1880 / 51 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

tettim, 26. Februar. (W. T. B.) 8 Getreidemarkt. Juni 226,50. Roggen pr. Rüböl b57,50. Petroleum pr. Februar 8,70. Posen, 26. Februar. (W. T. B.)

Spiritus pr. Febrnar 58,30, pr. März 58,50, pr. April-Mai

Unverändert.

59,40. Gekündigt 5000 Liters. (W. T. B.)

Breslau, 27. Februar.

(Getreidemarkt.) Spiritus per 100 Liter 100 % per Februar 59,20, r April-Mai 59,80, per Mai-Juni 60,50. Weizen per April-Mai Roggen per Februar 174,00, per April-Mai 176,00, per Mai- Juni 177,50. Rüböl loco per April-Mai 53,50, per Mai-Juni 54,00, per September-Oktober 56,75. Zink umsatslos.

23 00.

Veränderlich. Cöln, 26. Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt.

pr. März 17,85,

1000 14 50. Rüböl loco 29.70, pr. Mai 29,70, pr. 8 Eremen, 26 Februar. (W. T. B.)

Petroleum fest.

8,30 Br.

Hamburg, 26. Februar. (W. T. B.) 8 Getreidemarkt. Weizen loco fest, aber mine flan. Koggen loco still, auf Termine matt.

Weizen pr. April-Mai 230 Br., 229 Gd., pr. Mai-Juni 231 Br., 166 Gd., pr. Mai-Juni

Roggen pr. April-Mai 167 Br.,

230 Gd. 166 Gd. Hafer still. Gerste ruhig.

167 Br., März-April 51 Br., per April-Mai 50 ¼¾ Br., Kaffee fest, Umsatz 4000 Sack. Petroleum white Joco 7,30 Br., 7.20 Gd.., pr. Februar 7,15 April 7,30 Gd. Wetter: Stürmisch. Pest, 26. Februar. (W T. B.) Prroduktenmarkt. Weizen pr. Frühjahr 14,45 Gd., 14,47 Br. 7,70 Br. Mais pr. Mai-Juni 9,05 Gd., August-September 13 ½. Wetter: Heiter. timeter gestiegen. Aamsterdam, 26. Februar. (W. T. B.)

loco fest,

Roggen pr. März 200, pr. Mai 204.

Weizen pr. Frühjahr 226,00, pe. Mai- Frühjahr 168,50, pr. Mai-Juni 168,50. 100 Kilogr. pr. April-Mai 53,75, pr. September-Oktober Spiritus loco 59,30, pr. Februar 59,20, pr.

Weizen hiesiger loco 24 00, 0, pr. März 23,890, pr. Mai 23,95, pr. Juli 23,70. pr. Mai 18 05. pr. Juli 17,70.

(Schlussbericht.) Standard white loco 7,35 bez., pr. März 7,35 bez., pr. April 7,55 Br., pr. August-Dezember

pr. Mai 56 ½. Spiritus ruhig, pr. Februar 51 ¼ Br., pr. pr. Mai-Juni 50 Br.

Termine

Hafer pr. Frühjahr 7,65 Gd.,

9,10 Br. Das Wasser ist 29 Cen-

(Schlussbericht.) Weizen pr. November

kest. Hafer still.

Frülqjahr 59,80.

September 20 Br. Ruhig. London, 26. Februar.

Havannazucker Nr. 12 25 ½.

Baumwolle. Wetter:

fremder loco

Roggen Hafer

Oktober 30,50.

middling 75⁄16, do. middling 7 ¼

do. do. Dhellerah miqddl. do. fair 6, do. do. good fair 6 ⁄18,

good fair 8, Smyrna 4 ⅜,I do. good good fair 6 ½,

fair 5 ¾, do. do. good fair 65⁄16. Glasgow, 26. Februar. Roheisen. Mixed numb 66 sh. 1 d.

ruhig, auf Ter-

Rüböl ruhig, käufer, wollene Garne ziemlica

Stoffe sehr mat’.

ruhig, Standard

Gd., pr. März- Produktenmarkt.

März 33,80, pr. Mai-Juni fest, pr. Februar 69,00, pr. Mai-August 67,00. März 80,00,

ruhig, Kohlraps pr. Paris, 26. Februar. Rohzucker rahig.

weichend, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. 68,00, pr. Mai-August 67,50.

Antwerpen, 26. Februar. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen behauptet. Roggen

Gerste behauptet. Antwerpen, 26. Februar. Petroeleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes,

1oc0 18 bez., 18 ½ Br., pr. März 18 ½ Br., pr. April 18 ¾ Br., pr.

(W. T. B. An der Küste angeboten 13 Weizenladungen.

Liverpool, 26. Februar. (W. T. B.) (Schlussbericht.) Spekulation und Export 1000 B. März-April-Lieferung 79 ⁄⁄2, April-Mai-Lieferung 7516 d. Liverpoeol, 26. Februar. (W. T. B.) (Offzielle Notirungen.) Upland good ordinary 6 ⅞, do. low middling 7316, do. midadl. 75*18. Mobile middling 7 ⁄16, Orleans good ordinary 7 ¼16, do. Ilow

fair 79916, Maccio fair 7 ⅛½. Maranham fair 711¼16, middling 6 ½, do. do. fair 7 ⅝, do. do. good fair d, do. white fair 7 ¾,

de. good 6 %, Scinde fair 5 3 916, Bengal good fair 5 ½, Madras Tinnevelly good fair 6 ⁄¾18,

(W. T. B)

Brudsord, 26. Februar. (W. T. B.) 1 Wolle stramm, Preise der besseren Sorten zu Gunsten der Ver-

Paris, 26. Februar. (W. T. B.) Weizen 32,60, pr. Mai-August 31,60. pr. März 69,25, pr. Mai-Juni 68,00. Rüböl still, pr. Mai-August 82,00. Spiritus ruhig, pr. Februar 74,75, pr. März 73,75, April 72,50, pr. Mai-August 70,25.

(W. T. B.)

Nr. 10/13 pr. Februar 58,75, 7/9 pr. Febraar pr. 100 Kilagr. 64,75.

(w. T. B.)

e weiss, Mehl 5 D.

15 ⅛.

Schwach.

7000 B., davon für Middl. amerikanische

Umsatz Ruhig.

127 000 Sack.

mixed) 59 C. Zucker Schmalz (Marke Wilcox) 8 ½, do. Fairbanks Brothers 8 ½. Speck (shert clear) 7 ¼ C.

Rio de Janneiro, 25. Februar.

Wechselcours auf London 23 ½, do. auf Paris 411. Kaffeemarktes: Animirt. schnittliche Tageszufuhr 4900 Sack. 62 000, do. nach dem Kanal und Nord-Europa 48 000 Sack, do. nach dem Mittelmeer 3000 Sack, Vorrath von Kaffee in Rio

New-Nork, 26. Februar. (W. T. B.) Waarenbericht. New-Orleans 12 ¼. Petroleum in New-YTork 7 Gd., do. in Philadelphia 7 ¼ Gd., rohes Petroleum 6 ⅞, do. Pipe line Certificats D. 95 C. 75 C. Rother Winterweizen 1 D. 51 C.

Baumwolle in New-York 131 ⁄16, do. in

Mais (old (Fair refining Muscovados) 7 ¼. Kaffeo (Rio-) 8 ⅛, do. Rohe u. Getreidefracht 3 ¾.

(W. T. B.)

Tendenz des Preis für good fürst 6100 à 6250. Durch- Ausfuhr nach Nordamerika

Egyptian brown Metalle von M. M. G. Broach fair —, do. middl. fair 58%. Omra fair 6 ½,

fair —, middl. 4 ⅞, do. good 6 ¾,

do. Western

res warrants 66 sh. 3 d. bis

rege, Preise steigend, wollene

fest, pr. Februar 34,00, pr.

Rerlin, 26. Februar. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und

Loewenberg, vereidetem Makler und gericht-

lichem Taxator.) Die Preise verstehen sich pro 100 kg bei Par- thien. In beendeter Woche war ruhiges Geschäft, auch sind Preise nicht mehr so forcirt nach oben getrieben, zeigen sich vielmehr etwas abgeschwächt, aber durchaus nicht matt. gower Markt wird Verschiffangseisen und Warrants etwas niedriger notirt, Middlesbro-Eisen ist fest. beste Marken schottisches Roheisen 10.40 à 11,00 und englisches 8,80 à 9,20. Eisenbahnschienen zum Verwalzen willigee 12 00 à 12,50; Walzeisen fest, 21,00, à 21,50 und Bleche 25,00 à 26,00. Kupfer ruhig, englisches und australisches 162,00 à 164,00 und Mansfelder 165,00 à 166,00. Züinn besser, und prima engl. Lammzinn 198,00 à 200,00. Zink obne Umsatz, aber fest, schlesischer Hüttenzink 43,50 à 44,50. Blei unverändert, Harzer, Sächsisches und Schlesisches 39,50 à 40,00. Koblen und Koks ruhig, Schmiedekohlen nach Qualität bis 70,00 schlesischer und westfälischer Schmelz-Koks 3,00 à 3,30 frei hier.

Roheisen: auf dem Glas-

Hier gelten vom Lager, gute und

Banca 200,00 à 201,00

pro 40 hl,

Mehl

Februar 79,75. pr. September-Dezember pr.

pr. per am 8 61 24. 25.

pr. 100 Kilogr. Weisser Zucker pr. Februar 67,50, pr. März-April

Die Keitesten der Kaufmannschaft von

Berlim, 26. Februar. Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus per 10,000 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Haus ge- liefert, waren auf hiesigem Platze 20. Februar 1880

60,2

8 G 9 Berlin.

Hca- +

x— Getreidemarkt. vxrm

xr.

IumgscrHeene;

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opernhaus. 55. Vorstellung. Der Prophet. Oper in 5 Akten, nach dem Französischen des E. Scribe, deutsch bearbeitet von L. Rellstav. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Brandt, Frl. Lehmann, Hr. Niemann, Hr. Schmidt.) Anfang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus. 58. Vorstellung. Der Biblio⸗ thekar. Schwank in 4 Akten von G. von Moser. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 56. Vorstellung. Die Königin von Saba. Oper in 4 Akten, nach einem Text von Mosenthal, von Carl Goldmark. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Lehmann, Fr. von Voggenhuber, Hr. Betz, Hr. Fricke, Hr. Ernst.) An⸗ fang 7 Uhr.

Schauspielhaus: 59. Vorstellung. Gräsin Lea. Schauspiel in 5 Akten von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr.

Wallner-Theater. Sonnabend: Zum 22. M.: Der jüngste Lieutenant.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonnabend: Gastspiel der ersten Solotänzerin Mademoiselle Céline Rozier, vom Chäͤtelet⸗ Theater in Paris, und des Fräulein Mathilde Kühle von Wien. Zum 8. Male: Die schwarze Venus. Reise nach Central⸗Afrika in 10 Bildern und Ballets von Adolphe Belot. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Ballets von Brus. Kostüme nach Origi⸗ nalen angefertigt unter Leitung des Ober⸗Garde⸗ robiers Happel. Requisiten nach Originalen und den Zeichnungen des Dr. Schweinfurth. Dekoratio⸗ nen von Lütkemeyer in Coburg und Hinze in Berlin. Maschinerien vom Maschinenmeister Geisler. Elek⸗ trisches Licht von Krämer. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

*

Residenz-Theater. Sonnabend: Vorletztes Gastspiel der Königl. Schauspielerin Fr. Olga Lewinsky⸗Precheisen vom Hoftheater zu Cassel. Zum 12. M.: Junggesellensteuer. Lustspiel in 4 Akten von Julius Wolff.

Krolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun. Sonnabend: Zum letzten Male: Sport. Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Sonntag: Einmalige Eröffnung der Weihnachts⸗ Ausstellung: Größenwahn. Schwank in 4 Akten von J. Rosen. Vor der Vorstellung Großes Con⸗ 85 Anfang des Concerts 4 ½ Uhr, der Vorstellung Uhr.

National-Theater. Sonnabend: Die Hexe.

Germania-Theater. Sonnabend: Benefiz

r Hrn. Kapellmeister Emil Liste: Zum 17. Male: Bummelfritze. Volksstück mit Gesang und Tanz in 3 Akten von Jacobson und Wilken. Musik von Michaelis.

Sonntag: Nachmittags 4 Uhr, Volks⸗ und Schülervorstellung. Parquet 50 ₰. Von der Landstraße. Schwank von Klaußmann. Abends r. Zum 7. Male: (Novität!) Die Prole⸗ tarier von Paris. (L’'Assommoir). Sensations⸗ ö 5 Akten nach Emile Zola von Dr.

. Friedrich.

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Hum 84. Male: Der Rattenfänger von Hamelzt.

Sonntag: Zum 85. Male: (Mit neuen lebenden Bildern): Der Rattenfänger von Hameln. Nach⸗ mittagsvorstellung:] Der Sohn der Hökerin. Lust⸗ spiel in 4 Akten von R. Benedix. Klothilde: Frl. E. Friedmann als Debut). Anfang 4 Uhr. Kleine Preise. I. Parquet 75 u. s. w.

Circus Renz. Markthallen Carlstraße. Sonnabend: Parade⸗Gala⸗Vorstellung zum Benefiz der Miß Leona Dare. Unter Mitwirkung der vorzüglichsten Künstler und Künstlerinnen. Vorletztes Auftreten von Miß Leona Dare. Ein Carneval auf dem Eise. Zu dieser ihrer Benefiz⸗Vor⸗ stellung ladet ganz ergebenst ein Miß Leona Dare.

Sonntag: 2 Vorstellungen, um 4 Uhr Nachm.: Der Fall von Plewna. Zu dieser Vorstellung hat jeder Besucher das Recht, auf das von ihm gelöste Billet ein Kind unentgeltlich einzuführen. Abends 7 Uhr: Letztes Auftreten der Miß Leona Dare. Ein Abend an den Ufern des Ganges.

Nächsten Montag: Auf vielseitiges Verlangen: Wiederholung der am vergangenen Mittwoch, den 25. Februar, stattgefundenen Gala⸗Vorstellung, welcher Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl und Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Nicolaus von Rußland beiwohnten.

Verlobt:

Verehelicht: Hr. Seconde⸗Lieutenant Wilhelm v. Klitzing mit Frl. Anna v. Eckartsberg (Pots⸗ dam). Hr. Hauptmann a. D. Alexander von Vogel mit Frl. Emilie v. Bunge (Wiesbaden).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. med. Albert Müller (Dresden). Hrn. Pastor Mehring (Fröhden). Eine Tochter: Hrn. Haupt⸗ mann und Kompagniechef George (Glogau). S Seconde⸗Lieutenant v. Madai II. (Magde⸗

urg).

Gestorben: Frau Amtsrath Grove, geb. Schuene⸗ mann (Netsch). Hr. Wirkl. Geh. Ober⸗Justiz⸗ Rath a. D. Georg Ottomar Baumeister (Berlin). Hr. Major a. D. Ottmar v. Münchhausen⸗ EE1“ (Frankfurt a. d. O.). Hr. Pastor Albert Lortzing (Dankesen).

E. Renz, Direktor.

Familten⸗Machrichten⸗ Wege der Submission vergeben werden.

Gräfin Johanna Pückler mit Hrn. Kammerherr Gerhard Freiherr Leutrum von Ertringen (Breslau —Unter⸗Riexingen). ranten ihre Offerten mit der Bezeichnung: „Dyna⸗ mit⸗Lieferungs⸗Offerte“ schriftlich und versiegelt

2 18127] Aufgebot. V

Die Ehefran Anna Magdalena Caecilia Rathmann, geb. Rathmann, in Wandsbech, hat beantragt, daß ihr Ehemann, der Schiffskapitän Fran Thießen Rathmann, welcher im Novem⸗ er 1869 von Cuxhaven mit dem Schiffe „Thors⸗ havn“ nach den Färoer abgesegelt und seitdem ver⸗ schollen sei, für todt erklärt werde.

Der genannte Verschollene wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 20. April 1880, Morgens 11 Uhr, angesetzten Aufgebotstermin sich bei dem unterzeich⸗ neten Gerichte zu melden, widrigenfalls seine Todes⸗ erklärung erfolgen wird.

Wandsbeck, den 17. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. Abth. II. Veröffentlicht: C. Virtern, Gerichtssekretär.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. 15117] Bekanntmachung. Die Lieferung von ca. 250 Ctr. Dynamit für die Königliche Friedrichsgrube bei Tarnowitz für die Zeit vom 1. April 1880 bis ult. März 1881 soll im

Hierzu steht Termin auf den 15. März, Nachmittags 3 Uhr, im Geschäftslokale der Unter⸗ zeichneten an und wollen hierauf reflektirende Liefe⸗

bis spätestens zur angegebenen Stunde einsenden. Die Lieferungs⸗Bedingungen können während der Amtsstunden eingesehen oder Abschrift davon gegen e von 50 in Briefmarken bezogen werden. Tarnowitz, den 25. Februar 1880. Königliche Berg⸗Inspektion.

[4899]

Die im Kreise Prenzlau, etwa 25 Kilometer von Prenzlau und 8 Kilometer von der Eisenbahn⸗ station Löcknitz belegene, sowohl mit der Stadt

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.

Verkaufs⸗Anzeige und

Aufgebot.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Halbköthners Heinrich Bredemeyer, Nr. 26 zu Hasel⸗ horn, wird auf Antrag des Konkursverwalters Kauf⸗ manns Arndt in Uchte zum öffentlich meistbietenden Verkaufe der Halbköthnerstelle Nr. 26 zu Haselhorn, bestehend aus einem geräumigen Wohn⸗ und Acker⸗ wirthschaftsgebäude von Fachwerk, mit Ziegel⸗ bedachung, einem Backhause und einem Torfstalle, 12 ha 83 a 75 qm an Grundstücken, einem Autheil am Warmser Moore und 3 Kirchenständen in Warmsen, Termin anberaumt auf Sonnabend, den 10. April 1880,

..“ Vormittags 10 Uhr,

im hiesigen Gerichtszimmer, zu welchem Kauflieb⸗ haber eingeladen werden mit dem Bemerken, daß die Verkaufsbedingungen auf der Gerichtsschreiberei eingesehen, auch von derselben abschriftlich bezogen werden können. Alle, welche an den Verkaufsobjekten Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere auch Servi⸗ tuten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine an⸗ zumelden und die darüber lautenden Urkunden vor⸗

[5124]

(Heinz, der Rattenfänger: Hr. Haßkerl vom Friedrich⸗

ilhelmstädtischen Theater, als Gast.) Feed . benden Bilder: „Goldene Kinderzeit Jüngling und Jungfrau Glückliche Ehe und Großeltern“ werden heute zum letzten Male gestellt. Anfang 1““

zulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nicht⸗ anmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber der Grundstücke verloren geht. Uchte, den 23. Februar 1880.

Prenzlau, als auch mit der Eisenbahnstation Löcknitz durch eine Kreis⸗Chaussee verbundene

Domaine Brüssow

mit den Vorwerken Moor, Hammelstall und Senenghaee soll auf achtzehn Jahre von ohannis 1880 bis Johannis 1898 im Wege der Licitation anderweit in der Weise verpachtet wer⸗ den, daß die bisherige Pachtung in zwei Pacht⸗ schlüsseln, bestehend aus: 1) der Domaine Brüssow, mit dem Vorwerke Moor, und 2) dem Domainen⸗Vorwerk Hammelstall mit dem Vorwerke Frauenhagen zur Ausbietung gelangen. Die Pachtung von Brüssow⸗Moor enthält A. die Domaine Brüssow: 4““ Gärten. 3,140 Wiesen . 774,415 11““ Oedland 1.,075 Hofräume 4,034 zusammen Brüssow 483,649 ha B. das Vorwerk Moor: Ader. 11116 Wienmn Oedland .. 0,528 Hofräume 1.1285 zusammen Moor zusammen Brüssow⸗Moor 726,357 ha dasu an Wegen 10,715 3 in Summa 737,072 ha Dieser Pachtung sind ferner beigelegt: a. die Ziegelei bei Brüssow, b. die Fischerei⸗, Rohr⸗, Gras⸗, Schilf⸗ und

242,708 ha

Königliches Amtsgericht 1 Holleufer.

Streußel⸗Nutzung in dem großen See, dem kleinen See⸗ den beiden Blader Se d

Krebs⸗See, dem Rackow⸗See, dem fiskalischen Antheile am Ganzenow⸗See und in den auf den Vorwerksfeldmarken belegenen Pfühlen. Die Pachtung von Hammelstall⸗Frauenhagen enthält: A . das Vorwerk Hammelstall: cker —. 157,988 ha 1 . 38,850 2,540 4,300

8

LE 1 edland. 0,840 Hofräume 0,970 zusammen Hammelstall 205,488 h B. das Vorwerk Frauenhagen: Acker. . 190,416 ha 8 Gürten . 67,869 Wiesim. .687 Weiden 7 Hofräume 1,054 zusammen Frauenhagen... zusammen Hammelstall⸗ Frauenhagen dazu an Wezen 9,958 G in Summa 437,033 ha und es ist der Pachtung ferner beigelegt die Fischerei⸗, Rohr⸗, Gras⸗, Schilf⸗ und Streußel⸗ Nutzung in den beiden Bever⸗Seen und in den auf den Vorwerksfeldmarken belegenen Pfühlen.

Zur Verpachtung der bezeichneten Gegenstände

haben wir einen anderweiten Termin auf Mittwoch, den 31. März d. J.,

in unserem Sitzungssaale vor dem Regierungs⸗Rathe Herrn Freiherrn von Uslar⸗Gleichen anberaumt, und zwar wird mit dem Ausgebote der Pachtung Brüssow⸗Moor an dem bezeichneten Tage

Vormittags 10 Uhr, und mit dem Ausgebote der Pachtung Hammelstall⸗ Frauenhagen an demselben Tage

Mittags 12 Uhr,

verfahren werden.

Das Pachtgelder⸗Minimum ist bei der Pachtung von Brüfsow⸗Moor auf 30 000 ℳ, bei der Pach⸗ tung Hammelstall⸗Frauenhagen auf 16 000 ℳ, und das von den Pachtbewerbern nachzuweisende dis⸗ ponible Vermögen bei der Pachtung von Brüssow⸗ Moor auf 150 000 ℳ, bei der Pachtung von Hßerate e. Frauenhagen auf 112 000 fest⸗ esetzt.

Die Ertheilung des Zuschlages, sowie die Aus⸗ wahl unter den drei Bestbietenden bleibt dem Herrn Minister für Landwirthschaft, Domainen und Forsten vorbehalten.

Die speziellen, sowie die allgemeinen Verpach⸗ tungsbedingungen, die Regeln der Licitation, die Auszüge aus der Grundsteuerrolle, die Vorwerks⸗ karten, und die Pläne und Kostenanschläge für die auf dem Vorwerke Hammelstall auszuführenden Bauten können täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage in unserer Domainen⸗Registratur ein⸗ esehen werden, auch werden auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien Abschriften der speziellen Bedingungen und der Regeln der Licitation ertheilt.

Der Pächter der Domaine Brüssow, Herr Amts⸗ rath Osterroht zu Brüssow, ist angewiesen, den sich meldenden Pachtbewerbern die Besichtigung der Pachtobjekte zu gestatten und örtliche Auskunft zu ertheilen.

Potsdam, den 20. Februar 1880.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

Jordan.

4 2 181972 Main⸗Weser⸗Bahn.

Es sollen 3 Stück noch dienstfähige alte Loko⸗ motiven mit Tender verkauft werden. Termin zur Eröffnung der mit Aufschrift: „Submission auf gebrauchte Lokomotiven mit Tender“ zu (ver⸗ sehenden Offerten ist auf Montag, den 8. März d. J., Vormittags 10 Uhr, in dem Geschäfts⸗ zimmer des Unterzeichneten anberaumt. Die Sub⸗ missionsbedingungen können gegen Einsendung von 1,50 von dem Unterzeichneten bezogen werden.

Der V16 i

431,675 ha

E“

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landgerichts⸗Rath Grisebach zu Lüneburg;

b Ritter⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich

zu Hannover.

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9

Zas Abonnement beträgt 4 650 für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Ranm riner Aruchzeile 30

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗

X

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Königlich württembergischen Wirklichen Geheimen Kriegsrath und Abtheilungschef im Kriegs⸗Ministerium, Horion, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife zu verleihen.

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Sterns der Komthure des Großherzoglich sächsischen Haus⸗Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken: . dem Unter⸗Staatssekretär Rindfleisch im Justiz⸗Mini⸗ sterium; des Fürstlich erster asse: 8 dem Ober⸗Landesgerichts⸗Präsidenten Mager zu Cassel, un dem Ober⸗Staatsanwalt Bartels bei dem Ober⸗Landes⸗ gericht daselbst; des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fürstlich lippischen Gesammthauses: dem Ober⸗Appellations⸗Rath z. D. Ayrer zu Celle; des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: den Landgerichts⸗Präsidenten Maus zu Cöln, Erck zu Hannover und Roscher zu Göttingen;

des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Or dens:

anhaltischen Haus⸗Ordens Albrechts des Bären: dem Regierungs⸗Rath von Düring zu Magdeburg; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzog⸗ lich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipps des Groß⸗ 8 müthigen: dem Theat Königlichen Theater

maler Martin bei d

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiches den Kaufmann G. H. Weitzmann in Kingston auf Jamaika zum Konsul daselbst zu ernennen geruht.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den außerordentlichen Professor Dr. Graf Baudissin u Straßburg zum ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelms⸗Universität Straßburg zu ernennen geruht.

Internationale Uebereinkunft, Maßregeln gegen die Reblaus betreffend. Vom 17. September 1878.

(Uebersetzung.) . 1 Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, Apostolischer König von Ungarn, Se. Katholische Majestät der König von Spa⸗ nien, der Präsident der französischen Republik, Se. Majestät der König von Italien, Se. Allergetreueste Masestat der König von Portugal und die schweizcrische Eidgenossenschaft haben, in Anbetracht der zunehmenden Verheerungen durch die Reb⸗ laus, sowie der Zweckmäßigkeit einheitlicher Bestrebungen, um in den bereits heimgesuchten Ländern der weiteren Ausbrei⸗ tung des Uebels Schranken zu setzen und die bisher verschonten Gegenden davor zu bewahren, nach Einsicht der Akten des zu Lausanne vom 6. bis zum 18. August 1877 abgehaltenen in⸗ ternationalen Reblaus⸗Kongresses, den Abschluß eines Ver⸗ trages beschlossen und zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von

Preußen:

den General⸗Lieutenant Herrn Heinrich von Roeder, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister bei der schweizerischen Eidgenossen⸗

aft, 1

den sern Adolf Weymann, Allerhöchstihren Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath im Reichs⸗

kfanzler⸗Amt. 1 Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, Apostolischer König von Ungarn: 1 den Herrn Moritz Baron von Otten fels⸗Gschwind, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗

Se. Allergetreueste Majestät der König von

den Herrn Numa Droz, Bundesrath, Chef des eid⸗

mächtigten Minister bei der schweizerischen Eidgenossen⸗ schaft.

Se. Katholische Majestät der König von Spanien: den Herrn Don Narciso Garcia de Loygorri, Vi⸗ comte de la Vega, Allerhöchstihren Geschaftstkäger bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, errn Don Mariano de la Paz Graëlls, Acker⸗ au⸗, Industrie⸗ und Handels⸗Rath im Ministerium de Fomento, Professor der vergleichenden Anatomie und der Physiologie an der Central⸗Universität.

Der Präsident der französischen Republik:

den Herrn Bernhard Grafen d'Harcourt, französi⸗ schen Botschafter bei der schweizerischen Eidgenossen⸗

aft, den Herrn Georg Halna du Freoötay, General⸗Inspektor des Ackerbaus.

Se. Majestät der König von Italien: errn Luigi Amadeo Melegari, Senator, Aller⸗ öchstihren Staats⸗Minister und außerordentlichen Ge⸗ sandten und bevollmächtigten Minister bei der schwei⸗ zerischen Eidhengse. den Herrn Adolf Targioni Tozzetti, Professor der vergleichenden Zoologie und Anatomie am Königlichen Institut der höheren praktischen Studien und Aus⸗ bildung zu Florenz, Direktor der landwirthschaftlich⸗ entomologischen Station zu Florenz.

den

den

Portugal:

den Herrn Johann Ignaz Ferreira Lapa, Aller⸗

Fefiheen Rath, Direktor und Professor am General⸗

nstitut für Ackerban zu Lissabon und technischen Kom⸗ missar für die Parise Ausst. ung im Jahre 1878. 8

Die schweizerische Eidenossenschaft:

errn Victor Fatio, Doktor der Philosophie und aturwissenschaften, welche, nach gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und ge⸗ höriger Form befundenen Vollmachten, Nachstehendes ver⸗ einbart haben:

8 Departements des Innern, en

Artikel 1.

Die vertragschließenden Staaten verpflichten sich, behufs der Ermöglichung eines einheitlichen und wirksamen Vor⸗ gehens gegen das Eindringen und die Verbreitung der Reb⸗ laus, ihre innere Gesetzgebung erforderlichenfalls zu ergänzen und hierbei die nachfolgenden Punkte ins Auge zu fassen:

1) Ueberwachung der Weinberge, Gärten, Gewächshäuser und Pflanzschulen, ferner Untersuchung derselben nach der Reblaus, und im Falle der Auffindung thunlichste Vernich⸗

tung des Insekts. 2) Abgrenzung der von dem Uebel befallenen Gebiete

nach Verhältniß des Auftretens und der Verbreitung desselben innerhalb des Staatsgebiets.

3) Regelung des Versandts von Reben und deren Ab⸗ fällen und Erzeugnissen, sowie von Pflanzen, Sträuchern oder sonstigen Erzeugnissen des Gartenbaues, um eine Verschlep⸗ pung des Uebels von Ansteckungsheerden aus im eigenen Lande oder auf dem Verkehrswege nach anderen Staaten zu verhüten.

4) Die Art der Verpackung bei Versendung von Gegen⸗ ständen der vorbezeichneten Art, sowie Verhütungsmaßregeln und Vorschriften für Fälle der Uebertretung der erlassenen Verordnungen. 8

rtikel 2.

Wein, Tafeltrauben ohne Blätter und Ranken (Rebholz), Traubenkerne, abgeschnittene Blumen, Gemüse, Samen jeder Art und Früchte werden zum freien internationalen Verkehr zugelassen.

Pflanzen, Sträucher und sonstige Erzeugnisse von Pflanz⸗ schulen, Gärten, Gewächshäusern und Orangerien dürfen von einem Staate nach dem andern nur durch die zu diesem Be⸗ hufe von den vertragschließenden Nachbarstaaten zu bezeich⸗ nenden Zollämter und unter den im Artikel 3 festgesetzten Be⸗ dingungen eingeführt werden. 1

Ausgerissene Weinstöcke und trockenes Rebholz sind von dem internationalen Verkehr ausgeschlossen. 1

Wegen der Zulassung von Trauben der Weinlese, von Trestern, Kompost, Düngererde und schon gebrauchten Wein⸗ pfählen und Stützen innerhalb der Grenzgebiete bleibt den Nachbarstaaten eine besondere Verständigung vorbehalten, vor⸗ ausgesetzt, daß die genannten Gegenstände nicht aus einem mit der Reblaus behafteten Gebiet stammen.

Rebpflanzen, Schnittlinge und Rebholz dürfen in einen anderen Staat nur mit Bewilligung desselben eingeführt, auch zum internationalen Verkehr nur durch die hierfür bestimm⸗ ten Zollämter und unter Beobachtung der weiter unten

Artikel 3.

Denjenigen Gegenständen, welche laut der Vorschriften im Artikel 2 Absatz 2 und 5 zum internationalen Verkehr durch die hierfür bestimmten Zollämter zuzulassen sind, mu eine Bescheinigung der Behörde des Ursprungslandes beigegebe werden, wonach diese Gegenstände a. aus einem, soviel bekannt, von der Reblaus verschon⸗ ten Bezirke herrühren, welcher als solcher auf der in jedem de vertragschließenden Staaten herzustellenden und richtig zu er haltenden Spezialkarte verzeichnet ist; 31

b. in jene Gegend nicht erst neuerdings eingeführt wurden. Rebpflanzen, Schnittlinge und Fehon dürfen nur in Holzkisten zum Verkehr kommen, welche durch Schrauben fest verschlossen, dennoch aber leicht zu untersuchen und leicht wieder zu verschließen sind.

Aus Pflanzschulen, Gärten, Gewächshäusern und Oran gerien herrührende Pflanzen, Sträucher und sonstige Erzeug⸗ nisse müssen sorgfältig verpackt und die Wurzeln vollständig frei von Erde sein; die Wurzeln können in Moos gewickelt, müssen aber jedenfalls mit Packleinwand derart umhüllt sein, daß nichts davon abfallen kann und die nothwendigen Unter⸗ suchungen ausführbar sind. . b Das Zollamt läßt nach seinem Ermessen die fraglichen Gegenstände durch amtliche Sachverständige untersuchen, welche ein Protokoll aufzunehmen haben, falls die Anwesenheit der Reblaus festgestellt wird.

Das bezügliche Protokoll wird dem Staate des Ursprung zu dem Zweck zugestellt, geeignetenfalls die Zuwiderhandelnde nach seinen Gesetzen im Rechtswege zu verfolgen.

Keine irgendwie zum internationalen Verkehr zugelassene Sendung darf Weinblätter enthalten.

11 Artikel 4. Gegenstände, welche bei einem Zollamte angehalten wer⸗ den, weil sie hinsichtlich der Verpackung den im Artikel 3 ge⸗ gegebenen Vorschriften nicht genügen, sind auf Kosten des Verpflichteten nach dem Herkunftsorte zurückzuschicken. Gegenstände, welche nach dem Ausspruch der Sachverstän⸗ digen mit der Reblaus behaftet sind, sind nebst dem Ver⸗ packungsmaterial sofort an Ort und Stelle durch Feuer zu vernichten. Die Fahrzeuge, welche zum Transport gedient haben, sind unverzüglich und ausreichend mit Schwefelkohlen⸗ stoff zu waschen, oder mittelst irgend eines andern, wissen⸗ schaftlich als wirksam anerkannten und staatlich genehmigten Verfahrens zu desinfiziren. Jeder Staat wird die geeigneten Maßregeln treffen, um die strenge Ausführung solcher Des⸗ infizirungen zu sichern. Artikel 5.

Die vertragschließenden Staaten verpflichten sich, behufs der Förderung des Zusammenwirkens zu einem regelmäßigen Austausch von Mittheilungen, welcher umfassen soll:

1) die von jedem derselben hinsichtlich des Gegenstandes erlassenen Gesetze und Verordnungen;

2) die hauptsächlichsten Maßregeln, welche in Ausführung dieser Gesetze und Verordnungen, sowie der gegenwärtigen Konvention getroffen werden; 3 b

3) die vollständigen oder auszugsweisen Berichte der im Innern und an den Grenzen zur Bekämpfung der Reblaus berufenen Organe;

4) jede Entdeckung eines neuen Reblausheerdes in einem bis dahin für verschont gehaltenen Gebiete, unter Angabe des Umfangs und womöglich der Ursachen der Ansteckung (diese Mittheilung ist stets unverweilt zu bewirken);

5) jede Karte, welche zur Bezeichnung der Grenzen der verschonten und der befallenen oder verdächtigen Gebiete an⸗ gefertigt wird: 6

6) Nachrichten über den Gang der Krankheit in den bereits heimgesuchten Gegenden; w8

7) die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschungen und der praktischen Erfahrungen, welche in den von der Krankheit er⸗ griffenen Weingeländen gemacht worden sind; 1

8) alle sonstigen Schriftstuͤcke, welche unter dem hier in Rede stehenden Gesichtspunkte für den Weinbau von Inter⸗ esse sind.

1 Diese Mittheilungen werden von jedem der vertragschließen⸗ den Staaten zu den von P ausgehenden, auf den Gegen⸗ stand bezüglichen Veröffentlichungen verwendet, und diese letz⸗ teren selbst werden ebenfalls wechselseitig ausgetauscht werden.

Artikel 6.

Erforderlichenfalls lassen die vertragschließenden Staaten auf einer internationalen Versammlung sich verireten, welche die Aufgabe hat, die aus der Ausführung der Konvention sich ergebenden Frr en zu prüfen und durch Erfahrung oder Fort⸗ schritte der Wissenschaft etwa gebotene Abänderungen der Kon⸗

vention in Vorschlag zu bringen. 1 Diese internationale Versammlung wird zu Bern tagen.

Artikel 7. Der Austausch der Ratifikationen der gegenwärtigen Kon⸗

12.S der Verpackung getroffenen Bestimmungen zugelassen werden.

vention erfolgt, vom Tage der Unterzeichnung an gerechnet,

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