1880 / 39 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

sion Herr ntragte: dem Entwurf in der vom Ab⸗ geordnetenhause beschlossenen Fassung unverändert die verfas⸗ sungsmäßige Zustimmung zu ertheilen, und befürwortete diesen Antrag. In der Generaldiskussion nahm Niemand das Wort, ebenso nicht in der Spezialdiskussion, und wurden die Ge⸗ sammtkosten für die in Vorschlag gebrachten Bahnen in Höhe von 49 720 350 bewilligt. Ferne beantragte die Kom⸗ ission die Annahme folgender Resolution: „Die Königliche Staatsregierung aufzufordern: die im §. 1 Nr. 2 des Gesetzes vorgeschlagene Erbauung einer Eisenbahn von Güldenboden nach Mohrungen (mit einem Kostenaufwande von 2 730 000 ℳ) und einer Eisenbahn von Mohrungen nach Allen⸗ stein (mit einem Kostenaufwande von 2 454 000 ℳ) als ein Ganzes zu behandeln und demgemäß mit dem Bau der ganzen Bahn von Güldenboden über Mohrungen nach Allenstein erst dann vorzu⸗ gehen, wenn bezüglich beider Theilstrecken den im Gesetze vorgesehenen Bedingungen Seitens der Interessenten genügt ist.“ Nachdem der Minister Maybach sich zu dieser Resolution zustimmend geäußert, wurde dieselbe ohne weitere Diskussion angenommen. Auch die 88§. 2 bis 6 riefen keine Diskussion hervor; ebenso wenig Titel und Eingang, und wurde schließlich das ganze Gesetz genehmigt und dann um 1 Uhr die Sitzung geschlossen. Nächste Sitzung Dienstag. Die Stunde und Tagesordnung wird der Präsident noch festsetzen.

In der gestrigen Abendsitzung, welcher der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach, der Finanz⸗ Minister Bitter, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten von Puttkamer und mehrere Regierungskommissarien bei⸗ wohnten, setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗Etats pro 1880/81 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums der

eistlichen ꝛc. Anglegenheiten (Extraordinarium) fort.

zu Kap. 13 Tit. 1. (zum Neubau der Dienstgebäude des Ministeriums: 800 000 ℳ) beantragte die Budget⸗ kommission, diesen Titel auf 450 000 zu ermäßigen.

Der Abg. Dr. Kolberg richtete an die Regierung die Anfrage, ob dieselbe die schon lange gehegte Absicht, ein Bibliotheks⸗ gebäude am Lycaeum Hosianum in Braunsberg zu bauen, ausführen werde.

Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Dr. Göppert stellte den Bau in nächster Zeit in Aussicht.

Tit. 1 wurde nach dem Vorschlage der Budgetkommission bewilligt und ohne Diskussion nach der Regierungsforderung die Tit. 2— 9.

Tit. 10 (Zur Errichtung eines neuen Gebäudes sfür das physiologische Institut zu Halle 180 000 ℳ) beantragte die Budgetkommission zu streichen.

Der Referent Abg. Dr. Virchow trat für den Beschluß der Kommission ein, theilte aber mit, daß derselbe nur durch Stimmengleichheit zu Stande gekommen sei.

Der Abg. Fiebiger beantragte die 11““ der Regierungsvorlage und Bewilligung der Position. enn man die Universität Halle den anderen Universitäten, nament⸗ lich der Schwester⸗Universität Leipzig konkurrenzfähig machen wolle, so müsse man die 1eb Fakultät durch Errichtung eines neuen Gebäudes kräftigen, denn in dem jetzigen Gebäude sei es nicht möglich, seine Pflicht zu thun. Deshalb habe er den Antrag gestellt, die Position zu bewilligen.

Der Regierungskommissar erwiderte, der Schade, welcher durch Streichung der Position herbeigeführt würde, sei bedeu⸗ tend größer, als der Vortheil. Schon im vorigen Jahre habe die Regierung die Absicht gehabt, ein neues Gebäude für das hysiologische Institut in den Etat zu stellen, denn das jetzige ei auch den geringsten Anforderungen nicht mehr entsprechend.

Der Abg. Kieschke bat das Haus, die Summe zu be⸗ willigen, falls die Regierung dieselbe in diesem Jahre ver⸗ wenden würde.

„Nachdem der Abg. von Hülsen sich für allenfallsige Be⸗ willigung der 180 000 ausgesprochen, machte der Abg. Frhr. von Heereman darauf aufmerksam, daß das Haus spar⸗ am sein müsse. Wenn man eine Absetzung der Budgetkom⸗

mission aufrecht erhalten könne, so sei es die in Rede

Er erkenne zwar an, daß das Gebäude nicht allen An prüchen entspreche, jedoch habe man in den letzten Jahren für die Universität Halle so viel bewilligt, daß dieser Posten wohl ausfallen könne. Die nahe Universttat Leipzig habe ein so vorzüg⸗ liches Institut für Physiologie, daß die Studenten sehr gut übersiedeln könnten, wenn sie Physiologie hören wollten.

„Hierauf wurde die Diskussion geschlossen und Titel 10 mit 180 000 bewilligt, desgleichen Titel 11 —20. Zu Titel 21 (Zum Neubau von Gebäuden) lag eine Petition des Prof. Dr. König vor, eine Gewährung der Bau⸗ kosten für den Neubau des Gymnasiums zu Göttingen in dem Etat pro 1880/81. Dieselbe wurde auf Antrag der Budget⸗ kommission für erledigt erklärt, und Titel 21, die geforderten Summen für den Neubau des Gymnasiums zu Göttingen bewilligt; desgleichen Titel 22— 61.

Bei Titel 62 (Zum Ankauf der Destailleurschen Orna⸗ mentenstichsammlung für das Kunstgewerbemuseum in Berlin 381 000 ℳ) sprach sich der Abg. Frhr. von Heereman für den Ankauf der Ornamentenstiche aus, da sie vollzähliger und vor⸗ theilhafter nicht zum Ankauf geboten werden könnten.

Titel 62 wurde bewilligt, desgleichen Titel 63. „Damit war die zweite Berathung des Etats der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten erledigt.

Es folgte: Zweite Berathung des Nachtrags zum Staathaushaltsetat für das Jahr vom 1. April 1880 bis Ende März 1881, mit dem Etat der Eisen⸗ bahnverwaltung u. s. w. Der Referent Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum empfahl im Namen der Budgetkommisston deren Anträge, die im Großen und Ganzen auf Genehmigung der Regierungsvor⸗ lage hinausgingen. Er müsse besonders bemerken, daß die mit Rücksicht auf das Kondominat mit Hessen über die Main⸗ Weser⸗Bahn in Cassel bestehende Direktion nunmehr auf⸗ gehoben und nach Hannover verlegt werden solle.

Kap. 10—12 wurden ohne Diskussion genehmigt.

Bei Kap. 13 (Bezirk der Eisenbahndirektion zu Frank⸗ furt a. M. 39 019 140 ℳ) machte der Abg. Dr. Petri den Minister darauf aufmerksam, wie sehr Wiesbaden durch Ver⸗ legung der Direktion nach Frankfurt a. M. geschädigt werde.

Das Kapitel wurde genehmigt, desgleichen Kap. 14—18.

Bei Kap. 19 (für Rechnung des Staats verwaltete Eisen⸗ bahnen 39 487 362 ℳ) bat der Abg. Dr. Hammacher um eine Vorlegung der Spezialetats; für den Augenblick wolle er einen Antrag nicht stellen, aber er müsse doch im Interesse des Budgetrechtes der Landesvertretung verlangen, derselben

Aenderung das Etatsgesetz selbst angenommen.

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die Spezialetats der Eisenbahnen nur zur Kenntniß vorlägen, nicht möglich sei.

Der Regierungskommissar Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Rapmund erklärte, daß die zur Kenntniß vorgelegten Spezial⸗ etats die Grundlage für die Revision durch die Ober⸗Rechnungs⸗ kammer bilden sollten.

Der Staats⸗Minister Maybach versprach, sobald als möglich die Spezialetats in der für die Staatsbahnen üblichen Form vorzulegen.

Kap. 19 wurde darauf genehmigt, ebenso Kap. 20 und 22.

Kap. 23 der Ausgaben Tit. 1 wurde ohne erhebliche Diskussion bewilligt. Bei Tit. 2 beklagte der Abg. Grumbrecht den Mißstand, daß die Betriebssekretäre ein höyeres Gehalt bezögen, als die Eisenbahnsekretäre. Der Staats⸗Minister Mavyhbach versprach Abstellung dieses Mißstandes.

Der Titel wurde bewilligt, ebenso ohne Diskussion die übrigen Titel des Kap. 23, und ohne erhebliche Diskussion Kap. 24— 26, desgleichen die Tit. 1—13 des Kap. 27. Tit. 14 (Großherzoglich hessischer Antheil an dem Betriebs⸗ überschusse der Main⸗Weserbahn 698 200 ℳ) wurde auf Antrag der Budgetkommission gestrichen.

Bewilligt wurden ferner ohne Diskussion Kap. 28—33.

Die einmaligen Ausgaben der Eisenbahndirektionen in Berlin, Bromberg, Frankfurta./ M., Hannover und Cassel wurden bewilligt mit der Bemerkung, daß die Etats der beiden letzt⸗ ä gegenseitig übertragbar seien; es sei dies eine Folge

er in Aussicht genommenen Vereinigung der beiden letzt⸗ genannten Direktionen; in Cassel solle nur ein Eisenbahn⸗ betriebsamt bleiben. Im Uebrigen wurden sämmtliche Titel der Ausgaben ohne Aenderung bewilliigt. *

Im Extraordinarium wurden statt der von der Re⸗ gierung für die Anlage eines Rangirbahnhofes bei Berlin geforderten Summe von 500 000 nur 250 000 bewil⸗ ligt. Ebenso wurde die Position zur Erweiterung des Bahn⸗ hofs in Hannover von 1 250 000 auf 1 000 000 ermäßigt. In Konsequenz des Ankaufes der Privatbahnen wurde im Etat der direkten Steuern die Eisenbahnabgabe in Höhe von 1 343 000 abgesetzt und im Etat der Staatsschuldenverwal⸗ tung für Verzinsung ein Mehr von 4 800 000 eingestellt. Das Haus genehmigte auf Antrag der Kommission schließ⸗ lich folgende Resolution:

„die Staatsregierung aufzufordern, bei Vorlage des Etats der Eisenbahnverwaltung für 1881/82 die nach dem neuen Normal⸗ buchungs⸗Formular gebildeten Tit. 5 und 6 der dauernden Aus⸗ gaben unter Berücksichtigung der Titelbildung des bisherigen Eisen⸗ bahnetats zu spezialisiren, insbesondere auch die einzelnen Betriebs⸗ ämter mindestens in ihrem Beamtenpersonal speziell beim Etat zur Erläuterung zu bringen.“

Damit war der Etat der Eisenbahnverwaltung erledigt.

Es folgte die zweite Berathung des Etats der all⸗ gemeinen Finanzverwaltung. (S. unter Landtagsange⸗ legenheiten.)

Kap. 22 Titel 1 der Einnahmen (Antheil an dem Ertrage der Zölle und der Tabaksteuer 23 900 000 ℳ) beantragte die Kommission auf 24 475 480 zu erhöhen, und trat das Haus diesem Antrage ohne Diskussion bei.

Nach der Regierungsvorlage wurden genehmigt Titel 2— 15 der Einnahrsen.A 1

Die Kommission beantragte folgenden neuen Titel 16 ein⸗ zuschalten: „Einnahmen aus dem Bekleidungsersparnißfonds der Landgensd'armerie 130 000 ℳ“ im Uebrigen die Ein⸗ nahme, vorbehaltlich der Feststellung der Zahl des Titel 15, unverändert zu genehmigen.“

Der Antrag wurde angenommen.

Bei den Ausgaben sprach der Abg. von Quast sein Bedauern darüber aus, daß die Gehälter der Richter in Waldeck, dessen Verwaltung in Preußens Hand ruhe, denen der preußischen Richter nicht gleichgestellt seien. Ein Rechts⸗ anspruch auf diese Gleichstellung bestehe nicht, aber Gründe der Billigkeit und Gerechtigkeit sprächen dafür.

Der Finanz⸗Minister Bitter konnte nur eine wohlwollende Prüfung der Angelegenheit zusagen.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode glaubte, daß es bei der Geringfügigkeit der zur Gleichstellung der Richtergehälter er⸗ forderlichen Summen von 8700 sich empfehle, dem Wunsche des Abg. von Quast Folge zu geben.

„Der Abg. Kieschke erklärte, so lange solche Staaten eine gewisse Selbständigkeit bewahrten, könnten sie auch dafür be⸗ zahlen; das Haus habe keine Veranlassung für sie einzutreten. Die Ausgaben wurden bewilligt.

Damit war die zweite Berathung des Etats bis auf die Feststellung der Schlußsumme erledigt.

Die Aenderungen sind folgende: Bei den dauernden Aus⸗ gühen sind abgesetzt 1 047 891 ℳ, zugesetzt 765 200 ℳ; es leibt also gegen den Etatsentwurf ein Ausgabeminus von 282 691 ℳ; an einmaligen Ausgaben sind gestrichen 5 181 000 ℳ, dazu tritt eine Einnahmeerhöhung von 705 480 ℳ, so daß gegen den Entwurf das Defizit sich um 6 169 480 ermäßigt, wozu noch Mehreinnahmen von 3 600 000 treten. Die Anleihe zur Deckung des Defizits wird dadurch um 9 750 000 ermäßigt auf 37 500

Das Etatgesetz und die Anleihe wurde ohne weitere De⸗ batte genehmigt. Damit war die zweite Berathung des Etats beendigt und wurden nach diesen Beschlüssen die Einnahmen und Ausgaben auf 798 985 580 50 ₰, daneben an außer⸗ ordentlichen Ausgaben 38 761 650 festgesetzt und mit dieser

Hierauf vertagte sich das Haus um 11 ½ Uhr.

In der heutigen (62.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welber der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg und mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, trat das Haus zunächst in die erste Berathung des vom Herrenhause angenommenen Entwurfs eines Gesetzes, enthaltend Be⸗ stimmungen über das Notariat, ein. Der Abg. Träger führte aus, daß eine Trennung des No⸗ tariats von der Rechtsanwaltschaft dringend nothwendig sei, da beide Aemter ihrer ganzen Natur nach verschieden seien, und die Vereinigung derselben in einer Person zu unange⸗ nehmen Konflikten führe. Der Abg. Dr. Petri fragte an, ob die Bestimmung, die in Nassau gelte, bestehen bleiben solle, daß Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht nur vor dem Notar, sondern auch vor den juristisch ge⸗ bildeten Bür ermeistern 91F; werden könnten. Der Staats⸗Minister Dr. Friedberg erklärte, daß die Frage einer Trennung von Notariat und Rechtsanwaltschaft so schwierige Verhältnisse berühre, daß er zur Zeit keine be⸗ stimmte Ansicht über dieselbe hier aussprechen könne. Die

da eine Kritik der einzelnen Positionen möglich sei, 9— jetzt, wo

8. 8

welche die Freigebung der Advokatur in der nächsten Zeit im Gefolge haben müsse, einigermaßen zu mildern. Die Vor⸗ nahme der Akte freiwilliger Gerichtsbarkeit vor den Bürgermeistern in Nassau werde durch das vorliegende Gesetz nicht berührt werden. Nach einigen Bemerkungen des Abg. Bork wurde die Generaldiskussion geschlossen; das Haus trat sofort in die zweite Berathung des Gesetzes ein und nahm dasselbe nach kurzer Diskussion unverändert an. Es folgte der sechste Bericht er Wahlprüfungskommission. Nach dem Vortrage des Referenten Abg. Parisius wurde die Wahl des Landraths Wißmann, entsprechend dem Antrage der Kom⸗ mission, für gültig erklärt. Das Haus trat hierauf in die Berathung des siebenten Berichts der Wahlprüfungskommission. Die Kommission beantragte, die Wahl des Abg. Seyffardt (Crefeld) und sämmtlicher in Crefeld gewählter Wahlmänner für ungültig zu erklären. Der Abg. Lauenstein stellte den Antrag, die Wahl Seyffardts für gültig zu erklären, und führte aus, daß nicht, wie die Kommission angenommen, in Crefeld zu wenig Wahlmänner gewählt worden seien.

Der Abg. Parisius nahm den schon in der Kommission bon e Minorität gestellten Antrag wieder auf. Derselbe autet:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) die Wahl des Abg. Seyffardt im 10. Düsseldorfer Wahlbezirke vorläufig zu beanstanden; 2) die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, von der Gemeindeverwaltungsbehörde zu Crefeld amtliche Auskunft darüber zu erfordern: a. aus welchen Gründen die für die Wahl von 1876 bestandene Abgrenzung der Urwahlbezirke für die Wahl von 1879 abgeändert worden ist? b. aus welchen Gründen für die Wahl von 1879 die Zahl der Wahlmänner nicht auf die gesetz⸗ liche, der Bevölkerungsziffer entsprechende Vollzahl, sondern nur auf 228 festgesetzt worden ist? c. aus welchen Gründen für die Wahl von 1879 die Urwahlbezirke 5, 21, 22 und 25 nicht als zusammenhängende Ganze und der Urwahlbezirk 16 in so weiter Ausdehnung wie geschehen, abgegrenzt worden sind? d. über die zu dem Protestpunkte C. 1 behauptetete Verzögerung des Wahl⸗ geschäfts die Urwähler Carl Gitzelmann und Johann Emmen ge⸗ richtlich als Zeugen, und, soweit kein gesetzliches Hinderniß ent⸗ gegensteht, auch eidlich vernehmen in lassen, e. nach Maßgabe der Protestbehauptung zu C. 2 feststellen zu lassen, in welche Abthei⸗ lungen der Bezirksliste des 38. Urwahlbezirkes die Urwähler Joseph Klein und Johann Heinrich Ballmann bei richtiger Be⸗ rechnung ihrer Steuern einzutragen gewesen wären.

Der Abg. von der Gröben trat für den Antrag der Kom⸗ mission ein. Der Abg. Parisius begründete seinen Antrag und wies darauf hin, daß der vorliegende Fall wieder deutlich gezeigt habe, wie wünschenswerth es sei, das Dreiklassen⸗ Wahlsystem zu beseitigen.

Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Bachem.

„— Der Kaiserlich russische Botschafter am hiesigen Aller⸗

höchsten Hofe von Saburoff hat sich für einige Wochen nach St. Petersburg begeben. Bis zu seiner Rückkehr wird der Botschafts⸗Rath Arapoff die Geschäfte der russischen Botschaft als interimistischer Geschäftsträger führen.

„— Im Gegensatz zu den Motiven zu dem §. 389 der Reichs⸗Strafprozeßordnung hat das Reichsgericht, I. Straf⸗ senat, durch Beschluß vom 8. Dezember 1879 ausgesprochen, daß von dem Revisionsgericht (Reichsgericht oder Ober⸗Landes⸗ gerichte) durch einfachen Beschluß die Revision auch dann als unzulässig zurückgewiesen werden kann, wenn dem Revisionsantrage des Revidenten die nach §. 384 der Straf⸗ prozeßordnung zur Rechtfertigung der Revision nöthige Be⸗ gründung nicht beigefügt ist. „Zwar ist in den Motiven zum Entwurf der R. St. Pr. O. über §. 389 bemerkt: „Es erschien nicht angemessen, die Befugniß einer derartigen Zurückweisung durch Beschluß auch auf den Fall der Nichtbeachtung der Vorschriften über die Begründung der Revisionsanträge auszudehnen, weil die Grenze zwischen einer sachlich unrichtigen und einer formell ungenügenden Begrün⸗ dung oft schwer zu ziehen sein wird.“ Allein diese Auffassung der Motive hat einen entsprechenden Ausdruck im Gesetze nicht ge⸗ funden. Die Worte des 1. Absatzes des §. 389: „Anbringung der Revisionsanträge“ lassen sich um so weniger in der von den Motiven angedeuteten Richtung einschränkend auslegen, als in anderen Gesetzesstellen mit denselben Worten sowohl die Anbringung der Revisionsanträge an sich als auch deren Be⸗ gründung bezeichnet wird. Das Revisionsgericht ist daher nicht berechtigt, im Widerspruch mit dem Wortlaut des Ge⸗ setzes, den §. 389 in dem von den Motiven ihm beigelegten Sinne anzuwenden.“

Die wissentliche Verletzung der von Seiten der zu⸗ ständigen Polizeibehörde zur Verhütung des Verbreitens von angeordneten Absperrungs⸗ und Aufsichts⸗ maßregeln oder Einfuhrverbote wird nach §. 328 Str. G. B. mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft. In Bezug auf diese Bestim⸗ mung hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Er⸗ kenntniß vom 9. Dezember 1879 ausgesprochen, daß die An⸗ wendung derselben ausgeschlossen ist, wenn derjenige, welcher gegen eine richtig publizirte Anordnung der zuständigen Be⸗ hörde gehandelt hat, diese Anordnung nicht gekannt hat, vor⸗ ausgesetzt, daß die Anordnung keine selbständige Strafvor⸗ schrift, sondern lediglich eine Aufsichtsmaßregel enthalten hat.

Stralsund, 10. Februar. In der heutigen 7. Sitzung des Neu⸗Vorpommerschen Kommunal⸗Landtags wurden nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls der vorigen Sitzung folgende Gegenstände erledigt:

Nachdem der Vorsitzende der Versammlung zuvörderst mitgetheilt hatte, daß nachträglich noch eine Petition der beiden kommunalständischen Wege⸗Inspektoren auf Gewährung einer Gratifikation eingegangen sei welche demnächst dahin ihre Erledigung fand, daß den Antragstellern, mit Rücksicht auf ihr anerkanntermaßen unzureichendes Ein⸗ kommen, die erbetene Gratifikation pro 1880 einstim⸗ mig bewilligt wurde wurde als erster Gegenstand der Tagesordnung der „Etat der Hülfskassen⸗Gewinn⸗ kasse“, wie er sich nach den während des gegenwärtigen Kommunal⸗ Landtages votirten Bewilligungen gestaltet hat, festgestellt und vollzogen. Hierauf wurde in Betreff einer die „Erweiterung und Vertiefung des Ziesebaches“ wischen Kemnitz und Hohendorf anregenden Petition be⸗ schlossen, vorerst noch die hiesige Handelskammer, den Kreis⸗ ausschuß des Kreises Greifswald und die Magisträte zu Greifswald und Wolgast um ihre gutachtlichen Aeußerungen über dieses Projekt zu ersuchen, um eine geeignete Grundlage für eine dem nächsten Kommunal⸗Landtage etwa zu machende diesbezügliche Vorlage zu gewinnen. Das wiederholte Gesuch des Pächters einer Chausseegeld⸗Hebestelle, ihn mit dem 1. April 1880 vom Kontrakt zu entbinden und die Pachtung anderweit aufzubieten, ohne ihn für den

Regierung betrachte das Recht der Veirleihung des Notariats als ein wesentliches Mittel, um die schweren Gefahren,

etwaigen Pachtausfall haftbar zu machen, lehnten Stände auch

diesmal ab, beließen es aber bei der früher zugestandenen Pachtremission von jährlich 100 Sodann referirte der Landsyndikus über den Ausgang des Prozesses, den Stände gegen den Kreis Demmin wegen Uebernahme der Unterhal⸗ tung der in den vom Kreise Grimmen an den Demminer Kreis abgetretenen Territorien gelegenen kommunalständischen Chausseestrecken und wegen Erstattung der diesseits in⸗ zwischen bereits für die Unterhaltung derselben ge⸗ machten Aufwendungen im Verwaltungsstreitverfahren geführt haben. Der Prozeß ist in der Hauptsache zu Gunsten des diesseitigen Kommunalverbandes entschieden worden, und wurden eute nun Kommissarien ernannt, die im Verein mit Kom⸗ missarien des Demminer Kreises das Erforderliche zur Aus⸗ führung der W1“ en Entscheidungen zu veranlassen haben. Den Schluß der Verhandlungen bildeten An⸗ gelegenheiten der Neu⸗Vorpommerschen Feuer⸗Versicherungs⸗ Sozietät für Gebäude. Es wurden hierbei verschiedene Beihülfen zur Anschaffung von Feuerspritzen an länd⸗ liche Guts⸗ und Gemeindebezirke nach Maßgabe der des⸗ fallsigen früheren Beschlüsse bewilligt und hierbei eine Reso⸗ lution dahin angenommen, daß der engere ständische Ausschuß nur in konstatirten Bedürftigkeitsfällen bei der⸗ artigen Bewilligungen über den festgesetzten Normativsatz hin⸗ ausgehen solle. Die in zwei Fällen beanstandete Auszahlung von Brandentschädigungen vor dem wirklichen Wiederaufbau der niedergebrannten Baulichkeiten wurde aus den dafür bei⸗ gebrachten Gründen, und weil es sich hierbei nur um geringe Summen handelte, beschlossen; der Antrag mehrerer Mühlen⸗ besitzer, Windmühlen nicht unbedingt in der vierten, sondern je nach ihrer Bauart und Bedeckung in einer geringer bei⸗ tragspflichtigen Klasse zu versichern, wurde wenigstens für jetzt und vor der 1“; nach 5 Jahren, also nach dem 1. Mai 1882, eintretenden Revision des Klassifizirungs⸗ tarifs, abgelehnt. Dagegen wurden in Betreff eines gleich⸗ artigen Gesuchs von Räucherhäuserbesitzern nähere sach⸗ verständige Feststellungen angeordnet, nach deren Ergebniß sodann der engere ständische Ausschuß definitive Entscheidung

treffen soll.

Bayern. München, 12. Februar. (Allg. Ztg.) Dem Vernehmen nach werden sich morgen im Auftrage des Mi⸗ nisters des Innern der Ober⸗Medizinal⸗Rath Dr. Kerschensteiner und der Regierungs⸗Rath Kopplstätter nach Unterfranken begeben, um daselbst von den wirthschaftlichen und gesund⸗ heitlichen Zuständen einiger Theile dieses Regierungs⸗ bezirks persönlich Kenntniß zu nehmen.

13. Februar. (W. T. B.) Die Abgeordneten⸗ kammer berieth heute die Rückäußerungen der Reichsraths⸗ kammer auf die von der Kammer zu dem Budget gefaßten Beschlüsse. Die von der Reichsrathskammer in den Etat wie⸗ der eingestellten Beträge von 3840 (für einen Ministerial⸗ Rath im Etat des Justiz⸗Ministeriums), von 18 240 (für 8 Assessorstellen im Etat des Ministeriums des Innern) und von 40 000 für die Würzburger Jubiläumsfeier wurden von der Kammer abermals abgelehnt. Ebenso wurde der Be⸗ schluß der Reichsrathskammer zu dem Etat der Eisenbahn⸗ gefälle abgelehnt, dagegen ein Antrag des Abg. Daller, statt der früheren 1 873 500 nur 1 018 000 in das Budget einzustellen, mit 72 gegen 71 Stimmen angenommen. Die

Landtagssession ist durch eine Botschaft des Königs bis

zum 21. d. M. verlängert worden. Die nächste Sitzung der Abgeordnetenkammer findet am kommenden Montag statt.

Sachsen. Dresden, 13. Februar. (Dr. J.) Beide Kammern hielten heute Sitzungen. Die Erste Kammer beschloß, die aus Meerane und Mülsen eingegangenen, die gegenwärtigen Erwerbsverhältnisse der Hausweber ꝛc. betref⸗ fenden Petitionen, soweit dieselben die Bitte um Unterstützung aus Staatsmitteln enthalten, der Staatsregierung zur Kennt⸗ nißnahme mit dem Ersuchen zu überweisen, Erörterungen über die von den Petenten vorgebrachten, wie etwa ander⸗ wärts in Sachsen bestehenden gedrückten Erwerbsverhältnisse, sowie die zu deren Abhülfe Seitens der betreffenden Gemein⸗ den und Bezirke bereits getroffenen Maßnahmen anstellen zu lassen und über deren Resultat, wenn thunlich, noch dem gegenwärtigen Landtage Mittheilung zu machen, sowie dafern bei längerer Fortdauer dieser bedrängten Erwerbsverhältnisse und nach Erschöpfung der disponiblen Mittel der betreffenden Gemeinden und Bezirke das unmittelbar helfende Eintreten des Staates sich nöthig machen sollte, die Staatsregierung zu ermächtigen, die erforderlichen Unterstützungen aus Staats⸗ mitteln zu gewähren, im Uebrigen aber die Petitionen auf sich beruhen zu lassen.

In der Sitzung der Zweiten Kammer wurde ein Antrag des Abg. Kirbach auf Vorlegung einer Novelle zu dem Erb⸗ schaftssteuergesetz, durch welche sowohl die Zahl der erbschafts⸗ steuerpflichtigen Klassen erweitert, als auch die Höchstbeträge der Steuer angemessen erhöht werden, nachdem der Antrag⸗ steller denselben mit dem Hinweise auf die bereits bei Be⸗ rathung des Erbschaftssteuergesetzes von der Mehrheit der De⸗ putation geltend gemachten Ansichten und auf die Finanzlage des Staates motivirt hatte, der Finanzdeputation uͤüberwiesen. Zum Schluß erledigte die Kammer eine Anzahl Petitionen.

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 13. Februar. (W. T. B.) Die ungarische Delegation hat die Berichte des Aus⸗ gleichscomitées genehmigt, bezüglich des Szegediner Ka⸗ sernenbaues aber an ihrem abweichenden Beschlusse fest⸗ gehalten, es in Folge dessen morgen eine gemeinsame Abstimmung statt. Der ungarische Finanz⸗Minister Sza⸗ pary ist hier eingetroffen. Die Central⸗Kommission für Ueberschemmungs⸗Angelegenheiten ist heute Nach⸗ mittag in Permanenz getreten. 1

Die beiderseitigen Ausgleichscomités der De⸗ legationen haben sämmtliche zwischen den Delegationen bestehende Differenzpunkte mit alleiniger Ausnahme des auf den Szegedin er Kasernenbau bezüglichen ausgeglichen.

Das Abgeordnetenhaus hat die Grundsteuer⸗ novelle in dritter Lesung bei namentlicher Abstimmung mit 186 gegen 79 Stimmen angenommen.

Großbritannien und Irland. London, 13. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses verlangte Earl Granville Aufschluß über die von Earl Beaconsfield gestern ertheilte Antwort, insbesondere darüber ob derselbe anzudeuten gewünscht habe, daß in Bezug auf Herat ein Zugeständniß an Persien noch nicht gemacht

worden sei, oder daß ein solches Hügeständniß der Politik der Regierung zuwiderlaufe. Earl Beaconsfield erklärte:

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Was den Schlußpassus der Interpellation anbetreffe, so würde

es nur zu einem Mißverständniß führen, wenn er über die von ihm abgegebene absolute Erklärung hinausgehe, daß die Regierung Persien von der Verpflichtung Herat nicht zu be⸗ setzen nicht entbunden habe.

m Unterhause brachte Wheelhouse einen Antrag ein auf Ernennung eines Sonderausschusses behufs Erwägung der Handelsbeziehungen mit dem Auslande. Der Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen, Bourke, bekämpfte diesen Antrag, und erklärte, daß die Regierung den Freihandel nach wie vor aufrecht erhalten werde. Der Antrag Wheel⸗ house wurde hierauf abgelehnt. Der General⸗Staatsprokurator, Holker, erwiderte auf eine Anfrage Harcourts, der Tripel⸗ vertrag bestehe, obwohl er durch die englisch⸗türkische Kon⸗ vention in den Schatten gestellt werde, vom legalen Stand⸗ punkt aus betrachtet, faktisch noch fort, ebenso auch der Ver⸗ trag vom Jahre 1856, soweit er nicht durch die Bestimmungen des Berliner Vertrages ersetzt worden sei. Im weiteren Ver⸗ laufe der Sitzung wurden die ersten 13 Artikel der Bill an⸗ genommen, durch welche die Regierung ermächtigt wird, Maß⸗ regeln zu ergreifen, um den Verkauf von Kartoffeln zur Aus⸗ saat an die Pächter in Irland zu erleichtern.

(Allg. Corr.) Aus der Kapstadt wird vom 10. ds. gemeldet: Das Kap⸗Parlament wurde bis zum 3. Mai prorogirt. Vor der Vertagung kündigte der Kolonialsekretär Sprigg an, es würde der Legislatur nach ihrem Wiederzusammentritt eine Reihe von Resolutionen betreffs des südafrikanischen Staatenbundes unterbreitet werden.

Türkei. Konstantinopel, 13. Februar. (W. T. B.) Der englische Botschafter Layard hat sich durch einen Sturz mit dem Pferde eine Quetschung der Seite zugezogen, ist jedoch nicht genöthigt, das Bett zu hüten.

Rumänien. Bukarest, 13. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer wider⸗ legte bei der Berathung des Gesetzentwurfs über die Orga⸗ nisation der Dobrudscha Urechia in seiner Eigenschaft als Mitglied der mazedonisch⸗rumänischen Gesellschaft die Be⸗ hauptung, daß Rumänien unter den rumänischen Einwohnern Mazedoniens politische Propaganda betreibe, und erklärte, daß die aus Rumänien nach Mazedonien gesandten Unter⸗ stützungen nur die Bestimmung hätten, den dortigen Rumänen zu Hülfe zu kommen und unter denselben die Kenntniß ihrer Muttersprache zu verbreiten. Der Redner betonte sodann den liberalen Geist des vorliegenden Gesetz⸗ entwurfs und hob hervor, daß man als Antwort auf die bös⸗ willigen Insinuationen in der Dobrudscha zeigen werde, wie Herzen erobert werden, indem man das heiligste Gut der Menschen, die Religion und die Sprache der Väter achtet. Aus der Dobrudscha werde im Kleinen das gemacht werden, 18 8 Balkan⸗Halbinsel in der Hand der Intelligenz werden

unte.

Serbien. Belgrad, 12. Februar. Der W. „Pr.“ meldet man von hier: Die Verhandlungen wegen des Ab⸗ schlusses einer Eisenbahnkonvention werden in Wien am 24. d. M. fortgesetzt werden. Wie verlautet, ist bisher in der Tariffrage, wie bezüglich des Baues der Eisenbahn⸗ brücke bei Belgrad, dessen Kosten von der ungarischen und der serbischen Regierung, respektive deren Konzessionären ge⸗ tragen würden, eine Verständigung erzielt worden.

(Pest. L.) Die serbische Regierung hat den Entschluß gefaßt, vor Allem mit dem Wiener Kabinet darüber ins Reine zu kommen, ob die serbisch⸗österreichisch⸗ungarische Eisenbahn⸗ konvention zu Stande kommen kann oder nicht. Gelingt es dem serbischen Unterhändler Marics, seine Mission einem be⸗ friedigenden Resultate zuzuführen, dann wird man die Offert⸗ ausschreibung veranlassen, um auf diesem Wege den Bahnbau zu vergeben, resp. um eine Anleihe aufzunehmen, mit deren Hülfe die serbischen Bahnen in eigener Regie hergestellt würden.

Nisch, 14. Februar. (W. T. B.) Die Skupschtina hat den Handelsvertrag mit England und die Erhöhung des Zolls gegen Bulgarien und die Türkei auf 8 Prozent durch Akklamation genehmigt.

Rußland. Moskau, 13. Februar. (W. T. B.) Fürst Alexander von Bulgarien ist heute Abend hier einge⸗ troffen und im Kreml⸗Palaste abgestiegen.

Schweden und Norwegen. Christiania, 13. Fe⸗ bruar (W. T. B.) Se. Majestät der König und Se. König⸗ liche Hoheit der Kronprinz treten am, 16. d. Mts. die Rück⸗ reise nach Schweden an. Gestern fand im Königlichen Schlosse ein Ballfest statt, zu welchem 1500 Einladungen er⸗

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

St. Petersburg, Sonnabend, 14. Februar. Die hie⸗ sigen Journale konstatiren den friedlichen Charakter der deutschen Thronrede; das „Journal de St. Pötersbourg“ charakterisirt die deutsche Thronrede in gleicher Weise, indem es gleichzeitig 8” die der Erhaltung des europäischen Frie⸗ dens günstigen Auslassungen der „République frangaise“ hinweist. .

Nr. 7 des „Central⸗Blatts für das Deutsch⸗ Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Ine halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. Zoll⸗ und Steuerwesen: Bundesraths⸗ beschluß, betreffend den Maßstab fuͤr die Verzollung von Bau⸗ und Nutzholz; Befugniß einer Zollstelle. Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Flaggenattestes; Beginn von Seeschiffer⸗ und Seesteuermanns⸗Prüͤfungen. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 8 1880; Statistik der deutschen Bank⸗

oten Ende Januar 1880.

dhe Iien Armee⸗Verordnungs⸗Blatts hat folgenden Inhalt: Rekrutirung der Armee für 1880/81. Aenderung des Termins für die Einreichung der Personalberichte. Dieszjährige größere Truppen⸗Uebungen. Lehr⸗Infanterie⸗Bataillon, Zusammen⸗ setzung und Zusammeatritt im Jahre 1880. Ausgabe von Nach⸗ trägen zu den Bekleidungs⸗Reglements ꝛc. Abänderungen zur Schieß⸗Instruktion für die Infanterie, sowie zur Karabiner⸗Schieß⸗ Instruktion für die Kavallerie und den Train. Fortschaffung der behufs Ausbildung im Traindienst zu den Train⸗Bataillonen kom⸗ mandirten Mannschaften der Kavallerie. Anbringung von Deckungsmitteln an den aptirten Chassepot⸗Karabinern M/71. Ausgabe von Nachträgen zu den Instruktionen, betreffend das Infanteriegewehr M/71, die Jägerbüchse M/71 und den Kavallerie⸗ Karabiner M/71. Anstellung der Militäranwärter bei den Privat⸗

Eisenbahngesellschaften. Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen im Jahre 1879 verabreichten Naturalien. Wohl⸗ thätigkeit. Wohlthätigkeit.

Nr. 7 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Ver⸗ fügungen: Vom 2. Februar 1880. Davernde Beibehaltung der Be⸗ zirks⸗Leitzettel. Vom 1. Februar 1880. Behandlung nach⸗ oder zurückzusendender Packete. Vom 31. Januar 1880. Briefsendungen nach Tunis und Tripolis. Bescheidungen: Vom 3. Februar 1880. Aushändigung des einen Exemplars der Inhaltserklärungen bei Sen⸗ dungen nach dem Zoll⸗Auslande an die Anmeldestellen durch die Auswechselungs⸗Postanstalten. .

Archiv für Post und Telegraphie. Beiheft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung. Herausgegeben im Auftrage der Kaiserlichen Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung. Heft 2. Januar 1880. Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Der Post⸗ und Telegraphenverkehr der Länder Europas im Jahre 1878. Der britische Postdienst in Hongkong, China und Japan. Die fahrende Post am Schlusse des 18. Jahrhunderts. Die ältesten Erwähnungen des Post⸗ und Botenwesens in gebundener Sprache. Die Errichtung des Elektrotechnischen Vereins. Ver⸗ kehrsverhältnisse in Sibirien. Korea. Kleine Mittheilungen: Verleihung der Korporationsrechte an die sämmtlichen in Preußen bestehenden Post⸗Spar⸗ und Vorschußvereine. Zahl der Neujahrs⸗ briefe in Berlin. Der Weihnachts⸗Postpäckereiverkehr des Jahres 1879. Eine Postfahrt vor 65 Jahren. Ein deutscher Wüsten⸗ ritt. Flaschenpost. Die telegraphische Verbindung zwischen Eng⸗ land und Südafrika. Nebelsignale. Das Projekt einer Kanal⸗ verbindung zwischen dem Atlantischen Ozean und dem Mittellän⸗ dischen Meere. Zur Nordenskjöld'schen Polarexpedition. J. G. Bennett's Polarexpedition. Norwegische Niederlassungen in Ost⸗ indien. Zeitschriften⸗Ueberschau.

Nr. 4 des Central⸗Blatts der Abgaben⸗, Ge⸗

werbe⸗ und Handelsgesetzgebung und Verwaltung in den

Königlich Preußischen Staaten enthält: Anzeige der in der Gesetz⸗ Sammlung und im Reichsgesetzblatte erschienenen Gesetze und Ver⸗ ordnungen. Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Auszahlung der Gehälter an Beamte, an deren Wohnsitz keine Spezialkasse vor⸗ handen ist. Von den Beamten der Staatsanwaltschaft an andere Behörden zu machende Mittheilungen. Führung des Notiz⸗ registers bei der Gerichtskostenerhebung. Nachweis der Einnahme⸗ reste an Gerichtskosten. Verrechnung der für die zwangsweise Bei⸗ treibung von Gerichtskosten entstehenden Ausgaben. Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. Indirekte Steuern: Gewichtsanschreibung bei den Zöllen und der Zuckersteuer. Uebergangsabgabe⸗ und Rückvergütungsbeträge im Königreich Bayern. Privattransitläger für leere Petroleumfässer. Angabe des in den Maischbrennereien verwendeten Materials nach Gewicht. Steuerfreie Verwendung des Tanzer’schen Färbebiers zu anderweiter Bierbereitung. Verfahren bei Stempelrevisionen von Notariatsakten. Personalnachrichten.

Centralblattfürdiegesammte Unterrichtsverwal⸗ tung in Preußen. Herausgegeben in dem Ministerium der geist⸗ lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Berlin 1880. Verlag von Wilhelm Hertz (Bessersche Buchhandlung). Januar⸗Heft. Inhalt: Verzeichniß der an den höheren Unterrichtsanstalten ein⸗ geführten Schulbücher. Vorbemerkung. Religionslehre. Deutsch. Latei⸗ nisch. Griechisch. Französisch. Englisch. Polnisch. Hebräisch. Geschichte und Geographie. Naturwissenschaften. Mathematik. Gesangunter⸗ richt. Cirkularverfügung, betreffend das bei Einführung von Schul⸗ büchern an höheren Unterrichtsanstalten einzuhaltende Verfahren.

Nr. 6 des „Justiz⸗Ministerial⸗Blatts“ har folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 30. Januar 1880, betreffend die zwangsweise Einziehung der zu den Verhandlungen der Notare zu verwendenden Stempel. Bekanntmachung, betressend die Rechts⸗ anwaltschaft bei dem gemeinschaftlichen Landgericht zu Meiningen, vom 2. Februar 1880.

Nr. 7 des „Justiz⸗Ministerial⸗Blatts“ hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 10. Februar 1880, betreffend die Anträge auf Entmündigung Geisteskranker. Erkenntniß des König⸗ lichen Ober⸗Tribunals vom 15. Mai 1879: Im Gebiete des Preußi⸗ schen Landrechts steht dem Jagdberechtigten die Befugniß, fremde in seinem Revier umherlaufende Hunde zu tödten, auch rücksichtlich der Jagdhunde zu, sofern nicht einer der gesetzlichen Ausnahmefälle vor⸗ liegt. In der Grafschaft Mark wie in der Stadt und Grafschaft Dortmund bestehen keine hiervon abweichenden provinzialrechtlichen Bestimmungen.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Der Etat der allgemeinen Finanzverwaltung für 1880 81 weist 106 794 377 (+ 88 146 776 ℳ) ordentliche und 47 250 000 (— 24 560 305 ℳ) außerordentliche, zusammen 154 044 377 (+ 63 586 417 ℳ) Einnahmen auf. Unter den or⸗ dentlichen Einnahmen sind 23 900 000 Antheil an dem Ertrage der Zölle und der Tabakssteuer neu in den Etat eingestellt. Die Einnahme des vormaligen Staatsschatzes (4 618 810 ℳ) hat sich gegen den laufenden Etat um 3 907 960 verringert, wie eine be⸗ sondere Denkschrift nachweist. Die Zinsen der Staats⸗Aktiv⸗ kapitalien (1 448 400 ℳ) sind um 14 500 höher angesetzt. Auch der Tilgungsfond der Staatsschulden (6 460 442 ℳ), welcher mit der Ausgabe in dem Etat der Staatsschulden⸗Verwaltung Kap. 36 Tit. 2 balanzirt, ist der letzteren entsprechend um 257 010 er⸗ höht worden. Bei den Privat⸗Renten⸗Ablösungskapitalien (107 337 ℳ) ist eine Mindereinnahme von 35 896 ℳ, bei den Rückzahlungen auf die zur Abhülfe des Nothstandes in Ostpreußen (1867) gewährten Darlehen (100 000 ℳ) eine solche von 100000 eingetreten. Da⸗ gegen sind an Rückzahlungen auf die Darlehen zur Beseitigung des durch die Sturmfluth (1873) verursachten Nothstandes (105 810 ℳ) 15 273 mehr und ebenso auf die Rückzahlungen und Zinsen der Darlehen aus Veranlassung der Frühjahrs⸗Hochfluthen 1876 (37 434 ℳ) 2789 mehr in Ansatz gekommen. Neu eingestellt sind in den Etat nach dem Gesetz vom 14. März 1879 die Hinter⸗ legungsgelder, welche auf 66 559 000 veranschlagt sind, und die den Betheiligten gut zu schreibenden Zinsen mit 1 164 501 ℳ; beide Posten erscheinen auch wieder in Ausgabe, bilden mithin nur einen durchlaufenden Posten. Von den Hypothekenbeständen der vormaligen

aupt⸗Depositenkasse in Cassel sind endlich noch 277 650 als insen neu in den Etat eingestellt worden. b

Den außerordentlichen Einnahmen liegt eine besondere Gesetz⸗ vorlage zu Grunde.

Die Ausgaben belaufen sich auf 154 101 674 (+ 70 398 013 98 Die Mehrausgabe entsteht hauptsächlich aus den durchlaufenden Posten der Hinterlegungsgelder, wozu noch 1 000 000 zur Auszahlung von Fünsen hinterlegter Gelder treten. Im Uebrigen sind fast sämmtliche Titel dieses Etats unverändert geblieben, nur Tit. 1. Apanagen 346 766 ℳ, ist eine Ermäßigung von 287 ein⸗ getreten, und Tit. 5. Renten und Entschädigungen für aufgehobene Zölle ꝛc. 796 603 eine solche von 43 088

Der Etat der Staatsschuldenverwaltung für das Jahr 1880—81 weist zur Verzinsung der Staatsschuld 59 798 385 ℳ, einschließlich 35 321 527 für Eisenbahnschulden auf, gegen den laufenden Etat 5 018 576 mehr. Hiervon ent⸗ fallen auf die alten Landestheile und den Gesammtstacgt seit 1866 8 306 643 097 Staatsschulden darunter 761 578 529 Eisen⸗

ahnschulden 151 336 138 mehr als nach dem Etat 1879 80) 56 943 289 (+ 5 081 658 ℳ) einschließlich 33 126 022 für Eisenbahnschulden, und auf die neuen Landestheile (einschließlich 67 841 271 Eisenbahnschulden, 88 746 087 Staatsschulden,

2 298 407 ℳ) 2 855 096 einschließlich 2 195 506 für Eisenbahnschulden 63 082 weniger als nach dem Etat 1879 80.