fü ünf Jahre 18 ... bis 18 .. bei der Kreis⸗Kor nal⸗ kasse zu Lublinitz, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch
den. B“ Der Kreisausschuß des Kreises Lublinitz. (Unterschriften.) “ Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗ breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken: 8
ter Zinsschein.
Anweisung.
..ter Zinsschein.
8
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 8 Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Oberlehrer am Domgymnasium zu Naumburg a. S, Dr. Karl Emil Opitz ist das Prädikat „Professor“ beigelegt
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen 1 und Forsten.
Die Sammlungen des Königlichen landwirthschaft⸗ seums werden vom 15. d. M. ab für den Besuch des Publikums bis auf Weiteres geschlossen. Berlin, den 2. März 1880. . Die Verwaltung des Königlichen landwirthschaft⸗ lichen Museums.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bekanntmachung.
Die Kandidaten des Bau⸗ oder Maschinenfachs, welche die erste Staatsprüfung im Laufe der Monate April, Mai und Juni d. J. abzulegen beabsichtigen, werden hierdurch auf⸗ gefordert, bis zum 31. d. Mts. sich schriftlich bei der unter⸗
ichneten Behörde zu melden und dabei die vorgeschriebenen achweise und Zeichnungen einzureichen.
Wegen der Zulassung zur Prüfung wird denselben dem⸗ nächst das Weitere eröffnet werden. 1
Meldungen nach dem angegebenen Schlußtermine müssen unberücksichtigt bleiben.
Berlin, den 1. März 1880. 6
Königliche technische Prüfungs⸗Kommission.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 24. Februar. v. Griesheim, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 59, unter vorläufiger Belass. in seinem Kommando als Adjut. bei der 26. Inf. Brig., zum über⸗ ähl. Hauptm. befördert. v. Jagwitz, Pr. Lt. vom Gren.⸗Regt. Nr. 7, unter Belass. in seinem Kommando als Adjut. bei der 20.
Inf. Brig., à la suite des Regts. gestellt. v. Wulfferona, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 7, zum Premier⸗Lieutenant befördert. Köblisch, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 12, unter Belassung in seinem Kommando als Adjut. bei der 19. Inf. Brig, à la suite des Inf. Regts. Nr. 20 gestellt. v. Werder, Sec. Lt. vom Gren Regt. Nr. 12, zum Pr. Lt. befördert. Naumann, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 25, dem Regt., unter Beförder. zum Hauptm., aggregirt. Maske, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 25, zum Pr. Lt. befördert. Schachtrupp, Pr. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 14, dem Regt, unter Beförderung zum Rittm., aggregirt. v. Busse, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 14, zum Pr. Lt. befördert. v. Buch, Seec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 14, in das Drag. Regt. Nr. 13 versetzt. v. Alten, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 11, unter Beförderung ittm., als aggreg. zum Train⸗Bat. Nr. 2 versetzt. Frhr. v. Stosch, Pr. Lt. à la suite des Ulan. Regts. Nr. 12, unter Ent⸗ bindung von dem Kommando als Adjut. bei der 10. Kav. Brig., in das Drag. Nr. 11 einrangirt. v. Köller I., Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 22, unter Beförderung zum Pr. Lt. und Stellung à la suite des Regts., als Adjut. zur 10. Kav. Brig. kommandirt. Frhr. v. Wangenheim, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 5, unter Belass. in seinem Kommando als Adjut. beim Stabe der 3. Armee⸗Insp., dem Regt. aggregirt. v. Rothkirch⸗Panthen, Pr. Lt. à la suite des Ulan. Regts. Nr. 10, unter Entbind. von dem Kommando als Adjut. bei der 11. Kav. Brig., in das Hus. Regt. Nr. 5 einrangirt. v. Gersdorff, Pr. Lieut. vom Kür. Regiment Nr. 6, unter Stellung à la suite des Regiments, als Adjutant zur 11. Kav. Brig. kommandirt. Kieckebusch, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Steffen, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 25, dessen Kommando zum Stabe der 31. Div., behufs Vertretung des beurlaubten Adjut. derselben, um 6 Monate verlängert. — 26. Februar. Lange, Hauptm. à la suite des Fü Regts. Nr. 36 und Direktions⸗Assist. bei den Gewehr⸗ und Munitionsfabriken, unter Belass. à la suite des gedachten Regts., zum Subdirektor bei den Gewehrfabriken, Donant, Prem. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 33, kommandirt zur Dienstleist. bei den Gewehr⸗ und Munitionsfabriken, unter Stellung à la suite des Regts., zum Direktions⸗Assist. bei den gedachten Fabriken ernannt. Bigge, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 33, zum Pr. Lt. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 24. Februar,. von dem Knesebeck, Pr. Lt. à la suite des Hus. Regts. Nr. 7, ausgeschieden und zu den Res. Offizn. des Regts. übergetreten. Buchenthaler, Major ag. D., zuletzt Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 24, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif. des gen. Regts., zur Disp. gestellt. v. Frühbuß, Pr. Lt. a. D., zuletzt von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 25, der Charakter als Rittm. verliehen. — 26. Februar. Hildebrandt, Oberst⸗Lt. a. D., zuletzt Maijor
und Abtheil. Commandeur im Feld⸗Art. Regt. Nr. 11, unter Fort⸗ fall der ihm bei seiner Verabschiedung ertheilten Aussicht auf An⸗ stellung im Civildienst, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der bisher. Unif. zur Disp. gestellt. v. Colson, Major z. D., zuletzt Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 65, mit seiner Pens. verabschiedet.
Im Sanitätscorpis. Berlin, 24. Februar. Dr. Galo⸗ zowski, Assist. Arzt 1. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 75, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 76, Dr. Neumann, Assist. Arzt 1. Kl. vom Ulan. Regt. Nr. 8, Dr. Froehlich, Assist. Arzt 1. Kl. in der etatsmäß. Stelle bei dem Gen. und Corpsarzt des XIV. Armeecorps, zu Stabsärzten bei dem medizin. chirurg. Friedrich Wilhelms⸗Institut, Dr. Liegener, Assist. Arzt 1. Kl. vom Ulan. Regt. Nr. 2, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des Füs. Bats. Inf. 8* Nr. 49, Dr. Winther, Assist. Arzt 1. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 116, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf.
Regts. Nr. 61, Dr. Dippe, Assist. Arzt 2. Kl. von der Marine, unter Verleihung eines Patents v. 24. Juli 1879, zum Assist. Arzt 1. Kl. befördert. Dr. Starke, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Hus. Regt. Nr. 16, zum Inf. Regt. Nr. 22, Dr. Schröter, Ober⸗ Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt f. Regt. Nr. 22
eld⸗Art. Regt. Nr. 6, Dr. Peiper, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und egts. Arzt vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 6, zur Haupt⸗Kadettenanstalt, Dr. Meisner, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 84, zum 2. Bat. Füs. Regts. Nr. 86, Dr. Sarpe, Stabs⸗ u. Bats. Arzt vom 2. Bat. Füs. Regts. Nr. 86, zum 1. Bat. Inf. Rgts. Nr. 84, Dr. Gröbenschütz, Assist. Arzt 1. Kl. vom Gren. Regt. Nr. 12, zum Hus. Regt. Nr. 6, versetzt. Dr. Türk, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 76, als Ober⸗Stabs⸗ arzt 2. Kl. mit Pension und der Uniform des Sanitätscorps, Dr. Obernier, Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 28, Dr. Hache, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 56, der Abschied bewilligt. Mecke, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 68, aus dem aktiven Sanitätscorps aus⸗ geschieden und zu den Aerzten der Res. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 29 übergetreten. Königlich Bayerische Armee. 8 Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 25. Fe⸗ bruar. Brückner, Sec. Lt. des 7. Inf. Regts., der erbetene
Abschied bewilligt. — 26. Februar. Rosenschon, Major und Bats. Commandeur des 6. Inf. Regts. der erbetene Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. bewilligt. 8
MNichtamtliches. eutsches Reich.
Preußen. Berlin, 3. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag militärische Meldungen entgegen, hörten den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski und empfingen den Oberst⸗Jägermeister Fürsten von Pleß sowie den Grafen von Cartlow. 1
hre Majestät die Kaiserin und Königin be⸗ suchte heute die 13. Volksküche in der Ackerstraße und wohnte im Dome der liturgischen Andacht bei.
Se. Majestät der Kaiser und König haben abge⸗ sehen von dem gestern veröffentlichten, durch den Kaiserlichen Botschafter von Schweinitz überreichten offiziellen Schreiben Sr. Majestät dem Kaiser Alexander von Rußland zu Allerhöchstdessen 25 jährigem Regierungsjubiläum durch Se. Kaiserliche Foheit den Großfürsten Nikolaus ein eigenhändiges Beglückwünschungsschreiben zugehen lassen. 1
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— Wider deutsche (nicht bayerische) Eisenbahnen sind beim Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt in der Zeit vom 1. Okto⸗ ber bis ult. Dezember v. J. im Ganzen 93 Beschwerden aus dem Publikum eingelaufen. Von ihnen beziehen sich 27 auf den Personenverkehr, 58 auf den Güterverkehr und 8 auf andere Gegenstände. Das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt hat von diesen Beschwerden als begründet erachtet 14, als unbegründet zurückgewiesen 16, wegen mangelnder Zuständigkeit der Reichs⸗ gewalt nicht zur Kognition gezogen 6, auf den Rechtsweg verwiesen 13. Die übrigen 44 Beschwerden wurden in den meisten Fällen mit Ruͤcksicht auf den darin behandelten Gegenstand sofort an die zuständigen Eisenbahnverwaltungen abgegeben. Betroffen von Beschwerden sind überhaupt 36 Bahnpen erungen. Unter diesen sind 18 mit je einer Beschwerbe selheil t, wähxend die Zahl der aff jede der Bechnen füllenden Beschwerden sich zwischen 2 und 8
ewegt.
— Eine von einem Gemeindevorstande über ein im Ge⸗ meindebezirk stattgehabtes Brandunglück ausgestellte Be⸗ scheinigung trägt, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗ gerichts, III. Strafsenats, vom 20. Dezember 1879, den Charakter einer öffentlichen Urkunde, und die Fälschung einer derartigen Bescheinigung ist als Fälschung einer öffentlichen Urkunde aus §§. 267 und 268, 2 St. G. B. zu bestrafen.
— Ein Strafverfahren, in welchem ein einen Be⸗ weisantrag des Angeklagten ablehnender Gerichtsbeschluß nicht mit Gründen versehen ist, ist, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 19. Dezember 1879, anfechtbar.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren Dr. Gerhardt in Angermünde, Dr. Nohstadt in Frankfurt a. M., Dr. Richter in Berlin.
Sachsen. Dresden, 2. März. (Dr. J.) Die
Erste Kammer genehmigte heute, dem Antrage der Finanz⸗ deputationen beider Kammern entsprechend, den früher ab⸗ elehnten Antrag an die Regierung, die Revision des Gerichts⸗ ostengesetzes betreffend, in einer wesentlich abgeschwächten Fassung und nahm sodann die Anzeige entgegen, daß die beim Kultusetat vorhandene Differenz dadurch erledigt sei, daß die Deputation der Zweiten Kammer den jenseitigen Beschluß fallen gelassen habe. Die Kammer trat sodann ein in die Berathung des Königlichen Dekrets, betreffend die Erbauung mehrerer Sekundär⸗Eisenbahnen. Nach einer längeren all⸗ gemeinen Debatte, in welcher Bürgermeister Hirschberg und von Böhlau Angesichts der jetzigen Finanzlage die Sistirung des Eisenbaues, Graf Rex und von Erdmannsdorff nachdrück⸗ lich die Heranziehung der Interessenten zu den künftigen Eisenbahnbauten befürworteten, wurden die Linien Schwarzen⸗ bec I hetn acgrgerhh gegen 3 und Heinsberg⸗Dippoldis⸗ walde gegen 16 Stimmen bewilligt, dagegen die Linie Wilkau⸗ Kirchberg⸗Saupersdorf gegen 16 Stimmen, Döbeln⸗Mügeln⸗ Oschatz gegen 3 Stimmen und Geithain⸗Leipzig einstimmig abgelehnt. Der von der Zweiten Kammer beschlossene, die Ausführung der Bahnen davon, daß die Expropriaten nicht mit maßlosen Ansprüchen hervortreten, abhängig machende Antrag wurde angenommen und außerdem auf Antrag der Deputation beschlossen, die 8 zu ersuchen, in der Zukunft unter neuen Sekundär⸗Eisenbahnprojekten 9 den Vorzug zu geben, zu deren Ausführung ein thätiges Ent⸗ gegenkommen der Interessenten sich kundgiebt. Zum Schluß wurde die Novelle zum Erbschaftssteuergesetze mit einer kleinen Abänderung genehmigt.
Die Zweite Kammer beschäftigte sich zunächst in Schluß⸗ berathung mit dem Königlichen Dekrete, die Benutzung des Kammergutes Kalkreuth zur Anlage einer Fohlenaufzucht⸗ anstalt betreffend, welches zu einer längeren Debatte über die Aussichten der Pferdezucht in Sachsen und über die Mittel zur Hebung derselben Anlaß gab. Der Antrag der Minorität auf Ablehnung der Forderung der Regierung, welcher im Wesentlichen mit der ungünstigen finanziellen Lage des Landes gerechtfertigt wurde, und ein anderer Antrag
M nd Philipp auf Einrichtung einer
8*
die gegenwärtigen
Fohlenaufzuchtanstalt in Moritzburg wurden abgelehnt. Bei der Abstimmung über das Majoritätsvotum ergab sich Stimmengleichheit; die andere Abstimmung wurde deshalb aus morgen festgesetzt. Bezüglich der von der Ersten Kammer ge⸗ faßten Beschlüsse über die veränderte Aufstellung des Staats⸗ haushalts⸗Etats und die bei derselben als maßgebend erach⸗ teten Grundsätze in Verbindung mit den allgemeinen Vor⸗ schriften für das Staatsrechnungswesen konnte die Kammer sich nicht einverstanden erklären, beharrte vielmehr gegen 14 Stimmen bei ihren früheren Beschlüssen.é Es folgte die all⸗ gemeine Vorberathung über das Königliche Dekret, die Er⸗ werbsverhältnisse im Lande und die wegen derselben nach Befinden vorzukehrenden Maßregeln betreffend, sowie die Schlußberathung über vier verschiedene Petitionen, Erwerbsverhältnisse der Hausweber betreffkend. Nach eingehender Debatte, in welcher die Abgg. Liebknecht und Uhle (Glauchau) den mittelst König⸗ lichen Dekrets über den Nothstand in dem Mülsener Grunde erstatteten Bericht in mehrfacher Hinsicht angriffen, Staats⸗ Minister von Nostitz⸗Wallwitz und einige Abgeordnete diesen Ausführungen aber entgegentraten, lehnte die Kammer die zu den vorliegenden Petitionen von der Ersten Kammer gefaßten Beschlüsse ab und beschloß ihrerseits,
dafern bei längerer Fortdauer der bedrängten Erwerbsverhält⸗ nisse nur nach Erschöpfung der disponiblen Mittel in irgend einem Theile des Landes das unmittelbar helfende Eintreten des Staates sich nöthig machen sollte, die Königliche Staatsregierung zu er⸗ ö die erforderlichen Unterstützungen aus Staatsmitteln zu gewähren. 1
— 2. März. (W. T. B.) Von der hiesigen russischen Kolonie ist eine Loyalitätsadresse an Se. Majestät den Kaiser Alexander in Veranlassung seines heutigen Re⸗ gierungsjubiläums abgesendet worden. In der russischen Kirche fand ein feierliches Hochamt und Tedeum statt, dem eine Galatafel bei dem russischen Gesandten folgte.
“ Stuttgart, 2. März. (W. T. B.) Zur Feier des Regierungsjubiläums des Kaisers Alexander von Rußland fand heute in der russischen Schloßkapelle ein Tedeum statt. Zu der Abends bei Hofe stattfindenden Galatafel sind den Mitgliedern angesehener russischer Familien, welche sich hier aufhalten, Einladungen zugegangen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 2. März. (W. T. B.) Die Feier des Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers Alexander wurde mit einem Tedeum in der russischen Kapelle und mit einem Galadiner bei Hofe festlich begangen.
st Wien, 1. März. Vom Hofe meldet die „Presse“: Wie wir erfahren, wird Ihre Majestät die Kaiserin am Sonnabend, den 13. d. M., in Wien ein⸗ treffen. Die Kaiserin reist direkt von Summerhill über Calais nach München, wo sie am 12. Morgens ankommt und bis zum Abend bleibt. Der Hof wird nach den bisherigen Dispositio⸗ nen im April nach Schönbrunn und Ende Mai nach Ischl übersiedeln. — Kronprinz Rudolph hat sich heute Abends über München nach Summerhill begeben und wird, wie wir er⸗ fahren, entweder auf der Hin⸗ oder Rückreise Brüssel berühren und dort einen zweitägigen Aufenthalt nehmen. — Heute
Mittags um 12 Uhr erfolgte der Taufakt des neu⸗
gebornen Sohnes des Erzherzogs Karl Salvator. Der feierliche Akt, welchem Se. Majestät der Kaiser, die Erz⸗ herzoge Kronprinz Rudolph, Wilhelm und Leopold, die Spitzen der obersten Hofämter, die Minister und zahlreiche Würden⸗ träger beiwohnten, wurde in der Erzherzoglichen Hauskapelle im Palais des Erzherzogs Karl Salvator, von dem Kardinal Fürst⸗Erzbischof von Wien, Dr. Kutschker, vorgenommen. Als Taufpathe fungirte in Vertretung des derzeit von Wien ab⸗ wesenden Crzherzogs Rainer dessen Bruder, der Erzherzog Leopold. Der neugeborne Prinz erhielt in der Taufe den
Namen Nainer.
— 2. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses erklärte in Beantwortung ver⸗ schiedener Interpellationen der Minister⸗Präsident, Graf Taaffe, daß dem Inslebentreten einer internatio⸗ nalen Sanitätskommission noch Schwierigkeiten entgegen ständen, da bei einzelnen Regierungen ver⸗ schiedenartige Anschauungen über den Werth einer solchen Kommission herrschten. Graf Taaffe theilte sodann unter dem Beifall des ganzen Hauses mit, daß der Kaiser unter dem 29. v. M. das Gesetz, betreffend die Maßregeln gegen die Rinderpest sanktionirt habe und fügte gleichzeitig hinzu, daß bereits in Ungarn Einleitungen getroffen seien, um die Grundsätze dieses Gesetzes auch in der ungarischen Gesetzgebung zur Geltung zu bringen.
— Von bestinformirter Seite verlautet, daß das Präli⸗ minar⸗Uebereinkommen zwischen der Südbahnge⸗ sellschaft und der ungarischen Regierung wegen des Verkaufs der Linie Agram⸗Karlstadt gestern unterzeichnet worden ist. Der definitive Verkaufsvertrag soll in der näch⸗ sten Woche in Pest unterfertigt werden. Die Verkaufsbedin
ungen sind: Befreiung von der Einkommensteuer für 10 Fahre und Zahlung des Kaufschillings in Annuitäten wäh⸗ rend der ganzen Dauer der Konzession. Bei diesem Anlaß sollen mehrere andere Angelegenheiten geordnet werden, darunter die Errichtung einer Betriebsdirektion in Pest und eine Modifikation des bestehenden Kartells mit der ungarischen Staatsbahn.
— 3. März. Die ‚Neue fr. Presse“ erfährt, der Kauf⸗ preis für die Südbahnlinie Agram-Karlstadt be⸗ trage 4 800 000 Fl., die neunzigjährige Annuität 243 000 Fl. in Gold. — Der „Presse“ zufolge einigten sich die Konsortial⸗ mitglieder der Rothschildgruppe über alle Modalitäten und Details des Anlehens für die Theißthalbahn; der for⸗ melle Abschluß dürfte in den nächsten Tagen erfolgen.
— Aus Serajewo, 1. März, wird der „Pr.“ gemeldet: Der Fürst von Montenegro hat neuerlich Gelegenheit genommen, um der Landesregierung seine Mitwirkung bei Ergreifung solcher Räuberbanden, welche sich etwa auf montenegrinisches Gebiet flüchten sollten, anzubieten und zuzusichern.
Agram, 1. März. Banus Graf Pejacsevich ist
gestern hier eingetroffen und nahm beim Kardinal⸗Erzbischof 6
Mihajlovics sein Absteigquartier. Da ein offizieller Empfang verboten war, konnten nur Wenige von der Ankunft unter⸗ richtet sein. Beim Kardinal nahm der Banus die Vorstel⸗ lung des Bürgermeisters und des Ober⸗Stadthauptmanns
den Verlauf der
entgegen, fuhr von dort zu Mazsuranics ins Banalpalais, übernahm von ihm die Geschäfte und stattete hierauf dem Sektionschef Zivkovies und dem kommandirenden General⸗
“ Philippovics einen Besuch ab. Nachmittags findet beim Kardinal ein Diner statt. Graf Pejacsevich bleibt bis Donnerstag hier.
Belgien. Brüssel, 3. März. (W. T. B.) Gestern Abend nach Schluß der Vorstellung im Théädtre de la Monnaie erfolgte in dem Augenblicke, in welchem der Hof⸗ wagen, in dem sich Ihre Majestät die Königin befand, um die Ecke der Rue Ecuyer bog, eine heftige Detonation. Es verbreitete sich das Gerücht, daß auf den Wagen der Königin geschossen worden sei. Die sofort angestellte Unter⸗ suchung ergab, daß es sich um die Explosion einer Petarde handelte, welche von einem Individuum geworfen worden war.
Großbritannien und Irland. London, 2. März. (W. T. B.) Im Unterhause erklärte heute auf eine bezügliche Anfrage der Unter⸗Staatssekretär des Aus⸗ wärtigen, Bourke: Es sei ihm offiziell nichts davon bekannt geworden, daß die Unterhandlungen zwischen der Pforte und Griechenland abgebrochen, er habe nur er⸗ fahren, daß neue Vorschläge gemacht worden seien, deren In⸗ halt er jedoch nicht kenne. Der Schatzkanzler Northcote er⸗ widerte auf eine Anfrage Otway's: Die am letzten Sonnabend aus Lahore veröffentlichten Nachrichten bezüglich einer Thei⸗ lung Afghanistans entbehrten jeder Begründung. Die amtliche „Gazette“ publizirt die Ernennung Drum⸗ mond Hay's zum Gesandten in Marokko. Dem Reuterschen Bureau wird aus Teheran von 1 dhs gemeldet, daß die persische Regierung ihr Vorha⸗ en, eine Expedition zur Besetzung Seistans und eventuell auch Herats auszurüsten, aufgegeben habe. Sie sei hierzu durch die Erwägung der politischen Schwierigkeiten veranlaßt worden, welche die Ausführung eines solchen Projektes im Gefolge haben könnte.
Frankreich. Paris, 2. März. (W. T. B.) Senat nahm heute bei der Berathung des Gesetzentwurfs Ferry's über den höheren Unterricht den Art. 1, welcher dem Staate die Verleihung der akademischen Grade überträgt, an, lehnte dagegen ein Gegenamendement zu dem⸗ selben mit 172 gegen 103 Stimmen ab. Ebenso wurden der Art. 2 und sodann der Art. 3, nach welchem die Einschrei⸗ bungen in die Staatsfakultäten unentgeltlich erfolgen sollen, angenommen und hierauf die Art. 4 bis 6 ebenfalls genehmigt. Die Berathung des Artikels 7, welcher die Ertheilung des öffent⸗ lichen Unterrichts allen vom Staate nicht autorisirten Kon⸗
gregationen untersagt, wurde auf Donnerstag vertagt.
Türkei. Konstantinopel, 1. März. (W. T. B.) Es ist gelungen, die drei Individuen, welche auf den russischen Botschafts⸗Rath Onou und den Oberst Komaroff Schüsse abgegeben haben, zu ermitteln. Dieselben stam⸗ men aus Bosnien. Bei ihrer Verhaftung durch die Gens⸗ d'armen setzten sich dieselben zur Wehr. Sie behaupten, in Folge eines Streites sich ihrer Waffen gegeneinander bedient zu haben und den Oberst Komaroff bei dessen Vorbeireiten nur zufällig verwundet zu haben. Fürst
Serbien. Belgrad, 2. März (W. T. B.) Milan hat dem Kaiser Alexander telegraphisch seine Glückwünsche zum heutigen Tage ausgesprochen. Der hiesige russische Gesandte empfing zahlreiche Personen, welche ihre Glückwünsche zum Regierungsjubiläum des Kaisers von Rußland darbrachten. Vormittags fand ein feierliches Tedeum
und darauf eine Truppenparade statt. Für den Abend ist Seitens der Bürgerschaft ein Fackelzug und ein Banket im Bürgerkasino in Aussicht genommen.
Rußland und Polen. Ueber die Jubiläums⸗
feierlichkeiten liegen folgende weiteren Telegramme des „W. 8. vor: St. Petersburg, 2. März, Nachmittags 2 Uhr 30 Mi⸗ nuten. Soeben hat, nach dem Dankgottesdienst in der Ka⸗ pelle des Winterpalais, die Empfangscour stattgefunden. Das diplomatische Corps war dazu vollständig erschienen, alle Säle waren überfüllt. Vor diesem Empfange des diplomatischen Corps waren der Reichsrath in corpore sowie sämmtliche Minister von Sr. Majestät dem Kaiser empfangen worden. Augenblicklich erfolgt der Empfang des Senats, welchem sich der anderer Körperschaften und Anstalten, auch derjenige der Schülerinnen der weiblichen Kronstifte anschließt. Bei dem Erscheinen Sr. Majestät des Kaisers heute Morgen auf dem Balkon war Ihre Kaiserliche Hoheit die Großfürstin⸗Thron⸗ folger an seiner Seite. Die Großfürstin macht gewissermaßen die Honneurs an Stelle der leidenden Kaiserin.
— 2. März, Nachmittags 5 Uhr 45 Minuten. Die
Empfangsceremonien im Winterpalais sind beendigt. Die Betheiligung war eine außerordentlich große. Als Se. Majestät der Kaiser sich mit glänzendem und sehr zahl⸗ reichem Gefolge durch die verschiedenen Säle bewegte, wurde Derselbe mit lebhaftem Enthusiasmus begrüßt. Die Adresse des Reichsraths wurde von Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Großfürsten Konstantin verlesen. hierauf, indem er seinen Bruder umarmte. Bei dem Empfange des diplomatischen Corps hatte Se. Majestät für jeden der Anwesenden ein gnädiges Wort und beauftragte die Vertreter der fremden Staaten, ihren Höfen und den von ihnen ver⸗ tretenen Nationen für die ihm zu Theil gewordenen Beweise von Sympathie seinen Dank auszusprechen. Zwischen 2 und 3 Uhr machte der Kaiser eine Fahrt durch mehrere Straßen
und wurde von der zahllosen Volksmasse überall mit nicht endenwollendem Jubel begrüßt. — 2. März, Abends 6 Uhr 45 Minuten. Die Feie des Regierungsjubiläums ist bis jetzt ohne jeden
zwischenfall verlaufen; überall herrscht eine freu⸗ dig erregte Stimmung. Große Menschenmassen durchziehen die Straßen in Erwartung der Illumination, welche glänzend zu werden verspricht; an verschiedenen Stellen sollen Militär⸗ musikcorps spielen. Nirgends ist eine Störung oder Stockung
im Verkehr wahrzunehmen. Im Börsensaale ist ebenfalls ein
feierlicher Dankgottesdienst celebrirt worden. Abends sindet — 2. März, Abends 7 Uhr 30. Minuten. Ueber Feier des Regierungsjubiläums wer⸗ den folgende weitere Details gemeldet: Heute früh um 9 Uhr empfing Se. Majestät der Kaiser zunächst die Glück⸗ wünsche seiner unmittelbaren persönlichen Umgebung, darauf
im Theater Festvorstellung statt.
um 10 Uhr die Mitglieder der Kaiserlichen Familie. Nach der
Morgenmusik auf dem Paradeplatze fand im Fahnenzimmer B der Empfang der Suite⸗Offizi Fehaene
Der Kaiser erwiederte
der General⸗Ad utanten,
General⸗Majore und Flügel⸗Adjutanten statt; um 11 Uhr wurde das gesammte Offizier⸗Corps empfangen, um 11 ½ Uhr im weißen Saale der Reichsrath und andere hohe Körperschaften und Würdenträger. Um 12 Uhr bewegte sich der feierliche Zug, bei welchem der Kaiser die Großfürstin Cesarewna führte, aus den inneren Gemächern durch die Säle zur Palaiskirche. Die Offizier⸗Corps hatten im Nikolaisaale Aufstellung genommen, die Civilchargen und der Adel im Wappensaale, die Kauf⸗ mannschaft im Feldmarschallsaale, alle in höchster Gala, die Damen in russischer Tracht. Das gesammte diplomatische Corps mit den Damen erwartete Se. Majestät im Thronsaale Peter des Großen, wo der Kaiser nach dem Tedeum Cercle hielt. Im Ganzen waren gegen 4000 Personen bei der Cour, die äußerst glänzend verlief, anwesend. Gegen 3 Uhr wurde im Weißen Saale von als 600 Zöglingen der hiesigen Fräuleinstifte eine vom Prinzen Peter von Oldenburg kom⸗ ponirte Festkantate aufgeführt, an welche sich die National⸗ hymne und die Hymne „Langes Leben für den Czaren“ anschloß. Der Kaiser war sehr bewegt und freudig gestimmt und unter⸗ ielt sich auf das Huldvollste mit den Sängerinnen. Die
traßen waren den ganzen Tag trotz des wieder ungünstig werdenden Wetters von einer zahllosen Menschenmenge belebt.
Unter den stattgehabten Gnadenbeweisen und Verleihungen befindet sich die Erhebung des Präsidenten des Minister⸗ Comités, Walujeff, in den Grafenstand. Der Ober⸗Kammer⸗ herr Graf Chreptowitsch erhielt den Andreas⸗Orden, der Finanz⸗Minister Greigh und der Wirkliche Geheime Rath Abaza den Wladimir⸗Orden 1. Klasse, der Justiz⸗Minister Nabokoff den Alexander⸗Newsky⸗Orden in Diamanten. Außer⸗ dem sind die Verleihung des Alexander⸗Newsky⸗Ordens an den Minister des Innern, Makoff, und den Reichs⸗Controleur Solsky, sowie des Wladimir⸗Ordens 1. Klasse an den Prinzen Alexander von Hessen zu verzeichnen.
— 2. März, Abends 9 Uhr 50 Minuten. Bei der heutigen Parade vor dem Winterpalais waren sämmt⸗ liche hier anwesende Truppen vertreten; die Parade war um 10 Uhr beendigt. Se. Majestät der Kaiser wurde auf das Enthusiastischste begrüßt. Unmittelbar nach der Parade be⸗ gann die Galaauffahrt der Gratulanten.
Gegenwärtig prangt die Stadt in überaus glänzender Illumination. Die Straßen sind von einer dicht gedrängten Volksmenge angefüllt, doch ist die Ordnung nirgends gestört. Das Wetter ist milde.
Ueber den Verlauf
St. Petersburg, 3. März früh. des gestrigen Tages ist noch zu melden:
Gestern Nachmittag kurz nach 3 Uhr begab sich Se. Maäjestät der Kaiser, von Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Groß⸗ fürsten⸗Thronfolger begleitet, nach der Kasanschen Kathedrale, verrichtete dort ein Dankgebet und unternahm dann eine Spazierfahrt. Die Illumination am Abend war eine der glän⸗ zendsten, welche jemals hier stattgefunden haben. Haus für Haus hatte sich in irgend einer Form an der Beleuchtung be⸗ theiligt. Auf den Hauptstraßen spielten Musikcorps, in den Straßen bildeten unzählige Equipagen und Droschken, bunt durcheinander gemischt, eine Korsofahrt; auf den Trottoirs wogte eine Kopf an Kopf gedrängte Menschenmenge, immer von Neuem Hurrah rufend. Der Festtag verlief bis zum Ende in ungetrübter Freude; nirgends kam eine Störung vor.
Dänemark. Kopenhagen, 2. März. (W. T. B.) Das Regierungsjubiläum Sr. Majestät des Kaisers Alexander wurde hier durch einen feierlichen Gottesdienst begangen, welchem auch Se. Majestät der König und Se. Königliche Hoheit der Kronprinz beiwohnten.
Amerika. San Francisco, 27. Februar. (Allg. Corr.) Die Aufregung anläßlich der chinesischen Arbeiterfrage in hiesiger Stadt ist im Abnehmen begriffen, da die Arbeiter den Rath des Mayors Me'Kelloch, vorläufig das Abhalten von Meetings einzustellen, beherzigten.
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
. St. Petersburg, Mittwoch, 3. März, Vormittags. Der „Regierungsbote“ theilt mit, daß der von dem Reichs⸗ rathe gefaßte Beschluß der Beglückwünschung Sr. Majestät vor Allem die großartigen unter dem Kaiser ausgeführten Reformen aufzähle. Die nach Verlesung dieses Beschlusses durch den Vorsitzenden des Reichsraths, Großfürsten Kon⸗ stantin, von Sr. Majestät dem Kaiser ertheilte Antwort dankt für den Ausdruck der treuen Gefühle, wie für die Mithülfe, die der Reichsrath und die Minister, die früheren wie die jetzigen, bei der Durchführung der großen legislatorischen Arbeiten geleistet haben; die Ant⸗ wort gedenkt dabei auch der dahin geschiedenen Theilnehmer an dem Reformwerk, sowie der besonderen Theilnahme des Großfürsten Konstantin bei der Bauernreform und spricht die Hoffnung aus, der Reichsrath werde ihm wie immer auch in den noch bevorstehenden Arbeiten helfen. Se. Majestät schloß mit dem Ausdruck des Vertrauens, Gott werde Rußland aus den schweren Tagen, in welchen es sich jetzt befinde, herausführen. Auf die Adresse des Senats, welche in einer Plenarsitzung sämmtlicher Senatsdepartements festgestellt war, erwiderte der Kaiser, er sei überzeugt, daß der Senat, wie früher so auch künftighin, zum Wohle Rußlands wirken werde, daß die Thätigkeit desselben stets auf die Bekräftigung der legalen Ordnung gerichtet sein werde. Er hoffe auch künftig Gelegen⸗ heit zu haden, dem Senat für die loyale Erfüllung seiner Pflichten zu danken. Nach aus dem Innern des Reiches hier einlaufenden
Nachrichten haben anläßlich der Jubiläumsfeier des Re⸗ des Kaisers allenthalben patriotische undgebungen stattgefunden. In Moskau, Charkow, Warschau, Riga, Tiflis und anderen größeren Städten nahm die Feier einen großartigen Verlauf. Die Ordnung wurde nirgends gestört; in mehreren Städten wurden Gaben für wohlthätige Zwecke und das Schulwesen dar⸗ ebracht. In Kutais spendete die Stadtduma 20 000 Rbl. für die Errichtung einer Universität im Kaukasus. — Allseitig wird das gestern veröffentlichte Kabinetsschreiben Sr. Majestät des Deutschen Kaisers an Se. Majestät den Kaiser Alexander von der Presse sympathisch begrüßt. Der „Golos“ findet das⸗ selbe im gegenwärtigen Augenblicke ganz besonders geeignet, die russische Gesellschaft zu beruhigen.
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Nr. 6 des Armee⸗Verordnungs⸗Blatts hat folgenden Inhalt: Disziplinarstraf⸗ und Urlaubsbefugnisse von Offizieren der
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Militär⸗Schießschule — Vorlage der Manöver⸗Dispositionen an
Se. Majestät bei großen Herbstübungen. — Sattel⸗Untergurte be der Kavallerie — Dislokation der 1. und 5. Escadron Westpreußi⸗ schen Ulanen⸗Regiments Nr. 1. — Erhebung der Anklage gegen Personen des Beurlaubtenstandes und Ersatzreservisten, welche sich der Wehrpflicht entzogen haben. — Ergänzung der Festsetzungen fü die Zulassung zur Iaeas ee. — Badekurkosten⸗Verrechnung. — Nachtrag zur Instruktion für die Behandlung der Feldgeschütze und Anhang zu den Exerzier⸗Reglements für die Fuß⸗Artillerie. — Bekanntmachung der Lebensversicherungs⸗Anstalt für die Armee und
Marine.
— „Marine⸗Verordnungs⸗Blattes“ hat folgenden Reglement über die Geldverpflegung im Frieden. — Markirung der Handlothleinen. — Ausrüstung mit Tagfernroh ren. — Dampfbeiboote. — Militäranwärter bei Privateisenbahnen — Reglement über die Schiffsverpflegung. — Patriotische Gabe. — Instruktion für den Kommandanten ꝛc. — Servisreglement. — An⸗ nahme ꝛc. der Zahlmeisterapplikanten ꝛc. — Requisition von Beklei dungsstücken. — Weißes Zeug der Schiffsjungen. — Lebensversiche rungs⸗Anstalt für die Armee und Marine. — Umrechnung fremde Gewichts. — Benennung der Lafetten. — Aenderungen an ältere Bestimmungen ꝛc. im II. Halbjahr 1879. — Schiffsbücherkisten. — Personalveränderungen. — Benachrichtigungen. 1
— Nr. 2 des „Ministerial⸗Blatts für die gesammt innere Verwaltung in den Königlich preußische Staaten“ hat folgenden Inhalt: Erlaß, die Berichtigung de Standesregister betreffend, vom 23. Oktober 1879. — Erlaß, di Ausstellung von Geburtsurkunden betreffend, vom 13. Oltober 1879 — Erlaß, die Berechnung des Zeitraums für die Geburtsanzeigen beim Standesamt betreffend, vom 29. Oktober 1879. — Erlaß, die Gebühren für einen, bei standesamtlichen Verhandlungen mit taub stummen Personen zugezogenen Taubstummenlehrer betreffend, vom 15. Dezember 1879. — Erlaß, die Entbehrlichkeit eines Heiraths konsenses bei Eheschließungen der Reichsbeamten betreffend, vom 20. August 1879. — Cirkular, das Ressortverhältniß in Betreff der Ge⸗ suche um Niederschlagung von Transport⸗ und Detentionskosten b treffend, vom 30. November 1879. — Erlaß, die Berechnung der Tagegelder und Reisekosten für die mit der Fu ktion als Beisitze des Ausschusses für die Auswahl der Schöffen und Geschwornen b trauten Staatsverwaltungsbeamten betreffend, vom 3. Septembe 1879. — Cirkular, die Erweckung des Interesses für die Stiftung Kaiser Wilhelms⸗Spende und Vermittelung der Betheiligung an derselben betreffend, vom 23. Dezember 1879. — Gemeinschaftliche Verfügung des Ministers des Innern und des Justiz⸗Ministers vom 20. Dezember 1879, betreffend die Ausführung des §. 153 Absatz 2 des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877. — Verfügung, betreffend die Ablieferung verhafteter Personen an den Amtsrichter, falls derselbe im Dienstbereiche des aufgreifenden Be⸗ amten seinen Wohnsitz hat, sonst an die Polizeibehörde, vom 8. Ja⸗ nuar 1880. — Cirkular, die Förderung der Bildung von Vereinen gegen Hausbettelei betreffend, vom 28. Dezember 1879. — Erkennt⸗ niß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 3. September 1879. — Cirkular, die Veränderung der zur Ausstellung von Leichenpässen be⸗ rechtigten Behörden im Königreiche Sachsen betreffend, vom 15. No⸗ vember 1879. — Cirkulur, Paßpolizeivorschriften für Reisen nach Rußland betreffend, vom 20. Dezember 1879. — Vecfügung, die unentgeltliche Ueberweisung von Paßformularen an die mit der Ausstellung von Inlandspässen beauftragt n Orts⸗ polizeibehörden betreffend, vom 27. Dezember 1879. — Verfügung, die Bewilligung von Diäten und Fuhrkosten an einen Gensd'armen, welcher in einer, nachträglich von der vorgesetzten Be⸗ hörde gebilligten Dienstleistung seinen Patrouillenbezirk überschritten hat, betreffend, vom 7. Januar 1880. — Circular, die Formen des Konzessionsverfahrens bei Errichtung gewerblicher Anlagen be⸗ treffend, vom 9. Januar 1880. — Cirkular, die postamtliche Be⸗ handlung der Sendungen mit Zustellungsurkunden betreffend, vom 27. November 1879. — Bekanntmachung, betreffend die Berechnung der Wechselstempelabgabe von den in außerdeutschen Währungen aus⸗ gedrückten Wechselsummen, vom 12. November 1879. — Cirkular, Nor⸗ malstatuten für Fischereigenossenschaften betreffend, vom 29. Oktober 1879.— Cirkular, die Verwerthung der Jagdnutzung auf den Domänen⸗ vorwerken betreffend, vom 22. Januar 1880. — Cirkular, das Verfahren bei Ermittelung der Vergütung für Landlieserungen auf Grund des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 betreffend, vom 13. Juni 1879. — Bekanntmachung, die Ersatzbehörden der Mini⸗ sterial⸗ und der dritten Instanz für Elsaß⸗Lothringen betreffend, vom 2. Dezember 1879. — Bekanntmachung. Nachtrag zum Verzeichnisse rer Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen für den Frisne d. ned sces Militärdienst berechtigt sind, vom 17. Sep⸗
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Statistische Nachrichten.
„Newspaper Preß Directory“ für 1880 zufolge er nen jetzt im vereinigten Königreich Großbritannien und Ir⸗ land 1835 Zeitungen, die sich wie folgt vertheilen: England: London 364, Provinzen 1065, im Ganzen 1429. Wales 65; Schott⸗ land 172; Irland 149; Kanalinseln 20. Unter der Gesammtzahl befinden sich 166 Tagesblätter, von denen 113 in England, 4 in Wales, 20 in Schottland, 17 in Irland und 2 auf den britischen Inseln erscheinen.
Knunst, Wissenschaft und Literatur.
Die gesammten Reichs⸗Justizgesetze und die sämmt⸗ lichen für das Reich und in Preußen erlassenen Ausführungs⸗ und Ergänzungsgesetze, Verordnungen, Erlasse und Verfü⸗ gungen. Mit Anmerkungen, Kostentabellen und Sachregister von Dr. P. Kayser, Landrichter bei dem Landgericht I. in Berlin, z. Z. Hülfsarbeiter im Reichs⸗Justizamt. Zweite, vermehrte und ve kelere (Berlin, 1880. Verlag von H. W. Müller, Ha eschestraße 4.
Die Aufnahme, welche diesem Werke, auf dessen Vorzüge wir bei seinem Erscheinen aufmerksam gemacht haben, zu Theil geworden, ist eine so günstige gewesen, daß in nicht 6 Monaten die erste Auflage vergriffen und eine neue Auflage nothwendig war. Schon das weitere Anschwellen des Materials bedingte es, daß diese gegenüber der ersten erheblich vermehrt ist. Außerdem hat der Herausgeber sein Werk noch in einigen Punkten verbessert. Auch die Strafprozeßordnung nebst sämmtlichen sie ergänzenden Vorschriften ist in den Plan des Ganzen aufgenommen worden, so daß dieses nun den SSe neuen Rechtsstoff enthält. Die Verweisungsstellen sind berichtigt und vermehrt worden, und es haben namentlich die Kosten und Gebühren⸗ gesetze eine genauere Verwendung gefunden, als dies in der früheren Auflage möglich gewesen ist. In gleicher Weise konnten die zahl⸗ reich ergangenen ministeriellen Verfügungen berücksichtigt werden Tabellen für die Berechnung der Kosten und Rechtsanwaltsgebühren schließen das Ganze ab. 8
Umfang und Anordnung des Stoffes werden durch das In⸗ haltsverzeichniß veranschaulicht, welches folgende Abschnitte enthält: Reichsgesetze und Kaiserliche Verordnungen. — Preußische Gesetz Verordnungen, Erlasse und allgemeine ministerielle Verfügungen I. Zum deutschen Gerichtsverfassunsgesetze. A. Allgemeine Bestim mungen. . SDisziplin, Prüfung,, Dienstalter,
Amtstracht. C. Amtsrichter und Amtgsgericht. gerichte und Landgerichte. E. Kammer für Handelssachen. F. Gerichtsschreiber und Sekretäre der Staatsanwaltschafte G. Gerichtsvollzieher und Gerichtsdiener. — II. Zur deutschen Civi prozeßordnung. H. Uebergangs⸗ und Ausführungsbestimmungen 3. Zwangsvollstreckung. K. Ehesa en. — III. Zur deutschen Kon kursordnung. — IV. Zur deutschen Strafprozeßordnung. L. Ueber gangsbestimmungen. M. Schoffen und Schwurgerichte. N. Zu stellungen, Mittheilungen, Strafvollstreckungen, Gefängnißwesen 0. Amtsanwälte und Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft. P. Vor läufige Straffestsetzung bei Uebertretungen. 0. Forstdiebstahi. — V. Zu deutschen Rechtsanwaltsordnung. R. Zulassung und Umfang der Ausübung
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