1880 / 33 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Mamburg, 5. Februar. (W. T. B.) Getreidenarkt. Weizen loco ruhig, Roggen loco und auf Termine fest. Weizen pr. April-Mai 227 Br., 226 Gd., pr. Mai-Juni 228 Br., 227 Gd., Roggen pr. April -Mai 163 Br., 162 Gd., pr. Mai-Juni 163 Br., 162 Gd. Hafer fest. Gerste ruhig. Rüböl still, 10co 57, pr. Mai 56 ½. Spiritus ruhig, pr. Februar 53 ¼ Br., pr. März-April 52 ½ Br., per April-Mai 51 ¼ Br., pr. Mai- Juni 51 ¼ Br. Kaftee ruhg Umsatz 1000 Sack. Petroleum fest, Standard white loce 7,20 Br., 7,10 Gd., pr. Februar 7,10 Gd., pr. Wärz- Aprll 7,50 Gd. Wetter: Schön.

Pest, 5. Februar. (W T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco und Termine fester, 8 Frühjahr 14 62 Gd., 14,65 Br. Hafer per Frühjahr 7,65 Gd., 7,70 Br. Mais pr. Mai-Juni 8,65 Gd., 8,70 Br. Kohlraps pr. August- September 13 ½. Wetter: Kalt.

Amsterdamn, 5. Februar. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen pr. März 334, oggen pr. März 193, pr. Mai 197. Rüböl pr. Mai 33 ½. 8

Amsterdam, 5. Febzuar. (W. P. B.)

Bancazinn 57.

Antwerpen, 5. Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt. (sSchlussbericht.) Weize Roggen ruhig. Hafer vernachlässigt. Gerste befe-tigt. 8 Antwerpen, 5. Febru r. (W. T. B.) Petroeleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss, oco 18 ¾ bez. und Br., pr. Wärz 18 bez., 18 ¼ Br., pr. April 18 bez., 18 ½ Br., pr. September 19 ¾ Br. Fest. 8 London, 5. Februsr. (W. T. B.)

An der Küsts angeboten 21 Weizenladungen.

Havannazucker Nr. 12 26. Matt.

Liverpool, 5. Eebruar. (W. T. B.)

Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Ruhig. Middl. amerikavische März-April-Lieferung 73 ⁄16, April-Mai-Lieferung 7 22 d.

Liverpool, 5. Februar. (W. T. B.) (Offizielle Notirungen.) 8— Upland good ordinary 613⁄16, do. low middling 71⁄16, do. middl. 7 316, Mobile middling 73⁄16, Orleans good ordinary 7, do. Ilow middling 75⁄16, do. middling 75⁄16, do. middling fair 7 ⅛, Pernam fair 75⁄16, Maceio fair 7 ⅛, Maranham fair 7 ⅜, Egyptian brown middling 5 ¼, do. de. fair 7 ¼, do. do. good fair 7 ⅝, do. white fair 7 ⅛, do. do. good fair 7 ¼, Smyrna fair —, M. G. Broach fair 515⁄18, Dhollerah middl. 4 36, do. good middl. 411⁄16 do. middl. fair 5 ¾%, do. fair 5 ¾, do. good fair 6 q½, do. good 6 ⅛½, Omra fair 6, do. good fair 6 ½, do. good 6 ⅜, Scinde fair 415⁄16, Bengal good fair 55⁄16, Madras Tinnevelly good fair 6516, do. Western

auf Termine fest.

behauptet.

e Februar. (W. 2 B.) olle unverändert, in wollenen Garnen mässiger Verkehr, wol- lene Stoffe flau. u““

Paris, 5. Februar. (W. T. B.) .

Rohzucker ruhig. Nr. 10/13 pr. Januar pr. 100 Kilogr. 60,25, 7/9 pr. Februar pr. 100 Kilogr. 66,00. Weisser Zueker weicheni, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Februar 68,50, pr. März-April 68,50. pr. Mai-August 68,00.

Paris, 5. Februar. (W. T. B.)

Produktoenmarkt. Weizen fest, pr. Februar 32,50, pr. März 32,25, pr. Mai- Juni 32,00, pr. Mai-August 31,00. Mehl fest, pr. Februar 67,50, pr. März 67,50, pr. Mai Juni 67,25, pr. Mai-August 66,50. Rüböl behauptet, pr. Februar 79 25. pr. März 79,75, pr. Mai-August 81,00, per September-Dezember 83,00. Spiritus fest, pr. Februar 72,00, pr. März 71,75, pr. April 71,50, pr. Mai-Angust 69,75.

New-Nork, 5. Februar. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-Xork 13, do. in New-Orleans 12 ⅛. Petroleum in New-York 7 Gd., do. in Philadelphie 7 ¼ G., rohes Petroleum 7, do. Pipe line Certificats 1 D. 10 C. Mehl 5 D. 60 C. Rother Winterweizen 1 D. 45 C. Mais (old mixed) 62 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 %⅞. Kaffee (Rio-) 14 v. Schmalz (Marke Wilcox) 8 ½, do. Fairbanks 8 8. Speck (shert clear) 7 ¼ C. Getreidefracht 3 ½.

Rio de Juneiro, 4. Februar. (W. T. B.)

Wechselcours auf London 23 ½, do. auf Paris 412. Tendenz des Kaffeemarktes: Weichend. Preis für good ficst 5900 à 6050. Durch- schnittliche Tageszufuhr 6000 Sack. Ausfuhr nach Nordamerika 8000, do. nach dem Kanal und Nord-Europa 18 000 Sack, do. nach dem Mittelmeer 3000 Sack, Vorrath von Kaffee in Rio 345 000 Sack.

Berlin, 5. Februar. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gericht- lichem 12xator.) Die Umsätze in beendeter Woche waren mässig, Preise unsicher, aber nicht besver. Roheisen: der Glasgower Ma- kt verkebrte in schwacher Haltung mit niedrigeren Notiruangen für Verschiffangseisen und Warrants, obgleich in letzter Woche 8413 Tons mehr verschifft sind als in der korrespondirenden Woche v. J. Middlesbro-Eisen ist unverändert. Hier ist der Bedarf in Roheiseu noch immer unerheblich, weil in den grösseren Fabriken noch auf längere Zeit der Vorrath reicht und gelten gute und beste Marken schottisches Roheisen 9,60 à 10 50 und englisches 9,00 à 9,40 pro 100 kg. Eisenbahnschienen zum Verwalzen 12,00 à 12,50; Walzeisen 18,00 à 19,00, und Bleche 25,00 à 26,00 pro 100 kg; Kupfer ruhig, englisches und australisches und Mansfelder 163.00 à 165,00 pro 100 kg. Zinn schwächer, Banca 200,00 à 201,00 und prima engl. Lammzinn 200,00 à 202,00 pro 100 kg. Zink ohne Umsatz, gute und beste Marken schlesischer Hüttenzink 42,00 à 43,00 pro

Qualität bis 70,00 pro 40 hl, schlesischer und westfälischer Schmelz-

Koks 3,00 à 3,40 pro 100 kg frei hier.

Frankfurt a. M., 5. Februar. (Getreide- una Produkten-

Bericht von Joseph Strauss.) Die Offerten von Weizen ab Um-

gegend haben etwas zugenommen, Preise gingen 15 20 her- unter; eine gewisse Zaghafrigkeit bleibt jedoch bei den Käufern und Verkäufern zurück. Der Umsatz war nicht von Bedeutung.

Der alte Uebelstand der Geschäftslosigkeit und Mattigkeit scheint

fortGauern zu wollen; bei den grösseren Müllern besteht wenig Kauflust, obgleich die Forderungen für fremden Weizen eher billi- ger lauteten; auch ist die Nachfrage von Elsass-Lothringen wieder erloschen. Bei geringen Schwantungen bleibt Weizen frei hier 24 ½ ℳ, ab Umgegend 23 ¼ - ¾³ Roggen charakterisirte sich zu Anfang der Woche wieder durch eine recht flaue Stimmang; später brachten die festeren Berichte von den leitenden Märkten zwar etwas angenehmeren Ton, jedoch konnte man zu unseren Coursen nicht willig verkaufen, Ia. Roggen noch immer 20 ½ ℳ, St. Petersbarger 18 ¾ ℳ, Nikolsjeff 18 ½¼ ℳ] Der Lokalverkehr in Gerste hat an Umfang nicht gewonnen; vom Mittel-Rhein ist wieder etwas mehr Bedarf aufgetaucht, an den die Erwartung einer endlichen Belebung des Geschäfts geknüpft wird. Ia. Gerste 20 21 ℳ, Mittel- Qualitäten 18 19 ℳ, geringe Sorten 16 17 Ueber Hafer ist wenig zu berichten, die Stimmung war lustlos und der Handel unbedeutend; für wirklich feine Qualitäten bleibt der Cours 15 ½ 15,60 unverändert; mittlere und ganz geringe Sorten erfuhren eine Preisreduktion 12 14 ½ In Hülsen- früchten war das Geschäft nicht von Bedeutung. Am Mehl- markt herrschte auch in der abgelaufenen Woche die bisherige Stille weiter fort; in feineren Sorten haben keine nennenswerthen Abschlüsse stattgefunden, auch Berliner Roggenmehl 0/1 hat keine grösseren Umsätze aufzuweisen, und einzelune Transaktionen, die ge- macht wurden, konnten pur zu etwas ermässigten Preisen geschehen;

letzter Cours für 0/1 25 ab Berlin. Futterstoffe, pament-

lich Weizenschaalen und Roggenkleie hatten unter dem Einfluss

steigender Tendenz sehr lebhafte Frage; namhafte Umsätze fanden besonders in grober Weizenkleie ru steigenden Preisen statt. Für Mais (Welschkorn) herrscht die gleiche Verstimmung wie in der Vorwoche; der Abzug ist unbefriedigend, letzter Gours 14 ¾ Raps und Rüböl ruhig.

Berlln, 5. Februar. Die Marktproise des Kartoftel-Spiritus per 10,000 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei bier ins Haus ge- lefert, waren auf hiesigem Platze

am 30. Januar 1880 60,0 2, Veobrnar 11“

2*

2 2

ohne Fass.

fair 57/16, do. do. good fair 5 ⅞. Glasgow, 5. Februar. (W. IT. B.)

Roheisen. Mixed numbres warrants 67 sh. 4 sd. bis 68 sh.

100 kg. Blei fest, Harzer, Sächsisches und Schlesisches 39,50 5. 40,00 pro 100 kg. Kohlen und Koks fest, Schmiedekchlen pach

.v . 60,1 1“ Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ haus. 35. Vorstellung. Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. von Voggenhuber, Frl. Brandt, Hr. Fricke, Hr. Nie⸗ mann, Hr. Betz.) Anfang halb 7 Uhr. Schauspielhaus. 37. Vorstellung. Gräfin Lea. Schauspiel in 5 Akten von Paul Lindau. In Siige gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang halb r.

Sonntag: Opernhaus. 36. Vorstellung. Romeo und Julia. Große Oper 5 Akten mit Tanz nach Shakespeare, von Jules Barbier und Michel Carré. Musik von Gounod Ballet von Paul Taglioni. (Fr. Mallinger, Hr. Ernst.) Anfang 7 Uhr.

E11“ 38. Vorstellung. Egmont. Trauerspiel in 5 Akten von Goethe. Musik von L. van Beethoven. Anfang halb 7 Uhr.

Wallner-Theater. Sonnabend: Zum 1. M.:

Der jüngste Lieutenant. Posse mit Gesang in Akten von Ed. Jacobson. Musik von G.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonnabend: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Consuello de Labrujere vom Theater della Scala in Mailand. Zum 48. Male: Die letzten Tage von Pompeji. Großes Ausstattungsstück mit 2 Ballets in 12 Bildern, frei nach dem gleichnamigen Bul⸗ werschen Roman von Carl Ludwig. Musit von C. A. Raida. Ballets von Brus. In Scene ge⸗ .“ Emil Hahn. Parquet 3 Gallerie

—— Residenz-Theater. Sonnabend: 8. Gastspiel der Fr. Marie Niemann⸗Seebach. Mutter und Feln. Schauspiel in 5 Akten von Ch. Birch⸗ 1 .

Krolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun.

Sonnabend: Sport. Schwank in 4 Akten v .28 1as hcsana V1 f

Sonntag: „Einmalige Eröffnung der Gro Weihnachts⸗Ausstellung: Sport. Schwank in vhm 8 85 nf. d. Concerts u. Eröffnung der Ausstellung 4 ½, der Vorstellung 7 Uhr. ö“ Dienstag, den 10. Februar. (Fastnacht.) Grand DBal masdué et paré. Bestellungen auf ge⸗ schlossene Zimmer und Logen werden täglich an der Kasse entgegengenommen. v

National-Theater. Tell.

Sonnabend: Wilhelm

Germania-Theater. Sonnabend: Zum 10. M:

Der stolze Heinrich. Posse in 3 Akten von Jacob und Wilken. Musik von Michaelis.

Sonntag: Nachmittags 4 Uhr: Volks⸗ u. Schüler⸗ vorstellung. Parquet 50 ₰. Die Räuber. Trauer⸗ spiel von Fr. von Schiller.

Abends 7 ½ Uhr: Gastspiel des Hrn. Wilhelm Köhler. Zum 11. Male: Der stolze Heinrich. Posse in 3 Akten von Jacobson und Wilken. Musik von Michaelis.

8

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Zum

63. Male: Der Rattenfänger von Hameln. Phantastisches Volksstück mit Gesang 1n 088 Bil⸗ dern von C. A. Goerner. Musik von E. Caten⸗ husen. Lebende Bilder: „Morgen, Mittag, Abend und Nacht“ nach Ludwig Richter. (Heinz, der Rat⸗ tenfänger: Hr. Haßkerl als Gast.) Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Sonntag: Nachmittags⸗Vorstellung: Das Stif⸗

(Bertha Scheffler: Frl. E. Friedemann, als erstes Debüt). Anfang 4 Uhr. Kleine Preise: I. Parquet 75 u. s. w.

Sonntag u. folg. Tage:

Der Rattenfänger von Hameln. 1

Circus Renz. Markthallen Carlstraße. Sonnabend, Abends 7 Uhr: Parade⸗Gala⸗Vor⸗ stellung. Die eisernen Ritter. Ali, arab. Schimmelhengst von seltener Schönheit, als Feuer⸗ pferd dressirt und vorgeführt von H. Fr. Renz. Großes chinesisches Fest.

Sonntag 2 Vorstellungen, um 4 und 7 Uhr.

In den nächsten Tagen Auftreten des Sennor

Ortego mit Ligero. E. Renz, Direktor.

Familien⸗Nachrichten.

[3205] g. In der Streitsache des Ludwig Reck, K. Seconde⸗Lieutenants in Landshut, als zli treters seiner Ehegattin Elise, gebornen Granz von Tölz, gegen elese n 8 P

Wilhelm Behringer, .

z. Zt. unbekannten Aufenthaltes, wegen Hypothekzinsenforderung, wird Wilhelm S vbr Königl. Advokaten Putz in München als klägerischen Vertreter in der Sitzung d önigl. d⸗ gerichts München II. Civilkammer II. E“

vom Dienstag, den 4. Mai 1880,

ündlichen Verhandlung der Kl greüen 8 879 gel zur mündlichen Verhandlung der Klage vom 11. Dezember 1879 geladen und aufgefordert, ei i diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Die Klage ist baran gestützt, zug dem nen bet Hs. Nr. 3882. ½ Restaurationshotel am Bahnhof zu Tölz für die Posthalterstochter Elise Granz von Tölz, nunmehr verehelicht mit dem Sekonde⸗Lieutenant Ludwig Reck in Landshut, ein zu 5 % verzinsliches Muttergut von 10 000 Fl. = 17 142 86 hypothekarisch versichert sei, daß aus diesem Kapitale die Zinsen vom 1. Mai 1878 bis 1. November 1879 im Gesammtbetrage zu 1285 71 im Rückstande seien, daß als Besitzer des verpfändeten Anwesens der Beklagte Wilhelm Behringer im Hypothekenbuche eingetragen und sonach derselbe für das erwähnte Hypothekkapital sammt Zinsen dinglich haftbar sei. Rechtsanwalt Putz beantragt die Verurtheilung des Beklagten Wilhelm Behringer zur Zahlung der er⸗

Verlobt: Frl. Martha Krajewsky mit Hrn. Cand. phil. Paul Baade (Saalfeld i. Ostpr.) Frl. Margarethe von Fritsche mit Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef v. Hake (Cüstrin). Frl. Martha v. Horn mit Hrn. Seconde⸗Lieutenant v. Winterfeld (Berlin). Gräfin Elisabeth Schaffgotsch mit Hrn. Lieutenant Otto Freiherr v. Ketteler (Breslau).

Verehelicht: Hr. Stadtbaumeister Sebastian Bender mit Frl. Margarethe Krechel (Münster— Münstermayfeld). Hr. Assistenz⸗Arzt Dr. Curt Bech mit Frl. Julie Mohr (Rittergut Aschau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Pastor Schulteß E“ Hrn. Pastor Carl Braun Marsow). Eine Tochter: Hr. Amtsrichter Rosenow (Beelitz). Hrn. Hauptmann Arent (Berlin). Hrn. Seconde⸗Lieutenant Graf v. d. (Berlin). Hrn. Landrath v. Goßler

oden).

Gestorben: Hr. Ober⸗Regierungs⸗Rath a. D.

Heinrich Osterrath (Staßfurt). Frau Marie

Burg⸗ und Reichsgräfin v. Weste holt⸗Gysenberg,

geb. Freiin v. Salis⸗Soglio (Sythen). Frau

Major Agnes v. Kraatz⸗Koschlau, geb. v. Bethe

(Brandenburg a. H.). Hr. Dr. jur. Eduard

Schmidt (Westend⸗Charlottenburg).

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.

[3132]

Die nach unserer Bekanntmachung vom 29. Ok⸗

tober v. J. dem Königlich Niederländischen Residen⸗

ten a. D. Herrn A. W. Kinder de Camarecg in

Dresden angeblich entwendeten Schuldverschreibun⸗

8 der 4 % igen Anleihe des Deutschen Reiches vom ahre 1877 Litt. B. Nr. 8047 über 2000 und

Litt. C. Nr. 8389 über 1000 sind wieder zum

Vorschein gekommen.

Berlin, den 2. Februar 1880.

Königlich preußische Kontrole der Staats⸗

papiere.

[3116] 1“ In der Strafsache gegen Nikolaus Remy, ge⸗ boren im Jahre 1855 zu Woippy, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, welcher durch Urtheil des Kaiserlichen Zuchtpolizeigerichts zu Metz vom 26. April 1879 wegen Entziehung der Wehrpflicht zu 300 Geldbuße und in die Kosten verurtheilt worden ist, wird auf Grund des §. 480 Str. P. O. zur Deckung der den Angeschuldigten treffenden Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des An⸗ geschuldigten mit Beschlag belegt. Metz, den 31. Januar 1880.

Kaiserliches Landgericht.

dagegen die Einlaf

wähnten 1285 71 Zinsen aus dem bezeichneten Anwesen Hs. Nr. 3882. ½ in üch⸗ ten, und 88 1“ Sch 88 8 1 v eser Auszug des klägerischen riftstückes wird hiermit dem Beklagten Wilhelm Behringer dessen Aufenthalt unbekannt ist, in Folge Gerichtsbeschlusses vom 24. ds. Mts. 5 8 München, den 28. Januar 1880. 8 1“ Panrucker,

„Obergerichtsschreiber 1 aam Königl. Landgerichte München II.

[3115]1 Bekanntmachung. Für die unterzeichnete Verwaltung sollen

170 Stück kupferne Klinkbolzen, 216 Stück

messingene Kauschen, ca. 228 000 Stück eiserne,

kupferne und metallene Nägel, bezw. eiserne

Drahtstifte, 45 Stück Sägeblätter, 128 Schlösser

und andere Materialien beschafft werden.

Die Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Klinkbolzen ꝛc.“ bis zu dem am 15. Februar 1880, Vormittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Verwaltung anberaumten Termine einzureichen. Die Bedingungen sind während der Dienststunden in Berlin 1“ bei der Verwaltung einzusehen, auch wird Abschrift bei der Direktion der Disconto⸗Gesellschaft derselben auf portofreien Antrag und nach Einsen⸗ und Herrn S. Bleichröder. dung von 1,00 Kosten mitgetheilt werden. 8 Den einzulösenden Dividendenscheinen ist ein Kiel, den 23. Januar 1880. Nummernverzeichniß beizufügen.

Materialien⸗Magazin⸗Verwaltung Berlin, den 5. Februar 1880.

der Kaiserl. Werft. Der Vorstand.

Rumänische Eisenbahnen Actien⸗Gesellschaft. Einnahmen für die Zeit vom 1. bis 28. Januar 1880. 8 66A6A“ b. im Güter⸗Verkehry)ryr.. 348,923.

Summa Fres. 707,672. 820,706.

I75,051.

Verloosung, Amortisation, 8 Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Rumünische Eisenbahnen Aktien⸗Gesellschaft.

Die Einlösung des am 1. März er. fälligen Dividendenscheins Nr. 7 für 1879 unserer acht⸗ prozentigen Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien erfolgt

vom 1. Mäürz d. J. ab mit Neichsmark 36 pro Aktie à R.⸗M. 450 = Thlr. 150

pro 1880 weniger Fres.

Im Betriebe sind 921 Kilometer. Berlin, den 5. Febieber ugh

1 Schlesischer Bank Verein. 8

In Gemäßheit des §. 20 unseres Gesellschafts⸗Vertrags laden wir hierdurch unsere stillen Gesellschafter zu der dreiundzwanzigsten ordentlichen Versammlung aller Betheiligten 8

auf Sonnabend, den 6. März d. J., prücise 3 Uhr Nachmittags, ““

im Saale des Môtel de S116sie ergebenst ein.

ur Berathung kommen die im §. 23 des Gesellschafts⸗Vertrages bezeichneten Gegenstände. Ausübung des Stimmrechts (§. 19 des Gesellschafts⸗Vertrages) haben die Betheiligten

1 Antheilsscheine spätestens drei Tage vor obigem Termine in den Vormittagsstunden von 10 bis

Uhr, in unserem Wechsel⸗Comptoir zu deponiren oder deren Besitz uns glaubhaft nachzuweisen und

gkarten in Empfang zu nehmen. Breslau, den 4. Februar 1880. h

I“

Strafkammer. Lellbach. Dömling. Oberle.

tungsfest. Lustspiel in 3 Akten von R. Benedix. 1

8

Schlesischer B

Fromberg. 8

Verein.

Moser.

Zas Abonnemetzt beträgt 4 50 für das Bierteljahr.

Insertionspreis sur den Raum riner Aruchzzrile 30 e

1 8 1 8*

s⸗Anzeiger.

Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

fur Berlin mußer den Post⸗Anstalten nuch die Expe.

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

mufvm-

enneie rac.

e1“]

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Major a. D. von Loeper zu Berlin, bisher im 1. Schlesischen Dragoner⸗Regiment Nr. 4, dem Bauinspektor Weber zu Berlin, dem Pfarrer Sell zu Niederursel im Stadtkreise Frankfurt a./ M. und dem Steuer⸗Einnehmer Woiske zu Wangerin im Kreise Regenwalde den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Obersten z. D. Grupe, bisher Bezirks⸗Commandeur des 2. Bataillons (Naugard) 5. Pommerschen Landwehr⸗Regiments Nr. 42, dem Oberst⸗ Lieutenant z. D. Freiherrn von Hertzberg, bisher Bezirks⸗ Commandeur des 1. Bataillons (Wesel) 5. Westfälischen Land⸗ wehr⸗Regiments Nr. 53, und dem Polizeirath Hübler zu Hannover den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem emer. Schullehrer, Küster und Organisten Starke zu Celle, bisher in Adlum, Kreis Hildesheim, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem Kapitän⸗Lieutenant Freiherrn von der Goltz, dem Ritt⸗ meister von Winterfeld im Brandenburgischen Husaren⸗ Regiment (Zietensche Husaren) Nr. 3, dem Marine⸗Assistenz⸗ arzt I. Klasse Dr. Kuntzen, dem Feldwebel und Zahlmeister⸗ Aspiranten Liedtke im 7. Westfälischen Infanterie⸗Regiment Nr. 56, dem Unteroffizier Meinke im Großherzoglich Mecklen⸗ burgischen Grenadier⸗Regiment Nr. 89, dem Unteroffizier Schulzki im Magdeburgischen Fuß⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 4 und dem Füsilier Sommer von der Unteroffizier⸗Schule in Jülich die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Deut sch es Rei ““ 116“]

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

die ersten Vorstandsbeamten der Reichsbankstellen, zu Bromberg, Nordhausen und Metz, bisherigen Bankrendanten Eckert, Moeschke und Friedhoff zu Bankdirektoren mit dem Range der Räthe 4. Klasse, sowie den Vorsteher der Ge⸗ heimen Kanzlei der Reichshauptbank, Geheimen Kanzlei⸗In⸗ spektor Korsch zum Kanzlei⸗Rath zu ernennen.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

in Folge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Frankfurt a./M. getroffenen Wahl den zeitigen Stadt⸗ verordneten⸗Vorsitzenden Dr. jur. Karl Jakob Moritz Heußenstamm daselbst als zweiten Bürgermeister der Stadt Frankfurt a./M. für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen, sowie

der verehelichten Kaufmann Krentscher, Anna, gebo⸗ renen Höhne, Inhaberin der Firma: „W. A. Krentscher Nachfolger“, zu Berlin, das Prädikat einer Königlichen Hoflieferantin zu verleihen.

Justiz⸗Ministerium.

Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗Rath Kern in Breslau und der Amtsgerichts⸗Rath Tietze in Breslau als Land⸗ gerichts⸗Räthe an das Landgericht daselbst, der Amtsrichter Faber in Asbach an das Amtsgericht in Linz, und der Amts⸗ richter Bruns in Schwetz an das Amtsgericht in Torgau.

Dem Ametsrichter F in Hilders ist behufs Uebertritts zur allgemeinen Staatsverwaltung die nachgesuchte Dienstentlassung ertheilt. . .

Gestorben sind: der Amtsgerichts⸗Rath Held in Eilen⸗ burg und der Amtsrichter Steinbrück in Tarnowitz.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt und Notar Redlich in Guhrau bei dem Land⸗ gericht in Glogau, wohnhaft in Guhrau, der Rechtsanwalt Pantke in Münsterberg bei dem Landgericht in Glatz, wohn⸗ haft in Münsterberg, der Gerichts⸗Assessor Gall bei dem Land⸗

ericht in Danzig, der Gerichts⸗Assessor Wolski bei dem

andgericht in Allenstein, der Rechtsanwalt und Notar Joseph, früher in Neidenburg, bei dem Amtsgericht in Stras⸗ burg W.⸗Pr., der Gerichts⸗Assessor a. D. Dr. Fischer bei dem Landgericht in Cöln (nicht in Frankfurt a. M.), der Rechtsanwalt Dr. Berthhold in Elberfeld bei dem Amts⸗

ericht in Elberfeld und der Rechtsanwalt Dahmen in Elber⸗ süb bei der Kammer für Handelssachen in Barmen. Der

echtsanwalt Bauer in Arolsen ist gestorben.

15. des Herrenhauses, am Montag, den 9. Februar 1880, Nachmittags 1 Uhr. Tagesordnung:

Mündlicher Bericht der Kommission für kommunale An⸗ füegen hätten über eine Petition. Mündlicher Bericht der⸗ selben Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Be⸗ steuerung des Wanderlagerbetriebes. Mündlicher Bericht der X. Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend das Ruhegehalt der emeritirten Geistlichen. .

Das Titelblatt, die chronologische Uebersicht und das Sach⸗

register zur Gesetz⸗Sammlung für den Jahrgang 1879 werden

von heute ab zur Versendung gelangen.

erlin, den 6. Februar 1880. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 3. Februar. v. Pape, Gen. Tt. und Commandeur der 1. Garde⸗Inf. Div., unter Beförderung zum Gen. der Inf., zum kommandirenden General des V. Armee⸗ Corps ernannt. v. Pritzelwitz, Gen. Lt. und Gouverneur von Mainz, der Charakter als Gen. der Inf. verliehen. v. Kleist I., Gen. Major und Commandeur der 41. Inf. Brig., unter Beför⸗ derung zum Gen. Lt., zum Commandeur der 1. Garde⸗Inf. Div. ernannt. Erbprinz zu Schwarzburg⸗Sondershausen Durchlaucht, Gen. Maior à la suite der Armee, zum General⸗ Lieut. befördert. v. Alvensleben, Gen. Major, beauftragt mit der Führung der 10. Div., unter Veförderung zum Gen. Lt., zum Com⸗ mandeur dieser Div. ernannt. Graf zu Solms⸗Wildenfels, Gen. Major und Commandeur der 29. Kav. Brig., unter Beförde⸗ rung zum Gen. Lt., zu den Offizn. von der Armee versetzt, von der Burg, Gen. Major und Commandeur der 16. Inf. Brig., unter Versetzung in den Generalstab der Armee, zum Chef des General⸗ stabes des XV. Armee⸗Corps, v. Werder, O berst und Chef des Generalstabes des XV. Armee⸗Corps, zum Commandeur des Inf. Regts. Nr. 96, ernannt. Dunin v. Przychow ski, Oberst und Commandeur des Infanterie⸗Regts. Nr. 113, unter Ernennung zum Commandeur der 7. Inf. Brig., Graf v. Schlippenbach, Oberst und Commandenr des Inf. Regts. Nr. 96, unter Versetzung zu den Offizn. von her Armee, Graf v. Strachwitz, Oberst und Commanden. d.1 8. Kav. Brig.,, v. Kroseck, 8 . unter Ernennung zum Commandeur der 4. Inf. Brig., v. Rauch, Oberst und Commandeur des Gren. Regts. Nr. 109, unter Ernen⸗ nung zum Commandeur der 41. Inf. Brig., Crüger, Oberst u. Insp. d. 3. Ing. Insp., v. Schlichting, Oberst u. Chef d. Generalstabes des Garde⸗Corps, Loewe, Oberst und Commandeur des Gren. Regts. Nr. 5, unter Ernennung zum Commandeur der 16. Inf. Brig., Bronsart v. Schellendorff, Oberst, beauftragt mit der Führung der 34. Inf. Brigade unter Ernennung jum Com⸗ mandeur dieser Brigade, v. Jena, Oberst und Commandeur des Gren. Regiments Nr. 12, unter Ernennung zum Com⸗ mandeur der 21. Inf. Brig., sämmtlich zu Gen. Majors be⸗ fördert. Baron v. Collas, I vom Großen Generalstabe, zum Generalstabe der 30. Div., von der Schulenburg, Hauptmann vom Generalstabe des III. Armee⸗Corps, zum Großen Generalstabe, v. Lessel, Hauptm. vom Großen Generalstabe, zum Generalstabe des III. Armee⸗Corps versetzt. v. Gundlach, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 17, auf vier Monate zur Dienstleist. bei Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin kommandirt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 3. Februar. v. Kirchbach, Gen. der Inf. und kommandirender General des V. Armee⸗Corps, in Genehmigung seines Abschieds⸗ gesuches, unter Erhebung in den Grafenstand sowie unter Belassung in seinem Verhältniß als Chef des Inf. Regts. Nr. 46 und der aktiven Dienstzeichen, mit Pens. zur Disp. gestellt. v. Voß, Gen. Major und Commandeur der 4. Juf. Brig. in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, als Gen. Lt. mit Pens. zur Disp. gestellt. Müller II., Gen. Major und Commandeur der 7. Inf. Brig., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pens. zur Disp. ge tellt. v. Boeltzig, Oberst von der Armee, mit Pens. ausgeschieden. v. Tempelhoff, Major a. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 68, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif. des gen. Regts., zur Disp.

estellt. Königlich Bayerische Armee. Ernennungen, Befoͤrderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 27. Januar. Meisner, Hauptm. vom 14. Inf. Regt., zum 8. Inf. Regt., Frhr. v. Leoprechting, Hauptm. vom 8. Inf. Regt., zum 14. Inf. Regt., in ihrer Eigen⸗ schaft als Comp. Chefs, Sammiller, Sec. Lt. vom 2., zum 1. Train⸗Bat., Miehr, Sec. Lt. vom 1., zum 2. Train⸗Bat., versetzt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 27. Ja⸗ nuar. Friedlein, Oberst à la suite des Ingen. Corps, der er⸗ betene Abschied mit Pens, unter Verleihung des Charakters als Gen. Major, bewilligt. 1 . eslauhtensanbe⸗ 22. Januar. Frhr. v. Crails⸗ heim, Sec. Lt. des 3. Feld⸗Art. Regts. der erbetene Abschied be⸗ willigt. 27. Januar. Nachgenannten Offizieren des Beur⸗ laubtenstandes der nachgesuchte Abschied bewilligt, nämlich: Ext er, Pr. Lt. des 1. Inf. Regts. Seipel, Pr. Lt. des 10. Inf. Regts. Stern, Sec. Lt. des 3. Inf. Regts. Mühldorfer, Sec. Lt. des 6. Inf. Regts. Fasbender, Sec. Lt. des 9. Inf. Regts. Schreitmüller, Fischer, Sec. Lts. des 16. Inf. Regts. Zahn, Sec. Lt. des 1. Chev. Regts. Poll v. Pollenburg, Sec. Lt. des 2. Fuß⸗Art. Regts.

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Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 7. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den General der Infanterie Grafen von Kirchbach und ließen Sich von dem Chef des Militär⸗Kabinets, General⸗Adjutanten von Albedyll,

Vortrag halten.

berst und Commandeur err Juf. Regts. Nr. 14,

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die ver⸗ einigten Ausschüsse desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für das Seewesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Aus⸗ schüsse für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses folgte der mündliche Bericht der verstärkten Agrar⸗Kommission über den Entwurf eines Feld⸗ und 13“ Zunächst wurde 8. 41 zur Dis⸗ ussion gestellt. Derselbe lautet in der Fassung des Abgeord⸗ netenhauses:

„Mit Geldstrafe bis zu 10 oder mit Haft bis zu 3 Tagen wird bestraft, wer auf Forstgrundstücken bei Ausübung eciner Wald⸗ nutzung den Legitimationsschein, den er nach den belesbee Vor⸗ schriften, nach dem Herkommen oder nach dem Inhalt der Berech⸗ tigung lösen muß, nicht bei sich führt.

Die Bestrafung erfolgt auf Antrag. 1

In Beziehung auf die Bestrafung des Sammelns von Kräu⸗ vah Beeren und Pilzen wird besondere gesetzliche Regelung vor⸗ behalten.“ 88

Die Kommission des Herrenhauses beantragte in dem ersten Satze nach den Worten „gesetzlichen Vorschriften“ ein⸗ zuschalten „oder Polizeiverordnungen“, an Stelle des 2. Alinea zu setzen: „Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein und das 3. Alinea zu streichen. .“

Graf zur Lippe beantragte die Einschaltung folgendes

uen Paragraphen 232a:

8 . Paphen, bis zehn Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen wird bestraft, wer auf Forstgrundstücken unbefugt Kräuter, Beeren und Pilze sammelt. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.

Der Referent Graf von Zieten⸗Schwerin bat, den Antrag abzulehnen, da mit demselben das Gesetz in dieser Session überhaupt nicht zu Stande kommen würde.

Frhr. von Mirbach befürwortete zu 8. 41 folgendes Amen⸗ dement: 1 11“

„Mit Geldstrafe bis zu zehn Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen wird bestraft, wer auf Forstgrundstücken

1) bei Ausübung einer Waldnutzung den Legitimationsschein, den er nach den gesetzlichen Vorschriften oder Polizeiverordnungen, nach dem Herkommen oder nach dem Inhalt der Berechtigung lösen muß, nicht bei sich führt, 8

2) ohne Erlaubniß des Waldeigenthümers Kräuter, Beeren oder Pilze sammelt, oder, falls er einen Erlaubnißschein erhalten hat, denselben beim Sammeln nicht bei sich führt.“

Der Antragsteller erklärte, sich durch den Vorwurf der Unpopularität der Anträge nicht beirren lassen zu wollen: Es müsse dem Waldeigenthümer zustehen, das Sammeln zu verbieten, sonst könne der Schutz des Waldeigenthums, wie auch der Minister treffend ausgeführt habe, nur ganz unzu⸗ reichend gehandhabt werden. Der Redner beantragte auch, im §. 10 das unbefugte Gehen über Grundstücke unter Strafe zu stellen; es würde damit der ursprüngliche Beschluß der Kommission des anderen Hauses wiederhergestellt und dann einfach der gegenwärtige Rechtszustand aufrecht erhalten. Harmlose Spaziergänger, Botaniker und Touristen würden nach wie vor unbelästigt bleiben; gegen Landstreicher, Wilddiebe Schlingensteller u. s. w. müßten aber strengere Maßregeln er⸗ griffen werden können. Der Verlust der gesammelten Beeren an sich schädige ja den Grundbesitzer weniger, wohl aber das Zertreten und Vernichten von Pflanzen, Schonungen und Anpflanzungen an sonnigen Abhängen, das sich als die natürliche Konsequenz des Beerensuchens zeige. Die Behaup⸗ tungen der Presse über diese Materie seien meist weiter nichts als „grober Unfug“; denn der gegenwärtige Zustand schon erlaube den Grundbesitzern, Jeden aus ihrem Walde zu weisen. Dieselben machten aber in urbanster Weise von ihrem Rechte keinen Gebrauch. Die Kommission gebe auf die Frage der Strafbarkeit des Sammelns von Beeren und Pilzen überhaupt keine Antwort; diesem Mangel solle sein Antrag abhelfen. Even⸗ tuell gebe er aber dem Antrage des Grafen zur Lippe den Vorzug.

Per Staats⸗Minister Dr. Lucius bat das Haus, sich durch⸗ weg auf den Boden der Kommissionsbeschlüsse zu stellen. Die Kommission habe den richtigen Standpunkt gewählt und sich, wo nur irgend möglich, den Beschlüssen des anderen Hauses akkomodirt. Die einzige materielle ei die zu §. 41, welche die Regierung acceptire. Frhr. von Mirbach wolle die abgelehnte Bestimmung, daß das unbefugte Gehen auf Grundstücken unter Strafe gestellt werden soll, wieder in den §. 10 hineinbringen: das würde gleichbedeutend sein mit der Ablehnung des ganzen Ent⸗ wurfes. Zu solch einem Schritte liege aber eine Veranlassung um so weniger vor, als der Entwurf wichtige Bestimmungen endlich einheitlich regele und die Rechte des Waldeigenthümers in sehr wirksamer Weise schütze. Die Nothwendigkeit des Schutzes des Waldeigenthums habe die Regierung zu dem Vorschlage ge⸗ führt, wie er sich jetzt in Alinea 2 des Antrages von Mirbach wiederfinde. Bei dem Widerstreben des dihsessane geh

egen diese Bestimmung aber habe die Regierung an dieser rage das Gesetz nicht scheitern lassen wollen und empfehle nur die Streichung des letzten Alinea des §. 41, so daß

es bei dem bisherigen Rechtszustande verbleiben würde.