1880 / 53 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

8 8 16“ 1 gewesen seien, auf Deutschlands Schwäche zu zielen. Wie das

Schicksal sich gestalten werde, könne Niemand wissen. Er be⸗ dauere, daß der Reichskanzler nicht hier sei, mit wenigen Worten glaube er, würde derselbe dem Reichstage mehr be⸗ weisen als die längsten hier gehaltenen Reden. Aber ein Staatsmann, den ganz Europa sich erwählt habe, um das Friedenswerk zu vollbringen, dem alle Staaten und Völker Dank schuldeten für seine Förderung des Friedens, welcher

o oft gezeigt habe, wie sehr er den e. liebe, der ver⸗ diene wohl, daß der Reichstag ihm das Vertrauen schenke, welches er fordere. Und wenn der Reichskanzler mit dieser Vorlage vor das Haus trete, wenn derselbe diese Forderung ür unbedingt nöthig halte zur Aufrechthaltung des Friedens, dann dürfe man sie ihm nicht versagen. Die Thatsachen,

jie den Reichskanzler zu dieser Vorlage geführt hätten, lägen

or aller Augen; nämlich, daß die beiden Nachbarstaaten, welche nach ihrer Lage vor jedem Angriff am gesichertsten seien, fort und fort ihre Heeresstärke vermehrten, daß an der Seine wie an der Newa er wolle den gelindesten Ausdruck gebrauchen Parteien beständen, die Todeshaß gegen Deutsch⸗ land im Herzen hegten und endlich, daß in beiden Staaten die Kämpfe der Parteien schlechterdings unberechenbar seien. Wer könne sagen, welche Partei heute übers Jahr in St. Petersburg und in Paris regiere, darum gelte hier die ein⸗ ache Regel, die keinen der Nachbarn Deutschlands verletzen könne, daß Deutschland im Frieden sein gutes Schwert zu schlei⸗ fen habe. Er wolle die Frage nicht erörtern, ob man die Mann⸗ schaften, wenn die heilsame Hoffnung auf Verkürzung des dritten Jahres fehle, noch weit genug könne in ihrer technischen Ausbildung, ob die Friedensbataillone bei einer zweijährigen Dienstzeit, wenn sie zur Hälfte aus Rekruten beständen. Uebungen anstellen könnten, die etwas mehr seien als Schein und Spiegelfechtereien. Gegenüber den akademischen Betrach⸗ tungen des Abg. Richter verweise er auf die Verfassung. Vorläufig sei die dreijährige Dienstzeit in Deutschland Rechtens und da man auf den Bänken des Bundesraths, wie ihm scheine, gar keine Neigung zu einer Verfassungsänderung habe, so seien alle Ausführungen dieser Art vorläufig in den Wind gesprochen. Er habe 1874 das eiserne Militärbudget verthei⸗ digt, er habe den Bestand des Heeres gesetzlich feststellen und es nur verändern wollen, wenn das vom Reichs⸗ tage oder Bundesrathe außerordentlich verlangt würde. Er erkenne jetzt das von der Majorität angenommene System des Septenats an, verlange dasselbe aber von jenen, denen auch das Septenat zu hart gewesen sei. Eine häufige Wiederholung der heutigen Debatten würde auf das Ausland nicht beruhigend wirken und feste stetige Ordnung

stärke auf eine längere Reihe v Jahren nicht erreicht wer⸗ den. Die Vermehrung der Linienarmee, welche die Vorlage vorschlage, wolle doch nur das Heer in den gleichen Prozent⸗ satz zur Bevölkerung bringen, wie es 1874 gestanden habe. Fünf Jahre hindurch sei seitdem dieser Prozentsatz immer ge⸗ sunken, das könne aber Angesichts der steigenden Militärmacht der Nachbarn nicht so weiter gehen. Ferner wolle der Kriegs⸗ Minister und dafür sage er demselben seinen Dank die Streitkräfte Deutschlands für den Kriegsfall wesentlich, in etwa 3 Jahren um 200 000 Mann, durch eine Maßregel vermehren, die finanziell und wirthschaftlich verhältnißmäßig sehr geringe Opfer fordere. Wenn die Ersatzreserve auf 20 Wochen im Jahre einmal durchschnittlich zu Uebungen berufen werde, so erfülle man damit nur eine Pflicht der Gerechtigkeit und er könne gar nicht begreifen, wie die Herren von der Fortschrittspartei, die immer mit solcher Emphase von Rechtsgleichheit zu reden pflegten, diesen in der Vorlage enthaltenen demokratischen Gedanken gar nicht erkannt hätten. Es sei eine gehässige Ausnahme vom gemeinen Recht, wenn 38 000 Mann kriegstüchtiger unentbehrlicher Mann⸗ schaften im Jahre thatsächlich ihrer Waffenpflicht entbunden würden. Die Vorlage rechne mit sehr niedrigen Ziffern, sie fasse den Begriff der Tauglichkeit offenbar sehr eng. Nach seiner Kenntniß des bürgerlichen Lebens sei die Zahl der voll⸗ ständig zum Kriegsdienst Tauglichen bis auf kleine körperliche Unschönheiten viel größer als 38 000 pro Jahr. Deutschland sei von dem Ideale der allgemeinen Wehrpflicht noch sehr weit entfernt, aber die Vorlage mache maßvoll und in einer das Volk nicht allzu drückenden Weise einen Schritt vorwärts nach dem Ideal. Dasselbe gelte schließlich von der dritten Maßregel, die spätere Ent⸗ lassung der im Herbst eingetretenen Reservisten und Land⸗ wehrmänner. Hierdurch würden diese Mannschaften in ge⸗ rechter Weise den im Sommer eingetretenen gleichgestellt und im Fall eines Winterfeldzuges werde dadurch das Heer doch erheblich verstärkt werden. In jeder Hinsicht könne er dem Grundgedanken der Vorlage zustimmen und wünsche nach der Kommissionsberathung eine möglichst einstimmige Annahme derselben, damit das mißtrauisch und gespannt auf Deutsch⸗ land blickende Ausland wisse, daß Deutschland in Fragen der nationalen Macht keine tiefgehenden Parteispaltungen kenne. In Frankreich kämpften 1875 die Parteien über tausend mal ernstere Fragen, als Deutschland über die Grundlagen der Versassung, ob Republik oder Monarchie, und trotzdem hätten ohne irgend welche Gefahr vom Auslande die Parteien ein⸗ stimmig die Vermehrung des Heeres nahezu um das Doppelte beschlossen. Diesen Patriotismus müsse man bei den deutschen

wie vor 6 Jahren zeigen, daß derselbe wie die Nation zu glorreichen Heere stehe, welches die Deutschen liebten und auf dessen Thaten sie stolz seien, weil es Deutschland aus tausend⸗ jähriger Zerrissenheit wieder zum Volksthum emporgehoben habe. Im Jahre 1874 hätten die Abgeordneten, welche gegen das Septennat gestimmt hätten, die gegen sie anstürmende Volksbewegung in ihrer Bedeutung herabzusetzen versucht, ob⸗ wohl sie sonst stets begeistert von der allein wahrhaften Mei⸗ nung des souveränen Volks zu sprechen pflegten. Die nach⸗ folgenden Wahlen hätten bewiesen, daß die Majorität des Volkes hinter denen gestanden habe, die die Stärke des deutschen Heeres beschlossen hätten. Dieselbe Stimmung herrsche auch heute noch im Volke. Die Nation erwarte vom Reichs⸗ tage, daß er dafür sorge, Deutschlands Schwert scharf zu er⸗ halten. Deutschland bedrohe Niemanden, aber die Nachbarn sollten wissen, daß, wenn sie die Grundpfeiler des neuen euro⸗ päischen Gleichgewichts anzutasten wagen sollten, sie es mit einem waffengewohnten, starken und einigen Volke zu thun ätten.

Ein Vertagungsantrag wurde angenommen.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte persönlich, daß er er⸗ klärt habe, vom Standpunkte der allgemeinen Gleichheit und Gerechtigkeit ließe sich nichts gegen eine Ausbildung der Er⸗ satzreserve einwenden; übrigens habe er nicht von „dem Hüogtlger⸗ sondern von „den Historikern“ der preußischen Jahrbücher gesprochen. Nicht Kriegsformationen habe er ver⸗ glichen oder die Friedenspräsenz Frankreichs von 1871 und jetzt (darin habe auch Graf von Moltke ihn mißverstanden), sondern er habe es als eine Erfindung der preußischen Jahr⸗ bücher bezeichnet, daß Frankreich seit dem Cadresgesetz von 1875 seine Friedenspräsenz um 144 000 Mann erhöht habe. Er habe angeführt, daß Graf Moltke selbst 1874 die französische WW mit 471 000 Mann angegeben habe, während ie heute 497 000 Mann betrage. Diese Zahl habe Graf Moltke für richtig erklärt und beide Zahlen bestätigten, daß nicht der Artikel der „Jahrbücher“ glänzend gerechtfertigt sei, sondern bei diesem Punkt auf purer Erfindung beruhe.

Der Abg. Dr. von Treitschke betonte, er könne nicht konstatiren, ob der Abg. Richter von „dem Historiker“ oder „den Historikern“ gesprochen habe, aber sämmtliche Herren in seiner Umgebung hätten ihm gesagt, sie hätten die Aeußerungen des Abg. Richter auf ihn bezogen.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte diese Auffassung für natürlich, da der Name des Abg. von Treitschke allein als der des Herausgebers auf dem Titelblatte der „Preußischen Jahr⸗ bücher“ stehe.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4 ¼ Uhr.

des deutschen Heeres könnte ohne die Feststellung seiner Präsenz⸗

Nachbarn anerkennen, aber auch der Deutsche Reichstag möge 1

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Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.

[5481] Zweiter u“

un Ausschlußbescheid.

In Sachen, betr. das Konkursverfahren über das Vermögen des Abbauers und Zimmermanns Martin Heinrich Menke in Bardowick, wird, da im heutigen Subhastationstermine ein genügendes Gebot auf die zur Masse gehörige Abbauerstelle nicht erfolgt ist, ein zweiter Verkaufstermin auf

Freitag, den 19. März d. Js., Morgens 10 Uhr, anberaumt mit der Anzeige, daß gesetzlich ein dritter Termin nicht stattfinde.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche Ansprüche der in dem Aufgebot vom 23. De ember v. J. be⸗ zeichneten Art an die Abbauerstelle Haus⸗Nr. 192 zu Bardowick im heutigen Termin nicht gemeldet haben, dem angedrohten Rechtsnachtheil entsprechend im Verhältniß zum neuen Erwerber ihres Rechts verlustig erklärt.

Lüneburg, den 21. Februar 1880. 8 Königliches Amtsgericht. II. P. Brauns.

[5555] Oeffentliche Zustellung.

Nach Beschluß des Kgl. Amtsgerichts Dürkheim vom Heutigen, erlassen auf Anstehen der gewerblos in Dürkheim wohnenden Magdalena Wernz, ge⸗ schiedenen Ehefrau des allda wohnenden Küfers Adolph Wolf, vertreten durch Franz Xaver Weber, Geschäftsagenten in Dürkheim, laut Vollmacht vor Notar Horn allda, vom 23. Dezember 1879, die konventionelle Zwanzsversteigerung von Plan Nr. 3, 2 Dezimalen Fläche, darauf ein Wohnhaus mit Zu⸗ behör zu Seebach gelegen, betreibend gegen

1) Johann Georg Klippel, Steinhauer, und

dessen gewerblose Ehefrau, Anna Maria anz, als erste Besitzer; und als Dritt⸗

2) Daniel Müller, Polizeidiener, besitzer, sämmtlich früher in Seebach wohnhaft ge⸗ 1 8 dee jetzt ohne bekannten Wohnort ab⸗ 8 wesend, wird den oben genannten Personen bekannt gegeben, daß das oben beschriebene Immöbel durch den hier⸗ mit beauftragten Kgl. Notar Horn aus Dürkheim am 14. April nächsthin, des Nachmittags um 2 Uhr, in der Wirthschaft von Daniel Stepp— Schaaf Wittwe veräußert werden wird. Dürkheim, den 28. Februar 1880. Der Kgl. Amtsgerichtsschreiber Hammersdorf.

15415] Aufgebot.

Nr. 6229. Der Reichs⸗Militär⸗Fiskus, vertreten durch die Königliche Garnisonverwaltung dahier, hat von der Großherzoglichen Domänen⸗Direktion Namens des Großh. Domänengrundstocks bezw. der Großh. Civilline nachstehende gekauft und bezüglich derselben ein Aufgebot beantragt:

1) das Wohnhaus Nr. 8 der Kaiserstraße hier, ehemaliges Forstamtsgebäude, nebst Grund und Boden und anstoßendem Garten, gren⸗ zend südlich an die Kaiserstraße, nördlich an die sogenannte Büchsenspannerwohnung und an Dragonerstallungen, östlich an den Zeug⸗ haushof und Zeughausremise, und westlich an die Dragonerkaserne und Stallungen; das Wohnhaus Kaiserstraße Nr. 6b., ehe⸗ malige Büchsenspannerwohnung, grenzend einerseits an das Wohnhaus Feiserfcsss⸗ Nr. 8, anderseits an die Zeughausremise, vorne an den Zeughaushof und hinten an den zum Wohnhaus Nr. 8 gehörigen Garten.

Es werden nunmehr alle Diejenigen, welchen an den vorbenannten Liegenschaften dingliche oder auf einem Stammguts⸗ oder Familiengutsverband be⸗ ruhende Rechte zustehen, aufgefordert, solche An⸗ sprüche und Rechte spätestens in dem auf

Freitag, den 30. April 1880, Vormittags 8 Uhr, vor dem Großherz. Amtsgericht Karlsruhe ange⸗ ordneten Termin anzumelden, widrigenfalls die nicht angemeldeten Ansprüche und Rechte für erloschen erklärt würden. 1“ Karlsruhe, den 20. Februar 1880. . 3 Gr. Amtsgericht. Gerichtsschreiberei: 16 Frank.

8se Arfgebot.

Auf dem Folium der Josef und Anna Solleder⸗ schen Bauerseheleute in Forstmühl hiefigen Gerichts im Hypothekenbuche für Altenthan Bd. II. S. 1 ist seit dem Jahre 1826 noch für Josef Klein, Wirth in Altenthan, ein zu 4 % verzinsl. Kapital zu 100 Gulden und seit dem Jahre 1833 für Franz Strasser, Sergeant von Erbendorf, ein Ein⸗ standskapital zu 75 Gulden zu 5 % verzinsl. hypo⸗ thekarisch versichert.

Zufolge des von den Solleder'schen Eheleuten ge⸗ stellten Antrages ergeht hiermit, nachdem seither alle Nachforschungen nach den oben beregten beiden Hypothekengläubigern fruchtlos geblieben sind, an dieselben, eventuell ihre Erben und Rechtsnachfolger die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine 1 Donnerstag, 23. September lI. Js., ihre Rechte und Ansprüche auf die besagten Hypo⸗ thekenforderungen bei dem gefertigten Königlichen Amtsgerichte geltend zu machen, widrigenfalls diese Forderungen für erloschen erklärt und im Hypo⸗ thekenbuche gelöscht werden würden. 1 8

Wörth a./D., den 20. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht Wörth.

(L. S.) von Lützelburg, K. Amtsrichter. 8 Zur Beglaubigung:

Wörth a./ D., den 20. Februar 1880.

er Königliche Gerichtsschreiber. Kiefer.

1ö476]- Auszug.

Auf Antrag des Heinrich Leipold in Lauscha wird der am 10. April 1799 zu Lauscha geborne und seit über 20 Jahren in Amerika verschollene Johann Georg Gottlieb Leipold, sowie dessen ihrer Existenz nach unbekannte Erben geladen, längstens in dem auf

Dienstag, den 8. Mäürz 1881 Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin bei Meidung, daß

Leipold für todt, dessen unbekannte Erben mit

ihren Erbansprüchen für ausgeschlossen erklärt wer⸗ den, sich zu melden. Termin zur Eröffnung eines Ausschlußurtheils ist auf Dienstag, den 15. März 1881, Vormittags 11 Uhr,

bestimmt worden.

Steinach S.⸗M., den 26. Februar 1880.

Der Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts 8 Aug. Michael. 1

8

[5492]) Aufforderung.

Die nachbenannten Kinder der hierselbst verlebten Theodora Kremer, Ehefrau Eisele, nämlich: 1) Netta Eisele, 8 2) Elise Eisele, 3) Bertha Eisele, Ehefrau Janse enri Eisele,

4) 8) ilhelm Eisele, Uhrmacher,

6) Michael Eisele,

7) Franz Eisele,

8) Heinrich Eisele, welche an dem Nachlasse der am 20. Oktober v. J. in biesiger Stadt verstorbenen Rentnerin Maria Josepha Kremer, Wittwe Christian Cals, betheiligt sind, werden hierdurch auf Anordnung des hiesigen Königl. Amtsgerichtes ersucht, binnen 3 Wochen nach gegenwärtiger Veröffentlichung dem Unterzeich⸗ neten oder dem Herrn Notar Giesen hierselbst, Nach⸗ richt über ihren Aufenthalt zukommen zu lassen und für ihre Vertretung hierselbst Sorge zu tragen. Andernfalls soll denselben auf Grund des §. 82 der Vormundschaftsordnung ein Vormund bestellt werden.

Aachen, den 27. Februar 1880. JIZ. Lürken, Rechtsanwalt.

[54771

Oeffentliche Bekanntmachung.

Die Mathilde, verehelichte Bäckermeister Al⸗ bert Kaiser zu Beuthen O. S. hat die Todes⸗ erklärnng ihres angeblich seit dem Monat No⸗ vember 1855 abwesenden und seinem Aufenthalte nach unbekannten obengedachten Ehemannes be⸗ antragt. .

Demgemäß wird der Bäckermeister Albert Kaiser, geboren den 17. April 1826 zu Orzegow⸗Gutehoff⸗ nungshütte, aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 9. Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr, in dem Terminszimmer Nr. 3 des unterzeichneten Amtsgerichts anberaumten Termin zu melden, wi⸗ drigenfalls auf Antrag der Mathilde Kaiser der Bäckermeister Albert Kaiser für todt erklärt wer⸗ den wird.

Beuthen O. S., den 23. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. VII.

Bekanntmachung.

1) Der Handelsmann Michael Jachocki'aus Gnesen ist seit 1865, in welchem Jahre er nach Ame⸗ rira ausgewandert ist, verschollen;

2) der Joseph Andrzejewski aus Charbowo, Kreis Gnesen, ist seit dem Jahre 1831 verschollen.

Diese Personen, deren unbekannte Erben und

Erbuehmer werden hiermit aufgefordert, sich spä⸗

testens in dem auf den 4 Sdezember 1889 10 Uhr Mormittanes

4. Mzemser 1880, Dürmittaäßs,

im Geschäftszimmer Nr. 2 anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Verschollenen für todt erklärt und ihr Vermögen ihren legitimir⸗ 1“ event. dem Fiskus ausgehändigt werden wird.

Das Aufgebot zu 1 ist von der verehelichten Re⸗ becka Jachocka zu Posen, das zu von dem Ab⸗ wesenheitsvormund des Andrzejewski, Justizrath Kellermann zu Gnesen, beantragt.

Guesen, den 25. Februar 1880.

Keboönigliches Amtsgericht. Abth. IV.

1881- Auf dem Grundeigenthum des Heinrich Kranz zu Buchenau sind zu Gunsten der ausgewanderten Wittwe des Johannes Prack von Buchenau zufolge Vertrags vom 7. Juli 1828 angeblich bezahlte 21 Thlr. 13 Sgr. 1 Hlr. eingetragen.

Falls nicht im Termine,

den 5. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, Seitens der Wittwe Prack oder deren Rechtsnach⸗ folger Einsprache erfolgt, wird unter Ausschließung der Genannten mit ihren Ansprüchen dem auf Löschung gerichteten Antrag des H. Kranz statt⸗ gegeben werden.

Eiterfeld, den 23. Februar 1880.

1 Königliches Amtsgericht

1b Wankel.

1 15491] Bekanntmachung.

In Sachen, betreffend die Todeserklärung gegen den verschollenen, etwa 59 oder 60 Jahre alten Christian Steins aus Dehnsen, ist der genannte ꝛc. Steins, weil er in dem durch Ediktalladeng vom 9. Januar 1879 auf heute angesetzten Termine sich nicht gemeldet hat, auch keine glaubwürdigen Nach⸗ richten von seinem Fortleben eingegangen sind, durch Erkenntniß vom heutigen Tage für todt erklärt worden.

Etwaige unbekannte Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte werden dabei wiederholt aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Frist von 90 Tagen anzumelden, widrigenfalls bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen an seine bekannten

Erben auf sie keine Rünsicht genommen werden

wird. Alfeld, den 19. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. I. (gez.) Erxleben. Beglaubigt: G. Engelhardt, Gerichtsschr.⸗Gehülfe.

Bekauntmachung.

Die Brautleute Kaufmann Siegmund Edel⸗ stein zu Hohenlimburg und Bertha Klein zu Neheim, welche ihren ersten Wohnsitz zu Hohen⸗ limburg nehmen wollen, haben für ihre bevor⸗ stehende Ehe die Gemeinschaft der Güter aus geschlossen.

Hohenlimburg, den 24. Februar 1880

Koönigliches Amtsgericht.

[55471 Bekanntmachung.

Der auf den 11. März 1880 angekündigte ; Verkauf des dem Schuhmacher ilts in Schwerinsdorf gehörenden Grundstücks findet wegen erfolgter Zurücknahme des Antrags nicht statt. Leer, den 25. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. I. ggez, von Nordheim Beglaubigt: Der Gerichtsschreiber: Ahlborn, Gerichtsschreiber⸗Gehülfe. Durch Urtheil der I. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 19. Januar c. wurde die zwischen den zu Aachen wohnenden Eheleuten riedrich Hitznen, Schreiber, und Agnes, geb. acken, ohne besonderen Stand, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und Güter⸗ trennung verordnet, sowie die Parteien zur Aus⸗ einandersetzung ihrer Vermögensverhältnisse vor Notar Giesen hierselbst verwiesen, unter Verurthei⸗ lung des verklagten Ehemannes in die Kosten. Aachen, den 27. Februar 1880. Der Vertreter der Klägerin: Kux, Rechtsanwalt.

[5484]

Die Urkunden über 1300 Gulden und 30 Gulden Kostenkaution an Ferdinand Döring zu Würzburg vom 16. Januar 1852, über 50 Gulden an den⸗ selben vom 31. März 1853 und über 100 Gulden an Landrichter Geigel zu Neustadt a./S. vom 22. Mai 1861, sämmtlich pfandrechtlich eingetragen auf dem Grundbesitz des Joseph Stock zu Reppich, sind durch Ausschlußurtheil vom Heutigen für kraftlos erklärt worden.

am 11. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. Zuschlag. 1“

zum Deutschen Reichs⸗

—;

Preußischen Staats⸗Anzeigers: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 82.

K 2 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Königl. Preuß. Staatz⸗Anzeiger und vas Central⸗Handels⸗ register nimmt ann die Köuigliche Expeoition des Heutschen Reichs⸗-Anzrigers und Königlich

Sreckbriefe and Unters achungs-Sachen. Suphastationen, Aufgebote, Vorladungen

u. dergl. 1 Verkäufe, Verpachtungen, Submissienen etc. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung * 8u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

Anzeiger und Königlich Preußischen St n-

Berlin, Dienstag, den 2.

März

———ma

Anzeiger.

1880.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen.

Inserate nehmen ant die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudelf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

ner & Winter, sowie alle übrigen g öͦß u Annoncen⸗Bureaus. 1

In der Börsen-

9. Familien-Nachrichten. beilage. R

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladnugen n. dergl.

Subhastations⸗Patent.

im Grundbuche von Berchum Band I. Blatt 59 auf den Namen des Maurermeisters Wilhelm Pieron zu Halden eingetragenen Grund⸗ stücke Flur A. Nr. 368, 369 und 370, insgesammt vermessen zur Größe von 15 Are 37 Qu.⸗Meter, sollen im Wege der nothwendigen Subhastation auf Antrag eines Gläubigers

am 22. April 1880, Nachmittags 4 Uhr,

zu Berchum bei dem Wirth Borgmann versteigert

werden.

Der Reinertrag sämmtlicher Grundstücke, nach welchem dieselben zur Grundsteuer veranlagt wor⸗ den, beträgt 1 Thaler 57 Dezem, der für die Ge⸗ bäudesteuer ermittelte der aufstehen⸗ den Gebäulichkeiten 18 Mark.

Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift der Grundbuchtabelle und die etwa noch eingehen⸗ den Abschätzungen und anderen, die Grundstücke be⸗ Se Nachweisungen sind im Bureau einzu⸗ ehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weitige, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintra⸗ gung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte auf die zur Subhastation stehenden Realitäten geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin an⸗ zumelden.

g Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages 0

am 23. April 1880, Mittags 12 Uhr, an der hiesigen Gerichtsstelle verkündet werden.

Hohenlimburg, den 24. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. Der Subhastationsrichter.

[54141 Oeffentliche Zustellung.

In der Prozeßsache des Kaufmanns Wiener, üher zu Berlin, seinem gegenwärtigen Aufenthalte nach unbekannt, Verklagten und Rekurrenten, wider den Dr. med. Selberg zu Berlin, Kläger und

Rekursen, wegen 49 50 Forderung für ärzt⸗ liche Bemühungen, ist zur Leistung folgenden Eides

Seitens des Verklagten:

Ich ꝛc. Wiener schwöre ꝛc., daß ich vom Kläger die ärztliche Behandlung mein s verstorbenen Bruders nicht verlangt habe, so wahr ꝛc.

sowie zur Entscheidung uͤber das Rekursgesuch des Verklagten ein Termin auf

den 29. April 1880, Vormittags 11 ¾¼ Uhr, im Kammergerichtsgebäude, Lindenstraße Nr. 14, anberaumt worden.

Zu diesem Termine wird der Verklagte Wiener zufolge Beschlusses vom 9. d. Mts. durch öffentliche Zustellung hierdurch mit dem Bemerken vorgeladen, daß im Falle seines Ausbleibens angenommen wer⸗ den wird, er wolle oder könne den vorstehend mit⸗ getheilten Eid nicht leisten.

Berlin, den 10. Februar 1880.

Der Gerichtsschreiber des IV. Civil⸗Senats des Königlichen Kammergerichts: Kanzlei⸗Rath Fiedler.

[5445] HOeffentliche Zustellung.

Nr. 6156. Der Kaufmann Lazarus Marx zu Bruch⸗ sal klagt gegen den Kunstreiter Johann Holzmüller zu Oberäwisheim, z Zt. an unbekannten Orten, aus Kauf eines braunen Stutenpferdes mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung zur Zahlung von 150 nebst 6 % Zins vom Zustellungstage der Klage an,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amts⸗ gericht zu Bruchsal (Respiciat II.) auf

Dienstag, den 16. März 1880, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bruchsal, den 26. Februar 1880.

Schneider, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[5451] Oeffentliche Zustellung.

Die Katharina, geb. Breidbach, Ehefrau des Bäckers Otto Puchscherer, sie Hebamme zu Co⸗ blen. vertreten durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Seligmann, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Coblenz, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage: „die Gütertren⸗ nung zwischen den Parteien auszusprechen, den Be⸗ klagten zur Herausgabe des der Klägerin zugehören⸗

en Vermögensantheils zu verurtheilen, die Parteien zur Bildung der Masse, gegenseitigen Berechnung und Auseinandersetzung vor einen Notar zu verwei⸗ jen, die Kosten der Klage dem Beklagten, die der Theilung der Masse zur Last zu legen“ und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die I. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Coblenz

auf den 19. April 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Coblenz, den 20. Februar 1880.

Heinnicke,

„Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

15462] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Johann Friedrich Karl Teichmann zu Leipzig, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Julius Berger daselbst, klagt gegen seine Ehefran Antonie Amalie Agnes, geb. Borstell, zuletzt in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Herstellung des ehelichen Lebens, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung der Be⸗ klagten zu ihm zurückzukehren und die Ehe mit ihm fortzustellen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 26. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 28. Februar 1880.

Dölling, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

; (6461] Oeffentliche Zustellung. Der Ackermann Heinrich Kaletsch zu Belters⸗ hausen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Wolff hier, klagt gegen den Handelsmann Salomon Ruelf von Rauisch⸗Holzhausen, zue Zeit in unbekannter Ferne, wegen Forderung ad 1280 nebst Zinsen aus Abrechnung vom 20. November 1874, Darlehne vom 2. Juli und 31. Dezember 1874, Darlehn des Conrad Kaletsch aus Beltershausen und Cession vom 13. Januar 1875 bezw. 5. Februar 1880 und für Kaufgeld aus Viehhändel vom 17. Januar und 26. Mai 1879, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 1) 240 nebst 5 % Zinsen seit dem 2. Juli 1878,

2) 90 5 % Zinsen seit dem 15. Februar

3) 90 ‧„ 878, 4) 180 nebst 5 % Zinsen seit dem 13. Ja⸗ nuar 1878, 5) 330 nebst 5 % Zinsen seit dem 27. De⸗ zember 1879, 8 6) 350 1 5 % Zinsen seit Zustellung der age, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Marburg auf den 3. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Marburg, den 9. Februar 1880. Liebermeister, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

154401 Oeffentliche Zustellung.

Das Kgl. Amtsgericht München I., Abtheilung A., für Civilsachen, hat mit Beschluß vom 20. Februar 1880 auf den Antrag der Kaufleute Ignaz Gahr und Louis Günzburger aus Wien über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Eduard Baumann von hier den Konkurs eröffnet, zum Konkursverwalter den Kaufmann August Bischoff, Sendlinger⸗ straße 70/II. dahier, ernannt, offenen Arrest erlassen und Wahl⸗ und Prüfungstermin auf Samstag, den 20. März 1880, Vormittags 9 Uhr, Sitzungs⸗ zimmer Nr. 12,I., festgesetzt, was dem Eduard Bau⸗ mann, dessen Aufenthalt unbekannt ist, auf diesem Wege bekannt gegeben wird.

München, den 26.

Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber: Hagenauer. 8

[5446] Oeffentliche Zustellung nd

u Bekanntmachung der Klage. Die gewerblos zu Chanville wohnende Julie

¶h22 2122 4 ba Süüe nr LHuarkh S.⸗4.4 2& Humbert, vertreten durch Rechts t

alt Dourt, klagt gegen ihren Ehemann Franz Honzelle, früher Gastwirth in Chanville, jetzt ohne Gewerbe und ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Gütertrennung mit dem Antrage, die Gütergemein⸗ schaft zwischen Eheleuten Houzelle⸗Humbert aufzu⸗ lösen, Parteien zur Auseinandersetzung ihrer An⸗ sprüche vor Notar Gandar in Remilly zu verweisen und dem Beklagten die Kosten zur Laft zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf den 5. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung und gemäß §. 4 des Ausf. Ges. zur Civil Proz. Ordg. vom 8. Juli 1879 wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Metz, den 24. Februar 1880.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Metzger.

18439] Oeffentliche Zustellung.

Der Möbelfabrikant J. Grünenwald zu Brom⸗ berg, vertreten durch den Rechtsanwalt Fellmann zu Bromberg, klagt gegen die Bäckermeister Gustav und Louise Werth'schen Eheleute, früher zu Prinzenthal bei Sr wegen 153 für ver⸗ schiedene gelieferte Möbel, mit dem Antrage auf

kostenpflichtige Verurtheilung der Werth'schen Ehe⸗

Februar 1880.

S.

v“

*

klagt gegen den Handelsmann Hug⸗ Anders, frü⸗

leute zur Zahlung von 153 nebst 6 % Zinsen seit Zustellung der Klage, und ladet die Beklagten zvur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor as Königliche Amtsgericht zu Bromberg auf

den 13. April 1880, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wolowski,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts V.

[6453]1 Oeffentliche Zustellung.

Der Tischler Holz zu Krackow klagt gegen Schützenwirth Hostrup daselbst wegen Zinsschuld von 30 und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großh. Amtsgericht zu Krackow auf

den 15. April 1880, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke öffentlicher Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Krackow, den 26. Februar 1880.

Schmiegelow, v

Gerichtsschreiber des Großh. Meckl. Schwerinschen Amtsgerichts.

[6455] Oeffentliche Zustellung.

Der Gutsbesitzer Carl Salomon zu Bockeln⸗ hagen, vertreten durch den Rechtsanwalt Träger zu Nordhausen, klagt gegen den Mühlenbesitzer Lonis Böcker, früher zu Bockelnhagen, zur Zeit angeblich in Amerika, aus dem am 10. Juni 1879 von dem Letzteren mit Adolf Schütze zu Bockelnhagen über die zu Bockelnhagen sub Nr. 11 belegene Wasser⸗ mühle nebst Inventar abgeschlossenen Kaufvertrage Inhalts dessen der Beklagte 600 rückständige Zinsen an Stelle des Vorbesitzers Schütze am 17. Juni 1879 zu zahlen sich verpflichtet hat und beantragt: den Verklagten zu verurtheilen, an Kläger 600 nebst 5 % Zinsen vom 17. Juni 1879 zu zahlen und die Kosten des Prozesses zu tragen Durch Beschluß des Königlichen Landgerichts hier vom 30. Januar 1880 wurde die nachgesuchte öffent⸗ liche Zustellung an den Mühlenbesitzer Louis Böcker bewilligt, und ladet der Kläger denselben zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreites vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Nordhausen 1 auf den 28. Mai 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderunz, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Nordhausen, den 24. Februar 1880. Der Landgerichts⸗Sekretär. Thurm.

66415] Heffentliche Zustellng.

Die Gärtnerfrau Amalie Szukat, geborne Dirszuweit, zu Schuppinnen, vertreten durch den Rechtsanwalt Jordan in Kaukehmen, klagt gegen ihren Ehemann, den Gärtner Faan Szukat, welcher zuletzt in Tilsit sich aufgehalten haben soll, dessen jetziger Aufenthaltsort aber unbekannt ist, auf Ehetrennung mit dem Antrage, die Ehe der Par⸗ teien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Tilsit, Zimmer Nr. 39, auf den 10. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Tilsit, den 25. Februar 1880.

Petrasche witz, erichts.

18459] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 2499. Friedrich Schendelmaier, Wagner von Hornberg, vertreten durch Rechtsanwalt Jakob in Villingen, klagt gegen Christian Steidinger, Wagner von Mönchweiler, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, wegen Kauf mit dem Antrage auf Zahlung von 200 ℳ, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Villingen auf

Mittwoch, den 21. Aeist 1880, Vormittags

r.

—b Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Villiugen, den 26. Februar 1880.

4 Ramsperger, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[5416]8 HOeffentliche Zustellung.

Der Schneidergesell Paul Böhm zu Winzig

her zu Mersine, gegenwärtiger Aufenthalt unbe⸗ kannt, aus einem Schuldschein vom 1. Januar 1879 mit dem Antrage auf Zahlung von 150 nebst 5 % Zinsen seit dem I. Januar 1879 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Köͤnigliche Amts⸗

[5443]

unter den Begriff einer Pertinenz von

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Winzig, den 23. Februar 1880. Die Gerichtsschreiberei II. des Königlichen Almtsgerichts. Nentwig.

Oeffentliche Ladung.

In Sachen Sr. Erlaucht des regierender

8

fe Alfred zu Stolberg in Stolberg, Klägers, wider den Domherrn,

Freiherrn Werner Spiegel zum

Desenberge in Halberstadt, jetzt den Freiherrn Carl

Spiegel⸗Peckelsheim zu Magdeburg, jetzt zu Haus

Spiegelsberge, Beklagten, wegen Lehnsansprüche ist unterm 23./28. Februar 1879 von den Parteien ein Vergleich geschlossen, nach welchem gegen eine vom Beklagten zu zahlende Entschädigung von 345 000 der Kläger das ihm im Laufe des Rechtsstreits rechtskräftig zuerkannte Rittergut Werna nebst Pertinenzien dem Beklagten zum Eigen⸗ thum abgetreten hat.

Die Abtretung erstreckt sich nicht allein auf das Rittergut Werna, sondern auch auf alle Güter, Grundstücke, Forsten, Gerechtsame und sonstigen Objekte, die etwa nach der Behauptung des Klägers Werna ge⸗ bracht werden könnten, sie umfaßt daher namentlich auch alle Realitäten und Rechte, welche der Be⸗ klagte unter dem Namen der Güter Sülzhayn, Wülferode und Bischofferode besitzt.

Die zu den genannten Gütern gehörenden Grund⸗ stücke sind verzeichnet:

1) in der Grundsteuer⸗Mutterrolle der Gemeinde

Werna unter Art. 45 mit im Ganzen 222 ha 27 a 20 qm,

2) in der Grundsteuer⸗Mutterrolle der Gemeinde Sülzhayn unter Art. 31 mit im Ganzen 147 ha 28 qm,

3) in der Grundsteuer⸗Mutterrolle für die Ge⸗ meinde Bischofferode unter Art. 1 mit im Ganzen 109 ha 59 a 48 qm.

Die betreffenden Auszüge aus den Grundsteuer⸗ Mutterrollen befinden sich bei den Gerichtsakten und können auf der hiesigen Gerichtsschreiberei ein⸗ gesehen werden.

Auf den des Beklagten werden nun Alle, welche an den bezeichneten unbeweglichen Gegen⸗ ständen Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fidei⸗ kommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, zu deren Anmeldung auf

Sonnabend, den 24. April 1880, Morgens 11 Uhr, in das hiesige Gerichtslokal geladen, unter An⸗ drohung des Rechtsnachtheils, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältnisse zum Beklagten das Recht verloren geht.

Februar 1879 die 3 Güter Sülzhayn, Wülferode und Bischofferode, welche der Beklagte vom Kläger zu Lehn trug, imgleichen etwa noch vorhandene Lehns⸗Pertinenzien des Guts Werna, allodifizirt und in freies Eigenthum des Beklagten überge⸗ gangen.

Das Aequivalent für die Allodifikation ist in deit obigen Summe von 345 000 mit ent⸗ 0. en.

Dieses wird mit Rücksicht auf etwaige Ansprüche der Agnaten, Fideikommiß⸗Nachfolger und Eventual⸗ Belehnten des Klägers an jenes Aequivalent in Gemäß heit des §. 21 des hannoverschen Gesetzes über die Ablösbarkeit des Lehnsverbandes u. s. w. vom 13. April 1836 auf Antrag des Beklagten hierdurch bekannt gemacht.

Ilfeld, den 21. Februar 1880.

I Se ees ahh a

Oeffentliche Ladung.

Der Königliche Rechtsanwalt S dahier hat Namens des Oekonomen Thomas Stich in Schwabsoyer gegen Andreas Groener, ehemaliger Schweizer, von Eggerthal wegen Forderung von 1714 29 ₰, beim Königlichen Landgerichte Kempten Civilkammer Klage erhoben, in welcher beantragt ist:

den Beklagten in die Bezahlung der am 17 Oktober 1879 verfallenen Kaufschillingsquote zu 1714 29 sammt 4 % Zinsen dar⸗ aus seit 17. Juli 1879 und in die Kosten des iee. zu verurtheilen, und worin zugleich der Beklagte zur Bestellung eines beim Königl. Landgerichte Kempten zugelassene Anwalts aufgefordert wird. 8

Auf Antrag des genannten Anwalts hat die Civil⸗ kammer des Königl. Landgerichts Kempten durch Beschluß vom 13. d. Mts., nachdem der derzeitige Aufenthalt des Beklagten Groener unbekannt ist, die öffentliche Ladung gestattet, und wurde vom Vorsitzenden Termin zur Klagsverhandlung auf

Freitas, den 23. April l. Is., ormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale II. dahter anberaumt. 1

Es wird demgemäß Andreas Groener hiermit 3 diesem Termine unter dem Bemerken vorgeladen daß die betreffenden Schriftstücke auf der unter fertigten Gerichtsschreiberei hinterlegt sind.

Kempten, den 25. Februar 1880.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts Kempten.

gericht zu Winzig auf

den 27. April 1880, Vormittags 9 Uhr.

Der Königl. Obergerichtsschreiber. Ress⸗

Uebrigens sind durch den Vergleich vom 23./28.