pflegte eine lange Lanze zu führen.
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darauf gerichtet, möglichst viele Gefangene zu machen; dieselben
urden entweder nachher Leibeigene des Königs oder man vertheilte und verkaufte sie als Sklaven. Die Bewohner ganzer Distrikte mußten dem Sieger in seine Heimath folgen, wo sie Wohnsitze angewiesen erhielten. Den Gegner zu tödten suchte man zu vermeiden. Um auch den Feind von der Flucht abzuhalten
nd zum Strecken der Waffen zu veranlassen, pflegte bei einem
egegnen der Heere dasjenige, welches sich für das stärkere hielt, über das Ziel hinauszuschießen. Handelte es sich da⸗ gegen darum, einen überlegenen Feind vom Vorrücken abzu⸗
alten, so wurde auf kürzere Distanz geschossen, als erforder⸗ lich, um ihn zu treffen. Ein Gürtel von Pfeilen und Kugeln sollte den Gegner in angemessener Distanz halten. 8 „Tödtet, wenn möglich, einen andern“, war die Weisung, welche die Könige von Siam verschiedentlich ihren Truppen vor der Schlacht ertheilten. Es sollte eben, soweit es sich nicht um Nothwehr handelte, vermieden werden, direkt auf den Feind anzulegen. Eine eigenthümliche Art der Kriegs⸗ führung, und es ist danach wohl erklärlich, daß ein Provenzale Cyprian, der in siamesischen Diensten stand, zu der falschen Annahme verleitet werden konnte, daß der Heerführer, unter dem er zu fechten hatte, seinen Königlichen Herrn verrathen
abe. b Eingehend spricht sich der römisch⸗katholische Bischof Palegoix in seinem 1855 erschienenen Werk „Description du Royaume Thai ou Siam“ über die siamesische Kriegsführung aus. Viele der von ihm geschilderten Eigenthümlichkeiten konnten noch vor einigen Jahren bei Veranlassung des räu⸗ berischen Einfalls der Chien Hös in das obere Flußgebiet des
Mekhong beobachtet werden.
Zwischen dem Erscheinen des La Loubéôre’schen Werkes und des Palegoixschen Buches fällt die große Katastrophe der Zerstörung von Ayouthia durch die Birmanen im Jahre 1767, wodurch Alles, was europäischer Einfluß hier im Lande in früheren Jahren gewirkt und geschaffen hatte, mit einem Schlage vernichtet wurde. Handel und Verkehr lagen in Folge dessen für lange Zeit darnieder. Organisirte Truppen gab es nicht mehr. Militärische Exercitien nach europäischem System fanden nicht mehr statt.
Erst etwa vor 60 Jahren begannen die Könige wieder europäische Instruktoren, vorzugsweise Engländer in ihre Dienste zu nehmen. Unter anderen hat auch der britische General⸗Konsul und Agent Thomas George Knox, gewesener Offizier der indischen Armee, hier als Lehrer für die Truppen des zweiten Königs debütirt. Die verschiedentlich verbreitete Ansicht, es seien auch Deutsche hier in gleicher Eigenschaft thätig gewesen, ist darauf zurückzuführen, daß während der sechswöchentlichen Anwesenheit S. M. Korvette „Medusa“ 1870 ein Sergeant und ein Unteroffizier des genannten Schiffes die Truppen des zweiten Königs einexerziert haben. Diese Be⸗ strebungen sind augenscheinlich nicht ohne Erfolg gewesen, denn noch jetzt zeichnen sich die Soldaten desselben durch besonders gute Haltung aus. Auch erinnern noch einige halbdeutsche Kommandoworte an die damalige Schule.
Palegoix schreibt:
Die Siamesen haben circa 10 000 Mann regulärer Truppen Infanterie und Artillerie. Täglich finden Exerzier⸗ übungen statt. Ist Krieg beschlossen, so ertheilt der König den hohen Beamten, deren Sklaven einen bedeutenden Theil ihres Reichsthums ausmachen, den Gouverneuren der Pro⸗ v; und den Amtmännern der kleineren Distrikte den Be⸗ fehl, ihr Kontingent zu den Truppen zu stellen.
Zeder Soldat muß seinen Lebensunterhalt für einen Monat mit sich führen. Waffen und Kleidung werden von der Regie⸗ rung geliefert. Erstere bestehen in Musketen, Pistolen, Dolchen, zweischneidigen Degen, mehreren Arten von Lanzen, Hellebarden und Säbeln. Einige Compagnien tragen kleine mit Haut überzogene Schilde. Die Uniform ist einfach. Die⸗ selbe besteht aus einem aus Reisstroh oder Bambus ge⸗ flochtenen Hut, einer Weste von rothem, blauem oder grünem Tuch und einer kurzen baumwollenen Kniehose, deren Farbe bei den verschiedenen Compagnien ebenfalls verschieden ist, die möglichst weit heraufgezogen zu werden pflegt. Die Offiziere erlauben sich den Luxus eines kleinen Rocks von golddurch⸗ wirktem Seidenzeug. Der Oberbefehlshaber muß sich verschiedenen abergläubischen Gebräuchen unterziehen. Zum Beispiel hat er jeden Tag der Woche ein Gewand von anderer Farbe anzulegen. Für die Sonntage ist weiß vorgeschrieben, gelb für die Montage, grün ist die Mittwochsfarbe, Donnerstags hat er sich blau zu kleiden, Frei⸗ tags schwarz, und in einem violetten Anzug beschließt er die Woche. Das Regiment der christlichen Soldaten trägt euro⸗ päische Uniform. Man erzählt, daß die Heerführer allego⸗ rische Namen führen, um Macht und Muth anzudeuten, so⸗ wie andererseits Schrecken einzuflößen. General Löwe, Leo⸗ pard, Tiger oder Garuda (ein fabelhafter Adler) sollen die gebräuchlichsten Namen sein. Der Generallissimus heißt Metap (Mutter der Armee). Nach dem Gesetze sind die Offiziere verpflichtet, jedem Soldaten, der nur um einige Schritte zurückweicht, sofort den Kopf abzu⸗ hauen. Ein vor einigen Jahren verstorbener General 1 1 Mit dem Ruf: „Vor⸗ wärts meine Kinder!“ stach er die Leute damit, um sie vor⸗ wärts zu treiben. Den günstigen Moment zur Abfahrt, wenn das Heer sich in den Barken einzuschiffen hat, bestimmen die Braminen, welche gewissermaßen als Hofastrologen fungiren. Priester bespritzen die Truppen mit geweihtem Wasser. Eine Puppe wird aufgepflanzt, welche den Fürsten oder Rebellen,
gegen den der Feldzug unternommen wird, repräsenkiren soll. Derselben wird vom Scharfrichter der Kopf abgeschla⸗ gen. Für ein gutes Zeichen gilt es, wenn dieser auf Anhieb fällt. Den entgegengesetzten Fall betrachtet man als eine böse Vorbedeutung. Nach beendigter Ceremonie schwingt der Heerführer seinen Degen. Unter Kriegsgeschrei und dem Lärm der Gongs und anderer Instrumente fahren die Soldaten ab.
„Wehe dem Unglücklichen, welcher vor dem Heereszuge über den Fluß setzt! Sein Leben ist verwirkt. Um derartige
Vorfäll zu verhindern, haben Ausrufer die Anwohner des
Flusses von dem Vorrücken des Heeres in Kenntniß zu setzen und dafür Sorge zu tragen, daß alle Boote am Ufer anlegen. Bei dem obenerwähnten Feldzuge gegen die Chien 8 sollte dem Vernehmen nach noch ein Menschenleben diesem alten Brauch zum Opfer gefallen sein. Von den siamesischen Behörden wurde aber eine solche Beschuldigung mit Ent⸗ rüstung zurückgewiesen. Kanonen und andere Kriegs⸗ bedürfnisse werden auf Elephanten und Büffelkarren fort⸗ geschafft. Die Fahnen der verschiedenen Bataillone sind von
Innern stehen den Offizieren Elephanten zur Verfügung. Jeder Soldat trägt dann anstatt der Feldflasche ein mit Wasser gefülltes Bambusrohr am Halse. Ein anderes Bambusrohr enthält gekochten von der Sonne getrockneten Reis. Abends wird, wenn möglich, an irgend einem Gewässer Halt gemacht, um den Leuten Gelegenheit zu geben, sich durch das ihnen ur Gewohnheit gewordene Bad zu erfrischen. Sein ahl muß sich jeder selbst bereiten. Zelte be⸗ kommt der siamesische Soldat nicht. Man lagert sich unter freiem Himmel. Feuer werden Nachts unterhalten, um die Tiger zurückzuschrecken und Wachen ausgestellt, welche jede Stunde die Gong zu schlagen haben. Zur gegenseitigen Ver⸗ ständigung derselben wird eine Parole ausgegeben. Bringen die Umstände es mit sich, daß die Truppen irgenwo eine längere Station zu machen haben, so werden rings um das Lager Palisaden von Baumstämmen aufgerichtet, in denen nur in gewissen Zwischenräumen Oeffnungen gelassen werden, hierum wird ein Graben gezogen, den man mit undurchdring⸗ lichem Zaune von gespitztem Bambus umgiebt. So fest diese Ein⸗ assungen auch erscheinen mögen, so sind sie doch nicht ausreichend, dem Anprall einiger Hundert Elephanten Widerstand zu leisten, da man mit deren Hülfe selbst die Thore der Städte er⸗ brechen kann. Dringen 85 Thiere in eine Stadt oder ein Lager ein, so verfolgen sie die Bewohner mit furchtbarer Wuth, schleudern sie mit ihren Rüsseln in die Luft und zer⸗ stampfen sie mit ihren Füßen, wenn sie auf den Boden fallen. Die Bewohner der Ortschaften, welche die Truppen passiren, begrüßen die Retter des Vaterlandes nicht gerade besonders herzlich, denn alle Eßwaaren, Früchte, Geflügel, Schweine annektiren diese als willkommene Beute, ohne daß dafür eine Vergütung geleistet wird.
Bei bedeutenden Unternehmungen pflegten die Könige selbst mitzuziehen. In den großen Kriegen gegen Birma und die Kochinchinesen zogen 200 — 300 000 Mann mit einigen Tausend Pferden und Elephanten zu Felde.
(Fortsetzung folgt.)
Postpäckereisendungen nach dem Auslande.
Die „Times“ vom 27. Februar bringen folgendes Tele⸗ gramm aus Genf: „In Bern ist man bemüht, die Verwal⸗ tungen des Weltpostvereins zur Einführung eines inter⸗ nationalen Austausches von Postpäckereisendungen bis 6 Pfund und zwar gegen Erhebung eines einheitlichen Gebührensatzes zu bewegen. Man glaubt, daß Frankreich bezüglich des zer standekommens eines derartigen Arrangements das hauptsäch⸗ lichste Hinderniß bilde.“
Je größer die Erleichterungen sind, welche in den letzten Jahren auf dem Gebiete des internationalen Briefpost⸗ verkehrs stattgefunden haben: um so fühlbarer machen sich in den Kreisen des Publikums die Schwierigkeiten geltend, welche nicht selten mit der Versendung von Packeten nach dem Auslande verbunden sind. Einen schlagenden Beweis liefert eine Bekanntmachung der schweizerischen Postverwaltung, worin es unter anderem heißt:
„In jüngster Zeit sind Klagen darüber laut geworden, daß Fahrpoststücke nach gewissen Bestimmungsorten im Auslande nicht im Voraus bis zum Bestimmungsort frankirt werden können, und daß bei Verwendung von Frankozetteln dem Aufgeber dann exorbitante Taxen angerechnet werden. Wenn trotz der Tarif⸗Sammlung, welche den Postanstalten geliefert ist, Lücken in dieser Beziehung vorhanden sind, so muß die schweizerische Postverwaltung aus dem Grunde jede Verantwortlichkeit ablehnen, weil es nicht in ihrer Macht liegt, diese Verhältnisse zu ändern. Be⸗ kanntlich befaßt sich noch in vielen Ländern die Post in keiner Weise mit dem Packettransport, sondern überläßt diesen Ver⸗ kehrszweig anderen Anstalten und Unternehmungen, und es wird einleuchten, daß es unter solchen Verhältnissen im All⸗ gemeinen schwieriger ist, zu einfachen, stabilen und billigen Tarifen zu gelangen, als wo die Staatspost die Sache ordnet und betreibt, wie in Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn u. s. w.“
Bei uns in Deutschland hat man ähnliche Wahrnehmungen emacht. Um eine Verbesserung anzubahnen, war auf dem letzten
ostkongreß (Paris 1878) Seitens der deutschen Post⸗ verwaltung der Antrag auf Einführung eines internationalen Post⸗Päckereidienstes gestellt, und gleichzeitig der Entwurf zu einer derartigen allgemeinen Vereinbarung vorgelegt worden. Von sämmtlichen auf dem Kongreß vertreten gewesenen Staaten hat damals kein einziger sich gegen das Prinzip des deutschen Vorschlags ausgesprochen, wohl aber hatten sich mehrere Staaten der Abstimmung enthalten. Die Mehrheit hat unter Anerkennung der Zweckmäßigkeit des deutschen Vor⸗ schlags beschlossen, den Gegenstand dem internationalen Bureau des Weltpostvereins in Bern zur weiteren Vorbereitung zu überweisen. Die Angelegenheit ist inzwischen mit Beharr⸗ lichkeit weiter verfolgt worden, es soll noch im laufenden Jahre eine besondere Konferenz in dieser Sache zusammen⸗ treten. Hoffen wir, daß wenn auch nicht alle Länder des Welt⸗ postvereins, so doch die meisten der beabsichtigten Vereinbarung beitreten werden. Hierdurch würde ein Fortschritt auf dem Gebiet des Verkehrswesens eingeleitet werden, der sicherlich in allen beim Verkehr mit dem Auslande betheiligten Kreisen Anerkennung finden wird.
Schließlich sei noch bemerkt, daß die Behauptung der „Times“⸗Depesche, wonach Frankreich „the principal obstacle to the success of this arrangement“ sein soll, nicht ganz zu⸗ treffend erscheint, wenigstens hat auch England, welches eine Fhahehcenrich . nicht besitzt, seither noch eine ab⸗ lehnende Stellung eingenommen.
Wird aber, wie wir glauben, zwischen einer größeren Anzahl von Staaten die beabsichtigte Verständigung erreicht, so darf man wohl der Hoffnung Raum geben, daß die Post⸗ verwaltungen von England und Frankreich dem Uebereinkom⸗ men beitreten werden, da zwei Länder mit so lebhaftem Han⸗ delsverkehr, wie England und Frankreich, eine solche für den Verkehr äußerst vortheilhafte Einrichtung auf die Dauer schwerlich werden entbehren wollen.
Von Markensammlern wird der General⸗Post⸗ meister fortgesetzt und in zudringlichster Weise mit Bitten um Zuwendung seltener Exemplare von Postwerthzeichen be⸗ helligt. Solchen Gesuchen kann grundsätzlich nicht Folge ge⸗ 2 werden, zumal auch von inländischen Marken und ge⸗ tempelten Briefumschlägen verfügbare Bestände der älteren Ausgaben bei der obersten Postbehörde nicht vorhanden sind. S trägt diese Notiz dazu bei, die Zahl der unnützen
rothem Tuch oder Seide mit Bildern von Löwen, Drachen und anderen fabelhaften Thieren. Bei den Märschen im
chreibereien zu vermindern.
„Mehrere Zeitungen brachten vor wenigen Tagen die Mit⸗ theilung, daß am 25. Februar in der Gegend von Seh auf den Bahnpostwagen des Cöln⸗Berliner Tages⸗Schnell⸗ zuges drei F. abgefeuert worden seien, und daß einer von den drei im Bahnpostwagen beschäftigten Postbeamten zwei Kugeln durch die linke Schulter erhalten hätte. Diese Nachricht ist, wie wir von zuverlässsger Stelle 51 un⸗ richtig. Die betheiligten Bahnpostbeamten haben während der Fahrt an der bezeichneten Stelle einen Knall von Schüssen überhaupt nicht vernommen; auch ist keiner von ihnen durch einen Schuß ꝛc. verwundet worden. Bei der Besichtigung des Bahnpostwagens ist an einer Stelle eine ganz unbedeutende Z“ worden, deren Entstehung jedoch auch auf andere Weise, z. B. durch einen Steinwurf ꝛc., herbei⸗ geführt sein kann.
Vaterländischer Frauen⸗Verein.
Nach Allerhöchster Bestimmung Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin findet die diesjährige Generalver⸗ sammlung des Vaterländischen Frauen⸗Vereins aam Freitag den 19. März, Abends 6 ½ Uhr im Saale des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten hierselbst, Leipziger Platz Nr. 8, statt, wozu wir hierdurch die Mitglieder des Haupt⸗ vereins und der Zweigvereine mit dem Ersuchen zahlreicher Betheiligung freundlichst einladen.
Besondere Einladungskarten werden nicht ausgegeben.
Der Vorstand des Vaterländischen Frauen⸗Vereins.
Charlotte Gräfin von Itzenplitz.
Der unter dem Protektorat Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin stehende Lette⸗Verein zur Förde⸗ rung höherer Bildung und Erwerbsfähigkeit des weib⸗ lichen Geschlechts hielt gestern, Mittwoch, Abend in seinem eigenen Hause (Königgrätzerstraße 90) seine Jahresversamm⸗ lung ab. Den Vorsitz führte Frau Schepeler⸗Lette. Dem Ge⸗ schäftsberichte zufolge hat sich sowohl die Zahl der Vereinsmitglieder, als auch die der Schülerinnen in den verschiedenen Schulen beträcht⸗ lich gesteigert. Die Gesammtzahl der Schülerinnen der zum Verein Handels⸗, Gewerbe⸗, Zeichnen⸗, Kunstarbeits⸗, Modellir⸗,
och⸗, Wasch⸗ und Plättschule belief sich im veiflossenen Jahre auf 1379. 149 dieser Schülerinnen hatten ganze, 51 halbe Freistellen. Die Vereins⸗Fortbildungsschule ist von 280 Schülerinnen, Töchtern von kleinen Beamten, Kaufleuten, Handwerkern und Arbeitern besucht gewesen. Bei den meisten dieser Schulen, insbesondere bei der Fortbildungsschule übersteigen die Ausgaben die Einnahmen. Im Victoriastifte wohnten im Laufe des Jahres 150 Damen für längere Zeit, 40—50 vorübergehend. In der Damenrestauration speisen außer den Bewohnerinnen des Victoria⸗ stiftes täglich 70 —80 Damen zum Preise von 75 ₰, im Abonnement 60 ₰, zu Mittag. Beim Arbeitsnachweisungsbureau gingen 2766 Stellen⸗ resp. Beschäftigungsgesuche und 1060 Angebote ein. Von diesen Beschäftigungssuchenden wurden 607 plazirt. Der Victoria⸗ bazar hat einen vorzüglichen Stamm von Arbeitern erzogen und liefert anerkannt treffliche Arbeiten; aus Mangel an Betriebskapital kann sich derselbe jedoch nicht entfalten. Die Darlehnskasse (Lette⸗ Stiftung) hat 18 Darlehne und 19 Nähmaschinen auf Rückzahlung ausgegeben. Die Bibliothek hat sich um 200 Bände vermehrt und beträgt gegenwärtig 1500 Bände. In der Setzerinnenschule sind gegen⸗ wärtig 37 Setzerinnen beschäftigt, von denen die geübteren wöchent⸗ lich 26 ℳ verdienen. Die Gesammteinnahmen des Vereins, unter denen namhafte Zuwendungen von den Kaiserlichen Majestäten, sowie dem Kronprinzen, der Kronprinzessin und dem Kultus⸗Minister figu⸗ riren, betrugen m Laufe des verflossenen Geschäftsjahres 41 406 ℳ 99 ₰, die Ausgaben 41 824 ℳ 26 ₰, das gegenwärtige Baarver⸗ mögen 6160 ℳ — Die statutenmäßig ausscheidenden Vorstandsmit⸗ glieder wurden wiedergewählt. 8 In Pritzwaltk und in der Umgegend hat sich ein Comité ge⸗ bildet, um in der Stadt Pritzwalk in den Tagen vom 15. bis 23. Mai eine Ausstellung von Alterthümern aus der Prieg⸗ nitz und den angrenzeuden Kreisen zu veranstalten. Die Ausstellung soll in den Sälen des Garnatzschen Lokals stattfinden und sich erstrecken auf das kulturgeschichtliche Gebiet des Alterthums, des Mittelalters und der Neuzeit; auf Fundstucke aller Art; auf kirchliche Gegenstände; auf Waffen⸗ und Rüststücke; auf Haus⸗ und Wirthschastsgeräthe; auf Richt⸗, Straf⸗ und Folter⸗ werkzeuge; auf Raritäten jeder Art; endlich auf das naturgeschichtliche Gebiet Mineralogie und Geoologie, der Botanik und Zoologie. Das Komits richtet an die Freunde des Alterthums, an Behörden, Kirchen, Schulen und Korporationen, Vereine, Innungen und Familien, besonders an die Rittergutsbesitzer die Bitte, es durch leihweise Hergabe der in ihrem Besit befindlichen Gegenstände der obenbezeichneten Arten zu unterstützen. Die Kosten für den Transport werden nach Maßgabe der bei der Ausstellung zu erwartenden Einnahmen auf Wunsch gern vergütet, auch ist das Comité erbötig, die Gegenstände selbst abholen zu lassen und nach Schluß der Ausstellung den Eigenthümern unver⸗ sehrt wieder zuzustellen. Der Reinertrag des Unternehmens dient der Unterstützung des Johanniter⸗Kreiskrankenhauses in Pritzwalk. Anmeldungen von Gegenständen mögen unter Bezeich⸗ nung des Ursprungs, soweit dies eben möglich ist, an den Schrift⸗ führer, Bürgermeister Beyer in Pritzwalk, gerichtet werden.
der
Das bereits angekündigte Concert von Hrn. Gustav und 5 Adelheid Hollaender fand gestern in der Sing⸗Akademie tatt. Die Concertgeber hatten in Hrn. Moritz Moszkowski eine vortreffliche mitwirkende Kraft gewonnen. Als erste Nummer des Programms brachten die Hrrn. Hollaender und Moszkowski „Intro⸗ duktion und Allegro apassionato“ für Pianoforte und Violine von Fr. Gernsheim zu Gehör und bewährten sich damit wiederum als Meister auf ihrem Instrumente. Hr. Hollaender spielte später noch ein „Fantasiestück“ Zer g ür⸗ Hiller, das reizende Adagio aus dem zweiten Violinkonzert von Raff und zum Schluß zwei kleinere Piecen: „Am Strande“ eigener Komposition und einen spanischen Tanz Moszkowski und Sauret. Die Vorzüge, welche das Spiel des Vor tragenden auszeichnen, sind bei früheren Gelegenheiten von uns a dieser Stelle verschiedentlich hen de worden; wir erfreuten un auch gestern wieder an dem melodischen edeln Klange, er seinem Instrumente zu verleihen weiß, wie an vornehmen Auffassung und dem kunstgemäßen Ausdru der musikalischen G. danken. Hr. Meszkowski trug im weiteren Verlaufe des Concerts noch zwei sehr interessante Stücke eigener Komposition vov: eine ungemein zierliche Barcarole und ein sehr sinniges, anmuthiges Allegro scherzando, und erregte ebenso lebhaf ten Beifall durch sein elegantes, graziöses Spiel wie durch die ge winnende Liebenswürdigkeit der Komposition. Frau Hollaender be theiligte sich an dem Concerte mit sechs Liedern von Tschaikowsky Bungert, Heinr. Hofmann, Dorn, Jansen und Reinecke. Ihre jugend⸗ frische, wohlgeschulte Stimme wie der gelungene Vortrag der Lieder erwarben sich die volle Anerkennung des zahlreichen Auditoriums.
Redacteur: J. V.: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elzuer.
Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
des Neutschen Reichs⸗Anzrigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 82.
* ISAEMs für den Deutschen Reichs⸗ u. Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
Sachen.
1. Steckbriefe und Untersuch erladungen
2. Subhastationen, Aufgebote,
u. dergl. 8 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submiszionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung X u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
I 8 88
schen Staats⸗Anzeiger.
1880
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosahandel. 6. Verschiedene Bekanntmsachungen.
Inserate nehmen an die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Danbe A Co., E. Schlotte, Bärtuer & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen⸗Bureaus.
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilags. R
(Steckbrief. Gegen die Frau Minna Wilhel⸗
Untersuchungsrichter am Königlichen Landgericht I.
hagere Gesichtsbildung, runden Mund, defekte Zähne,
klagten zur Zahlung von ℳ 540. —, ladet den Beklagten zur münd
Ge enwart zur — der Gütezzeneialdast welche zwischen den erwähn⸗ ten Eheleuten Johann und des Nachlasses der Ehefrau Born geschritten
werde.“
ttmann, geb. Bischoff, bisher hier Al⸗
8 e Nr. 89 bei dem Steinhauer Koepchen
9. die gerichtliche Haft wegen Unter⸗
d Diebstahls in wiederholtem Rückfall
kten U. B. I. Nr. 149 de 1880 beschlossen
Die Verhaftung hat nicht ausgeführt
werden können. Es wird ersucht, die ꝛc. Dittmann m Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihr sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvotgtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 28. Februar 1880. Der
Wilke, Gerichts⸗Assessor. Beschreibung. Die e is 31 Jahre alt, evangelischer Religion, 1 Meter 64 Centimeter groß, von schlanker Gestalt, hat braune Haare, gerade Nase, rundes Kinn, lange,
ichtsfarbe, hohe Stirn und als beson⸗ WE“ einen linsengroßen Leberfleck auf
1 tücks sind ihnen die Inhaber obiger noch ungetilg⸗ 88 pan ihrem Aufenthalte nach unbekannt und
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladnugen n. dergl.
[5662] Oeffentliche Zustellung.
ie Neue Sparkasse zu Hamburg, vertreten asa die Rechtsanwälte DDr. Heinsen und Moencke⸗ berg, klagt gegen den H. E. Lüders, früher zu amburg, Holzdamm 53, jetzt unbekannten Aufent⸗ alts, wegen am 1. Dezember 1879 fällig gewesener Hypothekzinsen, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von ℳ 405 nebst 6 % insen seit dem Klagetage und vorläufige Vollstreck⸗ Birsen setlarung des Ürtheils gegen klägerische Sicherheitsleistung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg auf den 28. Mai 1880, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 1 eckau, Gerichtsschreiber des Landgerichts. Civilkammer II.
16663] Oeffentliche Zustellung.
r Schlachter G. Ed. Brunn zu Hamburg, “ vg den Rechtsanwalt Dr. Kirger, klagt gegen den Heinr. Ed. Lüders früher zu Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen am 1. Juli 1879 und 1. Januar 1880 fällig gewesener Hypothek⸗
i Antrage auf Verurtheilung des Be⸗ zinsen mit dem g “
des Urtheils und chen Verhandlung des vor die II. Civilkammer des Land⸗ u Hambur r Dra⸗ 1880, Vormittags 9 ¾ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 1 glieckau, Gerichtsschreiber des Landgerichts. Civilkammer II.
16670 HOeffentliche Zustellung.
er Kaufmann Friedrich Immannel Seidel 8e he ah durch Rechtsanwalt Mar⸗ tini hier — klazt gegen den Kaufmann Julius Dedo Petzold, Inhaber der Firma J. D. Petzold zu Meerane, wegen 180 ℳ rückständiger Hypotheken⸗ zinsen mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten in den gedachten Betrag bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das demselben gehörige Grundstück Fol. 1899 des Grundbuchs für Meerane und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Uhe ftt sereans, vor das Königliche Amts⸗ icht zu Meerane au Inni 1880, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 Meerane, den 1. 8 6“ 8 recht, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
5651 Oeffentliche Zustellung . Prglär degenf Grund eines Beschlusses des Kgl. Amtsgerichts Dürkheim vom 28. Februar 1880.
Moses Kahn, Mehlhändler, früher in Dirm⸗ stein, jetzt in Mannheim wohnend — vertreten durch Franz Xaver Weber, Rechtskonsulenten, in Dürk⸗ heim wohnhaft, laut Vollmacht vom 19. d. als Gläubiger von Karl Fleck, Bäcker, und dessen Ehefrau Magdalena . früher in Dürkheim wohnhaft gewesen, je
läufige Vollstreckbarkeitserklärung
[5649]
und Elisabeth Paskowsky'schen Eheleuten ge⸗
örigen Grundstücks Groß⸗ Hostg Ir. 4, stehen in Abtheilung III. unter Nr. 1
eingetragen.
Mts. —
orn, gewerblos, Beide t ohne
bekannten Wohnort abwesend, auf Grund eines Ur⸗ theils des K. Bezirksgerichts Frankenthal, als Han⸗ delsgericht sprechend, vom 30. Oktober 1862, im Betrage von 1880 ℳ 49 ₰ der Hauptsumme, Kosten und bis zum 22. d. Mts. berechneten 6 %gen
insen, erklärt hiermit der genannten Magdalena
orn, als einzigen Erbin ihrer Mutter, der ver⸗ lebten Magdalena Wilhelmine Merck, Ehefrau des in Dürkheim wohnenden Privatmannes Johann Heinrich Born, sowie als Solidarschuldnerin, und
be Einspruch dagegen, daß außer seiner ashench dag und Auseinandersetzung
Heinrich Born bestanden,
ürkheim, den 28. Februar 1880. b Der K. Amtsgerichtsschreiber. Hammersdorf.
Aufgebot. 8
In dem Grundbuche des den Kahnschiffer Carl
98 3
riedrichsgraben I., Be⸗
500 Thlr. Kaufgelderrückstand, zu 2 ½ Prozent verzinslich, ohne Kündigung zahlbar, für die Schiffer Friedrich und Eleonore, geb. Jacobeit, Kroehnert'schen Eheleute
Nach Versicherung der Eigenthümer des Grund⸗
haben sie das Aufgebot derselben zum Zwecke der
Quittungsleistung beantragt.
Die Schiffer Friedrich und Eleonore, geb. Jacobeit,
Kroehnert'schen Eheleute und deren Rechtsnachfolger
werden demnach aufgefordert, spätestens bis zum
Termin, den 1. Mai 1880, Vormittags 11 Uhr,
egen Empfangnahme des Kapitals nebst Zinsen,
begüglich der genannten Post löͤschungsfähige Quit⸗
tung zu ertheilen, widrigenfalls die Löschung der
Verschollene für todt erklärt, sein Vermögen als vererbt angesehen und dasselbe denjenigen der Er⸗ schienenen, welche die nächsten Ansprüche daran be⸗ scheinigen, ausgeantwortet, die unbekannten Erben aber, welche sich nicht gemeldet haben, mit ihren Erbansprüchen ve ausgeschlossen werden. ugleich wird au v Dienstag, den 12. Oktober 1880, r
h 11 Termin zur Verkündung des Ausschlußurtheils an⸗ xg den 13. Februar 1880 alzungen, den 13. Febr 8 Herzaak Amtsgericht. Abth. I.
130050 Heffentliche Ladung.
Die verehelichte Porzellandreher Scharon, Amalie, geb. Schmidt, aus Königszelt, Kreis Schweidnitz, hat unter dem 24. September 1879 bei dem Königlichen Kreisgericht zu Schweidnitz gegen ihren “ Porzellandreher Karl Scharon, unter der Behauptung, daß dieser sie am 6. Fehruar 1873 iecg verlassen habe, auf Treu⸗
ug der Ehe geklagt.
Ge 8e .⸗ Beantwortung dieser Klage haben wir einen Termin auf den 12. Mai 1880, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor Herrn Eerichts⸗Assessor Callomon, in dem Terminszimmer Nr. 24 des Land⸗ gerichtsgebäudes hierselbst anberaumt.
Der seinem jetzigen Aufenthalte nach unbekannte Porzellandreher Karl Scharon, früher in Königs⸗ zelt, wird hiermit aufgefordert, in diesem Termine persönlich zu erscheinen, widrigenfalls die Behaup⸗ tungen der Klage für zugestanden erachtet werden
ost im Grundbuche erfolgen wird. L“ den 18. Februar 1880. 86 Königliches Amtsgericht.
e Aufgebot.
Der Mühlenbesitzer Anton Wodarz zu Hanusowsky⸗Mühle hat zur Erlangung eines Aus⸗ schlußerkenntnisses behufs seiner Eintragung als Eigenthümer im Grundbuch das Aufgebot des Wiesengrundstücks Nr. 31 Brnchuch — Art. 94 der Grundsteuermutterrolle — als dessen Eigenthümer der Kaufmann Joseph Sonnenfeld eingetragen ist,
beantragt. 8Es 1-e daher alle Diejenigen, welche Eigen⸗
thumsansprüche an diesem Grundstücke geltend zu
machen haben, Rüfcfnst 1 spätestens in dem im Sitzungszimmer Nr.
auf den 11. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termine anzumelden, mit der War⸗ nung, daß die Ausbleibenden mit ihren etwai
rlegt wird. 8 den 26. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. I.
15647]
Aufgebot.
Der Kaufmann Ferdinand Meyer von hier, Bruder
des abwesenden Kaufmannes Alexi Mener, das Abmesen seines früher hierselbst wohnhaft ge
Aufgebot von unbekannten Erben desselben be
antragt. Der
. den 9. September 1880,
Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte und Ansprüche anzumel⸗ den, widrigenfalls die Todeserklärung des ꝛc. Meyer, die Nachlaßregulirung und die Ausantwortung der Erbschaft, sowie die Ertheilung eines Erblegitima⸗ tionsattestes an die bekannten legitimirten Erben desselben ohne Rücksicht auf Diejenigen, welche sich nicht melden, erfolgen wird. Bernburg, den 26. Februar 1880. Herzoglich Anhalt. Amtsgericht. v. Brunn.
[5570 Aufgebot. Georg Adam Heusing, geboren in dorf am 9. F.
wird 600 — 1500 ℳ betragen.
A „ Eonnnnra9, Heufing, als nächster
derselbe und dessen ihrer Exi Perser desgach vS vig sechs d spätestens bis zu dem au den 5. Oktober 1880, früh 11 Uhr, W“ anberaumten Termin in Person oder durch genü
deren obgenanntem lichen Femaͤchtigung und Gütergemeinschaft wegen
Ehemanne Karl Fleck, der ehe⸗
lansprüchen auf dieses Grundstück ausgeschlossen T“ deshalb ein ewiges Stillschweigen
hat
wesenen und angeblich seit Anfang 1862 verschollenen Bruders zum Zweck seiner Todeserklärung und das
Kaufmann Alexi Meyer und dessen unbe⸗ 28. A kannte Erben werden aufgefordert, spät stens in
und gegen denselben was Rechtens erkannt werden
wird. Schweidnitz, den 12. Januar 1880.
Königliches Landgericht. II. Civilkammer.
857181 Oeffentliche Vorladung.
Der Kaufmann Otto Paulisch von hier, als Verwalter der Uhrmacher Emil Päslerschen Kon⸗ kursmasse von hier, klagt gegen den A. Göt, früher zu Petershagen bei Stolzenberg, Regierungsbezirk Cöslin, jetzt dessen Wohnort unbekannt, wegen 26 ℳ 90 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem 30. August 1879 mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung in die Zahlung des genannten Betrages und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits 8 s Königliche Amtsgericht zu Reichenbach u. d. Eule ö So. Mai*) 1880, Vormittags 9 Uhr. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird 88 ’ S. 11 venash 1ge. ichenbach u. d. Eule, den 13. Februar 3
ancci Die Gerichtsfchreiberei des Königlichen Amtsgerichts.
lich gedruckt ist. [5641
in Neustadt⸗Harzburg, d in nhevstch Hnten über den Karrenführerhof Nr
erworben habe, werden gemäß
ordnung, §§. 823 ff. der R. C. Pr. O. und
inen, aufgefordert, solche spätestens auam vermeinen fgef he; 6 Morgens 9 Uhr hierselbst anzumelden, unter dem
daß nach Ablauf der Frist der
*) Nicht 9. Mai wie in Nr. 53 d. Bl. ierthüm⸗
81] Antrag des Partikuliers Hearich geeeaes ier ge⸗ 3
“ 8 daß dieselben hinreichend verdächtig erscheinen: ass. 19 zu Westerode glaubhaft gemacht hat, daß er diesem Hofe sammt Zubehör
das Eigenthum an dies H E“
7 des Gesetzes vom 1. April 1879 Nr. 12 alle dir „jenigen, welche Rechte an diesem Sn zu haben
Rechtsnachtheile, artikulier Heinrich
4) zehnten Orts am 25. April 1839 laut Urkunde 1 2 demselben Tage für den Kolon Lübberts⸗ meier Nr. 6 zu Schlangen ein Darlehn zu 100 Thlr. Der Kolon Richterkersting hat bebanptet, daß die unter Nr. 1 erwähnte Kaution keine Gültigkeit mehr habe, und daß die obigen Darlehne längst zurückbezahlt, die darüber ausgestellten Urkunden aber abhanden gekommen seien, und die Einleitung des Aufgebotsverfahrens beantragt. Es werden daher Alle, welche Ansprüche an die obigen Ingrossate machen, aufgefordert, solche unter Vorlegung der Urkunden innerhalb einer Frist von sechs Monaten und spätestens in dem dazu auf Dienstag, den 21. September d. J., Morgens 10 ÜUhr, auf hiesigem Gerichtszimmer an⸗ gesetzten Termine so gewiß anzumelden und zu be⸗ gründen, als sonst die Urkunden für kraftlos erklärt und die Ingrossate im Hypothekenbuche gelöscht werden sollen. Horn, den 21. Februar 1880. Fürstlich Lippisches Amtsgericht.
G. Cordemann.
5632]1 8821 ge Beschlagnahme der Büdnerei Nr. 18 zu Ruͤhn zum Zwecke der Zwangsversteigerung finden Statt: Anmeldungstermin und erster Verkaufstermin: Sonnabend, den 8. Mai 1880, u Vormittags 11 Uhr, Ueberbotstermin: Sonnabend, den 29. Mai 1880, Vormittags 11 Uhr. Bützow, den 26. Februar 1880. Großherzogliches Amtsgericht.
[5636] In der Strafsache
gegen
1 ilipps, Johann Baptist, geboren am 20 S 1856 zu Kaysersberg, Sohn vo Xaver und Weck Barbara,
II. Baumer, Isidor, geboren am 13. Novem ber 1856 zu Rappoltsweiler, Sohn von Lud wig und Kepp Barbara,
III. Franz Conreaux, geboren zu Kaysersberg am 6. Juni 1856, Sohn von Georg und Beck Clara, 1b
allda “ binh zuletzt im Landgerichtsbezirke
Mülhausen wohnhaft,
wegen Vergehen gegen §. 140 St.⸗G.⸗B. hat die
Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts Mül⸗
hausen in ihrer Sitzung vom 3. Februar 1880, an
welcher Theil genommen haben die Herren Land⸗ erichts⸗Direktor Wolf als Vorsitzender, Richter Dr. eez als Beisitzer, Landgerichts⸗Rath Dr. Hoppé als Beisitzer. Nach Anhörung des Herrn Referen⸗ ten Dr. Peez in seiner Berichterstattung. Nach Ein⸗ sc des “ es der 1“ Staatsanwalt⸗
aft vom 29. Januar . 88
n.. Erwägung, daß die Formalitäten des §. 472
St.P.⸗O. erfüllt sind, auch nachgewiesen ist, daß
die Angeschuldigten ihren letzten Wohnsitz im Land⸗
gerichtsbezirke Mülhausen gehabt haben,
als Wehrpflichtige, in der Absicht sich dem Ein⸗ tritt in jienst des stehenden oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes⸗ gebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichti⸗ gen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes auf⸗ gehalten zu haben resp. noch aufhalten, ein nach §. 140 St.⸗G.⸗B. strafbares und zur Kompetenz des Kaiserlichen Landgerichts gehöriges Vergehen.
In Erwägung, daß die beantragte Ver⸗ mögensbeschlagnahme auf Grund der Bestim⸗ mungen des §. 140 St.⸗G.⸗B. und der §. 325, 326 und 480 St.⸗P.⸗O. zulässig. Die Beschlag⸗
Dorf⸗Allen⸗ ebruar 1838 und heimathsberechtigt dafelbst, Sohn des verstorbenen Anspänners Johan⸗ nes Heusing und dessen Ehefrau Eva Margarethe, geb. Trautvetter in Dorf⸗Allendorf, ist im Fruͤhjahre 1859 nach Nordamerika ausgewandert und ist seit⸗ dem keine Nachricht von ihm eingegangen. Der Antheil des Verschollenen am väterlichen Vermögen
B lebenden Mutter, Wittwe Antrag der noch lebende ertin
erbin des obengenannten ““
Monaten
legitimirte Bevollmächtigte vor dem unterzeichneten Amtsgericht zu erscheinen und ihre Ansprüche auf
Heindorff in Neustadt als Eigenthümer in das Grundbuch für Westerode eingetragen werden wird und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unter⸗ läßt, sein Recht gegen einen Dritten, we cher im reblichen Glauben an die Richtigkeit des Grund⸗ buchs das b erworben hat, nicht mehr gel⸗ tend machen kann.
Harzburg, den 25. Februar 1880.
8 Heerrzogliches Amtsgericht.
Thielemann.
[646502 Bekanntmachung.
88
Die Brautleute Kaufmann Siegmund Edel⸗ stein zu Hohenlimburg und Bertha Klein zu Neheim, welche ihren ersten Wohnsitz zu Hohen⸗ limburg nehmen wollen, haben für ihre bevor⸗ ttesemnde. Ehe die Gemeinschaft der Güter aus⸗ geschlossen.
ohenlimburg, den 24. Februar 1880. ecg Kögigliches Amtsgericht.
H.
5501 — Auf das Kolonat Richterkersting Nr. 17
zu Schlangen sind Ausweis des Hypothekenbuchs eingetragen: 8
1) vierten Orts am 1. November 1821 für Jo⸗
hann König, Stellvertreter des Heerdejürgen
zu Schlangen, eine Kaution zu 40 Thlr.,
2) sechsten Orts am 8. November 1825 laut Ur⸗
kunde von demselben v für Sophie Rebbe,
uneheliches Kind der Elisabeth Schierenberg
von Nr. 64 Bauerschaft Kohlstädt, verehelichte
Grotehof zu Hörste ein Darlehn zu 40 Thlr.,
3) neunten Orts am 5. Juni 1838 laut Urkunde
vom 2. Juni 1838 für Charlotte Flügel zu
4
nahme einzelner zum Vermögen der Angeschuldigten gehöͤrigen nche ausführbar ist, eschlossen:
1) daß das S gegen die Angeschul⸗ digter ad I. — III. inclusive wegen des vorerwähnten Vergehens gegen §. 140 St.⸗G.⸗B. zu eröffnen und die Sache zur Verhandlung und Entscheidung vor die “ Landgerichts Mül⸗
ausen zu verweisen sei,
3 9 die Beschlagnahme des im Deutschen Reiche befindlichen Vermögens eines Jeden der Angeschuldigten bis zum Betrage der ihn möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe von Drei Tausend Mark und der Kosten verfügt, und außer der gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, auch die einmalige Bekanntmachung dieser Beschlagnahme in der Neuen Mülhauser Zeitung verordnet, und zwar in Anwen⸗ dung der bereits erwähnten gesetzlichen Bestimmun⸗ gen der §§. 325, 225, 472, 480 St.⸗P.⸗D. gez. Wolf. Peez. Hoppé. Zur Beglaubigung: Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) gez. Gielsdorf.
[5628] Bekanntmachung.
In die Liste der bei Großherzoglichem Landgericht zu Darmstadt zugelassenen Rechtsanwälte sind ein⸗ getragen worden:
Kornmesser 8 Ceßner zu Darmstadt. Eckstorm 8
Darmstadt, den 27. Februar 1880. öa
Der Praͤsident ee Besebeveghen Landgerichts.
machen und zu begründen, widrigenfalls der genannt
7
obiges Vermögen bei Verlust derselben geltend 8 Heesten ein Darlehn zu 100 Thlr.