IAverp0ol, 6. Februar. (W. T. B.) Baumwollen-Wochenbericht. Wochenumsatz 81 000 B. (»v. W. 64 000 B.), desgl. von amerikan. 54 000 (v. W. 50 000), desgl. für Spekulation 5000 (v. W. 5000), desgl. für Export 5000 (v. W. 4000), desgl. für wirkl. Kons. 71 000 (v. W. 55 000), desgl. unmittelbar ex Schiff 9 000 (v. W. 10 000), wirklicher Export 4000 (v. W. 7000), Import der Woche 101 000 (v. W. 73 000), davon amerikanische 81 000 (v. W. 63 000), Vorrath 599 000 (v. W. 481 000)0, davon amerikanische 372 000 (v. W. 351 000), schwimmend nach Grossbritannien 291 000 (v. W. 308 000), davon amerikanische 253 000 (v. W. 278 000). 8 Glasgow, 6. Februar. (W. T. B.) Roheisen. Mired numbres warrants 69 sh. 4 d. bis 69 sh. 1 d.
Manchester, 6. Februar. (W. T. B.)
M12r Water Armitage 7 ⅛, 12r Water Taylor 9, 20r Water Micholls 10 ½, 30r Water Gidlow 11 ⅜, 30r Water Clayton 11 ¾, 401 Mule Mayoll 12, 40r Medio Wilkinson 13 ¼, 36r Warpcops Qualität Rowland 12, 40r Double Weston 13 ¼, 60r Deuble Weston 15 ½, Printers 16/16 ⁵1 ⅛0 8 ½ pfd. 102. Preise anziehend.
Paris, 6. Februar. (W. T. B.) 1
Rohzucker matt. Nr. 10/13 pr. Januar pr. 100 Kilogr. 59,50, 7/9 pr. Febraar pr. 100 Kilegr. 65,75. Weisser Zueker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Februar 68,75, pr. März-April 69,00, pr. Mai-August 68,50.
Paris, 6. Februar. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen fest, pr. Februar 32,60, pr.
—
März 32,50, pr. Mai-Juni 32,00, pr. Mai-August 31,25. Mehl fest, pr. Februar 67,75, pr. März 68,00, pr. Mai Juni 67,25, . Mai-August 67,00. üböl fest, pr. Februar 79.25. pr. ärz 79,50, pr. Mai-August 81,00, per September-Dezember 83,00. Spiritus fest, pr. Februar 72,50, pr. März 72,25, pr. April 72,25, pr. Mai-August 70.00. t
St. Petersburg, 6. Februar. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Talg loeco 59,00, pr. August 58,75, Weizen loco 16,50, Roggen loco 10,00. Hafer loco 5,00. Hanf loco 35,00, Leinsaat (9 Pud) loco 16,50. — Thauwetter.
New-YNork, 6. Februar. (W. T. B.) -
Waarenbericht. Baumwolle in New-Tork 13, do. in New-Orleans 12 ¾. Petroleum in New-IYork 7 ⅞ Gd., do. in Philadelphis 7 ¾ G., rohes Petroleum 7, do. Pipe line Certificats 1 D. 09 C.
Sehl 5 D. 60 C. Rother Winterweizen 1 D. 46 C. Mais (old mixed) 61.C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 %. Kaffee Een 14 . Schmalz (Marke Wilcorx) 8 ½, do. Fairbanks 8 ½. Speck (short clear) 7 ¼ C. Getreidefracht 3 ½.
New-Nork, 6. Februar. (W. T. B.)
Baumwollen-Wochenbericht. Zufahren in allen Unions- häfen 109 000 B. Ausfuhr nach Grossbritannien 44 000 B. Ausfuhr nach dem Kontinent 20 000. Vorrath 991 000 B.
Berlin, 7. Januar. (Bericht über den Verkehr in Hype- theken und Grundbesitz von Heinrich Fränkel.) Das Resultat des freibändigen Verkehrs in Grundstücken im Monat Ja-
—
nuar d. J. bilden 108 Auflassungen für bebaute und 14 Auf- lassungen für unbebaute Terrains. Hierzu treten noch 76 Eigen- thums-Uebertragungen auf dem Wege der Subhastation. — Gute erststellige Hypotheken und ganz sichere zweite Eintragungen sind gegenwärtig mehr als je gesueht. der Geldsuchenden in der Beschränkung des Zinzsatzes und is der
Erhöhung der geforderten Beträge meist über die möglichen Grenzen
hinaus. Man notirt: erste pupillarische Eintragungen in frequenten
Strassen 5 % ; kleine Beträge in berorzugtester Lage 4 ½ — 4 ¾ %;
entferntere Strassen bei halber Feuertaxe 5 — 5 ½ %. Gute zweite
und fernere Stellen innerkalb Feuerkasse je nach Beschaffenheit 5 ½ — 6 — 6 ½ %. Amortisations-Hypotheken in bester Stadtgegend 5 —
5 ½ %; im Uebrigen 5 ½ — 5 ¾ % inel. Amortisation. Erststellige Guts- Hypotheken innerhalb der üblichen Beleihungsgrenze 4 ½ — 4 ½¼ —- 5 % je nach der Provinz und dem Kulturzustande. Als verkauft sind zu
melden: die Herrschaft Zaniemyst (Kreis Sehroda), die Herrschaft
Grabow (Kreis Schildberg), das Rittergut Hausdorf (Kreis Neu- markt), das Rittergut Strzydzew (Kreis Pleschen).
Eisenbahn-Elnnahmen. Rumänische Eisenbahnev, Aotien-Gesellschaft. 28. Januar cr. 707 672 Frcs. (— 113 034 Fres.). Baltische Eisenbahn. Im December 1879: 448 502 Rbl. (s— 4101 Rbl.), vom 1. Januar bis 31. December 1879 + 463 749 Rbl.
Vom 1. bis
Faeü.
ArRxMTEK SmNRw MAervf
Dagegen gehen die Ansprüche
8
Insertionnpreis
Alle Post⸗Anstalten urhmen Bestellung au;
für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32
ueHrNaAns — es⁴s‿ενν⁷ lirKxsve aeae, vm⸗
Die 3 süddeutschen Banken..
— — —
8 8
Dienstag: Große Fastnachtsfeier.
Wochen⸗Ausweis der deutschen Zettelbanken vom 15. Januar 1880.
(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)
Gegen Gegen Gegen
die Vor⸗ Wechsel. Vor⸗ woche. woche.
Vor⸗ woche.
die Lombard⸗ 8* Noten- die Umlauf. Vor⸗
Täglich fällige Verbind⸗ woche. llichkeiten.
Gegen Verbind⸗ lichkeiten die auf Kün⸗ Vor⸗
digung. woche.
o1166*
Die 5 altpreußischen Banken
Die 3 sächsischen Banken..
Die 4 norddeutschen Banken.. “ “ Die Bayerische Notenbanknk.
6 703] 369 200 — 20 914 623 28 799 + 495 6 735 — 401 4 554 48 008 — 943 6 274 — 735 393 61 786 + 884 5 000 — 367 254 19 585 —- 395 6 746— 37 1 180 38 520 + 1 135 1 747 — 22 284 52 055 — 148]/ 3 754 — 89
53 714 — 15 461] 743 793 — 35 356 188 335 —
10 646 — 1 162 4 258 1 80 42 154 — 4 823 3 105 54 209 14 046 — 739 7 904 273 11 611 † 320 5 010 521 66 715⸗ + 209 927 1) 9 50 413 + 203 673
3
Summa:
716 173 — 585] 617 953 — 10 886
83 970 — 17 112 050 378 — 27 348 210 275—
605⁄ 41 016— 499
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern⸗ haus. 36. Vorstellung. Romeo und Julia. Groß⸗ Oper 5 Akten mit Tanz nach Shakespeare, von Jules Barbier und Michel Carré. Musik von Gounod Ballet von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. (Fr. Mallinger, Hr. Ernst.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 38. Vorstellung. Egmont. Trauerspiel in 5 Akten von Goethe. Musik von L. van Beethoven. Anfang halb 7 Uhr.
Montag: Opernhaus. 37. Vorstellung. Czaar und Zimmermann. Komische Oper in 3 Akten. Musik von Lortzing. Tanz von Hoguet. (Frl. Faaltang, Hr. Betz, Hr. Bollé, Hr. Krolop.) An⸗ ang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 39. Vorstellung. Gräfin Lea. Schauspiel in 5 Akten von Paul Lindau. An⸗ fang halb 7 Uhr.
ienstag: Opernhaus. 38. Vorstellung. Die Königin von Saba. Oper in 4 Akten, nach einem Text von Mosenthal, von Carl Goldmark. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Lehmann, Frau v. Voggenhuber, Hr. Betz, Hr. Fricke, Hr. Ernst.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 40. Vorstellung. Zum 1. Male: Der Bibliothekar. Schwank in 4 Akten von G.
von Moser. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz.
Anfang 7 Uhr.
Wallner-Theater. Der jüngste Lieutenant.
Sonntag: Zum 2. M.: Posse mit Gesang in
Akten von Ed. Jacobson. Musik von G. Lehnhardt.
Montag: Der jüngste Lieutenant.
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Vorletzte Sonntags⸗Vorstellung: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Consuello de Labrujere vom Theater della Scala in Mailand. Zum 49. Male: Die letzten Tage von Pompeji. Großes Aus⸗ stattungsstück mit 2 Ballets in 12 Bildern, frei nach dem gleichnamigen Bulwerschen Roman von Carl Ludwig. Musik von C. A. Raida. Ballets von Brus. In Scene gesetzt von Emil Hahn. Parquet 3 ℳ Gallerie 75 ₰.
Montag: Zum 50. Male: Die letzten Tage
von Pompeji.
Residenz-Theater. Sonntag: 9. Gastspiel
der Fr. Marie Niemann⸗Seebach. Mutter und Fehfr Schauspiel in 5 Akten von Ch. Birch⸗ Montag: Dieselbe Vorstellung. 8
Krolls Theater. Sonntag: Einmalige
Direktion: Engel⸗Lebrun. Eröffnung der Großen
Weihnachts⸗Ausstellung. Sport. Schwank in 4 A.
von J. Rosen. Vor d. Vorstellung gr. Concert. Eröffnung der Arsstellung u. Anf. d. Concerts 4 ½, der Vorstellung 7 Uhr. Monntag: Sport. Anfang d. Vorst 7 Uhr. Dienstag, den 10. Februar. (Fastnacht.) Grand Bal masqué et paré. Herrenbillets à 3 ℳ, Damenbillets à 2 ℳ sind vorher zu haben bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstraße 50, Heintze, Unter den Linden 3 und im Invalidendank, Markgrafenstraße 51 a. Am Ballabend tritt der Kassenpreis von 4 u. 3 ℳ ein. Bestellungen für geschlossene Logen und Zimmer werden an der Kasse entgegengenommen.
National-Theater. Sonntag: Wo ist denn’s Kind?
Nachm. 4 Uhr: Die Hexe.
Montag: Wo ist denn's Kind?
Germania-Theater. Sonntag: Nachmittags
4 Uhr: Zum 10. M.: Volks⸗ u. Schülervorstellung. Parquet 50 ₰. Die Räuber. Trauerspiel von Fr. von Schiller.
Abends 7 ½ Uhr: Gastspiel des Hrn. Wilhelm Köhler. Mit neuen Couplets und Gesangeinlagen zum 11. Male: Der stoize Heinrich
Mentag: Zum 12. Male: Der stol veinrich
seines Abwesenheitsvormundes, des Gutsbesitzers (Franz Anton Zieger worden.
9 Monaten, spätestens aber in dem auf
Belle-Alliance-Theater. Sonntag: Zum 64.
Male: Der Rattenfänger von Hameln. Phan⸗ tastisches Volksstüch mit Gesang in 12 Bil⸗ dern von C. A. Goerner. Musik von E. Caten⸗ husen. Lebende Bilder: „Morgen, Mittag, Abend und Nacht“ nach Ludwig Richter. (Heinz, der Rat⸗ tenfänger: Hr. Haßkerl vom Friedrich⸗Wilhelm⸗ städtischen Theater als Gast.) Anfang des Con⸗ certs 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. 8
Nachmittags⸗Vorstellung: Das Stiftungsfest. Lustspiel in 3 Akten von R. Benedix. Anfang 4 Uhr. Ende gegen 6 Uhr. Kleine Preise: I. Par⸗ qtet 5 u. w.
Montag u. folg. Tage: Der Ratteunfänger von Hameln.
Circus Renz. Markthallen — Carlstraße. Sonntag: 2 Vorstellungen. Nachmettags 4 Uhr: Auftreten der Miß Washington. Ein Carneval auf dem Eise.
Abends 7 Uhr: Großes chinesisches Fest. Auf⸗ treten der vorzüglichsten Künstlerinnen und Künstler. Ein hippolog. Tableau.
Montag: Vorstellung.
E. Renz, Direktor.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Ida v. Lücken mit Hrn. Regierungs⸗ Assessor Dr. jur. Victor v. Koerber (Cassel). — Frl. Mariquita Nölting mit Hrn. Dr. jur. Lud⸗ wig Staunau (Lübeck).
Verehelicht: Hr. Pastor P. Schuchard mit Fh. Amalie Voigt (Calbe a. S. — Saara bei
ltenburg).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hofbuchdruckerei⸗ Besitzer R. Kanter (Marienwerder). — Eine Tochter: Hrn. Stabsarzt a. D. Dr. Rhein (Freienwalde a. O.). — Hrn. Regierungs⸗Assessor Lehnert (Berlin).
Gestorben: Hr. Geh. Ober⸗Baurath a. D. Hein⸗ rich Weyer (Cöln). — Hr. Pastor emer. Wiehle (Wernigerode a. H.). — Hr. Bürgermeister Sydow (Garz auf Rügen).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
18129]1 Oeffentliche Vorladung.
In Sachen des Kürschnermeisters Wolff Liß⸗
ner zu Labischin wider
den Ziegeleiverwalter Mizerskik, früher zu Labischin, ““ ist von dem unterzeichneten Amtsgerichte ein Termin zur Leistung des dem Verklagten in dem Erkennt⸗ nisse vom 28. März 1879 auferlegten Eides an hiesiger Gerichtsstelle auf
den 31. März 1880, Vormittags 10 Uhr, anberaumt worden.
Der Verklagte wird hiermit zu diesem Termine mit der Verwarnung vorgeladen, daß bei seinem Nichterscheinen angenommen werden wird, er wolle oder könne den Eid nicht leisten und daß demgemäß seine Verurtheilung erfolgen muß. “
Schubin, den 27. Januar 1880.
Königliches Amtsgerich
181455 Bekanntmachnng. Es ist auf Todes⸗Erklärung des am 4. Februar 1838 zu Schkölen geborenen Theodor Gustav Krehahn, welcher im Jahre 1867 nach Amerika gegangen und seit Ende 1867 verschollen ist, Seitens
zu Gestewitz angetragen Derselbe wird daher aufgefordert, sich binnen
den 23. November 1880, Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Geschäftszimmer Nr. 17, anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.
Die unbekannten Erben des Theodor Gustav Krehahn haben sich bis dahin gleichfalls zu melden.
Naumburg a./Saale, den 3. Februar 1880.
3241]
“
Königliches Amtsgericht.
Hegle. Aufgebot.
Die Firma M. J. Frensdorff, Provinzial⸗ Disconto⸗Gesellschaft Hannover in liqu., hat laut notariellen Kontrakts vom 17. April 1879 von dem Bankier Adolf Molling in Hannover zwei in der Hainhölzer Feldmark belegene, 16 a 94 ⁄10 qm bezw. 98 a 7 ⁄10 am große Grundflächen käufllich erworben. .
Die Grundstücke, in dem dem Kaufkontrakt ange⸗ hefteten Situationsplane mit den Buchstaben a, b, 8, o und e, d, c, t bezeichnet, haben früher zu der Funke'schen Kleinköthnerstelle Nr. 8 in Hainholz, bezw. zu der Küchenthal'schen Kleinköthnerstelle Nr. 12 daselbst, bezw. zu der Vollmer'schen Vollmeierstelle in Hainholz gehört, und sind im Hypothekenbuch von Hainholz, Bez. 14, Abthl. II., Fol. 79 und 106, pag. 106 und 136 beschrieben.
Auf begründet gefundenen Antrag der Käuferin werden Alle, welche an den Kaufobjekten Eigen⸗ thums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche Rechte in dem vor hiesigem Königlichen Amtsgerichte, Abtveilung 17,
1 den 23. März 1880, orgens 11 Uhr, anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zur Käu⸗ ferin das Recht verloren geht. Hannover, den 9. Januar 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 17.
[3201] Bekanntmachung. 8
„Durch Urtheil der I. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 12. Januar 1880 ist die zwischen dem fallirten Strohhutfabri⸗ kanten Friederich Holzhauer in Elberfeld und dessen Ehefrau, der geschäftslosen Alma Olga, geb. Stülpner, daselbst bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klage, dem 27. November 1879, für aufgelöst erklärt worden.
Elberfeld, den 4. Februar 1880. Der Landgerichts⸗Sekretär Jansen.
Verhandelt vor dem Amtsgerichte Hildesheim, Abthl. I., in öffentlicher Sitzung am 3. Januar 1880. Anwesend
Amtsgerichts⸗Rath Bening,
eferendar Kühne. In Sachen, betreffend den Antrag auf Erlaß einer Ediktalladung . Seitens der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Hannover, Provokantin, wider 8 unbekannte Gegner, Provokaten, 1 wegen dinglicher Ansprüche erschienen im heutigen Termine: nur für Provokantin der Justiz⸗Rath Dettmar nach dem auf 11 Uhr erfolgten Aufruf der
Es ist erkannt und verkündet: 1“
Alle die gehörig veröffentlichter Ladung vom 6. De⸗
zember 1879 zuwider bislang nicht angemeldeten Rechte der darin benannten Art an den darin einzeln
bezeichneten Grundstücken werden in Ausführung des in jener öffentlichen Sitzung angedrohten Rechts⸗ nachtheiles für den sich nicht Meldenden im Ver⸗ hältniß zur Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Hannover für verloren gegangen erkannt. 6 Bening. ühne. pro extractu:
Gade, Gerichtsschreiber.
[3135]
Nachdem die Vormünder für die minderjährigen Kinder weil. Partikuliers Johann Christoph Meyer in Nienburg a./W. Namens ihrer Mündel die Erbschaft des genannten Meyer unter der Rechtswohlthat des Inventars und mit Beob⸗ achtung der desfallsigen gesetzlichen Vorschriften an⸗
getreten und eine Edictalladung gemäß §. 501,4 der Hannoverschen Prozeßordnung beantragt haben, werden Alle, welche Ansprüche auf Befriedigung an die Nachlassenschaft zu haben vermeinen, zur An⸗ meldung solcher Ansprüche in dem auf Dienstag, den 6. April 1880, Morgens 10 Uhr,
auf hiesiger Gerichtsstube anberaumten Termine unter der Rechtsverwarnung vorgeladen, daß die nicht angemeldeten Ansprüche den Erben gegenüber auf denjenigen Theil der Erbschafts masse sich be⸗ schränken sollen, welcher nach Berichtigung der an⸗ Erbschaftsschulden und Lasten auf die
rben überkommen ist. SZugleich soll dieser Termin zur Erzielung einer Vereinbarung über die Reihenfolge der Befriedigung der Gläubiger für den Fall der Unzulänglichkeit der Erbschaft benutzt werden.
Der demnächstige Ausschlußbescheid wird nur an die hiesige Gerichtt tafel angeschlagen werden.
Nieuburg, den 2. Februar 1880.
u“ Königliches Amtsgericht.
v. Hinüber.
8
18888 In Zwanasvollstreckungssachen des Salzhändlers Hrch. Vogel zu Marienstein, Klägers, wider den Tagelöhner Carl Siebert in Angerstein, Beklag⸗ ten, wird zum Zwecke des öffentlich meistbietenden Verkaufs der dem zugehörigen, in der Edik⸗ talladung vom 27. November 1879 näher bezeich⸗ neten Immobilien der aufgehobene Termin vom 24. Januar 1880 anderweit auf Dienstag, den 9. März 1880, Morgens 10 Uhr,
vor hiesigem Amtsgerichte anberaumt.
Die Androhung des Rechtsnachtheils, daß Die⸗ jenigen, die in diesem Termine die ihnen an diesen Immobilien zustehenden Rechte nicht anmelden, mit denselben im Verhältniß zum neuen Erwerber wer⸗ den ausgeschlossen werden, wird damit wiederholt.
Göttingen, den 2. Februar 1880.
Königliches Amtsgericht. II. Wagemann.
[3131] In die Liste der bei dem Königlichen Kammer⸗ gericht in Berlin zugelassenen Rechtsanwalte sind
ferner eingetragen unter
Nr. 23 der Rechtsanwalt Klöppel hierselbst, Nr. 24 der Rechtsanwalt Lipke hierselbst. Berlin, den 29. Januar 1880. “ Königliches Kammergericht.
881811 Bekanntmachnn.
Nr. 922. Der Eintrag des Rechtsanwalts Adolf
Baumstark in die Liste der bei dem Landgerichte
Freiburg zugelassenen Anwälte wurde in Folge des Wegzugs desselben nach Karlsruhe gelöscht.
Freiburg, den 2. Februar 1880.
Eroßherzogl. badisches Landgericht.
v. Rottek. 8
[3182]
Nr. 665. Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 9. November v. J. (Nr. 268 des Deutschen Reichs⸗Anzeigers vom 14. November v. J.) wird hiermit bekannt gemacht, daß in Folge Zulassung des Rechtsanwalts Baumstark in Freiburg beim Gr. Oberlandesgerichte zu Karlsruhe der Eintrag desselben in der Liste der hier zugelassenen Rechts⸗ auwälte für erloschen erklärt ist.
Waldshut, den 2. Februar 1880. “
Großh. Bad. Landgericht. Junghanns.
13 08] Concordia,
Cölnische Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. Da im Laufe des Monats Juni d. Js. plan⸗ mäßig die Kinderversorgungskasse pro 1858 zur Ver⸗ theilung gelangen wird, so fordern wir auf Grund des Art. 15 der Bedingungen die Betheiligten dieser Kasse hiermit auf, spätestens bis zum 1. Mai d. Is. die im Art. 14 vorgesehenen Stücke, nämlich: 1) das Ueberlebungs⸗Attest, und 2) die Quittung über die erfolgte Zahlung des letzten Beitrags 8 8 uns einzuliefern. 1 Cöln, den 5. Februar 1880. Die Direktion.
Pommerscher Verein
[3306]
zur Ueterwachung von Dampfkesseln.
Durch Beschluß des Vorstandes vom 22. Ja⸗
(nuar a. o. ist die
diesjährige Gencralversammlung auf Mittwoch, den 25. Februar, Mittags 12 Uhr, im Hôtel de Prusse hierselbst angesetzt und werden die Mitglieder zu derselben ergebenst ein⸗ geladen. Confr. §§. 6 u. 7 des Statuts. Stettin, den 5. Februar 1880. Der Vorstand. Dr. Delbrück, Vorsitzender.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Schloßhauptmann von Düsseldorf, Major a. D. und Kammerherrn Freiherrn von Maercken zu Geerath, Hof⸗ marschall Sr. Königlichen Hoheit des Fürsten von Hohen⸗ zollern, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Justiz⸗Rath, Rechtsanwalt und Notar Knorr zu Culm den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Gymnasial⸗Direktor Dr. Lüttgert zu Lingen, dem Sanitäts⸗Rath Dr. Krafft zu Moritzberg im Amte Marienburg und dem Steuer⸗Einnehmer a. D. Seiffart zu Jessen im Kreise Schweinitz den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Ober⸗Regierungs⸗Rath Triest zu Stettin den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Eisenbahn⸗Betriebs⸗Direktor, Baurath V’oß zu Emden den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Konrektor und Gymnasial⸗Oberlehrer Schnitker zu Lingen, dem Wundarzt weiter Klasse und Geburtshelfer Robert zu Bonn und 8 Schullehrer und Kantor ꝛc. Heuer zu Mariendrebber im Kreise Diepholz den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; den Schullehrern ꝛec. Beckmann zu Beyersdorf im Kreise Pyritz, Rudolph zu Gudensberg im Kreise Fritzlar und Schlesinger zu Adelby im Kreise Flensburg den Adler’ der Inhaber des Königlichen 11 von Hohen⸗ zollern; sowie dem Schullehrer Selbach zu Weyer im Ober⸗ lahnkreise und dem Gemeindevorsteher Weikert zu Ober⸗ Johnsdorf im Kreise Nimptsch das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Neich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Direktor bei dem Landgericht J. in Berlin, Deegen, und den Regierungs⸗Rath und ständigen Hülfsarbeiter im Reichs⸗Justizamt, Gutbrod, zu Geheimen Regierungs⸗Räthen und vortragenden Räthen im Reichs⸗Justizamt zu ernennen.
Bekanntmachung.
Mit Bezugnahme auf die in Nr. 2 bes Reichs⸗Gesetzblattes verkündete Kaiserliche Verordnung vom 27. v. M., durch welche der Reichstag berufen ist, am 12. Februar d. J. in Berlin zusammen zu treten, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Eröffnung des Reichstags an diesem Tage um 2 Uhr kach⸗ mittags im Weißen Saale des Königlichen Schlosses statt⸗ finden wird. 1 .
Die weiteren Mittheilungen über die Eröffnungssitzung erfolgen in dem Bureau des Reichstags, Leipzigerstraße Nr. 4, am 11. Februar in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends und am 12. Februar, Vormittags von 8 Uhr ab.
n diesem Bureau werden auch die Legitimationskarten für die Eröffnungssitzung und die Einlaßkarten für Zuschauer ausgegeben, auch alle sonst erforderlichen Mittheilungen ge⸗ macht werden.
Berlin, den 7. Februar 1880.
bbbbee.
In Vertretung: Hofmann.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den General der Infanterie zur Disposition und Chef des 1. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 46 von Kirch⸗ bach, bisherigen kommandirenden General des V. Armee⸗ Corps, in den Grafenstand zu erheben.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den praktischen Aerzten ꝛc. Dr. med. Julius Badt und Dr. med. Hermann Hirsch in Berlin den Charakter als
Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
Der Regierungs⸗Baumeister Linz ist zum Garnis Baumeister in Braunschweig ernannt worden.
Der zum Pfarrer an der Marienkirche zu Danzig be⸗ rufene Superintendent Kahle in Königsberg i. Pr. ist zum Superintendenten der Diözese Stadt Danzig, Regierungs⸗ bezirk Danzig, bestellt worden.
Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ mein eeeden Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur ö entlichen Kenntniß
gebracht, daß das ohne Angabe des Herausgebers oder Druckers in London erschienene Flughlatt, enthaltend einen mit den Worten: „Die Zeiten sind schlecht“ beginnen⸗ den Artikel, welchem sich eine Bemerkung über die Bezugs⸗ quelle der in London erscheinenden Feitung „Freiheit“ an⸗ schließt, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unter⸗ zeichnete Landes⸗Polizeibehörde verboten worden ist. Berlin, den 6. Februar 1880. Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.
Bekanntmachungen,
treffend Verbote und Beschränkungen d fuhr über die Neicht enze.
88 Verordnuua “ betreffend Schutzmaßregeln gegen die Rinderpest. Nachdem amtlichen Nachrichten zufolge die Rinderpest in dem Gouvernement Petrikau in Polen erloschen, anderer⸗ seits aber in anderen Theilen Polens die Seuche noch herrscht, finden wir uns veranlaßt, unsere Verordnung vom 3. De⸗ zember v. J. (Extrablatt zum Amtsblatt Stück 48 Seite 329) außer Kraft zu feben und dafür Folgendes zu bestimmen:
I. Für den ganzen Umfang der Landesgrenze unseres Bezirkes bleibt die Ein⸗ und Durchfuhr von Rindvieh jeder Race aus Rußland sowohl, wie auch aus Oesterreich untersagt.
Die mittelst Reskriptes des Herrn Ministers für Land⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten vom 3. Dezember 1879 (mitgetheilt durch Verfügung vom 9. einsd.) gewährten Er⸗ leichterungen für den Grenzverkehr wui dem benachbarten Oesterreich werden von diesem Verbote nicht berührt.
II. Abgesehen von dem Einfuhrverbote ad 1. ist die Einfuhr von Wiederkäuern jeglicher Art (insbesondere der Schafe) aus Rußland, gleichviel aus welchem Theile dieses Landes dieselben stammen, untersagt.
III. Ebenso bleiben:
a. alle von Wiederkäuern stammenden thierischen
Theile in frischem oder trockenem Zustande — mit Ausnahme von Butter, Milch in Blechkannen, Käse und von geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen, vollkommen trockenem Knochenmehl und von Blut⸗ dünger, wenn derselbe entweder fein pulverisirt, oder, falls derselbe in Stücken eingeführt wird, trocken, nicht zähe und nicht klebrig, auch geruchfrei ist und in jedem Falle in Säcken verpackt wird —, Dünger, Rauchfutter, Stroh und andere Streumate⸗ rialien, gebrauchte Stallgeräthe, Geschirre und Leder⸗ zeuge, insofern letztere nicht dem augenblicklichen Ge⸗ brauche dienen,
. unbearbeitete Wolle, Haare und Borsten, gebrauchte
Kleidungsstücke für den Handel und Lumpen,
der Einfuhr aus Rußland ausgeschlossen.
Heu und Stroh, sofern es lediglich als Verpackungs⸗ mittel dient, unterliegt dem Einfuhrverbote nicht, ist jedoch am Bestimmungsorte zu vernichten.
IV. Die Einfuhr von Wiederkäuern mit Ausschluß des Rindviehs aus Oesterreich⸗Ungarn ist unter folgen⸗ den Bedingungen gestaͤttet:
1) Es ist durch ein amtliches Attest nachzuweisen, daß die betreffenden Thiere unmittelbar vor ihrem Abgange mindestens 30 Tage an einem seuchenfreien Orte ge⸗ standen haben und daß 20 km um denselben die Seuche
nicht herrscht,
2) daß der Transport erfolgte, . s
3) die betreffenden Thiere beim Uebergange über die
Grenze von einem beamteten Thierarzte untersucht und
1b gesund befunden worden sind.
Die Untersuchung der Schafe durch die diesseitigen be⸗ amteten Thierärzte beziehentlich die Ueberführung über die diesseitige Grenze findet in Zukunft nur statt in:
1) Hennersdorf⸗Ziegenhals einen jeden Mittwoch,
2) Jägerndorf⸗Le obschütz einen jeden Dienstag,
3) Oderberg⸗Annaberg einen jeden Montag und Donnerstag,
ad 1 bis 3 durch den Grenzthierarzt Herrmann zu Leobschütz, 4) Dziedzitz⸗Goczalkowitz einen jeden Donnerstag, 5) “ einen jeden Montag und reitag, ad 4 und 5 durch den Grenzthierarzt Wolff in Pleß,
6) Sczakowa⸗Myslowitz einen jeden Montag und
Donnerstag, ad 6 durch den Grenzthierarzt Frick in Beuthen O. S.
Auch sind die einzuführenden Schaftransporte bis späte⸗ stens 8 Uhr Abends vor den festgesetzten Untersuchungstagen bei den betreffenden Grenzthierärzten schriftlich oder telegraphisch anzumelden. Sind keine Transporte angemeldet, so ist der betreffende Veterinärbeamte nicht verpflichtet, an diesen Tagen am Untersuchungsorte anwesend zu sein.
hs
“
durch seuchenfreie Gegenden
Sobald bei der thierärztlichen Untersuchung, welche auf Kosten der Einführenden bewirkt wird, in einer Schafheerd auch nur ein mit einer ansteckenden Krankheit behaftetes oder einer solchen verdächtiges Thier gefunden wird, oder wenn die Ursprungsatteste nicht in Ordnung befunden werden, wird der ganze Transport zurückgewiesen.
Schaftransporte, welche über den diesseitigen Regierungs bezirk hinaus nach dem weiteren Inlande gehen sollen, dürsen 8 nur in geschlossenen und ohne Umladung nach öffentlichen, unter veterinärpolizeilicher Aufsicht stehenden Schlachtanstalten befördert werden, wo die Abschlachtung der Schafe polizeilich kontrolirt wird. Zu dem Zwecke ist der Polizeibehörde des Bestimmungsortes eines solchen Trans portes von der erfolgten Ertheilung der Einfuhrgenehmigung von dem betreffenden beamteten Thierarzte auf Kosten des Importeurs telegraphisch Mittheilung zu machen.
Die Durchfuhr von Schafen durch das deutsche Reichs gebiet ist nur unter der Bedingung zulässig, daß die Beför derung in geschlossenen Eisenbahnwagen und ohne Umladung erfolgt. Zur leichteren Kontrole ist in diesem Falle an den betreffenden Wagen der in die Augen fallende Vermerk: „zur Durchfuhr durch deutsches Gebiet ohne Umladung“ oder „zur Durchfuhr nach dem Auslande ohne Umladung“ anzubringen
Schließlich wird die Verladung von Schafen auf den Eisenbahnstationen diesseitigen Bezirkes in stattet, wenn der Verlader durch ein Atte oder Gutsvorstehers nachweist, daß die Schafe sich mindestens 14 Tage im Inlande befunden haben. 8
V. Die Einfuhr der von Wiederkäuern stammenden thierischen Theile in frischem frisches Fleisch) — mit Ausnahme jedoch von Butter, Milch in Blechkannen und Käse, von geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen, sowie von Dünger, gebrauchten Stallgeräthen, Geschirren und Lederzeugen — insofern letztere nicht dem augenblicklichen Gebrauche dienen, bleibt auch aus Oester reich⸗Ungarn untersagt.
Dagegen ist die Einfuhr der von Wiederkäuern stam menden thierischen Theile in vollkommen trockenem und von Weichtheilen freiem Zustande, sowie von Wolle, sobald dieselbe gewaschen und in festen Säcken verpackt ist, auch in geschlossenen Eisenbahnwagen eingeführt wird, ferner von Lumpen, welche vollkommen trocken und in festen Säcken verpackt sind, auch von Blutdünger, wenn derselbe ent⸗ weder fein pulverisirt, oder, falls derselbe in Stücken ein⸗ geführt wird, trocken, nicht zähe und nicht klebrig, auch geruch⸗ frei ist und in jedem Falle in Säcken verpackt wird, und end⸗ lich auch von Häcksel, Stroh und Heu aus Oesterreich⸗ Ungarn gestattet.
VI. Darüber, ob die bei den vorstehend sub V. auf⸗ geführten Gegenständen ꝛc. verlangten Eigenschaften vorliegen, entscheidet im Zweifelsfalle der diesseitige beamtete Thierarzt, welcher auf Kosten des Transporteurs die Untersuchung zu bewirken hat.
VII. Was von der Einfuhr gesagt ist, gilt auch von der Durchfuhr.
VIII. Die Abhaltung von Vieh⸗ und Krammärkten ist gestattet. —
IX. Jeder, welcher zuverlässige Kunde davon erhält, daß ein Viehstück an der Rinderpest krank oder gefallen ist, oder daß auch nur der Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt, hat ohne Verzug der Ortspolizeibehörde davon Anzeige zu erstatten. — Der Besitzer darf krankes Vieh nicht schlachten oder tödten, etwa gefallenes Rindvieh nicht verscharren oder beseitigen, ehe die Natur der Krankheit festgestellt ist. Bis dahin sind todte Thiere so aufzubewahren, daß das Hinzu⸗ kommen von Menschen und Thieren abgehalten wird. 2„
X. Für den ganzen Umfang unseres Bezirkes wird die Anwendung, der Verkauf und die Anempfehlung von Vor⸗ bauungs⸗ und Heilmitteln der Rinderpest verboten.
XI. Die Rindvieh⸗Kontrole bleibt in der durch vom 10. Dezember v. J. organisirten Weise be⸗ ehen.
XII. Die mittelst Verordnungen vom 23. März 1877 (Stück 12 Seite 103 des Amtsblattes) und 29. September 1879 (Stück 40 Seite 285 des Amtsblattes) geregelte Ver⸗ ladung von Rindvieh auf Eisenbahnen wird von jetzt ab⸗ auf den Stationen Oppeln, Kandrzin, Neisse, Grott⸗ kau, Ober⸗Glogau, Leobschütz und Ratibor unter den dort vorgeschriebenen Bedingungen stattfinden. Doch sind auch an anderen als den s. g. Fixtagen Verladungen von Rindvieh auf diesen Stationen gestattet, wenn der Verlader die Kosten der thierärztlichen Untersuchung trägt.
XIII. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Maßnahmen werden, unbeschadet etwaiger hierauf bezüglicher kreispolizei⸗ licher Strafbestimmungen, in Gemäßheit der §§. 327 und 328 des S und des Gesetzes vom 21. Mai 1878 (Reichsgesetzblatt Seite 95) bestraft.
Oppeln, den 5. Februar 1880.
Königliche Regierung. Abtheilung des Inner
8 8*
ustande (insbesondere