1880 / 30 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Aber wenn gewisse Landestheile vor anderen Provinzen schon jetzt solche Bahnen bekämen, so erhielten sie dadurch ohnedies schon einen Vorzug, und das Haus habe keine Veranlassung, denselben auch noch dadurch zu verstärken, daß man mehr be⸗ willige, als die Regierungsvorlage fordere. Der Abg. Rickert befürwortete den Kommissionsantrag. Er sei in Bezug auf diese Vorlage weder persönlich noch als Abgeordneter interessirt; denn von dem Wahlkreise Danzig be⸗ haupte man in der Provinz Westpreußen, und wohl auch mit einigem Grund, daß derselbe alles Interesse habe, gegen diese Bahn zu wirken. Gleichwohl habe er sich als Mitglied der Eisenbahnkommission nach sorgfältiger Prüfung aller ein⸗ schlagenden Momente für die Mehrforderung der Kommission entscheiden müssen. Die Konsequenzen einer solchen Bewil⸗ ligung, die der Abg. Richter fürchte, habe der Minister bereits gezogen, indem er sich ausdrücklich für die höheren Sätze bei den Bahnen Nr. 6, 8 und 9 ausgesprochen habe, weil Gründe für die Erhöhung vorhanden seien, die die Regierung nicht berücksichtigt habe. Dasselbe treffe bei dieser Bahn zu. Die Regierung' habe weder die Leistungsfähigkeit der betreffenden Kreise, noch auch das Interesse des Staates an diesen Linien ziffernmäßig so gewürdigt, wie es zu wünschen gewesen wäre. Die Ostbahn 8 in den 50er Jahren aus Sparsamkeitsrücksichten über arienwerder, Graudenz u. s. w. gebaut, der ganze Strich

auf der andern Seite der Weichsel hätte gar keinen Vortheil

davon gehabt, vielmehr erheblichen Nachtheil, namentlich seien die Städte in ihren Verkehrsverhältnissen gegen früher erheb⸗ lich zurückgegangen. Der Staat sei verpflichtet, den Nachtheil, den er den Städten zugefügt habe, gut zu machen und die Sühne dadurch eintreten zu lassen, daß derselbe die Bahn so ausführe, daß sie, wie der Minister es hervorgehoben habe, dem militärischen Interesse des Staates entspreche. enn alles das noch keine genügenden Gründe seien, dann gebe es keine. Der Abg. Richter habe Ostpreußen doch ganz mit Un⸗ recht genannt, da die Vertreter dieser Provinz für sich dasselbe und die ganze Leistungsfähigkeit des Staates in Anspruch ge⸗ nommen hätten. Es handele sich hier um eine Millitär⸗ bahn und zugleich um eine Sühne, wie sie der Minister in Bezug auf Almerode für nöthig halte. Er müsse aus voller Ueberzeugung sagen, daß die Provinz Westpreußen bei der Auseinandersetzung mit Ostpreußen für eine Reihe von Jahren in der That finanziell schwer gebunden sei, indem die⸗ selbe an den 11 Millionen Verpflichtungen, wie sie keine an⸗ dere Provinz habe, einen erheblichen Antheil übernommen habe und daß es ihr unmöglich sei, aus eigenen provinziellen Mitteln für diese Bahn einzutreten. Wenn nun die Erhöhung der Bausumme um 5 Prozent bei Wengerohr⸗Berncastel auf keine Schwierigkeiten stoßen werde, warum die Erhöhung um 7 Prozent bei Marienburg⸗Thorn für exorbitant erklären? Was den Bau von Sekundärbahnen betreffe, so wisse er nicht, wie man auf diesem Wege weiter kommen solle. In dem Staatsbahngebiet werde der Staat für Ausbildung des Sekundärbahnwesens zu sorgen haben. Wenn man dem Treiben der Interessenten hier ein Ende machen wolle, so fasse man endlich den Entschluß, gewisse und unabänderliche Grenzen für die Bewilligung bei derartigen Bahnen zu stecken, von denen nur ganz ausnahmsweise, wenn die Staatsregierung die Exzeption begründe, abgegangen werden dürfte. Die Staats⸗ regierung habe sich im letzten und in diesem Jahre diesem System widersetzt und es bleibe dem Hause nichts übrig, als sich von Fall zu Fall als Gerichtshof zu konstituiren. Er habe diese Erwägung an die zur Berathung stehende Eisen⸗ bahn geknüpft und wünsche, daß das Haus in Bezug auf 88 wie auf die anderen die Vorschläge der Kommission an⸗ nehme.

Der Abg. von Heyden befürwortete die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Besser als die Kommission sei die Regierung in der Lage gewesen, die einschlagenden Verhält⸗ nisse und die Leistungsfähigkeit der Adjazenten und Inter⸗ essenten zu beurtheilen und über die Forderung der Regie⸗ rung hinauszugehen, liege zumal bei der gegenwärtigen Finanzlage des Staates durchaus kein zwingender Grund vor. Die Provinz Westpreußen sei verschuldet; wolle man ihr in dieser Weise zu Hülfe kommen, so würden andere Kommunal⸗ verbände, die sich durch eigene Schuld in derselben Lage be⸗ fänden, mit demselben Anspruch auftreten. Sollte man mit der von der Regierung geforderten Summe nicht auskommen, so könne man sie später immer noch erhöhen.

Der Abg. von Eynern schloß sich den Ausführungen des Abg. Rickert an und befürwortete den Vorschlag der Kom⸗ mission. Bezüglich der Eisenbahnlinien sub 6, 8 und 9 sei die Leistungsfähigkeit der Kommunen bereits derartig ange⸗ strengt, daß der Staat Zuschüsse machen müsse. So habe z. B. eine einzelne Gemeinde 77 pro Kopf für den Bau der sie interessirenden Bahn beitragen müssen. Die Privat⸗

zum Theil erschüttert, so daß wohl eine Stadt von 7000 Ein wohnern für eine Bahnstrecke von 2 ¼ Meilen über 1 ¼ Mil⸗ lion beizusteuern gehabt habe. Aber von den Staatsbahnen habe er immer gehofft, daß sie die wirthschaftliche Leistungs⸗ fähigkeit der Gemeinden verbessern würden. Im fiskalischen Interesse liege es auch nicht, den Kreisen große Verpflichtungen aufzuerlegen. Feste Prinzipien für den Bau von Sekundär⸗ bahnen aufstellen zu wollen, sei es jetzt noch zu früh und, wenn überhaupt, nur an der Hand der Erfahrung möglich.

Das Haus lehnte den Vorschlag der Kommission ab und genehmigte die von der Regierung geforderten 9 250 000 ℳ; ebenso ohne Debatte die in Nr. 4 und 5 geforderten 706 000 für die Bahn von Schneidemühl nach Deutsch⸗ Crone und 571 000 für die Bahn von Hirschberg nach Schmiedeberg.

In Nr. 6 forderte die Regierung für die Bahn von Walburg nach Groß⸗Almerode 673 000 ℳ, welchen Betrag die Kommission auf 687 000 zu erhöhen vorschlage.

Der Abg. Dr. Hammacher erklärte, die Kommission habe eine Erhöhung der Regierungsforderung deshalb beschlossen, weil die Stadt Almerode nicht einmal im Stande sei, den von ihr versprochenen Beitrag von 24 000 zu prästiren; wenn die dortigen Verhältnisse wirklich so ärmliche seien, so liege doch zunächst die Frage sehr nahe, ob es nicht eine Verschwen⸗ dung des Staatsvermögens sei, für eine solche Gegend über⸗ haupt eine Bahn zu bauen. Ein Interesse an der Bahn hät⸗ ten in erster Reihe die Besitzer der Thonländereien, und es sei daher eine billige Forderung, daß diese auch den Grund und Boden für dieselbe hergäben. Die von der Kommission beantragte Erhöhung sei zwar nur gering, er bitte, dieselbe aber des Prinzips halber abzulehnen.

Der Abg Weyrauch empfahl den Antrag der Komission. Es handle sich bei dieser Bahn nicht um die Begünstigung

bahnen hätten allerdings die Leistungsfähigkeit der 2109enn,

einzelner Industriellen, sondern darum, der schon seit dem vorigen Jahrhunderte blühenden Thonindustrie ein weiteres Absatzgebiet zu erschließen.

Der Abg. Dr. Wehr erklärte sich für die EVT der Kommission, weil er aus seiner Heimath wisse, was eine Gegend zu leiden habe, die ohne Eisenbahn sei.

Hierauf wurde der Antrag der Kommission angenommen.

In Nr. 7 werden 4 000 000 für die Bahn von Emden nach der oldenburgischen Landesgrenze in der Richtung auf Jever, mit einer Abzweigung nach Aurich, gefordert.

Der Abg. Brons führte aus, daß es sich bei der gegen⸗ wärtigen Bahn um ein altes Projekt der hannoverischen Re⸗ gierung handle, welche es auch bei längerem Bestehen durch⸗ geführt haben würde. Die Bahn werde durch die Linie Em⸗ den⸗Jever die Westfälische Staatsbahn mit der Oldenburgischen verbinden und namentlich der ersteren ein großes Zufuhrs⸗ gebiet erschließen; sie sei ferner von großer Bedeutung für die Küstenvertheidigung. Die Anwohner hätten seit zwanzig Jahren ein lebhaftes Interesse für dieselbe und die ostfriesische Landschast habe mit den Städten die Summe von 515 000 zur Beihülfe aufgebracht. Es sei nun die Befürchtung laut geworden, daß diese Summe zum Ankauf des erforderlichen Grund und Bodens nicht genügen werde, den die Staats⸗ regierung fordere. Er hoffe aber, daß nöthigenfalls die Re⸗ gierung für eine Bahn von solcher Wichtigkeit auch noch eine Mehrbewilligung fordern werde. Es sei auch für die Inter⸗ essenten von Wichtigkeit, zu erfahren, ob die Trazirung der Bahn bereits vollendet sei, damit sie die zu erwerbenden Grundstücke kennen lernten. 8

Die Position wurde hierauf vom Hause bewilligt.

Für die Bahn von Reil nach Traben wurden in Nr. 8. 790 000 ℳ, für die Bahn von Wengerohr und Berncastel in Nr. 9 906 000 von der Regierung gefordert. Die Kommission hatte diese Summen auf 821 800 resp. 950 550 erhöht. .

Die Abgg. Knebel und Genossen beantragten die Er⸗ höhung auf 843 000 resp. 980 250 ℳ, die Abgg. Bender

Fantgsberg) und Quadt die Wiederherstellung der Regierungs⸗ vorlage.

Der Abg. Knebel bemerkte, die eigenthümlichen Verhält⸗ nisse, die bei dem Bau dieser Bahn in Betracht kämen, recht⸗ fertigten die von ihm beantragte Mehrforderung. Obgleich er nur für den Kilometer ein Mehr von 2000 fordere, so sei sein Antrag doch für das Zustandekommen der Bahn entscheidend. Die Opfer, welche die Be⸗ theiligten schon zu bringen sich bereit erklärt hätten, seien ganz außerordentlich; in Traben und Trarbach betrügen sie auf den Kopf der Bevölkerung 77 und hätten einen Zuschlag von 50 Prozent auf alle direkten Steuern nothwendig gemacht. Trotzdem aber reichten diese Opfer nicht aus, um die Bahn zu Stande zu bringen, die einen sehr großen Landstrich südlich und nördlich von der Mosel zu erschließen bestimmt sei. Die Veranschlagung des Grunderwerbs sei namentlich bei dieser Bahn ganz besonders zu niedrig gegriffen worden. Schon im Jahre 1862 hätten beide Häuser des Landtages die auf den Bau dieser Bahn gerichteten Petitionen der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen, das Haus dürfte daher wohl jetzt die Pflicht haben, für das Zustandekommen derselben um so mehr zu sorgen, als die Interessenten eine so bedeutende Beihülfe leisten wollten. Die Ausführung sei aber nur möglich, wenn sein Antrag angenommen werde, mit dem der Minister nach seinen vorherigen Erklärungen wohl auch einverstanden sein werde

Der Staats⸗Minister Maybach erklärte, um ein Miß⸗ verständniß nicht aufkommen zu lassen, daß er zwar mit der von der Kommission beantragten Erhöhung einverstanden ei, daß er aber die Nothwendigkeit der im Antrag des 588 Knebel ausgesprochenen Mehrforderungen nicht zugeben

nne.

Der Abg. Berger sprach in Rücksicht auf die Armuth der Interessenten für den Antrag Knebel und kam auf die schon früher von ihm angeregte Frage einer Sekundärbahn nach Wittlich zurück. Das Bedürfniß für dieselbe bestehe seit langer Zeit, die Petition des Ortes sei zugleich mit der von Traben und Trarbach im Jahre 1873 der Staatsregierung vom Hause zur Berücksichtigung überwiesen worden, damit dieselbe entweder die Fortführung des Hauptgeleises der Moselbahn nach Wittlich oder eine Sekundärbahn dorthin in Erwägung ziehe. Es sei daher sehr befremdlich, daß in der gegenwärtigen Vorlage nicht auch eine Bahn für Wittlich be⸗ antragt sei.

Der Staats⸗Minister Mavybach erklärte, die Regierung habe von der Führung des Hauptgleises der Moselbahn über Wittlich seiner Zeit Abstand genommen, weil diese Strecke um drei Kilometer länger gewesen sein würde, als die jetzt ge⸗ baute. Eine Zweigbahn nach Wittlich habe die Regierung in Erwägung gezogen; die Kosten seien aber bedeutender als der Abg. Berger annehme, und die Anwohner hätten ihr Interesse nicht durch das Angebot einer entsprechenden Beihülfe zur Geltung gebracht. Inzwischen habe sich die Stimmung geän⸗ dert, und es seien bessere Angebote erfolgt. Die Staatsregie⸗ rung schließe sich dem Wunsche nach dem Bau der Bahn an und halte denselben im Auge.

Nach einigen Bemerkungen des Referenten Abg. Frhr. von Hammerstein wurden vom Hause die Beschlüsse der Kom⸗ mission angenommen, wodurch die Anträge Knebel und Ben⸗ der gefallen waren.

§. 2 lautet nach der Regierungsvorlage;

Die Staatsregierung wird ermächtigt, sich an folgenden Eisen⸗ bahnunternehmungen durch Uebernahme von Aktien zu betheiligen:

1) bei einer Eisenbahn von Alt⸗Damm nach Colberg mit einem

Betrage von 1 100 000 ℳ, 2) bei einer Eisenbahn von Stargard

über Pyritz nach Cüstrin mit einem Betrage von 1 000 000 ℳ,

3) bei einer Eisenbahn von Neustadt nach Oldenburg (in der Pro⸗

vinz Schleswig⸗Holstein) mit einem Betrage von 188 000 ℳ, zu⸗

sammen mit 2 288 000

In Bezug auf Nr. 2 beantragte die Kommission eine Erhöhung der Betheiligung des Staates auf 1 340 000

Der Abg. Richter erklärte, die Kommission sei ja sehr freigebig gewesen, aber er wisse nicht, weshalb in diesem Falle eine Erhöhung von 340 000 vorgeschlagen sei; in dem Berichte seien ausreichende Gründe nicht angegeben. Man habe ihm auf seine Nachfrage geantwortet, daß ein Mitglied der Kommission, welches dort seinen Wahlkreis habe, mitgetheilt habe, es fehle gerade so viel, und da habe man es gegeben.

Der Abg. Dr. Weiß bemerkte, wenn die Kommission nach langen mühevollen Sitzungen dahin gekommen sei, den Betrag zu erhöhen, so müsse doch etwas dahinter stecken. Niemand

so schlecht in Bezug auf die Eisenbahnen wie er; er habe 5 Meilen, zumeist Landweg, bis zur Eisenbahn zu fahren. Die Mehrforderung müsse er damit motioiren, daß die Bahn ein bedeutendes militärisches und wirthschaft⸗ liches Interesse habe; die Verbindung mit Stettin nütze den betreffenden Kreisen nicht, sie wollten an die Ostbahn ange⸗ schlossen seien, um mit Berlin in Verkehr zu treten. Die Kreise und die Städte hätten große Opfer gebracht, um das Kapital für diese Bahn zu beschaffen; es fehlten noch 200 000 und wenn der Staat nicht zu Hülfe komme, würde die Bahn nicht zu Stande kommen. Er erinnere das Haus an das Beispiel von dem Esel, den der Gärtner schwer be⸗ lastete, und als derfelbe noch eine Kleinigkeit hinzufügte, sei der Esel zusammengebrochen. Ebenso hätten die Kreise Alles gethan und könnten größere Summen nicht aufbringen. Was seien denn auch für einen Staat wie Preußen 340 000 ℳ! Er bitte den Kommissionsantrag anzunehmen.

Der Staats⸗Minister Maybach erklärte sich gegen denselben, da er von dem in Bezug auf Sekundärbahnen aufgestellten Prinzip, daß der Staat ein Sechstel des Betrages übernehmen solle, abweiche.

Der Kommissionsantrag wurde abgelehnt und in allen drei Punkten die Regierungsvorlage angenommen.

§. 3 wurde in der Fassung der Kommission ohne Debatte angenommen. Derselbe lautet nach Aenderung der in §8. 1 und 2 beschlossenen Zahlen:

Zur Deckung: 1) der zu den im § 1 vorgesehenen Bau⸗ ausführungen erforderlichen Mittel von 49 420 350 ℳ, 2) der zu den im §. 2 vorgesehenen Betheiligungen erforderlichen Mittel von 2 288 000 ℳ, insgesammt 51 708 350 ℳ, sind Staatsschuld⸗ verschreibungen aus,ugeben, soweit nicht die vorhandenen, be⸗ ziehungsweise nach dem Ermessen des Finanz⸗Ministers ohne Nach⸗ theil für die Staatskasse flüssig zu machenden Bestände derjenigen Reserve⸗ und Erneuerungsfonds, welche zum Betrage von minde⸗ stens 31 527 264 14 mit dem Uebergange der in dem Ge⸗ setze vom 20. Dezember 1879, betreffend den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für den Staat (Gesetz⸗Sammlung Seite 635) bezeichneten Unternehmungen auf den Staat letzteren zur freien Verfügung anheimfallen, zur Deckung des Bedarfs ausreichen.

§. 4, welcher lautet:

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen (§. 3), bestimmt der Finanz⸗Minister.

Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe, wegen Annahme derselben als pupillen⸗ und deposital⸗ mäßige Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vor⸗ schriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗Sammlung Seite 1197) zur Anwendung.

wurde ohne Debatte unverändert angenommen. 8

Zu §. 5, welcher lautet:

Jede Verfügung der Staatsregierung über die im §. 1 bezeich⸗ neten Eisenbahnen (beziehungsweise Eisenbahntheile) durch Ver⸗ äußerung, bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtages. Ebenso ist zur Umschreibung des in Ge⸗ mäßheit des §. 2 für den Staat zu erwerbenden Aktienkapitals auf den Inhaber, zur Veräußerung der Bahnen und zur Fusionirung derselben mit anderen Eisenbahnunternehmungen die Genehmigung beider Häuser des Landtages erforderlich. Alle dieser Vorschrift entgegen einseitig getroffenen Verfügungen sind rechtsungültig.

hatte der Abg Dr. Hammacher beantragt, den zweiten Satz wie folgt zu fassen:

„Ebenso ist zur Veräußerung der in Gemäßheit des §. 2 für den Staat zu erwerbenden Aktien, sowie der betreffenden Bahnen, und zur Fusionirung derselben mit anderen Eisenbahnunter⸗

nehmungen die Genehmigung beider Häuser des Landtages er⸗ forderlich“.

Nachdem der Staats⸗Minister Maybach diesen Antrag Namens der Staatsregierung gebilligt hatte, wurde §. 5 mit dieser Aenderung angenommen.

§. 6 lautet:

„Die Ausführung dieses Gesetzes wird, soweit solche nach den Bestimmungen der §§. 3 und 4 nicht durch den Finanz⸗ Ph erfolgt, dem Minister der öffentlichen Arbeiten über⸗ ragen“.

Dieser Paragraph wurde unverändert ohne Diskussion genehmigt, womit die zweite Berathung des Gesetzentwurfs beendigt war. Die zu demselben eingegangenen Petitionen wurden als erledigt erklärt.

Zu diesem Gesetzentwurfe hatte die Kommission folgende Resolution beantragt:

„1) Die Regierung zu ersuchen, a. dahin zu wirken, daß für die le iglich oder fast ausschließlich dem Lokalverkehr dienenden Eisenbahnen minderer Ordnung noch weiter gehende Erleichterungen in Bezug auf die gegenüber der Militär⸗, Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung zu übernehmenden Verpflichtungen für zulässig erklärt, bezw. gesetzlich festgestellt werden; b. auch den Bau von schmal⸗ spurigen Lokalbahnen in geeigneten Fällen staatsseitig zu fördern; c. für die lediglich oder fast ausschließlich dem Lokalverkehr die⸗ nenden Eisenbahnen minderer Ordnung anderweitige Konzessions⸗ bedingungen als die in der Anlage B. zu Anlage 3 enthaltenen aufzustellen, für dieselben namentlich größere Befugnisse in Betreff der Festsetzung der Tarife, der Wagenklassen und des Fahrplans zu stipuliren. 2) Zur Zeit von einer Aeußerung über die in der Vorlage enthaltenen Grundzüge für die Gewährung staatlicher Beihülfen zu dem Bau von Lokaleisenbahnen abzusehen.“

Der Abg. Rickert befürwortete diese Resolutionen. Die⸗ selben enthielten nicht das, was im Interesse der Sekundär⸗ bahnen nothwendig gefordert werden müsse, sondern sie seien nur ein schwächlicher Kompromiß der verschiedenen in der Kommission hervorgetretenen Meinungen. Das Haus sei heute nicht in der Stimmung, einen präziseren Beschluß an⸗ zunehmen. Er wünsche aber, daß die Regierung ihre bisherige Prinzipienlosigkeit in dieser Angelegenheit 1” und einen klar begrenzten Standpunkt einnehme. Entweder ent⸗ scheide man von Fall zu Fall wie bisher, oder man entwerfe, wie in Frankreich und Italien, einen auf mehrere Dezennien berechneten Plan, welcher die Leistungen des Staats einerseits und die Leistungen und Pflichten der Kommunen und Interessenten andererseits feststelle. Im ersteren Falle würden die Interessenten gegen einander kämpfen und die⸗ jenigen, welche den Minister am meisten quälten, würden etwas erhalten. Er glaube, die Regierung müsse den zweiten Weg einschlagen. Dieselbe dürfe aber in diesem Falle die Bedingungen für die Sekundärbahnen nicht in die Zwangs⸗ jacke der hier vorgelegten Normal⸗Konzessionsurkunde zwängen. Diese enthalte keine Erleichterung, sondern sei nur eine Wieder⸗ holung der früheren Bedingungen für die Vollbahnen, welche man sogar nicht bei allen Vollbahnen mit gleicher Strenge auf⸗ recht erhalten habe. Das Endresultat dieser Normal⸗Konzessions⸗ urkunde sei, daß die Kommunen Alles bezahlten und daß der Minister Alles bestimme, sogar die Tarife. Wenn das Haus nicht innerhalb gewisser Schranken den Sekundärbahnen Tarif⸗ freiheit gebe, dann müsse auch der Staat sie bauen; denn die

finanziell jetzt hart bedrängten Kommunen könnten nicht zu

usseen noch das Risiko unrentabler Sekundärbahnen ee Erst rufe man immer nach Bahnen, die nur etwas billiger seien als der Frachtfuhrmann, seien dieselben aber da, dann chreie man über Monopol, Ausbeutung u. s. w. Er wünsche auch, daß der Minister und die Regierung gegen ihr Stiefkind, die Schmalspur, eine wohlwollendere Haltung als bisher einnehmen, wie dies jetzt auch die sächsische Regie⸗ rung thue; denn die Techniker überzeugten sich jetzt immer⸗ mehr, daß die Kosten der Umladung nicht so erheblich ins Gewicht fie en, als man bisher geglaubt habe. Diese Reso⸗ lutionen seien ein Minimum. Er hoffe, daß man schon in der nächsten Session zu einer gesetzlichen Normirung der Be⸗ dingungen für den Bau von Sekundärbahnen kommen e.

Staats⸗Minister Maybach entgegnete, mit dem In⸗ halt der Resolution erkläre er sich einverstanden. Er erstrebe keinen ungebührlichen Einfluß auf die Entwickelung des Se⸗ kundärbahnwesens. Dieses habe im Laufe der Zeit in Preu⸗ ßen eine ganz andere Gestaltung angenommen, als es an⸗ fangs gehabt habe. Sekundärbahn sei bis jetzt nur eine ne⸗ ative Bezeichnung aller derjenigen Bahnen, welche nicht Voll⸗ bahnen seien, und in diesen weiten Rahmen fielen Neben⸗ bahnen erster bis vierter Klasse. Die Regierung habe jetzt im Einverständniß mit den Reichsorganen Normativbestim⸗ mungen für Nebenbahnen erster Klasse getroffen, aber vor⸗ gesehen, daß nach Bedürfniß weitere Erleichterungen ein⸗ treten könnten, und auf solche für Nebenbahnen zweiter bis vierter Klasse beim Reiche hinzuwirken, sei er bereit. Es müsse natürlich der Landesvertheidigung überlassen bleiben, zu bestimmen, unter welche Kategorie jede Bahn zu subsumiren ei. Er halte es aber nicht für die Entwickelung des Sekundär⸗ bahnwesens, die verschieden sei von derjenigen in anderen Ländern, für zuträglich, schon jetzt jede Bahn unter eine be⸗ stimmte Kategorie zu subsumiren, sondern man müsse nur durch die Erfahrung Material für die künftige Gesetzgebung sammeln. In dem Tarifwesen müsse man mit dem Reich rechnen, aber auch dort werde kein Bedenken dagegen sein, den Sekundärbahnen darin eine erhebliche Latitude zu gestatten.

und der Landesvertheidigung größere Ansprüche gestellt wer⸗ den müßten und die Staatsregierung hoffe, daß sie durch die neue Fffenbahnpolttit 2 en des Landes in iehung werde genügen 1 vieser Setlecu⸗ Schmidt (Stektin) lenkte die Aufmerksamkeit des Hauses auf die von der mecklenburgischen Regierung ent⸗ worfenen Normativbestimmungen für Sekundärbahnen.

Der Referent Abg. Kalle glaubte nicht, wie der Abg. Rickert, daß schon in der nächsten Session eine gesetzliche Re⸗ gelung des Sekundärbahnwesens möglich sein werde.

Die Resolutionen wurden angenommen, worauf sich das Haus um 4 ¼ Uhr vertagte.

Statistische Nachrichten.

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studi⸗ renden auf der Königlichen Akademie zu Münster im Winter⸗Semester 1879/80. Im Sommer⸗Semester 1879 sind (fünf nachträglich Aufgenommene eingerechnet) immatrikulirt gewesen 287, davon sind abgegangen 89, es sind demnach geblieben 198, dazu sind in diesem Semester gekommen 47, die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 245. Die theologische Fakultät zählt: Preußen 67, Nichtpreußen 14, zusammen 81. Die philosophische Fakultät zählt: a. mit dem Zeugniß der Reife 154, b. Preußen ohne Zeugniß der Reife nach §. 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 1879 4, Preußen überhaupt 158, c. Nichtpreußen 6, zusammen 164, Gesammisumme 245. Außer diesen immatrikulirten

Studirenden besuchen die hiesige Akademie als nur zum Hören der

Vorlesungen berechtigt, mit spezieller Genehmigung des zeitigen Rektors 8. Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ist demnach 8. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 253. 8 .

Summarische Uebersicht über de der Stu⸗ direnden der Ludwigs⸗Maximilians⸗Universität zu München im Wintersemester 1879,80. Theologen 74 Bayern, 18 Nicht⸗Bayern, zusammen 92; Juristen 411 Bayern, 111 Nicht⸗ Bayern, zusammen 522; Staatsw. Fak. bezw. Forstk. 79 Bayern, 41 Nicht⸗Bayern, zusammen 120; Mediziner 282 Bayern, 136 Nicht⸗ Bayern, zusammen 418; Philosophen I. Sektion 249 Bayern, 59 Nicht⸗Bayern, zusammen 308; Philosophen II. Sektion 123 Bayern, 79 Nicht⸗Bayern, zusammen 202; Pharmazeuten 107 Bayern, 37 Nicht⸗Bayern, zusammen 144; Summe 1325 Bayern, 481 Nicht⸗

Von ersteren waren 6 städtische Unternehmungen (in Baden,

Rastatt, Ettlingen, Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg) und 15 Un⸗ ternehmungen von Gesellschaften oder Privaten (in Constanz, Vil⸗ lingen, Lörrach, Todtnau, Schopfheim, Freiburg, Lahr, Offenburg, Kehl, Durlach, Pforzheim, Bruchsal, Schwetzingen, Mannheim, Wertheim). Die 44 Gasanstalten für Selbstgebrauch befinden sich auf 5 Bahnhöfen der ba g Staatsbahn (Singen, Waldshut, Appen⸗ weier, Oos, Lauda), in 2 Badeanstalten (Rippoldsau und Griesbach), 1 Gasthof (Triberg), LIIöI1 (Hub), 1 Bierbrauerei Donaueschingen) und abriken. 1 . Redtliches Anstalten wurden 1 im Jahr 1845, 6 von 1850 bis 1858, 10 von 1860 bis 1870, 4 seit 1870 ein⸗ gerichtet. Die beleuchteten Städte und benachbarten Orte hatten im Ganzen 275 160 Einwohner, auf 1 Anstalt kommen also durchschnittlich 13 103 Einwohner.

Die öffentlichen Anstalten hatten zusammen 461 Retorten (alle von Thon), die sich auf 108 Oefen vertheilen, und 8 Erhaustoren. Der Raum der Gasbehälter war im Ganzen 34 441 Kubikmeter, die Länge der Leitungsröhren (ohne Freiburg) 249 548, die Zahl der Gasuhren 10 865. 2—

Die Zahl der öffentlichen Straßenflammen betrug 5852 (1 auf 47,2 Einwohner), die der sonstigen Flammen ist in Karlsruhe, Heidelberg und Freiburg unbekannt, in den übrigen Städten beträgt sie 68 558. Die Leuchtkraft des Gases bewegt sich von 9 bis 18 Kerzen.

Scupisächlich wird als Rohmaterial Saarkohle verwendet; 10 Anstalten brennen nur solche, 8 mit Zusatz von böhmischer Kohle (davon 1 außerdem mit Zusatz von französischer Kohle, 2 mit Zusatz von Fettrückständen), 1 mit Zusatz von englischer Kohle, 1 mit Zusatz von Harz. Nur 1 Fenbert (Freiburg) verwendet Ruhrkohle mit Zu⸗ atz von böhmischer Kohle. 1.“ Die Gaswerke erzeugen (ohne Offenburg und Todtnau) jährlich 10 937 544 chm Gas, 19 133 t Koks und 1837 t Theer. Die Gas⸗ abgabe beträgt (gleichfalls ohne Offenburg und Todtnau) 9 898 986 chm, wovon 1 841 970 chm an die Gemeinden, 8 057 016 an Private. Der gewöhnliche Preis des Gases ist für Private von 18 bis 35 der Kubikmeter und zwar in 1 Falle unter 20, in 3 Fällen 20 bis 25, in 11 Fällen 25 bis 30, in 6 Fällen 30 und mehr. Die Her⸗ stellungskosten des Gases sind nur für 8 Anstalten angegeben; die Angaben steigen von 12 bis zu 25 ¾ der Kubikmeter.

Ueber die 44 Anstalten zur Gaserzeugung für den eg liegen nur für wenige Punkte einigermaßen vollständige Angaben vor.

Von denselben wurden 1 im Jahr 1838, 11 von 1850 bis 1859, 14 von 1860 bis 1869, 15 seit 1870 (3 Angaben

ine vollständige Freiheit desselben sei im Interesse des öffent⸗ lihen dha lehrs vnicht möglich. Er sei kein Gegner der Schmalspur an sich. Er könne sich nur finanziell nicht für sie erwärmen, so lange das Bedürfniß des Landes nach normalspurigen Sekundärbahnen In einzelnen Fällen werde die Regierung

icht befriedigt sei. nich befr jetzt Schmalspurbahnen unterstützen die bei Langenschwalbach projektirte, militärischer Seite zu finden. Im

ohne Widerspruch von Allgemeinen hme 18 Regierung den Sekundärbahnen gegenüber eine wohlwollende Haltung wo nicht im Interesse des öffentlichen Verkehrs

Bayern, zusammen 1806.

können, z. B. anstalten in Baden:

eleuchtung und 44 Gasanstalten

Hierzu kommen noch 34 Hörer, welche, ohne immatrikulirt zu sein, die Erlaubniß zum Besuche der akade⸗ mischen Vorlesungen erhielten; daher Gesammtsumme 1840.

Die „Statistischen Mittheil. 9 Baden“ enthalten weiter in Nr. 20 folgende Daten über die Gas⸗

Eine im Monat November 1878 auf Veranlassung der Reichs⸗ regierung vorgenommene Erhebung über die Gasanstalten hat er⸗ eben, daß es im Großherzogthum 21 Gasanstalten für öffentliche

fehlen).

über das Großherzogthum ist 15313.

für Selbstgebrauch gab.

16 Kerzen angegeben. bis 124 000 Kubikmeter. Der Herstellungspreis (25 Angaben) von 16 ½ bis 70 ₰. Das Anlagekapital (31 Angaben) steigt von 1700 bis zu 85 000

26 Anstalten haben Retorten von Eisen, 12 von Thon, 5 beider Art (1 Angabe fehlt); die Zahl der Retorten ist 61, derer von Thon 87; die der Oefen 86. Angaben) 6088 Kubikmeter. Die Zahl der Flammen (42 Angaben) Die Leuchtkraft des Gases wird (18 Angaben) von 3 bis

Der Raum der Gasbehälter (43

Das Jahreserzeugniß (32 Angaben) von 900

83 nserate fuͤr den Deutschen Reichs⸗ u. Kön

Zreußischen Staats⸗Anzrigers: Bevlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Preuß. Staatzs⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition zer Hentschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich

igl.

1. Steckbriefe und Unterzuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Verladungen u. dergl.

8. Verkäufe, Verpackhtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

g

Deffentlicher Anzeiger. nehmen ant die Annoncen⸗Expeditionen des V

„Invalidendauk“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte, Bütener & Winter, sowie alle übrigen größeren

5. Industrielle Etablizsomentz, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

Annoneen⸗Bureaus.

N8

3. Theater-Anzeigen. In der Börzen- 9. Familien-Nachrichten. beilage. NR

u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Oeffentliche Zustellung. Nr. 3172. Kaufmanu Philipp Rabus in Mannheim

klagt gegen

die Handlung Geilinger, Zollinger & Cie. in London, z. Zt an unbekannten Orten, 1 wegen eines Anspruchs aus Provision für ver⸗ schiedene Geschäftsvermittelungen aus dem Jahr 1878, mit dem Antrage, die beklagte Handlung zur Zahlung des Betrages von 197 97

[2980]

nebst 6 % Zinsen vom 1. Januar 1879 an, zu ncfft geses auch das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung vor das Großh. Amts⸗

ericht Mannheim, Civilrespiciat III., zu dem auf 8 den 4. März 1880, 1 Vormittags 8 Uhr, bestimmten Termine. 1eg Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Mannheim, den 24. Januar 1880.

toll, Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts.

[2926] Theilungssache.

In Sachen, betreffend die Abstellung der d Hofbesitzern Haus Nr. 1 bis 38 inkl. zu Gra Amts Hoya, inkl. zu Dienstborstel, und Haus Nr. 34 zu Staff⸗

borst Amts Nienburg, zustehenen Weideberech⸗

Kleinebruch gegen Kapitalzahlung, steht Termin zur Publikation und eventuellen Vollziehung des Re⸗ cesses an auf Montag, den 19. April 1880,

Morgens 10 Uhr,

im Hause des Gastwirths Steimke zu Graue, Amts

Hoya, zu welchem alle diejenigen dritten Personen,

welche Ansprüche an die abgelösten Rechte zu haben glauben, unter der Verwarnung hierdurch vorge⸗ laden werden, daß sie mit den im Termin nicht

angemeldeten Rechten von der Verhandlung ausge⸗ schlossen sein sollen. Hoya und Nienburg, den —. Januar 1880.

Die Kommission. Goeschen. C. Weber.

12957] Bekanntmachung.

In die Liste der bei uns zuͤgelassenen Rechts⸗ anwälte ist heute eingetragen Nr. 10 der Rechts⸗ anwalt Paul Wolski zu Allenstein. Allenstein, den 2. Februar 1880. Königliches Landgericht.

[2968] Bekanntmachung.

Der zum Amtsrichter in Stallupönen rnannte Rechtsanwalt Hoffmann ist in der Rechtsanwalts⸗ liste gelöscht. Insterburg, den 1. Februar 1880. Königliches Landgericht.

aus Nr. 1 bis 8 sowie 10 bis 14

tigung in den fiskalischen Forsten Darloge und

8.9691 Bekanntmachung.

In die Rechtsanwaltliste des unterzeichneten

Amtsgerichts ist am heutigen Tage der 8 Rechtsanwalt Adolf Brüh6h

eingetragen worden.

Graetz, den 2. Februar 1880. 8 Königliches Amtsgericht. 8

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

L2784] Oberförsterei Steinförde ʒMecklenburg).

Holzverkauf. Am Mittwoch, den 11. Februar, von Vormittags 10 Uhr an, sollen im Hotel Lindenberg zu Fürstenberg nach⸗ stehende Hölzer unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden: 1) Schutzbezirk Drögen: 1 260 Kiefern⸗Nutzenden, 72 Rmtr. Kiefe rn⸗ 2) echagbezier Neuhof utzbezirk Neuhof: 1 15 Echin⸗ 6 Buchen⸗, 200 Kiefern⸗Nutz⸗

enden. 3) Schutzbezirk Steinförde: 148 Kiefern⸗Nutzenden. 4) Schutzbezirk Priepert: 177 Kiefern⸗Nutzenden. 380 Rmtr. Kiefern⸗Kloben, 39 Rmtr. Kiefern⸗ Knüppel. Steinförde, den 1. Februar 1880. Der Oberförster. Frhr. von Hammerstein

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Am Mittwoch, den 11. Februar

mittags 10 Uhr, sollen im Drewitzschen Kaffee⸗ hause zu Tegel nachstehende Hölzer aus dem Forst⸗ revier Tegel öffentlich meistbietend verkauft werden: Aus dem Belauf Tegelsee, Jagen 90, 4 Stück an⸗ brüchige Eichen⸗Nutzenden, 8 Stück dito Kahnknie, 3 Rm. Eichen⸗Nutzholz, 1 Birken⸗Nutzende, 330 Stück Kief.⸗Bauholz mit zusammen ca. 775 Festm. 52 Rm. Kief.⸗Nutzholz II. Klasse. Aus dem Belauf Hermsdorf, Jagen 95: 2 Stück anbrüchige Eichen⸗ Nutzenden, 4 Rm. Eichen⸗Nutzholz, 350 Stück Kief.⸗ Bauholz mit zusammen 365 Festm. 28 Rm. Eichen⸗ Kloben, 2 Rm. Knüppel, 21 Rm. Stubben, 5 Rm. Birken⸗Kloben, 670 Rm. Kief.⸗Kloben, 23 Rm. Kief.⸗Knüppel, 402 Rm. Kief.⸗Stubben. Die Bezahlung des Steigerpreises ist bei Geboten bis inkl. 150 sofort im Termine zu leisten. Bei Geboten über 150 ist mindestens ein Fünftel des Steigerpreises sofort im Termine als Angeld, der Rest aber spätestens bis 1. April cr. zu bezahlen. Die sonstigen Versteigerungsbedingungen werden bei Eröffnung des Termins bekannt gemacht. Die Belaufsförster sind angewiesen, Kaufliebhabern die fraglichen Hölzer vor dem Termine zur Besich⸗ tigung im Walde vorzuweisen. Tegel, den 1. Fe⸗ bruar 1880. Der Oberförster. Seidel

[2923] Lieferung

von Verpflegungs⸗Gegenständen für das

1. Garnison Lazareth und das Invaliden⸗

haus⸗Lazareth, e für die Mannschafts⸗

küche des Invalidenhauses hierselbst für das Etatsjahr 1880/81.

Die Lieferung des Bedarfs an Fleisch, Roggen⸗ brod, Semmel, Zwieback, trockenen und grünen Ge⸗ müsen, Kolonialwaaren, Bier, Wein, Weinessig, Rum, Kornbranntwein, Butter, Eier, Milch, kon⸗ densirter Milch, schwarzem Thee, Kakao, Chokolade,

leischextrakt, Bisquit, Salz, Citronen, Cttronen⸗ äure, Selterser⸗ und Sodawasser ist an den Min⸗ destfordernden zu vergeben. 8—

Ferner sollen die Arbeiten zur Reinigung der Latrinen, Müll⸗ und Aschgruben des 1. Garnison⸗ Lazareths für obengenannte Zeit an den Mindest⸗ fordernden verdungen und gleichzeitig sollen das alte Lagerstroh, die Knochen, die Küchenabfälle und die Grasnutzung in den Gärten dieser Anstalt an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden.

Die desfallsigen Forderungen und Gebote sind bis zum

12. Februar 1880, Vormittags 10 ½ Uhr, versiegelt im Bureau, Scharnhorststraße Nr. 11, Zimmer Nr. 68, abzugeben, woselbst um diese Stunde der Termin abgehalten werden wird. Die Bedingungen können täglich in den Vormittags⸗ stunden daselbst eingesehen werden.

Berlin, den 31. Januar 1880.

Königliches 1. Garnison⸗Lazareth.

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[2922] Bekanntmachung. E’Ns Die Lieferung des Bedarfs an Papierbenteln und Pulverkapseln für die Dispensiranstalten der Mili⸗ tär⸗Lazarethe des Garde⸗Corps auf das Etatsjahr 1880/81 soll im Wege der Submission an den II vergeben werden. Die Offerten ind bis

zum 12. Februar d. J., Vormittags 10 Uhr frankirt und versiegelt an das 1. Garnison⸗Lazareth hierselbst, Scharnhorststraße Nr. 11, Zimmer Nr. 68, einzureichen, woselbst die Lieferungsbedingungen in den Vormittagsstunden eingesehen werden önnen.

Berlin, den 31. Januar 1880. Königliches 1. Garnison⸗Lazareth.

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[2909] Bekanntmachung.

Der Verkauf von altem Lagerstroh, Knochen, Küchenabfällen und Kommisbrodresten, sowie die Verpachtung der Grasnutzung auf dem Lazareth⸗ Terrain, die Reinigung und Abfuhr der Müll⸗ und Aschgruben, sowie die Abfuhr des Unkrauts von den Wegen des II. Garnisonlazareths Berlin bei Tem⸗ pelhof auf die Zeit vom 1. April 1880 bis ult. März 1881 soll im Wege der Submission vergeben werden.

Hierzu ist ein Termin auf:

wee den 12. d. Mts. Vormittags 11 Uhr, im Bureau des Lazareths bei Tempelhof anberaumt, bis zu welchem versiegelte Offerten auf ein oder mehrere Gegenstände mit der Aufschrift: „Submission anf Ankauf von Lagerstroh ꝛc.

resp. Pachtung der Grasnutzung, Reini⸗!

gung und Abfuhr der Müll⸗ und Asch⸗ gruben ꝛc.“ entgegengenommen werden. 8 Die Bedingungen liegen im vorerwähnten Ter⸗ minslokal zur Ansicht aus. Tempelhof, den 2. Februar 1880. Königliches II. Garnison⸗Lazareth Berlin.

[2886] Bekanntmachung.

Die Lieferung des Bedarfs der unterzeichneten Anstalt pro 1. April d. J. bis Ende März 1881 von

053 m rohe Leinewand zu Sommerhosen,

3362 m weiße Hausleinewand und 1

88 m weiße Futterleinewand soll nochmals verdungen werden. Zu diesem Behuf ist ein neuer Submissionstermin am 21. Februar 1880, Vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer der Anstalt anberaumt, woselbst die Bedingungen und Proben ausgelegt sind und die Offerten im Termine in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden. Die Bedigungen haben die Submittenten zu unter⸗ schreiben oder dieselben und die ausgelegten Proben in ihren Offerten als maßgebend anzuerkennen.

Auswärtige, hinsichtlich ihrer Lieferungsfähigkeit und ihrer Vermögensverhältnisse hier unbekannte Unternehmer haben durch eine beizufügende amtliche Bescheinigung ihre Qualifikation zur Lieferung nachzuweisen.

Potsdam, den 1. Februar 1880.

Königliches großes Militär⸗Waisenhaus

12219] Oberschlesische Eisenbahn.

Die Lieferung von: 3 1) 11 Stück Personenwagen I. und II. Klasse, 2) 300 Stück bedeckter Güterwagen, 3) 200 Stück offener Güterwagen, 4) 254 Stück Flußstahl⸗Achsen mit schmiedeeisernen Speichenrädern und Flußstahl⸗Radreifen,

5) 868 Stück Flußstahl⸗Achsen mit Flußstahl⸗ Scheiben⸗Rädern,

6) 2040 Stück Tagfedern für Güterwagen,

7) 2805 Stück Evolutenfedern für Stoß⸗ und Zugapparate, 3

8) 1122 Stück Kuppelungs⸗Vorrichtungen 81,. Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Die Offerten sind mit der aus den Lieferungs⸗ Bedingungen zu ersehenden Aufschrift bezeichnet bis zum Submissionstermine am

Mittwoch, den 18. Februar 1880, Vormittags 11 bezw. 12 Uhr, versiegelt und portofrei an unser maschinentechnisches Bureau einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. 1

Die Lieferungsbedingungen nebst Zeichnungen liegen im vorbezeichneten Bureau zur Einsicht aus, auch können daselbst Kopien derselben gegen Er⸗ stattung der Kopialien, welche für Personenwagen und Güterwagen je 5 und für die Wagen⸗ details (zu 4, 5), (6 und 7), (und 8) je 1 50 be⸗ tragen entnommen werden.

n 29. Januar 1880. Königliche Direktion.