1880 / 37 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

das Haus zu großem Danke, doch sei in erster Reihe eine

Aenderung der Lesebücher nothwendig, denen durch Aus⸗

merzung des konfessionellen Charakters das Beste genommen sei. Der Abg. Platen habe einen Dithyrambus auf den früheren Minister Falk gehalten und seinen großen Meister sogar in Mimik und Ton nachgeahmt. Er rechne es dem Abg. Platen zum Lobe an, daß er sich voll und ganz zu den Ansichten des früheren Ministers Falk bekenne, von dem er Amt und Stellung erhalten habe. Die sämmtlichen Thatsachen, die auf

Entsittlichung und auf sittliche Zerrüttung des preußischen ern seien damit im ihg 8 sten Grade unzufrieden, weil der Unterricht nicht nöthig sei, denn

Kreisen gewirkt hätten, die seien auch an den Lehrern nicht spurlos vorübergegangen, und man brauche darum also den allgemeinen Be⸗ stimmungen in ihrer pädagogischen und sonstigen Bedeutung nichts Gravirendes zur Last zu legen. Worauf es ihm nur ankomme, sei, die unbegründete Zurücksetzung der Regulative diesen allgemeinen Bestimmungen gegenüber hervorzuheben. In gleicher Weise hätten sich nach Zeitungsberichten die Lehrer⸗ konferenzen in Wetzlar und Kreuznach im Laufe der letzten beiden Jahre ausgesprochen. Den schlimmsten Verstoß, den sich der Abg. Platen gegen Wahrheit und pädagogisches Ge⸗ fühl erlaubt habe, sei der, daß derselbe zu Gunsten der allgemeinen Bestimmungen den Regulativen den Königs⸗ mörder Hödel an die Rockschöße zu hängen versucht habe, weil der Königsmörder eine Anzahl von Kirchenliedern und Bibel⸗ versen gut auswendig herzusagen gewußt habe, von denen nichts in sein Herz hineingekommen sei, denn sonst würde der⸗ selbe nicht zu seiner verbrecherischen That übergegangen sein, darum hänge man ihn sehr fälschlich an die Regulative, mit der derselbe gar nichts zu thun gehabt habe. Aber der Abg. Platen sei doch ein theologisch gebildeter Mann; sei ihm denn nicht eingefallen, daß in der Versuchungsgeschichte des Herrn auch der Teufel ausgezeichnet mit den biblischen Büchern und einzelnen biblischen Versen bekannt gewesen sei, und wolle er etwa darum den Teufel an die Rockfchöße der Bücher des Alten Testaments hängen? Doch ganz gewiß nicht! Ueber eine Anzahl von Wünschen, die er seinerseiis dem Kultus⸗Minister auszusprechen gedachte, könne er hinweggehen, da sie in seiner letzten Rede in so ent⸗ gegenkommender Weise bereits besprochen worden seien, daß er unnöthigerweise die Zeit des Hauses in Anspruch nehmen würde, wenn er darauf wieder zurückgreifen würde. Er wünsche auch keine blinde Reaktion, das wäre eine vollstän⸗ dige Verkehrtheit. Er sehe auch in alle dem, was in den letzten Jahren geschaffen worden sei, nicht blos Schlimmes und nicht blos Schlechtes, sondern auch recht viel Gutes und Entwickelungsfähiges, aber auch freilich sehr viel Abänderungs⸗ bedürftiges, und er wünsche, daß der Kultus⸗Minister von Puttkamer mit seiner organisirenden Arbeit nicht schneller, aber auch nicht langsamer in der Beseitigung dieser Uebel⸗ stände vorgehen möge, als der Kultus⸗Minister Falk mit seinen Abänderungen gegen die Raumerschen und Mühlerschen Ein⸗ richtungen seiner Zeit vorgegangen sei. Der Abg. Dr. von Stablewski wandte sich gegen die Ein⸗ schränkung des Religionsunterrichts in den polnischen Schulen und bat den Minister, den hohen idealen Maßstab, den der⸗ selbe an die Schule angelegt habe, auch in Polen in die Er⸗ scheinung treten zu lassen. Die Religion solle nicht in die chule eingeschmuggelt werden, sondern eine gesetzliche Be⸗ rechtigung haben, da sie die Grundlage alles anderen Unter⸗ richts bilde. Im Posenschen fasse man die polnische Sprache an der Wurzel an, verdränge die polnischen Volksgesänge und lehre den Kindermund deutsche Kriegslieder singen, sogar in Mädchenschulen, als sei ein Amazonenkrieg in Sicht. Die religiöse Erziehung trete in der Elementarschule durchaus gegen die Unterrichtszwecke im engeren Sinne zurück, was sich auch in der Verwässerung der Lehrbücher kundgebe. Der Abg. Seyffarth (Liegnitz) konstatirte, daß durch die parlamentarischen Kämpfe der Friede gestört werde, dessen die Schule zu ihrer ruhigen Entwickelung bedürfe. Oder meine man, wenn ein Redner hier den Minister auffordere, mit den allgemeinen Bestimmungen nicht so wie sein Amtsvorgänger zu verfahren, daß das nicht einen ge⸗ waltigen Einfluß auf die Schule und die Lehrer ausübe? Der Abg. Stöcker werfe der neueren Pädagogik Intellektualismus und Utilismus vor. Aus welchem Lehrbuch der Pädagogik habe derselbe denn diese Beschuldigungen ent⸗ nommen? Von den in den preußischen Seminarien gebrauchten Lehrbüchern stehe nichts von solchen Lehren. Herbart, Rousseau und Diesterweg seien durchaus nicht, wie der Abg. Perger meine, in den Seminarien maßgebend. Aber Herbart und Diesterweg hätten keinen dem positiven Christenthum feind⸗ lichen Einfluß geübt, und Rousseau, der die entarteten Zeit⸗ genossen Ludwigs XVI. zur Natur zurückführen wollte, könne doch in der Geschichte der Pädagogik nicht übergangen werden. Die Grundlage der neueren Pädagogik in Preußen sei das Pestalozzi’'sche System, das Preußen zu seiner großen Ehre zuerst ein⸗ und durchgeführt habe. Während Napoleon, als man ihm dieses System vorlegte, meinte, er könne sich um die Abc⸗Lehren nicht kümmern, ließen König Friedrich Wilhelm und Kaiser Alexander Pestalozzi zu sich kommen; die höchsten Männer des preußischen Staats, denen man gewiß nicht vorwerfen werde, daß sie die Religion aus der Erziehung verbannen wollten, hätten sich mit ihm verbunden, und die hochverehrte Landesmutter Königin Luise habe ihn für einen Wohlthäter der Menschheit erklärt. Auf Pestalozzi's Grundsätzen beruhten auch die allgemeinen Be⸗ stimmungen, und er danke dem Minister, daß er an diesen nicht rütteln lassen wolle. Ein großer Uebelstand sei es, daß der 14jährige Junge, der aus der Schule entlassen und in die Lehre getreten sei, nun glaube, wenn er seinen Eltern 20 Groschen oder 1 Thaler wöchentlich gebe, nun hätten seine Eltern ihm nichts mehr zu sagen. Die Fortbildungsschule könne hier allein helfen, diese müsse man nach Krästen för⸗ dern. Auch die Mittelschule müsse gepflegt und zwar auf der Volksschule aufgebaut werden, damit sie nicht zu einer neuen Art von Standesschule werde. Er wünsche, daß das Unter⸗ richtsgesetz, oder wenigstens ein Dotationsgesetz recht bald zu Stande komme. Er wünsche, daß alle Parteien in allen diesen Punkten in Frieden mit einander arbeiteten, dann werde der Erfolg sicherlich nicht ausbleiben.

„Der Abg. von Meyer (Arnswalde) erklärte, er wolle mitten in den aufregenden Debatten das Wort zu einem ruhigen, praktischen Gegenstande nehmen. Er wolle nämlich von dem obligatorischen Nähunterrichte auf dem Lande sprechen. Vorher habe er aber noch eine persönliche Be⸗ merkung zu machen. Der Abg. Dr. Falk habe sich auf ein halbes Anerkenntniß von ihm berufen. Er möchte die Herren auf der Linken bitten, sich doch auf Anerkenntnisse, die ihnen von seiner Seite zu Theil würden, nur mit gro⸗

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Volkes in weiteren

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ter Vorsicht

zu berufen, bei halben Anerkenntnissen aber doppelte Vorsicht walten zu lassen. Schon bei einem vollen Anerkenntniß von der Gegenseite werde ihm unheimlich, bei einem halben aber laufe man leicht Gefahr, daß die eine Hälfte der Aeußerung die andere negire. Der jetzige Minister solle nicht Alles vom früheren Minister Geschaffene um⸗ stürzen, aber er bitte denselben, doch zunächst zur Probe die Verfügung über den obligatorischen Näh⸗ und Strickunter⸗ richt für die Mädchen auf dem Lande zu beseitigen. Die Bauern in Brandenburg und Pommern seien damit im höch⸗

Nähen lernten die Kinder von den Müttern und Stricken von den Vätern, und die Bauern begriffen diese büreaukratischen Maßregeln nicht, während die Regierung und die Herren rechts und links von Selbstverwaltungsphrasen trieften. Die diesen Gegenstand betreffenden Petitionen habe die Linke aus Liebe zu ihrem Kulturkampf⸗Minister zurückgewiesen und die Kinder müßten nun in Brandenburg und Pommern nähen und stricken lernen, weil im Rheinland und Schlesien der Kultur⸗ kampf tobe. Das Gehalt dafür erhielten die Lehrerfrauen, ohne dafür etwas zu leisten; da sollte man lieber den Unter⸗ richt ganz abschaffen, oder Kreis⸗Nähinspektorinnen ein⸗ führen, oder in den Ortsschulrath ein des Nähens kundiges Mitglied wählen. Wenn man für die Mädchen einen beson⸗ deren Unterricht einführen wolle, dann sollte man obligato⸗ rischen Unterricht im Kochen vorschreiben, denn das sei einer der wesentlichsten Faktoren für das häusliche Glück, das wür⸗ den ihm alle Ehemänner zugeben. Bestimmte Vorschläge könne er jetzt nicht machen, aber wenn es der Minister verlange, wolle er ihm zum nächsten Jahre einen großen Haufen Peti⸗ tionen von Bauern verschaffen, die sich alle gegen den Näh⸗ und Strickunterricht aussprechen sollten. Er bitte aber den Minister, auch ohne solche Petitionen den obligatorischen Näh⸗ unterricht auf dem Lande aufzuheben.

Hierauf wurde die weitere Berathung um 4 Uhr bis Abends 8 Uhr vertagt.

In der gestrigen Abendsitzung, welcher der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten von Puttkamer und mehrere Regierungskommissare beiwohnten, setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗Etats pro 1880/81 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums der geistlichen ꝛc. An⸗ gelegenheiten (Kap. 121, Elementarschulen) fort. Der Abg. Löwe (Berlin) erklärte sich für Bewilligung dieser Position. Wenn er auch gewünscht hätte, daß die Aera Falk namentlich in finanzieller Beziehung mehr für die gesetzliche Regelung des Volksschulwesens gethan hätte, so werde er doch auch heute für diese Position stimmen, weil das Volks⸗ schulwesen in seiner jetzigen Gestalt wegen seiner kultur⸗ historischen Entwickelung allen reaktionären Bestrebungen widerstehen werde. Ein Prototyp in dieser Beziehung sei das weise geleitete Berliner Volksschulwesen. Fast 90 000 Kinder besuchten ohne Unterschied der Religion diese Schulen. Wenn diese Zahl schon Jeden mit Respekt erfüllen müsse, so müsse noch mehr imponiren die Zusammen⸗ setzung der hiesigen Schuldeputation, welche aus allen Religions⸗ bekennern bestehe und zu welcher vier evangelische Superinten⸗ denten und ein katholischer Propst gehöre. Und alle diese Männer hätten in größter Harmonie gewirkt, so daß Disso⸗ nanzen, welche die Arbeit stören könnten, niemals aufgekommen seien. Diesen Zustand verdanke man in Berlin dem Um⸗ stande, daß keine Richtung diesen Frieden gestört habe. Nur diejenige Richtung sei bei diesem positiven Schaffen nicht ver⸗ treten, welche lediglich durch eine abfällige Kritik diese schöne Harmonie zu stören sich die Aufgabe gestellt habe. Erklärlich sei deshalb die Erregung der Berliner Bürgerschaft darüber, daß eine Gesellschaft von Männern, die Augustkonferenz der Pastoren, ohne Kenntniß der Verhältnisse es gewagt habe, die Wahrheit auf den Kopf zu stellen, indem sie in der be⸗ kannten Weise das Berliner Volksschulwesen charakterisirt habe. Die Pflicht der Vertreter dieser Stadt sei gewesen, dieser Entrüstung öffentlich Ausdruck zu geben auch in den Berliner Wählerversammlungen. Dieser Pflicht habe er und der Abg. Straß⸗ mann genügt. Das habe neulich der Abg. Stöcker zum Gegenstande seiner Kritik gemacht. Er habe in der von dem⸗ selben citirten Versammlung gesagt, daß, wenn der System⸗ wechsel im Kultus⸗Ministerium die Richtung der August⸗ konferenz einschlagen sollte, dann die Volksschulen Stätten der Verdummung werden würden. Glücklicherweise sei diese Vor⸗ aussetzung nicht eingetroffen. Der Abg. Stöcker habe in seinen Aeußerungen nicht die Pflichterfüllung der Volksvertreter ge⸗ sehen, sondern habe nur den israelitischen Glauben hervor⸗ gehoben. Er weise die Behauptung zurück, daß die hiesigen Juden eine andere Nation seien, als die deutsche. Dieselben seien auf deutschem Boden geboren und hätten für Deutschlands Ehre geblutet. Deshalb sei es ihr Recht, als deutsche Bürger angesehen zu werden. Niemand dürfe unter dem Vorwande, für das Christenthum einzutreten, die Juden angreifen. In allen Religionsbekenntnissen gebe es schlechte Elemente, sie zu bessern, sei Aller Aufgabe.

Der Abg. Stöcker konstatirte, daß jedesmal, wo die Juden⸗ frage durch ihn in die ekommen sei, dies nicht zum Angriff, sondern zur Abwehr eseheben sei. Wenn man ein gerechtes evangelisches System so charakterisire wie der Abg. Löwe, und wenn man die Brandfackel der Zwietracht unter die Evangelischen werfe wie der Abg. Straßmann, dürfe man sich nicht friedlich nennen. Er habe diese wichtige Frage aus der Zänkerei zur anständigen Diskussion erhoben; das hätten auch die Juden anerkannt. Lügnerische Zeitungen hätten eine Judenhetze daraus gemacht; er habe keine Reli⸗ gionsfrage und keine Racenfrage daraus gemacht. Alle Jahr⸗ tausende kämpften Semiten und Arier, erst Punier und Römer, dann Christenthum und Islam. Nach schweren Kämpfen hätten die Indogermanen geseegt. Das heutige Judenthum kämpfe wieder gegen die Grund⸗ lagen der germanischen Kultur. Das sei eine ethische Frage. Er habe das jüdische Großkapital, den jüdischen Wucher, das jüdische Literatenthum bekampft. Betrage sich die Minorität bescheiden, dann verdiene sie Duldung und Schonung. Diese Bescheidenheit hätten die Abgg. Löwe und Straßmann nicht gezeigt. Der Abg. Löwe habe die Weisheit der Berliner Schulleitung gelobt. Dieselbe hätte aber das evangelische Schulwesen nicht simultanisiren sollen, ehe die Berliner Juden ihre Schule simultanisirt hätten. Viel sei für die Berliner Schulen geschehen, aber das Bohmsche Lese⸗ buch sei dort eingsführt. Der Verfasser dieses Buches habe erklärt, das Christenthum dürfe in den Schulen nicht kon⸗ fessionell gelehrt werden. Diesem Grundsatze entspreche das

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Buch. Drei Lieder darin seien von Rudolf Loewenstein, dem Redacteur des Kladderadatsch. Vier solcher Lieder seien vom Chefredacteur der Vossischen Zeitung. Als vaterländischer Dichter ohne Probe, nur durch das Gewicht seines Namens, werde Rudolf Loewenstein aufgezählt. Dieses möge das Berli⸗ ner Schulkollegium berathen. Das biblische Geschichtsbuch des Berliner Stadtschulraths Bertram habe willkürlich die Weissagungen des Alten Testaments auf Christum verändert. Statt „Samen“ stehe immer „Nachkommen“. Mit den Nach⸗ kommen Abrahams, Isaaks und Jakobs sollten alle Völker ge⸗ segnet werden. Das sei doch zweifelhaft. In den Berliner Volksschulen würden die Realien zu stark getrieben. In den unteren Stufen werde schon Zeichnen ꝛc. gelehrt. Dagegen werde der Geschichtsunterricht vernachlässigt. Der Religions⸗ unterricht werde nicht gehörig gepflegt. Gestern habe in sei⸗ nem Konfirmandenunterricht kein Kind die Geschichte von der Krankheit und Genesung des Königs Hiskias gewußt. Statt dessen lernten die Kinder die Lebensbilder von Herder, Lessing, Schiller und Goethe. Der Verein der Berliner Buchdruckereibesitzer habe eine Lehrlingsschule. Dieser Verein konstatire die mangel⸗ hafte Vorbildung der Lehrlinge in den Schulen. Auf dem Lande sei es nicht anders. Kein Kind könne dort einen fehler⸗ freien Brief schreiben. Grimm habe gesagt, die Milch der Frömmigkeit sei die Hauptnahrung in der Volksschule, thue man nicht fremde Substanzen hinzu. Es sei nicht richtig, wenn der Abg. Seyffarth die allgemeinen Bestimmungen mit Pestalozzi identifizire. Diese Bestimmungen hätten einen inneren organischen Fehler. Die Regulative seien ein enger Kreis mit dem festen Mittekpunkt Religion. An Stelle dessen sei eine Ellipse mit zwei Brennpunkten getreten. Je flacher eine Ellipse sei, desto excentrischer sei sie. Nichts schade einer sittlichen Erziehung mehr als eine unklare Erkenntniß der Religion, diese werde aber herbeigeführt durch die Beschrän⸗ kung der Religionsstunden. Es gebe keinen bloßen Gott der Liebe, sondern auch einen Gott des Gerichtes, das nicht blos Menschen, sondern auch Ideen und Weltanschauungen richte. Gott habe auch den modernen Liberalismus gerichtet. In Crefeld habe die Simultanisirung zur Aufhebung des Gebets beim Beginne der Schulstunden geführt und den kon⸗ fessionellen Frieden gestört. Die konfessionelle Schule erziehe ebenso patriotische Staatsbürger, wie die Simultanschule. Schon Alexander von Humboldt habe gesagt, es fehle der Jetztzeit an Charakteren. Es sei deshalb nicht angezeigt, den Schullehrern für Wahlzwecke zu schmeicheln, sie Bundesgenossen im Kulturkampfe zu nennen! Unterrichten genüge nicht allein für die Erziehung. Pestalozzi's großes Werk sei gescheitert, weil derselbe die Erleuchtung von Oben nicht erkannt habe. Darum kehre man von diesem Wege zurück, und schlage den allein richtigen Weg ein, den Unterricht auf Grund der Religion.

Der Abg. Dr. Hänel führte aus, daß nach seiner Ansicht die Art, wie hier die Gesetze kritisirt würden, vom Volke besser beurtheilt werde, als vom beredtesten Redner. Nie sei an den Fanatismus mehr appellirt worden, als in den letzten Debatten dieses Hauses. Diesen Anforderungen gegenüber habe die Staatsregierung zu sehr geschwiegen. Die Frage der Simul⸗ tanisirung sei von ihr nicht klar gestellt, das beunruhige das Volk sehr. Die paritätische Schule müsse in Preußen und in Deutschland existiren, auch wenn man sie konfessionell nenne. Der konfessionelle Religionsunterricht müsse bestehen, aber nicht konfessioneller Unterricht schlechthin. Man habe in Deutschland einen Schatz von religiösen und ethischen Vor⸗ stellungen, der unabhängig sei von der Konfession. Dieses Gemeinsame zu pflegen, sei die Hauptaufgabe der Schule. Thue man das nicht, so vernichte man die Wurzel des preußischen Staatswesens, man zersetze es. Jede Unterrichts⸗ verwaltung, die die ethische Gemeinschaft nicht pflege, werde von der Geschichte wie mit einem nassen Schwamm weg⸗ gewischt. Der Abg. Stöcker habe zunächst die wohlverdienten Angriffe wegen seiner Agitation gegen die Juden sehr schwach zu⸗ rückgewiesen. Derselbe halte seine Agitation für ein weltgeschicht⸗ liches Faktum, für einen Kampf der Arier gegen die Semiten. Wolle der Abg. Stöcker die in Deutschland geborenen Juden in Parallele bringen mit den Horden Dschingiskhans? Das sei ja nicht mehr faßbar. Hinter solche Phrasen könne man sich wohl in einer Volksversammlung verkriechen, aber nicht hier. Der Abg. Stöcker möge ihn die Ethik lehren, die zwischen dem jüdischen und nichtjüdischen Wucher, Großkapital und Literatenthum unterscheide. Der Abg. Stöcker möge von seinem sozialistischen Standpunkte aus diese Sachen schlechthin be⸗ kämpfen. Die Juden deshalb allein zu beschul⸗ digen, das sei die Verwirrung aller ethischen Be⸗ griffe. Was der Abg. Stöcker gegen die Berliner Schulen vorgebracht habe, spreche mehr gegen seinen Ge⸗ schmack als gegen die Berliner Schulen. Loewenstein sei ein vorzüglicher Kinderliederdichter, wenn derselbe vielleicht auch das Unglück habe, Loewenstein zu heißen und Redacteur des „Kladderadatsch“ zu sein. Herr Kletke sei ein anerkannter deutscher Lyriker, wenn derselbe auch unglücklicher Weise Redacteur der „Vossischen Zeitung“ sei. Warum habe der Abg. Stöcker diese Lieder nicht vorgelesen? Die biblische Ge⸗ schichte bedürfe in Rücksicht auf die Jugend einer sorgfältigen Redaktion vom pädagogischen Standpunkte aus und das sei nicht Sache der Kirche, sondern des Staates. Wie viele Herren möge es denn hier geben, die die Geschichte des His⸗ kias kennten. Er kenne sie nicht. Es sei besser, daß die Kin⸗ der statt dessen Schiller und Goethe kennten. Gerade die Ber⸗ liner Schulen seien für die durchschnittsweise begabten Kinder berechnet; für die begabteren sei überall eine Selekta errichtet. Der Abg. Stöcker kämpfe dagegen mit gefährlichen agitatorischen Redewendungen; jeden unliebsamen Vorfall, wie sie unvermeidlich seien in einer großen Verwaltung, schiebe derselbe der gegnerischen Richtung in die Schuhe. Wie könne der Abg. Stöcker sagen: Gott habe den Liberalismus ge⸗ richtet? Das sei eine Anmaßung. Ein solcher Standpunkt erwecke in ihm den Verdacht der Ueberhebung und Heuchelei!

Der Präsident von Köller rief den Redner wegen dieser letzten Aeußerung zur Ordnung.

Der Staats⸗Minister von Puttkamer erklärte, der Abg. Hänel habe in dem ihm eigenen Tone der unfehlbaren Sicher⸗ heit des Urtheils und vielleicht um seinen Argumenten nach⸗ zuhelfen, in scharfem Tone getadelt, daß er zu gewissen An⸗ griffen auf die bestehenden Gesetze geschwiegen habe. Er müsse sich zunächst das Recht wahren, auf das, was hier ge⸗ sagt werde, zu antworten und zu schweigen, wenn es ihm be⸗ liebe. Den Vorwurf der Angriffe auf bestehende Gesetze hätten preußische Minister viel öfter der Partei des Abg. Hänel machen können. Seine Erklärungen seien dem Abg. Hänel vielleicht unangenehm, aber sie seien doch vollkommen klar. Die Erklärungen des Abg. Hänel seien das nicht. Der⸗ selbe unterscheide konfessionellen Religionsunterricht und an⸗

deren Unterricht. Aber die liberale Partei sei auch über den konfessionellen Religionsunterricht schon oft hinweggegangen. Konfessionelle und politische Gegensätze schaffe man nicht aus der Welt, man müsse sie nur in einem versöhnlichen Geiste Zur Lösung dieses Geheimnisses habe die

hier diskutiren. bs Rede des Abg. Hänel nichts beigetragen.

Die Debatte wurde geschlossen und Titel 1 unverändert genehmigt, ebenso Titel 2— 22 ohne erhebliche Diskussion.

Zu Titel 23 (Schulaufsichtskosten, Besoldungen für Kreis⸗ chulinspektoren u. s. w. 814 500 ℳ) bemerkte der Abg. Knörcke, der Minister sei so unglücklich gewesen, sich sür die Nothwen⸗ digkeit des kirchlich konfessionellen Wesens auf Herrn von Dieser habe sich an anderen Stellen in durchaus entgegengesetztem, ja in vollständig unchristlichem Sinne ausgesprochen (Redner verlas mehrere Stellen aus den 1 it Also Treitschke verdiene das ihm vom Minister dedizirte Ehrendenkmal des deutschen Volkes Es sei nicht in Ordnung, daß bei Besetzung der Kreis⸗ schulinspektionen der Volkslehrerstand so wenig berücksichtigt Hier müsse eine andere Praxis eintreten. geordneten Kreisschulinspektion sei die Lokalschulinspektion über⸗ flüssig, weil die Lokalinspektoren von der Sache meist nichts ver⸗ Er habe das selbst als junger Geistlicher empfunden. Der Lehrer bedürfe nach dem Ausspruche Diesterwegs keines Die Lokalschulinspektion sei ein unverdientes Mißtrauensvotum gegen den preußischen Volks⸗ schullehrerstand. Die Worte des Ministers über die sittliche Haltung der preußischen Lehrer seien geeignet, das Ansehen 8 Auch in anderen Ständen zeigten sich Uebelstände, man dürfe aber die Fehler Einzelner Die Konservativen möchten dem Lehrer eine andere Stellung anweisen als seine Partei, sie wollten ihn zum Gesinde des gnädigen Herrn Dieselben Klagen wie heute führe man schon früher. Man klage unter den Kreisschulinspektoren vielfach darüber, daß die im Etat für diese Zwecke ausgeworfenen Summen den

Treitschke zu berufen.

Schriften von Treitschke’s). nicht.

werde.

ständen. besonderen Spezialaufpassers. derselben im Volke zu schädigen.

nicht dem Stande generell zur Last legen.

machen.

Lehrern nicht ganz ausgehändigt würden. Das Volksschulwesen

hängnißschwere Stellung ein.

Volksschullehrer.

Lokalschulinspektor gebe.

Bei einer eindringen können. Der Regierungskommissar

inspektoren gezahlt würden.

zur Sache! abgehalten.

schieden zuruͤck und erwartete

widerte, daß er den Ausdruck

müsse von der Kirche emanzipirt werden, aber der Minister nehme in dieser Frage eine ebenso widerspruchsvolle als ver⸗

Der Staats⸗Minister von Puttkamer erwiderte, er wolle nicht, daß nur seminaristisch gebildete Lehrer Kreisschulinspek⸗ toren würden, das könne nur in Ausnahmefällen geschehen. Die Kreisschulinspektion sei keine Avancementsleiter für die Denn die Lokalinspektion müsse prinzipiell dem Geist ichen gehören und den akademisch gebildeten Geist⸗ lichen könne man auch technisch nicht unter einen seminaristisch gebildeten Kreisschulinspektor stellen. man höhere sittliche Anforderungen stellen als an andere Stände, denn das Volk vertraue ihnen sein Heiligstes, seine Kinder an. Deshalb sei es für den jungen Lehrer gut, wenn man ihm einen geistig überlegenen väterlichen Freund in dem schuli Es sei notorisch, daß jeder geistliche Lokalschulinspektor einen seminaristischen Uebungskursus durch⸗ gemacht habe und ein akademisch gebildeter Mann werde doch bald in die nicht gerade eleusinischen Mysterien des Volksschulwesens Nur weil der Abg. Knörcke die Lokal⸗ schulinspektion prinzipiell bekämpfe, während seines Pfarramts diese Sache versäumt.

Raffel gab auf Anregung des Abg. Knörcke eine kurze Dar⸗ legung der Normen, nach denen die Gehälter der Kreisschul⸗

Der Abg. Dr. Holtze bat um eine Abänderung des schlesi⸗ schen Schulreglements wegen der Bestrafung von Schulver⸗ säumnissen und wies einen Angriff des Abg. Stöcker gegen eine schlesische Simultanschule zurück, wurde aber von einem weiteren Eingehen auf diese Angelegenheit durch den Ruf:

Der Abg. Stöcker wies den Vorwurf der Heuchelei ent⸗

Gegner, daß sie offen ausgesprochene Ansichten als wirkliche Ueberzeugungen gelten ließen.

weisen. Der

An die Lehrer müsse

habe derselbe vielleicht Geheimer Regierungs⸗Rath nehmigt.

von der Gerechtigkeit seiner

Der Abg. Dr. Hänel er⸗ Heuchelei nur auf die Bemer⸗

kung bezogen habe, daß Gott den Liberalismus gerichtet habe. Hierauf wurde der Tite! 23 26 bewi igt.

Bei Titel 27 (Besoldungen und Zuschüsse für Lehrer, Unterstützungen ꝛc. 12 090 944 ℳ) machte der Abg. Dr. Virchow darauf aufmerksam, daß nach den eigenen Nachweisungen der Re ierung die hier angesetzten Summen dem Bedürfnisse nicht entsprächen, und suchte dies in längeren Ausführungen zu be⸗

Der Staats⸗Minister von Puttkamer erklärte, daß er das Hineinziehen des Lehrerstandes in den politischen Parteikampf für inopportun halte, daß er aber keinen Lehrer in der Aus⸗ übung seines Wahlrechts beeinflussen werde. der einzelnen gegen die Lehrer gerichteten Kriminaluntersuchun⸗ gen halte er im Interesse des Landes nicht für erwünscht.

Der Regierungskommissar suchte an der Hand bestimm⸗ ter Zahlen nachzuweisen, daß die geforderten Summen für die nöthigen Fälle wohl genügten.

Der Abg. Hansen widersprach dem Wunsche des Abg. von Meyer (Arnswalde) auf Abschaffung des obligatorischen Nähunterrichts auf dem Lande.

Der Abg. von Meyer (Arnswalde) erklärte, er habe nur von der Mark Brandenburg und Pommern gesprochen, Schles⸗ wig⸗Holstein sei ihm gar nicht in den Sinn gekommen.

Hierauf wurde die Diskussion geschlossen und Tit. 27 ge⸗

Eine Vorlegung

Bei Tit. 28 (Errichtung neuer Schulstellen) wandte sich der Abg. Gringmuth gegen die Angriffe des Abg. Stöcker, wurde aber vom Präsidenten von Köller zur Sache gerufen. Die Diskussion wurde hierauf geschlossen und Tit. 28 be⸗ willigt, ebenso die Tit. 29 und 30.

„Die Titel 31 und 32 wurden ohne jede Debatte bewilligt; bei Titel 33 (Zuschüsse zu Fortbildungsschulen 142 150 ) sprach der Abg. Kalle für eine Erhöhung dieses Fonds. Abg. Dr. Petri unterstützte diesen Wunsch.

Titel 33 wurde genehmigt, und war damit das Kap. 121 (Elementarschulen) erledigt.

Hierauf vertagte sich das Haus um 12 ¼ Uhr.

Der

F

Preußischen Staats-Anzeigerg: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32. R

Inserate fuͤr den Deutschen Reichs⸗ u. FöniI. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt anz die Königliche Expebition

des Heutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissienen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

R. u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Heffentlicher Anzeiger.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. 2. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen. ]In der B

9. Familiez-Nachrichten.] beilage. A.

Annoncen⸗Bureaus.

2

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

136972 Subhastations⸗Patent. Das dem Herrn Lieutenant Caorl Müller gehörige, in Rabuhn belegene, im Grundbuche der Rittergüter

des Kreises Colberg⸗Cörlin Band 3 Nr. 225 ver⸗

zeichnete Aldodial⸗Nittergut Raäbuhn

soll im Wege der nothwendigen Subhastation am 1. Mai 1880, Vormittags 11 Uhr, an Ort und Stelle versteigert werden.

Das der der Grundsteuer unter⸗ liegenden Flächen ist 881 h 77 a 6 qm.

Der jährliche Reinertrag und Nutzungswerth, nach welchem das Grundstück zur Grund⸗ und Gebäude⸗ steuer veranlagt worden ist, beträgt: Grundsteuer⸗ reinertrag 3116,08 Thaler, Gebäudesteuernutzungs⸗

werth 1284

öAlle Diejenigen, welche Eigenthums⸗oder anderweite,

zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Real⸗ rechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Ausschließung spätestens im Versteigerungstermine anzumelden.

Die Auszüge aus der Steuerrolle und die be⸗ glaubigte Abschrift des Grundbuchblattes können in unserer Gerichtsschreiberei Nr. II. in den gewöhn⸗ lichen Dienststunden eingesehen werden. 8

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages

ird am 3. Mai 1880, Vormittags 12 Uhr, von uns verkündet werden. Colberg, den 6. Februar 1880. Königliches Amtsgericht.

3709] Oeffentliche Zustellung. Der Julius Zillessen, Rentner, zu Saarbrücken wohnend, als Cessionar von Simon Büch und Heinrich Büch, Beide Unternehmer zu Malstatt, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Brügg mann, klagt gegen den Heinrich Roß, Schlosser, früher zu Malstatt, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, auf Auflösung einer Immobiliarver⸗ steigerung, mit dem Antrage, die Auflösung der vor Noltar Krechel am 14. November 1874 abgehaltenen Immobilienversteigerung, insoweit dieselbe die An⸗ steigerung der Parzelle Bannes Malstatt, ober der Kirch, Flur 9, Nr. 220/5, das 7. Loos neben dem Weg und Becker, groß 1 Ar 33 Meter betrifft, aus⸗ zusprechen, den Perklagten zur Abtretung dieser Parzelle frei von Lasten und Hypotheken, sowie zur Zahlung einer Entschädigung für entzogenen Genuß vom 14. November 1874.—31. März 1877, sowie

den Prozeßkosten zu verurtheilen, und ladet den Be⸗

klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

streits vor die erste Civilkammer des Königlichen

Landgerichts zu Saarbrücken auf den 15. März 1880, Vormitags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saarbrücken, den 2 Februar 1880.

Seckler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgeri

37081 HOeffentliche Zustellung.

Die Henriette Ernestine Bollow, ohne Stand, Ehefrau des Carl Mühleisen, Bäcker, beide zu Völklingen, vertreten durch Rechtsanwalt Leibl, klagt gegen ihren genannten Ehemann Carl Mühl⸗ eisen, Bäcker zu Völklingen wohnend, auf Auflösung der zwischen den Parteien bestehenden Gütergemein⸗ schaft mit dem Antrage, die zwischen Parteien bisher be⸗

8

standene eheliche gesetzliche Gütergemeinschaft für

aufgeloͤst zu erklären und deren

88 8

Theilung für den all der Annahme durch die Klägerin in zwei älften, zwischen dieser und dem Verklagten zu ver⸗

ordnen, die Parteien zur Auseinandersetzung und Liquidation vor Notar zu verweisen, diesen, sowie einen Richterkommissar zu ernennen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken auf den 15. März 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saarbrücken, den 2. Februar 1880. 8— Seckler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

18698] Aufgebot

Karl August Theodor Wolpert am 31. Angust 1833 dahier geboren, ebelicher Sohn des am 11. Januar 1835 dahier verlebten Bürgers und Han⸗ delsmannes Georg Johann Wolpert hat sich im Jahre 1850 nach Amerika begeben und ist seit dem Jahre 1861 verschollen. 8

Der Vormund desselben, Privatier Michael Kup⸗ prion dahier, hat die Todeserklaͤrung beantragt und wird diesem Antrage entsprechend Aufgebotstermin

auf Samstag, den 11. Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale für Civilsachen anberaumt. Zugleich ergeht hiermit die Aufforderung:

1) an Karl August Theodor Wolpert, spätestens im obigen Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widri⸗ genfalls er für todt erklärt wird;

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsrerfahren wahrzunehmen;

3) an alle Personen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mitthei⸗ lung hierüber beim unterfertigten Gerichte zu machen. 1.“

Würzburg, den 6. Februar 1880. önigliches Amtsgericht gez. Leykam. Zur Beglaubigung: Baumüller, K. Gerichtsschreibe

Aufgebot.

Die an unbekannten Orten abwesende Anna Elisabethe, Johannes Schombert Ehefrau, ge⸗ borene Hofmann, von Groß⸗Eichen wird auf Antrag des für sie bestellten Kurators Peter Müller II. zu Groß⸗Eichen aufgefordert, sich im

Termin Donnerstag, am 1. April 1880, Vormittags 9 Uhr, dahier zu erklären, ob sie die ihr deferirte Erhschaft des verlebten Konrad Müller II. von Groß⸗Eichen an ihrem Theile antreten wolle. Unterbleibt die Anmeldung, dann soll Verzicht auf ihr Erbrecht unterstellt und ihr Antheil den zur Erbschaft Mitberufenen überlassen werden. Grünberg, den 6. Februar 1880. Großherzoglich hessisches Amtsgericht Grünberg.

r. Möbius. Kohlheyer.

68g89. Aufgebot.

Laut gerichtlicher Urkunde vom 6. Mai 1863 hat der Handelsmann Abraham Kaiserling in Hannover bekannt, von dem Steuerdiener Küsterbeck daselbst 1200 Thaler Courant geliehen erhalten zu haben, und wegen dieses Kapitals nebst 4 ½ % Zinsen eine General⸗Hypothek, sowie an dem unter Nr. 83 zur Ortschaft Schloswende katastrirten Wesen eine Spezialhypothek bestellt. Beide Hypotheken sind eingetragen. 8

Auf Antrag des Gläubigers, Steuerempfänger

a. D. Küsterbeck, wird der Inhaber der demselben

111“4““

ertheilten Ausfertigung der bezeichneten Urkunde auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf

7. Juni 1880, 11 Uhr, anstehenden Aufgebotstermine seine Rechte bei dem

unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklä-

rung erfolgen wird. Hannover, den 6. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 7. Sabarth.

18699. Aufgebot.

„Der Kleingärtner Carl Pfitzmann zu Haasel, als eingetragener Eigenthümer der im Grundbuche von Haasel, Kreis Sorau, Band I. Nr. 34 verzeichneten Gärtnernahrung, hat das Aufgebot der drei Doku⸗ mente über die auf demselben Grundbuchblatt Ab⸗ theilung III. Nr. 5, 6 und 7 für den Ritterguts⸗ besitzer Leonhardt aus Haasel eingetragenen Posten von

a. 38 Thlr. laut Obligation vom 12. Mai 1840, b. 19 - laut Obligation vom 8. November 850,

c. 22 Thlr. laut Kaufvertrag vom 12. April 1854, über welche Kapitalien die legitimirten Erben des Gläubigers löschungsfähig quittirt haben, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, srätestens in dem auf den 1. September 1880, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte und Ansprüche anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ bE“ der gedachten drei Urkunden erfolgen

wird.

Triebel, den 30. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht.

13678. Aufgebot. Die Wittwe des Johannes Eunrich, Mar⸗ arethe, geb. Piepenbring, zu Neuenschmidten, at das Aufgebot einer von ihr und ihrem ver⸗

storbenen Ehemann am 25. Januar 1870 zu Gunsten

Sr. Durchlaucht des Fürsten Ferdinand Maximilian

zu Ysenburg und Büdingen dahier ausgestellten

hypothekarischen Schuldverschreibung über 417 Thlr.

4 Sgr. 3 Pf., weil die Urkunde verloren sei, bean⸗

tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert,

spätestens in dem auf den 4. Mai 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Wächtersbac, den 2. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. 8 Hattenbach.

Proclam.

Nachdem der Schuhmacher Carl Heinrich Stück und dessen Ehefrau Christine Antoinette, ge⸗ borne Haase zu Oetmannshausen die Löschung des folgenden auf ihrem im Grundbuche von Oetmanns⸗ hausen eingetragenen Grundeigenthum haftenden Pfandrechts als:

7 Thlr. 5 Sgr. Kaufgeld für den Advokaten Friedrich Ludwig Reimann zu Bischhausen aus Adjudikationsbescheid vom 14. Juli 1836, unter Glaubhaftmachung der geschehenen Til⸗ gung, beantragt haben, werden der Gläubiger resp. dessen Erben und Rechtsnachfolger zu einer Erklärung binuen 4 Monaten beim Rechtsnachtheile des Ein⸗ geständnisses aufgefordert.

Bischhaufen, den 27. Januar 1880.

Köͤnigliches Amtsgericht. Wilcke.

Proclama.

Der nachstehend bezeichnete Wechsel: Frankfurt a./Oder, den 1. April 1876. Für Rmk. 300. Am 1. Juli 1876 zahlen Sie gegen diesen Prima⸗Wechsel an die Ordre von uns selbst die Summe von Dreihundert Mark den Werth in Rechnung und stellen ihn auf Rechnung ohne Bericht. Herrn Gustav Schulze 2152. in Reppen. Köhlm. L. Nachfolger.

L. Marcus N. K. L. 1117. Zahlbar beim

8 0. Aussteller in Frankfurt a./Oder. Rückseite

P 1ebb 1/4. 76.

ist nach dem 3. März 1877 der inzwischen fallit gewordenen Handlung Köhlmann Liqueurfabrik Nachfolger hierselbst verloren gegangen.

Auf den Antrag des Kaufmanns Friedrich Heinsius hierselbst als definitiven Verwalter der Konkurs⸗ masse der vorgenannten Handlung wird der Inhaber des obenbezeichneten, am 3. Juli 1877 durch den Notar Riebe hierselbst protestirten Wechsels auf⸗ gefordert, spätestens in dem

auf den 17. September 1880, Vormittags 11 Uhr, in dem Geschäftsgebäude, Oderstraße 53/54, Zimmer Nr. 16, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Wechsel nebst Protest vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Frankfurt a. O., den 28. Januar 1880. Köͤnigliches Amtsgericht.

Prima-Wechsel Gustav Schulze

In unserer Verwahrung befinden sich folgende Testamente: 1) das von dem aufgelösten Patri⸗ monial⸗Gericht Grüneberg eingesandte Testament der Johann Brunowschen Eheleute mit folgender Auf⸗ schrift: Hierin ist der letzte Wille der Johann Brunowschen Eheleute zu Grüneberg. Angenommen Soldin, den 29. November 1823. Voitus, Justiz⸗ beamter. Heydel vereideter Protokollführer. 2) das von dem aufgelösten Patrimonial⸗Gericht Mandelkow eingesandte wechselseitige Testament der Gutsbesitzer Müllerschen Ezeleute mit folgender Aufschrift: Hierin ist das wechselseitige Testament des Herrn Gutsbesitzers Joh. Wilh. Ludw. Müller und dessen Ehefrau Charlotte Caroline Margarethe, geb. von Bornstaedt, welches sie dato zu gerichtlichem Pro⸗ tokoll erklärt haben. Mandelkow, den 3. Mai 1823. Das Patrimonial⸗Gericht über Mandelkow. Hannemann, Justitiarius. Grill, vereideter Pro⸗ tokollführer. 3) das von dem aufgelösten Land⸗ und Stadtgericht Berlinchen eingesandte wechselseitige Testament der Handelsmann Zabel Urbanischen Ehe⸗ leute mit folgender Aufschrift: Hierin der wechsel⸗ seitige letzte Wille des hiesigen Handelsmanns Zabel ÜUrbani und dessen Ehefrau Drosenow, geb. Moses, welchen sie heute zum gerichtlichen Protokoll erklärt haben. Berlinchen, den 24. Februar 1823. Daenelt, Stadtrichter. G vereldeter Protokollführer. 4) das von dem aufgelösten Land⸗ und Stadtgericht Berlinchen eingesandte Testament der verehelichten Keller aus Mückeburg mit folgender Aufschrift: Hierin ist das Testament der verehel. Keller, Hen⸗ riette Charlotte, geb. Weiß, aus Mückeburg. An⸗ genommen Amt Carzig, den 25. August 1823 Voitus, Justizbeamter. Thiller, vereideter Protokoll führer. Die betreffenden Interessenten werden auf

efordert, die Publikation dieser Testamente binnen sechs Monaten nachzusuchen. Geschieht dies nicht so wird die Eröffnung und Einsicht der Testament von Amtswegen erfolgen. Soldin, den 6. F⸗brua 1880. Köͤnigl ches Amtsgericht.