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Gründe an, aus denen die Ausweisung erfolgt sei. Die Polizei scheine sich selbst ach Bedürfniß die Thatsachen zu schafften, auf Grund deren sie die Ausweisungen be⸗ schließe, indem sie einem mißliebigen Manne irgend etatsmäß. Stabsoffiz. ernannt. Kirchner, Hauptm., bisher Comp. eine Kiste mit verbotenen Schriften zusende. Die Reichstags⸗ Chef vom Füs. Regt. Nr. 38, zum überzähl. Major, Stein, Pr. abgeordneten würden durch Geheimpolizisten überwacht, die Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef, Rothe, “ der Ausgewiesenen von den Polizisten belästigt. Der Sec. Lt. von demselben Regiment zum Pr. Lt. befördert. tedner kritisirte hier auf bezügliche Einzelfälle. Namentlich sei es v. S 8 et vom Inf. Regt. Nr. 117, als Command. des nicht zu rechtfertigen, wenn man die Sammlungen zur Unter⸗ Füf. 8 dn 7es Saf. Regt. ” 8S. Bethcke, Major stützung der nothleidenden Familien der Ausgewiesenen ver⸗ om Int hgt. Abiabe K;.. . bb wffitnernannt d⸗ f. biete. Die Polizei vernichte die Existenz der Ausgewiesenen üͤberzähl. Major befördert. v. Zast row, Hauptm., aggreg. dem 8 an den Orten, wohin sie sich nach der Ausweisung be⸗ Inf. Regt. Nr. 117, als Comp. Chef in das Regt. wiedereinrangirt. gäben. Das große Deutsche Reich mit seiner ungeheuren Gregorius, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 61, Militär⸗ und Poltzeimacht fürchte sich in beschämender Weise in das Inf. Regt. Nr. 30 versetzt. Mieth, Pr. Lt. vom Inf. vor ein paar⸗ leidenschaftlichen sozialdemokratischen Blättern, Regt. Nr. 61, zum Hauptmann und Compagnie⸗Chef, Rei⸗ die die kleine Schweiz unbeanstandet lasse. Große wissenschaft⸗ Sec. Lieut. von demselben Regiment, zum Pr. Lieut. befördert. liche Werke, die in den Nachbarstaaten Deutschlands frei verkauft 8 8 8* u““ und vom Inf. Regt. Nr. 54, in das werden dürften, würden hier verboten. Die Massen würden durch nf. Regt. Nr. 30 versetzt. Burckhardt, Pr. Lt. vom Inf. Regt. ein solches Verfahren zu Gewalt und Rache angereizt. Bei
Schluß des Blattes hatte der Bevollmächtigte zum Bundes⸗
Nr. 54. zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Trotha, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., befördert. Koenigk, Hauptm., aggreg. rath, Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg das Wort — Wird gegen einen aktiven Offizier eine Klage
dem Inf. Regt. Nr. 20, uater Entbind. von dem Kommando als Fefat. 58 18 Schief cals nel⸗ 85 Chef in das 8s Inf. Regt. Nr. 30 einrangirt. oster, ajor, aggr. dem Inf. cht 3 jer ; ; 8 Rec⸗. 18 ültes ““ diesen Regie. Fegethas 88 fenn ” bFö illigungen. m u u G : . 2.
Berlin, 28. Februar. W * ner, Zeu⸗H vüpäm. dom Art. Depoi werden, so hat, nach einer allgemeinen Verfügung des Justiz⸗ in Rendeburg, Schöne, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Cöln, mit Ministers vom 28. v. M., der Gerichtsschreiber unter Bezeich⸗ Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der bisher. nung des Gegenstandes des Rechtsstreites dem Militärvor⸗ Ünif. der Abschied bewilligt. — 2. März. v. Schon, Oberst und gesetzten des Offiziers hiervon Nachricht zu ertheilen. Die
Benachrichtigung erfolgt, sobald der beantragte Termin be⸗
stimmt ist. Unter den Militärvorgesetzten ist zu verstehen:
1) in Ansehung derjenigen Offiziere, welche im Verbande eines
An Polizei, an Kosaken fehlte es nicht auf der Stätte des Ver⸗ brechens; dennoch war es auch dieses Mal keine Menschenhand, die dem Mörder in die Arme fiel und der Kugel eine andere Richtung gab. Es war wiederum ein Gotteswunder, daß die Kugel, aus aller⸗ nächster Nähe abgefeuert, nur Kleidungsstücke zerriß und ihr eigent⸗— liches Ziel verfehlend, unschädlich dicht am Leibe hinglitt. Der Held so vieler Schlachten, den die Kugeln des Feindes in offenem ehrlichen Kampfe oft genug umschwirrt haben, ohne zu treffen, sollte sein dem Kaiser und Vaterland geweihtes, theuerwerthes Leben nicht durch das Mordblei eines feigen Meuchelmörders verlieren. Das war augen⸗ scheinlich Gottes Wille und Fügung, und Gott haben wir zu danken, daß 8 abermals der schändlichste, empörendste Mord unsere Stadt efle at.
Es bedurfte des neuen Beweises der höchsten Staatsgefährlichkeit
daß die Stellung der Jesuiten in Frankreich zu allen Zeiten eine ungesetzliche gewesen sei, und wird morgen in der Ver⸗ theidigung des Gesetzentwurfs fortfahren.
Italien. Rom, 5. März. (W. T. B.) Der „Diritto“ veröffentlicht ein Resumeé der Reden des deutschen Botschafters von Keudell und des Minister⸗Präsidenten Cairoli bei dem Bankett, welches anläßlich des Gottharddurchstiches auf der deutschen Botschaft stattfand. Der deutsche Botschafter sprach die leb⸗ hafte Anerkennung Deutschlands für Italien aus, welches zu diesem Riesenwerke die Initiative ergriffen, das zwischen den Thälern des Rheins und des Po einen leichten — 1 Verkehr eröffnet und so die Entfernung um einige Stun⸗ lelre verschworenen Mordgesellen wahrlich nicht mehr, um jedem ein⸗ den verringert habe, zwischen zwei Nationen, welche zelnen S E. a8 Feebher⸗ 8 veeeazens
; 8 ; „. ;392 ;4; außerordentlicher Maßregeln zur Ausrottung eines außerorden ichen durch ein tapferes, auf seine hundertjährigen Traditionen, ußene vor Augen zu beesten. Die Feinde 9 Vaterlandes witterten seine Unabhängigkeit und seine Freiheit stolzes Volk im Grafen Loris⸗Melikoff ihren gefaährlichsten Gegner, sie ahnten getrennt seien. Italien habe hierdurch die Aussicht auf offenbar, daß das Wort: „Ich werde vor keinen noch so strengen eine friedliche Zukunft eröffnet. Es sei nicht zu ver⸗ Maßregeln zur Bestrafung der verbrecherischen Handlungen zurück⸗ gessen, daß Italien moralisch und finanziell den Hauptantheil schrecken, welche unsere Gesellschaft beschimpfen“ .. . nicht in den an diesem Unternehmen habe. Es sei demnach nur ein Ge⸗ Wind gesprochen war und ihrem verbrecherischen Treiben bald ein fühl der Dankbarkeit, daß ihn, den Botschafter, den Toast auf Se. Ende setzen werde Der heutige Mordversuch war die Antwort der Majestät den König von Italien ausbringen lasse. Der Minister⸗ bln E““ ttelst Präsident Cairoli dankte dem Vertreter der deutschen Nation, ie bereits gemelder, 1 gestern merhelt. die mit Italien durch Bande unerschütterlicher Zuneigung ver⸗ Stranges hingerichtet worden. einigt sei. Die gegenwärtige Feierlichkeit sei nicht nur ein Amerika. “ 3. März. (Alg. Corr.) Eine Fest der Wissenschaft, der Arbeit, der Industrie und des hier eingegangene Depesche aus Mexiko meldet, daß gestern Handels, sondern auch ein Fest für die heilige Sache des General Grant, begleitet von dem Präsidenten Porfirio Friedens, welchem die Anstrengungen der Staatsmänner Diaz und den Ministern, auf dem Platze vor dem National⸗ gewidmet seien und welcher das höchste Ziel der Politik palast eine Revue über 6000 Mann mexikanischer Truppen abhielt. Italiens sei. Durch die sich intimer gestaltenden Be⸗ Zu dem militärischen Schauspiel hatte sich eine große Volks⸗ ziehungen werde man eine mächtigere Solidarität der Freund⸗
evan elischen Gemeinden dargeboten wird, und daß verhalb 8— dem freien Entschluß des Kirchenvorstandes und der Kirchengemeindevertretung abhängt, ob sie dasselbe anneh⸗ men und eventuell ob sie es alsbald ganz oder nach und nach
infü wollen. einführen; März. (W. T. B.) Die Erste Kammer hat
dem Beschlusse der Zweiten Kammer, zur Abwehr des Nothstandes in den ärmerer Landestheilen aus den, bereitesten Mitteln der Staatskasse 100 000 ℳ zu bewilligen
ihre Zustimmung ertheilt.
8 9) Schattenlehre und Uebungen im Tuschen: Architekt remer. Dr Unterricht beginnt mit dem 8. April und schließt mit dem 31. Juli d. J. Die Pfingstferien beginnen mit dem 16. Mai und dauern bis incl. den 19. Mai. Mel⸗ dungen zur Aufnahme finden vom 1. April ab täglich in den Vormittagsstunden von 8 bis 10 Uhr im Bureau der Königlichen Kunstschule, Universitätsstraße 6, III Treppen hoch, statt. Das Lesezimmer der Bibliothek der Königlichen Akade⸗ mie der Künste ist den Schülern der Abtheilung IJ. in den reglementsmäßigen Stunden geöffnet. Das Abgangszeugniß des Seminars für Zeichenlehrer soll als Nachweis der für die ulassung zur Priffühg als Zeichenlehrer nach §. 2 Nr. 3 der nstruktion vom 2. Oktober 1863 erforderlichen Ausbildung angesehen werden. 8 Berlin, den 4. März 1880. 8 Der Senat. Sektion für die bildenden Künst . Hitzig. 8
ustiz⸗Ministerium.
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Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗Rath Gebel in Neu⸗ markt als Landgerichts⸗Rath an das Landgericht in Glatz, der Amtsgerichtsrath Graßhoff in Mühlhausen i. Th. als Landgerichts⸗Rath an das Landgericht in Göttingen, der Amtsgerichts⸗Rath Höhne in Guben an das Amtsgericht Berlin I., der Amtsrichter Martell in Rosenberg in Westpr. und der Amtsrichter Cwiklinski in Exin an das Amts⸗ gericht in Thorn, der Amtsrichter Kühnast in Rummelsburg an das Amtsgericht in Gnesen.
Dem Amtsgerichts⸗Rath Schuster in Liegnitz ist die
als aggreg. zum Gren. Regt. Nr. 6 versetzt. v. Tschischwitz, Oberst⸗Lt. vom Gren. Regt. Nr. 10, mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 30, unter Stellung à la suite desselben beauftragt. v. Spoenla, Maijor vom Füs. Regt. Nr. 38, in das Gren. Regt. Nr. 10 versetzt. Geisler, Major vom Füs. Regt. Nr. 38, zum
SHesterreich⸗Ungarn. Wien, 5. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses erklärte sich der Justiz⸗Minister von Stremayr gegen die Aufhebung des Legalisirungszwanges. Das Haus beschloß gleichwohl, die bezügliche Vorlage an den Aus, uß mit der Direktive zurück⸗ zuverweisen, daß die Aufhebung Legalisirungszwanges in denjenigen Ländern stattzufinden habe, welche sich für die Ab⸗ schaffung desselben ausgesprochen hätten. — Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Konstantinopel: Die österreichisch⸗türkischen Verhandlungen über emeinsame Maßregeln zur Aufrechterhaltung der Ordnung m Limgebiete nehmen einen guten Fortgang, die Türkei hat bereits mehrere darauf bezügliche Anordnungen getroffen. — Zur Deckung des Budgetdefizits ist Seitens der Pforte nicht nur eine Steigerung der Einnahmen, sondern auch eine namhafte Reduzirung der Ausgaben und hier⸗ bei namentlich eine Verringerung der Ministergehalte in Aus⸗ sicht genommen.
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Commandeur des Inf. Regts. Nr. 30, Walkling, Major vom Inf. Regt. Nr. 30, v. Fragstein⸗Niemsdorff II., Alken,
Himml, Hauptleute und Comp. Chefs vom Inf. Regt Nr. 30, menge eingefunden
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nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der
elssachen in Barmen. Der Rechtsanwalt Kröger in Flensburg ist auf seinen Antrag in der Liste der Rechtsanwälte des Landgerichts zu Flensburg gelöscht. 111““ Rechtsanwalt und Notar Justiz⸗Rath Krahmer t Shen und der Rechtsanwalt Tautz in Breslau sind ge⸗ orben.
Allgemeine Verfügung vom 20. Februar 1880,
betreffend die Entschädigung der Gerichtsvoll⸗
zieher für die Vermittelung von Gerichtskosten⸗ hebungen.
Allgemeine Verfügung vom 2. “ Gerichtsvollzieherordnung vom 14. Juli 18770.
Nach den Bestimmungen in Nr. II. der allgemeinen Ver⸗
fügung vom 2. Oktober 1879 haben die Gerichtsvollzieher für ede mit Erfolg vermittelte Gerichtskostenhebung von dem Ge⸗ richtsschreiber eine Vergütung von 10 Pfennig zu bean⸗ spruchen. Der enge Zusammenhang dieser Bestimmung mit den unter Nr. I. der gedachten erfügung enthaltenen Fest⸗ setzungen ergiebt, daß der Anspruch auf den Bezug der Hebe⸗ gebühr für den Gerichtsvollzieher in gleicher Weise begren t ist, wie für den Gerichtsschr ber. Danach haben also die Gerichtsvollzieher auf die Vergütung keinen Anspruch, wenn die Hebung ausschließlich durchlaufende Gelder oder Schreibgebühren zum Gegenstande hat. Die Vermittelung derartiger Hebungen gehört zu den nach §. 19 der Gerichts⸗ vollzieherordnung wahrzunehmenden Geschäften, welche bei der Bestimmung der nach §. 25 der Gerichtsvollzieherordnung fest⸗ zusetzenden Entschädigung mit in Betracht gezogen werden.
Berlin, den 20. Februar 1880.
Der Finanz⸗Minister. .“ Bitter.
An sämmtliche Justizbehörden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
„Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten sind die Kanzlei⸗Diätarien Hartstock und Matthias zu Geheimen Kanzlei⸗Sekretären ernannt worden.
Die Nummern 9 und 10 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangen, enthalten unter Nr. 8694 das Gesetz, betreffend das Verfahren in Aus⸗ änandefetzemgs⸗Angelagenheiten. Vom 18. Februar 1880; unter Nr. 8695 die Verordnung, betreffend die Abänderung und Berichtigung der Verordnung⸗ betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke, vom 5. Juli 1879 (Gesetz⸗Sammlung S. 393). Vom 26. Februar 1880; unter Nr. 8696 den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Februar 1889, betreffend Einsetzung Königlicher Behörden für die Verwal⸗ tung der durch das Gesetz vom 14. Februar d. J. (Gesetz⸗ Sammlung S. 20) auf den Staat übergehenden Rheinischen und Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn; unter Nr. 8697 das Gesetz, betreffend das Höferecht in der Pro⸗ annover. Vom 24. Februar 1880; und unter r. 8698 das Gesetz, betreffend die Deckung der Aus⸗ aben des Jahres vom 1. April 8/79. V Fe⸗ ruar 1880. . Berlin, den 6. März 1880. “ 8 Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.
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Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzu Im aktiven Heere. Berlin, 28. Februgr. v. Usbungen. Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 55, Morjitz, Pr. Lt. 2 la suite des fuß⸗Art. Regts. Nr. 2, beide kommandirt zur Dienstleist. bei dem Kriegs⸗Ministerium, zu Hauptleuten befördert. Lücke, Major vom Stabe des Ingen. Corps und Ingenieur vom Platz in Kuxhaven, unter Entbind. von diefer Stellung, als Mitglied der Reichs⸗Rayonkommission kommandirt. v. Ahlefeld, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 94, dessen Kommando zur Dienstl. bei der Schloßgarde. Comp, auf ein Jahr verlängert. Tauch, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Dep. in Neu⸗Breisach, zum Zeug⸗Hauptm., Thoma, Zeug⸗Lt. vom Art. Dep. in Danzig, zum Zeug⸗Pr. Lt. befördert. — 2. März. Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg⸗Schwerin Hoheit, Pr. Lt., unter Belassung in dem Verhältniß à la suite des Jäger⸗Bats.
sämmtlich mit Pens. zur Disp. gestellt. Zacharias, Sec. Lt. von der 2. Ingen. Insp., mit Pens. der Abschied bewilligt. — 28. Fe⸗ brugr. Rappard, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 7, mit schlichtem Abschied entlassen.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.
8 Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 16. Februar. Vellnagel, Major und Battr. Chef im Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 13 versetzt. Herbert, Hauptm. und Comp. Chef im Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13, unter dlna à la suite des Bats., zum Vorstand des Festungsgefängnisses Ulm ernannt. Völmle, Pr. Lt. im Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Ruoff, Bayer, Pr. Lts. im Feld⸗Art. Nr. 13, unter Beförder. zu Hauptleuten und Battr. Chefs in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, Kauffmann, Sec. Lt. im Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13, unter Beförd. zum Pr. Lt. in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 13 versetzt. Sec. Lt. im Fuß⸗Art Bat. Nr. 13, zum Pr Lt. befördert. Roos, Sec. Lt. in dems. Bat., unter Beförd. zum Pr. Lt., in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 13 versetzt. v. Bayer⸗Ehrenberg, Raasche, Schinzinger, außeretatsmäß. Sec. Lts. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, Luithlen, Havenste in, außeretatsmäß. Sec. Lts. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 13, zu Art. Offiz. ernannt. Springer, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 124 und Adjut. der 54. Inf. Brig. unter Beförd. zum Hauptm. und Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 126 versetzt. Duvernpoy, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 125, als Adjutant. zur 54. Inf. Brig. kommandirt. v. Mauch, Pr. vt. im Inf. Regt. Nr. 121, unttr Belaffung in seinem Kommando als Adjutant der 51. Inf. Brig. à la suite des Regts. gestellt. Knob⸗ loch, Sec. Lt. im Inf. Recht. Nr. 121, zum Pr. g befördert. — 18. Februar. Feuerherdn, Känigl. preuß. Feuerw. Prem. Lt., Miethe, Königl. preuß. Feu rw. Lt., von dem Kommando bei der 13. Art. Brig. enthoben. Wagner, Feuerw. Lt., von seinem Kom⸗ mando nach Preußen enthunden. Knipping, Königl. preuß. Feuerw. 18 Lt. vom Kaiserl. Art. Depot in Ulm, kommandirt nach Württem⸗ erg als Feuerw. Offiz., zum Stabe der 13. Art. Brig. kommandirt.
Im Beurlaubtenstande. 9. Februar. Hackh, Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 121, zum Pr. Lt. befördert. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 9. Fe⸗ bruar. Heß, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 13, der Abschied mit Pens. und mit der Regts. Uniform bewilligt. — 16. Februar. Mezger, Pr. Lt. im Pion. Bat. 1 behufs Uebertritts in Königl. preuß. Dienste, der Abschied ewilligt.
Im Beurlaubtenstande. 9. Februar. Ullrich, Hauptm von der Landw. Inf. und Comp. Führer im Re Landw t. Nr. 127, der Abschied bewilligt. 4 ö
b Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 6. März. Se. Majestät der Kaiser und König arbeiteten heute Morgen mit dem Chef des Militärkabinets, General⸗Adjutanten von Albedyll, und empfingen den Obersten Grafen Häseler vom Großen General⸗ stabe, welcher das neueste Heft des Generalstabswerkes über den letzten Feldzug zu überreichen die Ehre hatte.
wereedah 4 Uhr hielt der Reichskanzler Fürst von Bismarck
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— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Neilcae. 3
— In der heutigen (14.) Sitzung des Reichstages welcher die Stauts⸗Minister Hofmann, Graf zu Geenburg⸗ Bitter sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, trat das Haus in die Berathung der Denkschrift über die Anordnungen, welche von der Königlich preußischen Staatsregierung auf Grund des ersten Absatzes des §. 28 des Gesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878 mit Genehmigung des Bundesraths getroffen worden sind. Der Abg. Bebel tadelte an dieser Denkschrift den Mangel an thatsächlich m Material, welchen sie zeige, wiewohl er glaube, daß auch noch dürftigere Motive dem an Nervosität leidenden öeche ag genügen würden, den verhängten kleinen Belage⸗ rungszustand in Berlin als gerechtfertigt ve Diese Maßregel sei für Berlin nicht mehr motivirt als für andere Bezirke Deutschlands und entspreche nicht dem Geiste und Sinne des Scozialistengesetzes. Die sozialistischen Reichs⸗ tagsabgeordneten hätten offiziell erklärt, daß sie eine Beendigung dieses Ausnahmezustandes nicht erwarteten resp. erwartet hätten. Zum Beweise verlas der Redner eine Kundgebung der deutschen sozialistischen Reichstagsabgeordneten in dem in Zürich erscheinenden „Sozialdemokrat“ derselbe führte dann weiter aus, daß die Berliner Polizei ohne jeden Grund namentlich viele Familienväter ausgewiesen habe. Auch die
Nr. 14, zum Garde⸗Husaren⸗Regiment, à la suite desselb versetzt. Fren. Major vom Infanterie⸗Regiment vüfe 30,
Innern, gäben auf eingehende Beschwerden nicht einmal die
höheren Behö. den, namentlich das preußische Ministerium des
Regiments oder selbständigen Bataillons u. s. w. stehen, der Commandeur dieses Regiments, beziehungsweise selbständigen Bataillons u. s. w.; 2) in Ansehung aller übrigen Offiziere der zunächst vorgesetzte Militärbefehlshaber; 3) bezüglich der⸗ jenigen Offiziere, welche einem Militärbe ehlshaber nicht unter⸗ stellt sind, das Kriegs⸗Ministerium. Den Parteien sind Schreib⸗ gebühren für diese Mittheilungen nicht in Rechnung zu stellen.
— Während des Zeitraums vom 1. Februar 1879 bis Ende Januar 1880 sind im Auswärtigen Amte 57 411,25 ℳ Ersparnisse 185 deutscher Seeleute eingegangen, welche auf Grund der Bestimmungen, betreffend die kostenfreie Ver⸗ mittelung des Geldverkehrs der deutschen Seeleute im Aus⸗ lande mit der Heimath, vom 15. Juni 1877, bei den Kaiser⸗ lich deutschen Konsulaten eingezahlt worden sind.
— Der Ehebruch wird nach §. 172 des Strafgesetz⸗ buches an dem schuldigen Ehegatten nur dann begget. wenn wegen des Ehebruchs die Ehe geschieden ist. In Be⸗ ziehung auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, vee eeifcss durch Erkenntnisse vom 3. Januar 1880 in zwei Strafsachen, im Gegensatz zu den vorinstanzlichen Ur⸗ theilen, den Rechtssatz ausgesprochen, daß ein wegen Ehebruchs vor Rechtskraft des Scheidungsurtheils gestellter Strafantrag wirkungslos ist.
— S. M. Korvette „Freya“, 8 Geschütze, Kommandant Korv. Kapt. von Hippel, ist am 3. d. Mts. in Valparaiso eingetroffen.
Sachsen. Dresden, 5. März. (Dr. J.) In beiden Kammern gelangte heute ein Königliches Dekret zur Verlesung, durch welches die feierliche Verabschiedung des gegenwärtigen Landtags auf Mittwoch, den 10. d. M., Mittags 12 Uhr, festgesetzt wird. Ebenso wurde in beiden Kammern Vor⸗ trag erstattet über die Resultate des Vereinigungsverfahrens bezüglich des Etats des Ministeriums des Innern, die An⸗ träge der Zweiten Kammer auf Vorlegung von Gesetzent⸗ würfen über die Ober⸗Rechnungskammer und über die Verwal⸗ tung der Einnahmen und Ausgaben des Staats, und über das Königliche Dekret, die Erbauung mehrerer Sekun⸗ där⸗Eisenbahnen betreffend. Die bei dem ersten Gegenstande übrig gebliebenen unerheblichen Diffe⸗ renzen sind erledigt; bezüglich des zweiten ist eine Vereinigung nicht, bezüglich des dritten eine solche dahin er⸗ zielt worden, daß außer den von beiden Kammern genehmig⸗ ten Linien Schwarzenberg⸗Johanngeorgenstadt und Hainsberg⸗ Dippoldiswalde⸗Schmiedeberg auch die Linie Wilkau⸗Kirchberg⸗ Saupersdorf genehmigt wird, die anderen beiden Linien aber abgelehnt werden. Beide Kammern erklärten sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.
Die Erste Kammer trat außerdem bezüglich des Gesetz⸗ entwurfs über das Dienstverhältniß der Richter dem einzigen abweichenden Beschlusse der Zweiten Kammer bei, erledigte sodann die eingegangenen Eisenbahnpetitionen durch Annahme der jenseitigen Beschlüsse und erklärte endlich eine Petition für unzulässig.
Die Zweite Kammer beschloß auf Antrag der Staats⸗ regierung und der Finanzdeputation, zur Deckung des durch veränderte Einstellung des Antheils Sachsens an den Zöllen und der Tabakssteuer entstandenen Fehlbetrags, soweit derselbe nicht durch die Erhöhung der Erbschaftssteuer und der in nichtstreitigen Rechtssachen zu erhebenden Gerichtskosten er⸗ folgt, anderweit 700/000 ℳ jährlich dem Erneuerungsfonds der Staatseisenbahn zu entnehmen. Der Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Abänderung einer Bestimmung der Gemeinde⸗ ordnungen, welche aus der Initiative der Ersten Kammer zu einem Gesetz über die Besteuerung der Wanderlager und Waarenauktionen erweitert worden ist, wurde mit der einzigen wesentlichen Abänderung genehmigt, daß der von den Wander⸗ lagern wöchentlich, von den Waarenauktionen täglich zu er⸗ hebende Steuersatz nicht auf 40 ℳ, wie die Erste Kammer will, festgesetzt wird, sondern soviel betragen soll, wie der Jahresbetrag der von den gedachten Geschäften zu erhebenden Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen. Zum Schluß wurden noch einige Petitionen erledigt.
Hessen. Darmstadt, 3. März. (D. Z.) Der Vor⸗ anschlag für den evangelischen Central⸗Kirchen⸗ fonds für die Jahre 1880 —1884, welcher gestern Sei⸗
nahme und Ausgabe für ein Jahr der Periode mit 827 314 ℳ 42 ₰ ab. — Ein Ausschreiben Großherzoglichen Ober⸗ Konsistoriums an die evangelischen Pfarrämter vom 24. v. M. bemerkt, indem es die Pfarrämter benachrichtigt, daß die end⸗ gültige Redaktion des neuen Gesangbuchs beendigt und der Druck in Angriff genommen, sowie daß die Verlags⸗ handlung in Stand gesetzt ist, im April Lieferungen auszu⸗ führen, daß das Gesangbuch nicht zur obligatorischen, sondern
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zur fakultativen Einführung genehmigt ist, daß es sonach nur
tens des Großherzoglichen Ober⸗Konsistoriums der zweiten ordentlichen Landessynode vorgelegt wurde, schließt in Ein-⸗
— 6. März. Der „Presse“ zufolge ist der Handels⸗ Minister von Korb entschlossen, in der Couponfrage der deutschen Prioritätengläubiger schon demnächst an die deutsche Regierung mit dem Vorschlage heranzutreten, dieselbe möge die Wirksamkeit des österreichischen Kuratoren⸗ gesetzes in Deutschland zur Geltung bringen.
Lemberg, 3. März. Dem „Amtsblatte“ zufolge wurde dem K. K. Justiz⸗Ministerium Seitens des Lemberger Ober⸗ Landesgerichtes ein Bericht über die Wirkungen des galizischen Wucher⸗ und Trunkenheitsgesetzes vor⸗ gelegt. Nach den Beobachtungen der Gerichte sollen sich diese Gesetze als eine wahre Wohlthat für die Gesellschaft bewährt
aben; im Jahre 1879 wurden im Lemberger Ober⸗Landes⸗ gerichtssprengel 13 595 Individuen wegen Ueberschreitung der Bestimmungen des Trunkenheitsgesetzes zur Verantwortung ge⸗ zogen, somit um 1524 weniger als im Jahre 1878. Die Zahl der im Lemberger Ober⸗Landesgerichtssprengel eingereichten Wucher⸗ klagen betrug 224, somit um 45 mehr als im Jahre 1878.
m Lemberger Landesgerichtssprengel allein wurden acht Kon⸗ demnations⸗Urtheile gegen Wucherer gefällt, somit um fünf mehr als im Jahre 1878; 8 Klagen blieben unerledigt und nur 9 Angeklagte wurden reigesprochen. Der Bericht hebt auch hervor, daß die Wucherer jetzt mit mäßigeren An⸗ sprüchen ihren Opfern gegenüber auftreten. 1
Pest, 3. März. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin kommen, wie der „Pester Lloyd“ erfährt, unmittel⸗ bar nach den Osterfeiertagen zu zweiwöchentlichem Aufenthalte nach Budapest.
— 5. März. Im Unterhause trat heute der Finanz⸗Minister Szapary der Behauptung entgegen, daß bei der Steuerbeitreibung mit Härte zu Werke gegangen werde und wies dabei zugleich nach, daß die von der Regierung an⸗ gestrebte Verminderung der Heeresauslagen zum Theil schon
elungen sei, daß die Finanzlage sich thatsächlich gebessert habe und daß die im Jahre 1875 eingeschlagene Richtung einer thunlichen Beschränkung der Ausgaben ohne Lähmung der Investitionen und einer Erhöhung der Einnahmen ohne Beeinträchtigung der Steuerfähi keit weiter verfolgt werden müsse. Der Minister schloß mit dem Wunsche, daß man alle großen politischen Fragen bei Seite lassen und eine für die nächsten Landesinteressen ersprießliche Wirksamkeit ent⸗ falten solle.
Belgien. Brüssel, 5. (W. T. B.) Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz Rudolf von Oester⸗ reich ist heute Abend hier eingetroffen. Der österreichische
Gesandte Graf Chotek war Demselben bis Cöln entgegen⸗ gefahren.
Großbritannien und Irland. Allg. Corr.) Aus Kalkutta wird dem
ureau unterm 2. d. gemeldet:
In der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Rathes von Indien hielt der Vize⸗König, Lord Lytton, eine Rede über die Finanzpolitik der Regierung. Die jüngsten Herabminderungen der Staatsausgaben, bemerkte derselbe u. A., hätten eine gute Wirkung ausgeübt. Er wies nach, daß, während die Ausgaben sich thatsäch⸗ lich nicht vergrößert hätten, wenn man die Auslagen für die Unter⸗ stützung der von der Hungersnoth heimgesuchten Bezirke und die durch den Wechselcours erlittenen Verluste ausnehme, die durch⸗ schnittlichen Reineinkünfte diejenigen vor zehn Jahren um mehr als 6 ½ Millionen Pfd. Sterl. überstiegen. Im Weiteren bekämpfte der Vize⸗König entschieden den Vorschlag, England mit einem Theile der afghanischen Kriegskosten zu belasten, und er wurde darin von allen Mitgliedern des Rathes unterstützt. Er rechtfertiste auch den Cha⸗ rakter und das Verhalten des Generals Sir F. Roberts. ;
Aus der Kapstadt wird unterm 10. v. M. berichtet: „Der Gouverneur Sir Bartle Frere stattete am vorigen Sonntag dem Erzherzog Stephan von Oesterreich an Bord der Korvette „Saida“ einen Besuch ab. Gestern Abend beehrte Se. Kaiserliche Hoheit einen im Regierungsgebäude veranstalteten Ball mit Seiner Gegenwart.“
Frankreich. Paris, 5. März. (W. T. B.) Der Senat setzte heute die Berathung des Artikels 7 des Gesetzentwurfs über den höheren Unterricht fort. Der Unterrichts⸗Minister Ferry trat lebhaft für den Gesetz⸗ entwurf über die Freiheit des Unterrichts ein, bei welchem man von politischen Gesichtspunkten geleitet worden sei. Die jesuitische Kongregation sei eine permanente Verschwörung gegen den Staat, welcher sich in Bezug auf die Moral und in Bezug auf die Politik nicht gleichgiltig verhalten könne. Daß der christliche Unterricht durch den Gesetzent⸗ wurf bedroht sei, müsse er entschieden bestreiten, denn es gebe an 120 Unterrichtsanstalten, welche von Priestern und Hehlreichen staatlich autorisirten Kon⸗
regationen geleitet würden. Von den staatlich nicht autori⸗ irten Kongregationen werde die staatliche Ermächtigung zum Unterricht lediglich deshalb nicht nachgesucht, weil dieselben in solchem Falle ihre Statuten aufweisen müßten und weil sie
London, 5. März. Reuter'schen
Türkei.
kommen.
los scheint, wird vorläufig a Verwahrungshaft gehalten.
Trace, der regulirung,
wurde, ist folgende: Türkei zu verbleiben hätte, Montenegro zufallen.
Linie den Weg zwischen und zwischen Vasojevic
Kucikraina und den
slavische Theil von Gusinje überlassen werden. Samos, 20. Februar.
wurde sowohl von fälligst aufgenommen.
Arbeit wird folgen können. Rußland und Polen
Stadtfrieden gebrochen und die stellenden Ruhe aufgeschreckt.
such gemacht, dem Vernichtungs
und feuerte aus nächster Nähe
zu verwunden. Die Kugel,
unabhängig bleiben wollten von den französischen Gesetzen. Der Minister schloß seine heutige Rede mit dem Nachweise,
ergriffen und dingfest gemacht.
er auf Se. Majestät den Deu — zerischen Bundespräsidenten einen Toast ausbringe.
Konstantinopel, 3. März. ist nun festgestellt, daß es bei dem angeblichen Komplot gegen das Leben des Sultans sich blos um einen Er⸗ pressungsversuch gehandelt, desse jutant des Sultans, war. Zu sich mit dem Griechen Papadopulo ass brachten sie zahlreiche Orsinibomben in gers Papadopulo's, Namens Anditchi. denuncirten sie Letzteren beim P Aristarchi schon früher den Ver vorgegeben, er könnte eine Verschwörung entdecken, doch be⸗ Verschwörern auf die Spur zu haftet, Papadopulo hat seinen tanden. Anditchi, der schuld⸗
dürfe er 3000 Pfund, um den Aristarchi wurde ver
Antheil an der Affaire bereits gef uf dem griechischen Konsulate in
sie Kasabraj und Scalaricavec Clement Khangrebin am Ufer des Semflusses hinzieht. die Linie dem Thalwege des S der Türkei die Ortschaften Schips⸗ ü sowie die unter denselben Benennungen bekannten Anhöhen sammt den dazu gehörigen Territorien — den Scutarisee zwischen Markorman und Poula⸗Grudi, die Ortschaften Golobowtscha, und andere umfassend, welche nach dem Berliner Vertrage bei der Türkei hätten verbleiben sollen. Plava den Montenegrinern
schaft unserer Insel hat wie
glücklicherweise abermals vereitelte sten Verwaltungskommission, dem
Kugel durchschlug den Militärmante unten am rechten Schulterblatt auf, oh⸗
lien kenne, sei wohl davon überzeug den er für ihn sowohl als auch für sandten ausdrücken könne, der sei, daß der neue Weg zwischen den drei Ländern, die Freundschaft und natürliche Allianz der Arbeit und des freien Verkehrs befestige. das glorreiche Deutschland und die arbeitsame Schweiz, wenn tschen Kaiser und den schwei⸗
italienische Botschafter Graf Corti o
wobei das ganze Gebiet der Clem
bleibt, während Velika und die an Visitor
und
Die gesetzgebende Körper⸗ der ihre Arbeiten begonnen. Der Fürst von Samos, Constantin Adossides, eröffnete dieselbe mit einer Rede, in welcher er vor auf Samos vorgefallenen Unor . die Aufmerksamkeit der Deputirten auf die formen in der Verwaltung der Insel, die finanzielle Lage derselben lenkte. der Versammlung
Man hofft, daß der letzten stürmischen Session nun eine Session der nützlichen und ersprießlichen
. St. Petersburg, 4. März. Die „St. Petersburger Keitunge schreibt über das Attentat auf den Grafen
Noch ist der Festjubel nicht verrauscht, noch wehen die Fahnen, noch steht die Stadt im Schmuck des ein Mordschuß am hellen lichten
kamp
einen
schaft, Interessen und Pflichten haben. die sympathischen Gefühle des deutschen Botschafters für Ita⸗ t, daß der beste Wunsch, den schweizerischen Ge⸗
n Urheber Aristarchi Bey, Ad⸗ diesem Zwecke hatte Aristarchi ociirt. das Haus eines Schwa⸗ Nachdem dies geschehen, olizei⸗Minister. Indessen hatte dacht auf sich gelenkt, da er
— 4. März. (Pol. Corr.) Die vom Sultan genehmigte tuͤrkisch⸗montenegrinischen Grenz⸗ von der am vorgestrigen Tage auch der ffiziell in Kenntniß gesetzt Von Sekulare folgt die Linie der des Berliner Vertrages bis zur Mokra Planina, welche bei der und wird über Visitor fortgesetzt, entis der Türkei überlassen deren slavischen Ortschaften
verlassend, dem Gebiete der Clementis nach Planitza, durchschreitet, ferner zwischen is sich bis in die Nähe von
emflusses bis Jenikeupru und, chanik, Vrani und Matagosch,
Mahala, Balaban, Bichdjan
erst die im vergangenen dnungen beklagte und sodann
oris⸗Melikoff:
so er
Revo
l und riß auch noch die Uniform ne indeß den Grafen selbst ziemlich kleinen Kalibers, ist gefunden worden und ist im Besitz des Grafen. Der Graf verlor die höchste Geistesgegenwart keinen Augenblick. D
Kaiserfestes — und wieder hat Tage auf offener Straße den Bevölkerung aus der kaum sich ein⸗ Dieses Mal galt der schändliche, Mordversuch dem Chef der höch⸗ Grafen Loris⸗Melikoff, der soeben erst sein Amt angetreten, das wichtigste, das höchste Amt, das Ruß⸗ land bisher kennen gelernt, das Amt: der
Umsturzpartei das Haupt zu zertreten. Die Schlange hat den Ver⸗
f durch giftigen Biß gegen den mit gewaltiger Kraft ausgerüsteten Gegner zuvorzukommen — es ist ihr, Gott sei gepriesen, nicht geglückt.
Als der Graf Loris⸗Melikoff, 1 Seiten, heute um 2 Uhr nach Hause kam, und vor seiner Wohnung in der Großen Morskaja anhielt, vertrat
Er (Cairoli), welcher
Er denke nur an
(Pest. L.) Es
Gemeinschaftlich
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belassend, erreicht sie somit
Ebenso würde der
Jahre dringlichen Re⸗ insbesondere aber auf
Die Eröffnungsrede wie vom Volke bei⸗
Schlange der mörderischen
fahren wir von mehreren
ihm ein Mann den Weg Uverschuß auf ihn ab. Die
er Verbrecher wurde sofort
— 5. März. (W. T. B.) Die von der republika⸗ nischen Partei in Indiana zur Konvention nach Chicago abgeordneten Delegirten haben die Anweisung er⸗ halten, sich gegen die Präsidentschaftskandidatur des Generals Grant auszusprechen.
Südamerika. Rio de Janeiro, 5. März. (W. T. B.) Die chilenische Flotte hat einen Angriff auf Arica gemacht. Während des Gefechts fiel der Kommandant des „Huascar“.
Nr. 10 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungesachen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. — Zoll⸗ und Steuerwesen: Veränderungen im Bestande und der Kompetenz von Zollstellen. — Maß⸗ und Gewichtswefen: Bekanntmachung, betreffend die Beglaubigung von Meßgeräthen zur Ausführung der Prüfung von Helzgeist und Gssi — Marine und Schiffahrt: Verzeichniß der vom 1. Februar 187 bis Ende Januar 1880 bei den deutschen Konsulaten eingezahlte Ersparnisse deutscher Seeleute. — Beginn einer Seesteuermanns Prüͤfung. — Konsulatwesen: Ernennung. — Exequatur⸗Ertheilung. — Nr. 12 des Amtsblatts der Deutschen Neichs⸗Pon⸗ und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Aller⸗ höchster Erlaß vom 23. Februar 1880. ,
— Nr. 6 des Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatt, heraus⸗ gegeben vom Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betr. die Organisation der Verwaltung der Staats⸗Eisenbahnen und der vom Staate verwalteten Eisen⸗ bahnen. Vom 24. November 1879. — Organisation der Staats⸗ Eisenbahnverwaltung. — Allerhöchster Erlaß, betr. die Auflösung der Königlichen Eisenbahndirektionen zu Müuster, Saarbrücken und Wiesbaden, der sämmtlichen Königlichen Eisenbahnkommissionen und die Errichtung der an Stelle der letzteren tretenden Königlichen Eisenbahn⸗ Betriebsämter. Vom 21. Febr. 1880. — Erlasse des Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten: Geschäftsordnung für die Königl. Eisenbahndirektio⸗ nen. Vom 4. Februar 1880. II. 1372. — Geschäftsordnung für die Königlichen Eisenbahn⸗Betriebsämter. Vom 4. Februar 1880. II. 1372. — Vom 24. Februar 1880, II. 2296, betr. die Anbringung von Ver⸗ stärkungsringen an den Quernähten vom Flammrohre der Dampf⸗ kessel; — vom 25. Februar 1880, II. P. 7662, betr. die Remuneri⸗ rung an sich nicht anstellungsberechtigter Diätare; — vom 25. Fe⸗ bruar 1880, II. 2295, betr. das Verfahren bei der vorläufigen Straf⸗ festsetzung wegen Uebertretungen; — vom 26. Februar 1880, II. 2199, betr. Vereinfachung der baulichen Anlagen auf gemeinschaft⸗ lichen Stationen.
Statistische Nachrichten.
(Allg. Corr.) Den Statistiken des „Bureau Veritas“ zufolge gingen im Monat Januar 128 Segelschiffe zu Grunde, und zwar ihrer Flagge nach: 51 englische, 17 amerikanische, 10 fran⸗ zösische, 8 deutsche, 6 dänische, 6 norwegische, 5 italienische, 3 grie⸗ chische, 3 niederländische, 2 österreichische, 2 spanische, 2 portugiesische, 1 nicaraguitisches, 1 russisches, 1 siamesisches, 1 schwedisches und 9, deren Nationalität unbekannt geblieben ist. In der obigen Gesammt⸗ zahl befinden sich 8 Fahrzeuge, die als vermißt gemeldet worden. An Dampfern gingen 5 englische und 1 französischer — im Ganzen 6 verloren, darunter einer, der vermißt wird.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die Universität Jena hat vor Kurzem daz Verzeich⸗ niß der Vorlesungen, welche in diesem Sommersemester ge⸗ halten werden, ausgegeben. Dem Verzeichnisse geht eine Abhand lung des ord. Prof. der Philologie Dr. Moritz Schmidt unter dem Titel „Miscellaneorum philologicorum part. IV.“ vorauf. Dieselbe zerfällt in 2 Abtheilungen. In der ersten werden vom Verf. mehrere Stellen aus den griechischen Dichtern Pindar, Sophokles und Euri⸗ pides, sowie aus Polemons Deklamationen kritisch und exegetisch be⸗ handelt; in der zweiten (Coniectanea Byzantina) zu einer ganzen Reihe von Stellen der Institutionen des Juristen Theophilus und des byzantinischen Historikers Joh. Cinnamus Konjekturen des Ver⸗
assers mitgetheilt. G 88 — Spanien. In Schilderungen von Theodor Simons. Reich vgsen 8 Prof. Alexander Wagner in München. reis für jede Lieferung 2 ℳ “ 8 Zwei gleichbegabte, für Poesie und Kunst empfängliche Freunde haben es unternommen, in diesem mit Wort und Bild reich ge⸗ schmückten Werke den Leser einen weitausgedehnten Blick in diese noch wenig besuchte iberische Halbinsel mit ihren zahlreichen Kunst- denkmälern thun zu lassen. Es hat sich der Erzähler mit dem Künst⸗ ler auf eine glückliche Art im heutigen Spanien zusammengefunden, um mit lebensvoller 1 und Auffassungsgabe, mit feinem Gefühl für Kunst, Kultur, Menschheit und Sitte den Zauber Spaniens und seiner alten, wie seiner modernen Schönheiten aufzudecken und dem Leser in Bildern voll Leben und Wahrheit vorzuführen. Das mit allen Vorzügen der neueren Buchdruckerkunst ausgestattete Prachtwerk wird in ca. 30 Lieferungen zum Preise von 2 ℳ erscheinen und soll zu Weihnachten 1880 vollständig vorliegen. Die Zeichnungen sind sämmtlich von Professor Wagner an Ort und Stelle aufgenom- men und von Theodor Knesing in München in Holz geschnitten. Dadurch, daß sämmtliche Illustrationen von einem und demselben Künstler herrühren, welcher mit dem ihm befreundeten Verfasser gemeinsam Spanien wiederholt bereiste, ist dem Werke von vorn. herein ein einheitlicher Charakter esichert. Die erste Lieferung liegt in allen Buchhandlungen zur Einsicht aus; Subskriptionsanmeldun⸗ gen werden sowohl von diesen, wie von der Verlagshandlung der
Gebrüder Paetel, Berlin W., Lützowstraße 7, entgegengenommen.
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