Amsterdam, 10. Februar.
Bancazinn 56.
Lomndon, 10. Februar. (W. I. B.)
An der Küstz angeboten 20 Weizenladungen.
Havannazucker Nr. 12, 26. Matt.
Liverpool, 10. Februar. (W. T. B.)
Baumwolle. (Schlussbericht.) Umoatz 12 000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Am rikaner fest, Surats stetig, Middl. amerikanische März-April-Liezerung 7 ½⅛, April- Mai-Lieferung 7¹³⁄22 d.
Glasgovv, 10. Februar. (W. T. B.)
Roheisen. Mixed nambres warrants 68. 68 sh. 7 d. .
Die Verschiffungen der letzten Woche betrugen 14 190 Tons. gegen 6139 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.
Liverpool, 10. Februar. (W. T. B.) 8
Getreidemarkt. Weizen 2—3 d., Mehl 3 d. theurer, Mais 1 d. billiger. — Wetter: Schön.
Liverpool, 10. Februar. (W. T. B.) 1 “ elle. (Schlussbericht.) Weitere Meldung. Defini-
sh. 10 d. bis
mḿdw“
Getreidemarkt. Weizen mitunter 1 sh theurer. — Wetter: Schön.
Manchester, 10. Februar.
12r Water Armitage 8, 12r Water Taylor 9, 20r Water Micholls 10 ⅛ 30r Water Gidlow 11 ⅜, 30r Water Clayton 12 ¼, 40r Mule Mayoll 12 ¼, 40 r Medio Wilkinson 13 ½, 36r Warpcops Qualität Rowland 12 ¼, 40r Double Weston 13 ½, 60r Double Weston 15 ½, Printers 1¹6⁄16 24⁄10 8 ½ pfd. 102. Steigend.
St. Petersburg, 10. Februar. (W. T. B.) .
Produktenmarkt. Talg loco 58,50, Pr. August 58,25, Weizen loco 16,50, Roggen loco 10,00. Hafer 1o0c0 5,00. Hanf loco 35,00, Leinsaat (9 Pud) 1oco 16,50. — Wetter: Milde.
New-YNork, 10. Februar. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-York 13 ⅛, do. in New-Orleans —. Petroleum in Neow-York 7 ⅞ Gd., do. in Philadelphis 7 ½ G., rohes Petroleum 7, do. Pipe line Certificats 1 D. 08 C. Mehl 5 D. 65 C. Rother Winterweizen 1 D. 50 C. mixed) 60 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ¼. 14 ¾. Schmalz (Marke Wilcox) 8 ½⅛, do. Fairbanks 8.
ööP
Kaffee (Rio-) Speck (short
1 47 720 ℳ (+ 344 ℳ).
Mais (old
Eisenbahn-Einnahmen7.
Oberschleslche Elsenbahn. Hauptbahn. Im Januar 1880 2 947 661 ℳ (+ 171 324 ℳ). Oberschlesische Zweigbahn:; Breslau-Posen-Glogauer Bahn: 571 561 ℳ (+ 65 522 ℳ). Breslau-Mittenwalder und Niederschlesische Zweigbahn: 555 959 ℳ (+ 16 149 ℳ). Stargard-Posener Eisen-
bahn: 248 787 ℳ (+ 23 121 ℳ). Oppeln-Gross-Strelitz-Morgen.
rother Eisenbahn: 7924 ℳ (+ 2589 ℳ).
General-Versanamlungen. 20. Februar. Deutsche Lebens-Versloherungs-Gesellschaft h Lübeck. Ausserord. Gen.-Vers. zu Lübeck. Commerz-Bank in Lübeck. Ord. Gen.-Vers. m Lübeck. Sächsisch-Thüringische Aotien-Gesellschaft für Braunkohlen-Verwerthung zu Halle a. S. Ord. Gen.-Vers. zu Halle a. S .
Usance.
Die Actien der Berliner Centralstrassen-Aotlengesellsohaft werden vom 22. Februar d. J. an hieger Börse franco Zinsen ge-
tiver Umsatz 14 000 B. Auf Zeit steigend.
clear) 7 C. Getreidefracht 3 ½.
handelt, da das Konkursverfahren eingeleitet ist.
EeerRrg n
— —
Theater. Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗ haus. 40. Vorstellung. Der schwarze Domino. Oper in 3 Aufzügen, nach dem Französischen des Scribe, für die deutsche Bühne bearbeitet vom Frei⸗ herrn von Lichtenstein. Musik von Auber. In Scene gesetzt vom Regisseur Salomon. (Frl. Tag⸗ liana.) Anfang halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. 42. Vorstellung. Zum 1. Male wiederholt: Der Bibliothekar. Schwank in 4 Akten von G. von Moser. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz Anfang 7 Uhr.
Freitag: Opernhaus. 41. Vorstellung. Robert der Teufel. Oper in 5 Abtheilungen, nach dem Französischen von Scribe und Delavigne, übertragen von Th. Hell. Masik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Lehmann, Fr. v. Voggenhuber, Hr. Niemann, Hr. Fricke.) Anfang halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. 43. Vorstellung. Gräfin Lea. Schauspiel in 5 Akten von Paul Lindau. An⸗ fang halb 7 Uhr.
Wallner-Theater. Donnerstag: Zum 6. M.:
Der jüngste Lieutenant. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson. Musik von G. Lehnhardt.
Emil Hahn. 53. Male:
NVictoria-Theater. Direktion: Donnerstag: Letzte Woche: Zum
Die letzten Tage von Pompeji. Großes Aus⸗ stattungsstück mit 2 Ballets und 12 Bildern, frei nach dem gleichnamigen Bulwerschen Roman von Carl Ludwig. Musitk von C. A. Raida. Ballets von Brus. In Scene gesetzt von Emil Hahn. Parquet 3 ℳ Gallerie 50 ₰.
In Vorbereitung: Die schwarze Venus. Großes Ausstattungsstück in 10 Bildern und Ballets von Adolphe Belot. Musik von C. A. Raida. Ballets von Bruë. Kostüme und Requisiten nach Origi⸗ nalen und den Zeichnungen Schweinfurths. Deko⸗ rationen von Lütkemeyer in Coburg. Maschinerien von Geisler. Elektrisches Licht von Crämer. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Residenz-Theater. Donnerstag: 11. Gast⸗ spiel der Fr. Marie Niemann⸗Seebach. Zum zweiten Male: Trennung. (Une séparation.) Schauspiel in 4 Akten von Erneste Légouvé. Deutsch von D. Dunker.
Krells Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun.
Donnerstag: „Sport.“ Schwank in 4 Akten von J. Rosen. Anfang der Vorstellung 7 Uhr.
National-Theater. Donnerstag: Wo ist denn’s Kind?
Germania-Theater. Donnerstag: Zum letzten
Male: Eine Civilehe, oder: Der lustige Stadt⸗ sergeant. Volksstück mit Gesang in 3 Akten (6 Bildern) nach O. F. Berg. Von Adolph Reich. Musik von Michaelis.
Freitag: Benefiz⸗Vorstellung für Hrn. Oscar Walther. Zum 1. Male: Eine vornehme Frau. Lebensbild in 4 Akten. Zum Schluß: Aus Liebe zur Kunst. Posse mit Gesang in 1 Akt von G. v. Moser.
Belle-Alliance-Theater. Vorletzte Woche: Donnerstag: Zum 68. M.: Der Rattenfänger von Hameln. Phantastisches Volksstück mit Gesang in 12 Bildern von C. A. Goerner. Musik pon E. Caten⸗ husen. (Heinz, der Rattenfänger: Hr. Haßkerl vom Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater als Gast.) Anfang 7 Uhr. Entrée 50 ₰, I. Parquet 1 ℳ 50 ₰, I. Parquet (hintere Reihe) 1 ℳ, II. Par⸗ quet, Mittel⸗ und Seiten⸗Balkon 75 ₰, Logen 2 ℳ, Orchester⸗ und Prosceniumslogen 3 ℳ.
Freitag u. folg. Tage: Der Rattenfänger von Hameln.
Circus Renz. Markthallen — Carlstraße.
Donnerstag: Abends 7 Uhr: Julius Cäsars Einzug in Rom. Auftreten der Miß Washington. Jeu de barre, geritten von den Damen Frau Hager⸗Renz, Frl. E. Loisset und Frl. Seeler. Freitag: Vorstellung. Sonntag 2 Vorstellungen, um 4 und 7 Uhr. E. Renz, Direktor.
Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Meta Gerbhard mit Hrn. Ge⸗
richts⸗Assessor Gotthard Schmiedeck (Liegnitz — Breslau). — Frl. Louise von Burgk mit Hrn. Premier⸗Lieutenant Otto Freiherrn von Spö⸗ riken (Roßthal — Dresden).
Verehelicht: Hr. Karl Freiherr von Müller sinFrl. Margarethe von Bernstorff (Neu⸗ relitz).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major Frhrn. v. Boenigk (Glatz). — Hrn. Premier⸗Lieukenant
von Borcke (Weißenfels). Gestorben: Hr. Premier⸗Lieutenant Herm. Fuchs Stolp). — Hr. Medizinal⸗Rath a. D. Joseph Krieg (Brühl). — Hr. Sekretär Carl Bohmbach Berlin). — Hr. Pastor Heinr. Ferd. Christoph
Fendler (Politzig). — Frau Rosa Gräfin zu Rantzau⸗Breitenburg, geborene Gräfin Wedell⸗ Wedelleberg (Breitenburg in Holstein). — Hr. Landgerichts⸗Rath Schmidt (Berlin).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
3668 8n in den höheren Instanzen bestätigte Urtheil des Königlichen Kreisgerichts zu Muünster vom 29. September 1876, wodurch der Ackerer August Münnich, genannt Winkelsed, in Delstrup wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer viermonat⸗ lichen Gefängnißstrafe verurtheilt wurde, ist in dem nach erfolgter Wiederaufnahme der Sache gemäß §§. 399 ff. R. Stf. P. O. eingeleiteten Verfahren durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 30. Dezember 1879 unter Freisprechung des Angeklagten von der Anschuldigung der fahrlässigen Körper⸗ verletzung aufgehoben, was auf Verlangen des ꝛc. Münnich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht wird. Münster, den 6. Februar 1880. Königliches Landgericht, Strafkammer.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
18605] Oeffentliche Zustellung.
Die Wittwe des Josef Kundermann, Sophie, geborne Hild, von Neudorf, dermalen zu Eltville, vertreten durch Rechtsanwalt Götz von da, klagt gegen den Veter Engelmann II. von Neudorf, dermalen zu Texas unbekannt wo? abwesend, wegen Löschung eines Eigenthumsvorbehalts, mit dem An⸗ trage, den Beklagten schuldig zu erkennen:
1) den zu seinen Gunsten eingetragenen Eigen⸗ thumsvorbehalt vom 7. November 1853 acd 66 Fl. 38 ⅛ Kr. in den öffentlichen Büchern, insbesondere dem Stockbuche der Gemeinde Neudorf löschen zu lassen,
2) die Kosten dieses Verfahrens zu tragen, bezie⸗
hungsweise der Klaͤgerin zu ersetzen,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗
handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Eltoille auf “
den 29. April 1880, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öͤffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Eltville, den 29. Januar 1880.
Die Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.
Stummler.
18609] Oeffentliche Zustellung. Der Baumeister Herr Friedrich Ryssel zu Leipzig, vertreten durch den Rechtsanwalt Herrn Julius Berger in Leipzig, klagt gegen den Buch⸗ händler Herrn William French, früher in Leipzig, dessen Aufenthalt unbekannt ist, im Wege des Urkundenprozesses wegen einer Miethzins⸗ forderung von 1200 ℳ — ₰, sammt Verzugs⸗ zinsen davon zu 5 vom Hundert jährlich vom 14. Mai 1879 an gerechnet, gestützt auf schriftlichen Miethvertrag vom 5. März 1879, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung der obenbezeichneten Summe sammt Zinsen und allen entstehenden Kosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1 Ciovilkammer des Königlichen Landgerichts zu eipzig auf den 3. Mai 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, den 7. Februar 1880. Schrüdel, Gerichtsschreiber des Königlichen Land (Eirvilkammer IIa.
chts,
[3632]
Verkaufsanzeige und Aufgebot.
In Sachen, betreffend den Konkurs der Gläubi⸗ ger des Bäckers und Gastwirths Diedrich Holst zu Theisbrügge, soll auf den in Uebereinstimmung mit den Hypothekgläubigern gestellten Antrag des Konkursverwalters, Wachtmeisters a. D. Möhle in Drochtersen, die Wohnstelle des Gemeinschuldners in dem auf
Montag, den 1. k. Mts. März, Nachmittags 4 ½ Uhr, in der Landesherberge zu Drechtersen anberaumten Fesrn fe öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Die Wohnstelle, in welcher Bäckerei und Gast⸗ wirthschaft betrieben ist, liegt unter Nr. 201 an der Chaussee in Theisbrügge und besteht aus Wohn⸗ haus, Scheune und Garten.
Alle Diejenigen, welche Kaufobjekte Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realbe⸗ rechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor⸗ dert, solche Ansprüche in dem vorgenannten Termine, bei Meidung des Verlustes derselben im Verhältniß zum neuen Erwerber des Kaufobjekts, anzumelden.
Freiburg, den 3. Februar 1880.
Königliches Amtsgericht. I.
52
an dem bezeichneten
[3611]
Auf den Antrag des Schlbossermeisters Carl August Münzel wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Dokuments über das in dem Grundbuche von Danzig, Frauengasse, Blatt 44 Abtheilung III. Nr. 5, für den Hotelbesitzer Ru⸗ dolph Kutzbach in Zoppot eingetragene Darlehn von Mark aufgefordert, seine Rechte spätesteng n dem
anf den 25. Mai 1880, Mittags 12 Uhr, bei dem hiesigen Amtsgerichte XII., Zimmer Nr. des neuen Gerichtsgebäudes auf Pfefferstadt anbe⸗ raumten Termine anzumelden und das Dokument vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erkläͤrt werden wird.
Danzig, den 2. Februar 1880.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts XII. Grzegorzewski.
8161.] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen des Hopfenhändlers J. Ansbacher in Tyrth in Bayern, Klägers, wider den Brauerei⸗ besitzer Max Kittel aus Neumark, Verklagten, wegen 364 ℳ 80 ₰ und Zinsen, ist zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung, insbesondere zur Er⸗ klärung des Verklagten über den ihm darüber, daß der Preis für den Hopfen, den der Verklagte im Oktober 1878 auf seine Bestellung vom Kläger über⸗ sendet erhalten, auf 128 ℳ für den Center verab⸗ redet ist, angetragenen Eid ein Termin auf
den 12. April 1880, Vormittags 9 Uhr, vor der zweiten Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts hierselbst angesetzt, zu welchem der Ver⸗ klagte, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort nicht be⸗ kannt ist, vorgeladen wird.
Erscheint der Verklagte in diesem Termine weder in Person noch durch einen Bevollmächtigten, so wird angenommen, er wolle eine Erklärung über den ihm angetragenen Eid nicht abgeben, habe auch zur Unterstützung seiner Behauptungen und Anträge nichts weiter anzuführen.
Thorn, den 4. Februar 1880.
Seidenschwanz,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
3660] — Bei dem unterzeichneten Königlichen Landgerichte ist in Gemäßheit der Rechtsanwaltsordnung für das Deutsche Reich vom 1. Juli 1878 als Rechtsanwalt zugelassen Herr Louis Julius Damm mit dem Wohnsitze in Dresden. Dresden, den 9. Februar 1880. Königliches Landgericht. Wehinger.
[3604]
Nr. 1587. Wolf Rothschild von Worblingen klagt gegen den Schreiner Gustav Mayer von Stahringen, z. Z. an unbekannten Orten abwesend, wegen Forderung aus Kuh⸗ und Fleischkauf vom Jahre 1879 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 270 ℳ nebst 5 % Zins vom 30. Oktober 1879 und 7 ℳ 65 ₰ und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Gr. Amtsgericht Stockach
auf Montag, den 22. März 1880, Vormittags 8 Uhr.
2 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Der 8“ 8 Gr. Amtsgerichts. otz.
[3635] Bekauntmachung.
Zufolge Justizministerial⸗Rescripts vom 17. v. M. sind die Rechtsanwalte und Notare: 1) Justiz⸗Rath Rendtorff, 2) Justiz⸗Rath Castagne, 3) Justiz⸗Rath Feldmann, 4) Dr. Seestern⸗Pauly unter Beibehaltung ihrer bereits erfolgten Zulassung bei dem hiesigen Landgericht zur Rechtsanwaltschaft bei dem unterzeichneten Ober⸗Landesgericht zugelassen worden und in die Liste der zugelassenen Rechtsan⸗ walte eingetragen. 13608 Kiel, g. 26. L “ n önigliches Ober⸗Landesgericht. 8 vos Efef Hecte .in, aeh 8 5 8 .“ 88 In ööe“ angenhessen ist das Aufgebotsverfahren zum Zwecke Christensen. der Kraftloserklärung der 4 % Königlich Sächsischen “ Staatsschuldenkassenscheine vom Jahre 1852 Ser. II. Nr. 27228, 27229 und 27230 über je 100 Thaler [3653] Bekanntmachung. Der Kaufmann Eduard Köhl hierselbst hat in
anhängig E1öe. Eerg eegegnnksgerict. seiner Eigenschaft als Hauptvormund der inter⸗ Abtheilung Ib. dicirten Sophie Henriette Oberst zu St. Joham Francke angezeigt, daß die der Letzteren eigenthümlich zuge⸗ — hörige w1“ 9 eu“ 89 “ “ Serie II. Lit. D. Nr. über aler der Anleihe der Stadt St. Johann a./S. a0 Nr. 1809. Emanuel Rothschild von Wangen 191696 Thaler nach dem Fea dähann Prieilegiun klagt gegen Schreiner Gustav Mayer von vom 19. April 1873, verloren gegangen sei und Stahringen, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, Antrag auf Ausfertigung einer neuen Obligation wegen Forderung aus Darleihen vom Jahre 1879 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 171 ℳ 43 ₰ nebst 5 % Zins vom 8. Januar 1879 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großh. Amtsgericht Stockach auf Montag, 22. März 1880, Vorm. 8 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. heg. den 5. Februar 1880. e
116
[3603]
wieder entdeckt werden sollte.
ordnung vom 16. Juni 1819 und des §. 12 de Allerhöchsten Privilegii vom 19. April 1873 wird dieser Vorfall hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht mit dem gleichzeitigen Ersuchen, von den Verbleib der Obligation der unterzeichneten Kom⸗ r 1. Sveee 1n 8 ]
— . t. Johann a./S., den 31. Januar
Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts Die städtische Schuldentilgungs⸗Kommission,
Hotz. Falkenhagen, E. Haldy. L. Kießel. 11111.4“ 8— Bürgermeister.
National⸗Hypotheken⸗Credit⸗Gesellschaft,
eingetragene Genossenschaft zu Stettin. Nach §. 73 des Statuts erlauben wir uns, die Genossen unserer Gesellschaft zu der auf
1 Freitag, den 19. März cr., Mittags 12 Uhr, in unserm Geschäftslokal, Stettin, Große Wollweberstraße Nr. 30, anberaumten ordentlichen Generalversammlung
b Tagesordnung. 1) Geschäftsbericht und Bericht der Prüfungs⸗Commission, 2) Bilanz⸗Vorlage und Gewinnvertheilung, 3 3) Dechargg Ertheilung für den Aufsichtsrath, —919) Wahl ztbeier Mitglieder für den Aufsichtsrath. 1“““ 8 Die Vollmachten sind spätestens am 18. März cr., bis 6 Uhr Abends, i Prüfung vorzulegen und die Eintrittskarten bis eine Stunde vor Eröffnung der Generalver daselbst in Empfang zu nehmen. . Stettin, den 10. Februar 1880. 8 h“
“ Der Vorstand.
von Borcke. Uhsadel. Thym.
e
[3681]
ergebenst einzuladen.
2
Den Inhabern von 100⸗Marknoten unserer Bank bringen wir hierdurch zur Kenntut
daß wir zur nachträglichen Einlösung dieser verfallenen Noten bis zum 31. Dezember d. J. ermächtih
worden sind. Wir fordern deehalb die Besitzer solcher Noten hiermit auf, dieselben
bis zum 31. Dezember d. J. einschließlich
in den gewöhnlichen Geschäftsstunden an unserer Kasse zur Zahlung vorzustellen. Weimar, den 10. Februar 1880.
Weimarische Bank. Hache. Pleißner.
genommen, im Falle die verlorene Obligation nichtfe
In Gemäßheit des §. 6 b. der Allerhöchsten Ver
für das Nierteljahr.
öö
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Bost⸗Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
für den Raum einer Sruchzeile 30
Berlin, Donnerstag,
Berlin, 12. Februar 1880.
In Gemäßheit der Ua echften Verordnung vom 27. v. M. fand heute Nachmittag 2 Uhr im Weißen Saale des hiesigen Residenz⸗Schlosses die feierliche Eröffnung des Deutschen Reichs⸗ tags statt. Die Abgeordneten zum Reichstage nahmen im
Weißen Saale in dem mittleren, dem verhüllten Throne gegen⸗
über belegenen Raume Aufstellung. Für die Mitglieder des diplomatischen Corps war auf der nach der Kapelle zu be⸗ legenen Tribüne eine Loge bereit gehalten.
Mit der Eröffnung des Reichstags hatten Se. Majestät der Kaiser und König den Stellvertreter des Reichs⸗ kunglags Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode zu beauftragen geruht.
Sobald im Weißen Saale die Abgeordneten zum Reichs⸗ tage vollständig versammelt waren, erschienen unter Vortritt des Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode die Mitglieder des Bundes⸗ raths und stellten sich links vom Throne auf. Der Stell⸗ des Reichskanzlers verlas hierauf die nachstehende
Geehrte Herren!
Se. Majestät der Kaiser und König haben mir den Auftrag zu ertheilen geruht, die Sitzungen d Reichstags zu eröffnen.
Der Entwurf des Reichshaushalts⸗Etats wird Ihnen
unverweilt vorgelegt werden. Er ist unter Berücksich⸗ tigung der finanziellen Erträgnisse aufgestellt, welche die im verflossenen Jahre unter Ihrer Zustimmung vorge⸗ nommenen Reformen im nächsten Etatsjahre voraus⸗ sichtlich ergeben werden. Zugleich ist sorgsam darauf Bedacht genommen worden, die Ausgaben des Reichs in den Grenzen zu halten, welche durch das dringende Bedürfniß vorgezeichnet sind; gleichwohl hat es sich als unerläßlich gezeigt, in einer Erhöhung der dies⸗ jährigen Matrikularbeiträage und in einer Anleihe Deckungsmittel für Aufwendungen vorzusehen, welche ohne überwiegenden Nachtheil nicht zurückgestellt werden können. Dieser Erscheinung steht die schon bei Eröffnung des letzten Reichstags von.Sr. Majestät dem Kaiser und König betonte Nothwendigkeit zur Seite, den einzelnen Regierungen, durch Erhöhung der Einnahme des Reichs, die Mittel zu gerechter und wirthschaftlicher Ausgleichung der Landessteuern zu ge⸗ währen. Diese Bedürfnisse legen den verbündeten Re⸗ gierungen die Pflicht auf, der im vorigen Jahre begon⸗ nenen Reform der Finanzgesetzgebung des Reichs eine weitere Ausdehnung zu geben; die Ergebnisse ihrer dar⸗ über schwebenden Berathungen werden, sobald sie zum Abschlusse gelangt sind, dem Reichstag zugehen.
Auch für die geschäftlichen Formen, in welchen bis⸗ her die gesetzliche Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats erfolgte, hat sich das Bedürfniß einer Aenderung in jedem Jahre dringlicher herausgestellt. Die Bestimmung des Artikels 69 der Reichsverfassung, nach welcher der Reichshaushalts⸗Etat für jedes Etatsjahr vor dessen Be⸗ ginn durch ein Gesetz festzustellen ist, macht es unver⸗ meidlich, den Reichstag zu einer Zeit einzuberufen, zu welcher in der Regel zahlreiche Landtage die ihnen ver⸗ fassungsmäßig obliegenden Geschäfte noch nicht zur Er⸗ ledigung gebracht haben. Um der Beeinträchtigung, welche den Reichs⸗ wie den Landesinteressen aus der Gleichzeitigkeit der Reichs⸗ und Landtagssessionen er⸗ wächst, wirksamer zu begegnen, als es auf den seither eingeschlagenen Wegen erreichbar gewesen ist, werden die verbündeten Regierungen Ihnen eine Gesetzesvorlage zu⸗ gehen lassen, welche den Artikel 69 und einige mit ihm in Verbindung stehende Artikel der Reichsverfassung in dem Sinne abzuändern bezweckt, daß die gesetzliche Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats fortan auf einen Zeitraum von je zwei Jahren stattfinden soll.
Einer Umgestaltung und Weiterbildung bedürfen ferner die Grundlagen, auf welchen das Reichsmilitär⸗ gesetz vom 2. Mai 1874 das deutsche Heerwesen ge⸗ ordnet hat.
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benachbarten Staaten so umfassende Erweiterungen der Heereseinrichtungen zur Durchführung gelangt, daß das Deutsche Reich, unbeschadet der Friedfertigkeit seiner Politik, im Interesse seiner Sicherheit genöthigt ist, auch seine militärischen Einrichtungen zu vervollständigen. Wenn Angesichts der Opfer, welche das deutsche Volk schon jetzt für die Sicherstellung seiner Unabhängigkeit bringt, die verbündeten Regierungen nur mit Wider⸗ streben eine Steigerung derselben in Aussicht nehmen, so hegt Se. Majestät der Kaiser und König doch keinen Zweifel daran, daß der Schutz der höchsten nationalen Güter gegen jede Gefährdung von außen her, von dem gesammten deutschen Volke und seinen Vertretern mit gleicher Klarheit für nothwendig erkannt und mit gleicher Entschiedenheit gefordert wird, wie von den verbündeten Regierungen.
Um die durch Umtriebe einer Umsturzpartei be⸗ drohte innere Sicherheit des Reichs zu schützen, haben Sie in der ersten Session der gegenwärtigen Legislatur⸗ periode dem Gesetze gegen die gemeingefährlichen Bestre⸗ bungen der Sozialdemokratie Ihre Zustimmung ertheilt. Dies Gesetz hat damals nur bis zum 31. März 1881 Geltung erhalten. Die Maßnahmen, welche zur Aus⸗ führung desselben ergriffen sind, haben den Erfolg ge⸗ habt, jene Bestrebungen in gewissen Schranken zu er⸗ halten; sie völlig zu verhindern ist in der seither ver⸗
flossenen Zeit nicht gelunggen und wird auch binnen
Jahresfrist nicht zu ermöglichen sein. Es wird Ihnen deshalb vorgeschlagen werden, die Geltung des erwähnten Gesetzes auf eine angemessene Zeit über den 31. März 1881 hinaus zu verlängern.
Der Einschleppung und Verbreitung von Vieh⸗ seuchen haben die Landesgesetzgebungen bisher mit un⸗ gleichem Erfolge abzuhelfen gesucht. Nachdem von Reichswegen einheitliche Maßregeln zur Bekämpfung der Rinderpest festgestellt worden sind, haben die verbünde⸗ ten Regierungen beschlossen, durch Vorlage des Ent⸗ wurfs eines weiteren Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen Ihnen Gelegenheit zu eingehender Erörterung der Fragen zu geben, welche sich an diesen Gegenstand knüpfen.
Aus Anlaß der Justizreform waren Ihnen in der letzten Session die Entwürfe eines Gesetzes über das Faustpfandrecht für Pfandbriefe und ähnliche Schuldver⸗ schreibungen sowie eines Gesetzes über das Pfandrecht an Eisenbahnen und über die Zwangsvollstreckung in die⸗ selben vorgelegt worden, welche damals nicht zur Er⸗ ledigung gelangten. Beide Entwürfe werden von neuem Ihrer Beschlußfassung unterbreitet werden.
Das Reich ist fortgesetzt bemüht, dem Handel und der Schiffahrt Deutschlands Schutz und Förderung zu gewähren. Ein zu dem Ende im vorigen Jahre mit Hawaii abgeschlossener und von dem Könige dieses Insel⸗ staats bereits ratifizirter Handelsvertrag wird Ihnen zur Beschlußfassung vorgelegt werden. In gleichem Sinne werden Ihnen Vorschläge zu Gunsten der Anfrechthal⸗ tung und Erweiterung der bestehenden und bisher blühen⸗ den deutschen Handelsbeziehungen mit Samoa und an⸗ deren Inselgruppen der Südsee zur Beschlußnahme zu⸗ gehen.
Die Beziehungen des Deutschen Reichs zu allen auswärtigen Mächten sind friedlich und freundschaftlich. Das Vertrauen auf die Sicherung des Friedens durch die Ergebnisse des Kongresses, welchem Se. Majestät der Kaiser und König im vorigen Jahr Ausdruck gab, hat sich als ein berechtigtes bewährt. Die Bestim⸗ mungen des Berliner Vertrages haben in nahezu allen Punkten ihre Ausführung bereits gefunden. An allen weiteren Bestrebungen, den Frieden Europas dauernd
Seit dem Erlaß dieses Gesetzes sind in sicher zu stellen, bleibt das Deutsche Reich nach wie vor
Am 23. d.
eifrig betheiligt. Mit der Herstellung unserer nationalen Einigung sind die friedlichen Neigungen des deutschen Volkes in ihr volles Recht getreten. In Bethätigung
derselben bleibt die Politik Sr. Majestät des Kaisers
und Königs eine friedliche und erhaltende; mit der un⸗ beirrten Stetigkeit, welche das Gefühl eigener Kraft ver⸗ leiht, wird sie auch ferner bestrebt sein, in voller Un⸗ eigennützigkeit für die Erhaltung des Friedens nicht nur selbst einzutreten, sondern die Mitwirkung und die Bürg⸗ schaft der gleichgesinnten Mächte zu gewinnen und sicher zu stellen.
Darauf erklärte der Graf zu Stolberg⸗Wernigerode im Namen der verbündeten Regierungen auf Allerhöchsten Präsidialbefehl die Session des Reichstags für eröffnet.
Zum Schluß brachte der Erste Vize⸗Präsident bes Reichs⸗ tags, Freiherr zu Franckenstein, ein dreimaliges Hoch auf Se. B Kaiser aus, in welches die Versammlung begeistert einstimmte. 1.1 8
6
Se. Majestät der König haben geruht: Ihrer Durchlaucht der 888 sin Friedrich von Hohen⸗ 828 brn den Luisen⸗Orden mit der Jahreszahl 1813/14 zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich bayerischen Regierungs⸗Präsidenten Frei⸗ errn von Feilitzsch zu München den Stern zum Rothen dler⸗Orden zweiter Klaße; dem Polizei⸗Direktor von Stoe⸗ phasius zu Metz den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Königlich württembergischen General⸗Major und Militär⸗ Bevollmächtigten in Berlin von Faber du Faur, dem Königlich bayerischen Geheimen Rath und Universitäts⸗Pro⸗ fessor Dr. von Pettenkofer zu München und dem Chef der Fürstlich Thurn⸗ und Taxisschen General⸗Verwaltung, Kaiserlich Königlich österreichischen Kämmerer und Major a. D. Grafen Boos von Waldeck zu Regensburg, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Professor Dr. philos. Ludwig Schmid zu Tübingen, sowie dem Direktor der Bezirks⸗Armenanstalt zu Gorze im Landkreise Metz und Gemeinde⸗Beigeordneten daselbst, Johann Baptist Haagen
den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Bahnhofs⸗Restaurateur Carl Heinrich Hermann
Dieckmann zu Börssum das Prädikat eines Königlichen Hof⸗ Lieferanten zu verleihen.
Bekanntmachung für Seefahrer. Mts. soll in Leer — Ostfriesland — und am 1. k. Mts. in Geetemünde mit der nächsten Schifferprüfung für große Fahrt begonnen und mit der ersteren auch eine Seesteuer⸗ manns⸗ und Schifferprüfung für kleine Fahrt verbunden werden. Anmeldungen zu diesen nimmt in Leer der Unter⸗ zeichnete, in Geestemünde der Navigationslehrer Jungclaus entgegen. Leer, den 9. Februar 1880. Der Navigationsschul⸗Direktor. J. A.: Der Navigationslehrer Wendtlandt.
Vorlesungen an der Forstakademie Münde
8 während des Sommersemesters 1880. EFii8nleitung in die Forstwirthschaftslehre, 1 stündig: Der Direktor. Waldbau II. (Holzanbau), 2 stündig: Derselbe. Waldwerthschätzung, 2stündig: Derselbe. Forstschutz, 3 stündig: Forstmeister Knorr. Jagd⸗ kunde, 2 stündig: Derselbe. Analytische Geometrie und Trigonometrie, 1 stündig: Professor Schering. Geodäsie I., 1 stündig: Derselbe. Geodätische Berechnungen, 2stündig: Derselbe. Physik und Metereo⸗ logie, 3 stündig: Professor Dr. A. Mitscherlich Anorganische Chemie I., 2stündig: Derselbe. Einleitung in die Mineralogie, 1 stündig: Dr. Daube. Standortslehre, 3 stündig: Derselbe. Allge⸗ meine und Forst⸗Botanik, 4 stündig: Professor Dr. N. J. C. Müller.
oologie (I. Wirbelthiere), 4 stündig: Professor Dr. Metzger.
trafrecht, 2 stündig: Amtsgerichts⸗Rath Leonhardt. Einleitung in die Volkswirthschaftslehre, 2stündig: Dr. Eggert (von der Univer⸗ sität zu Göttingen). 8
Außerdem Repetitorien ꝛc. und an sämmtlichen Nachmittagen und zwei Vormittagen der Woche Exkursionen und Uebungen in der Forstabschätzung, im Feldmessen und Nivelliren, Planzeichnen, Wege⸗ und Brückenbau, in der Jagd, Fischerei und FISet unter Leitun obiger akademischen Dozenten wie der Königlichen Oberförster Mühl⸗ hausen und Gerlach. 2 Beginn der Vorlesungen für neu Eintretende am 1. Mai, übrigens am 12. April. Erforderlich für die preußische Staatsforst⸗ carriere Maturitas von Gymnasium oder Realschule I. Ordnung und halbjährige Vorpraxis. Sonstige Studirende finden auch auf Grund anderweiten Nachweises Fachende Vorbildung Aufnahmwe. Der Direktor der Forstakademie. Dr. Borggreve. 8