An Polizei, an Kosaken fehlte es nicht auf der Stätte des Ver⸗ brechens war es auch dieses Mal keine Menschenhand, die dem Mörder in die Arme fiel und der Kugel eine andere Richtung gab. Es war wiederum ein Gotteswunder, daß die Kugel, aus aller⸗ nächster Nähe abgefeuert, nur Kleidungsstücke zerriß und ihr eigent⸗ liches Ziel verfehlend, unschädlich dicht am Leibe hinglitt. Der Held so vieler Schlachten, den die Kugeln des Feindes in offenem ehrlichen Kampfe oft genug umschwirrt haben, ohne zu treffen, sollte sein dem Kaiser und Vaterland geweihtes, theuerwerthes Leben nicht durch das Mordblei eines feigen Meuchelmörders verlieren. Das war augen⸗ scheinlich Gottes Wille und Fügung, und Gott haben wir zu danken, daß nicht abermals der schändlichste, empörendste Mord unsere Stadt
befleckt hat. 3 u“ Es bedurfte des neuen Beweises der höchsten Staatsgefährlichkeit
1 1““ 16 1 1 als aggreg. zum Gren, Regt. Nr. 6 versetzt. v. Tschischwitz, Gründe an, aus denen die Ausweisung erfolgt sei. Die vangelischen Gemeinden dargeboten wird, und daß es Oberst⸗Lt, vom Gren. Regt. Nr. 10, mit der Führung des Ins. Polizei scheine sich selbst ach Bemreisung der lha tsechen zu denhalb she freien Entschluß des Kirchenvorstandes und Regts. Nr. 30, unter Stellung à la suite desselben beauftragt. schaffen, auf Grund deren sie die Ausweisungen be⸗ der Kirchengemeindevertretung abhängt, ob sie dasselbe anneh⸗ ö“ “ 5 Re H F schließe, indem sie einem mißliebigen Manne irgend men und eventuell ob sie es alsbald ganz oder nach und nach etatsmäß. Stabsoffiz. ernannt Kerrchn 1ön bisher emnp eine Kiste mit verbotenen Schriften zusende. Die Reichstags⸗ einführen wollen.
Chef vom Füs. Regt. Nr. 38, zum überzähl. Major, Stein, Pr. abgeordneten würden durch Geheimpolizisten überwacht, die — 6. März. (W. T. B.) Die Erste -1e . Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef, Rothe, e der Ausgewiesenen von den Polizisten belästigt. Der dem Beschlusse der Zweiten “ tgeiken amb den., Minister⸗Präsidenten Catroli bei dem Bankett, Nothstandes in den ärmerer Lande den, welches anläßlich des Gottharddurchstiches auf der deutschen
Sec. Lt. von demselben Regiment zum Pr. Lt. befördert. edner kritisirte hier auf bezügliche Einzelfälle. Namentlich sei es vr v. Schmid, Major vom Inf. Regt. Nr. 117, als Command. des nicht zu rechtfertigen, wenn man die Sammlungen zur Unter⸗ bereitesten Mitteln der Staatskasse 100 000 ℳ zu bewilligen Botschaft stattfand. Der deutsche Bots chafter sprach die leb⸗ ihre Zustimmung ertheilt. hafte Anerkennung Deutschlands für Italien aus, welches
Füs. Bats. in das Inf. Regt. Nr. 30 versetzt. Bethcke, Major stützung der nothleidenden Familien der Ausgewiesenen ver⸗ vom Inf. Regt. Nr. 117, zum etatsmäß. Skabsoffiz. ernannt. Hof⸗ lüüe Die Palth ver schte die Existenz d8eo n egaheschen überzähl 1 en. bagere s . 1“ . 85 auch an den Orten, wohin sie sich nach der Ausweisung be⸗ u“ 3 Inf. Regt. Nr. 117, als Comp. Chef in das Regt. wiedereinrangirt. gäben. Das große Deutsche Reich mit seiner ungeheuren ““ ich⸗ en. Wien, 5. März. (W. T. B.) In Gregorius, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 61, Militär⸗ und Polizeimacht fürchte sich in beschämender Weise Oesterreich⸗Ungarn. 2 “ thauses erklarte in das Inf. Regt. Nr. 30 versetzt. Mieth, Pr. Lt. vom Inf. vor ein paar leidenschaftlichen sozialdemokratischen Blättern, der heutigen Sszung des Abgenroue egen die Aufhebun Regt. Nr. 61, zum Hauptmann und Compagnie⸗Chef, Rei⸗ die die kleine Schweiz unbeanstandet lasse. Große wissenschaft⸗ sich der Justiz⸗Minister von Stremayr güües lei 8 d 8g liche Werke, die in den Nachbarstaaten Deutschlands frei verkauft 1t des Legalisirungsezwanges. Das Haus beschloß gleichwohl,
werden dürften, würden hier verboten. Die Massen würden durch ein solches Verfahren zu Gewalt und Rache angereizt. Bei Schluß des Blattes hatte der Bevollmächtigte zum Bundes⸗ rath, Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg das Wort.
— Wird gegen einen aktiven Offizier eine Klage gerichtet oder soll ein solcher Offizier im Zwangsvollstreckungs⸗
88 9) Schattenlehre und Uebungen im Tuschen: Architekt remer. Dr Unterricht beginnt mit dem 8. April und schließt mit dem 31. Juli d. J. Die Pfingstferien beginnen mit dem 16. Mai und dauern bis incl. den 19. Mai. Mel⸗ dungen zur Aufnahme finden vom 1. April ab täglich in den Vormittagsstunden von 8 bis 10 Uhr im Bureau der Königlichen Kunstschule, Universitätsstraße 6, III Treppen hoch, statt. Das Lesezimmer der Bibliothek der Königlichen Akade⸗ mie der Künste ist den Schülern der Abtheilung I. in den reglementsmäßigen Stunden geöffnet. Das Abgangszeugniß des Seminars für Zeichenlehrer soll als Nachweis der für die Zufafsing zur Prüfung als Zeichenlehrer nach §. 2 Nr. 3 der nstruktion vom 2. Oktober 1863 erforderlichen Ausbildung angesehen werden. Berlin, den 4. März 1880. Der Senat. Sektion für die bildenden Künste. Hitzig.
daß die Stellung der Jesuiten in Frankreich zu allen Zeiten eine ungesetzliche See. sei, und wird morgen in der Ver⸗ theidigung des Gesetzentwurfs f rtfahren.
Italien. Rom, 5. ärz. (W. *. B.) Der „Diritto“ veröffentlicht ein Resumsé der Reden des deutschen Botschafters von Keudell und des
zu diesem “ bi⸗ Inth . , das zwischen den Thälern des eins und de o einen leichten 1 wetle der ech eeh. Verkehr eröffnet und so die Entfernung um einige Stun⸗ BHEö1 korogelenen,eh Farbat nehr,m ededi gtat den verringert habe, zwischen . Nationen, welche außerordentlicher Maßregeln zur Ausrottung eines außerordentlichen durch ein tapferes, auf seine hundertjährigen Traditionen, ußen vor Augen zu stellen. Die Feinde des Vaterlandes witterten seine Unabhängigkeit und seine Freiheit stolzes Volk im Grafen Loris⸗Melikoff ihren gefährlichsten Gegner, sie ahnten getrennt seien. Italien habe hierdurch die Aussicht auf offenbar, daß das Wort: „Ich werde vor keinen noch so strengen eine friedliche Zukunft eröffnet. Es sei nicht zu ver⸗ Maßregeln zur Bestrafung der verbrecherischen Handlungen, gessen, daß Italien moralisch und finanziell den Hauptantheil schrecken, welche unsere Gesellschaft beschimpfen“.. 8 nih 5. en an diesem Unternehmen habe. Es sei demnach fhan 1 8 “ 11 89 v 8 ühl der Dankbarkeit, daß ihn, den Botschafter, den Toast auf Se. blind.wi⸗ 1 —
fühecen, den König von “ ausbringen lasse. Der Minister⸗ blind⸗wüthenden Verbrecher auf die Proklamation des Grafen
b its ldet, ist der Attentäter gestern mittelst Präsident Cäairoli dankte dem Vertreter der deutschen Nation, ewen . “ 8
mer, Sec. Lieut. von demselben Regiment, zum Pr. Lieut. befördert. Bayer, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 54, in das Inf. Regt. Nr. 30 versetzt. Burckhardt, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 54. zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Trotha, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., befördert. Koenigk, Hauptm., aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 20, unter Entbind. von dem Kommando als Adjut. bei der Milit. Schießschule, als Comp. Chef in das Inf. Inf. Regt. Nr. 30 einrangirt. Coster, Major, aggr. dem Inf.
üaliche Vorlage an den Aus, uß mit der Direktive zurück⸗ ö daß die Aufhebung Legalisirungszwanges in denjenigen Ländern stattzufinden habe, welche sich für die Ab⸗ schaffung desselben ausgesprochen hätten. — Die ,Polit. Korresp.“ meldet aus Konstantinopel:
Die österreichisch⸗türkischen Verhandlungen über
Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗Rath Gebel in Neu⸗ markt als Landgerichts⸗Rath an das Landgericht in Glatz,
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Schreibgebühren zum Gegenstande hat.
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der Amtsgerichtsrath Graßhoff in Mühlhausen i. Th. als Landgerichts⸗Rath an das Landgericht in Göttingen, der Amtsgerichts⸗Rath Höhne in Guben an das Amtsgericht Berlin I., der Amtsrichter Martell in Rosenberg in Westpr. und der Amtsrichter Cwiklinski in Exin an das Amts⸗ gericht in Thorn, der Amtsrichter Kühnast in Rummelsburg
an das Amtsgericht in Gnesen.
Dem Amtsgerichts⸗Rath Schuster in Liegnitz ist die
nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Schlick in Grevenbroich bei dem Amtsgericht daselbst und der Rechtsanwalt Lindenschmidt in Elberfeld bei dem Amtsgericht in Elberfeld und der Kammer für Han⸗
delssachen in Barmen. Der Rechtsanwalt Kröger in Flensburg ist auf seinen Antrag in der Liste der Rechtsanwälte des Landgerichts zu Flensburg gelöscht. Der Rechtsanwalt und Notar Justiz⸗Rath Krahmer in Stettin und der Rechtsanwalt Tautz in Breslau sind ge⸗ storben.
Allgemeine Verfügung vom 20. Februar 1880, betreffend die Entschädigung der Gerichtsvoll⸗ zieher für die Vermittelung von Gerichtskosten⸗ hebungen.
Allgemeine Verfügung vom 2. Oktober 1879. Gerichtsvollzieherordnung vom 14. Juli 1879.
Nach den Bestimmungen in Nr. II. der allgemeinen Ver⸗ fügung vom 2. Oktober 1879 haben die Gerichtsvollzieher für jede mit Erfolg vermittelte Gerichtskostenhebung von dem Ge⸗ richtsschreiber eine Vergütung von 10 Pfennig zu bean⸗ spruchen. Der enge Zusammenhang dieser Bestimmung mit den unter Nr. I. der gedachten Verfügung enthaltenen Fest⸗ setzungen ergiebt, daß der Anspruch auf den Bezug der Hebe⸗ gebühr für den Gerichtsvollzieher in gleicher Weise begren t ist, wie für den Gerichtsschreiber. Danach haben also die Gerichtsvollzieher auf die Vergütung keinen Anspruch, wenn die Hebung ausschließlich durchlaufende Gelder oder b Die Vermittelung derartiger Hebungen gehört zu den nach §. 19 der Gerichts⸗ vollzieherordnung wahrzunehmenden Geschäften, welche bei der Bestimmung der nach §. 25 der Gerichtsvollzieherordnung fest⸗ zusetzenden Entschädigung mit in Betracht gezogen werden. Berlin, den 20. Februar 1880. Der Finanz⸗Minister. Der Justiz⸗Minister. Bitter. Wdürerg. An sämmtliche Justizbehörden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten sind die Kanzlei⸗Diätarien Hartstock und Matthias zu Geheimen Kanzlei⸗Sekretären ernannt worden.
Die Nummern 9 und 10 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangen, enthalten unter Nr. 8694 das Gesetz, betreffend das Verfahren in Aus⸗ üngpbersetzags⸗Ingelcenheiten. Vom 18. Februar 1880; unter Nr. 8695 die Verordnung, betreffend die Abänderung und Berichtigung der wevordnun⸗ betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke, vom 5. Juli 1879 (Gesetz⸗Sammlung S. 393). Vom 26. Februar 1880; unter Nr. 8696 den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Februar 1880, betreffend Einsetzung Königlicher Behörden für die Verwal⸗ tung der durch das Gesetz vom 14. Februar d. J. (Gesetz⸗ Sammlung S. 20) auf den Staat übergehenden Rheinischen und Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn; unter Nr. 8697 das Gesetz, betreffend das Höferecht in der Pro⸗ annover. Vom 24. Februar 1880; und unter r. 8698 das Gesetz, betreffend die Deckung der Aus⸗ Taben des Jahres vom 1. April 1878/79. Vom 29. Fe⸗ ruar 1880. Berlin, den 6. März 1880. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.
Personalveränderungen. Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 28. Februagr. v. Uiömsgen. Pr. Lt. à la snite des Inf. Regts. Nr. 55, Moritz, Pr. Lt. à la suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 2, beide kommandirt zur Dienstleist. bei dem Kriegs⸗Ministerium, zu Hauptleuten befördert. Lücke, Major vom Stabe des Ingen. Corps und Ingenieur vom Platz in Kuxhaven, unter Entbind. von dieser Stellung, als Mitglied der Reichs⸗Rayonkommission kommandirt. v. Ahlefeld, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 94, dessen Kommando zur Dienstl. bei der Schloßgarde. Comp, auf ein Jahr verlängert. Tauch, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Dep. in Neu⸗Breisach, zum Zeug⸗Hauptm., Thoma, Zeug⸗Lt. vom Art. Dep. in Damzig, zum Zeug⸗Pr. Lt. befördert. — 2. März. Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg⸗Schwerin Hoheit, Pr. Lt., unter Belassung in dem Verhältniß à la suite des Jäger⸗Bats.
Regt. Nr. 30, in die älteste Hauptmannsstelle dieses Regts. einrangirt.
Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 28. Februar. Wagner, Zeu⸗H auptm. vom Art. Depot in Rendsburg, Schöne, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Cöln, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der bisher. Unif. der Abschied bewilligt. — 2. März. v. Schon, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 30, Walkling, Major vom Inf. Regt. Nr. 30, v. Fragstein⸗Niemsdorff II., Alken, Himml, Hauptleute und Comp. Chefs vom Inf. Regt Nr. 30, sämmtlich mit Pens. zur Disp. gestellt. Zacharias, Sec. Lt. von der 2. Ingen. Insp., mit Pens. der Abschied hewilligt. — 28. Fe⸗ bruar. Rappard, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 7, mit schlichtem Abschied entlassen.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 16. Februar. Vellnagel, Major und Battr. Chef im Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 13 versetzt. Herbert, Hauptm. und Comp. Chef im Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13, unter Fasns à la suite des Bats., zum Vorstand des Festungsgefängnisses Ulm ernannt. Völmle, Pr. Lt. im Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Ruoff, Bayer, Pr. Lts. im Feld⸗Art. Nr. 13, unter Beförder. zu Hauptleuten und Battr. Chefs in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, Kauffmann, Sec. Lt. im Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13, unter Beförd. zum Pr. Lt. in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 13 versetzt. Feuncht, Sec. Lt. im Fuß⸗Art Bat. Nr. 13, zum Pr Lt. befördert. Roos, Sec. Lt. in dems. Bat., unter Beförd. zum Pr. Lt., in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 13 versetzt. v. Bayer⸗ Ehrenberg, Raasche, Schinzinger, außeretatsmäß. Sec. Lts. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, Luithlen, Havenstein, außeretatsmäß. Sec. Lts. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 13, zu Art. Offiz. ernannt. Springer, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 124 und Adjut. der 54. Inf. Brig. unter Beförd. zum Hauptm. und Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 126 versetzt. Duvernoy, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 125, als Adjutant, zur 54. Inf. Hrig. kommandirt. v. Mauch, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 121, unfter Belassung in seinem Kommando als Adjutant der 51. Inf. Brig. à la suite des Regts. gestellt. Knob⸗ loch, Sec. Lt. im Inf. Recht. Nr. 121, zum Pr. Lt. befördert. — 18. Februar. Feuerh erd t, Känigl. preuß. Feuerw. Prem. Lt., Miethe, Königl. preuß. Feu rw. Lt., von dem Kommando bei der 13. Art. Brig. enthoben. Wagner, Feuerw. Lt., von seinem Kom⸗ mando nach Preußen entbunden. Knipping, Königl. preuß. Feuerw. 8 Lt. vom Kaiserl. Art. Depot in Ulm, kommandirt nach Württem⸗ erg als Feuerw. Offiz., zum Stabe der 13. Art. Brig. kommandirt. Im Beurlaubtenstande. 9. Februar. Hackh, Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 121, zum Pr. Lt. befördert. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 9. Fe⸗ bruar. Heß, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 13, der Abschied mit Pens. und mit der Regts. Uniform bewilligt. — 16. Februar. Mezger, Pr. Lt. im Pion. Bat. ö behufs Uebertritts in Königl. preuß. Dienste, der Abschied ewilligt. Im Beurlaubtenstande. 9. Februar. Ullrich, Hauptm. von der Landw. Inf. und Comp. Führer im Res. Landw. Bat. Nr. 127, der Abschied bewilligt.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 6. März. Se. Majestät der Kaiser und König arbeiteten heute Morgen mit dem Chef des Militärkabinets, General⸗Adjutanten von Albedyll, und empfingen den Obersten Grafen Häseler vom Großen General⸗ stabe, welcher das neueste Heft des Generalstabswerkes über den letzten Feldzug zu überreichen die Ehre hatte.
6 8 4 Uhr hielt der Reichskanzler Fürst von Bismarck
ortrag.
„— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (14.) Sitzung des Reichstages, welcher die Staats⸗Minister Hofmann, Graf zu Eulenburg, Bitter sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, trat das Haus in die Berathung der Denkschrift über die Anordnungen, welche von der Königlich preußischen Staatsregierung auf Grund des ersten Absatzes des §. 28 des Gesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878 mit Genehmigung des Bundesraths getroffen worden sind. Der Abg. Bebel tadelte an dieser Denkschrift den Mangel an thatsächlich m Material, welchen sie zeige, wiewohl er glaube, daß auch noch dürftigere Motive dem an Nervosität leidenden Reichstage genügen würden, den verhängten kleinen Belage⸗ rungszustand in Berlin als gerechtfertigt anzusehen. Diese Maßregel sei für Berlin nicht mehr motivirt als für andere Bezirke Deutschlands und entspreche nicht dem Geiste und Sinne des Sozialistengesetzes. Die sozialistischen Reichs⸗ tagsabgeordneten hätten offiziell erklärt, daß sie eine Beendigung dieses Ausnahmezustandes nicht erwarteten resp. erwartet hätten. Zum Beweise verlas der Redner eine Kundgebung der deutschen sozialistischen Reichstagsabgeordneten in dem in Zürich erscheinenden „Sozialdemokrat“ derselbe führte dann weiter aus, daß die Berliner Polizei ohne jeden Grund namentlich viele Familienväter ausgewiesen habe. Auch die höheren Behö. den, namentlich das preußische Ministerium des
Nr. 14, Sr Garde⸗Husaren⸗Regiment, à la suite desselben versetzt. udolph, Major vom Infanterie⸗Regiment Nr. 30,
verfahren zur Leistung des Offenbarungseides geladen werden, so hat, nach einer allgemeinen Verfügung des Justiz⸗ Ministers vom 28. v. M., der Gerichtsschreiber unter Bezeich nung des Gegenstandes des Rechtsstreites dem Militärvor⸗ gesetzten des Offiziers hiervon Nachricht zu ertheilen. Die Benachrichtigung erfolgt, sobald der beantragte Termin be⸗ stimmt ist. Unter den Militärvorgesetzten ist zu verstehen: 1) in Ansehung derjenigen Offiziere, welche im Verbande eines Regiments oder selbständigen Bataillons u. s. w. stehen, der Commandeur dieses Regiments, beziehungsweise selbständigen Bataillons u. s. w.; 2) in Ansehung aller übrigen Offiziere der zunächst vorgesetzte Militärbefehlshaber; 3) bezüglich der⸗ jenigen Offiziere, welche einem Militärbefehlshaber nicht unter⸗ stellt sind, das Kriegs⸗Ministerium. Den Parteien sind Schreib⸗ gebühren für diese Mittheilungen nicht in Rechnung zu stellen.
— Während des Zeitraums vom 1. Februar 1879 bis Ende Januar 1880 sind im Auswärtigen Amte 57 411,25 ℳ Ersparnisse 185 deutscher Seeleute eingegangen, welche auf Grund der Bestimmungen, betreffend die kostenfreie Ver⸗ mittelung des Geldverkehrs der deutschen Seeleute im Aus⸗ lande mit der Heimath, vom 15. Juni 1877, bei den Kaiser⸗ lich deutschen Konsulaten eingezahlt worden sind.
— Der Ehebruch wird nach §. 172 des Strafgesetz⸗ buches an dem schuldigen Ehegatten nur dann bestraft, wenn wegen des Ehebruchs die Ehe geschieden ist. In Be⸗ ziehung auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, ane Srcffas. durch Erkenntnisse vom 3. Januar 1880 in zwei Strafsachen, im Gegensatz zu den vorinstanzlichen Ur⸗ theilen, den Rechtssatz ausgesprochen, daß ein wegen Ehebruchs vor Rechtskraft des Scheidungsurtheils gestellter Strafantrag wirkungslos ist.
— S. M. Korvette „Freya“, 8 Geschütze, Kommandant
eingetroffen.
Sachsen. Dresden, 5. März. (Dr. J.) In beiden Kammern gelangte heute ein Königliches Dekret zur Verlesung, durch welches die feierliche Verabschiedung des gegenwärtigen Landtags auf Mittwoch, den 10. d. M., Mittags 12 Uhr, festgesezt wird. Ebenso wurde in beiden Kammern Vor⸗ trag erstattet über die Resultate des Vereinigungsverfahrens bezüglich des Etats des Ministeriums des Innern, die An⸗ träge der Zweiten Kammer auf Vorlegung von Gesetzent⸗ würfen über die Ober⸗Rechnungskammer und über die Verwal⸗ tung der Einnahmen und Ausgaben des Staats, und über das Königliche Dekret, die Erbauung mehrerer Sekun⸗ där⸗Eisenbahnen betreffend. Die bei dem ersten Gegenstande übrig gebliebenen unerheblichen renzen sind erledigt; bezüglich des zweiten ist eine Vereinigung nicht, bezüglich des dritten eine solche dahin er⸗ zielt worden, daß außer den von beiden Kammern genehmig⸗ ten Linien Schwarzenberg⸗Johanngeorgenstadt und Hainsberg⸗ Dippoldiswalde⸗Schmiedeberg auch die Linie Wilkau⸗Kirchberg⸗ Saupersdorf genehmigt wird, die anderen beiden Linien aber abgelehnt werden. Beide Kammern erklärten sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.
Die Erste Kammer trat außerdem bezüglich des Gesetz⸗ entwurfs über das Dienstverhältniß der Richter dem einzigen abweichenden Beschlusse der Zweiten Kammer bei, erledigte
für unzulässig.
Die Zweite Kammer beschloß auf Antrag der Staats⸗ regierung und der Finanzdeputation, zur Deckung des durch veränderte Einstellung des Antheils Sachsens an den Zöllen und der Tabakssteuer entstandenen Fehlbetrags, soweit derselbe nicht durch die Erhöhung der Erbschaftssteuer und der in nichtstreitigen Rechtssachen zu erhebenden Gerichtskosten er⸗ folgt, anderweit 700 000 ℳ jährlich dem Erneuerungsfonds der Staatseisenbahn zu entnehmen. Der Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Abänderung einer Bestimmung der Gemeinde⸗ ordnungen, welche aus der Initiative der Ersten Kammer zu einem Gesetz über die Besteuerung der Wanderlager und Waarenauktionen erweitert worden ist, wurde mit der einzigen wesentlichen Abänderung genehmigt, daß der von den Wander⸗ lagern wöchentlich, von den Waarenauktionen täglich zu er⸗ hebende Steuersatz nicht auf 40 ℳ, wie die Erste Kammer will, festgesetzt wird, sondern soviel betragen soll, wie der Jahresbetrag der von den gedachten Geschäften zu erhebenden Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen. Zum Schluß wurden noch einige Petitionen erledigt.
Hessen. Darmstadt, 3. März. (D. Z.) anschlag für den evangelischen Central⸗Kirchen⸗ fonds für die Jahre 1880 —1884, welcher gestern Sei⸗ tens des Großherzoglichen Ober⸗Konsistoriums der zweiten ordentlichen Landessynode vorgelegt wurde, schließt in Ein⸗ nahme und Ausgabe für ein Jahr der Periode mit 827 314 ℳ 42 ₰ ab. — Ein Ausschreiben Großherzoglichen Ober⸗ Konsistoriums an die evangelischen Pfarrämter vom 24. v. M. bemerkt, indem es die Pfarrämter benachrichtigt, daß die end⸗ gültige Redaktion des neuen Gesangbuchs beendigt und der Druck in Angriff genommen, sowie daß die Verlags⸗ hchrgäattt in Stand gesetzt ist, im April Lieferungen auszu⸗
Innern, gäben auf eingehende uöu““ nicht einmal die
ühren, daß das Gesangbuch nicht zur obligatorischen, sondern zur fakultativen Einführung genehmigt ist, daß es sonach nur
Korv. Kapt. von Hippel, ist am 3. d. Mts. in Valparaiso
Diffe⸗
sodann die eingegangenen Eisenbahnpetitionen durch Annahme der jenseitigen Beschlüsse und erklärte endlich eine Petition
Senat setzte heute die Berathung des Artikels 7 des
Der Vor⸗
insame Maßregeln zur Aufrechterhaltung der Ordnung “ nehmen einen guten Fortgang, die Türkei hat bereits mehrere darauf bezügliche Anordnungen getroffen. — Zur Deckung des Budgetdefizits ist Seitens der Pforte nicht nur eine Steigerung der Einnahmen, sondern auch eine namhafte Reduzirung der Ausgaben und hier⸗ bei namentlich eine Verringerung der Ministergehalte in Aus⸗ h mmen. 8 fh G März. Der „Presse“ zufolge ist der Handels⸗ Minister von Korb entschlossen, in der Couponfrage der deutschen Prioritätengläubiger schon demnächst an die deutsche Regierung mit dem Vorschlage heranzutreten, dieselbe möge die Wirksamkeit des österreichischen Kuratoren⸗ gesetzes in Deutschland zur Geltung bringen. 3 Lemberg, 3. März. Dem „Amtsblatte zufolge wurde dem K. K. Justiz⸗Ministerium Seitens des Lemberger Ober⸗ Landesgerichtes ein Bericht über die Wirkungen des galizischen Wucher⸗ und Trunkenheitsgesetzes vor⸗ gelegt. Nach den Beobachtungen der Gerichte sollen sich diese Gesetze als eine wahre Wohlthat für die Gesellschaft bewährt haben; im Jahre 1879 wurden im Lemberger Ober⸗Landes⸗ gerichtssprengel 13 595 Individuen wegen Ueberschreitung der Bestimmungen des Trunkenheitsgesetzes zur Verantwortung ge⸗ zogen, somit um 1524 weniger als im Jahre 1878. Die Zahl der im Lemberger Ober⸗Landesgerichtssprengel eingereichten Wucher⸗ klagen betrug 224, somit um 45 mehr als im Jahre 1878. Im Lemberger Landesgerichtssprengel allein wurden acht Kon⸗ demnations⸗Urtheile gegen Wucherer gefällt, somit um fünf mehr als im Jahre 1878; fünfzig Klagen blieben unerledigt und nur 9 Angeklagte wurden freigesprochen. Der Bericht hebt auch hervor, daß die Wucherer jetzt mit mäßigeren An⸗ sprüchen ihren Opfern gegenüber gauftreten. Cest, 3. März. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin kommen, wie der „Pester Lloyd“ erfährt, unmittel⸗ bar nach den Osterfeiertagen zu zweiwöchentlichem Aufenthalte dapest. n 5* ar. Im Unterhause trat heute der Finanz⸗Minister Szapary der Behauptung entgegen, daß bei der Steuerbeitreibung mit Härte zu Werke gegangen werde und wies dabei zugleich nach, daß die von der Regierung an⸗ gestrebte Verminderung der Heeresauslagen zum Theil schon elungen sei, daß die Finanzlage sich thatsächlich gebessert abe und daß die im Jahre 1875 eingeschlagene Richtung einer thunlichen Beschränkung der Ausgaben ohne Lähmung der Investitionen und einer Erhöhung der Einnahmen ohne Beeinträchtigung der Steuerfähigkeit weiter verfolgt werden müsse. Der Minister schloß mit dem Wunsche, daß man alle großen politischen Fragen bei Seite lassen und eine für die nächsten Landesinteressen ersprießliche Wirksamkeit ent⸗ falten solle.
Belgien. Brüssel,
I (W. T. B.) Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz ud
olf Sen Heifa⸗ reich ist heute Abend hier eingetroffen. Der österreichische Iöschdtn Graf Chotek war Demselben bis Cöln entgegen⸗ gefahren.
Großbritannien und Irland. (Allg. Corr.) Aus Kalkutta wird dem Bureau unterm 2. d. gemeldet:
In der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Rathes von Indien hielt der Vize⸗König, Lord Lytton, eine Rede über die Finanzpolitik der Regierung. Die jüngsten Herabminderungen der Staatsausgaben, bemerkte derselbe u. A., hätten eine gute Wirkung ausgeübt. Er wies nach, daß, während die Ausgaben sich thatsäch⸗ lich nicht vergrößert hätten, wenn man die Auslagen für die Unter⸗ stützung der von der Hungersnoth heimgesuchten Bezirke und die durch den Wechselcours erlittenen Verluste ausnehme, die durch⸗ schnittlichen Reineinkünfte diejenigen vor zehn Jahren um mehr als 6 ½ Millionen Pfd. Sterl. überstiegen. Im Weiteren bekämpfte der nig entschieden den Vorschlag, England mit einem Theile der
— zu belasten, und er wurde darin von allen
d unterstützt. Er rechtfertigte auch den Cha⸗
akter und das Verhalten des Generals Sir F. Roberts. ¹ —Aus der Kapstadt wird unterm 10. v. M. berichtet: „Der Gouverneur Sir Bartle Frsre stattete am vorigen Sonntag dem Erzherzog Stephan von Oesterreich an Bord der Korvette „Saida“ einen Besuch ab. Gestern Abend eehrte Se. Kaiserliche Hoheit einen im Regierungsgebäude veranstalteten Ball mit Seiner Gegenwart.“
Frankreich. Paris, 5. März. (W. T. B.) Der
London, 5. März. Reuter'schen
Gesetzentwurfs über den höheren Unterricht fort. Der Unterrichts⸗Minister Ferry trat lebhaft für den Gesetz⸗ ntwurf über die Freiheit des Unterrichts ein, bei welchem man von politischen Gesichtspunkten geleitet worden sei. Die esuitische Kongregation sei eine permanente Verschwörung gegen den Staat, welcher sich in Bezug auf die Moral, und in Bezug auf die Politik nicht gleichgiltig verhalten könne. Daß der christliche Unterricht durch den Gesetzent⸗ wurf bedroht sei, müsse er entschieden bestreiten, 1 es gebe an 120 Unterrichtsanstalten, welche von Priestern und zahlreichen staatlich autorisirten Kon⸗ gregationen geleitet würden. Von den staatlich nicht autori⸗ sirten Kongregationen werde die staatliche Ermächtigung zum Unterricht lediglich deshalb nicht nachgesucht, weil dieselben in solchem Falle ihre Statuten aufweisen müßten und weil sie unabhängig bleiben wollten von den französischen Gesetzen.
Fest der Wissenschaft, der Arbeit, Handels, sondern auch Friedens, welchem die gewidmet seien und welcher das
Italiens sei. Durch die sich
Anstrengun
den er für ihn sowohl als auch für
er auf Se. Majestät den Deutschen
Türkei. ist nun festgestellt,
Konstantinopel, 3
Aristarchi schon früher vorgegeben, er könnte eine Verschw
kommen.
los scheint, wird vorläufig au Verwahrungshaft gehalten.
— 4. März. (Pol. Corr.) Trace der
wurde, ist folgende: Von Sekulare Berliner Vertrages bis zur Mokra Türkei zu verbleiben hätte, und wi
Montenegro zufallen. Visitor Linie den Weg zwischen dem und zwischen Vasojevic nach
Kucikraina und den
überlassen werden. Samos, 20. Februar.
die Aufmerksamkeit der Deputirten
wurde sowohl von
fälligst aufgenommen. Man hofft,
Arbeit wird folgen können.
ein Mordschuß am
stellenden Ruhe aufgeschreckt.
land bisher kennen gelernt, das Amt: Umsturzpartei das Haupt zu zertreten.
ihr, Gott sei gepriesen, nicht geglückt. 8 Als der Graf Loris⸗Melikoff, so
unten am rechten Schulterblatt auf, zu verwunden. Die Kugel, ziemlich worden und ist im Besitz des Grafen.
Der Minister schloß seine heutige Rede mit dem Nachweise,
Geistesgegenwart keinen Augenblick ergriffen und dingfest gemacht.
die mit Italien durch Bande unerschütterlicher Zuneigung ver⸗ einigt sei. Die gegenwärtige Feierlichkeit sei nicht nur ein
ein Fest für die heilige Sache des
höchste Ziel der Politik intimer gestaltenden Be⸗ ziehungen werde Se. 11“ Solidarität der Freund⸗ schaft, Interessen und Pflichten haben. bie E“ Gefühle des deutschen Botschafters für Ita⸗ lien kenne, sei wohl davon überzeugt, daß der beste Wunsch,
sandten ausdrücken könne, der sei, daß der neue Weg zwischen den drei Ländern, die Freundschaft und natürliche Allianz der Arbeit und des freien Verkehrs befestige. das glorreiche Deutschland und die arbeitsame Schweiz, wenn
zerischen Bundespräsidenten einen Toast ausbringe.
daß es bei dem angeblichen Komplot gegen das Leben des Sultans sich blos um einen Er⸗ pressungsversuch gehandelt, dessen Urheber Aristarchi Bey, Ad⸗ jutant des Sultans, war. Zu diesem Zwecke hatte Aristarchi sich mit dem Griechen Papadopulo associürt. brachten sie zahlreiche Orsinibomben in das Haus eines Schwa⸗ gers Papadopulo’'s, Namens Anditchi. Nachdem dies geschehen, denuncirten sie Letzteren beim Polizei⸗Minister. Indessen hatte den Verdacht auf sich gelenkt, da er
dürfe er 3000 Pfund, um den Verschwörern auf die Spur zu Aristarchi wurde verhaftet, Papadopulo hat seinen Antheil an der Affaire bereits estanden. Anditchi, der schuld⸗
p dem griechischen Konsulate in
Die vom Sultan genehmigte tuͤrkisch⸗montenegrinischen Grenz⸗ regulirung, von der am vorgestrigen Tage auch der italienische Botschafter Graf Corti offiziell in Kenntniß gesetzt
wobei das ganze Gebiet der Clementis der Türkei überlassen bleibt, während Velika und die anderen slavischen Ortschaften
sie Kafabraj und Scalaricavec durchschreitet, ferner zwischen Clementis sich bis in die Nähe von Khangrebin am Ufer des Semflusses hinzieht. V die Linie dem Thalwege des Semflusses bis Jenikeupru und, der Türkei die Ortschaften Schipschanik, Vrani und Matagosch, sowie die unter denselben Benennungen bekannten Anhöhen sammt den dazu gehörigen Territorien belassend, erreicht sie den Scutarisee zwischen Markorman und Poula⸗Grudi, somit die Ortschaften Golobowtscha, Mahala, Balaban, Bichdjan und andere umfassend, welche nach dem Berliner Vertrage bei der Türkei hätten verbleiben sollen. slavische Theil von Gusinje und Plava den Montenegrinern
Die gesetzgebende Körper⸗ schaft unserer Insel hat wieder ihre Arbeiten begonnen. Der Fürst von Samos, Constantin Adossides, eröffnete dieselbe mit einer Rede, in welcher er vorerst die im vergangenen Jahre auf Samos vorgefallenen Unordnungen beklagte und sodann
formen in der Verwaltung der Insel, insbesondere aber auf
die finanzielle Lage derselben lenkte. ; des 3 “ wie vom Volke bei⸗
Session nun eine Session der nützlichen und ersprießlichen
Rußland und Polen. St. Petersburg, 4. März. Die „St. Petersburger Zeitung schreibt über das Attentat auf den Grafen Loris⸗Melikoff:
Noch ist der Festjubel nicht verrauscht, noch wehen die Fahnen, noch steht die Stadt im Schmuck des Kaiserfestes — und wieder hat hellen lien Fags auf hge Sss 88
d die Bevölkerung aus der kaum sich ein⸗ Stadtfrieden gebrochen un Beles. dh. n 8 sühehüne lücklicherweise abermals vereitelte Mordversuch dem Chef der ⸗ sten gean e sepnnesib dem Grafen Loris⸗Melikoff, der soeben erst sein Amt angetreten, das wichtigste, das höchste Amt, das Ruß⸗
such gemacht, dem Vernichtungskampf durch giftigen Biß gegen den mit gewaltiger Kraft ausgerüsteten Gegner zuvorzukommen — es ist
Seiten, heute um 2 Uhr nach Hause kam, und vor seiner Wohnung ineget Großen Morskaja anhielt, vertrat ihm ein Mann den Weg und feuerte aus nächster Nähe einen Revolverschuß auf ihn ab. Die Kugel durchschlug den Militärmantel und riß auch noch die Uniform
der Industrie und des
gen der Staatsmänner
Er (Cairoli), welcher
den schweizerischen Ge⸗
Er denke nur an
Kaiser und den schwei⸗
. März. (Pest. L.) Es
Gemeinschaftlich
örung entdecken, doch be⸗
folgt die Linie der des Planina, welche bei der rd über Visitor fortgesetzt,
verlassend, nimmt die Gebiete der Clementis Planitza, von wo
Von da folgt
Ebenso würde der
auf die dringlichen Re⸗ Die Eröffnungsrede
daß der letzten stürmischen
der Schlange der mörderischen Die Schlange hat den Ver⸗
erfahren wir von mehreren
ohne indeß den Grafen selbst kleinen Kalibers, ist gefunden Der Graf verlor die höchste
Amerika. New⸗York, 3. März. (Allg. Corr.) Eine
hier eingegangene Depesche aus Mexiko meldet, daß gestern
General Grant, begleitet von dem Präsidenten Porfirio Diaz und den Ministern, auf dem Platze vor dem National⸗ palast eine Revue über 6000 Mann mexikanischer Truppen abhielt. Zu dem militärischen Schauspiel hatte sich eine große Volks⸗
menge eingefunden. 1 — 5. März. (W. T. B.) Die von der republika nischen Partei in ia Konvention nach Chicago abgeordneten Delegirten haben die Anweisung er halten, sich gegen die Präsidentschaftskandidatur des Generals
Grant auszusprechen.
Südamerika. Rio de Janeiro, 5. März. (W. T. B.) Die chilenische Flotte hat einen Angriff auf Arica gemacht. Während des Gefechts fiel der Kommandant des „Huascar“.
Nr. 10 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungesachen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. — Zoll⸗ und Steuerwesen: Veränderungen im Bestande und der Kompetenz von Zollstellen. — Maß⸗ und Gewichtswefen: Bekanntmachung, betreffend die Beglaubigung von Meßgeräthen zur Ausführung der Prüfung von Helzgeist und Essig. — Marine und Schiffahrt: Verzeichniß der vom 1. Februar 187 bis Ende Januar 1880 bei den deutschen Konsulaten eingezahlten Ersparnisse deutscher Seeleute. — Beginn einer Seesteuermanns⸗ Pruͤfung. — Konsulatwesen: Ernennung. — Exequatur⸗Ertheilung.
— Nr. 12 des Amtsblatts der Deutschen Neichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Aller⸗ höchster Erlaß vom 23. Februar 1880.
— Nr. 6 des Eifenbahn⸗Verordnungs⸗Blatt, heraus⸗ gegeben vom Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betr. die Organisation der Verwaltung der Staats⸗Eisenbahnen und der vom Staate verwalteten Eisen⸗ bahnen. Vom 24. November 1879. — Organisation der Staats⸗ Eisenbahnverwaltung. — Allerhöchster Erlaß, betr. die Auflösung der Königlichen Eisenbahndirektionen zu Müuster, Saarbrücken und Wiesbaden, der sämmtlichen Königlichen Eisenbahnkommissionen und die Errichtung der an Stelle der letzteren tretenden Königlichen Eis⸗ enbahn⸗ Betriebsämter. Vom 21. Febr. 1880. — Erlasse des Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten: Geschäftsordnung für die Königl. Eisenbahndirektio⸗ nen. Vom 4. Februar 1880. II. 1372. — Geschäftsordnung für die Königlichen Eisenbahn⸗Betriebsämter. Vom 4. Februar 1880. II. 1372. — Vom 24. Februar 1880, II. 2296, betr. die Anbringung von Ver⸗ stärkungsringen an den Quernähten vom Flammrohre der Dampf⸗ kessel; — vom 25. Februar 1880, II. P. 7662, betr. die Remuneri⸗ rung an sich nicht anstellungsberechtigter Diätare; — vom 25. Fe⸗ bruar 1880, II. 2295, betr. das Verfahren bei der vorläufigen Straf⸗ festsetzung wegen Uebertretungen; — vom 26. Februar 1880, II. 2199, betr. Vereinfachung der baulichen Anlagen auf gemeinschaft⸗
lichen Stationen.
Statistische Nachrichten. 1 (Allg. Corr.) Den Statistiken des „Bureau Veritas zufolge gingen im Monat Januar 128 Segelschiffe zu Grunde, und zwar ihrer Flagge nach: 51 englische, 17 amerikanische, 10 fran⸗ zösische, 8 deutsche, 6 dänische, 6 norwegische, 5 italienische, 3 grie⸗ chische, 3 niederländische, 2 öͤsterreichische, 2 spanische, 2 portugiesische, 1 nicaraguitisches, 1 russisches, 1 siamesisches, 1 schwedisches und 9, deren Nationalität unbekannt geblieben ist. In der obigen Gesammt⸗ zahl befinden sich 8 Fahrzeuge, die als vermißt gemeldet worden. An Dampfern gingen 5 englische und 1 französischer — im Ganzen 6 verloren, darunter einer, der vermißt wird. Kunst, Wissenschaft und Literatur. Die Universität Jena hat vor Kurzem daz Verzeich- niß der Vorlesungen, welche in diesem Sommersemester ge-⸗ halten werden, ausgegeben. Dem Verzeichnisse geht eine Abhandlung des ord. Prof. der Philologie Dr. Moritz Schmidt unter dem Titel „Miscellaneorum philologicorum part. IV.“ vorauf. Dieselbe zerfällt in 2 Abtheilungen. In der ersten werden vom Verf. mehrere Stellen aus den griechischen Dichtern Pindar, Sophokles und Euri⸗ pides, sowie aus Polemons Deklamationen kritisch und exegetisch be- handelt; in der zweiten (Coniectanea Byzantina) zu einer ganzen Reihe von Stellen der Institutionen des Juristen Theophilus und des byzantinischen Historikers Joh. Cinnamus Konjekturen des Ver⸗
mitgetheilt. fassers mitgeth In Schilderungen von Theoodor Simons.
— Spanien. 8 n Reich illustrirt von Prof. Alexander Wagner in München
is für jede Lieferung 2 ℳ 6 Zfün leichbegabte, für Poesie und Kunst empfängliche Freunde haben es unternommen, in diesem mit Wort und Bild reich ge⸗- schmückten Werke den Leser einen weitausgedehnten Blick in diese noch wenig besuchte iberische Halbinsel mit ihren zahlreichen Kunst⸗- denkmälern thun zu lassen. Es hat sich der Erzähler mit dem Künst⸗ ler auf eine glückliche Art im heutigen Spanien zusammengefunden, um mit 1bee und Auffassungsgabe, mit feinem Gefühl für Kunst, Kultur, enschheit und Sitte den Zauber Spaniens und seiner alten, wie seiner modernen Schönheiten aufzudecken und dem Leser in Bildern voll Leben und Wahrheit vorzuführen. 8
Das mit allen Vorzügen der neueren Buchdruckerkunst ausgestattete Prachtwerk wird in ca. 30 Lieferungen zum Preise von 2 ℳ erscheinen und soll zu Weihnachten 1880 vollständig vorliegen. Die Zeichnungen sind sämmtlich von Professor Wagner an Ort und Stelle aufgenom⸗ men und von Theodor Knesing in München in Holz geschnitten. Dadurch, daß sämmtliche Jlustrationen von einem und demselben Künstler herrühren, welcher mit dem ihm befreundeten Verfasser
emeinsam Spanien wiederholt bereiste, ist dem Werke von ven. ein einheitlicher Charakter gesichert. Die erste Lieferung liegt in allen Buchhandlungen zur Einsicht aus; Subskriptionsanmeldun
Der Verbrecher wurde sofort
f der en werden sowohl von diesen, wie von der Verlagshandlung Gebrüder Paetel, Berlin W., Lützowstraße 7 Treseshrgehg.