AXR Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Königl.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handele⸗ register nimmt anz die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
Oeffentlicher Anzeiger ———
5. Industrielle Etablissements, Fabriken
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
(Erste Beilage ö schen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
f
. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
N u. s. w. von öffentlichen Papieren.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen.
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-
beilage. 5
Annoneen⸗Bureaus.
*
9. Familien-Nachrichten.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen ⸗
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Tapezierer Emil Theodor Wilhelm Müller, früher zu Berlin, welcher flüchtig ist, oder sich ver⸗ borgen hält, ist in den Akten R. I. 163/79 die Untersuchungshaft wegen dringenden Verdachts der Unterschlagung, verübt im Jahre 1876 an Gegen⸗ ständen des Generals Berdan, beschlossen worden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Stadtvoigteigefängniß zu Berlin abzuliefern. Berlin, den 31. Januar 1880. Königliches Amts⸗ eericht I., Abtheil. 85. v. Marck. Beschreibung. lter: 49 Jahre, zu Neisse am 31. Dezember 1831.
geboren, Größe: 1,75 m, Statur: untersetzt, korpu⸗ lent, Haare: schwarz, Stirn: frei, Bart starker, dunkler Schnurrbart, Augenbrauen: schwarz, Augen: braun, Nase: gewoͤhnlich, Mund: gewöhnlich, Ge⸗ sicht: rund, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache: deutsch. — Besondere Kennzeichen: Sicheres und ge wandtes Auftreten.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Ar⸗ beiter Wilhelm Kühne aus Nowaweß, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen wiederholter vorsätzlicher körperlicher Mißhandlung, Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Sach⸗ beschädigung aus §§. 223, 113, 303, 74 Strafgesetz⸗ buches verhängt. Es wird ersucht, denselben zu
in das Landgerichtsgefängniß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den 31. Januar 1880. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Land⸗ gerichts. Horn, Sekretär. Beschreibung. Alter 23 Jahre, den 5. Oktober 1856 geboren, Größe 5 Fuß 1—2 Zoll, Statur untersetzt, Haare dunkel⸗ blond, Stirn hoch, Augenbrauen dunkelblond, Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn gewöhnlich, Gesicht oval, Ge⸗ sau blaß, Sprache deutsch. Besondere ennzeichen: Auf einem Arm, welcher? kann nicht angegeben werden, W. K. in blauer Farbe tätowirt. ,
[1677]
1) Der Trainsoldat, Arbeiter Thomas Rozineck, am 12. Dezember 1847 zu Koniawy, Kreis Bomst, geboren, 2) der Trainsoldat Johann Friedrich Wilhelm Awege, am 2. März 1839 zu Schwar⸗ mitz bei Grüneberg geboren, werden beschuldigt, als beurlaubte Reservisten ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Ueber⸗ tretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 5. April 1880, Mittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöͤffen⸗ gericht hierselbst zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von der Königlichen Regierung, Abtheilung des In⸗ nern, zu Potsdam ausgestellten Erklärungen verur⸗ theilt werden. Potsdam, den 29. Oktober 1879. Die Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichto. Abtheilung V.
Steckbrief. Gegen den angeblichen Tuchmacher⸗
esellen August Laege aus Protzen, Kreis Neu⸗ Ruppin, ist die gerichtliche Untersuchungshaft wegen eines in der Nacht vom 22. zam 23. d. M. zu Drentkau, Kreis Grünberg, verübten Diebstahls in den Akten V. G. 64/80 beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil ꝛc. Laege flüchtig ist. Es wird ergebenst ersucht, den ꝛc. Laege im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Sachen und Geldern an unser Gerichtsgefängniß hierselbst ab⸗ zuliefern. Der angebliche Laege ist von mittlerer Statur und ist bei ihm die rechte Wange bedeutend dicker als die linke. Er trug einen längeren grauen Rock, ein schmutzig karirtes Halstuch und trägt jetzt vermuthlich als Fußbekle dung ein Paar blaue Tuch⸗ schuhe. Weiteres Signalement kann nicht angegeben werden. Grünberg, den 29. Januar 1880. König⸗ liches Amtsgericht. Abtheilung V.
82 1 eceeges. egen den unten beschriebenen Grubenarbeiter August Rohkohl aus Holdenstedt, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Verdachtes des Betruges und der Flucht verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerschtsgefängniß hierselbst abzuliefern. Hoyerswerda, den 27. Januar 1880. Königliches Amtsgericht. Andrae. 1 Beschreibung. Alter: 31 Jahre. Größe: 1 m 70 cm. Statur: übermittel. Haare: schwarz. Stirn: frei. Bart: schwarzer Schnurrbart. Augen⸗ brauen: schwarz. Nase: gewöhnlich. Zähne: gut. Kinn: gewöhnlich. Gesicht: länglich. Gesichtsfarbe: gesund. Sprache: deutsch, polnischer Dialekt. Kleidung: graues Jacket, Militärmütze, schwarze Hose. Besondere Kennzeichen: etwas X“⸗Beine.
Steckbrief. Der unten beschriebene Schäfer Peter Gondolf von Amöneburg, ist, nachdem er wegen schweren Diebstahls und einer Reihe weiterer Ver⸗ sehn festgenommen war, entwichen. Es wird er⸗ ucht, denselben festzunehmen und in das Land⸗ gerichtsgefängniß dahier abzuliefern. Marburg, den 2. Februar 1880. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte. Fulda. Schuchardt. Beschreibung. Alter: 25 Jahre, Größe: 5 Fuß 6 Zoll, Statur: kräftig und schlank, Haare: blond, Stirn: frei, Bart: rasirt, Augen⸗ brauen: blond, Augen: blau, Nase: gewöhnlich, Mund: gewöhnlich, Zähne: gut, Kinn: oval, Ge⸗ sicht: gewöhnlich, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache: gewöhnlich, Kleidung:; graue Hose, blauer Kittel, schwarzseidene Mütze, hellgraues Jaquet, rothwollene Jacke, e Hemd, braune Strümpfe, ein Paar Stiefeln, ein buntes Halstuch, ein braun wollenes Halstuch. Besondere Kennzeichen: Der
[2959] Oeffentliche Vorladung.
In der Strafsache wieder den Schmiedegesellen Klameth und Genossen zu Groß⸗Ehrenberg wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung soll der Schmiede⸗ gesell Wilhelm Bimm, zuletzt wohnhaft in Oelix⸗ dorf bei Itzehoe, vor dem hiesigen Schöffengericht am 22. April 1880, Vormittags 9 Uhr, als Zeuge vernommen werden.
Derselbe wird, da sein Aufenthalt unbekannt ist, hiermit vorgeladen resp. zur Anzeige seines zeitigen Aufenthaltsorts aufgefordert.
Berlinchen, den 2. Februar 1880.
Königliches Amtsgericht.
Nachstehend bezeichnete Personen: 1) der Haus⸗ diener Friedrich Ferdinand Heintze, geboren am 31. Oktober 1856 zu Schwiebus, zuletzt in Berlin, 2) der August Julius Reinhold Hoffmann, geboren am 7. April 1856 zu Liebenau (deßen jetziger Aufenthaltsort unbekannt), 3) der Schiffer Friedrich Christlieb Gottlieb Lupke, geboren am 28. Dezem⸗ ber 1856 zu Tschicherzig (dessen jetziger Aufenthalts⸗ ort unbekannt), 4) der Schlosser Edmund Rudolf Modestus Petzke, geboren am 14. Juni 1856 zu Züllichau, zuletzt in Berlin (zur Zeit angeblich in Rußland), 5) der August Weiß, Sohn eines Marionettenspielers, geboren am 1. Januar 1857 zu Neuhöfchen (dessen jetziger Aufenthaltsort un⸗ bekannt), 6) der Moritz Louis Robert Polke, ge⸗ boren am 8. Juni 1857 zu Züllichau, zuletzt in Schwiebus (zur Zeit angeblich in Amerika), werden beschuldigt, — als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaub⸗ niß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes⸗ gebietes aufgehalten zu haben —, Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str. G. B. Dieselben wer⸗ den auf den 9. März 1880, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst zur Hauptverhandlung geladen. Bei un⸗ entschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. übe die der Anklage zu Grunde liegenden That⸗ sachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Guben, den 25. November 1879. Königliche Staatsanwaltschaft. Burchtorff.
[2590]
Der Photograph Gottfried Hermann Haake, geboren am 2. September 1855, aus Ziebingen, Kreis West⸗Sternberg, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wird beschuldigt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehen⸗ den Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Er⸗ laubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach er⸗ reichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben. Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str. G. B. Derselbe wird auf den 20. April 1880, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts hier⸗ selbst zur Hauptverhandlung geladen. Bei unent⸗ schuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗Prozeßordnung von der Königlichen Regierung zu Frantfurt a. O. über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen aus⸗ gestellten Erklärung verurtheilt werden. Guben, den 24. Januar 1880. Königliche Staatsanwaltschaft.
Eubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
8 Aufgebot.
Auf Antrag des Altsitzers Christoph Lange in Honningen wird der unbekannte Besitzer des dem ꝛc. Lange angeblich abhanden gekommenen Spar⸗ kassenbuches der Sparkasse in Bergen a / d. D. Nr. 2207 über 3415 ℳ nebst Zinsen seit Januar 1879 hierdurch aufgefordert, seine Ansprüche und Rechte an diesem Sparkassenbuche spätestens im Aufgebotstermine am Montag, den 4. Oktober 1880 vor hiesigem Königlichen Amtsgerichte anzumelden, widrigenfalls dieses Sparkassenbuch für kraftlos er⸗ klärt werden soll. Lüchow, den 28. Januar 1880. “
Königliches Amtsgericht. II.
v. Dassel.
1918] Aufgebot.
Haus Franz Wilken (auch Wilcken geschrie⸗
ben), geboren zu Schlutup am 19. Mai 1818, hat
zuletzt im Jahre 1839 in einem Briefe aus London
Nachricht von sich gegeben; seitdem ist sein Auf⸗
enthalt unbekannt geblieben. Demselben ist aus
dem Nachlasse des 1878 hierselbst verstorbenen Korn⸗ messers Hamann ein Erbtheil zugefallen.
Nachstehend benannte vier Kinder einer verstor⸗
benen Schwester des Abwesenden,
Franz Runan, Bauunternehmer hierselbst zu⸗ gleich als Testamentsvollstrecker des verstor⸗ benen Kornmessers Hamann,
Johaun Jochim Franz Runan, Fischer in Schlutup,
Anna Maria Bade, geb. Runan, c. c. m. in Schlutup,
Anna Catharina Elisabeth Kranz, geb. Runau, c. c. m. in Schlutup
haben durch ihren Bevollmächtigten, Rechtsanwalt
Dr. C. Plitt hierselbst, beantragt, den genannten
Abwesenden für todt zu erklären und dessen Ver⸗
mögen ihnen zuzusprechen.
„Es werden daher alle Diejenigen, welche Nach⸗
richten über den genannten Abwesenden besitzen, zur
Mittheilung solcher Nachrichten aufgefordert, zu⸗
gleich aber
1) der abwesende Hans Franz Wilken,
2) dessen etwaige Erben, soweit sie gleiche oder
bessere Rechte als die Antragsteller
3) dessen etwaige Gläubiger hierdurch aufgefordert, binnen eines Jahres, sechs Wochen und drei Tagen vom Erlaß dieses Aufgebots an gerechnet, spätestens also am 9. März 1881, bei dem unterzeichneten Gerichte sich zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß widrigenfalls
a. Haus Franz Lwilken für todt erklärt,
b. das Vermögen desselbenden Antragstellern zuge⸗ sprochen,
c. die nicht angemeldeten Erben und Gläubiger desselben mit ihren Ansprüchen an dessen Ver⸗ mögen ausgeschlossen werden sollen.
Auswärtige Erben oder Gläubiger haben bei der Anmeldung einen hiesigen Bevollmächtigten zu be⸗ stellen. Maceeenge bGöeeeeeee Lübeck, den 22. Januar 1880. 5
Das Landgericht, Civilkammer II. Claussen. Schmedes. Dr. Sommer. Veröffentlicht, Schlichting, Gerichtsschreiber⸗Gehülfe.
2¹ Aufgebot.
Der Sanitäts⸗Rath Dr. Runge zu Nassau bat das Aufgebot der auf den Inhaber lautenden Aktie der Aktiensesellschaft des Bades Nassau Nr. 593 über 100 Fl. „Einhundert Gulden“ südd. Währung mit Dividendenbogen und erstem Talon, ausgestellt am 1. November 1865, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf vss Sas erree den 17. September 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gekotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Nassau, den 29. Januar 1880.
Königliches Amtsgericht. Bellinger.
Der am 14. Oktober 1856 verstorbene Rentier Johann Gabriel Ludolph Kindt zu Lübeck hat zu Erben ernannt:
1) seine Ehefrau Meta, geb. Preiss,
2) seinen Bruder Franz Friedrich Kindt, Apo⸗
theker in Lübeck.
3) seinen Bruder Christel Kindt, Apotheker in Bremen,
4) die Kinder seiner verstorbenen Schwester Sophie, der Ehefrau des Kaufmanns Friedrich Boldemann,
5) seine Schwester Dora, Ehefrau des Kauf⸗ manns Johann Gottfried Martens zu Wismar,
und daneben Folgendes bestimmt:
„Sollte einer von meinen zu Erben ein⸗ gesetzten Geschwistern oder Geschwisterkindern, bevor sie in den Genuß meines Nachlasses ein⸗ treten, mit Tode abgehen, so sollen demselben zunächst dessen Descendenten substituirt sein; sind dagegen keine Descendenten vorhanden, so sollen den Geschwisterkindern jedes Stammes zunächst deren Geschwister und erst, wenn auch deren keine mehr am Leben, die in den an⸗ deren Stämmen Ueberlebenden substituirt sein, dergestalt, daß immer die Theilung nach Stämmen geschieht.“
Bezüglich der Erbtheilung hat der Erblasser be⸗ stimmt, es solle seine Wittwe den lebenslänglichen Besitz und Genuß des Nachlasses haben, nach deren Tode aber der Nachlaß „den neben ihr eingesetzten I vach Stämmen zu gleichen Theilen zu⸗ allen.“
Nachdem die Wittwe des Erblassers verstorben, ergeht auf Antrag des Nachlaßkurators, Bürgermeisters Dr. Behn hierselbst, Behufs Liquidation und Ver⸗ theilung des Nachlasses die Aufforderung:
1) an alle Erbberechtigten: ihre Ansprüche unter Vorlegung der dieselben beweisenden Urkunden beim Landgerichte spätestens in dem auf
Dienstag, den 14. Dezember 1880, Morgens 11 Uhr,
anberaumten Termine bei Meidung des Aus⸗ schlusses anzumelden; an die Nachlaßgläubiger: ihre Ansprüche bis zu jenem Tage beim Nachlaßkurator und wenn von diesem ein Anerkennungsschein nicht ertheilt wird, beim Landgerichte spätestens in jenem Termine bei Meidung des Aus⸗ schlusses anzumelden; 5) an die Nachlaßschuldner: das Geschuldete bei Meidung doppelter Leistung nur an den Nach⸗ laßkurator zu leisten. Die Anmeldungen beim Landgerichte können schon vor jenem Termine schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers erfolgen. Personen, welche außerhalb des Lübeckischen Frei⸗ staats wohnen, haben einen hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten zu benennen, widrigenfalls alle späteren Zustellungen an sie nur durch Aufgabe zur Post bewirkt werden. Vertreter bedürfen einer be⸗ glaubigten Vollmacht. Lübeck, den 16. Januar 1880. Die Civilkammer I. des eege chn Hoppenstedt. Dr. Herm. ommer. Bruhns.
8
11““
Schweiss.
[2893]
Durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen vom 16. Oktober 1879 ist das im Deutschen Reiche befindliche Se. folgender wegen Verletzung der Wehrpflicht angeklagten Personen:
1) der Arbeiter Karl Adolph Hanschke, geboren
am 6. Dezember 1852 in Petzen Hauland,
2) der Arbeiter Melchior Augustyniak, geboren am
1. Januar 1854 in Dusin,
Entsprungene hat lange Füße.
glauben,
15. November 1854 in Pelczyn, zuletzt in Königsberg aufhaltsam,
4) der Kaufmann Hauasse Poznanski, geboren am 8. Januar 1854 in Dolzig, zuletzt in Lissa aufhaltsam,
5) der Schuhmachergeselle Theophil Sikorski, ge⸗ boren am 27. April 1855 in Bnin,
6) Martin Jochimchak, geboren am 13. Oktober 1855 in Dolzig,
7) Stanislaus Urbanski, geboren am 12. No⸗ vember 1855 in Dolzig,
8) Thomas Sikorski, geb. am 12. Dezember 1855 in Schrimm, 1
9) Adalbert Sprengel, geboren am 23. März 1855
in Wieszcezyezyn,
Valentin Pogorzaly, geboren am 8. Februar
1855 in Iczéwo,
Nathan Kraut, geboren am 25. August 1856
in Dolzig,
Marcus Guttmacher, geboren am 13. August
1856 in Jaraczewo,
Karl Robert Gregor, geboren am 16. Junig
1856 in Kurnik,
Adalbert Jaskula, geboren am 13. April 1856
in Kurnik, zuletzt in Prusinowo aufhaltsam,
Johann Kujäwa, geboren am 28. Dezember
1856 in Kurnik,
der Heilgehülfe Franz Przymusinski, geboren
am 24. März 1856 in Kurnik, zuletzt in
Czempin aufhaltsam gewesen, 1
Heimann Schredski, geboren am 24. März
1856 in Kurnik, 1
Adalbert Strzyzewski, geboren am 23. März
1856 in Kurnik,
Marcus Unger, geboren am 27. Januar 1856
in Kurnik,
Emil Hirsch, geboren am 6. Oktober 1856 in
Schrimm, . 8
Adalbert Kessolowski, geboren am 6. März
1856 in Prusinowo,
Johann Nowaczyk, geboren am 23. Dezember
1856 in Radzewo,
der Schneidergeselle Adam Tercisinski, geboren
am 16. Dezember 1856 in Radzewo,
Anton Baranski, geboren am 2. Juni 1856 in
Mörka,
Mathias Wojtkowiak, geboren am 21. Februar
1856 in Wieszezyczyn,
Andreas Rybaszewski,
vember 1856 in Drzonek,
27) Michael Konieczny, geboren am 21. November
1856 in Nieslabin,
28) Nepomucen Jackowski, geboren am 5. Mai 1856 in Wtiosciejewki
mit Beschlag belegt.
Verfügungen über dasselbe sind der Staatskasse
gegenüber nichtig. §. 326 Str. G. B.
Schrimm, den 31. Januar 1880. Der Vorsitzende der Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. 84
10) 11) 12) 13) 14) 15) 16)
17) 18) 19) 20) 21) 22) 23) 24) 25)
26) geboren am 26. No⸗
ubmission auf Lieferung
von Eisen, Eisenwaaren, di⸗
versem Eisenguß, Metallen,
Werkzeugen und Geräthen.
I1u Termin: Freitag, den 13. Februar cr., Vorm.
Niederschlesis S che Eisenbahn.
10 Uhr, in unserem Platz 17. Bedingungen ꝛc. sind von unserer Central⸗Kanzlei gegen 1,5 ℳ zu beziehen und ist anzugeben, auf edg Gegenstände zu submittiren beabsichtigt wird. Offerten sind an uns frankirt und bersiegelt mit der Aufschrift: „Offerte auf Lieferung von Werkstatts⸗ Materialien I.“ v einzusenden. Berlin, den 31. Januar 1880. Königliche Direktion.
Sitzungssaale, Leipziger
Verschiedene Bekanntmachungen.
[2913] Bekaunntmachung.
Die Stelle des dritten Geistlichen an der hie⸗ sigen evangelischen Kirche wird binnen Kurzem vakant und soll möglichst bald wieder besetzt werden. Das Einkommen beträgt nach dem Durchschnitte der letzten sechs Jahre 2370 ℳ Wahlfähige Be⸗ werber wollen ihre Meldungen nebst Lebenslauf längstens bis zum 15. März d. J. uns einreichen. Grüuberg i./Schlesien, den 31. Januar 1880. Der Magistrat. Kampfmeyer.
[2983] 11“ 1 111¹“ Bank des Berliner Kassen⸗Vereins. In der Generalversammlung vom 11. d. M. wird mit Bezug auf §. 49 des Statuts auch ein Antrag des Ausschusses der Aktionäre vom 2. d. M. auf Aenderung des Statuts (§. 10) wegen Ge⸗ währung von Lombard⸗Darlehnen auf ausländische Effekten nach den Beleihungs⸗Grundsätzen der Deutschen Reichsbank zur Verhandlung gelangen. Berlin, den 3. Februar 1880. Der Verwaltungsrath
der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins.
Delbrück,
Vorsitzender.
Redacteur: J. V.: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Glener.
Drei Beilagen
Berlin:
3) der Arbeiter Andreas Dutktéwicz, geboren am
(einschließlich Böͤrsen⸗Beilage
Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 1880.
——x—x—xꝑj———Q-Q—-mQ——-—ᷓᷓů————-
Preußen. Berlin, 4. Februar. Im weiteren Ver⸗
laufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses erstattete
die Kommission für den Staatshaushalt und für Finanz⸗ angelegenheiten mündlichen Bericht über die Uebersicht von den Staatseinnahmen und⸗Ausgaben des Jahres
vom 1. April 1878/79.
Der Berichterstatter Graf von der Schulenburg⸗Angern
te:
11““ die Etatsüberschreitung bei Kap. 7 Titel 39 der Ausgaben für den „Neubau des Regierungs⸗ und Ober⸗Präsidialgebändes zu Schleswig und Ausstattung desselben mit Mobiliar“ in Höhe von 101 490 ℳ 36 ₰ vorläufig nicht zu genehmigen;
II. vorbehaltlich der bei der Prüfung der Rechnungen sich er⸗ gebenden Erinnerungen die nachgewiesenen Etatsüberschreitungen für das Jahr 1878/79 in Höhe von 22 809 997 ℳ 69 ₰, nd die nicht auf gesetzlichen Bestimmungen beruhenden außeretats⸗ mäßigen Ausgaben für dasselbe Etatsjahr in Höhe von 1 123 274 ℳ 21 ₰ nachträglich zu genehmigen. 1
Das Haus nahm diese Anträge ohne Diskussion an. Ess folgte die einmalige Schlußberathung über den 31. Be⸗
richt der Staatsschulden⸗Kommission, betreffend die Verwal⸗
tung des Staatsschuldenwesens im Rechnungs⸗ jahre vom 1. April 1878/79. Der Referent Graf von der
Schulenburg⸗Angern beantragte, der Königlichen Hauptver⸗
waltung der Staatsschulden über die Rechnungen der Staats⸗
schulden⸗Tilgungskasse, der Hauptkasse der neuen Landestheile und der Kontrole der⸗Staatspapiere die Decharge zu ertheilen, und das Haus trat diesem Antrage bei. “
Der fünfte Gegenstand der Tagesordnung war die ein⸗ malige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Fischereigesetzes für den preußi⸗ chen Staat vom 30. Mai 1874. Dieses Gesetz war bereits einmal im Herrenhause berathen und dann dem Ab⸗ geordnetenhause zur Berathung überwiesen worden. Hier hatte das Gesetz einige unwesentliche Aenderungen erfahren und mußte aus diesem Grunde zur nochmaligen Berathung an das Herrenhaus zurückgesendet werden. Der Referent, Herr von Behr⸗Schmoldow empfahl, dem Gesetzentwurfe in der von dem Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung die Zustimmung zu er⸗ theilen. Der Regierungskommissar, Geh. Regierungs⸗Rath Fastenau unterstützte diesen Antrag. Frhr. von Mirbach hob hervor, daß das im Art. 4 des Gesetzes den Fischereiberech⸗ tigten gestattete Fangen von Fischottern, sowie Fischreihern und anderem der Fischerei schädlichem Geflügel auch dem nützlichen Geflügel, wie Enten u. s. w., gefährlich werden könnte. Er bean⸗ tragte deshalb, dem Art. 4 einen dahingehenden Zusatz zu geben, daß das Fangen dieses Geflügels nur mit solchen Apparaten geschehen dürfe, die dem nützlichen Geflügel nicht schädlich wer⸗ den können. Der Referent widersprach diesem Antrage, nament⸗ lich mit Rücksicht auf das Zustandekommen des wichtigen Gesetzes, weil dasselbe nach einer solchen Aenderung nochmals an das Ab⸗ geordnetenhaus gehen müsse, und es fraglich sei, ob dieses der Aenderung zustimmen werde. Nachdem auch der Regierungs⸗ kommissar dem Antrage widersprochen und unter Hinweis auf dessen Undurchführbarkeit die Versicherung abgegeben, daß die Staatsregierung schon im Wege der Polizeiverordnung das ihrige thun werde, derartige Kontraventionen, wie sie der Antragsteller befürchte, zu verhindern, zog der Letztere seinen Antrag zurück, und das Haus trat ohne weitere Diskussion dem Antrage des Referenten bei.
Der letzte Gegenstand war der Bericht der Justiz⸗Kom⸗ mission über den Gesetzentwurf, enthaltend Bestimmu gen ü ber das Notarjat. Der Referent, Herr Struckmann, be⸗ fürwortete, dem Gesetzentwurf mit den von der Kommission vorgenommenen Abänderungen zuzustimmen. Die ersten drei Paragraphen des Besetzes empfahl die Kommission unverändert den §. 4 mit einer nur redaktionellen Aenderung anzunehmen, und das Haus trat diesem Antrage ohne Diskussion bei. Hinter §. 4 beantragte die Kommission, folgenden §. 4a. ein⸗ zuschalten:
„In den Geltungsbereichen des Gesetzes vom 11. Juli 1845 und der Rheinischen Notariatsordnung vom 25. April 1822 bedarf
es bei der Beglaubigung von Unterschriften weder der Zuziehung
on Zeugen, noch der Aufnahme eines Protokolls; bei der Auf⸗
nahme von Protesten bedarf es der Zuziehung von Zeugen nicht.“
Auch dieser Antrag wurde ohne Diskussion genehmigt. Der §. 5 lautete in der Fassung der Regierungsvorlage, deren unveränderte Annahme die Kommission empfahl, folgen⸗ dermaßen:
„In dem zum Bezirke des Ober⸗Landesgerichts zu Celle ge⸗ hörigen Kreise Rinteln werden die noch geltenden Vorschriften der Hannoverschen Notariatsordnung vom 18. September 1853 mit Ausfchluß der Abschnitte VIII., IX. (Anlage) eingeführt.
Die bisberigen Vorschriften über das Verfahren bei der Auf⸗ nahme letztwilliger Verfügungen bleiben unberührt.“
Herr Adams stellte den Antrag, diesem Paragraphen einen Zusatz zu geben, um diejenigen Bestimmungen der Hannover⸗ schen Notariatsordnung aufzuheben, welche es den Notaren zur Pflicht macht, die Notariatsprotokolle eigenhändig zu schreiben. Nach kurzer Befürwortung dieses Antrages, gegen den auch der Regierungskommissar, Geh. Ober⸗Justiz⸗Rath Kurlbaum II. und der Referent nichts einzuwenden Sö-. wurde derselbe und mit ihm §. 5 in der Fassung der Regie⸗ rungsvorlage angenommen.
Der §. 6 fand mit einer kleinen redaktionellen Aende⸗ rung, der §. 7 unverändert in der Fassung der Regierungs⸗ vorlage Genehmigung. Für §. 8 hatte die Kommission fol⸗ gende Fassung vorgeschlagen:
„In den Geltungsbereichen des Gesetzes vom 11. Juli 1845
und der Hannoverschen Notariatsordnung vom 18. September 1853 werden Auslagen der Notare und Gebühren derselben für Erhebung und Ablieferung von Geldern und Werthpapieren nach den für Rechtsanwälte geltenden Vorschriften (§§. 76 bis 83, 87 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte) erhoben, die Gebühren für Erhebung und Ablieferung von Geldern jedoch nur dann, wenn die Erhebung der Gelder nach dem Inkrafttreten des gegen⸗ wärtigen Gesetzes sehhehe en hat. Gebühren für die Beglaubi⸗ gung von b werden in allen Fällen nach Maßgabe des . 8 Nr. 3 des Kostentarifs für Grundbuchsachen, Beilage zur Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872, erhoben.“ 1— Sowohl diese Fassung als auch die unveränderte Fassung
der §§. 9 und 10 fanden ohne Diskussion die Zustimmung des Hauses. Schließlich wurde auch in gleicher Weise die fol⸗ gende, von der Kommission vorgeschlagene Resolution ange⸗
nommen: . „Die Königliche Staatsregierung wird ersucht, falls das bal⸗
dige Zustandekommen einer Notariatsordnung für das Deutsche Reich nicht zu erwarten, darauf Bedacht zu nehmen, daß die gegenwärtigen verschiedenen Notariatsordnungen durch eine einheit⸗ liche revidirte Notariatsordnung ersetzt werden.“
Hierauf wurde um 2 ¾ Uhr die Sitzung geschlossen.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (51.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Erweiterung der Staatseisenbahnen und die Betheili ung des Staats an mehreren Privat⸗Eisenbahn⸗Unter⸗ nehmungen mit Nr. 3 des §. 1 fort. In dieser Nummer forderte die Regierung zur Bahn von Marienburg über Marienwerder und Graudenz nach Thorn nebst Abzweigung nach Kulm 9 250 000 ℳ, die Kommission beantragte, die Summe auf 9 851 200 ℳ zu erhöhen.
Zu Nr. 3 beantragten die Abgg. Dr. Bender und Quadt, die Regierungsvorlage 'wieder herzustellen, also die erhöhten Summen der Kommissionsvorlage abzulehnen.
Der Abg. Dr. Wehr befürwortete den Antrag der Kom⸗ mission. Die rechte Weichseluferbahn komme dem durchgehenden Verkehr und in ebenso hohem Maße der Landesvertheidigung zu Gute; indem dieselbe umfangreiche und fruchtbare Gebiets⸗ theile den angrenzenden Staatsbahnen zuführe, steigere sie deren Rentabilität; sie werde aber auch für sich selbst sicherlich eine mäßige Rente abwerfen. Die Weichseluferbahn habe eine primäre Bedeutung, wenn sie auch zunächst sekundär betrieben werden solle, denn sie habe wirthschaftlich dieselbe Bedeutung, wie die schon genehmigte Bahn zu 1, möge diese auch in das ganze Eisenbahnsystem der Regierung mehr passen. Während aber bei dieser Bahn nur ein ganz verschwindender Theil des Grund und Bodens von den Interessenten verlangt werde, verlange die Regierung bei der rechten Weichseluferbahn von fünf Kreisen — denn der Marienburger mit dem 1 km komme nicht in Betracht — 1 130 000 ℳ für Grund⸗ und Bodenentschädigung. Dabei werde der Grund und Boden später immer viel theurer, als die Regierung ihn vorher ver⸗ anschlage, da dieselbe eine zu geringe Morgenanzahl und zu geringe Preise ansetze. Nach den bei der Marienburger Bahn gemachten Erfahrungen würden es 1 ½ Millionen Mark sein. Wie könne man aber die Interessenten mit so ungleichem Maße messen mie hier bei den Bahnen zu 1 und 3. Die Kreise würden die 1 ½ Millionen nicht aufbringen können. Auf dem rechten Weichselufer hätten von 21 Kreisen Westpreußens 7 gar keine ehemaligen Staatschausseen, 3 bis 4 so gut wie gar keine ge⸗ habt, ein Verhältniß, wie es in der ganzen Monarchie nicht wieder vorkomme. Die Kreise hätten die Chausseen selbst bauen müssen, und mit den Unterhaltungskosten derselben seien ihre Etats dauernd belastet. Da fast keine Steine und Kies vorhanden, koste der Bau einer Meile Chaussee dort 80 — 90 000 Thaler. Ebenso vernachlässigt seien diese Kreise im Eisenbahnbau. Die Ostbahn würde, wenn nicht strategische und Sparsamkeitsrücksichten maßgebend gewesen wären, unzweifel⸗ haft diese Kreise durchschnitten haben statt die Orte Bromberg, Czerwinsk und Dirschau zu berühren. Nun würden die Chausseen, die alle an die Ostbahn herangebaut seien, mehr oder weniger überflüssig, und es müßten neue Chausseen an die neue Bahn gebaut werden. Die Belastung werde also verdoppelt. Einzelne Kreise hätten schon über eine Million Mark Schulden, z. B. der Kreis Marienwerder 1 200 000 ℳ die Kommunallasten betrügen in diesen Kreisen 80 bis 90 Proz. der direkten Staatssteuern. Es wäre also ungerechtfertigt, den Interessenten diese Opfer aufzuerlegen. Wenn sie die 1 ½ Millionen aufbrächten, so werde die Bahn für sie nicht frucht⸗ bringend, denn sie könnten dann nicht Chausseen an dieselbe bauen. Uebrigens habe auch die Provinz, die eventuell in Betracht kommen könnte, noch kolossale Verpflichtungen aus dem Dotations⸗ und Theilungsgesetze an Ostpreußen zu er⸗ füllen. Die Provinz zahle bereits 12 Proz. der direkten Steuern für Provinzialabgaben, während andere Provinzen
preußen sei in einigen Beziehungen vom Staate ein wenig vernach⸗ lässigt worden. Es sei nur ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit, wenn jetzt durch Eisenbahnbau nachgeholt werde, was beim Chausseebau unterblieben sei. Bestehe die Regierung auf ihrer Forderung, so werde die Bahn niemals gebaut werden kön⸗ nen. Verschiedene Herren hätten es allerdings als Axiom hin⸗ estellt, daß man nicht mehr geben dürfe, als die Regierung ordere. Er halte dies aber hier nicht für angebracht. Er bitte daher, dem Kommissionsantrage zuzustimmen. Wenn nicht, so würde eine bisher vernachlässigte Provinz noch weiter vernachlässigt werden. Wohin es führe, den wirthschaftlichen Zuständen mit verschränkten Armen gegenüberzustehen, habe man jetzt bei einer anderen Provinz gesehen. Die Regierung habe die ernste Verpflichtung, das, was anerkanntermaßen in der Provinz Westpreußen gefehlt sei, nachzuholen und sich nicht auf einen hyperfiskalischen Standpunkt zu stellen. Er bitte dringend, den vLE anzunehmen; das Haus werde dadurch die Provinz Westpreußen zu größtem Danke verpflichten, im anderen Falle aber würde es die Provinz auf das allertiefste schädigen.
Der Staats⸗Minister Maybach entgegnete, die Staats⸗ regierung habe bei Abmessung ihrer Forderungen die Ver⸗ hältnisse der betreffenden Landestheile genau ins Auge gefaßt, und die Interessen des Gesammtstaates sowohl wie der be⸗ treffenden Provinz und die Leistungsfähigkeit der letzteren sorgfältig geprüft und danach die Forderungen abgestuft. Soweit es sich um die Bahnen von Walburg nach Groß⸗ Almerode, von Reil nach Traben und von Wengerohr nach Bernkastel Nr. 6, 8 und 9 handele, wolle die Regierung einen Widerspruch gegen die Mehrforderungen Seitens der Kommission nicht erheben und zwar aus folgenden Grün⸗ den: ursprünglich sollte die Stadt Groß ⸗Almerode beim Bau der Linie Halle⸗Cassel berührt werden.
2 bis höchsten 8 7 Proz. aufzubringen hätten. Die Provinz West⸗ geforderte! Bahn.
das Haus sich doch —
in das Bahnnetz verhindert. Es gelte hier also die Sühn eines Verhältnisses oder Verhängnisses. Die beiden Zweig ” Reil⸗Traben und Wengerohr⸗Bernkastel hätten des halb Anspruch auf besondere Berücksichtigung, weil Ereignisse eingetreten seien, die diese Städte weniger leistungsfähig machten; denn dieselben hätten durch die Ueberschwemmunge beim letzten Eisgang der Mosel bedeutend gelitten. Mit Rücksicht darauf wolle die Regierung einer Mehrforderung nicht entgegentreten. Im Allgemeinen aber halte die Staats⸗ regierung es für im höchsten Grade bedenklich und der bisherigen Praxis des Hauses widersprechend, wenn die Regierung aus der Mitte des Hauses zu Mehrforderungen gedrängt werde, die nicht durch besonders akute Verhältnisse begründet seien Welche Konsequenzen, welche Verhältnisse nach außen und innen würde das nach sich ziehen? Er glaube, es werde der Stellung des Hauses mehr entsprechen, im Allgemeinen von Mehrforderungen gegen die Regierungsvorlagen Abstand nehmen, in specie auch von einer Mehrforderung zur Baß Marienburg⸗Marienwerder⸗Graudenz. Daß vielleicht die Ver⸗ hältnisse der Provinz Westpreußen ungünstigere seien, wie die anderer Provinzen, möge ja anerkannt werden, und er wolle auch durchaus nicht sagen, daß die Staatsregierung in einer geringen Mehrforderung ein absolutes Hinderniß sehen würde; aber die Bedenken seien doch so überwiegend, daß die Regie rung nur dazu rathen könne, eine Mehrforderung nicht be willigen zu wollen.
Der Abg. Herwig schloß sich den Ausführungen des Abg Dr. Wehr an und beantragte, den Kommissionsbeschluß anzu⸗ nehmen. Es erscheine ihm als Gebot wirthschaftlicher Klug heit, die Bahn vorläufig als Sekundärbahn zu bauen, zu⸗ eich aber die Verhältnisse ins Auge zu fassen, die eine voll
usgestaltung der Bahn in der Zukunft ermöglichten Weder in der Regierungs⸗ noch in der Kommissionsvorlag sei darüber etwas verlautbart, und doch sei diese Eventualitä bei der Wichtigkeit der Bahnlinie, auf die schon der Abg Wehr aufmerksam gemacht habe, sehr zu beachten. Die Läng der Bahn sowohl (150 km), wie die bestimmte Aussicht au den Durchgangsverkehr, den sie als bedeutende Abkürzungs linie nach dem Süden wie nach Oberschlesien zu gewinnen werde, machten diese Rücksichtnahme schon bei der ersten Anlag wirthschaftlich und finanziell nothwendig, um so nothwen diger, als die Wasserstraße der Weichsel, auf die man den gesteigerten Verkehr etwa verweisen könnte, 100 Tage im Jahre unfahrbar sei.
Der Abg. Richter erklärte sich für die Vorlage der Re gierung und bat, den Antrag der Kommission abzulehnen Wenn er auch prinzipiell gegen Staatsbahnen sei und dagegen gestimmt habe, so könnten er und seine Freunde die Verpflich⸗ tung nicht ablehnen, das nunmehr vom Hause acceptirte Staatsbahnsystem durch Sekundärbahnen zu fördern. E wolle auch nicht gegen die Staatsbahnen, sondern nur gege die von der Kommission vorgeschlagenen Mehrbewilligungen sprechen. Man müsse in Beziehung auf zu hohe Bewilligungen für Sekundärbahnen vorsichtig sein und nicht glauben, de Staatskredit sei unerschöpflich. Der Abg. Hammacher hab auf den augenblicklichen Cours der Consols hingewiesen; abe bei dem jetzt platzgreifenden Schwindel könne Niemand sagen, 8 wie lange die jetzigen Tagescourse überhaupt Stich halten würden. Gewiß seien die Course der preußischen Consols hoch, aber deshalb, weil der Unternehmungsgeist im Allge⸗ meinen darniederliege, weil man noch mehr Vertrauen habe zum Staatskredit, als zum Aufschwung der Unternehmungen an sich. Wenn die Regierung hier betone, daß die Geschäft sich ja zu heben begönnen, so führe sie in dem neuen Reichs haushalts⸗Etat ganz im Gegentheil aus, daß die Erträge au den Steuern nicht einmal im Verhältniß zur Zunahme de Bevölkerung wüchsen und daß keine Merkzeichen eines Auf schwunges vorlägen, der eine höhere Veranlagung der b. stehenden Steuer rechtfertige. Durch die hier wieder beliebt Ausdehnung des Staatsbahnprinzips würden allerdings di Gründungen der Privatunternehmer beseitigt, aber viel ge⸗ fährlicher noch seien die parlamentarischen Gründungen, der Wetteifer der Abgeordneten bei Bewilligung neuer Bahnen un das Ueberbieten der Regierung in den Summen für eine einzeln Was die vorliegende Bahn betreffe, so würde sich das Haus mit Bewilligung der höheren Summe geradezu in Widerspruch setzen mit der eben erfolgten Bewilligung der ostpreußischen Bahn Allenstein Mohrungen. Da hier keine höheren Anforderunge an die lokalen Interessen gestellt würden als dort in Bezug auf die ostpreußische Bahn, so würde man mit Bewilligung der höheren Summe sich den Anschein geben, als ob man den Südwesten Deutschlands vor Ostpreußen bevorzugen wollte Nach seiner Meinung habe die Regierung in der Bemessun der Beiträge der Landschaft eher zu niedrige als zu hoh Forderungen gestellt. Der Abg. Wehr habe geäußert, das Haus sei dazu da, um zu streichen. Von der Wirksamkeit dieses “ im Streichen habe er in dieser Session bis jetzt noch sehr wenig gemerkt. Gerade bei diesem Posten sei de Zusatz der Kommission der bedeutendste; 18 überstei Alles, was bisher bei den anderen Posten zugesetzt sei. Ma daß es nicht blos die Aufgabe habe Wohlthäter einzelner Landschaften zu sein, sondern auch die Interessen der Steuerzahler zu wahren. Gerade die rechte Seite des Hauses habe in Bezug auf Steuerermäßigung sehr große Erwartungen im Lande erweckt und das Haus habe alle Ursache, der Regierung das Unerfülltlassen dieser Erwar⸗ tungen nicht leicht zu machen. Das Haus verkenne sein Stellung durchaus, wenn es mehr bewillige, als gefordert werde. Das Haus sei dann keine kontrolirende Instanz mehr, sondern die Staatsregierung habe die Anträge desselben zu kontroliren. Alle Anzeichen deuteten darauf hin, daß diese Vorlage hundert und über hundert ähnliche Vorlagen au allen Landestheilen hervorrufen werde. Man werde viele der⸗ selben gar nicht ablehnen können nach diesem Rahmen und selbst nicht nach dem engeren Rahmen der Regierungsvorlage. Wenn die von der Regierung gestellten Anforderungen zu hoch seien, mögen die Landestheile sich das überlegen; da
Eigenthümliche Umstände hätten damals, sowie beim späteren
Bau einer Nachbarlinie die Einbeziehung der genannten Stadt
Haus habe keine größere Eile, ihnen die Eisenbahnen zu ge⸗ ben, als die Landestheile sie hätten, dieselben zu nehmen