Es sind diese Eiersendungen ein Geschenk des Deutschen Flscherei⸗ vereins zu Berlin an die amertkanische Regierung, oder richtiger ein kleines Gegengeschenk für die sroße Gabe, welche uns bereits von Amerika her gemacht worden ist.
Aus Amerika sind nämlich drei Jahre nach einander einige Mil⸗ Uonen von ungebrüteten Eiern des so hoch gerühmten kalifornischen Lachses (Salmo Quinat) von den Hochgebirgen Kaliforniens her nach Europa vollständig unentgeldlich gesendet worden, selbst ein beson⸗ derer Begleiter wurde von Amerika aus auf Kosten der dortigen Verwaltung abgeordnet. Von diesen Eiern sind in Europa Hundert⸗ tausende der muntersten Lachzlein in die Flüsse gesetzt worden und hat man hier und dort schon ziemlich herangewachsene Exemplare wiedergefangen. In mehreren Teichen sind derartige kalifornische Lachse schon in einem Gewichte von †¼† bis 3 Pfund schwer anzutreffen.
Da in Amerika der edelste Bewohner unserer tiefen Seen, der Saibling, Salmo salvelinus, ombre chevalier, gänzlich fehlt, so hat eben der Deutsche Fischereiverein mit den genannten 100 000 Saib⸗ Lingseiern eine kleine Gegengabe machen wollen. 6
Leider erlauben es die Mittel des Vereins nicht, ebenfalls einen besonderen Begleiter mit nach Amerika zu senden, in welchem Falle das Gelingen der Ueberführung außer allem Zweifel stehen würde, doch ist, falls die Kisten während der Eisenbahnfahrt nicht gar zu roh behandelt werden, gegründete Aussicht vorhanden, daß dieser in⸗ teressante Transport gelingen werde, so daß also auch in Amerika nach einigen Jahren der edelste unserer Süßwasserfische einheimisch geworden sein wird.
— Spooeeben erschien im Verlage von Wiegandt, Hempel & Parey (Berlin) die erste Lieferung eines Illustrirten Gartenbau⸗ Lexikons, unter Mitwirkung zahlreicher Fachmänner aus Wissen⸗ schaft und Praxis herausgegeben von Th. Rümpler, Generalsekretär des Gartenbauvereins in Erfurt, mit vielen in den Text gedruckten Holzschnitten. Die erste Lieferung enthält die Worte bis August⸗ schnitt. Es läßt sich nichr verkennen, wie werthvoll es in tausend Fällen sein muß, bei Beantwortung von Fragen, wie sie täglich im gärtaerischen Betriebe vorkommen, des Suchens und Nachlesens in den verschiedensten Werken überhoben zu sein, und in dem Garten⸗ bau⸗Lexikon an der betreffenden Stelle des Alphabets eine augen⸗ bündige, vielfach durch Abbildungen erläuterte Antwort zu
nden. erscheint in 30 Lieferungen à 1 ℳ
Gewerbe und Handel.
Der Aufsichtsrath der Kieler Bank hat beschlossen, die
Dividende für das Jahr 1879 auf 25 ℳ 20 ₰ pro Aktie oder Ss. 3 “ Pro 1878 betrug die Dividende 21 ℳ oder 8 ¼ %.
Straßburg, 20. Januar. (Els.⸗Lothr. Ztg.) Die Erwar⸗ tung, daß der am 1. Januar d. J. eingetretene Eingangszoll auf Salz (12,80 ℳ auf 100 kg) belebend auf den Betrieb der lothrin⸗ gischen Salinen einwirken werde, hat schon im vorigen Jahre die Unternehmungslust zur Erwerbung von Bergbauberechtigungen auf “ und Soolquellen im Kreise Chateau Salins an⸗ geregt.
Das hohe Alter der Salinen im Thale der Seille (Salia) ist bekannt. Die Salinen von Vie werden schon in Urkunden aus der Zeit vor dem 8. Jahrhundert erwähnt. Nach Aufhebung des Salz⸗ monopols durch das Gesetz vom 17. Juni 1840 wurden von der französischen Regierung vier Konzessionen ertheilt.
Der anonymen Gesellschaft der ehemaligen Domanialsalinen des Ostens durch Urkuden vom 1. Dezember 1841 „Vic“ mit 1955 ha, „Moyenvic“ mit 1985 ha, „Dieuze“ 1981,48 ha.
Der Gesellschaft Petitbon und Cie. durch Urkunde vom 19. April 1844 „Saleaux“ bei Lezey mit 98,64 ha, zusammen 6020,12 ha.
Unter dem 9. d. Mts. hat das Ministerium für Elsaß⸗Lothringen dem Architekten Hotop und dem Unternehmer Schultze zu Metz auf ihre Muthung vom 26. Juni v. J. in einem Felde von 200 ha unter dem Namen: „Marfal“ die Berechtigung zur Gewinnung von Steinsalz und Soole ertheilt. Die Muthung gründet sich auf Erbohrung von Steinsalz in 66 m Tiefe östlich von Marsal. Nach Levallois (An- nales des mines. 1833. 4. pag. 46) hat ein etwa 2 km weiter öst⸗ lich bei Mulzey niedergebrachtes Bohrloch bei 60,40 m Tiefe ein Steinsalzlager von 9,10 m Mächtigkeit nachgewiesen, welches mit dem von Hrn. Hotop erbohrten identisch zu sein scheint. Derselbe Unternehmer hat auf ein von der französischen Verwaltung in den 20er Jahren bei Pettoncourt niedergebrachtes Bohrloch und auf die verlassene Saline bei Harroncourt Muthungen eingelegt.
„Ferner hat eine Straßburger Gesellschaft mit 3 Bohrlöchern bei Chambrey Steinsalz nachg wiesen und Muthungen auf 3 Felder von je 200 ha eingelegt.
Antwerpen, 22. Januar. (W. T. B.) Wollauktion. Angeboten 2269 B., verkauft 2177 B. Bei sehr belebtem Geschäft schöne Wollen 5 höher, als bei der Eröffnung.
London, 21. Januar. (Allg. Corr.) Die National⸗Bank of Liverpool zahlt für das abgelaufene Halbjahr eine Dividende
von 5 Sch. per Aktie and trägt 2391 Pfd. Sterl. auf neue Rech⸗
nung vor. Verkehrs⸗Anstalten. Southampton, 22. Januar. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Weser“ ist hier eingetroffen. 8 New⸗York, 22. Januar. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Suevia“ ist hier angekommen.
Berlin, den 23. Januar 1880.
Preußische Klassenlotterie. 9 (Ohne Gewähr.) 8 i der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 161. Könzglich preußischer Klassenlotterie Riereda 2,. Gewinne von 6000 ℳ auf Nr. 55 251. 81 491. 41 Gewinne von 3000 ℳ auf Nr. 5310. 9170. 10 071. 0 203. 10 302. 12 930. 15 485. 16 264. 18 678. 21 521. 23 647. 24 881. 26 600. 27 562. 28 463. 30 753. 35 555. 38 446. 40 150. 40 822. 43 947. 50 753. 54 120. 54 355. 54 566. 62 079. 64 065. 67 069. 74 809. 76 589. 82 527. 84 974. 85 048. 86 767. 88 492. 93 318. Gewinne von 1500 ℳ auf Nr. 2358. 2810. 6349. 16 483. 18 950. 19 130. 26 829. 27 497. 30 559. 36 534. 38 014. 41 200. 42 818. 43 301. 45 338. 48 842. 55 618. 58 886. 60 697. 61 142. 61 926. 64 650. 66 107. 71 880. 79 817. 80 068. 80 297. 84 877. 85 967. 86 260. 86 462. 86 947. 88 616.
1 64 Gewinne von 600 ℳ auf Nr. 487. 1113. 1690.
1932. 2526. 6962. 8180. 13 012. 13 351. 14 197. 14 768.
1 . 17 368. 17 991. 18 751. 19 102. 19 965. 24 708. 28 894. 30 569. 34 516. 35 098. 35 675. 35 751. 39 610. 41 014. 43 200. 43 651. 43 964. 47 669. 48 807. 51 258. 53 618. 53 465. 56 493. 57 332. 64 521. 66 512. 66 774. 67 856. 68 333. 69 101. 72 927. 74 605. 75 657. 78 369. 78 416. 78 801. 81 695. 85 811. 87 236. 87 456. 88 415. 88 431. 88 778. 88 860. 92 469.
Von gentlicher Seite geht uns nachstehende Notiz zu:
Am 21. d. M., Abends, ist der zwischen Odexberg und Bres⸗
lau verkehrende Schnellzug 2 in Folge Reitenbruchs an der
Kuppelachse der Lofomon ve zwischen Lossen und Brieg liegen ge⸗
blieben. Lokomotivführer und Heizer sind nach Fatlichem ut.
Das Lexikon umfaßt das ganze Gebiet des Gartenbaus und
sich zu bewähren Gelegenheit finden, Ausstellung in dem ehrwürdigen Nürnberg zahlreiche Kunst⸗Gewerb⸗ treibende aus Nord und Süd im Jahre 1882 daselbst
Vignette erwarten läßt. Ein baldiger Ersa stylvolle ornamentale Komposition würde für das theishaft sein, wie der Wegfall der poetisirenden novellistischen Be⸗
achten nicht erheblich verletz Verletzungen von Passagieren sind nicht vorge ommen, auch Wagen nicht beschädigt worden.
Die Passagiere des mit 2 Stunden Verspätung in Breslau an⸗ gekommenen Zuges fanden sofort mittelst Extrazuges Weiterbeför⸗
derung. Eine weitere Störung des Betriebes hat nicht stattgefunden.
Dem seit dem Jahre 1873 bestehenden Verein Frauenheim sind durch Köͤnigliche Kabinetsordre vom 11. August v. J. die Rechte einer juristischen Person verliehen worden. Der Verein bezweckt, achtbaren, alleinstehenden Frauen eine behagliche Wohnung und alle Einrichtungen für ein bequemes Dasein gegen geringes Entgelt zu
ewähren; er besitzt in Lichterfelde ein Grundstück mit Wohnung und
in dem Hause haben die aufgenommenen Frauen ein oder zwei Zimmer, einen gemeinschaftlichen Speisesaal, Bibliothek, Bade⸗ zimmer u. s. w. Gute Beköstigung wird auf Verlangen für einen Minimalpreis gegeben. Sobald die Mittel des Vereins, dessen finanzielle Lage eine wohlgeordnete ist, es gestatten, wird ein zweites Vereinshaus auf demselben Grundstücke erbaut werden. Mitglied des Vereins kann man u. a. durch einen jährlichen Bei⸗ trag von 6 ℳ werden. Den Mitgliedern steht ein Vorrecht für die von ihnen vorgeschlagenen Frauen bei der Konkurrenz mehrerer, welche Aufnahme suchen, zu. Augenblicklich sind zwei Zimmer frei. Zuschriften und Anfragen sind zu richten an den Kommerzien⸗Rath Fritz Kühnemann hier, Gartenstr. 21.
Die Mustersammlung des bayerischen Gewerbe⸗ museums zu Nürnberg umfaßt bekanntlich vorzügliche Arbeiten jeder Art aus den verschiedensten Zeiten und Ländern. Sie ist in 12 Gruppen getheilt, deren jede zugleich die Rohprodukte, die in den Handel kommenden Halbfabrikate, die Werkzeuge enthält und das Herstellungsverfahren veranschaulicht. Da das Mu⸗ seum seit seiner Gründung noch kein Jahrzehnt hinter sich hat, und darum noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit macht, so hat die gewissenhafte Direktion, trotz der großen, anerkannten Reichhaltigkeit des schon jetzt Vorhandenen mit der Veröffentlichung der Kataloge bisher gezögert. Indessen „die mehr und mehr sich steigernde Nachfrage und das Bedürfniß, über die Beschreibung des einzelnen Gegenstandes hinausgehende Belehrung zu suchen“, haben mit Recht die Bedenken aufgewogen, und so ist mit der Publikation des Katalogs der . Gruppe, enthaltend die Arbeiten aus Metall, nebst den Rohprodukten und Werkzeugen, der Anfang gemacht worden (Nürnberg. Fr. Kornsche Verlagsbuchhandlung). Die genannte Gruppe ist zur Zeit die vollständigste und bietet deshalb Gelegenheit, die Art des Systems zu kennzeichnen.
Die Hauptgruppe ist in 7 Unterabtbeilungen gegliedert, nämlich Gefäße, Geräthe, Waffen, Uhren und Glocken, Schmuck, Architektur, Bildnerarbeiten — jede dieser Unterabtheilungen aber wieder nach dem Material geordnet: Gold und Silber, Kupfer, Zinn und Zink, Legirungen, Eisen, Blei. Sonst ist natürlich die historische Folge bei der Aufzählung der Gegenstände beobachtet. Die technologischen Einleitungen über die Gewinnung und Bearbeitung der Metalle, die benutzten Werkzeuge u. s. w. (von dem Sekretär Dr. Seelhorst und dem Ingenieur Kröller) sind außerordentlich instruktiv und dankenswerth, die geschichtlichen und künstlerischen Erläuterungen schnell und leicht orientirend und zudem noch durch zahlreiche treffliche Abbildungen unterstützt, so daß hier geradezu ein Handbuch der Metallarbeit geboten wird, zu welchem die Schätze des Museums die praktische Ergänzung bilden.
In dem „Rohmaterialien und Halbfabrikate“ betitelten Theil der Sammlung ist der höchst interessante Versuch gemacht, das Vor⸗ kommen der Metalle in der Natur als Erze und die zur Gewin⸗ nung und Verarbeitung derselben erforderlichen berg⸗ und hütten⸗ männischen Arbeitsprozesse in ihren Produkten bis zum fertigen Metall, wie es Handelswaare wird, übersichtlich vorzuführen. Die Sammlung ist durch Freigebigkeit verschiedener Gruben⸗ Wund Hüttenverwaltungen oder Besitzer entstanden und geht immer mehr der Vervollständigung entgegen. Schon je zt sind in zusammenhängenden Folgen der Mansfelder Bergbau auf Kupfer⸗ schiefer und die Verhüttung der hier gewonnenen Erze, die Erz⸗ schätze des Oberharzes im Bergrevier Clausthal mit ihrer Verhüttung, die Zinkerze des Altenberges bei Aachen und der Silesiahütte in Oberschlesien, die Eisenerze von St. Ingbert und der Oberpfalz vor⸗ geführt. Daran aber schließt sich zur Verdeutlichung der weiteren ersten Bearbeitung des gewonnenen Metalls eine Sammlung von Blechen, Stäben, Schienen, Drähten ꝛc. aus Kupfer, Zink, Eisen und Legirungen. Endlich folgen als Beispiele der weiteren Bear⸗ beitung Rohgüsse in verschiedenen Metallen, gestanzte, geprägte und getriebene Arbeiten im unvollendeten Zustande, einzelne Beispiele von besonderen Oberflächenbehandlungen, eine Produktionsfolge der Gal⸗ vanoplastik, die Herstellung des Damastes und des Moirée métallique. Die letzte Abtheilung bildet die der Werkzeuge und Maschinen.
Trotzdem der Redacteur, Hr. Direktor Stegmann um Ent⸗ schuldigung der „Mängel und Schwächen“ zu bitten für nöthig hält, darf man bei gerechter Würdigung der vielen Vorzüge behaupten, daß
der Katalog, der auch das nicht geringe Verdienst der vollkommenen
Neuheit seiner Art für sich hat, ähnlichen Unternehmungen zum Muster dienen kann. Seine praktische Brauchbarkeit aber dürfte wenn die große Landes⸗
führen wird. — Die Ausstattung des handlichen Bandes 8
und Druck ist gediegen und würdig.
Im Verlage von J. H. Schorer in Berlin erscheint seit Be
ginn des Jahres unter dem Titel „Deutsches Familienblatt“ ein neues, von A. tungs⸗Journal, das, unter Ausschluß jeder politischen und religiösen Tendenz, den Anforderungen eines wirklich gebildeten Geschmacks zu entsprechen und in Bild und Wort alles Flache und Triviale zu ver⸗ meiden beabsichtigt. Neben Novellen und Lebens⸗ und Kunstanschauung huldigen, urtheilslose sozialen schen Vergangenheit, Aufsätze über Kunstgewerbes und mannigfaltige kleinere Plaudereien ernsten und humoristischen Inhalts darbieten, so daß sich das Unternehmen der wohlwollenden Theilnahme weiter Kreise bestens empfiehlt. Die beiden bisher vorliegenden Nummern bringen außer den zweier größeren Erzählungen von Hans Hopfen („Mein Onkel Don Juan“) und Veit Ried („Hans Hartung, eine K Reihe kleinerer Beiträge, unter denen die mstleh, über den modernen Spiritismus von Duboc, die Skizzen aus Bulgar das gefällig ansprechende dial Franz Trautmann und die Plaudereien über Weihnachtsfreuden und über die pergamenischen Skulpturen hervorzuheben sind, während wie, düe SS 8 von „Im neuen Reich“ von A. v. Eye, sehr nahe an verschw Hentenenkelngt srnt unh b ahrung wünschen läßt. Für die naͤchsten Nummern stellt . sert 85 1 beträf 8 6 gllt der pr⸗ ar ieler, H. Seidel u. A. sowie Aufsätze verschiedenartigsten Inhalts von Bruno Bucher, Gosche, Finkelnburg, Ranke, A. v. 88* u. A. in Aussicht. Der Illustrationen verspricht das Blatt ganz besondere Sorgfalt zuzu⸗ wenden, und in der That gehen dieselben — vor Allem die trefflichen . nalzeichnungen m Luise
v. Eye herausgegebenes illustrirtes Unterhal⸗
omanen, die einer edleren will es dem Leser vor⸗ Besprechungen von Fragen des geistigen und Lebens, kulturgeschichtliche Skizzen aus der deut⸗ it, ethnographische Schilderungen, populäre sämmtliche Gebiete der Kunst und des
Anfängen riegsgeschichte“) eine
— en von H. von Berlepsch, ektische Gedicht „s Ghoamniss“ hüe
F. Groß und
eine gesündere, etwas substantiellere
elletristische Arbeiten von Ernst Wichert, K. E. Franzos,
Wahl und Ausführung der zahlreichen
von Woldemar Friedrich und der geradezu erhafte Holzschniit nach Gustav Riechters „Königin
— weit über das hinaus, was die recht dürftige Titel⸗ der letzteren durch eine latt ebenso vor⸗
ei i
Feitterte der Bilder,
Ulustrirter Journale vielfach beliebt werden, obschon sie selbst dann, wenn sie die Pointe der malerischen Darstellung nicht geradezu ver⸗ fehlen, doch mindestens eine we müßige Beigabe und fast stets das gerade Gegentheil einer gedeihlichen Förderung verständiger
Kunstanschauung bilden.
Aus Neapel wird vom Dienstag gemeldet: Ein Schnee⸗ sturm, so schwer, wie man ihn noch nicht erlebt hat. Der Schnee liegt zollhoch auf dem Boden, und es schneit noch immer. Tempera⸗ tur unter Nulll.. 8
8 8 8
88
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Die Aufgabe unserer Infanterie in Bataillon ge8 Giisade. Mit 16 Abbildungen. Berlin 1880. E. S. Mittler und Sohn.
Preußische Jahrbücher. Herausgegeben von Heinrich v. Treitschke. 45. Bd. 1. Heft. Januar 1880. (Berlin, 1880. G. Reimer.) — Inhalt: Die Goldwährung in Deutschland; ihr Ursprung und ihre Beziehungen zur allgemeinen Silberfrage. (Ad. Soetbeer.) — General v. Rüchel (nach hinterlassenen Papieren). Ugo Foscolo und sein Roman, die letzten Briefe des
acopo Ortis. (D. F. Zschech.) — J. G. Rists Lebenserinnerungen.
(Julian Schmidt.) — Noch einige Bemerkungen zur Judenfrage. (H. v. Treitschke.) — Politische Korrespondenz.
1 Jahrbücher für die deutsche Armee und Marine. Verantwortlich redigirt von G. von Marées, Major. Bd. XXXIVv. Nr. 100. Heft 1 (Januar 1880.) Berlin, 1880. F. Schneider & Co
Goldschmidt & Wilhelmi.) — Inhalt: I. Zum Friedrichstage. Eine Säͤkular⸗Erinnerung. Von Gr. L. — II. Die Thätigkeit der Infanterie während der Belagerung von Straßburg im Jahre 1870. Von v. Wedelstaedt, Major im 2. Niederschlesischen Infanterie⸗Re⸗ giment Nr. 47. — III. Gedanken über die permanente Zutheilung von Infanterie zu den Kavallerie⸗Divisionen. — . Die neuen französischen Feldgeschütze. Von Max Schlagintweit, Premier⸗Lieu⸗ tenant à la sunite des 1. Bayerischen Fuß⸗Artillerie⸗Regiments. (Mit Skizzen im Text.) — V. Die Sommerlager der russischen Armee im Jahre 1879. Von A. v. Drygalski, Premier⸗Lieutenant a. D. — VI. Die dänische Armee und Marine nach dem neuesten Reorgani⸗ sations⸗Entwurfe, nebst einem Rückblicke auf deren bisherige Ent⸗ wickelung. Von A. srreitsn v. Fircks. — VII. Erfindungen ꝛc, von p 88 hö 165 Fr. Hentsch, Haupt⸗ mann a. D. — Aus auswärtigen militärischen Zeitschriften. — IX. iflan in den eilsar Lttsratan 8 8 Nonatsschr ür Deutsche Beamte, Organ des
Preußischen Beamten⸗Vereins, redigirt von L. Jacobi, Königl Geh. Regierungs⸗Rath. (Ei gu9 Grünberg i. Schl. Verlag von Fr. Weiß’s Nachfolger. 1880. 4. Jahrgang. 1. Heft. — Inhalt: Ein Wort zum neuen Jahre. — Angelegengenheiten des Vereins: Bekannt⸗ machungen der Direktion des Preußischen Beamten⸗Vereins. — Die Berliner Beamten⸗Vereinigung. — Rechtsverhältnisse der Beamten: A. Gesetzgebung. — B. Verordnungen und Erkenntnisse. — C. Ab⸗ handlungen über Fragen des Beamtenrechts. — Ueber die Vorschläge zur Verhütung von Kassendefekten bei den Truppen. — Gleichmäßige Regelung der Gehälter der Subalternbeamten durch den ganzen Staat. — Postkarten im Amtsverkehr. — Abhandlungen und Auf⸗ säte allgemeinen Inhalts. — Kulturbilder aus dem Elsaß. — Der französische Beamte. — Abgerissene Bemerkungen über die deutsche Rechtschreibung der Monatsschrift für Deutsche Beamte. — Ver⸗ mischtes. — Sprechsaal. — Bücherschau. — Briefkasten.
Zeitschrift für Gesetzgebung und Praxis auf dem Gebiete des deutschen öffentlichen Rechtes, herausgegeben von W. Hartmann, Reichsgerichts⸗Rath. Bd. 6. 1879. Heft 1. Berlin, Carl Heymanns Verlag. 1880. Inhalt: Aufsätze. Die Re⸗ form der Städteordnung vom 30. Mai 1853 im Anschluß an die Regelung der kommunalen Selbstverwaltung der Kreis⸗ und Pro⸗ vinzialverbände. Von Hrn. Geheimen Finanz⸗Rath Mareinowski in Berlin. — Die französische Verwaltungsgerichtsbarkeit. Von Hrn. Professor Dr. Edgar Löning in Dorpat (Fortsetzung des Auf⸗ satzes in Bd. 5 S. 337). — Entscheidungen und Erlasse von Ge⸗ öu und 1 örden. 8
ocial⸗Correspondenz, Organ des Centralvereins ür das Wohl der arbeitenden Klassen, herausgegeben von Dr. Vicfr
Böhmert und Arthur von Studnitz. Nr. 6. — Inhalt: Der Zeichenunterricht der Volksschule. — Die britischen Streiks im Jahre 1879. — Ein Aspl zur Heilung der Trunksucht.
Forstliche Blätter. Zeitschrift für Forst⸗ und Jagdwesen. Herausgegeben von Jul. Theod. Grunert, Königl. preuß. Ober⸗Forst⸗ meister a. D., und Professor Dr. Bernh. Borggreve, Königl. preuß. Ober⸗Forstmeister ꝛc. 17. (3. Folge 4.) Jahrg. 1880. 1. Heft: Januar. Leipzig, 1880. Verlag von H. Voigt. 4. — Inhalt: I. Aufsätze. Ueber Ausführung von Keimproben. Von Dr. M. Kienitz. — Ueber die wissenschaftliche Aufgabe eines forstbotanischen Gartens. Von
. Zabel, Kgl. akademischem Gartenmeister zu Münden. — Die
rganisation des forstlichen Vereinswesens. Vom Forstmeister Heiß zu Winnweiler. — Die Staatswaldungen im europäischen Rußland. — Zu Frage I. der 1879 er Wiesbadener Forstversammlung. Von
B. Borggreve.
Schlesiens Vorzeit in Bild und Schrift. 42. Bericht des unter dem Protektorate Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Ho⸗ heit der Frau Kronprinzessin Friedrich Wilhelm stehenden Vereins für das Museum Schlesischer Alterthümer. — Inhalt: Schlesische Münzmeisterzeichen, von Hugo Freiherrn von Saurma⸗Jeltsch. — Breslauer Rathsfamilien, von H. von Prittwitz und Gaffron in Oels. — Die prähistorischen Funde in Schlesien vom Jahre 1878. Reste vorhistorischer Kolonisation in der Gegend von Ratibor. Grab⸗ stätten. Wälle und Befestigungen. Anderweitige Befunde und Fundstätten (Schläfenringe). Von Sanitäts⸗Rath Dr. R. Biefel. Mit einer lithographirten Beilage. — Publikation über ältere schlesische Siegel, von Dr. Pfotenhauer. — Neu hinzugetretene Vereinsmitglie⸗ der. FIshsoe, ert. lsche K
lgemeine literarische Korrespondenz. Eine Rund⸗ schau über das geistige Leben der Gegenwart. Brhan des allge⸗ meinen deutschen Schriftstellerverbandes. (Leipzig, Verlag von Her⸗ mann Foltz.) Nr. 56. — Inhalt: Bei der Jahreswende. —
Thomas de Witt Talmage und der Sensationalismus auf der Kanzel. Von Hugo von Kupffer. — Dr. Albrecht Erlenmeyer, Die Schrift. Grundzüge ihrer Physiologie und Pathologie. Von Dr. Heinrich. Rohlfs. — Kritische Umschau. — Zeitgeschichtliche Mittheilungen. — Neuigkeiten vom Büchermarkt. — Jeurnalliteratur. — Freies Deutsches Hochstift zu Frankfart ga. M. — Anzeigen.
Der Bär, Ilustrirte Berliner Wochenschrift. Eine Chronik fürs Haus. Herausgegeben von Ernst Friedel und Emil Dominik. Verlag der Nicolaischen Verlags⸗Buchhandlung, R. Stricker, in Berlin. Nr. 2. — Inhalt: Löwe und Löwin. Novelle von Ludovica Hesekiel (Fortsetzung). — Joachim I., Roman von Adolf Streckfuß. — Die Bittschriftenlinde vor dem Stadtschlosse in Pots⸗ dam, mit Illustration. Von E. Dominik. — Die Tänzerin Bar⸗ barina. Von L. Schneider Gertsebungh. — Literatur. — Miscellen. — Briefkasten. — Nr. 3:1. Löwe und Löwin von L. Hesekiel (Fort⸗ setzung). — Joachim I. von Ad. Streckfuß (Fortsetzung). — F. Bru⸗ nold, mit Illustration. — Die Tänzerin Barbarina von L. Schneider Cogeennch. — Historischer Verein zu Frankfurt a./O. — Miscellen.
Redacteur: J. V.: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Berlin:
die leider auch von anderen Redaktionen
Erste Beilage
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗An
Nichtomtliches.
Preußen. Berlin, 23. Januar. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses gelangte unächst die Petition der Vertreter westpreußischer Deich⸗ verbände wegen Beschleunigung der Vorarbeiten behufs Re⸗ gulirung der Weichsel und Nogat zur Berathung. Die
Gewerbekommission beantragte durch ihren Referenten Herrn Geyesmer, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu erweisen. Das Haus überwies dieselbe, dem Antrage des Herrn von Simpson⸗Georgenburg gemäß, der Regierung
Erwägung. 8 foleie der mündliche Bericht der Kommission für Agrarverhältnisse über die Petition des Präsidiums des Märkischen Forstvereins in Frankfurt a. O. mit dem Antrage, eine Revision des Gesetzes vom 6. Juli 1875, betreffend
Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften, herbei⸗ zuführen. Der Berichterstatter Herr von der Osten beantragte, Erwägung, daß das Gesetz zur Beurtheilung der Erfolge desselben zu kurze Zeit in Wirksamkeit gewesen, über die Peti⸗ tion zur Tagesordnung überzugehen. Graf v. d. Schulenburg⸗ Beetzendorf bekämpfte diesen Antrag, da das bisherige Gesetz, n welchem kein Expropriationsrecht konstituirt sei, sich im egensatz zu den von demselben erhofften Wirkungen der nöthigen Aufforstung von Schutzwaldungen hinderlich er⸗ wiesen habe. Die bäuerlichen Gehöfte müßten wieder einen Waldbesitz bekommen. Zu diesem Zwecke müsse eine Revision der bestehenden Gesetze eintreten, und deshalb sei die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen. Graf Brühl gab zu, daß Unzuträglichkeiten vorhanden ein könnten, erklärte sich jedoch gegen die Ueberweisung der Petition an die Staatsregierung; denn es sei nicht Sache des Hauses, die Staatsregierung anzuregen, daß die Dampf⸗ maschine der Gesetzgebung noch mehr geheizt werde und arbeite, als dies schon der Fall sei. Wenn es nöthig sei, so werde die Staatsregierung von selbst dem Landtage eine Vorlage machen. Herr Dr. Friedenthal charakterisirte das Hauptverdienst der jetzt bestehenden Gesetze dahin, daß sie zuerst das vresch bonstatiren, daß der Wald ein gemeinsames Nationalgut sei, während bis dahin Decennien hindurch das rücksichtslose privatrechtliche Prinzip in Geltung Hinderlich seien die Gesetze der Förderung des Forstbesitzes nie gewesen, ob⸗ wohl sie, indeß ohne Verschulden der Regierung, nicht wirksam genug seien. Ihre Fortentwickelung sei sehr wünschenswerth. Welche Form man zur Erreichung dieses Zweckes wähle, sei gleichgültig. Herr von Knebel⸗Döberitz befürwortete den An⸗ trag des Grafen Schulenburg, um den Bauernstand vor den liberalen Parzellirungsgedanken zu bewahren. Dieser Antrag wurde sodann vom Hause angenommen. — Der mündliche Bericht der Kommission für den Staatshaushalt und für Finanzangelegenheiten über die Petitionen der Gemeinde⸗ behörden von Cöln und Fahen in Westfalen war wegen Er⸗ krankung des Herrn Hasselbach von der Tagesordnung ab⸗ gesetzt worden. — Die Sitzung schloß um 2 Uhr.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (43.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Entwurfs eines Feld⸗ und Forstpolizeigesetzees mit §. 2 fort. §. 2 lautet: G
Für die Strafzumessung wegen Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz kommen als Schärfungsgründe in Betracht: „1) wenn die Zuwiderhandlung an einem Sonn⸗ oder Festtage, oder in der
Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang begangen ist;
) wenn der Zuwiderhandelnde Mittel angewendet hat, um sich unkenntlich zu machen; 3) wenn der Zuwiderhandelnde dem Feld⸗ oder Forsthüter, oder einem anderen zuständigen Beamten, dem Beschädigten oder dem Pfändungsberechtigten seinen Namen oder Wohnort anzugeben sich geweigert oder falsche Angaben über seinen oder seiner Gehülfen Namen oder Wohnort gemacht, oder auf Anrufen der vorstehend genannten Personen, stehen zu bleiben die Flucht ergriffen oder fortgesetzt hat; 4) wenn der Thäter die Aus⸗ händigung der zu der Zuwiderhandlung bestimmten Werkzeuge oder der mitgeführten Waffen verweigert hat; 5) wenn die Zuwider⸗
handlung von drri oder mehr Personen in gemeinschaftlicher Aus⸗ führung begangen ist; 6) wenn die Zuwiderhandlung im Rückfalle begangen ist.“ 1
Dcer Abg. Dr. Seelig beantragte, Nr. 1 dieses Paragraphen
zu streichen.
Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Freiherr von Bülow, wandte sich gegen die Ansicht, als ob der Richter im Falle des §. 2 stets auf das Doppelte des gewöhnlichen Ctrafmaßes zu erkennen habe. Wenn viel⸗ mehr neben Strafschärfungsgründen auf der anderen Seite Milderungsgründe vorlägen, könne der Richter sogar auf das Strafminimum zurückgehen. Er bitte den Paragraphen an⸗ zunehmen, da derselbe den Strafmilderungsgründen in keiner Weise präjudizire. 1 8
Der Abg. Traeger führte aus, daß es am besten wäre, diesen Paragraphen ganz zu streichen, da derselbe mit den Prinzipien des Strafgesetzbuches in Widerspruch sthhe Im Strafgesetzbuch kenne man Milderungs⸗ und Verschärfungs⸗
ründe; in diesem Paragraphen sei nur von den letzteren die
ede. Der Paragraph führe ein bedenkliches Moment in den Strafprozeß ein, und seiner Ansicht nach müsse der Richter, wenn ein derartiger Strafschärfungsgrund vorliege, stets über das niedrigste Strafmaß hinausgehen. Der ganze Paragraph sei ein Zweifel an der Kapazität des Richters. Das, was da angegeben sei, möge im einzelnen Falle ein er⸗ schwerender Strafgrund sein; es verfehle aber absolut seinen Zweck, wenn es in allen Fällen Geltung haben müsse, weil es dann hauptsächlich harmlose Spaziergänger, Natur⸗ schwärmer, Sammler u. s. w. treffe, welche meist nur des Sonntags Zeit hätten, ihren Liebbabereien nachzugehen. Auch die Bestimmung vor Sonnenauf⸗ und nach Sonnen⸗ untergang sei höchst penibel, denn sie erfordere genaueste astronomische Zeitmessung, und es könne die Straferschwerung von einer einzigen Minute abhängen. Er sei immer gegen eine Revision des Strafgesetzbuchs gewesen, am meisten aber auf dem Gebiete der Bagatelle.
Der Regierungskommissar bestritt, daß dieser Paragra h einen Zweifel gegen die Kapazität der Richter in sich schließe. Es handle sich hier nicht blos um Richter, sondern auch um
Berlin, Freitag, den 23. Januar
nichtjuristische Polizeivorstände eeher. denen die
Spezifizirung der Erschwerungsgründe zur Orientirung zu
dienen habe. Auch sei es nach seiner Ansicht dem Richter un⸗
benommen, beim Vorhandensein mildernder Umstände auch in den hier angeführten erschwerten Fällen auf das Strafminimum herabzugehen. 8 —
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, für den §. 2 stimmen zu wollen, obschon er nicht mit allen Nummern, namentlich nicht mit Nr. 3, einverstanden sei. Es liege in der mensch⸗ lichen Natur, sich der Strafe soweit als möglich zu entziehen; auch das Strafgesetzbuch kenne dafür keinen besonderen Para⸗ graphen. Er bitte den Präsidenten, über jede Nummer ein⸗ zeln abstimmen zu lassen. 3 “
Der Abg. Cremer wandte sich gegen die Strafverschär⸗ fungen des §. 2; er habe von dem Gesetz und besonders von diesem Paragraphen den Eindruck bekommen, als ob es aus⸗ drücklich von Großgrund⸗ und Waldbesitzern gemacht sei. Man behandle die Sache so, als ob es dasselbe wäre, ein Blatt vom Baume oder einen Ziegel vom Dache zu nehmen. Das Gesetz treffe auch harmlose Spaziergänger, man werde nicht Schutz⸗ leute genug zur Ueberwachung auftreiben können. Ein zelne Nummern des §. 2, besonders den vom Unkenntlichmachen handelnden, finde er nicht präzis genug formulirt und zu Mißbräuchen Anlaß gebend.
Der Staats⸗Minister Dr. Lucius führte aus, daß man sich in einem circulus vitiosus bewege, wenn man immer an⸗ nehme, daß es sich um harmlose Spaziergänger handele, an⸗ statt anzunehmen, daß von Forst⸗ und Feldfrevlern die Rede sei. Gerade der vorliegende §. 2 entspreche genau cinem Paragraphen des Forstfrevelgesetzes von 1847. Er bitte um Aufrechterhaltung der verschärfenden Gründe. Gegen das Strafgesetz könne der vorliegende Entwurf schon deshalb nicht verstoßen, weil dort die Regelung dieser Materie ausdrücklich vorbehalten sei. Auf die Bedenken des Abg. Windthorst gegen Nr. 3 erwidere er, daß unter den dort erwähnten „zu⸗ ständigen Beamten“ zweifellos vereidete öffentliche Beamte zu verstehen seien. .
Der Abg. Frhr. von Fürth im Gegensatz zu seinem Fraktionsgenossen, dem Abg. Cremer, die Annahme des §. 2, da ein Wald⸗ und Feldfrevel am Sonntag immer härter geahndet werden müsse, als an Wochentagen. Gerade der Friedenstag, der Sonntag, werde zu Wald⸗ und Feld⸗ freveln sehr häufig mißbraucht. 8 “
Der Abg. Francke führte aus, daß es schon strafgesetzlich vorgesehen sei, wenn sich Jemand einen falschen Namen gebe, und daher nicht noch besonders in diesem Gesetz berücksichtigt werden dürfe. Auch sonst habe er verschiedene juristische Be⸗ denken gegen diesen Paragraphen. Die Begehung einer straf⸗ baren Handlung am Sonntage könne wohl ein Strafverschär⸗ fungsgrund sein, müsse es aber nicht, besonders nicht in leichteren Fällen. Diese Erwägung erheische eine andere Fassung des Paragraphen; im Augenblick sei er aber nicht in der Lage, ein gehörig redigirtes Amendement vorzulegen.
Nach einer kurzen Bemerkung des Regierungskommissars wurde ein Antrag auf Schluß der Diskussion angenommen. Nach einem resumirenden Schlußwort des Referenten wurden hierauf die Nummern des §. 2 und sodann der ganze Paragraph vom Hause genehmigt.
§. 3 lautet:
Im Rückfalle (§. 2 Nr. 6) befindet sich, wer, nachdem er auf Grund dieses Gesetzes wegen einer in demselben mit Strafe be⸗ drohten Handlung im Königreiche Preußen vom Gerichte oder durch polizeiliche Strafverfügung rechtskräftig verurtheilt worden ist, innerhalb der nächsten zwei Jahre dieselbe oder eine gleichartige strafbare Handlung, sei es mit oder ohne erschwerende Umstände, begeht. Als gleichartig gelten:
1) die in demselben Paragraphen oder, falls ein Paragraph mehrere strafbare Handlungen betrifft, in derselben Paragraphen⸗ nummer vorgesehenen Handlungen;
2) die Entwendung, der Versuch einer solchen und die Theil⸗ nahme (Mitthäterschaft, Anstiftung, Beihülfe), die Begünstigung und die Hehlerei in Beziehung auf eine Entwendung.
Zu diesem Paragraphen beantragten die Abgg. Dr. Seelig und Frhr. von Fürth statt der rechtskräftigen Verurtheilung gebüßte Strafe zur Voraussetzung des Rückfalls zu machen.
Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa wies als
Referent auf die Schwierigkeit hin, die erfolgte Vollstreckung
von Vorstrafen zu konstatiren. Auch liege oft ein langer
Zwischenraum zwischen der rechtskräftigen Verurtheilung und
der Strafvollstreckung. Alle Delikte, die in diesen Zwischen⸗
raum fielen, wären nach dem Antrage Seelig nicht als rück⸗
fällig zu erachten, was sich nicht znpfs 8
Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) erklärte sich ent⸗ schieden gegen die hier erfolgte Durchbrechung des Prinzips des jetzigen Strafrechts und gegen die Rückkehr zu dem alten, von Wissenschaft und Praxis als inhuman verworfenen Prin⸗ zip, die erfolgte rechtskräftige Verurtheilung und nicht die exequirte Strafe als Kriterium des Rückfalls ““ Zu⸗ dem sei gerade diese Materie zu einer milderen Beurtheilung durchaus geeignet.
Der Abg. von Luck bestritt, daß hier das Prinzip des Reichs⸗Strafgesetzbuchs durchbrochen werde. Gerade diese Materie sei der landesgesetzlichen Regelung vorbehalten wor⸗ den, und hier empfehle es sich analog dem Holzdiebstahlsgesetze die alte preußische Tradition, die nur mit Widerstreben von dem Bundesrathe verlassen sei, aufrecht zu erhalten. 1
Der Regierungskommissar trat diesen Ausführungen bei.
Nach Ablehnung des Antrages Seelig wurde §. 3 unver⸗ ändert 8 G
.4 lautet:
1.s. im §. 57 des Strafgesetzbuchs bei der Verurtheilung von Personen, welche zur Zeit der egehung der That das zwölfte, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatten, vorgesehene Strafermäßigung findet bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz keine Anwendung. 1
Die Abgg. Fiebiger und Dr. v. Cuny beantragten prinzi⸗ paliter die 0 1— dere Strafbemessung nur in dem Falle des §. 57 Nr. 3 des
Strafgesetzbuchs auszuschließen. 82 Fhuch Fiebiger machte darauf aufmerksam, daß das Gesetz nicht nur den hweren Forstfrevel, sondern auch sehr
leichte Straffälle treffe. — lebe einstimmung mit dem Srafgesebug⸗ nur mit Verweis be⸗ straft werden, weil jeder Mensch sich 1e
tretung schuldig machen könne. Diejenigen, welche das Gesetz be⸗ kämpften, seien meist Juristen und durchdrungen von der Ansicht, daß ein gegebenes Gesetz auch angewendet werden
müsse.
seien stets bitterer Ernst.
treichung dieses Paragraphen, eventuell die mil⸗
Nun sollten die Letzteren in Ueber⸗
leicht einer solchen Ueber⸗
Die Anhänger des Gesetzes glaubten, man könne etwas n 1 sei 6 ni 8 88 ebe doch keine Gesetze, um sie nicht auszuführen. Die Gesetz p 8 Man sollte den Waldfrevel so strenge wie möglich bestrafen, aber Handlungen, welche bisher nicht für strafbar gegolten hätten, müßten auch straffrei bleiben, und darum beantrage er Ablehnung. Der Abg. Dr. von Cuny erklärte, es seien in dieses gese
Bestimmungen mechanisch aufgenommen worden, die wohl au
Forstdiebstahl paßten, aber nicht auf so leichte Vergehen, wie die seien, deren Bestrafung im §. 4 vorgenommen werden solle. Schließe man den Verweis als Strafe für diese Ver⸗ ehen, namentlich für jugendliche Verbrecher, denen doch nicht bas Bewußtsein der Strafbarkeit für leichte Uebertretungen aus, so komme man dazu, daß bei einem leichten Diebstahl auf Geldstrafe oder Haft erkannt werden müßte, da⸗ gegen bei einem gemeinen Diebstahl es der Richter bei einem Verweise bewenden sEeseh könne. Er empfehle deshalb die Streichung des Paragraphen. 5 Der Referent Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa entgegnete, daß gerade die Delikte dieses Gesetzes meistens von jugendlichen Personen begangen würden, denen aber das Bewußtsein von der Strafbarkeit ihrer Handlung voll⸗ ständig ob Die Voraussetzung des §. 57 des Straf⸗ gesetzbuches treffe also hier nicht zu. “ Darauf wurde §. 4 mit dem Eventualantrage Fiebiger angenommen und ehhr ohne Debatte die §§. 5—8. Diese Paragraphen lauten: 3 — §. 5. Perngran Geldstrafe, den Werthsersatz (§. 67) und die Kosten, zu denen Personen verurtheilt werden, welche unter der Gewalt, der Aufsicht oder im Dienste eines Anderen stehen und zu dessen Hausgenossenschaft gehören, ist letzterer im Falle des Unvermögens der Verurtheilten für haftbar zu erklären und zwar unabhängig von der etwaigen Strafe, zu welcher er selbst auf Grund dieses oder des §. 361 Nr. 9 des verurtheilt wird. Wird festgestellt, daß die That nicht mit seinem Wissen verübt ist oder daß er sie nicht verhindern konnte, so wird die Haftbarkeit nicht ausgesprochen. 8 Hat der Thäter noch nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet, so wird derjenige, welcher in Gemäßheit der vorstehenden Bestim⸗ mung haftet, zur Zahlung der Geldstrafe, des Werthsersatzes und der Kosten als unmittelbar haftbar verurtheilt. Dasselbe gilt, wenn der Thäter zwar das zwölfte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatte und wegen Mangels der zur Erkenntniß der Strafbarkeit seiner That erforderlichen Einsicht freizusprechen ist, oder wenn derselbe wegen eines seine freie Willensbestimmung ausschließenden Zustandes straffrei bleibt. 18 Gegen die in Gemäßheit der vorstehenden Bestimmungen als haftbar Erklärten tritt an die Stelle der Geldstrafe eine Freiheits⸗ strafe nicht ein. “ 8 §. 6. Entwendungen, Begünstigung und Hehlerei in Be⸗ ziehung auf solche, sowie rechtswidrig und vorsätzlich begangene Beschädigungen (§. 303 des Strafgesetzbuchs) und Begünstigung in Beziehung auf solche unterliegen den Bestimmungen dieses Gesetzes nur dann, wenn der Werth des Entwendeten oder der angerichtete Schaden zehn Mark nicht übersteigt. §. 7. Die Beihülfe zu einer nach diesem Gesetze strafbaren Entwendung oder vorsätzlichen Beschädigung wird mit der vollen Strafe der Zuwiderhandlung bestraft. §. 8. Der Versuch der Entwendung, die Begünstigung und Hehlerei in Beziehung dn eine Entwendung sowie die Begünsti⸗ gung in Beziehung auf eine nach diesem Gesetze strafbare vor⸗ sätzliche Beschädigung werden mit der vollen Strafe der Ent⸗ wendung beziehungsweise vorsätzlichen Beschädigung bestraft. Die Bestimmungen des §. 257 Abs. 2 und 3 des Reichs⸗ strafgesetzbuchs finden Anwendung. 1 Hierauf vertagte sich das Haus um 3 ³l Uhr.
8 Statistische Nachrichten.
Nr. 19 der „Statistischen Mittheilungen über das Großherzogthum Baden“ ist die Ernte 1878 im Groß⸗ herzogthum, wie folgt, ermittelt worden: gut für Klee, Luzerne, Esparsette, Runkelrüben, Bg.e; Kraut, Heu, Oehmd, Futter; ziemlich gut für Hafer, Raps, Tabak, Cichorien, Futterha früchte und Stroh; wenig über den Durchschnitt für Weizen, Spel;, Misch⸗ frucht, Flachs, Hopfen Handelsgewächse; Durchschnitt für Gerste, Stoppelrüben, Mohn, Wein nach Güte, Getreide, die Gesammt⸗ ernte, Obst; wenig unter dem Durchschnitt für Roggen, e und Wein; ziemlich schlecht für Wein nach Menge und Kartoffeln. — Im Jahre 1878 ertheilten die Großherzoglichen Bezirksämter 115 Urkunden über die Aufnahme in die badische Staatsangehörigkeit und 426 über die Entlassung aus derselben. Von den ersteren waren 44 Naturalisationsurkunden, 1 Wiederverleihungsurkunde; 70 be⸗ trafen den Uebergang aus einer deutschen Staatsangehörigkeit in die badische. Von den Entlassungzurkunden betrafen nur 17 den Ueber⸗ gang in eine andere deutsche Staatsangehörigkeit, bei 409 erfolgte zugleich die Entlassung aus der Reichsangehörigkeit. Aufgenommen wurden 157 m. und 75 w., zusammen 232 Personen, entlassen 523 m. und 237 w., zusammen 760 Personen. Von der letzteren gingen 362 nach fremden Welttheilen. Die Zahl der Auf⸗ genommenen ist gegen 1877 um 46, die der Entlassenen um 169 ge⸗ stiegen. 125 der Aufgenommenen brachten 360 556 ℳ vF mit, 310 Personen füörten 428 001 ℳ Vermögen aus; rücksichtlich der übrigen sind die Vermögensverhältnisse nicht ermittelt worden. Anfangs 1878 gab es im Freßbeeegehan. 395 Schiffe von 674 904 Ctr. Tragfähigkeit, gegen 535 Schiffe von 776 592 Ctr. in 1873. Davon waren 28 (1873 15) Dampfschiffe mit 90 491 (10 000) Ctr. Tragfähigkeit (ungerechnet 7 Schleppdampfschiffe), davon 9 (7) auf dem Bodensee, 19 (8) auf dem Rhein. 367 (520) waren Segelschiffe mit 584 413 (766 592) Ctr. Traafähigkeit. Auf den Bodensee kamen im Ganzen 28 (28) Schiffe mit 31 600 (25 170) Ctr., auf den Rhein 77 (100) Schiffe mit 141 340 137 880) Ctr., auf den Neckar 246 (365) Schiffe mit 456 269 88 880) Ctr., auf den Main 44 (42) Schiffe mit 45 695
44 592) Ctr.
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