1880 / 31 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

8 habe zur vollständigen Uebersicht der Sache Veranlassun nommen, mich ebenfalls an das Reichsbank⸗Direktorium um Aus⸗ kunft zu wenden, und ich habe die Auskunft bekommen, die der Herr Finanz⸗Minister eben die Güte hatte mitzutheilen. Ich glaube, noch hinzufügen zu sollen, um den ganzen Effekt des Versehens der Irregu⸗ larität zu übersehen, daß nach dem Bericht, der hier vorliegt, das Werthcomtoir, welches bekanntlich sich mit der Verwaltung der depo⸗ nirten Papiere mit der Abtrennung der Coupons, mit der Einziehung der Zinsen und überhaupt mit der eigentlichen Verwal⸗ tung die Zahl der versendeten Cirkulare auf 30 Stück schätzt, wahrend die Zahl der Depots der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Stammaktien 383 beträgt. Meine Herren, ich habe noch einen an⸗ eren Punkt aus dem Vortrage des Hrn. Abg. Dr. Virchow zu beleuchten; uf alle die übrigen Bemerkungen, die er gemacht hat, glaube ich, da e größtentheils schon in der früheren Generaldiskussion erschöpfend ehandelt worden sind, nicht eingehen zu sollen. Es ist von ihm arauf hingewiesen worden, daß die Staatsbahnen vermöge der An⸗ egung der Staatsregierung, eine ungebeure Konkurrenz machen und daß beispielsweise der Berlin⸗Anhaltischen Gesellschaft durch die ündigung eines langjährigen Abkommens ein Theil des Verkehrs nach Frankfurt a. M. entzogen werden soll. Ich will den Hergang gleich berühren, weil er in neuer Zeit auch in der Presse zu ver⸗ schiedenen unliebsamen Darstellungen Veranlassung gegeben hat. 8 Es ist richtig, daß die Frage, wie viele Wagen in dem Zuge, der von Bebra bis Frankfurt kombinirt, d. h. von Berlin über Nordhausen und über Thüringen von Leipzig, Hamburg und Bremen geführt werden können, einer sorgfältigen Erwägung unterliegt. Es ist nicht möglich, alle die Wagen, die von 4 bis 5 Routen in Bebra zusammenkommen, gleichzeitig nach Frankfurt überzuführen. Es muß also technisch erörtert werden, inwiefern eine Reduktion eintreten muß, damit der Zug nicht die Schwere eines Güterzuges erhält und nicht mit Schnellzugsgeschwindigkeit befördert werden kann und darf. 1 Die Verhältnisse haben sich seit dem vorigen Jahre insofern geändert, als den Linien, die über Cassel und Eisenach bestehen, in⸗ zwischen auch noch die Route über Nordhausen getreten ist. Aber, meine Herren, ich erkläre rundweg, ich denke, nicht daran, durch die Staatsbahnen wirkliche Verkehrsinteressen benachtheiligen zu lassen. Wir werden diesen Fall durchaus objektiv behandeln, wir werden iejenigen Wagen, die im Interesse des reisenden Publikums über ie Route geführt werden müssen, über Eisenach oder Nordhausen eiter führen und ist es nothwendig, daß eine Beschränkung eintritt für die Route über Nordhausen, was ja wohl der Fall sein kann, so werden wir sie eintreten lassen zu Gunsten der Route über Eisenach. Das Publikum soll durch eine solche Maßregel keinen Nachtheil erleiden. Die Diskussion wurde geschlossen. Persönlich bemerkte ser Abg. Dr. Langerhans, daß er durchaus berechtigt gewesen sei, die Affaire mit dem Siegel der Reichsbank hier zur Sprache zu bringen, da der Finanz⸗Minister Mitglied des Kuratoriums derselben sei, und daß er die Sache bei der dritten Lesung noch weiter verfolgen werde. Der Abg. von Wedell⸗Malchow sprach gegen den Vorwurf patriotischer Schön⸗ ärberei, den der Abg. Windthorst ihm gemacht, die Warnung vor Schwarzfärberei aus, worauf der Abg. Windthorst er⸗ widerte, es gebe nur einen Patriotismus, der alle vaterländi⸗ schen Dinge zugleich umfasse, auch die wirthschaftlichen, und er Patriot warne auch vor wirthschaftlichen Fehlern. Er .von Wedell auf dem Gebiet des Kunst⸗ empfehle als Ausgleich zwischen Schön und Schwarz die Vermischung der hellen mit der dunkeln Farbe. Vielleicht werde ein erträgliches Grau daraus.

Ueber Nr. I. des §. 1, welcher lautet:

Die Staatsregierung wird ermächtigt, die Verwaltung und den Betrieb folgender Eisenbahnunternehmungen, nämlich:

1) der Rheinischen Eisenbahngesellschaft nach Maßgabe des

beigedruckten Vertrages vom 13./18. Dezember 1879, 2) der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahngesellschaft nach Maßgabe des beigedruckten Vertrages vom 24. De⸗ 86 zember 1879, zu übernehmen, 8 ““ wurde namentlich abgestimmt und der Ankauf der Rheinischen Eisenbahn mit 223 gegen 144 Stimmen genehmigt; ebenso mit großer Majorität Nr. 2, der Ankauf der Berlin⸗Potsdam⸗ Magdeburger Eisenbahhn. 1““ §. 2 lautet: Die Staatsregierung wird in Gemäßhei b e⸗ dachten Verträge zur Ausgabe von vierprozentigen Staatsschu d⸗ verschreibungen in demjenigen Betrage ermächtigt, welcher er⸗ forderlich ist, um den Umtausch der 1) 224 586 000 Stammaktien und Prioritäts⸗Stammaktien der Rheinischen Eisenbahngesellschaft, einschließlich der an Stelle der früheren Bonn⸗Cölner Aktien getretenen Prioritäts⸗ Stammaktien der Rheinischen Eisenbahngesellschaft in Staats⸗ schuldverschreibungen zum Betrage von 364 952 250 ℳ, ) 37 500 000 Stammaktien Litt. B. der Rheinischen Eisen⸗ bayhngesellschaft in Staatsschuldverschreibungen zum Betrage von 37 500 000 ℳ, 3) 60 000 000 Stammaktien der Berlin⸗Potsdam „Magde⸗ burger Eisenbahngesellschaft in Staatsschuldverschreibungen zum Betrage von 60 000 000 ℳ, zusammen in vierprozentige Staatsschuldverschreibungen zum Betrage von 462 452 250 ℳ, herbeizuführen. Der Abg. von Eynern bemerkte, von der Einführung der Konsols auf den englischen Markt sei die Fortschrittspartei nicht sehr befriedigt, er halte sie indeß für sehr erfreulich; die Gefahr, daß Preußen dadurch dem Auslande tributär werde, wie der Abg. Virchow behaupte, lasse sich nur vermeiden, wenn man Ausländern überhaupt den Ankauf von Konsols verbiete, was doch nicht recht zu den Theorien der Freihändler stimme. Ferner habe man behauptet, der Staatskredit werde sinken, wenn man so bedeutende Schulden mache. Anlagen für produktive Zwecke, die sofort eine Verzinsung brächten, seien aber eigentlich keine Schulden. Der Stand der preußischen Konsols sei ein verhältnißmäßig niedriger, der Cours würde noch weiter steigen, je mehr die Sicherheit der preußischen Konsols erkannt werde. Er wolle für sein Votum die ganze und volle Verantwortlichkeit übernehmen. Der Abg. Berger habe seiner Zeit für die Erwerbung der Berlin⸗Wetzlarer Bahn gestimmt und damit sich ausdrücklich für das Staats⸗ bahnsystem erklärt. Es sei ihm nun unbegreiflich, daß der⸗ selbe Abgeordnete von der damaligen Abstimmung nicht die Konsequenz ziehe und den zweiten Schritt thue, den jetzigen Vorlagen zuzustimmen; er und seine Freunde würden für die Vorlage stimmen.

Der Abg. Dr. Roeckerath bemerkte, was den Coursstand der Konsols betreffe, so würden dem Vorredner bald die Thatsachen die Antwort geben; er wollte nur die Gelegenheit benutzen, dem Finanz⸗Minister für seine beruhigenden Erklä⸗ rungen in Betreff der Konvertirung zu danken.

Der Abg. Berger erklärte, daß er für Berlin⸗Wetzlar nicht in dem Sinne gestimmt habe, weil die Linie das Staatsbahn⸗ system einführe, sondern nur, weil sie die Verbindung zwischen dem östlichen und dem westlichen Staatsbahnnetze herstelle. Diese Anschauung habe bei der damaligen Berathung obge⸗ waltet, wie auch der damalige Handels⸗Minister bestätigen werde. Wenn man aus seinem Votum 8 Berlin⸗Wetzlar

den Schluß ziehen wolle, daß er auch für die Verstaatlichung der hier in Frage stehenden Bahnen stimmen müßte, so wäre das ebenso, als wenn Diejenigen, welche für die norddeutsche Bundes⸗ und die deutsche Reichsverfassung hätten, auch für die Beseitigung aller Mittel⸗ und Kleinstaaten und für den deutschen Einheitsstaat stimmen müßten. Die Staaten würden sich verbitten, eine solche Konsequenz daraus zu ziehen.

Der Abg. Richter sprach gegen die Vorlage. Der Wider⸗ spruch, in den der Finanz⸗Minister in Bezug auf die Ein⸗ s preußischer Konsols an ausländischen Börsen mit einen Auslassungen im Dezember getreten sei, trete doch gar zu drastisch hervor. Heute erkläre der Minister, es sei erfreu⸗ lich und befriedigend, wenn die Konsols auf den englischen Markt kämen. Damals habe derselbe erklärt: „Wir haben es, Gott sei Dank, nicht nöthig, daß die Konsols den fremden Markt aufsuchen. Andernfalls würden wir in die Lage von Staaten kommen, welche die Kraft nicht mehr in ihren eige⸗ nen Verhältnissen haben, wie die Türkei.“ Aus dem Wider⸗ spruch suche der Minister herauszukommen, indem derselbe auf das Wort „aufsuchen“ den Nachdruck lege. Er (Redner) habe schon im Dezember darauf hingewiesen, daß der Umfang der beabsichtigten Operation mit Nothwendigkeit die Konsols auf den ausländischen Markt drängen werde. Er habe indeß nichter⸗ warten können, daß sich dies schon so bald bei der ersten Ausgabe von 120 Millionen bewahrheiten werde. Zudem handele es sich hierbei nicht um neue Kapitalsanlagen, son⸗ dern es seien die gekündigten Prioritätenbesitzer, welche die konvertirten Konsols auf den Markt brächten. Was kaufe das Publikum nun für die verkauften Konsols? Nach den Börsenberichten ausländische Renten, die höheren Zins bräch⸗ ten, aber weniger sicher seien. Die Wirkung der ganzen Operation bestehe also darin, daß das Ausland die sicheren preußischen Papiere kaufe, und man in Preußen unsichere ausländische kaufe. Im Dezember habe die rechte Seite dem Minister Beifall gezollt, als derselbe sich gegen die Einführung der Konsols in das Ausland ausgesprochen habe. Heute rufe man Beifall seiner entgegengesetzten Meinung. Es sei schon sehr bedenklich, daß hier jetzt Tag für Tag über den Börsen⸗ cours der Konsols debattirt werde. Man könne daraus Niemand einen Vorwurf machen, weil die großen Ope⸗ rationen des Staates den Börsencours immer wichtiger für die Beschlüsse dieses Hauses machten und den Staat immer mehr dem unterwürfen, was am Ministertisch Giftbaum ge⸗ nannt sei. Er behaupte, daß schon heute die preußischen Finanzen viel mehr vom Hause Bleichröder verwaltet würden, als vom preußischen Finanz⸗Minister. Jeder Finanz⸗Minister verfalle immer mehr dem Einflusse des Konsortiums, zumal wenn sich dasselbe immer aus denselben Personen zusammen⸗ setze. Allerdings verkaufe das Haus Bleichröder jetzt gerade K onsols; so lange es noch Konsols zu verkaufen habe, habe es ein Inter⸗ esse an dem hohen Cours. Aber warte man nur ein wenig, wenn das Konsortium neue Konsols beim Finanz⸗Ministerium einkaufen müsse, werde der Cours dermaßen fallen, daß das Konsortium bei niedrigem Begebungscours eine Differenz von Millionen in die Tasche stecken werde.

Der Abg. Baare führte aus, daß man, nachdem diese trockene Konsolsfrage einmal angeregt sei, sie nicht vom Standpunkt des Gelehrten, sondern vom praktischen Stand⸗ punkt aus behandeln dürfe. Die Londoner Börse und Finanz⸗ welt würden kaum verstehen, warum man hier über eine so einfache Frage so lange Reden halte. Der Abg. Richter be⸗ Fes nicht, wie die Konsols einen so hohen Cours haben önnten. in Deutschland oder Preußen aber 4 Proz. Der insfuß in England sei eben viel billiger als hier; hieraus erkläre es sich von selbst, daß, wenn gute preußische Papiere in großen Quantitäten zu haben seien, dieselben am Londoner Markt gern gekauft würden. Dieselben hätten früher in England keinen Cours bekommen können, weil sie der Aus⸗ loosung unterworfen gewesen seien, und weil die Eng⸗ länder nicht gewöhnt see die Ziehungslisten zu kontro⸗ liren, ob etwa so und so viel hundert Thaler preußische Pa⸗ piere gezogen seien. Das sei dem großen englischen Publikum, welches Massenkapital anlege, nicht geläufig. Wenn man in England jetzt erfahre, daß hier zu produktiven Zwecken große Kapitalanlagen gemacht würden bei einer so soliden Finan⸗ zirung, wie man sie in Preußen gewohnt sei, so geschehe es, ohne daß der Finanz⸗Minister direkt oder indirekt sich Mühe zu geben brauche, ganz von selbst, daß die ausländische Börse 828 die sicheren preußischen und höher verzinsten Papiere spe⸗ kulire. Wenn das Renten bedürftige Publikum in Preußen ärmer sei als das ausländische und mit 4 Proz. statt der bisherigen 4 ½ Proz. nicht auskommen zu können glaube und deshalb österreichische Karl⸗Ludwigs⸗Bahn⸗Aktien und andere kaufe, so halte er das auch für kein großes Unglück. Er wundere sich nur darüber, daß die Herren Kollegen von der Forjchritapartas solche Fürsorge jetzt für das kapitalanlegende

ublikum trügen, während se doch sonst immer den Standpunkt vertreten hätten, man müsse es der Einsicht des Individuums selbst überlassen, was es zu thun habe und das

ndividuum müsse seine eigenen Erfahrungen aufß eigene osten machen. Die Herren von der Linken sollten ich doch jetzt nicht auf den väterlichen Regierungsstandpunkt stellen. Wenn man jetzt bedenke, daß in London die 3 proz. Konsols al pari ständen und man stelle sich vor, ein Engländer habe eine Einnahme aus seinen Konsols von 12 000 Pfd. Sterl. jährlich, so erhöhe sich diese Einnahme, wenn das Kapital in preuß schen Konsols angelegt werde, auf 16 000 Pfd. Sterl. Sei diese höhere Verzinsung nicht Grund genug für die intelligenten Leute, die ihr Geld unter unsicheren Verhältnissen in China, Japan und der ganzen Welt angelegt Er meine, die Sache sei so natürlich, daß sie ich von selbst verstehe. Politisch sei zu erwägen, daß gegenseitige Schulden zu guten Verbündeten machten. E g⸗ land würde, hätte es einen großen Theil seines National⸗ vermögens in Deutschland angelegt, ein Interesse daran haben, daß es Preußen gut gehe. Die Befürchtung, daß im Kriegs⸗ falle England die Konsols auf den preußischen Markt werfen würde, sei ganz unbegründet, denn im Kriegsfalle sänken die preußischen Konsols auf 85 und 80 und dann fiele es den Engländern nicht ein, ihre Konsols hierherzubringen und zu verkaufen. Nach seiner Ansicht müsse das Haus im Interesse der Nation dafür sorgen, daß für billiges Geld ge⸗ winnbringende Unternehmungen im Inlande errichtet würden. Und dazu zähle er in erster Linie gut geleitete Privatbahnen. Er bitte deshalb die Vorlage anzunehmen.

Der Abg. Richter bemerkte, der Vorredner trete hier als der praktische Mann gegenüber den Gelehrten auf; er rnag demselben aber entgegnen, daß die Ausloosungspflicht nicht erst jetzt, sondern schon 1869 aufgehört habe; der Vorredner

Der Diskont in England betrage gewöhnlich 2 Proz.,

scheine ferner nicht zu wissen, daß die 4 prozentigen Konsols nicht jetzt bloß so hoch ständen, sondern schon früher so hoch gestanden hätten! Der Vorredner scheine nicht zu wissen, daß der Unterschied des Geldpreises zwischen England und Deuts⸗ land früher noch mehr als jetzt bestanden habe. Wenn also früher schon diese Gründe für die Anlage in Konsols be⸗ standen hätten, n. daß die Konsols in England eingeführt seien, so liege klar zu Tage, daß die Sachlage jetzt eine andere sei. Es habe sich bestätigt, was er vorausgesagt habe, daß die Konsols von selbst auf den englischen Markt gedrängt würden. Der Abg. Baare habe mit einer gewissen Lebhaftigkeit bemerkt, daß die Fortschrittspartei, die sonst doch so sehr die Freiheit des Individuums vertheidigte, heute so bevor⸗ mundend auftrete. Er gebe nicht den Leuten an der Börse Rath, sondern der Regierung bei Operationen, die sie vor⸗ nehme; seine verantwortliche Stellung nöthige ihn, die Börsen⸗ verhältnisse in Betracht zu ziehen, weil sie Voraussetzungen des Gelingens und Mißlingens seien Mißlängen die Opera⸗ tionen, so hätten die Steuerzahler die Kosten zu tragen, nicht das Börsenpublikium. Heute beim Steigen des Schwindels sollte man es mit Freuden begrüßen, daß nicht erst nach dem Krach im Parlament davon gesprochen, sondern schon zur rechten Heit gewarnt sei. Vielleicht werde man nachher auch wieder kommen und sagen⸗ das habe alles die Freihandels⸗ partei gethan. Wenn der Abg. Baare endlich auf die Völker⸗ verbrüderung hinweise, zu der das Schuldenmachen führe, so möchte er denselben darauf aufmerksam machen, daß die Ueber⸗ nahme von sehr vielen russischen Schulden bisher noch nicht diese Alliance sehr befördert habe.

Der Abg. von Eynern erklärte, er wüßte nicht, wie es zu verhindern sei, daß große Transaktionen, wie sie bei der Verstaatlichung der Bahnen unvermeidlich seien, anders gemacht werden sollten, als durch ein großes Konsortium. Der Abg. Richter trete hier immer in prophetischer Weise auf. Das sei von sei⸗ nem (des Vorredners) Standpunkt aus nicht schwer. Zu kleinen Vorlagen sage derselbe Ja, im Ganzen aber nehme derselbe den großen Vorlagen gegenüber einen verneinenden Stand⸗ punkt ein. Wo niemals etwas geschaffen werde, könne auch kein Fehler gemacht werden. Es sei da sehr leicht, seiner Partei, die praktisch arbeite, Fehler vorzuwerfen. Es sei ja möglich, daß manche Prophezeiungen, die man an die Ver⸗ staatlichung knüpfe, sich erfüllten, daß das Verkehrs⸗Mini⸗ sterium nicht alle Schwierigkeiten überwinden könne, dann müsse das Haus aber die Schwierigkeiten applaniren und diese Fehler verbessern helfen.

Hierauf ergriff der Finanz⸗Minister Bitter das Wort:

Meine Herren! Ich bin zu meinen Bedauerm noch einmal ge⸗ nöthigt, zur Aufklärung meiner früheren Erklärungen das Wort zu nehmen. Es ist vorher mit Bestimmtheit ausgesprochen worden, daß ich meine Ansicht in Beziehung auf das Aufsuchen des Marktes für die Konsols in England geändert hätte. Als ich mich damals über die Sache aussprach, bezog ich mich auf einige Worte des Hrn. Abg. Baare, die dahin gingen: „es würde cichtig sein, wenn der Hr. Finanz⸗Minister geeignete ausländische Bankhäuser heranziehen, wenn er Zahlstellen etabliren wollte, in den beiden großen Plätzen London und Amsterdam.“ Das war die erste Anregung in dieser Sache, und darauf habe ich wiederholt und bestimmt diejenige Antwort ge⸗ geben, auf die der Hr. Abg. Richter seiners its Bezug genommen hat, dahingehend: „daß ich es nicht im Interesse der preußischen Finanzverwaltung hielte, den auswärtigen Markt aufzus uchen.“ Das ist auch nicht geschehen, weder mittelbar noch un⸗ mittelbar. Es ist nicht geschehen durch irgend eine Handlung des Konsortiums; dieses hat mit dieser Sache gar nichts zu thun gehabt. Die einzelnen Bankhäufer werden ihre eigenen Wege ge⸗ gangen sein; damit hatte aber wieder die Finanzverwaltang ihrerseits nichts zu thun.

Ich möchte also konstatiren, daß dieser Punkt dahin aufgeklärt ist, daß ich den ausländischen Markt nicht aufsuchen wollte, und daß ich ihn auch nicht aufgesucht habe, weder mittelbar noch unmittelbar, sondern daß ich auch heute noch genau auf demselben Standpunkt stehe, wie damals.

Wenn außerdem die Bemerkung gemacht worden ist, daß die preußische Finanzverwaltung von Peh großen Banquiers, die ich nicht noch einmal näher nennen will, abhängig sei oder von ihnen ge⸗ leitet werde, so muß ich bemerken, daß ich viel zu hoch von der Würde der preußischen Regierung denke, als daß ich irgendwie daran denken könnte, die Leitung ihrer Finanzangelegenheiten in die Hände großer Banquiers zu legen.

Der Abg. Baare bemerkte dem Abg. Richter gegenüber, daß in der That die F schlechten wirthschaftlichen Zu⸗ stände durch den Freihandel verschuldet worden seien. Er habe seit einem Dezennium gegen den Börsenschwindel ange⸗ kämpft und er habe stets in seinen Jahresberichten vor dieser schwindelhaften Hausse gewarnt; aber wenn er den Leuten sage⸗ „Ueb rnehmt euch doch nicht in dieser Hausse, sie kann a keinen Bestand haben“, dann antworte man ihm mit dem Lehrsatz der Freihändler, mit dem ehernen Gesetz vom Ange⸗ bot und der Nachfrage, welches die Preise bilde. Hätten die Freihändler durch ihre falsche Wirthschaftspolitik nicht eine so ungeheure Baisse veranlaßt, dann würde man auch jetzt nic die Reaktion dagegen, eine ebenso ungerechtfertigte Hausse

aben. Der Abg. Richter erklärte, der Finanz⸗Minister habe sich auf das Bewußtsein der Würde berufen, welches der Regierung inne wohne. Dieses werde der Regierung aber nichts nützen, wenn sie thatsächlich solche Verhältnisse schaffe, daß die preußischen Finanzen unter die Herrschaft der großen Geldmächte kommen müßten, und dazu sei man jetzt auf dem besten Wege. Der Abg. Baare habe wieder alles Schlechte in der Welt der Frei⸗ handelspartei zur Last gelegt. Derselbe sei in seinen Jahres⸗ berichten erst vorsichtig geworden nach dem Krach. In den Jahren vorher seien seine Werke ausgedehnt worden und hätten eine solche Ueberproduktion von Eisenbahnschienen auptsächlich mitverschuldet, daß, selbst wenn man jährlich underte von Meilen Eisenbahnen in Deutschland bauen wollte, das Doppelte des Bedarfs produzirt werden könne. Zum Glück brauche jetzt Amerika viel Schienen, daher die Preis⸗ steigerung, nicht von der einen Mark Zoll. Wenn man dem Steuerzahler vollständige Freiheit lassen wollte, wie der Abg. Baare wünsche, dann würde derselbe gewiß gar keine Steuern zahlen wollen. Er (Redner) sei dazu hier, den Steuerzahler vor einer zu großen Steuerlast zu bewahren, und müsse des⸗ halb gegen Finanzoperationen kämpfen, die eine solche herbei⸗ zuführen geeignet seien. Der Abg. von Eynern werfe ihm Pro⸗ phezeiungen vor. Die Abgeordneten sollten allerdings vor⸗ her die Wirkungen der Gesetze ermessen, nicht erst klug sein, wenn sie vom Rathhaus herunterkämen. Heute sei seine Partei allerdings in der Negative, aber es sei noch nicht lange her, wo er und seine Freunde mehr als die Konserva⸗ tiven positiv an der Gesetzgebung mitgewirkt hätten. Die Negative habe ihn nie gereut, wohl aber oft die Positive, denn was bage einmal schlecht gemacht habe, sei oft nicht wieder zu ver⸗ essern.

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Realrechte geltend zu machen haben, werden

Der Abg. Rickert bedauerte, daß der Abg. Baare wiede den gesammten jetzigen Nothstand den Freihändlitn in die Schuhe geschoben habe. Diese Behauptung sei absolut haltlos. Im Jahre 1873 hätten die Bundesregierungen die Aufhebung der Eisenzölle gewollt. Der in seiner Majorität 1ea frei⸗ händlerische Reichstag sei es gewesen, der aus Rücksicht für diese 88b und im Vertrauen auf das Kompromiß, daß die Eisenindustriellen dann auch nicht die Wiedereinführung von Eisenzöllen beantragen wollten, nicht so vorgegangen sei und dieser Industrie eine weitere Frist gewährt habe. Habe man das Alles vergessen? Habe man die Hymnen vergessen, welche auch die Konservativen auf den Aufschwung der In⸗ dustrie unter dem freihändlerischen Minister Delbrück ange⸗ stimmt hätten. Nun solle seine Partei der Sündenbock für Alles sein. Die Preiserhöhung komme durch die Ankäufe Englands und Amerikas, sonst würde trotz des Schutzzolles die Eisenindustrie noch ebenso darniederliegen wie früher. Man ollte dem Volke die Thatsachen richtig darstellen und in das

arlament nicht Schlagworte einführen, die dem Wissenden gegenüber doch nichts nützten.

„Der Abg. Baare erklärte die Behauptungen des Abg. Richter über den Bochumer Verein für absolut unrichtig. Dieser Verein habe nach dem französischen Kriege seine Werke nicht in Bezug auf die Produktionsfähigkeit ausgedehnt, son⸗ dern um das Fübrilat in sich zu verbessern. Zu diesem Zwecke habe derselbe Hochöfen gebaut und 3 Millionen Mark für humane Zwecke zu Gunsten der Arbeiter ausgegeben. Zahlen habe er nicht hier, denn er habe mit dem Abg. Richter eine andere Gelegenheit für diese Debatte verabredet gehabt.

Der. Abg. Richter bemerkte, daß der Vorredner selbst seine persönlichen Verhältnisse zuerst durch Bezugnahme auf seine Jahresberichte in die parlamentarische Debatte gebracht und ihn dadurch zu einer Entgegnung provozirt habe. Der⸗ selbe habe auch die Vermehrung der Hochöfen zugestanden.

i wurde die Diskussion geschlossen und §. 2 nach der Vorlage unverändert angenommen, ebenso die §§. 3 —7; diese lauten:

§. 3. Die Staatsregierung wird in Gemäßheit der im §. 1

gedachten Verträge ferner ermächtigt, die Mittel zur Deckung:

1) der den Aktionären der Rbheinischen Eisenbahngesellschaft beim

Umtausch ihrer Aktien zu gewährenden baaren Zuzahlung von

1 122 930 aus demjenigen Fonds, welchen die Rheinische Eisen⸗

bahngesellschaft bisher aus den Betriebsüberschüssen früherer Jahre

zurückgelegt und der Verfügung der Generalversammlung der

Aktionäre vo behalten hat (Fonds zur Ergänzung der Dividende),

2) der den Aktionären der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisen⸗

bahngesellschaft bei der Abstempelung ihrer Aktien zu gewährenden

baaren Zuzahlung von 600 000 aus dem Reservefonds und

Extrareservefonds und den durch diese Fonds nicht gedeckten Rest

aus dem Erneuerungsfonds der genannten Gesellschaft zu ent⸗

nehmen. Im Uebrigen bleibt die Verwendung folgender Fonds der Rheinischen Eisenbahngesellschaft nach Abzug der daraus nach §. 9 letzter Absatz des bei §. 1 Nr. 1 gedachten

Vertrages etwa zu gewährenden Abfindungen, 1) des allgemeinen

Reservefonds, 2) des Spezialreservefonds für die Eisenbahn Call⸗

Trier, 3) der Reservefonds zur Zahlung von Alimenten an Ver⸗

letzte und Hinterbliebene, 4) des Erneuerungsfonds, 5) des Fonds

zur Ergänzung der Dividende, 6) des Kurs⸗ und Zinsgewinn⸗ fonds, welcher durch An⸗ und Verkauf fremder Effekten entstanden ist, 7) des Agiogewinnfonds, welcher durch die Begebung von

Aktien und Obligationen der Gesellschaft über den Nennwerth, nach Abzug der Agioverluste entstanden ist, 8) des Fonds zur Amorti⸗ sation des Anlagekapitals der Strecke von Cleve bis zur Landes⸗ grenze in der Richtung auf Zevenar, 9) des Reservefonds für streitige Ansprüche (Delkredere onds), sowie des Erneuerungsfonds der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahngesellschaft der Ver⸗ fügung durch besonderes Gesetz vorbehalten.

„S. 4. Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der für die Bauaue führung derjenigen Bahnstrecken erforderlichen Mittel, für welche den im §. 1 bezeichneten Eisenbahnunterneh⸗ mungen die Konzession zum Bau und Betriebe verliehen ist, an Stelle des für die Ausführung derselben zu begebenden Anlage⸗ kapitals, sofern sich die weitere Begebung als unthunlich oder nach dem Ermessen des Finanz⸗Ministers als nachtheilig erweisen segte 11“ chreibungen zu dem Betrage von 33 872 800 auszugeben.

§. 5. Der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Finanz⸗

Minister werden ermächtigt, demnächst die Auflösung der Rheini⸗ schen und der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahngesellschaft nach Maßgabe der im §. 1 bezeichneten Verträge herbeizuführen und bei der Auflösung innerhalb der in §. 2 bezeichneten Summen den Kaufpreis für den Erwerb der Bahnen zu zahlen. Der Finanz⸗Minister wird ferner ermächtigt, die bisher begebenen An⸗ leihen dieser Gesellschaften zum Betrage von 272 128 800 ℳ, so⸗ weit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung 8 ziehungsweise zum Umtausche gegen Staatsschuldverschreibungen zu kündigen, auch die hierzu erforderlichen Geldbeträge durch Ver⸗ äußerung eines entsprechenden Betrages von Staatsschuldverschrei⸗ 1i Fest g 8

. 6. Ueber die Ausführung der im §. 5 getroffenen Bestim⸗ mungen hat die Staatsregierung dem Landtage besede füm. lage des Etats der Eisenbahnverwaltung Rechenschaft zu geben.

.7. Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen e der Kündigung und zu welchen Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen (§§. 2, 4 und 5) beltimmt, soweit nicht durch die im §. 1 angeführten Verträge Bestimmung getroffen ist, der Finanz⸗Minister. Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe, wegen Annahme derselben als pupillen⸗ und deposital⸗ mäßige Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vor⸗ schriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetzsamml. S. 1197) zur Anwendung.

§. 8 lautet nach der Regierungsvorlage:

„Jede Verfügung der Staatsregierung über die im §. 1 be⸗ zeichneten Eisenbahnen (beziehungsweise Eisenbahntheile) einschließ⸗ lich derjenigen Betheiligung an dem Unternehmen der Braun⸗ schweigischen Eisenbahngesellschaft, welche dem Staate durch den Erwerb des Unternehmens der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisen⸗ bahngesellschaft zufallen wird, durch Veräußerung, bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtags. Alle dieser Vorschrift entgegen einseitig getroffenen Verfügungen sind rechtsungültig.

Hierzu hatte die Kommission folgenden Zusatz beantragt:

„Die Staatsregierung kann bei een n 2 nach 5 Uebergange des Eigenthums des Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahnunternehmens auf den Staat in der Generalversammlung der Braunschweigischen Eisenbahngesellschaft zustehenden Stimm⸗ rechtes Anträgen auf Erhöhung des Grundkapitals oder Anleihe⸗ kapitals nur mit Genehmigung der Landesvertretung zustimmen.“

Der Abg. Dr. Hammacher beantragte in dem Zusatze der

Kommission die Worte zu streichen: „Nach dem ege terder des Eigenthums des Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗ unternehmens auf den Staat.“

Mit diesem Antrage wurde §. 8 nach dem Kommissions⸗ bes en- angenommen, ebenso die §§. 9 und 10 unverändert, welche lauten: ,

§. 9. Bis zu einer anderweiten gesetzlichen Regelung der Kom⸗

munalbesteuerung der Eisenbahnen finden die bisherigen gesetzlichen Beftimmungen über die Verpflichtung der Privateifenbahnen zur Zahlung von Kommunalsteuern auf die im §. 1 bezeichneten Eisen⸗ bahnen auch nach dem Uebergange derselben in das Eigenthum 84⸗ in gleicher Weise, wie bis zu diesem Zeitpunkte An⸗ endung. §. 10. Die Ausführung dieses Gesetzes wird, soweit solche nach den Bestimmungen der §§. 2 bis 7 nicht durch den Finanz⸗ Se erfolgt, dem Minister der öffentlichen Arbeiten über⸗ ragen. iermit war die zweite Berathung dieses Gesetzentwurfs beendigt.

Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend den Ankauf der im Großherzoglich hessi⸗ schen Gebiet belegenen Strecke der Main⸗Weser⸗ Bahn. Der Abg. Bork empfahl den Entwurf zur Annahme. Auf den Antrag des Abg. Dr. Hammacher beschloß das Haus, die Vorlage an die Eisenbahnkommission zu überweisen.

Spodann trat das Haus in die erste und zweite Berathung

eines Gesetzentwurfes, betreffend das Höferecht in der Provinz Hannover, ein.

Der Abg. von Bennigsen bat, den Gesetzentwurf, welcher den Wünschen der Provinzialvertretung entgegenkomme, ohne große Diskussion anzunehmen. Das Höferecht beschränke den Besitzer in seiner Dispositionsfreiheit nicht im Geringsten. Es bleibe ihm völlig freigestellt, ob derselbe seinen Hof in die Höferolle eintragen lassen wolle oder nicht, und auch im Falle der Eintragung bleibe demselben die freie Verfügung bei Lebzeiten und für den Todesfall. Der Entwurf erreiche also den Effekt der Sicherung des mittleren und kleinen Grund⸗ besitzes unter voller Wahrung der Dispositionsfreiheit.

Der Abg. Dr. Windthorst schloß sich diesen Ausführungen vollkommen an; das Gesetz werde in Hannover mit großer Befriedigung aufgenommen werden.

Der Abg. Parisius erklärte, daß, wie schon früher be⸗ merkt worden sei, das Haus auf einen erfolgreichen Wider⸗ stand stets verzichten müsse, sobald die Abgg. Windthorst und von Bennigsen über eine Vorlage einig seien. Er wolle aber doch wenigstens erklären, daß ihm und seinen Freunden es nicht als angezeigt erscheine, eine Art von Fideikommiß für den Grundbesitz vom Bauernstande auf jeden Arbeiter auszu⸗ dehnen, der ein Haus besitze.

„Der Abg. Dr. Windthorst dankte dem Vorredner für seine Resignation; im hannoverischen Höferecht sei übrigens vom ideikommiß keine Rede. Er empfehle dem Vorredner eine Fußreise durch Hannover, dann werde derselbe reichlich Ge⸗ egenheit finden, sich von der Vorzüglichkeit des hannoverischen Höferechts zu überzeugen.

Die Abgg. Lauenstein und Grumbrecht traten für die Vor⸗ lage ein, deren Vorzug darin bestehe, daß sie das Höferecht auf jeden Hof und auf die ganze Provinz ausdehne.

Nachdem die Generaldiskussion geschlossen und der Gesetz⸗ entwurf in zweiter Lesung ohne Debatte unverändert ange⸗ nommen war, vertagte sich das Haus um 4 Uhr.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt ann die Königliche Expedition des Deutschen Rrichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

9. Sh r. Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

sIZaf errate für den Deutschen Reichs⸗ u. Königl. Deffen tlich er Anz eiger. nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

Grosshandel.

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

In der Börsen-

beilage. R

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoneen⸗Bureaus.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl. Verkaufsanzeige und 1

Aufgebot.

melden.

kündet werden.

klusion, spätestens im Versteigerungetermine anzu⸗

wird am 11. März 1880 nach Schluß steigerung in unserem Gerichtsgebäude, Termins⸗ zimmer, von dem unterzeichneten Amtsrichter ver⸗

über Ertheilung des Zuschlages der Ver⸗ die Versicherten erfolgen wird.

stehenden Termine zu melden, widrigenfalls er mit seinen Ansprüchen unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens präkludirt werden und die Amorti⸗ sation der Police Behufs neuer Anfertigung für

Stettin, den 1. Dezember 1879. Königliches Landgericht.

am 15. April 1880 Vormittags 11 Uhr, im Terminszimmer Nr. 7 anstehenden Termine zu melden und sein Recht näher nachzuweisen, widrigen⸗ falls das Buch für kraftlos erklärt und dem Ver⸗ lierer ein neues an dessen Stelle ausgefertigt wer⸗ den soll.

Dramburg, den 24. Januar 1880.

vor dem Amtsrichter in unserem Ge⸗ 12

Auf den Antrag des Kaufmanns H. W. Engel⸗ hardt in Braunschweig gegen den Bäckermeister H. Spohr in Hameln und dessen Ehefrau, wegen Wechselforderung, wird zum Zwecke des Zwangsver⸗ kaufs des an der Osterstraße in Hameln unter Nr. 34 belegenen Wohnhauses nebst Zubehör Termin auf

Sonnabend, den 1. Mai 1880,

Morgens 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte angesetzt.

In demselben haben sich auch alle Diejenigen zu melden, welche an dem Verkaufsobjekt Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, widri⸗ genfalls das Recht im Verhältniß zum neuen Er⸗ werber verloren geht.

Der Ausschlußbescheid wird nur an die Gerichts⸗ lase chee und in dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger

erirt.

Hameln, den 30. Januar 1880. 3

Königliches Amtsgericht I.

Kern.

”020) Nothwendiger Verkauf.

Die den Benefizialerben der verstorbenen verehe⸗ lichten Häusler Johanne Eleonore Brüchner, ge⸗ borene Vorwerk aus Dubrau gehörige Häusler⸗ nahrung Nr. 61 Dubrau soll zum Zwecke der Thei⸗ lung im Wege der Zwangsversteigerung

am 11. März 1880, Vormittags 9 Uhr,

richtsgebäu erminszimmer, verkauft werden. Zu dem Grundstück gehören 3 Ar 60 Quadrat⸗ eter der Grundsteuer unterliegende Ländereien und ist dasselbe bei der Gebändesteuer nach einem Nutungswerthe von 12 veranlagt. Der Auszug aus der Steuerrolle, die neueste be⸗ glaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, die beson⸗ ders gestellten Kaufbedingungen, etwaige Abschätzun⸗ gen und andere das Grundstück betreffende Nach⸗ weisungen können in unserer Gerichtsschreiberei während der Amtsstunden eingesehen werden. 1t Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra er⸗

Zugleich wird zu diesem Termine der seinem Aufenthalte nach unbekannte Pferdeknecht Louis Brüchner hierdurch öffentlich vorgeladen.

Priebus, den 2. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. Go bel.

180050) Heffentliche Ladung.

Die verehelichte Porzellandreher Scharon, Amalie, geb. Schmidt, aus Königszelt, Kreis hat unter dem 24. September 1879 bei dem Königlichen Kreisgericht zu Schweidnitz gegen ihren Feese Porzellandreher Karl Scharon, unter der Behauptung, daß dieser sie am 6. Februar 1873 böslich verlassen habe, auf Treu⸗ nung der Ehe geklagt.

Zum Zweck der Beantwortung dieser Klage haben wir einen Termin auf den 12. Mai 1880, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor Herrn Gerichts⸗Assessor Callomon, in dem Terminszimmer Nr. 24 des Land⸗ gerichtsgebäudes hierselbst anberaumt.

Der seinem jetzigen Aufenthalte nach unbekannte Porzellandreher Karl Scharon, früher in Königs⸗ zelt, wird hiermit aufgefordert, in diesem Termine persönlich zu erscheinen, widrigenfalls die Behaup⸗ tungen der Klage für zugestanden erachtet werden 2 gegen denselben was Rechtens erkannt werden

Schweidnitz, den 12. Januar 1880.

önigliches Landgericht. II. Civilkam

Aufgebot.

Die von der Direktion der Lebens⸗Versicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft „Germania“ in Stettin unter dem 11. Mai 1864 ausgestellte Police Nr. 51 961, durch welche die gehicht⸗ Gesellschaft dem Schneider⸗ meister Carl Christian Friedrich Fink und dessen Ehefrau Louise Wilhelmine, geb. Schneider, zu Berlin, beziehungsweise dem Letzklebenden von ihnen die Summe von 500 Thlr. = 1500 ℳ, zahlbar nach dem Tode des Erstversterbenden, versichert hat, ist den Versicherten verloren gegangen. Wer an diese Police als Eigenthümer, Erbe, Cessionar, Pfand⸗ oder sopftiaen Briefinhaber Ansprüche zu machen haben sollte, wird aufgefordert, sich mit den⸗ selben bei uns und zwar spätestens in dem am 19. März 1880, Vormittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 28,

1

8899] Aufgebot. Todeserklärung

des vormaligen Oekonomen Georg Adam Bullmer von Markt Ippesbeim betreffend.

Bullmer, Georg Adam, vormaliger Oekonom in Markt Ippesheim, geboren am 1. Juni 1826, für welchen dahier Vermögen verwaltet wird, ist vor etwa 14 oder 15 Jahren nach Amerika ausgewan⸗ dert, und ist seit dieser Zeit keine Nachricht über dessen Leben anher gelangt.

Auf Antrag des Bruders Leonhard Bullmer und Genossen ergeht nunmehr die Aufforderung:

a. an den genannten Georg Adam Bullmer, sich

spätestens in dem auf Deßergg den 18. November 1880, ormittags 9 Uhr, vor demselben festgesetzten Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich anzumelden, widrigen⸗ falls er für todt erklärt wird, an die Erbbetheiligten, ihre Interessen in dem Aufgebotstermine wahrzunehmen, an alle Diejenigen, welche von dem Leben und Aufenthalt des Verschollenen Wissenschaft 8 Seen hierüber bei Gericht Mittheilung zu 8 machen. 8 Uffenheim, den 2. Februar 1880. 8 Der K. Oberamtsrichter. vven

In Gemäßheit des §. 187 dex Reichs⸗Civil⸗Pro⸗ zeß⸗Ordnung wird dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Uffenheim, den 2. Februar 1880. Gerichtsschreiberei des E Uffenheim.

Herbst, Kgl. Gerichtsschreiber.

180091] Bekanntmachung

Der Dachdecker Carl Krüger zu Falkenburg hat angezeigt, daß ihm das auf seinen Namen lautende Sparkassenbuch der Dramburger Kreis⸗Sparkasse Nr. 6258 über 260 63 abhanden gekommen sei. Auf seinen Antrag wird hiermit ein Jeder, welcher an dem verlornen Sparkassenbuch irgend ein Anrecht zu haben vermeint, aufgefordert, sich bei dem unt Gericht, und spätestens in

8

mit aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗

vor dem Herrn Landgerichts⸗Rath Gerstäcker, an⸗

dem

[2990]

anau, Verklagten,

beträge:

c. 3400 nebst 60 %

Hananu, den 29. Januar 1880.

Lang. Bösser.

[2986]

= 4, 27, 32 H. oder 1330 = Bekedorfer Gemarkung

sind, verliert, spätestens im Aufgebotstermin: den 24. März d. J. dahier geltend zu machen. Rodenberg, den 28. Januar 1880. FFnigliches Amtsgericht. Berner.

Königliches Amtsgericht.

5 Antrag Fürstlich Schaumbur Rentkammer zu Bückeburg werden alle Diejenigen, welche Rechte an dem Grundstück K. Col. 2. 50. 17 A. 26 R. eltend machen zu können vermeinen, aufgefordert, solche beim Rechtsnachtheil: daß nach Ablauf der Frist der Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbuche eingetragen werden wird, und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher, im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs, das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen kann, und daß er sein Vorzugsrecht gegenüber Den⸗ jenigen, deren Rechte innerhalb der Ausschluß⸗ frist angemeldet und demnächst auch eingetragen

In Sachen des Kaufmanns Isidor Salomon zu Schwerin, Klägers, gegen den Fritz Weber in wegen Wechselforderung

ktenz. VI. Nr. 1272 von 1879 hat der Kläger beantragt, den Verklagten nach Wechselrecht und im Wechselprozeß zur Zahlung der nachstehenden Wechsel⸗

a. 600 nebst 6 % Zinsen d. d. 30./9. 78, b. 1400 nebst 6 % d. d. 30./9. 78, insen d. d. 30./9. 78. d. 1600 nebst 6 a% Zinsen d. d. 30./9. 78. e. 7500 nebst 6 % Zinsen d. d. 15./9. 78, schuldig zu erkennen ref. exp. und ist zur öffent⸗ lichen mündlichen Verhandlung Termin auf den 24. März 1880, Morgens 10 Uhr, anberaumt, wozu Beklagter unter Androhung der gesetzlichen Rechtsnachtheile geladen wird.

Königliches Landgericht. Civilkammer Varnhagen.

g⸗Lippischer