&
8 “ “ 8* 1u“ 8 jede Anstalt oder Behorde Werthpapiere der Reichsbank in Ver⸗ wahrung und Verrwaltung geben kann. An der Spitze dieses Comptoirs steht ein höherer Beamte, der sämmtliche mit diesem Geschäftszweige verbundene Detailgeschäfte selbständig zu besorgen hat: zu seinen Obliegenheiten gehört unter anderen, die Deponenten von allen Vorgängen, die sie interessiren können, in Kenntniß zu setzen. Nun wurde im Dezember vorigen Jahres von der Potsdam⸗ Magdeburger Eisenbahn eine Generalversammlung anberaumt, in
welcher über die Frage entschieden werden sollte, ob man in die Verstaatlichung der Bahn unter den vorher verabredeten Bedingun⸗ gen willigen solee oder nicht. Die Sache hatte für jeden Deponen⸗ ten einen besonderen Werth, viele Deponenten hatten schon an⸗ gefragt, an wen sie sich zu wenden hätten, wenn sie für die Ver⸗ staatlichung stimmen lassen wallten. Der Vorsteher des Comptoirs hielt es daber für seine Pflicht und völlig unbedenklich, den Depo⸗ nenten hier am Orte oder an die sonst zu schreiben war, ein ge⸗ drucktes Cirkular der biesigen Handelsgesellschaft zugehen zu lassen, in welchem sich dieselbe erbot, dieienigen Aktionäre, welche für die Verstaatlichung stimmen wollten, in der Generalversammlung zu vertreten. Meine Herren, in alledem finde ich absolut nichts tadelnswerthes, ich wüßte nicht, wie der Vorsteher des Comp⸗ toirs anders handeln sollte, er würde vielmehr, wenn er anders gehandelt hätte, eine Rüge verdient haben, da er die Interessen der Deponenten nach allen Nichtungen wahrzunehmen hat. Das Reichs⸗ bankdirektorium hat davon, daß das Cirkular der Handelsgesellschaft den Deponenten mitgetheilt worden ist, erst durch die Verhand⸗ lungen im preußischen Abgeordnetenhause Kenntniß erhalten und erst bei dieser Gelegenheit erfahren, welche Folgerungen man hieraus gezogen hat. Ich brauche wohl nicht erst versichern, daß alle diese Folgerungen völlig aus der Luft gegriffen sind. Das einzige Ver⸗ 8 sehen, welches dabei vorgekommen ist, besteht darin, daß die Beamten, welche die Briefe zu expediren hatten, sich die Sache bequem ge⸗ macht und die Cirkulare der Handelsgesellschaft, statt sie in die Couverts der Reichsbank zu stecken, in den Originalcouverts der Handelsgesellschaft abgesandt haben, obgleich die Couverts den Namen der Handelsgesellschaft trugen. Ein solcher Brief ist wahr⸗ scheinlich auch an den Herrn Interpellanten im Abgeordnetenhause gekommen und die unschuldige Veranlassung gewesen zu der Behaup⸗ lung, die Reichebank habe in unzulässiger Weise für die Verstaat⸗ lichung der Eisenbahn gewirkt. Daß das bewußte Cirkular origina⸗ liter verschickt und mit dem Dienstsiegel der Reichsbank versehen worden ist, habe ich selbstverständlich ernstlich gerügt. Darauf be⸗ schränkt sich aber auch das ganze Versehen. Alle anderen Folge⸗ rungen habe ich schon in dem Abgeordnetenhbause als völlig unrichtig bezeichnet und ich sollte meinen, daß sich dies hohe Haus bei dieser Erklärung beruhigen kann.
Ich komme jetzt zu dem zweiten Beschwerdepunkt. Der Herr Interpellant tadelt, daß, während der Preis des Goldes gesetzmäßig auf 1392 ℳ per Pfund fein festgestellt sei, der Preis im vorigen
Jahre von der Reichsbank auf 1393 resp. 1393 ½ für große Quan⸗
itäten erhöht worden sei. Das Faktum ist richtig angegeben, wir haben in der That den Preis für das Gold erhöht zu dem Zwecke, den Wünschen und Interessen dieses hohen Hauses und des
8* 8
Landes gemäß möglichst viel Gold in — Die Maßregel ist aber keineswegs geheim gehalten, sondern allen betheiligten Bankanstalten und durch sie dem Handels⸗ Flande bekannt gemacht, aber in dem Augenblicke, wo es Jedermann wußte und davon profitiren wollte, trat die Gegenwirkung ein. Es war gerade so, als wenn der Preis gesetzlich nicht 1392 sondern 1393 resp. 1393 ½ wäre, der Preisaufschlag war bald durch die Konkutrenz wirkungslos geworden. Wir haben daraus die Lehre gezogen, daß es keineswegs unbedenklich ist, wenn wir eine solche Maß⸗ regel generalisiren. Der Zweck läßt sich nur erreichen, wenn die Befugniß nur wenigen Häusern ertheilt wird, da sonst durch die allgemeine Konkurrenz; die fremden Wechselcourse sehr bald wieder bis an die äußerste Grenze in die Höhe getrieben wer⸗ den. Der Herr Vorredner tadelte ferner, daß wir bei der Prä⸗ sentation der Privatbanknoten nicht immer nach demselben Prinzip verführen, sondern dieselben bald in kürzeren, bald in längeren Zeit⸗ räumen zur Einlösung präsentirt hätten. Ich kann darauf nur er⸗ widern, daß wir bis zum vorigen Jahre in der That die Noten täg⸗ lich zur Einlösung haben präsentiren lassen, daß wir darvon aber abgegangen sind, weil mit der täglichen Versendung der Noten von den vielen Bankanstalten in den Emissionsfäͤllen enorme Kosten und Umstände verknüpft sind, welche die Reichsbank zu übernehmen keine Verpflichtung und keine Veranlassunz hat. Wir ordneten debhalb an, daß die Noten nur in größeren Summen versandt und zur Einlösung präsentirt werden sollten. Diese Anordnung gab aber zu neuen Beschwerden Veranlassung. Man klagte, daß bei der Prä⸗ sentation nicht gleichmäßig verfahren würde, Beschwerden, deren auch der Herr Vorredner erwähnt hat, und das gab mir Veranlassung zu der Anordnung, daß die Versendung der Noten fortan von hier aus verfügt und dabei jede übermäßige Anhäufung der Noten vermieden werden solle. 3
Diesem Prinzip gemäß wird denn seitdem auch verfahren, und ich glaube, daß die Angelegenheit hierdurch am besten geregelt ist.
Meine Herren! Ich komme nun zu dem schlimmsten Punkte, zu den Verlusten, welche die Reichsbank in Dortmund und Bochum er⸗ litten hat. Ich kann das Faktum leider nicht in Abrede stellen. Es
ist in der That im vorigen Jahre eine sehr große Zahl von
Wechseln in dem Bezirk der genannten Anstalten bei Verfall nicht bezahlt worden und es läßt sich noch in keiner Weise übersehen, was darauf früher oder später eingehen wird. In den meisten Fällen sind von den Mitbetheiligten Akkordvorschläge gemacht worden, wir haben sie aber meistentheils verworfen — und wie die Sache sich zuletzt gestalten wird, kann ich nicht sagen. Nur das darf ich nicht verschweigen, daß nach den Grundsätzen, welche die Reichsbank von jeher festgehalten hat, alle Wechsel, die bei Verfall nicht pünktlich bezahlt werden, von dem Gewinn abzusetzen sind. Wir reserviren so viel von dem Gewinn des Vorjahres, als nicht inzwischen baar auf die Wechselschuld eingegangen, oder in unbedingt guten Werthen sicher gestellt ist. Die gedachten Zahlungseinsteller werden daher auf die Dividende des vorigen Jahres und auf den Antheil des Reichs an dem Gewinn der Bank einen sehr wesentlichen Einfluß ausüben. Wir halten aber dafür, daß wir an dem stets fest⸗ gehaltenen Grundsatz, bei der Aufstellung der Bilanzirung mit der aller⸗
das Land zu bringen.
W1“ 89
1““ 11“ 8 8 1“ “ größten Skrupulosität zu Werke zu gehen, nicht etwas ändern dür⸗ fen, und darum wird man sich darauf gefaßt zu machen haben, daß der nächste Abschluß sehr wenig befriedigen wird. Meine Herren, den letzten Beschwerdepunkt des Herrn Vorredners glaube ich nicht noch besprechen zu sollen, da ich die Gründe, welche die Bankverwal⸗ tung bestimmt haben, feinste Wechsel auch unter Bankdiskont anzu⸗ kaufen, schon ausführlich dargelegt habe und der Herr Interpellant selbst erklärt, daß er das ausnahmsweise Lombardiren zu einem nie⸗ drigeren als dem allgemein festgesetzten Lombardzinsfuß selbst nicht für bedenklich hält. 6“
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, die Antwort des Bank⸗ Präsidenten auf die Klagen der unregelmäßigen Präsentation der Privatbanknoten sei nicht klar genug gewesen. Was heiße eine rasche Expedition? Es scheine, daß man den legitimen Geschäftskreis der Privatbanken dadurch beschränken wolle, daß man ihnen durch unregelmäßige und massenweise Präsen⸗ tation ihrer Banknoten Verlegenheiten bereite. Man sperre zu diesem Zwecke ihre Noten eine Zeit lang ein, obwohl sich eine Privatbank dazu erboten habe, die Portokosten für eine regelmäßige Präsentation ihrer Noten zu tragen. 1
Hierauf ergriff der Präsident des Reichsbank⸗Direktoriums, Wirkliche Geheime Rath von Dechend wie folgt das Wort:
Ja, meine Herren, wenn das richtig wäre, was der Herr Vor⸗ redner behauptet, daß sich eine Bank erboten hätte, die Kosten des Transports der Noten ihrerseits zu übernehmen, falls nur die Noten regelmäßig zur Einlösung präͤsentirt würden, dann würde die Verwaltung der Reichsbank in der That der Vor⸗ wurf treffen, daß sie die Banken durch die unregelmäßige Präsentation der Noten chikanire. Aber die Sache liegt nicht so. Ich kann versichern, daß ein derartiges Anerbieten noch von keiner Bank gemacht ist, und nun frage ich Sie, meine Herren, ist es von der Reichsbank zu verlangen, daß sie von jeder der vielen Anstalten, welche sie im Reiche besitzt, an jede der vielen Neben⸗ banken, deren Noten sie anzunehmen verpflichtet ist, auf ihre eigenen Kosten täglich oder in ganz kurzen Zeiträumen ohne Rücksicht auf⸗ den Betrag, die Noten verschickt, ohne dazu durch Bankgesetz ver⸗ pflichtet zu sein?
Daß die Bankanstalten anzewiesen wären, die Noten rasch zu expediren, habe ich übrigens nicht gesagt, sondern nur, daß zur Ver⸗ meidung jeder ungleichen Behandlung von Seiten der Bankanstalten in den Provinzen die Nachweisungen von den Banknotenbeständen jetzt wöchentlich dem Reichsbank⸗Direktorium eingereicht werden müßten und daß von diesem die Versendung der Noten jetzt sofort verfügt werde, wenn sich ergäbe, daß sich irgend wo erhebliche Summen von Noten an⸗ gesammelt haben. Wie zweckmäßig diese Anordnung ist, ergiebt sich⸗ daraus, daß seitdem von keiner Seite, auch nicht von der bayerischen Notenbank, welche mit der früheren Einlösungsweise besonders unzu⸗ frieden war, Klagen erhoben worden sind, nachdem sich die bayerische Regierung durch Einsicht der Listen davon überzeugt hat, daß ein künstliche Ansammlung der Noten nicht stattfindet. Ich kang nur das versprechen, daß wir auf diesem ganz korrekten Wege auch ferne bleiben werden.
Preußischen Ktaats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
88 Inserrate für den Deutschen Reichs⸗ u. Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt anr die Königliche Expedition den Beutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich
. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etoe.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
NR u. s. w. von öffentlichen Papieren.
— Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anseigen. 8
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendauk“, Rudalf Mosse, Haasenstein
& Vogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
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Annoncen⸗Bureaus. 1
9. Familien-Nachrichten. beilage. FR
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Der hinter den früheren Musikus Johaunn Ignatz Bley wegen Strafverbüßung vom früheren Königl. Stadtgericht hierselbst in den Acten B. 16 jetzt B. 672 de 1866 rep. unterm 7. Dezember 1867 erlassene, unterm 5. November 1872 erneuerte Steck⸗ brief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 7. Februar 1880. Königl. Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.
Der hinter den Invaliden, Sergeanten Carl Berthold Böller wegen Verbrechens gegen den Per⸗ sonenstand und Urkundenfälschung von dem früheren Königlichen Stadtgericht hierselbst in den Akten B. 337 von 1867 jetzt 498 von 1867 unterm 3. Juli 1867 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurück⸗ genommen. Berlin, den 7. Februar 1880. Kö⸗ uigliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der binter die ver⸗ ehelichte Bäcker Mathilde Mizgalska, geborene Wyrzykowska, und den Fleischergesellen Max Küntzel am 18. d. M. erlassene Steckbrief — Nr. 48 d. Bl. wird hiermit zurückgenommen. Posen, den 24. Februar 1880. Königl. Landgericht. Erste Strafkammer.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Händler Wilhelm Lauf von Oberrad, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Verleitung zum Meineide verhängt. Es wird er⸗ sucht, denselben zu verhaften und in das Justiz⸗Ge⸗ fängniß zu Frankfurt a. M. abzuliefern. Frank⸗ furt a. M., den 23. Februar 1880. Der Unter⸗ suchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte. gez. Dr. Fabricius. Beschreibung: Alter 63. Jahre. Größe 1,69 m. Statur kräftig. Haare dunkelblond. Stirn hoch. Augenbrauen dunkel⸗ blond. Augen graublau. Nase lang, spitz. Mund gewöhnlich. Kinn rund. Gesicht oval. Gesichts⸗ farbe: hat Sommersprossen. Sprache deutsch. Zur Beglaubigung: Meinecke.
Steckkrief. Gegen die unten beschriebene unver⸗ chelichte Kunigunde Heimbeck, welche sich ver⸗ borgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Meineids verhängt. Cs wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Justizgefängniß zu Frankfurt a/M. ab⸗ zuliefern. Frankfurt a./Mt., den 23. Februar 1880. Der Untersuchungsrichter bei dem König⸗ lichen Landgerichte. gez. Dr. Fabricius. Beschrei⸗ bung. Alter 22 Jahre, Größe: 1 m 50 em, Statur: flein, Haare: blond, Stirn: schmal, Augenbrauen: Kond, Augen: graublan, Nase: mit⸗ tel, Mund: aufgeworfen, Zähne: 2, Kinn: spitz, Gesicht: schmal, Gesichtsfarbe: blaß, verlebt, Sprache: bayr. Dialekt, Kleidung: schwarze Jacke, gestricktes Haletuch. Besondere Kennzeichen: fehlen. Zur Beglaubigung: Meinecke.
[2204] Ladung.
Der Kolporteur, frühere Konditor Faustin von Boguslawsky, früher zu Bromberg wohn⸗ haft, dessen Aufen thalt unbekannt ist, welchem zur Last gelegt wird, am 19. Februar 1879 im hiesigen Orte, außerhalb seines Wohnortes, ohne Begrün⸗ dung einer Niederlassung und ohne vorgängigeBe⸗
“
stellung, in eigener Person im Auftrage des Buch⸗ händlers August Kroener zu Cüstrin Abonnenten auf Journale gesucht und Drucksachen an verschie⸗ dene Einwohner verkauft, ohne den dazu erforder⸗ lichen Legitimationsschein besessen, und ohne einen Gewerbeschein für das Jahr 1879 eingelöst zu ha⸗ ben — Uebertretung gegen 8§. 55, 148 Nr. 7 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869, §§. 1, 9, 18 des Gesetzes vom 3. Juli 1876, wird auf An⸗ ordnung des Königlichen Amtgerichts bierselbst auf den 8. Junni 1880, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Landsberg a. W., zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Landsberg a. W., den 15. Januar 1880. Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
16088] Oeffentliche Zustellung.
Der Adrien Gabriel Arnoult, früherer Notar, zu Diedenhofen wohnend, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Müller zu Metz, klagt gegen 1) Magdalena Conter, Ehefrau von Dominik Lupart, 2) Susanna Conter, Ehefrau von Michael Somny, alle ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und Genossen, wegen Theilung mit dem Antrage: den Lizitations⸗ verkauf der den Beklagten in ungetheilter Gemeinschaft gehörigen, in der Klageschrift bezeichneten Liegen⸗ schaften zu den daselbst angegebenen Bedingungen und Taxwerthen durch Notar Kohler in Metzerwiese zu verordnen, die Vertheilung des Preises unter die Parteien nach Maßgabe ihrer Rechte, sowie an⸗ zuordnen, daß der Erlös des bei den Liegenschaften befindlichen Hauses in fünf gleiche Tbeile getheilt werde, wovon 3⁄5 dem Johann Conter, ⅛ der Ehe⸗ frau Lupart und h der Ehefrau Bröart zuzuwei⸗ sen; daß der Erlös der übrigen Immobllien eben⸗ falls in 5 gleiche Theile getheilt werde, wovon 1 der Ehefrau Lupart, 1 der Ehefrau Somny, ¼ der Ehefrau Bréart, ⅛6 der Ehefrau Jakoby und dem Johann Conter zuzuweisen; den Kläger für berechtigt zu erklären, sich aus den Antheilen des Johann Conter für seine Forderung an Hauptsum⸗ men, Zinsen und Kosten bezahlt zu machen, die Kosten der Masse ev. dem Widersprechenden zur Last zu legen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf den 7. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
8 Der Landgerichts⸗Sekretär:
Lichtenthaeler.
“ 1“ 8
815 1 15120]° Oeffentliche Zustelung. Die Ehefrau des Klempners Heinrich Troxler, Margarethe Cölestine, geb. Stricher, zu Saar⸗ burg, vertreten durch Rechtsanwalt Wündisch, klagt gegen den vorgenannten Heinrich Troxler, ihren Ehemann, ohne betannten Wohnort, wegen scheverer
Beleidigung und höswilligen Verlassens mit dem!
89
8
Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Beklag⸗
ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kais. Landgerichts zu
Zabern auf den 25. Mai 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hörkens, Landg. Sekr., Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
18105] Oeffentliche Zustellung.
Der Johann Vianne, Coiffeur zu Saarburg, vertreten durch Rechtsanwalt Traut, klagt gegen seine Ehefrau Marie Charlotte, geb. Dals⸗ heimer, ohne bekannten Wohnort, wegen schwerer Beleidigung mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Zabern auf
den 25. Mai 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der oͤffentlichen Zustellung wied dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hörkens, Landger.⸗Sekr.,
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
11“
181311 Bekanntmachunng.
Es werden die unbekannten Erben der durch Er⸗ kenntniß des vormaligen Königlichen Kreisgerichts in Brieg vom 4. Juli 1879 für todt erklärten ver⸗ ehelichten Tagearbeiter Fiedler, Christiane Auguste Louise, geborene Hellwig, aus Bankau, Kreis Brieg — Nachlaß etwas über 500 ℳ — zum Termin, den 11. November*) 1880, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Amtsgericht II. behufs Anmel⸗ dung ihrer Erbansprüche mit der Warnung vor⸗ geladen, daß sie bei ihrem Ausbleiben mit ihren Ansprüchen präkludirt sind. 88
Brieg, den 16. Februar 1880.
Die Gerichtsschreiberei
ddes Königlichen Amtsgerichts. II.
Bruckisch.
1“
*) nicht 23. September, wie in der Bekannt⸗ machung I. Beilage Nr. 45 d. Bl. gedruckt ist.
15106] Bekanntmachung.
In dem am 20. Februar 1878 publizirten wechselseitigen Testamente des Ackerbürgers Wilhelm Jacob und seiner Ehefrau Charlotte, geb. Madeburg, hierselbst, vom 14. Jali 1870, sind unter Anderen zu Erben eingesetzt:
1) die Kinder der angeblich in Briesen verstorbe⸗ nen Tischlerfran und Hebeamme Kolm, Wilhelmine, geb. Madeburg,
2) die Kinder des hierselbst verstorbenen Stell⸗ machers Johann Madeburg.
„Soweit diese Erben ihrem Aufenthalte nach nicht haben ermittelt werden können, werden die⸗
82 8
selben hierdurch Kenntniß gesetzt. Dramburg, den 20. Februar 1880. Königliches Amtsgericht.
Verkaufsanzeige und Aufgebot.
In Sachen des Rechtsanwalts Ubbelohde in Hannover, Klägers, gegen den Hofbesitzer Heinrich Lütje jun. in Coldingen, Beklagten, wegen Forde⸗ rung, wird auf Antrag des Klägers zum Zwecke des Zwangsverkaufs die dem Beklagten gehörige Koppel Ackerland in der Pattensener Feldmark, welche in der Grundsteuer⸗Mutterrolle des Gemeinde-⸗ bezirks Pattensen unter Artikel Nr. 171 eingetragen und Kartenblatt 2, Parzelle 105 mit 5 ha 98 8 79 qm verzeichnet steht, Termin auf
Donuerstag, den 8. April 1880, Morgens 10 Uhr, 8 vor dem unterzeichneten Gerichte hiermit angesetzt.
Diejenigen, welche an dem Kaufobjekte Eigen- thums⸗, Naͤher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden zugleich aufgefordert, solche Rechte in dem Termine anzumelden unter der Verwarnung, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Ver⸗ 8 hältniß zum neuen Erwerber verloren geht. 8
Calenberg, den 13. Februar 1880.
e Amtsgericht.
von ihrer Erbeseinsetzung
[5095]
lüter.
H14406] Bekanutmachung. Ein Wechsel des folgenden Inhalts
Lautenburg, den 17. April 1878.
8 3 Monate a dato zahlen Sie gegen diesen 288 meinen Prima⸗Wechsel an die Ordre von — mir selbst die Summe von 108 ℳ Joseph 828 Salomon. Herrn Joseph Wantowski in
& Groß Lassewo.
ist dem letzten Inhaber Joseph Salomon verloren gegangen. b
Der Inhaber dieses Wechsels wird aufgefordert, spätestens am 2. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, seine Rechte bei dem unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigen⸗ e die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Lautenburg, den 18. Dezember 1879.
Königliches Amtsgericht.
[5096] Nr. 3526. Michael Kappler von Muggensturm, geboren am 25. September 1822, welcher im Jahre
1851 nach Amerika auswanderte, wird auf Antrag
seiner Geschwister aufgefordert, seinen Aufenthalt binnen Jahresfrist anzugeben, indem er sonst für verschollen erklärt und sein Vermöͤgen seinen nächst⸗ berechtigten Verwandten in fürsorglichen Besitz geben würde.
Rastatt, den 17. Februar 1880. Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts.
Schmidt.
8
5*
EE111““ Aufg Georg Ebner, seines Gewerbes ein Bierbrauer, hat sich im Jahre 1849 aus seiner Heimath ent⸗ fernt, ist angeblich nach Amerika ausgewandert und hat seit dieser Zeit keinerlei Nachricht mehr von sich gegeben.
Auf Antrag seines Bruders, des Handelsmannes Carl Ebner in Augsburg, ergeht nunmehr die Auf⸗ forderung:
1) an den verschollenen Georg Ebner, sich spä⸗ teftens in dem hiermit auf
Dienstag, den 24. August 1880, Vormittags 9 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine persönlich oder schrift⸗ lich bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird;
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen, widrigenfalls die Vertheilung des Vermögens des Verschollenen unter die durch das Gesetz zur Erbschaft berufenen, hier⸗ orts bekannten Personen erfolgt,
3) an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. 8.
Krumbach, den 17. Oktober 1879.
Königliches Amtsgericht. Bickel. Zur Beglaubigung: Der Königliche Gerichtsschreiber. Pischinger.
50873 Aufgebot.
Wenn der Schiffer Peter Hinrich Jessen in Arnis die Verpfändung seines, von Jürg. H. Goos daselbst 1875 gekauften Schiffes „Ane Christine“ für eine Forderung der Arnis'er Vorschußkasse in das Schiffs⸗ register einzutragen gebeten hat, so werden alle etwa vorhandenen zur Eintragung berechtigten älteren Realgläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens
am 7. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes ihrer Vorzugsrechte hierselbst anzumelden.
Schleswig, den 20. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. Abth. I. (gez.) Brück. Veröffentlicht: Manninss, Gerichtsschreiber
Aufgebot.
Auf den Antrag des Neffen und Miterben des am 26. Januar 1837 in Sillehoel in der Ge⸗ meinde Loitkirkebye geborenen Sohnes des verstor⸗ benen Bertel Hohlmann und der Metta geb. Lo⸗ renzen daselbst, Namens Lorenz Hohlmann, wel⸗ cher höchstwahrscheinlich am 26. Oktober 1877 als Ober⸗Steuermann an Bord des dänischen Bark⸗ schiffes „Catharina“, Kapitän Carl Christian Fischer, auf der Reise von Hakodate nach Yokohama mit diesem Schiffe untergegangen ist, wird der genannte Lorenz Hohlmann eventuell dessen unbekannte Erben hierdurch aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Amtsgericht spätestens in dem auf
Freitag, den 18. Juni, 1 Vorm. 19 Uhr,
im Gerichtslokale anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und seine hier unbekannten Erben von seinem Nachlasse werden ausgeschlossen, der im Inlande befindliche Nachlaß aber den hier bekannten Erben wird überwiesen werden. Apenrade, den 11. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. II. Abtheilung. G. L. Müller.
119821 Aufgebot. Der Anspänner Christian Schinke von Trüben hat das Aufgebot der Schuld⸗ und Pfandverschrei⸗ bung de dato Coswig, den 4./6. November 1846, aus welcher für ihn auf dem Grundstücke des Häuslers Gottfried Müller Bl. 26 des Grundbuchs von Natho 150 Thlr. = 450 ℳ eingetragen stehen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 27. September 1880, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloser⸗ klärung der Urkunde erfolgen wird. 8 Roßtlau, den 16. Februar 1880. Herzogliches Amtsgericht. hürmer.
11“
[5016]
Aufgebot. Auf Antrag der Justizverwaltung wird die von dem früher bei dem hiesigen Amts⸗ gerichte beschäftigt gewesenen Gerichtsvollzieher Kraft 2188. Carl Kukofka, zuletzt in Kattowit, be⸗ stellte Amtskaution, bestehend in dem Preußischen Staatsschuldscheine Litt. F. 120 671 über 300 ℳ, behufs Rückzahlung hiermit aufgeboten. Alle Die⸗ jenigen, welche an den Carl Kukofka aus seiner Amtsführung bei dem unterzeichneten Amtsgerichte Ansprüche zu haben vermeinen, wegen deren he sich an gedachte Kaution zu halten gedenken, werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 20. April 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten im Terminszimmer Nr. 6 anbe⸗ raumten Termine zu melden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen an die Kaution werden prä⸗ kludirt, und die letztere dem Carl Kukofka resp. dessen Nachfolgern wird gezahlt werden. In dem Termine wird das Ausschluß⸗Erkenntniß auf Antrag erlassen werden. Groß⸗Strehlitz, den 18. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. Behrens.
16022²2 Alufgebot.
Die Wittwe Auguste Lohmann, geb. Pensa, zu Leipzig, hat das Aufgebot der angeblich in Ver⸗ lust gerathenen glaubhaften Ausfertigung der zu Lasten des hiesigen Kaufmanns Ferdinand Heuer auf der am Eck des Roßmarkts und der Katharinen⸗ pforte dahier gelegenen und mit Lit. F. Nr. 98 be⸗ zeichneten Behausung haftenden 1. Ueberbesserung⸗ Hypothek von 55 000 Fl. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem
Der im Jahre 1830 zu Niederraunau geborene
Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die
Samstag, den 17. April 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die
Kraftloser⸗ klärung der Urkunde erfolgen wird. 8 Fraukfurt a./M., den 24. Februar 1880. Königliches Amtsgericht IV. Dr. J. J. Roemer. “
8 G Aufgebot.
Im Grundhuche von Angelmodde, Kreis Münster, steht Bd. 1 Bl. 64 Abth. III. Nr. 9 auf den Rea⸗ litäten des Schulzen Johann Bernard Holsen zu Kspl. Angelmodde aus dem Auseinandersetzungs⸗ kontrakte vom 1. Juli 1858 ein Kindestheil von je 400 Thlr. zu Gunsten der Geschwister Anna Elisa⸗ beth und Anna Sophia Middendorf eingetragen.
Der über vorstehend genannte Post gebildete Hy⸗ pothekenschein ist angeblich verloren gegangen und hat der ꝛc. Holsen behufs Ausstellung eines neuen die Kraftloserklärung desselben beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird daher aufgefor⸗ dert, seine Rechte spätestens in dem auf den
16. Inni 1880, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 39, anberaumten Termine unter Vorlegung der Urkunde anzumelden, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt wird.
Münster, den 19. Februar 1880.
Königliches Amtsgericht. Abth. IV.
[5125] Aufgebot.
I. In der Erwägung, daß über das Leben des am 11. November 1813 geborenen Gütlersohnes
Mathias Schneider
von Schöngeising seit dem Jahre 1840 keine Nach⸗
richt mehr verhanden ist,
daß über dessen Vermögen bei dem Kgl. Amts⸗ gerichte Bruck eine Pflegschaft gepflogen wird und der als Pfleger bestellte Josef Schwankhart, Gütler von Schöngeising, den Antrag auf Todeserklärung desselben gestellt .
wird gemäß §. 823 u. ff. d. R. C. P. O. u. Art. 103 u. ff. d. b. A. G. hierzu Aufgebotstermin auf
Mittwoch, den 22. Dezember 1880, Vormittags 9 ¼ Uhr,
bei dem unterfertigten Gerichte bestimmt.
Es ergeht daher die Aufforderung:
1) an den verschollenen Mathias Schneider, spätestens im Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigen⸗ falls er für todt erklärt wird,
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im
1““ wahrzunehmen,
3) an Alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mitthei⸗ lung hierüber bei Gericht zu machen.
II. Auf Antrag des Kurators Josef Schwankhart von Schöngeising vom 18. d. M. wird in vor⸗ würfigem Aufgebotsverfahren die öffentliche Zustel⸗ lung beschlossen.
§. 187 der R. C. P. O. 8
Bruck, den 19. Februar 1880.
Königliches Amtsgericht Bruck. (L. S.) Verstl. Für die Reüchticteit vors erden Futzuges: Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts Bruck.
[5123] Aufgebot.
Auf Antrag des Valentin Zwierlein, Oekonom in Oberstreu, Kurator des seit dem Jahre 1834 nach Amerika ausgewanderten Johann Georg Heu⸗ ring von Oberstreu, geboren am 17. November 1787, wird Georg Heuring hiermit aufgesordert, spätestens im Aufgebotstermine vom
Dienstag, den 21. Dezember 1880, früh 9 Uhr, persönlich oder schriftlich bei dem unterfertigten Amtsgerichte sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt werden würde.
Erbbetheiligte haben ihre Interessen im Aufge⸗ botsverfarren wahrzunehmen.
Alle Diejenigen, welche über das Leben des Ver⸗ schollenen Kande geben können, werden aufgefordert, Mittheilung bei Gericht zu machen.
Mellrichstadt, den 21. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. ((mmerling..—
Kgl. Amtsrichter. G Beglaubigt: Kaufmann, Kgl. Gerichtsschreiber.
“ Aufgebot.
Am 22. Juni 1871 ist zu Marienberg der am zweiten desselben Monats geborene uneheliche Sohn der vor ihm verschiedenen ledigen Maria Lydia Heinze aus Prittisch, Namens Friedrich Wilhelm August, gestorben.
Auf Antrag des Nachlaßkurators, Referendarius Bendix hierselbst werden die unbekannten Erben des Verstorbenen und deren Erben oder nächste Ver⸗ wandte aufgefordert, ihre Ansprüche und Rech den Nachlaß spätestens in dem “
auf den 21. Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr, vor dem hiesigen Gericht bestimmten Termin an⸗ zumelden, widrigenfalls der Nachlaß als herrenloses Gut dem Fiskus anheimfällt. Schwerin a. W., den 19. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. 1 Ausgefertigt: 1 Flachshar, 8 Gerichtsschreiber.
8
151221 Aufgebot.
Am 31. Dezember 1879 verstarb zu Wierstorf der Diensiknecht Friedrich Carl Heinrich Knop, geb. am 7. Juli 1809 zu Loccum, Sohn weil. Häuslings Dietrich Knop und dessen Ehefrau Mar⸗ arethe, geb. Strohmeyer zu Loccum, auf Antrag eines Bruders, des Arbeitsmannes Ludwig Knop daselbst, werden alle Diejenigen, welche nähere oder gleichnahe Erbansprüche an dem Nachlasse des Ver⸗ storbenen zu haben vermeinen, unter der Verwar⸗
nung auf Dienstag, den 27. April 1880, Uhr, vor hiesiges Gericht geladen, daß
nach Ablauf des Termins die Ausstellung der Erb⸗ bescheinigung erfolgen werde. Isenhagen, den 14. Februar 1880. Königliches Amtsgericht, Abtheilung I. Zur Beglaubigung: Graeber, Sekretär, als Gerichtsschreiber.
681211 Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag des hiesigen Rechtsanwalts Dr.
Th. Donner, als Bevollmächtigter von Hinri
Thies Behrend Warncke, Frledrich — Catharina Maria Schröder, geb. Warncke, und Anna Schümann, geb. Warncke, sämmtlich in
Quickborn, wird ein Aufgebot dahin erlassen, daß Alle, welche an den auf Namen von Ca⸗ tharina Magdalena, geb. Pohlmann, ver⸗ ehelichten Warncke, in Johann Heinrich Fer⸗ dinand Reinhard Brauerbe, belegen an der großen Reichenstraße zwischen Heinrich Theodor “ und 1“ Erben geschrieben stehenden Hypothekposten, gro Sps. Mark 2000, Ansprüche zu haben 8e es nen, oder welche der Umschreibung desselben widersprechen wollen, hiemit aufgefordert wer⸗ den, ihre An⸗ und Widersprüche spätestens in
dem auf Montag, den 19. April 1880, 10 Uhr Vormittags, G anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht anzumelden bei Strafe des Aus⸗ schlusses. Hamburg, den 21. Februar 1880. Das Amtsgericht Hamburg. (ECirvil⸗Abtheilung I.
Zur Beglaubigung:
Romberg Dr.,
Gerichts⸗Sekretär.
13918] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag des hiesigen Rechtsanwalts Dr. K. M. Hartmann, als curator absentis des am 13. Sep⸗ tember 1829 hierselbst geborenen, im Jahre 1847 als Matrose zur See gegangenen und seitdem ver⸗ schollenen Gustav Friedrich Wilhelm Fritsche wird ein Aufgebot dahin erlassen:
IJ. daß der genannte Gustav Friedrich Wilhelm Fritsche hiermit aufgefordert wird, sich spã⸗ testens in dem auf
Montag, den 4. Oktober 1880, 8 10 Uhr Vormittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeich⸗ neten Amtsgericht zu melden unter dem Rechts⸗ u 8 daß er für todt werde erklärt wer⸗ en, II. daß alle unbekannten Erben und Gläubiger ddes genannten Verschollenen hiermit aufgefor⸗ 8 dert werden, ihre Ansprüche spätestens in dem bezeichneten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht anzumelden unter dem Rechts⸗ nachtheil des Ausschlusses und ewigen Still⸗ schweigens. Hamburg, den 23. Februar 1880. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung I. ““ .““ Zur Beglaubigung: 1“ Romberg, Gerichts⸗Sekretär.
[5178] Der in der zweiten Beilage zu Nr. 44 dieses Blattes sub Nr. 4415 mittelst Ladung vom
15. d. M. angesetzte Termin zur Planpublikation
in Sachen der Theilung der kleinen Heide vor Wallhöfen Amts Osterholz, wird von Freitag, den 26. März, hierdurch auf Dienstag, den 30. März d. J., verlegt. Im Uebrigen bleibt der Wortlaut der ge⸗ nannten Ladung in Geltung. und Verden, den 26. Februar 1880. 8 Die Theilungs⸗Kommisston. „Grote, Kreishauptmann.
Hemmelmann, Oek.⸗Commissair.
[5135]
Nr. 1287. Der beurlaubte Reservist Stefan Ronecker, Maurer von Oberachern, 26 Jahre alt, zuletzt wohnhaft in Oberachern, dessen Aufenthalt unbekannt ist und welchem zur Last gelegt wird, als Wehrpflichtiger nach Amerika ausgewandert zu sein, ohne von seiner Auswanderung der Millitärbehörde Anzeige zu erstatten,
Uebertretung gegen §. 360 Zif. 3 R.⸗Str.⸗G.⸗B. wird auf Anordnung des Großh. Amtsgerichts hier⸗ selbst auf
Samstag, den 17. April 1880, 8 Vormittags 10 ¼ Uhr, “ vor das Gr. Schöffengericht Achern geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 Str.⸗P.⸗O. von dem Königl. Landwehrbezirks⸗Kommando zu Rastatt ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. 8
Acheru, den 23. Februar 1880.
Großh. Bad. Amtsgericht. Der ööö“
Henn. [5114]
Nr. 1239. Franziska Fischer, Dienstmagd in Oppenau, vertreten durch Theresia Fischer, ledig, Landwirthin von Furschenbach, und Marianna Hirt, ledig, Landwirthin von Furschenbach, klagen gegen Lorenz Fischer, Bäcker von Obersasbach, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus Darlehen vom Jahre 1878, und zwar Erstere mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 85 ℳ 71 ₰ nebst 5 % Zins vom 1. April 1878, Letztere mit dem Antrage auf Verurtheilung des⸗ selben zur Zahlung von 60 ℳ rebst 5 % Zins aus 100 ℳ vom 29. Juli 1878 bis 15. Oktober 1879 und von da an aus 60 ℳ, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Gr. Amtsgericht zu Achern auf
Mittwoch, den 31. März 1880, Vormittags 8 ½ Uhr.
iSen Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Achern den 18. n 1880.
Der Gerichtsschreiber des S Amtsgericht
Henn.
[5167]
gegen den Bürger Anton Ruszezyüski au; Grabow wird, 8 3zeznüski auß
111“
I“ In der Strafsache 1
da gegen den Angeschuldigten, welcher im Sinne des §. 318 der Strafprozeßordnung als abwe⸗ send anzusehen ist, die öffentliche Klage wegen vorsätzlicher und in gewinnsüchtiger Absicht ver⸗ übten Zuwiderhandlung gegen die auf Grund des Gesetzes vom 7. April 1869 zur Verhütung der Einschleppung der Rinderpest von der Kö⸗ niglichen Regierung zu Posen am 19. Juli 1873 und 27. Februar 1878 erlassenen Verbote B22 Einfuhr lebender Wiederkäuer erhoben 1“ n da dringende Verdachtsgründe gegen ihn vor⸗ handen sind, in Gemäßheit des §. 332 der Strafprozeßordnung das im Deutschen Reiche besindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Ostrowo, den 25. Februar 1880. Königliches Landgericht Strafkammer II.
8 “ Secsascerbhr Hreütr CekefcAicha La,
[5113] Nr. 1238. Michael Rösch, Sägmüller von Obersasbach, und Matthäns Striebel, Landwirth von da, klagen gegen Lorenz Fischer Bäcker von dort, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus Schadloshaltung aus Bürgschaft mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 300 ℳ nebst 6 % Zins vom 1. September 1879 und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreites vor das Großh. Amtsgericht zu Achern auf Mittwoch, den 31. März 1880 Vormittags 8 ½ Uhr. Zum Zwecke der öͤffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Achern, den 17. Februar 1880. Der Gerichtsschreiber des Großherzoalichen Amtsgerichts J. . Henn.
[5142] 88 5
Auf dem Grundbuchblatte von Basien C. Nr. 6 stehen in Abtheilung III. Nr. 1 eingetragen 66 Thlr. 20 Sgr. väterliche Erbgelder der Geschwister Anna und Veronica Silberbach, für jede 33 Thlr. 10 Sgr., und 33 Thlr. 10 Sgr. großväterlicher Erb⸗ theil des Johann Silberbach. Bei Uebertragung einer Parzelle von Basien C. Nr. 6 auf das Grund⸗ buchblatt von Basien C. Nr. 18 sind die angegebenen Ingrossate auf das Grundbuchblatt dieses Grund⸗ stückes in Abtheilung III. Nr. 2 unverändert über⸗ tragen. Diese Erbgelder sind angeblich bezahlt, die Dokumente darüber aber verloren gegangen.
Demnach werden auf Antrag des eingetragenen Eigenthümers von Basien C. Nr. 16 Wirth August Friese aus Basien und des Justiz⸗Rath Plehwe zu Wormditt, Letzterer hierzu durch das Königliche Landgericht, Civilkammer zu Braunsberg, autorisirt, Alle, welche an den vorbezeichneten Posten oder Dokumenten irgend welche Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen aufgefordert, solche spätestens in dem auf den
17. April 1880, Vormittags 11 Uhr,
anberaumten Aufgebotstermine vor dem unterzeich⸗ neten Amtsgerichte anzumelden, widrigenfalls die Dokumente für todt erklärt und die Posten selbst in dem Grundbuche gelöscht werden.
Wormditt, den 18. Februar 1880.
Königliches Amtsgericht.
[5084] Bekanntmachung.
Nach Anzeige vom 21. l. M. haben der Schmied Georg Bauer und dessen Ehefrau Margaretha, geb. Pfeiffer, aus Rödelheim die bisherige Er⸗ rungenschaftsgemeinschaft, unter völliger Trennung ihres beiderseitigen Vermögens, des Erwerbs, wie der Schulden, aufgehoben.
Frankfurt a. M., den 23. Februar 1887 Koöhnigliches Amtsgericht. V.
Dr. Fleck.
[50131 Bekanntmachung.
Die Eintragung des Rechtsanwalts Tautz hier⸗ selbst unter Nr. 8 der Liste der bei dem hiesigen Landgerichte zugelassenen Rechtsanwälte ist gelöscht worden. 8 8
Breslau, den 21. Februar 1880.
Königliches Landgericht.
Verkäufe, Verpachtungen,
8 Submissionen ꝛc.
Es sell den 5. März d. Js. im Deutschen Haue in Peitz nachstehendes Holz aus der Oberförsterei Tauer: I. Schutzbezirk Kleinsee, Jagen 126: 254 Stück starke kief. Bauhölzer, Jagen 221: 3 Stück eich. Nutzenden und 585 Stück kief. Banholz; II. Schutzbezirk Schönhöhe, Jagen 225, 247 und 259: 47 mm eich. Böttcherholz und 6 Stück kief. Bauholz, Jagen 258: 172 Stück eich. Nutzenden und 30 Stäck kief. Bauholz, im Wege der Liti⸗ tation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlurg Vormittags um 10 Uhr verkauft werden. Tauer, den 22. Februar 1880. Der Oberförster. Winkler. . ““
[511²2] Bekanntmachung.
Es sollen die für den hiesigen Kasernen⸗Neubau erforderlichen Maurerarbeiten, veranschlagt auf 211 460 ℳ, zusammen oder getrennt in 3 Loosen, sgee die Asphaltarbeiten, veranschlagt auf 5287 ℳ ür sich, im Suhmissionswege verdungen werden, und ist hierzu auf Montag, den 15. März er., Vormittags 10 Uhr, im Bureau der Garnison⸗ Verwaltung hierselbst ein öffentlicher Termin an⸗ gesetzt worden.
Die Offerten sind bis zu diesem Zeitkpunkte ver⸗ siegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, franko an die unterzeichnete Verwaltung einzureichen, woselbst auch täglich während der Dienststunden Bedingungen, Kostenanschlag und Zeichnungen zur Einsicht ausliegen, und können solche auch gegen Erstattung der Kopialien von dem Kasernen⸗Bau⸗ Bureau bezogen werden. v“
Pasewalk, den 25. Fehruar 1880.
Köünigliche Garnison⸗Verwaltung
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