himn sechs Monaten, oder, wenn thunlich, schon früher in Bern.
Die Konvention tritt zwei Wochen nach dem Austausch der Ratifikationen in Kraft. .
sbet Staat kann jederzeit durch eine dem hohen eid⸗ genössischen Bundesrath abzugebende Erklärung der Kon⸗ vention beitreten oder von derselben sich zurückziehen. Der
eenannte Bundesrath übernimmt hinsichtlich der Ausführung er vorstehenden Artikel 6 und 7 die Vermittelung zwischen den vertragschließenden Staaten. -
Zu Urkunde dessen haben die ö Bevollmächtigten die Konvention unterzeichnet und derselben ihr Siegel bei⸗ gedrückt.
So geschehen zu Bern, am 17. September 1878.
von Roeder.
Weymann. Ottenfels. Vicomte de la Vega Mariano de la Paz Graëlls
B. d'Harcourt. 8
G. Halna du Frétay.
Me “ Ad. Targioni Tozzetti.
Le Conseiller Jogo Ignacio Ferreira Lapa.
—,— 929 58 Pease —
hEZTkRe
roz. Victor Fatio.
Die vorstehende Uebereinkunft ist von dem Deutschen Reich, von Oesterreich⸗Ungarn, Frankreich, Portugal und der Schweiz ratifizirt worden und die Auswechselung der betreffenden Ratifikations⸗Urkunden hat stattgefunden.
Bekanntmachung. Herabsetzung der Gebühren für Postanweisungen nach Süd⸗Australien und Queensland.
Die Gebühren für Postanweisungen aus Deutsch⸗ land nach Süd⸗Australien und Queensland betragen vom 1. März ab 50 ₰ für je 20 ℳ, mindeste ber 1 ℳ
Berlin W., den 19. Februar 1880. Kaiserliches General⸗Postamt. 8 Wiebe.
10. Plenarsitzung des Reichstages, Montag, den 1. März 1880, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung:
Erste und zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend eine Ergänzung des Gesetzes vom 27. Juni 1871. über die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen ꝛc. — Erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend bb1 und Aenderungen des Reichs⸗Militärgesetzes vom . Mai 1874. 1“ b““
Die Nummer 4 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab ur Versendung gelangt, enthält unter
Nr. 1362 die internationale Uebereinkunft, Maßregeln egen die Reblaus betreffend. Vom 17. September 1878.
Berlin, den 28. Februar 1880. 8 Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Landgerichts⸗Rath von Pestel in Lüneburg zum Landgerichts⸗Direktor bei dem Landgericht in Stade,
den Staatsanwalt Hastenpflug in Ratibor zum Amts⸗ ichter in Bergen auf Rügen,
den Gerichts⸗Assessor Dr. Rinteln in Cassel zum Amts⸗ richter in Bochum,
den Gerichts⸗Assessor Dr. Felsmann in Proeculs zum Amtsrichter, und
den Gerichts⸗Assessor Dr. Caspar in Cottbus zum Amts⸗ richter zu ernennen; sowie
dem Amtsgerichts⸗Sekretär Boclo in Rodenberg bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Des Königs Majestät haben zu genehmigen geruht, daß der Provinzial⸗Landtag der Provinz West⸗ preußen zum 10. März d. Is. nach der Stadt Danzig zu⸗ sammenberufen werde.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ nd 3 Medizinal⸗Angelegenheiten.
Den Oberlehrern Dr. Müller und Dr. Heidemann am Berlinischen Gymnasium zum grauen Kloster ist das Prä⸗ dikat „Professor“ beigelegt worden.
1 Bekanntmachung.
Für die in Femeehes der Prüfungsordnung vom 25. September 1878 (Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger Nr. 231 vom 1. Oktober 1878, Centralblatt der Unterrichtsverwaltung pro 1878 Seite 608) im laufenden Jahre hierselbst abzuhal⸗ tende Prüfung für Zeichenlehrerinnen an mehrklassigen Volks⸗ und an Mittelschulen habe ich Termin auf Montag, den 19. April d. J. und folgende Tage anberaumt.
Meldungen sind unter Beifügung der in den 88. 4 und 5 der Prüfungsordnung bezeichneten Schriftstücke und Zeich⸗ nungen spätestens vier Wochen vor dem angegebenen Termine bei mir anzubringen.
Berlin, den 27. Februar 1880. Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. Im Auftrage: Lucanus.
‚‚usftit⸗Ministeriumn.
Der mtsrigte Berndt in Meseritz ist als Landrichter an das Landgericht daselbst versetzt. Die nachgesuchte Dienstentlassung ist ertheilt: dem Land⸗
dem Amtsrichter
sind
dem
auf seinen Antra
Dienstreisen behörden zustehen. Amtsanwälte,
Reisekosten.
fassungen ob.
messerreglements der
reise mehr längerten Aufenthalt ausschließlich
sein, vielmehr das
gestützte Ermessen
jedem
müssen. Als Gründe
Betracht kommen.
§. 5 Nr. 7 der lich der Diäten.
gerichts⸗Rath Servatius in Saarbrücken mit Pension und
Düsseldorf, Coblenz, Schleswig.
den einzelnen Auseinander
Geschäftsorte können — au
berg, Gumbinnen, Dan
——
in Gammertingen behufs
zur allgemeinen Staatsverwaltung.
Der Landgerichts⸗Rath Schmidt in Berlin, der Land⸗ 81g3 Cramer in Duisburg, der Notar Lanser in M.⸗ Gladbach, der Rechtsanwalt Bischoff Rechtsanwalt Dr. Voigt und der Rechtsanwalt Dr. Ohlen⸗ schlager bei dem Ober⸗Landesgericht in Frankfurt a. M.
in Sonneberg, der
er Staatsanwalt Möller in Thorn ist in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht in Tilsit versetzt.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Deahna bei dem Landgericht in ningen der Gerichts⸗Assessor Dr. Wöhler bei dem Landgericht in Cassel, der Gerichts⸗Assessor Wagner bei dem Landgericht in Graudenz, der Gerichts⸗Assessor Hönmanns bei dem Land⸗ gericht in Hannover, der Ober⸗Appellationsgerichts⸗Sekretär z. D. Thiele in Celle bei dem Amtsgericht daselbst, der Z Dorn und der Gerichts⸗Assessor Rieß bei andgericht in Berlin I.
Der Rechtsanwalt Dr. Malß in Frankfurt a. M. ist
in der Liste der Rechtsanwälte des Ober⸗ Landesgerichts daselbst gelöscht.
einingen,
1
Allgemeine Verfügung vom 20. Februar 1880, be⸗ treffend die Tagegelder und Reisekosten der Amts⸗
anwälte.
dem Herrn Finanz⸗Minister, agegelder und Reisekosten nach denselben Sätzen zu gewähren sind, welche den Subalternbeamten der Lokal⸗
bundenes Amt im unmittelbare halten die ihnen nach diesem Amt zustehenden Tagegelder und
Auf Grund des §. 10 des Gesetzes vom 24. März 1873 (Gesetz⸗Samml. S. 122) bestimme ich im Einverstündnis
e mit
daß den Amtsanwälten bei
welche ein mit einem höheren Range ver⸗ n Staatsdienste bekleiden, er⸗
3
Berlin, den 20. Februar 1880. Der Justiz⸗Minister.
Friedberg.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen
und Forsten.
voß⸗
entscheidendes
läßt einen aus entnehmenden oder besonders zu erbringenden Nachweis, daß der Feldmesser die zwischen den Arbeitstagen liegenden Sonn⸗ seines Wohnorts habe zuhringen müssen, erforderlich erscheinen. Die Prüfung dieses Nachweises, welche nach §. 55 des Feld⸗
esetzten Auseinandersetzungsbehörde sine; und obliegt, wird für jeden einzelnen Fall zu bewirken
Nach den von der Königlichen Ober⸗Rechnungskammer mir gemachten Mittheilungen walten bezüglich des Anspruches 1 der Feldmesser und anderer Sachverständigen auf Entschädi⸗ gung für s. g. Liegetage während auswärtiger Geschäfte bei setzungsbehörden verschiedene Auf⸗ Zur Beseitigung der hervorgetretenen Zweifel eröffne ich den Auseinandersetzungsbehörden das Nachstehende.
1) Der Schlußsatz des zweiten Absatzes des §. 49 des Feldmesserreglements vom 2. März 1871, den zweiten Absatz der Nr. VI. 4. Januar 1877 aufgenommen ist, von dem Feldmesser außerhalb seines gebracht werden müssen“ tenden Umständen zu
welcher auch in des Ministerialreskripts vom „insoweit diese Tage Wohnorts haben zu⸗ den obwal⸗
oder Festtage außerhalb
ein. Da bestimmte Gründe zur Rechtfertigung der am Ge⸗ chäftsorte zugebrachten zwischenliegenden Sonn⸗ oder Festtage im §. 49 cit. nicht genannt sind, so wird dem Umstande, ob durch die Rückreise nach Hause und durch die wiederholte Zu⸗ oder weniger Kosten als durch den ver⸗ am Geschäftsorte Gewicht
erwachsen, ein nicht beizumessen
pflichtmäßige, auf bestimmte Gründe
der
einzelnen Falle zu zwischen den Arbeitstagen liegender Sonn⸗ oder Festtag von dem Feldmesser außerhalb des Wohnorts hat zugebracht werden
Auseinandersetzungsbehörde in entscheiden
haben, ob ein
für den verlängerten Aufenthalt am
ßer der Entfernung des letzteren vom Wohnorte des Feldmessers und dem hieraus sich ergeben⸗ den Kostenunterschiede — Arbeiten, die am Geschäftsorte vor⸗ zunehmen sind, die Verhältnisse der Jahreszeit und Witte⸗ rung, die Beschaffenheit der Wege und andere Umstände in Die auf eine derartige spezielle Prüfung gestützte Entscheidung der Auseinandersetzungsbehörde ist selbst⸗ redend der weiteren Prüfung der Königlichen Ober⸗Rechnung
Aufsichtsbehörde und der
skammer nicht entzogen.
2) Wesentlich gleiche Grundsätze gelten auch hinsichtlich der im Kostengesetze vom 24. Juni 1875 §. 13 Sachverständigen und der Kommissarien. Abs. 1 l. c. gedachten Sachverständigen und für die Kom⸗ missarien ist in der vorliegenden Beziehung der §. 10 l. c. maßgebend. Dort wird zwar ein besonderer Nachweis der Nothwendigkeit, die Liegetage außerhalb des Wohnortes zuzubringen, nicht ausdrücklich gefordert; indessen kann hier⸗ aus nicht eine Abweichung von dem allgemeinen Grundsatze gefolgert werden, daß der Vergütungsanspruch für die außer⸗ halb des Wohnorts zugebrachten Tage nicht lediglich davon abhängt, daß thatsächlich eine Abwesenheit vom Wohnorte stattgefunden hat. Vielmehr ist der Anspruch dadurch bedingt, daß die Abwesenheit auch nothwendig oder zweckmäßig gewesen ist. Dieser Grundsatz gilt sogar bezüglich der Ges chäfts⸗ tage und muß deshalb um so mehr die Geschäftstage unterbrechenden Liegekage. Eine entgegen⸗ stehende Bestimmung enthält der §. Juni 1875 hinsichtlich der Reisez osteninstruktion vom 16. Juni 1836 hinsicht⸗
Abs. 1 erwähnten Für die im §. 13
latz finden bezüglich der
10 des Gesetzes vom 24. ulagen ebensowenig als der
Die Königliche General⸗Kommission (Regierung) hat in Zukunst die vorstehenden Gesichtspunkte genau zu beachten und auch die Kommissarien und Vermessungsbeamten mit der er⸗ forderlichen Anweisung zu versehen. Berlin, den 20. Februar 1880.
Lucius.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
An sämmtliche 1““ Königliche General⸗Kommissionen (excl. zu Hannover) und an die Königlichen Regierungen zu Königs⸗
zig, Marienwerder, Cöln, Aachen Trier, Wi
8 8 7
Viesbad
Ministerium der zffentlichen Arbeiten.
Dem Major a. D. von Görne zu Hangelsberg bei Fürstenwalde ist die Erlaubniß zur Anfertigung der gene⸗ rellen Vorarbeiten für eine normalspurige Eisen⸗ bahn untergeordneter Bedeutung von Senften⸗ bees i. d. Niederlausitz nach Finsterwalde ertheilt worden.
8 8 Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund der 88. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird die im Druck von H. Zimmer u. Co. hierselbst erschienene nicht periodische ruck⸗ sozialdemokratischen Wahl⸗ von der terzeichneten La
schrift: „Statut des vereins zu Ostrowo“ behörde hierdurch verboten. Breslau, den 26. Februar 1800. — Königliche ö“ ö des Innern.
ack.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 22. Januar. v. Lücken, Hauptm. a. D., zuletzt Pr. Lt. im Gren. Regt. Nr. 89, die bei der Invaliden⸗ Abtheil. vakante etatsmäß. Pr. Lt. Stelle verliehen. — 21. Fe⸗ bruar. v. Queis, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 85, dem Regt., unter Beförderung zum überzähl. Major, aggregirt. v. Netz, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 85, zum Hauptm. und Comp. Chef, Filter, Pr. Lt. von demselben Regiment, zum überzähligen e Springborn, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., efördert. v. Groß, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 86, in das Inf. Regt. Nr. 85 versetzt. Herwarth v. Bittenfeld, Hauptm. und Comp. Chef im Gren. Regt. Nr. 109, dem Regt., unter Be⸗ förderung zum überzähl. Major, aggregirt. v. Schirach, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 109, zum Hauptm. und Comp. Chef, Frhr. von Zedlitz⸗Neukirch, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. be⸗ fördert. Neydecker, Hauptm. vom Füs. Regt. Nr. 40, von EEE1 Hauptmann vom Inf. Regt. Nr. 58, Adams,
auptmann vom Inf. Regt. Nr. 70, zu überzähl. Majors befördert. v. Kaisenberg, Major und Eecadr. Chef vom Ulan. Regt. Nr. 14, v. Rudorff, Major und Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 5, Bothe, Major und Escadr. Chef vom Ulan. Regt. Nr. 3, v. Müller, Major und Escadr. Chef vom Ulan. Regt. Nr. 13, ein Patent ihrer Charge verliehen. von der Decken, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 13, in das Drag. Regt. Nr. 9 versetzt. Frhr. Riedesel zu Eisenbach, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 23, zur Dienstleist. bei Sr. Kgl. Hoh dem Großherzog von Hessen und bei Rhein vom 1. März cr. ab auf 5 Monate kommandirt. Gehtmann, Major und Commandeur des Fuß⸗Art. Bats. Nr. 9, mit der Füh⸗ rung des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 1, unter Stellung à la suite dessel⸗ ben, beauftragt.
Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 24. Februar. Wendland, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 48, als Rittm. mit Pens. und sei⸗ ner bish. Unif. der Abschied bewilligt. 8
Nichtamtliches. Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 28. Februar. Se aje Kaiser und König besuchten gestern Nachmittag den Reichs kanzler Fürsten von Bismarck, welcher durch Unpäßlichkeit noch am Verlassen des Zimmers verhindert ist.
Heute nahmen Se. Majestät den Vortrag des Generals von Albedyll entgegen und empfingen den zum Wirklichen Geheimen Rath ernannten Ober⸗Reichs⸗Anwalt Dr. Freiherrn von Seckendorf.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin be⸗ suchte gestern die Volksküche in Charlottenburg und war in der Kaiserin⸗Augusta⸗Stiftung daselbst anwesend.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die ver⸗ einigten Ausschüsse desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen. 1
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des
Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— Ein Telegramm aus Olympia vom 22. d. Mts- meldet, daß dort ein Hydrastück, zu einer der Metopen des Zeustempels gehörig, gefunden worden ist, und daß man gleichzeitig einen archaischen Marmorkopf zu Tage gefördert hat, der zu einer Statue gehört, von welcher bisher nur der linke, ein Rundschild mit dem Relief des Phrixos auf dem
Widder tragende Arm, wiedergefunden war.
— Ein Beamter, welcher Gelder, die er in unmittel⸗ barem Zusammenhange mit einer Amtshandlung empfangen,
unterschlägt, ist nach einem Erkenntniß des Reichs⸗
gerichts, III. Strafsenats, vom 17. Dezember 1879, wegen Unterschlagung von Geldern in amtlicher Eigenschaft aus
§s. 350 des Strafgesetzbuches zu bestrafen, auch wenn er nicht zuständig gewesen, die Gelder in Empfang zu nehmen.
— Die Einnahmen der Post⸗ und sowie der Reichseisenbahn⸗Verwaltung ha
Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schlusse des Mo⸗ nats Januar 1880 (verglichen mit der Einnahme in dem⸗ selben Zeitraum des Vorjahres) betragen: Post⸗ und Tele⸗
graphen⸗Verwaltung 109 218 030 ℳ (+ 3 674 897 ℳ), —
Reichseisenbahn⸗Verwaltung 30 674 700 ℳ (— 86 581 ℳ).
— Nach Nachrichten aus Hamburg werden von ver⸗ schiedenen Seiten Nachfragen und Verhandlungen wegen Ver⸗ frachtung der deuts Melbourne gepflogen. Dem gegenüber ist darauf weisen, daß bisher eine Entscheidung über die Ueberführung dieser Güter von der zuständigen Reichsbehörde noch nicht ge⸗ troffen und insbesondere keinem Unternehmer ein dahin gehen⸗ der Auftrag ertheilt ist.
— Die Zurückweisung eines in einem Strafverfahren gestellten Beweisantrages muß nach §8. 227, 243, 2 und
273 der Reichs⸗Strafprozeßordnung durch einen im Sitzungs⸗
der Geschäftsordnung,
en für die
en Ausstellungsgüter nach
8 8* 1
1“
protokolle beurkundeten Gerichtsbeschluß erfolgen. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, II. Straf⸗ senat, durch Erkenntniß vom 16. Dezember 1879 aus⸗ gesprochen, daß dieser gesetzlich vorgeschriebene Gerichtsbeschluß durch die Begründung des demnächst ergehenden Urtheils nicht ersetzt werden kann.
— Der Disziplinarhof für nichtrichterliche Beamte trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Nachdem am 26. d. Mts. die Schlußbesichtigung der zur Central⸗Turnanstalt kommandirten Offiziere statt⸗ gefunden hat, werden dieselben am 1. nächsten Monats zu ihren resp. Truppentheilen zurückkehren.
— Der General⸗Lieutenant von Cranach, Gouverneur von Cöln, ist nach beendetem Urlaub nach Cöln zurückgekehrt.
Bayern. Augsburg, 28. Februar. (W. T. B.) Die „Allgemeine Zeitung“ veröffentlicht ein Handschreiben Sr. 6 des Königs an den Kriegs⸗Minister, General von Maillinger, wodurch derselbe in den schmeichelhaftesten “ zum Inhaber des 9. Infanterie⸗Regiments er⸗ nannt wird.
8
¶OKesterreich⸗Ungarn. Wien, 27. Februar. (W. T. B.) Die Versammlung der Klub⸗Obmänner des Unter⸗ hauses, welcher auch die Minister Baron Taaffe und von Kriegsau beiwohnten, hat beschlossen, die Budgetdebatte erst nach den Osterferien, welche vom 20. März bis zum 2. April währen sollen, zu beginnen, und bis dahin die übri⸗ gen Vorlagen, ausgenommen das Gesetz über die Militärtaxe, zu erledigen. Die Session der Landtage ist spätestens für Ende Mai, die Delegations⸗Session für den Herbst in Aussicht genommen. — Die „Polit. Corr.“ meldet: Aus Konstantinopel: Der griechische Kommissar Condouriotis hat den Em⸗ pfang der zwei letzten türkischen Memoranden mit dem Bemerken bestätigt, daß er dieselben seiner Regierung 8 Beurtheilung unterbreitet habe. Irgend einen Zeitpunkt ür den Wiederzusammentritt der griechisch⸗türkischen Kommis⸗ sion hat Condouriotis nicht angegeben. — Aus Belgrad: Der Unterhändler Serbiens in der Eisenbahnfrage, Maric, kehrt morgen in Begleitung des Ingenieurs Vschetetschka nach Wien zurück.
Großbritannien und Irland. bruar. (W. T. B.) Die „Times“ bespricht die Er⸗ nennung des Grafen Loris⸗Melikoff zum Chef der Erekutivkommission und schreibt: Welches auch immer die Ursachen der politischen Unzufriedenheit in Rußland sein mögen, so abe doch ein Theil derselben eine Form an⸗ genommen, welche die Schranken der Civilisation überschreite und unter allen Umständen erdrückt werden müsse. Das öffentliche und soziale Leben könnte unter solchen Bedrohungen durch einen geheimen, gewissenlosen Feind nicht weiter be⸗ stehen. Nicht nur der Kaiser, sondern die ganze Gesellschaft des Reichs erscheine untergraben und gefährdet. Es sei daher ganz am Platze, daß der Kaiser den Stier bei den Hörnern fasse und vor Allem auf die Ausbrennung der politischen Eiterbeule bedacht sei.
— Das Unterhaus setzte in seiner gestrigen Sitzung die Debatte über die Resolution, betreffend die Abänderung behufs W der Ob⸗ struktion fort und vertagte die Weiterberathung sch ießlich auf Antrag des Schatzkanzlers Northeote auf heute.
Frankreich. Paris, 27. Februar. (W. T. B.) Der Senat setzte heute die Berathung des Ferry'schen G esetzentwurfs
London, 28. Fe⸗
fort. Jules Simon bekämpfte den Gesetzentwurf als einen frevel⸗
haften Eingriff in die Gewissens⸗ und “ und rotestirte im Namen seines politischen Glaubens ekenntnisses ls Republikaner gegen den Angriff auf die Freiheit der Väter und der Familie. Man dürfe nicht vergessen, daß man in dem Lande des allgemeinen Stimmrechts lebe, das leicht auf die Republik verzichten könne, wenn diese Republik sich von der Freiheit entfernen sollte. Die Generaldiskussion über den Gesetzentwurf wurde hierauf geschlossen.
Italien. Rom, 27. Februar. (W. T. B.) In dem heutigen Konsistorium überreichte der Papst den Kar⸗ dinälen Fürstenberg, Ferreira, Meglia, Cattani und San⸗ guigni den Kardinalshut und ernannte 15 Bis chöfe für Italien, 19 in partibus infidelium, 8 für Frankreich, 1 für die Schweiz, 5 für Amerika und 3 für Oesterreich. Der Papst übergab sodann den obengenannten Kardinälen den Kardinalsring und verlieh ihnen ihre resp. Kardinalstitel. Nach stattgefundener Investitur wurden dieselben von dem Papst in Privataudienz empfangen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 27. Februar.
W. T. B.) Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Großfürsten lichael, Vater und Sohn, sowie die Großfürstin Olga sind aus Tiflis hier eingetroffen.
Amerika. Washington, 25. Februar. (Allg. Corr.) Der Senat hat die Resolution, welche den Abschluß eines auf Gegenseitigkeit begründeten Handelsvertrages mit Fra nkreich befürwortet, auf unbestimmte Zeit ad acta gelegt. 1—
„Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“e, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungesachen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. — Zoll⸗ und Steuerwesen: Uebersicht über Rübenzuckersteuer, eeg. Zucker⸗Ein⸗ und ⸗Ausfuhr für Januar 1880; — Einfuhr von Getreide, Oelsaaten und Mehl, sowie Bau⸗ und Nurholz aus Rußland, Oesterreich⸗Ungarn und den PVrreinigten Staaten von Amerika während des Monats Januar 1880: — Be⸗ stellung eines Stations⸗Controleurs; — Befugnisse von Zoll⸗ und Steuerstellen. — Marine und Schiffahrt: Erscheinen der Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs⸗ und Handelsmarine für 1880; — Uebersicht über die Zahl der Entscheidungen des Ober⸗Seeamts und der Seeämter im Jahre 1879; — Ertheilung von Flaggen⸗ attesten; — Beginn von Seeschiffer⸗ und Seesteuermanns⸗Prüfungen. — Finanzwesen: Einnahmen der Post⸗ und Telegraphen⸗, sowie der Reichs⸗Eisenbahnverwaltung bis Ende Januar 1880. — Konsulat⸗ wesen: Ernennungen. .
Nr. 9 des „Justiz⸗Ministerial⸗Blatts“ har folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 19. Februar 1880, betreffend die Behandlung der von den Stempelfiskalen erhobenen Bemerkungen in Bezug auf den Ansatz der mit den Gerichtskosten zu erhebenden Stempelbeträge. — Allgemeine Verfügung vom 20. Februar 1880 betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Amtsanwälte.
Statistische Nachrichten.
„Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Unters uchung von Seeunfällen vom 27. Juli 1877, haben die Seeämter des Reichs im Jahre 1879, Entscheidungen abgegeben: Königsberg 6, Danzig 5, Stettin 16, Stralsund 29, Rostock 11, Lübeck 3, Flensburg 7, Tönning 9, Hamburg 40, Bremerhaven 14, Brake 14, Emden 28. Insgesammt 182. Gegen 15 Entscheidungen der Seeämter ist Be⸗ schwerde eingelegt worden und hat das Kaiserliche Ober⸗See⸗ amt 9 Entscheidungen bestätigt und 6 Entscheidungen abgeändert.
— Die vorläufige Uebersicht des Betrages der festgestellten Tabaksteuer im deutschen Zollgebiet für das Erntejahr 1879/80 ergiebt als Gesammtsumme 1177 676 ℳ gegen 1 241 707 ℳ im Vorjahre. An dem Minderbetrag von 64 031 ℳ betheiligen sich alle Tabak bauenden Distrikte mit Ausnahme von Elsaß⸗Lothringen, Hannover, Posen, Westpreußen, Mecklenburg und Württemberg, “ gegen das vorige Erntejahr kleine hehrdtanab en auf⸗ weisen.
„— Nach der vorläufigen Uebersicht über die Ergebnisse der Rübenzuckerfabrikation (im Dezemberheft 1879 des Kaiserl. statistischen Amts) sind in der laufenden Kampagne 327 Zucker⸗ fabriken im Betrieb, gegen 324 der Vorkampagne. An Rüben werden im Laufe der jetzige Kampagne voraussichtlich verarbeitet werden 96 957 928 Ctr., gegen 92 574 953 Ctr., welche in der Vor⸗ kampagne verwendet wurden.
— Das neueste Heft (Nr. 10, 11, 12 des Bandes VIII.) des Korrespondenzblatts des Niederrheinischen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege (Redaktion Dr. Lendt, Cöln 1879), enthält einen interessanten Aufsatz über die Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse der Stadt Berlin in den Jahr en 1861— 1878, nach den amtlichen Quellen von Dr. phil. Jos. Petersen in Berlin bearbeitet. Nach den in diesem Aufsatz enthaltenen Tabellen hat die Zunahme der Geborenen und Gestor⸗ benen in den Jahren 1861 —1878 mit der steigenden Bewohnerzahl ziem⸗ lich gleichen Schritt gehalten. Die Geburtsziffer, welche im Durchschnitt 1861 —1878 41,31 proMille betrug, ist gegen den Durchschnitt 1843 — 1860 (34,92 pro Mille) erheblich G Ein Herabgehen trat inner⸗ halb der Berichtsperiode nur in dem Nothjahre 1847 (von 34,20 auf 31,85 pro Mille), im Jahre 1848 (von 31,85 auf 31,78 pro Mille), und in einigen anderen Jahren, ganz besonders im Kriegsjahre 1871 (von 41,45 auf 36,35 pro Mille) ein. Auf 1000 weibliche Personen im Alter von 15—50 Jahre kamen in den Jahren 1867 und 1868 142,5, 1871 und 1872 151, 1875 und 1876 141,5 Ge⸗ borne, auf 1000 verheirathete Frauen 258,9 bezw. 253,9 und 256,8, auf 1000 unverehelichte weibliche Personen 39,5 bezw. 41,55 und 35,4 Geburten. Die allgemeine Sterbe⸗ ziffer betrug 1843 — 1860 25,61 pro Mille der Einwohner, 1861— 1878 30,61 und erreicht nur in einzelnen Jahren durch besondere Veranlassung eine abnorme Höhe (1866 wegen der Pocken 42,32, 1870 wegen der Cholera 41,45 pro Mille, 1875 46,15, 1876 47,30 pro Mille). Einen sehr wesentlichen Antheil an der Sterblichkeit hat die Kindersterblichkeit, die sehr erheblich zugenommen hat; es waren im 1843 unter 100 Gestorbenen 27,46, im Jahre 1878 42,95 Kinder im ersten Lebensjahre und es kamen auf 100 Lebend⸗ geborene im Jahre 1843 20,73, 1878 29,83 im ersten Lebensjahre Gestorbene. Eigenthümlicherweise ist die Kindersterblichkeit in den benachbarten Kreisen Teltow und Nieder⸗Barnim noch größer; im erstgenannten Kreise waren im Jahre 1861 von 100 Gestorbenen 41,19, im Jahre 1877 44,93 Kinder im ersten Lebensjahre, im Niederbarnimschen Kreise 39,73 bezw. 46,32. Das Bild der Kinder⸗ sterblichkeit gestaltete sich aber wesentlich anders, wenn dieselbe nach Monaten berechnet; es fallen dann z. B. im Jahre 1878 von den gestorbenen Kindern allein 69,8 % auf die ersten 6 Lebensmonate, 23,3 % all ein auf den ersten Monat. Nach den im Jahre 1878 er⸗ mittelten Daten hatten 46,3 % der im ersten Lebensjahre verstorbenen Kinder künstliche Nahrung empfangen, mit Muttermilch waren 20,7 %, mit Ammenmilch 21,5 %¾, mit gemischter Nahrung 22,5 % der verstorbenen Kinder ernährt worden. Sehr forgfältig gearbeitete Tabellen weisen nach, daß die Schwankungen in der Zu⸗ und Abnahme der monatlichen Todtenzahl beständig durch das Stei⸗ gen und Sinken der Kindersterblichkeit bedingt wird. Was die betrifft. so starben in den Jahren 1869 — 1878 von 1000 Lebenden 8,03 an organischen Krankheiten der Respirations⸗ organe, 5,87 an solchen Krankheiten der Verdauungsorgane, 5,57 an Störungen der „Entwickelung und Ernährung, 5,23 an organi⸗ schen Krankheiten des Nervensystens und der Sinnes⸗ organe, 4,94 an Infektionskrankheiten, 0,67 an organi⸗ schen Krankheiten des Gefäßsystems u. f. w. In den Jahren 1861—1878 starben von 1000 Lebenden an Diarrhoe und Brechdurchfall 5,01, Lungenschwindsucht 3,39, Lungen⸗ und Brustfell⸗ entzündung 1,64, Diphteritis und Bräune 1,39 u. s. w. Schließlich weist der Verfasser aus den statistischen Daten von 1870 bis 1878 nach, daß auch in Berlin, wie nach Pettenkofers Beobachtungen in München, der Typhus, der im Durchschnitt der Jahre 1861 —1878 jährlich 0,82 pro Mille der Lebenden dahinrafft, ein ätiologischer Faktor dieser Krankheit ist, indem das Sinken des Grundwassers die Zunahme der Krankheit zur Folge hat.
— (Mitth. der öffentl. F. V. Anst.) Zufolge statistischen Be⸗ richts der Pariser Polizei⸗Präfektur sind im Jahre 1878 in Paris 2744 Brandfälle vorgekommen, worunter 1830 Kaminbrände und 914 größere Brände. Die größte Zahl der Fälle kommt auf die Wintermonate, der Monat Dezember weist 415, der Januar 460, der Juli nur 99, der Mai 105, der Juni 108 Fälle auf. Bei 2528 Brandfällen kam die Feuerwehr in Thätigkeit, in 216 Fällen wurde sie nicht requirirt. Die Brandursachen wurden nur in 178 Fällen er⸗ mittelt, bei 2345 Bränden vermuthet man Fahrlässigkeit, bei 201 Bränden bauliche Mängel. Absichtliche Brandstiftung scheint in keinem einzigen Falle vorzuliegen.
Der durch die 2744 Brände verursachte Schaden wird auf an⸗ nähernd 4 614 792 Fr. geschätzt, wovon auf den Monat Juli 1 770 155, auf den März nur 62 025 Fr. entfallen. Von den 914 brandbeschädigten Gebäuden (ohne die Kaminbrände) waren 813 ver⸗ sichert, 101 nicht versichert (Journal des Assurances).
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die Apotheken⸗Gesetzgebung des Deutschen Reiches und der Einzelstaaten auf der Grundlage der allge⸗ meinen politischen, Handels⸗ und Gewerbegesetzgebung dargestellt von Dr. N. Böttger, Redacteur an der „Pharmaceutischen Zeitung“, Berlin, Julius Springer, 1880. — Die vorhandenen, zum Theil treff⸗ lichen Kompendien über die Medizinalgesetzgebung reichen, da sie mehr für Aerzte als für Apotheker geschrieben sind, nach des Ver⸗ fassers sachverständigem Urtheil für den Apotheker nicht aus, da dessen ge⸗ werbliche und bürgerliche Rechte und Pflichten durch manche andere Gesetze fast noch mehr bestimmt werden, als durch die medizinal⸗ polizeilichen. Der Verfasser hat sich in diesem Werke die Aufgabe gestellt, die Rechte und Pflichten des Apothekers in allen ihren Be⸗ ziehungen mit Berücksichtigung der ganzen Handels⸗ und Gewerbegesetz⸗ gebung klar zu stellen. Die Schwierigkeiten einer solchen, die gesammte deutsche Apothekengesetzgebung umfassenden Arbeit sind sehr große, da diese Gesetzgebung im Reiche nur erst theilweis eine einheitliche und in wesentlichen Punkten noch durch einige zwanzig Spezial⸗ Apothekerordnungen, die zum Theil durch die Reichsgesetzgebung wieder modifizirt sind, bestimmt ist. Der durch die langjährige Redaktion der „Pharmaceutischen Zeitung“ mit den einschlagenden Verhältnissen vertraute Verfasser hat sich aber durch diese Schwierig⸗ keiten nicht zurückhalten lassen und dieselben, so weit dies überhaupt möglich ist, überwunden. Er hat in zweckmäßiger Weise das reichs⸗ gesetzliche Material ganz von den spezifischen Apothekerordnungen getrennt; jenes nimmt den ersten, bereits erschienenen Band des Werks ein, das andere einem zweiten Bande vorbehalten. Je mehr die einheitliche Gehsehaebun auf diesem Gebiete vorschreitet, desto stärker wird bei späteren Auflagen der erste und desto schwächer der zweite Band werden und hoffent⸗
lich wird der jetzt nicht zu vermeidende Uebelstand, daß die Gesetz⸗
ebung jedes Staats auf zwei Bände vertheilt ist, bald ganz ver⸗ svwinchen. Der erste Band enthält zunächst einen Auszug aus der Verfassungsurkunde des Deutschen Reichs, dann die Be⸗ stimmungen über den Gewerbebetrieb (Gewerbeordnung und alle landesgesetzlichen Ausführungsverordnungen), über Pandelsrecht, Strafrecht und gerichtliches Verfahren, Maß⸗ und Ge⸗ wichtswesen, Schut des geistigen Eigenthums, Medizinal⸗ und Veterinärpolizei (Armenwesen). Militärapothekenwesen, Verkehrs⸗ wesen, Zoll⸗ und Steuergesetzgebung. Aus dieser kurzen Uebersicht des Inhalts ergeben sich die weiten Grenzen, die sich der Verfasser für seine Aufgabe gestellt hat und wie derselbe bestrebt gewesen ist, den Apothekern in allen ihren gewerblichen Verhältnissen mit Rath zur Seite zu treten. Die Zuverlässigkeit des letzteren ist dadurch ge⸗ sichert, daß die Gesetze, die dazu erlassenen Ausführungsverord⸗ nungen u. s. w. in ihrem Wortlaut wiedergegeben sind, doch hat der Verfasser auch ausführliche Erläuterungen nach gerichtlichen Entscheiduagen, Verwaltungsbescheiden und aus seiner eigenen Er⸗ fahrung hinzugefügt. Vermittelst der beigefügten, sorgfältig gearbei⸗ teten Register kann man sich leicht in dem reichen Stoff, den das Werk enthält, orientiren. Das Erscheinen des zweiten Bandes, welcher außer der Landesgesetzgebung auch noch die Reichsgesetzgebung durch Nachträge vervollständigen soll, ist zum Herbst dieses Jahres in Aussicht gestellt.
— Von dem Prachtlieferungswerk „Unser Vaterland“ (Stuttgart, Gebr. Kröner) liegt das 47. Heft vor, welches die Schil⸗ derung der bayerischen Alpen einleitet. Die reiche illustrative Aus⸗ stattung des von Herman von Schmid verfaßten Textes haben J. Wopfner, G. Cloß, J. G. Steffan, L. Höfer, Fr. Voltz und R. Püttner besorgt. An gröͤßeren Holzschnittansichten in bekannter Vollendung liegen dem Heft bei die Blätter: „Auf dem Chiemsee und „Der Starnberger See von Feldafing aus“, von J. Wopfner. — Da es sicher in dem Wunsche der großen Mehrzahl der Sub⸗ skribenten des Werkes liegt, den vollendeten 2. und 3. Band, „Tirol und Vorarlberg“ und „Steiermark und Kärnten“, auch auf eine ge⸗ schmack⸗ und stilvolle, dem inneren Werthe entsprechende Weise bin⸗ den zu lassen, so hat die Verlagshandlung eine von dem Architekten Adolf Schill komponirte und aufs Reichste mittelst besonders hierzu gravirter Metallstempel in farbiger Leinwand mit Schwarz⸗ und Golddruck ausgeführte Prachtdecke (in roth oder olivengrün) her⸗ stellen lassen, welche zu dem verhältnißmäßig billigen Preise von 5 ℳ von denselben Buchhandlungen geliefert wird, die das Werk selbst besorgten. “
— Nach dem von der Direktion des Kö niglich schwedischen nautisch⸗meteorologischen Bureaus für das Jahr 1879 erstatteten Berichte sind gegenwärtig 17 Stationen eingerichtet, auf denen meteorologische Observationen ausgeführt werden, nämlich: Bjuröklubb, Halmögadd, Storjungfrun, Understen, Svenska Högarne, Landsort, Gotska Sandön, Oelands Nordspite, Hoborg, Kungsholms Festung, Ystad, Falsterbo, Kullen, Varberg, Vinga,
allö und Väderöbod. Für die Anstellung von hpdrographischen
bservationen bei den schwedischen Leuchtfeuer⸗ und Lootsenstationen ist eine neue Instruktion ausgefertigt worden; solche Observationen, umfassend die Temperatur und das specifische Gewicht des Wassers in verschiedenen Tiefen, werden gegenwärtig angestellt: bei Bjurö⸗ klubb, auf dem Leuchtfeuerschiffe „Sydostbrotten“, bei Bremö, Lands⸗ ort, Ystad und Väderöbod; dagegen werden bei Wisby, Varberg und Vinga nur Beobachtungen der Oberfläche des Wassers registrirt. Zur Vertheilung an Schiffskapitäne, welche nach entfernteren Meeren segeln, sind auf Staatskosten 25 Satz Instrumente zur Anstellung von meteorologischen Observationen angeschafft worden. 3
Paris, 26. Februar. (Fr. C.) Die Académie frangaise wählte heute nach vier Wahlgängen mit 18 Stimmen Hrn. Maxime du Camp zum Nachfolger Saint René Taillandiers und im zweiten Wahlgange mit 19 Stimmen Hrn. Eugen Labiche zum Nachfolger Sylvestre de Sacy's. ““
Gewerbe und Handel.
In der gestrigen ordentlichen Generalversammlung der hie⸗ sigen Speicher⸗Aktiengesellschaft wurde der Rechnungs⸗ abschluß für das abgelaufene Jahr genehmigt und die Dividende auf 7 ½ % festgesetzt. 8
— Der Aufsichtsrath der Königsberger Vereinsbank bnt 22 Dividende per 1879 auf 5 % (gegen 6 % im Vorjahr) fest⸗ gesetzt.
— Nach Beschluß des Aufsichtsraths der Braunschweigi⸗ schen Creditanstalt werden von dem Reingewinne des abge⸗ — Geschäftsjahres 16 ℳ per Aktie (= 5 ⁄ %) als Dividende vertheilt.
München, 27. Februar. (W. T. B.) Der Finanz⸗Minister hat eine Schatzschein⸗Anleihe im Betrage von 12 Millioonen mMarf mit dem Bankhause Bloch & Comp. in Nürnberg abge⸗ chlossen.
Dresden, 27. Februar. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Sächsischen Bank beschloß in seiner heutigen Sitzung, der auf den 22. k. M. einberufenen Generalversammlung für das Rech⸗ nungsjahr eine Dividende von 6 % vorzuschlagen.
Wien, 27. Februar. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach er⸗ zielte die Wiener Unionbank im vorigen Jahre ein Erträgniß von circa 14¼⁄0⁰ Mill. Fl. Nach Abrechnung der Zinsen von 5 %. bleiben 650 000 Fl. zur Disposition der Aktionäre; die Verwaltung ist noch nicht einig, ob 1 Fl. als Superdividende vertheilt oder der ganze Reingewinn zu Abschreibungen und zur Stärkung des Reserve⸗ fonds verwendet werden soll. Die Angebote wegen Verkaufs der Aktien des Kohlenindustrievereins sind von der Unionbank vorläufig abgelehnt worden.
Berlin, 28. Februar 1880. 8
Wentzel Fami ten⸗ Entwürfe zu Prachtgefäßen in Silber und Gold. Photolithographische Nachbildungen von Kanten⸗ seter und Haas in Nürnberg, Berlin, Verlag von Paul Bette.
Der Name des berühmtesten deutschen Goldschmieds, des Nürn⸗ bergers Wentzel Jamitzer, ist im Laufe der Jahre fast in ähnlicher Weise wie der seines Florentiner Kunstgenossen Benvenuto Cellini zu einem ziemlich unklaren Kollektivbegriff geworden. Schon der Umstand, daß gerade sein Name in der Tradition am lebendigsten erhalten war, genügte dazu, ihm ohne zutreffende Vorstellung von dem eigentlich Charakteristischen seiner Kunstweise eine Reihe sehr “ in dieser oder jener Hinsicht bemerkens werther Arbeiten zuzuschreiben, und ungenaue und einseitige Nach⸗ richten, die gewisse zufällige Eigenschaften einzelner Werke als für den Meister in erster Linie bezeichnend erscheinen ließen, thaten das Uebrige, um die Verwirrung noch größer zu machen. Erst die neuere kritische Forschung hat hierin Wandel zu schaffen, das Echte von dem Falschen zu sondern, das Vergessene von neuem ans Licht zu ziehen und die verstreuten Einzelzüge wieder zu einem bestimmteren Gesammtbilde zusammenzufügen begonnen. Um diese mühsame Arbeit aber, die zu den für eine erschöpfende Ge⸗ schichte der deutschen Renaissance grundlegenden gehört, hat sich der durch eingehende Spezialuntersuchungen mit den älteren Kunst⸗ zuständen Nürnbergs genau vertraute Herausgeber der obengenannten neuesten und ersten umfassenderen Publikation über Jamitzer in her⸗ vorragendem Maße verdient gemacht.
Nachdem der im Berliner Kabinet befindliche, mit dem vollen Namen und der Jahreszahl 1551 bezeichnete seltene Kupferstich, die Darstellung eines triumphbogenartigen Aufbaues in vornehmen, auch in ausgeführten Arbeiten des Künstlers wiederkehrenden Renaissance⸗ formen, die Streitfrage, ob Wentzel Jamitzer selber in Kupfer ge⸗ stochen habe, in bejahendem Sinne entschieden batte, vindizirte ihm Bergau bereits vor einigen Jahren auf Grund ihrer Uebereinstim⸗ mung den mit Monogramm und Jahreszahl versehenen Hand⸗
erausgegeben von R. Bergau.