1880 / 35 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

8 „Der Tag, an welchem dieses Gesetz in Kraft tritt, wird durch Königliche Verordnung bestimmt“ 1 b die Fassung zu geben: „Dies Gesetz tritt mit dem 1. April 1881 in Kraft.“ Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Reg.⸗ Rath Bartsch bat, bei dem Vorschlage der Regierung zuverharren. Der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg erklärte die Behauptung des Grafen Lippe nicht für so über allen Zweifel erhaben, daß man in dieser Materie ohne Zustimmung der Landes⸗ vertretung vorgehen könne. Betreffs des Artikels 7 müsse die Regierung darauf bestehen, daß ihr zur Einrichtung des Pensionsfonds, sowie zur Durchführung der sonstigen vorbe⸗ reitenden Maßregeln eine gewisse Latitüde gelassen werde; das Gebundensein an einen bestimmten Termin dürfte der Ab⸗ wickelung dieser Geschäfte nur Hindernisse in den Weg legen. Das Haus nahm schließlich den Antrag des Herrn von Ber⸗ nuth an: „Den Rest des Gesetzes, Artikel 3 bis 7 und die dazu gestellten Anträge zur nochmaligen Prüfung an die Kom⸗ mission zurückzuverweisen.“ Damit war die Tagesordnung erschöpft. Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung: Mittwoch 1 Uhr.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (57.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗Etats pro 1880/81 mit der Dis⸗ kussion des Etats des Ministeriums der geistlichen ec. Angelegenheiten (Kap. 119, Universitäten 5 281 224 ℳ) fort. Bei Titel 1 (Zuschuß für die Universität Königsberg 694 932 ℳ) bat der Abg. Dr. Bergenroth, bei der Besetzung der neuen ordentlichen Professur für Sanskrit und ver⸗ gleichende Sprachforschung auch auf das Studium der im Aussterben begriffenen litthauischen Sprache Rücksicht zu nehmen. Der Staats⸗Minister von Puttkamer sagte möglichste Berücksichtigung zu. Der Titel wurde bewilligt, ebenso die folgenden Titel: die Zuschüsse für die Universitäten Berlin, Greifswald, Breslau, Halle, Kiel, Göttingen und Marburg.

Bei Titel 9 (Zuschuß zur Universität Bonn 782 819 ℳ) kam der Abg. Frhr. von Fürth nochmals auf seine Klagen wegen ungenügender Besetzung der katholischen Fakultät mit katholischen Dozenten zurück. Er bitte den Minister, die rö⸗ misch⸗katholischen Mitglieder der römisch⸗katholischen Fakultät zu befragen, was zur Abhülfe der jetzigen Mißstände geschehen könne, denn es sei unmöglich, daß ein altkatholischer Dekan an der Spitze derselben stehe. Es sei keine Intoleranz, wenn die Theologen kein Abgangszeugniß, von dem altkatholischen Dekan unterschrieben, annehmen wollten, denn auf Grund eines solchen könnten sie nicht als tüchtig für den Dienst in der katholischen Kirche erklärt werden.

Der Abg. Dr. von Sybel erklärte, die katholischen Stu⸗ denten der Theologie hätten Jahre lang das vom Dekan unterschriebene Abgangszeugniß angenommen, erst im letzten

Sommer sei darin eine Aenderung eingetreten, trotzdem das Zeugniß kein Wort von der Würdigkeit des Betreffenden für ein Kirchenamt enthalte, sondern nur besage, daß der Stu⸗

dirende sich eine gewisse Zeit an der Universität aufgehalten, die und die Kollegia belegt habe, sowie ob derselbe diszipli⸗ narisch bestraft sei oder nicht. Er könne nur beklagen, daß die Unterschrift eines nach Ansicht des Centrums Irr⸗ gläubigen unter einem solchen Zeugniß den Mitgliedern des

Centrums Skrupel errege.. z Hierauf wurde der Titel bewilligt.

Bei Titel 10 (Akademie Münster 105 539 ℳ) beklagte sich der

Abg. Frhr. von Heereman darüber, daß dieser Akademie der katho⸗ lische Charakter, den dieselbe durch kirchliche Stiftungen erhalten habe, nicht genug gewahrt bleibe. Man verspreche zwar schon

8 . diese Akademie zu einer Universität zu erweitern, aber

8 keine Aussicht. Die theologische Fa⸗

äufig sei dafür noch kultät sei zurückgegangen, weil die dortigen Professoren nicht nach dem Gutachten der Kirche und namentlich in der philo⸗ sophischen Fakultät Protestanten angestellt worden seien. Die neuen Gebäude seien ja sehr schön, aber es sei zu bedauern, daß man durch den Neubau das Kapital des Studienfonds E“ habe. Er müsse dann den Minister auf das über⸗ andnehmende Kliquenwesen an den Universitäten überhaupt aufmerksam machen; außerdem bestehe eine gewisse Strömung n der Wisse die dem Christenthum mindestens gleich⸗ . Wenn die Unterrichtsverwaltung auch t Partei nehmen wolle, so solle sie doch wenigstens dafür Sorge tragen, daß die beiden sich bekämpfenden Richtungen gleichmäßig vertreten seien und sich mit gleichen Waffen be⸗ kämpfen könnten. Mit der Begünstigung einer Richtung habe ie preußische Regierung bei der Protektion der Hegelschen Philosophie schlechte b gemacht. 8 Der Staats⸗Minister von Puttkammer erwiderte, die Akademie zu Münster beruhe auf den 1832 vollzogenen Sta⸗ tuten. Die katholische Eigenschaft der Akademie leite der Vor⸗ redner nicht aus der Stistung, sondern aus der Dotation der⸗ selben aus dem katholischen Studienfonds ab; dieser Dotation stehe aber ein viel größerer Staatszuschuß gegenüber. Die 121. Fakultät sei allerdings früher nur ein Anhängsel der theologischen gewesen, dieselbe sei aber inzwischen zu einer vollen philosophischen Fakultät erhoben und daher habe sich ie Regierung die Frage vorlegen müssen, ob die ausschließ⸗ che Besetzung mit katholischen, Kräften noch geboten sei. Dies habe verneint werden müssen. Uebrigens seien von den 20 Dozenten 10 Ordinarien und 5 Extraordinarien katholisch und nur 5 Extraordinarien (2 für Mathematik, je 1 für Geschichte, neuere Sprachen und Chemie) protestantisch. Der gang der theologischen Fakultät sei nicht eine spezifisch Münsterische, sondern eine ganz allgemeine Erscheinung. Das Kapital des katholischen Studienfonds sei allerdings durch den Kostenauf⸗ wand für den Bau verringert worden, allein für den Ausfall an Zinsen sei derselbe dadurch entschädigt, daß Zuschüsse für Schulzwecke, die sonst auf diesem Fonds ruhten, auf andere Fonds angewiesen seien. Als Hauptzweck der Akademie sei in den Statuten die Ausbildung von katholischen Geistlichen aufgestellt, diesen Zweck werde er bei den künftigen Anstellun⸗ gen stets im Auge behalten.

Der Abg. Dr. von Sybel führte aus, des jetzigen Fahr underts sei eine Epoche und der segensreichsten T treten, die wesentlich dur

seit dem Anfang des Wachsthums ätigkeit im Universitätsleben einge⸗ Wahrung des paritätischen Charak⸗ ters hervorgerufen sei. Was die Akademie Münster betreffe, so sei die Verwendung der betreffenden Mittel für den katho⸗ lisch⸗theologischen Unterricht durchaus gesetzlich bedingt, in⸗ dessen nur zu dem Theil von 36 000 ; statt dessen verwende die preußische Regierung von dem vor⸗ Mönnsterschen Fonds jetzt 66 000 für die kademie. Es lasse sich daher auch absolut nicht behaupten,

des Dotationsvermögens irgendwie benachtheilige. Auf An⸗ regung des damaligen Ober⸗Präsidenten von Westfalen, des Freiherrn von Stein, habe das Ministerium im Jahre 1803 bei Vermehrung der Einkünfte der Akademie die Aufhebung des Konfessionszwanges bei Besetzung der Lehrstühle an der philosophischen Fakultät ausgesprochen. Es so ten in Zukunft nicht mehr konfessionelle, sondern ei wissenschaftliche Rücksichten bei den Berufungen zur Geltung kommen. Dieser Grundsatz sei von der Regierung auf alle Universitäten aus⸗ gedehnt worden, und sie habe die drei evangelischen Uni⸗ versitäten Halle, Königsberg, Greifswald ihres evangelisch⸗ monopolistischen Charakters entkleidet zum Segen für die In⸗ stitute und die Wissenschaft. Die Aufhebung des Konfessions⸗ zwanges an der philosophischen Fakultät in Münster sei ja auch von dem katholischen Professorenkollegium einstimmig beschlossen worden, als sie eine Deputation nach Berlin ge⸗ schickt habe, um eine Reorganisation der Akademie zu be⸗ treiben. Von dem Rechte der Anstellung evangelischer Do⸗ zenten habe die Regierung übrigens einen sehr diskreten Ge⸗ brauch gemacht. Der Abg. von Heereman glaube, daß die Parität zu einem Ueberwiegen des Protestantismus führe; die entgegengesetzte Befürchtung sei vielleicht mehr berechtigt. Unter der jetzt so angefeindeten Aera Falk seien zwölf katho⸗ lische Professoren, keine Altkatholiken, an paritätischen Uni⸗ versitäten angestellt worden. Die erste und letzte Aufgabe der deutschen Universitäten sei, ihre Jünger zu geistiger Selbst⸗ zu erziehen, der Zweck der katholischen kirchlichen Anstalten sei allerdings ein wesentlich anderer.

Der Abg. Frhr. von Heereman hielt ungeachtet der Ausführungen des Ministers und des Abg. von Svbel seine Anschauungen von dem katholischen Charakter der Akademie zu Münster aufrecht; eine konfessionell⸗katholische Anstalt könne ganz ebenso zur Erlangung wahrer Wissenschaftlichkeit führen, wie eine paritätische. In den Statuten stehe ausdrücklich, daß der Bischof von Münster über die Dozenten der Akademie eine Fe en Zensur in Sachen des Glaubens, der Lehre und des Wandels auszuüben habe; man könne sich doch gar nicht denken, daß dem katholischen Bischof eine solche Aufsichts⸗ befugniß in Bezug auf protestantische Lehrer zustehen solle.

Der Staats⸗Minister von Puttkamer bezeichnete die letzten Ausführungen des Vorredners als irrige. Konfessionszwang Seg nur für die theologischen Dozenten, nicht auch für die übrigen.

Nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Dr. von Sybel wurde Titel 10 bewilligt.

Bei Titel 11 (Zuschuß für das Lyceum Hosianum in Braunsberg 16 287 ℳ) richtete der Abg. Freiherr von Schor⸗ lemer⸗Alst an den Minister die Frage, ob der zur Zeit in Baden fungirende altkatholische Professor des Hosianums Michaelis noch sein volles Gehalt mit 3780 beziehe, ob⸗ gleich derselbe nicht mehr als Professor wirke. Jedenfalls werde derselbe doch von der badenschen Gemeinde ebenfalls besoldet, dann bezahle man also vom preußischen Ftat einen badischen Pfarrer. Was würde man wohl sagen, wenn die Professoren Gneist oder Virchow sich der Sekte der Heili⸗ gen der letzten Tage anschlössen, in Folge dessen ihre Zuhörer verlören und mit ihren Gemeinden nach Amerika gingen, ihr Gehalt aber immer weitz veziehen würden.

Der Staats⸗Minister von Puttkamer entgegnete, der Professor Michaelis habe Braunsberg im Jahre 1872 ver⸗ lassen, weil der Bischof von Ermland den katholischen Stu⸗ denten verboten habe, seine Vorlesungen zu besuchen und sich ihm daher kein Feld für gedeihliche Wirksamkeit dort geboten habe. Derselbe habe nach aller Form und Regel Urlaub nach⸗ gesucht und sich denselben neuerdings wieder um 2 Jahre ver⸗ längern lassen. Nach den Bedingungen der Anstellung des Professor Michaelis könne er (Redner) nach Recht und flicht gar nicht anders handeln, als demselben sein volles Gehalt unverkürzt auszahlen zu lassen. Das sei der rechtliche Stand der Sache und entspreche ja auch der vorhin geäußerten Mei⸗ nung des Abg. Windthorst, welcher den altkatholischen Geist⸗ lichen gern ihre vollen Kompetenzen gewähren wolle, auch wenn sie nicht mehr fungirten. Wenn Hr. Professor Michaelis sich nebenbei beschäftige, so könne und werde ihn der Staat, so lange derselbe sein Gehalt in Deutschland verzehre, nicht

daran hindern.

Der Abg. Freiherr von Schorlemer⸗Alst erklärte, man habe nicht die katholischen Studenten vor dem Unterricht des Professor Michaelis schützen, sondern die Altkatholiken dadurch unterstützen wollen; dieser Zustand sei nicht der, den der Abg. Windthorst bezeichnet habe, denn Professor Michaelis könne sehen Augenblick wiederkehren und den Unterricht wieder über⸗ nehmen.

Der Abg. Dr. Virchow konstatirte, daß das Centrum mit dem Profossor Michaelis hier große Schlachten geschlagen habe; jetzt, wo Michaelis auf dem alten Standpunkt stehen geblieben und das Centrum weiter gegangen sei, werde derselbe vom Centrum bekämpft. Wenn Professor Michaelis beurlaubt sei, so sei damit ein rechtliches Verhältniß geschaffen, ob es zweckmäßig sei, wolle er dahingestellt sein lassen. Er möchte indeß den Abg. von Schorlemer⸗Alst nur bitten, der Neigung zu per⸗ sönlichen und mehr oder weniger verletzenden Insinuationen zu entsagen, die jetzt mehr und mehr im Centrum Platz griffen. Er wisse gar nicht, weshalb der Vorredner den Abg. Gneist und ihn mit dem unpassenden und verletzenden Bei⸗ spiele mit den Heiligen der letzten Tage in Verbindung ge⸗ bracht habe? Es läge vielleicht viel näher, wenn er den Abg. von Schorlemer mit den Säulenheiligen in Verbindung brächte. Es scheine ihm ein reiner Uebermuth, ein reiner Junkersport darin zu liegen.

Der Präsident von Köller erklärte, er müsse den Ausdruck „Junkersport“ doch als nicht ordnungsmäßig bezeichnen.

Der Abg. Dr. Virchow bemerkte, er sei bereit, sich dem Ausspruch des Präsidenten zu unterwerfen; nachdem aber der Schutz der einzelnen Abgeordneten Seitens des Präsidiums in den letzten Tagen etwas schwach geworden sei, da werde es nothwendig, zur Selbsthülfe zu greifen.

Der Präsident von Köller erklärte, er werde den Schutz der Abgeordneten gegen unangemessene Ausdrücke stets wahr⸗ nehmen gegen Jedermann.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst entgegnete, der Pro⸗ fessor Michaelis habe der Centrumspartei niemals angehört, jedenfalls habe er niemals mit demselben zusammen im Hause gesessen. Eine Vergleichung mit den Säulenheiligen würde er nicht weiter übel nehmen. Er treibe keinen Sport, am aller⸗ wenigsten junkerhaften Sport, aber er werde sich niemals die Freiheit nehmen lassen, scharf zu sprechen, wo er es für noth⸗ wendig halte.

Der Abg. Dr. Windthorst führte aus, die Universitäten

daß der Staat, welcher einen so bedeutenden Huschuß für die r

Akademie gewähre, die katholische Kirche durch Verwendung

Theologen dort ihre Bildung erlangen könnten; di Vor⸗ schriften der Maigesetze verhinderten dies und wenn dieselben nicht geändert würden, müßte mit allen Mitteln danach ge⸗ strebt werden, freie Unterrichtsanstalten, welche eine katho⸗ lische Bildung ermöglichten, einzurichten.

Hierauf wurde der Titel bewilligt, ebenso die folgenden Titel dieses Kapitels.

Bei Kapitel 120 (Gymnasien und Realschulen: 4549 048 ℳ.) Titel 1 (Zahlungen vermöge rechtlicher Verpflichtung an ein⸗ 1 Anstalten und Fonds 221 880 ℳ) klagte der Abg. Dr. Röckerath über die allgemeine Vernachlässigung des Religions⸗ Unterrichts an den höheren Anstalten. Hier seien noch manche Mißstände aus der Aera Falk zu beseitigen: auf die religiösen Uebungen müsse mehr Gewicht gelegt und die Lehrerkollegien müßten so zusammengesetzt werden, daß sie auch durch ihr Beispiel besser auf die Jugend einwirkten, als dies bisher ge⸗ chehen. Man lasse sich bei der Anstellung der Lehrer nicht von ihrer wissenschaftlichen Qualifikation, sondern von ihrem kirchenpolitischen Standpunkt leiten. In Cöln habe man sogar eine ganze Menge altkatholischer Lehrer angestellt. Die erziehliche Wirkung derartig zusammen⸗ gesetzter Lehrerkollegien bedürfe keiner näheren Charakterisi⸗ rung. Die Selbstmorde unter den Gymnasiasten nähmen von Jahr zu Jahr zu. Das Verbindungswesen unter den Schülern habe eine bedenkliche Form angenommen. Das würde nicht der Fall sein, wenn die religiöse Erziehung eine bessere wäre und die Lehrer ein besseres Beispiel geben würden. Auf den 1 Töchterschulen entdecke man unsittliche Lektüre, und auf den Gymnasien sei es noch schlimmer. Redner verlas die Antwort eines Bürgermeisters auf eine Bewerbung um eine Schulstelle von Seiten eines Katholiken und folgerte aus derselben, daß man die Anhänger der Centrumspartei zur Be⸗ kleidung höherer Schulämter nicht für fähig halte. Das dürfe man einer nach Millionen zählenden Partei, deren Loyalität unbestritten sei, nicht bieten. Das Centrum habe gegen den Vorwurf, daß die aus katholischen Schulen hervor⸗ gegangenen Zöglinge geistig nicht so weit vorgeschritten seien, wie die Schüler anderer Schulen, stets protestirt. Der Vor⸗ wurf könne aber schließlich wahr werden, wenn man für katho⸗ lische Schulen so wenig thue und solche Verhältnisse dulde, wie sie am katholischen Gymnasium zu Cöln beständen, wo einer der beiden philologischen Oberlehrer ein verheiratheter Altkatholik sei. Er bitte um eine den Fbige,e und Nei⸗ gungen dieses Herrn mehr entsprechende erwendung; zum Gymnasiallehrer tauge derselbe nicht.

Der Staats⸗Minister von Puttkamer erwiderte, es ent⸗ spräche natürlich der Absicht der Regierung nicht, mit einem Lehrer, der eine Anstellung suche, ein Inquisitorium vorzu⸗ nehmen. Der von dem Vorredner vorgetragene Spezialfall sei ihm bisher ganz unbekannt. Vermuthlich handele es sich hier um die Bewerbung um eine städtische Stelle, und er müsse dem Ober⸗Bürgermeister von Cöln die Verantwortlichkeit für seinen Bescheid überlassen. Darin sei er mit dem Vor⸗ redner durchaus einverstanden, daß dem Verbindungswesen, oder vielmehr dem Verbindungsunwesen auf den höheren Schulen ein Ende gemacht werden müsse, wenngleich er doch sagen müsse, daß es keineswegs neueren Datums sei. Ihm liege aus Luckau die historische Thatsache vor, daß dort, wie aktenmäßig feststehe, das Verbindungswesen seit über drei De⸗ zennien bereits existirt habe. Gerade in letzter Zeit sei es aber mit einer Intensität aufgetreten, die ihm die Pflicht auferlege, mit den entschiedensten Maßregeln dagegen aufzutreten. Niemand mißgönne der deutschen Jugend ihren Frohsinn und ihre Heiterkeit. Dafür seien ja Alle einmal jung gewesen. Aber wenn die Sucht danach sich in eine Entwickelung verliere, wo das jugendliche Gemüth, anstatt sich gehörig für einen Lebensberuf vorzubereiten, die Lebensgenüsse zu antizipiren bestrebt sei, dann müßten alle ernstdenkenden Männer mit Einstimmigkeit sich dagegen erklären. Aus diesen geheimen Schulverbindungen entwickelten sich unerlaubte nächtliche Gelage, Unfleiß, mangel⸗ hafte Leistungen, Lügen und Unwahrheit, sogar Ehrlosigkeit. Wenn es soweit komme, daß ein Schüler, der als Mitglied eines solchen Bundes abgefaßt werde, durch einen Eid sich seinen geheimen Genossen gegenüber verpflichten müsse, in demselben Augenblick, wo derselbe gefragt werde, sich als aus⸗ getreten zu betrachten; wo bleibe da die Ehre, die doch in der Jugend vor Allem entwickelt werden müsse? Was solle man für Männer erziehen, wenn mit solchen Schlichen die Wahrhaftigkeit umgangen werne? Er halte es für seine Pflicht, dieses Unwesen mit Stumpf und Stiel auszurotten. Und er werde nicht eher ruhen, bis dies geschehen sei. Er wende sich namentlich an die Gemeinden und Familien und bitte dieselben, ihm hierbei ihre Unterstützung zu leihen. Bisher habe er in den Familien meistens nur eine kränkliche schwache Affenliebe zu ihren Kin⸗ dern gefunden, die dieselben ängstlich davor gehütet wissen wollte, daß sie mit Schularbeiten nicht zu sehr belastet würden; hinterdrein finde sich dann, daß der junge Patron anstatt zu arbeiten, die Nächte in Völlerei zugebracht habe; dann trage die Schule doch wahrhaftig nicht mehr die Verantwortung da⸗ für, daß keine Fortschritte gemacht würden. Auch Kommunen hätten sich diesem, seinem Streben, einzeln widersetzt. Er sollte doch meinen, eine ordentliche Kommunalverwaltung müßte ihm hierin mit größerer Bereitwilligkeit entgegenkom⸗ men. Familien und Gemeinden möchte er daher von dieser Stelle aus beschwören, von diesem Wege abzugehen, und der Schulverwaltung die Hand zu reichen, damit man der Wucher⸗ blume des preußischen Schulwesens ein Ende machen könne. Der Abg. Grumbrecht erklärte, er habe sich mit Absicht bisher nicht an den Debatten betheiligt, da ihm der ganze Streit im Innersten widerstrebe. Wenn aber behauptet werde, daß es sich um einen Kampf zwischen den ungläubigen Ele⸗ menten der verschiedenen Konfessionen und dem Staate han⸗ dele, so müsse er erklären, es handele sich um den Kampf zwischen einer Richtung der katholischen Kirche und dem Staate. Hätte das Centrum sich nicht die Befolgung von Staatsgesetzen, welche die Katholiken in anderen Ländern ohne Anstand beobachteten, von seinen kirchlichen Oberen ver⸗ bieten lassen, so wäre nie ein Kampf entstanden. Das Cen⸗ trum st⸗ aber die Gesetze von Anfang an für unverbind⸗ lich erklärt und werde, wenn es sich auf diesen Stand⸗ punkt stelle, wie der Minister neulich ganz richtig gesagt Habe, nach links und rechts Gegner finden. Er müsse einige Worte über die Unterhaltung der höheren Unterrichtsanstalten hier sprechen. Es sei eine ungerechte Vertheilung der Lasten, daß ein Theil der höheren Unterrichtsanstalten vom Staate, der andere Theil von den Kommunen unterhalten werde. Er

und Akademien ten so geord het sein, daß auch katholische

halte es für nöthig, daß der Staat, wie die Verhältnisse jetzt lägen, möglichst viele Schulen unter seine Verwaltung bringe.

Bei dem elte 1

en kleineren Kommunen geradezu unmöglich, ein gutes 111¹“ zu erhalten. Eigentlich müßte der Staat alle höheren Lehranstalten übernehmen. Es würde schon eine Verbesserung sein, wenn der Staat bei den von den Kom⸗ munen unterhaltenen Anstalten die Pflicht übernähme, die Lehrer anzustellen.

Der Staats⸗Minister von Puttkamer erklärte, in dem letzten Gesichtspunkte des Vorredners liege eine ungemein schwere Finanzfrage. Wenn der Staat alle Unterrichtsanstalten, die hemselden angeboten würden, übernehmen wollte, so hieße das mit anderen Worten das Defizit für vielleicht hundert höherer Lehranstalten decken. Der Gedanke an sich sei ihm ja sympa⸗ tisch, aber er werde sich wohl hüten, das als Grundsatz, den er zur Geltung zu bringen wünsche, hier aufzustellen. Der Abg. Grumbrecht habe wohl mehr vom Standpunkte der kleinen Kommunen aus gesprochen, denen es häufig sehr schwer werde, die höheren Unterrichtsanstalten zu erhalten. Aber er sei überzeugt, daß die großen Städte sich mit Hand und Fuß dagegen wehren würden, ihre höheren Unterrichts⸗ anstalten aus der Hand zu geben. Hier gelte also wohl: non liquet, und er sei deshalb nicht in der Lage, eine Erklä⸗ rung in dieser Richtung abzugeben. 11“

Der Abg. Dr. Windthorst führte aus, er sei mit den Erklärungen des Ministers im Allgemeinen einverstanden und bedaure nur seine Erklärung, daß demselben die Verstaatlichung der Lehranstalten sympathisch sei. Der Abg. Grumbrecht zeige, daß er bei den früheren Debatten über die Maigesetze nicht gegenwärtig gewesen sei, sonst hätte er seine Anschauun⸗ gen schon hundert Mal widerlegt gefunden. Der Abg. Grumbrecht irre, wenn er glaube, daß das Centrum die Ge⸗ setze hätte ohne Verletzung des Gewissens befolgen können. Das könnten die Katholiken nicht und daher komme der u“ Position wurde bewilligt, worauf sich das Haus um 5 Uhr vertagte.

In der heutigen (58.) Sitzung des Hauses der 11““ welcher der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten von Puttkamer und mehrere Regierungs⸗ kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß vom Abg. Dr. Oetker ein Antrag, betr. die Bestellung kommissa⸗ rischer Bürgermeister, bezw. die kommissarische Verwaltung von Bürgermeisterämtern im 14““ der kurhessischen

indeordnung, eingegangen sei.

L seice das Haus die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗Etats pro 1880/81 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums der geistlichen ec. An⸗ gelegenheiten fort. Bei Kap. 120 der dauernden Aus⸗ gaben (Gymnasien und Realschulen), Tit. 2, erwiderte auf Beschwerden des Abg. Kantak der Regierungskommissar Geh. Regierungs⸗Rath Dr. Stauder, daß die Regierung den katholischen Charakter des Marien⸗Gymnasiums in Posen an⸗ erkenne und daß derselbe nach einer Königlichen Kabinets⸗ Ordre dadurch nicht alterirt werde, daß für einzelne Disziplinen evangelische Lehrer berufen seien. An dem Friedrich⸗Wilhelms⸗ Gymnasium in Posen seien auch katholische Lehrer angestellt. Die Einrichtung einer gemeinsamen Vorschule für beide Gymnasien sei erforderlich und pädagogisch vortheilhaft gewesen. Die Frequenz des Marien⸗Gymnasiums sei seit 1878 um 5 Prozent gestiegen. Auf eine Anregung des Abg. Rickert bemerkte der Regierungs⸗ kommissar, Geh. Regierungs⸗Rath Bohtz, daß der Gymnasial⸗ Direktor in Deutsch⸗Crone bereits seine neue Amtswohnung bezogen habe und daß seine bisherige jetzt für Gym⸗ nasialzwecke disponibel sei. Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, an katholischen Gymnasien evangelische und an evangelischen Gymnasien katholische Lehrer anzu⸗ stellen, sei eine Konsequenz des Simultanisirungssystems, die sich auch an den Lehrbüchern zeige. Nach dem Stand⸗ punkte des Kultus⸗Ministers erwarte er hier bald Abhülfe. Der Abg. Dr. Zimmermann verwahrte die Schulverwaltung der Stadt Berlin gegen das seiner Meinung nach ungerechte und unbegründete abfällige Urtheil, das in der Generalsynode über das Berliner Schulwesen gefällt sei, indem er nähere Angaben über den Schul⸗Etat der Stadt Berlin machte. Der Staat gewähre verhältnißmäßig zu geringe Summen als Beiträge für das höhere Schulwesen Berlins. Auch werde zu langsam mit dem Bau einer höheren Lehran⸗ stalt in Moabit vorgegangen. Der Regierungskommissar wies auf den Grundsatz hin, daß zunächst die Befriedigung der lokalen Bedürfnisse im höheren Schulwesen Sache der Kommunen sei; in Rücksicht aber auf die außerordentlichen Leistun⸗ gen der Kommune Berlin für diese Zwecke habe sich die Regierung zum Bau eines Gymnasiums in Moabit verstanden und die Vorarbeiten dazu nach Kräften so gefördert, daß der Bau noch im Laufe dieses Jahres begonnen werden könne. Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) richtete an den Kultus⸗Minister die Bitte, die in den Volksschulen Berlins zerstreuten 700 katho⸗ lischen Kinder in besonderen konfessionellen Schulen zu sam⸗ meln. Der Abg. Dr. Fimmermang, wies dem gegenüber darauf hin, daß Berlin sechs katholische Volksschulen habe und der hiesige katholische Propst Mitglied der Schulkommis⸗ sion sei. Der Abg. Dr. von Sybel sprach seine Meinung dahin aus, daß wie für die Universitäten ebenso für die Gym⸗ nasien das paritätische System das allein wissenschaftliche und zweckmäßige sei. Auf eine Anfrage des Abg. Zelle erklärte der Regierungskommissar, daß der ursprünglich in Aus⸗ sicht genommene Bedürfnißzuschuß für die Realschule in Brandenburg a. H. deshalb gekürzt sei, weil sich dort eine Mehreinnahme an Schulgeld herausgestellt habe. Der Abg. Dr. Windtherst bekämpfte die Ansicht des Abg. Dr. von Sybel, daß die preußischen Gymnasien paritätische sein müßten. Beim Schlusse des Blattes referirte der Abg. Weber Namens der Budgetkommission über einige Petitionen, welche mit dem zur Diskussion stehenden Kapitel in Connex stehen.

. Hinsichtlich der diesjährigen größeren Truppen⸗ übu n ist Folgendes bestimmt: 1) Das Garde⸗Corps und das III. Armee⸗Corps sollen große Herbstübungen: Parade und Corpsmanöver jedes Armee⸗Corps für sich und

Ztägige Feldmanöver gegeneinander vor Sr. Majestät dem Kaiser abhalten. Das 4. Garde⸗Grenadier⸗Regiment Königin ist zu den Uebungen des Garde⸗Corps heranzuziehen. Aus

dem Beurlaubtenstande sind soviel Mannschaften einzuberufen, daß die vorgedachten Truppen in der in den Friedens⸗Etat vorgesehenen Mannschaftsstärke zu den Uebungen abrücken können. 2) Die übrigen Armee⸗Corps haben, soweit nicht aus Nummer 4 Abänderungen sich ergeben, die im Abschnitt I. des Anhanges III. der Verordnungen vom 17. Juni 1870 er⸗

bei der Besetzung der Lehrerstellen geltenden Prinzip z

uhalten, daß versuchsweise die ts⸗Uebu. der Infanterie um zwei Tage verkürzt, die Divisions⸗ Uebungen in der Periode a. dagegen um zwei Tage verlängert werden. Diese beiden Tage können je nach Er⸗ messen der General⸗Kommandos auch zum Exerziren der In⸗ fanterie⸗Brigaden im Terrain benutzt werden. Diese Ver⸗ längerung der Detachements⸗Uebungen findet auch beim Garde⸗ und III. Armee⸗Corps statt. 3) Von der Zutheilung von Artillerie an die Brigaden während der letzten Tage ihrer Uebungen ist allgemein abzusehen. 4) Behufs Uebungen im Brigade⸗ und Divisionsverbande sind im Bereiche des VIII. Armee⸗Corps auf 16 Tage zusammenzuziehen: die 14., 15. und 21. Kavallerie⸗Brigade, die Regimenter zu 4 Esca⸗ drons, sowie der Stab und zwei Batterien der reitenden Ab⸗ theilung Westfälischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 7. Außerdem ist von der Kavallerie des VII. und VIII. Armee⸗Corps noch je eine Escadron heranzu⸗ ziehen. In administrativer Beziehung hat die gedachte Division von dem General⸗Kommando bezw. der Intendantur des VIII. Armee⸗Corps zu ressortiren. 5) Bei allen Uebungen ist in jeder Richtung auf möglichste Verringe⸗ rung der Flurschäden Bedacht zu nehmen. 6) Zur Abhaltung von Gefechts⸗ und Schießübungen der Infanterie, Jäger (Schützen) und Unteroffizierschulen im Terrain, sowie zu garnisonweisen Felddienst⸗Uebungen mit gemischten Waffen werden den General⸗Kommandos, der Inspektion der Jäger und Schützen und der Inspektion der Infanterieschulen durch das Kriegs⸗Ministerium Mittel zur Verfü ung gestellt werden. 7) Bei dem II., VIII., IX., X., XI., XlV. und XV. Armee⸗ Corps haben Kavallerie⸗Uebungsreisen nach der Instruktion vom 23. Januar 1879 stattzufinden. 8) Im Juli und August dieses Jahres soll bei Harburg auf der Elbe eine größere Pontonier⸗Uebung in der Dauer von 6 Wochen zur Ausführung kommen, an welcher zwei Compagnien des Garde⸗Pionier⸗Bataillons, zwei Compagnien des Schleswig⸗Holsteinischen Pionier⸗Bataillons Nr. 9, eine Compagnie des Pommerschen Pionier⸗Bataillons Nr. 2, eine Compagnie des Magdeburgischen Pionier⸗Bataillons Nr. 4, eine Compagnie des Hannoverschen Pionier⸗Bataillons Nr. 10, sowie je zwei Compagnien des Königlich sächsischen und König⸗ lich württembergischen Pionier⸗Bataillons Theil nehmen. 9) Bei Stralsund hat eine kleine Mineurübung stattzufinden. Die Bezeichnung der theilnehmenden Compagnien bleibt dem Kriegs⸗Ministerium vorbehalten. 10) Von den unter 2 und 4 dieser Ordre bezeichneten Uebungen müssen sämmtliche Truppen vor dem 28. September dieses Jahres in die Garnisonorte zurückgekehrt sein.

Nach einem Spezialerlaß des Finanz⸗Ministers vom 6. 1.“ J. besteht ein rechtlicher Anspruch der Be⸗ amten, ihr Diensteinkommen an ihrem amtlichen Wohnsitze gezahlt zu erhalten, nicht. Wenn in manchen Orten Spezialkassen nicht vorhanden sind, auch die Möglich⸗ keit ausgeschlossen ist, die Gehaltszahlungen durch Vermitte⸗ lung der Ortssteuererheber leisten zu lassen, so genügt es, wenn die Einrichtung getroffen worden ist, daß die bei den Gerichten in jenen Orten beschäftigten Beamten ihr Dienstein⸗ kommen bei der ihnen zunächst belegenen Spezialkasse recht⸗ eitig empfangen können. Beantragen sie die Zusendung hen Gelder durch die Post, so kann solche nur auf ihre Ge⸗ fahr und Kosten erfolgen; die portofreie Uebersendung auf Staatskosten ist nicht statthaft.

Wird bei der einer ö an Fes. ögerung der Arbeit die Zahlung einer Konventional⸗ hgete geknuͤpft, so ist nach §§. 305 7 Th. 1 Tit 5 Allg. Landrechts die Strafe verfallen, sobald der Verpflichtete sich einer Zögerung schuldig macht, und sie kann durch spätere Erfüllung nicht mehr abgewendet werden; hat jedoch der An⸗ dere die nachherige Erfüllung ganz oder zum Theil ohne Vor⸗ behalt angenommen, so kann er auf die Konventionalstrafe nicht ferner antragen. In Bezug auf diese Bestimmungen hat das Reichsgericht, I. Hülfssenat, durch Erkenntniß vom 12. Dezember 1879 ausgesprochen, daß derjenige, welcher einen Anspruch auf Konventionalstrafe erhebt, keinen anderen Nachweis, als den einer Zögerung in der Erfüllung zu führen braucht. d lung vorbehaltlos angenommen worden, so hat er dies auch zu beweisen.

Regiments⸗Uebungen

Vorbehalt hinterher

Erfüllungsannahme ohne

habe.“

aus Danzig hier eingetroffen.

Der Zusammentritt des Bataillons findet in diesem Jahre am 15. April statt.

stein, ist heute hier eingetroffen.

beigefügt. Bayern.

kollegien zur Verlesung kam, lautet wörtlich, wie folgt: Freude und des Dankes gegen Gott das laufende Jahr angetreten

Mir d u größter Befriedigung, aus Ihrem Berichte von heceeneh, wie Meine Haupt⸗ und Residenz

ten des Mir vorgelegten

Behauptet der Verpflichtete, daß die spätere Erfül⸗

„Es ist Sache des Verpflichteten, einzuwenden,

daß der Andere das Recht auf die Konventionalstrafe durch eingebüßt

Der General⸗Lieutenant von Voß, bisher Com⸗ mandeur der 4. Infanterie⸗Brigade, welcher in Genehmigung seines Abschiedsgesuches zur Disposition gestellt worden, ist aus diesem Anlaß zur Abstattung persönlicher Meldungen

Lehr⸗Infanterie⸗

Der zur Zeit die Präsidialgeschäfte führende erste Vize⸗Präsident des Reichstags, Freiherr zu Francken⸗

Der heutigen Nummer d. Bl. ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. 2), eegec. Entscheidungen des Reichsgerichts,

München, 6 Ph (Allg. 8üg): 58. Sr. Majestät des Königs, welches in 8 M. Sitzung der beiden Gemeinde⸗

„Hr. Bürgermeister Dr. Erhardt! Ich habe mit Gefühlen der

in wel Mir und Meinem Volke die erhebende Feier der sieben⸗ dn werche e d Regierung Meines Hauses bevorsteht. Es gereicht

in neuer Bethätigung ihrer stets bewährten Anhänglichkeit fesrt, in neben. aherlande ig würdiger Gestaltung der Jubelfeier ein Vorbild zu werden. Gern ertheile Ich jenen Abschnit⸗

inleitung der Festtage, auf die Abhaltung von Go

duf Fie Kügtsätang ven Hest für das Militär, auf die Veranstaltung von Schulfeiern und dergleichen Bezug haben. Insoweit jedoch prunk⸗ volle Festlichkeiten in Aussicht genommen sind, kann sich so warme Anerkennung Ich der Anregung dieser Projekte zolle Mein landesväterliches Herz die außerordentlichen Opfer nicht verhehlen, welche hieraus in wirthschaftlich ernsten Zeiten den einzelnen Bürgern erwachsen würden. Ich weiß Mich und Mein Haus auch ohne Entfaltung solch' äußeren Glanzes mit Meinem Volke eins und spreche demgemäß als Meinen Königlichen Wunsch aus, daß

Orten Meines Landes Umgang genommen werde. Mit Freude würde Ich dagegen begrüßen, wenn ein Theil der hiefür benöthigten pekuniären Mittel einer den Namen der Wittelsbacher tragenden Landesstiftung gewidmet würde, deren Begründung beson⸗ 1 ders geeignet wäre, der denkwürdigen Feier einen unvergänglichen und fortdauernd segenspendenden Charakter zu verleihen. Auf leuch⸗ tenden Blättern der Ehre ist die unwandelbare Treue Meines Volkes in den Annalen der Geschichte eingezeichnet; möge die Wiederkehr des Tages, an welchem vor sieben Jahrhunderten die Geschicke Meines Hauses sich mit jenen des bayerischen Volkes untrennbar ver⸗ knüpften, der Ausgangspunkt einer⸗reichen Zukunft werden, welche, 8 beglückt von den Segnungen des Friedens, das schöne Band zwischen König und Volk immer fester schlingt zum Wohle Bayerns. Mit huldvollen Ihr Feürune 1880

au, den 2. Februa 80. 8 gnädiger König Ludwig“. Bei der im Finanzausschuß der Kammer der Reichsräthe fortgesetzten Berathung des Budgets sprach bei dem Postulate „Eisenbahngefälle“ der Ausschuß⸗ vorstand, Frhr. von Niethammer, die Ansicht aus, daß, im Fall eine Einigung der beiden Kammern über die in das Budget einzusetzende Position für die Eisenbahngefälle nicht stattfinde, die niedrige Ziffer zu gelten habe. Sämmtliche Mitglieber des Ausschusses theilten diese Ansicht, mit welcher auch die Vertreter der Staatsregierung sich einverstanden erklärten. Der Ausschuß hat dann über den Antrag der Kammer der Abgeordneten an Se. Majestät den König die Bitte zu richten, die jetzt für den Personen⸗ verkehr in Anwendung befindlichen Tarife in der Weise regeln zu lassen, daß der Ertrag der (von ihr in das Budget ein⸗ gestellten) Summe erreicht werden kann berathen und mit Einstimmigkeit beschlossen, daß diesem Antrage die Zustimmung zu versagen sei. In Folge dieses Beschlusses mindern sich die Netto Einnahmen aus den Eisen⸗ bahngefällen um 1 873 500 Der Ausschuß der Kammer der Abgeordneten für den Gesetzentwurf, den Branntwein⸗-⸗Aufschlag betreffend, hat seine sehr ein⸗ gehenden Berathungen gestern Abend zum Abschlusse gebracht und schließlich den Gesetzentwurf, wie er sich nach den Berathungen gestaltete, mit allen gegen 3 Stimmen angenom men. Der Gesetzentwurf wird am kommenden Donnerstag oder Freitag in der Kammer zur Berathung gelangen. 8 9. Februar. (W. T. B.) Die Kammer der Reichs räthe hat die von der Abgeordnetenkammer in dem Eta des Kultus⸗Ministeriums gestrichene Position von 40 000 für die Würzburger Jubiläumsfeier wieder hergestellt Die von der Abgeordnetenkammer bei der Berathung des Eisen⸗ bahn⸗Etats beschlossene Erhöhung der Personentarife wurde von der Reichsrathskammer abgelehnt.

Sachsen. Dresden, 9. Februar. (Dr. J.) Die Erste Kammer beschäftigte sich heute mit der Berathung der Kap. 73 bis 75 des Etats der Zuschüsse, das Departement des Kultus und öffentlichen Unterrichts betreffend. Anlaß zu De batten gaben nur die Beschlüsse der Zweiten Kammer hinsicht lich des Staatszuschusses der Realschule zu Wurzen und hin sichtlich der Ermächtigung der Staatsregierung, den Ge⸗ meinden gegenüber, welche zur Unterhaltung einer Realschule 2. Ordnung einen Staatszuschuß beziehen, dann, wenn die Realschule sich nicht mehr als einem Bedürfniß entsprechend, beziehentlich als lebensfähig er weist, die Kündigung des Staatszuschusses einzuleiten. Geger den letzteren Beschluß wendete sich in längerer Rede Bürger meister Martini als Minoritätsreferent. Die Kammer tra jedoch gegen 15 Stimmen dem Beschlusse der Zweiten Kammer welcher der Regierung die gedachte Ermächtigung einräumt sowie allen anderen 84 su den einzelnen Kapitel efaßten Beschlüssen ohne Debatte bei. 8 bisn Sneg Kammer berieth den Rechenschaftsberich 8 auf die Jahre 1876/77 auf Grund des über denselben von ihrer 2. Deputation erstatteten Berichts. Eine Diskussion knüpfte sich nur an wenige Positionen. Dem Antrage der Deputation gemäß beschloß die Kammer, der Staatsregierun betreffs der von derselben abgelegten Rechenschaft über den Staatshaushalt innerhalb der Finanzperiode 1876/77 Decharge zu ertheilen; außerdem wurden noch zwei Anträge, die sich 3 auf die formelle Rechenschaftslegung beziehen, beschlossen. 1b

Württemberg. Stuttgart, 9. Februar. (W. T. B. In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer er klärte der Departementschef der Justiz, Faber, die Regierun würde dem Antrage auf Ermäßigung der Gerichts kosten zustimmen, falls ihr der Zeitpunkt, für einen solchen Antrag einzutreten, überlassen bliebe. Wenn die Regierun schon jetzt denselben befürworten wollte, so würde sie eine schweren Standpunkt haben. Die Antragsteller einigten sie in Folge dessen dahin, zu beantragen, die Regierung mög auf eine baldige Abänderung des Gerichtskostengesetzes hin wirken. Dieser Antra wurde einstimmig angenommen.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 9. Februar. (W. T. B.) Eine der deutsch⸗böhmischen Abgeord neten, bestehend aus dem Grafen Mannsfeld, den Abgeord neten Wolfrum und Schweykak, wurde heute Vormittag um

Weise aufgenommen. Auf die bei Ueberreichung einer Denk s Feüse fohntamme Ansprache des Grafen Mannsfeld, in wel cher der österreichische Staatsgedanke betont wird, erwidert der Kaiser, daß er die Denkschrift gern entgegennehme un den gewiß Fhöa bei Prüfun s czechischen Memorandums beachten werde. 8

1 ec sehen Me Steuern sind der „Polit. Corresp. zu⸗ „ffolge im vergangenen Jahre 94 249 000 Fl. eingegangen, 891 000 Fl. mehr als im Jahre 1878. Das Reinerträgniß der indirekten Steuern im Jahre 1879 beziffert sich auf „178 938 000 Fl., 6 547000 Fl. mehr als im Jahre 1878. 1 Wie die amtliche „Wiener Zeitung“ meldet, hat der Minister des Auswärtigen, Frhr. von Feymerk⸗ die Errich⸗ tung einer Konsular⸗Agentur in Ni ch genehmigt.

10. Februar. Dem ‚Fremdenblatt“ zufolge ist da Handels⸗Ministerium durch Vermittelung des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten mit der italienischen Regi rung wegen der Erhöhung der italienischen Stahl zölle in Verhandlung getreten.

Großbritannien und Irland. London, 9. Februa (W. T. 2. In der heutigen Unterhaussitzung erklärte der Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen, Bourke, auf ve schiedene an die Regierung gerichtete Interpellationen Die Ratifikation des Vertrages mit der Türkei über di

von der Durchführung so kostspieliger

wähnten Uebungen, jedoch mit der Maßgabe ab⸗

Meiner Haupt⸗ Residenzstadt wi

Unternehmungen in f d b

Abschaffung des Sklavenhandels würde demnächst erwarte S. 8 1

10 Uhr vom Kaiser empfangen und in huldvollster