1880 / 41 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Majoritätsvotum sich erklärten, wurde das letztere mit 21 gegen 20 Stimmen abgelehnt und der Minoritätsantrag gegen 2 Stimmen angenommen. Dem Antrage der Zweiten Kammer auf Anstellung von Erörterungen über die bisherigen Resultate der Vereinigung von Stadt und Land in den Bezirksverbänden trat die Kammer einstimmig bei; der Antrag des Vize⸗Prä⸗ sidenten Dr. Pfeiffer auf Erläuterung des §. 3 b. des Gesetzes über die Bezirksverbände wurde abgelehnt. Der Gesetzentwurf,

etreffend die Reisekosten und Diäten der Civilstaatsdiener, and in der von der Zweiten Kammer beschlossenen Fassung en bloc Annahme.

Die Zweite Kammer erklärte sich auf den Antrag der Rechenschaftsdeputation durch den mittelst Königlichen Dekrets vorgelenten Rechenschaftsbericht der Brandversicherungs⸗Kom⸗ mission über die Verwaltung der Landes⸗Immobiliar⸗Brand⸗ versicherungsanstalt in den Jahren 1877 und 1878 befriedigt, wobei der verhältnißmäßig starke Austritt von Versicherten aus der freiwilligen Abtheilung mehreren Rednern Gelegen⸗ heit gab, über die Ursachen desselben und die Mittel, wie ihm entgegenzuwirken, sich zu äußern. Ohne Debatte ertheilte die Kammer ferner zu dem Königlichen Dekret, den Personal⸗ und Besoldungsetat der Landes⸗Immobiliar⸗Brandversicherungs⸗ anstalt auf die Jahre 1880 und 1881 betreffend, durchgängig ihre Zustimmung und erledigte zum Schlusse eine Petition.

Hessen. Darmstadt, 14. Februar. In Folge einer Einladung Sr. Maj. des Kaisers von Rußland ist Se. Groß⸗ herzogl. Hoh. der Prinz Alexander nebst ältestem Sohn, dem Prinzen Ludwig, nach St. Petersburg abgereist, um an den bevorstehenden Festlichkeiten anläßlich des 25jährigen

ierungsjubiläums des Kaisers Theil zu nehmen.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 16. Februar. (W. T. B.) Im Herrenhause legte heute der Minister für Ackerbau die Gesetzentwürfe über Konsommation und Regulirung der ändl ichen Grundstücke vor. Das Gesetz, betreffend die Ver⸗ waltung Bosniens, wurde vom Hause unverändert ange⸗ nommen.

Dem ,, Fremdenblatt“ zufolge würde Frhr. von Kriegsau das Finanz⸗Ministerium, und der Statthalter von Nieder⸗Oesterreich, Conrad von Eybesfeld, das Kultus⸗ und das Unterrichts⸗Ministerium übernehmen, wodurch die Ergän⸗ zung des Kabinets abgeschlossen würde.

Die „Polit. Corresp.“ meldet: Aus Konstantino⸗ pel: Die unter dem Vorsitze des Ministers des Auswärtigen, Savas Pascha, aus höheren türkischen Offizieren gebildete Kommission hat einen Gebietsaustausch für die Be⸗ lassung Gusinje's bei der Türkei beschlossen, welcher nach Ansicht der Kommission Montenegro zufrieden stellen könnte. Aus Sofia: Oesterreich⸗Ungarn und Rußland haben der bulgarischen Regierung die Einsetzung einer türkisch⸗bul⸗ garischen Kommission zur egelung der Frage wegen der Repatriirung der mu hamedanischen Flücht⸗ linge vorgeschlagen. Aus Belgrad: Die Nachricht von der angeblichen Ertheilung der Konzession zum Bau der ser⸗ bischen Bahnen an den russischen Bauunternehmer Baranoff, entbehrt der Begründung. 1 17. Februar. Die amtliche „Wiener Zeitung“ ver⸗ öffentlicht ein Handschreiben des Kaisers, durch welches der Justiz⸗Minister von Stremayr unter voller Aner⸗ kennung seiner bewährten patriotischen Hingebung von der Leitung des Ministeriums für Kultus und Unterricht ent⸗ hoben wird. Durch weitere Handschreiben wird der bisherige Statthalter Conrad von Eybesfeld zum Kultus⸗ und Unterrichts⸗Minister, der Sektionschef Kriegsau zum Finanz⸗ Minister ernannt und der Sektionschef Chertek unter Ver⸗ leihung der Eisernen Krone II. Klasse von der Leitung des Finanz⸗Ministeriums enthoben.

Aus Cattaro wird der „Presse“ unter dem 15. Februar gemeldet: An die Spitze des Direktoriums der a lbanesischen Liga wurde Dienstag durch Wahl Selim Effendi gestellt. Das Kriegs⸗Departement der Liga leitet jedoch noch ferner Jussuf Bey. Moukhtar Pascha hat einen Theil des um Plawa und Gusinje aufgestellten Militärkordons wieder zurückgezogen.

Großbritannien und Irland. London, 17. Februar. W. T. B.) Im Unterhause erneuerte heute bei Gelegen⸗ heit des Antrags auf Beginn der Spezialdebatte über die irische Nothstandsbill Synan sein Amendement, dahin lautend, daß die zur Linderung des Nothstandes erforderlichen Mittel nicht dem Kirchensonds, sondern dem Reichsschatze ent⸗ nommen werden möchten. Seitens der Regierung wurde im Laufe der Debatte mitgetheilt, daß beabsichtigt werde, den Vor⸗ schußfonds von 500,000 Pfd. Sterl. auf 750 000 Pfd. Sterl. zu erhöhen. Das Synansche Amendement wurde schließlich mit 126 gegen 34 Stimmen abgelehnt. Das Haus begann darauf die Spezialdebatte über die irische Noth⸗ standsbill.

(Allg. Corr.) Aus Kalkutta wird dem Reuterschen Bureau, vom 13. d., gemeldet:

Waͤhrend General Bright im Lughman⸗Thale eine Rekog⸗ noszirung unternahm, rückte er bis Charbagh vor, von wo er sich nach Kirgal und Adrabudrak begab, deren Bewohner ihn in freund⸗ licher Weise empfingen. Zweiundvierzig Maulesel⸗Ladungen von Regierungseigenthum, das aus Djellalabad gestohlen worden war, sind durch die Ghane⸗Khal Maliks zurückerlangt worden und befinden sich jettt auf dem Wege nach dem britischen Lager. Unter den Stämmen in der Nachbarschaft von Djamrud sind Uneinigkeiten ausgebrochen.

Frankreich. Paris, 16. Februar. (W. T. B.) Der Senat hat das Gesetz über die Zusammensetzung des oberen Unterrichtsrathes in zweiter Lesung angenommen. Der Conseils⸗Präsident de reyecinet wird demnächst ein neues Gelbbuch veröffentlichen, welches sämmtliche auf die griechisch⸗türkische Grenzregulirungsfrage, sowie auf die Frage wegen der Emanzipation der Juden bezüglichen Schriftstücke enthalten wird. .

Asaeneenae Tneeween

——

Spanien. (Allg. Corr.) Der spanische Gesandte in Washington hat, wie von dort unter dem 12. d. M. gemeldet wird, die Meldung erhalten, daß die cubanischen Rebellen Maceo und Guillermon von den spanischen Tru pen geschlagen worden, wobei die Besiegten ihr Lager, ihre Waffenn Equi⸗ pagen und Pferde einbüßten. 225 Insurgenten ergaben sich dem spanischen Befehlshaber.

Italien. Rom, 16. Februar. (W. T. B.) Die Waßzetta Ufficiale“ veröffentlicht die Ernennung Tecchio’s zum Präsidenten und Conforti's, Borgatti's, Alfieri

Re⸗

Die päpstliche Encyklika vom 10. d. M. über die Ehe ist heute veröffentlicht worden. Der Papst weist in der⸗ selben auf die Wohlthaten der Kirche für die Gesellschaft hin. Die Ehe sei von Gott eingesetzt, der ihr als wesentliche Merkmale Einheit und Beständigkeit verliehen habe. Die durch heidnische Korruption gesunkene Ehe sei von Christus wieder zur vornehmsten Chre aufgerichtet und zur Würde eines Sakramentes erhoben worden. Die Ehe⸗ gerichtsbarkeit gehöre demnach der Kirche. Der Papst tadelt die Usurpation weltlicher Gewalt; alle Völker

8 die Ehe unter den Schutz der geistlichen Autorität ge⸗ tellt, indem sie den heiligen Charakter der Ehe anerkannten. Die Kirche habe stets unabhängig von der weltlichen Macht ihre Rechte betreffs der Ehe ausgeübt. Der Papst sucht so⸗ dann unter Widerlegung der entgegengesetzten Anschauungen nachzuweisen, daß der Heirathsvertrag vom Sakramente un⸗ trennbar sei. Die Encyklika zählt die üblen Wirkungen der ohne 1“ der kirchlichen Jurisdiktion geschlossenen Ehen auf, verweist auf die Ehescheidung, die in einigen Ge⸗ setzgebungen eingeführt werden solle, und betont deren verhäng⸗ nißvolle Folgen, welche die menschliche Begierde von jedem Zügel befreien und den bösen Leidenschaften überantworten würden. Die Kirche habe sich um die Gesellschaft verdient gemacht, indem sie die Heiligkeit und Unauflösbarkeit der Ehe vertheidigte. Der Papst fordert in wohlwollender Weise die weltlichen Behörden auf, den Rechten der Kirche bezüglich der Ehe Achtung zu verschaffen, gleichwie die Kirche wünsche, daß die einschlägigen Rechte des Staates geachtet würden. Schließ⸗ lich appellirt der Papst in warmen Worten an die Eintracht der geistlichen und weltlichen Behörden.

Türkei. Konstantinopel, 16. Februar. B. Ueber den Vorschlag der englischen Regierung, die Feststellung der griechischen Grenze einer technischen Kom⸗ mission zu unterwerfen, ist der Pforte nunmehr eine offiziöse Mittheilung zugegangen.

„Pera, 14. Februar. (Pr.) Der Ankunft des neuen päpstlichen Nuntius bei der Pforte wird für nächsten Sonnabend entgegengesehen. Der Palastmarschall Munir Effendi wird dem Nuntius bis zu den Dardanellen entgegen⸗ fahren. Der Kriegs⸗Minister hat beschlossen, die Zeibecks aus den europäischen Garnisonsstädten zu entfernen und nach Anatolien zurückzuverlegen.

Amerika. New⸗York, 13. Februar. (Allg. Corr.) Eine in Washington eingegangene Depesche des „New⸗York⸗ Herald“ meldet, daß die Regierung Schiffe zur Herstellung einer Kohlenstation in der Bucht von Chiriqui und auch am anderen Gestade der Meerenge von Panama entsandt habe.

Statistische Nachrichten.

Das Dezemberheft 1879 der Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs hat folgenden Inhalt: In größeren mit erläuterndem Text begleiteten Arbeiten werden behan⸗ delt: die Statistik der Branntweinbrennerei des Zollgebiets für das Etatsjahr 1878/79, die Erntestatistik des Deutschen Reichs für das Erntejahr 1878/79 (ausführliche Bearbeitung der definitiven Er⸗ gebnisse), die Statistik der Durchschnittspreise einer größeren Anzahl wichtiger Waaren im Großhandel für das Kalenderjahr 1879 und dessen einzelne Monate. Ferner enthält dasselbe die regelmäßigen Uebersichten über die Waaren⸗Ein⸗ und Ausfuhr sowohl der wichtigeren Waarenartikel überhaupt, als der britischen und irischen Roherzeugnisse und Fabrikate insbesondere, und zwar für den Dezember und für das ganze Jahr 1879. Außerdem bringt das Heft Mittheilungen über: den Betrag der Tabaksteuer im Zollgebiet im Etatsjahre 1879/80, die Ergebnisse der Rübenzuckerfabrikation im Betriebsjahre 1879/80, die versteuerten Rübenmengen im Dezem⸗ ber 1879 und eine Nachweisung neuerer statistischer Literatur.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Unter dem Titel „Die Literatur, Monatshefte für Dichtkunst und Kritik“, ist seit Anfang dieses Jahres ein periodisches Unternehmen ins Leben getreten, welches die Produktion gleichwie die Kritik umfassen und einen Brennpunkt für die literarischen Interessen der Gegenwart bilden will. Jedes Heft soll in zwei Theile zerfallen. Der erste, allgemeine Theil soll dem literari⸗ schen Schaffen gewidmet sein und Novellen, Skizien, epische, lyrische und dramatische Dichtungen neben Charakteristiken moderner Autoren, ästhetischen, dramaturgischen und literargeschichtlichen Essays enthalten. Der zweite Abschnitt dagegen wird eingeleitet durch eingehende Theaterkorrespondenzen aus den bedeutendsten deut⸗ schen Städten, denen dann Kritiken neu erschienener lyrischer, epischer und dramatischer Dichtungen des In⸗ und Auslandes folgen. Daran reiht sich eine „Kleine Bücherschau“ an, während die Rubrik „Aus dem Redaktionszimmer“ zeitgemäße künst⸗ lerische und literarische Ereignisse behandelt und der „Offene Sprechsaal“ sowie die „Correspondenz“ das Heft beschließen. Der Abonnementspreis beträgt 4 vierteljährlich. Das 1. (Ja⸗ nuar⸗) Heft der von Max Stempel herausgegebenen, im Verlage von Theodor Hofmann (SW. Kleinbeerenstraße 3) hierselbst erschei⸗ nenden Zeitschrift umfaßt 8 Bogen und bringt an der Spitze eine Novelle „Lycgena Silene, Aus Stiller Zeit“ von Wilhelm Jensen; dann folgt eine epische Dichtung „Suleika“ von Gisbert Vineke und ferner Beiträge von Hieronymus Lorm und Johannes Proelß (Karl Gutzkow als Berliner Student, ein Abschnitt seiner Biographie), drei Gedichte von Klaus Groth und eine literarhistorische Studie „Burns und Petöfi“ von Stephan Gätschenberger. Daran reihen sich zahlreichere kleinere poetische Erzeugnisse, Aphorismen über die Kunst der Scene von H. lische und literarische Rundschau.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die Generalversammlung der Steuer⸗ und Wirth⸗ schaftsreformer wurde am Montag, den 16. Februar, Vormittage 10 ¼ Uhr, im Norddeutschen Hof durch den Vorsitzenden, Frhrn. von Mir⸗ bach, eröffnet. Der Vorsitzende hieß die Versammelten willkommen und sprach die Hoffnung aus, die Arbeiten der Versammlung würden zum Wohle der redlichen Arbeit gereichen; der Blick in die jüngste Vergangenheit sei erfreulich wie nie zuvor; die starke Hand des Kanzlers habe gegenüber den Bestrebungen des Liberalismus die Idee der Steuer⸗ und Wirthschaftsreformer in der Gesetz⸗ gebung zum Ausdruck gebracht, ein Erfolg, der ohne eine solche Unterstützung, in einem Jahrzehnt nicht möglich gewesen waͤre. Die Versammlung stimmte darauf dreimal in das Hoch auf Se. Majestat den Kaiser ein. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurden die Herren Lehmann⸗Radomitz, v. Sydow⸗Dobberphul, v. Reichel durch Akklamation zu Schriftführern gewählt. Der Ge⸗ schäftsbericht wurde durch Hrn. Lehmann⸗Radomitz erstattet.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung hildete die Wäh⸗ rungsfrage.

Der Vize⸗Vorsi ende Dr. Frege⸗Abtnaundorf ertheilte das Wort dem Freiherrn v. Mirbach als erstem Referenten, welcher in einem ausführlichen Vortrage folgende Resolution begründete:

8 senee . eteelhersa lago der Steuer⸗ und Wirthschaftsreformer eschließt:

2. In Erwägung der schweren Schädigung, welche die Einfüh⸗ rung der reinen Goldwährung in D utschland durch die Erhöhung

di Sostegno's und Caccia's zu Vize⸗Präsidenten des Senats, sowie ferner die Ernennung von 26 neuen Senatoren.

114X“ 8

des Goldwerthes und durch die entsprechende V minderung des

v

A. Bulthaupt und schließlich die theatra⸗

Werthes allen in nicht auf Goldwerth lautenden Schuldverschreibun⸗

gen angelegten Vermögens zur Folge gehabt hat;

b. In Erwägung, daß die Einführung der reinen Goldwährung nicht nur die Landwirthschaft, die Industrie und das Gewerbe schwer benachtheiligt, sondern auch auf das Loos der in diesen Erwerbsarten thätigen Arbeiterbevölkerung, welche von dem Wohlbefinden der landwirthschaftlichen, der industriellen, der gewerblichen Produktion unmittelbar abhängig sind, einen nachtheiligen Einfluß ausgeübt hat; ⸗. In Erwägung, daß die beregten schweren volkswirthschaft⸗ lichen Schäden durch die vollständige Durchführung der reinen Gold⸗ währung bei uns immer mehr verschärft werden und in wirthschaft⸗ licher, sowie sozialer Hinsicht gefahrdrohend erscheinen, ist entweder Seitens Deutschlands schleunigst in Uebereinkunft mit anderen be⸗ deutenden Ländern zur (internationalen) Doppelwährung überzugehen, oder, falls dieses Ziel in kürzester Frist nicht zu erreichen sein sollte, so sind diejenigen Schritte zu thun, welche, sei es Einführung der reinen Silberwährung, sei es die Einführung einer Parallelwährung durch Ausprägung einer Welt⸗Silbermünze, zur umfangreichen Remonetisirung des Silbers als Hauptmünze zu führen geeignet sind.“

Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Auf Vorschlag des Grafen Behr wurde hierauf der bisherige Vorstand (Freiherr von Mirbach, Frege, von Thüngen) durch Akkla⸗ mation wiedergewählt.

Demnächst erhielt der Graf Behr das Wort zu einer finanziellen Auseinandersetzung. Er machte den Vorschlag, daß jedes Mitglied einen Zuschuß von 5 zu dem Jahresbeitrag pro 1880 zahle. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.

Es erfolgte die Wahl des Ausschusses; auf Antrag des Grafen Behr wurden die ausgeschiedenen Mitglieder durch Akklamation wiedergewählt und sodann zum zweiten Gegenstande der Tagesordnung: „Vorschläge zur Wuchergesetzgebung“ übergegangen.

Der erste Referent Freiherr von Mirbach unterbreitete der Versammlung nach eingehender Motivirung folgende Resolution:

*à. Eine erfolgreiche Bekämpfung des überhand nehmenden ge⸗ meinschädlichen Wuchers erscheint dringend geboten, und muß dieselbe erfolgen: I. Auf dem Gebiete des Civilrechts, und zwar: a. durch gesetzliche Bestimmungen über die zulässige Höhe der Zinsen, welche danach: a. bei Darlehnsgeschäften, denen eine Verpfändung von Immobilien zu Grunde liegt, 6 pCt., 5. bei allen anderen Darlehns⸗ fechü ten 12 pCt. nicht überschreiten dürfen; b. durch gesetzliche Be⸗ chränkung der Wechselfähigkeit auf Kaufleute, die in das Handels⸗ register eingetragen sind; [Auf Darlehnsgeschäfte zwischen solchen Kaufleuten findet die Einschränkung ad keine Anwendung] c. durch Beseitigung der Nr. 5 des §. 702 der Deutschen Civil⸗Prozeßordnung, die Schuldurkunden mit Vollstreckungs⸗ klausel betreffend; d. durch gesetzliche Bestimmungen, welche jede Forderung, die aus einem wucherischen Darlehnsgeschäft herrührt, sammt Zinsen, für null und nichtig erklären, mag der Wucher offen erkennbar oder verschleiert sein, mag er aus einem Geschäfte allein oder aus mehreren materiell zusammenhängenden Geschäften her⸗ rühren. II. Durch gesetzliche Bestimmungen, nach welchen jedes Darlehnsgeschäft, welches nicht durch Ausstellung eines Wechsels perfekt wird, falls es den Betrag vorn 30 übersteigt, zu seiner Gültigkeit der Vollziehung vor einem deutschen Gerichte oder einem deutschen Notar bedarf. III. Auf dem Gebiete des Kriminalrechts: durch strenge Bestrafung der Wucherer.

B. Der Gefahr der Bewucherung ist vorzubeugen: a. durch Mit⸗ wirkung des Staates bei der Aufnahme hypothekarischer Darlehne, b. durch ausschließliche Einführung der unkündbaren Rentenschuld bei Hypotheken, c. durch Schaffung und Fördcrung eines zweckmäßigen Personalkredits, namentlich für Gewerbe und Handwerk.“

Diese Resolution wurde mit einem von dem Lehrer Raschke be⸗

entragten Zusatz: „Errichtung und Pflege von Genossenschaften, di

einen leichten Kredit gewähren unter Kontrole der Reichsbank“ und

mit der auf Antrag des Grafen Behr⸗Brenklin erfolgten Herab setzung der zulässigen Zinsen in Nr. I. a. 5. auf 10 % angenommen

Den folgenden Gegenstand der Tagesordnung bildeten die Vor schläge zur Einführung von Brot⸗ und Fleischtaxen. De Referent Dr. Calberla motivirte folgende Anträge:

„Die Generalversammlung der Steuer⸗ und Wirthschaftsreformer hält die staatliche Fleischpreise für nothwendig. Sie glaubt, daß dies ausgeführt wer⸗ den kann I. bei Brot und Fleisch a. Preise, b. durch

neten Schlachtgewichts⸗ und den effektiven Fleischpreisen; II. beim

Brot speziell a. Festsetzung bestimmter Verkaufsgewichte, je nach der

provinziellen Gewohnheit, b. konkurrenzmachender Betrieb der Rog⸗ genmüllerei und ⸗Bäckerei durch Staat oder Kommune.“

Diese Anträge, sowie ein weiterer des Frhrn. von Mirbach: „Die Generalversammlung ermächtigt den Ausschuß, die ange⸗ nommenen Referate in ihm geeignet scheinender Weise zur Kenntniß der legislativen Faktoren bringen zu dürfen,“ wurden angenommen.

Gewerbe und Handel.⸗

Der Aufsichtsrath der Pommerschen Maschinenbau⸗ Aktiengesellschaft hat nach Vorlegung des Rechnungsabschlusses pro 1879 die Dividende für das abgelaufene Jahr nach den erforder⸗ lichen Abschreibungen auf 1 ½ % festgesetzt.

Der Rechnungsabschluß des Duxer Kohlenvereins für 1879 weist ein Defizit von ca. 17 000 Fl. aus, wodurch sich die ge⸗ sammte Unterbilanz auf rund 116 000 Fl. erhöht. Da jedoch aus dem durchgeführten Aktienrückkauf für dieses Jahr ein buchmäßiger Gewinn von 101 000 Fl. resultirt, so wird sich die Unterbilanz dann auf den verhältnißmäßig geringen Betrag von rund 15 000 Fl. redu⸗ ziren. Verkauft wurden im vergangenen Jahre 4 577 600 Ctr. Kohlen gegen 3 234 000 Ctr. im Vorjahr zum durchschnittlichen Preise von 1,24 Fl. per Tonne gegen 1,31 Fl. im Jahre 1879.

Die Lebensversicherungs⸗ und Ersparnißbank in Stuttgart hat trotz der im Jahre 1879 fortdauernden Geschäfts⸗ stockung wiederum Resultate erzielt, welche denen des Jahres 1878, in welchem die günstigsten Ziffern seit Entstehung der Bank er⸗ reicht worden sind, gleichstehen. Neue Anträge waren zu erledigen: 4447 mit 22 517 100 Annahme fanden: 3353 Anträge mit 17 504 800 Gestorben sind: 378 Personen mit 1 802 391 ℳ, worunter 16 Selbstmorde mit 65 314 ℳ, während 1878 345 Per⸗ sonen mit 1 598 038 Versicherungssumme gestorben waren. Dle Ungunst der Zeitverhältnisse fand darin bei dieser Bank ihren Aus⸗ druchk, daß wegen unterlassener Prämienzahlung verhältnißmäaͤßig mehr Löschungen eintraten, als im Jahre 1878. Immerhin ergiebt sich ein reiner Zuwachs an Lebensversicheragen von 2160 Policen mit 12 070 300 ℳ, an Aussteuerversicherungen von 58 Policen mit 239 218 ℳ, zusammen 2218 Policen mit 12 309 500 gegen 2097 Policen mit 12 800 800 im Jahre 1878. Der Gesammt⸗ versicherungsstand hob sich von 33 903 Policen mit 138 736 000 auf 36 121 Policen mit 151 045 500

Der Cours für die jetzt hier zahlbaren Silber⸗Coupons Oeste rreichischer Eisenbahnpapiere ist auf 173 für 100 Fl. Oesterr. Silber erhöht worden.

Wien, 16. Februar. (W. T. B.) Nach einer Mittheilung der „Presse“ wird die Szegediner Anleihe, worüber der ungarische Finanz⸗Minister Szapary mit der Kreditanstalts⸗Gruppe verhandelt, auf 25 Millionen veranschlagt, wovon die Stadt Szegedin 10 Millionen trägt.

Verkehrs⸗Anstalten.

Plymouth, 16. Februar. (W. X. B.) Der Hamburger Postdampfer „Wieland“’“ ist hier eingetroffen.

Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

derung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Einwirkung zur Verbilligung der Brot⸗ und

durch Bekanntmachung der zu welchen die einzelnen Bäcker und Fleischer verkaufen, Bekanntgeben der Differenzen zwischen den Roggen⸗ und den Brotpreisen, sowie zwischen den aus dem Lebendgewichtspreise berech⸗

zum Deutschen Reichs⸗Anz

Erste B

Berlin, Dienstag, den 17. Februar

den Beutschen Reichs⸗Anzeigers und Köͤniglich Areußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wiltzelm⸗Straße Nr. 82.

R.

N A erate für den Deutschen Reichs⸗ u. Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt ann die Königliche Expedition

1. Steckbriefe und Unterzuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Verladungen u. dergl. 8

3. Verküufe, Verpacktungen, Submizaionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

MR u. g. w. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablizsements, Fabriken

eilage

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1880.

und Grozshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Litersrische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.

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Inserate aehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen

„Invalidensank“, Rudolf Mosse, Haufensirin & Bogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte, Bürener & Winter, sowie alle übrigen größeren

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9. Familien-Nachrichten. beilage. 8

teckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Hand⸗ lungscommis Hermann Ulmitt ist in den Akten U. R. II. No. 150 de 1880 die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Stadtvoigtei⸗ gefängniß zu Berlin abzuliefern. Berlin, den 14. Februar 1880. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte I. Gartz. Beschrei⸗ bung: Alter 32 Jahre, geb. 25. Juni 1847, Ge⸗ burtsort Wittstock, Größe mittel, Statur schlank, Haare blond, Stirn gewöhnlich, Bart: Schnurrbart, blond, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase lang, Mund klein, Zähne defekt, Kinn oval, Gesicht oval⸗ länglich, Gesichtsfarbe gewöhnlich, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen fehlen.

Steckbrief. Gegen den Handelsmann Jacob Löwinsohn, geboren am 19. Juni 1852 in Danzig, welcher sich verborgen hält, soll eine durch vollstreck⸗ bares Urtheil des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin vom 24. Oktober 1878 erkannte Gefängniß⸗ strafe von drei Monaten vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und an das Amtsgericht des Ergreifungsortes abzuliefern. Berlin, den 30. Januar 1880. Königliche Staats⸗ anwaltschaft beim Landgericht I. Personen⸗Be⸗ schreibung kann nicht angegeben werden.

4164] Ladung. 3

1) Der Arbeiter (Kanonier) Franz Carl Am⸗ brosius Obst, geboren den 23. Januar 1842 zu Kaltwasser (Kreis Lüben), zuletzt (1877) in Rum⸗ melsburg wohnhaft gewesen, 2) der Lehrersohn (Ulan) Carl Rudolph Hermann Gnadecke, ge⸗ boren am 18. Oktober 1855 in Wartenberg, Kreis Nieder⸗Barnim, und zuletzt (1878) daselbst wohn⸗ haft gewesen, 3) der Arbeiter (Ersatzreservist I. Klasse) Johann Friedrich Wilhelm Leberecht Marquardt, geboren am 30. Januar 1852 zu Lib⸗ benchen, Kreis Lebus, zuletzt (1878) in Weißensee wohnhaft gewesen, werden beschuldigt, zu Nr. 2 als beurlaubter Reservist, zu Nr. 1 als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, zu Nr. 3 als Ersatzreservist erster Klasse ausgewan⸗ dert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswan⸗

Uebertretung gegen § 360 Nr. 3 des Strafgesetz⸗ buchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts II. hierselbst auf den 12. April 1880, Mittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht Berlin II. hierselbst, Hausvoigteiplatz Nr. 14, zur Hauptverhandlung ge⸗ laden. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗ prozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kom⸗ mando zu Bernau ausgestellten Erklärung ver⸗ urtheilt werden. Berlin, den 11. Februar 1880. Pieper, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts II. 8 8

[4165] Ladung. Der Arbeitsbursche Ernst Ladewig,

am 7. Mai 1862, dessen Aufenthalt unbekann ist, und welchen zur Last gelegt wird, am 23. Ok⸗ tober 1879 zu Friedrichsberg den Hausirhandel mit Seife betrieben zu haben, ohne im Besitze des dazu erforderlichen Gewerbescheins gewesen zu sein, Uebertretung der §§. 1 und 18 des Gesetzes vom 3. Juli 1876, wird auf Anordnung des Köͤniglichen Amtsgerichts II. hierselbst auf den 12. April 1880, Mittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffen⸗ gericht, Berlin II. hierselbst, Hausvoigteiplatz Nr. 14, zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unent⸗ schuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Berlin, den 11. Februar 1880. Pieper, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gericht II.

Steckbriefs⸗Erledigung. Der unterm 13. Januar 1880 hinter den Hausknecht Wilhelm Kikutts aus Fahrland erlassene Steckbrief ist erledigt. Potsdam, den 11. Februar 1880. Der Unter⸗ suchungs⸗Richter beim Königlichen Landgericht.

Strafvollstreckungs⸗Ersuchen. Der Arbeiter Heinrich Boier aus Walle bei Bremen ist durch das vollstreckbare Erkenntniß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hier vom 20. Januar d. J. wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle zu zwei Jahren Zuchthaus, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf zwei Jahre und Zulässigkeit von Polizeiaufsicht verurtheilt. Der ꝛc. Boier ist flüchtig und wird deshalb unter Hinweis auf den gegen ihn unterm 21. Januar d. J. erlassenen Steckbrief ersucht, den Boier festzunehmen und hierher Nachricht zu geben. Halberstadt, den 8. Februar 1880. Der Erste Staatsanwalt.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[4101]

Der Rothgerber Carl Seuthe zu Oelroth, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Krupp in Bonn, klagt gegen den Vergmann Friedrich Anfelm, früher zu Eitorf, dann zu Alf an der Mosel, und jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und einen Cons., mit dem Antrage: einen zwischen den Parteien am 28. Mai 1872 unter Privatunter⸗ schrift abgeschlossenen Kaufvertrag für aufgelöst zu

diesem Kaufvertrage angekauften Immobilien sofort an den Kläger abzutreten und demselben die Kosten des Rechtsstreits zu erstatten, dem Kläger alle An⸗ sprüche auf Schadensersatz vorzubehalten, und ladet die Beklagten b g. d Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Bonn

auf den 15. April 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Auszug der Klage bekannt gemacht.

[4090] Heffentliche Zustellung.

kirchen, nun unbekannten Aufenthalts, wird hiermit von dem unterfertigten K. Gerichtsschreiber bekannt

Oeffentliche Zustellnng.

zur mündlichen Verhandlung des

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Donner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Dem Schneider Nikolaus Riehl von Pfarr⸗

gegeben, daß gegen Ersteren unterm 2. d. Mts. von dem Handlungshause Hermann Oettinger in Nürn⸗ berg durch den K. Advokaten Herrn Wolf dahier Klage erhoben worden ist, worin beantragt wird, den Riehl zur Bezahlung von 294 35 Waaren⸗ schuld, 5 „% iger Verzugszinsen seit 15. Januar 1880 und zur Tragung der Kosten zu verurtheilen. Nikolaus Riehl wird hiermit, nachdem vom K. Amtsgerichte Pfarrkirchen am 4. d. Mts. die öffent⸗ liche Zustellung bewilligt worden ist, zur mündlichen Verhandlung obigen Rechtsstreites auf Dienstag, den 6. April 1880, Vormittags 10 Uhr, zum K. Amtsgerichte hier geladen. Pfarrkirchen, den 6. 1880. er 11“

Gerichtsschreiber des Kgl. bay. Amtsgerichts Pfarr⸗

kirchen. Hintermayer.

essentliche Zustellung. Der Schneidermeister Nikolaus Riehl von Pfarr⸗ kirchen, nun unbekannten Aufenthalts, wird auf Antrag der Handelsfirma Friedrich Habermeyer & Liebmann in Nürnberg zur Verhandlung der von letzterer erhobenen Klage, worin beantragt wird, den genannten Riehl zur Zahlung von 300 Waarenschuldrest sowie zur Tragung sämmtlicher Kosten zu verurtheilen, das Urtheil für vorläufig vollstreckbar und die vorgenommene Pfändung für gerechtfertigt zu erklären, sowie die Kläger zur Ver⸗ äußerung der gepfändeten Gegenstände zu ermäch⸗ tigen, hiermit in die öffentliche Sitzung des Koͤnigl. bayr. Amtsgerichts Pfarrkirchen vom 6. April 1880, Vormittags 9 Uhr, geladen, nachdem die öffentliche Zustellung der Klage vom Königl. Amtsgerichte Pfarrkirchen unterm 31. vor. Mts. bewilligt worden ist. Pfarrkirchen, den 12. Februar 1880.

Der Kgl. Gerichtsschreiber.

Hintermayer.

11102] —Oeffentliche Zustellung.

Die Schäferfrau Caroline Korzen, heborne Welskopf, zu Anhaltsberg, klagt gegen den Schäfer Gottlieb Korzen wegen böswilliger Verlassung der Ehe mit dem Antrage auf Sühneversuch und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Passenheim auf

den 20. April 1880, Vormittags 11 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Passenheim, den 10. Februar 1880.

Klein, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

14098] Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Gottlieb Neugebauer zu Schildberg klagt gegen den Bäcker Samuel Wi⸗ dawski, früher zu Schildberg, wegen 33 und Zinsen mit dem Antrage auf öffentbiche Zustellung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Schildberg auf

den 15. April 1880, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

ast, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [4091

Deffentliche Zustellung mit Ladung.

Nachstehender Auszug: „Zum Königl. Landgerichte Zweibrücken, ivilkammer. Klageschrift für 8 Simon Levi junior, Kaufmann, in Blies⸗ castel wohnhaft, Kläger, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Gebhart,

gegen

J. die Erben von Michael Martin, Ackerer und Krämer in Gersheim, als:

1) Johann Martin, Ackerer, in Gersheim wohn⸗ haft, zur Zeit Soldat im 8. Infanterieregimente in Metz, minderjährig, verbeistandet von seinem Curator Jacob Hurth, Wirth und Ackerer, in Gersheim wohnhaft, 8

2) Jacob Martin, früher in Gersheim wohn⸗

II. Elisabetha Drebel, ledig und großjährig, in Gersheim wohnhaft,

Beklagte wegen Forderung.

Der hier oben sub Ziffer I. 2 genannte, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesende Jacob Martin wird andurch vor das K. Land⸗ gericht Zweibrücken, Civilkammer, vorgeladen und aufgefordert, einen zur anwaltschaftlichen Vertre⸗ tung daselbst zugelassenen Rechtsanwalt zu be⸗ stellen, welcher für ihn in dem unten bezeichneten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites anberaumten Termine zu erscheisen hat, um an⸗ tragen zu hören:

es gefalle dem K. Landgerichte, die Beklagten zu verurtheilen, an Kläger zu bezahlen, und zwar unter solidarischer Haftung, die Beklagten Johann und Jacob Martin unter sich pro rata der Erbtheile haftend:

1) die Summe von 631 61 nebst 6 % Zinsen aus 573 88 vom 23. Januar 1879 und vom 10. März 1879 an aus dem Reste, .

2) die Summe von 67 27 nebst Zin⸗ sen zu 6 % vom 27. Dezember 1879,

3) die Summe von 42 60 nebst 6 % Zins vom 27. Dezember 1879,

4) die Kosten des Prozesses“,

wird mit dem Beifügen, daß zur mündlichen Ver⸗ handlung unter Abkürzung der Einlassungsfrist auf vierzehn Tage zur mündlichen Verhandlung Termin auf den dreißigsten April 1880, Vormittags neun Uhr anberaumt ist, dem oben sub 1. 2 genannten Jacob Martin, dessen Wohn⸗ und Aufenthaltsert unbekannt ist, hiermit öffentlich zugestellt.

Zweibrücken, den 14. Februar 1880. 8

Die K. Landgerichtsschreiberei. Merckel, K. Obergerichtsschreiber.

1“ Aufgebot.

Auf dem sub Nr. ass. 40 in Uthmöden be en Kothhofe finden sich aus der Urkunde vom 11. Juni 1834 folgende Abfindungen im Grundbuche ein⸗ getragen: 1 1 1) für Johann Christian Schmidt 150 Thlr., worunter 100 Thlr. Eold und 50 Thlr. Courant und eine standesmäßige Naturalaus⸗ steuer, 2) für die Ehefrau des Häuslings Johann Paul⸗ Plock, Marie Elisabeth, geb. Wiegel, zwei fette Schweine und vier Gänse. Nach Vorschrift des §. 823 der C. P. O. und des §. 7 sub 7a. des Gesetzes vom 1. April 1879 Nr. 12 werden auf den Antrag des Eigenthümers des bezeichneten Hofes, Kothsassen Friedrich Schmidt zu Uthmöden, welcher die geschehene Tilgung der fraglichen Prästationen glaubhaft gemacht hat, die Berechtigten hierdurch aufgefordert, spätestens in

dem auf den 1. April d. J., Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Herzoglichen Amtsgerichte anberaumten Termine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls die Löschung der betreffenden Eintragung Grundbuche erfolgen wird. Calvörde, den 10. Februar 1880. Herzogliches Amtsgericht. gez. Behrens. Zur Beglaubigung: Joh. Groß, Registrator, GHerichtsschreiber.

1409% Aufgebot.

Der Seifensieder Franz Kachel und dessen Bru⸗ der, der Papiermacher und Bäcker Michael Kachel, Beide geboren zu Schwesterwitz, Kreis Neustadt in Oberschlesien, Ersterer am 15. Januar 1814, Letz⸗ terer 26. September 1818, als Söhne der 1832 resp. 1837 zu Schwesterwitz verstorbenen Franz und Marianne Kachel'schen Eheleute, haben sich in den 40er Jahren dieses Jahrhunderts nach Un arn begeben, zunächst Franz und alsdann Michael, Letz⸗ terer, um Ersteren dort aufzusuchen.

Franz soll bei einem Seifensieder Franz Mayer zu Pest in Arbeit gestanden haben und dort am 17. November 1845 verstorben sein, es kann jedoch ein Todtenschein nicht beschafft werden. Seit ihrer Entfernung nach Ungarn, resp. seit mehr als 30 Jahren, sind keine weiteren Nachrichten von beiden Brüdern eingegangen.

Dagegen ist für sie bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt aus dem Nachlasse ihres Bruders, des am 16. Dezember 1875 zu Radlin verstorbenen Lehrers An⸗ dreas Kachel, ein Erbtheil von 452,38 Mark er⸗ mittelt worden.

Auf den Antrag ihrer nächsten Verwandten und Miterben, Caroline, geb. Kachel, verehel. Johann Szymurag zu Kniezenitz, des Postboten Johann Kulodzik zu Jastrzemb, und der Catharina verehel. Johann Dzierzenga zu Radlin, werden die Brüder Franz und Michael Kachel und deren etwa zurück⸗

elassenen unbekannten Erben hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 18. April 1880, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termin zu melden, widrigenfalls Franz und Michael Kachel für todt erklärt und ihr Nachlaß ihren sich legi⸗ timirenden Erben verabfolgt werden wird.

Loslau, den 8. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung.

8* 5

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Verkaufsproklam und Aufgebot.

Auf Antrag der Sparkasse des Amts Reinhausen

sollen im Zwangswege nachfolgende, dem Äckermann Heinrich Hartmann und resp. dessen Ehefrau, geb.

öflin Heli steuer⸗Mutterrolle von Niedernjesa, wie nach⸗ steht, nachgewiesen, als:

zu Niedernjesa gehörigen Grundstücke, in der

1) Kartenblatt 1, Parzelle Nr. 6 vor der Horl⸗ Wiese 1= 1,0462 ha, 2) Kartenblatt 1, Parzelle Nr. 39 die Graben⸗ Wiese, Wiese = 0,2979 ha, 3) Kartenblatt 2, Parzelle Nr. 19 in den Tri⸗ gern, Acker = 0,6852 ha, 8 4) Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 4 am Helleberge, Acker = 0,1158 ha, 5) Kartenblatt 4, Parzelle Nr. 61 in der Hasen⸗ kuhle, Acker = 5,6400 ha. 6) Kartenblatt 5, Parzelle Nr. 287 im Dorfe, Garten = 0,3089 ha, 7) Kartenblatt 5, Parzelle Nr. 288 im Dorfe, Hausgarten = 0,0618 ha, 8) Katenblatt 5, Parzelle Nr. 289 im Dorfe, Hofraum = 0,0605 ha, 1 9) Kartenblatt 5, Parzelle Nr. 290 im Dorfe, Garten = 0,7800 ha, 1 10) Kartenblatt 5, Parzelle Nr. 353 auf dem Schmiedeberge, Acker = 0,8879 11) Kartenblatt 5, Parzelle Nr. 497/388 hinterm Mittelwege, Acker = 0,5005 ha mit den auf obigen Grundstücken befindlichen Baulichkeiten sub Nr. 18 der Gebäudesteuer⸗ rolle von Niedernjesa, ingleichen mit der zuge⸗ hoͤrigen vollen Gemeindeberechtigung und ge⸗ sammtem sonstigen Zubehör öffentlich meistbietend verkauft werden, und wird zu solchem Zwecke Termin im Zimmermann'schen Gast⸗ hause zu Niedernjesa auf Mittwoch, den 14. April 1880, Nachmittags 4 Uhr, anberaumt.

Wie zu demselben Kauflustige hierdurch geladen werden, so haben im selbigen Termine auf Antrag des obigen Gläubigers Alle, welche an den vorbe⸗ zeichneten Immobilien Eigenthums⸗, Naher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und

Realberechtigungen zu haben vermeinen, solche et⸗

waigen Rechte so gewiß anzumelden, als dieselben

im Nichtmeldunge falle im Verhältnisse zum neuen

Erwerber für verloren erkannt werden sollen.

Von der Meldungspflicht ausgenommen sind:

1) die Landeskreditanstalt zu Han⸗ nover in Betreff der derselben aus den Obli⸗ gationen vom 23. November 1844 und resp. vom 19. Oktober 1852 zustehenden Rechte,

2) die Sparkasse des Königlichen Amts Rein⸗ hausen in Betreff der derselben aus den

Schuld⸗ und Pfandverschreibungen

a. vom 24. Juli 1875 wegen eines Dar⸗

lehns von 3300 ℳ, . vom 29. September 1876 wegen eines Darlehns von 5100 ℳ,

.vom 28. November 1877 wegen

Darlehns von 1800 zustehenden hypothekarischen Rechte

Reinhausen, den 7. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. I. vpon Goeben.

““ Aufgebot. Die Frau Antonie v. Puttkamer in Berlin hat als Erbin des am 1. Dezember 1879 in Schönlanke verstorbenen Lehrers Carl Albert Joseph Gramse das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und etwaiger Vermächtnißnehmer des Erblassers beantragt. Alle Diejenigen, welche an den Nachlaß Ansprüche zu machen haben, werden aufgefon dert, dieselben spaͤte⸗ stens in dem auf den 13. April 1880, Vormi tags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte im Geschäfts⸗ zimmer 2 anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden. Gegen Nachlaßgläubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer, welche ihre Ansprüche nicht an⸗ melden, tritt der Rechtsnachtheil ein, daß sie gegen die Benefizialerbin ihre Ansprüche nur noch in soweit eltend machen können, als der Nachlaß mit Aus⸗ schluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekom⸗ menen Nutzungen durch Befriedigung der angemell deten Ansprüche nicht erschöpft wird. Schönlanke, den 30. Januar 1880. Königliches Amtsgericht.

14088338 Beschluß.

Auf den Antrag der Benefizialerben des 1879 verstorbenen Schulzen Wilhelm Goettel in Neu⸗ Gliezen wird das Aufgebot der Nachlaßgläubiger hiermit beschlossen und zur Anmeldung der Forde⸗ rungen eine Frist bis zu dem auf

den 9. April 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Termine gesetzt.

Nachlaßgläubiger, welche die Anmeldungen unter⸗ lassen, trifft der Rechtsnachtheil, daß sie ihre An⸗ prüche nur insoweit 8b machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befrie⸗ di der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft

wird. Freienwalde a./O., den 12. Februar 1880.

haft, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗

erklären, die Beklagten zu verurtheilen, die in

enthaltsort abwesend,

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Königliches Amtsgericht.