1880 / 27 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Pest, 29. Januar. (W T. B.) Produktenmarkt. Weizen Frühjahr 14 65 Gd., 14,70 Br. 7,70 Br. August-September 13 ½. nimmt stetig ab. Amsterdam, 29. Januar. Getreidemarkt. Roggen pr. März 191, pr. Mai 195. Anssterdam, 29. Januar. (W. P. B.) Bancazinn 60. Amsterdam, 29. Januar. (W. T. B.

Wetter: Schön. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen steigend. Roggen

Gerste ruhi

befestigt. Hafer unverändert. 3 b]

Antwerpen, 29. Janu r.

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss, loco 18 ½ bez. u. Br., pr. Februar 18 bez. u. Br., pr. März 18

bez. u. Br., pr. September 20 Br. Weichend. London, 29. Januar. (W. T. B.) An der Küste angeboten 23 Weizenladungen. Havannazucker Nr. 12, 26 ½. Matt. Glasgovv, 29. Januar. (W. IT. B.)

Roheisen. Mixed numbres warrants 68 sh. 9 d

Paris, 29. Januar. (W. T. B.)

Rohzucker ruhig.

ruhig, pr.

71,25, pr. März-April 71,25, pr. Mai-August —,—. Paris, 29. Januar. (W. T. B.) Produktoenmarkt. Weizen fest,

Spiritus fest, pr. April 70,00 pr. Mai-August 68,75.

loco und Termine tester, pr. Hafer per Frühjahr 7,65 Gd., Mais pr. Mai-Juni 8,65 Gd, 8,70 Br. Die Wassermenge

(Schlussbericht.) Weizen pr. März 335.

Wetter: Fr.

Nr. 10/13 pr. Januar pr. ilogr. 61,50, 7/9 pr. Januar pr. 100 Kilogr. 67,50. Weisser Zucker 100 Kilogr. pr. Januar 71,25,

pr. Januar März-April 32,50, pr. März-Ju i 32,25, pr. Mai-August 31,25. Mehl fest, pr. Januar 68,00, pr. März-April 68,50, pr. März- Juni 68,50, pr. Mai-August 67,50. Rüböl still, pr. Januar 79 50, pr. Februar 79,50, per März-April 79,75, pr. Mai-August 80,75. Januar 70,50, pr. Februar 70,00, pr. März-

8

Baumwolle.

Kohlraps pr.

middling 71⁄18, fair 7 ¼, Maceio fair 75⁄8,

do. do. do. fair 5 ¼,

do. good fair 65⁄18, good fair 5 ¼, Madras

do.

ost.

6“ unbefriedigendes Geschäft.

Kaffeemarktes: Ruhig.

pr. Februar 4000,

335 000 Sack.

32,75, pr.

Waarenbericht.

Liverpool, 29. Januar. (W. T. B.) . 5

(Schlussbericht.) Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Unverändert. nische Februar-März-Lieferung 71316, März April-Lieferung 7 ⁄2 d.

Liverpool, 29. Januar. (W. T. B.) (Offizielle Notirungen.)

Upland good ordinary 611⁄16, do. low middling 615⁄16, do. mddl. 71 ¼16, Mobile middling 71⁄16, Orleans good ordinary 6 ⅞, do. low. do. middling 7 3⁄16, do. middling fair 7 ¾, Pernam Maranham fair 7516, middling 5 ¾, do. do. fair 7½, do. do. good fair 7 ½, do. white fair 7 ⅛, good fair 7 8⅞, Smyrna fair —, M. G. Broach fair Dhollerah middl. 4 3⁄16, do. good middl. 411⁄16 do. middl. fair 5 ⅜, do. good fair 6 ⁄¼16, do. good 6 7⁄18, good 6 ⅛, Tinnevelly good fair 6 ¼, fair 57/16, do. do. good fair 513⁄16.

Bradford, 29. Januar. (W. T. B.)

Wolle lebhafter, Stapelwolle sich bessernd, Garne mehr gefragt, zweifädige Garne sehr still, in woll toffen

Rio de Janeiro, 28. Januar. (W. T. B.)

Wechselcours auf London 23 ½, do. auf Paris 411. Tendenz des Preis für good first 6100 à 6250. schnittliche Tageszufuhr 4800 Sack. do. nach dem Kanal und Nord- Europa 29 000 Sack, do. nach dem Mittelmeer 9000 Sack, Vorrath von Kaffee in Rio

New-Nork, 29. Januar. (W. I. B.)

Baumwolle in New-York 12 ⅞, New-Orleans 12 ¼. Petroleum in New-York 8 G., do. in Philadelphia 7 ½⅞ G., rohes Petroleum 7, do. Pipe line Certificats 1 D. 08 C. 28. Mehl 5 D. 60 C. Rother Winterweizen 1 D. 46 C. mixed) 62 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ½. Kaffee (Rio-)

15. Middl. amerika-

Schmalz (Marke Wilcox) 8 ⅜, clear) 7 ¼ C. Getreidefracht 4.

do. Fairbanks 8 ¼. Speck (short

Egyptian brown

515⁄16, hält sich fest. Omra fair 6, fair 4 ⅞, Bengal do. Western

Scinde

wollene einfädige

frei hier. Durch-

Rerlin, 29. Januar. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gericht- lichem Taxator.) wesentlich besser, wogegen die anderen Metalle theils unverändert theils auch niedriger notiren. Roheisen: 1 in letzster Woche flau, Verschiffangseisen niedriger pro Tons, auch Warrants sind schlechter, Middlesbro-Eisen

Bei ruhigem Geschäft sind Kupfer und Zinn

der Glasgower Markt war ist durchweg 6 à 7 sh.

Hier gelten gute und beste Marken schottisches

Roheisen 9,60 à 10,40 und englisches 9,00 à 9,40 pro 100 kg. Eisenbahnschienen zum Verwalzen 11,50 à 12,00; Walzeisen 18,00. à 19,00, und Bleche

gute Sorten englisches Mansfelder 164,00 à 165,00 208,00 à 209,00, und prima engl. Lammzinn 206,00 à 208,00 pro 100 kg. Zink ohne Umsatz, gute und beste Marken schlesischer Hüttenzink 42,00 à 43,00 pro 100 kg. Blei unsicher, Harzer, Sächsisches und Schlesisches

und Koks fest, Schmiedekohlen schlesischer und westfälischer Schmelz-Koks 3,00 à 3,40 pro 100 kg

25,00 à 26,00 pro 100 kg.; Kupfer steigend und australisches 163,00 à 165,00 und pro 100 kg. Zinn höher, Bancazinn

39,00 à 39,50 pro 100 kg. Kohlen nach Qualität bis 69,00 pro 40 hl.,

Ausfuhr nach Nordamerika

liefert

v

26. 27.

do. in

Mais (old 29

Berlin, 29. Januar. Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus per 10,000 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), waren auf hiesigem Platze

am 23. Januar 1880 60,3

frei hier ins Haus ge-

66 60,8 8 60,9-60,4 59,9

ohne Fass. 60,0-59,8 1

Die Aeltesten d'er Käufmannschaft von Berli

Theater. Königliche Schauspiele. Sonnabend:

Opernhaus. 28. Vorstellung. Die Königin von Saba. Oper in 4 Akten nach einem Text von Mosenthal, von Carl Goldmark. Ballet von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Di⸗ rektor von Strantz. Anfang halb 7 Uhr. Schauspielhaus. 30. Vorstellung. Der Freund des Fürsten. Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. nfang 7 Uhr. Sonntag: Opernhaus. 29. Vorstellung. Czaar und Zimmermann. Komische Oper in 3 Akten. Musit von Lortzing. Tanz von Hoguet. (Frl. Tag⸗ Maaa, Hr. Betz, Hr. Bollé, Hr. Krolop.) Anfang

r.

Schauspielhaus. 31. Vorstellung. Gräfin Lea.

Schauspiel in 5 Akten von Paul Lindau. An⸗ fang halb 7 Uhr.

Ich finde mich veranlaßt, auf das Bestimmteste zu erklären, daß anonyme Beschwerden, Anzeigen ꝛc. durchaus keine Beachtung finden können, wogegen alle mit Namen und Wohnung versehenen Einga⸗ ben gründlich geprüft werden. 8 von Hülsen. Der Verkauf der permanent reservirten Billets für das Königliche Opernhaus findet vom 1. Fe⸗ bruar d. J. ab an der Abendkasse des Königlichen Schauspielhauses (Eingang Jägerstraße) statt.

Wallner-Theater. Sonnabend, auf von

vielen Seiten geäußerten Wunsch: Wohlthätige Frauen. Lustspiel in 4 Akten von A. L'Arronge.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonnabend: Benefiz zur Feier des 50 jährigen Jubiläums des Orchester⸗Dirigenten Herrn Joh. Urbaneck. Zum 41. Male: Die letzten Tage von Pompeji. Großes Ausstattungsstück mit 2Pa llers in 12 Bildern, frei nach dem gleichnamigen Bul⸗ werschen Roman von Carl Ludwig. Musik von C. A. Raida. Ballets von Brus. In Scene ge⸗ setzt von Emil Hahn.

Sonntag: Zum 42. Male: Die letzten Tage von Pompeji.

Kesidenz-Theater. Sonnabend:

Gastspiel der Fr. Marie Niemann⸗Seebach. Salzdirektor. Erlanben Sie, Madame. 8 8“

Krolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun. Sonnabend: Wegen Ball geschlossen.

Sonntag: Große Weihnachts⸗Ausstellung für heute geöffnet. Sonntagsschwärmer. (Schwan⸗ hilde: Frl. Ernestine Wegner.) Eröffnung der Aus⸗ stellung und Anfang des Concerts 4 ½, der Vor⸗ stellung 7 Uhr. 1“

Erstes Der

8 Die Hexe.

Germania-Theater. Sonnabend: Z. 2. M.:

Novität! Von der Landstraße. Schwank von Klaußmann.

Sonntag, Nachmittags 4 Uhr: Volks⸗ und Schüler Vorstellung. Parquet 50 ₰. Auf viel⸗ eitiges Verlangen: Papa’s Liebschaft. Abends 4 Uhr: Zum 3. Male: Der stolze Heinrich. Posfe in 3 Akten von Jacobson und A. Wilken. usik von Michaelis.

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Zum

56. Male: Der Rattenfänger von Hameln. Phantastisches Volksstück mit Gesang in 12 Bil⸗ dern von C. A. Goerner. Musik pon E. Caten⸗ husen. (Heinz, der Rattenfänger: Hr. Haßkerl vom Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater als Gast.) teue lebende Bilder: Morgen, Mittag, Abend und Nacht, nach Ludwig Richter. Anfang 7 Uhr. Sonntag u. folgende Tage: Der Rattenfänger von Hameln.

Sonntag Nachmittags⸗Vorstellung: Auf allg. Verl.: Die relegirten Studenten.

Cirecus Renz. Markthallen Carlstraße. Sonnabend: Abends 7 Uhr: Damen⸗Gala⸗Vor⸗ stellung. Qcadrille à la grande Duchesse, geritten von 16 Damen in Gala⸗Kostümen. Jen de barre, eritten von den Damen Frau Amanda Hager⸗Renz,

rl. E. Loisset und Frl. Constance. Auftreten der Miß Leona Dare. Aunftreten der Miß

Washington. Auf vielseitiges Verlangen: Ein Karneval auf dem Eise. Sonntag 2 Vorstellungen, um 4 und 7 Uhr. E. Renz, Direktor.

Familien⸗Nachrichten⸗

Verlobt: Frl. Maja Otten mit Hrrv. Rittmeister u. Escadronchef Heinrich v. Blumenthal (Lübeck). Frl. Margarete Severin mit Hrn. Lieutenant Horst v. Niebelschütz (Glogau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Bürgermeister Bachem (Weilerswist). Hrn. Rittmeister und Escadronchef Fritz Frhr. von Maltzahn (Cöslin).

Hrn. Major und Abtheilungs⸗Commandeur Meisner (Torgau). Eine Tochter: Hrn. Prof. Dr. Hirt (Breslau). Hrn. Apotheker E. Augspach (Prausnitz).

Gestorben: Hr. Oberförster C. A. Ch. Hering (Tschiefer bei Neusalz a. O.) Frau Hofrath Marie Burckhardt, geb. Wolff (San Remo). Frau Pastor Bardey, geb. Kossel (Bad Stuer). Hr. Seconde⸗Lieutenant F. W. M. v. Kleist⸗ Retzow (Potsdam). Hr. Major a. D. Hein⸗ rich v. Sydow (Stargard). Hr. Kreisgerichte⸗ Rath a. D. Julius Schodstaedt (Namslau).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Der Robert Julius Wilhelm Beyersdorf, unbekannten Standes und Gewerbes, geboren am 10. Juli 1857 zu Lübow, Kreis Saatzig, welcher sich zuletzt in Basenthin, Kreis Cammin, aufgehalten hat, und gegen welchen wegen Verletzung der Wehr⸗ pflicht auf Grund des §. 140 Nr. 1 Reichs⸗Straf⸗ Ges.⸗B. die öffentliche Klage erhoben und durch Be⸗ schluß des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 14. November d. J. das Hauptverfahren eröffnet ist, wird zu dem auf den 13. März 1880, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts anberaumten Termin unter der Ver⸗ warnung vorgeladen, daß er bei seinem unentschul⸗ digten Ausbleiben im Termine auf Grund der von der Koͤniglichen Regierung zu Stettin, Abtheilung des Innern, nach Maßgabe des §. 472 Reichs⸗Str.⸗ Proz.⸗Ord. abgegebenen Erklärung wegen obigen Ver⸗ gehens verurtheilt werden wird. Stettin, den 16. Dezember 1879. Der Erste Staatsanwalt.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

1140] SOeffentliche Ladung.

Der Neuvorpommersche Schiffsversicherungs⸗Ver⸗ ein zu Stralsund hat gegen den Schiffskapitän J. H. Grünwald aus Greifswald, dessen zeitiger Aufenthalt unbekannt ist, auf Zahlung rückständiger Versicherungsprämien im Betrage von 756 82 für die von ihm gegen Seegefahr pro 1. April 1878 bis dahin 1879 versicherten 2²5⁄26 Parten des von ihm geführten Schooner chiffes „Oberon“ geklagt. Zur Beantwortung der Klage ist ein Termin

auf den 1. Juni 1880, Mittags 12 Uhr, vor dem Daputirten des hiesigen Landgerichts anberaumt, wozu der Beklagte öffentlich geladen wird unter der Verwarnung, daß bei seinem Aus⸗ bleiben die in der Klage aufgeführten Thatsachen für zugestanden erachtet und danach was Rechtens ist in contumaciam erkannt werden wird.

Greifswald, den 19. Dezember 1879.

Königliches Landgericht, Civilkammer I.

[1219] Ladung.

Der Tischlergeselle Albert Zaeske früher zu Garz bei Wildberg i. M., dessen Aufenthalt unbe⸗ kannt ist, und welchem zur Last gelegt wird am 10. Juni 1879 in der Temnitz unbefugter Weise ge⸗ fischt zu haben, Uebertretung gegen §. 370 Nr. 4 R. St. G. B., wird auf Anordnung des König⸗ lichen Amtsgerichts hierselbst auf den 19. März 1880, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Wusterhausen a. D. zur Haupt⸗ verhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Wusterhausen a. D., den 8. Januar 1880. Altrichter, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. . 88

[1164] 8 Die Brautleute Steuerempfänger Max Hoegg von hier und Clara Letterhaus von Münster haben für die von ihnen einzugehende Ehe laut ge⸗ sicelzcher ö ven 2s. ESe ie ede Art von Gütergemeinschaft ausgeschlossen. Rüthen, den 29. Dezember 1879. 1 Kohnigliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

[12881 Bekanntmachung.

„Der Bedarf an Konsumtibilien und Materialien für die Stadtvoigtei und die zugehörigen, Barnim⸗ straße 10 und Perlebergerstraße 10/39 belegenen Filialgefängnisse soll für die Zeit vom 1. April 1880 bis ultimo März 1881 im Wege der Submission vergeben werden und zwar:

1200 Kilogramm Brod 1. Sorte,

275000 Kilogramm Brod 2. Sorte,

10000 Kilogramm Semmel,

12500 Kilogramm Rindfleisch, 8 4500 Kilogramm Schweinefleisch, 2000 Kilogramm Hammelfleisch, 3100 Kilogramm Rindernieren⸗Talg, 2300 Kilogramm Schmalz, 2000 Kilogramm Speck,

20000 Kilogramm Gerstenmehl,

16500 Kilogramm Roggenmehl,

14000 Kilogramm Hafergrütze,

13000 Kilogramm Buchgrütze,

25000 Kilogramm Erbsen,

16500 Kilogramm Bohnen,

16000 Kilogramm Linsen, 4500 Kilogramm Graupen, ordinäre, 400 Kilogramm Graupen, feine, 4000 Kilogramm Reis,

3000 Kilogramm Hirse,

300 Kilogramm Buchweizen⸗Gries, 400 Kilogramm Fadennudeln,

550000 Kilogramm Kartoffeln,

10000 Kilogramm Sauerkohl, 6500 Liter Essig,

1600 Kilogramm Kaffee, 20000 Kilogramm Salz,

6000 Kilogramm Butter

8000 Liter Braunbier.

500 Kubikmeter kiefern Klobenholz, 24000 Centner Karbitzer Braunkoh

4500 Kilogramm Elainseife, 2800 Kilogramm Soda,

23 Ballen Löschpapier, 2000 Meter Scheuertuch, 2000 Meter Scheuerleinen, 1700 Centner Roggenstroh.

Lieferungswillige werden aufgefordert, ihre An⸗ gebote für „Gerstenmehl bis Sauerkohl“ sowie für Salz, Butter, Elainseife pro Centner und für die übrigen Gegenstände nach den vorstehenden Einheits⸗ benennungen portofrei in einem versiegelten mit der äußerlichen Bezeichnung

„Submission von Wirthschaftsbedürfnissen“ versehenen Schreiben an die

Stadtvolgtei⸗Direktion bis zum 10. Februar 1880, Mittags 12 Uhr, einzureichen.

e eingehende Offerten werden nicht berück⸗

igt.

Die Lieferungsbedingungen sind täglich, Vormit⸗ tags von 8 12 Uhr, im Bureau der Oekonomie⸗ Inspektion der Stadtvoigtei ausgelegt und müssen vor Abgabe der Angebote eingesehen und unter⸗ schrieben werden.

Berlin, den 12. Januar 1880.

Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion.

Steinkohlen⸗Lieferung.

Der Bedarf an besten Oberschlesischen Stückkohlen für die Monate Februar und März

d. Js., auf 6000 bis 7000 Centner an⸗

genommen, soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden.

Die Kohle ist frei Lagerplatz der Königl. Por⸗ zellan⸗Manufaktur im Thiergarten zu liefern, die Bedingungen sind daselbst beim Ober⸗Inspektor Taubert einzusehen. 8

Schriftliche versiegelte Gebote unter der äußeren Bezeichnung „Kohlen⸗Lieferung“ werden bis zum Mittwoch, den 4. Februar d. Js., Mittags 12 Uhr, unter der Adresse der unterzeichneten Direktion angenommen.

Berlin, den 28. Januar 1880.

Königliche Porzellan⸗Manufaktur⸗Direktion.

[1900] Bekanntmachung.

Im Wege der öffentlichen Lizitation soll das dem Militärfiskus gehörige Restgrundstück des hiesigen Kavallerie⸗Kasernements nebst den auf demselben be⸗ findlichen Gebäuden, als:

a. den neuen Pferdestall, b. der Reitbahn, c. der Schmiede, d. dem Holzstall,

im Ganzen oder in einzelnen Parzellen verkauft werden

.ENE HMR-TUESMxRTSMncesreanrIExareTET. In

Hierzu ist ein Termin auf den 12. Februar 1880, Vormittags 11 Uhr, in der Reitbahn hierselbst angesetzt.

Die in der diesseitigen Registratur ausliegenden Verkaufsbedingungen nebst dem Situationsplane des Grundstücks sind bis zum 11. Februar 1880 ein⸗ zusehen; dieselben werden außerdem bei Beginn des Verkaufstermins bekannt gemacht werden.

Nakel, den 20 Januar 1880.

Der Magistrat. Münzer.

Die Anfertigung und Lie⸗

ferung von 4000 Stück ä= rot.

910 Tonnen à 1000 kg Eisen⸗

bahnschienen aus Flußstahl

G soll im Wege der öffentlichen

Submission vergeben werden.

Die Submissions⸗Bedingungen liegen in unserem

Central⸗Bureau, Zimmer Nr. 13 unseres Verwal⸗

tungsgebäudes hierselbst, zur Einsicht aus, können

auch von dort gegen Erstattung der Koplalien im

Betrage von 1 pro Exemplar abschriftlich be⸗

zogen werden.

Die Lieferungs⸗Offerten sind portofrei und ver⸗

siegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von Schienen“

spätestens bis zu dem auf 8 Montag, den 9. Februar 1880, 8 Vormittags 11 Uhr, anberaumten Submissions⸗Termine an die unter⸗ zeichnete Direktion einzureichen. Cottbus, den 18. Januar 1880. 8 Die Direktion der Cottbus⸗Großenhainer Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

[e4cCce, Bekanntmachung. Die Lieferung der während des Zeitraumes vom 1. April 1880 bis 31. März 1881 erforderlichen Metallmaterialien und zwar: 1 Supser, 8 upferplatten zu Feuerbüchsen, 650 kg Messing, 5 8' 8 200 Stück messingene Feuerrohre, 2 000 kg Weichblei, 11“ 1 000 kg Zinn, 200 kg Zink, 200 000 kg Fagoneisen, 200 000 kg Sturz⸗ und Kesselbleche, 000 kg Weißblech, 000 kg Zinkblech, 300 kg Eisendraht, 8 000 kg Telegraphenleitungsdraht, 900 kg Werkzeuggußstahl, achtkantiger Guß⸗ stahl zu Gesteinsbohrern, Schneidstahl, Federnstahl, schmiedeeiserne Röhren, inkwetterlutten, 7 000 kg Schippen aus Stahl, 90 000 kg Drahtstifte aller Art, 125 000 kg Hakennägel, 74 000 kg Schraubenbolzen mit Muttern, 9 000 kg Schienenbefestigungsmaterial, 10 000 Stück Unterlagsscheiben, 40 000 Stück Splinte, 230 000 Stück Faß⸗ und Blechniete, 12 000 kg Kesselniete, 3 000 Stück Schraubenmuttern, 1 500 kg Förderwagen⸗ und Bandnägel, 500 kg Ketten, 100 Stück Kreis⸗ und Gattersägeblätter, soll im Submissionswege vergeben werden. Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:

„Lieferung auf Metallmaterialien“

bis zum 19. Februar d. J., Morgens 9 Uhr, bei der Unterzeichneten einzureichen, woselbst Liefe⸗ rungsbedingungen eingesehen und gegen Einsendung von 0,70 abschrifrlich bezogen werden können. St. Johann a. d. Saar, den 26. Januar 1880.

Königliche Bergfaktorei. Die Kreis⸗Thierarztstelle des Kreises Kempen ist vakant. Mit derselben ist eine Remuneration von jährlich 600 Mark verbunden. Wir fordern diejenigen Thierärzte, welche die Befähigung für eine Kreis⸗Thierarzistelle erlangt haben und sich um diese Stelle bewerben wollen, hierdurch auf, uns ihre Beweroungen unter Beifügung eines Lebens⸗ laufes, ihrer Approbation und eines obrigkeitlichen Führungsattestes binnen 6 Wochen einzureichen. Düsseldorf, den 10. Januar 1880. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

8

1 4 4 1 6

kg kg

1““

In Gemä

8 8

28

Zas Abonurment beträgt 4 50 für das Nierteljahr.

Fe. zc zam ar a für den Raum einer Bruchzeile 30

für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe-

-

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

ditton: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

InargSve

Deutsches Neich. ianntmachung. Seepostverbindung mit Dänemark.

In Folge des starken Frostes ist die Seepostverbindung mit Fachs auf der Linie Kiel⸗Korsör bis auf Weiteres

eingestellt worden.

Berlin W., den 31. Januar 1880.

Kaiserliches General⸗Postamt.

2

Königreich Preußen.

e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Syndikus der Görlitzer Fürstenthums⸗Landschaft, Justiz⸗Rath von Stephany zu Görlitz den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath,

dem Regierungs⸗Sekretär Gottschall zu Bromberg den Charakter als Rechnungs⸗Rath,

der Frau Catharina Schoch, geb. der Zappa'schen Konditorei zu Königsberg kat einer Königlichen Hof⸗Lieferantin, sowie

dem Kupferschmiedemeister Ferdinand Wilhelm Otto zu Berlin das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Kupferschmiede⸗ meisters zu verleihen.

appa, Inhaberin 8 Per. das Prädi⸗

Staats⸗Ministerium.

Die Archivare Dr. Schuchard und Dr. Palm zu Han⸗

er sind in den Ruhestand versetzt worden.

Der Archiv⸗Sekretär Dr. Karl Sattler ist von Posen an das Staatsarchiv in Hannover versetzt und zum Archivar ernannt, 1b

nach Posen versetzt und mit der kommissarischen Verwaltung der Stelle des dortigen Staatsarchivares beauftragt,

der Archiv⸗Sekretär Dr. Richard Doebner in Hannover zum Archivar ernannt worden. 1

Die Archiv⸗Assistenten Dr. Paul Wagner beim Staats⸗ archive in Königsberg i. Pr. und Dr. Karl Kohlmann beim Staatsarchive in Schleswig sind als Archiv⸗Sekretäre ange⸗ stellt worden.

Justiz⸗Ministerium

Der Amtsgerichts⸗Rath Baevenroth in Berlin ist als Landgerichts⸗Rath an das Landgericht in Berlin I. versetzt.

In die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Dr. Sommer in Erfurt bei dem Ober⸗Landes⸗ ericht in Naumburg, wohnhaft in Erfurt, der Rechtsanwalt Plantiko in Frankfurt a. O., der Gerichts⸗Assessor We se⸗ ner und der Gerichts⸗Assessor Dr. Friedmann bei dem Landgericht in Berlin I., der Rechtsanwalt Lebin in Osterode bei dem Amtsgericht daselbst, der Gerichts⸗Assessor Schott⸗ laender bei dem Landgericht in Posen, der Rechtsanwalt und Notar Schaeffer in Militsch bei dem Landgericht in Oels, mit Anweisung seines Wohnsitzes als Notar in Oels,

der Gerichts⸗Assessor Dr. Fischer und der Gerichts⸗Assessor

Dr. Rießer bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., der Rechtsanwalt Duncker in Gollnow bei dem Landgericht zu Stargard, wohnhaft in Gollnow.

Bekanntmachung

auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

ßheit des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr⸗ lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist von der unterzeichneten Landespolizeibehörde der Verein „Liederzweig“ in Bockenheim auf Grund des

§8. 1 des vorerwähnten Gesetzes verboten worden. Cassel, den 26. Januar 1880. 1 Königliche 8 Shedesung des Innern. ühne.

Personalveränderungen

Königlich Preußische Armee. 8 Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 24. Januar. v. Thuemen, Rittm. und Escadr. in das Hus. Regt. Nr. 9, Frhr. v. Esebeck, Rittm. und Escadr. Chef vom Kür. Regt. Nr. 3, in das Drag. Regt. Nr. 13, versetzt. v. Alvensleben, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 13, dem Regt. unter Beförd. zum Rittm., aggregirt. v. Massow, Rittm., aggr. dem Kür. Negt. Nr. 5, als Escadr. Chef in das Kür. Regt. Nr. 3 einrangirt. Frhr. v. Münchhausen, Sec. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 2, zur Dienstleist. bei dem 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regt. auf 1 Jahr komman⸗ dirt. 27. Januar. v. Ranke, Pr. Lt. à la suite des Garde⸗ Gren. Regts. Nr. 1, unter Belass. in seinem Verhältniß als Lehrer bei der Kriegsschule in Potsdam, zum Garde⸗Füs. Regt., à la suite desselben, v. Rappard, Sec. Lt. vom 4. Garde⸗Gren. Regt.

8

der Archiv⸗Sekretär Dr; Christian Meyer von Idstein

Böning, Major und Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 9, diesem Regt. aggregirt. Chef vom Drag. Regt. Nr. 13,

8*

in das Inf. Regt. Nr. 63, versetzt. Frhr. v. Seckendorff I., Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 96, unter Belass. in seinem Kommando als Adjut. bei der 9. Inf. Brig., à la suite des 2. Garde⸗Regts. z. F. gestellt. Herwarth v. Bittenfeld, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗ R unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Inf. Regt. rhr. v. Ramberg, Sec. Lt. vom Jäger⸗Bat. Nr. 2, in das 2. Garde⸗Regt. z. F., versetzt. v. Steun, Pr. Lt. vom 2. Garde⸗ Ulan. Regt., dem Regt. aggr. und auf ein Jahr zur Dienst⸗ leistung bei dem Nebenetat des Großen Generalstabes komman⸗ dirt. v. Oertzen, Pr. Lt., aggr. dem 2. Garde⸗Ulan. Regt,,in dieses Regt. einrangirt. Prinz Radziwill, See. Lt. à la suite des Regts. der Gardes du Corps, Prinz Biron von Curland, Seec. Lt. à la suite des 2. Garde⸗Ulan. Regts., unter Verleihung eines Patents vom 11. Juni 1879, in die betess nhen Regimenter einrangirt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 24. Januar. Schor, Oberst g. D., zuletzt Commandeur des Inf. Regts. Nr. 23, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif.

des gen. Regts., zur Disp. gestellt.

Königlich Bayerische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Im aktiven Heere. 21. Janugr. Prinz Alfons von Bayern

Königl. Hoheit, mit dem 24. d. M., an welchem Tage Höchstdieselben in das Alter der Großjährigkeit eintreten, zum Sec. Lt. im 1. Inf. Regt. ernannt. 8

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 17. Ja⸗ nuar. Pöhlmann, Hauptm. und Comp. Chef des 15. Inf. Regts., der erbetene Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. 10. Januar. Regensburger, Sec. Lt. des 14. Inf. Regts. mit schlichtem Abschied entlassen.

Nichtantlichees. Preuße Berlin, 31. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Meldungen des Obersten von Burgsdorff, Commandeurs des 7. Kürassier⸗Regi⸗ ments und des Majors von Graberg vom 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiment, sowie aus den Händen des Obersten von Wrisberg, Commandeurs des 5. Pommerschen Infanterie⸗ Regiments Nr. 42, die Orden des verstorbenen General⸗Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin, Generals von Zülow, entgegen. Demnächst hielt der Oberst⸗ Lieutenant von Brauchitsch in Vertretung des Chefs des Mili⸗ tärkabinets, Generals von Albedyll, Vortrag. 8 1 5

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Rechnungswesen hielten gestern, die vereinigten Ausschüsse desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, sowie der Aus⸗ schuß für Zoll⸗ und Steuerwesen heute Sitzungen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses befürwortete bei Berathung des Gesetzent⸗ wurfs, betreffend die Bestreitung der Kosten für die Bedürfnisse der Kirchengemeinden in den Landes⸗ theilen des linken Rheinufers, Herr Bredt den von ihm und dem Grafen UdoStolberg, gestellten, bereits mitgetheilten An⸗ trag. Derselbe unterscheide sich von dem Antrage des Referenten in dem höchst wichtigen Punkte, daß er die Worte „nach An⸗ hörung der kirchlichen Oberbehörden“ streichen wolle. Es solle ferner nur bei feierlichen und festlichen Gelegenheiten nicht kirchlichen Charakters die Entscheidung der Provinzial⸗ Oberbehörden angerufen werden. Bei sonstigen Vorfällen, Feuers⸗ und Wassersnoth u. s. w. müsse die Gemeindebehörde selbständig verfahren können. Der Hauptgrund für den An⸗ trag liege aber in der auch von dem Referenten her⸗ vorgehobenen Thatsache, daß die Kirchenglocken Eigenthum der Gemeinden seien, wie auch der höchste Gerichtshof, das Ober⸗ Tribunal, wiederholt entschieden habe; ausdrücklich habe auch der Minister des Innern im anderen Hause sich auf diesen Standpunkt gestellt. Außerdem andele es sich ja um Festlichkeiten und Feierlichkeiten ni htkirchlichen Charak⸗ ters, was doch ganz besonders ins Gexwicht falle. Man könne doch den Ober⸗Präsidenten nicht zwingen wollen, gegenüber diesem Rechtsstand noch die kirchlichen Behörden zu befragen. Denn wenn er dem Wollen der letzteren dann nicht nachkomme, würden erst recht Schwierigkeiten und Verwickelungen entstehen. Graf Brühl bat, den ganzen §. 1 zu verwerfen, event. höchstens die Fessung des Abgeord⸗ netenhauses anzunehmen. Am Erwünschtesten sei ihm das Scheitern des ganzen Gesetzes. In keinem Entwurfe spiegele sich der Kulturkampf so scharf, wie in dem vorliegenden; des⸗ halb möge man das Gesetz liegen lassen, bis der Friede, der ja in Aussicht stehe, abgeschlossen sei; dann werde die Anhörung der kirchlichen Behörden auch zu einer Verständigung in allen Fällen führen. Herr Dr. Beseler erklärte, der Entwurf müsse die Rechte der bürgerlichen Behörden wahren. Dem Antrage des Referenten könne er im Allgemeinen beipflichten, weil er dem Ober⸗Prä⸗ sidenten die ihm zustehenden weitergehenden Befugnisse verleihe. Aber der „„Anhörung der kirchlichen Oberbehörden“, welche

den 31. Januar, Abends.

auch dieser Antrag enthalte, könne er nicht zustimmen. Ent⸗ weder solle man die kirchlichen Behörden allein, oder die bür⸗ gerlichen Behörden allein entscheiden lassen, denn eine Verbin⸗ dung beider führe zu nichts. Das alte deutsche Recht weise die Glocken den bürgerlichen Gemeinden zu. (Der Redner verlas einige Stellen aus Grimms „Weisthümern“ zum Beweise seiner Behauptungen.) Ein verständiger Ober⸗Präsident werde sich immer von selbst schon in derartigen Fragen mit den kirchlichen Ober⸗Behörden in Verbindung setzen; eine Verpflich⸗ tung dazu würde zu Konflikten führen. Wenn das Gesetz nicht zu Stande komme, trage das Herrenhaus, welches in dieser Frage auf Seite der Regierung stehe, nicht die Schuld daran. Er werde nicht für den Antrag Bredt stimmen, son⸗ dern für den Antrag des Referenten, bitte aber die verhängnißvollen Worte aus demselben zu streichen. Graf zur Lippe äußerte: Es werde allerdings zur Befriedigung der konkurrirenden Wünsche nichts anderes übrig bleiben, als eine obere Behörde von Staatswegen einzusetzen, um die Be⸗ fugnisse nach beiden Seiten hin zu regeln. Zu diesem Zweck empfehle es sich auch, die qu. Worte zu streichen. Sie seien ja nichts als eine bloße Form; der Ober⸗Präsident brauche sich ja materiell gar nicht um die ausgesprochenen Wünsche zu kümmern. Er bat den Präsidenten, bei der Abstimmung über den Antrag des Referenten eine Theilung eintreten zu lassen. Graf von der Schulenburg⸗Beetzendorf⸗Nimptsch schloß sich im Ganzen den Ausführungen und den Anträgen des Referenten an. Am Besten freilich wäre es nach de Redners Dafürhalten, den Zanzen Pceschrahhen fortfallen z1 lassen. Nur mit großem Bedauern habe er den Minister des Innern, der schon in früher Stunde dem Wunsche nach Beendigung des Kulturkampfes Ausdruck gegeben, einen solchen Paragraphen vertheidigen hören können.

Darauf nahm der Minister des Innern Graf zu Eulen⸗ burg das Wort: Er vermöge einen inneren Zusammenhang zwischen der iegenden Frage und dem Kulturkampfe nicht fa erkennen. tzerlich bestehe allerdings ein solcher; es eien vielfache Zwistigkeiten über die Benutzung der Kirche glocken bei einem Nationalfeste aus Anlaß des Sealeerlumpfes entstanden. Deshalb sei es nothwendig gewesen, diese Ver⸗ hältnisse gesetzlich zu regeln, nicht im einseitigen Interesse einer Partei, sondern auf Grund der historischen Entwickelung und des bestehenden Rechts. Es liege hier aber eine partikulare Rechtsbildung vor, aus deren Anerkennung kein Präjudiz für die analogen Verhältnisse der östlichen Provinzen gezogen werden solle. Die Entscheidung in diesen ällen müsse in der Hand eines hohen Staatsbeamten liegen, die Regierung habe hierzu den Regierungs⸗Präsidenten, das Abgeordnetenhaus den Ober⸗Präsiden vorgeschlagen. Er acceptire den letzteren mit den weitergehenden des Antrages Adams. Die Anhörung der kirchlichen Oberbehörden sei nicht rechtlich begrün⸗ det. Schon der Zusatz „festliche Angelegenheiten nicht kirchlicher Art“ weise darauf hin, daß hier die Entscheidung ar nicht in den Wirkungskreis der Kirchenbehörden falle. ie An⸗ hörung derselben sei auch nicht angemessen. Höflichkeitsrück⸗ sichten dürfe man nicht in Gesetzesbestimmungen aussprechen. Endlich sei die Anhörung der Kirchenbehörden nicht praktisch, denn in Fällen der Meinungsdifferenz würde sie zum offenen Konflikt und zwar Z führen. Er wünsche deshalb, den Antrag des Referenten unter Streichung der Worte „nach Anhörung der kirchlichen Oberbehörden“ ange⸗ nommen zu sehen. 8

Herr von Bardeleben (Ober⸗Präsident der Rheinprovinz) er⸗ klärte sich in gleichem Sinne wie der Minister. Es sei seine volle Absicht, auch ohne daß eine solche Verpflichtung im Ge⸗ setze ausgesprochen werde, die Meinung der kirchlichen Ober⸗ behörden zu befragen, und er wünsche nur von Herzen, daß bald eine solche kirchliche Ober⸗Behörde für die Rheinprovinz vorhanden wäre, mit der er verhandeln könnte.

Damit wurde die Debatte geschlossen. Herr Bredt zog seinen Antrag zu Gunsten des Antrages des Referenten für den Fall, daß in demselben die Worte: „nach Anhörung der kirchlichen Ober⸗Behörden“ ge⸗ strichen würden zurück. Bei der Abstimmung auf Bei⸗ behaltung dieser Worte erhoben sich nur etwa 10 Mitglieder, worauf der Antrag des Referenten ohne diesen Passus an⸗ w.ee wurde und der §. 4 nunmehr folgende Fassung erhielt: b „Den bürgerlichen Gemeindebehörden steht die Benutzung der

Kirchenglocken bei feierlichen oder festlichen Gelegenheiten, bei Un⸗ glücksfällen oder ähnlichen Veranlassungen zu, ingleichen die Fort⸗ benutzung der in den kirchlichen Gebäuden befindlichen, feuerpolizei⸗ lichen Zwecken dienenden Lokale. Zur Sicherstellung und Rege⸗ lung dieser Befugnisse trifft der Ober⸗Präsident die erforderlichen Anordnungen und setzt diejenigen feierlichen und festlichen Gelegen⸗ heiten nichtkirchlichen Charakters fest, bei welchen die Kirchen⸗ glocken zu benutzen sind.“ 8 8 1

Die übrigen Paragraphen, sowie Titel und Ueberschrift des Gesetzes wurden ohne jede weitere Diskussion angenommen und dann um 3 ¼ Uhr die Sitzung auf heute vertagt.

In der heutigen (12.) Sitzung des Herren hauses, welche der Präsident Herzog von Ratibor um 12 ¼ Uhr eröffnete und welcher der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach sowie mehrere Regierungskommissarien bei