard Schelhorn von Memmingen erwirkte unter Glaubhaftmachung des Verlustes des Badischen 35 Fl.⸗Looses Serie 1358 Nr. 67,900 unterm 12. März 1877 beim hiesigen Amtsgerichte eine Sperrverfügung bezüglich des genannten Looses, 1 C11 jetzt unter Bezug hierauf ein Auf⸗ gebot.
Der Inhaber des bezeichneten Looses wird hier⸗ mit aufgefordert, spätestens in dem auf
Samstag, den 31. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem Gr. Amtsgericht Karlsruhe anberaumten Termin seine Rechte anzumelden und das genannte Loos vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Karlsruhe, den 10. Januar 1880.
Gr. Amtsgericht. Gerichtsschreiberei. Frank.
Aufgebot.
Nr. 1125. Die allgemeine Versorgungsanstalt im Großherzogthum Baden Namens der Frau Salome Rittershofer, geb. Fath, zu Rheinbischofs⸗ heim hat das Aufgebot eines über 200 Fl., nun 342 ℳ 86 ₰ unterm 20. Dezember 1847 unter Nr. 5198 der ersten Jahresgesellschaft, 1835, Klasse IVa, ausgestellten Rentenscheins, auf den Namen der Frau Salome Rittershofer, geb. Fath, zu Rhein⸗ bischofsheim lautend, unter Glaubhaftmachung des Verlustes beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
Samstag, den 31. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr, vor dem Gr. Amtsgerichte Karlsruhe anberaumten Termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der⸗ selben erfolgen wird. Karlsruhe, den 2. Januar 1880. Gr. Amtsgericht. Gerichtsschreiberei. Frank. [1562] 2 I1I11“ Nr. 1473. Im Hinblick auf §. 824 ff. C. R. 0. und §. 105 Ziff. 3 P. G. zu den R. J. G. erläßt das Großh. Amtsgericht Mannheim folgendes
Aufgebot.
Der ledige Landwirth Johann Sponagel von Sandhofen hat das Aufgebot eines von ihm angeb⸗ lich verlorenen Sparkassenbuches, ausgegeben von der Sparkasse Mannheim, beantragt. Das Spar⸗ kassenbuch weist ein Guthaben des Antragstellers an die Sparkasse von 317 ℳ 90 ₰ aus und trägt außerdem die eecung;
„Conto Nr. 7538 Litt. D.“
Der Inhaber dieses Buches wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine seine Rechte bei dies⸗ seitigem Gerichte anzumelden, und das Buch selbst boehälegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt würde.
Der Aufgebotstermin wird auf
Mittwoch, den 1. September 1880, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Mannheim, den 14. Januar 1880. Der E“ des Gr. Amtsgerichts. eier.
[1497] Oeffentliche Ladung.
Die Stadtgemeinde Fürstenwalde, vrrtreten durch den Magistrat daselbst, hat unterm 2. Januar 1880 bei uns eine Klage gegen den, seinem Aufenthalte nach unbekannten früheren Restaurateur Carl Fee welcher mit einem Grundstücke in der
artenstraße Nr. 139a. hierselbst angesessen ist, an⸗ gebracht, und zwar wegen:
a. 5 % Zinsen von dem für die Stadtgemeinde Fürstenwalde auf dem Grundstücke Band VIII. Nr. 143 des Grundbuchs von Fürstenwalde unter rubr. III. Nr. 3 eingetragenen Kapital der 250 Thlr. = 750 ℳ auf die Zeit vom
1. April bis ult. September 1879 mit
3 18 ℳ 75 ₰ 5 und seit 1. Oktober 1879 b. des auf demselben Grundstücke eingetragenen Grundinses von 9 ℳ 75 ₰ ppro Michaelis 1879, seit 1. Oktober 1879, 8 zusammen 28 ℳ 50 ₰ Der Magistrat zu Fürstenwalde beantragt, den Verklagten Franke zur Zahlung von 28 ℳ 50 ₰ nebst 5 % Verzugszinsen seit 1. Oktober 1879 zu verurtheilen. ““ Die Klage ist eingeleitet und zur mündlichen Ver⸗ handlung ein Termin auf en
16. März 1880, Vormittags 9 Uhr, in unserm Terminszimmer I. hierselbst anberaumt.
Restaurateur Carl Franke hiermit vorgeladen. Fürstenwalde, den 7. Januar 1880. Königliches Amtsgericht. Abthei ung I. Beglaubigt: Köbel, Gerichtsschreibe
788 [1489] Bekanntmachung.
Nachstehender Auszug: „An das K. Landgericht Augsburg Klageschrift des Martin 8 Ur den Privatmann Franz Xaver Halter in Friedberg gegen 1) Kieninger, Josef, Kaufmann von Deggingen und Hausbesitzer in b 2) Burlefinger, Franziska, ledize großjährige
wegen Forderung zu 2571 ℳ 42 ₰. Ich lade die beiden Beklagten vor das K. Land⸗ gericht Augsburg zu dem von dem Herrn Vorsitzenden der II. Civilkammer dieses Gerichts anzuberaumen⸗
Streites und fordere sie auf, einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen und werde beantragen, auszusprechen: die Beklagten werden verurtheilt, dem Kläger den Kaufschilling mit 2571 ℳ 42 ₰ nebst 5 % Zinsen daraus vom 1. April 1879 an und alle Streitskosten zu bezahlen, und sei Kläger aus der Substanz der Hypothekenobjekte zu befrie⸗ igen, das Urtheil aber sofort vollstreckbar zu erklären,“ wird mit dem Bemerken, daß Tagfahrt zur Ver⸗ handlung auf Donnerstag, den 15. April 1880 Vormittags 8 ½ Uhr, “ II. Civilkammer, angesetzt ist, den Beklagten Josef Kieninger und der Franziska Burlefinger, welch Letzterer übrigens die Klageschrift bereits zugestellt worden ist, bei dermaligem unbekannten Aufenthalt derselben hier⸗ mit öffentlich zugestellt. 1 Augsburg, den 2. Januar 1880. Dindermayer Gerichtsschreibe
[1508] 8 ““ In Sachen, betreffend die Subhastation des Erb⸗ pachthofes Petersberg, D. A. Crivitz, ist zur An⸗ meldung aller dinglichen Ansprüche an das Grund⸗ stück und an die zur Immobiliarmasse desselben ge⸗ hörenden Gegenstände unter den gesetzlichen Aus⸗ nahmen von der Meldungspflicht zur Vorlegung der Sriginalien und sonstigen schriftlichen Beweis⸗ mittel, sowie zur etwaigen Prioritätsausführung Termin auf Dienstag, den 13. April d. J., Vormittags 11 Uhr,
bestimmt, zu welchem die Interessenten hiermit unter dem Nachtheil der Abweisung und des Aus⸗ schlusses geladen werden. 1
Im Uebrigen wird auf das in die Mecklenbur⸗ gischen Anzeigen inserirte und an die Gerichtstafel geheftete Proklam verwiesen.
Crivitz, den 13. Januar 1880.
Großherzoglich ““ Amts⸗
Zur Beglaubigung: 1 Bühring, Gerichts⸗Aktuar.
(1560]0 Ahbwesenheitserklärung.
Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird andurch ver⸗ öffentlicht, daß das K. Landgericht dahier in ge⸗ heimer Sitzung vom 19. Dezember 1879 den An⸗ dreas Kefßzler, früher Ackersmann in Albersweiler, für abwesend erklärt, als Epoche seines Verschwin⸗ dens das Jahr 1848 festgesetzt und nachgenannte Personen als dessen Präsumtiverben gegen Sicher⸗ heitsleistung in den provisorischen Besitz und Genuß seines Vermögens eingewiesen hat, nämlich:
1) Balthasar Keßler I., früher Wagner, jetzt
Privatmann,
4) Sibille Keßler, Ehefrau des Ackerers Jakob André und diesen selbst der ehelichen Er⸗ mäͤchtigung und Gütergemeinschaft wegen — aalle in Albersweiler wohnhaft. Landau (bayer. Pfalz), den 17. Januar 1880. Der K. Staatsanwalt. 8 Hosemann.
1559 Rolhdem der Gerichtsbote Jakob Sabel dahier die urückgabe der von ihm in seiner früheren Eigen⸗ schaft als Exekutor bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Wallmerod gestellten Amtskaution beantragt hat, werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an diese Kaution erheben zu können glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Dienstag, den 9. März I. Js., Vormittags 10 Uhr, anberaumten Ter⸗ mine bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden,
widrigenfalls si ihren Ansprüchen an die vor
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u diesem Termine wird der Verklagte, frühere
2.
Schneiders⸗ und Käuflerstochter von Friedberg,
den Termine zur mündlichen Verhandlung des
2) Balthasar Keßler III., Fuhrmann, 3) Wilhelm Keßler, Winzer und Fuhrmann,
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